V/0713/2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543: Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0713-2015-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0713/2015 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Inhalt Seite 1 Planungsgrundlagen 2 1.1 Planungsanlass und Planverfahren 2 1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 4 2 Geltungsbereich 5 3 Planungsrechtliche Situation 6 3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen 6 3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 6 3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen 7 3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen 7 4 Räumliche und strukturelle Situation 8 5 Planungsziele 8 6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 6.1 Grundzüge der Planung 9 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 13 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 13 6.2.2 Bebaubare Flächen 16 6.2.3 Bauweise und Bauform 17 6.2.4 Firstrichtung, Dachform 17 6.2.5 Material, Farbgebung 18 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 18 6.2.7 Werbeanlagen 19 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 20 6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung 20 6.3.2 ÖPNV-Anbindung 22 6.3.3 Verkehrsflächen 22 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 24 6.4.1 Ver- und Entsorgungssituation 24 6.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 24 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur 25 6.6 Grünflächen / Begrünung 25 6.6.1 Öffentliche Grünflächen 25 6.6.2 Private Grünflächen 25 6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft 25 6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 25 6.6.5 Ausgleichsflächen 27 6.7 Immissionsschutz 28 6.7.1 Schallimmissionen 28 6.7.2 Luftschadstoffimmissionen 35 6.8 Altlasten / Altstandorte 35 6.9 Denkmalschutz / Archäologie 37 6.10 Artenschutz 37 7 Flächenbilanz 38 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 38 8.1 Rahmen der Umweltprüfung 38 8.2 Kurzdarstellung der Planung 39 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 39 8.3.1 Fachgesetze 39 8.3.2 Fachplanungen 40 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 40 8.4.1 Mensch 40 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 43 8.4.3 Boden 44 Begründung / Seite 1 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 8.4.4 Wasser 45 8.4.5 Klima / Luft 46 8.4.6 Landschaft / Ortsbild 46 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 46 8.4.8 Wechselwirkung der Schutzgüter 47 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 47 8.5 Eingriffsregelung 47 8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 48 8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 48 8.8 Monitoring 48 8.9 Zusammenfassung 49 9 Abwägung 50 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich 50 9.2 Sonstige Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen 51 9.3 Gesamtabwägung 51 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 51 1 Planungsgrundlagen 1.1 Planungsanlass und Planverfahren Das Plang ebiet liegt zwischen der Marktallee / Glasuritstraße und dem Bahnhof Hiltrup und bildet den östlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereichs von Hiltrup. Derzeit wird der Bereich vorwiegend durch Verkehrs -, Stellplatz - und Brachflächen geprägt, in dem städtebaulich defizitären Erscheinungsbild kommt der Bahnhofsbereich seiner Funktion al s Eingang zum Stadtteil nur unzureichend nach. Bereits in der Vergangenheit wies das Umfeld des Bahnhofs von Hiltrup erhebliche städtebauliche und funkti onale Defizite auf, was insbesondere auf eine nicht angemessene Bebauung der Grundstücke trotz potenzieller Lagegunst und der mangelnden Verknüpfung des Schienenhaltepunktes mit dem Zentrum "Marktallee" und dem vorhandenen Stadtbusliniennetz zurückzuführen ist. Um einer fortwährenden Fehl entwicklung am Standort entgegenzuwirken, wurde daher im Jahr 2 002 durch die Stadt Münster der Bebauungsplan Nr. 424 „Hiltrup – Bahnhofsbereich (Max -Winkelmann-Straße / Glasuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster- Hamm)“ beschlossen. Maßgeblicher Anlass hierfür war das konkrete Investitionsinteresse des Landwirtschaftsverlags, auf den Flächen südlich der Mark tallee ein neues Bürogebäude zu errichten. Entsprechend den damaligen Vorstellungen der Stadt Münster und des Landwirtschaftsverlags wurden verschiedene Entwicklungsziele für den Standort formuliert und über den Bebauungsplan Nr. 424 planungsrechtlich gesichert. Das wesentliche Ziel bestand darin, plane rische Rahmenbedingungen für ein tragfähiges Gesamtkonzept zu schaffen, um somit die Entwicklung des Bahnhofsbereich s zu einem gemischt genutzten Handels - und Dienstleistungsstandort in Ergänzung zur Marktallee zu ermöglichen. In dieser Funktion sollte ein attraktiver Endpunkt des Geschäftszentrums „Marktallee“ ausgebildet werden. Neben einer dem Standort angemessenen baulichen Ausnutzung der Grundstücke waren die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds sowie eine verbesserte funktionale Ver knüpfung des Bahnhofs mit dem Bus-, Fußgänger- und Radverkehr wesentliche Bestandteile des Gesamtkonzepts. Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist lediglich in Ansätzen erfolgt. D ie neu angelegte Bergiusstraße sichert die innere Erschließung des Quartiers und teilt es gleichzeitig in einen nördlichen und südlichen Teilbereich. Die ursprünglich zwischen Marktallee und Max - Winkelmann-Straße geplante Nord- Süd-Verbindung ist ausschließlich im südlichen Abschnitt verwirklicht. Die öffentliche Platzfläche nordwestlich des Bahnhofsgebäudes, die die verkehrliche Verknüpfung des Haltepunktes aufnehmen und durch eine verkehrsberuhigte Gestaltung im Zusammenwirken mit angr enzenden Nutzungen die Aufent haltsqualitäten verbessern sollte, blieb komplett unrealisiert. Die hochbauliche Entwicklung des Begründung / Seite 2 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Bahnhofquartiers beschränkt sich ausnahmslos auf den Bereich südl ich der Bergiusstraße. Die dort in den Erdgeschossbe reichen realisierten Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen weisen jedoch eine zum Teil hohe Fluktuation oder bereits Leerstände auf. Der ursprünglich südlich der Marktallee vorgesehene Neubau des Landwirtschaftsverlags wurde zwischenzeitlich an der Hülsebrockstraße 2- 8 nördlich der Verkehrsfläche „Ostt or“ realisiert. Somit konnten i m nördlichen Teilbereich weder die geplanten Hochbaumaßnahmen noch die Aufwertung des Bahnhofsvorbereichs umgesetzt werden, die Entwicklung des eigentlichen Kernberei chs und insbesondere die Ausbildung eines attraktiven Endpunktes zum Geschäftszentrum „Marktallee“ bleiben damit bis heute unerfüllt. Mit der Firma Stroetmann Grundbesitz -Verwaltung GmbH & Co. KG wurde 2008/09 ein neuer Partner gefunden, mit dem der zentrale Planbereich neu besetzt werden soll. Aufgrund sich verändernder Anfor derungen an Einzelhandelseinrichtungen plant die F irma Stroetmann die Verlagerung des bestehenden EDEKA-Marktes im Bereich der Marktallee auf die Flächen zwischen dem Bahnhof und der Glasuritstraße als neuen, den modernen Anforderungen entsprechenden, Lebensmittel-Vollsortimenter. Für den B estandsmarkt an der Marktallee gibt es konkrete Interessenten für eine Nachnutzung, sodass keine Leerstände zu erwarten sind. Mit Blick auf die konkreten Entwicklungsabsichten der Firma Stroetmann wurde zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine planerische Neubewertung für den Bahnhofsbereich erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 2011 durch die Stadt Münster das Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“1 erarbeitet, das aufgrund der nac h wie vor gegebenen potenziellen Lagegunst eine Entwicklung des Bahnhofsbereichs zu einem gemischt genutzten Stadtquartier (Einzelhandel / Dienstleistungen / Wohnen) vorsieht. Darüber hinaus war durch die geplanten städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen eine Überprüfung und Optimierung der bestehenden Zielvorstellungen zur verkehrlichen Verknüpfung von Bus - und Schienenverkehr notwendig. Für die Brachflächen nördlich der Bergiusstraße und westlich des Bahnhofs wird im Strukturkonzept eine mehrgeschossi ge Bebauung angestrebt , die die verschiedenen Nutzungsbestandteile soweit als möglich vertikal „stapelt“. Ziel der baulichen Ausformung und Baumassenverteilung im „Entwicklungsbereich Stroetmann“ ist vor allem die Herstellung einer optimalen stadträumlich funktionalen Verknüpfung des Bahn hofsbereichs mit der westlich anschließenden Marktallee, insbesondere für Fußgänger. Um eine potenzielle Schwächung des übrigen zentralen Versorgungsbereichs „Marktallee“ auszuschließen und das bestehende Einzelhandelsangebot für Hiltrup insgesamt aufzuwerten, sieht das Struktu rkonzept, neben städtebaulichen Zielsetzungen, eine qualifizierte Beschränkung verträglicher Verkaufsfl ächengrößen für die Einzelhandelsnutzungen im Entwicklungsbereich vor. Nach dem Erwerb der privaten Grundstücksflächen durch die Firma Stroetmann wurde im Jahr 2012 unter Beteil igung der Stadt Münster und verschiedener örtlicher Akteure ein begrenzter Architektenwettbewerb durchgeführt, dessen Nut zungskonzept einen Lebensmittel - Vollsortimenter in Kombination mit Dienstleistungs -, Büro- und Wohnnutzungen vor sieht. Eine neue Wegeverbindung verknüpft den Bahnhof mit der Markt allee. D as Wettbewerbskonzept entspricht in vollem Umfang den Zielsetzungen des Strukturkonzeptes „Hiltrup- Bahnhofsbereich“. Die Umsetzung des Struktur- und Wettbewerbskonzepts ist in den bestehenden Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 424 nicht möglich, sodass eine Änderung des geltenden Planungsrechts erforderlich ist. Die Änderung soll über den vorliegende n 1 Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, September 2011 Begründung / Seite 3 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Bebauungsplan Nr. 543 „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ als vorhaben- bezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) erwirkt werden. Neben der Sic herung der Entwicklungsziele im Vorhabenbereich sind aufgrund der geplanten städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zusätzliche Änderungen des bestehenden Planungsrechts im Umfeld des Hiltruper Bahnhofs erforderlich. So umfasst der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau ungsplanes Nr. 543 sowohl den Vorhabenbereich als auch die nördlich, östlich und westlich anschließenden Bereiche heutiger Verkehrsflächen mit der bestehenden Buswende- und Stellplatzanlage sowie Teilflächen des Bahnhofvorplatzes und der Glasuritstraße. Durch das Zusammenwirken der Vorhabenpl anung mit den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt Münster wird eine ganzheitliche funktionale und stadtgestalterische Aufwertung für den Standort sichergestellt. Um die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes, insbesondere vor dem Hinterg rund der stark vom Verkehr vorgeprägten L age des Plangebiets, umfassend und abschließend abwägen zu können, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Vollverfahren mit einer vol lständigen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens Die Vorhabenplanung umfasst eine mehrgeschossige Bebauung mit großflächigem Einzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros und Wohnungen aufgeteilt auf zwei Baukörper. In ihrer Lage nach Norden und Westen formulieren die Gebäude städtebaulich ablesbare Ränder zu den angrenzenden vorhandenen Straßen, nach Süden und Osten grenzen die Freiflächen für die notwendigen Kundenstellplätze. Durch die Lage und Ausgestaltung der Gebäude wird entlang der Südfassade des Hauptgebäudes eine neue Wegeverbindung – die sogenannte „Passarelle“ – zwischen der Marktallee und dem Bahnhofsbereich geschaffen. Der Hauptbaukörper (Baukörper A) umfasst ein eingeschossiges Gebäude mit zwei punktuellen bis zu vier geschossigen Aufbauten. Die nördliche Fassadenseite stellt zur stark frequentierten Verkehrsfläche „Osttor“ einen räumlichen Abschluss her. Die südliche Fassadenseite betont durch eine geschwungene Ausformung die Wegeverbindung zwischen Marktallee und Bahnhof. Nach Westen bildet ein viergeschossiger Gebäudekopf eine städtebauliche Dominante aus, die den Übergang vom Bahnhofsbereich zur Marktallee mar kiert und gleichzeitig als Landmarke eine Orientierung im Quartier gibt. Der zweite Baukörper (Baukörper B) ist ein dreigeschossiger Wohn- und Geschäftsriegel, der durch die Nord- Süd-Ausrichtung eine räumliche Fassung zur Glasuritstraße herstellt. Die Baukörper bilden einen freien Innenbereich nach Süden und Osten mit einer Öffnung der Gebäude im Erdgeschoss zur Passarelle und zum vorgelagerten Kundenparkplatz. Als lärmabgewandte Seiten orientieren sich die Obergeschossnutzungen ebenfalls zu den Straßenrückseiten nach Süden und Osten. Das Nutzungskonzept sieht für das Erdgeschoss des nördlichen Baukörpers (Baukörper A) einen großflächigen Lebensmittel -Vollsortimenter vor. Darüber hinaus ist i m westlichen Gebäudekopf eine zusätzliche, flächenmäßig untergeordnete, Ladeneinheit geplant. Ergänzend zu den Erdgeschossnutzungen sind im ersten Obergeschoss des östlichen Gebäudeteils Mitarbeiter-, Neben - und Te chnikräume untergebracht. Im 2. – 4. Obergeschoss des Gebäudekopfes sind Wohnnutzungen ( rund 12 Wohneinheiten [WE] ) geplant . Für den südwestlichen Baukörper (Baukörper B) sind sowohl für das Erdgeschoss als auch für das erste Obergeschoss Einzelhandels -, Diens tleistungs- und Büroflächen vorgesehen. Im zweiten Obergeschoss sind Wohnnutzungen (rund 5 WE) geplant. Der ruhende Verkehr für die Wohn - und Büronutzungen wird in einer Tiefgarage unter dem Baukörper B und Teilen des Baukörpers A untergebracht, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Bergiusstraße von Süden. Neben ca. 40 Kfz-Stellplätzen nimmt die Tiefgarage Begründung / Seite 4 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Nebennutzungen wie Keller- und Versorgungsräume auf. Der oberirdische Kundenparkplatz für die geplanten Einzelhandelsnutzungen umfasst rd. 114 Stellplätze, die Zu- und Ausfahrt erfolgt ebenfalls über den westlichen Abschnitt der Bergiusstraße. Fahrradabstellflächen sind nördlich der Baukörper A und B , im Bereich des Kundenparkplatzes sowie entlang der Passarelle als Sammelstellplätze geplant. Neben der Passarelle als Hauptwegeverbindung ist nördlich des Baukörpers A eine zusätzliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, die eine zügige und direkte Erreichbarkeit des Bahnhofs unabhängig von den Vorhabennutzungen garantiert. Mit der Umse tzung des Vorhabens ist eine städtebauliche und architektonische Neuordnung und Aufwertung des Gebiets in den bestehenden Maßstäblichkeiten der angrenzenden Stadtstrukturen gegeben, gleichzeitig wird über die „gemischte Nutz ung“ eine Belebung des Standorts und somit eine positive Gesamtentwicklung des Bahnhofbereichs erwirkt. Mit der Abgrenzung des Vorhabenbereichs ist ein Einbeziehen derzeit öffentlicher Verkehrsflächen in das Vorhabengrundstück erforderlich. D ie Veräußerung der Liegenschaften an den Vorhabenträger ist in den gemeinsamen Zielsetzungen mit der Stadt Münster abgestimmt und wird über einen separaten Kaufvertrag neben dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger gesichert. Der Grundstückskaufvertrag wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wirksam. Neben den vorhabenbedingten Maßnahmen ist mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 eine umfassende Umstrukturierung des Bahnhofsbereichs verbunden. So soll im direkten Vorbereich des Bahnhofs eine neue Buswendeanlage errichtet werden, die die Verknüpfung der Verkehrsträger Bus und Schiene optimiert und die verkehrliche Anbindung des Bahnhofs über den ÖPNV auch weiterhin sichert. Der sü dlich des ehemaligen Empfangsgebäudes der Bahn bestehende P+R -Platz an der Berg iusstraße (außerhalb des Geltungsbereichs) wird ausgebaut und nach Süden erweitert. In Verbindung mit weiteren r und 23 Stellplätzen im Bereich der neuen Buswendeanlage und 15 Stellplätzen über den Endausbau der Bergiusstraße wird somit eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Stellplätzen im direkten Umfeld des Bahnhofs vorgehalten (siehe auch Kapitel 6.2.6). 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 beinhaltet die Flächen zwischen dem Bahnhof Hiltrup, Glasuritstra ße, Osttor, Marktallee und Bergiusstraße und umfasst eine Fläche von rund 1,4 ha. Das Plangebiet setzt sich zusammen aus den Grundstücksflächen des Vorhabenträgers, die den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabenbereich) darstellen, sowie öffen tlichen Verkehrsflächen im nördlichen Anschluss zur Straße Osttor , im Bereich des Bahnhofsvorplatzes nach Norden / Osten und im Bereich der Glasuritstraße nach Westen als Ergänzungsfläche n (Anpassungsbereich). Das Plangebiet wird begrenzt • im Norden vom Schnittpunkt der westlichen Grenze des Flurstückes 1109 mit der südlichen Ausbaugrenze des bestehenden Fuß- und Radweges nördlich der Marktallee, von hier aus in östliche r Richtung ent lang der südlichen Ausbaugrenze des Fuß- und Radweges bis zum Schnittpunkt mit der Bahnunterführung und der bestehenden Treppenanlage zu den Gleisen, • im Osten vom Schnittpunkt der südlichen Ausbaugrenze des Fuß- und Radweges mit der Bahnunterführung und der bestehenden Treppenanlage zu den Gleisen in südlicher Richtung entlang der östlichen Begrenzung der bestehenden Treppenanlage und weiter gefluchtet auf den nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 1433, von hier aus weiter in westlicher Richtung ca. 13 m entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 1109, von dort Begründung / Seite 5 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße nach Süden abknickend über die no rdwestlichen Grenzpunkte des Flurstückes 1433 und weiter orthogonal gefluchtet auf den Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstückes 1407, weiter in südwestlicher Richtung dem Kurvenverlauf der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 1407 folgend bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 1407, • im Süden vom westlichen Grenzpunkt des Flurstückes 1407 gefluchtet über den Schnittpunkt der Flurstücke 1349, 1329 und 1406 auf den südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 1369, dem südlichen Grenz verlauf um rund 58 m in westliche Richtung folgend, von dort unter 90° abknickend auf die nördliche Str aßenbegrenzungslinie der Bergiusstraße, deren Verlauf nach W esten folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstück s 1367, von hier aus gefluch tet über die südlichen Grenz punkte des Flur stücks 1367 auf die westliche Grenze des Flurstückes 1368, • im Westen vom Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstückes 1368 entlang der östlichen Str aßenbegrenzungslinie der Glasuritstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Straßen begrenzung der Einmündung Marktallee, weiter in östlicher Richtung bis zur östlichen Begrenzung des bestehenden Geh- und Radweges entlang der Glasuritstraße, von hier aus weiter in nördlicher Richtung der östlichen Begrenzung des Geh- und Radweges folgend bis zum Schnittpunkt der westlichen Grenze des Flurstückes 1109. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 umfasst die folgenden Flurstücke: • Gemarkung Hiltrup, Flur 10: Flurstücke 735, 736, 737, 739, 1014, 1015 , 1367 und 1369 jeweils vollständig sowie Teile der Flurstücke 1109, 1287, 1329, 1349, 1368, 1390, 1406 und 1419. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans is t im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen 3.1.1 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs plans Nr. 543 ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen mit ergänzenden Darstellungen für die Hauptverkehrsflächen als „örtliche Hauptv erkehrsstraße“ bzw. „Flächen für Bahnanlagen“. Die Darstellungen dokumentieren die bestehenden Nutzungen und Strukturen im Stadtquartier / Bahnhofsbereich mit dem grundsätzlichen Schwerpunkt einer gemischten Nutzung im Sinne der §§ 6 und 7 der Baunutzungsverordnung ( BauNVO) als Misch- bzw. Kernge biet einschließlich der angrenzenden Verkehrsflächen. Mit der Errichtung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung in Kombination mit Dienstleistungsnutzungen, Praxen, Büros und Wohnungen entsprechen die geplanten Vorhabennutzungen den Nutzungszielen für das Stadtquartier sowie den im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 424 festgesetzten MK-Nutzungen als „Gemischte Bauflächen“. Mit der Darstellung des Vorhabenbereichs als Gemischte Baufläche (M) auf der Ebene des Flächennutzungsplans und den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauung splan (Einzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros, Wohnungen) wird den Vorgaben gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zur Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in vollem Umfang entsprochen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Begründung / Seite 6 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 3.1.2 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen Das Plangebiet liegt innerhalb des Gel tungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 424 Hiltrup – Bahnhofsbereich (Max -Winkelmann-Straße / Glasuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster - Hamm) mit Rechtskraft vom 28.03.2002. Grundsätzliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 424 ist die Entw icklung eines gemischt genutzten , mehrgeschossi gen Wohn-, Büro - und Dienstleistungsquartiers mit untergeordneten Einze lhandelsanteilen auf einem verkehrlich begünstigten Standort. Zudem soll die Anbindung des stadträu mlich isolierten, ehemaligen Bahnhofsgebäudes an den Bereich „Marktallee“ verbessert, städtebauliche Aufenthaltsqualitäten („Bahnhofsvorplatz“) geschaffen und eine Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsträger Bus / Schiene entwickelt werden. Entsprechend dem Nutzungsprofil sind die vier Baugrundstücke des Bebauungsplanes Nr. 424 als Ker ngebiete (MK) mit einer Grundfläc henzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Für das nordwestliche Kerngebiet (MK A) ist eine zwingende Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 und eine maximal zulässige Gebäudehö he von 15,00 m festgesetzt. Die Anzahl der Vollgeschosse beträgt mindestens drei und maximal vier. Für das nordöstliche Kerngebiet (MK B) ist eine zwingende Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2 und eine maximal zulässige Gebäudehöhe von 18,00 m festgesetzt. Als Mindestmaß der Zahl der Vollgeschosse sind drei, als Höchstmaß fünf zulässig. Für die südlichen Kerngebiete (MK C und MK D) ist jeweils eine zwingende GFZ von 1,8 festgesetzt. Im MK C sind maximal drei Vollgeschosse zulässig, im MK D beträgt die Anzahl mindestens zwei bzw. maximal drei Geschosse. Die äußere Erschließung des Plangebiets ist du rch die Glasuritstraße im Westen und die Max - Winkelmann-Straße im Süden gesichert, die innere Erschließung durch ein kreuzförmiges Wegesystem über die neu geplante Nord- Süd-Achse zwischen Marktallee und Max - Winkelmann-Straße und die in Ost -West-Richtung ve rlaufende Bergiusstraße zwischen Bahnhofsbereich und Glasuritstraße . Entsprechend ihrer Bedeutung sind die Erschließungsstraßen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Führung des Busverkehrs ist in einer Schleife geplant. Die einfahrenden Busse werden dabei über die Glasuritstraße als Linksabbieger in die Max -Winkelmann-Straße geführt, wenden im Bereich des Bahnhofsvor platzes um dann über die Max-Winkelmann-Straße wieder nach Westen abzufahren. Für die Verbess erung der Ausfahrt auf die Glasuritstr aße ist gemäß Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen eine Aufweitung des Einmündungsbereiches der Max - Winkelmann-Straße vorgesehen. Als „Park and Ride“ - Plätze sind nördlich des Bahnhofsgebäudes eine Radstation ( zur Hälfte realisier t) und südlich des Bahnhofs ein P+R- Parkplatz für den Kfz -Verkehr (Ausbau und Erweiterung des bestehenden Parkplatzes ) vorgesehen. Eine Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ist in den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 424 nicht möglich , sodass eine Änderung des bestehenden Planungsrecht s erforderlich ist. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Baugebiete nördlich der Bergiusstraße (MK A und MK B) sowie auf Teile der westlich und nördlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen und der ö stlich anschließenden öffentlichen Platzfläche im Bahnhofsvorbereich. Mit Inkrafttreten des vor habenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 werden die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 424 bisher gültigen Festsetzungen dieses Bereichs aufgehoben. 3.1.3 Sonstige Satzungen, Verordnungen Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 nicht betroffen. Begründung / Seite 7 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 4 Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet befindet sich im östlichen Anschluss an den gew achsenen Siedlungsbereich Hiltrups um die Marktallee, die als historische Entwicklungsachse des Stadtteils in Ost -West- Richtung über das Plangebiet zum Bahnhof führt. Zwischen Westfalenstraße (B 54) und Glasuritstraße (K 11) ist sie, entspr echend ihrer his torischen und funktionalen Bedeutung, im Wesentlichen durch eine straßenbegleitende weitestgehend geschlossene Bebauung geprägt. Die Nutzungsstruktur wird durch einen hohen Mix aus Einzelhandels -, Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen in den Erdgeschos sen (zum Teil auch in den Obergeschossen) und Wohnnutzungen in den Obergeschossen charakterisiert. Im nördlichen und südl ichen Anschluss an die Marktallee erhöhen sich die Wohnanteile, was sich in einer kleinteiligeren Bebauungsstruktur mit vorrangig Einfamilien- und Doppel häusern bzw. mehrgeschossigen Zeilenstrukturen der Nachkriegs zeit wiederspiegelt. Gebäude jüngeren Datums aus dem Ende der 1990er Jahre wie das Verwaltungsgebäude des Landwirtschaftsverlags nördlich des Plangebiets oder das Wohn- und G eschäftshaus im Kreuzungsbereich Marktallee / Glasuritstraße sind zum Teil großmaßstäblicher ausgebildet. Im Norden wird das Plangebiet durch die Verkehrsfläche „Osttor“ (L 885) und den vorhandenen, in Ost -West-Richtung verlaufenden, Fuß- und Radweg begrenzt . Der östliche Abschluss des Plangebiets wird durch den Bahnhofsbereich gebildet, der südliche durch die Neubebauung zwischen Bergius- und Max-Winkelmann-Straße. Durch die stadtentwicklungsbedingte Randlage und eine sehr günstige verkehrliche Anbindung, vor allem durch die Bahntrasse Münster -Hamm, den Dortmund-Ems-Kanal und die Marktallee, wurde der Stadtbe reich schon frühzeitig als attraktiver Standort für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen erkannt. So wurden bereits 1903 die Glasurit -Werke (heute BASF Coatings GmbH), als Zweigstelle der 1888 in Hamburg gegründeten Max Winkelmann AG, südlich der heutigen Max-Winkelmann-Straße errichtet. Aufgrund der großmaßstäblichen Bebauungsstrukturen und einer betriebsbedingten intensiven Flächeninanspruchnahme prägen sie bis heute maßgeblich das Erscheinungsbild im südöstlichen Stadtquartier Hiltrups. Östlich der Bahnlinie, begrenzt durch den Dortmund-Ems- Kanal, befindet sich zudem das Betriebsgelände der ehemaligen Rockwool -Werke, der en Produktion im Jahr 2002 eingestellt wurde. Die Flächen dienen heute hauptsächlich als betriebseigene Zwischenlagerflächen. Das Plangebiet selbst wird derzeit hauptsächlich als Brachfläche wahrgenommen. Nachdem die ursprünglich vorgesehene bauliche Erweit erung des Landw irtschaftsverlags auf den Flächen südlich der Marktallee ausblieb, stellen die öffentlichen Stellplätze entlang der Marktallee und weitere unbefestigte Stellplatzflächen im südlichen Randbereich zur Bergiusstraße die einzige konkrete Nutzung innerhalb des Vorhabenbereichs dar. Im Zuge der Neuordnung der Straßenführung wurde die Marktallee nach Norden verschwenkt und führt nun als Verkehrsfläche „Osttor“ am Plangebiet vorbei. Damit hat die ehemalige Hauptwegeverbindung nach Osten ihre ursprüngliche Funktion verloren und mündet heute als unterg eordnete Straße in d ie bestehende Buswendeanlage vor dem Bahnhofsgebäude. Die frühere kleinteilige straßenbegleitende Bebauungsstruktur entlang der Marktallee ist innerhalb des Vorhabenbereichs bereits vollständig zurückgebaut. Die Haupterschließung des Plangebiets erfolgt über die Glasuritstraße im Westen und die Max- Winkelmann-Straße bzw. Bergiusstraße im Süden. Der westliche Abschnitt der Bergiusstraße wird als Einbahnstraße auf die Glasuritstraße geführt. 5 Planungsziele Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiederbelebung des Bahnhofbereichs Hiltrups, in sbesondere die Überbaubarkeiten des baulich brachge fallenen Begründung / Seite 8 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Grundstücks nördlich / nordwestlich der Bergiusstraße sowie die funktionale und stadtstrukturelle Verknüpfung des Planbereichs an die Marktallee geschaffen werden. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsnutzungen in Verbindung mit zusätzlichen Dienstleistungs-, Büro -, Praxen- und Wohnnutzungen soll das Angebot am Standort selbst und das der Mark tallee ergänzt und der Bereich in seiner Funktion als Teil des Stadtbereichszentrums gestärkt werden. Damit wird den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts2 der Stadt Münster aus dem Jahr 2009 entsprochen, das den Standort als zentralen Versorgungsbereich „B9 Hiltrup-Mitte" darstellt. Parallel zur Vorhabenplanung soll über die geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt Münster eine grundlegende Umgestaltung des Bahnhofvorbereichs erfolgen. Über die neu geplante Buswen deanlage im östlichen Anschluss an den Vorhabenbereich werden verkehrliche Abläufe optimiert (zentr aler Ein- und Ausstieg im direkten Zugangsbereich zu den Gleisen) und die Verknüpfung der unterschiedl ichen Verkehrsträger Bus und Schiene verbessert. Durch das Zusammenlegen der bis dato separiert voneinander angeordneten Buswende- und Stellplatzanlage werden neue Flächen generiert , die dem Bahnhofsvorplatz zugeschlagen werden und somit die Aufenthaltsqualitäten in diesem Bereich erhöhen. Mit dem Ausbau und der Erweiterung des bestehenden P+R -Platzes an der Bergiusstraße in Verbindung mit den neuen öffentlichen Stellplät zen im Bereich der Buswendeanlage und des Endausbaus der Bergiusstraße wird auch z ukünftig ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Stellplätzen zur Verfügung stehen. Aufgrund der Bedeutung des Standortes als innerstädtisches Grundstück im Übergang von der Marktallee zum Bahnhofsbereich und im direkten Anschluss zu den bestehenden Haupterschließungsachsen des innerstädtischen Straßen- und Schienennetzes kommt für die Überplanung des Standorts nur eine ganzheitliche Lösung unter Berücksichtigung städtebaulich architektonischer Maßgaben und der verkehrlichen und nutzungsspezifischen Belange in Frage. Vor dem Hintergrund wurde im Jahr 2012 ein begrenzter Architektenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis se mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 in die verbindliche Bauleitplanung übertragen werden s ollen. Mit dem Auslober des Wettbewerbs als Vorhabenträger und der zusätzlichen Sicherung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes über einen Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E -Plan) sowie einen Durchführungsvertrag entsprechend den Vorgaben gemäß § 12 BauGB wird dem erforderlichen ganzheitlichen Ansatz entsprochen. Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung und der städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zur Umstrukturierung des Bahnhofvorbereichs gemäß dem Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“1 ist eine g eordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung für den Standort sichergestellt. Als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB wird mit der Neubelebung des Grundstücks insgesamt eine Stärkung des südöstlichen Stadtquartiers von Hiltrup erwirkt. 6 Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Die Grundzüge der Planung gehen zurück auf das Ergebnis des begrenzten Architektenwettbewerbs, den die Firma Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG unter Beteiligung u. a. der Stadt Münster und verschiedener örtlicher Akteure im Jahre 2012 durchgeführt hat. Zur ganzheitlichen Entwicklung der derzeit brachliegenden Flächen zwischen Bahnhof und Marktallee ist eine mehrgeschossige Bebauung mit einer Funktionsmischung aus 2 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2009, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juli 2009 Begründung / Seite 9 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße großflächigem Einzelhandel, Dienstleistungen, Praxen / Büros und Wohnen vorgesehen. Die Zielsetzungen für den Standort wur den aus dem Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ abgeleitet, mit dem geplanten Nutzungsmix sind die nutzungsspezifischen Zielsetzungen ei nes Kerngebiets aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 424 übernommen. Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept des Wettbewerbs berücksichtigt in Art und Dichte der B ebauung die Maßstäblichkeit der angrenzenden Stadtstrukturen, über die Anordnung und Ausg estaltung der Gebäude wird den städtebaulichen Erfordernissen zur baulichen Einfassung und Akzentui erung der Hauptstraßenbereiche und Aufbau einer räumlichen Führung von der Marktallee bis zum Bahnhofsvorplatz entsprochen. Mit einer Gesamtverkaufsflächengröße der geplanten Einzelhandelsnutzungen von insgesamt 2.900 m² (1.900 m² VK für den Lebensmittel -Vollsortimenter und 1.000 m² VK für ergänzende Fachmärkte) ist da s Vorhaben der Großflächigkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zuzuordnen. Die Umsetzung der Ent wicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 erfolgt daher in Abstimmung auf die landesplanerischen Zielsetzungen am Standort gemäß den Zielen und Grundsätzen des seit dem 13.07.2013 rechtswirksamen ‚Sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel‘ des Landesentwicklung splans Nordrhein- Westfalen LEP NRW. Im mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2014 wirksamen Regionalplan Münsterland ist der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Das Einzelhan dels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster legt für den Standort einen Zentralen Versorgungsbereich – Stadtbereichszentrum (B9) mit siedlungsbereichs- bzw. stadtteilübergreifender Versorgungsfunktion fest. Eine weitergehende Konkretisierung erfolgte durch das Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“, welches für den Vorhabenstandort die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit einer maximalen Ver kaufsfläche von 2.900 m² vorsieht. Mit der Vorhabenplanung wird sowohl dem Einzelhandels - und Zen trenkonzept als auch dem Strukturkonzept der Stadt Münster entsprochen. Zur weitergehenden Einordnung und Bewertung des Vorhabens wurde im August 2011 eine städtebauliche Wirkungsanalyse 3 erarbeitet, die die ökonomische Tragfähigkeit und die möglichen absat zwirtschaftlichen wie städtebaulichen Auswirkungen der geplanten Einzelhandelseinrichtungen beleuchtet . Als Daten grundlage dienten die Einzelhandelsdaten aus der kontinuierlichen Fortschreibung des Einzel handelsbestandes der Stadt Münster, die durch eigene Erhebungen des Gutachters und darauf basi erenden Berechnungen ergänzt wurden. Die Ermittlung möglicher städtebaulicher Auswi rkungen des Planvorhabens ging – mit Ausnahme der derzeit nur quantitativ gering vertretenen Warengruppe Spielwaren / Hobbyartikel – von einer kompletten Umverteilung der neu generierten Umsätze innerhalb des Einzelhandelsbestandes im Einzugsbereich des Hiltruper Zent rums aus. Dabei sind einzelne Angebotsstandorte je nach Attraktivität des jeweiligen Angebots und der Lage zum Vorhabenstandort bzw. den Wohnstandorten der Konsumenten un terschiedlich stark von absatzwirtschaftlichen Auswirkungen betroffen. Als Kerneinzugsgebiet wurde zunächst der S tadtteil Hiltrup ( Hiltrup-West, Hiltrup -Mitte und Hiltrup-Ost) selbst, mit den Standortbereichen, die nach dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Münster als zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, erfasst. Darüber hinaus wurden aufgrund der übe rgeordneten Versorgungsfunktion des Hiltruper Einzelhandels auch die benachbarten Stadtteile Amelsbü ren, Angelmodde, Berg Fidel und Wolbeck sowie Drensteinfurt -Rinkerode und Sendenhorst -Albersloh zum näheren Einzugsgebiet des Hiltruper Einzelhandel gezählt. Ferner wurden die Stadtber eichszentren an 3 Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster -Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2), August 2011, Junker und Kruse, Stadtforschung + Planung Begründung / Seite 10 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße der Hammer - und Friedrich-Ebert-Straße im Norden Münsters, das Stadtbereichszentrum Gremmendorf und das Grundversorgungszentrum Wolbeck -Mitte im Osten sowie die Zentren der Umlandkomm unen berücksichtigt. Neben dem aktuellen Einzelhandelsbestand im Untersuchungsraum sind zusätzlich die geplanten potentiellen Einzelhandelsansiedlungen bzw. Erweiterungsvorhaben in die Auswertung eingeflossen. Zusammengefasst ist aus der gutachterlichen Bewertung festzuhalten, dass die Realisierung des Planvorhabens am Standort der Profilierung und Stabilisierung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte dient . Ferner wird der Bahnhofsbereich funktional gestärkt und besser an die bestehenden Einzelhandelslagen an der Marktallee angebunden. Die geplanten Angebote stehen im Verhältnis zur Nachfrage im relevanten Einzugsgebiet. Angebotsausweitungen in Branchen mit derzeit geringen Angebotsausstattungen besitzen ein hohes Potenzial für zusätzli che Kaufkraftbindungen und eine funktionale Stärkung und Attraktivierung des Stadtbereichszentrums. Eine Berücksichtigung solcher Branchen bei der Gestaltung der ergänzenden Fachmarktflächen wird gutachterlich empfohlen. Auch in Branchen mit überwiegend guten bestehenden Angebotsausstattungen im Stadtteil kann kein Wettbewerbsschutz für bestehende Anbieter formuliert werden. Aus städtebaulicher Sicht und im Sinne einer zentrenhierarchischen Ordnung ist darauf zu achten, mögliche Funktionsverluste in den übrigen zentralen Versorgungsbereichen im U ntersuchungsgebiet in Folge absatzwirtschaftlicher Umverteilungseffekte zu vermeiden. Daher wird empfohlen, eine maßvoll dimensionierte A nsiedlung zentrenprägender Angebote, insbesondere in den Branchen Gesundheits- und Körperpflegeart ikel, Bekleidung / Textilien und Schuhe / Lederwaren baurechtlich festzusetzen. Somit kann einerseits der Bahnhofsbereich Hiltrup und damit der östliche Pol des Stadtbereichszentrums funktional gestärkt wer den, gleichzeitig bleibt die Funktionalität der benachbarten Zentren gewahrt. Als Ergebnis der Wirkungsanalyse wurde das Vorhaben unter Einhaltung von sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächengrößen für die Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflegeartikel , Bekleidung / Textilien, Schuhe / Lederwaren, Spielwaren / Hobbyartikel, Elektrogeräte / Leuchten und Elektronik / Multimedia grundsätzlich als vertretbar eingestuft. Die Ansiedlung kleinteiliger Ergänzungsangebote in den Bereichen Apothekenwaren, Blumen und Zeitungen / Zeitschriften wird als unkritisch bewertet, da die Ansiedlungen nur geringfügig und die geführten Sortimente nahversorgungsrelevant sind. Eine Ansiedlung nicht -zentrenrelevanter Kernsortimente ist am Vorhabenstandort grundsät zlich möglich. Angesichts der verbleibenden Verkaufsflächengrößenordnungen der „Restfläche“ sind hier keine Auswirkungen auf Versorgungsstrukturen innerhalb Münsters zu erwarten. Bei deutlich größeren Betriebseinheiten mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment ist lt. Gutachter ggf. ein Nachweis der Verträglichkeit erforderlich. Aufgrund einer sich verändernden Marktsituation infolge der Insolvenz der Firma Schlecker und der angekündigten Schließung zahlreicher kleinerer Filialen im o. g. Untersuchungsraum wurde eine ergänzende Untersuchung 4 erstellt, die den Einfluss der Veränderung auf die gutachterliche Bewertung der poten ziellen Ansiedlung eines Drogeriefachmarkts am Vorhabenstandort prüft . Als Ergebnis erfolgt für die W arengruppe ‚Gesundheits - und Körperpflegeartikel‘ eine Anpassung der sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächengröße, wobei die ursprünglich empfohlene maximale Höchstgrenze für das branchenspezifische Verkaufsflächenangebot am Vorhabenstandort von 250 m² auf 700 m² erhöht wird. Ein Umschla gen der absatzwirtschaftlichen Umverteilungseffe kte in negative 4 Untersuchung zu Einzelhandelsbausteinen im Stadtbereichszentrum Münster-Hiltrup, Ergänzende Stellungnahme zum Untersuchungsbaustein Drogeriewaren, März 2012, Junker und Kruse, Stadtforschung + Planung Begründung / Seite 11 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße städtebauliche Folgewirkungen kann l t. Gutachter unter Berücksichtigung dieser Höchstgrenze vermieden werden. Abschließend werden l aut Gutachter folgende sortimentsbezogene maximalen Verkaufsflächengrößen benannt: • ‚Nahrungs- und Genussmittel‘ max. 1.600 m² VKF • ‚Gesundheits- und Körperpflegeartikel‘ max. 700 m² VKF • ‚Bekleidung/Textilien‘ max. 500 m² VKF • ‚Schuhe/Lederwaren‘ max. 150 m² VKF • ‚Spielwaren/Hobbyartikel‘ max. 800 m² VKF • ‚Elektrogeräte/Leuchten‘ max. 1.000 m² VKF und • ‚Elektronik/Multimedia‘ max. 500 m² VKF Insgesamt entspricht das Vorhaben aus Sicht des Gutachters mit einer Gesamtverkaufsfläche von 2.900 m² und unter Berücksichtigung der benannten sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächengrößen den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster sowie den landesplanerischen Grundsätzen, strukturre levante Auswirkungen auf die vorhandene Zentrenstruktur und Versor gungssituation sind im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. M ögliche Beeinträchtigungen benachbarter Zentren durch potentielle Betriebsaufgaben frequenzerzeugender Mag netbetriebe insbesondere in den Branchen Gesundheits- und Körperpflegeartikel können durch die Beschränkung de r Verkaufsflächenanteile für Artikel der Gesundheits- und Körperpflege vermieden werden. Mit Schreiben vom 07.06.2013 hat die Bezirksregierung Münster anlässlich der Anfrage der Stadt Münster vom 11.04.2013 zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bestätigt, Belange der Raumordnung und Landesplanung stehen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 nicht entgegen. Neben den vorhabenbezogenen Entwicklungszielen werden über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen der Stadt Münster im Umfeld des Bahnhofs Hiltrup gesichert. Hauptinhalte sind der Neubau einer Buswendeanlage mi t integrierter P+R-Anlage und Neuordnung des Bahnhofvorplatzes, die Errichtung eines Geh- und Radweges nördlich des Vorhabenbereichs, der Neubau einer Behindertenrampe nördlich der Buswendeanlage, der Umbau des Einmündungsbereichs Glasuritstraße / Marktallee und der Endausbau der Bergiusstraße. Mit Blick auf vorherige Nutzungen und die Lage des Grundstücks zu den Hauptverkehrsachsen des Straßen- und Schienenverkehrs sind zur Vermeidung städtebaulicher Missstände und zur Sicherung der Schutzansprüche an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse der zukünftigen Nutzer neben den nut zungsspezifischen und städtebaulichen Grundzügen der Planung die standortbezogenen Umweltfaktoren insbesondere aus Altlasten, Verkehrs - und Luftschadstoffbelastungen in die Bewertung mit einzubeziehen. Die im Folgenden aufgezeigten Inhalte werden in Form von Festsetzungen und Hinweisen gemäß § 9 BauGB und § 86 Landesbauordnung ( BauO NRW ) zur Sicherung der Entwicklungsziele und Verträglichkeit des Vorhabens in den Bebauungsplan aufgenommen. Neben der Sicherung im Bebauungsplan wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB der begleitende Vorhaben- und Erschließungsplan (V +E-Plan) Bestandteil des vorhabenbezog enen Bebauungsplans. Weitergehende Regelungen zur Umsetzung des Planvorhabens werden über Begründung / Seite 12 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße einen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag getroffen. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 werden zur Art der baulichen Nutzung gemäß § 12 BauGB und analog zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ist die Gemeinde im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzung skatalog des § 9 BauGB gebunden) folgende Festsetzungen getroffen: Abgeleitet aus dem Nutzungsprofil des Vorhaben - und Erschließungsplans (V+E-Plan) wird • für den gekennzeichneten Vorhabenbereich gem äß § 12 Abs. 3 BauGB als Art der baulichen Nutzung „Ei nzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros, Wohnungen“ festgesetzt. Gemäß der geplanten Nutzungsverteilung werden den im Vorhabenbereich zulässigen Nutzungen Teilbe reiche zugeordnet und mit maximalen Verkaufsflächengrößen belegt. Folgende Festsetzungen werden getroffen: • In dem mit Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich sind im Erdgeschoss ausschließlich ein Lebensmittelmarkt mit einer Ges amtverkaufsfläche von max. 1.900 m² sowie zusätzliche Fachmärkte und Ladenlokale zulässig. Für das 1. – 3. Obergeschoss sind neben den Nebenräumen des Lebensmittelmarktes ausschließlich Dienstleistung en / Praxen / Büros sowie Wohnnutzungen zulässig. • In dem m it Ⓑ gekennzeichneten Teilbereich sind im Erdgeschoss ausschließlich Fachmärkte, Ladenlokale sowie Dienstleistungen / Praxen / Büros zulässig. Für das 1. und 2. Obergeschoss werden Dienstleistungen / Praxen / Büros als zulässig festgesetzt, im 2. Obergeschoss sind auch Wohnnutzungen zulässig. • Für die i m gekennzeichneten Vorhabenbereich zulässigen Wohnnutzungen in de n Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ ist eine Mindest-Bruttogeschossfläche (BGF min.) von insgesamt 1.000 m² einzuhalten. • Für die in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale beträgt die zulässige Gesamtverkaufsfläche insgesamt maximal 1.000 m². Neben der Festsetzung des Betriebstyps mit maximalen Verkaufsflächengrößen werden auf Grundlage der zentrentypischen Sortimente gemäß Anlage 1 zum LEP ‚Sachlicher Teilplan großflächiger Einzel handel‘ und der Münsteraner Sortimentsliste für die Einzelhandelsnutzungen folgende zusätzlichen Festsetzungen zum zulässigen Umfang der betriebstypischen Haupt - und Randsortimente als sortimentsbe zogene maximale Verkaufsflächenanteile getroffen. • Für den im Teilbereich Ⓐ zulässigen Lebensmittelmarkt sind als Haupt sortiment ausschließlich die zentrenrelevanten Sortimente der Nah- / und Grundversorgung gemäß der Münsteraner Sortimentsliste zulässig. Für die folgenden Sortimente der Nah- und Grundversorgung werden zusätzlich folgende maximale Verkaufsflächenanteile festgesetzt: - Nahrungs- und Genussmittel, Getränke: max. 1.600 m² VK - Drogerie-/ Parfümerieartikel, Kosmetikartikel, Begründung / Seite 13 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Pharmazeutische Artikel: max. 150 m² VK - Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen): max. 100 m² VK Abweichend von den festgesetzten sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächenanteilen sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 1.900 m² sonstige zentrenrelevante und nicht -zentrenrelevante Sortimente gemäß der Münsteraner Sortimentsliste zulässig. • Für die in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale sind alle nicht zentrenrelevanten Sortimente gemäß der Münsteraner Sortiments liste sowie die folgenden zentren relevanten Sortimente mit den folgenden maximalen Verkaufsflächenanteilen zulässig: - Drogerie-/ Parfümerieartikel, Kosmetikartikel, Pharmazeutische Artikel: max. 550 m² VK - Bekleidung aller Art, Handarbeitenartikel / Strickwaren, Stoffe / Tuche / Meterware: max. 400 m² VK - Schuhe, Lederwaren: max. 150 m² VK - Blumen (Schnittblumen / Topfpflanzen), Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere: max. 900 m² VK - Bastelbedarf, Spielwaren / Hobbyartikel, Musikinstrumente / Musikalien: max. 750 m² VK - Elektrokleingeräte, Leuchten: max. 950 m² VK - Computer und -zubehör / Kommunikationselektronik, Fotogeräte und -artikel, Unterhaltungselektronik / Tonträger, Telefone/ -zubehör: max. 450 m² VK Ergänzend dazu sind sonstige zentrenrelevante Sortimente gemäß der Münsteraner Sortimentsliste – mit Ausnahme von Nahrungs - und Genussmitteln – auf einer Verkaufsfläche von insgesamt maximal 500 m² VK und einer jeweiligen sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenze von max. 150 m² VK zulässig. Über die Festsetzung maximaler Verkaufsflächengrößen sowie sortimentsbezogener Verkaufsflächenanteile in Abhängigkeit vom Betriebst yp wird sichergestellt, dass mit der Entwicklung des Vorhabenstandor tes unter Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben und der Vorgaben der städtebaulichen Wirkungsanalysen3 4 unzulässige Verkaufsflächenzuwächse oder unverträgliche Umstrukturierungen der Sortimentsstruktur ausgeschl ossen sind. Die Verträglichkeit der Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich bleibt somit gemäß den gutachterlichen Ergebnissen gewährleistet (siehe Kapitel 6.1). Über die Festsetzungen werden ausschließlich die am Standort geplanten Vorhabennutzungen entsprechend den im Vorhaben- und Erschließungsplan und im Durchführungsvertrag vereinbarten Entwic klungszielen planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus werden mit der festgesetzten Vorhabennutzung die Entwicklungsziele des Strukturkonzepts „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ unter Berücksichtigung der Vor gaben des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts der Stadt Münster für den Standort aufgenommen. Die geschossweise Zulässigkeit der Wohnnutzungen ist in Teilen aus den Belangen zum Lärmschutz abgelei tet (siehe Kapitel 6.7.1). Mit den festgesetzten Nutzungen „ Einzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros, Wohnungen“ auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird den Darstellungen des Begründung / Seite 14 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Planbereichs als ‚Gemischte Baufl äche‘ im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. Im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 werden zur Nutzungsdichte als Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs . 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen getroffen: Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich wird das Vorhaben im Sinne von § 12 Abs. 1 BauGB über die in der Planzeichnung und die auf dem Anlageblatt dokumentierten Gebäudeflächen, dargestellte Gebäudeanimation, Gebäudeschnitte und -ansichten abgebildet. Die daraus resultierende Grundflächen zahl, Geschoss flächenzahl und die Gebäudehöhen werden zusätzlich in der Planzeichnung festgesetzt mit • einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4 sowie über differenzierte Gebäudehöhen. Die Festsetzung der Grundflächenzahl von 1,0 sichert die vorgesehene Überplanung des Vorhabenbereichs mit flächenintensiven Nutzungen aus Gebäuden, Tiefgarage, Kunden- Stellplatzflächen und Zufahrten, Umweltbelange stehen dem nicht entgegen. Mit der festgesetzten Grundflächenzahl von 1,0 entspricht die GRZ der Grundflächenzahl-Obergrenze gemäß § 17 BauNVO der im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 424 für den Planbereich getroffenen Baugebietsfestsetzung als Kerngebiet MK . Die festgesetzte GFZ von 1,4 berücksichtigt die erforderlichen Flächenanteile der geplanten Obergeschos snutzungen, die vergleichbare GFZ-Obergrenze von 3,0 für Kerngebiete wird hierbei deutlich unterschritten. Zur Sicherung der geplanten Höhendifferenzierung der Gebäude und baulichen Anlagen aus dem Vorha ben- und Erschließungsplan werden gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 und 4 und § 18 Abs. 1 BauNVO für die j eweiligen überbaubaren Grundstückflächen maximale Gebäudehöhen und Mindestgebäudehöhen sowie eine zwingende Anzahl an Vollgeschossen festgesetzt. Innerhalb der Festsetzungen sind sowohl die eingeschossigen Ladenbereiche des Lebensmittelmarkts inkl. Nebennutzungen als auch der viergeschossige Gebäudeteil im Kreuzungsbereich Marktallee / Glasuritstraße erfasst. In der Regel sind den maximalen Gebäudehöhen Mindestgebäudehöhen mit einem Höhenabstand von 2,00 m zugeordnet. So wird das grundlegende Höhenprofil und die Geschossigkeit der Vorhabennutzung entsprechend dem V+E -Plan planungsrechtlich sichergestellt, gleichzeitig bleiben flexible Anpassungsop tionen zur Berücksichtigung wechselnder bautechnischer Ausführungserfordernisse im weiteren Pl anungsprozess erhalten. Als Gebäudehöhe ist die Oberkante (OK) Attika des D aches anzunehmen. Entsprechend dem geplanten Nutzungsprofil und den daraus resultierenden erforderlichen Gebäudehöhen und Geschossigkeiten wird • für den westlichen Gebäudeteil in dem mit Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich eine maximale Gebäudehöhe von 19,00 m und eine Mindestgebäudehöhe von 17,00 m bei einer zwingenden Viergeschossigkeit festgesetzt. Für den auskragenden Gebäudeteil zur Passarelle wird zusätzlich eine lichte Mindesthöhe von 4, 20 m zur Sicherung der durchlaufenden Wegeverbindung vom Bahnhof zur Marktallee in Absti mmung auf die architektonisch gestalterische Verbindungshöhe zwischen den Gebäudebereichen festgesetzt. Die Höhenfestsetzung für den G ebäudeteil nach Westen berücksichtigt die städtebauliche Dominante in der Verbindung der Marktallee mit dem Bahnhofsvorplatz. • Der östliche Gebäudeteil ( Anlieferung / Mitarbeiterbereich) wird mit der Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 11,00 m, einer Mindestgebäudehöhe von 9,00 m und zwingend 2 Vollgeschossen definiert. Im mitt leren Gebäudeteil Begründung / Seite 15 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße (Ladenbereich / Lebensmittelmarkt) ist eine maximale Gebäudehöhe von 9,00 m bei einer zwingenden Eingeschossigkeit zulässig. • für den mit Ⓑ gekennzeichneten Teilbereich eine maximale Gebäudehöhe von 14,00 m und eine Mi ndestgebäudehöhe von 12,00 m bei einer zwingenden Anzahl von 3 Vollgeschossen festgesetzt. Um den allgemeinen technischen Erfordernissen der geplanten Vorhabennutzungen zu entsprechen wird darüber hinaus textlich festgesetzt, dass eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m für technische Anlagen und technische, untergeordnete Bau teile wie z. B. Aufbauten für Aufzüge, Lüftun gs- und Kühlaggregate, Solarpaneele und Photovoltaikanl agen gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO ausnahmsweise zulässig ist, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden der Hauptgebäude zurückgesetzt werden oder Bestandteil der Fassadengliederung sind. Innerhal b der festgesetzten Höhen ist somit die Errichtung der geplanten Vorhabennutzungen entsprechend den funktionalen und betrieblichen Erfordernissen gewährleistet, gleichzeitig bleibt die Verträglichkeit der baulichen Anlagen gemäß den Vorgaben des V+E-Plans gewahrt. Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO ist als Bezugspunkt der im Vorhabenbereich festgesetzten maximalen und Mindestgebäudehöhen die mit 61,64 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe in der Straßenverkehrsfläche der Bergiusstraße (außerhalb des Geltungsbereichs) in Höhe des südlichen Einfahrtsbereichs zum Vorhabengrundstück anzunehmen. Der Kanaldeckel ist in der Planzeichnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet. Mit den getroffen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und zur zulässigen Höhe der b aulichen Anlagen wird das geplante Bebauungsprofil in den Zielsetzungen des begrenzten Architekten wettbewerbs in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übertragen , planungsrechtlich gesichert und eine maßstäbliche und fun ktionale Einpassung des Planvorhabens in die bestehende Stadtstruktur gewährleistet. 6.2.2 Bebaubare Flächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen und Baulinien gem äß § 23 Abs. 1 BauNVO wie folgt festgesetzt: Im Vorhabenbereich sichern die überbaubaren Grundstücksflächen die Stellung und Höhenentwicklung der geplanten Gebäude und baulichen Anlagen der Vorhabennutzung aus dem Vorhaben - und Erschli eßungsplan (V +E-Plan). Entsprechend den unterschiedlichen Nutzungsprofilen und städtebaulichen Maß gaben zur Einpassung der Gebäude in die bestehende Bebauungsstruktur sind die Baugrenzen bzw. Baulinien teilweise grenzständig zu den vorgelagerten Straßenverkehrsflächen angeordnet, teilweise nehmen sie die Gebäudefluchten der straßenbegleitenden Bestandsgebäude auf. Im Wesentlichen werden dabei zwei überbaubare Grundstücksflächen unterschieden: • Im Teilbereich Ⓐ sichert ein rd. 110,00 m x 18,00 bis 41,00 m tiefes Baufenster die Überbaubarkeit in den Erdgeschossbereichen. Damit wird den Erfordernissen des in diesem Bereich geplanten Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt entsprochen. Neben der Festsetzung über Baugrenzen wird zur Sicherung de r Lage und des Verlaufs der Gebäudekante entlang der neuen Wegeverbindung (Passarelle) zwischen Marktallee und Bahnhof die südliche Begrenzung des Baufensters als Baulinie gem äß § 23 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. • Innerhalb des Baufensters im Teilbereich Ⓐ sind die überbauten Bereiche der geplanten Obergeschossnutzungen durch ergänzende Baugrenzen mit einer A bmessung im Westen von rd. 34 ,00 m x 18,00 m und nach Osten mit rd. 10 ,00 m x 41,00 m zeichnerisch festgesetzt. Zur Sicherung der differenzierten Fass adengestaltung gemäß dem Vorhaben- Begründung / Seite 16 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße und Erschließungs plan mit teilweise auskragenden / vorspringenden Bauteilen zur Betonung des Gebäude teils zum Kreuzungsbereich Mark tallee / Glasuritstraße darf die nördliche Baugrenze des mit einer zwingenden Viergeschoss igkeit festgesetzten Bauteils ab dem ersten Oberge schoss bis zu einer Tiefe von bis zu 1,00 m überschritten werden. Zur Sicherung des geplanten Vordachs / Vordächer zur Passarelle ist die Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie über eine Gesamt länge von maximal 93,00 m bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m zulässig. • Der mit Ⓑ gekennzeichnete Teilbereich wird über eine überbaubare Grunds tücksfläche von rd. 51 ,00 m x 14,50 m für die geplanten Flächen für Ladenlokale / Dienstleistungen / Praxen, B üro- und Wohnnut zungen inklusive Ergänzungsnutzungen gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO zeichnerisch festgese tzt. Neben der Festsetzung zu Baugrenzen wird zur Sicherung einer durchl aufenden Straßenrandbebauung und Fortführung der südlich angrenzenden Bestandsbebauung entlang der Glasuritstraße die westliche Abgrenzung des Baufensters als Baulinie gem äß § 23 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Zur Realisierung eines Vordac hes bzw. mehrerer Vordachbereiche darf die nördliche und östliche Baugrenze bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m in nördlicher bzw. östlicher Richtung überschritten werden. Die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen dokumentieren die Gebäudestellungen und die grundlegenden Gebäudeabmessungen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan , innerhalb der „Bauf enster“ ist – mit Ausnahme der durch Baulinien festgesetzten oder im Anschluss zu öffentlichen Verkehrsflächen grenzenden Bereiche – eine geringfügige Verschiebung der Gebäude mit ei nem S pielraum von bis zu 1,00 m zur Sicherung etwaiger Anpassungserfordernisse im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess der Hochbauplanung gegeben. Die grundlegenden Maßstäblichkeiten und Gebäudeaufteilungen des Planvorhabens bleiben entsprechend dem vorliegenden V+E-Plan unberührt erhalten. 6.2.3 Bauweise und Bauform Aufgrund des vorgesehenen Architekturkonzeptes der Vorhabenplanung mit Gebäudelängen von mehr als 50,00 m bei gleichzeitig offener Gebäudestellung ohne zwingende Anbaunotwendigkeit, wird für den Vorhabenbereich keine Bauweise festgesetzt. Somit sind Gebäudelängen größer 50,00 m möglich, gleichzeitig bleibt über die nach wie vor einzuhaltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Abstands fläche die Zielsetzung einer Bebauung mit seitlichem Grenzabstand unverändert erhalten. Mit den festgesetzten Vorhabennutzungen „Einzelhandel, Dienstleistungen / Praxen / Büros, Wohnungen“ abseits einer Bebauung mit klassischen Wohnformen sind Festsetzungen gem äß § 22 Abs. 2 BauNVO zur Bauform nicht erforderlich und werden nicht getroffen. 6.2.4 Firstrichtung, Dachform Mit der Um setzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ist eine differenzierte bauliche Einpassung der Vorhabenplanung in die bestehende Stadt - und Bebauungsstruktur am Standort verbunden. Die Ausgestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen einschließlich der Aussagen zur Dachausbildung ist im Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E -Plan) als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert und gesichert. Eine weitergehende Sicherung der Dachgestaltung über Festsetzungen als örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW ist nicht erforderlich und wird nicht getroffen. Begründung / Seite 17 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 6.2.5 Material, Farbgebung Die bauliche Ausgestaltung des Vorhabens einschließlich der Aussagen zu Material und Farbgebung ist im Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E -Plan) als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 3 BauGB dokumentiert. Zur Sicherung der architektonischen Gestaltqualität der Fassadenmaterialien und - farbigkeiten entsprechend den Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW • als Hauptmaterial der Fassaden ausschließlich Ziegelmauerwerk in rot / rotbraun bis anthrazitfarbenen Farbtönen festgesetzt. Untergeo rdnet sind zur Gebäudeakzentuierung auch andere Materialien zulässig. Mit dem festgesetzten Hauptmaterial wird das im angrenzenden Umfeld des Plangebiets vorherrschende Material der Gebäudefassaden aufgegriffen und somit eine größtmögliche Einpassung der Vorhabenplanung in den städtebaulichen Kontext erwirkt. Eine weitergehende Sicherung von Material - und Farbvor gaben über Festsetzungen als örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW ist für den Vorhabenbereich nicht erforderlich und wird daher nicht getroffen. 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die im Vorhabenbereich geplanten Nutzungen erfolgt ausschließlich auf den privaten Grundstücken. Für den Vorhabenbereich wird der Stellplatznachweis über die Errichtung einer Tiefgarage mit ca. 40 Stellplätzen sowie über einen ebenerdi gen Kundenparkplatz mit rd. 114 Stellplätzen erbracht. Die inner halb der Tiefgarage zur Verfügung stehenden Stellplätze sind dabei ausschließlich den Wohnnutzungen sowie den Büro- und Dienstleistungsnutzungen zugewiesen. Den Mitarbeitern und Kunden der Fachmärkte und des Lebensmittelmarktes stehen die Stellplätze auf dem Kundenparkplatz zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Ein- und Aus fahrt v on der Bergiusstraße angebunden, die Anfahrbarkeit des Kundenparkplatzes erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Bergiusstraße. Zur Sicherung der Stellplätze und Anlagen zum ruhenden Verkehr entsprechend dem Vorhabenkonzept werden • für den gekennzeichnet en Vorhabenbereich die Flächen für die ebenerdigen Kundenparkplätze / Mitarbeiterstellplätze als Flächen für Stellplätze (S t) und Flächen der Tiefgarage (TG) einschließlich der dazugehörigen Ein- und Ausfahrtsbereiche der Tiefgarage und des Kundenparkplatz es gemäß § 12 BauNVO i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 und 22 BauGB festgesetzt. Die ebenerdigen Stellplätze sind nur als offene Stellplätze zulässig, außerhalb der festgesetzten Stellplatz - und Tiefgaragenflächen ist die Errichtung von Stellplätzen oder Anlagen für den ruhenden Verkehr unzulässig. Mit der Festsetzung wird die Anordnung der Anlagen für den ruhenden Verkehr im Vorhabenbereich pl anungsrechtlich gesichert. Die Aufteilung des Kundenparkplatzes ist nachrichtlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. Neben den PKW -Stellplätzen werden im Zusammenhang mit der Vorhabennutzung ca. 121 Fahrradabstellplätze entsprechend den Maßgaben der Stadt Münster auf dem Vorhabengrundstück realisiert. Hiervon sind etwa 101 oberirdisch und 20 in den Abstel lräumen der Wohnnutzungen bzw. Fahrradabstellräumen der Tiefgarage vorgesehen. Die oberirdischen Fahrradabstellplätze sind teilweise überdacht und werden in der erforderlichen Anzahl und Anordnung den Vorhabengebäuden und -nutzungen räumlich zugeordnet. Begründung / Seite 18 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Als Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO soll die Anordnung der Fahrradabstellplätze oder auch anderer untergeordneter Nebenanlagen (Müllsammel -/ Einkaufswagensammelanlagen), die dem Nut zungszweck des Planvorhabens dienen und seiner Eigenart nicht widerspr echen, im Vorhabenbereich unabhängig von den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Grundstück erfolgen kön nen. Eine entsprechende Festsetzung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen auch außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen, die im funktionalen Zusammenhang mit der Vorhabennutzung stehen, wird in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen. Mit der Festsetzung werden die im Anlageblatt des V+E -Plans dargestellten, außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen angeordneten Nebenanlagen planungsrechtlich gesichert. Neben der Umsetzung der Vorhabenplanung ist mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der parallelen Aufwertung des Bahnhofsbereichs auch eine Umstrukturierung der öffentlichen Stellplatzsituation verbunden. Aufbauend auf dem St rukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ und den daraus abgeleiteten Verkehrsinfrastruktur maßnahmen entfallen die Standorte im Bereich der Marktallee sowie der jetzigen Buswende, sie werden jedoch durch neue Stellplätze im Bereich der geplanten Buswende anlage und durch den weiteren Ausbau bestehender Stellplatzanlagen bzw. durch Ausbau von Flächen, die derzeit nur für ‚wildes Parken‘ genutzt werden können, ausgeglichen. Insgesamt werden ca. 23 öffentliche Stellplätze im Bereich der neuen Buswendeanlage, 15 Stellplätze über den Endausbau der Bergiusstraße und ca. 54 öffentliche P+R-Stellplätze über den Ausbau und die Erweiterung des bestehenden P+R-Parkplatzes südlich des Bahnhofsgebäudes geschaffen. Mit einer Gesamtanzahl von rund 92 Stellplätzen ist damit gegenüber dem Bestand eine geringfügige Verbesserung des Stellplatzangebots gegeben. Die im Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenplan ursprünglich geplante dreigeschossige Parkpalette südlich des ehemaligen Empfangsgebäudes der Bahn (außerhalb des Geltungsbereiches des VBP) ist mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen der Stadt Münster (ASSVW) vom 19.05.2015 nicht mehr Gegenstand des Maßnahmenplans. Nach Diskussion wurde mehrheitlich die Errichtung einer Parkpalette als mehrgeschossige Stahlkonstruktion im unmittelbaren räumlichen Anschluss an das historische Bahnhofsgebäude aus städtebaulicher und aus denkmalschützender Sicht nicht beschlossen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Umfeld des Bahnhofs und nach Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen soll die Verwaltung die Parksituation laufend beobachten und ggf. die Menge fehlender öffentlicher Parkplätze beziffern. Bei Erfordernis soll geprüft werden, etwaige zusätzl iche Stellplätze im nordöstlichen Bereich jenseits der Bahnlinie auszuweisen. 