Mandari Insight

V/0713/2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543: Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 14.09.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 31.1.1

V-0713-2015-Anlage-2-Begruendung

· application/pdf

Ansehen

V-0713-2015-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

V-0713-2015-Anlage-1-Stellungnahmen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0713-2015-Anlage-4-Planverkleinerung-mit-Anlageblatt

· application/pdf

Ansehen

V-0713-2015-Anlage-2-Begruendung

186951 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0713/2015  
  
Begründung  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543:  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
Inhalt Seite 
1 Planungsgrundlagen 2 
1.1 Planungsanlass und Planverfahren 2 
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 4 
2 Geltungsbereich 5 
3 Planungsrechtliche Situation 6 
3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen 6 
3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 6 
3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen  7 
3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen 7 
4 Räumliche und strukturelle Situation 8 
5 Planungsziele 8 
6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 
6.1 Grundzüge der Planung 9 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 13 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 13 
6.2.2 Bebaubare Flächen 16 
6.2.3 Bauweise und Bauform 17 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform 17 
6.2.5 Material, Farbgebung 18 
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 18 
6.2.7 Werbeanlagen 19 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 20 
6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung 20 
6.3.2 ÖPNV-Anbindung 22 
6.3.3 Verkehrsflächen 22 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 24 
6.4.1 Ver- und Entsorgungssituation 24 
6.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 24 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 25 
6.6 Grünflächen / Begrünung 25 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen 25 
6.6.2 Private Grünflächen 25 
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 25 
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 25 
6.6.5 Ausgleichsflächen 27 
6.7 Immissionsschutz 28 
6.7.1 Schallimmissionen 28 
6.7.2 Luftschadstoffimmissionen 35 
6.8 Altlasten / Altstandorte 35 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 37 
6.10 Artenschutz 37 
7 Flächenbilanz 38 
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 38 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 38 
8.2  Kurzdarstellung der Planung 39 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 39 
8.3.1 Fachgesetze 39 
8.3.2 Fachplanungen 40 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 40 
8.4.1 Mensch 40 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 43 
8.4.3 Boden 44 
Begründung / Seite 1 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
8.4.4 Wasser 45 
8.4.5 Klima / Luft 46 
8.4.6 Landschaft / Ortsbild 46 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 46 
8.4.8 Wechselwirkung der Schutzgüter 47 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 47 
8.5 Eingriffsregelung 47 
8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 48 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 48 
8.8 Monitoring 48 
8.9 Zusammenfassung 49 
9 Abwägung 50 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich 50 
9.2 Sonstige Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen 51 
9.3 Gesamtabwägung 51 
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 51 
 
1 Planungsgrundlagen  
1.1 Planungsanlass und Planverfahren  
Das Plang ebiet liegt zwischen der Marktallee / Glasuritstraße und dem Bahnhof  Hiltrup und 
bildet den östlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereichs von Hiltrup. Derzeit wird der 
Bereich vorwiegend durch Verkehrs -, Stellplatz - und Brachflächen geprägt,  in dem 
städtebaulich defizitären  Erscheinungsbild kommt der Bahnhofsbereich seiner Funktion al s 
Eingang zum Stadtteil nur unzureichend nach.  
Bereits in der Vergangenheit wies das Umfeld des Bahnhofs von Hiltrup erhebliche 
städtebauliche und funkti onale Defizite auf, was insbesondere auf eine nicht angemessene 
Bebauung der Grundstücke trotz potenzieller Lagegunst und der mangelnden Verknüpfung des 
Schienenhaltepunktes mit dem Zentrum "Marktallee" und dem vorhandenen Stadtbusliniennetz 
zurückzuführen ist.  Um einer fortwährenden Fehl entwicklung am Standort entgegenzuwirken, 
wurde daher im Jahr 2 002 durch die Stadt Münster der  Bebauungsplan Nr.  424 „Hiltrup –  
Bahnhofsbereich (Max -Winkelmann-Straße / Glasuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster-
Hamm)“ beschlossen. Maßgeblicher Anlass hierfür war das konkrete Investitionsinteresse des 
Landwirtschaftsverlags, auf den Flächen südlich der Mark tallee ein neues Bürogebäude zu 
errichten. Entsprechend den damaligen Vorstellungen der Stadt Münster und des 
Landwirtschaftsverlags wurden verschiedene Entwicklungsziele für den Standort  formuliert und 
über den Bebauungsplan Nr.  424 planungsrechtlich gesichert. Das wesentliche Ziel bestand 
darin, plane rische Rahmenbedingungen für ein tragfähiges Gesamtkonzept zu schaffen, um 
somit die Entwicklung des Bahnhofsbereich s zu einem  gemischt genutzten Handels - und 
Dienstleistungsstandort in Ergänzung zur Marktallee zu ermöglichen. In dieser Funktion sollte 
ein attraktiver Endpunkt des Geschäftszentrums „Marktallee“ ausgebildet werden. Neben einer 
dem Standort angemessenen baulichen Ausnutzung der Grundstücke waren die Neugestaltung 
des Bahnhofsumfelds sowie eine verbesserte funktionale Ver knüpfung des Bahnhofs mit dem 
Bus-, Fußgänger- und Radverkehr wesentliche Bestandteile des Gesamtkonzepts.  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist lediglich in Ansätzen erfolgt. D ie neu angelegte 
Bergiusstraße sichert die innere Erschließung des Quartiers und teilt es gleichzeitig in einen 
nördlichen und südlichen Teilbereich. Die ursprünglich zwischen Marktallee und Max -
Winkelmann-Straße geplante Nord- Süd-Verbindung ist ausschließlich im südlichen Abschnitt 
verwirklicht. Die öffentliche Platzfläche nordwestlich des Bahnhofsgebäudes, die die 
verkehrliche Verknüpfung des Haltepunktes aufnehmen und durch eine verkehrsberuhigte 
Gestaltung im Zusammenwirken mit angr enzenden Nutzungen die Aufent haltsqualitäten 
verbessern sollte, blieb komplett unrealisiert. Die hochbauliche Entwicklung des 
Begründung / Seite 2 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Bahnhofquartiers beschränkt sich ausnahmslos auf den Bereich südl ich der Bergiusstraße. Die 
dort in den Erdgeschossbe reichen realisierten Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen weisen 
jedoch eine zum Teil hohe Fluktuation oder bereits Leerstände auf. Der ursprünglich südlich der 
Marktallee vorgesehene Neubau des Landwirtschaftsverlags wurde zwischenzeitlich an der 
Hülsebrockstraße 2- 8 nördlich der Verkehrsfläche „Ostt or“ realisiert. Somit konnten i m 
nördlichen Teilbereich weder die geplanten  Hochbaumaßnahmen noch die Aufwertung des 
Bahnhofsvorbereichs umgesetzt werden,  die Entwicklung des eigentlichen Kernberei chs und 
insbesondere die Ausbildung eines attraktiven Endpunktes zum Geschäftszentrum „Marktallee“ 
bleiben damit bis heute unerfüllt.  
Mit der Firma Stroetmann Grundbesitz -Verwaltung GmbH & Co. KG wurde 2008/09 ein neuer 
Partner gefunden, mit dem der zentrale Planbereich neu besetzt werden soll. Aufgrund sich 
verändernder Anfor derungen an Einzelhandelseinrichtungen plant die F irma Stroetmann die 
Verlagerung des bestehenden EDEKA-Marktes im Bereich der Marktallee auf die Flächen 
zwischen dem Bahnhof und der Glasuritstraße als neuen, den modernen Anforderungen 
entsprechenden, Lebensmittel-Vollsortimenter. Für den B estandsmarkt an der Marktallee gibt 
es konkrete Interessenten für eine Nachnutzung, sodass keine Leerstände zu erwarten sind.  
Mit Blick auf die konkreten Entwicklungsabsichten der Firma Stroetmann wurde zur Sicherung 
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine planerische Neubewertung für den 
Bahnhofsbereich erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 2011 durch die Stadt Münster das 
Strukturkonzept „Hiltrup  – Bahnhofsbereich“1 erarbeitet, das aufgrund der nac h wie vor 
gegebenen potenziellen Lagegunst eine Entwicklung des Bahnhofsbereichs zu einem gemischt 
genutzten Stadtquartier (Einzelhandel / Dienstleistungen / Wohnen) vorsieht. Darüber hinaus 
war durch die geplanten städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen  eine Überprüfung und 
Optimierung der bestehenden Zielvorstellungen zur verkehrlichen Verknüpfung von Bus - und 
Schienenverkehr notwendig.  
Für die Brachflächen nördlich der Bergiusstraße und westlich des Bahnhofs wird im 
Strukturkonzept eine mehrgeschossi ge Bebauung angestrebt , die die verschiedenen 
Nutzungsbestandteile soweit als möglich vertikal  „stapelt“. Ziel der baulichen Ausformung und 
Baumassenverteilung im „Entwicklungsbereich Stroetmann“ ist vor allem die Herstellung einer  
optimalen stadträumlich funktionalen Verknüpfung des Bahn hofsbereichs mit der westlich 
anschließenden Marktallee, insbesondere für Fußgänger.  
Um eine potenzielle Schwächung des übrigen zentralen Versorgungsbereichs „Marktallee“ 
auszuschließen und das bestehende Einzelhandelsangebot für Hiltrup insgesamt aufzuwerten, 
sieht das Struktu rkonzept, neben städtebaulichen Zielsetzungen, eine qualifizierte 
Beschränkung verträglicher Verkaufsfl ächengrößen für die Einzelhandelsnutzungen im 
Entwicklungsbereich vor.  
Nach dem Erwerb der privaten Grundstücksflächen durch die Firma  Stroetmann wurde im Jahr 
2012 unter Beteil igung der Stadt Münster und verschiedener örtlicher Akteure ein begrenzter  
Architektenwettbewerb durchgeführt, dessen Nut zungskonzept einen Lebensmittel -
Vollsortimenter in Kombination mit Dienstleistungs -, Büro- und Wohnnutzungen vor sieht. Eine 
neue Wegeverbindung  verknüpft den Bahnhof mit der Markt allee. D as Wettbewerbskonzept  
entspricht in vollem Umfang den Zielsetzungen des Strukturkonzeptes „Hiltrup-
Bahnhofsbereich“.  
Die Umsetzung des Struktur- und Wettbewerbskonzepts ist in den bestehenden Festsetzungen 
des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 424 nicht möglich, sodass eine Änderung des 
geltenden Planungsrechts erforderlich ist. Die Änderung soll  über den vorliegende n 
1  Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“,  
Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, September 2011  
Begründung / Seite 3 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Bebauungsplan Nr. 543 „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ als vorhaben-
bezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) erwirkt werden.  
Neben der Sic herung der Entwicklungsziele im Vorhabenbereich sind aufgrund der geplanten 
städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zusätzliche Änderungen des bestehenden 
Planungsrechts im Umfeld des Hiltruper Bahnhofs erforderlich. So umfasst der Geltungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebau ungsplanes Nr. 543 sowohl den Vorhabenbereich als auch die  
nördlich, östlich und westlich anschließenden Bereiche heutiger Verkehrsflächen mit der 
bestehenden Buswende- und Stellplatzanlage sowie Teilflächen des Bahnhofvorplatzes und der 
Glasuritstraße. Durch das Zusammenwirken der Vorhabenpl anung mit den 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt Münster wird eine ganzheitliche funktionale und 
stadtgestalterische Aufwertung für den Standort sichergestellt.  
Um die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes, 
insbesondere vor dem Hinterg rund der stark vom Verkehr vorgeprägten L age des Plangebiets, 
umfassend und abschließend abwägen zu können, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 
als Vollverfahren mit einer vol lständigen Umweltprüfung gemäß §  2 Abs.  4 BauGB 
durchgeführt.  
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens  
Die Vorhabenplanung umfasst  eine mehrgeschossige Bebauung mit  großflächigem 
Einzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros und Wohnungen aufgeteilt auf zwei Baukörper. 
In ihrer Lage nach Norden und Westen formulieren die Gebäude städtebaulich ablesbare 
Ränder zu den angrenzenden vorhandenen Straßen, nach Süden und Osten grenzen die 
Freiflächen für die notwendigen Kundenstellplätze. Durch die Lage und Ausgestaltung der 
Gebäude wird entlang der Südfassade des Hauptgebäudes  eine neue Wegeverbindung – die 
sogenannte „Passarelle“ – zwischen der Marktallee und dem Bahnhofsbereich geschaffen.  
Der Hauptbaukörper (Baukörper A) umfasst ein eingeschossiges Gebäude mit zwei punktuellen 
bis zu vier geschossigen Aufbauten. Die nördliche Fassadenseite stellt zur stark frequentierten 
Verkehrsfläche „Osttor“ einen räumlichen Abschluss her. Die südliche Fassadenseite betont 
durch eine geschwungene Ausformung die Wegeverbindung zwischen Marktallee und Bahnhof. 
Nach Westen bildet ein viergeschossiger Gebäudekopf eine städtebauliche Dominante aus, die 
den Übergang vom Bahnhofsbereich zur Marktallee mar kiert und gleichzeitig als  Landmarke 
eine Orientierung im Quartier gibt. Der zweite Baukörper (Baukörper B) ist ein dreigeschossiger 
Wohn- und Geschäftsriegel, der durch die Nord- Süd-Ausrichtung eine räumliche Fassung zur 
Glasuritstraße herstellt. Die Baukörper bilden einen freien Innenbereich nach Süden und Osten 
mit einer Öffnung der Gebäude im Erdgeschoss zur Passarelle und zum vorgelagerten 
Kundenparkplatz. Als lärmabgewandte Seiten orientieren sich die Obergeschossnutzungen 
ebenfalls zu den Straßenrückseiten nach Süden und Osten.  
Das Nutzungskonzept sieht für das Erdgeschoss  des nördlichen Baukörpers (Baukörper  A) 
einen großflächigen Lebensmittel -Vollsortimenter vor. Darüber hinaus ist i m westlichen 
Gebäudekopf eine zusätzliche, flächenmäßig untergeordnete, Ladeneinheit geplant. Ergänzend 
zu den Erdgeschossnutzungen sind im ersten Obergeschoss des östlichen Gebäudeteils 
Mitarbeiter-, Neben - und Te chnikräume untergebracht. Im  2. – 4. Obergeschoss des 
Gebäudekopfes sind Wohnnutzungen ( rund 12 Wohneinheiten [WE] ) geplant . Für den 
südwestlichen Baukörper (Baukörper B) sind sowohl für das Erdgeschoss als auch für das erste 
Obergeschoss Einzelhandels -, Diens tleistungs- und Büroflächen vorgesehen. Im zweiten 
Obergeschoss sind Wohnnutzungen (rund
 5 WE) geplant.  
Der ruhende Verkehr für die Wohn - und Büronutzungen wird in einer Tiefgarage unter dem 
Baukörper B und Teilen des Baukörpers A untergebracht, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die 
Bergiusstraße von Süden. Neben ca. 40 Kfz-Stellplätzen nimmt die Tiefgarage 
Begründung / Seite 4 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Nebennutzungen wie Keller- und Versorgungsräume auf. Der oberirdische Kundenparkplatz für 
die geplanten Einzelhandelsnutzungen umfasst rd. 114 Stellplätze, die Zu- und Ausfahrt erfolgt 
ebenfalls über den westlichen Abschnitt der Bergiusstraße. Fahrradabstellflächen sind nördlich 
der Baukörper A und B , im Bereich des Kundenparkplatzes sowie entlang der Passarelle als 
Sammelstellplätze geplant.  
Neben der Passarelle als Hauptwegeverbindung ist nördlich des Baukörpers A eine zusätzliche 
Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, die eine zügige und direkte 
Erreichbarkeit des Bahnhofs unabhängig von den Vorhabennutzungen garantiert.  
Mit der Umse tzung des Vorhabens ist eine städtebauliche  und architektonische Neuordnung 
und Aufwertung des Gebiets in den bestehenden Maßstäblichkeiten der angrenzenden 
Stadtstrukturen gegeben, gleichzeitig wird über die „gemischte Nutz ung“ eine Belebung des 
Standorts und somit eine positive Gesamtentwicklung des Bahnhofbereichs erwirkt.  
Mit der  Abgrenzung des Vorhabenbereichs  ist ein Einbeziehen derzeit  öffentlicher 
Verkehrsflächen in das Vorhabengrundstück erforderlich. D ie Veräußerung der Liegenschaften 
an den Vorhabenträger ist in den gemeinsamen Zielsetzungen mit der Stadt Münster 
abgestimmt und wird über einen separaten Kaufvertrag  neben dem Durchführungsvertrag 
zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger gesichert.  Der Grundstückskaufvertrag 
wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wirksam.  
Neben den vorhabenbedingten Maßnahmen ist mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 543 eine umfassende Umstrukturierung des Bahnhofsbereichs verbunden. So soll im 
direkten Vorbereich des Bahnhofs eine neue Buswendeanlage errichtet werden, die die 
Verknüpfung der Verkehrsträger Bus und Schiene optimiert und die verkehrliche Anbindung des 
Bahnhofs über den ÖPNV auch weiterhin sichert.  Der sü dlich des ehemaligen 
Empfangsgebäudes der Bahn bestehende P+R -Platz an der Berg iusstraße (außerhalb des 
Geltungsbereichs) wird ausgebaut und nach Süden erweitert. In Verbindung mit weiteren r und 
23 Stellplätzen im Bereich der neuen Buswendeanlage und 15 Stellplätzen über den 
Endausbau der Bergiusstraße wird somit eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Stellplätzen 
im direkten Umfeld des Bahnhofs vorgehalten (siehe auch Kapitel 6.2.6).  
2 Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 beinhaltet die Flächen 
zwischen dem  Bahnhof Hiltrup, Glasuritstra ße, Osttor, Marktallee und Bergiusstraße und 
umfasst eine Fläche von rund 1,4 ha. Das Plangebiet setzt  sich zusammen aus den 
Grundstücksflächen des Vorhabenträgers, die den Geltungsbereich des Vorhaben-  und 
Erschließungsplans (Vorhabenbereich) darstellen, sowie öffen tlichen Verkehrsflächen im 
nördlichen Anschluss zur Straße Osttor , im Bereich des Bahnhofsvorplatzes nach Norden / 
Osten und im Bereich der Glasuritstraße nach Westen als Ergänzungsfläche n 
(Anpassungsbereich). Das Plangebiet wird begrenzt  
• im Norden vom Schnittpunkt der westlichen Grenze des Flurstückes 1109 mit der südlichen 
Ausbaugrenze des bestehenden Fuß- und Radweges nördlich der Marktallee, von hier aus 
in östliche r Richtung ent lang der südlichen Ausbaugrenze des Fuß-  und Radweges  bis 
zum Schnittpunkt mit der Bahnunterführung und der  bestehenden Treppenanlage zu den 
Gleisen,  
• im Osten vom  Schnittpunkt der südlichen Ausbaugrenze des Fuß-  und Radweges mit der 
Bahnunterführung und der  bestehenden Treppenanlage zu den Gleisen in südlicher  
Richtung entlang der östlichen Begrenzung der bestehenden Treppenanlage und weiter  
gefluchtet auf den nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes  1433, von hier aus weiter in 
westlicher Richtung ca. 13 m entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 1109, von dort 
Begründung / Seite 5 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
nach Süden abknickend über die no rdwestlichen Grenzpunkte des Flurstückes 1433 und 
weiter orthogonal gefluchtet auf den Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des 
Flurstückes 1407, weiter in südwestlicher Richtung dem Kurvenverlauf der nordwestlichen 
Grenze des Flurstücks 1407 folgend bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1407,  
• im Süden vom westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 1407 gefluchtet über den 
Schnittpunkt der  Flurstücke 1349, 1329 und 1406 auf den  südöstlichen Grenzpunkt des 
Flurstückes 1369, dem südlichen Grenz verlauf um rund 58 m in westliche Richtung 
folgend, von dort unter 90°  abknickend auf die nördliche Str aßenbegrenzungslinie der 
Bergiusstraße, deren Verlauf nach W esten folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen 
Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstück s 1367, von hier aus gefluch tet über die 
südlichen Grenz punkte des Flur stücks 1367 auf die westliche Grenze des Flurstückes 
1368,  
• im Westen vom Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstückes 1368 entlang der 
östlichen Str aßenbegrenzungslinie der Glasuritstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt 
mit der nördlichen Straßen begrenzung der Einmündung Marktallee, weiter in östlicher 
Richtung bis zur östlichen Begrenzung des bestehenden Geh-  und Radweges entlang der 
Glasuritstraße, von hier aus weiter in nördlicher Richtung der östlichen Begrenzung des 
Geh- und Radweges folgend bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Flurstückes 
1109. 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 umfasst die folgenden 
Flurstücke:  
• Gemarkung Hiltrup, Flur 10: Flurstücke 735, 736, 737, 739, 1014, 1015 , 1367 und 1369 
jeweils vollständig sowie Teile der Flurstücke 1109, 1287, 1329, 1349, 1368, 1390, 1406 
und 1419.  
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans is t im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen gekennzeichnet.  
3 Planungsrechtliche Situation  
3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs plans Nr.  543 ist im wirksamen 
Flächennutzungsplan der Stadt Münster als „Gemischte Baufläche“  ausgewiesen mit 
ergänzenden Darstellungen für die Hauptverkehrsflächen als „örtliche Hauptv erkehrsstraße“ 
bzw. „Flächen für Bahnanlagen“. Die Darstellungen dokumentieren die bestehenden Nutzungen 
und Strukturen im Stadtquartier  / Bahnhofsbereich mit dem grundsätzlichen Schwerpunkt einer 
gemischten Nutzung im Sinne der §§ 6 und 7 der Baunutzungsverordnung ( BauNVO) als 
Misch- bzw. Kernge biet einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen. Mit der Errichtung 
einer großflächigen Einzelhandelsnutzung in Kombination mit Dienstleistungsnutzungen, 
Praxen, Büros und Wohnungen entsprechen die geplanten Vorhabennutzungen den 
Nutzungszielen für das Stadtquartier  sowie den im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan 
Nr. 424 festgesetzten MK-Nutzungen als „Gemischte Bauflächen“.  
Mit der Darstellung des Vorhabenbereichs als Gemischte Baufläche (M) auf der Ebene des 
Flächennutzungsplans und den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im 
vorhabenbezogenen Bebauung splan (Einzelhandel, Dienstleistungen  / Praxen / Büros, 
Wohnungen) wird den Vorgaben gemäß § 8 Abs.  2 BauGB zur Entwicklung des 
Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in vollem Umfang entsprochen. Eine Änderung 
des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.  
Begründung / Seite 6 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen  
Das Plangebiet liegt innerhalb des Gel tungsbereichs des Bebauungsplans Nr.  424 Hiltrup – 
Bahnhofsbereich (Max -Winkelmann-Straße / Glasuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster -
Hamm) mit Rechtskraft vom 28.03.2002. Grundsätzliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 424 ist 
die Entw icklung eines gemischt genutzten , mehrgeschossi gen Wohn-, Büro - und 
Dienstleistungsquartiers mit untergeordneten Einze lhandelsanteilen auf einem verkehrlich 
begünstigten Standort. Zudem soll  die Anbindung des stadträu mlich isolierten, ehemaligen 
Bahnhofsgebäudes an den Bereich „Marktallee“ verbessert, städtebauliche 
Aufenthaltsqualitäten („Bahnhofsvorplatz“) geschaffen und eine Verknüpfung der öffentlichen 
Verkehrsträger Bus / Schiene entwickelt werden.  
Entsprechend dem Nutzungsprofil sind die vier Baugrundstücke des Bebauungsplanes Nr. 424 
als Ker ngebiete (MK) mit einer Grundfläc henzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Für das 
nordwestliche Kerngebiet (MK  A) ist eine zwingende Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 und 
eine maximal zulässige Gebäudehö he von 15,00 m festgesetzt. Die Anzahl der Vollgeschosse 
beträgt mindestens drei und maximal  vier. Für das nordöstliche Kerngebiet (MK  B) ist eine 
zwingende Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2 und eine maximal zulässige Gebäudehöhe von 
18,00 m festgesetzt. Als Mindestmaß der Zahl der Vollgeschosse sind drei, als Höchstmaß fünf 
zulässig. Für die südlichen Kerngebiete (MK  C und MK D) ist jeweils eine zwingende GFZ von 
1,8 festgesetzt. Im MK C sind maximal drei Vollgeschosse zulässig, im MK D beträgt die Anzahl 
mindestens zwei bzw. maximal drei Geschosse.  
Die äußere Erschließung des Plangebiets ist du rch die Glasuritstraße im Westen und die Max -
Winkelmann-Straße im Süden gesichert,  die innere Erschließung durch ein kreuzförmiges 
Wegesystem über die neu geplante Nord- Süd-Achse zwischen Marktallee und Max -
Winkelmann-Straße und die in Ost -West-Richtung ve rlaufende Bergiusstraße zwischen 
Bahnhofsbereich und Glasuritstraße . Entsprechend ihrer Bedeutung sind die 
Erschließungsstraßen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Führung des 
Busverkehrs ist in einer Schleife geplant. Die einfahrenden Busse werden dabei  über die 
Glasuritstraße als Linksabbieger in die Max -Winkelmann-Straße geführt, wenden im Bereich 
des Bahnhofsvor platzes um dann über die Max-Winkelmann-Straße wieder nach Westen 
abzufahren. Für die Verbess erung der Ausfahrt auf die Glasuritstr aße ist gemäß 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen eine Aufweitung des Einmündungsbereiches der Max -
Winkelmann-Straße vorgesehen.  Als „Park  and Ride“ - Plätze sind nördlich des 
Bahnhofsgebäudes eine Radstation ( zur Hälfte realisier t) und südlich des Bahnhofs ein P+R-
Parkplatz für den Kfz -Verkehr (Ausbau und Erweiterung des bestehenden Parkplatzes ) 
vorgesehen.  
Eine Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 ist in 
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.  424 nicht möglich , sodass  eine Änderung  des 
bestehenden Planungsrecht s erforderlich ist. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die 
Baugebiete nördlich der Bergiusstraße (MK  A und MK  B) sowie auf Teile der westlich und 
nördlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen und der ö stlich anschließenden 
öffentlichen Platzfläche im Bahnhofsvorbereich.  Mit Inkrafttreten des vor habenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 543 werden die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  424 bisher 
gültigen Festsetzungen dieses Bereichs aufgehoben.  
3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 543 nicht betroffen. 
Begründung / Seite 7 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
4 Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Anschluss an den gew achsenen Siedlungsbereich 
Hiltrups um die Marktallee, die als historische Entwicklungsachse des Stadtteils in Ost -West-
Richtung über das Plangebiet zum Bahnhof  führt. Zwischen Westfalenstraße (B  54) und 
Glasuritstraße (K 11) ist sie, entspr echend ihrer his torischen und funktionalen Bedeutung, im 
Wesentlichen durch eine straßenbegleitende weitestgehend geschlossene Bebauung  geprägt. 
Die Nutzungsstruktur wird durch einen hohen Mix aus Einzelhandels -, Gewerbe-  und 
Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschos sen (zum Teil auch in den Obergeschossen) 
und Wohnnutzungen in den Obergeschossen charakterisiert. Im nördlichen und südl ichen 
Anschluss an die Marktallee erhöhen sich die Wohnanteile, was sich in einer kleinteiligeren  
Bebauungsstruktur mit vorrangig Einfamilien- und Doppel häusern bzw. mehrgeschossigen 
Zeilenstrukturen der Nachkriegs zeit wiederspiegelt. Gebäude jüngeren Datums aus dem Ende 
der 1990er Jahre  wie das Verwaltungsgebäude des Landwirtschaftsverlags nördlich des 
Plangebiets oder das Wohn-  und G eschäftshaus im Kreuzungsbereich 
Marktallee / Glasuritstraße sind zum Teil großmaßstäblicher ausgebildet.  
Im Norden wird das Plangebiet durch die Verkehrsfläche „Osttor“ (L 885) und den vorhandenen, 
in Ost -West-Richtung verlaufenden, Fuß-  und Radweg begrenzt . Der östliche Abschluss des 
Plangebiets wird durch den Bahnhofsbereich gebildet, der südliche durch die Neubebauung 
zwischen Bergius- und Max-Winkelmann-Straße.  
Durch die stadtentwicklungsbedingte Randlage und eine sehr günstige verkehrliche Anbindung, 
vor allem durch die Bahntrasse Münster -Hamm, den Dortmund-Ems-Kanal und die Marktallee, 
wurde der Stadtbe reich schon frühzeitig als attraktiver Standort für die Ansiedlung von 
Gewerbe- und Industrieunternehmen erkannt. So wurden bereits 1903 die Glasurit -Werke 
(heute BASF Coatings GmbH), als Zweigstelle der 1888 in Hamburg gegründeten 
Max Winkelmann AG, südlich der  heutigen Max-Winkelmann-Straße errichtet. Aufgrund der 
großmaßstäblichen Bebauungsstrukturen und einer betriebsbedingten intensiven 
Flächeninanspruchnahme prägen sie bis heute maßgeblich das Erscheinungsbild im 
südöstlichen Stadtquartier Hiltrups. Östlich der Bahnlinie, begrenzt durch den Dortmund-Ems-
Kanal, befindet sich zudem das Betriebsgelände der ehemaligen Rockwool -Werke, der en 
Produktion im Jahr 2002 eingestellt  wurde. Die Flächen dienen heute hauptsächlich als 
betriebseigene Zwischenlagerflächen.  
Das Plangebiet selbst wird derzeit hauptsächlich als Brachfläche wahrgenommen. Nachdem die 
ursprünglich vorgesehene bauliche Erweit erung des Landw irtschaftsverlags auf den Flächen 
südlich der Marktallee ausblieb, stellen die öffentlichen  Stellplätze entlang der Marktallee und 
weitere unbefestigte Stellplatzflächen im südlichen Randbereich zur Bergiusstraße die einzige 
konkrete Nutzung innerhalb des Vorhabenbereichs dar. Im Zuge der Neuordnung der 
Straßenführung wurde die Marktallee nach Norden verschwenkt und führt nun als 
Verkehrsfläche „Osttor“ am Plangebiet vorbei. Damit hat die ehemalige Hauptwegeverbindung 
nach Osten ihre ursprüngliche Funktion verloren und mündet heute als unterg eordnete Straße 
in d ie bestehende Buswendeanlage vor dem Bahnhofsgebäude. Die frühere kleinteilige 
straßenbegleitende Bebauungsstruktur entlang der Marktallee ist innerhalb des 
Vorhabenbereichs bereits vollständig zurückgebaut.  
Die Haupterschließung des Plangebiets erfolgt über die Glasuritstraße im Westen und die Max-
Winkelmann-Straße bzw. Bergiusstraße im Süden. Der westliche Abschnitt der Bergiusstraße 
wird als Einbahnstraße auf die Glasuritstraße geführt.  
5 Planungsziele  
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / 
Bergiusstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiederbelebung des 
Bahnhofbereichs Hiltrups, in sbesondere die Überbaubarkeiten des baulich brachge fallenen 
Begründung / Seite 8 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
 
