V/0084/2025
Grundsatzbeschluss Erweiterung Sportanlage Hiltrup-Ost
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Anlage 2 Konzeptstudie Sportpark Hiltrup Osttor (ohne Straßenverlegung)
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Beschlussvorlage
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V/0084/2025 V/0084/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss Erweiterung Sportanlage Hiltrup-Ost Beratungsfolge 10.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.04.2025 Sportausschuss Vorberatung 13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 15.05.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 21.05.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zur Erweiterung der Sportan- lage Hiltrup-Ost auf Grundlage der Daten zur Erstellung der integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung in das Arbeitsprogramm der jeweiligen Fachämter zu übernehmen. Die beiden Varianten der Konzeptstudie „Sportpark Hiltrup-Ost“ (Anlage 1 und 2) werden zur Kenntnis genommen und sind die Grundlage für die weiteren Planungen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bebauungsplan Nr. 628 Hiltrup – Nördlich Osttor / Östlich Loddenweg / Südlich Erdelbach als Teilbereich I separat vom übrigen Verfahren weiter fortgeführt wird. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Beteili- gung gem. §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 BauGB erfolgt. 4. Durch den Beschluss gilt die Anregung Nr. 2016 – 00128 (Anregung gemäß § 24 Gemeinde- ordnung vom 22.08.16) als erledigt. Sportamt 25.03.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schleicher Telefon: 492-5233 Schleicher@stadt- muenster.de - 2 - V/0084/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Investitionsmaßnahme 4630 Erweiterung Sportanlage Osttor Auszahlungen 2025 50.000 Voraussichtliche Kosten für Gut- achten 2026 1.173.500 Planungskosten Summe der Auszahlungen 1.223.500 Die zur Finanzierung der Planungen erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Weitere Beschlüsse zur Erweiterung der Sportanlage Hiltrup-Ost stehen mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Münster unter dem Vorbehalt der Finan- zierbarkeit. Es wird angestrebt, die einzelnen Abschnitte des Sportparks den jeweiligen Vereinen mit einem Über- lassungsvertrag zur eigenverantwortlichen Unterhaltung zu übergeben. Sollte dies nicht oder nur in Teilen möglich sein, entstehen mit Realisierung der Erweiterung der Sportanlage Hiltrup-Ost in Zu- kunft dauerhaft zusätzliche Personalbedarfe und Kosten für die Pflege und Unterhaltung. Unabhängig von der Überlassung der Anlage an die Vereine werden Kosten für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Freizeitbereiche sowie für die besondere Großmaschinenpflege entstehen. Die genauen Bedarfe können erst mit fortgeschrittener Planung bzw. den vertraglichen Regelungen mit den Verei- nen benannt werden. Begründung: Zu Punkt 1 Die Verwaltung hat ein Stadtteilentwicklungskonzept für Hiltrup-Ost erarbeiten lassen. Dieses soll dem Stadtteil einen Rahmen für zukünftige Entwicklungen geben. Auf Basis der erarbeite- ten Ziele und Leitlinien soll der Stadtteil zu einem attraktiven Wohn- und Lebensort weiterentwickelt werden. Zusätzlich zur geplanten Wohnbebauung, einem Zentrum, einer Schule etc. sind Flächen zur Sporterweiterung im Westen der Wohnbebauung angekauft worden, die die Sportanlage Hiltrup-Ost in Richtung Norden ergänzen können. Die Weiterentwicklung und Erweiterung dieser Sportanlage als Sportpark ist auch von gesamtstädti- scher Bedeutung. Gesamtstädtische Bedarfe nach Sportflächen für amerikanische