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V/0167/2026

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023

Vorlagen 03.03.2026

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Anlage 1 - Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023

156297 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2023   
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
 2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
 
e-Mail:  Kiowskyr@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
 3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorwort ................................ ................................ ................................ ........................... 4 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ................................ ................................ ....... 5 
2 Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ ........... 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ . 6 
3.1 Gegenstand der Prüfung ................................ ................................ ......................... 6 
3.2 Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .................... 6 
4 Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ................... 7 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ................................ ............. 7 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ................................ .......... 7 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................ ................................ ................................  8 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss ... 8 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ............................. 8 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................ . 8 
5.1.2 Vorjahresabschluss ................................ ................................ ............................. 9 
5.1.3 Konsolidierungskreis ................................ ................................ ............................ 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag ................................ ................................ ...................11 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen ................................ ........................12 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ................................ ................................ ..............12 
5.1.7 Einbezug nach der „at equity-Methode“ ................................ .............................. 13 
5.1.8 Einbezug nach der Methode „at cost“ ................................ ................................ .13 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung ................................ ................................ ............13 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................ ................................ ..14 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................ .............................. 15 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................ ..........................15 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................ ................................ ...15 
6 Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ ..15 
 
 
 
 
 
Anlage:   
 
• Gesamtabschluss der Stadt Münster 
• Gesamtergebnisrechnung 
• Gesamtbilanz 
• Eigenkapitalspiegel 
• Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
• Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
 4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Vorwort 
 
Mit diesem Bericht wird die Prüfung des nach den Regel n des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF) aufgestellten Gesamtabschlusses 2023 der Stadt Münster 
abgeschlossen.  
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses, welcher gemäß § 116 Abs. 2 Gemeindeord-
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt-
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel 
besteht, hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfol-
gen. Darüber hinaus hat die Stadt Münster einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Zum 
Gesamtabschluss hat die Stadt Münster ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW 
und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Auf-
gabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. In 
den Gesamtabschluss müssen die verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezo-
gen werden, wenn sie für die Verpflichtung, e in den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragsgesamtlage (VFE -Lage) der 
Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.  
 
Mit dem 2. NKF -Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) trat zum 01. Januar 2019 die 
neue GO NRW sowie die Kommun alhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen 
(KomHVO NRW) in Kraft. Für den Gesamtabschluss 2023 findet diese kommunalrecht-
liche Gesetzeslage bei der Aufstellung sowie der Prüfung entsprechende Anwendung. 
Ebenso sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) mit Stand vom 23. 
Juni 2017 gemäß § 50 Abs. 4 KomHVO NRW angewandt worden.  
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Münster 
obliegt gemäß §§ 59 Abs. 3 i. V. m. 116 Abs. 9 GO NRW dem Rechnungsprüfungs-
ausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser gemäß § 102 Abs. 1 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung - dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision der Stadt Münster (AWR). Das AWR ist bei der Durchführung dieser Prüfung 
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Über das Ergebnis der Prüfung be-
richtet dieser Prüfungsbericht, welcher in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (vgl. 
IDW PS 450) erstellt ist.  
 
Sofern sich Besonderheiten aus den Anforderungen des NKF und der NKFWG sowie 
der Öffentlichkeit an den Prüfungsbericht ergeben, sind Inhalt und Gliederung entspre-
chend angepasst. Der Gesamtabschluss ist im Entwurf gemäß §§ 116 Abs. 8 i.V.m. 95 
Abs. 5 GO NRW am 23.10.2025 von der Stadtkämmerin aufgestellt, am 27.10.2025 
vom Oberbürgermeister bestätigt und dem Rat der Stadt Münster zu seiner Sitzung am 
10.12.2025 zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und 
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen (V/0632/2025). 
 
Vorgesehen ist gemäß § 116 Abs. 8 GO NRW, dass der Gesamtabschluss innerhalb 
von neun Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und i.V.m. § 96 Abs. 1 S. 
1 GO NRW spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushaltsjahres, in diesem Fall 
2023, bestätigt wird. Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der Aufstellung des 
Gesamtabschlusses 2023 folglich überschritten; Rechtsfolgen ergeben sich hieraus je-
doch nicht.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen  
 
Die Prüfung bestätigt den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2023.  
 
Der Gesamtabschluss enthält alle gesetzlich geforderten Bestandteile. Die Angaben 
sind untereinander abgestimmt und weder sachlich noch rechnerisch zu beanstanden. 
 
Am 31.12.202 3 beträgt d ie Gesamtbilanzsumme 5.318.523.995,79 € (Vorjahr: 
4.962.741.207,58 €). Von der Bilanzsumme entfällt ein Betrag i.H.v. 920.801.738,86 € 
(Vorjahr: 935.770.412,60 €) auf das Eigenkapital (rd. 17,3 %).  
 
Die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2023 schließt mit einem Gesamtjah-
resdefizit von -30.237.032,11 € (Vorjahr: Gesamtüberschuss 9.752.809,67 €) ab. 
 
Die im Gesamtabschluss dargestellten Ergebnisse sind sachgerecht ermittelt worden. 
 
Im Gesamtanhang we rden die Posten der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrech-
nung gemäß § 52 KomHVO NRW erläutert.  
 
Der Gesamtlagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzgesamtlage der Stadt Münster einschließlich der verselbständigten 
Aufgabenbereiche.  
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 und 1 GO NRW i.V.m. § 4 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) 
ist der Gesamtabschluss vom AWR als örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü-
fung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergän-
zenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Sie ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen 
Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt 
werden. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss  sowie 
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Gesamtlageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzli-
chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses müssen die einzelnen Jahresabschlüsse der 
verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach ge-
setzlichen Vorschriften geprüft worden sind . Bei den städtischen Beteiligungen, Son-
dervermögen und rechtlich unselbständigen Stiftungen ist dies regelmäßig der Fall. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie über das Ergebnis der Prü-
fung haben die mit der Abschlussprüfung Beauftragten gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW 
zu berichten und die für die Prüfung und Berichterstattung einschlägigen Maßgaben 
der §§ 321 und 322 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
3.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung ist der gemäß § 116 GO NRW aufgestellte Gesamtabschluss 
2023 der Stadt Münster einschließlich des Gesamtlageberichtes und des Gesamtan-
hangs.  
 
3.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß §§ 101, 102 und 116 Abs. 8 GO NRW sowie in 
Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung vorgenommen worden. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung 
so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgege-
ben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. 
Denn Ziel der Prüfung ist gemäß § 102 Abs. 3 i.V.m. Abs. 11 GO NRW die Feststellung, 
ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Gesamtertragslage der Stadt Münster unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.  
 
Das AWR stützt sich auf die vom IDW entwickelten besonderen Grundsätze für die 
Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tä-
tigkeit von Teilabschlussprüfern) - IDW PS 320 n.F.  Daneben beachtet das AWR die 
Leitlinien des Institutes der Rechnungsprüfer (IDR) zur Prüfung von kommunalen Ge-
samtabschlüssen – IDR 300. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die 
 
• Gesamtabschlussrichtlinie 
• Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabschluss 
• Bestimmung des Konsolidierungskreises 
• Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unternehmen aus ih-
ren Einzelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
• Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
• Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuch-
führung 
• Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
• Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i. E. 
o einseitige Eliminierungen 
o Kapitalkonsolidierung 
o Schuldenkonsolidierung 
o Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
• Bewertungsanpassungen nach der „at equity-Methode“ 
• Einbezug von Beteiligungen nach der „at cost-Methode“ 
• Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
• Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung (DRS 21) 
• Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Sofern einzelne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Ein-
haltung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse. 
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR darauf, ob die gesetzlich geforderten Angaben 
vollständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden auf Plausibilität und Überein-
stimmung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Dane-
ben vergewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit den Kern-
aussagen der konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde von der 48. KW - 51. KW 2025 durchgeführt.  
 
Die Berichterstattung über die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berichterstattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den 
Leitlinien des IDR zur Berichterstattung bei kommunalen  Abschlussprüfungen (IDR 
260). Das AWR beschränkt sich bei der Berichterstattung auf die wesentlichen Ergeb-
nisse aus der Prüfung. 
 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen, 
 
• der Gesamtergebnisrechnung 2023, 
• der Gesamtbilanz zum 31.12.2023, 
• dem Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung sowie dem Eigenkapitalspiegel und 
• dem Gesamtlagebericht 
 
zusammen, deren Inhalte und Darstellungen sich mit den Erkenntnissen, die das AWR 
während der Prüfung g ewonnen hat, decken. Somit wird mit dem Gesamtabschluss 
ein zutreffender Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt 
Münster als einheitliches Unternehmen gegeben. 
 
Der endgültige und vom Rat der Stadt Münster festzustellende Gesamtabschluss zum 
31.12.2023 ist diesem Prüfungsbericht beigefügt. 
 
 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter 
 
Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des §  49 KomHVO 
NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der Prüfung 
gewonnenen Eindrücken. Er vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und 
der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verselbstän-
digten Aufgabenbereiche. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung sind zutreffend dargestellt. 
 
Folgende Informationen sind aus Sicht des AWR besonders hervorzuheben:

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
• Am 31.12.2023 beträgt die Gesamtbilanzsumme 5.318.523.995,79 €. Sie steigt 
gegenüber dem Vorjahr um 355.782.788,21 € (rd. 6,9 %). Von der Bilanz-
summe entfällt ein Betrag i.H.v. 920.801.738,86 € (rd. 17,3 %) auf das Eigen-
kapital. 
 
• die ordentlichen Gesamterträge belaufen sich auf 2.625.853.344,99 €. Gegen-
über dem Vorjahr stellt dies eine Steigerung i.H.v. rd. 354 Mio. € dar. 
 
• die ordentlichen Gesamtaufwendungen betragen 2.632.367.286,48 €. Sie erhö-
hen sich gegenüber 2022 um rd. 375 Mio. €. 
 
• Das ordentliche Gesamtergebnis beträgt -6.513.941,49 €. Es verringerte sich 
gegenüber dem Vorjahr um 21 Mio. €. 
 
• Die Belastungen aus dem Finanzergebnis i.H.v. -24.245.509,05 € fallen im Be-
richtsjahr gegenüber dem Vorjahr um rd. 11,5 Mio. € höher aus. 
 
• Der außerordentliche Ertrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich auf 
315.838,71 €. 
 
• Im Ergebnis errechnet sich f ür das Haushaltsjahr 2023 ein Gesamtfehlbetrag 
i.H.v. -30.237.032,11 € (Vorjahr Gesamtüberschuss 9.752.809,67 €).  
 
 
4.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckte sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW auch darauf, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie ortsrechtli-
chen Bestimmungen beachtet worden sind.  
 
Gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten 
nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und in Verbindung mit § 96 Abs. 1 S. 1 GO 
NRW spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushaltsjahres, in diesem Fall 2024, 
zu bestätigen. Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der Aufstellung des Gesamt-
abschlusses zum 31.12.2023 folglich überschritten. Darüber hinaus erkannte das AWR 
keine weiteren Sachverhalte, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 50 KomHVO NRW die zentralen Vorschriften 
zum Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung, zur Bewertung von Vermögen 
und Schulden sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 33 bis 38, 4 2 bis 4 4 und 
48 KomHVO NRW - entsprechend anzuwenden.  
 
Die Art der Zusammenfassung von Rechnungsergebnissen der Kernverwaltung mit de-
nen der verselbständigten Aufgabenbereiche wird i n § 50 KomHVO geregelt. Dabei 
richten sich die Konsolidierungsmethoden wiederum nach den Vorschriften des Han-
delsrechts.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Abgeleitet aus den gesetzlichen Vorgaben enthält die städtische Gesamtabschluss-
richtlinie grundsätzliche Anweisungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses. Sie 
ist für die Stadt Münster und die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche verbindlich 
und bildet die Grundlage für ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.20 23 steht im Einklang mit den 
gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussricht-
linie. 
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 ist zweckmäßig organisiert. Die Melde-
daten mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtliche Buchungen hinsicht-
lich der Eliminierung und Konsolidierung von Geschäftsvorfällen lassen sich lückenlos 
nachvollziehen.  
 
5.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses des Jahres 2022 wurde von der 02. KW - 06. KW 
2025 durchgeführt. Der Bericht Nr. 05/2025 beschreibt das Ziel sowie Art und Umfang 
der Prüfung. Änderungen der Entwurfsfassung waren nicht erforderlich. Es wurde der 
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.  
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigte den geprüften Gesamtabschluss 2022 in seiner 
Sitzung am 21.05.2025 und erteilte gleichzeitig dem Oberbürgermeister die Entlastung. 
Der Gesamtabschluss 2022 wurde bei der Bezirksregierung angezeigt. Er wurde am 
29.08.2025 im Amtsblatt veröffentlicht.  
 
5.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligun-
gen der Stadt Münster in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind und welche Me-
thode ggf. dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch § 51 KomHVO NRW vorgegeben. Danach sind ver-
selbständigte Aufgabenbereiche voll zu konsolidieren, wenn sie entweder unter der 
einheitlichen Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht 
werden. Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf die 
verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist die „at equity-Methode“ anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt 
Münster ausgeübt, w urden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtab-
schluss mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten („at cost“) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der 
Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen sie nicht im 
Gesamtabschluss konsolidiert, sondern können gem. § 116 b GO NRW mit ihren An-
schaffungskosten einbezogen werden. 
 