Grundstücks nördlich / nordwestlich der Bergiusstraße sowie die funktionale und 
stadtstrukturelle Verknüpfung des Planbereichs an die Marktallee geschaffen werden.  
Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen in Verbindung mit  
zusätzlichen Dienstleistungs-, Büro -, Praxen-  und Wohnnutzungen soll das Angebot am 
Standort selbst und das der Mark tallee ergänzt und der Bereich in seiner Funktion als Teil des 
Stadtbereichszentrums gestärkt werden. Damit wird den Vorgaben des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzepts2 der Stadt Münster aus dem Jahr  2009 entsprochen, das den Standort als 
zentralen Versorgungsbereich „B9 Hiltrup-Mitte" darstellt.  
Parallel zur Vorhabenplanung soll über die geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der 
Stadt Münster eine grundlegende Umgestaltung des Bahnhofvorbereichs erfolgen. Über die neu 
geplante Buswen deanlage im östlichen Anschluss an den Vorhabenbereich werden 
verkehrliche Abläufe optimiert (zentr aler Ein- und Ausstieg im direkten Zugangsbereich zu den 
Gleisen) und die Verknüpfung der unterschiedl ichen Verkehrsträger Bus und Schiene 
verbessert. Durch das Zusammenlegen der bis dato separiert voneinander angeordneten 
Buswende- und Stellplatzanlage werden neue Flächen generiert , die dem Bahnhofsvorplatz 
zugeschlagen werden und somit die Aufenthaltsqualitäten in diesem Bereich erhöhen. Mit dem 
Ausbau und der Erweiterung des bestehenden P+R -Platzes an der Bergiusstraße in 
Verbindung mit den neuen öffentlichen Stellplät zen im Bereich der Buswendeanlage und des 
Endausbaus der Bergiusstraße wird auch z ukünftig ein ausreichendes Angebot an öffentlichen 
Stellplätzen zur Verfügung stehen.  
Aufgrund der Bedeutung des Standortes als innerstädtisches Grundstück im Übergang von der 
Marktallee zum Bahnhofsbereich und im direkten Anschluss zu den bestehenden 
Haupterschließungsachsen des innerstädtischen Straßen-  und Schienennetzes kommt für die 
Überplanung des Standorts nur eine ganzheitliche Lösung unter Berücksichtigung städtebaulich 
architektonischer Maßgaben und der verkehrlichen und nutzungsspezifischen Belange in Frage. 
Vor dem Hintergrund wurde im Jahr 2012 ein begrenzter Architektenwettbewerb durchgeführt, 
dessen Ergebnis se mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 in die verbindliche 
Bauleitplanung übertragen werden s ollen. Mit dem Auslober  des Wettbewerbs als 
Vorhabenträger und der zusätzlichen Sicherung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes über 
einen Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E -Plan) sowie einen Durchführungsvertrag 
entsprechend den Vorgaben gemäß § 12 BauGB wird dem erforderlichen ganzheitlichen Ansatz 
entsprochen.  
Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung und der städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen 
zur Umstrukturierung des Bahnhofvorbereichs gemäß  dem Strukturkonzept „Hiltrup – 
Bahnhofsbereich“1 ist eine g eordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung für den 
Standort sichergestellt. Als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB 
wird mit der Neubelebung des Grundstücks insgesamt eine  Stärkung des südöstlichen 
Stadtquartiers von Hiltrup erwirkt.  
6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  
6.1 Grundzüge der Planung  
Die Grundzüge der Planung gehen zurück auf das  Ergebnis des begrenzten 
Architektenwettbewerbs, den die Firma Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG 
unter Beteiligung u.  a. der Stadt Münster  und verschiedener örtlicher Akteure im Jahre 2012 
durchgeführt hat. Zur ganzheitlichen Entwicklung der derzeit brachliegenden Flächen zwischen 
Bahnhof und Marktallee ist eine mehrgeschossige Bebauung mit einer Funktionsmischung aus 
2  Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009,  
Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009  
Begründung / Seite 9 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
großflächigem Einzelhandel,  Dienstleistungen, Praxen / Büros und Wohnen vorgesehen.  Die 
Zielsetzungen für den Standort wur den aus dem  Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ 
abgeleitet, mit dem geplanten Nutzungsmix sind die nutzungsspezifischen Zielsetzungen ei nes 
Kerngebiets aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  424 übernommen. Das dem 
Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept des Wettbewerbs berücksichtigt in 
Art und Dichte der B ebauung die Maßstäblichkeit der angrenzenden Stadtstrukturen, über die 
Anordnung und Ausg estaltung der Gebäude wird den städtebaulichen Erfordernissen zur 
baulichen Einfassung und Akzentui erung der Hauptstraßenbereiche und Aufbau einer 
räumlichen Führung von der Marktallee bis zum Bahnhofsvorplatz entsprochen.  
Mit einer Gesamtverkaufsflächengröße der geplanten Einzelhandelsnutzungen von insgesamt 
2.900 m² (1.900 m² VK für den Lebensmittel -Vollsortimenter und 1.000 m² VK für ergänzende 
Fachmärkte) ist da s Vorhaben der Großflächigkeit im Sinne des § 11 Abs.  3 BauNVO 
zuzuordnen. Die Umsetzung der Ent wicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 543 erfolgt daher in Abstimmung auf die landesplanerischen Zielsetzungen am Standort 
gemäß den Zielen und Grundsätzen des seit dem 13.07.2013 rechtswirksamen ‚Sachlichen 
Teilplans großflächiger Einzelhandel‘ des Landesentwicklung splans Nordrhein- Westfalen 
LEP NRW. 
Im mit Bekanntmachung vom 27.  Juni 2014 wirksamen Regionalplan Münsterland ist der 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  als Allgemeiner Siedlungsbereich 
dargestellt. Das Einzelhan dels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster legt für den Standort 
einen Zentralen Versorgungsbereich –  Stadtbereichszentrum (B9) mit siedlungsbereichs- bzw. 
stadtteilübergreifender Versorgungsfunktion fest. Eine weitergehende Konkretisierung erfolgte 
durch das Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“, welches für den Vorhabenstandort  die 
Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit einer maximalen Ver kaufsfläche von 2.900 m² 
vorsieht. Mit der Vorhabenplanung wird sowohl dem Einzelhandels - und Zen trenkonzept als 
auch dem Strukturkonzept der Stadt Münster entsprochen.  
Zur weitergehenden Einordnung und Bewertung des Vorhabens wurde im August 2011 eine 
städtebauliche Wirkungsanalyse 3 erarbeitet, die die ökonomische Tragfähigkeit und die 
möglichen absat zwirtschaftlichen wie städtebaulichen Auswirkungen der geplanten 
Einzelhandelseinrichtungen beleuchtet . Als Daten grundlage dienten die Einzelhandelsdaten 
aus der kontinuierlichen Fortschreibung des Einzel handelsbestandes der Stadt Münster, die 
durch eigene Erhebungen des Gutachters  und darauf basi erenden Berechnungen ergänzt 
wurden. Die Ermittlung möglicher städtebaulicher Auswi rkungen des Planvorhabens ging –  mit 
Ausnahme der derzeit nur quantitativ gering vertretenen Warengruppe Spielwaren / 
Hobbyartikel – von einer kompletten Umverteilung der neu generierten Umsätze innerhalb des 
Einzelhandelsbestandes im Einzugsbereich des Hiltruper Zent rums aus. Dabei sind einzelne 
Angebotsstandorte je nach Attraktivität des jeweiligen Angebots und der Lage zum 
Vorhabenstandort bzw. den Wohnstandorten der Konsumenten un terschiedlich stark von 
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen betroffen.  
Als Kerneinzugsgebiet wurde zunächst der S tadtteil Hiltrup ( Hiltrup-West, Hiltrup -Mitte und 
Hiltrup-Ost) selbst, mit den Standortbereichen, die nach dem Einzelhandels - und 
Zentrenkonzept der Stadt Münster als zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, erfasst. 
Darüber hinaus wurden aufgrund der übe rgeordneten Versorgungsfunktion des Hiltruper 
Einzelhandels auch die benachbarten Stadtteile Amelsbü ren, Angelmodde, Berg Fidel und 
Wolbeck sowie Drensteinfurt -Rinkerode und Sendenhorst -Albersloh zum näheren 
Einzugsgebiet des Hiltruper Einzelhandel  gezählt. Ferner wurden die Stadtber eichszentren an 
3  Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster -Hiltrup (Stufe 1) und 
Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentralen 
Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2), August 2011,  
Junker und Kruse, Stadtforschung + Planung  
Begründung / Seite 10 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
der Hammer - und Friedrich-Ebert-Straße im Norden Münsters, das Stadtbereichszentrum 
Gremmendorf und das Grundversorgungszentrum Wolbeck -Mitte im Osten sowie die Zentren 
der Umlandkomm unen berücksichtigt. Neben dem aktuellen Einzelhandelsbestand im 
Untersuchungsraum sind zusätzlich die geplanten potentiellen Einzelhandelsansiedlungen bzw. 
Erweiterungsvorhaben in die Auswertung eingeflossen. 
Zusammengefasst ist aus der gutachterlichen Bewertung festzuhalten,  dass die Realisierung 
des Planvorhabens am Standort der Profilierung und Stabilisierung des Stadtbereichszentrums 
Hiltrup-Mitte dient . Ferner wird der Bahnhofsbereich funktional gestärkt und besser an die 
bestehenden Einzelhandelslagen an der Marktallee angebunden. Die geplanten Angebote 
stehen im Verhältnis zur Nachfrage im relevanten Einzugsgebiet.  
Angebotsausweitungen in Branchen mit derzeit geringen Angebotsausstattungen besitzen ein 
hohes Potenzial für zusätzli che Kaufkraftbindungen und eine funktionale  Stärkung und  
Attraktivierung des Stadtbereichszentrums. Eine Berücksichtigung solcher Branchen bei der 
Gestaltung der ergänzenden Fachmarktflächen wird gutachterlich empfohlen. Auch in Branchen 
mit überwiegend guten bestehenden Angebotsausstattungen im  Stadtteil kann kein 
Wettbewerbsschutz für bestehende Anbieter formuliert werden. Aus städtebaulicher Sicht und 
im Sinne einer zentrenhierarchischen Ordnung ist darauf zu achten, mögliche Funktionsverluste 
in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen im U ntersuchungsgebiet in Folge 
absatzwirtschaftlicher Umverteilungseffekte zu vermeiden. Daher wird empfohlen, eine maßvoll 
dimensionierte A nsiedlung zentrenprägender Angebote, insbesondere in den Branchen 
Gesundheits- und Körperpflegeart ikel, Bekleidung  / Textilien und Schuhe / Lederwaren 
baurechtlich festzusetzen. Somit kann einerseits der Bahnhofsbereich Hiltrup und damit der 
östliche Pol des Stadtbereichszentrums funktional gestärkt wer den, gleichzeitig bleibt die 
Funktionalität der benachbarten Zentren gewahrt.  
Als Ergebnis der Wirkungsanalyse wurde das Vorhaben unter Einhaltung von  
sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächengrößen für die Warengruppen Nahrungs- und 
Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflegeartikel , Bekleidung / Textilien, 
Schuhe / Lederwaren, Spielwaren / Hobbyartikel, Elektrogeräte / Leuchten und 
Elektronik / Multimedia grundsätzlich als vertretbar eingestuft.  Die Ansiedlung kleinteiliger 
Ergänzungsangebote in den Bereichen Apothekenwaren, Blumen und Zeitungen / Zeitschriften 
wird als unkritisch bewertet, da die Ansiedlungen nur geringfügig und die geführten Sortimente 
nahversorgungsrelevant sind. Eine Ansiedlung nicht -zentrenrelevanter Kernsortimente ist am 
Vorhabenstandort grundsät zlich möglich. Angesichts der verbleibenden 
Verkaufsflächengrößenordnungen der „Restfläche“ sind hier keine Auswirkungen auf 
Versorgungsstrukturen innerhalb Münsters zu erwarten. Bei deutlich größeren Betriebseinheiten 
mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment ist lt. Gutachter ggf. ein Nachweis der Verträglichkeit 
erforderlich.  
Aufgrund einer sich verändernden Marktsituation infolge der Insolvenz der Firma Schlecker und 
der angekündigten Schließung zahlreicher kleinerer Filialen im o. g. Untersuchungsraum wurde 
eine ergänzende Untersuchung
4 erstellt, die den Einfluss der Veränderung auf die 
gutachterliche Bewertung der poten ziellen Ansiedlung eines  Drogeriefachmarkts am 
Vorhabenstandort prüft . Als Ergebnis erfolgt  für die W arengruppe ‚Gesundheits - und 
Körperpflegeartikel‘ eine Anpassung der sortimentsbezogenen maximalen 
Verkaufsflächengröße, wobei die ursprünglich empfohlene maximale Höchstgrenze für das 
branchenspezifische Verkaufsflächenangebot am Vorhabenstandort von 250 m² auf 700  m² 
erhöht wird. Ein Umschla gen der absatzwirtschaftlichen Umverteilungseffe kte in negative 
4  Untersuchung zu Einzelhandelsbausteinen im Stadtbereichszentrum Münster-Hiltrup,  
Ergänzende Stellungnahme zum Untersuchungsbaustein Drogeriewaren, März 2012,  
Junker und Kruse, Stadtforschung + Planung  
Begründung / Seite 11 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
städtebauliche Folgewirkungen kann l t. Gutachter unter Berücksichtigung dieser Höchstgrenze 
vermieden werden.  
Abschließend werden l aut Gutachter folgende sortimentsbezogene maximalen 
Verkaufsflächengrößen benannt: 
• ‚Nahrungs- und Genussmittel‘  max.  1.600  m² VKF  
• ‚Gesundheits- und Körperpflegeartikel‘ max.  700  m² VKF  
• ‚Bekleidung/Textilien‘  max.  500  m² VKF  
• ‚Schuhe/Lederwaren‘  max.  150 m² VKF  
• ‚Spielwaren/Hobbyartikel‘  max.  800  m² VKF  
• ‚Elektrogeräte/Leuchten‘  max.  1.000  m² VKF und  
• ‚Elektronik/Multimedia‘  max.  500  m² VKF  
Insgesamt entspricht das Vorhaben aus Sicht des Gutachters mit einer Gesamtverkaufsfläche 
von 2.900 m² und unter Berücksichtigung der benannten sortimentsbezogenen maximalen 
Verkaufsflächengrößen den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt 
Münster sowie den landesplanerischen Grundsätzen, strukturre levante Auswirkungen auf die 
vorhandene Zentrenstruktur und Versor gungssituation sind im Untersuchungsgebiet nicht zu 
erwarten. M ögliche Beeinträchtigungen benachbarter Zentren durch potentielle 
Betriebsaufgaben frequenzerzeugender Mag netbetriebe insbesondere in den Branchen 
Gesundheits- und Körperpflegeartikel  können durch die Beschränkung de r 
Verkaufsflächenanteile für Artikel der Gesundheits- und Körperpflege vermieden werden.  
Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat die Bezirksregierung Münster anlässlich der Anfrage der 
Stadt Münster vom 11.04.2013 zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der 
Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) die Vereinbarkeit des Vorhabens mit 
den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bestätigt, Belange der Raumordnung und 
Landesplanung stehen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 nicht entgegen.  
Neben den vorhabenbezogenen Entwicklungszielen werden über den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan auch verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen der Stadt Münster  im Umfeld des 
Bahnhofs Hiltrup gesichert. Hauptinhalte sind der Neubau einer  Buswendeanlage mi t 
integrierter P+R-Anlage und Neuordnung des Bahnhofvorplatzes, die Errichtung eines Geh- und 
Radweges nördlich des Vorhabenbereichs, der Neubau einer Behindertenrampe nördlich der 
Buswendeanlage, der Umbau des Einmündungsbereichs Glasuritstraße  / Marktallee und der 
Endausbau der Bergiusstraße.  
Mit Blick auf vorherige Nutzungen und die Lage des Grundstücks zu den Hauptverkehrsachsen 
des Straßen- und Schienenverkehrs sind zur Vermeidung städtebaulicher Missstände und zur 
Sicherung der Schutzansprüche an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse der zukünftigen 
Nutzer neben den nut zungsspezifischen und städtebaulichen Grundzügen der Planung die 
standortbezogenen Umweltfaktoren insbesondere aus Altlasten, Verkehrs - und 
Luftschadstoffbelastungen in die Bewertung mit einzubeziehen.  
Die im Folgenden aufgezeigten Inhalte werden in Form von Festsetzungen und Hinweisen 
gemäß § 9 BauGB und § 86 Landesbauordnung ( BauO NRW ) zur Sicherung der 
Entwicklungsziele und Verträglichkeit des  Vorhabens in den Bebauungsplan aufgenommen. 
Neben der Sicherung im Bebauungsplan wird gemäß § 12 Abs.  3 BauGB der begleitende 
Vorhaben- und Erschließungsplan (V +E-Plan) Bestandteil des vorhabenbezog enen 
Bebauungsplans. Weitergehende Regelungen zur Umsetzung des Planvorhabens werden über 
Begründung / Seite 12 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
einen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abzuschließenden 
Durchführungsvertrag getroffen.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 werden zur 
Art der baulichen Nutzung gemäß § 12 BauGB und analog zu §  9 Abs.  1 Nr.  1 BauGB 
(gemäß §  12 Abs.  3 BauGB ist die Gemeinde im Bereich des Vorhaben-  und 
Erschließungsplans nicht an den Festsetzung skatalog des §  9 BauGB gebunden) folgende 
Festsetzungen getroffen:  Abgeleitet aus dem Nutzungsprofil des Vorhaben - und 
Erschließungsplans (V+E-Plan) wird  
• für den gekennzeichneten Vorhabenbereich gem äß § 12 Abs. 3 BauGB als Art der 
baulichen Nutzung „Ei nzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros, Wohnungen“ 
festgesetzt.  
Gemäß der geplanten Nutzungsverteilung werden den im Vorhabenbereich zulässigen 
Nutzungen Teilbe reiche zugeordnet und mit maximalen Verkaufsflächengrößen belegt. 
Folgende Festsetzungen werden getroffen:  
• In dem mit  Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich sind im Erdgeschoss ausschließlich ein 
Lebensmittelmarkt mit einer Ges amtverkaufsfläche von max. 1.900 m² sowie zusätzliche  
Fachmärkte und Ladenlokale zulässig. Für das 1.  – 3. Obergeschoss sind neben den 
Nebenräumen des Lebensmittelmarktes  ausschließlich Dienstleistung en / Praxen / Büros 
sowie Wohnnutzungen zulässig.  
• In dem m it Ⓑ gekennzeichneten Teilbereich sind im Erdgeschoss ausschließlich 
Fachmärkte, Ladenlokale sowie Dienstleistungen / Praxen / Büros zulässig. Für das 1. und 
2. Obergeschoss werden Dienstleistungen / Praxen / Büros als zulässig festgesetzt, im 
2. Obergeschoss sind auch Wohnnutzungen zulässig.  
• Für die i m gekennzeichneten Vorhabenbereich zulässigen Wohnnutzungen in de n 
Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ ist eine Mindest-Bruttogeschossfläche (BGF min.) von insgesamt 
1.000 m² einzuhalten.  
• Für die in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale 
beträgt die zulässige Gesamtverkaufsfläche insgesamt maximal 1.000 m².  
Neben der Festsetzung des Betriebstyps mit maximalen Verkaufsflächengrößen werden auf 
Grundlage der zentrentypischen Sortimente gemäß Anlage 1 zum LEP  ‚Sachlicher Teilplan 
großflächiger Einzel handel‘ und der Münsteraner Sortimentsliste für die 
Einzelhandelsnutzungen folgende zusätzlichen Festsetzungen zum zulässigen Umfang der 
betriebstypischen Haupt - und Randsortimente als sortimentsbe zogene maximale 
Verkaufsflächenanteile getroffen.  
• Für den im Teilbereich Ⓐ zulässigen Lebensmittelmarkt sind als Haupt sortiment 
ausschließlich die zentrenrelevanten Sortimente der Nah- / und Grundversorgung gemäß 
der Münsteraner Sortimentsliste zulässig.  
Für die folgenden Sortimente der Nah-  und Grundversorgung werden zusätzlich folgende 
maximale Verkaufsflächenanteile festgesetzt:  
- Nahrungs- und Genussmittel, Getränke:  max.  1.600  m² VK  
- Drogerie-/ Parfümerieartikel, Kosmetikartikel,  
Begründung / Seite 13 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Pharmazeutische Artikel:  max.  150  m² VK  
- Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen):  max.  100  m² VK  
Abweichend von den festgesetzten sortimentsbezogenen maximalen 
Verkaufsflächenanteilen sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 
1.900 m² sonstige zentrenrelevante und nicht -zentrenrelevante Sortimente gemäß der 
Münsteraner Sortimentsliste zulässig.  
• Für die in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale 
sind alle nicht zentrenrelevanten Sortimente gemäß der Münsteraner Sortiments liste sowie 
die folgenden zentren relevanten Sortimente mit den folgenden maximalen 
Verkaufsflächenanteilen zulässig:  
- Drogerie-/ Parfümerieartikel, Kosmetikartikel,  
Pharmazeutische Artikel:  max.  550  m² VK   
- Bekleidung aller Art, Handarbeitenartikel /  
Strickwaren, Stoffe / Tuche / Meterware:  max.  400  m² VK   
- Schuhe, Lederwaren:  max.  150  m² VK   
- Blumen (Schnittblumen / Topfpflanzen),  
Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere:  max.  900  m² VK  
- Bastelbedarf, Spielwaren / Hobbyartikel,  
Musikinstrumente / Musikalien:  max.  750  m² VK 
- Elektrokleingeräte, Leuchten:  max.  950  m² VK  
- Computer und -zubehör / Kommunikationselektronik,  
Fotogeräte und -artikel, Unterhaltungselektronik /  
Tonträger, Telefone/ -zubehör:  max.  450  m² VK  
Ergänzend dazu sind sonstige zentrenrelevante Sortimente gemäß der Münsteraner 
Sortimentsliste – mit Ausnahme von Nahrungs - und Genussmitteln – auf einer 
Verkaufsfläche von insgesamt maximal  500 m² VK und einer jeweiligen 
sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenze von max. 150 m² VK zulässig.  
Über die Festsetzung maximaler Verkaufsflächengrößen sowie sortimentsbezogener 
Verkaufsflächenanteile in Abhängigkeit vom Betriebst yp wird sichergestellt, dass mit der 
Entwicklung des Vorhabenstandor tes unter Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben und 
der Vorgaben der städtebaulichen Wirkungsanalysen3 4 unzulässige Verkaufsflächenzuwächse 
oder unverträgliche Umstrukturierungen der Sortimentsstruktur ausgeschl ossen sind.  Die 
Verträglichkeit der Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich bleibt somit gemäß den 
gutachterlichen Ergebnissen gewährleistet (siehe Kapitel 6.1).  
Über die Festsetzungen werden ausschließlich die am Standort geplanten Vorhabennutzungen 
entsprechend den im Vorhaben-  und Erschließungsplan und im Durchführungsvertrag 
vereinbarten Entwic klungszielen planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus werden mit der 
festgesetzten Vorhabennutzung die Entwicklungsziele des Strukturkonzepts „Hiltrup – 
Bahnhofsbereich“ unter Berücksichtigung der Vor gaben des Einzelhandels - und 
Zentrenkonzepts der Stadt Münster für den Standort aufgenommen.  Die geschossweise 
Zulässigkeit der Wohnnutzungen ist in Teilen aus den Belangen zum Lärmschutz abgelei tet 
(siehe Kapitel 6.7.1).  
Mit den festgesetzten Nutzungen „ Einzelhandel, Dienstleistungen  / Praxen / Büros, 
Wohnungen“ auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird den Darstellungen des  
Begründung / Seite 14 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Planbereichs als ‚Gemischte Baufl äche‘ im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen.  
Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 werden zur 
Nutzungsdichte als Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs . 1 Nr. 1 BauGB folgende 
Festsetzungen getroffen:  
Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich wird das Vorhaben im Sinne von § 12 Abs.  1 
BauGB über  die in der Planzeichnung und die auf dem Anlageblatt dokumentierten 
Gebäudeflächen, dargestellte Gebäudeanimation, Gebäudeschnitte und -ansichten abgebildet. 
Die daraus resultierende Grundflächen zahl, Geschoss flächenzahl und die Gebäudehöhen 
werden zusätzlich in der Planzeichnung festgesetzt mit  
• einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4 sowie 
über differenzierte Gebäudehöhen.  
Die Festsetzung der Grundflächenzahl von 1,0 sichert die vorgesehene Überplanung des 
Vorhabenbereichs mit flächenintensiven Nutzungen aus Gebäuden, Tiefgarage, Kunden-
Stellplatzflächen und Zufahrten, Umweltbelange stehen dem nicht entgegen. Mit der 
festgesetzten Grundflächenzahl von 1,0 entspricht die GRZ der Grundflächenzahl-Obergrenze 
gemäß § 17 BauNVO  der im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 424 für den Planbereich 
getroffenen Baugebietsfestsetzung als Kerngebiet MK . Die festgesetzte GFZ von 1,4 
berücksichtigt die erforderlichen Flächenanteile der geplanten Obergeschos snutzungen, die 
vergleichbare GFZ-Obergrenze von 3,0 für Kerngebiete wird hierbei deutlich unterschritten.  
Zur Sicherung der geplanten Höhendifferenzierung der Gebäude und baulichen Anlagen 
aus dem Vorha ben- und Erschließungsplan werden gemäß §  16 Abs. 2 Nr. 3 und 4 und §  18 
Abs. 1 BauNVO für die j eweiligen überbaubaren Grundstückflächen maximale Gebäudehöhen 
und Mindestgebäudehöhen sowie eine zwingende Anzahl an Vollgeschossen festgesetzt. 
Innerhalb der Festsetzungen sind sowohl die eingeschossigen Ladenbereiche des 
Lebensmittelmarkts inkl. Nebennutzungen als auch der  viergeschossige Gebäudeteil im 
Kreuzungsbereich Marktallee / Glasuritstraße erfasst.  
In der Regel sind den maximalen Gebäudehöhen Mindestgebäudehöhen mit einem 
Höhenabstand von 2,00 m zugeordnet. So wird das grundlegende Höhenprofil und die 
Geschossigkeit der Vorhabennutzung entsprechend dem V+E -Plan planungsrechtlich 
sichergestellt, gleichzeitig bleiben flexible Anpassungsop tionen zur Berücksichtigung 
wechselnder bautechnischer Ausführungserfordernisse im weiteren Pl anungsprozess erhalten. 
Als Gebäudehöhe ist die Oberkante (OK) Attika des D aches anzunehmen. Entsprechend dem 
geplanten Nutzungsprofil und den daraus resultierenden erforderlichen Gebäudehöhen und 
Geschossigkeiten wird  
• für den westlichen Gebäudeteil in dem mit Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich eine maximale 
Gebäudehöhe von 19,00 m und eine Mindestgebäudehöhe von 17,00 m bei einer 
zwingenden Viergeschossigkeit festgesetzt. Für den auskragenden Gebäudeteil zur 
Passarelle wird zusätzlich eine lichte Mindesthöhe von 4, 20 m zur Sicherung der 
durchlaufenden Wegeverbindung vom Bahnhof zur Marktallee in Absti mmung auf die 
architektonisch gestalterische Verbindungshöhe zwischen den Gebäudebereichen 
festgesetzt. Die Höhenfestsetzung für den G ebäudeteil nach Westen berücksichtigt die 
städtebauliche Dominante in der Verbindung der Marktallee mit dem Bahnhofsvorplatz.  
• Der östliche Gebäudeteil ( Anlieferung / Mitarbeiterbereich) wird mit der Festsetzung einer 
maximalen Gebäudehöhe von 11,00 m, einer Mindestgebäudehöhe von 9,00 m und 
zwingend 2 Vollgeschossen definiert. Im mitt leren Gebäudeteil 
Begründung / Seite 15 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
(Ladenbereich / Lebensmittelmarkt) ist eine maximale Gebäudehöhe von 9,00 m bei einer 
zwingenden Eingeschossigkeit zulässig.  
• für den mit  Ⓑ gekennzeichneten Teilbereich eine maximale Gebäudehöhe von 14,00  m 
und eine Mi ndestgebäudehöhe von 12,00  m bei einer zwingenden Anzahl von 
3 Vollgeschossen festgesetzt.  
Um den allgemeinen technischen Erfordernissen der geplanten Vorhabennutzungen zu 
entsprechen wird darüber hinaus textlich festgesetzt, dass eine Überschreitung der 
festgesetzten maximalen Gebäudehöhen bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m für technische 
Anlagen und technische, untergeordnete Bau teile wie z.  B. Aufbauten für Aufzüge, Lüftun gs- 
und Kühlaggregate,  Solarpaneele und Photovoltaikanl agen gemäß § 16 Abs.  6 BauNVO 
ausnahmsweise zulässig ist, sofern diese mindestens 4,00  m von den Außenwänden der 
Hauptgebäude zurückgesetzt werden oder Bestandteil der Fassadengliederung sind. Innerhal b 
der festgesetzten Höhen ist somit die Errichtung der geplanten Vorhabennutzungen 
entsprechend den funktionalen und betrieblichen Erfordernissen gewährleistet, gleichzeitig 
bleibt die Verträglichkeit der baulichen Anlagen gemäß den Vorgaben des V+E-Plans gewahrt.  
Gemäß §  18 Abs.  1 BauNVO ist als Bezugspunkt der im Vorhabenbereich festgesetzten 
maximalen und Mindestgebäudehöhen die mit 61,64 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe 
in der Straßenverkehrsfläche der Bergiusstraße (außerhalb des Geltungsbereichs) in Höhe des 
südlichen Einfahrtsbereichs zum Vorhabengrundstück anzunehmen. Der Kanaldeckel ist in der 
Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet.  
Mit den getroffen Festsetzungen zu Art  und Maß der baulichen Nutzung  und zur zulässigen 
Höhe der b aulichen Anlagen wird das geplante Bebauungsprofil in den Zielsetzungen des 
begrenzten Architekten wettbewerbs in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übertragen , 
planungsrechtlich gesichert  und eine maßstäbliche und fun ktionale Einpassung des 
Planvorhabens in die bestehende Stadtstruktur gewährleistet.  
6.2.2 Bebaubare Flächen  
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen und Baulinien gem äß § 23 
Abs. 1 BauNVO wie folgt festgesetzt:  
Im Vorhabenbereich sichern die überbaubaren Grundstücksflächen die Stellung und 
Höhenentwicklung der geplanten Gebäude und baulichen Anlagen der Vorhabennutzung aus 
dem Vorhaben - und Erschli eßungsplan (V +E-Plan). Entsprechend den unterschiedlichen 
Nutzungsprofilen und städtebaulichen Maß gaben zur Einpassung der Gebäude in die 
bestehende Bebauungsstruktur sind die Baugrenzen bzw. Baulinien teilweise grenzständig zu 
den vorgelagerten Straßenverkehrsflächen angeordnet, teilweise nehmen sie die 
Gebäudefluchten der straßenbegleitenden Bestandsgebäude auf. Im Wesentlichen werden 
dabei zwei überbaubare Grundstücksflächen unterschieden:  
• Im Teilbereich Ⓐ sichert ein rd. 110,00 m x 18,00 bis 41,00  m tiefes Baufenster die 
Überbaubarkeit in den Erdgeschossbereichen. Damit wird den Erfordernissen des in 
diesem Bereich geplanten Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt entsprochen. 
Neben der Festsetzung über Baugrenzen wird zur Sicherung de r Lage und des Verlaufs 
der Gebäudekante entlang der neuen Wegeverbindung (Passarelle) zwischen Marktallee 
und Bahnhof die südliche Begrenzung des Baufensters als  Baulinie gem äß § 23 Abs. 2 
BauNVO festgesetzt.  
• Innerhalb des Baufensters im Teilbereich Ⓐ  sind die überbauten Bereiche der geplanten 
Obergeschossnutzungen durch ergänzende Baugrenzen mit einer A bmessung im Westen 
von rd. 34 ,00 m x 18,00 m und nach Osten mit rd. 10 ,00 m x 41,00 m zeichnerisch 
festgesetzt. Zur Sicherung der differenzierten Fass adengestaltung gemäß dem Vorhaben-  
Begründung / Seite 16 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
und Erschließungs plan mit teilweise auskragenden  / vorspringenden Bauteilen zur 
Betonung des Gebäude teils zum Kreuzungsbereich Mark tallee / Glasuritstraße darf die 
nördliche Baugrenze des mit einer zwingenden Viergeschoss igkeit festgesetzten Bauteils 
ab dem ersten Oberge schoss bis zu einer Tiefe von bis zu 1,00 m überschritten werden. 
Zur Sicherung des geplanten Vordachs  / Vordächer zur Passarelle ist die Überschreitung 
der festgesetzten südlichen Baulinie über eine Gesamt länge von maximal 93,00  m bis zu 
einer Tiefe von maximal 3,00 m zulässig.  
• Der mit Ⓑ gekennzeichnete Teilbereich wird über eine überbaubare Grunds tücksfläche 
von rd. 51 ,00 m x 14,50 m für die geplanten Flächen für Ladenlokale / Dienstleistungen / 
Praxen, B üro- und Wohnnut zungen inklusive Ergänzungsnutzungen gemäß § 23 Abs. 3 
BauNVO zeichnerisch festgese tzt. Neben der Festsetzung zu  Baugrenzen wird zur 
Sicherung einer durchl aufenden Straßenrandbebauung und Fortführung der südlich 
angrenzenden Bestandsbebauung entlang der Glasuritstraße die westliche Abgrenzung 
des Baufensters als  Baulinie gem äß § 23 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Zur Realisierung 
eines Vordac hes bzw. mehrerer Vordachbereiche darf die nördliche und östliche 
Baugrenze bis zu einer Tiefe von maximal  3,00 m in nördlicher bzw. östlicher Richtung 
überschritten werden.  
Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen dokumentieren die Gebäudestellungen 
und die grundlegenden Gebäudeabmessungen aus dem Vorhaben-  und Erschließungsplan , 
innerhalb der „Bauf enster“ ist – mit Ausnahme der durch Baulinien festgesetzten oder im 
Anschluss zu öffentlichen Verkehrsflächen grenzenden Bereiche – eine geringfügige 
Verschiebung der Gebäude mit ei nem S pielraum von bis zu 1,00 m zur Sicherung etwaiger 
Anpassungserfordernisse im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess der Hochbauplanung 
gegeben. Die grundlegenden Maßstäblichkeiten und Gebäudeaufteilungen des Planvorhabens 
bleiben entsprechend dem vorliegenden V+E-Plan unberührt erhalten.  
6.2.3 Bauweise und Bauform  
Aufgrund des vorgesehenen Architekturkonzeptes der Vorhabenplanung mit Gebäudelängen 
von mehr als 50,00  m bei gleichzeitig offener Gebäudestellung ohne zwingende 
Anbaunotwendigkeit, wird für den Vorhabenbereich keine Bauweise festgesetzt. Somit sind 
Gebäudelängen größer  50,00 m möglich, gleichzeitig bleibt über die nach wie vor 
einzuhaltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Abstands fläche die Zielsetzung einer 
Bebauung mit seitlichem Grenzabstand unverändert erhalten.  
Mit den festgesetzten Vorhabennutzungen „Einzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros, 
Wohnungen“ abseits einer Bebauung mit klassischen Wohnformen sind Festsetzungen gem äß 
§ 22 Abs. 2 BauNVO zur Bauform nicht erforderlich und werden nicht getroffen. 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform  
Mit der Um setzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 ist eine differenzierte 
bauliche Einpassung der Vorhabenplanung in die bestehende Stadt - und Bebauungsstruktur 
am Standort verbunden.  
Die Ausgestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen einschließlich der Aussagen zur 
Dachausbildung ist im Vorhaben-  und Erschließungsplan (V+E -Plan) als Bestandteil des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert und gesichert. 
Eine weitergehende Sicherung der Dachgestaltung über Festsetzungen als  örtliche 
Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW ist nicht 
erforderlich und wird nicht getroffen.  
Begründung / Seite 17 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
6.2.5 Material, Farbgebung  
Die bauliche Ausgestaltung des Vorhabens einschließlich der Aussagen zu Material und 
Farbgebung ist im Vorhaben-  und Erschließungsplan (V+E -Plan) als Bestandteil des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert. Zur Sicherung 
der architektonischen Gestaltqualität der Fassadenmaterialien und - farbigkeiten entsprechend 
den Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. 
§ 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW  
• als Hauptmaterial der Fassaden ausschließlich Ziegelmauerwerk in rot  / rotbraun bis 
anthrazitfarbenen Farbtönen festgesetzt. Untergeo rdnet sind zur Gebäudeakzentuierung 
auch andere Materialien zulässig.  
Mit dem festgesetzten Hauptmaterial wird das im angrenzenden Umfeld des Plangebiets 
vorherrschende Material der Gebäudefassaden aufgegriffen und somit eine größtmögliche 
Einpassung der Vorhabenplanung in den städtebaulichen Kontext erwirkt. Eine weitergehende 
Sicherung von Material - und Farbvor gaben über Festsetzungen als örtliche Bauvorschriften 
gemäß § 9 Abs.  4 BauGB i.  V. m. §  86 Abs.  1 und Abs.  4 BauO  NRW ist für den 
Vorhabenbereich nicht erforderlich und wird daher nicht getroffen.  
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen  
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs  für die im Vorhabenbereich geplanten Nutzungen 
erfolgt ausschließlich auf den privaten Grundstücken.  
Für den Vorhabenbereich wird der Stellplatznachweis über die Errichtung einer Tiefgarage mit 
ca. 40 Stellplätzen sowie über einen ebenerdi gen Kundenparkplatz mit rd.  114 Stellplätzen 
erbracht. Die inner halb der Tiefgarage zur Verfügung stehenden Stellplätze sind dabei 
ausschließlich den Wohnnutzungen sowie den Büro-  und Dienstleistungsnutzungen  
zugewiesen. Den  Mitarbeitern und Kunden der Fachmärkte und des  Lebensmittelmarktes 
stehen die Stellplätze auf dem Kundenparkplatz zur Verfügung.  
Die Tiefgarage wird  über die Ein-  und Aus fahrt v on der Bergiusstraße angebunden, die 