Sportarten sowie der Bedarf nach einer Rad- und Rollsportrundstrecke können nördlich angrenzend an die bestehen- den Sportflächen des TuS Hiltrup e.V. gedeckt werden. Auch die vorhandenen Fußballfelder des TuS Hiltrup e.V. sind hinsichtlich Lage und Nutzbarkeit zu optimieren, um insgesamt einen öffentlich zu- gänglichen Sportpark Hiltrup-Ost entstehen zu lassen, der durch eine öffentliche Durchwegbarkeit auch die Verknüpfung zwischen dem neuen Stadtteilzentrum und dem Neubaugebiet herstellen soll. - 3 - V/0084/2025 Da die Wohneigentümer nördlich der Sportanlage dem Wegerecht auf deren Zufahrtstraße und bisher der Straßenverlegung noch nicht zugestimmt haben, wird zunächst mit zwei Varianten gearbeitet (s. Anlagen 1 und 2). Die bevorzugte Variante enthält die Straßenverlegung, damit die Sportanlage ge- schlossen angelegt werden kann. Die bestehende kommunale Sportanlage Hiltrup-Ost verfügt über ein Großspielfeld mit Naturrasenbe- lag, zwei sogenannte “Bolz-Plätze“ mit Naturrasenbelag, ein Großspielfeld und ein Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag, eine 400m-Laufbahn mit Tennenbelag, eine 50m-Laufbahn mit Sprunggrube, zwei Beachvolleyball-Felder, vier Speckbrett-Felder und eine Boule-Anlage. Des Weiteren befinden sich dort Hochbauten mit den notwendigen Funktionseinheiten, wie Umkleide- und Sanitärräume und ei- nem Clubheim. Die Nutzungszeiten liegen in der Woche von montags bis freitags zwischen ca. 7.00 Uhr und maximal 22.00 Uhr. An den Wochenenden wird die Sportanlage ganztägig für Meisterschaftsspiele genutzt. Zusätzlich wird die Sportanlage wochentags im Vormittags - und früheren Nachmittagsbereich von Schulen (Bsp. Marienschule Hiltrup) für den Schulsport und für Ganztagsangebote belegt. Der Verein deckt, sofern erforderlich, auf der Anlage weiteren Bedarf von Kindertagesstätten, Mitgliedsvereinen des Stadtsportbundes und freien Sportgruppen ab. Die bestehende Sportanlage ist per Überlassungsvertrag unbefristet zur eigenverantwortlichen Be- triebsführung an den TuS Hiltrup e.V. überlassen. Der Verein mit mehr als 4.600 Mitgliedern enga- giert sich für Sport in Hiltrup. Insbesondere durch das neue Wohnbaugebiet nördlich Osttor wird der Verein in Zukunft einen enormen Zuwachs an Mitgliedern erleben. Speziell die Fußballabteilung mit derzeit rund 600 Fußballerinnen und Fußballern wird ebenfalls viele neue Mitglieder erwarten, so dass die Platzkapazitäten zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Zurzeit wird bereits auf die Sport- anlage Hiltrup-Süd ausgewichen. Die gemeldeten Bedarfe des Vereins umfassen zwei weitere Großspielfelder, davon eines mit Kunst- rasenbelag und Flutlichtanlage und eines mit Naturrasen, ein Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag, eine Tribünenanlage sowie ein Sportfunktionsgebäude inklusive Vereinsheim. Die beiden Football-Vereine Münster Mammuts e.V. und Münster Blackhawks e.V. sind kürzlich zum American Sports Club „Phoenix e.V.“ fusioniert. Für Training und Spielbetrieb nutzen die Vereine momentan unterschiedliche städtische Sporteinrichtungen verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Seit vielen Jahre suchen die beiden Vereine, die zusammen als neuer Verein knapp 400 Mitglieder zäh- len, eine zentrale Sportanlage mit eigenem Funktionsgebäude und Lagermöglichkeiten. Die Zuwei- sung eines “Homefields” an einem zentralen, langfristig gesicherten Standort stellt das entscheidende Erfolgskriterium für die weitere Entwicklung des Vereins dar. Die gemeldeten Bedarfe des neugegründeten Vereins umfassen insgesamt drei Großspielfelder, zwei davon mit Kunstrasenbelag und Flutlichtanlage, eine