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222107

SPD-Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

Antrag 26.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 17.11.2022, TOP 10.8

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

8006 Zeichen

Antrag 
öffentlich 
222107 
 
 
 
 
——
 
Antragsteller/in: 
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 
Dr. Uli Barth 
Angelika Stabenow 
 
 
24.10.2022 gez. Jansen 
 
 
 
SPD-Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms 
Stadthalle Bad Godesberg 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Anregung 
 
 
 
Inhalt des Antrags 
 
Die Bezirksvertretung möge folgenden Beschluss fassen: 
 
1. Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro 
v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem 
Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das 
Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren. 
2. Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der geplanten 
Änderungen am Nutzungskonzept mit der Maßgabe zu, dass als Ersatz für die 
nicht realisierbare Unterteilung des Großen Saals sowie des Restaurants 
Möglichkeiten zur Einrichtung eines Workshopbereichs geprüft werden 
(insbesondere in Teilbereichen der bisherigen Spülküche im Kellergeschoss 
und/oder der bisherigen Pächterwohnung). 
3. Der Trinkpavillon wird jedoch nicht in den Veranstaltungsbereich integriert, 
es muss weiterhin ein separater Betrieb möglich bleiben. Eine punktuelle 
Nutzung für besondere Veranstaltungen erscheint aber in Abstimmung mit dem 
Betreiberverein vorstellbar. 
4. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Herstellung eines weiteren 
Fluchtwegs für Bierkeller und Kegelbahnen, um diese auch künftig betreiben 
und nicht nur als Lager nutzen zu können. 
5. Vor Planungsbeginn wird das finale Raumprogramm der Bezirksvertretung 
zur Beschlussfassung vorgelegt. 
6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat 
(Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021 
(DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus 
Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden. 
  
 
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Seite 2  
 
——
Begründung 
 
Das mit langem Verzug mittlerweile vorgelegte Raumprogramm enthält 
weitreichende Änderungen am bisher vorgesehenen Nutzungskonzept. 
Zahlreiche Vorschläge erscheinen erwägenswert; an diesen 
Änderungsvorschlägen wird deutlich, dass das Nutzungskonzept – wie vom 
SGB mehrfach hervorgehoben – noch keine hinreichend konkrete Grundlage 
für den anstehenden Umbau der Stadthalle war, da zahlreiche Fragen 
ungeklärt blieben. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass diese Konkretisierung jetzt 
endlich erfolgt; dies stellt einen notwendigen Zwischenschritt vor Beginn der 
Planungsleistungen der Architekten dar, um zu vermeiden, dass auch in 
diesem denkmalgeschützten Gebäude teure Umplanungen zu einem späten 
Zeitpunkt aus Politik und/oder Verwaltung verlangt werden. Allerdings hätte 
dieser Schritt schon längst erfolgen müssen. 
 
Zu Ziff. 1: 
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass sich die Stadtverwaltung um einen 
realistischen Zeitplan bemüht. Der jetzt vorgelegte Zeitplan erscheint aber mit 
so viel Sicherheitszuschlägen versehen, dass zu befürchten ist, dass 
langsamer gebaut wird als möglich. Insbesondere in den Planungs- und 
Gremienphasen dürfte noch Optimierungspotential liegen. 
Ganz zentral für die Dauer der Planungsphase ist die Einschätzung der 
Architekten, wie viel Zeit sie benötigen. Da die Architekten hier bereits mit dem 
Objekt vertraut und zugleich Urheberrechtsinhaber sind, erscheint es möglich, 
dass die Planung weniger als die vorgesehenen 30 Monate benötigt. Vor 
diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Zeitplanung mit 
den Architekten abzustimmen und auf Beschleunigungsmöglichkeiten hin zu 
untersuchen. 
 