Anfahrbarkeit des Kundenparkplatzes erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Bergiusstraße.  
Zur Sicherung der Stellplätze und Anlagen zum ruhenden Verkehr entsprechend dem 
Vorhabenkonzept werden  
• für den gekennzeichnet en Vorhabenbereich die Flächen für die ebenerdigen 
Kundenparkplätze / Mitarbeiterstellplätze als Flächen für Stellplätze (S t) und Flächen der 
Tiefgarage (TG) einschließlich der  dazugehörigen Ein-  und Ausfahrtsbereiche der 
Tiefgarage und des Kundenparkplatz es gemäß § 12 BauNVO i.  V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 
und 22 BauGB festgesetzt. Die ebenerdigen Stellplätze sind nur als offene Stellplätze 
zulässig, außerhalb der festgesetzten Stellplatz - und Tiefgaragenflächen ist die Errichtung 
von Stellplätzen oder Anlagen für den ruhenden Verkehr unzulässig.  
Mit der Festsetzung wird die Anordnung der Anlagen für den ruhenden Verkehr im 
Vorhabenbereich pl anungsrechtlich gesichert. Die Aufteilung des Kundenparkplatzes ist 
nachrichtlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen.  
Neben den PKW -Stellplätzen werden im Zusammenhang  mit der Vorhabennutzung ca. 
121 Fahrradabstellplätze entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster auf dem 
Vorhabengrundstück realisiert. Hiervon sind etwa 101 oberirdisch und 20 in den Abstel lräumen 
der Wohnnutzungen bzw. Fahrradabstellräumen der Tiefgarage vorgesehen. Die oberirdischen 
Fahrradabstellplätze sind teilweise überdacht und werden in der erforderlichen Anzahl und 
Anordnung den Vorhabengebäuden und -nutzungen räumlich zugeordnet.  
Begründung / Seite 18 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Als Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO soll die  Anordnung der Fahrradabstellplätze 
oder auch anderer untergeordneter Nebenanlagen (Müllsammel -/ 
Einkaufswagensammelanlagen), die dem Nut zungszweck des Planvorhabens dienen und 
seiner Eigenart nicht widerspr echen, im Vorhabenbereich unabhängig von den festgesetzten 
überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Grundstück erfolgen kön nen. Eine entsprechende 
Festsetzung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer 
Grundstücksflächen, die im funktionalen Zusammenhang mit der Vorhabennutzung stehen, wird 
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Mit der Festsetzung werden die im 
Anlageblatt des V+E -Plans dargestellten, außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen 
angeordneten Nebenanlagen planungsrechtlich gesichert.  
Neben der Umsetzung der Vorhabenplanung ist mit dem  vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
in der parallelen Aufwertung des Bahnhofsbereichs auch eine Umstrukturierung der 
öffentlichen Stellplatzsituation verbunden. Aufbauend auf dem St rukturkonzept „Hiltrup – 
Bahnhofsbereich“ und den daraus abgeleiteten Verkehrsinfrastruktur maßnahmen entfallen die 
Standorte im Bereich der Marktallee sowie der jetzigen Buswende, sie werden jedoch durch 
neue Stellplätze im Bereich der geplanten Buswende anlage und durch den weiteren Ausbau 
bestehender Stellplatzanlagen bzw. durch Ausbau von Flächen, die derzeit nur für ‚wildes 
Parken‘ genutzt werden können, ausgeglichen. Insgesamt werden ca. 23 öffentliche Stellplätze 
im Bereich der neuen Buswendeanlage, 15 Stellplätze über den Endausbau der Bergiusstraße 
und ca. 54 öffentliche P+R-Stellplätze über den Ausbau und die Erweiterung des bestehenden 
P+R-Parkplatzes südlich des Bahnhofsgebäudes geschaffen. Mit einer Gesamtanzahl von rund 
92 Stellplätzen ist damit gegenüber dem Bestand eine geringfügige Verbesserung des 
Stellplatzangebots gegeben.  
Die im Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenplan ursprünglich geplante dreigeschossige 
Parkpalette südlich des ehemaligen Empfangsgebäudes der Bahn (außerhalb des 
Geltungsbereiches des VBP) ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen der Stadt Münster (ASSVW) vom 19.05.2015 nicht 
mehr Gegenstand des Maßnahmenplans. Nach Diskussion wurde mehrheitlich die Errichtung 
einer Parkpalette als  mehrgeschossige Stahlkonstruktion im unmittelbaren räumlichen 
Anschluss an das  historische Bahnhofsgebäude aus  städtebaulicher und aus 
denkmalschützender Sicht nicht beschlossen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im 
Umfeld des Bahnhofs und nach Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen soll die 
Verwaltung die Parksituation laufend beobachten und ggf. die Menge fehlender öffentlicher 
Parkplätze beziffern. Bei Erfordernis soll geprüft werden, etwaige zusätzl iche Stellplätze im 
nordöstlichen Bereich jenseits der Bahnlinie auszuweisen.  
6.2.7 Werbeanlagen  
Um die Anordnung von Werbeanlagen im Plangebiet auf ein stadträumlich vertretbares Maß zu 
reduzieren und gestalterisch zu si chern, werden im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans folgende Festsetzungen gemäß § 9 Abs.  4 BauGB i.  V. m. §  86 Abs.  1 und 
Abs. 4 BauO NRW als grundlegende Vorgaben zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen:  
• Im gesamten Vorhabenbereich sind Werbeanlagen an Gebäuden  
- mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht,  
- oder die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen, 
- oder die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden  
unzulässig.  
• Darüber hinaus ist die Errichtung freistehender Werbeanlagen mit einer Höhe von maximal 
6,0 m ausschließlich in den im Bebauungsplan als „Standort für Werbepylon/ -stele“ 
gekennzeichneten Bereich sowie von bis zu 6 Fahnen mit einer Höhe von maximal 9,0 m in 
Begründung / Seite 19 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
den im Bebauungsplan als „Bereich für Fahnenmasten“ gekennzeichneten Bereich 
zulässig. Andere freistehende Anlagen der Außenwerbung al s die benannten sind 
unzulässig. 
Über die getroffenen Festsetzungen wird eine grundsätzliche Gestaltungsqualität der 
Werbeanlagen sichergestellt, gleichzeitig wird der Notwendigkeit nach einer angemessenen 
Außendarstellung der Betri ebe am Standort entsprochen.  Weitergehende planungsrechtliche 
Festsetzungen werden nicht getroffen. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung  
6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung  
Die Grundstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind über die 
Marktallee / Osttor (L  885) im Norden, die Bergiusstraße im Osten und Süden und über die 
Glasuritstraße (K 11) im Westen an das öffentliche Straßennetz der Stadt Münster angebunden. 
Die Marktal lee, als ehemalige Hauptwegeac hse in Ost-/ Westrichtung wurde im Zug e von 
Optimierungsmaßnahmen zur Straßenführung in die Verkehrsfläche „Osttor“ umgelegt und führt 
heute lediglich als untergeordnete Straße von der Gl asuritstraße über das Vorhabengrundstück 
zum Bahnhofsvorbereich. Die Max -Winkelmann-Straße im Süden dient als Hauptzufahrt zum 
Bahnhof und zum Plangebiet. Die Abfahrt für Rechtsabbieger auf die Glasuritstraße erfolgt über 
die Bergiusstraße, die Abfahrt für Links - und Rechtsabbieger auf die Glasuri tstraße über die 
Max-Winkelmann-Straße. Die ursprünglich vorgesehene Nord -Süd-Verbindung zwischen 
Marktallee und Max -Winkelmann-Straße ist lediglich im südlichen Teilbereich zwischen 
Bergiusstraße und Max -Winkelmann-Straße hergestellt.  Entsprechend dem städtebaulichen 
Konzept zur En twicklung des Plangebiet s als Einzelhandelsstandort  und den damit 
verbundenen Flächenbedarfen wurde die ursprüngliche Zweiteilung des nördlichen 
Grundstücksclusters westlich des Bahnhofs zu Gunsten eines großen zusammenhängenden 
Baufeldes aufgegeben. Die dazwischen liegende Verkehrsfläche sowie die nördlich, östlich und 
westlich angrenzenden Restflächen wurden dem Vorhabenbereich zugeschlagen. Insgesamt 
liegt der Vorhabenbereich in einem verkehrlich hoch erschlossenen Bereich, der Bahnhof -
Hiltrup im östlich en Anschluss an die Marktallee ist dabei wichtiger Knotenpunkt in der 
Verknüpfung der Verkehrsträger Bus, Bahn und Individualverkehr.  
Die lich tsignalgeregelte Kreuzung Marktallee- Osttor / Hülsebrockstraße-Glasuritstraße weist 
hohe Belastungen sowohl im Bereich des motorisierten Verkehrs als auch im nicht -
motorisierten Verkehr auf. Die Max -Winkelmann-Straße dient westlich der Glasuritstraße als 
Radfahrerstraße und endet direkt im Schulzentrum Hiltrup.  
Das Vorhabengrundstück mit der Zufahrt zum  Kundenparkplatz und der Ein-  und Ausfahrt der 
Tiefgarage wird alleinig über den westlichen Abschnitt der Bergiusstraße erschlossen. Die 
Anlieferung des Lebensmittelmarkts erfolgt über die Buswendeanlage östlich des  
Vorhabengrundstücks. Über die geplante Passarelle entlang der südliche n Fassadenseite des 
nördlichen Vorhabengebäudes ist erstmalig eine direkte Wegeverbindung zwischen Marktallee 
und Bahnhof gegeben. Zur Sicherung  und Optimierung der Wegeverbindung sind ein Umbau 
des Kreuzungspunktes Marktallee  / Glasuritstraße sowie die Errichtung einer Querungshilfe 
zum Bahnhofsgebäude im Bereich der neu geschaffenen Buswendeanlage vorges ehen. 
Nördlich des Vorhabengrundstücks wird die Verkehrsfläche der  Marktallee zu einem 
öffentlichen Geh- und Radweg rückgebaut.  
Neben den Maßnahmen aus der Umsetzung des Planvorhabens sind weitergehende städtische 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im d irekten Bahnhofsumfeld vorgesehen. So ist z ur 
Optimierung der Ver knüpfung der Verkehrsträger Bus und Schiene nördlich des 
Empfangsgebäudes eine neue Buswendeanlage geplant, durch die eine zentrale Ein-  und 
Ausstiegshaltestelle im unmittelbaren Zugangsbereich zu den Gleisen geschaffen wird.  Zur 
planungsrechtlichen Sicherung der Umgestaltungsmaßnahme  wird die öffentliche 
Begründung / Seite 20 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Verkehrsfläche des Bahnhofsvorplatzes in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans einbezogen.  
Die angestrebte Ver besserung der „Park and Ride“ -Funktionen aus dem  Strukturkonzept ist 
weiterhin wichtiger Bestandteil der Planung. Mit dem Ausbau und der Erweiterung der 
bestehenden P+R-Anlage südlich des Bahnhofs (außerhalb des Geltungsbereichs) können rund 
54 Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof angeboten werden (siehe auch Kapitel 6.2.6). 
Nördlich des Bahnhofsgebäudes ist ei ne neue Radstat ion im Aufbau. Darüber  hinaus sind als 
weitere Bestandteile der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Endausbau der Bergiusstraße , 
die Anpassung der Einmündungsbereiche der Glasuritstraße / Marktallee und der Max-
Winkelmann-Straße / Glasuritstraße, der barrierefreie Ausbau der Bah nsteige und der 
Haltestelle an der Max -Winkelmann-Straße, der Neubau einer Behindertenrampe  sowie die 
Errichtung überdachter / abschließbarer Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Unabhängig von 
den Maßnahmen wird die Abfahrt für Links -/ Rechtsabbieger auf die Glasuritstraße weiterhin 
über die Max -Winkelmann-Straße erfolgen. Eine eigenständige Ampelanlage an der Kreuzung 
zur Glasuritstraße ist nicht vorgesehen, stattde ssen soll über eine Induktionsschleife an der 
Ausfahrt der Max -Winkelmann-Straße ein Anforderungsko ntakt zu der Fußgän gerampel 
geschaltet werden.  
Mit de r Umsetzung des Planvorhabens sind zusätzliche Belastungen im direkten 
Bahnhofsumfeld aus nutzungsbezogenen Mehrverkehren und damit Eingriffe in die äußere 
Erschließung und in die Funktionsabläufe der bestehenden Verkehrsstrukturen verbunden, die 
einer fachgutachterlichen Bewertung zu unterziehen sind. Vor dem Hintergrund wurde zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die Stadt Münster eine Verkehrsuntersuchung 5 
durchgeführt, die die Auswirkun gen der P lanung auf die best ehenden Straßen und die 
Leistungsfähigkeit der jeweiligen Knotenpunkte gutachterlich bewertet.  
Die Bewertung der bestehenden und zukünftigen verkehrlichen Belastungen im relevanten 
Planbereich erfolgt anhand unterschiedlicher Planszenarien der vorhandenen Verkehrssituation 
und einer  Verkehrsprognose für das Jahr 2025.  Das Untersuchungsgebiet umfasst die 
Knotenpunkte Osttor  / Marktallee, Gl asuritstraße / Bergiusstraße, Gl asuritstraße / Max-
Winkelmann-Straße unter Berücksichtigung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Grundlage 
der Verkehrsuntersuchung sind Verkehrszählungen der Stadt Münster  im Frühjahr 2013.  Für 
die Verkehrsprognosen w urden die Daten in den Vorgaben des Bebauung splans und den bis 
2025 allgemein zu erwartenden Verkehrs zuwächsen ergänzt. Die Erarbeitung der Prognosen 
erfolgt auf Basis des Verkehrssimulationsmodells der Stadt Münster. Zu den wesentlichen 
Eingangsgrößen gehören die Datenerhebungen der Stadt Münster zur Einwohner struktur und 
zum Ve rkehrsverhalten der Münsteraner Bevölkerung, abgebildet über das vollständige 
Straßen-, Radwege-, Buslinien- und Schienennetz der Stadt und des benachbarten Umlandes.  
Zu Plausibilitätskontrollen wer den im Rhythmus von fünf Jahren die Verkehrsbelastungen in 
Teilen des Hauptverkehrss traßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit den  
Ergebnissen der Verkehrssimulation abgeglichen.  
Für den Analysefall der Ist-Situation 2013 sind folgende Ergebnisse festzuhalten:  
• Auf der Straße Osttor im östlichen Anschluss an die Marktallee liegt die durchschnittliche 
tägliche Verkehrsstärke werktags DTVW bei 14.400 Kfz. Auf der Hülsebrockstraße wurden 
Querschnittsbelastungen von werktäglich 5.700 Kfz und f ür die Marktall ee im 
Untersuchungsgebiet von 9.300 Kfz berechnet. Die DTV W-Belastung der Glas uritstraße 
beträgt im Untersuchungsgebiet 6.500  Kfz – 7.700 Kfz. Im Einmü ndungsbereich zur 
Glasuritstraße liegt die DTV W für die Bergiusstraße bei  500 Kfz und fü r die Max -
5  Verkehrsuntersuchung Bahnhofsquartier Hiltrup,  
Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juni 2013  
Begründung / Seite 21 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Winkelmann-Straße bei 2.500  Kfz. Die Erschließungsstraßen im weiteren Verlauf der 
Bergius- und der Max-Winkelmann-Straße werden täglich von ca. 300 – 1.200 Kfz belastet.  
Laut Gutachten können die ermittelten Verkehrsmengen vom Straßennetz aufgenommen und 
über den Tag störungsfrei abgewickelt werden.  
Für den Prognose-Nullfall 2025 wurden neben den allgemeinen Verkehrszuwächsen und der 
Berücksichtigung des Planvorhabens auch die bis zum Jahr 2025 realisierbaren 
Infrastrukturmaßnahmen in die B ewertung mit einbezogen. Auf gesamtstädtischer Ebene sind 
dies der Ausbau und die Verlängerung der B  51 / B 481 n bis zum  Schifffahrter Damm, der 
Ausbau des südlichen Albersloher Weges, der Autobahnan schluss Hiltrup, die Ortsumgehung 
von Wolbeck und Roxel und die Verlegung der Straße Am Max-Klemens-Kanal. Im Ergebnis ist 
festzustellen, dass die Verkehrsbelastungen im gesamten Untersuchungsgebiet zunehmen. So  
• steigt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags DTVW auf der Straße Osttor 
auf 15.200 Kfz an, die der Marktallee von 9.300 auf  dann 10.200  Kfz, die DTV W der 
Hülsebrockstraße steigt von heute 5.700 Kfz auf dann 7.300. Für die Glasuritstraße werden 
Prognosebelastungen von 7.700 bis 8.900 Kfz / 24 h ermittelt.  
Die Umsetzung des Planvorhabens und der städtischen Infrastrukturmaßnahmen im 
angrenzenden Plan bereich lösen rd. 2.500 Kfz / 24 h aus. Diese werden ausschließlich 
über die Bergiusstraße und die Max -Winkelmann-Straße abgewickelt. Dem entsprechend  
steigen die DTV W-Werte im relevanten Abschnitt der Bergiusstraße auf 1.100 Kfz und auf 
der Max-Winkelmann-Straße im Einmündungsbereich zur Glasuritstraße auf 4.500  Kfz.  
Trotz der Zunahme der Verkehrsstärken sind lt. Untersuchung keine relevanten Auswirkungen 
auf die äußere Erschließung und die Funktionsabläufe der bestehenden Verkehrsstrukturen  
gegeben, auch nach Umsetzung der Maßnahmen ist ein störungsfreier Ablauf der Verkehre und 
eine uneingeschränkte Lei stungsfähigkeit in den betroffenen Knotenpunkten über den 
gesamten Tag gewährleistet. Verkehrliche Belange stehen einer Umsetzung der 
Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 
6.3.2 ÖPNV-Anbindung  
Das Plangebiet ist gut über den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Über den 
unmittelbar östlich angrenzenden Bahnhof Münster-Hiltrup bestehen drei Nahverkehrslinien, die 
insgesamt sechsmal stündlich bedient werden (RE  7: Rhein-Münsterland-Express in Richtung 
Köln, RB  69: Ems -Börde-Bahn in Richtung Bielefeld, RB  89: Ems -Börde-Bahn in Richtung 
Warburg). Der Bahnhof Hiltrup wird zudem von zwei Stadtbuslinien (Linie 5 und 6) angefahren, 
die das Plangebiet s owohl mit der Innenstadt Münsters als auch mit den umliegenden 
Stadtteilen verbinden.  
Im Zuge der Umsetzung der Vorhabenziele wird zur Optimierung der Verknüpfung von Bus und 
Bahn eine neue Buswendeanlage im direkten Vorbereich zum Bahnhof errichtet. Darüber 
hinaus werden zur Verbesserung der Zugänglichkeit die Bahnsteige angehoben und die 
Haltestelle Max-Winkelmann-Straße an der Glasuritstraße barrierefrei ausgebaut ( siehe auch 
Kapitel 6.3.1). 
6.3.3 Verkehrsflächen  
Die verkehrliche Anbindung  des Vorhabenbereichs erfolgt über den westlichen Abschnitt der 
Bergiusstraße (siehe Kapitel 6.3.1), als i nnere Erschließungsstraße ist der Vorhabenbereich  
über den bestehenden Bebauungsplan Nr.  424 planungsrechtlich gesichert. Im Zuge der 
Umsetzung der geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt Münster wird der 
Straßenabschnitt innerhalb der bestehenden Verkehr sflächenabgrenzung endausgebaut, eine 
Begründung / Seite 22 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Aufnahme der Straßenverkehrsfläche in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.  
Der östliche Abschnitt der Bergiusstraße umfasst im nördlichen Bereich die Verkehrsflächen 
des Bahn hofvorplatzes mit der geplanten Buswendeanlage und sichert da rüber hinaus die 
verkehrliche Anbindung der Anlieferzone im Vorhabenbereich sowie die Ersc hließung der  
nördlich der Rampenauffahrt der Straße „Osttor“ gelegenen Grundstücke des 
Landwirtschaftsverlags. Zur Sicherung der benannten verkehrlichen Belange wird  
• die Verkehrsfläche der nordöstlichen Bergiusstraße in den Abmessungen der geplanten 
neuen Buswendeanlage und Behindertenrampe in den Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einbezogen und über eine Tiefe von rd. 92 m 
und eine Breite von rd. 35 m als öffentliche V erkehrsfläche gem äß § 9 Abs.  1 Nr.  11 
BauGB festgesetzt. Die vorgesehene Ausgestaltung und Lage der geplanten 
Buswendeanlage sowie der Behindertenrampe  ist unverbindlich in den Bebauungsplan 
eingetragen.  
Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht des Bebauungsplans Nr.  424 ist dabei die 
Verkehrsfläche des Bahnhofvorplatzes nach Westen deutlich reduziert, die Flächen werden 
in den Grenzen des Vorhabenbereiches dem Vorhabengrundstück zugeschlagen.  
Neben der Wegeverbindung über die geplante Passarelle auf dem Vorhabengrundstück ist im 
Zuge der verkehrlichen Umgestaltungsmaßnahmen eine zusätzliche Wegeachse zwischen 
Marktallee und Bahnhof  nördlich des Planvorhabens vorgesehen . Unabhängig vom 
Vorhabengrundstück sollen somit zielgerichtete und zügige Fuß-  und insbesondere 
Radverkehre zum und vom Bahnhof für Pendler er möglicht we rden. In den  benannten 
Zielsetzungen wird  
• innerhalb der gemäß § 9 Abs.  1 Nr.  11 BauGB festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche 
nördlich des Vorhabenbereichs die Wegeverbindung mit  einer Länge von ca. 110 m und 
einer Mindestbreite von 3,00 m nachrichtlich als „geplanter Fuß - und Radweg“ in den 
Bebauungsplan übernommen . Zur etwaig erfo rderlichen Anpassung des  bestehenden 
Böschungsverlaufs an den geplanten Fuß - und Radweg sind die nördlich angrenzenden 
Flächen als Bestandteil der öffentlichen Verkehrsfläche in den Geltungsbereich mit 
einbezogen.  
Im Bereich des westlichen Vorhabengebäudes ist zum angrenzenden Geh-  und Radweg der 
Glasuritstraße infolge des geplanten barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Max-Winkelmann-
Straße“ eine Au fweitung der Straßenfläche in Anpassung der Verkehrsführung  am Gebäu de 
erforderlich. Zur Sicherung der Maßnahme wird  
• über eine Länge von rd. 53,00 m und einer Breite von bis zu 7,50 m die Anpassungsfläche 
im westlichen Vorbereich des Vorhabengebäudes in den Geltungsbereich einbez ogen und 
in der Festsetzung als öf fentliche Verkehrsfläche gemäß §  9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB der im 
Bebauungsplan Nr.  424 festgesetzten Straßenverkehrsfläche der Glasuritstraße in den 
zukünftigen Ausbauerfordernissen zugeschlagen.  
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf innerhalb der festgesetzten Nutzungen sicherzustellen 
und ungeregelte Grundstückszufahrten abseits der festgesetzten Ein-  und Ausfahrten (s iehe 
Kapitel 6.2.6) auszuschließen, werden  
• für die freien Seiten des Vorhabengrundstücks zu den angrenzenden öffentlichen 
Verkehrsflächen nach Westen, Osten und Süden sowie zur Wegeverbindung der 
Passarelle Bereiche ohne Ein-  und Ausfahrt gemäß § 9 Abs.  1 Nr.  4 und 11 BauGB 
festgesetzt.  
Begründung / Seite 23 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Mit den getroffenen Festsetzungen zu Verkehrsflächen und Anschluss anderer Flächen an 
Verkehrsflächen ist die verkehrliche Anbindung und Erschließung der Vorhabennutzungen im 
Kontext der bestehenden und zukünftigen Verkehrsstrukturen sichergestellt. Die weitergehende 
Sicherung von Wegerechten über das Vorhabengrundstück wird über zusätzliche Geh-  und 
Radfahrrechte getroffen (siehe Kapitel 6.4.2).  
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
6.4.1 Ver- und Entsorgungssituation  
Das Plangebiet ist über die technische Infrastruk tur in den umgebenden Verkehrsflächen der 
Marktallee, Bergiusstraße und Glasuritstraße an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz der 
Stadt Münster in ausreichendem Maße angeschlossen.  
Über die teilweise Unterbauung des Plangrundstücks mit einer Tiefgarage ist das auf dem 
Grundstück bestehende Leitungsnetz entsprechend den Erfordernissen der neuen Nutzungs - 
und Bebauungsstruktur weitestgehend neu anzulegen und an das vorhandene Leitungsnetz in 
den öffentlichen Verkehrsflächen neu anzuschließen. So werden die im nördlichen Plangebiet 
verlaufenden Leitungen zur Wasser-, Strom- und Gasversorgung der Stadtwerke Münster sowie 
Leitungen der Telekom im Zuge der Umsetzung des Planvorhabens erneuert und in einer 
veränderten Trassenführung zum neu geplanten öffentlichen Fuß- und Radweg im Verlauf der 
Marktallee geführt.  
Im Kreuzungsbereich Glasuritstraße / Osttor befindet sich zudem ein Versorgungsschacht der 
Telekom mit 12  PVC-Rohren, von dem aus in nordös tlicher Richtung zum Osttor eine 
Leitung / ein Lei tungsbündel mit Glasfaserkabeln über den Planbereich ver läuft. Das 
Glasfaserkabel sowie der zugehörige Schacht im Gehwegbereich sind aufgrund der 
notwendigen Biegungsradien nicht verlegbar und als Bestandteil des geplanten Netzausbaus 
zwingend erforderlich. Eine Überbaubarkeit der Leitungen ist jedoch in Absti mmung mit der 
Telekom als Versorgungsträger möglich. Die Sicherung erfolgt über eine Ei ntragung im 
Grundbuch, die Festsetzung eines Leitungsrechtes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist nicht 
erforderlich.  
Auf dem Vorhabengrundstück  sind keine öffentlichen Vers orgungsanlagen vorgesehen. Im 
Zusammenhang mit der Errichtung des Vor habens ist jedoch der Bau einer Trafostation 
erforderlich, die ausschließlich der Eigenversorgung des Vorhabens mit Strom dient. Öffentliche 
Belange der Ver - und Entsorgung werden davon nicht berührt. Der Standort der privaten 
Trafostation ist zum jetzigen Zeitpunkt inner halb des Vorhabengebäudes im Bauteil A geplant. 
Eine genaue Festlegung des Standortes kann derzeit  abschließend noch nicht vorgenommen 
werden und erfolgt daher im weiteren Planungsprozess in Abstimmung mit der Netzgesellschaft 
der Stadtwerke Münster.  
Die Abfallentsorgung der Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans ist ü ber die Anfahrbarkeit der G ebäude für Müllfahrzeuge über die 
angrenzenden öffentlichen Verkehrsfl ächen bzw. über das Vorhabengrundstück sichergestellt. 
Weitergehende planungsrechtliche Belange zur Ver- und Entsorgung werden nicht berührt.  
6.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte  
In den Zielsetzungen des Strukturkonzeptes  „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ und des begrenzten 
Architektenwettbewerbs zur Überplanung des Standort s ist eine Wegeverbindung für 
Fußgänger und Radfah rer vorzusehen, die den östlichen Abschluss der Marktallee mit dem 
Bahnhof Hiltrup verbindet und somit neue strukturelle A nreize in der wichtigen Wegeachse 
schafft. Im Planvorhaben wird diese Verbindung als sogenannte „Passarelle“  in Ost-/ 
Westrichtung über das Vorhabengrundstück entlang der Südf assade im Eingangsbereich der 
geplanten Einzelhandelsnutzungen des nördlichen Vorhabengebäudes geführt (siehe 
Begründung / Seite 24 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Kapitel 1.2). Über die Breite von 6,00 m sind die gestalterische Großzügigkeit der Wegeachse 
und ein ungestörtes Begegnen der Verkehrsabläufe sichergestellt.  
Als Bestandteil des Vorhabengrundstücks erfolgt die planungsrechtlic he Sicherung der 
Wegeverbindung über  
• die Festsetzung eines Ge h- und Radfahr rechtes gemäß §  9 Abs.  1 Nr.  21 BauGB 
zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger (GR-AE).  
Neben der Festsetzung einer mit Geh - und Radfahrrecht GR zu belastenden Fläche 
zugunsten der Anlieger A und der Erschließungsträger E  im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan werden zusätzliche Regelungen zur Freihaltung der Wegefläche für die 
Öffentlichkeit im Durchführungsvertrag geschlossen.  
Festsetzungen von Geh- Fahr- und Leitungsrechten zur Sicherung der technischen Infrastruktur 
sind nicht erforderlich und werden nicht getroffen (siehe Kapitel 6.4.1).  
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur  
Flächen oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf oder anderweitige Einrichtungen der 
sozialen Inf rastruktur sind nicht Gegenstand der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr.  543, Festsetzungen gemäß § 9 Abs.  1 Nr.  5 BauG B werden nicht 
getroffen.  
Mit Blick auf die geplanten Vorhabennutzungen werden auch keine zusätzlichen Bedarfe 
abseits der im Stadtteil bereits bestehenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur generiert.  
6.6 Grünflächen / Begrünung  
6.6.1 Öffentliche Grünflächen  
Ausgehend von den bestehenden Grünstrukturen mit dem  ca. 250 m östlich des Plangebiets 
gelegenen „Waldpark“ und den übergeordneten Freiraumvernetzungen zum Dortmund- Ems-
Kanals, zur „Große Lodden“ und „Hohe Ward“ im östlichen und südlichen Anschluss an den 
Stadtteil sind für den Geltung sbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 keine 
zusätzlichen öffentlichen Grün-  oder Freiflächen zur Umsetzung grünräum licher Belange 
erforderlich, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden daher nicht getroffen.  
6.6.2 Private Grünflächen  
Vor dem Hintergrund der im Plangebiet bestehenden oder geplanten Nutzungen ist im 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 eine Sicherung 
grünräumlicher Belange über private Grünflächen nicht erforderlich; Festsetzungen gemäß §  9 
Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden daher nicht getroffen.  
6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft  
Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 sind 
weder im Plangebiet noch im übergeordneten Planbereich Belange oder Flächen der 
Landwirtschaft oder Waldfl ächen betroffen;  Festsetzungen gemäß § 9 A bs. 1 Nr.  18 BauGB 
werden nicht getroffen.  
6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote  
Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ist 
eine vollständige Neuordnung des Vorhabengrundstücks in den neu formulierten 
städtebaulichen und architekt onischen Zielsetzungen verbunden. A ufgrund der in Teilflächen 
vorgesehenen Unterbauung des Plan grundstücks mit einer Tiefga rage sowie der  für die 
Begründung / Seite 25 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Einzelhandelsnutzungen erforderlichen großflächigen ebenerdigen Stellpl atzanlage ist ein 
Erhalt der Vegetation nicht möglich. Auch die im Eingangsbereich der  Passarelle zur 
Marktallee / Glasuritstraße vorhandenen Einzelbäume wären nur unter Aufgabe der in diesem 
Bereich vorgesehenen Tiefgarage zu erhalten.  Vor dem benannten Hintergrund wer den 
Festsetzungen gemäß § 9 Abs.  1 Nr.  25 b BauGB zum Erhalt von Baum - oder 
Strauchpflanzungen für das Vorhabengrundstück nicht getroffen.  
Die Sicherung einer grünräumlichen Gestaltqualität der  Gebäude und Gebäudevorbereiche im 
Vorhabenbereich erfolgt über differenzierte Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs.  1 Nr.  25 a BauGB . Folgende 
Festsetzungen werden getroffen:  
• Das Hauptdach des eingeschossigen Gebäudebereichs der Einzelhandelseinrichtungen im 
Teilbereich Ⓐ ist mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen und mit 
Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten.  
Mit der Festsetzung ist eine hochwertige grünräumliche Gestaltung der großflächigen 
Dachfläche sichergestellt, gleichzeitig wird die Wohn qualität der in den Obergeschossen 
über den Einzelhandelseinrichtungen liegenden Wohnnutzungen mit Blick auf die begrünte 
Dachfläche aufgewertet.  
• Zur Sicherung eines gestalteten Übergangs des Kundenparkplatzes zur nördlich 
angrenzenden Wegeachse ist südlich der Passarelle die Anpflanzung von insgesamt  
6 Einzelbäumen festgesetzt, zusätzlich ist  im Bereich des Kundenparkplatzes die 
Anpflanzung von 3 weiteren Einzelbäumen  festgesetzt. Zu pflanzen sind Hochstämme  
einer einheitlich mittel- bis großkronigen Baumart mit einem Stammumfang von mindestens 
16 cm. D ie Bäume sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unter halten, die 
Baumstandorte sind vor Befahren und Beparken zu si chern. Zur Abstimmung der 
Baumstellungen auf die Anordnung der Kundenparkplätze sind die Baumstandorte lediglich 
nachrichtlich im Bebauungsplan aufgenommen.  
• In Ergänzung zu den Baumpflanzungen sind zur linearen Betonung der Wegeverbindung 
und zur grünräumlichen Abgrenzung zum Kundenparkplatz entlang der südlichen Grenze 
der Passarelle auf den mit einem  Pflanzgebot festgesetzten Flächen Heckenpflanzungen 
einer standortgerechten einheitlichen Gehölzart mit einer Höhe von 0,80 m zu pflanzen und 
mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten.  
• Die nördlich des Vorhabengebäudes im Teilbereich Ⓐ mit einem Pf lanzgebot belegten  
Flächen mit einer Breite von 1,50 m sind mit standortgerechten heimischen Sträuchern zu 
bepflanzen, die Bepflanzungen sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten.  
Mit der Festsetzung soll eine hochwertige Grünbepflanzung der G ebäuderückseite zum 
angrenzenden öffentlichen Fuß-  und Radweg sichergestellt werden, gleichzeitig soll über 
die Bepflanzung einem möglichen Vandalismus durch Graffiti entgegengewirkt werden.  
Für die öffentlichen Verkehrsflächen im Anpassungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans nach Osten ist über die geplante Errichtung der neuen Buswendeanlage ein 
Erhalt der mit einem Erhal tungsgebot im bestehenden Bebauungsplan Nr.  424 belegten 
7 Einzelbäume im Vorfeld des Bahnhof sgebäudes voraussichtlich nicht m öglich. Ein weiterer 
Baum ist außerhalb des Geltungsbereichs im Osten in der Fläche für die Bahnanlage ebenfalls 
als „zu erhalten“ festgesetzt. Diese insgesamt acht Linden sind zum Teil bereits heute stark in 
ihrer Vitalität durch die vorherrschenden Standortbedingungen g eschädigt oder abgängig. Eine 
Linde ist zusätzlich von einem Pilz befallen, sodass alleine daraus ein Erhalt der Bäume 
dauerhaft nicht gesichert  ist und daher Neupflanzungen im Bereich der Buswendeanlage 
vorgesehen sind. Eine Sicherung der Bestandsbäume über eine Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 
Nr. 25 b BauGB wird aus den benannten Gründen nicht vorgenommen. Auch im Bereich der 
Begründung / Seite 26 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Glasuritstraße im Anschluss an das westliche Vorhabengebäude ist aufgrund der geänderten 
Radwegeführung infolge des dort vorgesehenen barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Max -
Winkelmann-Straße“ ein Erhalt der 3 Bestandsbäume in diesem Bereich nicht möglich.  
Mit Wegfall der Bäume ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB  
• die Anpflanzung von 5  Einzelbäumen auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der 
neuen Buswendeanlage vorzunehm en. Zur Abstimmung der Baumstellungen auf die 
konkrete Tiefbauplanung der Buswendeanlage sind die Baumstandorte nachrichtlich in den 
Bebauungsplan übernommen.  
Neben dem Pflanzgebot im Bereich der neuen Buswendeanlage ist durch die Stadt Münster die 
Anpflanzung von 5 weiteren Bäumen im westlichen Abschnitt der Bergiusstraße im Bereich der 
öffentlichen Stel lplätze (außer halb des Geltungsbereichs)  vorgesehen. Insgesamt werden im 
Geltungsbereich des Bebauungsplans 14 Bäume als zu pflanzen festgesetzt.  
Mit den festgesetzten Anpflanzgeboten ist eine grünräumliche Einbettung der Vorhabennutzung 
in den bestehenden stadtr äumlichen Kontext gewährleistet. Eine weitergehende 
Konkretisierung der Pflanzt ypen wird in Abstimmung mit dem Grünfl ächenamt der Stadt 
Münster im weiteren Umsetzungsprozess des Planvorhabens getroffen.  
6.6.5 Ausgleichsflächen  
Der Vorhabenbereich wird derzeit im Wesentlichen als Brachfläche wahrgenommen. G rößere 
Grünflächen kommen auf dem Grundstück nicht vor, jedoch sind Grünstrukturen in Form 
ruderaler Krautfluren vorhanden. Auf den öffentlichen Verkehrsflächen im östlich angrenzenden 
Anpassungsbereich prägen insbesondere die 7 Linden im Vorfeld des Bahnhofsgebäudes das 
grünräumliche Erscheinungsbild.  
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 liegt innerhalb des seit 
März 2002 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  424 „Hiltrup – Bahnhofsbereich (Max -
Winkelmann-Straße / Gl asuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster -Hamm)“, dessen 
planungsrechtliche Festsetzungen im Sinne einer Ausgangs situation der Eingriffsregelung 
zugrunde zu legen sind. Die im vorliegenden Bebauung splan getroffenen Festsetzungen 
werden in der Bilanzierung des Planzustandes berücksichtigt. D ie Bila nzierung6 (siehe 
Kapitel 8.5) kommt zu dem Ergebnis , dass mit der Planung ein Eingriff gemäß § 14 ff. 
Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) vorbereitet wird, der gem äß § 18 BNatSchG i.  V. m. 
§ 1 a Abs. 3 BauGB vom Verursacher auszuglei chen ist.  Für den externen Ausgleich ist 
folgende Fläche vorgesehen:  
Gemarkung Nienberge, Flur 28, Flurstück 101 (teilw.)  
Eigentümer: Stadt Münster   
Größe: 1.877 m²  
Registriernummer im Kompensationsflächenkataster der Stadt Münster: 3602.  
Ein Ausgleichskonzept7 (Ausgleich am Gröverbach in Müns ter-Häger) liegt vor.  Eine 
weitergehende planungsrechtliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen ist nicht erforderlich, 
6  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 und Vorhaben- und Erschließungsplan  
„Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ – Ausgleichsbilanzierung Proj.-Nr.: NW-141030,  
FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Stand Februar 2015  
 