Tribünenanlage zum Rasenplatz sowie ein Sportfunktionsgebäude inklusive Vereinsheim. Gleichzeitig können die drei geplanten Großspielfelder den Münster Mowhaks Lacrosse e.V. (über 100 Mitglieder) und der aufstrebenden Sportart „Flag-Football“, welche 2028 in Los Angeles auch erstmals olympisch sein wird, ein Zuhause geben. Mit dem Erwerb der Flächen in Hiltrup-Ost sollen auf der westlichen Teilfläche der geplanten Sporterweiterung gesamtstädtische Sportangebote untergebracht werden, für die bisher kein passen- der Standort gefunden werden konnte. Darunter fällt neben den Amerikanischen Sportarten auch eine Rad- und Rollstrecke (vgl. Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung vom 22.08.16). Eine solche Strecke dient dem störungsfreien und sicheren Trainings- und Übungsbetrieb insbeson- dere für Kinder und Jugendliche. Hier kann sowohl das Radfahren erlernt, das Sportabzeichen abge- legt oder es können Schulsportveranstaltungen durchgeführt werden. Die Anlage könnte nicht nur fürs Radfahren, sondern auch fürs Inline-Skaten, Skaten und Longboarden sowie für den Hochschul- sport genutzt werden. Um die unterschiedlichen Bedarfe aller Altersgruppen und Leistungsniveaus abzudecken, umfassen die Planungen für den Rad- und Rollsport eine asphaltierte Radstrecke, einen Pumptrack und einen Dirtpark sowie ein Sportfunktionsgebäude. Der Velopark soll eine möglichst große Zielgruppe von - 4 - V/0084/2025 Kindern und Jugendlichen ansprechen. (In der Variante 2 ohne Straßenverlegung würde der Pumptrack entfallen.) In der Konzeptstudie wurde die Bedarfsfeststellung der Vereine als maximal mögliches Szenario be- rücksichtigt. Ob die tatsächliche Realisierung aller aufgelisteten Bedarfe in dieser Form umsetzbar und finanzierbar ist, muss mit fortschreitender Planung überprüft werden. Durch eine West-Ost-Erschließung für den Fahrradverkehr durch den Sportpark werden weitere Sportgelegenheiten für die Öffentlichkeit, wie z.B. ein Beachvolleyball-Feld, ein Streetball-Feld, eine Calisthenics-Anlage, ein Spielplatz sowie Freiflächen mit Aufenthaltsqualitäten erreicht. Die Ergebnisse des Prozesses zur integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung in Be- gleitung durch das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung unterstreichen die Nachfra- ge der oben genannten Vereine, da der Stadtteil Hiltrup-Ost mit 4.640m² zukünftig den dritthöchsten zusätzlichen Bedarf an Sportfreiflächen im Kontext des nach Baulandplanung erwarteten Wohnungs- neubaus haben wird. Der Wert ergibt sich aus den 4,64 m² je Wohneinheit, die zur Ermittlung der lo- kalen Bedarfe an ungedeckten Sportflächen in Gebieten mit umfangreicherem Wohnungsneubau (ab 100 Wohneinheiten) als Mindestwert herangezogen werden sollten. Zur Realisierung der gewünschten Bedarfe ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erfor- derlich. Der Stellplatznachweis erfolgt gemeinsam mit dem Stellplatzkonzept des benachbarten Bebauungs- plankonzeptes der Stadtteilentwicklung und beinhaltet Quartiersgaragen, die sowohl für die Wohnbe- bauung als auch für die Sportanlage genutzt werden sollen. Insgesamt bietet die Erweiterung der Sportanlage Hiltrup-Ost Potentiale und Chancen, den Bezirk Hiltrup einschließlich seines neuen angrenzenden Wohnbaugebiets mit qualitativ hochwertigen Sportangeboten zu versorgen und den Amerikanischen Sportarten sowie dem Rad- und Rollsport eine zentrale Sportfläche zu bieten. Eine Umsetzung in absehbarer Zeit erfordert eine priorisierte Aufnahme in die Arbeitsprogramme der jeweiligen Ämter. Die Gesamtsteuerung der Sportentwicklungsplanung ist beim Sportamt angesiedelt. Hier