Die Frage der Wesentlichkeit für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 wurde 
durch das Beteiligungsmanagement auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen 
beurteilt: 
 
• Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
• Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
• Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
• Anteil der Beteiligung an den gesamten Verbindlichkeiten 
• Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
• Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
• Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
• Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität 
 
Liegen die Anteile einer Beteiligung unter 3  % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 
5 %, so wurden die betreffenden Beteiligungen im Gesamtabschluss mit ihren fortge-
führten Anschaffungskosten erfasst , anderenfalls erfolgt  ein Einbezug nach der „at 
equity-Methode“. 
 
Bei der Vollkonsolidierung wurden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-
grenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unterneh-
men nach einer Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF in voller 
Höhe in den Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapital-
konsolidierung, eine Schuldenkonsolidierung sowie die Verrechnung von sich entspre-
chenden Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die „at equity-Methode“ den Einbezug des verselbständig-
ten Aufgabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des an-
teiligen Eigenkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser 
Wert in den Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Auf die Stadt Münster sind folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des 
Unternehmens GA 2022 GA 2023 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn+Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in 
ihrer Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der voll zu konso-
lidierenden Unternehmen.  
 
Assoziierte Unternehmen / 
Bewertung „at equity-Methode“: GA 2022 GA 2023 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equity 
KonvOY GmbH at equity at equity 
 
Sämtliche nach der „at equity-Methode“ berücksichtigten Unternehmen sind hinsicht-
lich ihrer Einzelwerte (< 3%) als von untergeo rdneter Bedeutung einzustufen; die Ge-
samtheit dieser in der v.g. Darstellung abgebildeten Unternehmen übersteigt allerdings 
den Grenzwert von 5 %, so dass sie nicht „at cost“, sondern „at equity“ einbezogen 
worden sind.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Einbezug „at cost“ Anteil (%) GA 2022 GA 2023 
    
aus dem Kreis der 
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 66,67 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
assoziierten Unternehmen 
   
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
übrigen Beteiligungen 
   
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 11,36 at cost at cost 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost 
Institut für vergleichende Stadtgeschichte IStG 
GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt 
Münster-Emscher-Lippe 6,25 at cost at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
NRW.URBAN                                                   
kommunale Entwicklung GmbH 0,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard 
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (beherrschender Ein-
fluss, > 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen 
(20-50 %) w urden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung „at cost“ im Gesamtab-
schluss berücksichtigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH , IStG 
GmbH, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland -Emscher-Lippe, 
Regionalverkehr Münsterland GmbH , Westfälisches Pferdemuseum GmbH, Klär-
schlammverwertung Buchenhofen GmbH und NRW.URBAN kommunale Entwicklung 
GmbH hingegen sind wegen ihres niedrigen Beteiligungsanteils (< 20 %) nur „at cost“, 
d. h. mit ihren Anschaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Gegenüber der letzten Prüfung ergaben sich keine Veränderungen. Die Berechnungen 
sind übersichtlich und nachvollzieh bar belegt. Die diesbezüglichen Angaben im Ge-
samtabschluss entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten.  
 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2023 entspricht dem Stichtag des Mutterunter-
nehmens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe 
wurden alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt und auf dieser Grundlage 
in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der „at equity-Methode“ einbezogen werden, 
kann gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 6 HGB der jeweils letzte Jah-

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
resabschluss herangezogen werden, auch wenn der Stichtag – wie im Fall des Thea-
ters Münster - abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtabschluss 
2023 folglich nicht erstellt zu werden. 
 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen 
 
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurden die Jahresabschlüsse der verselbstän-
digten Aufgabenbereiche nicht erneut durch das AWR geprüft, da diese nach gesetzli-
chen Vorschriften bereits geprüft wurden.  
 
Etwaige Bilanzierungsunterschiede sind zur Wahrung des Grundsatzes der Einheitlich-
keit in den Kommunalbilanzen und der Ergebnisrechnung nach den geltenden Rege-
lungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk der in den Gesamtab-
schluss einzubeziehenden Bereiche für die Erstellung des Summena bschlusses zu 
vereinheitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschluss relevanten Überleitungsrechnungen der voll zu konsoli-
dierenden Betriebe wurden im Rahmen einer erweiterten Jahresabschlussprüfung ei-
ner kritischen Durchsicht durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfer der Tochtergesell-
schaft unterzogen. 
 
In allen Fällen wurde bestätigt, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung 
mit den Vorschriften des §  116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtab-
schlussrichtlinie der Stadt Münster aufgestellt wurden. 
 
Das AWR unterzog die Formularabschlüsse der voll konsolidierten Unternehmen zur 
Vermeidung von Doppelprüfungen einer Plausibilitätsprüfung. Es kam dabei zu keinen 
Beanstandungen. 
 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweiligen Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Zu Beginn der Konsolidierung identifizierte die Verwaltung diejenigen Geschäftsvor-
fälle, die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bilanziert ware n, aber im Gesamtab-
schluss wegen des Einheitsgedankens des Gesamtabschlusses konsolidiert werden. 
Sie wurden aus dem Gesamtabschluss abgegrenzt. Ein Beispiel hierfür sind die Rück-
stellungen für die an die Stadt Münster zu entrichtenden Gewerbesteuern oder Aktive 
Rechnungsabgrenzungsposten, die die Stadt Münster für die an die im Vollkonsolidie-
rungskreis einbezogenen Unternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten 
aus den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wurden die Kapitalverflechtungen 
der in den engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufge-
löst, um eine Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu 
vermeiden. Die durch die Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmen-
werte werden über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. 
 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkte ordnungsgemäß eine Eliminierung von wechsel-
seitigen Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten  und Rech-
nungsabgrenzungsposten.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden untereinander entstan-
dene Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. 
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. § 51 KomHVO NRW 
bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme davon 
stellt die Aufdeckung von stillen Reserven aus der Übertragung von Grundvermögen 
von der Stadt Münster auf die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH dar. 
 
Die Konsolidierungsvorgänge insgesamt wurden sachgerecht durchgeführt und doku-
mentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Salden bis zur We-
sentlichkeitsgrenze aufgeklärt. 
 
5.1.7 Einbezug nach der „at equity-Methode“ 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unternehmen citeq, Westfälischer Zoolo-
gischer Garten GmbH , das Theater Münster , die Messe und Congress  Center Halle 
Münsterland GmbH sowie die KonvOY GmbH wurden nach der „at equity-Methode“ in 
den Gesamtabschluss einbezogen. Danach wurde der Wert der Beteiligung jeweils mit 
dem auf die Stadt Münster am 31.12.2023 entfallenden Anteil am Eigenkapital des Un-
ternehmens bilanziert. Soweit sich Abweichungen zu den im Einzelabschluss der Stadt 
Münster geführten Bilanzansätzen ergaben, kam es zu entsprechenden Wertkorrektu-
ren. 
 
Die Bewertung wurde in nachvollziehbarer Weise dokumentiert.  
 
Im Fall des Theaters zahlt die Stadt Münster keine Zuführungen in die Kapitalrücklage, 
sondern einen Betriebskostenzuschuss zur Förderung des Spielbetriebs. Der Betriebs-
kostenzuschuss wird im Gesamtabschluss nicht neutralisiert, weil das Theater Münster 
nicht im Vollkonsolidierungskreis geführt wird und der Zuschuss nicht die Gesellschaf-
terebene betrifft. 
 
5.1.8 Einbezug nach der Methode „at cost“ 
 
Bei den Beteiligungen und Sondervermögen, die nach der Methode „at cost“ in den 
Gesamtabschluss einbezogen wurden, übernahm die Verwaltung die historischen An-
schaffungskosten aus dem Einzelabschluss der Stadt Münster 31.12.2023 in den Ge-
samtabschluss. Die Bewertung und Bilanzierung führte seitens der Prüfung zu keinen 
Einwendungen.  
 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grund-
lage einer eigenständigen Gesamtbuchführung aufzustellen, in der die einzelnen Ge-
schäftsvorfälle des Konzerns Stadt Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und 
zeitlich geordnet nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung des Gesamt-
abschlusses auf die vorliegenden Einzelabschlüsse der einbezogenen Betriebe zu-
rückgegriffen und es werden verschiedene Konsolidierungsschritte durchgeführt. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 
klar und verständlich zu dokumentieren, denn die Anforderungen an die Dokumenta-
tion der Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszu-
sammenhang des § 116 Abs. 8 GO NRW.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Die einzelnen Arbeitsschritte und Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses der Stadt Münster wurden in einer Richtlinie festgelegt. Diese enthält u.a. die zent-
ralen Vorgaben für eine einheitliche Kontierung und Bewertung.  Neben den gesetzli-
chen Bestimmungen der GO NRW zur Aufstellung des Gesamtabschlusses stellt die 
Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein funktionstüchtiges Inter-
nes Kontrollsystem (IKS)  dar. Diese Maßgaben wurden bei der Aufstellung des Ge-
samtabschlusses 2023 eingehalten. 
 
Seit dem Haushaltsjahr 2015 setzt die Verwaltung z ur Steuerung und Überwachung 
der Konsolidierungsschritte das Softwareprodukt LucaNet 25 LTS ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbe-
wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender 
Sicherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2023 ist das Ergebnis eines geordneten und sys-
temgestützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der in 
den Abschluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnungsergeb-
nisse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen waren nachvollziehbar dokumentiert und 
nicht zu beanstanden. 
 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2023 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, 
den Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung und den Gesamtlagebericht. Bei der Auf-
stellung des Gesamtabschlusses beachtete die Verwaltung die einschlägigen gesetz-
lichen Vorschriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz wurden ordnungsgemäß aus 
den einbezogenen Jahresabschlüssen entwickelt. Die angewendeten Konsolidierungs-
maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolidierungsmaßnah-
men wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforderten Erläuterungen und Angaben.  
 
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31.12.20 23 beste-
henden Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung des Finanz-
mittelfonds gegenüber dem Vorjahr f ührten. Der Aufbau der Gesamtkapitalflussrech-
nung entspricht den Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs standards und 
vermittelt den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, den Cashflow aus der 
Investitionstätigkeit sowie den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. 
 
Die Gesamtkapitalflussrechnung wurde derivativ, d. h. durch Zusammenrechnung der 
Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
5.2 Gesamtaussage und wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses bel äuft sich am Stichtag 31.12.20 23 auf 
5.318.523.995,79 € (Vorjahr: 4.962.741.207,58 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2023 schließt die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster mit 
einem Defizit i.H.v. -30.237.032,11 € (Vorjahr: Überschuss 9.752.809,67 €) ab. 
 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der in den Konzern-
abschluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss der Stadt 
Münster zum 31.12.2023 vereinheitlicht. Dabei stellt die KomHVO NRW die maßgebli-
chen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten. Die ange-
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr 
nicht verändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
6 Bestätigungsvermerk 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Gesamtabschluss der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen 
- bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31.12.20 23, der Gesamtergebnisrechnung, 
dem Gesamtanhang mit Gesamtkapitalflussrechnung und dem Gesamtlagebericht für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 geprüft. 
 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse 
 
• entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den 
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2023 
sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023          
 
und 
 
• vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von 
der wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen. In al-
len wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht im Einklang mit dem 
Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen 
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
 16 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtjah-
resabschlusses und des Gesamtlageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes in 
Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwor-
tung des AWR nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor-
tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamt-
lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß 
§ 104 Abs. 1 GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist 
das AWR dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm 
unmittelbar unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit 
ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen (§  319 HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31  GO 
NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Gesamt-
abschluss und zum Gesamtlagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Ge-
samtabschluss und den Gesamtlagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, 
der den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass 
der Gesamtabschluss 2023 unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bil d der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die internen Kontrollen, die die 
Stadt Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, 
falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der steti-
gen Erfüllung der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit de r Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufga-
ben, sofern einschlägig, anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtla-
geberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss in Einklang 
steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
 17 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichtes 
in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermögli-
chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Gesamtlage-
bericht erbringen zu können.  
 
Darüber hinaus ist das Vertretungsorgan  verantwortlich für die Überwachung des 
Rechnungslegungsprozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses und des Gesamtlageberichtes.  
 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 
und des Gesamtlageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
gen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, 
ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen 
mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen 
in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestätigungsvermerk bein-
haltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer zum Gesamtjahresabschluss und zum 
Gesamtlagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, 
dass eine in Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets 
aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und wer-
den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass 
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses und Ge-
samtlageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein-
flussen. 
 
Während der Prüfung übte n die Abschlussprüfer pflichtgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung.  
 
Darüber hinaus 
 
• identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebe-
richt, planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, 
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für die Prüfungsurteile zu dienen.  
 
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
• gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die Prüfung des Ge-
samtabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
Gesamtlageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, 
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der 
Stadt Münster abzugeben. 
 
• beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Oberbürgermeister 
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
• zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Er-
eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit 
der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der 
Aufgaben, aufwerfen können.  
 
Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazu-
gehörigen Angaben im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht aufmerksam 
zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prü-
fungsurteil zu modifizieren.  
 