7  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 und Vorhaben- und Erschließungsplan  
„Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ – Ausgleich am Gröverbach in Münster-Häger  
Proj.-Nr.: 141030  
FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Stand Februar 2015  
Begründung / Seite 27 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Festsetzungen gemäß §  9 Abs. 1 a bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden im Bebauungsplan 
daher nicht getroffen.  
6.7 Immissionsschutz  
6.7.1 Schallimmissionen  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 ist als Teil der 
Siedlungsstrukturen des östlichen Hiltruper Innenstadtbereichs durch Lärmemissionen, 
insbesondere durch Verkehrslärm der direkt angrenzenden innerstädtischen 
Haupterschließungsstraßen Marktallee / Osttor (L  885) und Glasuri tstraße (K  11) sowie durch 
die Bahntrasse Münster -Hamm, belastet. Vor dem Hinter grund kann nicht aus geschlossen 
werden, dass für die Überplanung des Grundstücks als  lärmvorbelasteten Bereich die 
Orientierungswerte der DIN  18005 nicht eingehalten werden können bzw. sogar  überschritten 
werden. Weitergehend sind Gewerbelärmvorbelastungen aus bestehenden Gewerbebetrieben 
im Quartier zu berücksichtigen.  
Die Errichtung von großfl ächigen Einzelhandelsnutzungen in Kombination mit Dienstleistungs -, 
Praxen / Büro- und Wohnnutzungen am Standort sowie die Verbesserung der 
Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Bahnhofs Hiltrup ist ausdrückliches Planungsziel der Stadt 
Münster, mit dem Plan vorhaben werden die politischen Beschlüsse zur Überplanung des 
Bahnhofbereichs entsprechend dem Ergebnis des begrenzten Architektenwettbewerbs aus dem 
Jahre 2012 umgesetzt.  
Mit de m Planvorhaben ist neben den Einzelhandelsnutzungen auch die Errichtung von 
ergänzenden Büro- und Wohnnutzungen in den Obergeschossen der Gebäude verbunden, für 
die die Immissionsschutzanforderungen nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen zu 
gewährleisten sind. Diesem Erforder nis wird über die städtebauliche Anordnung und 
Grundrissorientierung der Gebäude in Kombination mit effizienten baulichen 
Schallschutzmaßnahmen entsprochen. So wird als aktive Schallschutzmaßnahme über die 
parallele Anordnung der Gebäude zur Marktallee / Osttor und Glasuritstraße der Verkehrslärm 
zu den r ückwärtigen Grundstücksbereichen abgeschirmt, zusätzlich öffnen sich die Fassaden 
der Gebäude mit den Hauptaufenthaltsbereichen der Wohnungen zu den st raßenabgewandten 
Seiten. Die Nutzungen selbst werden über passive S challschutzmaßnahmen an den 
Gebäudefassaden geschützt. Weitergehende aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von 
Lärmschutzwänden oder - wällen sind vor dem Hinter grund der innerstädtischen Lage des 
Plangebiets mit dem Erfordernis einer stadtgestalterischen Adres sbildung unter Einbeziehung 
der bestehenden Bebauungsstrukturen ausgeschlossen.  
Das Konzept selbst kann ohne baulichen Eingriff im Sinne der 16.  BImSchV in die öffentlichen 
Verkehrswege der angrenzenden Straßen umgesetzt werden, als verkehr liche Hauptanbindung 
wird die bestehende südliche Zufahrt des Vorhabengrundstücks von der Bergiusstraße genutzt 
(siehe Kapitel 6.3.1). Mit Umsetzung des Konzeptes sind projektbezogene Mehrverkehre auf 
die angrenzenden Straßen gegeben, eine relevante Verschlechterung der bestehenden 
Verkehrslärmsituation ist jedoch nicht zu erwarten.  
Mit Blick auf die benannte Ausgangssituation wurde zum Bauleitplanverfahren eine 
schalltechnische Untersuchung8 durchgeführt, die  
• die Gewerbelärmsituation auf schützenswerte Nutzungen im Bestand und in der Planung,  
8  Schalltechnische Bericht Nr. LL8837.1/02 im Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan VBP Nr. 543 und zum BV „Edeka-Markt Bahnhof Münster-Hiltrup“ der Stadt Münster,  
ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand Juni 2014  
Begründung / Seite 28 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• den Einfluss des anlagenbezogenen Mehrverkehrs im Sinne der TA Lärm Nr. 7.4  
• und die Verkehrslärmsituation im Plangebiet, bezogen auf die geplanten Wohn-  und 
Büronutzungen  
ermittelt und gutachterlich bewertet.  
GEWERBELÄRM  
Für die Ermittlung und Beurteilung der G ewerbelärmsituation wurden vorab die relevanten 
Immissionspunkte in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Münster festgelegt . Die 
Beurteilung der Geräuschs ituation er folgt gemäß TA Lärm, in Abhängigkeit der 
Gebietsausweisung sind die Immissionsrichtwerte durch die Summe aller  
Gewerbelärmeinwirkungen einzuhalten. Die Einstufung des Schutz anspruches erfolgt in 
Abstimmung auf die festgesetzte Vorhabennutzung in der im bestehenden rechtskräftigen 
Bebauungsplan für den Standort festgesetzten Gebietskategorie als Kerngebiet (MK) . Der 
Beurteilungszeitraum tags umfasst die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00  Uhr, als 
Beurteilungszeitraum nachts ist die lauteste Stunde in der Zeit zwi schen 22:00 Uhr und 
06:00 Uhr in Ansatz gebracht.  
Die Bewertung der Immissionen aus Gewerbelärm erfolgt anhand folgender Geräuschquellen,  
Ausgangsdaten und Anforderungen:  
• Kundenparkplätze mit ca. 134 PKW-Stellplätzen sowie 3 Einkaufswagensammelstationen 
unter Einsatz lärmarmer Einkaufswagen, Einschränkung der Parkplatznutzung 
ausschließlich für den Tageszeitraum. (Anmerkung: Mit weiterem Planungsstand hatte sich 
die Anzahl der PKW-Stellplätze des Kundenparkplatzes auf 114 reduziert)  
• An-/ Abfahrtswege auf dem Betriebsgelände (außerhalb der öffentlichen Straße)  in 
asphaltierten Fahrgassen und Tiefgaragenrampen.  
• Büro-/ Praxen-/ Anwohnerparkplätze in der Tiefgarage, insgesamt ca. 40 PKW-Stellplätze, 
davon rd. 18 für die zugehörigen Wohnungen.  
• Anlieferung durch LKW und Verladevorgänge unter Festlegung der Standorte der 
Anlieferzonen gemäß V+E-Plan und Ausschluss von Anlieferungen nachts , geschlossene 
Anlieferzone für den Lebensmittel markt mit der Möglichkeit  von Verladungen bei 
geöffnetem Tor.  
• technische Außenaggregate (z.  B. Kühlverflüssiger etc.) , insgesamt sind 3 Kühlaggregate 
auf den D ächern der Vorhabengebäude in Ansatz gebracht, weitergehende 
Konkretisierungen sind im weiteren Bauantragsverfahren zu treffen.  
Weitergehende Details sind dem Gutachten zu entnehmen. 
Unter Zugrundelegung der benannten Maßgaben s ind folgende Ergebnisse zum Gewerbelärm 
festzuhalten:  
• Im Bereich aller angrenzenden Nutzungen – im Bestand wie auch in der Planung – werden 
die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Kerngebiete eingehalten bzw. weitestgehend um 
mindestens 6 dB unterschritten.  
• Am Planvorhaben selbst i st lediglich an der Ostfassade des Gebäudeteils  B von einem 
relevanten Zusatzbeitrag tags auszugehen. Hiervon betroffen ist zusätzlich außerhalb des 
Plangebiets lediglich das zweite Obergeschoss am Immissionspunkt IP  01b 
(Bergiusstraße 2), direkt gegenüber dem Parkplatz mit der zugehörigen Ein-  und Ausfahrt. 
Hier wird der Immissionsrichtwert rechnerisch nur um 5 dB unte rschritten. Für die 
Begründung / Seite 29 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Immissionspunkte erfolgt eine separate Bewertung der maximal zulässigen 
Gewerbelärmvorbelastung (siehe Kapitel 8 des Gutachtens).  
An allen übrigen Immissionspunkten – sowie insgesamt nachts – ist von keinem relevanten 
Zusatzbeitrag auszugehen, w omit auch unter Berücksichtigung einer ggf. relevanten 
Gewerbelärmvorbelastung im Si nne der TA  Lärm von keinen unzulässigen 
Geräuscheinwirkungen auszugehen ist.  
Einschätzung der Vorbelastung durch die südlich angrenzenden Gewerbegebiete:  
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich diverse Industrie- und Gewerbegebiete ohne konkrete 
Festsetzungen zu maximal zulässi gen Gewerbelärmemissionen im Sinne von 
Emissionskontingenten oder flächenbezogenen Schallleistungspegeln, konkrete Vorgaben der 
zuständigen Behörden zur Gew erbelärmvorbelastung der  angrenzenden Gewerbe-  und 
Industriegebiete konnten nicht getroffen werden. Da insbesondere zu den Einwirkungen des 
direkt benachbarten ALDI-Marktes und des Restaurants an der Bergiusstraße 1 keine Angaben 
vorliegen, wurde hier eine Abschätzung vorgenommen. Für  die Folgenutzung des Lidl-Marktes 
im Gebäude Marktallee 88 wurde aufg rund der Parkplatznutzung auf der  abgewandten Seite 
keine relevante Gewerbelärmvorbelastung für den untersuchten Bereich angenommen.  
Die Ergebnisse der Bewertung der Gewerbelärmvorbelastung zeigen , dass die Vorbelastung in 
Bezug auf die Bestandsbebauung im Wesentlichen durch di e schützenswerten Nutzungen an 
der Glasuritstraße 65 b (Allgemeines Wohngebiet WA)  und die Wohn- / Geschäftshäuser 
Bergiusstraße 2 und 8 (Mischgebiet MI) bestimmt  wird. Ferner sind für die Betrachtung der 
Vorbelastung aus den südlichen Gewerbe- und Industriegebietsflächen die Süd- / Ostfassaden 
der Baugrenzen bzw. des vorhandenen Gebäudes an der Max -Winkelmann-Straße 85- 87 
maßgeblich. Demnach  
• werden im Bereich der hier betroffenen Wohnbebauung die Immissionsrichtwerte durch die 
Vorbelastung zum Teil bereits ausgeschöpft,  
• darf im Bereich der Immissionspunkte, an denen von einer Ausschöpfung der 
Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung auszugehen ist, dann das Planvorhaben 
keinen zusätzlichen relevanten Beitrag im Si nne der TA  Lärm leisten 
(Richtwertunterschreitung um mindestens 6 dB),  
• ist am Bauteil B bzw. an der Bergiusstraße 2, unter Berücksichtigung der vorgenommenen 
Vorbelastungseinschätzungen an den Immissionspunkten mit einer relevanten 
Zusatzbelastung durch den Edeka- Markt, insgesamt von keinen unzu lässigen 
Geräuscheinwirkungen im Sinne der TA Lärm auszugehen,  
• wird die maximal zulässige Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung 
durch andere Immissionspunkte bestimmt, sodass rein aus physikalischen 
abstandsbedingten Pegelminderungen in sgesamt keine Addition über die 
Immissionsrichtwerte hinaus zu erwarten ist.  
Spitzenpegel  
Für die Geräuschquellen auf dem Anlagengrundstück wurden durch den Gutachter  die 
Spitzenpegelereignisse (beschleunigte Abfahrt der LKW, Einsatz der Betriebsbrem se, Heck - 
und Kofferraumklappenschließen von PKW, Einstapeln in die Einkaufswagensammelstationen 
etc.) im Sinne der TA Lärm bewertet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass  
• im Einwirkungsbereich der geplanten Nutzungen  in den getroffenen Ausgangsdaten und 
Anforderungen (s iehe oben) keine unzulässigen Geräuschimmissionen durch 
Spitzenpegeleinwirkungen zu erwarten sind.  
Begründung / Seite 30 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• Lediglich im Nahfeld der Tiefgaragenein- und -ausfahrt an der Bergiusstraße im EG / 1. OG 
des Bauteils  B sind nachts Spitzenpegelüberschreitungen möglich . Über die Zulässigkeit 
von Wohnnutzungen alleinig im 2.  OG des Bauteils B (siehe Kapitel 6.2.1) ist hier jedoch 
die Bewertung der Nachtzeit nicht relevant, unz ulässige Spitzenpegeleinwirkungen sind 
somit nicht zu erwarten.  
Zur planungsrechtlichen Sicherung der gutachterlichen Ergebnisse zum Gewerbelärm werden 
im vorh abenbezogenen Bebauungsplan Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB festgesetzt bzw. als  verhaltensbezogene Anforderungen in Form von Hinweisen 
aufgeführt.  
Sie umfassen  
• die Festsetzung der Lage der LKW-Anlieferzone und Ausgestaltung als vollständig 
geschlossene Anlieferzone für den Lebensmittelmarkt im Bauteil A,  
• die Festsetzung der Lage der Tiefgaragenein- und -ausfahrt im Bauteil B,  
• die Festsetzungen zur Oberflächenbeschaffenheit von Fahrgassen und 
Tiefgaragenrampen.  
• Hinweise zum Aussc hluss von Anlieferungen nachts  (22:00-6:00 Uhr), zu Be - und 
Entladevorgängen, zur Einschränkung der Kundenparkplatznutzung  ausschließlich für den 
Tageszeitraum (6:00 -22:00 Uhr) zur alleinigen Verwendung lärmarmer Einkaufswagen 
sowie zur Einhaltung der schalltechnischen Anfo rderungen an technische 
Außenaggregate.  
Über die benannten planungsrechtlichen Fests etzungen und angeführten Maßnahmen zur 
Lärmvorsorge ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA  Lärm an den relevanten 
Immissionspunkten bei gleichzeitigen sicheren und leistungsfähigen Funktionsabläufen der 
betrieblichen Einrichtungen im Vorhabenbereich gewährleistet.  
ANLAGENBEZOGENER MEHRVERKEHR  
Zur Bewertung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs auf den öffentlichen Straßen im Sinne der 
Nr. 7.4 der TA  Lärm wurden neben den Daten aus der städtischen Verkehrsuntersuchung 
(siehe Kapitel 6.3.1) zusätzliche verkehrliche Grundlagendaten ermittelt
9. Dabei wurde das zu 
erwartende Verkehrsaufkommen nach Inbetriebnahme der Einzelhandelsnutzungen (Prognose 
2025) dem zugehörigen Null fall zum  gleichen Prognosehorizont gegenübergestellt.  Die 
Bewertung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs ist nur bezogen auf die Bergiusstraße und die 
Max-Winkelmann-Straße durchzuführen, ab der Glasuritstr aße bzw. auf der Marktallee / Osttor 
ist von einer Vermischung mit dem übrigen öffentlichen Verkehr ausz ugehen. Im Ergebnis ist 
festzuhalten, dass  
• zwar an der Bergiusstraße eine Erhöhung der Verkehrslärmsituation um mehr als 3  dB 
tags hervorger ufen werden kann, insgesamt die Immissionsgrenzwerte der 16.  BImSchV 
jedoch unterschritten werden. An den Immissionspunkten an der Max-Winkelmann-Straße, 
an denen der Immissionsgrenzwert nachts überschritten wird, ist dagegen von keiner 
relevanten Erhöhung durch den anlagenbezogenen Mehrverkehr auszugehen.  
9  Erschließung von Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans Nr. 543 in Münster-Hiltrup,  
Ermittlung von verkehrlichen Grundlagendaten für lärmtechnische Berechnung Proj -Nr.:06130028,  
Ingenieurgesellschaft nts mbH Münster, Stand November 2013  
Begründung / Seite 31 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Im Sinne der Nr.  7.4 der TA  Lärm sind unzulässige Verkehrslärmeinwirkungen durch 
anlagenbezogenen Mehrverkehr auf den hiervon betroffenen öffentlichen Straßen nicht zu 
erwarten. Vor dem benannten Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass das Planvorhaben 
selbst ohne baulichen Eingriff im Sinne der 16.  BImSchV in die öffentlichen Verkehrswege d er 
angrenzenden Straßen umgesetzt werden kann, sind vorhabenbezogene 
Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden im Umfeld des Plan vorhabens nicht 
erforderlich. Die weitergehende Bewertung der Verkehrslärmauswirkungen kann daher auf die 
geplanten Vorhabennutzungen beschränkt werden.  
VERKEHRSLÄRM IN DER BAULEITPLANUNG  
Die Ausgangsdaten für die Verkehrslärmsituation im Plangebiet wurden den  
Verkehrsprognosen der vor liegenden verkehrlichen Grundlagendaten 9 entnommen. Hier bei 
wurde der  Planfall ‚Prognose 2025‘ mit dem zu  erwartenden Verkehrsaufkommen auf den 
angrenzenden relevanten Straßen unter Berüc ksichtigung der durch das Planvorhaben und 
durch die geplanten städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen erzeugten Verkehrsströme in 
Ansatz gebracht.  
Die Berechnung der Geräuschsituation geht von den vorhandenen 
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den angrenzenden Straßen von 50 km/h und einer  
asphaltierten Straßenoberfläche aus. Zusätzlich wurden  die Ampel an der Kreuzung 
Glasuritstraße / Marktallee / Hülsebrockstraße / Osttor und an der Einmün dung der Max -
Winkelmann-Straße auf die Glasuritstraße sowie die Busstellplätze und PKW-Parkplätze am 
Bahnhof im Bereich des Buswendeplatzes berücksichtigt. Als Verkehrsbewegungen für die 
Busse wird tags von 152  und nachts von 14 Gelenkbussen ausgegangen. Für die ca. 23 PKW-
Stellplätze innerhalb der neuen Buswendeanlage wird gemäß der Parkplatzlärmstudie eine 
Bewegungshäufigkeit für P+R -Parkplätze (stadtnah, gebührenfrei) von 0,3 Bewegungen j e 
Stellplatz und Stunde tags bzw. 0,06 Bewegungen je Stellplatz und Stunde nachts 
berücksichtigt. Östlich des Plangebietes verläuft die Bahnstrecke 2931 Münster-Hiltrup, Bereich 
Bahnhof / Bergiusstraße. Die für die Streckenabschnitte anzusetzenden Zugzahlen basieren auf 
Angaben der Deutschen Bahn AG . Weitergehende Details zu den Ausgangsdaten sind dem 
Gutachten zu entnehmen.  
Für die Einwirkungen aus Verkehrslärm gelten in Abstimmung auf die festgesetzten zulässigen 
Vorhabennutzungen und den Festsetzungen des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplans 
Nr. 424 die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN  18005-1 für Kerngebiete mit 
65/55 dB(A) tags/nachts.  Folgende Berechnungsergebnisse zum Verkehrslärm sind 
festzuhalten:  
Außenwohnbereiche (Balkone, Dachterrassen)  
• Sowohl im Bereich der Balkone des Bauteils A als auch auf den geplanten Dachterrassen 
des Bauteils B wird der schalltechnische Orientierungswert von 65 dB(A) tags eingehalten 
bzw. deutlich unterschritten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Seitenfront in Richtung 
zur Glasuritstraße als geschlossenes Bauteil auszuführen ist . Somit sind bei der 
Gebietseinstufung als Kerngebiet (MK)  keine unzulässigen G eräuscheinwirkungen im 
Bereich der Außenwohnbereiche des Plangebiets zu erwarten.  
Wohn- und Aufenthaltsräume  
Es sind zum Teil tags und nachts deutliche Überschreitungen der schalltechnischen 
Orientierungswerte zu erwarten. Diese betreffen  
• tags: Bauteil A (Nord- und Westfassade) und Bauteil B (Westfassade)  
Begründung / Seite 32 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• nachts: Bauteil  A (Nord-, Ost - und Westfassade so wie die Südfassade der westlichen 
Wohneinheiten im 1.  OG und 2.  OG) und Bauteil  B ( Nord-, West - und Südfassade  bei 
Wohnnutzungen)  
• Der Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags wird ausschließlich an der Westfassade im EG 
und 1.  OG des Ba uteils B erreicht bzw. überschritten. Hier ist die Ausweisung von 
schützenswerten Räumen  im Sinne der DIN  4109, insbesondere von Wohnungen, zu 
vermeiden.  
Nachts werden im Bereich möglicher schützenswerter Wohnnutzungen (Bauteil  A Nord- 
und Westfas sade 1. - 3. OG u nd Bauteil B nur Westseite bei Wohnräumen im 2.  OG) 
Beurteilungspegel > 60 dB(A) hervorgerufen. Bei schützenswerten Wohnnutzungen im EG 
und 1. OG des Bauteils B wären Beurteilungspegel bis zu 64 dB(A) nachts zu erwarten.  
• An allen Fassaden mit einem Beurteilungspegel > 50 dB(A) nachts sind bei f ür zum 
Schlafen geeigneten  Räumen schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen oder ausreichend 
optimierte Vorbauten mit Hinterlüftung vorzusehen.  
Auch bei Räumen zu Dachterrassen an zurückversetzten Fassaden des Bauteils B wird ein 
Beurteilungspegel > 50 dB(A) durch Verkehrslärmeinwirkungen hervorgerufen. Somit 
wären auch hier schallgedämp fte Lüftungseinrichtungen für zum Schlafen geeignete 
Räume erforderlich. Da jedoch am Bauteil B an der Ostfassade bzw. den Fassaden zu den 
Dachterrassen hin der schalltechnische Orientierungswert für Kerngebiete eingehalten 
wird, ist hier dennoch ein für Kerngebiete ausreichender Rückzugsbereich gegeben.  
Sonderfallbetrachtung Loggia Bauteil A  
Bei allen o.  g. Berechnungsvarianten wurde di e ursprüngliche Planung – mit Balkonen an der 
Südseite des Bauteils  A – berücksichtigt. Ferner wurde davon ausgegangen, dass die 
Seitenfronten der Balkone in Richtung zur Glasuritstraße als geschlossenes Bauteil ausgeführt 
werden. Das Gutachten zeigt, dass  der schalltechnische Orientierungswert von 65 dB(A) tags 
für Kerngebiete eingehalten wird. Somit sind im Sinne der DIN 18005-1 schützenswerte 
Außenwohnbereiche zulässig. Da jedoch während der Nachtzeit an der dann zurückversetzten 
Außenfassade der Wohneinheit (WE  1) ein Beurteilungspegel von 56 dB(A) zu erwarten ist, 
wurde zusätzlich geprüft, ob durch die Umwandlung des Balkons in eine Loggia ein 
ausreichender Schutz von Schlafräumen bzw. zum Schlafen geeigneten Räumen möglich ist.  
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass  
• unter Berücksichtigung eines Außenlärmpegels vor der Loggia von Lr,nachts = 57 dB(A) 
bei einer Verglasung der Loggia in der Schallschutzklasse SSK  1 von einem Innenpegel – 
bei geschlossenen Bauteilen der Loggia – von Li,nachts = 37- 39 dB(A) auszugehen ist.  
Damit wäre vor den zurückversetzten Wohnräumen auf der Südsei te der Obergeschosse 
im Bauteil A eine ausreichende Minderung des Innenpegels gewährleistet. Bei ausreichend 
schallgedämmter hinterlüfteter Außenfassade ist somit auch für zum Schl afen geeignete 
Räume eine natürliche Lüf tung über die Außenfassade möglich.  Weitergehende Detail s 
sind dem Gutachten zu entnehmen.  
Da für Teilbereiche des Plangebiets die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 
(Schallschutz im Städtebau) tag s bzw. nachts überschritten werden, ist zum Schutz der Wohn - 
und Aufenthalt sräume gegenüber Verkehrslärm die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen 
zwingend erforderlich. Die untersuchten Bereiche werden den Lärmpegelbereichen III-VI gemäß 
DIN 4109 zugeordnet . Mit Blick auf den innerstädtischen Standort eines in weiten Teilen 
bebauten Stadtquartiers sind aktive Maßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder - wällen 
nicht umsetzbar, sodass die Lärmminderungsmaßnahmen als passive Schallschutzmaßnahmen 
über Festsetzungen gemäß §  9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB planungsrechtlich gesichert werden. Die 
Festsetzungen berücksichtigen die konkrete Nutzungsverteilung im Pla nvorhaben in der 
Begründung / Seite 33 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
festgesetzten Art der baulichen Nutzung nach § 12 BauGB mit Ausschluss von Wohnun gen in 
den Erd geschossen der Gebäude sowie weitergehenden Verteilungsvorgaben für Büro-  und 
Wohnnutzungen in den Obergeschossen (siehe Kapitel 6.2.1). Folgende Festsetzungen werden 
getroffen:  
• Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN  4109 gekennzeichnet en 
Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1.  Obergeschoss die Außenbauteile von 
Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches  mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten.  
• Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich V nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1.  Obergeschoss die Außenbauteile von 
Wohn- und Aufent haltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB und von Büroräumen und ähnliches  mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB zu errichten.  
• Für die im Bebauungspl an als Lärmpegelbereich VI nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1.  Obergeschoss die Außenbauteile von 
Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 50 dB und von Büroräumen und ähnliches  mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB zu errichten.  
• Für die im Bebauungsplan im Erdgeschoss des Teilbereichs Ⓑ zulässigen 
Dienstleistungen / Praxen / Büros sind die Außenbaut eile von Büroräumen und ähnliches  
auf der Westseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß 
(erf. R'w,res) von 40 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich V, auf der Nord-  und 
Südseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultier enden Schalldämm -Maß (erf. 
R'w,res) von 35 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich  IV und auf der Ostseite des 
Gebäudes mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 
30 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 zu errichten.  
• Die Seitenfronten von Außenwohnbereichen auf der Westseite des Gebäudes im 
Teilbereich Ⓐ und der Nord-  und Südseite des Gebäudes im Teilbereich Ⓑ sind als 
geschlossenes Bauteil auszuführen.  
Die für die gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon festgesetzten 
Lärmpegelbereiche dok umentieren den ‚worst -case‘ des erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maßes. Entsprechend der textlichen Festsetzung 1.26 – wonach durch Nachweis 
eines anerkannten Sachverständigen auch geri ngere Maßnahmen als die festgesetzten 
ausreichen – können bei einer weiteren Detailbewertung der Lärmpegelbereiche gemäß 
Anlage 9 des vorliegenden schalltechnischen Berichts in Teilen auch gering ere Schalldämm -
Maße Verwendung finden. Darüber hinaus wird mit der Festsetzung etwaig en 
Anpassungserfordernissen zur Ausgestaltung der Bauteile im weiteren Ausführungsprozess 
entsprochen.  
Da das Bebauungskonzept für den Standort die festgesetzt en Baugrenzen und Baulinien 
ausnutzt, g enügt die Festsetzung der Lärmpegelbereiche entlang der B augrenzen und 
Baulinien. Einer flächenhaften Darstellung von Lärmpegelbereichen bedarf es nicht.  
Während der Nachtzeit sind an einzelnen Fassadenseiten Beurteilungspegel > 50  dB(A) zu 
erwarten. Da im Sinne der VDI -Richtlinie 2719 bei einem Beurteilungspegel > 50 dB(A) nachts 
kein gesundes Schlafen bei Fenstern in Kippstellung gewährleistet ist, sind in diesen Bereichen 
zusätzlich Festsetzungen zu schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und zum 
Schlafen geeigneten Räume (wie z.  B. Kinderzimmer) zu treffen ( siehe Anlage 8.2 / 8.4 des 
Gutachtens). Zur Sicherung der Belange wird festgesetzt, dass  
Begründung / Seite 34 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV bis VI nach DIN  4109 
gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon im Zusammenhang mit Fenstern von 
Schlafräumen bzw. zum Schlafen geeigne ten Räumen schallgedämpfte Lüftungssysteme 
vorzusehen sind, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern.  
FAZIT  
Mit den getroffenen Festsetzungen zu Schallimmissionen ist eine Umsetzung des städtebaulich 
architektonischen Konzepts auch im Sinne der Lärmvorsorge möglich.  Insgesamt sind in der 
Abwägung der vorgegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen und der Sicherung 
notwendiger Schallschutzmaß nahmen die Anforderungen an gesunde Wohn-  und 
Arbeitsverhältnisse gewährleistet, gleichzeitig wir d mit der Umsetzung des Konzept s der 
erforderlichen Neubelebung eines bisher brachliegenden innerstädtischen Grundstücks im 
Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprochen.  Belange aus 
Schallimmissionen stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen.  
6.7.2 Luftschadstoffimmissionen  
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der im Luftreinhalteplan Münster vom 01.  Juli 2014 für den 
innerstädtischen Bereich ausgewiesenen Umweltzone. Dies zeigt, dass aktuell keine 
lufthygienisch kritische Belastungssituation mit Grenzwertüberschreitungen vorliegt. Diese 
Einschätzung wird auch über ein Grobscreening des Umweltamtes der Stadt Münster bestätigt, 
wonach eine Überschreitung des Immiss ionsgrenzwertes von 40 µg/m³ Luft für Stickstoffdioxid 
(NO
2) im Jahresmittel und für Feinstaub (PM10) mit einer maximal zulässigen Anzahl von Tagen 
(35) pro Jahr mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ Luft für den Bereich nicht zu erwarten ist.  
Weitergehende Untersuchungen der Luftqualität über ein Feinscreening sind nicht erforderlich, 
Belange aus Luftschadstoffimmissionen stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 
6.8 Altlasten / Altstandorte  
Im Altlasten -/ Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster sind angrenzend zum 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 unterschiedliche Altlasten-/ 
Verdachtsflächen eingetragen.  
So ist im östlichen Randbereic h des Plangebiets die Parkplatzfläche nördlich des ehemaligen 
Empfangsgebäudes des Bahnhofs Hiltrup als Altlast-/ Verdachtsfläche 46 eingetragen. Auf der 
Parkplatzfläche wur den im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme Untersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung durchg eführt. Diese zeigten Belastungen mit 
Mineralölkohlenwasserstoffen und polycyclischen aromatischen Kohlen wasserstoffen. 
Sanierungsarbeiten wurden bisher nur im Bereich der Kanaltrasse durchgeführt, weitere 
Maßnahmen sind auf der Fläche noch erforderlich. Die Altlast-/ Verdachtsfläche 46 wird gemäß 
§ 9 Abs.  5 Nr.  3 BauGB im Bebauungsplan als Flä che, deren Böden erheblich mit 
umweltgefährdenden Stoffen be lastet ist, gekennzeichnet. Der Standort des ehemaligen  
Empfangsgebäudes selbst  ist a ls historischer  Altstandort 4018 (NHi2) eingetragen. Hierbei 
handelt es sich um ein ehemaliges Bahngelände. Hinweise auf Verunreinigungen liegen nicht 
vor.  
Begründung / Seite 35 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Vorhabengrundstücks durch den Vorhabenträger 
wurde im Jahr 2009 ein Gutachten 10 zur Üb erprüfung des Vorhabenbereichs auf mögliche 
Bodenbeeinträchtigungen in Vorbereitung des Rückbaus  der damals  noch bestehenden 
Gebäudesubstanz erstellt. Auf der Fläche befanden sich zwei Wohngebäude (Marktallee 90 
und 92) sowie eine Tanzschule mit Gaststätte, Kegelbahn und Wohnungen (Marktallee 94- 96). 
Die Gebäude sind zwischenzeitlich vollständig rückgebaut. F ür die Grundstücke ( Gemarkung 
Hiltrup, Flur 10, Flurstücke 735, 736, 737, 739, 1014, 1015,  1367, 1368, 1369 und 1390 tlw.) 
waren keine Altlast-/ V erdachtsflächen und keine schädlichen Bodenverände rungen bekannt. 
Als einzige  Besonderheit war  der vor ca.  20 Jahren aufgegebene Tennisplatz  als typ ischer 
Ascheplatz zu nennen. Der ehemalige Spielbelag war bereits vollständig abgetragen worden.  
Die Untersuchungen wurden in Form von Rammkernsondierungen am 21.09.  / 19.11. und  
24.11.2009 durchgeführt, insgesamt wurden zwei Kleinrammbohrungen auf dem Grundstück 
Marktallee 90 und zehn Rammkernsondierungen auf dem Grundstück der 
Landwirtschaftsverlag GmbH abgeteuft. Die Bodenaufschlüsse wurden hierbei bis in Tiefen von 
max. 6  m unter Geländeoberkante ( GOK) erschlossen (weitergehende Details sind dem 
Gutachten zu entnehmen). Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:  
• Bei dem Gelände wurden Mutterboden (ca. 0,3  m) und sel tene Oberflächenbefestigungen 
wie Betonsteinpflaster angetroffen. Unterlagernd wurden Auffüllungen bis etwa 0,4 m bis 
2,0 m festgestellt. Die Auffüllungsbasis ist als sandig einzustufen und weist nur wenige 
Fremdstoffanteile (< 0,5  %) auf. Unte rlagert werden die Auffüllungen von Sanden, 
Geschiebelehm, Geschiebemergel in heterogener Wechsel lagerung und variierenden 
Festigkeiten.  
Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Probenahme zwischen 3,3 m und 1,1 m unter 
Gelände angetroffen.  
• Die geologisch-technischen Feldarbeiten ergaben keine Hinweise auf  flüchtige organische 
Verbindungen innerhalb der erschlossenen Bodenschichten, sodass auf die Entnahme von 
Bodenluftproben verzichtet werden konnte.  
• Die organoleptische Ansprache der erschlossenen Bodenschichten ergab f ür den 
Auffüllungshorizont nur geringe Hinweise auf mögliche schädliche V erunreinigungen. 
Lediglich eine Sondierbohrung  im Bereich des ehemaligen Tennisplatzes  zeigte Hinweise 
auf mögliche Altbeläge des Tennisplatzes und wurde als Sonderprobe auf mögliche 
Beeinträchtigungen durch polychlorierte Dibenzodioxine/- furane (PCDD/DF) überprüft. Da 
bei den übrigen Proben nur ein geringer Fremdstoffanteil  innerhalb des 
Auffüllungshorizontes vorlag, sind drei Bodenmischproben aus  den Auffüllungshorizonten 
gebildet w orden und auf relevante Schadstoffe im Feststoff  und wässrigem Auszug 
überprüft worden. Der Verdacht auf belastetes Kieselrot konnte ausgeräumt werden 
(Bohrung KRB 10). Auf Untersuchungen des geogenen B odenhorizontes wurde aufgrund 
des unauffälligen Befundes verzichtet.  
• Die physikalisch -chemischen Untersuchungen der Bodenproben aus dem Feststoff  
ergaben durchweg nur sehr geringe, unauffällige Parameter -Gehalte, die eine Gefährdung 
der unterschiedlichen Schutzg üter, insbesondere des Grundwassers nicht besor gen 
lassen.  
Die physikalisch-chemischen Untersuchungen aus dem wässrigen Auszug bestätigen den 
unauffälligen Befund und zeigen auch hier keine Hinweise auf erhöhte Schadstoffmobilität.  
10  Gutachten zu den Ergebnissen der Bodenuntersuchung (Altlastenerkundung) -  
Verbrauchermarkt Marktallee 90-96, Münster-Hiltrup,  
UMWELTLABOR ACB GmbH Münster, Stand 03. Dezember 2009  
Begründung / Seite 36 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• Zur Beurteilung der mit Umsetzung des Planvorhabens  anfallenden Aushubmaterialien 
wurden die Auffül lungshorizonte zu einer Mischprobe zusammengefasst und auf die 
Schadstoffparameter der LAGA -Richtlinie überprüft. Aufgrund der ermittelten 
Parametergehalte (Glühverlust im Feststoff und Metal le / Schwermetalle im Eluat) sind die  
Auffüllungen als gering belastet einzustufen und entsprechen den Einbaukriterien der  
LAGA-Richtlinie Boden (2004) für Z 1.1 bzw. Z 1.2-Material. Der geogene Bodenho rizont 
kann als unbelastet eingestuft werden (LAGA-Richtlinie Boden, 2004, Z 0).  
Im südöstlichen Bereich des Vorhabengrundstücks, im Eckbereich des Bahnhofsvorplatzes zur 
westlichen Bergiusstraße, befand sich vermutlich ehemals eine Eigenverbrauchertankanlage 
mit unterirdischem Lagerbehälter, welche bereits 1938 genehmigt wurde. Verunreinigungen des 
Erdreichs wurden auch in dem Bereich nicht festgestellt (Bohrung KRB 9).  
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse sind laut Gutachter ergänzende physikalisch- chemische 
Untersuchungen oder Probenahmen auf der Fläche nicht erforderlich. Aus gutachterlicher Sicht 
ist auf dem Vo rhabengrundstück die Errichtung von unterkellerten oder nicht unterkellerten 
Gebäuden sowie die Lagerung  oder der Verkauf von Food-  und Non- Food-Produkten 
uneingeschränkt möglich.  Belange aus Altlas ten / Altstandorten stehen der Umset zung der 
Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen.  
6.9 Denkmalschutz / Archäologie  
Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
Östlich unmittelbar angrenzend liegt das als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster 
eingetragene Empfangsgebäude Bahnhof Hiltrup (Bergiusstraße 15), in dessen Umgebung das 
Denkmalschutzgesetz besondere Rücksichtnahme fordert. Dem wird mit den Festsetzungen 
des Bebauungsplans Rechnung getragen.  
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können  
jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Boden funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der  
natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die südliche 
Ortsrandlage von Hiltrup und das Plangebiet sowie dessen nähere Umgebung, in der zahlreiche 
archäologische Fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung bekannt sind.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis.  
6.10 Artenschutz  
Bei allen genehmigungspflichtigen Planungs - und Zulassun gsverfahren sind die 
Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer 
artenschutzrechtlichen Prüfung zu be trachten (vgl. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei 
der baurechtli chen Zulas sung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungse mpfehlung des 
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Ver kehr NRW und des Ministeriums 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010).  
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr . 543 umfasst ein größtenteils 
brachliegendes, innerstädtisches Grundstück sowie die östlich angrenzenden Verkehrsflächen, 
die hauptsächlich durch die Buswende- und Stellplatzanlagen geprägt sind. Mit Umsetzung der 
Entwicklungsziele ist eine vollständige Umstrukt urierung des Bahnhofsbereichs  / Plangebiets 
verbunden. Der Geltungsbereich ist komplett unbebaut. Größere Grünflächen kommen im 
Plangebiet nicht vor, jedoch sind Grünstrukturen  in Form ruderaler Krautfluren vorhanden, die 
im Zuge der Errichtun g der geplant en Vorhabennutzungen / Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen 
vollständig entfernt werden müssen.  
Begründung / Seite 37 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange wurde am 24.05.2013 eine Begehung des 
Vorhabengrundstücks durchgeführt. Das Plangebiet stellte sich dabei als Brachfläche dar, die 
von größtenteils kah len Schotterflächen, einem Hügel geschleuderten Bauschuttes, einer 
flachen Grube mit Oberflächenwasser infolge von Niederschlägen und einigen kleinen Resten 
ehemaliger Vegetation gekennzeichnet ist. Es befinden sich keinerl ei Bäume auf dem 
Vorhabengrundstück, die krautigen Pflanzen gehören zu der spontan auf solchen Brachflächen 
aufgehenden Ruderalvegetation und erhalten keinerlei  Elemente, die unter 
artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Bedeutung haben. Laut gutachterlicher 
Stellungnahme
11 ist das Vorhabengrundstück weder aktuell von planungsrelevanten Tierarten 
besiedelt noch gibt es Strukturen, die potentiell von entsprechenden planungsrel evanten 
Tierarten besiedelt werden könnten. Vor dem Hintergrund der gutachterlichen E rgebnisse sind 
eine weitergehende artenschutzrechtliche Prüfung sowie weitergehende faunistische 
Untersuchungen nicht erforderlich.  
Im Bereich der Bäume am Busbahnhof ist das Vorkommen europäischer Brutvogelarten 
grundsätzlich nicht auszuschließen. Zur Si cherung der Artenschutzbelange wird daher ein 
Hinweis in den Bebauung splan aufgenommen, dass die Rodung von Gehölzen grundsätzlich 
außerhalb des Brutzeitraumes vorzunehmen ist.  
Belange des Artenschutzes stehen einer Umsetzung der Entwicklungsziele des 
Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen.  
7 Flächenbilanz  
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 ergibt sich folgende 
Flächenbilanz:  
Flächen nach Nutzung  
Größe in ha  %  
Vorhabenbereich (§ 12 BauGB)  1,00 ha 71,4 % 
Öffentliche Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)  0,4 ha 28,6 % 
Gesamtflächen 1,4 ha  100,0 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz  
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.  543 wird als Vollverfahren mit einer vollständigen 
Umweltprüfung gemäß §   2 Abs.  4 BauGB durchgeführt ( siehe Kapitel 1.1). Im Rahmen der 
Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aus der 
Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ermittelt und in einem Umweltbericht, 
der den Anforderungen der Anlage zum BauGB zu entsprechen hat, beschrieben und bewertet.  
Die Beurteilung des Planvorhabens erfolgt unter Berücksichtigung der vorgesehenen 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Sinne des § 3 c Abs. 1 UVPG. Aufgrund der 
bestehenden planungsrechtl ichen Situation über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  424 
mit einer weitgehenden Versiegelung der Plangrundstücke aus der Entwicklung des 
Plangebiets zu einem gemischtgenutzten Handels - und Diens tleistungsstandort und der 
11  Artenschutzrechtliche Prüfung des Grundstückes Marktallee der Fa. L. Stroetmann  
in Münster Hiltrup – Stellungnahme zur Besiedlung durch planungsrelevante Tierarten,  
Friedrich Pfeifer, Mühlenweg 38, 48683 Ahaus, Stand 18.06.2013  
Begründung / Seite 38 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Rodung einer älteren Baumgruppe am Busbahnhof sind die umweltrelevanten Auswirkungen 
des Vorhabens bereits heute größtenteils zulässig.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung  
Die Stadt Münster bea bsichtigt im Stadtteil Hiltrup im Bereich  Glasuritstraße / Osttor / 
Bergiusstraße eine mehrgeschossige Bebauung mit großflächigem Einzelhandel, 
Dienstleistungen und Wohnungen zu errichten. Hierfür ist die Neuaufstellung  des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  424 durch den vorliegen den Bebauungsplan Nr.  543 
erforderlich.  
Ziel der Planung ist es , durch die Errichtung zweier Hauptbaukörper mit südlich angrenzenden 
Stellplätzen, eine Neuordnung der bestehenden städtebaulichen Situation zu schaffen. Hierbei 
wird in einem eingeschossigen Gebäude (Ba ukörper A) ein großflächiger Lebensmittel - 
Vollsortimenter angesiedelt. In zwei punktuellen Aufbauten auf diesem Baukörper, die bis zu 
drei zusätzliche Geschosse aufweisen, sind ca.  12 Wohneinheiten vor gesehen. Der 
Baukörper B soll als dreigeschossiger  Wohn- und Ges chäftsriegel entlang der Glasuritstraße 
ausgebildet werden. Nur im zweiten Obergeschoss sind Wohnungen (5  Wohneinheiten) 
geplant. Die unteren beiden Geschosse sind Einzelhandel,  Dienstleistungen und Büros 
überlassen.  
Neben einer Tiefgarage für die Wohn - und Büronutzung (40  Stellplätze) sind auch zusätzlich  
rd. 114 Stellplätze als oberirdischer Kundenparkplatz vorgesehen.  
Die Abgrenzung des Plangebiet s bezieht  auch öffentliche Verkehrsflächen mit ein. Die 
Eigentumsregelungen werden über separate Verträge gehandhabt.  
Zusätzlich zum vorliegenden Vorhaben sind auch umfassende Umstrukturierungen im B ereich 
des an grenzenden Bahnhof s Hiltrup geplant. Als Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt 
Münster sind sie nicht Bestandteil der Vorhabenplanung , im Sinne einer geordneten 
städtebaulichen Entwicklung  wird jedoch der Bereich der geplanten Buswendeanlage im 