werden übergeordnet die einzelnen Teilprojekte (Bedarfserfassung, Überarbeitung der Freiraumplanung, Schaffung des notwendigen Planungsrechts, Entwurfs- und Ausführungsplanung, bauliche Umset- zung und Realisierung etc.), welche in der Federführung verschiedener Fachämter liegen, zentral gesteuert und koordiniert. Zu Punkt 2 Mit der Vorlage V/0054/2022 wurde am 06.04.2022 der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur 118. Änderung des Flächennutzungsplanes für den gesamten Bereich nördlich der Straße Osttor, südlich des Erdelbachs und östlich des Loddenwegs in Hiltrup-Ost gefasst. Der Aufstellungsbe- schluss umfasst die Wohnentwicklung inklusive der daraus abgeleiteten sozialen Bedarfe (Schule, Kita), den beabsichtigten Nahversorgungsbereich sowie das Fortbestehen und die Erweiterung der Sportflächen des TuS Hiltrup e.V. Da das Thema Sportflächen sowohl räumlich als auch inhaltlich vom Wohngebiet und dem beabsichtigten Nahversorgungsbereich entkoppelt werden kann, soll die- ser Bereich in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren als Teilbereich 1 bearbeitet werden. Dadurch ist beabsichtigt, eine Beschleunigung dieser Planung zu erreichen. Synergien mit den weite- ren Planungen (Zentrum und Wohnen) sind nach wie vor beabsichtigt. Der Geltungsbereich dieses Teilbereiches entspricht dem der Konzeptstudie „Sportpark Hiltrup-Ost“. Ergänzt wird eine temporäre Parkplatzfläche im Nordosten des Plangebietes, welche bis zur Herstellung der beabsichtigten Parksi- tuation im Rahmen des Wohngebietes Hiltrup-Ost provisorisch genutzt werden könnte (vgl. Anlage 4). - 5 - V/0084/2025 Im Rahmen der jeweiligen Planverfahren müssen die vorhandenen Belange aus allen Bereichen ge- bündelt und in Einklang gebracht werden. Dazu zählen beispielsweise die Interessen des Naturschut- zes, des Immissionsschutzes, der Erschließung und Entwässerung. Beide Varianten stellen die ma- ximal möglichen Ausführungen dar und werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens unter an- derem auf den Eingriff in den Baumbestand und Artenschutz überprüft. Es werden entsprechende Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Ebenso muss die Entwässerung des Plangebietes geklärt werden. Diese hängt u.a. davon ab, welche der beiden Varianten umgesetzt wird und wie viel Nieder- schlagswasser von den Flächen abgeführt werden kann. Eventuell muss eine alternative Entwässe- rung der Sportanlage geplant werden. Eine bereits im Vorfeld durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass auf Grundla- ge der kommunizierten Platzbelegungen und Nutzungszeiten der einzelnen Sportanlagen in Bezug auf die bestehende Wohnnachbarschaft kein Immissionskonflikt zu erwarten ist, sofern sämtliche Ak- tivitäten ausschließlich auf den Tageszeitraum (werktags: 6.00 - 22.00 Uhr; sonn-/feiertags: 7.00 - 22.00 Uhr) beschränkt bleiben. Zu Punkt 3 Gem. §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. In diesem Zusammenhang soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zu den Planungsinhalten zu äußern. Die Verwaltung plant hierzu eine Informationsveranstaltung, in der das unter Punkt 1 beschriebene Konzept zur Erweiterung der Sportanlage Hiltrup-Ost vorgestellt und diskutiert werden soll. Außerdem wird in der Veranstaltung das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erläutert. Der Termin wird im weiteren Verfahren ortsüblich bekannt gegeben. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Konzeptstudie Sportpark Hiltrup Osttor (mit Straßenverlegung) Anlage 2 Konzeptstudie Sportpark Hiltrup Osttor (ohne Straßenverlegung) Anlage 3 Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung vom 22.08.16 Anlage 4 Umring Bebauungsplan Nr. 628 Hiltrup – „Nördlich Osttor / Östlich Loddenweg / Südlich Erdelbach“ Teilbereich I