Die Abschlussprüfer zogen ihre Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum 
Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster 
die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
• beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt 
des Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamtab-
schluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
• beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des Gesamtlageberichtes mit dem 
Gesamtabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild 
von der Lage der Stadt Münster. 
 
• führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürgermeister 
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Ba-
sis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei insbeson-
dere die den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde ge-
legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung 
der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.  
 
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu 
den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab.  
 
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be-
deutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 02/2026 
 
 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wur-
den keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
Münster, den 15.12.2025 
 
 
 
 
 
 
Axel Remmeke  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung  
und Revision der Stadt Münster

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2023

Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2023 
      2023 2022 
      EUR EUR 
  
 
      
1.  Steuern und ähnliche Abgaben 683.105.259,82 682.124.683,12 
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen  254.942.618,70 198.217.749,82 
3. + Sonstige Transfererträge 24.349.793,04 25.148.446,43 
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 197.765.019,11 185.246.912,68 
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.106.993.560,14 846.829.638,89 
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 262.905.032,15 240.085.374,91 
7. + Sonstige ordentliche Erträge 65.863.874,38 71.312.141,35 
8. + Aktivierte Eigenleistungen 22.619.993,97 20.749.908,92 
9. +/- Bestandsveränderungen 7.308.193,68 2.365.696,90 
10. = Ordentliche Erträge 2.625.853.344,99 2.272.080.553,02 
11. - Personalaufwendungen 496.543.864,53 443.991.731,90 
12. - Versorgungsaufwendungen 38.896.962,40 42.477.146,81 
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.033.996.423,92 775.437.578,88 
14. - Bilanzielle Abschreibungen 156.478.585,17 162.584.294,64 
15. - Transferaufwendungen 752.600.867,27 693.863.898,68 
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 153.850.583,19 139.088.362,01 
17. = Ordentliche Aufwendungen 2.632.367.286,48 2.257.443.012,92 
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit -6.513.941,49 14.637.540,10 
19. + Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 363.004,01 142.453,68 
20. + Beteiligungserträge 4.908.018,21 6.991.547,52 
21. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 3.255.770,31 1.833.231,78 
22. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00 
23. - Zinsaufwendungen- und sonstige Finanzaufwendungen 32.772.301,58 21.657.963,41 
24. = Gesamtfinanzergebnis -24.245.509,05 -12.690.730,43 
25. = Ordentliches Gesamtergebnis -30.759.450,54 1.946.809,67 
26. + Außerordentliche Erträge 315.838,71 7.806.000,00 
27. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 
28. = Außerordentliches Gesamtergebnis 315.838,71 7.806.000,00 
29. = Gesamtjahresergebnis -30.443.611,83 9.752.809,67

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2023

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

2 
  
  
  
  
  
Inhaltsverzeichnis 
 
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag ........... 3 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis ................................ ................................ ........ 3 
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ................................ ........................... 6 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................ ... 6 
V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz ................................ ................................  100 
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung ................................ ............ 212 
VII. Sonstige Angaben ................................ ................................ ..............................  26 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs ................................ ................................ ...... 27 
1. Kapitalflussrechnung ................................ ................................ ............................. 27 
2. Gesamteigenkapitalspiegel ................................ ................................ ................... 29 
3. Organe und Mitgliedschaften ................................ ................................ ................ 30

3 
  
  
  
  
  
− I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Kommunalhaus-
haltsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen zum 31.12.2023 einen Einzelabschluss 
und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschrif-
ten des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und f ür die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 
entsprach dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jah-
resabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenver-
fahren aufgestellt worden. Die Betragsangaben erfolgten in Euro. Es können sich in Einzelfäl-
len in den Summenzeilen der Tabellen Rundungsdifferenzen zu den tats ächlichen Summen 
der Einzelwerte ergeben.  
 
Erstmalig werden in Kongruenz zum Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH die Pos-
ten Stromversorgungs-, Gasversorgungs-, Wasserversorgungs- und Wärmeversorgungsanla-
gen zusammengefasst im Sachanlagevermögen unter dem Infrastrukturvermögen als Vertei-
lungsanlagen ausgewiesen.  
 
Für den gesonderten Ausweis der erhaltenen Anzahlungen wurde der entsprechend bezeich-
nete Posten Erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ergänzt, anstatt die dortigen 
Positionen im Posten Sonstige Verbindlichkeiten abzubilden. 
 
− II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster selbst sämtliche wirtschaftlich und 
organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Münster, die im Rahmen der 
Vollkonsolidierung bzw. der „at equity“-Methode in den Gesamtabschluss mit einbezogen wer-
den. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00 
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH Münster 100,00 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss einbe-
zogen.  
Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH folgende Gesell-
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt:

4 
  
  
  
  
  
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Stadtnetze Münster GmbH  Münster 100,00 
Bauwerke Münster GmbH* Münster 100,00 
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster   99,00 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen 100,00 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00 
Bädermanagement Münster GmbH Münster  100,00 
Glasfaser Münster GmbH & Co. KG Münster 70,00 
Glasfaser Münster Verwaltungs-GmbH Münster 70,00 
 
*) Bis zum 31.12.2023. 
 
Mit Wirkung zum 01.01.2023 haben die Stadtwerke M ünster ihren Anteil an der im Vorjahr 
noch anteilsmäßig konsolidierten Westfälischen Fernwärmeversorgung GmbH, Münster, von 
50,00 % durch Erwerb der Gesch äftsanteile der Stadtwerke Dinslaken auf 100,00 % erh öht. 
Zum gleichen Stichtag wurde die Westf älische Fernwärmeversorgung GmbH auf die Stadt-
werke Münster verschmolzen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode (Fortschrei-
bung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
KonvOY GmbH* Münster 100,00 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,41  
 
*) Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 
des Konzerns sowie unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 116b GO NRW i. V. m. § 296 Abs. 2 
HGB wurden diese verbundenen Unternehmen nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen in den 
Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden assozi-
ierten Unternehmen „at equity“ einbezogen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,40 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06 
items management GmbH Münster   29,38 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH Münster 29,00

5 
  
  
  
  
  
Die Beteiligung an der im Vorjahr als assoziiertes Unternehmen bewerteten Nederlands-Duitse 
Internet Exchange B. V., Enschede, Niederlande, wurde im Berichtsjahr von der Stadtwerke 
Münster GmbH veräußert. 
 
Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffungskosten „at cost“ be-
rücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH* Münster 100,00 
Münster Marketing (Eigenbetrieb)* Münster 100,00 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH* Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH* Münster 66,67 
AirportPark FMO GmbH* Greven 33,33 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Buchen-
hofen 11,36 
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH Telgte 10,00 
Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
(IStG) Münster 10,00 
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-
land-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) Münster 6,25 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00 
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düsseldorf 0,33** 
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie §  51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 
311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche ver-
zichtet.  
**) Zusätzlich hierzu wird ein indirekter Anteil von 0,33 % über die KonvOY GmbH gehalten. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden Gesell-
schaften „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH* Borkum 49,90 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG* Münster 25,00 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Troisdorf 7,75 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs 
GmbH Troisdorf 7,75 
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr – Lippe GmbH Münster 3,57 
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie §  51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 
311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche ver-
zichtet.

6 
  
  
  
  
  
Über die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgen-
den Wohn + Stadtbau GmbH genannt) wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“ bewertetes Unternehmen berücksichtigt.  
Gem. § 116 Abs. 3 GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernab-
schlusses durch die Wohn + Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannten 
verbundenen Unternehmens auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF-
Lage) von untergeordneter Bedeutung ist. 
 
− III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 51 Abs. 1 und 2 
KomHVO i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der 
Anteile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt 
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den entsprechenden Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben sowie der Rechnungsab-
grenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu 
Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. 
§ 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden und den assoziierten Unternehmen abge-
sehen. Eine Ausnahme bildeten hierbei die Werterhöhungen bei den Sacheinlagen der Stadt 
Münster zugunsten der Wohn + Stadtbau GmbH aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Vermö-
genslage. 
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. 
m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den 
auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertan-
sätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Ge-
samtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode). Die Wertans ätze werden 
entsprechend fortgeschrieben. Negative Equity -Werte wurden unter dem Posten Anteile an 
assoziierten Unternehmen mit 0 EUR angesetzt. 
 
 
− IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich

7 
  
  
  
  
  
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden aufge-
stellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommune“ nicht von untergeordneter 
Bedeutung waren (§ 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten „at equity“ bewerteten Un-
ternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz - und Bewertungsmethoden erfolgte in Aus-
übung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.  
 
Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden angewendet: 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
zwischen drei und 17 Jahren, bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um 
lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und 80, 
Jahren, angesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unterneh-
men die degressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgenom-
men. In Fällen von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer un tergeord-
neten Bedeutung für die VSEF-Lage wurde auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB 
verzichtet. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 
bis 800,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 36 Abs. 3 KomHVO grundsätzlich unmittelbar als 
Aufwand verbucht. Bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen wurden die geringwertigen 
Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800,00  EUR voll abgeschrieben. Bei der Wohn + 
Stadtbau GmbH wurden weiterhin niedrigere - steuerlich begründete - Wertansätze aufgrund 
der in den Vorjahren geltenden Fassung des § 254 HGB (bis zum 28.05.2009) fortgeführt. 
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die VSEF-Lage wurde auf eine Anpassung gem. 
§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthielten neben den Material-, Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungs-
gemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie - und Wassernetze wurd en bei der 
Stadtwerke Münster GmbH darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. 
Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetrieben ander-
weitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpas-
sung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.

8 
  
  
  
  
  
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich vorgenom-
mener Wertberichtigungen, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, ausgewiesen. So-
weit die Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, wurde 
entsprechend § 253 Abs. 5 HGB der niedrigere Wertansatz nicht beibehalten. Die Ausleihun-
gen wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortgeführ-
ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für 
bestimmte Vorräte wurden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren 
ermittelt. Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen CO 2-
Vermeidungszertifikate und Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die der 
Stadtwerke Münster GmbH unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz (TEHG) i. V. m. §§ 7 und 8 Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) wur-
den mit dem Wert von 1 EUR angesetzt. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaf-
fungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag be-
wertet. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes, betriebsspezifischer Besonderheiten und 
aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF -Lage wurde auf eine Anpassung gem. § 
308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage 
wurde in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden entspre-
chend als Sonderposten für Zuwendungen und Sonderposten für Beiträge ausgewiesen. 
Zugänge dieser Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträgen passiviert. Die 
Auflösung erfolgte nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Ab-
schreibungssätze.  
 
Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeit-
raumes wurden in einem Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen. Diese 
müssen nach § 6 Abs. 4 Satz 2  Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von vier Jahren 
ausgeglichen und daher entsprechend aufgelöst werden. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden.

9 
  
  
  
  
  
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Ver-
sorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden nach versiche-
rungsmathematischen Verfahren ermittelt.  
 
Beihilfeansprüche von Beamtinnen und Beamten wurden als prozentualer Anteil zur Pensi-
onsrückstellung gebildet, der sich als Durchschnittswert der letzten drei Jahre aus dem Ver-
hältnis der gezahlten Beihilfeleistungen zu den gezahlten Versorgungsbezügen errechnet (§ 
37 Abs. 1 S. 5 und S. 6 KomHVO). Die Ermittlung des Prozentsatzes ist nach § 37 Abs. 1 S. 
7 KomHVO mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltete im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentraldeponien Münster (ZDM) I und II. Depo-
nierückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendi-
gen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftige r Preis- und Kostensteigerungen an-
gesetzt. Im Jahr 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermittlung der Deponierückstellun-
gen verfeinert, indem die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellun-
gen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlauf-
zeit zugeordnet wurde. Der hier angesetzte Wert basiert auf einem Gutachten von der 
ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 202 2 und wird im Bedarfsfall an aktuelle Er-
kenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung 
ist mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidie-
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeu-
tung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.

10 
  
  
  
  
  
− V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
 
1. Aktiva 
 
 
Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
 
Um die durch die COVID -19-Pandemie verursachten haushaltsmäßigen Belastungen sowie 
die hinzugekommenen erheblichen finanzwirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskrieges 
auf die Ukraine abfedern zu können, wurden die bestehenden haushaltsrechtlichen Vorschrif-
ten zur Isolierung der corona-bedingten Belastungen und zur Sicherstellung der kommunalen 
Handlungsfähigkeit bis zum Ende des Jahres 2023 verl ängert. Mit dem „Zweiten Gesetz zur 
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 09.12.2022 wurde das NKF -COVID-19-
Isolierungsgesetz (NKF-CIG) um Bestimmungen zu den Auswirkungen des Ukraine -Krieges 
erweitert und in „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen 
die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ 
(NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF CUIG) umbenannt.  
Gemäß 5 Abs. 2 NKF -CUIG ist neben den Haushaltsbelastungen infolge der COVID -19-
Pandemie auch die Summe der Belastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine zu ermitteln 
und als Bilanzierungshilfe einzustellen. Diese erm öglicht einen separaten Ausweis der 
Corona- und kriegsbedingten finanziellen Schäden im städtischen Haushalt und deren Neut-
ralisierung durch Einstellung eines au ßerordentlichen Ertrages in gleicher H öhe. Hierdurch 
werden die jeweiligen Belastungen zunächst nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushalts-
jahr 2026 werden die isolierten Betr äge über einen Zeitraum von l ängstens 50 Jahren linear 
abgeschrieben.  
Die pandemiebedingte Corona-Isolierung für das Haushaltsjahr 2023 belief sich auf 0,3 Mio. 
EUR und erhöhte die im Vorjahr erfasste Bilanzierungshilfe von rd. 33,4 Mio. EUR auf rd. 33,7 
Mio. EUR. Sie belastet ab dem Haushaltsjahr 2026 bis 2075 mit einer jährlichen Abschreibung 
in Höhe von 673,3 TEUR sukzessive die Ergebnisse. 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2023 31.12.2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 11,0 11,1 
Sachanlagen 4.455,5 4.162,7 
Finanzanlagen 264,5 257,8 
Gesamt 4.730,9 4.431,6

11 
  
  
  
  
  
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2023 31.12.2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Geschäfts- oder Firmenwerte 2,2 2,5 
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 8,8 8,6 
Gesamt 11,0   11,1 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich insgesamt um 0,1 Mio. EUR. Der 
verbleibende Betrag bei den Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von 2,2 Mio. EUR re-
sultierte aus dem Restbuchwert des Gesch äfts- oder Firmenwertes der B ürgerwindpark Lö-
ningen GmbH & Co. KG, des Teilkonzerns der Stadtwerke Münster GmbH.  
 