direkten räumlichen Übergang des Planvorhabens zum östlich angrenzenden Bahnhof Hiltrup 
als sogenannter Anpassungsbereich in den Geltungsbereich des vorhabenbezog enen 
Bebauungsplans einbezogen. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
8.3.1 Fachgesetze  
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch i m Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): 
Begründung / Seite 39 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Schutzgut  fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Menschen / Gesundheit  
Luft / Klima 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)  
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk)  
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in  der Luft 
(22. BImSchV)  
Tiere und Pflanzen / 
biologische Vielfalt / 
Landschaft  
- Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-Richtlinie  
- (Richtlinie 2006/43/EG), Landschaftsgesetz  
- Landschaftsgesetz NRW  
Boden  - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz  
Wasser  - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter  
- Denkmalschutzgesetz NRW  
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.  
8.3.2 Fachplanungen  
Die Auswertung des Umweltkatasters der Stadt Münst er hat ergeben, dass das Plangebiet  im 
Innenbereich der Stadt Münster liegt. Vorgaben durch Landschaftspläne sind daher nicht 
gegeben.  
Sonstige Schutzgebietsfestsetzungen liegen für das Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene 
Schutzgebiet (Geschütztes Biotop) ist ein stehendes Binnengewässer (GB-4011-172) ca. 500 m 
südwestlich des Plangebiets.  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
8.4.1 Mensch  
Nutzungsstruktur  
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.  424 aus dem Jahr 2002 setzt für  den Planbereich eine 
bauliche Nutzung als Kerngebiet (MK) fest. Eine Umsetzung der Planung erfolgte bisher nicht, 
das Grundstück stellt sich aktuell als Brache und Bauerwartungsland dar. Das Plangebiet ist 
dem direkten Umfeld des Bahnhofes Hiltrup zuzuordnen und liegt innerhalb einer Gemengelage 
verschiedener innerstädtischer Nutzungen, die teils durch Gewerbe und teils durch Wohnen 
geprägt sind. Durch Bahnhof und Bushalt estelle sowie auch aufgrund des unweit gelegenen 
Schulzentrums Hiltrup besteht eine recht hohe Passantenfrequenz im Gebiet.  
Über das Planvorhaben sollen ein Lebensmittelmarkt mit ergänzenden Läden sowie 
Dienstleistungs-, Praxen / Büro- und Wohnnutzungen etabliert werden. Durch Festsetzungen zu 
maximal zulässigen Verkaufsflächengrößen und s ortimentsbezogenen maximalen 
Verkaufsflächenanteilen wird die Verträglic hkeit der Einzelhandelsnutzungen auf die 
bestehenden Einrichtungen im zentralen Versorgungsbereich sowie auf andere 
Versorgungsbereiche der Stadt Münster sichergestellt. Über die sogenannte Passarelle sowie 
einen entlang der Nordgrenze des Plangebietes geführten Fuß-  und Radweg werden neue 
Wegebeziehungen zwischen Marktallee und Bahnhofsbereich bereitgestellt. Neben der 
Begründung / Seite 40 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Vorhabenplanung ist zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im östlichen Planbereich im 
Umfeld des Bahnhofs Hiltrup die Neuerrichtung der Buswendeanlage mit integrierter P+R -
Anlage sowie im Süden der Ausbau und Erweiterung des vorhandenen P+R -Parkplatzes 
(außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans) geplant.  
Lärm  
Der Vorhabenstandort wird im Lärmaktionsplan der Stadt Münster als lärmvorbelastet 
eingestuft, wobei vor allem der Verkehr auf den Straßen Marktallee und Glasuritstraße zu 
Immissionen beiträgt. Hinzu kommen Lärmemissionen des Bahnverkehr s sowie angrenzender  
Gewerbebetriebe.  
Zur Überprüfung der immissionsschutzfachlichen Verträglichkeit der geplanten Nutzungen 
wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt. Dieser beschreibt und bewertet die bestehenden 
Vorbelastungen sowie die aus dem Planvorhaben und den städtischen 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu erwartenden Lärmemissionen und leitet notwendige 
Lärmschutzmaßnahmen ab (Ingenieurgesellschaft Zech 2014). Als schutzbedürftig sind 
besonders die künftig im Plangebiet in den Obergeschossen zulässigen Wohn nutzungen zu 
bewerten (Schutzanspruch als Kerngebiet) sowie die bestehenden Wohn - und Mischgebiete an 
der Glasurit- und Bergiusstraße.  
Gewerbelärm:  
Das Vorhaben ist mit betriebsbedingten Lärmemissionen durch Kunden- , Mitarbeiter - und 
Zulieferverkehr im Berei ch der plangebietsinternen Verkehrsflächen und der Tiefgarage, durch 
die Nutzung von Ei nkaufswagen sowie durch den Betrieb von klima - und lüftungstechnischen 
Anlagen verbunden.  
Mit Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen zum Betrieb der Einzelhandelsnutzungen  
sowie über Festsetzungen zur Lage und Ausgestaltung der Anlieferzonen und Tiefgarage ist ein 
Einhalten der lärmschutzrelevanten Richtwerte der TA Lärm sichergestellt. Tatsächlich ist –  mit 
Ausnahme eines Punktes an der Ostfassade des Gebäudeteils  B sowie am Immissionspunkt 
IP 01b (Bergiusstraße  2) – eine Unter schreitung der Richtwerte um mindestens 6   dB(A) 
gegeben, womit trotz der Gewerbelärmvorbelastung eine unzulässige Lärmzusatzbelastung 
durch das Vorhaben nicht zu konstatieren ist. Nach weitergehen der Prüfung der 
Gewerbelärmvorbelastung an den benannten Ausnahmepunkten sind jedoch auch hier keine 
unzulässigen Geräuscheinwirkungen zu verzeichnen. Die Lärmminderungsmaßnahmen werden 
als planungsrechtliche Festsetzungen bzw. Hinweise zum bauordnungsrechtlichen 
Genehmigungsverfahren gesichert. Auch bei der Bewertung der Spitzenpegel sind unzulässige 
Lärmeinwirkungen nicht zu erwarten.  
Lärm durch vorhabenbedingten Mehrverkehr auf öffentlichen Straßen:  
Die Gegenüberstellung von Prognose- Nullfall 2025 und Prognose- Planfall 2025 zeigt, dass an 
der Berg iusstraße zwar eine Erhöhung um mehr als 3  dB(A) tags möglich ist, insgesamt 
werden die Immissionsgrenzwerte der 16.   BImSchV jedoch unterschritten. An den 
Immissionspunkten an der Max-Winkelmann-Straße, an denen der Immissionsgrenzwert nachts 
überschritten wird, ist von einer relevanten Erhöhung durch den anlagenbezogenen 
Mehrverkehr nicht auszugehen, da hier deutliche Vorbelastungen existieren. Somit ist an keiner 
Stelle eine unzulässige Verkehrslärmeinwirkung im Sinne der Nr.   7.4 der TA   Lärm durch den 
anlagenbezogenen Mehrverkehr zu verzeichnen.  
Begründung / Seite 41 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Verkehrslärm im Plangebiet:  
Die Ausgangsdaten für die Verkehrslärmsituation im Plangebiet (Situation 2013 sowie 
Prognose-Nullfall 2025) basieren auf der Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster (Stand Juni 
2013), die Daten zum Pro gnose-Planfall 2025 wur den von der Ingenieurgesellschaft nts mbH 
ermittelt (Stand 14.11.2013). Als Lärmemittenten wurden der PKW -Verkehr auf Straßen und 
Stellplätzen sowie auch der Bus- und Bahnverkehr in die Betrachtung einbezogen.  
Im Bereich der geplanten Außenwohnbereiche (D achterrassen, Balkone Bauteil A und B) kann 
von einer Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes tags der DIN  18005-1 
(Schallschutz im Städtebau) für Kerngebiete ausgegangen werden. Damit ist die Voraussetzung 
für die Zulässigkeit dieser Außenwohnbereiche grundsätzlich gegeben. An den Fassaden liegen 
jedoch tags und nachts zum Teil deutl iche Überschreitungen der schalltechnischen 
Orientierungswerte vor. Die untersuchten Bereiche werden den Lärmpegelbereichen III -VI 
gemäß DIN  4109 zugeordnet. Zum S chutz der Wohn - und Aufenthalt sräume gegenüber 
Verkehrslärm ist daher die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Die 
Sicherung erfolgt über die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen. Aktive Maßnah men 
in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen sind mit Blick auf den innerstädtischen Standort 
eines in weiten Teilen bebauten Stadtquartiers nicht umsetzbar. Die passiven 
Schallschutzmaßnahmen umfassen die Festsetzung von erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maßen (erf. R'w,res) der Außenbau teile von schützenswerten Nutzungen 
entsprechend den Lärmpegelbereichen gemäß DIN  4109 sowie den Einbau schallgedämpfter 
Lüftungseinrichtungen für Fenster von Schlafräumen.  
Mit den getroffenen Festsetzungen zu Schallimmissionen ist eine Umsetzung des städtebaulich 
architektonischen Konzepts auch im Sinne der Lärmvorsorge möglich. Weitergehende Details 
sind dem Kapitel 6.7.1 sowie dem schalltechnischen Bericht zu entnehmen.  
Luftschadstoffe  
Die Belastung durch Partikel (PM 10) und auch die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO 2) 
entlang von Marktallee und Glasuritstraße sind gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster 
mit Werten unter 28 µg/m³ als durchschnittlich für städtische Räume zu bewerten. Die gemäß 
39. BImSchV einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte  (NO2: 40  µg/m³ im Jahresmittel; PM 10: 
40 µg/m³ im Jahresmittel und maximal 35 Tage pro Jahr mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) 
werden nicht erreicht. Das Plangebiet ist daher nicht Bestandteil der im Luftreinhalteplan für das 
Stadtgebiet Münster (2014) für den innerstädtischen Bereich ausgewiesenen Umweltzone.  
Die maßnahmebedingten zusätzlichen Emissionen aus Kunden- / Anliegerverkehren und Kfz - 
und ÖPNV -Verkehren im Bahnhofsumfeld werden nicht maßgeblich zu einer Erhöhung der 
Hintergrundbelastung im Plangebiet beitragen. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist damit 
auch künftig nicht zu erwarten.  
Elektromagnetische Felder  
Die magnetischen Felder entlang der östlich gelegenen elektrifizierten Bahnstrecke dürften 
bereits in unmittelbarer Nähe des Gleisfeldes deutlich unterhalb des relevanten Grenzwertes 
der 26.  BImSchV (i:  d. F. vom 14.08.2013) liegen. Erst recht gilt dies für die Flächen des 
Plangebietes, die alle zum Gleisfeld Mindestabstände von 20 m aufweisen.  
Die Mobilfunksendeanlage jenseits der Bahnlinie liegt in einem Abstand von etwa 60 Metern 
vom Plangebiet. In der Regel liegt der vorsorglich einzuhaltende Sicherheitsabstand zu einer 
solchen Anlage zwischen 1 und 10 Metern. Für das Plangebiet sind nach derzeitigem Stand 
des Wissens daher keine g esundheitsschädlichen Auswirkungen durch die hochfrequenten 
elektromagnetischen Felder der genannten Anlage zu erwarten.  
Begründung / Seite 42 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Erschütterungen  
Entlang der östlichen Plangebietsgrenze sind im Zusammenhang mit dem Zugverkehr 
Erschütterungen möglich. Dadurch bedi ngte Belästigungen oder Schäden an der Bausubstanz 
sind nicht bekannt und auch unwahrscheinlich.  
Verkehr  
Die Ausgangsdaten für die Bewertung der Verkehrssituation im Plangebiet (Situation 2013 
sowie Prognose-Nullfall 2025) sind der Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster (Stand Juni 
2013) zu entnehmen. Die angrenzenden Straßen Marktallee und Glasuritstraße gehören 
demnach im Stadtgebiet von Münster zu den Verkehrswegen mit vergleichsweise geringer 
Verkehrsbelastung. Der Luftqualitätsplan von 2009 weist für  sie eine durchschnittliche tägliche 
Verkehrsstärke (DTV) von maximal 15.000 Kfz / 24h aus (B ezugsjahr 2006). Diese 
Größenordnung wurde durch Verkehrszählungen im Frühjahr 2013 bestätigt (14.400 DTVW an 
der Straße Osttor). Bis zum Jahr 2025 wird dem allgem einen Trend folgend eine leichte 
Zunahme prognostiziert, die im Prognose -Nullfall entlang der Straße Osttor eine 
Fahrzeugmenge von etwa 15.200 DTVW erwarten lässt.  
Ergänzend zu den Verkehrsdaten der Stadt Münster ist gemäß der Analyse der 
Ingenieurgesellschaft nts mbH im Vorhabenbereich mit einer zusätzlichen Verkehrserzeugung 
von maximal 2.066 Kfz / Tag zu rechnen. Davon verteilen sich etwa 70 % über die 
Glasuritstraße nach Norden und 30 % über die Glasuri tstraße nach Süden. Die zusätzlichen 
Verkehre können über das vorhandene Straßennetz problemlos abgewickelt werden. Auch der 
vornehmlich belastete Knotenpunkt Osttor  / Glasuritstraße weist die erfo rderlichen Kapazitäten 
auf. Bei Planung des Endausbaus der Bergiusstraße sind die zusätzlichen Verkeh re berei ts 
berücksichtigt.  
Der Parksuchverkehr wird sich aufgrund der im Plangebiet zukünftig ausgewiesenen 
öffentlichen Stellplätze aus den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nicht auf umliegende 
Stadtviertel erstrecken. Negative Auswirkungen auf die Parkplatzsituat ion für die Anli eger sind 
nicht zu erwarten. 
Erholung  
Das Plangebiet hat als innerstädtische Brachfläche ohne erholungsbedeutsame Teilstrukturen 
derzeit keinerlei Freizeit- und Erholungsfunktion, Grün- und Spielflächen kommen im Plangebiet 
und in direkter  Umgebung nicht vor. Mit Beibehaltung und Neuschaffung von 
Wegeverbindungen ist eine Vernetzung des Plangebietes mit umliegenden 
erholungsbedeutsamen Bereichen (ÖPNV, Tennishalle jenseits der Bahnlinie, Spielplatz 
zwischen Glasuritstraße und Hanses -Ketteler-Straße) weiterhin gegeben und wird sogar 
verbessert. Die Aufenthaltsqualität im Plangebiet selbst wird durch eine entsprechende 
Infrastruktur (Außensitzplätze) sowie über grünordnerische Maßnahmen optimiert.  
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Das Plangebiet umfasst ein innerstädtisches, von Abgrabungsflächen und Halden aus Schotter, 
Sand und Bauschutt geprägtes Brachegrundstück sowie versiegelte Verkehrsflächen im Umfeld 
des Bahnhofes Hiltrup. Ehemals im Plangebiet vorkommende und im rechts kräftigen 
Bebauungsplan Nr. 424 als zu er halten festgesetzte Bäume im Bereich der Brache sind nicht 
mehr vorhanden. Wertgebende Strukturen kommen lediglich in Gestalt von drei älteren 
Kastanien westlich und von acht älteren Linden östlich des heutigen Busb ahnhofes vor, zudem 
stocken entlang der Marktallee einige jüngere Straßenbäume. Die Brachflächen sind teilweise 
mit ruderaler Krautvegetation und vereinzelten jungen Pioniergehölzen bedeckt.  
Begründung / Seite 43 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Mit der Umsetzung des Vorhabens ist für den Vorhabenbereich ein vollständiger Verlust der 
vorhandenen Vegetationsflächen und Gehölze verbunden. Eine Betroffenheit seltener und / 
oder geschützter Arten oder Biotope ist jedoch nicht zu erwarten (vgl. Kapitel 6.10). Durch die 
Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Rodungsfrist (keine Gehölzentnahmen zwischen 
dem 01.03. und dem 30.09.) für Gehölze können z udem Eingriffe in das Brutgeschehen 
möglicherweise vorkommender Brutvögel vermieden werden. Rel evante Auswirkungen auf die 
Pflanzen- und Tierwelt sind mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht verbunden.  
Im Zuge der Umsetzung sind einige Bäume an der Glasuritstraße betroffen. Insgesamt handelt 
es sich um drei vorhandene Bäume, die hier überplant werden. Der rechtskräftige 
Bebauungsplan sieht jedoch vier Bäume an dieser Stelle vor. Der Ausfall dieser Bäume ist 
durch Ersatzpflanzungen an anderer Stelle, z.  B. auf der neu anzulegenden Stellplatzfläche im 
Bereich der Buswendeanlage zu kompensieren.  
Die Überbauung ruderaler Vegetationsflächen sowie die Rodung der drei Kastanien sind bereits 
durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.  424 vorgesehen und planungsrechtlich zulässig. 
Die Linden am Bahnhof Hiltrup waren bisher jedoch als zu erhalten festgesetzt. Da ein Erhalt 
mit Umsetzung der geplan ten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Bahnhofs 
abschließend nicht gesichert werden kann, entfällt die Erhaltungsfestsetzung für die Linden. Es 
sind jedoch im direkten Umfeld Ersatzpflanzungen geplant.  
Zur Sicherung einer grünordnerischen Gestaltungsqualität im Vorhabenbereich und als Ersatz 
für die zu rodenden Gehölze werden im Bebauungsplan Festsetzungen zur Begrünung von 
Dachflächen (Hauptdach im Teilbereich A), zur Anpflanzung von Einzelbäumen (9 Exemplare 
innerhalb des Vorhabenbe reichs und weitere 5  Bäume im östlichen B ereich des Plangebietes 
vor dem Bahnhof) sowie zur Anlage eines bepflanzten Grünstreifens für Gehölzpflanzungen 
bzw. Heckenpflanzungen getroffen (zwischen Teilbereich A und öffentlichem Fuß- und Radweg 
im Norden sowie entlang der Passarelle).  
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene Schutzgebiet ist ein 
gemäß § 30 BNatSchG geschütztes Biotop in einer Entfernung von ca. 500 m südwestlich des 
Plangebiets. Hierbei handelt es sich um ein stehendes Binnengewässer (GB-4011-172).  
Natura 2000-Gebiete sind in einem auswirkungsrelevanten Bereich nicht vorhanden. 
Südwestlich des Plangebiets befindet sich das FFH -Gebiet „Davert“ (DE-411-302) in einem 
Abstand von ca. 2,6 km. Aufgrund der großen Entfernung und der vorgesehenen gleichartigen  
Nutzung innerhalb des Plangebiets können Verschlechterungen des FFH -Gebiets durch die 
Planung ausgeschlossen werden.  
8.4.3 Boden  
Boden  
Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster kamen im Plangebiet ursprünglich 
Stauwasserböden wie Podsol -Pseudogley und  Pseudogley vor, besonders schutzwürdige 
Bodenausprägungen waren dabei jedoch auch damals nicht vorhanden. Mittlerweile sind die 
Böden des Plangebiet s deutlich durch Abgrabungen bzw. Auffüllungen sowie (im Bereich der 
Straßen) durch Versiegelung geprägt. Die Auffüllungen weisen Stärken zwischen 0,4 und 2,0 m 
auf, sind als überwiegend sandig einzustufen und weisen nur geringe Fremdstoffanteile auf. 
Unterlagert werden die Auffüllungen von Sand, Geschiebelehm und G eschiebemergel in 
heterogener Wechsellagerung.  Aufgrund des hohen Überformungsgrades ist den B öden aus 
bodenökologischer Sicht ein eher geringer Wert zuzusprechen (anthropogene Böden mit 
deutlichem Veränderungsgrad).  
Mit dem Vorhaben geht eine nahezu vollständige Versiegelung des Plangebietes einher.  Dies 
bedeutet eine nahezu vollständige Überformung der noch verbliebenen Bodenfunktionen im 
Begründung / Seite 44 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Gebiet. Gegenüber der rechtskräftigen Planung des Bebauungsplans Nr. 424 mit einer 
Grundflächenzahl von 0,8 und den dort festgeset zten Verkehrsflächen ist ein zusätzlicher 
Versiegelungsanteil von etwa 10 % (GRZ künftig 1,0) zu erwar ten. Aufgrund der Vorbelastung 
des Standorts und da es sich um eine Planung im  Innenbereich handelt entspricht das 
Vorhaben trotz des hohen Versiegelungsanteils insgesamt den Vorgaben der  
Bodenschutzklausel des § 1 a Abs. 2 BauGB.  
Altlasten  
Nördlich des Bahnhofgebäudes liegt eine im Altlast -/ Verdachtsflächenkataster als 'schädliche 
Bodenveränderung' klassifizierte Fläche (lfd.  Nr. 46), die in geringen Teilen als festgesetzte 
öffentliche Verkehrsfläche vom Bebauungsplan überlagert wird. Gemäß einer 
Gefährdungsabschätzung im Rahmen einer K analbaumaßnahme sind dort Belastungen mit 
Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen 
(PAK) vorhanden. Sanierungsarbeiten wurden bisher nur im Bereich der Kanaltrasse 
durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind auf der Fläche noch erforderlich. Die Altlast -/ 
Verdachtsfläche 46 wird gemäß §  9 Abs.  5 Nr.  3 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet. 
Der Bereich des Bahnhofgebäudes selber ist im Altlastenkataster als historischer Altstandort 
verzeichnet (lfd.  Nr. 4018), auch hier finden sich kleinflächig Überlagerungen mit der 
Verkehrsflächenfestsetzung im Bebau ungsplan. Hinweise auf Verunreinigungen liegen nicht 
vor.  
Im südöstl ichen Bereich der heutigen Buswendeanlage auf dem zukünftigen 
Vorhabengrundstück exi stierte ehemals ein Altlastenverdacht, da dort der Standort einer 
ehemaligen Eigenverbraucher -Tankanlage mit unterirdischem Lagerbehälter vermutet wurde. 
Eine Altlastenerkundung der Umweltlabor  ACB GmbH (2009) fand dort jedoch keine 
Verunreinigungen des Erdreichs vor (Bohrung KRB  9). Auch der Verdacht, dass im Bereich 
eines ehemaligen Tennisplatzes belastetes Kieselrot als Rest des ehem aligen Spielbelags  
vorkomme, konnte im Rahmen der Altlastenerkundung ausgeräumt werden (Bohrung KRB  10). 
Beide Standorte sind im Bebauungsplanverfahren daher nicht weiter zu berücksichtigen.  
Kampfmittel  
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen derzeit nicht vor. Sollten während der 
Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten einzustellen und es ist 
unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen.  
8.4.4 Wasser  
Das Plangebiet weist keine Oberflächengewässer auf. E rst in einem Abstand von etwa 
200 Metern l iegt im Osten der Dortmund -Ems-Kanal. Der Grundwasserleiter besteht gemäß 
dem Umweltkatast er der Stadt Münster aus Sand. D as Grundwasser fließt in südöstliche 
Richtung den Vorflutern Emmerbach und Werse zu. Die Grundwasserneubildung liegt im 
Plangebiet zwi schen 200 und 300 mm / Jahr. Daten zum höchsten zu erwartenden 
Grundwasserstand liegen nicht vor, im Rahmen der Altlastenerkundung wurde Grundwasser in 
Tiefen zwischen 1,1 und 3,3 m unter GOK angetroffen. Wasserschutzgebiete, 
Trinkwasserschutzzonen, Polder - oder Überschwemmungsgebiete werden von der Planung 
nicht berührt.  
Mit Umsetzung des Planvorhabens ist gegenüber der aktuellen Situation eine Verringerung der 
Grundwasserneubildung verbunden, da Oberflächenwasser künftig in das Kanalnetz 
eingespeist wird. Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht kommt es nicht zu zusätzlichen 
Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser, da dort ebenfalls eine weitgehende 
Versiegelung mit Einspeisung des Oberflächenwassers in das Kanalnetz vorgesehen ist.  
Begründung / Seite 45 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
8.4.5 Klima / Luft  
Die Klimafunktionskarte der Stadt Münster weist das Plangebiet als Teil des stark verdichteten 
Siedlungsbereichs aus. Belüftungskorridore , Kaltluftentstehungsgebiete oder - leitbahnen sind 
gemäß Darstellung des Umweltkatasters der Stadt Münster im Plang ebiet und in der näheren 
Umgebung nicht vor handen. Auch der Grünordnungsplan weist das Plangebiet als 
Siedlungsbereich aus.  
Mit Umsetzung des Planvorhabens ist gegenüber dem tatsächlichen, wie auch gegenüber dem 
gemäß bestehende m Planungsrecht des Bebauungsplans Nr.  424 zulässigen Zustand der 
Fläche keine Verschlechterung der klimatischen oder lufthygienischen Situation verbunden. 
Über grünordnerische Festsetzungen zu Dac hbegrünungen und Gehölzpflanzungen, die dem 
§ 1 a Abs.  5 BauGB Rechnung tragen, werden im Gebiet Grünstrukturen etabliert. Nach 
entsprechender Entwicklungszeit können diese zumindest kleinräumig zur Verbesserung des 
Kleinklimas beitragen. Insgesamt verbleibt das Plangebiet Teil der innerstädtischen 
Wärmeinsel. In der Ausführungsplanung sind die ökologischen Baustandards der Stadt Münster 
sowie die Vorgaben zur Vermeidung bestimmter Baustoffe (z.  B. Tropenholz) einzuhalten und 
über den Durchführungsvertrag zu sichern. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen erheblichen 
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut (siehe auch Kapitel 8.4.1).  
8.4.6 Landschaft / Ortsbild  
Das Ortsbild ist durch die innerstädtische Lage im Ortsteil Hiltrup geprägt. So ist der 
übergeordnete Plan bereich im Süden und Westen von kerngebietstypischen Neubauten 
umgeben, nur öst lich existieren mit dem Bahnhofskomplex noch Strukturen historischen 
Charakters. Nördlich grenzen offene Verkehrsflächen von Marktallee und der Straße Osttor an. 
Ortsbildprägende Grünstrukturen sind lediglich in Gestalt einer alten Lindenreihe entlang des 
Bahnhofsgebäudes anzutreffen. Der ehemals im Bereich des Plan gebiets vorhandene teilweise 
alte Gehölzbestand wurde bereits vor Jahren gerodet. Eine Zuordnung zu einem Grünsystem 
aus dem Grünordnungsplan der Stadt Münster besteht nicht. Das Plangebiet ist a ls 
Siedlungsfläche erfasst.  
Mit den Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzungen und zur zulässigen Höhe der 
baulichen Anlagen werden die Entwicklungsziele für den Standort entsprechend dem Ergebnis 
des begrenzten Architektenwettbewerbs 2012 hinsi chtlich Anordnung, Lage und Kubatur der 
Gebäude planungsrechtlich gesichert und somit eine maßstäbliche und funktionale Einpassung 
der Vorhabenbebauung in die best ehende Stadtstruktur gewährleistet. Zudem werden im 
rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 424 bereits Höhenfestsetzungen von bis zu 18 m getroffen, 
die von der vorliegenden Planung nicht überschritten, sondern mit max. 17 m festgesetzte Höhe 
für das Baufeld IV unterschritten wird. Alle weiteren Höhenfestse tzungen liegen ebenfalls 
deutlich darunter, sodass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen über das bisher bereits 
zulässige Maß für das Ortsbild entstehen.  
Ein Erhalt der Linden im Umfeld des Bahnhof s ist voraussichtlich nicht möglich, es erfolgen 
Neupflanzungen, die nach entsprechender Entwicklungszei t hier wieder Begrünungsfunktionen 
übernehmen werden.  
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
Östlich unmittelbar angrenzend liegt das als Baudenkmal in die Denkmall iste der Stadt Münster 
eingetragene Empfangsgebäude Bahnhof Hiltrup (Bergiusstraße 15), in dessen Umgebung das 
Denkmalschutzgesetz besondere Rücksichtnahme fordert. Dem wird mit den Festsetzungen 
des Bebauungsplans Rechnung getragen.  
Begründung / Seite 46 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Bei Bodeneingriffen i n einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Boden funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der 
natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die südliche 
Ortsrandlage von Hiltrup und das Plangebiet sowie dessen nähere Umgebung, in der zahlreiche 
archäologische Fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung bekannt sind.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis (siehe Kapitel 6.9).  
8.4.8 Wechselwirkung der Schutzgüter  
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägun g und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Hieraus resultierten Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber 
auch Einflüsse auf den Boden-  und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen,  bestehen nicht. Es 
liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander 
liegen (z.  B. extreme Boden-  und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. 
Extremstandorten).  
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Gegenüber den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans sind die mit der 
Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 
verbundenen verbleibenden erheblichen Umweltbelastungen unter Berücksichtigung und 
Einhaltung der vorgeschlagenen Vermei dungs- und Verminderungsmaßnahmen wie folgt 
zusammenzufassen:  
• Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung ist eine nahezu vollständige Überbauung und 
somit Versieg elung des aktuell noch weitgehend unbebauten Vorhabengrundstücks 
verbunden. Vor dem Hintergrund der über das bestehende Planungsrecht des 
Bebauungsplans Nr.  424 bereits zulässigen sehr weitreichenden Versieg elungen 
(GRZ 0,8) ist damit allerdings nur ein ger ingfügiger zusätzlicher Eingriff verbunden 
(Erhöhung des Versiegelungsanteiles von ca. 90 % auf nahezu 100 % – GRZ 1,0). Dieser 
Eingriff ist über externe Maßnahmen zu kompensieren.  
• Die Planung erfordert die Rodung von drei älteren Kastanien am Busbahnhof,  außerdem 
ist nördlich des Bahnhofsgebäudes im Zusammenhang mit den dort geplanten 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen die Rodung von acht älteren Linden wahrscheinlich. Als 
Ausgleich und zur Sicherung einer grünräumlichen Gestaltqualität werden für den 
Vorhabenbereich Pflanzgebote bzw. auf den öffentlichen Verkehrsflächen 
Ersatzpflanzungen planungsrechtlich festgesetzt. Die Rodung der Kastanien ist auch heute 
schon planungsrechtlich zulässig.  
Zusammenfassend ergeben sich im Hinblick auf mögliche Mehrbelastunge n für Natur, 
Landschaft, Mensch, Luft und Wasser aus dem Vergleich der derzeitig zulässigen mit der 
geplanten Nutzung keine Hinweise, dass es infolge der Umsetzung der Planung und de s 
externen Ausgleichs zu relevanten zusätzlichen Belastungen kommen könnte.  
8.5 Eingriffsregelung  
Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
6 wird das Biotopwertverfahren der Stadt Münster 
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach §  18 BNatSchG und § 4 LG NRW im 
Stadtgebiet von Münster“ angewandt.  
Begründung / Seite 47 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Für die Bewertung des Ausgangszustands wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.  424 in 
den von der vorliegenden Planung überlagerten Bereichen als Grundlage herangezogen. Für 
den Planungszustand werden die vom Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen für die 
Bewertung genutzt. Sofern bei der Gegenüberstellung dieser beiden Bilanzierungen eine 
negative Differenz entsteht, wird ein Eing riff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff. BNatSchG 
vorbereitet, der gemäß § 18 BNatSchG i.  V. m. §  1 a Abs. 3 BauGB vom Verursacher 
auszugleichen ist.  
Dieser entstehende Bedarf kann hier nicht über interne Festsetzungen abgegolten werden, 
sodass das Defizit über externe Maßnahmen auszugleichen ist.  
Die Höhe des zu leistenden externen Ausgleichs ist dem Kapitel 9.1 zu entnehmen.  
Ein Ausgleichskonzept
7 mit Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen auf der externen 
Ausgleichsfläche (siehe Kapitel 9.1) liegt vor.  
8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht mit einer deutlichen Änderung der vorhandenen 
Strukturen zu rechnen. Die Brachflächen würden im Laufe der Zeit verbuschen und eine 
zusätzliche Funktion als potenzieller Lebensraum für einige Vogelarten übernehmen. Jedoch 
könnte sich aufgrund der Lage und der bestehenden Beeinträchtigung keine ökologisch 
hochwertige Fläche entwickeln, die eine essenzielle Bedeutung für planungsrelevante Arten 
aufweist. Zudem wären die Flächen auch weiterhin durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 
Nr. 424 bebaubar.  
Das Vorhaben könnte ohne die vorliegende Planung nicht umgesetzt werden. Die 
Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan bieten keine entsprechenden 
Voraussetzungen, um das Vorhaben mit der vorgesehenen Zielsetzung zu realisieren.  
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige Möglichkeiten mit gleichem städtebaulichem  Entwicklungspotenzial bestehen 
nicht. Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung und der städtischen Verkehrsmaßnahmen zur 
Umstrukturierung des Bahnhof vorbereichs gemäß dem Strukturkonzept „Hiltrup – 
Bahnhofsbereich“ ist eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung für den 
Standort sichergestellt. Als Maßnahme der Innenentwic klung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB 
wird mit der Neubelebung des Gr undstücks insgesamt eine Stär kung des südöstlichen 
Stadtquartiers von Hiltrup erwirkt.  
8.8 Monitoring  
Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen 
Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 Abs. 3 
BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Die Überwachung mit 
Blick auf die umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen wird vom städtischen Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz durchgeführt.  
Die für das Plangebiet vorgesehene Bebauung lässt keine unvorhergesehenen erheblichen 
Umweltauswirkungen erwarten. Überwachungsmaßnahmen erfolgen über die Kontrolle der 
ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung oder werden im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens geregelt (Lärmschutz, Umgang mit Altla sten, Pflanzung der 
Bäume, etc.).  
Begründung / Seite 48 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
8.9 Zusammenfassung  
Im Rahmen der Umweltprüfung, die im vorliegenden Umweltbericht dokumentiert ist, werden 
die Auswi rkungen der Planung auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), 
Biotoptypen / Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen zwischen diesen 
Schutzgütern beschrieben und bewertet. Des Weiteren werden die Auswirkungen, die durch die 
Planung vorbereitet werden, erläutert und Möglichkeiten bzw. Maßnahmen für die Vermeidung 
und Verminderung bzw. den Ausgleich dargelegt.  
Anlass der Planung ist das konkrete Ansiedlungsinteresse eines großflächigen Lebensmittel -
Vollsortimenters, der an diesem Standort optimale Möglichkeiten sieht, einen neuen Markt nach 
den modernsten Anforderungen zu entwickeln. Im Zuge dieser Planung kann gleichzeitig neuer 
Raum für Dienstleistungen, Büros und Wohnen geschaffen werden. Ebenso soll der 
Bahnhofsvorplatz neu gestaltet werden. Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Größe von ca. 
1,4 ha im Süden der Stadt Münster im Stadtteil Hiltrup.  
Für das Plangebiet besteht derzeit noch ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr.  424), der 
jedoch nicht oder nur in Teilen umgesetzt worden ist . Der aktuelle Zustand des betrachteten 
Bereichs stellt sich vor wiegend als Brachfläche dar, die, abgesehen von einer teilweisen 
Nutzung als Stellplatzfläche, keine weitere Nutzung aufweist. Östlich an den Vorhabenbereich 
schließt sich der Bahnhof von Hilt rup an, dessen Vorplatz von der vorliegenden Planung nicht 
betroffen ist, aber im Zuge der Baumaßnahmen eben falls umgestaltet werden soll. Die hier 
befindlichen prägenden Bäume können voraussichtlich nicht erhal ten werden. 
Ersatzpflanzungen sind jedoch vorgesehen.  
Im Hinblick auf eine mögliche Berührung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
wurde in der artenschutzrechtlichen Vorprüfung festgestellt, dass Belange des Artenschutzes 
einer Umsetzung der Entwicklungsziele, unter Berücksichtigung einer Bauzeitenregelung, des 
Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegenstehen.  
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden unter Berücksichtigung der nachfolgend 
beschriebenen und im Plan berücksichtigten Maßnahmen keine voraussichtlich erheblichen 
Umweltauswirkungen nachteiliger Art vorbereitet.  
Hinsichtlich des Immissionsschutzes werden im Bebauungsplan Festsetzungen bezüglich 
Maßnahmen zur Schalldämmung getroffen, die ein gesundes Wohnen und Arbeiten in den zu 
errichtenden Gebäuden ermöglichen. Neben einzuhaltenden Schalldämm -Maßen sind auch 
schallgedämpfte Lüftungssysteme, geeignete Fenster und eine vollständig eingehauste 
Anlieferungszone für den Lebensmittelmarkt festgesetzt.  
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Bergiusstraße im südlichen Bereich des 
Bebauungsplans. Für die übrigen Grenzen des Plangebietes wurden Bereiche ohne Ein-  und 
Ausfahrt festgesetzt. Weiter wurde ein Geh - und Radfahr recht entlang der Baulinie des 
Gebäudes A auf der sog enannten „Passarelle“ festgesetzt. Hierüber sowie über den nör dlich 
des Bauteils  A zusätzlich geplan ten Geh-  und Radweg  wird eine Wegeverbindung für 
Fußgänger und Radfahrer vom Bahnhof aus  über das Plangebiet  in Richtung der Markt allee 
geschaffen.  
Mit der Planung werden ausschließlich geringwertige Biotopstrukturen überplant, die im 
Rahmen der Eingriffsregelung zu beachten sind. Die Grundlage für die Bilanzierung des 
Eingriffs bildet der rechtskrä ftige Bebauungsplan Nr.  424. Die dort festgesetzte 
Grundflächenzahl von 0,8 wird durch die Planung auf 1,0 erhöht, wodurch ein Eingriff entsteht, 
der auszugleichen ist. Ebenfalls sind die festgesetzten Bäume aus dem rechtskräftigen 
Bebauungsplan in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Die Planung sieht jedoch 
Ersatzpflanzungen für den Wegfall der Bäume vor.  
Begründung / Seite 49 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Der Boden ist ber eits heute stark anthropogen überformt und Versiegelungen sind auch heute 
schon planungsrechtlich großflächig zulässig. Die Planung sieht eine geringfügige Erweiterung 
der Versiegelung vor, die jedoch keine schutzwürdigen Böden betrifft. Eine erhebliche 
Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht gegeben.  
Das anfallende Niederschlagswasser und Schmutzwasser wird, wie es bisher auch vorgesehen 
ist, über das bestehende Kanalnetz der Stadt Münster fachgerecht entsorgt. Durch eine, 
gegenüber dem derzeit zulässi gen Maß, leicht erhöhte Versiegelungsrate wird die 
Grundwasserneubildung hier geringfügig ver ändert. Die großräumigen 
Grundwasserzusammenhänge sind von der Planung jedoch nicht betroffen.  
Bei den verbleibenden Schutzgütern Landschaft / Ortsbild, Kulturgüt er und sonstige Sachgüter 
werden mit der Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen vorbereitet.  
Anderweitige verfügbare Planungsmöglichkeiten mit gleichem städtebaulichem 
Entwicklungspotenzial bestehen nicht.  
Untersuchungen oder Anwendungen technischer Verfahren wurden im Rahmen der Planung 
nicht erforderlich. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten 
nicht auf.  
9 Abwägung  
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich  
Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 6 wird das Biotopwertverfahren der Stadt Münster 
angewandt. Dieses Verfahren wird für die Bewertung des Bestands vor dem Eingriff und des 
Zustands nach dem Eingriff durchgeführt. Die Biotopwertdifferenz zeigt auf, ob ein Ausglei ch 
der potenziellen Eingriffe innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans möglich ist.  
Die Bewertungen der Ausgangs - und Planungszustände sind der Begründung im Anhang 
beigefügt, w obei der Ausgangszustand einem Biotopwert von 23.570 Punkten und der 
Zielzustand einem Biotopwert von 18.551 Punkten entspricht. Es entsteht somit eine 
Gesamtdifferenz von – 5.019 Punkten.  
Das ermittelte Biotopwertdefizit kann nicht über interne Festsetzungen innerhalb der Grenzen 
des Bebauungsplans ausgegl ichen werden. Daher werden externe Maßnahmen erforderlich, 
um den ökolog ischen Ausgleich zu gewährleisten. Für den externen Ausgleich ist folgende 
Fläche vorgesehen:  
Gemarkung Nienberge, Flur 28, Flurstück 101 (teilw.)  
Eigentümer: Stadt Münster   
Größe: 1.877 m²  
Registriernummer im Kompensationsflächenkataster der Stadt Münster: 3602  
Aufwertungspotenzial 5.029 Biotopwertpunkte  
Der Eingriff wird durch zwei unterschiedliche Verursacher hervorgerufen. Hierbei handelt es 
sich um die Stadt Münster und um d en privaten Vorhabenträger. Der  durch die 
Vorhabenplanung entstandene Eingriff  wird über eine vom Vorhabenträger zu leistende  
Ersatzgeldzahlung geregelt. Die Höhe der Kostenanteile und die Details zum Umgang mit den 
externen Ausgleichsmaßnahmen wer den im Du rchführungsvertrag verbindlich vereinbart. Der 
erforderliche externe Ausgleich kann in seiner Gesamtheit auf einer st ädtischen Fläche 
erfolgen. Ein Ausgleichskonzept
7 mit Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen auf der 
externen Ausgleichsfläche liegt vor.  
Begründung / Seite 50 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
9.2 Sonstige Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen  
Sonstige Umweltbelange, die von den oben behandelten Schutzgütern abweichen oder 
sonstige verbleibende Auswirkungen sind von der Planung nicht betroffen.  
9.3 Gesamtabwägung  
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst 
und bilan ziert worden. Das ermittelte Ausgleichsdefizit wird mit geeigneten Maßnahmen 
innerhalb und außerhalb des Plangebietes vollständig kompensiert, sodass keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben.  
Allerdings ist das Gebiet auch nach Realisierung der geplanten Schutzmaßnahmen 
insbesondere in den Obergeschossen bzw. deren Außenräumen wie Balkone und Terrassen 
Immissionsbelastungen ausg esetzt, die im Wesentlichen aus der bestehenden 
Vorbelastungssituation resultieren. Diese Auswirkung ist in Abwägung zu dem Belang, in 
innenstadtnaher Lage familiengerechten Wohn raum schaffen zu können und die 
Nahversorgung ausreichend zu sichern, tolerierbar. 
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 werden ergänzende 
öffentlich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen gemäß § 12 Abs.  1 BauGB in einem 
Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen.  
Eine Bodenordnungsmaßnahme nach §§ 45 ff BauGB zur Umsetzung der Entwicklungsziele 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 ist nicht erforderlich und wäre gemäß § 12 
Abs. 3 Satz 2 BauGB auch nicht möglich.  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 wird 
sich auf die persönlichen Lebensumstände der angrenzend zum Plangebiet lebenden und 
arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlic her oder 
sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als 
Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 
„Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“.  
Münster, den __________  
Markus Lewe  
Oberbürgermeister  
Begründung / Seite 51 von 51