Anlage 1 Konzeptstudie Sportpark Hiltrup Osttor (mit Straßenverlegung)
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Anlage 4 Umring Bebauungsplan Nr. 628 Hiltrup – „Nördlich Osttor / Östlich Loddenweg / Südlich Erdelbach“ Teilbereich I
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Teilbereich I Bebauungsplan Nr. 628Hiltrup-Nördlich Osttor / Östlich Loddenweg / Südlich ErdelbachM.: 1 : 500027.02.202561-3 3
Anlage 3 Anregung Nr. 2016-00128 (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung vom 22.08.2016)
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PN 4 wege N gung Nr. 2016-00128 Stadtsportbund Münster e.V. und RSV Münster, ISC Münster, Münster rollt, Wasser+FreizeitVerein Münster, Behinderten- Sport Münster, ESV Münster, Ski-Klub Münster, ADFC, Hochschulsport der WWU, Bezirksregierung Münster Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister £ % Markus Lewe Klemensstraße 10 48127 Münster L 3b AL 2. ) ) —— Bürgerantrag gemäß 8,24 Gemeindeordnung 30 Alb, 205 hier: „Schaffung einer ‚Rad- und Roll-Rundstrecke‘ in Münster ..® AL Sehr. geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe! Münster gilt landläufig als die „Fahrrad(haupt)stadt Deutschlands“, und dies sicherlich zu Recht! Doch für etliche Sportvereine und den SSB fehlt ihr etwas Wesentliches: eine Rad- und Rollbahn/ -tundstecke. Früher gab es schon einmal eine solche Radbahn für den Rad- sport/Bahnfahren, seitlich des Schiffahrter Dammes. Heute gibt es so etwas in Dortmund, in Hamm und in Hüsten als Rundstecke. Derzeit sind die Radfahrer und Skater etc. heimatlos! Eine solche Trainingsstrecke, die heute mehrere Sportarten nutzen könnten dient, in der . Hauptsache dem störungsfreien und sicheren Trainings- und Übungsbetrieb, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die derzeit öffentliche Straßen und Wege mit mehr oder weniger . Verkehr nutzen müssen, immer dem Straßenverkehr mit allen seinen Risiken ausgesetzt. Hier könnte man auch Radfahren leınen, oder das Sportabzeichen ablegen, oder Schulveranstal- tungen wie die Abnahme des Sportabiturs durchführen. All dies geschicht zurzeit in . Dortmund und die Nachfrage nach der Strecke steigt stetig durch Umlandgemeinden und — kreise, Die Inline-Skater des ISC müssen mit ihren Speedskatern bis ins Rheinland fahren, um auf einer Rundstrecke wettkampfmäßig trainieren zu können und auch die Triathleten wären froh, eine solche ‚Rad- und Rollbahn‘ in Münster nutzen zu können. Das gilt auch für andere Skater und Longboarder, Darüber hinaus wäre eine solche Bahn auch “Mitte“ für etliche Sportvereine und die Eltern müssten nicht ständig ihre Kinder an unterschiedlichen Punkten absetzen und abholen. Die Auftaktveranstaltung am 20.April beim Stadtsportbund Münster hat deutlich gemacht, dass eine große Nachfrage nach einer solchen Strecke durch unterschiedliche Sportarten- und „angebote, nicht nur duxch die örtlichen Sportvereine, sondern auch durch Schulen besteht. Dies hat auch der Sportdezernent der Bezirksregierung Thomas Michel bestätigt, .. een | Auch der Hochschulsport der WWU würde sich mit vielen seiner Sparten tiber dement- | sprechende neue Sportgelegenheiten sicherlich freuen, genauso wie der ADEC, Die Promenade scheidet als Alternative ob ihrer vielen Querungen und des hohen Verkehıs- aufkommens als Alternative für den Sport aus! Es stellt sich somit die Frage, wie ein solches Ziel, eine ‚Rad- und: Roll-Rundstecke für 1 Münster“ zu realisieren ist, | Die Mountainbiker