6.2.7 Werbeanlagen Um die Anordnung von Werbeanlagen im Plangebiet auf ein stadträumlich vertretbares Maß zu reduzieren und gestalterisch zu si chern, werden im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans folgende Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW als grundlegende Vorgaben zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen: • Im gesamten Vorhabenbereich sind Werbeanlagen an Gebäuden - mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht, - oder die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen, - oder die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden unzulässig. • Darüber hinaus ist die Errichtung freistehender Werbeanlagen mit einer Höhe von maximal 6,0 m ausschließlich in den im Bebauungsplan als „Standort für Werbepylon/ -stele“ gekennzeichneten Bereich sowie von bis zu 6 Fahnen mit einer Höhe von maximal 9,0 m in Begründung / Seite 19 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße den im Bebauungsplan als „Bereich für Fahnenmasten“ gekennzeichneten Bereich zulässig. Andere freistehende Anlagen der Außenwerbung al s die benannten sind unzulässig. Über die getroffenen Festsetzungen wird eine grundsätzliche Gestaltungsqualität der Werbeanlagen sichergestellt, gleichzeitig wird der Notwendigkeit nach einer angemessenen Außendarstellung der Betri ebe am Standort entsprochen. Weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen werden nicht getroffen. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Verkehrliche Situation, Erschließung Die Grundstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind über die Marktallee / Osttor (L 885) im Norden, die Bergiusstraße im Osten und Süden und über die Glasuritstraße (K 11) im Westen an das öffentliche Straßennetz der Stadt Münster angebunden. Die Marktal lee, als ehemalige Hauptwegeac hse in Ost-/ Westrichtung wurde im Zug e von Optimierungsmaßnahmen zur Straßenführung in die Verkehrsfläche „Osttor“ umgelegt und führt heute lediglich als untergeordnete Straße von der Gl asuritstraße über das Vorhabengrundstück zum Bahnhofsvorbereich. Die Max -Winkelmann-Straße im Süden dient als Hauptzufahrt zum Bahnhof und zum Plangebiet. Die Abfahrt für Rechtsabbieger auf die Glasuritstraße erfolgt über die Bergiusstraße, die Abfahrt für Links - und Rechtsabbieger auf die Glasuri tstraße über die Max-Winkelmann-Straße. Die ursprünglich vorgesehene Nord -Süd-Verbindung zwischen Marktallee und Max -Winkelmann-Straße ist lediglich im südlichen Teilbereich zwischen Bergiusstraße und Max -Winkelmann-Straße hergestellt. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept zur En twicklung des Plangebiet s als Einzelhandelsstandort und den damit verbundenen Flächenbedarfen wurde die ursprüngliche Zweiteilung des nördlichen Grundstücksclusters westlich des Bahnhofs zu Gunsten eines großen zusammenhängenden Baufeldes aufgegeben. Die dazwischen liegende Verkehrsfläche sowie die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Restflächen wurden dem Vorhabenbereich zugeschlagen. Insgesamt liegt der Vorhabenbereich in einem verkehrlich hoch erschlossenen Bereich, der Bahnhof - Hiltrup im östlich en Anschluss an die Marktallee ist dabei wichtiger Knotenpunkt in der Verknüpfung der Verkehrsträger Bus, Bahn und Individualverkehr. Die lich tsignalgeregelte Kreuzung Marktallee- Osttor / Hülsebrockstraße-Glasuritstraße weist hohe Belastungen sowohl im Bereich des motorisierten Verkehrs als auch im nicht - motorisierten Verkehr auf. Die Max -Winkelmann-Straße dient westlich der Glasuritstraße als Radfahrerstraße und endet direkt im Schulzentrum Hiltrup. Das Vorhabengrundstück mit der Zufahrt zum Kundenparkplatz und der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage wird alleinig über den westlichen Abschnitt der Bergiusstraße erschlossen. Die Anlieferung des Lebensmittelmarkts erfolgt über die Buswendeanlage östlich des Vorhabengrundstücks. Über die geplante Passarelle entlang der südliche n Fassadenseite des nördlichen Vorhabengebäudes ist erstmalig eine direkte Wegeverbindung zwischen Marktallee und Bahnhof gegeben. Zur Sicherung und Optimierung der Wegeverbindung sind ein Umbau des Kreuzungspunktes Marktallee / Glasuritstraße sowie die Errichtung einer Querungshilfe zum Bahnhofsgebäude im Bereich der neu geschaffenen Buswendeanlage vorges ehen. Nördlich des Vorhabengrundstücks wird die Verkehrsfläche der Marktallee zu einem öffentlichen Geh- und Radweg rückgebaut. Neben den Maßnahmen aus der Umsetzung des Planvorhabens sind weitergehende städtische Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im d irekten Bahnhofsumfeld vorgesehen. So ist z ur Optimierung der Ver knüpfung der Verkehrsträger Bus und Schiene nördlich des Empfangsgebäudes eine neue Buswendeanlage geplant, durch die eine zentrale Ein- und Ausstiegshaltestelle im unmittelbaren Zugangsbereich zu den Gleisen geschaffen wird. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Umgestaltungsmaßnahme wird die öffentliche Begründung / Seite 20 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Verkehrsfläche des Bahnhofsvorplatzes in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einbezogen. Die angestrebte Ver besserung der „Park and Ride“ -Funktionen aus dem Strukturkonzept ist weiterhin wichtiger Bestandteil der Planung. Mit dem Ausbau und der Erweiterung der bestehenden P+R-Anlage südlich des Bahnhofs (außerhalb des Geltungsbereichs) können rund 54 Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof angeboten werden (siehe auch Kapitel 6.2.6). Nördlich des Bahnhofsgebäudes ist ei ne neue Radstat ion im Aufbau. Darüber hinaus sind als weitere Bestandteile der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Endausbau der Bergiusstraße , die Anpassung der Einmündungsbereiche der Glasuritstraße / Marktallee und der Max- Winkelmann-Straße / Glasuritstraße, der barrierefreie Ausbau der Bah nsteige und der Haltestelle an der Max -Winkelmann-Straße, der Neubau einer Behindertenrampe sowie die Errichtung überdachter / abschließbarer Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Unabhängig von den Maßnahmen wird die Abfahrt für Links -/ Rechtsabbieger auf die Glasuritstraße weiterhin über die Max -Winkelmann-Straße erfolgen. Eine eigenständige Ampelanlage an der Kreuzung zur Glasuritstraße ist nicht vorgesehen, stattde ssen soll über eine Induktionsschleife an der Ausfahrt der Max -Winkelmann-Straße ein Anforderungsko ntakt zu der Fußgän gerampel geschaltet werden. Mit de r Umsetzung des Planvorhabens sind zusätzliche Belastungen im direkten Bahnhofsumfeld aus nutzungsbezogenen Mehrverkehren und damit Eingriffe in die äußere Erschließung und in die Funktionsabläufe der bestehenden Verkehrsstrukturen verbunden, die einer fachgutachterlichen Bewertung zu unterziehen sind. Vor dem Hintergrund wurde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die Stadt Münster eine Verkehrsuntersuchung 5 durchgeführt, die die Auswirkun gen der P lanung auf die best ehenden Straßen und die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Knotenpunkte gutachterlich bewertet. Die Bewertung der bestehenden und zukünftigen verkehrlichen Belastungen im relevanten Planbereich erfolgt anhand unterschiedlicher Planszenarien der vorhandenen Verkehrssituation und einer Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Das Untersuchungsgebiet umfasst die Knotenpunkte Osttor / Marktallee, Gl asuritstraße / Bergiusstraße, Gl asuritstraße / Max- Winkelmann-Straße unter Berücksichtigung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Grundlage der Verkehrsuntersuchung sind Verkehrszählungen der Stadt Münster im Frühjahr 2013. Für die Verkehrsprognosen w urden die Daten in den Vorgaben des Bebauung splans und den bis 2025 allgemein zu erwartenden Verkehrs zuwächsen ergänzt. Die Erarbeitung der Prognosen erfolgt auf Basis des Verkehrssimulationsmodells der Stadt Münster. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören die Datenerhebungen der Stadt Münster zur Einwohner struktur und zum Ve rkehrsverhalten der Münsteraner Bevölkerung, abgebildet über das vollständige Straßen-, Radwege-, Buslinien- und Schienennetz der Stadt und des benachbarten Umlandes. Zu Plausibilitätskontrollen wer den im Rhythmus von fünf Jahren die Verkehrsbelastungen in Teilen des Hauptverkehrss traßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit den Ergebnissen der Verkehrssimulation abgeglichen. Für den Analysefall der Ist-Situation 2013 sind folgende Ergebnisse festzuhalten: • Auf der Straße Osttor im östlichen Anschluss an die Marktallee liegt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags DTVW bei 14.400 Kfz. Auf der Hülsebrockstraße wurden Querschnittsbelastungen von werktäglich 5.700 Kfz und f ür die Marktall ee im Untersuchungsgebiet von 9.300 Kfz berechnet. Die DTV W-Belastung der Glas uritstraße beträgt im Untersuchungsgebiet 6.500 Kfz – 7.700 Kfz. Im Einmü ndungsbereich zur Glasuritstraße liegt die DTV W für die Bergiusstraße bei 500 Kfz und fü r die Max - 5 Verkehrsuntersuchung Bahnhofsquartier Hiltrup, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Juni 2013 Begründung / Seite 21 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Winkelmann-Straße bei 2.500 Kfz. Die Erschließungsstraßen im weiteren Verlauf der Bergius- und der Max-Winkelmann-Straße werden täglich von ca. 300 – 1.200 Kfz belastet. Laut Gutachten können die ermittelten Verkehrsmengen vom Straßennetz aufgenommen und über den Tag störungsfrei abgewickelt werden. Für den Prognose-Nullfall 2025 wurden neben den allgemeinen Verkehrszuwächsen und der Berücksichtigung des Planvorhabens auch die bis zum Jahr 2025 realisierbaren Infrastrukturmaßnahmen in die B ewertung mit einbezogen. Auf gesamtstädtischer Ebene sind dies der Ausbau und die Verlängerung der B 51 / B 481 n bis zum Schifffahrter Damm, der Ausbau des südlichen Albersloher Weges, der Autobahnan schluss Hiltrup, die Ortsumgehung von Wolbeck und Roxel und die Verlegung der Straße Am Max-Klemens-Kanal. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastungen im gesamten Untersuchungsgebiet zunehmen. So • steigt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags DTVW auf der Straße Osttor auf 15.200 Kfz an, die der Marktallee von 9.300 auf dann 10.200 Kfz, die DTV W der Hülsebrockstraße steigt von heute 5.700 Kfz auf dann 7.300. Für die Glasuritstraße werden Prognosebelastungen von 7.700 bis 8.900 Kfz / 24 h ermittelt. Die Umsetzung des Planvorhabens und der städtischen Infrastrukturmaßnahmen im angrenzenden Plan bereich lösen rd. 2.500 Kfz / 24 h aus. Diese werden ausschließlich über die Bergiusstraße und die Max -Winkelmann-Straße abgewickelt. Dem entsprechend steigen die DTV W-Werte im relevanten Abschnitt der Bergiusstraße auf 1.100 Kfz und auf der Max-Winkelmann-Straße im Einmündungsbereich zur Glasuritstraße auf 4.500 Kfz. Trotz der Zunahme der Verkehrsstärken sind lt. Untersuchung keine relevanten Auswirkungen auf die äußere Erschließung und die Funktionsabläufe der bestehenden Verkehrsstrukturen gegeben, auch nach Umsetzung der Maßnahmen ist ein störungsfreier Ablauf der Verkehre und eine uneingeschränkte Lei stungsfähigkeit in den betroffenen Knotenpunkten über den gesamten Tag gewährleistet. Verkehrliche Belange stehen einer Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 6.3.2 ÖPNV-Anbindung Das Plangebiet ist gut über den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Über den unmittelbar östlich angrenzenden Bahnhof Münster-Hiltrup bestehen drei Nahverkehrslinien, die insgesamt sechsmal stündlich bedient werden (RE 7: Rhein-Münsterland-Express in Richtung Köln, RB 69: Ems -Börde-Bahn in Richtung Bielefeld, RB 89: Ems -Börde-Bahn in Richtung Warburg). Der Bahnhof Hiltrup wird zudem von zwei Stadtbuslinien (Linie 5 und 6) angefahren, die das Plangebiet s owohl mit der Innenstadt Münsters als auch mit den umliegenden Stadtteilen verbinden. Im Zuge der Umsetzung der Vorhabenziele wird zur Optimierung der Verknüpfung von Bus und Bahn eine neue Buswendeanlage im direkten Vorbereich zum Bahnhof errichtet. Darüber hinaus werden zur Verbesserung der Zugänglichkeit die Bahnsteige angehoben und die Haltestelle Max-Winkelmann-Straße an der Glasuritstraße barrierefrei ausgebaut ( siehe auch Kapitel 6.3.1). 6.3.3 Verkehrsflächen Die verkehrliche Anbindung des Vorhabenbereichs erfolgt über den westlichen Abschnitt der Bergiusstraße (siehe Kapitel 6.3.1), als i nnere Erschließungsstraße ist der Vorhabenbereich über den bestehenden Bebauungsplan Nr. 424 planungsrechtlich gesichert. Im Zuge der Umsetzung der geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt Münster wird der Straßenabschnitt innerhalb der bestehenden Verkehr sflächenabgrenzung endausgebaut, eine Begründung / Seite 22 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Aufnahme der Straßenverkehrsfläche in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Der östliche Abschnitt der Bergiusstraße umfasst im nördlichen Bereich die Verkehrsflächen des Bahn hofvorplatzes mit der geplanten Buswendeanlage und sichert da rüber hinaus die verkehrliche Anbindung der Anlieferzone im Vorhabenbereich sowie die Ersc hließung der nördlich der Rampenauffahrt der Straße „Osttor“ gelegenen Grundstücke des Landwirtschaftsverlags. Zur Sicherung der benannten verkehrlichen Belange wird • die Verkehrsfläche der nordöstlichen Bergiusstraße in den Abmessungen der geplanten neuen Buswendeanlage und Behindertenrampe in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einbezogen und über eine Tiefe von rd. 92 m und eine Breite von rd. 35 m als öffentliche V erkehrsfläche gem äß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Die vorgesehene Ausgestaltung und Lage der geplanten Buswendeanlage sowie der Behindertenrampe ist unverbindlich in den Bebauungsplan eingetragen. Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 424 ist dabei die Verkehrsfläche des Bahnhofvorplatzes nach Westen deutlich reduziert, die Flächen werden in den Grenzen des Vorhabenbereiches dem Vorhabengrundstück zugeschlagen. Neben der Wegeverbindung über die geplante Passarelle auf dem Vorhabengrundstück ist im Zuge der verkehrlichen Umgestaltungsmaßnahmen eine zusätzliche Wegeachse zwischen Marktallee und Bahnhof nördlich des Planvorhabens vorgesehen . Unabhängig vom Vorhabengrundstück sollen somit zielgerichtete und zügige Fuß- und insbesondere Radverkehre zum und vom Bahnhof für Pendler er möglicht we rden. In den benannten Zielsetzungen wird • innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche nördlich des Vorhabenbereichs die Wegeverbindung mit einer Länge von ca. 110 m und einer Mindestbreite von 3,00 m nachrichtlich als „geplanter Fuß - und Radweg“ in den Bebauungsplan übernommen . Zur etwaig erfo rderlichen Anpassung des bestehenden Böschungsverlaufs an den geplanten Fuß - und Radweg sind die nördlich angrenzenden Flächen als Bestandteil der öffentlichen Verkehrsfläche in den Geltungsbereich mit einbezogen. Im Bereich des westlichen Vorhabengebäudes ist zum angrenzenden Geh- und Radweg der Glasuritstraße infolge des geplanten barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Max-Winkelmann- Straße“ eine Au fweitung der Straßenfläche in Anpassung der Verkehrsführung am Gebäu de erforderlich. Zur Sicherung der Maßnahme wird • über eine Länge von rd. 53,00 m und einer Breite von bis zu 7,50 m die Anpassungsfläche im westlichen Vorbereich des Vorhabengebäudes in den Geltungsbereich einbez ogen und in der Festsetzung als öf fentliche Verkehrsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB der im Bebauungsplan Nr. 424 festgesetzten Straßenverkehrsfläche der Glasuritstraße in den zukünftigen Ausbauerfordernissen zugeschlagen. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf innerhalb der festgesetzten Nutzungen sicherzustellen und ungeregelte Grundstückszufahrten abseits der festgesetzten Ein- und Ausfahrten (s iehe Kapitel 6.2.6) auszuschließen, werden • für die freien Seiten des Vorhabengrundstücks zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen nach Westen, Osten und Süden sowie zur Wegeverbindung der Passarelle Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB festgesetzt. Begründung / Seite 23 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Mit den getroffenen Festsetzungen zu Verkehrsflächen und Anschluss anderer Flächen an Verkehrsflächen ist die verkehrliche Anbindung und Erschließung der Vorhabennutzungen im Kontext der bestehenden und zukünftigen Verkehrsstrukturen sichergestellt. Die weitergehende Sicherung von Wegerechten über das Vorhabengrundstück wird über zusätzliche Geh- und Radfahrrechte getroffen (siehe Kapitel 6.4.2). 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 6.4.1 Ver- und Entsorgungssituation Das Plangebiet ist über die technische Infrastruk tur in den umgebenden Verkehrsflächen der Marktallee, Bergiusstraße und Glasuritstraße an das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt Münster in ausreichendem Maße angeschlossen. Über die teilweise Unterbauung des Plangrundstücks mit einer Tiefgarage ist das auf dem Grundstück bestehende Leitungsnetz entsprechend den Erfordernissen der neuen Nutzungs - und Bebauungsstruktur weitestgehend neu anzulegen und an das vorhandene Leitungsnetz in den öffentlichen Verkehrsflächen neu anzuschließen. So werden die im nördlichen Plangebiet verlaufenden Leitungen zur Wasser-, Strom- und Gasversorgung der Stadtwerke Münster sowie Leitungen der Telekom im Zuge der Umsetzung des Planvorhabens erneuert und in einer veränderten Trassenführung zum neu geplanten öffentlichen Fuß- und Radweg im Verlauf der Marktallee geführt. Im Kreuzungsbereich Glasuritstraße / Osttor befindet sich zudem ein Versorgungsschacht der Telekom mit 12 PVC-Rohren, von dem aus in nordös tlicher Richtung zum Osttor eine Leitung / ein Lei tungsbündel mit Glasfaserkabeln über den Planbereich ver läuft. Das Glasfaserkabel sowie der zugehörige Schacht im Gehwegbereich sind aufgrund der notwendigen Biegungsradien nicht verlegbar und als Bestandteil des geplanten Netzausbaus zwingend erforderlich. Eine Überbaubarkeit der Leitungen ist jedoch in Absti mmung mit der Telekom als Versorgungsträger möglich. Die Sicherung erfolgt über eine Ei ntragung im Grundbuch, die Festsetzung eines Leitungsrechtes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist nicht erforderlich. Auf dem Vorhabengrundstück sind keine öffentlichen Vers orgungsanlagen vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Vor habens ist jedoch der Bau einer Trafostation erforderlich, die ausschließlich der Eigenversorgung des Vorhabens mit Strom dient. Öffentliche Belange der Ver - und Entsorgung werden davon nicht berührt. Der Standort der privaten Trafostation ist zum jetzigen Zeitpunkt inner halb des Vorhabengebäudes im Bauteil A geplant. Eine genaue Festlegung des Standortes kann derzeit abschließend noch nicht vorgenommen werden und erfolgt daher im weiteren Planungsprozess in Abstimmung mit der Netzgesellschaft der Stadtwerke Münster. Die Abfallentsorgung der Nutzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ü ber die Anfahrbarkeit der G ebäude für Müllfahrzeuge über die angrenzenden öffentlichen Verkehrsfl ächen bzw. über das Vorhabengrundstück sichergestellt. Weitergehende planungsrechtliche Belange zur Ver- und Entsorgung werden nicht berührt. 6.4.2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte In den Zielsetzungen des Strukturkonzeptes „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ und des begrenzten Architektenwettbewerbs zur Überplanung des Standort s ist eine Wegeverbindung für Fußgänger und Radfah rer vorzusehen, die den östlichen Abschluss der Marktallee mit dem Bahnhof Hiltrup verbindet und somit neue strukturelle A nreize in der wichtigen Wegeachse schafft. Im Planvorhaben wird diese Verbindung als sogenannte „Passarelle“ in Ost-/ Westrichtung über das Vorhabengrundstück entlang der Südf assade im Eingangsbereich der geplanten Einzelhandelsnutzungen des nördlichen Vorhabengebäudes geführt (siehe Begründung / Seite 24 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Kapitel 1.2). Über die Breite von 6,00 m sind die gestalterische Großzügigkeit der Wegeachse und ein ungestörtes Begegnen der Verkehrsabläufe sichergestellt. Als Bestandteil des Vorhabengrundstücks erfolgt die planungsrechtlic he Sicherung der Wegeverbindung über • die Festsetzung eines Ge h- und Radfahr rechtes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger (GR-AE). Neben der Festsetzung einer mit Geh - und Radfahrrecht GR zu belastenden Fläche zugunsten der Anlieger A und der Erschließungsträger E im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden zusätzliche Regelungen zur Freihaltung der Wegefläche für die Öffentlichkeit im Durchführungsvertrag geschlossen. Festsetzungen von Geh- Fahr- und Leitungsrechten zur Sicherung der technischen Infrastruktur sind nicht erforderlich und werden nicht getroffen (siehe Kapitel 6.4.1). 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur Flächen oder Einrichtungen für den Gemeinbedarf oder anderweitige Einrichtungen der sozialen Inf rastruktur sind nicht Gegenstand der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauG B werden nicht getroffen. Mit Blick auf die geplanten Vorhabennutzungen werden auch keine zusätzlichen Bedarfe abseits der im Stadtteil bereits bestehenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur generiert. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Ausgehend von den bestehenden Grünstrukturen mit dem ca. 250 m östlich des Plangebiets gelegenen „Waldpark“ und den übergeordneten Freiraumvernetzungen zum Dortmund- Ems- Kanals, zur „Große Lodden“ und „Hohe Ward“ im östlichen und südlichen Anschluss an den Stadtteil sind für den Geltung sbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 keine zusätzlichen öffentlichen Grün- oder Freiflächen zur Umsetzung grünräum licher Belange erforderlich, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden daher nicht getroffen. 6.6.2 Private Grünflächen Vor dem Hintergrund der im Plangebiet bestehenden oder geplanten Nutzungen ist im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 eine Sicherung grünräumlicher Belange über private Grünflächen nicht erforderlich; Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB werden daher nicht getroffen. 6.6.3 Wald / Flächen für die Landwirtschaft Mit Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 sind weder im Plangebiet noch im übergeordneten Planbereich Belange oder Flächen der Landwirtschaft oder Waldfl ächen betroffen; Festsetzungen gemäß § 9 A bs. 1 Nr. 18 BauGB werden nicht getroffen. 6.6.4 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ist eine vollständige Neuordnung des Vorhabengrundstücks in den neu formulierten städtebaulichen und architekt onischen Zielsetzungen verbunden. A ufgrund der in Teilflächen vorgesehenen Unterbauung des Plan grundstücks mit einer Tiefga rage sowie der für die Begründung / Seite 25 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Einzelhandelsnutzungen erforderlichen großflächigen ebenerdigen Stellpl atzanlage ist ein Erhalt der Vegetation nicht möglich. Auch die im Eingangsbereich der Passarelle zur Marktallee / Glasuritstraße vorhandenen Einzelbäume wären nur unter Aufgabe der in diesem Bereich vorgesehenen Tiefgarage zu erhalten. Vor dem benannten Hintergrund wer den Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB zum Erhalt von Baum - oder Strauchpflanzungen für das Vorhabengrundstück nicht getroffen. Die Sicherung einer grünräumlichen Gestaltqualität der Gebäude und Gebäudevorbereiche im Vorhabenbereich erfolgt über differenzierte Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB . Folgende Festsetzungen werden getroffen: • Das Hauptdach des eingeschossigen Gebäudebereichs der Einzelhandelseinrichtungen im Teilbereich Ⓐ ist mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. Mit der Festsetzung ist eine hochwertige grünräumliche Gestaltung der großflächigen Dachfläche sichergestellt, gleichzeitig wird die Wohn qualität der in den Obergeschossen über den Einzelhandelseinrichtungen liegenden Wohnnutzungen mit Blick auf die begrünte Dachfläche aufgewertet. • Zur Sicherung eines gestalteten Übergangs des Kundenparkplatzes zur nördlich angrenzenden Wegeachse ist südlich der Passarelle die Anpflanzung von insgesamt 6 Einzelbäumen festgesetzt, zusätzlich ist im Bereich des Kundenparkplatzes die Anpflanzung von 3 weiteren Einzelbäumen festgesetzt. Zu pflanzen sind Hochstämme einer einheitlich mittel- bis großkronigen Baumart mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm. D ie Bäume sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unter halten, die Baumstandorte sind vor Befahren und Beparken zu si chern. Zur Abstimmung der Baumstellungen auf die Anordnung der Kundenparkplätze sind die Baumstandorte lediglich nachrichtlich im Bebauungsplan aufgenommen. • In Ergänzung zu den Baumpflanzungen sind zur linearen Betonung der Wegeverbindung und zur grünräumlichen Abgrenzung zum Kundenparkplatz entlang der südlichen Grenze der Passarelle auf den mit einem Pflanzgebot festgesetzten Flächen Heckenpflanzungen einer standortgerechten einheitlichen Gehölzart mit einer Höhe von 0,80 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. • Die nördlich des Vorhabengebäudes im Teilbereich Ⓐ mit einem Pf lanzgebot belegten Flächen mit einer Breite von 1,50 m sind mit standortgerechten heimischen Sträuchern zu bepflanzen, die Bepflanzungen sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten. Mit der Festsetzung soll eine hochwertige Grünbepflanzung der G ebäuderückseite zum angrenzenden öffentlichen Fuß- und Radweg sichergestellt werden, gleichzeitig soll über die Bepflanzung einem möglichen Vandalismus durch Graffiti entgegengewirkt werden. Für die öffentlichen Verkehrsflächen im Anpassungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach Osten ist über die geplante Errichtung der neuen Buswendeanlage ein Erhalt der mit einem Erhal tungsgebot im bestehenden Bebauungsplan Nr. 424 belegten 7 Einzelbäume im Vorfeld des Bahnhof sgebäudes voraussichtlich nicht m öglich. Ein weiterer Baum ist außerhalb des Geltungsbereichs im Osten in der Fläche für die Bahnanlage ebenfalls als „zu erhalten“ festgesetzt. Diese insgesamt acht Linden sind zum Teil bereits heute stark in ihrer Vitalität durch die vorherrschenden Standortbedingungen g eschädigt oder abgängig. Eine Linde ist zusätzlich von einem Pilz befallen, sodass alleine daraus ein Erhalt der Bäume dauerhaft nicht gesichert ist und daher Neupflanzungen im Bereich der Buswendeanlage vorgesehen sind. Eine Sicherung der Bestandsbäume über eine Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB wird aus den benannten Gründen nicht vorgenommen. Auch im Bereich der Begründung / Seite 26 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Glasuritstraße im Anschluss an das westliche Vorhabengebäude ist aufgrund der geänderten Radwegeführung infolge des dort vorgesehenen barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Max - Winkelmann-Straße“ ein Erhalt der 3 Bestandsbäume in diesem Bereich nicht möglich. Mit Wegfall der Bäume ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB • die Anpflanzung von 5 Einzelbäumen auf der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der neuen Buswendeanlage vorzunehm en. Zur Abstimmung der Baumstellungen auf die konkrete Tiefbauplanung der Buswendeanlage sind die Baumstandorte nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Neben dem Pflanzgebot im Bereich der neuen Buswendeanlage ist durch die Stadt Münster die Anpflanzung von 5 weiteren Bäumen im westlichen Abschnitt der Bergiusstraße im Bereich der öffentlichen Stel lplätze (außer halb des Geltungsbereichs) vorgesehen. Insgesamt werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans 14 Bäume als zu pflanzen festgesetzt. Mit den festgesetzten Anpflanzgeboten ist eine grünräumliche Einbettung der Vorhabennutzung in den bestehenden stadtr äumlichen Kontext gewährleistet. Eine weitergehende Konkretisierung der Pflanzt ypen wird in Abstimmung mit dem Grünfl ächenamt der Stadt Münster im weiteren Umsetzungsprozess des Planvorhabens getroffen. 6.6.5 Ausgleichsflächen Der Vorhabenbereich wird derzeit im Wesentlichen als Brachfläche wahrgenommen. G rößere Grünflächen kommen auf dem Grundstück nicht vor, jedoch sind Grünstrukturen in Form ruderaler Krautfluren vorhanden. Auf den öffentlichen Verkehrsflächen im östlich angrenzenden Anpassungsbereich prägen insbesondere die 7 Linden im Vorfeld des Bahnhofsgebäudes das grünräumliche Erscheinungsbild. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 liegt innerhalb des seit März 2002 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 424 „Hiltrup – Bahnhofsbereich (Max - Winkelmann-Straße / Gl asuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster -Hamm)“, dessen planungsrechtliche Festsetzungen im Sinne einer Ausgangs situation der Eingriffsregelung zugrunde zu legen sind. Die im vorliegenden Bebauung splan getroffenen Festsetzungen werden in der Bilanzierung des Planzustandes berücksichtigt. D ie Bila nzierung6 (siehe Kapitel 8.5) kommt zu dem Ergebnis , dass mit der Planung ein Eingriff gemäß § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) vorbereitet wird, der gem äß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1 a Abs. 3 BauGB vom Verursacher auszuglei chen ist. Für den externen Ausgleich ist folgende Fläche vorgesehen: Gemarkung Nienberge, Flur 28, Flurstück 101 (teilw.) Eigentümer: Stadt Münster Größe: 1.877 m² Registriernummer im Kompensationsflächenkataster der Stadt Münster: 3602. Ein Ausgleichskonzept7 (Ausgleich am Gröverbach in Müns ter-Häger) liegt vor. Eine weitergehende planungsrechtliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen ist nicht erforderlich, 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 und Vorhaben- und Erschließungsplan „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ – Ausgleichsbilanzierung Proj.-Nr.: NW-141030, FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Stand Februar 2015 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 und Vorhaben- und Erschließungsplan „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“ – Ausgleich am Gröverbach in Münster-Häger Proj.-Nr.: 141030 FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Stand Februar 2015 Begründung / Seite 27 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 a bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden im Bebauungsplan daher nicht getroffen. 