222107
SPD-Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg
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Sammeldokument öffentlich
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Antrag öffentlich 222107 —— Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth Angelika Stabenow 24.10.2022 gez. Jansen SPD-Antrag: Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Anregung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung möge folgenden Beschluss fassen: 1. Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren. 2. Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der geplanten Änderungen am Nutzungskonzept mit der Maßgabe zu, dass als Ersatz für die nicht realisierbare Unterteilung des Großen Saals sowie des Restaurants Möglichkeiten zur Einrichtung eines Workshopbereichs geprüft werden (insbesondere in Teilbereichen der bisherigen Spülküche im Kellergeschoss und/oder der bisherigen Pächterwohnung). 3. Der Trinkpavillon wird jedoch nicht in den Veranstaltungsbereich integriert, es muss weiterhin ein separater Betrieb möglich bleiben. Eine punktuelle Nutzung für besondere Veranstaltungen erscheint aber in Abstimmung mit dem Betreiberverein vorstellbar. 4. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Herstellung eines weiteren Fluchtwegs für Bierkeller und Kegelbahnen, um diese auch künftig betreiben und nicht nur als Lager nutzen zu können. 5. Vor Planungsbeginn wird das finale Raumprogramm der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. 6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden. Seite 1 von 4 Seite 2 —— Begründung Das mit langem Verzug mittlerweile vorgelegte Raumprogramm enthält weitreichende Änderungen am bisher vorgesehenen Nutzungskonzept. Zahlreiche Vorschläge erscheinen erwägenswert; an diesen Änderungsvorschlägen wird deutlich, dass das Nutzungskonzept – wie vom SGB mehrfach hervorgehoben – noch keine hinreichend konkrete Grundlage für den anstehenden Umbau der Stadthalle war, da zahlreiche Fragen ungeklärt blieben. Die SPD-Fraktion begrüßt, dass diese Konkretisierung jetzt endlich erfolgt; dies stellt einen notwendigen Zwischenschritt vor Beginn der Planungsleistungen der Architekten dar, um zu vermeiden, dass auch in diesem denkmalgeschützten Gebäude teure Umplanungen zu einem späten Zeitpunkt aus Politik und/oder Verwaltung verlangt werden. Allerdings hätte dieser Schritt schon längst erfolgen müssen. Zu Ziff. 1: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass sich die Stadtverwaltung um einen realistischen Zeitplan bemüht. Der jetzt vorgelegte Zeitplan erscheint aber mit so viel Sicherheitszuschlägen versehen, dass zu befürchten ist, dass langsamer gebaut wird als möglich. Insbesondere in den Planungs- und Gremienphasen dürfte noch Optimierungspotential liegen. Ganz zentral für die Dauer der Planungsphase ist die Einschätzung der Architekten, wie viel Zeit sie benötigen. Da die Architekten hier bereits mit dem Objekt vertraut und zugleich Urheberrechtsinhaber sind, erscheint es möglich, dass die Planung weniger als die vorgesehenen 30 Monate benötigt. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die Zeitplanung mit den Architekten abzustimmen und auf Beschleunigungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Zu Ziff. 2: Der Vorschlag, auf die beschlossene Unterteilung des Großen Saals zu verzichten, erscheint aus denkmalpflegerischen und funktionalen Gründen nachvollziehbar. Die erforderlichen beweglichen Trennelemente würden erhebliche Stauräume an den Seitenwänden sowie der Stirnseite des Saals beanspruchen (vor allem, wenn sie eine für eine ansatzweise akustische Entkopplung der beiden Teilräume sorgen sollen), die nicht vorhanden sind. Auch der Verzicht auf die weitere Unterteilung des Restaurants erscheint nachvollziehbar. Sollte noch auf weitere Räume verzichtet werden, wie an einigen Stellen