und Rollsportler vom ‚Münsterland Rollsport‘, jüngst umbenannt in „Action Deutschland‘, haben gerade amı Berg Fidel hinter der Grundschule mit Hilfe ind Unterstützung der Stadt Münster eine neue Heimat gefunden. Und auch die Antragsteller haben schon klare Vorstellungen von „ihrer Bahn“, Diese könnte z.B. realisiert werden in der Nachbarschaft vom FC- und Wacker Mecklenbeck ' : an der Egelshove, Ecke Dingbänger Weg und Mecklenbecker Straße. Dieser Standort ist zumindest für viele vereinsbezogene Radgruppen mit dem Abfahrpunkt Gaststätte Lohmann | beliebter Treff, um in die Baumberge zu fahren. Erste Skizzen zur Realisierung an diesem Standort liegen bei - Anlage 1. Auch die beiden Kasernenanlagen i in, Gremmendorf und “ Gievenbeck sind grundsätzlich eine Standor‘ tvariante, ebenso wie die Sporterweiterungsfläche r am Coppenrathsweg/Schleuse. L In Dortmund ist die Bahn 800 Meter lang, 5 Meter breit und von der Stadt erbaut und als " | Rundkurs angelegt. Sie wird von etlichen Radsportvereinen betrieben; In Hamm Bockum- Hövel ist die Bahn auch als Rundkws ängelegt, 6 Meter breit und 625 Meter lang. In Münster sollte die Rundstrecke auch mindestens 800m Länge haben. Hinsichtlich Bau und Betrieb gäbe es sicherlich mehrere Möglichkeiten. Zum einen könnte die Stadt die ‚Rad- und Roll-Rundstrecke‘ als so genannte ‚Sportgelegenheit‘ erstellen, ggfs. ' auch mit Hilfe von Straßenbauunternehmen als Sponsoren und dem anschließenden Betrieb ' der Anlage durch einen, oder inehrere Sportvereine auch im Sinne der Übernahme einer kommunalen Sportanlage. Zum anderen könnten. ein oder mehrere Sportvereine die Anlage - als vereinseigene Anlage: errichten und betreiben i im Sinne der städtischen Sportförderricht- linie. \ Wir möchten die Stadt Münster daher bitten, j F | H .1. Die benannten und darüber hinaus aus der Sicht dex Stadt Münster weitere geeignete.» ‘Standorte für die Realisierung einer ‚Rad- und Rollbahn für Münster‘ zu prüfen. 2. Die benannten Errichter- und Betreibermodelle zu prüfen und Vorschläge hinsichtlich einer Realisierung darzulegen 3. Alternativen und ggfs. Kombinationen im Rahmen anderen Baumaßnahmen zu prüfen und darzulegen (Anmerkung: die Rundstrecke in Hamm Bockum-Hövel wurde im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme für ein ehemaliges Zechengelände realisiert). Ex Hinsichtlich der Bedeutung des ‚Rad- und Rollsports‘ verweisen wir auf die Ergebnisse der j Einwohnerbeftagung 2013/2014 für Münster durch Prof. Hübner/BU Wuppertal, veröffent- " licht 2016 - ISBN 9783-643-1 3340-3, die die Radfahrer auf Platz 1 sicht, . \ | Für Ihre Bemiühüngen bedanken wir uns ‚und verbleiben mit freundlichen und. sportlichen Grüßen ww SSEMünster und RSV Münster ISC Münster Münster rollt Wasser+Preizeit HSP/WWU Jochen Temme/Vors. ESV Münster Ski-Klub Münster BSM ADFC Bezirksregierung/Sport nachrichtlich: Sportausschuss der Stadt Münster - nee ns rare
Anlage A
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Anlage A zur V/0084/2025 Kurzüberblick Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der Sportanlage Hiltrup-Ost. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erweiterung der Sportanlage Hiltrup Ost“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisie- rung bis zum Jahr 2028 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun- gen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Katharinenstraße 31
- Coppenrathsweg
- Mecklenbecker Straße
- Klemensstraße 10
- Promenade
- Egelshove
- Loddenweg
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0084/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2025
- Erstellt
- 17.02.2025 11:59