6.7 Immissionsschutz 6.7.1 Schallimmissionen Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ist als Teil der Siedlungsstrukturen des östlichen Hiltruper Innenstadtbereichs durch Lärmemissionen, insbesondere durch Verkehrslärm der direkt angrenzenden innerstädtischen Haupterschließungsstraßen Marktallee / Osttor (L 885) und Glasuri tstraße (K 11) sowie durch die Bahntrasse Münster -Hamm, belastet. Vor dem Hinter grund kann nicht aus geschlossen werden, dass für die Überplanung des Grundstücks als lärmvorbelasteten Bereich die Orientierungswerte der DIN 18005 nicht eingehalten werden können bzw. sogar überschritten werden. Weitergehend sind Gewerbelärmvorbelastungen aus bestehenden Gewerbebetrieben im Quartier zu berücksichtigen. Die Errichtung von großfl ächigen Einzelhandelsnutzungen in Kombination mit Dienstleistungs -, Praxen / Büro- und Wohnnutzungen am Standort sowie die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Bahnhofs Hiltrup ist ausdrückliches Planungsziel der Stadt Münster, mit dem Plan vorhaben werden die politischen Beschlüsse zur Überplanung des Bahnhofbereichs entsprechend dem Ergebnis des begrenzten Architektenwettbewerbs aus dem Jahre 2012 umgesetzt. Mit de m Planvorhaben ist neben den Einzelhandelsnutzungen auch die Errichtung von ergänzenden Büro- und Wohnnutzungen in den Obergeschossen der Gebäude verbunden, für die die Immissionsschutzanforderungen nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten sind. Diesem Erforder nis wird über die städtebauliche Anordnung und Grundrissorientierung der Gebäude in Kombination mit effizienten baulichen Schallschutzmaßnahmen entsprochen. So wird als aktive Schallschutzmaßnahme über die parallele Anordnung der Gebäude zur Marktallee / Osttor und Glasuritstraße der Verkehrslärm zu den r ückwärtigen Grundstücksbereichen abgeschirmt, zusätzlich öffnen sich die Fassaden der Gebäude mit den Hauptaufenthaltsbereichen der Wohnungen zu den st raßenabgewandten Seiten. Die Nutzungen selbst werden über passive S challschutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden geschützt. Weitergehende aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder - wällen sind vor dem Hinter grund der innerstädtischen Lage des Plangebiets mit dem Erfordernis einer stadtgestalterischen Adres sbildung unter Einbeziehung der bestehenden Bebauungsstrukturen ausgeschlossen. Das Konzept selbst kann ohne baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV in die öffentlichen Verkehrswege der angrenzenden Straßen umgesetzt werden, als verkehr liche Hauptanbindung wird die bestehende südliche Zufahrt des Vorhabengrundstücks von der Bergiusstraße genutzt (siehe Kapitel 6.3.1). Mit Umsetzung des Konzeptes sind projektbezogene Mehrverkehre auf die angrenzenden Straßen gegeben, eine relevante Verschlechterung der bestehenden Verkehrslärmsituation ist jedoch nicht zu erwarten. Mit Blick auf die benannte Ausgangssituation wurde zum Bauleitplanverfahren eine schalltechnische Untersuchung8 durchgeführt, die • die Gewerbelärmsituation auf schützenswerte Nutzungen im Bestand und in der Planung, 8 Schalltechnische Bericht Nr. LL8837.1/02 im Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBP Nr. 543 und zum BV „Edeka-Markt Bahnhof Münster-Hiltrup“ der Stadt Münster, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand Juni 2014 Begründung / Seite 28 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • den Einfluss des anlagenbezogenen Mehrverkehrs im Sinne der TA Lärm Nr. 7.4 • und die Verkehrslärmsituation im Plangebiet, bezogen auf die geplanten Wohn- und Büronutzungen ermittelt und gutachterlich bewertet. GEWERBELÄRM Für die Ermittlung und Beurteilung der G ewerbelärmsituation wurden vorab die relevanten Immissionspunkte in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Münster festgelegt . Die Beurteilung der Geräuschs ituation er folgt gemäß TA Lärm, in Abhängigkeit der Gebietsausweisung sind die Immissionsrichtwerte durch die Summe aller Gewerbelärmeinwirkungen einzuhalten. Die Einstufung des Schutz anspruches erfolgt in Abstimmung auf die festgesetzte Vorhabennutzung in der im bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan für den Standort festgesetzten Gebietskategorie als Kerngebiet (MK) . Der Beurteilungszeitraum tags umfasst die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr, als Beurteilungszeitraum nachts ist die lauteste Stunde in der Zeit zwi schen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr in Ansatz gebracht. Die Bewertung der Immissionen aus Gewerbelärm erfolgt anhand folgender Geräuschquellen, Ausgangsdaten und Anforderungen: • Kundenparkplätze mit ca. 134 PKW-Stellplätzen sowie 3 Einkaufswagensammelstationen unter Einsatz lärmarmer Einkaufswagen, Einschränkung der Parkplatznutzung ausschließlich für den Tageszeitraum. (Anmerkung: Mit weiterem Planungsstand hatte sich die Anzahl der PKW-Stellplätze des Kundenparkplatzes auf 114 reduziert) • An-/ Abfahrtswege auf dem Betriebsgelände (außerhalb der öffentlichen Straße) in asphaltierten Fahrgassen und Tiefgaragenrampen. • Büro-/ Praxen-/ Anwohnerparkplätze in der Tiefgarage, insgesamt ca. 40 PKW-Stellplätze, davon rd. 18 für die zugehörigen Wohnungen. • Anlieferung durch LKW und Verladevorgänge unter Festlegung der Standorte der Anlieferzonen gemäß V+E-Plan und Ausschluss von Anlieferungen nachts , geschlossene Anlieferzone für den Lebensmittel markt mit der Möglichkeit von Verladungen bei geöffnetem Tor. • technische Außenaggregate (z. B. Kühlverflüssiger etc.) , insgesamt sind 3 Kühlaggregate auf den D ächern der Vorhabengebäude in Ansatz gebracht, weitergehende Konkretisierungen sind im weiteren Bauantragsverfahren zu treffen. Weitergehende Details sind dem Gutachten zu entnehmen. Unter Zugrundelegung der benannten Maßgaben s ind folgende Ergebnisse zum Gewerbelärm festzuhalten: • Im Bereich aller angrenzenden Nutzungen – im Bestand wie auch in der Planung – werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Kerngebiete eingehalten bzw. weitestgehend um mindestens 6 dB unterschritten. • Am Planvorhaben selbst i st lediglich an der Ostfassade des Gebäudeteils B von einem relevanten Zusatzbeitrag tags auszugehen. Hiervon betroffen ist zusätzlich außerhalb des Plangebiets lediglich das zweite Obergeschoss am Immissionspunkt IP 01b (Bergiusstraße 2), direkt gegenüber dem Parkplatz mit der zugehörigen Ein- und Ausfahrt. Hier wird der Immissionsrichtwert rechnerisch nur um 5 dB unte rschritten. Für die Begründung / Seite 29 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Immissionspunkte erfolgt eine separate Bewertung der maximal zulässigen Gewerbelärmvorbelastung (siehe Kapitel 8 des Gutachtens). An allen übrigen Immissionspunkten – sowie insgesamt nachts – ist von keinem relevanten Zusatzbeitrag auszugehen, w omit auch unter Berücksichtigung einer ggf. relevanten Gewerbelärmvorbelastung im Si nne der TA Lärm von keinen unzulässigen Geräuscheinwirkungen auszugehen ist. Einschätzung der Vorbelastung durch die südlich angrenzenden Gewerbegebiete: Im Umfeld des Plangebiets befinden sich diverse Industrie- und Gewerbegebiete ohne konkrete Festsetzungen zu maximal zulässi gen Gewerbelärmemissionen im Sinne von Emissionskontingenten oder flächenbezogenen Schallleistungspegeln, konkrete Vorgaben der zuständigen Behörden zur Gew erbelärmvorbelastung der angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiete konnten nicht getroffen werden. Da insbesondere zu den Einwirkungen des direkt benachbarten ALDI-Marktes und des Restaurants an der Bergiusstraße 1 keine Angaben vorliegen, wurde hier eine Abschätzung vorgenommen. Für die Folgenutzung des Lidl-Marktes im Gebäude Marktallee 88 wurde aufg rund der Parkplatznutzung auf der abgewandten Seite keine relevante Gewerbelärmvorbelastung für den untersuchten Bereich angenommen. Die Ergebnisse der Bewertung der Gewerbelärmvorbelastung zeigen , dass die Vorbelastung in Bezug auf die Bestandsbebauung im Wesentlichen durch di e schützenswerten Nutzungen an der Glasuritstraße 65 b (Allgemeines Wohngebiet WA) und die Wohn- / Geschäftshäuser Bergiusstraße 2 und 8 (Mischgebiet MI) bestimmt wird. Ferner sind für die Betrachtung der Vorbelastung aus den südlichen Gewerbe- und Industriegebietsflächen die Süd- / Ostfassaden der Baugrenzen bzw. des vorhandenen Gebäudes an der Max -Winkelmann-Straße 85- 87 maßgeblich. Demnach • werden im Bereich der hier betroffenen Wohnbebauung die Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung zum Teil bereits ausgeschöpft, • darf im Bereich der Immissionspunkte, an denen von einer Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung auszugehen ist, dann das Planvorhaben keinen zusätzlichen relevanten Beitrag im Si nne der TA Lärm leisten (Richtwertunterschreitung um mindestens 6 dB), • ist am Bauteil B bzw. an der Bergiusstraße 2, unter Berücksichtigung der vorgenommenen Vorbelastungseinschätzungen an den Immissionspunkten mit einer relevanten Zusatzbelastung durch den Edeka- Markt, insgesamt von keinen unzu lässigen Geräuscheinwirkungen im Sinne der TA Lärm auszugehen, • wird die maximal zulässige Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung durch andere Immissionspunkte bestimmt, sodass rein aus physikalischen abstandsbedingten Pegelminderungen in sgesamt keine Addition über die Immissionsrichtwerte hinaus zu erwarten ist. Spitzenpegel Für die Geräuschquellen auf dem Anlagengrundstück wurden durch den Gutachter die Spitzenpegelereignisse (beschleunigte Abfahrt der LKW, Einsatz der Betriebsbrem se, Heck - und Kofferraumklappenschließen von PKW, Einstapeln in die Einkaufswagensammelstationen etc.) im Sinne der TA Lärm bewertet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass • im Einwirkungsbereich der geplanten Nutzungen in den getroffenen Ausgangsdaten und Anforderungen (s iehe oben) keine unzulässigen Geräuschimmissionen durch Spitzenpegeleinwirkungen zu erwarten sind. Begründung / Seite 30 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • Lediglich im Nahfeld der Tiefgaragenein- und -ausfahrt an der Bergiusstraße im EG / 1. OG des Bauteils B sind nachts Spitzenpegelüberschreitungen möglich . Über die Zulässigkeit von Wohnnutzungen alleinig im 2. OG des Bauteils B (siehe Kapitel 6.2.1) ist hier jedoch die Bewertung der Nachtzeit nicht relevant, unz ulässige Spitzenpegeleinwirkungen sind somit nicht zu erwarten. Zur planungsrechtlichen Sicherung der gutachterlichen Ergebnisse zum Gewerbelärm werden im vorh abenbezogenen Bebauungsplan Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB festgesetzt bzw. als verhaltensbezogene Anforderungen in Form von Hinweisen aufgeführt. Sie umfassen • die Festsetzung der Lage der LKW-Anlieferzone und Ausgestaltung als vollständig geschlossene Anlieferzone für den Lebensmittelmarkt im Bauteil A, • die Festsetzung der Lage der Tiefgaragenein- und -ausfahrt im Bauteil B, • die Festsetzungen zur Oberflächenbeschaffenheit von Fahrgassen und Tiefgaragenrampen. • Hinweise zum Aussc hluss von Anlieferungen nachts (22:00-6:00 Uhr), zu Be - und Entladevorgängen, zur Einschränkung der Kundenparkplatznutzung ausschließlich für den Tageszeitraum (6:00 -22:00 Uhr) zur alleinigen Verwendung lärmarmer Einkaufswagen sowie zur Einhaltung der schalltechnischen Anfo rderungen an technische Außenaggregate. Über die benannten planungsrechtlichen Fests etzungen und angeführten Maßnahmen zur Lärmvorsorge ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den relevanten Immissionspunkten bei gleichzeitigen sicheren und leistungsfähigen Funktionsabläufen der betrieblichen Einrichtungen im Vorhabenbereich gewährleistet. ANLAGENBEZOGENER MEHRVERKEHR Zur Bewertung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs auf den öffentlichen Straßen im Sinne der Nr. 7.4 der TA Lärm wurden neben den Daten aus der städtischen Verkehrsuntersuchung (siehe Kapitel 6.3.1) zusätzliche verkehrliche Grundlagendaten ermittelt 9. Dabei wurde das zu erwartende Verkehrsaufkommen nach Inbetriebnahme der Einzelhandelsnutzungen (Prognose 2025) dem zugehörigen Null fall zum gleichen Prognosehorizont gegenübergestellt. Die Bewertung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs ist nur bezogen auf die Bergiusstraße und die Max-Winkelmann-Straße durchzuführen, ab der Glasuritstr aße bzw. auf der Marktallee / Osttor ist von einer Vermischung mit dem übrigen öffentlichen Verkehr ausz ugehen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass • zwar an der Bergiusstraße eine Erhöhung der Verkehrslärmsituation um mehr als 3 dB tags hervorger ufen werden kann, insgesamt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV jedoch unterschritten werden. An den Immissionspunkten an der Max-Winkelmann-Straße, an denen der Immissionsgrenzwert nachts überschritten wird, ist dagegen von keiner relevanten Erhöhung durch den anlagenbezogenen Mehrverkehr auszugehen. 9 Erschließung von Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans Nr. 543 in Münster-Hiltrup, Ermittlung von verkehrlichen Grundlagendaten für lärmtechnische Berechnung Proj -Nr.:06130028, Ingenieurgesellschaft nts mbH Münster, Stand November 2013 Begründung / Seite 31 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Im Sinne der Nr. 7.4 der TA Lärm sind unzulässige Verkehrslärmeinwirkungen durch anlagenbezogenen Mehrverkehr auf den hiervon betroffenen öffentlichen Straßen nicht zu erwarten. Vor dem benannten Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass das Planvorhaben selbst ohne baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV in die öffentlichen Verkehrswege d er angrenzenden Straßen umgesetzt werden kann, sind vorhabenbezogene Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden im Umfeld des Plan vorhabens nicht erforderlich. Die weitergehende Bewertung der Verkehrslärmauswirkungen kann daher auf die geplanten Vorhabennutzungen beschränkt werden. VERKEHRSLÄRM IN DER BAULEITPLANUNG Die Ausgangsdaten für die Verkehrslärmsituation im Plangebiet wurden den Verkehrsprognosen der vor liegenden verkehrlichen Grundlagendaten 9 entnommen. Hier bei wurde der Planfall ‚Prognose 2025‘ mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden relevanten Straßen unter Berüc ksichtigung der durch das Planvorhaben und durch die geplanten städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen erzeugten Verkehrsströme in Ansatz gebracht. Die Berechnung der Geräuschsituation geht von den vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den angrenzenden Straßen von 50 km/h und einer asphaltierten Straßenoberfläche aus. Zusätzlich wurden die Ampel an der Kreuzung Glasuritstraße / Marktallee / Hülsebrockstraße / Osttor und an der Einmün dung der Max - Winkelmann-Straße auf die Glasuritstraße sowie die Busstellplätze und PKW-Parkplätze am Bahnhof im Bereich des Buswendeplatzes berücksichtigt. Als Verkehrsbewegungen für die Busse wird tags von 152 und nachts von 14 Gelenkbussen ausgegangen. Für die ca. 23 PKW- Stellplätze innerhalb der neuen Buswendeanlage wird gemäß der Parkplatzlärmstudie eine Bewegungshäufigkeit für P+R -Parkplätze (stadtnah, gebührenfrei) von 0,3 Bewegungen j e Stellplatz und Stunde tags bzw. 0,06 Bewegungen je Stellplatz und Stunde nachts berücksichtigt. Östlich des Plangebietes verläuft die Bahnstrecke 2931 Münster-Hiltrup, Bereich Bahnhof / Bergiusstraße. Die für die Streckenabschnitte anzusetzenden Zugzahlen basieren auf Angaben der Deutschen Bahn AG . Weitergehende Details zu den Ausgangsdaten sind dem Gutachten zu entnehmen. Für die Einwirkungen aus Verkehrslärm gelten in Abstimmung auf die festgesetzten zulässigen Vorhabennutzungen und den Festsetzungen des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 424 die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN 18005-1 für Kerngebiete mit 65/55 dB(A) tags/nachts. Folgende Berechnungsergebnisse zum Verkehrslärm sind festzuhalten: Außenwohnbereiche (Balkone, Dachterrassen) • Sowohl im Bereich der Balkone des Bauteils A als auch auf den geplanten Dachterrassen des Bauteils B wird der schalltechnische Orientierungswert von 65 dB(A) tags eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Seitenfront in Richtung zur Glasuritstraße als geschlossenes Bauteil auszuführen ist . Somit sind bei der Gebietseinstufung als Kerngebiet (MK) keine unzulässigen G eräuscheinwirkungen im Bereich der Außenwohnbereiche des Plangebiets zu erwarten. Wohn- und Aufenthaltsräume Es sind zum Teil tags und nachts deutliche Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte zu erwarten. Diese betreffen • tags: Bauteil A (Nord- und Westfassade) und Bauteil B (Westfassade) Begründung / Seite 32 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • nachts: Bauteil A (Nord-, Ost - und Westfassade so wie die Südfassade der westlichen Wohneinheiten im 1. OG und 2. OG) und Bauteil B ( Nord-, West - und Südfassade bei Wohnnutzungen) • Der Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags wird ausschließlich an der Westfassade im EG und 1. OG des Ba uteils B erreicht bzw. überschritten. Hier ist die Ausweisung von schützenswerten Räumen im Sinne der DIN 4109, insbesondere von Wohnungen, zu vermeiden. Nachts werden im Bereich möglicher schützenswerter Wohnnutzungen (Bauteil A Nord- und Westfas sade 1. - 3. OG u nd Bauteil B nur Westseite bei Wohnräumen im 2. OG) Beurteilungspegel > 60 dB(A) hervorgerufen. Bei schützenswerten Wohnnutzungen im EG und 1. OG des Bauteils B wären Beurteilungspegel bis zu 64 dB(A) nachts zu erwarten. • An allen Fassaden mit einem Beurteilungspegel > 50 dB(A) nachts sind bei f ür zum Schlafen geeigneten Räumen schallgedämpfte Lüftungseinrichtungen oder ausreichend optimierte Vorbauten mit Hinterlüftung vorzusehen. Auch bei Räumen zu Dachterrassen an zurückversetzten Fassaden des Bauteils B wird ein Beurteilungspegel > 50 dB(A) durch Verkehrslärmeinwirkungen hervorgerufen. Somit wären auch hier schallgedämp fte Lüftungseinrichtungen für zum Schlafen geeignete Räume erforderlich. Da jedoch am Bauteil B an der Ostfassade bzw. den Fassaden zu den Dachterrassen hin der schalltechnische Orientierungswert für Kerngebiete eingehalten wird, ist hier dennoch ein für Kerngebiete ausreichender Rückzugsbereich gegeben. Sonderfallbetrachtung Loggia Bauteil A Bei allen o. g. Berechnungsvarianten wurde di e ursprüngliche Planung – mit Balkonen an der Südseite des Bauteils A – berücksichtigt. Ferner wurde davon ausgegangen, dass die Seitenfronten der Balkone in Richtung zur Glasuritstraße als geschlossenes Bauteil ausgeführt werden. Das Gutachten zeigt, dass der schalltechnische Orientierungswert von 65 dB(A) tags für Kerngebiete eingehalten wird. Somit sind im Sinne der DIN 18005-1 schützenswerte Außenwohnbereiche zulässig. Da jedoch während der Nachtzeit an der dann zurückversetzten Außenfassade der Wohneinheit (WE 1) ein Beurteilungspegel von 56 dB(A) zu erwarten ist, wurde zusätzlich geprüft, ob durch die Umwandlung des Balkons in eine Loggia ein ausreichender Schutz von Schlafräumen bzw. zum Schlafen geeigneten Räumen möglich ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass • unter Berücksichtigung eines Außenlärmpegels vor der Loggia von Lr,nachts = 57 dB(A) bei einer Verglasung der Loggia in der Schallschutzklasse SSK 1 von einem Innenpegel – bei geschlossenen Bauteilen der Loggia – von Li,nachts = 37- 39 dB(A) auszugehen ist. Damit wäre vor den zurückversetzten Wohnräumen auf der Südsei te der Obergeschosse im Bauteil A eine ausreichende Minderung des Innenpegels gewährleistet. Bei ausreichend schallgedämmter hinterlüfteter Außenfassade ist somit auch für zum Schl afen geeignete Räume eine natürliche Lüf tung über die Außenfassade möglich. Weitergehende Detail s sind dem Gutachten zu entnehmen. Da für Teilbereiche des Plangebiets die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) tag s bzw. nachts überschritten werden, ist zum Schutz der Wohn - und Aufenthalt sräume gegenüber Verkehrslärm die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Die untersuchten Bereiche werden den Lärmpegelbereichen III-VI gemäß DIN 4109 zugeordnet . Mit Blick auf den innerstädtischen Standort eines in weiten Teilen bebauten Stadtquartiers sind aktive Maßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder - wällen nicht umsetzbar, sodass die Lärmminderungsmaßnahmen als passive Schallschutzmaßnahmen über Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB planungsrechtlich gesichert werden. Die Festsetzungen berücksichtigen die konkrete Nutzungsverteilung im Pla nvorhaben in der Begründung / Seite 33 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße festgesetzten Art der baulichen Nutzung nach § 12 BauGB mit Ausschluss von Wohnun gen in den Erd geschossen der Gebäude sowie weitergehenden Verteilungsvorgaben für Büro- und Wohnnutzungen in den Obergeschossen (siehe Kapitel 6.2.1). Folgende Festsetzungen werden getroffen: • Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichnet en Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1. Obergeschoss die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten. • Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1. Obergeschoss die Außenbauteile von Wohn- und Aufent haltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB zu errichten. • Für die im Bebauungspl an als Lärmpegelbereich VI nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1. Obergeschoss die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 50 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB zu errichten. • Für die im Bebauungsplan im Erdgeschoss des Teilbereichs Ⓑ zulässigen Dienstleistungen / Praxen / Büros sind die Außenbaut eile von Büroräumen und ähnliches auf der Westseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich V, auf der Nord- und Südseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultier enden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich IV und auf der Ostseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 30 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 zu errichten. • Die Seitenfronten von Außenwohnbereichen auf der Westseite des Gebäudes im Teilbereich Ⓐ und der Nord- und Südseite des Gebäudes im Teilbereich Ⓑ sind als geschlossenes Bauteil auszuführen. Die für die gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon festgesetzten Lärmpegelbereiche dok umentieren den ‚worst -case‘ des erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßes. Entsprechend der textlichen Festsetzung 1.26 – wonach durch Nachweis eines anerkannten Sachverständigen auch geri ngere Maßnahmen als die festgesetzten ausreichen – können bei einer weiteren Detailbewertung der Lärmpegelbereiche gemäß Anlage 9 des vorliegenden schalltechnischen Berichts in Teilen auch gering ere Schalldämm - Maße Verwendung finden. Darüber hinaus wird mit der Festsetzung etwaig en Anpassungserfordernissen zur Ausgestaltung der Bauteile im weiteren Ausführungsprozess entsprochen. Da das Bebauungskonzept für den Standort die festgesetzt en Baugrenzen und Baulinien ausnutzt, g enügt die Festsetzung der Lärmpegelbereiche entlang der B augrenzen und Baulinien. Einer flächenhaften Darstellung von Lärmpegelbereichen bedarf es nicht. Während der Nachtzeit sind an einzelnen Fassadenseiten Beurteilungspegel > 50 dB(A) zu erwarten. Da im Sinne der VDI -Richtlinie 2719 bei einem Beurteilungspegel > 50 dB(A) nachts kein gesundes Schlafen bei Fenstern in Kippstellung gewährleistet ist, sind in diesen Bereichen zusätzlich Festsetzungen zu schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für Schlafräume und zum Schlafen geeigneten Räume (wie z. B. Kinderzimmer) zu treffen ( siehe Anlage 8.2 / 8.4 des Gutachtens). Zur Sicherung der Belange wird festgesetzt, dass Begründung / Seite 34 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV bis VI nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen bzw. zum Schlafen geeigne ten Räumen schallgedämpfte Lüftungssysteme vorzusehen sind, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassaden nicht verschlechtern. FAZIT Mit den getroffenen Festsetzungen zu Schallimmissionen ist eine Umsetzung des städtebaulich architektonischen Konzepts auch im Sinne der Lärmvorsorge möglich. Insgesamt sind in der Abwägung der vorgegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen und der Sicherung notwendiger Schallschutzmaß nahmen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet, gleichzeitig wir d mit der Umsetzung des Konzept s der erforderlichen Neubelebung eines bisher brachliegenden innerstädtischen Grundstücks im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprochen. Belange aus Schallimmissionen stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 6.7.2 Luftschadstoffimmissionen Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der im Luftreinhalteplan Münster vom 01. Juli 2014 für den innerstädtischen Bereich ausgewiesenen Umweltzone. Dies zeigt, dass aktuell keine lufthygienisch kritische Belastungssituation mit Grenzwertüberschreitungen vorliegt. Diese Einschätzung wird auch über ein Grobscreening des Umweltamtes der Stadt Münster bestätigt, wonach eine Überschreitung des Immiss ionsgrenzwertes von 40 µg/m³ Luft für Stickstoffdioxid (NO 2) im Jahresmittel und für Feinstaub (PM10) mit einer maximal zulässigen Anzahl von Tagen (35) pro Jahr mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ Luft für den Bereich nicht zu erwarten ist. Weitergehende Untersuchungen der Luftqualität über ein Feinscreening sind nicht erforderlich, Belange aus Luftschadstoffimmissionen stehen der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 6.8 Altlasten / Altstandorte Im Altlasten -/ Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster sind angrenzend zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 unterschiedliche Altlasten-/ Verdachtsflächen eingetragen. So ist im östlichen Randbereic h des Plangebiets die Parkplatzfläche nördlich des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Hiltrup als Altlast-/ Verdachtsfläche 46 eingetragen. Auf der Parkplatzfläche wur den im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchg eführt. Diese zeigten Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen und polycyclischen aromatischen Kohlen wasserstoffen. Sanierungsarbeiten wurden bisher nur im Bereich der Kanaltrasse durchgeführt, weitere Maßnahmen sind auf der Fläche noch erforderlich. Die Altlast-/ Verdachtsfläche 46 wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan als Flä che, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen be lastet ist, gekennzeichnet. Der Standort des ehemaligen Empfangsgebäudes selbst ist a ls historischer Altstandort 4018 (NHi2) eingetragen. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges Bahngelände. Hinweise auf Verunreinigungen liegen nicht vor. Begründung / Seite 35 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Vorhabengrundstücks durch den Vorhabenträger wurde im Jahr 2009 ein Gutachten 10 zur Üb erprüfung des Vorhabenbereichs auf mögliche Bodenbeeinträchtigungen in Vorbereitung des Rückbaus der damals noch bestehenden Gebäudesubstanz erstellt. Auf der Fläche befanden sich zwei Wohngebäude (Marktallee 90 und 92) sowie eine Tanzschule mit Gaststätte, Kegelbahn und Wohnungen (Marktallee 94- 96). Die Gebäude sind zwischenzeitlich vollständig rückgebaut. F ür die Grundstücke ( Gemarkung Hiltrup, Flur 10, Flurstücke 735, 736, 737, 739, 1014, 1015, 1367, 1368, 1369 und 1390 tlw.) waren keine Altlast-/ V erdachtsflächen und keine schädlichen Bodenverände rungen bekannt. Als einzige Besonderheit war der vor ca. 20 Jahren aufgegebene Tennisplatz als typ ischer Ascheplatz zu nennen. Der ehemalige Spielbelag war bereits vollständig abgetragen worden. Die Untersuchungen wurden in Form von Rammkernsondierungen am 21.09. / 19.11. und 24.11.2009 durchgeführt, insgesamt wurden zwei Kleinrammbohrungen auf dem Grundstück Marktallee 90 und zehn Rammkernsondierungen auf dem Grundstück der Landwirtschaftsverlag GmbH abgeteuft. Die Bodenaufschlüsse wurden hierbei bis in Tiefen von max. 6 m unter Geländeoberkante ( GOK) erschlossen (weitergehende Details sind dem Gutachten zu entnehmen). Folgende Ergebnisse sind festzuhalten: • Bei dem Gelände wurden Mutterboden (ca. 0,3 m) und sel tene Oberflächenbefestigungen wie Betonsteinpflaster angetroffen. Unterlagernd wurden Auffüllungen bis etwa 0,4 m bis 2,0 m festgestellt. Die Auffüllungsbasis ist als sandig einzustufen und weist nur wenige Fremdstoffanteile (< 0,5 %) auf. Unte rlagert werden die Auffüllungen von Sanden, Geschiebelehm, Geschiebemergel in heterogener Wechsel lagerung und variierenden Festigkeiten. Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Probenahme zwischen 3,3 m und 1,1 m unter Gelände angetroffen. • Die geologisch-technischen Feldarbeiten ergaben keine Hinweise auf flüchtige organische Verbindungen innerhalb der erschlossenen Bodenschichten, sodass auf die Entnahme von Bodenluftproben verzichtet werden konnte. • Die organoleptische Ansprache der erschlossenen Bodenschichten ergab f ür den Auffüllungshorizont nur geringe Hinweise auf mögliche schädliche V erunreinigungen. Lediglich eine Sondierbohrung im Bereich des ehemaligen Tennisplatzes zeigte Hinweise auf mögliche Altbeläge des Tennisplatzes und wurde als Sonderprobe auf mögliche Beeinträchtigungen durch polychlorierte Dibenzodioxine/- furane (PCDD/DF) überprüft. Da bei den übrigen Proben nur ein geringer Fremdstoffanteil innerhalb des Auffüllungshorizontes vorlag, sind drei Bodenmischproben aus den Auffüllungshorizonten gebildet w orden und auf relevante Schadstoffe im Feststoff und wässrigem Auszug überprüft worden. Der Verdacht auf belastetes Kieselrot konnte ausgeräumt werden (Bohrung KRB 10). Auf Untersuchungen des geogenen B odenhorizontes wurde aufgrund des unauffälligen Befundes verzichtet. • Die physikalisch -chemischen Untersuchungen der Bodenproben aus dem Feststoff ergaben durchweg nur sehr geringe, unauffällige Parameter -Gehalte, die eine Gefährdung der unterschiedlichen Schutzg üter, insbesondere des Grundwassers nicht besor gen lassen. Die physikalisch-chemischen Untersuchungen aus dem wässrigen Auszug bestätigen den unauffälligen Befund und zeigen auch hier keine Hinweise auf erhöhte Schadstoffmobilität. 10 Gutachten zu den Ergebnissen der Bodenuntersuchung (Altlastenerkundung) - Verbrauchermarkt Marktallee 90-96, Münster-Hiltrup, UMWELTLABOR ACB GmbH Münster, Stand 03. Dezember 2009 Begründung / Seite 36 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • Zur Beurteilung der mit Umsetzung des Planvorhabens anfallenden Aushubmaterialien wurden die Auffül lungshorizonte zu einer Mischprobe zusammengefasst und auf die Schadstoffparameter der LAGA -Richtlinie überprüft. Aufgrund der ermittelten Parametergehalte (Glühverlust im Feststoff und Metal le / Schwermetalle im Eluat) sind die Auffüllungen als gering belastet einzustufen und entsprechen den Einbaukriterien der LAGA-Richtlinie Boden (2004) für Z 1.1 bzw. Z 1.2-Material. Der geogene Bodenho rizont kann als unbelastet eingestuft werden (LAGA-Richtlinie Boden, 2004, Z 0). Im südöstlichen Bereich des Vorhabengrundstücks, im Eckbereich des Bahnhofsvorplatzes zur westlichen Bergiusstraße, befand sich vermutlich ehemals eine Eigenverbrauchertankanlage mit unterirdischem Lagerbehälter, welche bereits 1938 genehmigt wurde. Verunreinigungen des Erdreichs wurden auch in dem Bereich nicht festgestellt (Bohrung KRB 9). Vor dem Hintergrund der Ergebnisse sind laut Gutachter ergänzende physikalisch- chemische Untersuchungen oder Probenahmen auf der Fläche nicht erforderlich. Aus gutachterlicher Sicht ist auf dem Vo rhabengrundstück die Errichtung von unterkellerten oder nicht unterkellerten Gebäuden sowie die Lagerung oder der Verkauf von Food- und Non- Food-Produkten uneingeschränkt möglich. Belange aus Altlas ten / Altstandorten stehen der Umset zung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind im Plangebiet nicht vorhanden. Östlich unmittelbar angrenzend liegt das als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragene Empfangsgebäude Bahnhof Hiltrup (Bergiusstraße 15), in dessen Umgebung das Denkmalschutzgesetz besondere Rücksichtnahme fordert. Dem wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die südliche Ortsrandlage von Hiltrup und das Plangebiet sowie dessen nähere Umgebung, in der zahlreiche archäologische Fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung bekannt sind. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 6.10 Artenschutz Bei allen genehmigungspflichtigen Planungs - und Zulassun gsverfahren sind die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu be trachten (vgl. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtli chen Zulas sung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungse mpfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Ver kehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010). Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr . 543 umfasst ein größtenteils brachliegendes, innerstädtisches Grundstück sowie die östlich angrenzenden Verkehrsflächen, die hauptsächlich durch die Buswende- und Stellplatzanlagen geprägt sind. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele ist eine vollständige Umstrukt urierung des Bahnhofsbereichs / Plangebiets verbunden. Der Geltungsbereich ist komplett unbebaut. Größere Grünflächen kommen im Plangebiet nicht vor, jedoch sind Grünstrukturen in Form ruderaler Krautfluren vorhanden, die im Zuge der Errichtun g der geplant en Vorhabennutzungen / Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen vollständig entfernt werden müssen. Begründung / Seite 37 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange wurde am 24.05.2013 eine Begehung des Vorhabengrundstücks durchgeführt. Das Plangebiet stellte sich dabei als Brachfläche dar, die von größtenteils kah len Schotterflächen, einem Hügel geschleuderten Bauschuttes, einer flachen Grube mit Oberflächenwasser infolge von Niederschlägen und einigen kleinen Resten ehemaliger Vegetation gekennzeichnet ist. Es befinden sich keinerl ei Bäume auf dem Vorhabengrundstück, die krautigen Pflanzen gehören zu der spontan auf solchen Brachflächen aufgehenden Ruderalvegetation und erhalten keinerlei Elemente, die unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Bedeutung haben. Laut gutachterlicher Stellungnahme 11 ist das Vorhabengrundstück weder aktuell von planungsrelevanten Tierarten besiedelt noch gibt es Strukturen, die potentiell von entsprechenden planungsrel evanten Tierarten besiedelt werden könnten. Vor dem Hintergrund der gutachterlichen E rgebnisse sind eine weitergehende artenschutzrechtliche Prüfung sowie weitergehende faunistische Untersuchungen nicht erforderlich. Im Bereich der Bäume am Busbahnhof ist das Vorkommen europäischer Brutvogelarten grundsätzlich nicht auszuschließen. Zur Si cherung der Artenschutzbelange wird daher ein Hinweis in den Bebauung splan aufgenommen, dass die Rodung von Gehölzen grundsätzlich außerhalb des Brutzeitraumes vorzunehmen ist. Belange des Artenschutzes stehen einer Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegen. 7 Flächenbilanz Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ergibt sich folgende Flächenbilanz: Flächen nach Nutzung Größe in ha % Vorhabenbereich (§ 12 BauGB) 1,00 ha 71,4 % Öffentliche Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 0,4 ha 28,6 % Gesamtflächen 1,4 ha 100,0 % Tabelle 1: Flächenbilanz 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 543 wird als Vollverfahren mit einer vollständigen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt ( siehe Kapitel 1.1). Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen aus der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ermittelt und in einem Umweltbericht, der den Anforderungen der Anlage zum BauGB zu entsprechen hat, beschrieben und bewertet. Die Beurteilung des Planvorhabens erfolgt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Sinne des § 3 c Abs. 1 UVPG. Aufgrund der bestehenden planungsrechtl ichen Situation über den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 424 mit einer weitgehenden Versiegelung der Plangrundstücke aus der Entwicklung des Plangebiets zu einem gemischtgenutzten Handels - und Diens tleistungsstandort und der 11 Artenschutzrechtliche Prüfung des Grundstückes Marktallee der Fa. L. Stroetmann in Münster Hiltrup – Stellungnahme zur Besiedlung durch planungsrelevante Tierarten, Friedrich Pfeifer, Mühlenweg 38, 48683 Ahaus, Stand 18.06.2013 Begründung / Seite 38 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Rodung einer älteren Baumgruppe am Busbahnhof sind die umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens bereits heute größtenteils zulässig. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Die Stadt Münster bea bsichtigt im Stadtteil Hiltrup im Bereich Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße eine mehrgeschossige Bebauung mit großflächigem Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnungen zu errichten. Hierfür ist die Neuaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 424 durch den vorliegen den Bebauungsplan Nr. 543 erforderlich. Ziel der Planung ist es , durch die Errichtung zweier Hauptbaukörper mit südlich angrenzenden Stellplätzen, eine Neuordnung der bestehenden städtebaulichen Situation zu schaffen. Hierbei wird in einem eingeschossigen Gebäude (Ba ukörper A) ein großflächiger Lebensmittel - Vollsortimenter angesiedelt. In zwei punktuellen Aufbauten auf diesem Baukörper, die bis zu drei zusätzliche Geschosse aufweisen, sind ca. 12 Wohneinheiten vor gesehen. Der Baukörper B soll als dreigeschossiger Wohn- und Ges chäftsriegel entlang der Glasuritstraße ausgebildet werden. Nur im zweiten Obergeschoss sind Wohnungen (5 Wohneinheiten) geplant. Die unteren beiden Geschosse sind Einzelhandel, Dienstleistungen und Büros überlassen. Neben einer Tiefgarage für die Wohn - und Büronutzung (40 Stellplätze) sind auch zusätzlich rd. 114 Stellplätze als oberirdischer Kundenparkplatz vorgesehen. Die Abgrenzung des Plangebiet s bezieht auch öffentliche Verkehrsflächen mit ein. Die Eigentumsregelungen werden über separate Verträge gehandhabt. Zusätzlich zum vorliegenden Vorhaben sind auch umfassende Umstrukturierungen im B ereich des an grenzenden Bahnhof s Hiltrup geplant. Als Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen der Stadt Münster sind sie nicht Bestandteil der Vorhabenplanung , im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird jedoch der Bereich der geplanten Buswendeanlage im direkten räumlichen Übergang des Planvorhabens zum östlich angrenzenden Bahnhof Hiltrup als sogenannter Anpassungsbereich in den Geltungsbereich des vorhabenbezog enen Bebauungsplans einbezogen. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 8.3.1 Fachgesetze Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für den vorliegenden Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch i m Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): Begründung / Seite 39 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit Luft / Klima - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-Richtlinie - (Richtlinie 2006/43/EG), Landschaftsgesetz - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 8.3.2 Fachplanungen Die Auswertung des Umweltkatasters der Stadt Münst er hat ergeben, dass das Plangebiet im Innenbereich der Stadt Münster liegt. Vorgaben durch Landschaftspläne sind daher nicht gegeben. Sonstige Schutzgebietsfestsetzungen liegen für das Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene Schutzgebiet (Geschütztes Biotop) ist ein stehendes Binnengewässer (GB-4011-172) ca. 500 m südwestlich des Plangebiets. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8.4.1 Mensch Nutzungsstruktur Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 424 aus dem Jahr 2002 setzt für den Planbereich eine bauliche Nutzung als Kerngebiet (MK) fest. Eine Umsetzung der Planung erfolgte bisher nicht, das Grundstück stellt sich aktuell als Brache und Bauerwartungsland dar. Das Plangebiet ist dem direkten Umfeld des Bahnhofes Hiltrup zuzuordnen und liegt innerhalb einer Gemengelage verschiedener innerstädtischer Nutzungen, die teils durch Gewerbe und teils durch Wohnen geprägt sind. Durch Bahnhof und Bushalt estelle sowie auch aufgrund des unweit gelegenen Schulzentrums Hiltrup besteht eine recht hohe Passantenfrequenz im Gebiet. Über das Planvorhaben sollen ein Lebensmittelmarkt mit ergänzenden Läden sowie Dienstleistungs-, Praxen / Büro- und Wohnnutzungen etabliert werden. Durch Festsetzungen zu maximal zulässigen Verkaufsflächengrößen und s ortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächenanteilen wird die Verträglic hkeit der Einzelhandelsnutzungen auf die bestehenden Einrichtungen im zentralen Versorgungsbereich sowie auf andere Versorgungsbereiche der Stadt Münster sichergestellt. Über die sogenannte Passarelle sowie einen entlang der Nordgrenze des Plangebietes geführten Fuß- und Radweg werden neue Wegebeziehungen zwischen Marktallee und Bahnhofsbereich bereitgestellt. Neben der Begründung / Seite 40 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Vorhabenplanung ist zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im östlichen Planbereich im Umfeld des Bahnhofs Hiltrup die Neuerrichtung der Buswendeanlage mit integrierter P+R - Anlage sowie im Süden der Ausbau und Erweiterung des vorhandenen P+R -Parkplatzes (außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans) geplant. Lärm Der Vorhabenstandort wird im Lärmaktionsplan der Stadt Münster als lärmvorbelastet eingestuft, wobei vor allem der Verkehr auf den Straßen Marktallee und Glasuritstraße zu Immissionen beiträgt. Hinzu kommen Lärmemissionen des Bahnverkehr s sowie angrenzender Gewerbebetriebe. Zur Überprüfung der immissionsschutzfachlichen Verträglichkeit der geplanten Nutzungen wurde ein schalltechnischer Bericht erstellt. Dieser beschreibt und bewertet die bestehenden Vorbelastungen sowie die aus dem Planvorhaben und den städtischen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu erwartenden Lärmemissionen und leitet notwendige Lärmschutzmaßnahmen ab (Ingenieurgesellschaft Zech 2014). Als schutzbedürftig sind besonders die künftig im Plangebiet in den Obergeschossen zulässigen Wohn nutzungen zu bewerten (Schutzanspruch als Kerngebiet) sowie die bestehenden Wohn - und Mischgebiete an der Glasurit- und Bergiusstraße. Gewerbelärm: Das Vorhaben ist mit betriebsbedingten Lärmemissionen durch Kunden- , Mitarbeiter - und Zulieferverkehr im Berei ch der plangebietsinternen Verkehrsflächen und der Tiefgarage, durch die Nutzung von Ei nkaufswagen sowie durch den Betrieb von klima - und lüftungstechnischen Anlagen verbunden. Mit Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen zum Betrieb der Einzelhandelsnutzungen sowie über Festsetzungen zur Lage und Ausgestaltung der Anlieferzonen und Tiefgarage ist ein Einhalten der lärmschutzrelevanten Richtwerte der TA Lärm sichergestellt. Tatsächlich ist – mit Ausnahme eines Punktes an der Ostfassade des Gebäudeteils B sowie am Immissionspunkt IP 01b (Bergiusstraße 2) – eine Unter schreitung der Richtwerte um mindestens 6 dB(A) gegeben, womit trotz der Gewerbelärmvorbelastung eine unzulässige Lärmzusatzbelastung durch das Vorhaben nicht zu konstatieren ist. Nach weitergehen der Prüfung der Gewerbelärmvorbelastung an den benannten Ausnahmepunkten sind jedoch auch hier keine unzulässigen Geräuscheinwirkungen zu verzeichnen. Die Lärmminderungsmaßnahmen werden als planungsrechtliche Festsetzungen bzw. Hinweise zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gesichert. Auch bei der Bewertung der Spitzenpegel sind unzulässige Lärmeinwirkungen nicht zu erwarten. Lärm durch vorhabenbedingten Mehrverkehr auf öffentlichen Straßen: Die Gegenüberstellung von Prognose- Nullfall 2025 und Prognose- Planfall 2025 zeigt, dass an der Berg iusstraße zwar eine Erhöhung um mehr als 3 dB(A) tags möglich ist, insgesamt werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV jedoch unterschritten. An den Immissionspunkten an der Max-Winkelmann-Straße, an denen der Immissionsgrenzwert nachts überschritten wird, ist von einer relevanten Erhöhung durch den anlagenbezogenen Mehrverkehr nicht auszugehen, da hier deutliche Vorbelastungen existieren. Somit ist an keiner Stelle eine unzulässige Verkehrslärmeinwirkung im Sinne der Nr. 7.4 der TA Lärm durch den anlagenbezogenen Mehrverkehr zu verzeichnen. Begründung / Seite 41 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Verkehrslärm im Plangebiet: Die Ausgangsdaten für die Verkehrslärmsituation im Plangebiet (Situation 2013 sowie Prognose-Nullfall 2025) basieren auf der Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster (Stand Juni 2013), die Daten zum Pro gnose-Planfall 2025 wur den von der Ingenieurgesellschaft nts mbH ermittelt (Stand 14.11.2013). Als Lärmemittenten wurden der PKW -Verkehr auf Straßen und Stellplätzen sowie auch der Bus- und Bahnverkehr in die Betrachtung einbezogen. Im Bereich der geplanten Außenwohnbereiche (D achterrassen, Balkone Bauteil A und B) kann von einer Einhaltung des schalltechnischen Orientierungswertes tags der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für Kerngebiete ausgegangen werden. Damit ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Außenwohnbereiche grundsätzlich gegeben. An den Fassaden liegen jedoch tags und nachts zum Teil deutl iche Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte vor. Die untersuchten Bereiche werden den Lärmpegelbereichen III -VI gemäß DIN 4109 zugeordnet. Zum S chutz der Wohn - und Aufenthalt sräume gegenüber Verkehrslärm ist daher die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Sicherung erfolgt über die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen. Aktive Maßnah men in Form von Lärmschutzwänden oder -wällen sind mit Blick auf den innerstädtischen Standort eines in weiten Teilen bebauten Stadtquartiers nicht umsetzbar. Die passiven Schallschutzmaßnahmen umfassen die Festsetzung von erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßen (erf. R'w,res) der Außenbau teile von schützenswerten Nutzungen entsprechend den Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109 sowie den Einbau schallgedämpfter Lüftungseinrichtungen für Fenster von Schlafräumen. Mit den getroffenen Festsetzungen zu Schallimmissionen ist eine Umsetzung des städtebaulich architektonischen Konzepts auch im Sinne der Lärmvorsorge möglich. Weitergehende Details sind dem Kapitel 6.7.1 sowie dem schalltechnischen Bericht zu entnehmen. Luftschadstoffe Die Belastung durch Partikel (PM 10) und auch die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO 2) entlang von Marktallee und Glasuritstraße sind gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster mit Werten unter 28 µg/m³ als durchschnittlich für städtische Räume zu bewerten. Die gemäß 39. BImSchV einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte (NO2: 40 µg/m³ im Jahresmittel; PM 10: 40 µg/m³ im Jahresmittel und maximal 35 Tage pro Jahr mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) werden nicht erreicht. Das Plangebiet ist daher nicht Bestandteil der im Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Münster (2014) für den innerstädtischen Bereich ausgewiesenen Umweltzone. Die maßnahmebedingten zusätzlichen Emissionen aus Kunden- / Anliegerverkehren und Kfz - und ÖPNV -Verkehren im Bahnhofsumfeld werden nicht maßgeblich zu einer Erhöhung der Hintergrundbelastung im Plangebiet beitragen. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist damit auch künftig nicht zu erwarten. Elektromagnetische Felder Die magnetischen Felder entlang der östlich gelegenen elektrifizierten Bahnstrecke dürften bereits in unmittelbarer Nähe des Gleisfeldes deutlich unterhalb des relevanten Grenzwertes der 26. BImSchV (i: d. F. vom 14.08.2013) liegen. Erst recht gilt dies für die Flächen des Plangebietes, die alle zum Gleisfeld Mindestabstände von 20 m aufweisen. Die Mobilfunksendeanlage jenseits der Bahnlinie liegt in einem Abstand von etwa 60 Metern vom Plangebiet. In der Regel liegt der vorsorglich einzuhaltende Sicherheitsabstand zu einer solchen Anlage zwischen 1 und 10 Metern. Für das Plangebiet sind nach derzeitigem Stand des Wissens daher keine g esundheitsschädlichen Auswirkungen durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder der genannten Anlage zu erwarten. Begründung / Seite 42 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Erschütterungen Entlang der östlichen Plangebietsgrenze sind im Zusammenhang mit dem Zugverkehr Erschütterungen möglich. Dadurch bedi ngte Belästigungen oder Schäden an der Bausubstanz sind nicht bekannt und auch unwahrscheinlich. Verkehr Die Ausgangsdaten für die Bewertung der Verkehrssituation im Plangebiet (Situation 2013 sowie Prognose-Nullfall 2025) sind der Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster (Stand Juni 2013) zu entnehmen. Die angrenzenden Straßen Marktallee und Glasuritstraße gehören demnach im Stadtgebiet von Münster zu den Verkehrswegen mit vergleichsweise geringer Verkehrsbelastung. Der Luftqualitätsplan von 2009 weist für sie eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von maximal 15.000 Kfz / 24h aus (B ezugsjahr 2006). Diese Größenordnung wurde durch Verkehrszählungen im Frühjahr 2013 bestätigt (14.400 DTVW an der Straße Osttor). Bis zum Jahr 2025 wird dem allgem einen Trend folgend eine leichte Zunahme prognostiziert, die im Prognose -Nullfall entlang der Straße Osttor eine Fahrzeugmenge von etwa 15.200 DTVW erwarten lässt. Ergänzend zu den Verkehrsdaten der Stadt Münster ist gemäß der Analyse der Ingenieurgesellschaft nts mbH im Vorhabenbereich mit einer zusätzlichen Verkehrserzeugung von maximal 2.066 Kfz / Tag zu rechnen. Davon verteilen sich etwa 70 % über die Glasuritstraße nach Norden und 30 % über die Glasuri tstraße nach Süden. Die zusätzlichen Verkehre können über das vorhandene Straßennetz problemlos abgewickelt werden. Auch der vornehmlich belastete Knotenpunkt Osttor / Glasuritstraße weist die erfo rderlichen Kapazitäten auf. Bei Planung des Endausbaus der Bergiusstraße sind die zusätzlichen Verkeh re berei ts berücksichtigt. Der Parksuchverkehr wird sich aufgrund der im Plangebiet zukünftig ausgewiesenen öffentlichen Stellplätze aus den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nicht auf umliegende Stadtviertel erstrecken. Negative Auswirkungen auf die Parkplatzsituat ion für die Anli eger sind nicht zu erwarten. Erholung Das Plangebiet hat als innerstädtische Brachfläche ohne erholungsbedeutsame Teilstrukturen derzeit keinerlei Freizeit- und Erholungsfunktion, Grün- und Spielflächen kommen im Plangebiet und in direkter Umgebung nicht vor. Mit Beibehaltung und Neuschaffung von Wegeverbindungen ist eine Vernetzung des Plangebietes mit umliegenden erholungsbedeutsamen Bereichen (ÖPNV, Tennishalle jenseits der Bahnlinie, Spielplatz zwischen Glasuritstraße und Hanses -Ketteler-Straße) weiterhin gegeben und wird sogar verbessert. Die Aufenthaltsqualität im Plangebiet selbst wird durch eine entsprechende Infrastruktur (Außensitzplätze) sowie über grünordnerische Maßnahmen optimiert. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Das Plangebiet umfasst ein innerstädtisches, von Abgrabungsflächen und Halden aus Schotter, Sand und Bauschutt geprägtes Brachegrundstück sowie versiegelte Verkehrsflächen im Umfeld des Bahnhofes Hiltrup. Ehemals im Plangebiet vorkommende und im rechts kräftigen Bebauungsplan Nr. 424 als zu er halten festgesetzte Bäume im Bereich der Brache sind nicht mehr vorhanden. Wertgebende Strukturen kommen lediglich in Gestalt von drei älteren Kastanien westlich und von acht älteren Linden östlich des heutigen Busb ahnhofes vor, zudem stocken entlang der Marktallee einige jüngere Straßenbäume. Die Brachflächen sind teilweise mit ruderaler Krautvegetation und vereinzelten jungen Pioniergehölzen bedeckt. Begründung / Seite 43 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Mit der Umsetzung des Vorhabens ist für den Vorhabenbereich ein vollständiger Verlust der vorhandenen Vegetationsflächen und Gehölze verbunden. Eine Betroffenheit seltener und / oder geschützter Arten oder Biotope ist jedoch nicht zu erwarten (vgl. Kapitel 6.10). Durch die Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Rodungsfrist (keine Gehölzentnahmen zwischen dem 01.03. und dem 30.09.) für Gehölze können z udem Eingriffe in das Brutgeschehen möglicherweise vorkommender Brutvögel vermieden werden. Rel evante Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt sind mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht verbunden. Im Zuge der Umsetzung sind einige Bäume an der Glasuritstraße betroffen. Insgesamt handelt es sich um drei vorhandene Bäume, die hier überplant werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht jedoch vier Bäume an dieser Stelle vor. Der Ausfall dieser Bäume ist durch Ersatzpflanzungen an anderer Stelle, z. B. auf der neu anzulegenden Stellplatzfläche im Bereich der Buswendeanlage zu kompensieren. Die Überbauung ruderaler Vegetationsflächen sowie die Rodung der drei Kastanien sind bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 424 vorgesehen und planungsrechtlich zulässig. Die Linden am Bahnhof Hiltrup waren bisher jedoch als zu erhalten festgesetzt. Da ein Erhalt mit Umsetzung der geplan ten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Bahnhofs abschließend nicht gesichert werden kann, entfällt die Erhaltungsfestsetzung für die Linden. Es sind jedoch im direkten Umfeld Ersatzpflanzungen geplant. Zur Sicherung einer grünordnerischen Gestaltungsqualität im Vorhabenbereich und als Ersatz für die zu rodenden Gehölze werden im Bebauungsplan Festsetzungen zur Begrünung von Dachflächen (Hauptdach im Teilbereich A), zur Anpflanzung von Einzelbäumen (9 Exemplare innerhalb des Vorhabenbe reichs und weitere 5 Bäume im östlichen B ereich des Plangebietes vor dem Bahnhof) sowie zur Anlage eines bepflanzten Grünstreifens für Gehölzpflanzungen bzw. Heckenpflanzungen getroffen (zwischen Teilbereich A und öffentlichem Fuß- und Radweg im Norden sowie entlang der Passarelle). Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene Schutzgebiet ist ein gemäß § 30 BNatSchG geschütztes Biotop in einer Entfernung von ca. 500 m südwestlich des Plangebiets. Hierbei handelt es sich um ein stehendes Binnengewässer (GB-4011-172). Natura 2000-Gebiete sind in einem auswirkungsrelevanten Bereich nicht vorhanden. Südwestlich des Plangebiets befindet sich das FFH -Gebiet „Davert“ (DE-411-302) in einem Abstand von ca. 2,6 km. Aufgrund der großen Entfernung und der vorgesehenen gleichartigen Nutzung innerhalb des Plangebiets können Verschlechterungen des FFH -Gebiets durch die Planung ausgeschlossen werden. 8.4.3 Boden Boden Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster kamen im Plangebiet ursprünglich Stauwasserböden wie Podsol -Pseudogley und Pseudogley vor, besonders schutzwürdige Bodenausprägungen waren dabei jedoch auch damals nicht vorhanden. Mittlerweile sind die Böden des Plangebiet s deutlich durch Abgrabungen bzw. Auffüllungen sowie (im Bereich der Straßen) durch Versiegelung geprägt. Die Auffüllungen weisen Stärken zwischen 0,4 und 2,0 m auf, sind als überwiegend sandig einzustufen und weisen nur geringe Fremdstoffanteile auf. Unterlagert werden die Auffüllungen von Sand, Geschiebelehm und G eschiebemergel in heterogener Wechsellagerung. Aufgrund des hohen Überformungsgrades ist den B öden aus bodenökologischer Sicht ein eher geringer Wert zuzusprechen (anthropogene Böden mit deutlichem Veränderungsgrad). Mit dem Vorhaben geht eine nahezu vollständige Versiegelung des Plangebietes einher. Dies bedeutet eine nahezu vollständige Überformung der noch verbliebenen Bodenfunktionen im Begründung / Seite 44 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Gebiet. Gegenüber der rechtskräftigen Planung des Bebauungsplans Nr. 424 mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und den dort festgeset zten Verkehrsflächen ist ein zusätzlicher Versiegelungsanteil von etwa 10 % (GRZ künftig 1,0) zu erwar ten. Aufgrund der Vorbelastung des Standorts und da es sich um eine Planung im Innenbereich handelt entspricht das Vorhaben trotz des hohen Versiegelungsanteils insgesamt den Vorgaben der Bodenschutzklausel des § 1 a Abs. 2 BauGB. Altlasten Nördlich des Bahnhofgebäudes liegt eine im Altlast -/ Verdachtsflächenkataster als 'schädliche Bodenveränderung' klassifizierte Fläche (lfd. Nr. 46), die in geringen Teilen als festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche vom Bebauungsplan überlagert wird. Gemäß einer Gefährdungsabschätzung im Rahmen einer K analbaumaßnahme sind dort Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vorhanden. Sanierungsarbeiten wurden bisher nur im Bereich der Kanaltrasse durchgeführt. Weitere Maßnahmen sind auf der Fläche noch erforderlich. Die Altlast -/ Verdachtsfläche 46 wird gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan gekennzeichnet. Der Bereich des Bahnhofgebäudes selber ist im Altlastenkataster als historischer Altstandort verzeichnet (lfd. Nr. 4018), auch hier finden sich kleinflächig Überlagerungen mit der Verkehrsflächenfestsetzung im Bebau ungsplan. Hinweise auf Verunreinigungen liegen nicht vor. Im südöstl ichen Bereich der heutigen Buswendeanlage auf dem zukünftigen Vorhabengrundstück exi stierte ehemals ein Altlastenverdacht, da dort der Standort einer ehemaligen Eigenverbraucher -Tankanlage mit unterirdischem Lagerbehälter vermutet wurde. Eine Altlastenerkundung der Umweltlabor ACB GmbH (2009) fand dort jedoch keine Verunreinigungen des Erdreichs vor (Bohrung KRB 9). Auch der Verdacht, dass im Bereich eines ehemaligen Tennisplatzes belastetes Kieselrot als Rest des ehem aligen Spielbelags vorkomme, konnte im Rahmen der Altlastenerkundung ausgeräumt werden (Bohrung KRB 10). Beide Standorte sind im Bebauungsplanverfahren daher nicht weiter zu berücksichtigen. Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen derzeit nicht vor. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten einzustellen und es ist unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 8.4.4 Wasser Das Plangebiet weist keine Oberflächengewässer auf. E rst in einem Abstand von etwa 200 Metern l iegt im Osten der Dortmund -Ems-Kanal. Der Grundwasserleiter besteht gemäß dem Umweltkatast er der Stadt Münster aus Sand. D as Grundwasser fließt in südöstliche Richtung den Vorflutern Emmerbach und Werse zu. Die Grundwasserneubildung liegt im Plangebiet zwi schen 200 und 300 mm / Jahr. Daten zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand liegen nicht vor, im Rahmen der Altlastenerkundung wurde Grundwasser in Tiefen zwischen 1,1 und 3,3 m unter GOK angetroffen. Wasserschutzgebiete, Trinkwasserschutzzonen, Polder - oder Überschwemmungsgebiete werden von der Planung nicht berührt. Mit Umsetzung des Planvorhabens ist gegenüber der aktuellen Situation eine Verringerung der Grundwasserneubildung verbunden, da Oberflächenwasser künftig in das Kanalnetz eingespeist wird. Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht kommt es nicht zu zusätzlichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser, da dort ebenfalls eine weitgehende Versiegelung mit Einspeisung des Oberflächenwassers in das Kanalnetz vorgesehen ist. Begründung / Seite 45 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 8.4.5 Klima / Luft Die Klimafunktionskarte der Stadt Münster weist das Plangebiet als Teil des stark verdichteten Siedlungsbereichs aus. Belüftungskorridore , Kaltluftentstehungsgebiete oder - leitbahnen sind gemäß Darstellung des Umweltkatasters der Stadt Münster im Plang ebiet und in der näheren Umgebung nicht vor handen. Auch der Grünordnungsplan weist das Plangebiet als Siedlungsbereich aus. Mit Umsetzung des Planvorhabens ist gegenüber dem tatsächlichen, wie auch gegenüber dem gemäß bestehende m Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 424 zulässigen Zustand der Fläche keine Verschlechterung der klimatischen oder lufthygienischen Situation verbunden. Über grünordnerische Festsetzungen zu Dac hbegrünungen und Gehölzpflanzungen, die dem § 1 a Abs. 5 BauGB Rechnung tragen, werden im Gebiet Grünstrukturen etabliert. Nach entsprechender Entwicklungszeit können diese zumindest kleinräumig zur Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Insgesamt verbleibt das Plangebiet Teil der innerstädtischen Wärmeinsel. In der Ausführungsplanung sind die ökologischen Baustandards der Stadt Münster sowie die Vorgaben zur Vermeidung bestimmter Baustoffe (z. B. Tropenholz) einzuhalten und über den Durchführungsvertrag zu sichern. Es entstehen jedoch keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut (siehe auch Kapitel 8.4.1). 8.4.6 Landschaft / Ortsbild Das Ortsbild ist durch die innerstädtische Lage im Ortsteil Hiltrup geprägt. So ist der übergeordnete Plan bereich im Süden und Westen von kerngebietstypischen Neubauten umgeben, nur öst lich existieren mit dem Bahnhofskomplex noch Strukturen historischen Charakters. Nördlich grenzen offene Verkehrsflächen von Marktallee und der Straße Osttor an. Ortsbildprägende Grünstrukturen sind lediglich in Gestalt einer alten Lindenreihe entlang des Bahnhofsgebäudes anzutreffen. Der ehemals im Bereich des Plan gebiets vorhandene teilweise alte Gehölzbestand wurde bereits vor Jahren gerodet. Eine Zuordnung zu einem Grünsystem aus dem Grünordnungsplan der Stadt Münster besteht nicht. Das Plangebiet ist a ls Siedlungsfläche erfasst. Mit den Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzungen und zur zulässigen Höhe der baulichen Anlagen werden die Entwicklungsziele für den Standort entsprechend dem Ergebnis des begrenzten Architektenwettbewerbs 2012 hinsi chtlich Anordnung, Lage und Kubatur der Gebäude planungsrechtlich gesichert und somit eine maßstäbliche und funktionale Einpassung der Vorhabenbebauung in die best ehende Stadtstruktur gewährleistet. Zudem werden im rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 424 bereits Höhenfestsetzungen von bis zu 18 m getroffen, die von der vorliegenden Planung nicht überschritten, sondern mit max. 17 m festgesetzte Höhe für das Baufeld IV unterschritten wird. Alle weiteren Höhenfestse tzungen liegen ebenfalls deutlich darunter, sodass keine zusätzlichen Beeinträchtigungen über das bisher bereits zulässige Maß für das Ortsbild entstehen. Ein Erhalt der Linden im Umfeld des Bahnhof s ist voraussichtlich nicht möglich, es erfolgen Neupflanzungen, die nach entsprechender Entwicklungszei t hier wieder Begrünungsfunktionen übernehmen werden. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind im Plangebiet nicht vorhanden. Östlich unmittelbar angrenzend liegt das als Baudenkmal in die Denkmall iste der Stadt Münster eingetragene Empfangsgebäude Bahnhof Hiltrup (Bergiusstraße 15), in dessen Umgebung das Denkmalschutzgesetz besondere Rücksichtnahme fordert. Dem wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen. Begründung / Seite 46 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Bei Bodeneingriffen i n einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Boden funde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für die südliche Ortsrandlage von Hiltrup und das Plangebiet sowie dessen nähere Umgebung, in der zahlreiche archäologische Fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung bekannt sind. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis (siehe Kapitel 6.9). 8.4.8 Wechselwirkung der Schutzgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägun g und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Hieraus resultierten Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen, bestehen nicht. Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit voneinander liegen (z. B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Gegenüber den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans sind die mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 verbundenen verbleibenden erheblichen Umweltbelastungen unter Berücksichtigung und Einhaltung der vorgeschlagenen Vermei dungs- und Verminderungsmaßnahmen wie folgt zusammenzufassen: • Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung ist eine nahezu vollständige Überbauung und somit Versieg elung des aktuell noch weitgehend unbebauten Vorhabengrundstücks verbunden. Vor dem Hintergrund der über das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 424 bereits zulässigen sehr weitreichenden Versieg elungen (GRZ 0,8) ist damit allerdings nur ein ger ingfügiger zusätzlicher Eingriff verbunden (Erhöhung des Versiegelungsanteiles von ca. 90 % auf nahezu 100 % – GRZ 1,0). Dieser Eingriff ist über externe Maßnahmen zu kompensieren. • Die Planung erfordert die Rodung von drei älteren Kastanien am Busbahnhof, außerdem ist nördlich des Bahnhofsgebäudes im Zusammenhang mit den dort geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen die Rodung von acht älteren Linden wahrscheinlich. Als Ausgleich und zur Sicherung einer grünräumlichen Gestaltqualität werden für den Vorhabenbereich Pflanzgebote bzw. auf den öffentlichen Verkehrsflächen Ersatzpflanzungen planungsrechtlich festgesetzt. Die Rodung der Kastanien ist auch heute schon planungsrechtlich zulässig. Zusammenfassend ergeben sich im Hinblick auf mögliche Mehrbelastunge n für Natur, Landschaft, Mensch, Luft und Wasser aus dem Vergleich der derzeitig zulässigen mit der geplanten Nutzung keine Hinweise, dass es infolge der Umsetzung der Planung und de s externen Ausgleichs zu relevanten zusätzlichen Belastungen kommen könnte. 8.5 Eingriffsregelung Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 6 wird das Biotopwertverfahren der Stadt Münster „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18 BNatSchG und § 4 LG NRW im Stadtgebiet von Münster“ angewandt. Begründung / Seite 47 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Für die Bewertung des Ausgangszustands wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 424 in den von der vorliegenden Planung überlagerten Bereichen als Grundlage herangezogen. Für den Planungszustand werden die vom Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen für die Bewertung genutzt. Sofern bei der Gegenüberstellung dieser beiden Bilanzierungen eine negative Differenz entsteht, wird ein Eing riff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff. BNatSchG vorbereitet, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1 a Abs. 3 BauGB vom Verursacher auszugleichen ist. Dieser entstehende Bedarf kann hier nicht über interne Festsetzungen abgegolten werden, sodass das Defizit über externe Maßnahmen auszugleichen ist. Die Höhe des zu leistenden externen Ausgleichs ist dem Kapitel 9.1 zu entnehmen. Ein Ausgleichskonzept 7 mit Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche (siehe Kapitel 9.1) liegt vor. 8.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung ist nicht mit einer deutlichen Änderung der vorhandenen Strukturen zu rechnen. Die Brachflächen würden im Laufe der Zeit verbuschen und eine zusätzliche Funktion als potenzieller Lebensraum für einige Vogelarten übernehmen. Jedoch könnte sich aufgrund der Lage und der bestehenden Beeinträchtigung keine ökologisch hochwertige Fläche entwickeln, die eine essenzielle Bedeutung für planungsrelevante Arten aufweist. Zudem wären die Flächen auch weiterhin durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 424 bebaubar. Das Vorhaben könnte ohne die vorliegende Planung nicht umgesetzt werden. Die Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan bieten keine entsprechenden Voraussetzungen, um das Vorhaben mit der vorgesehenen Zielsetzung zu realisieren. 8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Möglichkeiten mit gleichem städtebaulichem Entwicklungspotenzial bestehen nicht. Mit der Umsetzung der Vorhabenplanung und der städtischen Verkehrsmaßnahmen zur Umstrukturierung des Bahnhof vorbereichs gemäß dem Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ ist eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung für den Standort sichergestellt. Als Maßnahme der Innenentwic klung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB wird mit der Neubelebung des Gr undstücks insgesamt eine Stär kung des südöstlichen Stadtquartiers von Hiltrup erwirkt. 