Die Sonstigen immateriellen Verm ögensgegenstände (+0,2 Mio. EUR) beinhalteten im 
Wesentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, Konzessionen (u. a. Wegerechte) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware. Im Berichtsjahr hat sich der Bestand der Konzessionen um 
0,3 Mio. EUR erhöht. 
 
Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2023 31.12.2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 319,1 285,7 
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.613,2 1.421,6 
Infrastrukturvermögen 1.803,4 1.790,3 
Bauten auf fremden Grund und Boden 1,9 2,4 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 18,1 18,0 
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 162,9 130,6 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 64,5 54,3 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 472,3 459,8 
Gesamt 4.455,4 4.162,7 
 
Die Gliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das Sachanla-
gevermögen erhöhte sich insgesamt um 292,7 Mio. EUR.  
 
Zu Zuw ächsen kam es vor allem bei dem Bilanzposten der Bebauten Grundstücke und 
grundstücksgleichen Rechte (+191,6 Mio. EUR), vor allem durch die Umsetzung von Maß-
nahmen im Schulbereich. Dabei entf ällt ein Anteil von rd. 55 Mio. EUR auf die Mathilde -An-
neke-Gesamtschule. Ein Gro ßteil des Zuwachses betrifft auch Neubauten und die von dem 
Posten „Anlagen im Bau“ umgebuchten Neubaumaßnahmen. Dies sind insgesamt 19 Häuser 
mit 329 Mietwohnungen, 3 gewerbliche Einheiten und 135 Einstellplätzen.  
 
Die Unbebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erhöhten sich um 33,4 Mio. 
EUR. Ursächlich für diesen Anstieg sind vor allem verschiedene Flächenankäufe für die Um-
setzung der sozialgerechten Bodenordnung der Stadt Münster.

12 
  
  
  
  
  
Der Posten Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, erhöhte sich ebenfalls (+32,3 
Mio. EUR). Eine Zunahme ist vor allem im Bereich der Fahrzeuge f ür öffentlichen Personen-
nahverkehr zu verzeichnen (+22,0 Mio. EUR).  
 
Das Infrastrukturvermögen erhöhte sich vor allem durch Zugänge in den Bereichen Vertei-
lungsanlagen für Energie- und Wasserversorgung sowie Infrastruktur f ür die Daten übertra-
gung auf Glasfaserbasis. 
 
Des Weiteren erhöhte sich die Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ um 
12,5 Mio. EUR. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Abschlagszahlungen auf die zum Bi-
lanzstichtag noch nicht fertig gestellten Bauma ßnahmen im Bereich Hochbau, Tiefbau und 
Grünanlagen. 
 
Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2023 31.12.2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Anteile an verbundenen Unternehmen 36,3 34,4 
Anteile an assoziierten Unternehmen 58,0 55,4 
Übrige Beteiligungen 8,1 8,1 
Sondervermögen 4,7 4,4 
Wertpapiere des Anlagevermögens 79,5 79,0 
Ausleihungen 77,9 76,4 
Gesamt 264,5  257,7 
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 6,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
 
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelte es sich um die Beteiligungen an 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i. H. v. 27,3 Mio. EUR (Vorjahr: 26,2 Mio. EUR), der 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH in Höhe von 4,3 Mio. EUR, der GML Gewerbepark 
Münster Loddenheide GmbH unverändert in Höhe von 4,5 Mio. EUR, der im Jahr 2023 erwor-
benen Bauwerke Münster GmbH in H öhe von 0,1 Mio. EUR und der Theaterhaus Pumpen-
haus gGmbH unver ändert in H öhe von 0,05 Mio. EUR. Bei den genannten Gesellschaften 
wurde von dem Einbeziehungswahlrecht nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch 
gemacht, sodass diese nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtab-
schluss mit einbezogen wurden.  
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen  beinhaltete alle Unternehmen, die über 
die „at equity“-Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe 
dazu Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 18 ff.). Die Anteile an assoziierten 
Unternehmen sind - vor allem aufgrun d der Kapitalerh öhung bei der Westf älischer Zoologi-
scher Garten Münster GmbH - um 2,6 Mio. EUR gestiegen.

13 
  
  
  
  
  
Wesentliche gehalten Übrige Beteiligungen bestanden an der GREEN GECCO Beteiligungs-
gesellschaft mbH & Co. KG unverändert in Höhe von 2,8 Mio. EUR, an der Stiftung Magdale-
nenhospital unverändert in Höhe von 2,1 Mio. EUR sowie an der Annette von Droste zu Hüls-
hoff-Stiftung unverändert in Höhe von 1,3 Mio. EUR. 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2023 31.12.2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 13,3 14,4 
Waren 25,3 30,1 
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 25,0 19,9 
Fertige Erzeugnisse 3,5 0,0 
Emissionsrechte 4,2 2,8 
Gesamt 71,3   67,2 
 
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 
1,1 Mio. EUR.  
 
Bei den Waren (-4,8 Mio. EUR) wurden im Wesentlichen die zum Verkauf gehaltenen Grund-
stücke ausgewiesen.  
 
Der Bestand an Unfertigen Leistungen erhöhte sich um 5,1 Mio. EUR auf 25,0 Mio. EUR. 
Der Bilanzposten enthielt schwerpunktm äßig noch nicht abgerechnete Betriebs -, Heiz- und 
Warmwasserkosten. Diesen Betriebskosten standen erhaltene Anzahlungen von 20,2 Mio. 
EUR gegenüber. 
 
Der Posten Fertige Erzeugnisse beinhaltete ausschließlich elf fertiggestellte Eigentumswoh-
nungen der Wohn + Stadtbau GmbH im Oxford-Quartier, die zum Verkauf bestimmt sind.  
 
Der Bilanzposten Emissionsrechte erhöhte sich um 1,4 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR, diese 
sind jederzeit frei handelbar. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2023 31.12.2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Forderungen 226,0 169,5 
Sonstige Vermögensgegenstände 74,5 55,5 
Gesamt 300,5  225,0

14 
  
  
  
  
  
Der Bilanzposten „Forderungen“ beinhaltete im Wesentlichen: 
 
− Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, Beiträgen und Steuern)  
− Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattungsansprüche aus Sozial - und Ju-
gendhilfe, Leistungen an Asylbewerber, Ansprüche aus der Abrechnung des Gemeinde-
anteils an der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuerumlage und Transferleistun-
gen gegenüber dem Land NRW im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 
2020“, ausstehende Zuweisungen vom Land zur Förderung der Glasfaserversorgung so-
wie Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen nach Kinderbildungsgesetz (KiBiz))  
− Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Eintrittsgel-
der) 
− Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. gegenüber Betreibern der dualen 
Systeme, Energie- und Wasserlieferungen)  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen war der abgegrenzte Verbrauch zwi-
schen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen 
saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 74,5 Mio. EUR (Vorjahr: 
55,5 Mio. EUR) waren im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt und Versi-
cherungen sowie Forderungen aus überzahlten Betriebskosten und aus die Erdgassteuer be-
treffenden Entlastungsbeträgen enthalten. 
 
Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 79,0 Mio. EUR (-42,4 Mio. EUR) betrafen im Wesentlichen 
Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben sowie Kassenbestände.  Die Veränderung 
der liquiden Mittel kann der Kapitalflussrechnung entnommen werden. 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 
19,0 Mio. EUR auf 103,1 Mio. EUR. Der Posten setzte sich im Wesentlichen aus den folgen-
den Sachverhalten zusammen: 
 
− Vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte 
Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Hauptsächlich waren dies Zahlungen für den Be-
reich Sozial- und Jugendhilfe, Betriebskostenzuschüsse für Kitas sowie Dienstbezüge 
der Beamtinnen und Beamten für Januar 2024 und Provisionen  
− Disagio in Höhe von 0,6 Mio. EUR 
− Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter gem. § 44 Abs. 2 KomHVO

15 
  
  
  
  
  
2. Passiva 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage betrug 794,0 Mio. EUR (+12,4 Mio. EUR). Die Erhöhung des Pos-
tens resultierte im Wesentlichen aus der Einstellung der Vorjahresgewinne bei den Tochter-
gesellschaften. Veränderungen des Postens ergaben sich ebenfalls aus ergebnisneutralen 
Konsolidierungsbuchungen und Bewertungsanpassungen von HGB nach NKF zur Erstellung 
des Gesamtabschlusses. Des Weiteren ergaben sich Ver änderungen aufgrund der gemäß § 
44 Abs. 3 S. 1 KomHVO verbuchten Ertr äge und Aufwendungen aus dem Abgang und der 
Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertverän-
derungen von Finanzanlagen. 
 
Sonderrücklage 
 
Die Sonderrücklage bestand unverändert gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 3,4 Mio. EUR. 
Die Bildung der Sonderrücklage bestimmt sich nach § 44 Abs. 4 KomHVO und setzte sich wie 
folgt zusammen: 
 
- Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung 1,3 Mio. EUR 
- Stiftung Magdalenenhospital 2,1 Mio. EUR 
 
Hiermit wurde der Nutzungsbeschränkung aus dem Stiftungsgeschäft und dem Stiftungsrecht 
und der damit verbundenen Beschränkung des Eigenkapitals Rechnung getragen. 
 
Ausgleichsrücklage 
 
Die Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO betrug 144,1 Mio. EUR. Sie dient zur Deckung 
von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung und darf ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
in Anspruch genommen werden, um den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu errei-
chen. 
 
Gesamtjahresergebnis 
 
Das Gesamtjahresergebnis belief sich auf -30,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,8 Mio. EUR). 
 
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 
 
Auf dem Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von 9,6 Mio. EUR wer-
den die Minderheitenanteile der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG und der Glasfaser Müns-
ter Verwaltungs-GmbH ausgewiesen. Im Berichtsjahr betrug der anderen Gesellschaftern zu-
zurechnende Verlust eine Höhe von 0,2 Mio. EUR.

16 
  
  
  
  
  
Sonderposten 
 
Die Sonderposten beliefen sich insgesamt auf 1.264,0 Mio. EUR (+17,0 Mio. EUR). 
 
Es wurden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.241,3 Mio. EUR (+ 16,4 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen 
geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Die Auflösung der Sonderposten 
wurde entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenom-
men.  
Der Sonderposten für Zuwendungen enthielt auch Pauschalzuwendungen u. a. die Schul- und 
Bildungspauschale und die Pauschale f ür kommunale Warnsysteme. Weiterhin wurden die 
Baukostenzuschüsse für das Strom- und Gasnetz und Zuschüsse für Fahrzeuge des Perso-
nenverkehrs unter dieser Position ausgewiesen.  
Die Sonderposten, die aus Beitr ägen finanziert wurden (im Wesentlichen Kanalbaubeitr äge 
und Beitr äge nach dem Baugesetzbuch bzw. Kommunalabgabengesetz), wurden auf der 
Grundlage von pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuanschaffungen gebildet. 
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich  in Höhe von 14,73 Mio. EUR 
(+1,4 Mio. EUR) wurde gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Ge-
bührenhaushalte, die gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz 
offen auszuweisen. Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Ent-
stehung an die Gebührenpflichtigen zurückzuführen. 
 
Die Sonstigen Sonderposten in Höhe von 8,0 Mio. EUR (-0,8 Mio. EUR) umfassten schwer-
punktmäßig Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftungen, Stellplatzablösebeträge, 
erhaltene Gelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster. 
 
 
Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 762,6 Mio. EUR (+ 42.1 Mio. EUR) beinhalteten 
Verpflichtungen für alle aktiven oder sich im Ruhestand befindlichen Beamtinnen/Beamten, 
zusatzversorgungsrechtliche Risiken und Deputatverpflichtungen. Der Anstieg der Pensions-
rückstellungen war auf die weitere Zuführung zum bereits vorhandenen Bestand in Höhe von 
41,9 Mio. EUR bei der Konzernmutter zurückzuführen. 
 