des Raumprogramms angedeutet (z.B. Brunnensaal, s. S. 20 des Raumprogramms, Parksäle, aaO. S. 21), dürfte die Stadthalle nicht mehr über eine hinreichend große Zahl von Räumen für Veranstaltungen mit Arbeitsgruppen verfügen. Dies erscheint aber für die zukünftige Nutzbarkeit entscheidend. Aus diesem Grund ist es erforderlich, möglichst alternative Räume für Arbeitsgruppen zu schaffen. Geeignete Flächen könnten in der Spülküche im Seite 2 von 4 Seite 3 —— Untergeschoss, die auf einer Seite über Tageslicht verfügt und vom kleinen Foyer aus zugänglich ist, oder in der bisherigen Pächterwohnung zu finden sein. Auch der Karajanflügel könnte dafür in Betracht kommen. Zu Ziff. 3: Die Integration des Trinkpavillons in den Veranstaltungsbereich (aaO. S. 22)widerspricht dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 6. Mai 2020, der weiterhin eine kulturelle Nutzung dafür vorsieht. Zu Ziff. 4: Es erscheint nicht sinnvoll, Bierstübchen und Kegelbahnen stillzulegen und als Lagerflächen und Nebenflächen für die Gastronomie zu nutzen (aaO., S. 24). Einerseits sind die Räume denkmalgeschützt und müssen ohnehin erhalten bleiben, andererseits könnten gerade sie als Grundstock für die gewünschten „Bar- oder Nightlifekompetenzen“ (aaO., S. 17) dienen. Die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs dürfte wegen der nachträglich darüber errichteten Parksäle, die über das Untergeschoss hinausragen, tatsächlich schwierig sein, erscheint jedoch unter dem Fensterbereich des Parksaals oder über die Kegelbahnen nicht ausgeschlossen. Dies muss zumindest geprüft werden, auch hinsichtlich des erforderlichen Aufwands. Zu Ziff. 5: Verschiedene weitere Punkte werfen Fragen auf, beispielsweise die Schließung des direkten Zugangs zur U-Bahn, eine Verkleinerung der (denkmalgeschützten) Garderobe sowie die Umwandlung des Tagungsbüros in Lagerräume bzw. Garderobe. Um den weiteren Fortschritt der Arbeiten nicht zu behindern und zugleich eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu schaffen, kann die endgültige Entscheidung darüber jedoch noch aufgeschoben werden. Dies setzt allerdings einen abschließenden Beschluss der Bezirksvertretung vor Planungsbeginn durch die Architekten und die Vorplaner voraus. Wird dieser durch laufende Unterrichtungen über den Stand der Überlegungen vorbereitet, ist dadurch auch keine weitere Verzögerung zu erwarten. Zu Ziff. 6: Die Verzögerung von vier Jahren gegenüber dem ursprünglich für Herbst 2022 vorgesehenen Baubeginn ist nur hinnehmbar, wenn die Stadthalle in der Zwischenzeit im maximal möglichen Umfang genutzt wird. Dies haben Bezirksvertretung und Rat ohnehin bereits beschlossen, die Stadtverwaltung ist mit der Umsetzung seit Langem in Verzug. Es ist gerade in Zeiten der Energiekrise nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet der Bereich, in dem die Fußbodenheizung Leck ist und der deswegen mit Elektro-Radiatoren beheizt werden muss, geöffnet wird, während Brunnensaal, Kleiner Saal, Seite 3 von 4 Seite 4 —— Terrassensaal, Karajan-Flügel, Restaurant und Foyer über funktionierende Heizungen verfügen und dennoch geschlossen bleiben, ohne dass bis heute dafür nachvollziehbare Gründe genannt worden wären. Die längst zugesagte Vorlage der Pläne zu den Sperrbereichen des Großen Saals ist bis heute nicht erfolgt. Angesichts der langen Zeit, die sich die Stadtverwaltung bis zum Sanierungsbeginn nehmen möchte, muss auch der nötige Aufwand betrieben werden, die Stadthalle umfassend wieder in Betrieb zu nehmen. Die Versäumnisse der Stadtverwaltung bei der rechtzeitigen Planung der Stadthallen-Sanierung dürfen nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger sowie der Vereine ausgetragen werden. Anlage/n Keine Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 222107
- Typ
- Antrag
- Datum
- 26.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40