8.8 Monitoring Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 Abs. 3 BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Die Überwachung mit Blick auf die umzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen wird vom städtischen Amt für Grünflächen und Umweltschutz durchgeführt. Die für das Plangebiet vorgesehene Bebauung lässt keine unvorhergesehenen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Überwachungsmaßnahmen erfolgen über die Kontrolle der ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung oder werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt (Lärmschutz, Umgang mit Altla sten, Pflanzung der Bäume, etc.). Begründung / Seite 48 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 8.9 Zusammenfassung Im Rahmen der Umweltprüfung, die im vorliegenden Umweltbericht dokumentiert ist, werden die Auswi rkungen der Planung auf Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Biotoptypen / Tiere / Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern beschrieben und bewertet. Des Weiteren werden die Auswirkungen, die durch die Planung vorbereitet werden, erläutert und Möglichkeiten bzw. Maßnahmen für die Vermeidung und Verminderung bzw. den Ausgleich dargelegt. Anlass der Planung ist das konkrete Ansiedlungsinteresse eines großflächigen Lebensmittel - Vollsortimenters, der an diesem Standort optimale Möglichkeiten sieht, einen neuen Markt nach den modernsten Anforderungen zu entwickeln. Im Zuge dieser Planung kann gleichzeitig neuer Raum für Dienstleistungen, Büros und Wohnen geschaffen werden. Ebenso soll der Bahnhofsvorplatz neu gestaltet werden. Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Größe von ca. 1,4 ha im Süden der Stadt Münster im Stadtteil Hiltrup. Für das Plangebiet besteht derzeit noch ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 424), der jedoch nicht oder nur in Teilen umgesetzt worden ist . Der aktuelle Zustand des betrachteten Bereichs stellt sich vor wiegend als Brachfläche dar, die, abgesehen von einer teilweisen Nutzung als Stellplatzfläche, keine weitere Nutzung aufweist. Östlich an den Vorhabenbereich schließt sich der Bahnhof von Hilt rup an, dessen Vorplatz von der vorliegenden Planung nicht betroffen ist, aber im Zuge der Baumaßnahmen eben falls umgestaltet werden soll. Die hier befindlichen prägenden Bäume können voraussichtlich nicht erhal ten werden. Ersatzpflanzungen sind jedoch vorgesehen. Im Hinblick auf eine mögliche Berührung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG wurde in der artenschutzrechtlichen Vorprüfung festgestellt, dass Belange des Artenschutzes einer Umsetzung der Entwicklungsziele, unter Berücksichtigung einer Bauzeitenregelung, des Bebauungsplans Nr. 543 nicht entgegenstehen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen und im Plan berücksichtigten Maßnahmen keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen nachteiliger Art vorbereitet. Hinsichtlich des Immissionsschutzes werden im Bebauungsplan Festsetzungen bezüglich Maßnahmen zur Schalldämmung getroffen, die ein gesundes Wohnen und Arbeiten in den zu errichtenden Gebäuden ermöglichen. Neben einzuhaltenden Schalldämm -Maßen sind auch schallgedämpfte Lüftungssysteme, geeignete Fenster und eine vollständig eingehauste Anlieferungszone für den Lebensmittelmarkt festgesetzt. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Bergiusstraße im südlichen Bereich des Bebauungsplans. Für die übrigen Grenzen des Plangebietes wurden Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt. Weiter wurde ein Geh - und Radfahr recht entlang der Baulinie des Gebäudes A auf der sog enannten „Passarelle“ festgesetzt. Hierüber sowie über den nör dlich des Bauteils A zusätzlich geplan ten Geh- und Radweg wird eine Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vom Bahnhof aus über das Plangebiet in Richtung der Markt allee geschaffen. Mit der Planung werden ausschließlich geringwertige Biotopstrukturen überplant, die im Rahmen der Eingriffsregelung zu beachten sind. Die Grundlage für die Bilanzierung des Eingriffs bildet der rechtskrä ftige Bebauungsplan Nr. 424. Die dort festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 wird durch die Planung auf 1,0 erhöht, wodurch ein Eingriff entsteht, der auszugleichen ist. Ebenfalls sind die festgesetzten Bäume aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan in der Bilanzierung zu berücksichtigen. Die Planung sieht jedoch Ersatzpflanzungen für den Wegfall der Bäume vor. Begründung / Seite 49 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Der Boden ist ber eits heute stark anthropogen überformt und Versiegelungen sind auch heute schon planungsrechtlich großflächig zulässig. Die Planung sieht eine geringfügige Erweiterung der Versiegelung vor, die jedoch keine schutzwürdigen Böden betrifft. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht gegeben. Das anfallende Niederschlagswasser und Schmutzwasser wird, wie es bisher auch vorgesehen ist, über das bestehende Kanalnetz der Stadt Münster fachgerecht entsorgt. Durch eine, gegenüber dem derzeit zulässi gen Maß, leicht erhöhte Versiegelungsrate wird die Grundwasserneubildung hier geringfügig ver ändert. Die großräumigen Grundwasserzusammenhänge sind von der Planung jedoch nicht betroffen. Bei den verbleibenden Schutzgütern Landschaft / Ortsbild, Kulturgüt er und sonstige Sachgüter werden mit der Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen vorbereitet. Anderweitige verfügbare Planungsmöglichkeiten mit gleichem städtebaulichem Entwicklungspotenzial bestehen nicht. Untersuchungen oder Anwendungen technischer Verfahren wurden im Rahmen der Planung nicht erforderlich. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. 9 Abwägung 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 6 wird das Biotopwertverfahren der Stadt Münster angewandt. Dieses Verfahren wird für die Bewertung des Bestands vor dem Eingriff und des Zustands nach dem Eingriff durchgeführt. Die Biotopwertdifferenz zeigt auf, ob ein Ausglei ch der potenziellen Eingriffe innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans möglich ist. Die Bewertungen der Ausgangs - und Planungszustände sind der Begründung im Anhang beigefügt, w obei der Ausgangszustand einem Biotopwert von 23.570 Punkten und der Zielzustand einem Biotopwert von 18.551 Punkten entspricht. Es entsteht somit eine Gesamtdifferenz von – 5.019 Punkten. Das ermittelte Biotopwertdefizit kann nicht über interne Festsetzungen innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans ausgegl ichen werden. Daher werden externe Maßnahmen erforderlich, um den ökolog ischen Ausgleich zu gewährleisten. Für den externen Ausgleich ist folgende Fläche vorgesehen: Gemarkung Nienberge, Flur 28, Flurstück 101 (teilw.) Eigentümer: Stadt Münster Größe: 1.877 m² Registriernummer im Kompensationsflächenkataster der Stadt Münster: 3602 Aufwertungspotenzial 5.029 Biotopwertpunkte Der Eingriff wird durch zwei unterschiedliche Verursacher hervorgerufen. Hierbei handelt es sich um die Stadt Münster und um d en privaten Vorhabenträger. Der durch die Vorhabenplanung entstandene Eingriff wird über eine vom Vorhabenträger zu leistende Ersatzgeldzahlung geregelt. Die Höhe der Kostenanteile und die Details zum Umgang mit den externen Ausgleichsmaßnahmen wer den im Du rchführungsvertrag verbindlich vereinbart. Der erforderliche externe Ausgleich kann in seiner Gesamtheit auf einer st ädtischen Fläche erfolgen. Ein Ausgleichskonzept 7 mit Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche liegt vor. Begründung / Seite 50 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 9.2 Sonstige Umweltbelange, verbleibende Auswirkungen Sonstige Umweltbelange, die von den oben behandelten Schutzgütern abweichen oder sonstige verbleibende Auswirkungen sind von der Planung nicht betroffen. 9.3 Gesamtabwägung Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bilan ziert worden. Das ermittelte Ausgleichsdefizit wird mit geeigneten Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes vollständig kompensiert, sodass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. Allerdings ist das Gebiet auch nach Realisierung der geplanten Schutzmaßnahmen insbesondere in den Obergeschossen bzw. deren Außenräumen wie Balkone und Terrassen Immissionsbelastungen ausg esetzt, die im Wesentlichen aus der bestehenden Vorbelastungssituation resultieren. Diese Auswirkung ist in Abwägung zu dem Belang, in innenstadtnaher Lage familiengerechten Wohn raum schaffen zu können und die Nahversorgung ausreichend zu sichern, tolerierbar. 10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 werden ergänzende öffentlich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen gemäß § 12 Abs. 1 BauGB in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Eine Bodenordnungsmaßnahme nach §§ 45 ff BauGB zur Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 ist nicht erforderlich und wäre gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB auch nicht möglich. Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der angrenzend zum Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlic her oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 „Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße“. Münster, den __________ Markus Lewe Oberbürgermeister Begründung / Seite 51 von 51
V-0713-2015-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0713/2015 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 In dem mit Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich s ind im Erdgeschoss ausschließlich ein Lebensmittelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1.900 m² sowie zusätzliche Fachmärkte und Ladenlokale zulässig. Für das 1. - 3. Obergeschoss sind neben den Nebenräumen des Lebensmittelmarktes ausschließlich Dienstleistungen / Praxen / Büros sowie Wohnnutzungen zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB). 1.2 In dem mit Ⓑ gekennzeichneten Teilbereich sind im Erdgeschoss ausschließlich Fachmärkte, Ladenlokale sowie Dienstleistungen / Praxen / Büros zulässig. Für das 1. und 2. Obergeschoss werden Dienstleistungen / Praxen / Büros als zulässig festgesetzt, im 2. Obergeschoss sind auch Wohnnutzungen zulässig. (§ 12 Abs. 3 BauGB). 1.3 Für die i m gekennzeichneten Vorhabenbereich zulässigen Wohnnutzungen in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ ist eine Mindest-Bruttogeschossfläche (BGF min.) von insgesamt 1.000 m² einzuhalten (§ 12 Abs. 3 BauGB). 1.4 Für die in den Teilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale beträgt die zulässige Gesamtverkaufsfläche insgesamt maximal 1. 000 m² (§ 12 Abs. 3 BauGB). 1.5 Für den im Teilbereich Ⓐ zulässigen Lebensmittelmarkt sind als Hauptsortiment ausschließlich die zentrenrelevanten Sortimente der Nah- / und Grundversorgung gemäß der Münsteraner Sortimentsliste zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB). Für die folgenden Sortimente der Nah- und Grundversorgung werden folgende maximale Verkaufsflächenanteile festgesetzt: • Nahrungs- und Genussmittel, Getränke: max. 1.600 m² VK • Drogerie-/ Parfümerieartikel, Kosmetikartikel, Pharmazeutische Artikel: max. 150 m² VK • Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen): max. 100 m² VK Abweichend von den festgese tzten sortimentsbezogenen maximalen Verkaufsflächenanteilen sind auf maximal 10 % der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 1.900 m² sonstige zentrenrelevante und nicht -zentrenrelevante Sortimente gemäß der Münsteraner Sortimentsliste zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB). 1.6 Für die in den T eilbereichen Ⓐ und Ⓑ zusätzlich zulässigen Fachmärkte / Ladenlokale sind alle nicht zentrenrelevanten Sortimente gemäß der Münsteraner Sortimentsliste sowie die folgenden zentrenrelevanten Sortimente mit den folgenden maximalen Verkaufsflächenanteilen zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB): • Drogerie-/Parfümerieartikel, Kosmetikartikel, Pharmazeutische Artikel: max. 550 m² VK • Bekleidung aller Art, Handarbeitenartikel / Strickwaren, Stoffe / Tuche / Meterware: max. 400 m² VK Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • Schuhe, Lederwaren: max. 150 m² VK • Blumen (Schnittblumen / Topfpflanzen), Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere: max. 900 m² VK • Bastelbedarf, Spielwaren / Hobbyartikel, Musikinstrumente / Musikalien: max. 750 m² VK • Elektrokleingeräte, Leuchten: max. 950 m² VK • Computer und -zubehör / Kommunikationselektronik, Fotogeräte und -artikel, Unterhaltungselektronik / Tonträger, Telefone/ -zubehör: max. 450 m² VK Ergänzend dazu sind sonstige z entrenrelevante Sortimente gemäß der Münsteraner Sortimentsliste – mit Ausnahme von Nahrun gs- und Genus smitteln – auf einer Verkaufsfläche von insgesamt maximal 500 m² VK und einer jeweiligen sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenze von maximal 150 m² VK zulässig (§ 12 Abs. 3 BauGB). 1.7 Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhen für technische Anlagen und technische, untergeordnete Bauteile wie z. B. Aufbauten für Aufzüge, Lüftungs - und Kühlaggregate, Solarpaneele und Photovoltaikanlagen ist bis zu einer Höhe von maximal 3,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern diese mindestens 4,00 m von den Außenwänden der Hauptgebäude zurückgesetzt werden oder in die Fassadengestaltung integriert sind (§ 16 Abs. 6 BauNVO). 1.8 Für den gekennzeichneten Vorhabenbereich sind die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen und Mindestgebäudehöhen über Bezugspunkt festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe bzw. Mindestgebäudehöhe gilt die Oberkante Attika des D aches. Als Bezugspunkt für die festgesetzten Gebäudehöhen ist die mit 61,64 m ü. NHN angegebene Kanaldeckelhöhe in der Straßenverkehrsfläche der Bergiusstraße festgelegt. Der Kanaldeckel ist in der Planzeic hnung als Höhenbezugspunkt BZP gekennzeichnet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.9 Im Teilbereich Ⓐ ist eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch das mit einer zwingenden Viergeschossigkeit festgesetzte Bauteil ab dem ersten Obergeschoss bis zu einer Tiefe von maximal 1,00 m zulässig. Die im Teilbereich Ⓐ festgesetzte südliche Baulinie darf über eine Gesamtlänge von maximal 93,00 m durch ein Vordach / Vordächer bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m § 23 Abs. 3 BauNVO). 1.10 Im Teilbereich Ⓑ darf die festgesetzte nördliche und östliche Baugrenze durch ein Vordach bzw. mehrere Vordachbereiche bis zu einer Tiefe von maximal 3,00 m überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m § 23 Abs. 3 BauNVO). 1.11 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Errichtung von Stellplätzen nur innerhalb der mit „St“ festgesetzten Flächen in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen und die Errichtung einer Tiefgarage nur innerhalb der mit „TG“ festgesetzten Fläche zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 1.12 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich sind untergeordnete Nebenanlagen, die im funktionalen Zusammenhang mit der Vorhabennutzung stehen wie Fahrradabstellanlagen und Einkaufswagensammel stationen, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 BauNVO). 1.13 In dem mit Ⓐ gekennzeichneten Teilbereich ist das Dach des mit einer zwingenden Eingeschossigkeit festgesetzten Hauptgebäudes mit einer ex tensiven Dachbegrünung Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße auszuführen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.14 Im gek ennzeichneten Vorhabenbereich sind die im Bereich der ebenerdigen Stellplatzflächen festgesetzten Einzelbäume als Hochstämme einer einheitlichen mittel- bis großkronigen Baumart mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen und mit Ersatzver pflichtung dauerhaft zu unterhalten. Die Baumstandorte sind vor dem Befahren und Beparken zu sichern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.15 Auf der mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger belasteten Fläche sind entlang der südl ichen Grenze auf den mit einem Pflanzgebot belegten Flächen Heckenpflanzungen einer standortgerechten einheitlichen Gehölzart mit einer Höhe von 0,80 m zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.16 Die nördlich des Teilbereichs Ⓐ mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standortgerechten heimischen Sträuchern zu bepflanzen. Die Bepflanzungen sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.17 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereic h IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1. Obergeschoss die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräum en und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.18 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon si nd ab dem 1. Obergeschoss die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 40 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.19 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich VI nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind ab dem 1. Obergeschoss die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 50 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 45 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.20 Für die im Bebauungsplan im Erdgeschoss des Teilbereichs Ⓑ zulässigen Dienstleistungen / Praxen / Büros sind die Außenbauteile von Büroräumen und ähnliches auf der Westseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm - Maß (erf. R'w,res) von 40 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich V, auf der N ord- und Südseite des Gebäudes mit ei nem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich IV und auf der Ostseite des Gebäudes mit einem erforderlichen resulti erenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 30 dB entsprechend dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.21 Die Seitenfronten von Außenwohnbereichen auf der Westseite des Gebäudes im Teilbereich Ⓐ und der Nord- und Südseite des Gebäudes im Teilbereich Ⓑ sind als geschlossenes Bauteil auszuführen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 1.22 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV - VI nach DIN 4109 gekennzeichneten Fassadenseiten oder Teile davon sind im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen bzw. zum Schlafen geeigneten Räumen schallgedämpfte Lüftungssysteme vorzusehen, die die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.23 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Lage der LKW -Anlieferzone des geplanten Lebensmittel-Vollsortimenters im Teilbereich Ⓐ zeichnerisch als ‚Anlieferung‘ festgesetzt. Die Anlieferzone ist vollständig einzuhausen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.24 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist die Anbindung der geplanten Tiefgarage im Teilbereich Ⓑ ausschließlich auf der zeichnerisch als ‚Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage‘ festgesetzten Fläche zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.25 Im gekennzeichneten Vorhabenbereich ist als Oberfläche für die Fahrgassen und Rampen ausschließlich Asphalt oder ein in seinem Geräuschverhalten gleichwertiger ebener Belag zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.26 Ausnahmen von den Festsetzungen 1.17 - 1.25 können gestattet werden, soweit durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass auch geringere Maßnahmen als die festgesetzten ausreichen. Di e an den Baugrenzen festgesetzten Lärmpegelbereiche gelten auch für zurückversetzt von der Baugrenze errichtete Fassaden, die parallel zur Baugrenze oder bis zu einem Winkel von 90° errichtet werden. Es gelten die Ausnahmen gemäß Satz 1 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Landesbauordnung (BauO NRW) 2.1 Fassadenmaterial und –farbe Als Hauptmaterial für die Fassaden ist ausschließlich Ziegelmauerwerk in rot / rotbraunen bis anthrazitfarbenen Farbtönen zu verwenden. Untergeordne t können auch andere Materialien verwendet werden (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW). 2.2 Werbeanlagen Werbeanlagen an Gebäuden • mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht, • oder die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen, • oder die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden sind unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW). Die Errichtung f reistehender Werbeanlagen ist ausschließlich in den im Bebauungs plan gekennzeichneten Bereichen • als Werbepylon/ -stele mit einer Höhe von maximal 6,0 m und • als Fahnenmasten von bis zu 6 Fahnen mit einer Höhe von maximal 9,0 m zulässig. Andere freistehende Anlagen der Außenwerbung als die benannten sind unzulässig (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauO NRW). Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 3 Hinweise 3.1 Durchführungsvertrag Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum ‚Planen-Bauen-Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.3 Bodendenkmale Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.4 Kampfmittel Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln im Zuge von Erd- und Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und ist unverzüglich die Feuerwehr der Stadt Münster zu informieren. Etwaig erforderliche Ramm -, Bo hr- und Gründungsarbeiten sind als besonders gefährdend anzusehen und rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung anzumelden. 3.5 Immissionsschutz Zur Sicherung eines ausreichenden Schallschutzes sind folgende Empfehlungen des „Schalltechnischen Bericht es Nr. LL8837.1/02 im Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 und zum Bauvorhaben „ Edeka-Markt Bahnhof Münster-Hiltrup“ der Stadt Münster“, ZECH Ingenieurgesell schaft mbH Lingen, Stand 06. Juni 2014 im bauordnungs rechtlichen Genehmigungsverfahren der Vorhabenplanung zu berücksichtigen: • Die Anlieferungen der Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich sind auf den Tageszeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr zu begrenzen. • Während der Ruhezeiten sollen die LKW-Anlieferungen für den Lebensmittelmarkt ausschließlich über die festgesetzte Anlieferzone mit bis zu maximal 3 LKW (davon 1 LKW mit Kühlaggregat) erfolgen. Verladungen bei geöffnetem Tor sind möglich. Anlieferungen während der Geschäftszeiten sind grundsätzlich zulässig. • Alle übrigen Einzelhandelsflächen sind mit LKW oder Kleintransportern von der Bergiusstraße über den Parkplatz zu bedienen. • Die Nutzung der ebenerdigen Stellplätze im Vorhabenbereich als Kundenparkplatz ist auf den Tageszeitraum von 6:00 - 22:00 Uhr zu begrenzen. • Für die Einzelhandelsnutzungen im Vorhabenbereich sind ausschließlich lärmarme Einkaufswagen z. B. aus Kunststoff zu verwenden. • Die schalltechnischen Anforderungen an technische Außenaggregate sollen eingehalten werden. Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 3.6 Artenschutz Die ar tenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 ff. BNatSchG sind zu beachten. Neben den zeichnerischen Festsetzungen und Hinweisen sowie den unter Punkt 1 bis 3 getroffenen textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB der Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E-Plan) bestehend aus dem Anlageblatt: Lageplan mit Nutzungsverteilung im Erdgeschoss, Schnitte / Ansichten und Animation Bestandteil des Bebauungsplans. Die im V+E -Plan dargestellte(n) grundrissliche Abgrenzung der Nutzungseinheiten, Grundrissorganisation, Geschoss -/ Gebäudehöhen sowie die Anzahl und Lage der Nebenanlagen sind als nachrichtliche Darstellung nicht Bestandteil der Festsetzungen. Hier gelten die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Vorhabengebäude sind in Anlehnung an die dargestellten Ansichten und Animation zu errichten. Textliche Festsetzungen / Seite 6 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Münsteraner Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Ratsbeschluss 11. Februar 2009) Münsteraner Sortimentsliste Zentrenrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente • Antiquitäten • Baby- und Kinderartikel • Bastelbedarf • Bekleidung aller Art • Bücher, Fachliteratur • Bürobedarf, Organisationsmittel • Computer und –zubehör, Kommunikationselektronik • Elektrokleingeräte • Fahrräder und Zubehör • Fotogeräte und -artikel • Geschenkartikel • Glas/Porzellan/Keramikartikel • Handarbeitsartikel/Strickwaren • Haushaltwaren, Hausratartikel • Heim- u. Haustextilien, Bettwaren • Jagdartikel/Waffen • Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Bilder und -rahmen • Lederwaren • Leuchten • Medizinische u. orthopädische Artikel • Musikinstrumente, Musikalien • Optische und akustische Erzeugnisse • Schreib- u. Papierwaren, Schulbedarf • Schuhe • Spielwaren, Hobbyartikel • Sportartikel/-geräte/-bekleidung • Stoffe, Tuche, Meterware • Unterhaltungselektronik, Tonträger • Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck • Telefone/-zubehör • Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen • Badeinrichtungen • Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, Bau- und Heimwerkerbedarf • Baustoffe (inkl. Fliesen) • Blockhäuser, Wintergärten, Zäune • Bodenbeläge • Boote und Zubehör • Campingwagen und -artikel, Zelte • Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen • Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware • Herde/Öfen/Kamine • Installationsbedarf für Gas, Sanitär und Heizung • Kleineisenwaren, Werkzeuge • Küchen • Möbel, Büromöbel • Motorräder, -zubehör und -reifen • Rollläden, Rollos, Markisen • Sauna-/Schwimmbadanlagen • Tapeten, Lacke • Teppiche • Tiermöbel • Zoologischer Bedarf, lebende Tiere Nah- /Grundversorgung: • Blumen (Schnittblumen, Topfpflanzen) • Drogerie-/Parfümerieartikel • Getränke • Kosmetische Artikel • Nahrungs- und Genussmittel • Pharmazeutische Artikel • Tabakwaren • Tierfutter/Tierpflegeartikel für Kleintiere • Zeitschriften, Zeitungen Zentrenrelevante Leitsortimente gemäß Anlage 1 zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel • Papier / Bürobedarf / Schreibwaren • Bücher • Bekleidung, Wäsche • Schuhe, Lederwaren • medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel • Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik • Spielwaren • Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel (ohne Teilsortimente Angelartikel, Campingartikel, Fahrräder und Zubehör, Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte) • Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto – ohne Elektrogroßgeräte, Leuchten) • Uhren, Schmuck und • Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) • Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) Textliche Festsetzungen / Seite 7 von 7
V-0713-2015-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0713/2015 Stellungnahmen zur Offenlegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Inhalt Seite 1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.................................................................................... 1 1.1 münster NETZ GmbH .................................................................................................................... 1 1.2 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien Gesamtstellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien und DB Netz AG .................................................................................................... 2 2. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ...................................................................................... 2 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsführung / Verkehrserschließung........................ 2 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Verkehrsflächen / Belange des ÖPNV .......... 4 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität und Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen ............................................................................................................................. 6 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Baumerhalt im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen ............................................................................................................................. 8 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität der Wegeverbindungen ................................... 10 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Stellplätze.................................................... 11 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmimmission / Luftschadstoffe ................................... 12 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Einzelhandelsnutzungen ............................................... 15 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Grün- und Freiraumqualität im Vorhabenbereich .......... 16 2.10 Stellungnahmen zum Themenkomplex Radfahrstellplätze im Vorhabenbereich ........................ 18 2.11 Stellungnahmen zum Themenkomplex Vollständigkeit der Planunterlagen ................................ 19 Zum Entwurf des v orhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 wurden insgesamt 2 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie 16 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Die Stellungnahmen enthalten folgende Anregungen: 1. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 1.1 münster NETZ GmbH Folgende Hinweise werden vorgetragen: Mit Verweis auf die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543, wonach auf dem Vorhabengrundstück eine private Trafostation errichtet wird, weist die münster NETZ GmbH darauf hin, dass in diesem Fall der Vorhabenträger bei mehreren Mietern in seinem Gebäude zum Arealnetzbetreiber wird. Bei Vorzug eines Netzanschlusses aus der Niederspannungsebene ist für die Höhe der Anschlussleistung ausschlagg ebend, ob eine Vers orgung aus den vorhandenen Ortsnetzstationen (ONS) aus der Umgebung erfolgen kann oder ob eine ONS im Kundengebäude errichtet werden muss. Da die Trassen noch nic ht feststehen, wird die münster NETZ GmbH notwendige Leitungsrechte für alle Sparten mit dem Vorhabenträger direkt abstimmen. Weitergehende Einwände werden nicht vorgetragen. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 1 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Prozess zur Umsetzung des Planvorhabens abgestimmt und berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Die Hinweise betreffen Belange außerhalb des B ebauungsplanverfahrens und werden als solche zur Kenntnis genommen. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 1.2 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien Gesamtstellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien und DB Netz AG Folgende Hinweise werden vorgetragen: Keine Bedenken. Der vorgesehene Bebauungsbereich ist mit Immissionen aus dem benachbarten Eisenbahnbetrieb (Schall, Erschütterungen und evtl. elektromagnetische Einwirkungen) vorbelastet. Um Gefahren für den Eisenbahnbetrieb ausschließen zu können, ist die Deutsche Bahn AG daher bei baulichen Veränderungen in Nähe der DB -Grenze rechtzeitig durch detaillierte und aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen gesondert zu beteiligen. Bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn (z. B. Beleuchtungen von Parkplätzen, Leuchtwerbung aller Art, etc.) ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Prozess zur Umsetzung des Planvorhabens berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Die Hinweise betreffen Belange außerhalb des B ebauungsplanverfahrens und werden als solche zur Kenntnis genommen. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 2. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsführung / Verkehrserschließung Die Anbindung des Plangebiet s mit der Hauptzufahrt von der Glasuritstraße über die Max-Winkelmann-Straße wird kritisiert: • Die Verkehrsführung ist umständlich, eine direkte Anfahrbarkeit des Plangebiets über die unmittelbar angrenzenden Straßen ist nicht gegeben. • Mit der Verkehrsführung sind unnötige Belastungen der besonders schützenswerten Nutzung des Kindergarten s und der Wohnungen an der Max - Winkelmann-Straße verbunden. • Mit der Verkehrsführung ist eine w eitergehende Erhöhung bereits bestehender Staueffekte in der Max -Winkelmann-Straße durch zusätzliche planbedingte Mehrverkehre verbunden (zu Stoßzeiten ist bereits heute eine Überlastung durch Fahrverkehre von ALDI -Markt-Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit Haltevorgängen an der Haltestelle am Kindergarten gegeben). Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 2 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • Von einem/ einer Eingeber/ -in wird die Glasuritstraße als Hauptzufahrt als unangemessen kritisiert. Es wird angeregt, die Einbahnstraßenregelung in der Bergiusstraße zu Gunsten eines Begegnungsverkehrs aufzuheben und die Bergiusstraße als Hauptzufahrt zum Bahnhof/Plangebiet auszubauen. Daraus erg eben sich laut Einwender folgende Vorteile: • Klare Verkehrsführung über die direkte Zu-/ Abfahrt mit einer Verbesserung der Orientierung insbesondere auch für ortsfremde Verkehrsteilnehmer. • Bessere Verteilung der Verkehre über dann zwei Zufahrtsmöglichkeiten (Max - Winkelmann-Straße und Bergiusstraße) mit einer Reduzierung der Staueffekte. • Bessere Verteilung der Belastungen aus dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf die weniger schützenswerten Nutzungen in der Bergiusstraße bei gleichzeitiger Entlastung der sensiblen Nutzungen (Kindergarten und Wohnen) in der Max - Winkelmann-Straße. • Die Umsetzung der benannten Maßnahmen ist mit einem geringen baulichen Eingriff in die Bergiusstraße möglich (Vers etzung der Verkehrsinsel auf der Glasuritstraße). Stellungnahme der Verwaltung: Die grundlegenden Aussagen z ur Verkehrsführung und Erschließungsfunktion der Straßen im übergeordneten Straßenwegenetz sind im Strukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ niedergelegt. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 19.10.2011 wurde das Strukturkonzept Grundlage für das nachfolgende Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543. Die aus dem Strukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ abzuleitenden Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind in einem begleitenden Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept niedergelegt. Das Maßnahmen konzept wurde entsprechend den Erfordernissen im laufenden Planungs - und Konkretisierungsprozess fortgeschrieben und mit aktuellem Planungsstand von Mai 2015 in den gemeinsamen Entwicklungszielen der Verkehrsmaßnahmen und den bauleitplanerischen Zielsetzungen abgestimmt. Mit einstimmigem Beschluss der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bahnhofsbereich Hiltrup vom 19.05.2015 durch den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen ( ASSVW) wird das Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept Grundlage der nachfolgenden Baubeschlüsse. Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 getroffenen Festsetzungen zu öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen den Vorgaben des Strukturkonzepts „Hiltrup- Bahnhofsbereich“, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen uneingeschränk t umsetzbar. Die Bergiusstraße und die Max - Winkelmann-Straße liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Grundsätzlich sind Belange der Verkehrsführung wie Fahrtrichtungsführungen sowie der Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächenabgrenzungen nicht Gegenstand planungsrechtlicher Festsetzungen sondern werden durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegt. Inhaltlich ist festzuhalten, dass die Erschließung des Plangebiets/Bahnhofsbereichs über die Max -Winkelmann-Straße Bestandteil des Strukturkonzepts „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ ist. Die vorgeschlagene Anbindung von der Glasuritstraße in die Bergiusstraße ist aufgrund des zu geringen Abstands mit fehlender Rückstaulänge zum Hauptkreuzungspunkt Marktallee/ Glasuritstraße für eine Linksabbiegefunktion Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 3 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße nicht möglich. Negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit wären die Folge. Weitergehend wäre die Erschließung von der Glasuritstraße über die Bergiusstraße entgegen der vorgetragenen Anregung nur mit einem erheblichen baulichen Eingriff in die bestehenden Verkehrsflächen möglich. Die alleinige Versetzung der Verkehrsinsel auf der Glasuritstraße wäre nicht ausreichend, für einen Begegnungsverkehr müsste der S traßenquerschnitt der Bergiusstraße verändert und aufgeweitet werden. Eine Anbindung des Bahnhofsbereichs alleinig über die Glasuritstraße ist uneingeschränkt möglich und entspricht der Verkehrsbedeutung der Glasuritstraße als Kreisstraße und damit als Straße des Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Eine direkte Anbindung des Plangebiets über die übergeordnete Haupterschließungsstraße Marktallee/Osttor ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Geländetopogra fie ausgeschlossen. Unter den benannten Rahmenbedingungen zur Verkehrsführung mit Zufahrt zum Plangebiet über die Max-Winkelmann-Straße sind Belastungen auf den angrenzenden Straßen verbunden. Auch im Bebauungsplan Nr. 424 hat die Max-Winkelmann-Straße die Haupterschließungsfunktion für den Bahnhofsbereich und die ang renzenden Grundstücke. Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 erwarteten Verkehre können auf Grundlage der zuvor beschrieben Verkehrsführung angemessen abgewickelt werden. Bei der benannten B ushaltestelle handelt es sich um eine Fahrbahnrandhaltestelle, d. h. der Bus hält auf der Straße, die nachfolgenden Pkw haben für die Haltedauer des Busses hinter dem Bus zu warten. Die benannten Staueffekte sind somit haltestellenbedingt und nicht eine Folge zu hoher Verkehrsbelastungen. Beschlussvorschlag: Der Kritik an der Anbindung des Plangebiets mit der Hauptzufahrt von der Glasuritstraße über die Max -Winkelmann-Straße wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1, siehe auch Punkt 2.7). Der Anregung, die Einbahnstraßenregelung in der Bergiusstraße zu Gunsten eines Begegnungsverkehrs aufzuheben und die Bergiusstraße als Hauptzufahrt zum Bahnhof/Plangebiet auszubauen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Verkehrsflächen / Belange des ÖPNV Die Abgrenzung und Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der geplanten Buswendeanlage wird kritisiert: • Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der geplanten Buswendeanlage ist kleiner als die derzeit bestehende Verkehrsfläche. Durch den Verkauf von Teilen der bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen an den Vorhabenträger werd en einseitig Investoreninteressen bedient und das Interesse des Allgemeinwohls in den Belangen nach einer positiven Stadt -/ Verkehrsentwicklung zurückgestellt. • Die Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche ist zur Sic herung der verkehrlichen Erfordernisse im Bereich der Buswendeanlage nicht ausreichend. Die angestrebten städtischen Entwicklungsziele ( Optimierung der Verknüpfung Bus/Schiene, Komfortverbesserung P+R und Fahrradparken) sind somit nicht umsetzbar und stellen eine deutliche Verschlechterung zum provisorischen Ist - Zustand dar. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 4 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße • Die zur Verfügung stehenden Flächen lassen keine Erweiterungsmöglichkeit des Angebotes Schiene/Bus auf weitere Buslinien zu. Darüber hinaus sind die Grundannahmen der Planungen ( Abmessung und Frequentierung der Buswendeanlage) falsch. Zukünftig ist im Haltestellenbereich nur Platz für insgesamt 2 Busse vorgesehen (1xAbfahrt, 1xAnkunft ), b ereits heute befinden sich 3 Busse gleichzeitig im Haltestellenbereich. Die Buslinien müssten zukünftig immer gleichmäßig und abwechselnd ankommen/abfahren, Verspätungen z. B. durch hohes Verkehrsaufkommen, Schienen- Ersatz-Verkehr, Unwetter etc., wodurch auch mehr als zwei Busse gleichzeitig dort stehen könnten, sind nicht berücksichtigt. Die Buswendeanlage ist eine Endhaltestelle, in den Planungen fehlen Stellflächen für die Ruhezeiten der Fahrer/ -innen. Es fehlen Aussagen zum zukünftigen Standort der WC-Anlage für die Busfahrer/-innen. Es wird angeregt, zur Sicherung der erforderlichen Verkehrsabläufe im Bereich der geplanten Buswendeanlage die Verkehrsflächen unter Reduzierung des Vorhaben - grundstücks zu vergrößern. Die bereits durchgeführten Grundstücksverkäufe an den Vorhabenträger sind rückabzuwickeln und in der neu zu treffenden Abgrenzung erneut vorzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung: Die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des Bahnhofs sind in weiten Teilen aus den Festsetzungen des bestehenden P lanungsrechts des Bebauungsplans Nr. 424 begründet. Dieser sah die Entwicklung von zwei separaten Kerngebietsbaublöcken im Bereich des jetzigen Vorhabengrundstücks vor, im Übergang zum Bahnhof war ein zentraler Bahnhofsvorplatz als öffentlicher Fußgängerbereich geplant. Eine Umsetzung der Entwicklungsziele war auch nach Jahren nicht absehbar, so dass eine Überprüfung und Anpassung der städtebaulich verkehrlichen Zielsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Standort erforderlich wurde. Die Zielsetzungen wurden von den Fachämtern der Verwaltung er arbeitet und sind im St rukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ sowie im darauf au fbauenden Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept niedergelegt. Das Strukturkonzept sieht als Entwicklungsziel für den Bahnhofsbereich vor allem die Verbesserung der ÖPNV - Umsteigefunktion mit der Erri chtung einer Buswendeanlage sowie die Stärkung der Wegeachse Mark tallee/Bahnhof vor. Die ehemalige Zweiteilung der Grundstücke nördlich der Bergiusstraße wurde zugunsten einer großen zusammenhängenden Fläche zur Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen mit ergänzenden Büro- , Dienstleistungs- und Wohnnutzungen aufgehoben. Gegenüber dem ursprünglich geplanten Bahnhofsvorplatz als innerstädtischer Fußgänger platzbereich ist mit der Zielsetzung ‚Buswendeanlage‘ eine deutliche Reduzierung der Flächenbedarfe und damit Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläc he auch gegenüber der derzeitigen Bestandssituation verbunden. Mit Beschluss des Strukturkonzept s „Hiltrup-Bahnhofsbereich“ vom 19.10.2011 durch den Hauptausschuss der Stadt Münster wurde das Konzept den nachfolgenden Planungen zugrunde gelegt . So wurde das Strukturkonzept – und damit die Flächenvorgaben und -zuordnungen öffentlicher und privater Flächen – Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbes für das Vorhabengrundstück im Jahr 2012. Der Wettbewerb wurde im Mai 2012 beschieden, die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses in die verbindliche Bauleitplanung wurde mit Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße vom Rat der Stadt Münster am 06.05.2015 einstimmig eingeleitet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 543 entspricht den Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 5 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Vorgaben des Strukturkonzepts „Hiltrup -Bahnhofsbereich“ und dem Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenplan der Stadt M ünster. Entgegen der Einwendung folgt die Zonierung und Flächenabgrenzung der öffentlichen Verkehrsflächen damit nicht einseitigen Investoreninteressen, sondern ist Er gebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses in den von der Stadt Münster erarbeiteten und beschlossenen Zielsetzungen. Dem entgegen ist die angeregte Vergrößerung der öffentlichen Verkehrsflächen bei gleichzeitiger Reduzier ung des Vorhabengrundstücks inhaltlich nicht begründet und funk tional nicht erforderlich. Eine Rückabwicklung oder Neuformulierung der liegenschaftlichen Aufteilungen ist daher nicht erforderlich. Die funktionalen Erfordernisse und verkehrsbetrieblichen Abläufe im Zusammenhang mit den Fl ächenbedarfen der Buswendeanlage sowie die Anzahl und Ausgestaltung der Bushaltepositionen und Taktung mit den Buslinienplänen wurden durch die Stadt Münster in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben ( Stadtwerke Münster GmbH ) erarbeitet. Eine Erhöhung der Zahl der Buslinien, die den Bahnhof anfahren, ist nicht geplant. Die Buswende ist so dimensioniert, dass zwei Busse gleichzeitig die Anlage nutzen können. Innerhalb der getroffenen Festsetzung zur Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche ist die Abwicklung der Busverkehre in den verkehrlichen Zielsetzungen uneingeschränkt gewährleistet. Beschlussvorschlag: Der Kritik an Abgrenzung und Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der geplanten Buswendeanlage wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.3). Der Anregung, im Bereich der geplanten Buswendeanlage die Verkehrsflächen unter Reduzierung des Vorhabengrundstücks zu vergrößern und die bereits durchgeführten Grundstücksverkäufe an den Vorhabenträger rückabzuwickeln und in der neu zu treffenden Abgrenzung erneut vorzunehmen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.4). 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität und Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen Bei der Planung werden eine fehlende Aufwertung des Bahnhofsbereichs und einseitige Nutzungsbelegungen kritisiert: • Der Bahnhofsbereich wird zukünftig ausschließlich durch den Lebensmittelmarkt, Ladenlokal- und Büroflächen sowie durch die im Bahnhof befindliche Gastronomie beherrscht. Aufenthaltsflächen ohne Konsumzwang gibt es nicht. Durch die reine Konsumnutzung besteht die Gefahr einer Gentrifizierung. • Die Planung orientiert sich nicht an den örtlichen und historischen Gegebenheiten und geht mit einer Vernichtung prägender Bestandsstrukturen einher. • Es fehlen Standorte zur Entsorgung von Altglas. Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten werden folgende Anregungen vorgetragen: • Die öffentlich nutzbaren Flächen sind zu vergrößern zugunsten von Flächen zum Verweilen und Flanieren (Bänke, Wartebereiche für Bahn- und Buskunden). • Das historische Kopfsteinpflaster sollte bei der Umgestaltung des Bahnhofsbereichs Verwendung finden. • Es sollten legale Sprühflächen für Sprayer zur Verfügung gestellt werden. • Die Altglasentsorgung im Plangebiet ist sicherzustellen. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 6 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Stellungnahme der Verwaltung: Nachdem die ursprünglichen Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 424 mit der Errichtung unterschiedlicher Kerngebietsbaublöcke und einem verkehrsberuhigten Bahnhofsvorplatz als zentraler Fußgänger - und Aufenthaltsbereich nicht realisiert werden konnten (siehe auch Punkt 2.1), wurde m it Beschluss des Strukturkonzepts „Hiltrup-Bahnhofsbereich“ als neues Entwicklungsziel für den Vorhabens tandort die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von max. 2.900 m² und ergänzenden Büro -, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen und im Vorfeld des Bahnhofs die Errichtung einer Buswendeanlage beschlossen. Über eine Wegeachse über das Vorhabengrundstück ist die Marktallee mit de m Bahnhofsbereich zu verbinden. Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels geht zurück auf die Zielsetzungen des Einzelhandel s- und Zentrenkonzept s der Stadt Münster zur langfristigen Si cherung der Versorgungsstrukturen im Stadtquartier ( siehe auch Punkt 2.8), die Belegung der öffentlichen Flächen ist aus den verkehrlichen und stadtstrukturellen Erforder nissen abgeleitet. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 wurden die Entwicklungsziele in die verbindliche Bauleitplanung übertragen, mit den festgesetzten Nutzungen und den daraus resultierenden Flächenanteilen entsprechen die Festsetzungen des Bebauungs plans den Vorgaben des Strukturkonzepts „Hiltrup-Bahnhofsbereich“. Prioritäres Entwicklungsziel für das Plangebiet ist die Errichtung von Einzelhandelsnutzungen mit ergänzenden Büro- Dienstleistungs- und Wohnnutzungen sowie die Errichtung einer Buswendeanlage im Vorfeld des Bahnhofs und nicht die Ausweisung von „konsumfreien“ Aufenthaltsflächen. Innerhalb der Vorgaben des Strukturkonzepts sind neben den Nutzungen auch die Flächenbedarfe definiert und räumlich abgegrenzt, eine Aufweitung der öffentlich nutzbaren Flächen würde den beschlossenen Entwicklungszielen und den konkreten Nutzungserfordernissen entgegenstehen (siehe auch Punkt 2.2). Der Vortrag einer Gentrifizierung im Sinne eines sozioökonomischen Strukturwandels mit Verdrängung ärmerer und Zuzug wohlhabenderer Bevölkerungsgruppen ist vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungsziele unbegründet. Mit Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 wird vielmehr eine derzeit brachliegende innerörtliche Fläche innerhalb formulierter und beschlossener Entwicklungsziel e revitalisiert und somit eine Gesamtaufwertung des Stadtquartiers erwirkt. Die örtlich historischen Gegebenheiten waren durch kleinteilige Str ukturen innerhalb enggefasster Parzellen geprägt. Mit dem Entwicklungsziel großflächiger Einzelhandels- nutzungen mit rund 2.900 m² Verkaufsfläche sind Flächenbedarfe verbunden, die in den kleinteiligen Strukturen nicht umgesetzt werden können. Eine Aufnahme der örtlich historischen Gegebenheiten ist somit nicht möglich. Die Festlegung von Oberflächengestaltungen (wie z. B. das historische Kopfstein - pflaster), Bankstandorten, Standorten für die Altglasentsorgung oder legale Sprüh- flächen für Sprayer ist nicht Gegenstand planungsrechtlicher Festsetzungen , sondern wird in den weiteren Planungsprozessen (Baugenehmigung/Ausbauplanung) getroffen. Beschlussvorschlag: Der Kritik an einer fehlenden Aufwertung des Bahnhofsbereichs und an einseitigen Nutzungsbelegungen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.5) Der Anregung, die öffentlich nutzbaren Flächen zugunsten von Flächen zum Verweilen und Flanieren zu vergrößern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.6). Zu den Belangen der noch ausstehenden Detailplanung (Kopfsteinpflaster, Bankstandorte, Standorte für Altglasentsorgung, legale Sprühflächen) erübrigt sich ein Beschlussvorschlag. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 7 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Baumerhalt im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen Mit Errichtung der Buswendeanlage wird die Fällung der bestehenden Lindenreihe vor dem Bahnhofsgebäude sowie die Fällung einer 100-jährigen Kastanie kritisiert: • Entgegen dem zentralen Entwicklungsziel zum Erhalt der Bäume setzt die Planung wissentlich die F ällung der Baumreihe voraus . Durch die Reduzierung der Verkehrsfläche des Bahnhofsvorplatzes steht für den Erhalt der alten Bäume keine ausreichende Vegetationsfläche zur Verfügung. In der Bürgerinformation am 02.07.2013 wurde eine Variante mit Erhalt der Bäume vorgestellt. Die Variante sollte erneut geprüft und den Bürger/ -innen und den politischen Gremien mit Verweis auf die Eingaben wieder vorgestellt werden. In dem Zusammenhang wird auf den einstimmigen Beschluss des ASSVW mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung zum Erhalt der Bäume verwiesen. Die Prüfergebnisse sind vorzutragen. • Die Fällung der Lindenreihe bedeutet die Zerstörung eines historischen Ensembles bestehend aus dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude und der davorstehenden Baumreihe. Darüber hinaus sind mit Wegfall der Bäume negative Effekte auf die Außengastronomie des Gastronomiebetriebs im Kulturbahnhof Hiltrup verbunden. • Die Stellungnahme der Unteren Immissions -, Bodenschutz- und Landschaftsbehörde aus der frühzeitigen Beteiligun g der Behörden mit Verweis auf eine gutachterliche Stellungnahme aus dem Jahr 2013 entspricht nicht der gebotenen Sorgfalt im Umgang mit Natur- und Kulturgut der Allgemeinheit. Entgegen der gutachterlichen Stellungnahme ist die Lindenreihe in ihrem Zustand nicht akut gefährdet, die Fällung widerspricht somit dem Auftrag der Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit. Nicht die vorgetragenen Standortbedingungen, sondern die mangelnde Baumpflege haben einen nachteiligen Einfluss auf die Vitalität der Bäume. Die Stellungnahme des Amtes 67 erscheint fragwürdig. • Die Alternativplanung mit Erhalt der Bäume sowie die gutachterliche Stellungnahme zum Zustand der Bäume waren nicht Bestandteil der Offenlageunterlagen, in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 wurde jedoch auf die Inhalte verwiesen. Hier könnte ein planungsrechtlicher Formfehler vorliegen. • Es wird bemängelt, dass die Anpflanzung von Bäumen im Bereich der Buswendeanlage im Umweltbericht als gleichwertig zur vorhandenen Baumreihe bewertet wird. Zum Erhalt der Baumreihe ist eine flächenmäßig reduzierte Buswendeanlage zu realisieren, die die funktionalen Belange zur Abwicklung der Verkehre sicherstellt, jedoch ohne Eingriffe in das Erdreich auskommt. Stellungnahme der Verwaltung: Es wird nicht verkannt, dass die Lindenreihe im Vorfeld des Bahnhofsgebäudes Hiltrup und ihre Fortführung nach Norden ortsbildprägend ist (siehe auch Kapitel 8.4.6 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543). Vor dem benannten Hintergrund sind die Bäume (hier: die Bäume nördlich des Bahnhofsgebäudes) im bestehenden Bebauungsplan Nr. 424 als zu erhalten festgesetzt . Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 wird die Erhaltungsfestsetzung nicht übernommen, da absehbar ist, dass die Bäume aufgrund der tiefbautechnischen Erfordernisse zur Errichtung der Buswendeanlage und damit einhergehenden Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 8 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Eingriffen in den W urzelbereich der Bäume nicht erhalten werden können. Ein Erhalt der Bäume mit den damit verbundenen Pflanz- und Grünstreifen würde darüber hinaus die erforderliche freie Zugänglichkeit der Buswendeanlage v ersperren und die barrierefreie Ausgestaltung der Haltepositionen in einschränken. Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Erhalt/Nichterhalt trifft und die Ausgestaltung der Buswendeanlage nur nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt ist, sind Lösungen ohne oder alternativ mit Erhalt der Bäume grundsätzlich möglich und werden im Rahmen der Ausbauplanung festgelegt . Dazu wurde eine fachgutachterliche Bewertung zum Zustand der Bäume eingeholt (M. Rensing, 2013). Die Bewertung ist Grundlage der zitierten Stellungnahme des Fachamtes 67 im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem äß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543. Die gutachterliche Stellungnahme zum Zustand der Bäume sowie etwaige Alternativlösungen zur Ausgestaltung der Buswendeanlage sind nicht bebauungsplanrelevant und mussten somit auch nicht zum Bestandteil der Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 gemacht werden, formale Fehler im Planverfahren sind daraus nicht abzuleiten. Die Abwägung und Entscheidung zum Erhalt/Nichterhalt der Bäume ist über die nachfolgenden Baubeschlüsse im Zusammenhang mit den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen herbeizuführen. Im Zuge der Bera tungen zu den Baubeschlüssen werden alle Erkenntnisse und Prüfungen im Zusammenhang mit den Bäumen bei den Baubeschlussfassungen berücksichtigt. Unabhängig vom Erhalt der Linden werden Neuanpflanzungen im Bereich der geplanten Buswendeanlage vorgenommen, die Pflanzungen sind über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 planungsrechtlich gesichert. Die Bäume im Vorf eld des Bahnhofsgebäudes liegen fast ausschließlich außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 und sind von den geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen nicht betroffen. Einwirkungen auf die in diesem Bereich befindliche Außengastronomie, wie sie die Einwender vortragen , sind somit nicht zu erwarten. Die benannte Kastanie steht im nordöstlichen Planbereich zur bestehenden Wendeanlage der Bergiusstraße innerhalb festgesetzter überbaubarer Grundstücks - flächen sowohl des geltenden als auch des zukünftigen Planungsrechts. Eine Erhaltungsfestsetzung ist im bestehenden Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 424 nicht getroffen, der Baum ist bereits gemäß dem geltenden Recht überplanbar. Ein Erhalt der Kastanie war sowohl bei den damaligen als auch zukünftigen städtebaulichen Entwicklungszielen nicht möglich. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 wurde eine naturschutzrechtliche Eingriffs/-Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Die Bilanzierung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Die Bewertung bestehender Bäume ist in dem Bewertungssystem eindeutig geregelt und wurde entsprechend diesen Vorgaben auch vorgenommen. Beschlussvorschlag: Der Kritik an der mit der Errichtung der Buswendeanlage verbundenen Fällung von Bäumen, einer mangelnden Alternativen-Prüfung und dem Umgang der Verwaltung mit den diesbezüglichen gutachterlichen Stellungnahmen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.7). Der Anregung, z um Erhalt der Baumreihe eine flächenmäßig reduzierte Buswendeanlage zu realisieren, die die funktionalen Belange zur Abwicklung der Verkehre sicherstellt, jedoch ohne Eingriffe in das Erdreich auskommt, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.8). Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 9 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Qualität der Wegeverbindungen Die Ausgestaltung und Qualität der geplanten Wegeverbindungen („Passarelle“, Fuß- und Radweg nördlich des Vorhabengebäudes) zwisc hen Marktallee und Bahnhof w ird kritisiert: • Die „Passarelle“ stellt lediglich eine Wegeverbindung zwischen Marktallee und dem Bahnhof (Gleis 1) / der Fahrradabstellanlage her, die übrigen Bereiche sind von der Wegeachse ausgenommen. • In ihrer Ausgestaltung stellt die „Passarelle“ keine attraktive Wegeverbindung zum Bahnhof dar sondern ist lediglich ein typischer Vorplatz vor einem Supermarkt. • Durch den Rückbau der bislang öffentlichen Straße (Marktallee) in einen nur 3 m breiten Geh- und Zwei-Richtungs-Radweg entfällt die bisher freie Sichtachse zwischen Marktallee und Bahnhof. • Die Wegeverbindung nördlich des Vorhabengebäudes ist über den optischen „Schlaucheffekt“ entlang einer 100 m langen, gemauerten Gebäudefront sowie der Anordnung der Anlieferzone auf der Gebäudeostseite unattraktiv und insbesondere zur Nachtzeit ein „Angstraum“. Um diesen Eindruck nicht zu visualisieren wurde im V+E -Plan bewusst auf die Darstellungen der Nord- und Ostfassade des Vorhabengebäudes verzichtet. Stellungnahme der Verwaltung: Lage und Ausrichtung der Wegeachsen zwischen Marktallee im Westen und Bahnhof im Osten sind aus der Örtlichkeit entwickelt und über das Strukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ vorgegeben . Die weitergehende städtebaulich arc hitektonische Konkretisierung der Vorgab en ist durch den städtebaulichen Wettbewerb erfolgt, im Ergebnis wurde das vorliegende Planvorhaben als städtebaulich architektonisch beste Lösung zur Umsetzung vorgeschlagen. Das Konzept entspricht den Zielsetzungen des Strukturkonzepts und dem Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept der Stadt Münster. Mit einer Breite von 6,00 m ist die „Passarelle“ deutlich breiter als ansonsten übliche Gehwegeflächen entlang wichtiger , selbst innerstädtischer Hauptwegeachsen und bietet ausreichend Raum für die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen . Über die begleitende Heckenpflanzung wird eine zusätzlich Aufwertung und Attraktivierung der Wegeachse erwirkt. Die Breite der „Passarelle“ sowie die Heckenpflanzung sind über Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 gesichert. Die Reduzierung der Breite der Marktallee im nördlichen Planbereich ist dem Umstand geschuldet, dass der Teil der Straße für Fahrverkehre nicht mehr zur Verfügung stehen soll und zukünftig nur noch Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist. Ein Verstellen wichtiger Sichtachsen ist damit nicht verbunden. D ie derzeitige ‚freie Sicht‘ ist alleinig dem Umstand des noch brachliegenden Grunds tücks geschuldet und wäre auch bei einer Umsetzung der Planinhalte g emäß dem bestehenden Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 424 in der vorgetragenen Form nicht gegeben. Insgesamt werden mit Umsetzung der Vorhabenplanung die Sichtbezüge im Planbereich gegenüber dem geltenden Planungsrecht sogar verbessert, da erstmalig über die Stellung und Ausgestaltung der Vorhabengebäude zur Passarelle eine räumlich ablesbare Wege - und Sichtachse zwischen der Marktallee im Westen und dem Bahnhof Hiltrup im Osten aufgebaut wird. Die nördliche Wegeverbindung dient der schnellen und direk ten Verbindung insbesondere für Radfahrer vom/zum Bahnhof abseits und ohne Störeffekte auf die Hauptwegeachse der „Passarelle“. Mit einer parallel zum Weg verlaufenden 1,50 m breiten Pflanzfläche wird sowohl die Gebäudefassade als auch die Wegeachse Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 10 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße grünräumlich aufgewertet. Die Pflanzfläche ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 über Festsetzungen gesichert. Nördlich des Wegs ist mit der abfallenden Böschung zu der im Verlauf tiefer liegenden Radwegerampe ein negativer „Schlaucheffekt“ nicht zu erwarten, die Böschung ist zusätzlich bepflanzt . Darüber hinaus wird in der Betonung des Gebäudes im nordwestlichen Anschluss zur Glasuritstraße das Erdgeschoss großzügig in den Wegebereich geöffnet , im weiteren östlichen Verlauf gliedern besondere Fassadenelemente bzw. Fensterbänder die Fassade. Über die Anordnung des Treppenhauses der im Hauptgebäude des Vorhabens liegenden Wohnungen zum Weg ist eine zusätzliche Frequentierung dieses Bereichs und damit eine soziale Kontrolle gegeben. E ntgegen den Befürchtungen des Eingebers ist die Entstehung eines ‚Angstraums‘ nicht zu erwarten. Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB ist bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan neben dem Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag der Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E -Plan) Bestandteil der Satzung. In dem V+E -Plan ist das geplante Vorhaben hinreichend abzubilden, konkrete Vorgaben hinsichtlich der erforderlichen Darstellungen werden nicht getroffen. Mit dem Anlageblatt mit Lageplan, und Nutzungsverteilung im Erdgeschoss, Sc hnitte/Ansichten und einer Animation entspricht der vorliegende V+E-Plan den gesetzlichen Vorgaben. Beschlussvorschlag: Der Kritik an der Ausgestaltung und Qualität der geplanten Wegeverbindungen („Passarelle“, Fuß- und Radweg nördlich des Vorhabengebäudes) zwischen Marktallee und Bahnhof wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.9). 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Öffentliche Stellplätze Mit der Umsetzung der Planung ist eine Verschlechterung der aktuellen Situation der öffentlichen Stellplätze verbunden. Die Planungen werden aus folgenden Gründen kritisiert: • Mit der Planung werden keine zusätzlichen öffentlichen Stellplätze im Bahnhofsbereich geschaffen. Zur Verbesserung des Parkangebot s, insbesondere für Pendler/-innen, ist der Anteil der öffentlichen Parkplätze zu erhöhen. Gemäß „Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen“ stehen im Bahnhofsquartier künftig insgesamt 80 öffentliche Stellplätze zur Verfügung, dies entspricht lediglich der bereits derzeitigen Anzahl an Stellplätzen – inklusive der gegenwärtig „ungeordnet“ geparkten Fahrzeuge. D ie 23 neuen Stellplätze innerhalb der geplanten Buswendeanlage entsprechen der Anzahl, wie sie bereits heute an derselben Stelle vorzufinden sind. • Die Planungen zur Verbesserung der Stellplatzsituation sind nicht konkr et und daher nicht verlässlich. • Die geplante Errichtung der Parkpalette mit 90 Stellplätzen ist zwischenzeitlich nicht mehr vorg esehen. Die Vergrößerung des bestehenden Parkplatzes auf die derzeitige Skateranlage (südlich vom ehemaligen Empfangsgebäude der Bahn) ist lediglich eine unverbindliche Ankündigung. Mit der Errichtung der Stellplätze ist ein Rückbau der Skateranlage erforderlich. Die wegfallende Skateranlage ist an anderer zentraler Stelle neu zu errichten. • Mit Umsetzung der Planung ist ein Wegfall der öffentlichen Stellplätze im Bereich des Parkstreifens an der Verlängerung der Marktallee bis zum Bahnhofsvorplatz verbunden. • Mit Umsetzung der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Stellplätze aufgrund der begrenzten Fläche nicht mehr gegeben. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 11 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Stellungnahme der Verwaltung: Das Parkraumkonzept für den Bahnhofsbereich Hiltrup ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens sondern Bestandteil des Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzepts. Belangen zum Parkraumkonzept mit einer Erweiterung des öffentlichen Stellplatzangebotes sind im Zusammenhang mit den Baubeschlüssen zur Umsetzung der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu prüfen und abzuwägen. Die Zielaussagen über Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Stellplatzangebots im Bahnhofsbereich Hiltrup betreffen im Wesentlichen Flächen außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 werden im Bereich der geplanten Buswendeanlage zukünftig rund 23 öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. Außerhalb des Geltungsbereichs werden 15 Stellplätze über den Endausbau der Bergiusstraße als Ersatz für die wegfallenden Stellplätze in der Marktallee und ca. 54 öffentliche P+R-Stellplätze über den Ausbau und die Erweiterung des bestehenden P+R -Parkplatzes südlich des Bahnhofsgebäudes geschaffen. Mit einer Gesamtanzahl von rund 92 Stellplätzen ist damit gegenüber dem Bestand eine geringfügige Verbesserung des Stellplatzangebots gegeben. Richtig ist, dass d ie im Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenplan ursprünglich geplante Parkpalette südlich des ehemaligen Empfangsgebäudes der Bahn mit dem Beschluss des ASSVW vom 19.05.2015 nicht mehr Gegenstand des Maßnahm enplans ist. Stattdessen wurde der Ausbau des in diesem Bereich liegenden P+R -Parkplatzes und seine Erweiterung nach Süden in Richtung der bestehenden Skateranlage beschlossen. Die Skateranlage ist in diesem Zusammenhang zurückzubauen und soll gemäß der Vorstellung in der Bezirksvertretung und dem Beschluss im ASSVW an eine andere Stelle verlagert werden. Zur weitergehenden Optimierung der Parkplatzsituation werden aktuell Standortalternativen für mögliche zusätzliche Parkflächen im Umfeld des Bahnhofsbereichs geprüft. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für die geplanten Vorhabennutzungen werden entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung / der Stadt Münster vollständig auf dem privaten Vorhabengrundstück realisiert, ein Stellplatzdruck auf angrenzende öffentliche Stellplätze über das Planvorhaben ist somit nicht zu erwarten. Beschlussvorschlag: Soweit die Anregungen das Parkraumkonzept für den Bahnhofsbereich Hiltrup außerhalb des Bebauungsplanverfahrens betreffen, erübrigt sich eine Beschlussfassung. Der Stellungnahme, mit der Um setzung der Planung sei eine Verschlechterung der aktuellen Situation der öffentlichen Stellplätze verbunden, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.10). 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmimmission / Luftschadstoffe Die gepl ante Anfahrt des Vorhabenbereichs von der Glasuritstraße über die Max - Winkelmann-Straße sowie die Anzahl der Kundenparkplätze werden über die damit einhergehenden Lärmemissionen und Emissionen aus Luftschadstoffen kritisiert: • Über die Verkehrsführung zur Erschließung des Planbereichs in den prognostizierten P kw- und insbesondere Busverkehren (4.500 Pkw/Tag und 150 Busbewegungen) werden die besonders schützenswerten Nutzungen in der Max-Winkelmann-Straße (Kindergarten sowie die Wohngebäude mit zur Max - Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 12 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Winkelmann-Straße ausgerichteten Balkonen) unnötig mit deutlich höheren Lärmimmissionen belastet. • Mit den ausgewiesenen 176 neuen Stellplätzen für die geplanten Vorhabennutzungen und den damit verbundenen 2.500 zusätzlichen Kfz-Fahrten sind Lärm- und Luftschadstoffbelastungen auf die angrenzenden Nutzungen und die Bewohner, Fußgänger und Radfahrer verbunden. • Die Verkehrsuntersuchung und damit die Bewertung der Lärm - und Luftschadstoffimmissionen sind nicht vollständig, unberücksichtigt sind der Gebäudekomplex mit 36 Wohneinheiten der Neubebauung Glasuritstraße / Max- Winkelmann-Straße / Bergiusstraße sowie die Stellplätze im öffentlichen Bereich. Um die Lärm - und Luftschadstoffbelästigungen im Bereich der Max-Winkelmann- Straße nicht zusätzlich zu erhöhen, wird angeregt, den Vorhabenbereich über die Bergiusstraße zu erschließen. Gleichzeitig sollte die Anzahl der Parkplätze am Einkaufszentrum reduziert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ermittlung u nd Bewertung der zukünftigen Verkehrsbelastungen im relevanten Untersuchungsraum erfolgte über die „Verkehrsuntersuchung Bahnhofsquartier Hiltrup“ der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mit Stand Juni 2013. Aufbauend auf dem Verkehrsmodell der Stadt Münster wurde als Prognosejahr das Jahr 2025 in Ansatz gebracht. Die verkehrlichen Grundlagendaten zum Planvorhaben selbst wurden über die Untersuchung der Ingenieur sgesellschaft nts mbH Münster zur „Erschließung von Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans Nr. 543 in Münster -Hiltrup, Ermittlung von verkehrlichen Grundlagendaten für lärmtechnische Berechnung“ mit Stand November 2013 ermittelt. Insgesamt zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass die Verkehrsbelastungen im gesamten Untersuchungsgebiet zunehmen werden, wobei sowohl die Analyse- als auch die Prognosebelastungen vom vorhandenen Straßennetz verkehrstechnisch abgewickelt werden können. In der Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster von Juni 2013 sind die verkehrlichen Auswirkungen aller Entwicklungen und Maßnahmen (Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen) deren Realisierung bis 2025 als wahrscheinlich eingeschätzt werden, berücksichtigt, der Vortrag der Unvollständigkeit der Grundlagendaten ist nicht zutreffend. Die Gutachten sind für eine Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen und damit verbundenen Auswirkungen auf die Lärm - und Luftschadstoffsituation uneingeschränkt geeignet. Die Auswirkungen der Entwicklungsziele auf die Lärmsituation wurden über den „Schalltechnischen Bericht Nr. LL8837.1/02 im Rahmen der Bauleitplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VBP Nr. 543 und zum B auvorhaben „Edeka- Markt Bahnhof Münster -Hiltrup der Stadt M ünster“, ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, Stand Juni 2014“ untersucht. Die Vorbelastungen aus Be triebs- und Verkehrslärm sind im Gutachten berücksichtigt. Untersucht wurden die Auswirkungen aus Betriebslärm (einschließlich der Lärmemissionen aus dem Kundenparkplatz als Bestandteil des Betriebslärms) auf die geplanten Nutzungen im Vorhabenbereich und auf die be stehenden angrenzenden Nutzungen sowie die Auswirkungen durch anlagenbedingte Mehrverkehre auf den öffentlichen Verkehrsflächen. Durch den Gutachter wurden Lärmminderungsmaßnahmen formuliert, die als planungsrechtliche Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 (z. B. Fests etzungen von erforderlichen Bauschalldämmmaßen entsprechend den Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 an den Fassaden der geplanten Nutzungen, Einhausung der Anlieferzone etc.) bzw. a ls H inweise für das bauordnungsrechtliche Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 13 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Genehmigungsverfahren zur Errichtung des Vorhabens (z. B. Begrenzung der Anlieferzeiten und der Nutzung des Kundenparkplatzes auf den Tag eszeitraum etc.) gesichert sind. I n Anwendung der Maßnahmen werden an den relevanten Immissionspunkten innerhalb und außerhalb des Plangebiets die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten bzw. unterschritten, unzulässige E inwirkungen aus Gewerbelärm auf die geplanten Vorhabennutzungen sowie auf die bestehenden Nutzungen in den angrenzenden Bereichen sind laut Gutachter nicht zu erwarten. Die von den Einwendern angeregte Reduzierung der Stellplätze im Vorhabenbereich ist zur Einhaltung der Lärmschutzrichtwerte nicht erforderlich. Anmerkung: Zum Zeitpunkt der gutachterlichen Bewertung waren noch 176 Stellplätze im Vorhabenber eich geplant. Zwischenzeitlich wurde zugunsten zusätzlicher Baumstandorte und großzügigerer Fahrgassen die Stellplatzan zahl auf insgesamt 154 Stellplätze reduziert ( siehe auch Punkt 2.9). Die Bewertung des anlagenbezogenen Mehrverkehrs auf den öffentlichen Straßen im Sinne der Nr. 7.4 der TA Lärm wurde für die Bergiusstraße und die Max -Winkelmann- Straße durchgeführt. Ab der Glasuritstraße bzw. auf der Marktallee/Osttor ist von einer Vermischung des planbedingten Verkehrs mit dem übrigen öffentlichen Verkehr auszugehen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Sinne der Nr. 7.4 der TA Lärm von keinen unzulässigen Verkehrslärmeinwirkungen durch den anlagenbezogenen Mehrverkehr auf den hiervon betroffen Straßenabschnitten auszugehen ist, Anspruchsvoraussetzungen gemäß der 16. BImSchV auf passiven Schallschutz bestehen nicht. Die Auswirkungen des Planvorhabens auf die Luftschadstoffsituation wur den im Rahmen des Umweltbericht s untersucht. Gemäß eines Grobscreenings des Umweltamts der Stadt Münster ist eine Überschreitung des Immissionsgrenzwerts von 40 µg/m³ Luft für Stickstoffdioxid (NO 2) im Jahresmittel und für Feinst aub (PM10) mit einer maximal zulässigen Anzahl von 35 Tagen pro Jahr mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ Luft für den Bereich nicht zu erwarten. Ein weitergehendes Feinscreening ist nicht erforderlich, unzulässige Belastungen aus Luftschadstoffimmissionen auf die angrenzenden Nutzungen sind mit Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 nicht zu erwarten. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass über die zusätzlichen Verkehre aus den geplanten Nutzungen auch eine Erhöhung der Lärm - und Luftschadstoffimmissionen auf die bestehenden Nutzungen gegeben ist, unzulässige planbedingte Erhöhungen liegen jedoch nicht vor. Dies insbesondere auch vor dem H intergrund, dass bereits über das bestehende Planungsrecht eine Steigerung der Verkehrs - und Luftschadstoffbelastungen gegenüber der derzeitigen Situation – mit dem Vorhabenbereich als ungenutzte Brachfläche – implementiert ist . Analog dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 erfolgt die Erschließung der Planbereiche – und damit die Belastungen aus den zusätzlichen Verkehren – auch im Bebauungsplan Nr. 424 von der Glasuritstraße über die Max -Winkelmann-Straße. Eine, über die bereits in der derzeit zulässigen Erschließung des Plangebiets hinausgehende zusätzlich relevante Mehrbelas tung ist mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 nicht zu erwarten. Unabhängig davon ist die Hauptanbindung des Plangebietes von der Glasuritstraße allein über die Bergi usstraße aufgrund der v erkehrlichen Erfordernisse im A nschluss der Straßen an das übergeordnete Straßennetz nicht möglich (siehe Punkt 2.1). Beschlussvorschlag: Der Kritik an der Anbindung des Plangebiets mit der Hauptzufahrt von der Glasuritstraße über die Max -Winkelmann-Straße wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1, siehe auch Punkt 2.1). Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 14 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Der Anregung , den Vorhabenbereich über die Bergiusstraße zu erschließen, u m die Lärm- und Luftschadstoffbelästigungen im Bereich der Max -Winkelmann-Straße nicht zusätzlich zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.11). Der Anregung, die Anzahl der Parkplätze am Einkaufszentrum zu reduzieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.12). 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Einzelhandelsnutzungen Die Gesamtverkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von 1.900 m² wird als überdimensioniert kritisiert und es werden negative Wirkungseffekte auf bestehende Einzelhandelsstrukturen befürchtet: • Die Kaufkraftpotentiale werden auf das neue Zentrum im Bahnhofsbereich konzentriert und es werden erhebliche Nachfragepotentiale der Marktallee entzogen. Insgesamt ist mit Ansiedlung der geplanten Einzelhandelsnutzungen eine Schwächung des Standortes Marktallee verbunden. Es wird angeregt • die Verkaufsfläche auf ein angemessenes und wirtschaftlich verträgliches Maß – insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Fläche, die auf dem Bahnhofsareal zur Verfügung steht – zu reduzieren und eine erneute Prüfung der vorhabenbedingten Auswirkungen (bei reduzierter Verkaufsfläche) auf die Einzelhandelsentwicklung an der Marktallee vorzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster ist der Standort als Zentraler Versorgungsbereich – Stadtbereichszentrum (B 9) mit siedlungsbereichs - bzw. stadtteilübergreifender Versorgungsfunktion ausgewiesen. Darauf aufbauend wurden im Strukturkonzept „Hiltrup- Bahnhofsbereich“ weitergehende Vorgaben zu r Verkaufsflächengröße zukünftiger Einzelhandelsnutzungen getroffen und ist als Zielsetzung innerhalb einer städtebaulichen Gesamtverträglichkeit eine Gesamtverkaufsfläche für den Vorhabenbereich von bis zu 2.900 m² benannt. Mit den im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 festgesetzten Verkaufsflächen (1.900 m² VK für den Lebensmittelmarkt sowie insgesamt 1.000 m² VK für die zusätzlich zulässigen Fachmärkte/Ladenlokale) wird diesen Vorgaben uneingeschränkt entsprochen. Die städtebaulichen Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsnutzungen auf den bestehenden Einzelhandelsbesatz sowie auf andere zentrale Versorgungsbereiche wurden über die „Potenzialanalyse für weitere E inzelhandelsbausteine im Zentrum Münster-Hiltrup (Stufe 1) und die Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster -Hiltrup (Stufe 2)“, Junker und Kruse, August 2011 und die „Untersuchung zu Einzelhandelsbausteinen im Stadtbereichszentrum Münster -Hiltrup, Ergänzende Stellungnahme zum Untersuchungsbaustein Drogeriewaren“, Junker und Kruse, März 2012 gutachterlich untersucht. Auf Basis der Kennziffern zur Kaufkraft (Kaufkraftbindung/Kaufkraftzuflüsse), zum einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen und zur Einzelhandelszentralit ät wurde das Vorhaben erfasst und hinsichtlich der Umverteilungswirkungen als maß gebliches Kriterium f ür die Beurteilung der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen bewertet. Als Bewertungskriterien wurden städtebauliche Kriterien (Auswirkungen auf die Versorgung im Versorgungsbereich selbst und die st ädtebauliche Funktionsf ähigkeit der benachbarten Versorgungsbereiche) sowie landesplanerische Kriterien (Konzentrationsgeb ot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeintr ächtigungsverbot) untersucht. Im Ergebnis wurde die städtebauliche Verträglichkeit der geplanten Einzelhandelsnutzungen in den geplanten Verkaufsflächengrößen bestätigt, zur Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 15 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße planungsrechtlichen Sicherung der Ergebnisse wurden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 neben der Festsetzung max imaler Verkaufsflächen auch sortimentsbezogene maximale Verkaufsflächenanteile festgesetzt. Über die Festsetzungen sind negative städteb auliche Auswirkungen der geplant en Einzelhandelsnutzungen auf die bestehenden Einzelhandelseinrichtungen am Standort sowie in anderen zentralen Versorg ungsbereichen nicht zu erwarten. Vielmehr wird den infrastrukturellen Erfordernissen zur Sicherung der Versorgungsbedarfe im Bereich des kurz-, mittel- und z. T. auch langfristigen Bedarfs am Standort entsprochen (EZK S. 41), e ine Reduzierung der VK -Flächen würde diesen Erfordernissen entgegenstehen. Die Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 erfolgt in Abstimmung auf die landesplanerischen Zielsetzungen gem äß den Zielen und Grunds ätzen des rechtswirksamen ‚Sachlichen Teilplans groß flächiger Einzelhandel‘ des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen LEP NRW. Mit Schreiben vom 07.06.2013 ha t die Bezi rksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde anlässlich der Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 LPIG vom 11.04.2013 die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den geltenden Zielen der Raumordnung bestätigt. Belange der Raumordnung und Landesplanung stehen dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 nicht entgegen. Die vorgetragene Unverträglichkeit der geplanten Einzelhandelseinrichtungen auf die Bestandsstrukturen in der Marktallee ist nicht zutreffend, vielmehr ist mit Umsetzung des Planvorhabens die Revitalisierung einer innerstädtischen Brachfläche verbunden, in deren Folge eine Belebung des Stadtquartiers mit positiven Wirkungseffekten auch für die bestehenden Nutzungen auf der Marktallee zu erwarten ist. Beschlussvorschlag: Der Kritik an der Größe der geplanten Verkaufsfläche und der damit verbundenen Befürchtung negativer Wirkungseffekte auf bestehende Einzelhandelsstrukturen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.13). Der Anregung, die geplante Verkaufsfläche zu reduzieren und eine erneute Prüfung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung an der Marktallee vorzunehmen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.14). 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Grün- und Freiraumqualität im Vorhabenbereich Die Grün- und Freiraumqualität im Vorhabenbereich wird kritisiert: • Die geplante Anzahl der Baumpflanzungen auf dem Vorhabengrund stück ist nicht ausreichend und in Bezug auf die Größe der versiegelten Stellplatzfläche unverhältnismäßig. • Die Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich werden als nicht ausreichend erachtet. Die Grünflächen auf dem Vorhabengrundstück sind zu klein bemessen, die in Münster -Häger vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stellen keinen angemessenen Ausgleich für die starke Verdichtung und das kün ftig hohe Verkehrsaufkommen dar. • Durch den Vorhabenträger wurden 2012 ungenehmigte Baumfällungen von im Bebauungsplan Nr. 424 als erhaltenswert festgesetzten Bäumen durchgeführt. Es wird angeregt, die Grünflächenanteile auf dem Vorhabengrundstück bei gleichzeitiger Reduzierung der Kundenstellplätze zu erhöhen. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 16 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Stellungnahme der Verwaltung: Die Größe und Ausgestaltung der Freiflächen im Vorhabenbereich ist aus dem geplanten Nutzungsprofil zur Errichtung von Einzelhandelsnutzungen mit ergänzenden Büro- Dienstleistungs- und Wohnnutzungen abgeleitet. Dabei sind neben der Sicherung einer grünräumlichen Gestaltqualität der Freibereiche auch die betrieblich funktionalen Erfordernisse am Standort sicherzustellen. Mit den geplanten Vorhabennutzungen ist die Errichtung von insgesamt 154 Stellplätzen auf dem Vorhabengrundstück geplant, von denen 40 Stellplätze in einer Tiefgarage und 114 Stellplätze als offene ebenerdige Stellplätze für die Kunden und Mitarbeiter der Vorhabennutzungen realisiert werden. Die A nzahl der Stellplätze der Ergänzungsnutzungen richtet sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben , Anzahl und Abmessung der Stellplätze und Fahrgassen für die Einzelhandelsnutzungen sind zusätzlich aus der Bet riebsgröße der Einrichtung und den damit verbundenen betrieblich funktionalen Erfordernissen vorgegeben. Anmerkung: Zum Stand der frühzeitigen Beteiligung waren noch 176 Stellplätze im Vorhabenbereich geplant. Zwischenzeitlich wurde zugunsten zusätzlicher Baumstandorte und großzügigerer Fahrgassen die Stellplatzanzahl auf insgesamt 154 Stellplätze reduziert (siehe auch Punkt 2.7). Die Grünflächenanteile und Bepflanzungen sind aus den nutzungsspezifischen und stadträumlichen Erfordernissen zur Einbindung des Vorhabens in die angrenzende Stadtstruktur abgeleitet, wobei bereits die wesentlichen Aussagen im städtebaulich architektonischen Wettbewerb bewertet und als für den Standort angemessen bestätigt wurden. Anzahl der Bäume, Heckenpflanzungen und Größe/Bepflanzung der Grünflächen sind Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen dem Vorhabenträger und den Fachämtern der Stadt Münster in Abwägung betrieblicher und grünräumlicher Belange. In der Folge wurde auch die Begrünung der rund 2.700 m² großen Dachfläche des Hauptgebäudes im Vorhabenbereich festgelegt. Alle Anpflanzungsmaßnahmen sind über planungsrechtliche Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 gesichert. Mit den Maßnahmen ist eine angemessene Ausgestaltung und Einpassung des Vorhabengrundstücks in den grünräumlichen K ontext der angrenzenden Stadtstrukturen sichergestellt. Die angeregte Reduzierung der Stellplatzflächen zugunsten größerer Grünflächenanteile würde den betrieblich funktionalen Erfordernissen entgegenstehen. Mit Umsetzung der Entwicklungsziele ist ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Der Eingriff sowohl im Vorhabenbereich als auch im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen ( siehe Punkt 2.4) wurde über eine Eingriffs -/ Ausgleichsberechnung bilanziert und mit Pflanzgeboten ( s.o.) als Ausgleichsmaßnahmen sowohl auf dem Vorhabengrundstück / auf öffentlichen Verkehrsflächen als auch über Maßnahmen au f externen Flächen ausgeglichen. Die B ilanzierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Eingriffs - Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des § 1 a BauGB unter Bewertung der Festsetzungen gemäß dem bestehenden P lanungsrecht unabhängig, ob die Fällung erhaltenswerter Bäume bereits durchgeführt wurde oder erst im Rahmen der Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt. Die Fällung der Bäume hat somit keine Auswirkungen auf die Ergebnisse der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung. Beschlussvorschlag: Der Kritik an der Grün - und Freiraumqualität im Vorhabenbereich wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.15). Der Anregung, die Grünflächenanteile auf dem Vorhabengrundstück bei gleichzeitiger Reduzierung der Kundenstellplätze zu erhöhen, wird nicht ge folgt (Beschlussvorschlag 1.1.16). Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 17 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 2.10 Stellungnahmen zum Themenkomplex Radfahrstellplätze im Vorhabenbereich Anzahl und Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der „ Passarelle“ werden kritisiert: • Die im Bereich der Passarelle geplanten Fahrradabstellanlagen und die Außengastronomie führen zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern , ein ungehindertes „Flanieren“ ist in dem Nebeneinander der Nutzungen nicht möglich. • Die Größe der Abstellflächen für Fahrräder mit Anhänger ist nicht ausreichend und steht im Widerspruch zur gesamtstädtischen Planung, dem Radverkehr in Münster künftig grundsätzlich mehr Raum zu geben. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten sollte mehr Platz für Fahrradabstellflächen vorgesehen werden. Anmerkung: Von einem/ einer Eingeber/ -in wird dagegen der komplette Verzicht auf Fahrradabstellplätze im Bereich der Passarelle gefordert. Stellungnahme der Verwaltung: Anzahl und Umfang von Fahrradabstellanlagen werden über die Fahrradstellplatzsatzung der Stadt M ünster vorgegeben und sind im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Vorhabengebäude nachzuweisen. Die Standorte für Fahrradabstellanlagen sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 daher nicht festgesetzt. Im Vorhaben und Erschließungsplan sind Anzahl und Standorte für Fahrradabstellanlagen eingetragen und dokumentieren die Erfordernisse zur Berücksichtigung der Belange zum Fahrradverkehr. So werden Fahrrads tellplätze sowohl im Bereich des Parkplatzes als auch im westlichen Grundstücksbereich zu den Hauptstraßen angeordnet, darüber hinaus berücksichtigen Fahrradabstellflächen entlang der Passarelle das Einkaufsverhalten von Radfahrern mit möglichst kurzen Wegen vom Abstellplatz zu den Geschäfts eingängen. Das Nebeneinander unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer und Nutzungen (Fußgänger, Radfahrer und Außengastronomie) ist in geschützten Verkehrsbereichen analog der Passarelle eine gängige Regelung mit deutlich höheren Rücksichtnahmen als bei voneinander separierten Verkehrsführungen. Über die Breite der Passarelle von 6,00 m sind Behinderungen oder sogar Einschränkungen in der Verkehrssicherheit nicht zu erwarten (siehe auch Punkt 2.5). Darüber hinaus steht mit der Wegev erbindung nördlich des Vorhaben gebäudes eine zusätzliche schnelle Anbindung für Radfahrer von der Marktallee zum Bahnhof zur Verfügung. Ein Verzicht auf Fahrradabstellplätze im Bereich der „Passarelle“ würde zu einer ungeordneten Parksituation mit ‚Wildem Parken‘ führen und die Verkehrssicherheit sogar eher einschränken. Mit den dargestellten Fahrradabstellflächen ist dokumentiert, dass den Belangen zum Radverkehr am Standort angemessen begegnet werden kann. Im Rahmen der Bauantragsunterlagen wird seitens des Vorhabenträgers geprüft, im Bereich der geplanten Fahrradabstell anlagen auch Flächen für Fahrräder mit Anhängern anzubieten. Ein Widerspruch der Planung zu der gesamtstädtischen Planung zum Radverkehr ist nicht gegeben. Beschlussvorschlag: Der Kritik an Anzahl und Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der „Passarelle“ wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.17). Der Anregung, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mehr Platz für Fahrradabstellflächen vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.18). Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 18 von 19 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543 Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Der Anregung, auf Fahrradabstellplätze im Bereich der „ Passarelle“ komplett zu verzichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.19). 2.11 Stellungnahmen zum Themenkomplex Vollständigkeit der Planunterlagen Die Unterlagen als Bestandteil der öffentlichen Auslegung gem äß § 3 Abs. 2 BauGB werden als nicht vollständig kritisiert: • Die zur Offenlegung bereitgestellten Unterlagen sind nicht vollständig, da die gemäß Vorlage Nr. V/0219/2015 am 19.05.2015 im ASSVW beschlossenen „Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen am Bahnhof Hiltrup“ nicht Bestandteil der Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 sind. • Die Darstellungen der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 und in der Vorlage Nr. V/0219/2015 weichen in der Ausarbeitung von einander ab bzw. sind im Detail nicht erkennbar. • Als rechtliche Grundlage für die Vorlage Nr. V/0219/2015 wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 424 vorgetragen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept für den Bereich Bahnhof Hiltrup ist nicht formaler Bestandteil des Planverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 543, die Unterlagen waren somit auch nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Mit den zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 beigebrachten Unterlagen wurde den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Als informelles Planwerk war das Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzept als Grundlage für die nachfolgenden Baubeschlüsse gesondert zu beschließen, dies wurde mit Beschluss des ASSVW vom 19.05.2015 der Vorlage Nr. V/0219/2015 erwirkt. Die Inhalte des Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzepts sind, soweit sie den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 betreffen, mit in die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernommen, di e Darstellungen entsprechen den I nhalten des Verkehrsinfrastrukturmaßnahmenkonzepts. Mit Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 543 werden die im Bebauungsplan Nr. 424 für den Bereich getroffen Festsetzungen aufgehoben, bis zur Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 gilt der Bebauungsplan Nr. 424. Insofern ist es sachgerecht, dass sich die Vorlage Nr. V/0219/2015 auf den Bebauungsplan Nr. 424 bezieht. Beschlussvorschlag: Die Bedenken sind unbegründet. Der Stellungnahme, die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs seien nicht vollständig gewesen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.20). Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung / Seite 19 von 19
Beschlussvorlage
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V/0713/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup - Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 22.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.11.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauung s- plans Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße wird wie folgt Beschluss g e- fasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina nder wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 543 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Kritik an der Anbindung des Plangebiets mit der Hauptzufahrt von der Gl a- suritstraße über die Max-Winkelmann-Straße (Anlage 1, Punkte 2.1 und 2.7). 1.1.2 Der Anregung, die Einbahnstraßenregelung in der Bergiusstraße zu Gunsten eines Begegnungsverkehrs aufzuheben und die Bergiusstraße als Hauptzufahrt zum Bahnhof/Plangebiet auszubauen (Anlage 1, Punkt 2.1). 1.1.3 Der Kritik an Abgrenzung und Größe der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflä- che im Bereich der geplanten Buswendeanlage (Anlage 1, Punkt 2.2). 1.1.4 Der Anregung, im Bereich der geplanten Buswendeanlage die Verkehrsflächen unter Reduzierung des Vorhabengrundstücks zu vergrößern und die bereits durchgeführten Grundstücksverkäufe an den Vorhabenträg er rückabzuwickeln und in der neu zu treffenden Abgrenzung erneut vorzunehmen (Anlage 1, Punkt 2.2). Vorlagen-Nr.: V/0713/2015 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 17.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0713/2015 1.1.5 Der Kritik an einer fehlenden Aufwertung des Bahnhofsbereichs und an einse i- tigen Nutzungsbelegungen (Anlage 1, Punkt 2.3). 1.1.6 Der Anregung, die öffentlich nutzbaren Flächen zugunsten von Flächen zum Verweilen und Flanieren zu vergrößern (Anlage 1, Punkt 2.3). 1.1.7 Der Kritik an der mit der Errichtung der Buswendeanlage verbundenen Fällung von Bäumen, einer mangelnden Alternativen -Prüfung und dem Umgang der Verwaltung mit den diesbezüglichen gutachterlichen Stellungnahmen (Anlage 1, Punkt 2.4). 1.1.8 Der Anregung, zum Erhalt der Baumreihe eine flächenmäßig reduzierte Bu s- wendeanlage zu realisieren, die die funktionalen Belange zur Abwicklung der Verkehre sicherstellt , jedoch ohne Eingriffe in das Erdreich auskommt (Anl a- ge 1, Punkt 2.4). 1.1.9 Der Kritik an der Ausgestaltung und Qualität der geplanten Wegeverbindungen („Passarelle“, Fuß - und Radweg nördlich des Vorhabengebäudes) zwischen Marktallee und Bahnhof (Anlage 1, Punkt 2.5). 1.1.10 Der Stellungnahme, mit der Umsetzung der Planung sei eine Verschlechterung der aktuellen Situation der öffentlichen Stellplätze verbunden (Anlage 1, Punkt 2.6). 1.1.11 Der Anregung, den Vorhabenbereich über die Bergiusstraße zu erschließen, um die Lärm- und Luftschadstoffbelästigungen im Bereich der Max - Winkelmann-Straße nicht zusätzlich zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 2.7). 1.1.12 Der Anregung, die Anzahl der Parkplätze am Einkaufszentrum zu reduzieren (Anlage 1, Punkt 2.7). 1.1.13 Der Kritik an der Größe der ge planten V erkaufsfläche und der damit verbundenen Befürchtung negativer Wirkungseffekte auf bestehende Einze l- handelsstrukturen (Anlage 1, Punkt 2.8). 1.1.14 Der Anregung, die geplante Verkaufsfläche zu reduzieren und eine erneute Prü- fung der vorhabenbedingten Au swirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung an der Marktallee vorzunehmen (Anlage 1, Punkt 2.8). 1.1.15 Der Kritik an der Grün - und Freiraumqualität im Vorhabenbereich (Anlage 1, Punkt 2.9). 1.1.16 Der Anregung, die Grünflächenanteile auf dem Vorhabengrundstück bei gleich- zeitiger Reduzierung der Kundenstellplätze zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 2.9). 1.1.17 Der Kritik an Anzahl und Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der „Passarelle“ (Anlage 1, Punkt 2.10). 1.1.18 Der Anregung, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mehr Platz für Fah r- radabstellflächen vorzusehen (Anlage 1, Punkt 2.10). 1.1.19 Der Anregung, auf Fahrradabstellplätze im Bereich der „Passarelle“ komplett zu verzichten (Anlage 1, Punkt 2.10). - 3 - V/0713/2015 1.1.20 Der Stellungnahme, die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Beba u- ungsplanentwurfs seien nicht vollständig gewesen (Anlage 1, Punkt 2.11). 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Ost- tor / Bergiusstraße wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 543 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stad t Münster durch die vorstehenden Beschlussvo r- schläge keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die vorhabenbedingten Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Näheres regelt der zw i- schen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster abzuschließende Durchführungsvertrag. Die nicht maßnahmebedingten Kosten wurden in der Vorlage V/0219/2015 „Verkehrsinfrastruk- turmaßnahmen im Bahnhofsbereich Hiltrup (Planungsbeschluss)“ dargestellt (Beratung in der BV Hiltrup am 23.04. und im ASSVW am 30.04.2015). Begründung: 1. Der Rat der Stadt Münster hat am 06.05.2015 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabe n- bezogenen Bebauungsplans Nr. 543 gefasst (siehe Vorlage Nr. V/0184/2015). Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 26.05. bis zum 26.06.2015 öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum fand auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die zu diesen Beteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen unter 1.1 Beschluss gefasst werden. 2. Der Planentwurf soll aufgrund der obenstehenden Beschlussvorschläge nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann auch der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beba u- ungsplans Nr. 543 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Der Geltungsbereich es vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 543 überlagert den Ge l- tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 424: Hiltrup – Bahnhofsbereich (Max -Winkelmann- Straße / Glasuritstraße / Marktallee / Bahnlinie Münster -Hamm). Im Überlagerungsbereich tritt der neue Bebauungsplan an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die Festsetzungen im übrigen Bereich des Bebauungsplans Nr. 424 können als eigenständige Festsetzungen b e- stehen bleiben. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung mit Anlageblatt
V-0713-2015-Anlage-4-Planverkleinerung-mit-Anlageblatt
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0713/2015 Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Planzeichnung – Verkleinerung Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 543: Hiltrup – Glasuritstraße / Osttor / Bergiusstraße Anlageblatt (Schnitte, Ansichten, Animation) – Verkleinerung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Glasuritstraße 65b
- Bergiusstraße 2
- Marktallee 90
- Hülsebrockstraße 2
- Max-Winkelmann-Straße 85
- Friedrich-Ebert-Straße
- Schifffahrter Damm
- Am Max-Klemens-Kanal
- Westfalenstraße
- Hanses-Ketteler-Straße
- Albersloher Weg 33
- Hohe Ward
- Osttor
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0713/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37