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien wurden in Höhe von 
38,2 Mio. EUR ausgewiesen. Sie berücksichtigten sämtliche Stilllegungs- und Nachsorgever-
pflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II und stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,5 
Mio. EUR.

17 
  
  
  
  
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 11,0 Mio. EUR (-3,8 Mio. EUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
 
− Tiefbaumaßnahmen (v. a. Fahrbahnerneuerungen) 
− Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsge-
bäude) 
− Grün- und Freiflächen 
 
Die Steuerrückstellungen, in Höhe von 10,9 Mio. EUR, betrafen hauptsächlich die zu erwar-
tende Steuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 sowie die erwarteten Zah-
lungen aus der Abrechnung der Strom- und Erdgassteuer 2023. Auf die Ermittlung der passi-
ven latenten Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da diese f ür den Stadtkonzern 
von nachrangiger Bedeutung sind und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung und 
Fortführung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. 
 
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 113,1 Mio. EUR nahmen um 20,6 Mio. EUR im 
Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zu. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Erh öhung 
der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (8,2 Mio. EUR) und 
der Zuführung von R ückstellungen bei den Zinsen f ür Gewerbesteuererstattungen (6,0 Mio. 
EUR). 
 
 
Die Sonstigen Rückstellungen betrafen im Wesentlichen: 
 
− Drohende Verluste 
− Urlaubs- und Arbeitszeitguthaben  
− Drohende Verluste  
− Ausgleichsbeitrag Zusatzversorgungskasse Klarastift 
− Versorgungslasten eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen 
− Altersteilzeit 
− Leistungszulagen 
− Stiftung Magdalenenhospital 
− Zuschussrückzahlung 
− VGM-Abrechnung 
− Emissionsrechte 
− Heiz- und Betriebskosten

18 
  
  
  
  
  
Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Gesamtverbind-
lichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 48 KomHVO NRW) zusammengefasst dargestellt. 
 
    davon mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeit 31.12.2022 31.12.2023 
bis zu 1 
Jahr 1 bis 5 Jahre 
mehr als 5 
Jahre 
  Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten für Investitionen 1.415,8 1.638,1 221,1 284,7 1.132,3 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten zur Liquiditätssiche-
rung 
  31,5 32,9 32,9 0,0 0,0 
Verbindlichkeiten aus Vor-
gängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleich-
kommen 
   0,5 0,4 0,0 0,1 0,3 
Verbindlichkeiten aus Lie-
ferungen und Leistungen   97,7 118,1 117,7 0,3 0,1 
Sonstige Verbindlichkei-
ten  270,8 288,3 168,7 86,5 33,1 
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.816,3 2.077,8 416,1 409,4 990,8 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte 
gesichert sind, betrug 387,4 Mio. EUR (Vorjahr: 359,2 Mio. EUR). Auf die Besicherung durch 
Grundpfandrechte entfielen 378,8 Mio. EUR (Vorjahr: 349,3 Mio. EUR), auf 
Sicherungsbereignungen 8,6 Mio. EUR (Vorjahr: 10,0 Mio. EUR). Die Grundpfandrechte und 
Sicherungsbereignungen betrafen vollst ändig die Absicherung von Verbindlichkeiten 
gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betraf ausschließlich Kredite, 
die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden. Der Bestand zum 
31.12.2023 betrug 1.638,1 Mio. EUR und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 222,3 Mio. 
EUR.  
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  betrafen ausschließlich die 
Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungsf ähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2023 betrug 32,9 Mio. EUR (+1,4 Mio. EUR). Dagegen verringerte sich der Liquiditäts-
kredit „Gute Schule 2020“ um 0,2 Mio. EUR.  
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , beinhalteten 
ausschließlich Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundst ü-
cken resultierten. Die Stadt Münster hat überwiegend in den Jahren zwischen 1960 und 1980 
Grundstücke erworben, deren Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit ge-
zahlt wird.  
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 118,1 Mio. EUR (+20,4 
Mio. EUR) entstammten dem laufenden Gesch äftsverkehr. Sie resultierten vornehmlich aus

19 
  
  
  
  
  
dem Strom-, Gas- und Wasserbezug, IT-Dienstleistungen und Bau- und Instandhaltungsleis-
tungen. Darüber hinaus entfielen wesentliche Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber 
zu entrichtenden Netzentgelte und Umlagen sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistun-
gen im öffentlichen Linienverkehr. 
 
In den Sonstigen Verbindlichkeiten waren im Wesentlichen enthalten: 
 
− Noch nicht verwendete Zuschüsse u.a. für Glasfaserausbau, Verkehr, erneuerbare 
Energien   
− Liquidität eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen 
− Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern 
− Verbindlichkeiten gegenüber dem Sozialamt/Jobcenter 
− Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauGB 
− Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom 
und Wasser 
 
m Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 159,9 Mio. EUR 
auf 111,0 Mio. EUR. Urs ächlich ist hier der erstmalige gesonderte Ausweis des Postens Er-
haltene Anzahlungen in der Bilanz und die damit verbundene Umgliederung in Höhe von 177,3 
Mio. EUR. 
 
Der Posten Erhaltene Anzahlungen wird erstmalig gesondert in der Bilanz in Höhe von 177,3 
Mio. EUR ausgewiesen. Hierunter fallen alle Verpflichtungen gegen über Dritten, f ür die Fi-
nanzmittel eingenommen wurden, deren bestimmungsgemäße Verwendung noch nicht bzw. 
noch nicht vollst ändig abgeschlossen wurde. Dies sind u. a. Investitionszuwendungen von 
Bund und Land, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden, sowie erhaltene An-
zahlungen auf Bestellungen und noch nicht abgerechnete Betriebskosten.

20 
  
  
  
  
  
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich um 29,8 Mio. EUR auf 120,3 Mio. 
EUR. Diese Erhöhung resultierte hauptsächlich aus der Zunahme von Tilgungsnachlässen 
(+23,3 Mio. EUR), die über die Dauer der Mietpreisbindung aufgelöst werden, sowie aus er-
haltenen Investitionszuwendungen (+10,2 Mio. EUR), beispielsweise Fördergelder von Bund 
und Land für den Breitbandausbau. 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestanden Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbind-
lichkeiten in Form von Bürgschaften, die auf einen Gesamtbetrag von 11,2 Mio. EUR (Vor-
jahr: 14,9 Mio. EUR) valutierten, wovon 34,11 % auf die Bürgschaft zugunsten der FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) entfielen. Der FMO wurde durch das von den Gesell-
schaftern im Jahr 2014 beschlossene Finanzierungskonzept durch Erh öhung des Eigenkapi-
tals und durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt. Von den bürgschaftsge-
sicherten Darlehen wurden sukze ssive einzelne Darlehen planm äßig abgelöst bzw. werden 
noch abgelöst. Eine Inanspruchnahme aus den B ürgschaften ist bei einer Fortsetzung der 
positiven Entwicklungsprognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu er-
warten.  
 
Weitere B ürgschaften bestanden im Wesentlichen zugunsten der Technologief örderung 
Münster GmbH (1,9 Mio. EUR), der Stiftung Magdalenenhospital (1,9 Mio. EUR) sowie der 
Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen am Klarastift (2,0 Mio. EUR). Des Weiteren bestan-
den Haftungsverhältnisse in Form von Grundschulden in Höhe von 6,5 Mio. EUR (Vorjahr: 
6,9 Mio. EUR). Es handelte sich um Grundschulden für die Absicherung von Darlehen an die 
Wohnungseigentümergemeinschaft „Middelkamp/Bonnenkamp“ (6,1 Mio. EUR) sowie Grund-
schulden von Erwerbern f ür die nicht abgerechnete Eigentumsmaßnahme „An der Hiltruper 
Baumschule“ in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Risiken einer Inanspruchnahme waren nicht erkenn-
bar. 
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags - 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri-
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominalwert 
von 566,2 Mio. EUR (Vorjahr: 808,7 Mio. EUR) geschlossen worden. Ferner beliefen sich die 
Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen auf 53,2 Mio. EUR (Vorjahr: 44,7 Mio. 
EUR), für langfristige Pacht- und Erbbaurechtsverträge auf jährlich 2,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 
Mio. EUR) sowie jährliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen 
einem und fünf Jahren auf 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR).

21 
  
  
  
  
  
 
 
Weiterhin bestand aus den mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabr ück, geschlosse-
nen Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführung von Messstellenbetrieb und Mess-
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2023 in Höhe von 6,8 Mio. EUR.  
Es steht außerdem die Erhebung von Beiträgen aus fertig gestellten Erschließungsanlagen (§ 
45 II Nr. 7 KomHVO) aus, deren noch zu erwartende Beitragseinnahmen sich auf 1,0 Mio. 
EUR beliefen. 
 
 
4. Nachrichtlich 
 
Fehlbeträge der gebührenrechnenden Bereiche gem. § 6 KAG 
 
Es bestanden Ansprüche aus Fehlbeträgen gebührenrechnender Bereiche nach § 6 KAG in 
Höhe von 9,6 Mio. EUR ( -4,9 Mio. EUR), wobei die Erhöhung vorrangig aus dem Bereich 
„Rettungsdienst“ und „Abwasserbeseitigung“ resultierte.

22 
  
  
  
  
  
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Gesamterträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben  resultierten sämtlich aus Erträgen der 
Berichtsjahr 683,1 Mio. EUR (+1,0 Mio. EUR). Hier waren die Gewerbesteuer, der Gemeinde-
anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer enthalten. Die Gewerbe-
steuer konnte im Berichtsjahr aufgrund schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingun-
gen nicht gesteigert werden und setzte sich ähnlich dem Vorjahresniveau fort. Ertragsverbes-
serungen konnten bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei den Leistungen 
nach dem Familienleistungsausgleich verzeichnet werden. 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 2023 2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Steuern 657,6 660,2 
Ähnliche Abgaben 25,5 21,9 
Gesamt 683,1  682,1 
 
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 254,9 Mio. EUR (+56,7 Mio. 
EUR), die zu 97,8 % aus der Kernverwaltung resultierten, waren vor allem Schl üsselzuwei-
sungen (kommunaler Finanzausgleich) in Höhe von 52,2 Mio. EUR (+51,1 Mio. EUR), die Zu-
wendungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 106,4 Mio. EUR (+4,4 Mio. EUR), die Sonstigen 
Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 59,4 Mio. EUR (+1,0 Mio. EUR) sowie 
die Auflösung von Sonderposten bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwen-
dungen in Höhe von 31,6 Mio. EUR (-0,7 Mio. EUR) enthalten. Die Abweichungen sind insbe-
sondere auch auf die Unterstützung von Bund und Land zurückzuführen, die zur Bewältigung 
der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine erfolgte. 
 
Die Sonstigen Transfererträge in Höhe von 24,3 Mio. EUR (-0,9 Mio. EUR) schließlich aus 
der Kernverwaltung und setzten sich im Wesentlichen aus den Leistungen der Grundsicherung 
nach dem SGB II und den sozialen Leistungen des Sozialamtes in Höhe von insgesamt 14,3 
Mio. EUR (-0,5 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der Juge ndhilfe in Höhe von 10,1 
Mio. EUR (-0,2 Mio. EUR) zusammen. 
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 197,8 Mio. EUR (+12,6 
Mio. EUR) beinhaltete Gebühren und Beiträge. Der Anstieg war im Wesentlichen auf die Be-
nutzungsgebühren gebührenrechnender Einrichtungen (+8,8 Mio. EUR) und die Verwaltungs- 
und Benutzungsgebühren übriger Bereiche (+3,6 Mio. EUR) zurückzuführen. 
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 1.107,0 Mio. EUR (+260,2 Mio. EUR) 
teilten sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
− Versorgungs- und Verkehrsbereich (ÖPNV)  
− Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
− Abfallverwertung und -abfuhr

23 
  
  
  
  
  
− Immobilienverkauf und –bewirtschaftung  
− BGA DSD und Containerdienst  
− Kinder- und Jugendhilfe 
− Parkeinrichtungen 
− Betreuungstätigkeit 
− Straßenreinigung 
 
Der Anstieg war vor allem auf die Bereiche Grundstücksverkäufe und Energie- und Wasser-
versorgung zurückzuführen, wo es eine Umsatzsteigerung von rd. 34,75 % gab. 
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen betrugen 262,9 Mio. EUR (+22,8 Mio. EUR). Als 
wesentliche Positionen waren hier die Grundsicherung nach dem SGB II und die sozialen 
Leistungen des Sozialamtes enthalten. Der Anstieg ist auf die höheren Ausgaben für das Bür-
gergeld zurückzuführen, welche in voller Höhe vom Bund erstattet wurden, sowie auf Leistun-
gen zugunsten der ukrainischen Geflüchteten, die seit dem Berichtsjahr vollständig über die 
Mittel des Jobcenters finanziert wurden. 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 65,9 Mio. EUR (-5,4 Mio. EUR) enthielten: 
− Konzessionsabgaben 
− Auflösung von Rückstellungen 
− Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufvermögen 
− Schadensersatzansprüche 
− Auflösung von Sonderposten 
− Zuschreibungen 
 
Die Verringerung des Postens ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Berichts-
jahr keine Zinserträge für Gewerbesteuernachforderungen angefallen sind (Vorjahr rd. 10,9 
Mio. EUR).  
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 22,6 Mio. EUR (+1,9 Mio. EUR) entfiel 
insbesondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (16,4 Mio. EUR).  
 