Zu Ziff. 2: 
Der Vorschlag, auf die beschlossene Unterteilung des Großen Saals zu 
verzichten, erscheint aus denkmalpflegerischen und funktionalen Gründen 
nachvollziehbar. Die erforderlichen beweglichen Trennelemente würden 
erhebliche Stauräume an den Seitenwänden sowie der Stirnseite des Saals 
beanspruchen (vor allem, wenn sie eine für eine ansatzweise akustische 
Entkopplung der beiden Teilräume sorgen sollen), die nicht vorhanden sind. 
Auch der Verzicht auf die weitere Unterteilung des Restaurants erscheint 
nachvollziehbar. Sollte noch auf weitere Räume verzichtet werden, wie an 
einigen Stellen des Raumprogramms angedeutet (z.B. Brunnensaal, s. S. 20 
des Raumprogramms, Parksäle, aaO. S. 21), dürfte die Stadthalle nicht mehr 
über eine hinreichend große Zahl von Räumen für Veranstaltungen mit 
Arbeitsgruppen verfügen. Dies erscheint aber für die zukünftige Nutzbarkeit 
entscheidend. 
Aus diesem Grund ist es erforderlich, möglichst alternative Räume für 
Arbeitsgruppen zu schaffen. Geeignete Flächen könnten in der Spülküche im 
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——
Untergeschoss, die auf einer Seite über Tageslicht verfügt und vom kleinen 
Foyer aus zugänglich ist, oder in der bisherigen Pächterwohnung zu finden 
sein. Auch der Karajanflügel könnte dafür in Betracht kommen. 
 
Zu Ziff. 3: 
Die Integration des Trinkpavillons in den Veranstaltungsbereich (aaO. S. 
22)widerspricht dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 6. Mai 2020, der 
weiterhin eine kulturelle Nutzung dafür vorsieht. 
 
Zu Ziff. 4: 
Es erscheint nicht sinnvoll, Bierstübchen und Kegelbahnen stillzulegen und als 
Lagerflächen und Nebenflächen für die Gastronomie zu nutzen (aaO., S. 24). 
Einerseits sind die Räume denkmalgeschützt und müssen ohnehin erhalten 
bleiben, andererseits könnten gerade sie als Grundstock für die gewünschten 
„Bar- oder Nightlifekompetenzen“ (aaO., S. 17) dienen. Die Schaffung eines 
zweiten Fluchtwegs dürfte wegen der nachträglich darüber errichteten 
Parksäle, die über das Untergeschoss hinausragen, tatsächlich schwierig sein, 
erscheint jedoch unter dem Fensterbereich des Parksaals oder über die 
Kegelbahnen nicht ausgeschlossen. Dies muss zumindest geprüft werden, 
auch hinsichtlich des erforderlichen Aufwands. 
 
Zu Ziff. 5: 
Verschiedene weitere Punkte werfen Fragen auf, beispielsweise die Schließung 
des direkten Zugangs zur U-Bahn, eine Verkleinerung der 
(denkmalgeschützten) Garderobe sowie die Umwandlung des Tagungsbüros in 
Lagerräume bzw. Garderobe. Um den weiteren Fortschritt der Arbeiten nicht zu 
behindern und zugleich eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu schaffen, 
kann die endgültige Entscheidung darüber jedoch noch aufgeschoben werden. 
Dies setzt allerdings einen abschließenden Beschluss der Bezirksvertretung vor 
Planungsbeginn durch die Architekten und die Vorplaner voraus. Wird dieser 
durch laufende Unterrichtungen über den Stand der Überlegungen vorbereitet, 
ist dadurch auch keine weitere Verzögerung zu erwarten. 
 
Zu Ziff. 6: 
Die Verzögerung von vier Jahren gegenüber dem ursprünglich für Herbst 2022 
vorgesehenen Baubeginn ist nur hinnehmbar, wenn die Stadthalle in der 
Zwischenzeit im maximal möglichen Umfang genutzt wird. Dies haben 
Bezirksvertretung und Rat ohnehin bereits beschlossen, die Stadtverwaltung ist 
mit der Umsetzung seit Langem in Verzug. Es ist gerade in Zeiten der 
Energiekrise nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet der Bereich, in dem die 
Fußbodenheizung Leck ist und der deswegen mit Elektro-Radiatoren beheizt 
werden muss, geöffnet wird, während Brunnensaal, Kleiner Saal, 
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——
Terrassensaal, Karajan-Flügel, Restaurant und Foyer über funktionierende 
Heizungen verfügen und dennoch geschlossen bleiben, ohne dass bis heute 
dafür nachvollziehbare Gründe genannt worden wären. Die längst zugesagte 
Vorlage der Pläne zu den Sperrbereichen des Großen Saals ist bis heute nicht 
erfolgt. Angesichts der langen Zeit, die sich die Stadtverwaltung bis zum 
Sanierungsbeginn nehmen möchte, muss auch der nötige Aufwand betrieben 
werden, die Stadthalle umfassend wieder in Betrieb zu nehmen. 
Die Versäumnisse der Stadtverwaltung bei der rechtzeitigen Planung der 
Stadthallen-Sanierung dürfen nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und 
Bürger sowie der Vereine ausgetragen werden. 
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 10.8 Anregung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
222107
Typ
Antrag
Datum
26.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40