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V/0638/2014

Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

Vorlagen 01.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7053 Zeichen

V/0638/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.10.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und  
 strategisches Flächenmanagement Vorberatung 
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
 Vorberatung 
28.10.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Pr üfung der ortsveränderlichen G eräte 
wird für das Haushaltsjahr 2015 und für die folgenden Jahre dem Amt für Immobilienmanag e-
ment ein Budget in Höhe von 400.000 € pro Jahr zu Verfügung gestellt. 
 
2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Stellenplanentwurf 2015 für diese Aufgabe die Ein- 
       richtung einer Planstelle vorgeschlagen wird. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 62.090,00 vss. Durchschnitts-
kosten 2015 
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen  
2015 ff. 400.000,00 davon 300.000 € bereits 
im Haushaltsplan-
Entwurf 2015 veran-
schlagt 
 
Die Personalaufwendungen sind im Entwurf des Haushaltsplans 2015 enthalten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0638/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Limke 
Ruf: 
492-2385 
E-Mail: 
LimkeM@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0638/2014 
Begründung: 
 
Auf Grundlage des bereitgestellten Budget s von 300.000 € wurde im Haushaltsjahr 2014 ei ne eu-
ropaweite Ausschreibung erstellt. Der Auftrag wurde in einer Höhe von 258.130,04  € vergeben. 
Die restlichen Mittel in Höhe von 41.869,96 € wurden für Aufträge zur Prüfung der Geräte in Kanti-
nen, Lehrküchen und Werkstätten verwendet.  
Es werden bis End e 2014 ca. 118.000 Geräte geprüft sein. Auf Grund des Ausschreibungsergeb-
nisses ergeben sich Kosten von ca. 2,65 € pro Prüfling. Auf Basis der bisher im Projekt gemachten 
Erfahrungen wird sich die Gesamtmenge der zu prüfende n Geräte jedoch auf ca. 150.000 Stück 
belaufen. Die verbleibenden ca. 32.000 Geräte müssen noch geprüft werden. 
 
Durch die verschiedenen Prüfintervalle halbjährlich, einjährig und zweijährig brauchen viele Geräte 
nicht jedes Jahr geprüft werden. Aber einige Geräte in Kantine n, Lehrküche n und Werkstätten 
(ca. 5000 Geräte) sind halbjährlich zu prüfen. Dadurch verringert sich jedoch die insgesamt jährlich 
zu prüfende Gerätemenge nur unwesentlich. 
 
Vorschau Prüfungen in 2015: 
ca. 78.567  Stück jährliche Prüfung 
ca. 29.433  Stück zweijährliche Prüfung 
ca. 9.969  Stück halbjährliche Prüfung 
ca. 117.969  Stück gesamt Prüfungen in 2014 
ca. 32.031  Stück noch nicht geprüft in 2014 
ca. 150.000  Stück gesamt zu prüfende Geräte 
 
 
Durch die Erfahrungen der bereits durchgeführten Prüfungen kann abgeleitet werden, welche 
Prüfintervalle die restlichen ca. 32.031 Geräte haben werden. Es ergibt sich ab 2016 eine jährlich 
zu prüfende Gerätemenge von ca. 143.000 Stück und ein Mittelbedarf, auf Grundlage der Aus-
schreibungsergebnisses in 2014, für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 398.000 €. Für die 
Folgejahre ergibt sich rein rechnerisch ein Mittelbedarf von 380.000 €. Bei den ersten Wiederho-
lungsprüfungen ist infolge von Neuanschaffungen eine Zunahme der Geräte in den einzelnen 
Standorten festgestellt worden. Ferner werden Zusatz- oder Nachprüfungen bei vielen Standorten 
erforderlich, z.B. für gebrauchte Geräte die von Fördervereinen und Eltern gestiftet wurden oder 
zeitlich für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Um dieses Prüfaufkommen mit abde-
cken zu können, werden insgesamt jährliche Mittel in Höhe von 20.000 € benötigt. Somit ergibt 
sich ein Gesamtmittelbedarf für die zyklischen und Zusatz- oder Nachprüfungen von ca.  
400.000 €.  
Bei Geräten die von professionellen Verleihern bei Veranstaltungen betrieben werden, entstehen 
keine Kosten, da nur geprüfte Geräte eingesetzt werden dürfen. 
 
Eine Verringerung der Prüfintervalle zur Reduzierung des Aufwandes ist vorerst nicht möglich, da 
die meisten Standorte zum ersten Mal geprüft wurden und eine Ausfallquote von 5% nicht unter-
schritten wurde. Erst ab einer kontinuierlichen Ausfallquote unter diesem Wert, können Gefähr-
dungsbeurteilungen zur Reduzierung der Prüfintervalle erstellt werden.  
Um das Kostenbewusstsein der einzelnen Einrichtungen für die Anzahl der eingesetzten Geräte zu 
schärfen, wird jeder Einrichtung die Anzahl der Prüflinge mit den tatsächlichen entstandenen Kos-
ten zur Verfügung gestellt. Im Zuge der internen Leistungsverrechnung werden die Kosten mit den 
einzelnen Standorten bzw. Ämtern verrechnet. 
 
Um die Prüfungen zu verwalten und zu dokumentieren wurde ein elektronisches Prüfkataster auf-
gebaut. In diesem Prüfkataster werden zurzeit ca. 416.000 Prüflinge an 492 Standorten geführt. 
Diese Prüflingsanzahl setzt sich zusammen aus ca. 150.000 Prüflingen, die von Amt für Immobili-
enmanagement für andere Ämter geprüft werden, und ca. 266.000 Prüflingen, die von Ämtern in

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V/0638/2014 
Eigenregie geprüft werden. Hier sind die Bereiche Tiefbauamt (Stadtentwässerung mit allen 
Pumpwerken), die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, die Feuerwehr und Hilfsdienste, das Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz und dessen Bauhöfe, das Theater Münster und die Theaterwerk-
stätten, die Wirtschaftsförderung Münster GmbH, das Amt für Gesundheit, Veterinär und Lebens-
mittelangelegenheiten im Bereich medizinische Geräte zu nennen.  
 
Die europaweite Ausschreibung und die Erstellung einer Geschäftsanweisung zu Prüfung der Be-
triebssicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel hat zu einer Vielzahl von Anfragen 
von Kommunen und Stadtwerken geführt.  
 
Der Abgleich hat die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des in Münster etablierten Verfahrens bestä-
tigt.  
 
Zu Punkt 2: Personelle Auswirkungen 
 
Für die Stadt Münster besteht die gesetzliche Verpflichtung, elektrische Betriebsmittel  auf B e-
triebssicherheit zu prüfen Die Organisation, Koordination und Dokumentation der in regelmäßigen 
Abständen vorzunehmenden Prüfungen ist eine Daueraufgabe, die für die Verwaltung zentral 
durch das Amt für Immobilienmanagement wahrgenommen wird. Bereit s zum Stellenplan 2014 
wurde hierfür die Einrichtung einer befristeten überplan-Position mit der Qualifikation eines/-r Elekt-
romeisters/-in als zeitlich befristetes Projekt beschlossen.  
Im Verwaltungsentwurf des Stellenplans für das Jahr 2015 ist nun vorg esehen, diese Position 
dauerhaft mit einer Planstelle abzusichern. Die durch das Projekt gewonnenen Erfahrungen haben 
verdeutlicht, dass diese Vollzeitstelle weiterhin dauerhaft benötigt wird, um die ordnungsgemäße 
Durchführung der Prüfungen für die Zukunft sicherzustellen.  
 
 
I. V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

28.10.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0638/2014
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37