Der Posten Bestandserhöhung betrug 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR). Der Bestands-
erhöhung lagen insbesondere die im Berichtsjahr entstandenen Bauvorbereitungskosten, Be-
triebskosten und Grundstücke mit unfertigen Bauten zugrunde.

24 
  
  
  
  
  
2. Ordentliche Gesamtaufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stiegen im Berichtsjahr um 48,9 Mio. EUR 
auf 535,4 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthielt Zuführungen in die Pensions- und Beihilfe-
rückstellungen in Höhe von 54,6 Mio. EUR (Vorjahr: 34,8 Mio. EUR). Folgende Tabelle gibt 
einen Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2023 2022 
Mio. EUR Mio. EUR 
Löhne und Gehälter 371,9 338,6 
Soziale Abgaben 60,0 56,3 
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 64,6 49,1 
Versorgungsaufwendungen 38,9 42,5 
Gesamt 535,4  486,5 
 
Die Personalaufwendungen stiegen vor allem im Bereich Löhne und Gehälter um 33,3 Mio. 
EUR sowie im Bereich der Aufwendungen f ür Altersversorgung und Unterst ützung um 15,5 
Mio. EUR. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen 
54,6 Mio. EUR. 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.034,0 Mio. EUR (+258,6 
Mio. EUR) beinhalteten im Wesentlichen: 
− Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen  
− Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbe-
treiber  
− Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen 
− Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens und bebauter Grund-
stücke  
− Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Waren 
− Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 
− Sanierung und Rekultivierung ZDM I + II 
− Kraftstoff 
− Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV  
− Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen  
− Aufwendungen aus der Bewirtschaftung von Parkhäusern 
− Bezogene Leistungen 
 
Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasser-
lieferungen, Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen, Netznutzungsent-
gelte, die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu entrichten waren, 
und Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke. Weiterhin stieg der Aufwand für Sanierung und 
Rekultivierung der ZDM I und II.

25 
  
  
  
  
  
Die Bilanziellen Abschreibungen fielen um 6,1 Mio. EUR geringer aus und betrugen im Be-
richtsjahr 156,5 Mio. EUR. Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde liegenden Nut-
zungsdauern wichen in Einzelfällen von der NKF-Rahmentabelle und den örtlichen Nutzungs-
dauern der Stadt Münster ab. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und des Einflusses 
auf die VSEF-Lage wurde eine Anpassung der Nutzungsdauern der Verwaltungsgebäude er-
forderlich (ß 308 Abs. 2 HGB). In dem Posten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen in Höhe von 3,9 Mio. EUR enthalten. 
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 752,6 Mio. EUR (+58,7 Mio. EUR) betraf 
vorrangig die Bereiche: 
− Kinder-/Jugendhilfe  
− Grundsicherung nach dem SGB II 
− Soziale Leistungen des Sozialamtes  
− Landschaftsumlage  
− Gewerbesteuerumlage 
− Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketing 
− Krankenhausumlage 
− Auflösung ARAP aus Zuwendungen 
 
Der Anstieg resultierte vor allem aus den Bereichen Landschaftsumlage (+16,1 Mio. EUR), 
Kinder, Jugend und Familie (+19,7 Mio. EUR) sowie aus dem Sozialbereich (+24,6 Mio. EUR) 
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 153,9 Mio. EUR (+14,8 Mio. 
EUR) waren im Wesentlichen enthalten: 
− Mieten/Pachten/Erbbauzinsen  
− IT-Dienstleistungen und Wartung und Pflege von Software 
− Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und Vertrieb  
− Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 
− Steuern vom Einkommen und Ertrag  
− Geschäftsaufwendungen 
− Versicherungen  
− Beiträge 
− Wertberichtigungen 
− Prüfung- und Beratungskosten 
− Zinsen für Gewerbesteuererstattung  
− Werbung und Inseration  
− Provisionen  
− Periodenfremde Aufwendungen 
 
Der Anstieg resultierte vor allem aus den Bereichen Mieten/Pachten/Erbbauzinsen, Steuern 
vom Einkommen und Ertrag, IT-Dienstleistungen, Provisionen, Prüfung- und Beratungskos-
ten und Aufwendungen für bezogene Leistungen.

26 
  
  
  
  
  
3. Gesamtjahresergebnis 
 
Das Ordentliche Gesamtergebnis verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr um 21,1 
Mio. EUR und wies im Berichtsjahr einen Fehlbetrag in Höhe von 6,5 Mio. EUR aus. Einer 
Steigerung der Ordentlichen Erträge in Höhe von 353,8 Mio. EUR stand eine Steigerung der 
Ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 374,9 Mio. EUR gegenüber. Während auf der Er-
tragsseite vor allem Erhöhungen in den Bereichen Privatrechtliche Leistungsentgelte, Zuwen-
dungen und allgemeine Umlagen sowie bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen zu 
verzeichnen waren, gab es im Aufwandsbereich gegenläufige Effekte vor allem in den Berei-
chen Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und Personalaufwendungen.  
 
Das Gesamtfinanzergebnis belief sich auf -24,2 Mio. EUR ( -11,5 Mio. EUR). Zu dieser Er-
gebnisverschlechterung trugen im Wesentlichen die um 2,1 Mio. EUR geringeren Beteiligungs-
erträge und die um 11,1 Mio. EUR gestiegenen Zins- und sonstige Finanzaufwendungen bei.  
 
Das Ergebnis beinhaltete einen Außerordentlichen Ertrag für die coronabedingten Minderer-
träge und Mehraufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 7,8 Mio. EUR), die nach 
den Regelungen des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) ermittelt und 
zur Neutralisierung des Gesamtergebnisses 2023 als A ußerordentlicher Ertrag in die Ergeb-
nisrechnung eingestellt wurden.  
 
Es ergab sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von -30,4 Mio. EUR (Vorjahr: 
+9,8 Mio. EUR).  
 
In dem Posten Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis  wird der Verlust der 
Glasfaser Münster GmbH & Co. KG in Höhe von 0,2 Mio. EUR ausgewiesen.  
 
Das Bilanzielle Gesamtjahresergebnis im Eigenkapital beläuft sich auf eine Höhe von -30,2 
Mio. EUR. Ohne die Corona -Isolierung hätte sich das Gesamtjahresergebnis auf -30,5 Mio. 
EUR belaufen 
 
 
− VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2023 waren im Konzern 8.310 Mitarbeitende (Vorjahr: 8.274) beschäf-
tigt.

27 
  
  
  
  
  
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
− 1. Kapitalflussrechnung 
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie finanzielle Mittel in der ver-
gangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet wurden und welche Investitions- und Finanzie-
rungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) 2023 
Mio. EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) -30,4 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 
und Wertpapiere des UV 147,1 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 62,6 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -59,3 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -3,5 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva, die nicht der In-
vestitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -98,6 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der Inves-
titions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 67,6 
8. +/- Aufwendungen/Erträge aus a. o. Posten -0,3 
9. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 29,5 
10. - Sonstige Beteiligungserträge -2,5 
11. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 14,6 
12. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Beträgen) 0,0 
13. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Beträgen) 0,0 
14. -/+ Ertragsteuerzahlungen -7,7 
15. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 119,2 
 
16.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermögens 14,0 
17. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -443,8 
18. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anlagevermögens  16,0 
19. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen  -2,2 
20. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermögens  9,6 
21. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  -5,4 
22. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen, ohne wirtsch. Eigentum er-
worben zu haben 8,7 
23. - Auszahlungen für Zuwendungen, an denen kein wirtsch. Eigentum erworben 
wird (ARAP) -23,7 
24. - Auszahlungen durch den Abgang von geförderten Vermögensgegenständen  -0,5 
25. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonsti-
gen Geschäftseinheiten 0,0 
26. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonsti-
gen Geschäftseinheiten 0,0 
27. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanz-
disposition 0,0 
28. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanz-
disposition 0,0 
29. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
30. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
31. + Erhaltene Zinsen 4,6 
32. + Erhaltene Dividenden 3,8 
33. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -435,0

28 
  
  
  
  
  
34.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterun-
ternehmens 6,6 
35. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern  8,2 
36. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutter-
unternehmens -2,8 
37. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter  0,0 
38. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von  
(Finanz-) Krediten 242,7 
39. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -19,1 
40. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 68,3 
41. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
42. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
43. - Gezahlte Zinsen -29,1 
44. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,0 
45. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0 
46. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 274,8 
 
47.  Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -41,1 
48. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des 
Finanzmittelfonds 0,3 
49. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 114,1 
50. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,0 
51. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 73,4 
 
In dem Finanzmittelfond am Ende der Periode wurden Kontokorrentverbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten i. H. v. 5,7 Mio. EUR berücksichtigt. 
 
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , der die Fähigkeit der Innenfinanzie-
rung der laufenden Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, wies im Jahr 2023 mit 119,2 Mio. EUR 
einen positiven Wert auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bereich genügend Einzah-
lungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit  informiert, in welcher Höhe Mittel für 
die Investitionstätigkeit in langfristige Vermögenswerte ausgegeben wurden. Die Zahlungen 
beliefen sich im Berichtsjahr auf 435,0 Mio. EUR. Die Investitionen konnten durch den positi-
ven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht kompensiert werden. 
 
Ein positiver Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zeigt auf, dass sich das Kapital, z. B. 
durch Aufnahme von Krediten, erhöht hat. Im Berichtsjahr belief er sich auf 274,8 Mio. EUR. 
 
Insgesamt überstiegen im Jahr 2023 die Geldauszahlungen die Einzahlungen um 41,0 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds wies zum Ende des Jahres 2023 einen Zahlungsmittelbestand 
i.H.v. 73,4 Mio. EUR (Vorjahr 114,1 Mio. EUR) aus.

29 
  
  
  
  
  
− 2. Gesamteigenkapitalspiegel 
 
VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW, Anlage 26

30 
  
  
  
  
  
− 3. Organe und Mitgliedschaften 
 
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Mitglieder des Rates, die Beigeordneten und 
die Kämmerin oder der Kämmerer, auch wenn diese im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, 
sind mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen am Schluss 
des Gesamtanhangs aufzuführen (vgl. § 116 Abs. 4 GO NRW i. V. m. ß 95 Abs. 3 GO NRW). 
Die entsprechenden Angaben hierzu (Stand: 01.01.2023 bis 31.12.2023) ergeben sich aus der 
folgenden Übersicht: 
 
Verwaltungsvorstand:  
▪ Lewe, Markus (Oberbürgermeister)  
▪ Paal, Thomas (Stadtdirektor)  
▪ Zeller, Christine (Stadtkämmerin)  
▪ Heuer, Wolfgang (Stadtrat)  
▪ Denstorff, Robin (Stadtbaurat)  
▪ Wilkens, Cornelia (Stadträtin)  
▪ Peck, Matthias (Stadtrat)  
▪ Minas, Arno (Stadtrat)  
 
Ratsmitglieder: 
▪ Beer, Sandra  
▪ Berens, Jörg  
▪ Bloch, Olaf  
▪ Blome, Andrea  
▪ Bode, Rainer  
▪ Bruns, Meik  
▪ Bühl, Astrid  
▪ Dr. Bürger, Annika  
▪ Busch, Silke  
▪ Dr. Dieckmann, Petra  
▪ Dr. Erber, Dietmar  
▪ Feldmann, Doris  
▪ Gebker, Jan  
▪ Glomb, Matthias

31 
  
  
  
  
  
▪ Goldbeck, Helene  
▪ Götting, Heinrich 
▪ Grau, Hendrik  
▪ Greefrath, Carmen  
▪ Grewer, Martin  
▪ Hagemann, Philipp  
▪ Hagemann, Ute  
▪ Dr. Hasenjürgen, Brigitte  
▪ Herbermann, Anne Kathrin  
▪ Herbstmann, Leon  
▪ Herwig, Marius  
▪ Jainta, Tobias  
▪ Kattentidt, Christoph  
▪ Kersting, Mathias  
▪ Kirsch, Lia  
▪ Dr. Klenner, Michael  
▪ Kollmann, Thomas  
▪ Dr. Korte, Robin 
▪ Leschniok, Stefan  
▪ Lichtenstein van Lengerich, Babette  
▪ Liekefedt, Hedwig  
▪ Dr. Lücke, Martin  
▪ Mayweg, Bernd  
▪ Dr. Möllenhoff, Ulrich  
▪ Nicklas, Andreas  
▪ Nowak, Lars  
▪ Peitzmeier, Martin  
▪ Peters, Carsten  
▪ Dr. Praetzel, Leandra  
▪ Reiners, Otto  
▪ Rietenberg, Sylvia  
▪ Rosenau, Klaus

32 
  
  
  
  
  
▪ Schulz, Christine  
▪ Schulze Bockeloh, Susanne  
▪ Specht, Achim  
▪ Stähler, Angela 
▪ Steinmann, Ludger  
▪ Prof. Dr. Stein-Redent, Rita  
▪ Dr. Tsakalidis, Georgios  
▪ Vogelberg, Jolanta  
▪ Von Göwels, Walter 
▪ Weber, Stefan  
▪ Wenzel, Albert  
▪ Winkel, Maria  
▪ Wolfgarten, Peter  
▪ Wölter, Harald

Gesamtlagebericht 2023

2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
 
 
Vorbemerkung ................................ ................................ ................................ ..................... 3 
Gesamtwirtschaftliche Lage ................................ ................................ ...............................  3 
Geschäftsverlauf im Konzern ................................ ................................ ............................. 4 
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ........................... 6 
Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................ ................................ .............. 6 
Ergebnisgesamtlage ................................ ................................ ................................ .......... 8 
Finanzgesamtlage ................................ ................................ ................................ ............ 10 
NKF – Kennzahlenset NRW ................................ ................................ ...............................  11 
Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung ................................ ............ 12 
Prognosen ................................ ................................ ................................ .......................... 17

• Vorbemerkung 
 
Mit diesem Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den vierzehnten konsolidierten Abschluss 
vor. Neben dem Gesamtabschluss hat die Stadt gem. § 116 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 52 Abs. 
1 KomHVO NRW einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Durch den Gesamtlagebericht wird 
das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der VSEF -Lage einschließlich der ver-
selbständigten Aufgabenbereiche erläutert. Dazu werden in einem Überblick der Geschäftsab-
lauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihrer tat-
sächlichen Ausprägung dargestellt. Außerdem enthält der Lagebericht eine umfassende, dem 
Umfang der kommunalen A ufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft 
der Kommune unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamt-
lage der Kommune. In die Analyse werden produktorientierte Ziel- und Kennzahlen, soweit sie 
bedeutsam für das Bild der VSEF-Lage der Kommune sind, einbezogen und unter Bezugnahme 
auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert. Auch wird auf die Chancen und 
Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Kommune eingegangen. 
 