V-0713-2015-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

19880 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0713/2015  
  
Textliche Festsetzungen  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543:  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  In dem mit Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich s ind im Erdgeschoss ausschließlich ein 
Lebensmittelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1.900 m² sowie zusätzliche 
Fachmärkte und Ladenlokale zulässig. Für das 1.  - 3. Obergeschoss sind  neben den 
Nebenräumen des Lebensmittelmarktes ausschließlich Dienstleistungen / Praxen / Büros 
sowie Wohnnutzungen zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB).  
1.2 In dem mit  Ⓑ gekennzeichneten Teilbereich sind im Erdgeschoss ausschließlich 
Fachmärkte, Ladenlokale sowie Dienstleistungen / Praxen / Büros zulässig. Für das 
1. und 2.  Obergeschoss werden Dienstleistungen  / Praxen / Büros als zulässig 
festgesetzt, im 2.  Obergeschoss sind auch Wohnnutzungen zulässig. (§  12 Abs.  3 
BauGB).  
1.3 Für die i m gekennzeichneten Vorhabenbereich zulässigen Wohnnutzungen in den 
Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ ist eine Mindest-Bruttogeschossfläche (BGF min.) von insgesamt 
1.000 m² einzuhalten (§ 12 Abs. 3 BauGB).  
1.4 Für die in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale 
beträgt die zulässige Gesamtverkaufsfläche insgesamt maximal 1. 000 m² (§  12 Abs.  3 
BauGB).  
1.5 Für den im Teilbereich Ⓐ zulässigen Lebensmittelmarkt sind als  Hauptsortiment 
ausschließlich die zentrenrelevanten Sortimente der Nah- / und Grundversorgung gemäß 
der Münsteraner Sortimentsliste zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB).  
Für die folgenden Sortimente der Nah- und Grundversorgung werden folgende maximale 
Verkaufsflächenanteile  festgesetzt:  
• Nahrungs- und Genussmittel, Getränke:  max. 1.600 m² VK  
• Drogerie-/ Parfümerieartikel, Kosmetikartikel,  
Pharmazeutische Artikel:  max. 150 m² VK  
• Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen):  max. 100 m² VK  
Abweichend von den festgese tzten sortimentsbezogenen maximalen 
Verkaufsflächenanteilen sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 
1.900 m² sonstige zentrenrelevante und nicht -zentrenrelevante Sortimente gemäß der 
Münsteraner Sortimentsliste zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB).  
1.6  Für die in den T eilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale 
sind alle nicht zentrenrelevanten Sortimente gemäß der Münsteraner Sortimentsliste 
sowie die folgenden zentrenrelevanten Sortimente mit den folgenden maximalen 
Verkaufsflächenanteilen zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB):  
• Drogerie-/Parfümerieartikel, Kosmetikartikel,  
Pharmazeutische Artikel:  max. 550 m² VK  
• Bekleidung aller Art, Handarbeitenartikel / Strickwaren,  
Stoffe / Tuche / Meterware:  max. 400 m² VK  
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• Schuhe, Lederwaren:  max. 150 m² VK  
• Blumen (Schnittblumen / Topfpflanzen),  
Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere:  max. 900 m² VK  
• Bastelbedarf, Spielwaren / Hobbyartikel,  
Musikinstrumente / Musikalien:  max. 750 m² VK  
• Elektrokleingeräte, Leuchten:  max. 950 m² VK  
• Computer und -zubehör / Kommunikationselektronik,  
Fotogeräte und -artikel, Unterhaltungselektronik /  
Tonträger, Telefone/ -zubehör:  max. 450 m² VK  
Ergänzend dazu sind sonstige z entrenrelevante Sortimente gemäß der Münsteraner 
Sortimentsliste – mit Ausnahme von Nahrun gs- und Genus smitteln – auf einer 
Verkaufsfläche von insgesamt maximal 500 m² VK und  einer jeweiligen 
sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenze von maximal 150 m² VK zulässig (§ 12 
Abs. 3 BauGB).  
1.7 Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen für technische Anlagen 
und technische, untergeordnete Bauteile wie z.  B. Aufbauten für Aufzüge, Lüftungs - und 
Kühlaggregate, Solarpaneele und Photovoltaikanlagen ist bis zu einer Höhe von maximal  
3,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden 
der Hauptgebäude zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind 
(§ 16 Abs. 6 BauNVO).  
1.8 Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen 
Gebäudehöhen und Mindestgebäudehöhen über Bezugspunkt festgesetzt. Als maximale 
Gebäudehöhe bzw. Mindestgebäudehöhe gilt die Oberkante Attika des D aches. Als 
Bezugspunkt für die festgesetzten Gebäudehöhen ist die mit 61,64 m ü.  NHN 
angegebene Kanaldeckelhöhe in der Straßenverkehrsfläche der Bergiusstraße festgelegt. 
Der Kanaldeckel ist in der Planzeic hnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.9 Im Teilbereich Ⓐ ist eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch das mit einer 
zwingenden Viergeschossigkeit festgesetzte Bauteil ab dem ersten Obergeschoss bis zu 
einer Tiefe von maximal 1,00 m zulässig. Die im Teilbereich Ⓐ festgesetzte südliche 
Baulinie darf über eine Gesamtlänge von maximal 93,00 m durch ein Vordach / Vordächer 
bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m überschritten werden (§  9 Abs.  1 Nr.  2 BauGB 
i. V. m § 23 Abs. 3 BauNVO).  
1.10 Im Teilbereich Ⓑ darf die festgesetzte nördliche und östliche Baugrenze durch ein 
Vordach bzw. mehrere Vordachbereiche bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m 
überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m § 23 Abs. 3 BauNVO).  
1.11  Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb 
der mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen und die 
Errichtung einer Tiefgarage nur innerhalb der mit „TG“ festgesetzten Fläche zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO).  
1.12 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich sind untergeordnete Nebenanlagen, die im 
funktionalen Zusammenhang mit der Vorhabennutzung stehen wie Fahrradabstellanlagen 
und Einkaufswagensammel stationen, auch außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO).  
1.13 In dem mit  Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich ist das Dach des mit einer zwingenden 
Eingeschossigkeit festgesetzten Hauptgebäudes  mit einer ex tensiven Dachbegrünung 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
auszuführen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs.  1 Nr.  25 a 
BauGB).  
1.14 Im gek ennzeichneten Vorhabenbereich sind die im Bereich der  ebenerdigen 
Stellplatzflächen festgesetzten Einzelbäume als  Hochstämme einer einheitlichen mittel- 
bis großkronigen Baumart mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen 
und mit Ersatzver pflichtung dauerhaft zu unterhalten. Die Baumstandorte sind vor dem 
Befahren und Beparken zu sichern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).  
1.15 Auf der mit einem Geh-  und Radfahrrecht zugunsten der Anlieger und 
Erschließungsträger belasteten Fläche sind entlang der südl ichen Grenze auf den mit 
einem Pflanzgebot belegten Flächen Heckenpflanzungen einer standortgerechten 
einheitlichen Gehölzart mit einer Höhe von 0,80 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung 
dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).  
1.16  Die nördlich des Teilbereichs Ⓐ mit einem Pflanzgebot belegten  Flächen sind mit 
standortgerechten heimischen Sträuchern zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind mit 
Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).  
1.17 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereic h IV nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1.  Obergeschoss die Außenbauteile von 
Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräum en und ähnliches mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.18 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich V nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon si nd ab dem 1.  Obergeschoss die Außenbauteile von 
Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB und von Büroräumen und ähnliches  mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB zu errichten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.19 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich VI nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1.  Obergeschoss die Außenbauteile von 
Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 50 dB und von Büroräumen und ähnliches  mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB zu errichten (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.20 Für die im Bebauungsplan im Erdgeschoss des Teilbereichs  Ⓑ zulässigen 
Dienstleistungen / Praxen / Büros sind die Außenbauteile von  Büroräumen und ähnliches 
auf der Westseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -
Maß (erf. R'w,res) von 40 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich  V, auf der N ord- und 
Südseite des Gebäudes mit ei nem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. 
R'w,res) von 35 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich  IV und auf der Ostseite des 
Gebäudes mit einem erforderlichen resulti erenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 
30 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich III nach DIN  4109 zu errichten (§  9 Abs.  1 
Nr. 24 BauGB).  
1.21 Die Seitenfronten von Außenwohnbereichen auf der Westseite des Gebäudes im 
Teilbereich Ⓐ und der Nord-  und Südseite des Gebäudes im Teilbereich Ⓑ sind als 
geschlossenes Bauteil auszuführen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
1.22 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV - VI nach DIN 4109 gekennzeichneten 
Fassadenseiten oder Teile davon sind im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen 
bzw. zum Schlafen geeigneten Räumen schallgedämpfte Lüftungssysteme vorzusehen, 
die die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB).  
1.23 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Lage der LKW -Anlieferzone des geplanten 
Lebensmittel-Vollsortimenters im Teilbereich Ⓐ zeichnerisch als ‚Anlieferung‘ festgesetzt. 
Die Anlieferzone ist vollständig einzuhausen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.24 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Anbindung der geplanten Tiefgarage im 
Teilbereich Ⓑ ausschließlich auf der zeichnerisch als ‚Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage‘ 
festgesetzten Fläche zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.25 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist als Oberfläche für die Fahrgassen und 
Rampen ausschließlich Asphalt oder ein in seinem Geräuschverhalten gleichwertiger 
ebener Belag zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.26 Ausnahmen von den Festsetzungen 1.17 - 1.25 können gestattet werden, soweit durch 
einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass auch geringere 
Maßnahmen als die festgesetzten ausreichen. Di e an den Baugrenzen festgesetzten 
Lärmpegelbereiche gelten auch für zurückversetzt von der Baugrenze errichtete 
Fassaden, die parallel zur Baugrenze oder bis zu einem Winkel von 90° errichtet werden. 
Es gelten die Ausnahmen gemäß Satz 1 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung (BauO NRW)  
2.1 Fassadenmaterial und –farbe  
Als Hauptmaterial für die Fassaden ist ausschließlich Ziegelmauerwerk in rot  / rotbraunen 
bis anthrazitfarbenen Farbtönen zu verwenden. Untergeordne t können auch andere 
Materialien verwendet werden (§ 9 Abs.  4 BauGB i.  V. m. §  86 Abs.  1 und Abs.  4 
BauO NRW).  
2.2 Werbeanlagen  
Werbeanlagen an Gebäuden  
• mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht,  
• oder die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen,  
• oder die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden  
sind unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW).  
Die Errichtung f reistehender Werbeanlagen ist  ausschließlich in den im Bebauungs plan 
gekennzeichneten Bereichen  
• als Werbepylon/ -stele mit einer Höhe von maximal 6,0 m und  
• als Fahnenmasten von bis zu 6 Fahnen mit einer Höhe von maximal 9,0 m  
zulässig. Andere freistehende Anlagen der Außenwerbung als die benannten sind 
unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW).  
Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
3 Hinweise  
3.1 Durchführungsvertrag  
Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ergänzende 
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem 
Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag).  
3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im  
Kundenzentrum ‚Planen-Bauen-Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses  3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden.  
3.3 Bodendenkmale  
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster  / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).  
3.4 Kampfmittel  
Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln im Zuge von Erd- und Bauarbeiten 
sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die 
Feuerwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erforderliche Ramm -, Bo hr- und 
Gründungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und rechtzeitig im 
Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung anzumelden.  
3.5 Immissionsschutz  
Zur Sicherung eines ausreichenden Schallschutzes sind folgende Empfehlungen des 
„Schalltechnischen Bericht es Nr. LL8837.1/02 im Rahmen der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 und zum Bauvorhaben „ Edeka-Markt 
Bahnhof Münster-Hiltrup“ der Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesell schaft mbH Lingen, 
Stand 06.  Juni 2014 im bauordnungs rechtlichen Genehmigungsverfahren der 
Vorhabenplanung zu berücksichtigen:  
• Die Anlieferungen der Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich sind auf den 
Tageszeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr zu begrenzen.  
• Während der Ruhezeiten sollen die LKW-Anlieferungen für den Lebensmittelmarkt 
ausschließlich über die festgesetzte Anlieferzone mit bis zu maximal 3 LKW (davon 
1 LKW mit Kühlaggregat) erfolgen. Verladungen bei geöffnetem Tor sind möglich. 
Anlieferungen während der Geschäftszeiten sind grundsätzlich zulässig.  
• Alle übrigen Einzelhandelsflächen sind mit LKW oder Kleintransportern von der 
Bergiusstraße über den Parkplatz zu bedienen.  
• Die Nutzung der ebenerdigen Stellplätze im Vorhabenbereich als Kundenparkplatz 
ist auf den Tageszeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr zu begrenzen.  
• Für die Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich sind ausschließlich lärmarme 
Einkaufswagen z. B. aus Kunststoff zu verwenden.  
• Die schalltechnischen Anforderungen an technische Außenaggregate sollen 
eingehalten werden.  
Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
3.6 Artenschutz  
Die ar tenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 ff. BNatSchG sind zu 
beachten.  
 
Neben den zeichnerischen Festsetzungen und Hinweisen sowie den unter Punkt  1 bis  3 
getroffenen textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß § 12 Abs.  3 BauGB der 
Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E-Plan) bestehend aus dem  
Anlageblatt:  Lageplan mit Nutzungsverteilung im Erdgeschoss, Schnitte / Ansichten und 
Animation  
Bestandteil des Bebauungsplans.  
Die im V+E -Plan dargestellte(n) grundrissliche Abgrenzung der Nutzungseinheiten, 
Grundrissorganisation, Geschoss -/ Gebäudehöhen sowie die Anzahl und Lage der 
Nebenanlagen sind als nachrichtliche Darstellung nicht Bestandteil der Festsetzungen. Hier 
gelten die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Vorhabengebäude 
sind in Anlehnung an die dargestellten Ansichten und Animation zu errichten.  
 
Textliche Festsetzungen / Seite 6 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept  
(Ratsbeschluss 11. Februar 2009)  
Münsteraner Sortimentsliste 
Zentrenrelevante Sortimente Nicht  
zentrenrelevante Sortimente 
• Antiquitäten 
• Baby- und Kinderartikel 
• Bastelbedarf 
• Bekleidung aller Art 
• Bücher, Fachliteratur 
• Bürobedarf, Organisationsmittel 
• Computer und –zubehör,  
Kommunikationselektronik 
• Elektrokleingeräte 
• Fahrräder und Zubehör 
• Fotogeräte und -artikel 
• Geschenkartikel 
• Glas/Porzellan/Keramikartikel 
• Handarbeitsartikel/Strickwaren 
• Haushaltwaren, Hausratartikel 
• Heim- u. Haustextilien, Bettwaren 
• Jagdartikel/Waffen 
• Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Bilder 
und -rahmen 
• Lederwaren 
• Leuchten 
• Medizinische u. orthopädische Artikel 
• Musikinstrumente, Musikalien 
• Optische und akustische Erzeugnisse 
• Schreib- u. Papierwaren, Schulbedarf 
• Schuhe 
• Spielwaren, Hobbyartikel 
• Sportartikel/-geräte/-bekleidung 
• Stoffe, Tuche, Meterware 
• Unterhaltungselektronik, Tonträger 
• Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck 
• Telefone/-zubehör 
• Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen 
• Badeinrichtungen 
• Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, 
Bau- und Heimwerkerbedarf
 
• Baustoffe (inkl. Fliesen) 
• Blockhäuser, Wintergärten, Zäune 
• Bodenbeläge 
• Boote und Zubehör 
• Campingwagen und -artikel, Zelte 
• Gartenbedarf, -möbel, -geräte,  
Pflanzen 
• Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware 
• Herde/Öfen/Kamine 
• Installationsbedarf für Gas, Sanitär  
und Heizung 
• Kleineisenwaren, Werkzeuge 
• Küchen 
• Möbel, Büromöbel 
• Motorräder, -zubehör und -reifen 
• Rollläden, Rollos, Markisen 
• Sauna-/Schwimmbadanlagen 
• Tapeten, Lacke 
• Teppiche 
• Tiermöbel 
• Zoologischer Bedarf, lebende Tiere 
Nah- /Grundversorgung: 
• Blumen (Schnittblumen, 
Topfpflanzen)
 
• Drogerie-/Parfümerieartikel 
• Getränke 
• Kosmetische Artikel 
• Nahrungs- und Genussmittel 
• Pharmazeutische  Artikel 
• Tabakwaren 
• Tierfutter/Tierpflegeartikel für  
Kleintiere 
• Zeitschriften, Zeitungen 
Zentrenrelevante Leitsortimente gemäß Anlage 1 zum Landesentwicklungsplan 
Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel  
• Papier / Bürobedarf / Schreibwaren  
• Bücher  
• Bekleidung, Wäsche  
• Schuhe, Lederwaren  
• medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel  
• Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik  
• Spielwaren  
• Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel (ohne Teilsortimente Angelartikel, Campingartikel, Fahrräder und Zubehör, 
Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte)  
• Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto – ohne Elektrogroßgeräte, 
Leuchten)  
• Uhren, Schmuck  
und  
• Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) 
• Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)  
 
Textliche Festsetzungen / Seite 7 von 7

V-0713-2015-Anlage-1-Stellungnahmen

68174 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0713/2015  
  
Stellungnahmen zur Offenlegung   
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543:  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
Inhalt Seite 
1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.................................................................................... 1 
1.1 münster NETZ GmbH .................................................................................................................... 1 
1.2 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien  Gesamtstellungnahme der Deutschen Bahn AG, 
DB Immobilien und DB Netz AG .................................................................................................... 2 
2. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ...................................................................................... 2 
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsführung / Verkehrserschließung........................ 2 
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Verkehrsflächen / Belange des ÖPNV .......... 4 
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität und Nutzung der öffentlichen 
Verkehrsflächen ............................................................................................................................. 6 
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Baumerhalt im Bereich öffentlicher 
Verkehrsflächen ............................................................................................................................. 8 
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität der Wegeverbindungen ................................... 10 
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Stellplätze.................................................... 11 
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmimmission / Luftschadstoffe ................................... 12 
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Einzelhandelsnutzungen ............................................... 15 
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Grün- und Freiraumqualität im Vorhabenbereich .......... 16 
2.10 Stellungnahmen zum Themenkomplex Radfahrstellplätze im Vorhabenbereich  ........................ 18 
2.11 Stellungnahmen zum Themenkomplex Vollständigkeit der Planunterlagen ................................ 19 
 
Zum Entwurf des v orhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 wurden insgesamt 
2 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie 16 Stellungnahmen von Bürgerinnen 
und Bürgern eingereicht. 
Die Stellungnahmen enthalten folgende Anregungen: 
1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 
1.1 münster NETZ GmbH  
Folgende Hinweise werden vorgetragen:  
Mit Verweis auf die  Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543, 
wonach auf dem Vorhabengrundstück eine private Trafostation errichtet wird, weist die 
münster NETZ GmbH darauf hin, dass in diesem Fall der Vorhabenträger bei mehreren 
Mietern in seinem Gebäude zum Arealnetzbetreiber wird.  
Bei Vorzug eines Netzanschlusses aus der Niederspannungsebene ist für die Höhe der 
Anschlussleistung ausschlagg ebend, ob eine Vers orgung aus den vorhandenen 
Ortsnetzstationen (ONS) aus der Umgebung erfolgen kann oder ob eine ONS im 
Kundengebäude errichtet werden muss.  
Da die Trassen noch nic ht feststehen, wird die münster NETZ GmbH notwendige 
Leitungsrechte für alle Sparten mit dem Vorhabenträger direkt abstimmen.  
Weitergehende Einwände werden nicht vorgetragen.  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 1 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Prozess zur 
Umsetzung des Planvorhabens abgestimmt und berücksichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Die Hinweise betreffen Belange außerhalb des B ebauungsplanverfahrens und werden 
als solche zur Kenntnis genommen.  
Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich.  
1.2 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien  
Gesamtstellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien und DB Netz AG 
Folgende Hinweise werden vorgetragen:  
Keine Bedenken.  
Der vorgesehene Bebauungsbereich ist mit Immissionen aus dem benachbarten 
Eisenbahnbetrieb (Schall, Erschütterungen und evtl. elektromagnetische Einwirkungen) 
vorbelastet. Um Gefahren für den Eisenbahnbetrieb ausschließen zu können, ist die 
Deutsche Bahn AG daher bei baulichen Veränderungen in Nähe der DB -Grenze 
rechtzeitig durch detaillierte und aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen 
gesondert zu beteiligen. Bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in 
der Nähe der Bahn (z.  B. Beleuchtungen von Parkplätzen, Leuchtwerbung aller Art, 
etc.) ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen 
sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht 
vorkommen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Prozess zur 
Umsetzung des Planvorhabens berücksichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Die Hinweise betreffen Belange außerhalb des B ebauungsplanverfahrens und werden 
als solche zur Kenntnis genommen.  
Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich.  
2. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern  
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsführung / Verkehrserschließung  
Die Anbindung des Plangebiet s mit der Hauptzufahrt von der Glasuritstraße über die 
Max-Winkelmann-Straße wird kritisiert:  
• Die Verkehrsführung ist umständlich, eine direkte Anfahrbarkeit des Plangebiets 
über die unmittelbar angrenzenden Straßen ist nicht gegeben.  
• Mit der Verkehrsführung sind unnötige Belastungen der besonders 
schützenswerten Nutzung des Kindergarten s und der Wohnungen an der Max -
Winkelmann-Straße verbunden.  
• Mit der Verkehrsführung ist eine w eitergehende Erhöhung bereits bestehender 
Staueffekte in der Max -Winkelmann-Straße durch zusätzliche planbedingte 
Mehrverkehre verbunden (zu Stoßzeiten ist  bereits heute eine Überlastung durch 
Fahrverkehre von ALDI -Markt-Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit 
Haltevorgängen an der Haltestelle am Kindergarten gegeben).  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 2 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• Von einem/ einer Eingeber/ -in wird die Glasuritstraße als Hauptzufahrt als 
unangemessen kritisiert.  
Es wird angeregt, die Einbahnstraßenregelung in der Bergiusstraße zu Gunsten eines 
Begegnungsverkehrs aufzuheben und die Bergiusstraße als Hauptzufahrt zum 
Bahnhof/Plangebiet auszubauen. Daraus erg eben sich laut  Einwender folgende 
Vorteile:  
• Klare Verkehrsführung über die direkte Zu-/ Abfahrt mit einer Verbesserung der 
Orientierung insbesondere auch für ortsfremde Verkehrsteilnehmer.  
• Bessere Verteilung der Verkehre über dann zwei Zufahrtsmöglichkeiten (Max -
Winkelmann-Straße und Bergiusstraße) mit einer Reduzierung der Staueffekte.  
• Bessere Verteilung der Belastungen aus dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen 
auf die weniger schützenswerten Nutzungen in der Bergiusstraße bei gleichzeitiger 
Entlastung der sensiblen Nutzungen (Kindergarten und Wohnen) in der Max -
Winkelmann-Straße.  
• Die Umsetzung der benannten Maßnahmen ist mit einem geringen baulichen 
Eingriff in die Bergiusstraße möglich (Vers etzung der Verkehrsinsel auf der 
Glasuritstraße). 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die grundlegenden Aussagen z ur Verkehrsführung und Erschließungsfunktion der 
Straßen im übergeordneten Straßenwegenetz sind im Strukturkonzept „Hiltrup-
Bahnhofsbereich“ niedergelegt. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 19.10.2011 
wurde das Strukturkonzept Grundlage für das nachfolgende Bauleitplanverfahren des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543.  
Die aus dem Strukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ abzuleitenden 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind in einem begleitenden 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept niedergelegt. Das Maßnahmen konzept 
wurde entsprechend den Erfordernissen im laufenden Planungs - und 
Konkretisierungsprozess fortgeschrieben und mit aktuellem Planungsstand von Mai 
2015 in den gemeinsamen Entwicklungszielen der Verkehrsmaßnahmen und den 
bauleitplanerischen Zielsetzungen abgestimmt. Mit einstimmigem Beschluss der 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bahnhofsbereich Hiltrup vom 19.05.2015 durch 
den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen ( ASSVW) 
wird das Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept Grundlage der nachfolgenden  
Baubeschlüsse.  
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 getroffenen Festsetzungen zu 
öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen den Vorgaben des Strukturkonzepts „Hiltrup-
Bahnhofsbereich“, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehenen 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind innerhalb der festgesetzten öffentlichen 
Verkehrsflächen uneingeschränk t umsetzbar. Die Bergiusstraße und die Max -
Winkelmann-Straße liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. 
Grundsätzlich sind Belange der Verkehrsführung wie Fahrtrichtungsführungen sowie 
der Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb der festgesetzten 
Verkehrsflächenabgrenzungen nicht Gegenstand planungsrechtlicher Festsetzungen 
sondern werden durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt.  
Inhaltlich ist festzuhalten, dass die Erschließung des Plangebiets/Bahnhofsbereichs 
über die Max -Winkelmann-Straße Bestandteil des Strukturkonzepts „Hiltrup-
Bahnhofsbereich“ ist. Die vorgeschlagene Anbindung von der Glasuritstraße in die 
Bergiusstraße ist aufgrund des zu geringen Abstands mit fehlender Rückstaulänge 
zum Hauptkreuzungspunkt Marktallee/ Glasuritstraße für eine Linksabbiegefunktion 
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 3 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
nicht möglich. Negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die 
Verkehrssicherheit wären die Folge. Weitergehend wäre die Erschließung von der 
Glasuritstraße über die Bergiusstraße entgegen der  vorgetragenen Anregung nur mit 
einem erheblichen baulichen Eingriff in die bestehenden Verkehrsflächen möglich. Die 
alleinige Versetzung der Verkehrsinsel auf der Glasuritstraße wäre nicht ausreichend, 
für einen Begegnungsverkehr müsste der S traßenquerschnitt der Bergiusstraße 
verändert und aufgeweitet werden.  
Eine Anbindung des Bahnhofsbereichs alleinig über die Glasuritstraße ist 
uneingeschränkt möglich und entspricht der Verkehrsbedeutung der Glasuritstraße als 
Kreisstraße und damit als Straße des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Eine direkte 
Anbindung des Plangebiets über die übergeordnete Haupterschließungsstraße 
Marktallee/Osttor ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Geländetopogra fie 
ausgeschlossen.  
Unter den benannten Rahmenbedingungen zur Verkehrsführung mit Zufahrt zum 
Plangebiet über die Max-Winkelmann-Straße sind Belastungen auf den angrenzenden 
Straßen verbunden. Auch im Bebauungsplan Nr. 424 hat die Max-Winkelmann-Straße 
die Haupterschließungsfunktion für den Bahnhofsbereich und die ang renzenden 
Grundstücke. Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 erwarteten 
Verkehre können auf Grundlage der zuvor beschrieben Verkehrsführung angemessen 
abgewickelt werden.  
Bei der benannten B ushaltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle, 
d. h. der Bus hält auf der Straße, die nachfolgenden Pkw haben für die Haltedauer des 
Busses hinter dem Bus zu warten. Die benannten Staueffekte sind somit 
haltestellenbedingt und nicht eine Folge zu hoher Verkehrsbelastungen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an der Anbindung des Plangebiets mit der Hauptzufahrt von der 
Glasuritstraße über die Max -Winkelmann-Straße wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.1, siehe auch Punkt 2.7).  
Der Anregung, die Einbahnstraßenregelung in der Bergiusstraße zu Gunsten eines 
Begegnungsverkehrs aufzuheben und die Bergiusstraße als Hauptzufahrt zum 
Bahnhof/Plangebiet auszubauen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2).  
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Verkehrsflächen / Belange des 
ÖPNV  
Die Abgrenzung und Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich 
der geplanten Buswendeanlage wird kritisiert:  
• Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der 
geplanten Buswendeanlage ist kleiner als die derzeit bestehende Verkehrsfläche. 
Durch den Verkauf von Teilen der bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen an 
den Vorhabenträger werd en einseitig Investoreninteressen bedient und das 
Interesse des Allgemeinwohls  in den Belangen nach einer positiven Stadt -/ 
Verkehrsentwicklung zurückgestellt.  
• Die Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche ist zur Sic herung der 
verkehrlichen Erfordernisse im Bereich der Buswendeanlage nicht ausreichend.  
Die angestrebten städtischen Entwicklungsziele ( Optimierung der Verknüpfung 
Bus/Schiene, Komfortverbesserung P+R und Fahrradparken) sind somit nicht 
umsetzbar und stellen eine deutliche Verschlechterung zum provisorischen Ist -
Zustand dar. 
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 4 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
• Die zur Verfügung stehenden Flächen lassen keine Erweiterungsmöglichkeit des 
Angebotes Schiene/Bus auf weitere Buslinien zu.  
Darüber hinaus sind die Grundannahmen der Planungen ( Abmessung und 
Frequentierung der Buswendeanlage) falsch.  
Zukünftig ist im  Haltestellenbereich nur Platz für insgesamt 2 Busse vorgesehen 
(1xAbfahrt, 1xAnkunft ), b ereits heute befinden sich 3 Busse gleichzeitig im 
Haltestellenbereich. Die Buslinien müssten zukünftig immer gleichmäßig und 
abwechselnd ankommen/abfahren, Verspätungen z.  B. durch hohes 
Verkehrsaufkommen, Schienen- Ersatz-Verkehr, Unwetter etc., wodurch auch 
mehr als zwei Busse gleichzeitig dort stehen könnten, sind nicht berücksichtigt.  
Die Buswendeanlage ist eine Endhaltestelle, in den Planungen fehlen Stellflächen 
für die Ruhezeiten der Fahrer/ -innen. Es fehlen Aussagen zum zukünftigen 
Standort der WC-Anlage für die Busfahrer/-innen.  
Es wird angeregt, zur Sicherung der erforderlichen Verkehrsabläufe im Bereich der 
geplanten Buswendeanlage die Verkehrsflächen unter Reduzierung des Vorhaben -
grundstücks zu vergrößern. Die bereits durchgeführten Grundstücksverkäufe an den 
Vorhabenträger sind rückabzuwickeln und in der neu zu treffenden Abgrenzung erneut 
vorzunehmen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des Bahnhofs sind in weiten 
Teilen aus den Festsetzungen des bestehenden P lanungsrechts des Bebauungsplans 
Nr. 424 begründet. Dieser sah die Entwicklung von zwei separaten 
Kerngebietsbaublöcken im Bereich des jetzigen Vorhabengrundstücks vor,  im 
Übergang zum Bahnhof war ein zentraler Bahnhofsvorplatz als öffentlicher 
Fußgängerbereich geplant. Eine Umsetzung der Entwicklungsziele war auch nach 
Jahren nicht absehbar, so dass eine Überprüfung und Anpassung der städtebaulich 
verkehrlichen Zielsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen 
Entwicklung für den Standort erforderlich wurde. Die Zielsetzungen wurden von den 
Fachämtern der Verwaltung er arbeitet und sind im St rukturkonzept „Hiltrup-
Bahnhofsbereich“ sowie im darauf au fbauenden 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept niedergelegt. Das Strukturkonzept sieht als 
Entwicklungsziel für den Bahnhofsbereich vor allem die Verbesserung der ÖPNV -
Umsteigefunktion mit der Erri chtung einer Buswendeanlage sowie die Stärkung der 
Wegeachse Mark tallee/Bahnhof vor. Die ehemalige Zweiteilung der Grundstücke 
nördlich der Bergiusstraße wurde zugunsten einer großen zusammenhängenden 
Fläche zur Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen mit ergänzenden Büro- , 
Dienstleistungs- und Wohnnutzungen aufgehoben. Gegenüber dem ursprünglich 
geplanten Bahnhofsvorplatz als  innerstädtischer Fußgänger platzbereich ist mit der 
Zielsetzung ‚Buswendeanlage‘ eine deutliche Reduzierung der  Flächenbedarfe und 
damit Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläc he auch gegenüber der derzeitigen 
Bestandssituation verbunden.  
Mit Beschluss des Strukturkonzept s „Hiltrup-Bahnhofsbereich“ vom 19.10.2011 durch 
den Hauptausschuss  der Stadt Münster wurde das Konzept den nachfolgenden 
Planungen zugrunde gelegt . So wurde das Strukturkonzept –  und damit die 
Flächenvorgaben und -zuordnungen öffentlicher und privater Flächen – Grundlage des 
städtebaulichen Wettbewerbes für das Vorhabengrundstück  im Jahr  2012. Der 
Wettbewerb wurde im Mai  2012 beschieden, die Umsetzung des 
Wettbewerbsergebnisses in die verbindliche Bauleitplanung wurde mit 
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 543 Hiltrup – 
Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße vom Rat der Stadt Münster am 06.05.2015 
einstimmig eingeleitet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 543 entspricht den 
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 5 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Vorgaben des Strukturkonzepts „Hiltrup -Bahnhofsbereich“ und dem 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenplan der Stadt M ünster. Entgegen der Einwendung 
folgt die Zonierung und Flächenabgrenzung der öffentlichen Verkehrsflächen damit 
nicht einseitigen Investoreninteressen, sondern ist Er gebnis eines mehrstufigen 
Planungsprozesses in den von der Stadt Münster erarbeiteten und beschlossenen 
Zielsetzungen. Dem entgegen ist die angeregte Vergrößerung der öffentlichen 
Verkehrsflächen bei gleichzeitiger Reduzier ung des Vorhabengrundstücks inhaltlich 
nicht begründet und funk tional nicht erforderlich. Eine Rückabwicklung oder 
Neuformulierung der liegenschaftlichen Aufteilungen ist daher nicht erforderlich.  
Die funktionalen Erfordernisse und verkehrsbetrieblichen Abläufe im Zusammenhang 
mit den Fl ächenbedarfen der Buswendeanlage sowie die  Anzahl und Ausgestaltung 
der Bushaltepositionen und Taktung mit den Buslinienplänen wurden durch die Stadt 
Münster in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben ( Stadtwerke Münster GmbH ) 
erarbeitet. Eine Erhöhung der Zahl der Buslinien, die den Bahnhof anfahren, ist nicht 
geplant. Die Buswende ist so dimensioniert, dass  zwei Busse gleichzeitig die Anlage 
nutzen können. Innerhalb der getroffenen Festsetzung zur Abgrenzung der öffentlichen 
Verkehrsfläche ist die Abwicklung der Busverkehre in den verkehrlichen Zielsetzungen 
uneingeschränkt gewährleistet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an Abgrenzung und Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche im 
Bereich der geplanten Buswendeanlage wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.3).  
Der Anregung, im Bereich der geplanten Buswendeanlage die Verkehrsflächen unter 
Reduzierung des Vorhabengrundstücks zu vergrößern und die bereits durchgeführten 
Grundstücksverkäufe an den Vorhabenträger rückabzuwickeln und in der neu zu 
treffenden Abgrenzung erneut vorzunehmen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.4).  
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität und Nutzung der öffentlichen 
Verkehrsflächen  
Bei der Planung werden eine fehlende Aufwertung des Bahnhofsbereichs und 
einseitige Nutzungsbelegungen kritisiert:  
• Der Bahnhofsbereich wird zukünftig ausschließlich durch den Lebensmittelmarkt, 
Ladenlokal- und Büroflächen sowie durch die im Bahnhof befindliche Gastronomie 
beherrscht. Aufenthaltsflächen ohne Konsumzwang  gibt es nicht.  Durch die reine  
Konsumnutzung besteht die Gefahr einer Gentrifizierung.  
• Die Planung orientiert sich nicht an den örtlichen und historischen Gegebenheiten 
und geht mit einer Vernichtung prägender Bestandsstrukturen einher.  
• Es fehlen Standorte zur Entsorgung von Altglas.  
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten werden folgende Anregungen vorgetragen:  
• Die öffentlich nutzbaren Flächen sind zu vergrößern zugunsten von Flächen zum 
Verweilen und Flanieren (Bänke, Wartebereiche für Bahn- und Buskunden).  
• Das historische Kopfsteinpflaster sollte bei der Umgestaltung des 
Bahnhofsbereichs Verwendung finden.  
• Es sollten legale Sprühflächen für Sprayer zur Verfügung gestellt werden.  
• Die Altglasentsorgung im Plangebiet ist sicherzustellen.  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 6 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nachdem die ursprünglichen Entwicklungsziele des Bebauungsplans  Nr. 424 mit der 
Errichtung unterschiedlicher Kerngebietsbaublöcke und einem verkehrsberuhigten 
Bahnhofsvorplatz als zentraler Fußgänger - und Aufenthaltsbereich nicht realisiert 
werden konnten (siehe auch Punkt  2.1), wurde m it Beschluss des Strukturkonzepts 
„Hiltrup-Bahnhofsbereich“ als neues Entwicklungsziel für den Vorhabens tandort die 
Ansiedlung großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von max. 2.900 m² 
und ergänzenden Büro -, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen und im Vorfeld des 
Bahnhofs die Errichtung einer  Buswendeanlage beschlossen. Über eine Wegeachse 
über das Vorhabengrundstück ist die Marktallee mit de m Bahnhofsbereich zu 
verbinden. Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels geht zurück auf die 
Zielsetzungen des Einzelhandel s- und Zentrenkonzept s der Stadt Münster  zur 
langfristigen Si cherung der Versorgungsstrukturen im Stadtquartier ( siehe auch 
Punkt 2.8), die Belegung der öffentlichen Flächen ist aus den verkehrlichen und 
stadtstrukturellen Erforder nissen abgeleitet. Mit dem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 543 wurden die Entwicklungsziele in die verbindliche 
Bauleitplanung übertragen, mit den festgesetzten Nutzungen und den daraus 
resultierenden Flächenanteilen entsprechen die Festsetzungen des Bebauungs plans 
den Vorgaben des Strukturkonzepts „Hiltrup-Bahnhofsbereich“.  
Prioritäres Entwicklungsziel für das Plangebiet  ist die Errichtung von 
Einzelhandelsnutzungen mit ergänzenden Büro- Dienstleistungs- und Wohnnutzungen 
sowie die Errichtung einer Buswendeanlage im Vorfeld des Bahnhofs und nicht die 
Ausweisung von „konsumfreien“ Aufenthaltsflächen. Innerhalb der Vorgaben des 
Strukturkonzepts sind neben den Nutzungen auch die Flächenbedarfe definiert und 
räumlich abgegrenzt, eine Aufweitung der öffentlich nutzbaren Flächen würde den 
beschlossenen Entwicklungszielen und den konkreten Nutzungserfordernissen 
entgegenstehen (siehe auch Punkt  2.2). Der Vortrag einer Gentrifizierung im Sinne 
eines sozioökonomischen Strukturwandels mit Verdrängung ärmerer und Zuzug 
wohlhabenderer Bevölkerungsgruppen ist vor dem Hintergrund der geplanten 
Entwicklungsziele unbegründet. Mit Umsetzung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 543 wird vielmehr eine derzeit brachliegende innerörtliche Fläche 
innerhalb formulierter und beschlossener Entwicklungsziel e revitalisiert und somit eine 
Gesamtaufwertung des Stadtquartiers erwirkt.  
Die örtlich historischen Gegebenheiten waren durch kleinteilige Str ukturen innerhalb 
enggefasster Parzellen geprägt. Mit dem Entwicklungsziel großflächiger Einzelhandels-
nutzungen mit rund 2.900 m² Verkaufsfläche sind Flächenbedarfe verbunden, die in 
den kleinteiligen Strukturen nicht umgesetzt werden können. Eine Aufnahme der örtlich 
historischen Gegebenheiten ist somit nicht möglich.  
Die Festlegung von Oberflächengestaltungen (wie z.  B. das historische Kopfstein -
pflaster), Bankstandorten, Standorten für die Altglasentsorgung oder legale Sprüh-
flächen für Sprayer ist nicht Gegenstand planungsrechtlicher Festsetzungen , sondern 
wird in den weiteren Planungsprozessen (Baugenehmigung/Ausbauplanung) getroffen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an einer  fehlenden Aufwertung des Bahnhofsbereichs und an einseitigen 
Nutzungsbelegungen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.5) 
Der Anregung, die öffentlich nutzbaren Flächen zugunsten von Flächen zum Verweilen 
und Flanieren zu vergrößern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.6).  
Zu den Belangen der noch ausstehenden Detailplanung (Kopfsteinpflaster, 
Bankstandorte, Standorte für Altglasentsorgung, legale Sprühflächen) erübrigt sich ein 
Beschlussvorschlag.  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 7 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Baumerhalt im Bereich öffentlicher 
Verkehrsflächen  
Mit Errichtung der Buswendeanlage wird die Fällung der bestehenden Lindenreihe vor 
dem Bahnhofsgebäude sowie die Fällung einer 100-jährigen Kastanie kritisiert:  
• Entgegen dem zentralen Entwicklungsziel zum Erhalt der Bäume setzt die Planung 
wissentlich die F ällung der Baumreihe voraus . Durch die Reduzierung der 
Verkehrsfläche des Bahnhofsvorplatzes steht für den Erhalt der alten Bäume keine 
ausreichende Vegetationsfläche zur Verfügung.  
In der Bürgerinformation am 02.07.2013 wurde eine Variante mit Erhalt der Bäume 
vorgestellt. Die Variante sollte erneut geprüft und den Bürger/ -innen und den 
politischen Gremien mit Verweis auf die Eingaben wieder vorgestellt werden. In 
dem Zusammenhang wird auf den einstimmigen Beschluss des ASSVW  mit dem 
Prüfauftrag an die Verwaltung zum Erhalt der Bäume verwiesen.  Die 
Prüfergebnisse sind vorzutragen.  
• Die Fällung der Lindenreihe bedeutet die Zerstörung eines historischen Ensembles 
bestehend aus dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude und der 
davorstehenden Baumreihe. Darüber hinaus sind mit Wegfall der Bäume negative 
Effekte auf die Außengastronomie des Gastronomiebetriebs im Kulturbahnhof 
Hiltrup verbunden.  
• Die Stellungnahme der Unteren Immissions -, Bodenschutz- und 
Landschaftsbehörde aus der frühzeitigen Beteiligun g der Behörden mit Verweis 
auf eine gutachterliche Stellungnahme aus dem Jahr 2013 entspricht nicht der 
gebotenen Sorgfalt im Umgang mit Natur- und Kulturgut der Allgemeinheit.  
Entgegen der gutachterlichen Stellungnahme ist die Lindenreihe in ihrem Zustand 
nicht akut gefährdet, die Fällung widerspricht somit dem Auftrag der 
Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit. Nicht die vorgetragenen 
Standortbedingungen, sondern die mangelnde Baumpflege haben einen 
nachteiligen Einfluss auf die Vitalität der Bäume. Die Stellungnahme des Amtes 67 
erscheint fragwürdig.  
• Die Alternativplanung mit Erhalt der Bäume sowie die gutachterliche 
Stellungnahme zum Zustand der Bäume waren nicht Bestandteil der 
Offenlageunterlagen, in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 543 wurde jedoch auf die Inhalte verwiesen. Hier könnte ein 
planungsrechtlicher Formfehler vorliegen.  
• Es wird bemängelt, dass die Anpflanzung von Bäumen im Bereich der 
Buswendeanlage im Umweltbericht als gleichwertig zur vorhandenen Baumreihe 
bewertet wird.  
Zum Erhalt der Baumreihe ist eine flächenmäßig reduzierte Buswendeanlage zu 
realisieren, die die funktionalen Belange zur Abwicklung der Verkehre sicherstellt,  
jedoch ohne Eingriffe in das Erdreich auskommt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es wird nicht verkannt, dass die Lindenreihe im Vorfeld des Bahnhofsgebäudes Hiltrup 
und ihre Fortführung nach Norden ortsbildprägend ist  (siehe auch Kapitel 8.4.6 der 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543). Vor dem benannten 
Hintergrund sind die Bäume (hier: die Bäume nördlich des Bahnhofsgebäudes) im 
bestehenden Bebauungsplan Nr.  424 als zu erhalten festgesetzt . Im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 wird die Erhaltungsfestsetzung nicht 
übernommen, da absehbar ist, dass die Bäume aufgrund der  tiefbautechnischen 
Erfordernisse zur Errichtung der Buswendeanlage und damit einhergehenden  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 8 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Eingriffen in den W urzelbereich der Bäume nicht erhalten werden können. Ein Erhalt 
der Bäume mit den damit verbundenen Pflanz- und Grünstreifen würde darüber hinaus 
die erforderliche freie Zugänglichkeit der Buswendeanlage v ersperren und die 
barrierefreie Ausgestaltung der Haltepositionen in einschränken.  
Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Erhalt/Nichterhalt trifft und die 
Ausgestaltung der Buswendeanlage nur nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt ist, 
sind Lösungen ohne oder alternativ mit Erhalt der Bäume grundsätzlich möglich und 
werden im Rahmen der Ausbauplanung festgelegt . Dazu wurde eine 
fachgutachterliche Bewertung zum Zustand der Bäume eingeholt (M. Rensing, 2013). 
Die Bewertung ist Grundlage der zitierten Stellungnahme des Fachamtes 67 im 
Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem äß § 4 Abs.  1 
BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543. Die gutachterliche 
Stellungnahme zum Zustand der Bäume sowie etwaige Alternativlösungen zur 
Ausgestaltung der Buswendeanlage sind nicht bebauungsplanrelevant und mussten 
somit auch nicht zum Bestandteil der Offenlage des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 543 gemacht werden, formale Fehler im Planverfahren sind 
daraus nicht abzuleiten.  Die Abwägung und Entscheidung zum Erhalt/Nichterhalt der 
Bäume ist über die nachfolgenden Baubeschlüsse im Zusammenhang mit den 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen herbeizuführen. Im Zuge der Bera tungen zu den 
Baubeschlüssen werden alle Erkenntnisse und Prüfungen im Zusammenhang mit den 
Bäumen bei den Baubeschlussfassungen berücksichtigt.  
Unabhängig vom Erhalt der Linden werden Neuanpflanzungen im Bereich der 
geplanten Buswendeanlage vorgenommen, die  Pflanzungen sind über den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 planungsrechtlich gesichert. Die Bäume 
im Vorf eld des Bahnhofsgebäudes liegen  fast ausschließlich außerhalb des 
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 und sind von 
den geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nicht betroffen.  Einwirkungen auf die 
in diesem Bereich befindliche Außengastronomie, wie sie die Einwender vortragen , 
sind somit nicht zu erwarten.  
Die benannte Kastanie steht im nordöstlichen Planbereich zur bestehenden 
Wendeanlage der Bergiusstraße innerhalb festgesetzter überbaubarer Grundstücks -
flächen sowohl des geltenden als auch des zukünftigen Planungsrechts. Eine 
Erhaltungsfestsetzung ist im bestehenden Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 424 
nicht getroffen, der Baum ist bereits gemäß dem geltenden Recht überplanbar. Ein 
Erhalt der Kastanie war sowohl bei  den damaligen als auch zukünftigen 
städtebaulichen Entwicklungszielen nicht möglich.  
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 wurde eine naturschutzrechtliche 
Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Die Bilanzierung erfolgte entsprechend 
den gesetzlichen Vorgaben. Die Bewertung bestehender Bäume ist in dem 
Bewertungssystem eindeutig geregelt und wurde entsprechend diesen Vorgaben auch 
vorgenommen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an der mit  der Errichtung der Buswendeanlage verbundenen Fällung von 
Bäumen, einer mangelnden Alternativen-Prüfung und dem Umgang der Verwaltung mit 
den diesbezüglichen gutachterlichen Stellungnahmen wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.7).  
Der Anregung, z um Erhalt der Baumreihe eine flächenmäßig reduzierte 
Buswendeanlage zu realisieren, die die funktionalen Belange zur Abwicklung der 
Verkehre sicherstellt, jedoch ohne Eingriffe in das Erdreich auskommt, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.8).  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 9 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität der Wegeverbindungen  
Die Ausgestaltung und Qualität der geplanten Wegeverbindungen („Passarelle“, Fuß- 
und Radweg nördlich des Vorhabengebäudes) zwisc hen Marktallee und Bahnhof w ird 
kritisiert:  
• Die „Passarelle“ stellt lediglich eine Wegeverbindung zwischen Marktallee und 
dem Bahnhof (Gleis  1) / der Fahrradabstellanlage her, die übrigen Bereiche sind 
von der Wegeachse ausgenommen.  
• In ihrer Ausgestaltung stellt die „Passarelle“ keine attraktive Wegeverbindung zum 
Bahnhof dar sondern ist lediglich ein typischer Vorplatz vor einem Supermarkt.  
• Durch den Rückbau der bislang öffentlichen Straße (Marktallee) in einen nur 3  m 
breiten Geh-  und Zwei-Richtungs-Radweg entfällt die bisher freie Sichtachse 
zwischen Marktallee und Bahnhof.  
• Die Wegeverbindung nördlich des Vorhabengebäudes ist  über den optischen 
„Schlaucheffekt“ entlang einer 100 m langen, gemauerten Gebäudefront sowie der 
Anordnung der Anlieferzone auf der Gebäudeostseite unattraktiv und 
insbesondere zur Nachtzeit ein „Angstraum“. Um diesen Eindruck nicht zu 
visualisieren wurde im V+E -Plan bewusst auf die Darstellungen der Nord-  und 
Ostfassade des Vorhabengebäudes verzichtet.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Lage und Ausrichtung der Wegeachsen zwischen Marktallee  im Westen und Bahnhof 
im Osten sind aus der Örtlichkeit entwickelt und über das Strukturkonzept „Hiltrup-
Bahnhofsbereich“ vorgegeben . Die weitergehende städtebaulich arc hitektonische 
Konkretisierung der Vorgab en ist durch den städtebaulichen Wettbewerb erfolgt, im 
Ergebnis wurde das vorliegende Planvorhaben als städtebaulich architektonisch beste 
Lösung zur Umsetzung vorgeschlagen. Das Konzept entspricht  den Zielsetzungen des 
Strukturkonzepts und dem Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept der Stadt 
Münster.  
Mit einer Breite von 6,00 m ist die „Passarelle“ deutlich breiter als ansonsten übliche 
Gehwegeflächen entlang wichtiger , selbst  innerstädtischer Hauptwegeachsen und 
bietet ausreichend Raum für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen . Über die 
begleitende Heckenpflanzung wird eine zusätzlich Aufwertung und Attraktivierung der 
Wegeachse erwirkt. Die Breite der „Passarelle“ sowie die Heckenpflanzung sind über 
Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 gesichert.  
Die Reduzierung der Breite der Marktallee im nördlichen Planbereich ist dem Umstand 
geschuldet, dass der Teil der Straße für Fahrverkehre nicht mehr zur Verfügung stehen 
soll und zukünftig nur noch Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist. Ein Verstellen 
wichtiger Sichtachsen ist damit nicht verbunden. D ie derzeitige ‚freie Sicht‘ ist alleinig 
dem Umstand des noch brachliegenden Grunds tücks geschuldet und wäre auch bei 
einer Umsetzung der Planinhalte g emäß dem bestehenden Planungsrecht des 
Bebauungsplans Nr. 424 in der vorgetragenen Form nicht gegeben. Insgesamt werden 
mit Umsetzung der Vorhabenplanung die Sichtbezüge im Planbereich gegenüber dem 
geltenden Planungsrecht sogar verbessert, da erstmalig über die Stellung und 
Ausgestaltung der Vorhabengebäude zur Passarelle eine räumlich ablesbare Wege - 
und Sichtachse zwischen der Marktallee im Westen und dem Bahnhof Hiltrup im Osten 
aufgebaut wird.  
Die nördliche Wegeverbindung dient der schnellen und direk ten Verbindung 
insbesondere für Radfahrer vom/zum Bahnhof abseits und ohne Störeffekte auf die 
Hauptwegeachse der „Passarelle“. Mit einer parallel zum Weg verlaufenden 1,50  m 
breiten Pflanzfläche wird sowohl die Gebäudefassade als auch die Wegeachse 
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 10 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
grünräumlich aufgewertet. Die Pflanzfläche ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 543 über Festsetzungen gesichert. Nördlich des Wegs ist mit der abfallenden 
Böschung zu der im Verlauf tiefer liegenden Radwegerampe ein negativer 
„Schlaucheffekt“ nicht zu erwarten, die Böschung ist zusätzlich bepflanzt . Darüber 
hinaus wird in der  Betonung des Gebäudes im nordwestlichen Anschluss zur 
Glasuritstraße das Erdgeschoss großzügig in den Wegebereich geöffnet , im weiteren 
östlichen Verlauf gliedern besondere Fassadenelemente bzw. Fensterbänder die 
Fassade. Über die Anordnung des Treppenhauses der im Hauptgebäude des 
Vorhabens liegenden Wohnungen zum Weg ist eine zusätzliche Frequentierung dieses 
Bereichs und damit eine soziale Kontrolle gegeben. E ntgegen den Befürchtungen des 
Eingebers ist die Entstehung eines ‚Angstraums‘ nicht zu erwarten.  
Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ist bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan neben 
dem Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag der Vorhaben-  und 
Erschließungsplan (V+E -Plan) Bestandteil der Satzung. In dem V+E -Plan ist das 
geplante Vorhaben hinreichend abzubilden, konkrete Vorgaben hinsichtlich der 
erforderlichen Darstellungen werden nicht getroffen. Mit dem Anlageblatt mit Lageplan, 
und Nutzungsverteilung im Erdgeschoss, Sc hnitte/Ansichten und einer Animation 
entspricht der vorliegende V+E-Plan den gesetzlichen Vorgaben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an der Ausgestaltung und Qualität der geplanten Wegeverbindungen 
(„Passarelle“, Fuß- und Radweg nördlich des Vorhabengebäudes) zwischen Marktallee 
und Bahnhof wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.9).  
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Stellplätze 
Mit der Umsetzung der Planung ist eine Verschlechterung der aktuellen Situation der 
öffentlichen Stellplätze verbunden. Die Planungen werden aus folgenden Gründen 
kritisiert:  
• Mit der Planung werden keine zusätzlichen öffentlichen Stellplätze im 
Bahnhofsbereich geschaffen. Zur Verbesserung des Parkangebot s, insbesondere 
für Pendler/-innen, ist der Anteil der öffentlichen Parkplätze zu erhöhen.  
Gemäß „Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ stehen im Bahnhofsquartier künftig 
insgesamt 80  öffentliche Stellplätze zur Verfügung, dies entspricht lediglich der 
bereits derzeitigen Anzahl an Stellplätzen –  inklusive der gegenwärtig 
„ungeordnet“ geparkten Fahrzeuge. D ie 23 neuen Stellplätze innerhalb der 
geplanten Buswendeanlage entsprechen der Anzahl, wie sie bereits heute an 
derselben Stelle vorzufinden sind.  
• Die Planungen zur Verbesserung der Stellplatzsituation sind nicht konkr et und 
daher nicht verlässlich.  
• Die geplante Errichtung der Parkpalette mit 90  Stellplätzen ist zwischenzeitlich 
nicht mehr vorg esehen. Die Vergrößerung des bestehenden Parkplatzes auf die 
derzeitige Skateranlage (südlich vom ehemaligen Empfangsgebäude der Bahn) ist 
lediglich eine unverbindliche Ankündigung. Mit der Errichtung der Stellplätze ist ein 
Rückbau der Skateranlage erforderlich. Die wegfallende Skateranlage ist an 
anderer zentraler Stelle neu zu errichten.  
• Mit Umsetzung der Planung ist ein Wegfall der öffentlichen Stellplätze im Bereich 
des Parkstreifens an der Verlängerung der Marktallee bis zum Bahnhofsvorplatz  
verbunden.  
• Mit Umsetzung der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Stellplätze aufgrund der 
begrenzten Fläche nicht mehr gegeben.  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 11 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Parkraumkonzept für den Bahnhofsbereich Hiltrup ist nicht Gegenstand des 
vorliegenden Bauleitplanverfahrens  sondern Bestandteil des 
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzepts. Belangen zum Parkraumkonzept mit einer 
Erweiterung des öffentlichen Stellplatzangebotes sind im Zusammenhang mit den 
Baubeschlüssen zur Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu prüfen und 
abzuwägen.  
Die Zielaussagen über Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen 
Stellplatzangebots im Bahnhofsbereich Hiltrup betreffen im Wesentlichen Flächen 
außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543. 
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 
werden im Bereich der geplanten Buswendeanlage zukünftig rund 23 öffentliche 
Stellplätze zur Verfügung stehen.  Außerhalb des Geltungsbereichs werden 
15 Stellplätze über den Endausbau der Bergiusstraße als Ersatz für die wegfallenden 
Stellplätze in der Marktallee und ca. 54 öffentliche P+R-Stellplätze über den Ausbau 
und die Erweiterung des bestehenden P+R -Parkplatzes südlich des 
Bahnhofsgebäudes geschaffen. Mit einer Gesamtanzahl von rund 92 Stellplätzen ist 
damit gegenüber dem Bestand eine geringfügige Verbesserung des Stellplatzangebots 
gegeben.  
Richtig ist, dass d ie im  Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenplan ursprünglich geplante 
Parkpalette südlich des ehemaligen Empfangsgebäudes der Bahn mit dem Beschluss 
des ASSVW vom 19.05.2015 nicht mehr Gegenstand des Maßnahm enplans ist. 
Stattdessen wurde der Ausbau des in diesem Bereich liegenden P+R -Parkplatzes und 
seine Erweiterung nach Süden in Richtung der bestehenden Skateranlage 
beschlossen. Die Skateranlage ist in diesem Zusammenhang zurückzubauen und soll 
gemäß der Vorstellung in der Bezirksvertretung und dem Beschluss im ASSVW an 
eine andere Stelle verlagert werden.  Zur weitergehenden Optimierung der 
Parkplatzsituation werden aktuell  Standortalternativen für mögliche zusätzliche 
Parkflächen im Umfeld des Bahnhofsbereichs geprüft.  
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für die geplanten 
Vorhabennutzungen werden entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung / der 
Stadt Münster vollständig auf dem privaten Vorhabengrundstück realisiert, ein 
Stellplatzdruck auf angrenzende öffentliche Stellplätze über das Planvorhaben ist somit 
nicht zu erwarten.  
Beschlussvorschlag:  
Soweit die  Anregungen das Parkraumkonzept für den Bahnhofsbereich Hiltrup  
außerhalb des Bebauungsplanverfahrens  betreffen, erübrigt sich eine 
Beschlussfassung.  
Der Stellungnahme, mit der Um setzung der Planung sei eine Verschlechterung der 
aktuellen Situation der öffentlichen Stellplätze verbunden, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.10).  
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmimmission / Luftschadstoffe  
Die gepl ante Anfahrt des Vorhabenbereichs von der Glasuritstraße über die Max -
Winkelmann-Straße sowie die Anzahl der  Kundenparkplätze werden über die damit 
einhergehenden Lärmemissionen und Emissionen aus Luftschadstoffen kritisiert:  
• Über die Verkehrsführung zur Erschließung des Planbereichs in den 
prognostizierten P kw- und insbesondere Busverkehren (4.500  Pkw/Tag und 
150 Busbewegungen) werden die besonders schützenswerten Nutzungen in der 
Max-Winkelmann-Straße (Kindergarten sowie die Wohngebäude mit zur Max -
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 12 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Winkelmann-Straße ausgerichteten Balkonen) unnötig mit deutlich höheren 
Lärmimmissionen belastet.  
• Mit den ausgewiesenen 176 neuen Stellplätzen für die geplanten 
Vorhabennutzungen und den damit verbundenen 2.500 zusätzlichen  Kfz-Fahrten 
sind Lärm- und Luftschadstoffbelastungen auf die angrenzenden Nutzungen und 
die Bewohner, Fußgänger und Radfahrer verbunden.  
• Die Verkehrsuntersuchung und damit die Bewertung der Lärm - und 
Luftschadstoffimmissionen sind nicht vollständig, unberücksichtigt sind der 
Gebäudekomplex mit 36 Wohneinheiten der Neubebauung Glasuritstraße / Max-
Winkelmann-Straße / Bergiusstraße sowie die Stellplätze im öffentlichen Bereich.  
Um die Lärm - und Luftschadstoffbelästigungen  im Bereich der Max-Winkelmann-
Straße nicht zusätzlich zu erhöhen, wird angeregt, den Vorhabenbereich über die 
Bergiusstraße zu erschließen. Gleichzeitig sollte die Anzahl der Parkplätze am 
Einkaufszentrum reduziert werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ermittlung u nd Bewertung der zukünftigen Verkehrsbelastungen im relevanten 
Untersuchungsraum erfolgte über die „Verkehrsuntersuchung Bahnhofsquartier Hiltrup“ 
der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mit Stand 
Juni 2013. Aufbauend auf  dem Verkehrsmodell der Stadt Münster wurde als 
Prognosejahr das Jahr  2025 in Ansatz gebracht.  Die verkehrlichen Grundlagendaten 
zum Planvorhaben selbst wurden über die Untersuchung der Ingenieur sgesellschaft 
nts mbH Münster zur „Erschließung von Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans 
Nr. 543 in Münster -Hiltrup, Ermittlung von verkehrlichen Grundlagendaten für 
lärmtechnische Berechnung“ mit Stand November 2013 ermittelt. Insgesamt zeigen die 
Untersuchungsergebnisse, dass die Verkehrsbelastungen im gesamten 
Untersuchungsgebiet zunehmen werden, wobei sowohl die Analyse-  als auch die 
Prognosebelastungen vom vorhandenen Straßennetz verkehrstechnisch abgewickelt 
werden können.  
In der Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster von Juni  2013 sind die verkehrlichen 
Auswirkungen aller Entwicklungen und Maßnahmen (Hochbau-  und 
Infrastrukturmaßnahmen) deren Realisierung bis 2025 als wahrscheinlich eingeschätzt 
werden, berücksichtigt, der Vortrag der Unvollständigkeit der Grundlagendaten ist nicht 
zutreffend. Die Gutachten sind für eine Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen und 
damit verbundenen Auswirkungen auf die Lärm - und Luftschadstoffsituation 
uneingeschränkt geeignet.  
Die Auswirkungen der Entwicklungsziele auf die Lärmsituation wurden über den 
„Schalltechnischen Bericht Nr.  LL8837.1/02 im Rahmen der Bauleitplanung zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBP Nr.  543 und zum B auvorhaben „Edeka-
Markt Bahnhof Münster -Hiltrup der Stadt M ünster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH 
Lingen, Stand Juni  2014“ untersucht. Die Vorbelastungen aus Be triebs- und 
Verkehrslärm sind im Gutachten berücksichtigt. Untersucht wurden die Auswirkungen 
aus Betriebslärm (einschließlich der Lärmemissionen aus dem Kundenparkplatz als 
Bestandteil des Betriebslärms) auf die geplanten Nutzungen im Vorhabenbereich und 
auf die be stehenden angrenzenden Nutzungen sowie die Auswirkungen durch 
anlagenbedingte Mehrverkehre auf den öffentlichen Verkehrsflächen.  
Durch den Gutachter wurden Lärmminderungsmaßnahmen formuliert, die als 
planungsrechtliche Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 
(z. B. Fests etzungen von erforderlichen Bauschalldämmmaßen entsprechend den 
Lärmpegelbereichen nach DIN  4109 an den Fassaden der geplanten Nutzungen, 
Einhausung der Anlieferzone etc.) bzw. a ls H inweise für das bauordnungsrechtliche  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 13 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Genehmigungsverfahren zur Errichtung des Vorhabens (z.  B. Begrenzung der 
Anlieferzeiten und der Nutzung des Kundenparkplatzes auf  den Tag eszeitraum etc.) 
gesichert sind. I n Anwendung der Maßnahmen werden an den relevanten 
Immissionspunkten innerhalb und außerhalb des Plangebiets die Immissionsrichtwerte 
der TA  Lärm eingehalten bzw. unterschritten,  unzulässige E inwirkungen aus 
Gewerbelärm auf die geplanten Vorhabennutzungen sowie auf die bestehenden 
Nutzungen in den angrenzenden Bereichen sind laut Gutachter nicht zu erwarten. Die 
von den Einwendern angeregte Reduzierung der Stellplätze im Vorhabenbereich ist zur 
Einhaltung der Lärmschutzrichtwerte nicht erforderlich. Anmerkung: Zum Zeitpunkt der 
gutachterlichen Bewertung waren noch 176 Stellplätze im Vorhabenber eich geplant. 
Zwischenzeitlich wurde zugunsten zusätzlicher Baumstandorte und großzügigerer 
Fahrgassen die Stellplatzan zahl auf insgesamt 154 Stellplätze reduziert ( siehe auch 
Punkt 2.9).  
Die Bewertung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs auf den öffentlichen Straßen im 
Sinne der Nr. 7.4 der TA Lärm wurde für die Bergiusstraße und die Max -Winkelmann-
Straße durchgeführt. Ab der Glasuritstraße bzw. auf der Marktallee/Osttor ist von einer 
Vermischung des planbedingten Verkehrs mit dem übrigen öffentlichen Verkehr 
auszugehen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Sinne der Nr.  7.4 der TA Lärm von 
keinen unzulässigen Verkehrslärmeinwirkungen durch den anlagenbezogenen 
Mehrverkehr auf den hiervon betroffen Straßenabschnitten auszugehen ist, 
Anspruchsvoraussetzungen gemäß der 16.  BImSchV auf passiven Schallschutz 
bestehen nicht.  
Die Auswirkungen des Planvorhabens auf die Luftschadstoffsituation wur den im 
Rahmen des Umweltbericht s untersucht. Gemäß eines Grobscreenings des 
Umweltamts der Stadt Münster ist eine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts von 
40 µg/m³ Luft für Stickstoffdioxid (NO 2) im Jahresmittel und für Feinst aub (PM10) mit 
einer maximal zulässigen Anzahl von 35 Tagen pro Jahr mit Tagesmittelwerten 
> 50 µg/m³ Luft für den Bereich nicht zu erwarten. Ein weitergehendes Feinscreening 
ist nicht erforderlich, unzulässige Belastungen aus Luftschadstoffimmissionen auf  die 
angrenzenden Nutzungen sind mit Umsetzung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 543 nicht zu erwarten.  
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass über die zusätzlichen Verkehre aus den 
geplanten Nutzungen auch eine Erhöhung der Lärm - und Luftschadstoffimmissionen 
auf die bestehenden Nutzungen gegeben ist, unzulässige planbedingte Erhöhungen 
liegen jedoch nicht vor. Dies insbesondere auch vor dem H intergrund, dass bereits 
über das bestehende  Planungsrecht eine Steigerung  der Verkehrs - und 
Luftschadstoffbelastungen gegenüber der derzeitigen Situation –  mit dem 
Vorhabenbereich als ungenutzte Brachfläche –  implementiert ist . Analog dem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 erfolgt die Erschließung der Planbereiche 
– und damit die Belastungen aus den zusätzlichen Verkehren – auch im 
Bebauungsplan Nr.  424 von der Glasuritstraße über die Max -Winkelmann-Straße. 
Eine, über die bereits in der derzeit zulässigen Erschließung des Plangebiets 
hinausgehende zusätzlich relevante Mehrbelas tung ist mit dem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr. 543 nicht zu erwarten.  
Unabhängig davon ist die Hauptanbindung des Plangebietes von der Glasuritstraße 
allein über die Bergi usstraße aufgrund der v erkehrlichen Erfordernisse im A nschluss 
der Straßen an das übergeordnete Straßennetz nicht möglich (siehe Punkt 2.1).  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an der Anbindung des Plangebiets mit der Hauptzufahrt von der 
Glasuritstraße über die Max -Winkelmann-Straße wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.1, siehe auch Punkt 2.1).  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 14 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Der Anregung , den Vorhabenbereich über die Bergiusstraße zu erschließen, u m die 
Lärm- und Luftschadstoffbelästigungen im Bereich der Max -Winkelmann-Straße nicht 
zusätzlich zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.11).  
Der Anregung, die Anzahl der Parkplätze am Einkaufszentrum zu reduzieren, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.12).  
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Einzelhandelsnutzungen 
Die Gesamtverkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von 1.900  m² wird als 
überdimensioniert kritisiert und es werden negative Wirkungseffekte auf bestehende 
Einzelhandelsstrukturen befürchtet:  
• Die Kaufkraftpotentiale werden auf das neue Zentrum im  Bahnhofsbereich 
konzentriert und es werden erhebliche Nachfragepotentiale der Marktallee 
entzogen. Insgesamt ist mit Ansiedlung der geplanten Einzelhandelsnutzungen 
eine Schwächung des Standortes Marktallee verbunden.  
Es wird angeregt  
• die Verkaufsfläche auf ein angemessenes und wirtschaftlich verträgliches Maß – 
insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Fläche, die auf dem Bahnhofsareal zur 
Verfügung steht – zu reduzieren und eine erneute Prüfung der vorhabenbedingten 
Auswirkungen (bei reduzierter Verkaufsfläche) auf die Einzelhandelsentwicklung 
an der Marktallee vorzunehmen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ist der Standort als Zentraler 
Versorgungsbereich – Stadtbereichszentrum (B  9) mit siedlungsbereichs - bzw. 
stadtteilübergreifender Versorgungsfunktion ausgewiesen. Darauf aufbauend wurden 
im Strukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ weitergehende Vorgaben zu r 
Verkaufsflächengröße zukünftiger  Einzelhandelsnutzungen getroffen und ist als 
Zielsetzung innerhalb einer städtebaulichen Gesamtverträglichkeit eine 
Gesamtverkaufsfläche für den Vorhabenbereich von bis zu 2.900 m² benannt. Mit den 
im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 festgesetzten Verkaufsflächen 
(1.900 m² VK für den Lebensmittelmarkt sowie insgesamt 1.000  m² VK für die 
zusätzlich zulässigen Fachmärkte/Ladenlokale) wird diesen Vorgaben uneingeschränkt 
entsprochen.  
Die städtebaulichen Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsnutzungen auf den 
bestehenden Einzelhandelsbesatz sowie auf andere zentrale Versorgungsbereiche 
wurden über die „Potenzialanalyse für weitere E inzelhandelsbausteine im Zentrum 
Münster-Hiltrup (Stufe  1) und die Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter 
Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster -Hiltrup 
(Stufe 2)“, Junker und Kruse, August  2011 und die „Untersuchung zu 
Einzelhandelsbausteinen im Stadtbereichszentrum Münster -Hiltrup, Ergänzende 
Stellungnahme zum Untersuchungsbaustein Drogeriewaren“, Junker und Kruse, 
März 2012 gutachterlich untersucht. Auf Basis der Kennziffern zur Kaufkraft 
(Kaufkraftbindung/Kaufkraftzuflüsse), zum einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen 
und zur Einzelhandelszentralit ät wurde das Vorhaben erfasst und hinsichtlich der 
Umverteilungswirkungen als maß gebliches Kriterium f ür die Beurteilung der zu 
erwartenden städtebaulichen Auswirkungen bewertet. Als Bewertungskriterien wurden 
städtebauliche Kriterien (Auswirkungen auf die Versorgung im Versorgungsbereich 
selbst und die st ädtebauliche Funktionsf ähigkeit der benachbarten 
Versorgungsbereiche) sowie landesplanerische Kriterien (Konzentrationsgeb ot, 
Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeintr ächtigungsverbot) untersucht. Im 
Ergebnis wurde die städtebauliche Verträglichkeit der geplanten 
Einzelhandelsnutzungen in den geplanten Verkaufsflächengrößen bestätigt, zur 
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 15 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
planungsrechtlichen Sicherung der  Ergebnisse wurden im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr.  543 neben der Festsetzung max imaler Verkaufsflächen auch 
sortimentsbezogene maximale Verkaufsflächenanteile festgesetzt.  
Über die Festsetzungen  sind negative städteb auliche Auswirkungen der geplant en 
Einzelhandelsnutzungen auf die bestehenden Einzelhandelseinrichtungen am Standort 
sowie in anderen zentralen Versorg ungsbereichen nicht zu erwarten.  Vielmehr wird 
den infrastrukturellen Erfordernissen zur Sicherung der Versorgungsbedarfe im Bereich 
des kurz-, mittel- und z. T. auch langfristigen Bedarfs  am Standort entsprochen (EZK 
S. 41), e ine Reduzierung der VK -Flächen würde diesen Erfordernissen 
entgegenstehen.  
Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 543 erfolgt in Abstimmung auf die landesplanerischen Zielsetzungen gem äß den 
Zielen und Grunds ätzen des rechtswirksamen ‚Sachlichen Teilplans groß flächiger 
Einzelhandel‘ des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen LEP  NRW. Mit 
Schreiben vom 07.06.2013 ha t die Bezi rksregierung Münster als  
Regionalplanungsbehörde anlässlich der Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung 
an die Ziele der Raumordnung gemäß §  34 LPIG vom 11.04.2013 die Vereinbarkeit 
des Vorhabens mit den geltenden Zielen der Raumordnung bestätigt. Belange der 
Raumordnung und Landesplanung stehen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Nr. 543 nicht entgegen.  
Die vorgetragene Unverträglichkeit der geplanten Einzelhandelseinrichtungen auf die 
Bestandsstrukturen in der Marktallee ist nicht zutreffend, vielmehr ist mit Umsetzung 
des Planvorhabens die Revitalisierung einer innerstädtischen Brachfläche verbunden, 
in deren Folge eine Belebung des Stadtquartiers mit positiven Wirkungseffekten auch 
für die bestehenden Nutzungen auf der Marktallee zu erwarten ist.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an der Größe der geplanten Verkaufsfläche und der damit verbundenen 
Befürchtung negativer Wirkungseffekte auf bestehende Einzelhandelsstrukturen wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.13).  
Der Anregung, die geplante Verkaufsfläche zu reduzieren und eine erneute Prüfung 
der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung an der 
Marktallee vorzunehmen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.14).  
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Grün- und Freiraumqualität im 
Vorhabenbereich 
Die Grün- und Freiraumqualität im Vorhabenbereich wird kritisiert:  
• Die geplante Anzahl der Baumpflanzungen auf dem Vorhabengrund stück ist nicht 
ausreichend und in Bezug auf die Größe der versiegelten Stellplatzfläche 
unverhältnismäßig.  
• Die Maßnahmen zum  naturschutzrechtlichen Ausgleich werden als nicht 
ausreichend erachtet. Die Grünflächen auf dem Vorhabengrundstück sind zu klein 
bemessen, die in Münster -Häger vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stellen 
keinen angemessenen Ausgleich für die starke Verdichtung und das kün ftig hohe 
Verkehrsaufkommen dar.  
• Durch den Vorhabenträger  wurden 2012 ungenehmigte Baumfällungen von im 
Bebauungsplan Nr. 424 als erhaltenswert festgesetzten Bäumen durchgeführt.  
Es wird angeregt, die Grünflächenanteile auf dem Vorhabengrundstück  bei 
gleichzeitiger Reduzierung der Kundenstellplätze zu erhöhen.  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 16 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Größe und Ausgestaltung der Freiflächen im Vorhabenbereich ist aus dem 
geplanten Nutzungsprofil zur Errichtung von Einzelhandelsnutzungen mit ergänzenden 
Büro- Dienstleistungs- und Wohnnutzungen abgeleitet. Dabei sind neben der 
Sicherung einer grünräumlichen Gestaltqualität der Freibereiche auch die betrieblich 
funktionalen Erfordernisse am Standort sicherzustellen.  
Mit den geplanten Vorhabennutzungen ist die Errichtung  von insgesamt 
154 Stellplätzen auf dem Vorhabengrundstück geplant, von denen 40  Stellplätze in 
einer Tiefgarage und 114 Stellplätze als offene ebenerdige Stellplätze für die Kunden 
und Mitarbeiter der Vorhabennutzungen realisiert werden. Die A nzahl der Stellplätze 
der Ergänzungsnutzungen richtet sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben , 
Anzahl und Abmessung der Stellplätze und Fahrgassen für die 
Einzelhandelsnutzungen sind zusätzlich aus der Bet riebsgröße der Einrichtung und 
den damit verbundenen betrieblich funktionalen Erfordernissen vorgegeben. 
Anmerkung: Zum Stand der frühzeitigen Beteiligung waren noch 176 Stellplätze im 
Vorhabenbereich geplant. Zwischenzeitlich wurde zugunsten zusätzlicher 
Baumstandorte und großzügigerer Fahrgassen die Stellplatzanzahl auf insgesamt 
154 Stellplätze reduziert (siehe auch Punkt 2.7).  
Die Grünflächenanteile und Bepflanzungen sind aus den nutzungsspezifischen und 
stadträumlichen Erfordernissen zur Einbindung des Vorhabens in die angrenzende 
Stadtstruktur abgeleitet, wobei bereits die wesentlichen Aussagen im städtebaulich 
architektonischen Wettbewerb bewertet und als für den Standort angemessen bestätigt 
wurden. Anzahl der Bäume, Heckenpflanzungen und Größe/Bepflanzung der 
Grünflächen sind Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen dem 
Vorhabenträger und den Fachämtern der Stadt Münster in Abwägung betrieblicher und 
grünräumlicher Belange. In der Folge wurde auch die Begrünung der rund 2.700 m² 
großen Dachfläche des Hauptgebäudes im Vorhabenbereich festgelegt. Alle 
Anpflanzungsmaßnahmen sind über planungsrechtliche Festsetzungen im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 gesichert. Mit den Maßnahmen ist eine 
angemessene Ausgestaltung und Einpassung des Vorhabengrundstücks in den 
grünräumlichen K ontext der angrenzenden Stadtstrukturen sichergestellt. Die 
angeregte Reduzierung der Stellplatzflächen zugunsten größerer Grünflächenanteile 
würde den betrieblich funktionalen Erfordernissen entgegenstehen.  
Mit Umsetzung der Entwicklungsziele ist ein Eingriff in Natur und Landschaft 
verbunden. Der Eingriff sowohl im Vorhabenbereich als auch im Bereich öffentlicher 
Verkehrsflächen ( siehe Punkt  2.4) wurde über eine Eingriffs -/ Ausgleichsberechnung 
bilanziert und mit Pflanzgeboten ( s.o.) als Ausgleichsmaßnahmen sowohl auf dem 
Vorhabengrundstück / auf öffentlichen Verkehrsflächen als auch über Maßnahmen au f 
externen Flächen ausgeglichen. Die B ilanzierung entspricht den gesetzlichen 
Vorgaben.  
Die Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des § 1 a BauGB unter 
Bewertung der Festsetzungen gemäß dem bestehenden P lanungsrecht unabhängig, 
ob die Fällung erhaltenswerter Bäume bereits durchgeführt wurde oder  erst im 
Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt. Die Fällung der Bäume hat somit 
keine Auswirkungen auf die Ergebnisse der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an der Grün - und Freiraumqualität im Vorhabenbereich wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.15).  
Der Anregung, die Grünflächenanteile auf dem Vorhabengrundstück bei gleichzeitiger 
Reduzierung der Kundenstellplätze zu erhöhen, wird nicht ge folgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.16).  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 17 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
2.10 Stellungnahmen zum Themenkomplex Radfahrstellplätze im Vorhabenbereich  
Anzahl und Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der „ Passarelle“ werden 
kritisiert:  
• Die im Bereich der  Passarelle geplanten Fahrradabstellanlagen und die 
Außengastronomie führen zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern , 
ein ungehindertes „Flanieren“ ist in dem Nebeneinander der Nutzungen nicht 
möglich.  
• Die Größe der Abstellflächen für Fahrräder mit Anhänger ist nicht ausreichend und 
steht im Widerspruch zur gesamtstädtischen Planung, dem Radverkehr in Münster 
künftig grundsätzlich mehr Raum zu geben.  
Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten sollte mehr Platz für Fahrradabstellflächen 
vorgesehen werden. Anmerkung: Von einem/ einer Eingeber/ -in wird dagegen der 
komplette Verzicht auf Fahrradabstellplätze im Bereich der Passarelle gefordert.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Anzahl und Umfang von Fahrradabstellanlagen werden über die 
Fahrradstellplatzsatzung der Stadt M ünster vorgegeben und sind im 
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung der 
Vorhabengebäude nachzuweisen. Die Standorte für Fahrradabstellanlagen sind im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 daher nicht festgesetzt.  
Im Vorhaben und Erschließungsplan sind Anzahl und Standorte für 
Fahrradabstellanlagen eingetragen und dokumentieren die Erfordernisse zur 
Berücksichtigung der Belange zum Fahrradverkehr. So werden Fahrrads tellplätze 
sowohl im Bereich des Parkplatzes als auch im westlichen Grundstücksbereich zu den 
Hauptstraßen angeordnet, darüber hinaus berücksichtigen Fahrradabstellflächen 
entlang der Passarelle das Einkaufsverhalten von Radfahrern mit möglichst kurzen 
Wegen vom Abstellplatz zu den Geschäfts eingängen. Das Nebeneinander 
unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer und Nutzungen (Fußgänger, Radfahrer und 
Außengastronomie) ist in geschützten Verkehrsbereichen analog der Passarelle eine 
gängige Regelung mit deutlich höheren Rücksichtnahmen als bei voneinander 
separierten Verkehrsführungen. Über die Breite der Passarelle von 6,00 m sind 
Behinderungen oder sogar Einschränkungen in der Verkehrssicherheit nicht zu 
erwarten (siehe auch Punkt  2.5). Darüber hinaus steht mit der Wegev erbindung 
nördlich des Vorhaben gebäudes eine zusätzliche schnelle Anbindung für Radfahrer 
von der Marktallee zum Bahnhof zur Verfügung.  Ein Verzicht auf Fahrradabstellplätze 
im Bereich der „Passarelle“ würde zu einer ungeordneten Parksituation mit  ‚Wildem 
Parken‘ führen und die Verkehrssicherheit sogar eher einschränken.  
Mit den dargestellten Fahrradabstellflächen ist dokumentiert, dass den Belangen zum 
Radverkehr am Standort angemessen begegnet werden kann. Im Rahmen der 
Bauantragsunterlagen wird seitens des Vorhabenträgers geprüft, im Bereich der 
geplanten Fahrradabstell anlagen auch Flächen für Fahrräder mit Anhängern 
anzubieten. Ein Widerspruch der Planung zu der gesamtstädtischen Planung zum 
Radverkehr ist nicht gegeben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Kritik an Anzahl und Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der 
„Passarelle“ wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.17).  
Der Anregung, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mehr Platz für 
Fahrradabstellflächen vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.18).  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 18 von 19