• Gesamtwirtschaftliche Lage 
 
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 von einem schwierigen kon-
junkturellen Umfeld geprägt. Nach den starken Belastungen der Vorjahre blieb eine nachhaltige 
Erholung aus. Vielmehr geriet die wirtschaftliche Entwicklung durch eine Kombination aus hoher 
Inflation, schwacher Inlands- und Auslandsnachfrage sowie ungünstigen Finanzierungsbedin-
gungen infolge gestiegener Zinsen ins Stocken. Hinzu kamen geopolitische Unsicherheiten und 
der anhaltende Fachkräftemangel, die die wirtschaftliche Dynamik weiter belasteten.  
 
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands ging im Jahr 2023 um 0,3 % ge-
genüber dem Vorjahr zurück. Damit rutschte die deutsche Wirtschaft nach einem moderaten 
Wachstum im Jahr 2022 in eine leichte Rezession. Der Rückgang erfasste viele Wirtschaftsbe-
reiche, wobei die Entwicklung insgesamt uneinheitlich verlief.  
 
Das Verarbeitende Gewerbe konnte sich nicht behaupten und verzeichnete einen leichten Rück-
gang der Bruttowertschöpfung um 0,4 %. Besonders stark fiel die Produktion in der Energiever-
sorgung zurück. Das Baugewerbe blieb trotz hoher Materialkosten und teurer  Finanzierungen 
mit einem leichten Plus von 0,2 % stabil. Ein Teil dieses Wachstums ist auf verstärkte Tätigkei-
ten im Tief- und Ausbau zurückzuführen.  
 
Die Dienstleistungsbereiche entwickelten sich unterschiedlich. Information und Kommunikation 
legten mit +2,6 % erneut zu, ebenso lagen die öffentlichen und unternehmensbezogenen 
Dienstleistungen leicht im Plus. Dagegen blieb der Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe 
hinter den Erwartungen zurück und verzeichnete ein Minus von 1,0 %. Besonders der private 
Konsum, belastet durch die anhaltend hohen Lebenshaltungskosten, ging preisbereinigt um 0,8 
% zurück.

Trotz dieser Herausforderungen zeigte sich der Arbeitsmarkt robust. Die Erwerbstätigenzahl 
stieg 2023 auf ein Rekordniveau von rund 45,9 Millionen Personen (+0,7 %). Die Beschäfti-
gungsquote erreichte mit 77,2 % ein historisches Hoch.  
 
Insgesamt war das Jahr 2023 für die deutsche Wirtschaft von Stagnation und leicht rückläufiger 
gesamtwirtschaftlicher Leistung geprägt. Während einzelne Branchen Impulse setzten, fehlte 
es in der Breite an Wachstumsdynamik. Die wirtschaftliche Erholung blieb fragil und wurde 
durch strukturelle Proble me wie dem demografischen Wandel, dem Transformationsdruck in 
Richtung Nachhaltigkeit und geopolitischen Risiken deutlich gebremst.1 
 
• Geschäftsverlauf im Konzern 
 
Das Ergebnis bei den Steuern und ähnlichen Abgaben der Stadt Münster lag mit 683,1 Mio. 
EUR um 1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (682,1 Mio. EUR). 
 
Im Jahr 2023 konnte die Stadt Münster aus der Gewerbesteuer, ohne Eliminierung der Beträge 
der konsolidierten Unternehmen, ein Ergebnis von 357,9 Mio. EUR (Vorjahr: 362,1 Mio. EUR) 
erzielen.  
 
Bei den städtischen Anteilen der Einkommensteuer mit 188,9 Mio. EUR (+1,7 Mio. EUR) sowie 
beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 46,3 Mio. EUR (+0,9 Mio. EUR) fielen die Ergeb-
nisse geringfügig höher aus als im Vorjahr.  
 
Beim Energie- und Wasservertrieb, der durch die Stadtwerke Münster GmbH  erfolgt und 
stark vom Handels- und Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden abhängig ist, gab es im 
Berichtsjahr folgende Entwicklungen:  
 
Im Strommarkt sind die abgesetzten Mengen im Vergleich zum Vorjahr um 12,2 % gesunken. 
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf ein verändertes Verbrauchsverhalten der Kundinnen und 
Kunden infolge der Energiekrise sowie auf Kundenverluste durchzunehmenden Prei swettbe-
werb zurückzuführen. Im Gasmarkt hat sich die abgesetzte Menge gegenüber dem Jahr 2022 
um 5,2 % reduziert. Ausschlaggebend dafür waren insbesondere die milde Witterung und fort-
gesetzte Einsparbemühungen der Kundinnen und Kunden.  
 
Im Wärmemarkt sank die Absatzmenge bei nahezu konstanter Kundenzahl, aufgrund sparsa-
mer Verbrauchsverhalten und milder Temperaturen, um 9,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die ab-
gesetzte Wassermenge ging im Jahr 2023 um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Auch dies 
______________________ 
1 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024; abrufbar unter: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2025/bip2024/bruttoinlandsprodukt -
uebersicht.html

ist auf einen insgesamt bewussteren und sparsameren Umgang mit der Ressource Wasser zu-
rückzuführen. 
Die erzeugte Strommenge stieg im Jahr 2023 auf 347 Mio. kWh und lag damit um 7,4 % über 
dem Vorjahreswert von 323 Mio. kWh. Trotz dieses Anstiegs blieb die Stromerzeugung weiter-
hin unter dem langjährigen Durchschnitt, da die Wärmeabnahme durch Kundinnen und Kunden 
gering war und somit im Rahmen der Kuppelproduktion (gleichzeitige Erzeugung von Strom und 
Wärme) weniger Strom erzeugt wurde. Darüber hinaus war die Stromproduktion zeitweise we-
niger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen. 
 
Die Zahl der Fahrg äste ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken und betrug im Jahr 2023 
rund 30,6 Mio. (Vorjahr: 31,2 Mio.). Der Rückgang ist auch auf eine geänderte Berechnungs-
methodik gemäß VDV-Empfehlung sowie auf zeitweise Angebotseinschränkungen durch Fah-
rermangel zurückzuführen. Die Gesamterl öse des Verkehrsbetriebs lagen im Gesch äftsjahr 
2023 mit 48,7 Mio. EUR (davon 39,2 Mio. EUR Umsatzerlöse) über dem Niveau des Vorjahres. 
Zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr erhielt die Stadt-
werke Münster GmbH im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket insgesamt rund 7,0 Mio. 
EUR. 
 
Im Jahr 2023 wurde die geplante Höhe der Investitionen um 10,8 % unterschritten. Die Investi-
tionen erfolgten insbesondere in Elektrobusse, in das Glasfasernetz und in Erzeugungsanlagen. 
Ein wesentlicher Teil der Investitionen erfolgte in Anlagen, die sich zum 31.12.2023 in Bau be-
finden.  
 
Die Umsatzerlöse des Konzerns der Stadtwerke Münster GmbH - ohne Strom- und Erdgas-
steuer - sind gegenüber dem Vorjahr um 284,1 Mio. EUR (38,1 %) auf 1.030,0 Mio. EUR ge-
stiegen. Die Erhöhung der Umsatzerlöse resultierte insbesondere aus gestiegenen Energieprei-
sen.  
 
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen waren der Gesch äftsverlauf und 
das Ergebnis des Jahres 2023 in Höhe von 11,2 Mio. EUR als sehr gut zu bezeichnen.  
 
Im Berichtsjahr erwirtschaftete die Beteiligungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH  im Be-
reich Vermietung und Bauträgergeschäft einen Jahresüberschuss in Höhe von 7,2 Mio. EUR, 
der um 2,4 Mio. EUR über dem Ergebnis des Vorjahres lag.  
 
Der Wohnungsbestand der Wohn + Stadtbau GmbH ist zum 31.12.2023 um 5,22 % gegenüber 
dem Vorjahr angestiegen. Durch den Neubau von 329 Wohnungen und Schaffung von zwei 
zusätzlichen Wohnungen durch Umbau im Bestand erh öhte sich der Wohnungsbestand von 
6.347 auf 6.678 Einheiten. Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen ist durch Neubau um 
278 auf insgesamt 372 Einheiten gestiegen. Die Nachfrage nach Mietwohnungen war weiterhin 
hoch und führte zu einem guten Ergebnis im Bereich Vermietungen. Der Markt der Gewerbeob-
jekte stagnierte im Jahr 2023. Aufgrund der fragilen lokalen, aber auch globalen Märkte gab es 
kaum proaktive Veränderungswünsche. Die Vermietungs- und Ertragssituation im Bereich der

gewerblichen Objekte ist konsistent. Der Bestand verzeichnete einen Zuwachs von drei Gewer-
beeinheiten.  
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst bestehen die Kernziele in 
der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für diese hoheitlichen 
Aufgaben sowie marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden. Diese Aufgaben 
werden durch die  Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) als öffentlich-rechtlicher Entsor-
gungsträger im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wahrgenommen. Das zur Entwicklung 
und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele im Jahr 2016 entwickelte Abfall-
wirtschaftskonzept (AWK) wurde für die Jahre 2023 bis 2028 fortgeschrieben. Im Jahr 2023 
blieben dabei die Straßenreinigungsgebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Wirt-
schaftsjahr 2023 schließt die awm mit einem Jahresüberschuss von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 5,3 
Mio. EUR). 
 
• Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
• Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Müns-
ter zum 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2023 31.12.2022 Verände-
rung 
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
 Aufwendung zur Erhaltung der  
gemeindlichen Leistungsfähigkeit 33,7 1 33,4 1 0,3 
1. Anlagevermögen 4.730,9 89 4.431,6 89 299,3 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 11,0 0 11,1 0 -0,1 
1.2 Sachanlagen 4.455,4 84 4.162,7 84 292,7 
1.3 Finanzanlagen 264,4 5 257,8 5 6,7 
2. Umlaufvermögen 450,8 8 413,7 8 37,1 
2.1 Vorräte 71,3 1 67,2 1 4,0 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegen-
stände 300,5 6 225,0 5 75,6 
2.3 Liquide Mittel 79,0 1 121,5 2 -42,5 
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 103,1 2 84,0 2 19,1 
  Summe Aktiva 5.318,5 100 4.639,7 100 355,8 
 
Die Aktivseite der Gesamtbilanz mit einem Wert von 5.318,5 Mio. EUR wird weiterhin von dem 
langfristig gebundenen Vermögen mit einem Anteil von ca. 90 % dominiert. Das Sachanlage-
vermögen mit 4.730,9 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 299,3 Mio. EUR. Innerhalb 
des Bereichs der Sachanlagen bildete das Infrastrukturvermögen (Entwässerung- und Abwas-
serbeseitigungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.803,4 Mio. EUR (+13,1 Mio. EUR) die wert-
mäßig größte Bilanzposition.