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543  
Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße  
  
Der Anregung, auf Fahrradabstellplätze im Bereich der „ Passarelle“ komplett zu 
verzichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.19).  
2.11 Stellungnahmen zum Themenkomplex Vollständigkeit der Planunterlagen  
Die Unterlagen als Bestandteil der öffentlichen Auslegung gem äß § 3 Abs. 2 BauGB 
werden als nicht vollständig kritisiert:  
• Die zur Offenlegung bereitgestellten Unterlagen sind nicht vollständig, da die 
gemäß Vorlage Nr.  V/0219/2015 am 19.05.2015 im ASSVW  beschlossenen 
„Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen am Bahnhof Hiltrup“ nicht Bestandteil der  
Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 sind.  
• Die Darstellungen der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan Nr.  543 und in der Vorlage Nr. V/0219/2015 weichen in der 
Ausarbeitung von einander ab bzw. sind im Detail nicht erkennbar.  
• Als rechtliche Grundlage für die Vorlage Nr.  V/0219/2015 wird der bestehende 
Bebauungsplan Nr. 424 vorgetragen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept für den Bereich Bahnhof Hiltrup ist nicht 
formaler Bestandteil des Planverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Nr. 543, die Unterlagen waren somit auch nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. 
Mit den zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 
beigebrachten Unterlagen wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprochen.  
Als informelles Planwerk war  das Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept als 
Grundlage für die nachfolgenden Baubeschlüsse gesondert zu beschließen, dies 
wurde mit Beschluss des ASSVW vom 19.05.2015 der Vorlage Nr. V/0219/2015 
erwirkt. Die Inhalte des Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzepts sind, soweit sie den 
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 betreffen, mit in die 
Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernommen, di e 
Darstellungen entsprechen den I nhalten des  
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzepts.  
Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.  543 werden die im 
Bebauungsplan Nr. 424 für den Bereich getroffen Festsetzungen aufgehoben, bis zur 
Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 gilt der Bebauungsplan 
Nr. 424. Insofern ist es sachgerecht, dass sich die Vorlage Nr.  V/0219/2015 auf den 
Bebauungsplan Nr. 424 bezieht.  
Beschlussvorschlag:  
Die Bedenken sind unbegründet.  
Der Stellungnahme, die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs seien nicht vollständig gewesen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.20).  
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 19 von 19

Beschlussvorlage

7161 Zeichen

V/0713/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup - Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauung s-
plans Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße wird wie folgt Beschluss g e-
fasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina nder 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  543 nicht 
gefolgt:  
 
1.1.1 Der Kritik an der  Anbindung des Plangebiets mit der Hauptzufahrt von der Gl a-
suritstraße über die Max-Winkelmann-Straße (Anlage 1, Punkte 2.1 und 2.7).  
 
1.1.2 Der Anregung, die Einbahnstraßenregelung in der Bergiusstraße zu Gunsten 
eines Begegnungsverkehrs aufzuheben und die Bergiusstraße als Hauptzufahrt 
zum Bahnhof/Plangebiet auszubauen (Anlage 1, Punkt 2.1).  
 
1.1.3 Der Kritik an Abgrenzung und Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflä-
che im Bereich der geplanten Buswendeanlage (Anlage 1, Punkt 2.2).  
 
1.1.4 Der Anregung, im Bereich der geplanten Buswendeanlage die Verkehrsflächen 
unter Reduzierung des Vorhabengrundstücks zu vergrößern und die bereits 
durchgeführten Grundstücksverkäufe an den Vorhabenträg er rückabzuwickeln 
und in der neu zu treffenden Abgrenzung erneut vorzunehmen (Anlage  1, 
Punkt 2.2).  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0713/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0713/2015 
 
1.1.5 Der Kritik an einer fehlenden Aufwertung des Bahnhofsbereichs und an einse i-
tigen Nutzungsbelegungen (Anlage 1, Punkt 2.3).  
 
1.1.6 Der Anregung, die öffentlich nutzbaren Flächen zugunsten von Flächen zum 
Verweilen und Flanieren zu vergrößern (Anlage 1, Punkt 2.3).  
 
1.1.7 Der Kritik an der mit der Errichtung der Buswendeanlage verbundenen Fällung 
von Bäumen, einer mangelnden Alternativen -Prüfung und dem Umgang der 
Verwaltung mit den diesbezüglichen gutachterlichen Stellungnahmen (Anlage 1, 
Punkt 2.4).  
 
1.1.8 Der Anregung, zum Erhalt der Baumreihe eine flächenmäßig reduzierte Bu s-
wendeanlage zu realisieren, die die funktionalen Belange zur Abwicklung der 
Verkehre sicherstellt , jedoch ohne Eingriffe in das Erdreich auskommt (Anl a-
ge 1, Punkt 2.4).  
 
1.1.9 Der Kritik an der Ausgestaltung und Qualität der geplanten Wegeverbindungen 
(„Passarelle“, Fuß - und Radweg nördlich des Vorhabengebäudes) zwischen 
Marktallee und Bahnhof (Anlage 1, Punkt 2.5).  
 
1.1.10 Der Stellungnahme, mit der Umsetzung der Planung sei eine Verschlechterung 
der aktuellen Situation der öffentlichen Stellplätze verbunden (Anlage  1, 
Punkt 2.6).  
 
1.1.11 Der Anregung, den Vorhabenbereich über die Bergiusstraße zu erschließen, 
um die Lärm- und Luftschadstoffbelästigungen im Bereich der Max -
Winkelmann-Straße nicht zusätzlich zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 2.7).  
 
1.1.12 Der Anregung, die Anzahl der Parkplätze am Einkaufszentrum zu reduzieren 
(Anlage 1, Punkt 2.7).  
 
1.1.13 Der Kritik an der Größe der ge planten V erkaufsfläche und der damit 
verbundenen Befürchtung negativer Wirkungseffekte auf bestehende Einze l-
handelsstrukturen (Anlage 1, Punkt 2.8).  
 
1.1.14 Der Anregung, die geplante Verkaufsfläche zu reduzieren und eine erneute Prü-
fung der vorhabenbedingten Au swirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung 
an der Marktallee vorzunehmen (Anlage 1, Punkt 2.8).  
 
1.1.15 Der Kritik an der Grün - und Freiraumqualität im Vorhabenbereich  (Anlage 1, 
Punkt 2.9).  
 
1.1.16 Der Anregung, die Grünflächenanteile auf dem Vorhabengrundstück bei gleich-
zeitiger Reduzierung der Kundenstellplätze zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 2.9).  
 
1.1.17 Der Kritik an Anzahl und Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der 
„Passarelle“ (Anlage 1, Punkt 2.10).  
 
1.1.18 Der Anregung, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mehr Platz für Fah r-
radabstellflächen vorzusehen (Anlage 1, Punkt 2.10).  
 
1.1.19 Der Anregung, auf Fahrradabstellplätze im Bereich der „Passarelle“ komplett zu 
verzichten (Anlage 1, Punkt 2.10).

- 3 - 
V/0713/2015 
1.1.20 Der Stellungnahme, die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Beba u-
ungsplanentwurfs seien nicht vollständig gewesen (Anlage 1, Punkt 2.11).  
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543: Hiltrup – Glasuritstraße / Ost-
tor / Bergiusstraße wird gemäß §§  2 und 10 i.  V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und §§  7 
und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.  543 wird 
ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stad t Münster durch die vorstehenden Beschlussvo r-
schläge keine zusätzlichen Kosten entstehen.  
 
Die vorhabenbedingten Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Näheres regelt der zw i-
schen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster abzuschließende Durchführungsvertrag.  
 
Die nicht maßnahmebedingten Kosten wurden in der Vorlage  V/0219/2015 „Verkehrsinfrastruk-
turmaßnahmen im Bahnhofsbereich Hiltrup (Planungsbeschluss)“ dargestellt (Beratung in der BV 
Hiltrup am 23.04. und im ASSVW am 30.04.2015).  
 
Begründung:  
 
1. Der Rat der Stadt Münster hat am 06.05.2015 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabe n-
bezogenen Bebauungsplans Nr.  543 gefasst (siehe Vorlage Nr.  V/0184/2015). Der Entwurf 
des Bebauungsplans hat vom 26.05. bis zum 26.06.2015 öffentlich ausgelegen. In diesem 
Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
statt.  
 
Die zu diesen Beteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage  1 dargestellt. 
Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen unter 1.1 Beschluss gefasst werden.  
 
2. Der Planentwurf soll aufgrund der obenstehenden Beschlussvorschläge nicht geändert oder 
ergänzt werden. Somit kann auch der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beba u-
ungsplans Nr. 543 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2).  
 
Der Geltungsbereich es vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  543 überlagert den Ge l-
tungsbereich des Bebauungsplans Nr.  424: Hiltrup – Bahnhofsbereich (Max -Winkelmann-
Straße / Glasuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster -Hamm). Im Überlagerungsbereich tritt 
der neue Bebauungsplan an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die Festsetzungen im 
übrigen Bereich des Bebauungsplans Nr.  424 können als eigenständige Festsetzungen b e-
stehen bleiben.  
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung mit Anlageblatt

V-0713-2015-Anlage-4-Planverkleinerung-mit-Anlageblatt

386 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0713/2015 
Bebauungsplan Nr.  543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 
Planzeichnung – Verkleinerung

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Bebauungsplan Nr.  543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 
Anlageblatt (Schnitte, Ansichten, Animation) – Verkleinerung

Beratungsverlauf (4)

22.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 31.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Glasuritstraße 65b
  • Bergiusstraße 2
  • Marktallee 90
  • Hülsebrockstraße 2
  • Max-Winkelmann-Straße 85
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Schifffahrter Damm
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Westfalenstraße
  • Hanses-Ketteler-Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Hohe Ward
  • Osttor
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0713/2015
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37