Das Umlaufvermögen in Höhe von 450,8 Mio. EUR (+37,1 Mio. EUR) und die Aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten in Höhe von 103,1 Mio. EUR machten zusammen ca. 10 % der Bi-
lanzsumme aus. Innerhalb des Umlaufvermögens bildeten Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände mit 300,5 Mio. EUR (+75,6 Mio. EUR) den wesentlichsten Bilanzposten. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2023 31.12.2022 Verände-
rung 
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 920,8 17 935,8 19 -15,0 
1.1 Allgemeine Rücklage 794,0 15 781,6 16 12,4 
1.2 Sonderrücklagen 3,4 0 3,4 0 0,0 
1.3 Ausgleichsrücklage 144,0 3 141,0 3 3,0 
1.4 Bilanzgewinn / Bilanzverlust -30,2 1 9,8 0 -40,0 
1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell-
schafter 9,6 0 0,0 0 9,6 
2. Sonderposten 1.264,0 24 1.247,0 25 17,0 
3. Rückstellungen 935,6 18 873,1 18 62,5 
4. Verbindlichkeiten 2.077,8 39 1.816,3 37 261,5 
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 120,3 2 90,5 2 29,8 
  Summe Passiva 5.318,5 100 4.962,7 100 355,8 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die 
Finanzierung des Konzernvermögens. Die Eigenkapitalquote lag bei 17 % ( -2 %). Das Eigen-
kapital in Höhe von 920,8 Mio. EUR (-15,0 Mio. EUR) bestand zu 86,2 % aus der allgemeinen 
Rücklage in Höhe von 794,0 Mio. EUR (+12,3 Mio. EUR). Im Berichtsjahr entstand ein Gesamt-
jahresverlust in Höhe von 30,2 Mio. EUR (-40,0 Mio. EUR).  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite bildeten ferner die Sonderposten für Zuwendun-
gen und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.241,3 Mio. EUR (+16,4 Mio. EUR) - diese machen 
98,2 % der Gesamtposition der Sonderposten aus. Da das Sachanlagevermögen in vielen Fäl-
len durch Erschließungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mitfinanziert 
wurde, sind diese Förderungen in der Bilanz als Sonderposten auszuweisen und entsprechend 
der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.

Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtjahresergebnis stellte sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2023 2022 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 683,1 26 682,1 30 1,0 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  254,9 10 198,2 9 56,7 
Sonstige Transfererträge 24,3 1 25,2 1 -0,9 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 197,8 8 185,2 8 12,6 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.107,0 42 846,8 37 260,2 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 262,9 10 240,1 11 22,8 
Sonstige ordentliche Erträge 65,9 3 71,3 3 -5,4 
Aktivierte Eigenleistungen 22,6 1 20,8 1 1,8 
Bestandsveränderungen 7,3 0 2,4 0 4,9 
Ordentliche Gesamterträge 2.625,8 100 2.272,1 100 353,7 
Personalaufwendungen 496,5 19 444,0 20 52,6 
Versorgungsaufwendungen 38,9 1 42,5 2 -3,6 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.033,9 39 775,4 34 258,5 
Bilanzielle Abschreibungen 156,5 6 162,6 7 -6,1 
Transferaufwendungen 752,6 29 693,9 31 58,7 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 153,9 6 139,1 6 14,8 
Ordentliche Gesamtaufwendungen 2.632,3 100 2.257,5 99 374,8 
Ordentliches Gesamtergebnis -6,5 1 14,6 1 -21,2 
Beteiligungsergebnis 5,3 0 7,0 0 -1,7 
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -29,5 -1 -19,6 -1 -9,9 
Außerordentliches Gesamtergebnis 0,3 0 7,8 0 -7,5 
Gesamtjahresergebnis -30,4 -1 9,8 0 -40,2 
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes  
Ergebnis -0,2 0 0,0 0 -0,2 
Gesamtjahresergebnis -30,2 -1 9,8 0 -40,0 
 
Die Ordentlichen Gesamterträge stiegen im Berichtsjahr um 353,7 Mio. EUR auf 2.625,8 Mio. 
EUR. Den höchsten Anteil hieran haben die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 
1.107,0 Mio. EUR (+260,2 Mio. EUR), die zu rund 90 % auf die Umsatzerlöse des Teilkonzerns 
Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen waren. Eine positive Entwicklung resultierte hier 
insbesondere aus gestiegenen Energiepreisen. 
 
Den betragsmäßig zweithöchsten Anteil an den Ordentlichen Gesamterträgen hatten Steuern 
und ähnliche Abgaben mit einem Volumen von 683,1 Mio. EUR (+1,0 Mio. EUR). Bei der kon-
solidierten Gewerbesteuer konnte im Berichtsjahr ein Ergebnis in Höhe von 351,4 Mio. EUR 
(Vorjahr: 358,1 Mio. EUR) realisiert werden. 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 254,9 Mio. EUR lagen um 56,7 Mio. EUR 
über dem Vorjahreswert.

Im Jahr 2023 erhielt die Stadt Münster Schlüsselzuweisungen in Höhe von 52,2 Mio. EUR, eine 
deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, als lediglich 1,1 Mio. EUR in die Stadtkasse 
flossen. Ursächlich für diese Entwicklung war neben einer Erhöhung des Gesamtvolumens der 
Verbundmasse im Gemeindefi nanzierungsgesetz eine im Vergleich zu anderen Kommunen 
niedrigere Dynamik bei der zu berücksichtigenden Steuerkraft aber auch eine stärkere Berück-
sichtigung der zentralen Funktion Münsters in der Region.  
 
Die für die Ermittlung der Schl üsselzuweisungen zu berücksichtigende Steuerkraft Münsters 
entsprach in der Vergangenheit häufig in etwa dem fiktiven Finanzbedarf, den das Land NRW 
im Gemeindefinanzierungsgesetz festlegt. übersteigt die zu berücksichtigende Steuerkraft den 
fiktiven Finanzbedarf, gilt die Kommune als abundant und hat keinen Anspruch auf Sch üssel-
zuweisungen. Im umgekehrten Fall erhält sie Schlüsselzuweisungen, wobei die jeweilige Höhe 
- neben der eigenen Finanzkraft - von externen Faktoren, insbesondere der Steuerkraftentwick-
lung aller Kommunen in NRW abhängig und insofern langfristig schwer zu prognostizieren ist.  
 
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte stiegen um 12,6 Mio. EUR auf 197,8 Mio. EUR. 
Corona-bedingte Ausfälle waren nicht mehr spürbar.  
 
Die Ordentlichen Gesamtaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 374,8 Mio. 
EUR auf 2.632,3 Mio. EUR. Die Erhöhung resultierte aus den um 258,5 Mio. EUR gestiegenen 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den um 58,7 Mio. EUR höheren Transferauf-
wendungen sowie den um 52,6 Mio. EUR angestiegenen Personalaufwendungen.  
 
Das Ordentliche Gesamtergebnis verringerte sich um 21,1 Mio. EUR auf -6,5 Mio. EUR im 
Berichtsjahr. Im Jahresvergleich ging das Finanzergebnis um 9,7 Mio. EUR und das Beteili-
gungsergebnis um 1,7 Mio. EUR zurück. Insgesamt lag das Gesamtjahresergebnis bei -30,4 
Mio. EUR und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 40,2 Mio. EUR verschlechtert.  
 
In dem Posten Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis  wird der Verlust der 
Glasfaser Münster GmbH & Co. KG in Höhe von 0,2 Mio. EUR ausgewiesen.  
 
Das Bilanzielle Gesamtjahresergebnis im Eigenkapital beläuft sich auf eine Höhe von - 30,2 
Mio. EUR.

• Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäfts-
jahres wird auf die nach DRS 21 (Deutsche Rechnungslegungsstandards) erstellte Kapitalfluss-
rechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2023), sowie auf die NKF – Kennzahlen 
zur Finanzlage verwiesen. Die komprimierte Cashflow -Übersicht im Zeitablauf zeigt, dass im 
Jahr 2023 die Investitionstätigkeit mehr Mittel bindet als durch Geschäftstätigkeit und Finanzie-
rung beschafft werden konnten. 
 
 2023 2022 2021 2020 2019 2018 
Stand Finanzmittelfonds zum 01.01. 114,1 95,7 128,3 222,6 256,9 198,4 
Cashflow aus der laufenden Geschäfts-
tätigkeit 119,2 151,3 159,5 155,1 219,9 203,8 
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -435,0 -413,4 -262,6 -247,9 -252,8 -249,8 
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 274,8 280,5 70,5 -1,5 -1,4 104,5 
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und 
bewertungsbedingte Änderungen des Fi-
nanzmittelfonds 
0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Stand Finanzmittelfond zum 31.12. 73,4 114,1 95,7 128,3 222,6 256,9

• NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr. Kennzahl Analyse   
Wert 
2023 
in % 
  
Wert 
2022 
in % 
  
Wert 
2021 
in %  
Wert 
2020 
in % 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation                  
1. Aufwandsde-
ckungsgrad 
Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt.   99,8   100,6   99,8  100,2 
2. Eigenkapitalquote 
1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese 
Kennzahl ist, desto tendenziell unabhängiger ist 
man von Fremdkapitalgebern. Die durchschnittli-
che Eigenkapitalquote in Deutschland liegt bei 
20-30%. 
  17,3  18,9  19,9  20,5 
3. Eigenkapitalquote 
2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden 
hier die Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
  40,7  48,3  46,5  48,3 
4. Überschussquote/ 
Fehlbetragsquote 
Das positive Gesamtergebnis von 9,8 Mio. EUR 
macht ca. 1,1 % der Summe aus Allgemeiner 
Rücklage, Sonderrücklage und Ausgleichsrück-
lage aus. 
  3,2  1,1  0,1  0,2 
Kennzahlen zur Vermögenslage          
5. Infrastrukturquote 36,1 % des gesamten Vermögens sind langfristig 
in der Infrastruktur gebunden.   33,9  36,1  38,0  39,0 
6. Abschreibungsin-
tensität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den ordentlichen Aufwendun-
gen gegenüber. Das ordentliche Ergebnis wird 
mit einem Anteil von 7,2 % durch Abschreibun-
gen belastet. 
  5,9  7,2  7,6  7,9 
Kennzahlen zur Finanzlage          
7. Anlagendeckungs-
grad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Aus-
kunft, inwieweit das Anlagevermögen durch lang-
fristiges Kapital gedeckt ist.  
  62,6  88,2  93,3  89,7 
8. Liquidität 2. Gra-
des 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die 
Forderungen und flüssigen Mittel die kurzfristi-
gen Verbindlichkeiten decken. 
  45,9  56,1  54,1  66,3 
9. 
Kurzfristige  
Verbindlichkeits-
quote 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten be-
trägt ca. 8,4 % an der Gesamtbilanzsumme.   10,2  8,4  7,4  6,8 
10. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Auf-
wendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 
besteht. 
  1,2  1,0  1,3  1,3 
Kennzahlen zur Ertragslage                
11. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge 
an den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 
 26,0  30,0  32,6 
 
32,7 
12. Zuwendungsquote 8,7 % der ordentlichen Erträge stammen aus Er-
trägen aus Zuwendungen. 
 9,7  8,7  10,0  9,9 
13. Personalintensität 
I 
Der Anteil der Personalaufwendungen an den 
gesamten ordentlichen Aufwendungen beträgt 
19,7 %. 
 18,9  19,7  21,3 
 
22,1 
14. Personalintensität 
II 
Zur Deckung der Personalaufwendungen werden 
19,5 % der ordentlichen Erträge benötigt. 
 18,9  19,5  21,3 
 
22,1 
15. Sach- und Dienst-
leistungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienst-
leistungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten 
ordentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil 
dar. 
 39,3  34,3  30,1 
 
29,7 
16. Transferaufwands-
quote 
Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen 
ins Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendun-
gen. 
 28,6  30,7  31,9 
 
31,7

• Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung 
 
Die Vertretungen der Stadt Münster in den relevanten Organen der Beteiligungsgesellschaften 
überwachen alle wesentlichen Vorgänge und Entwicklungen in den Unternehmen des Kon-
zerns. Wichtige Ereignisse werden an die Kämmerin und den Verwaltungsvorstand weitergelei-
tet. Die Konzernsteuerung verfolgt die Ertrags - und Finanzlage dieser wichtigen Bereiche der 
Stadt Münster, um bei Bedarf rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Der zuständige Aus-
schuss wird durch die vierteljährliche Konzernberichterstattung regelmäßig über die Entwicklun-
gen in den steuerungsrelevanten Unternehmen informiert. Das Konzerncontrolling gibt zudem 
einen Überblick über Steuerungsgr ößen wie Leistungszielerreichung, Bestandssicherheit, 
Nachhaltigkeit und Rentabilität auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse. 
 
Die Stadt Münster sieht sich folgenden Risiken gegenüber: 
 
• Entwicklung der Steuereinnahmen: Die Stadt Münster steht vor der Herausforderung, 
dass die Steuereinnahmen, insbesondere aus der Gewerbesteuer und dem Gemeindean-
teil an der Einkommensteuer, stark von externen wirtschaftlichen Faktoren abhängen. 
Nach einem zunächst positiven Trend in diesen Einnahmebereichen zeigen die aktuellen 
Daten eine Abschwächung des dynamischen Wachstums. Diese Entwicklung könnte 
durch globale Krisen, wie etwa geopolitische Konflikte, zusätzlich belastet werden. Die Un-
sicherheit in der gesamtwirtschaftlichen Lage birgt daher das Risiko künftiger Haushalts-
defizite. 
 
• Steigende Aufwendungen im Sozialbereich: Die Ausgaben für den Sozialbereich, ins-
besondere für Kinder, Jugendliche und Familien, sind seit 2021 deutlich gestiegen und 
belasten die Finanzen der Stadt Münster erheblich. Die Hilfen zur regulären Heimerzie-
hung sowie Eingliederungshilfen sind Hauptur sachen für den überproportionalen Anstieg 
der Aufwendungen. Diese steigenden Kosten belasten nicht nur die kommunalen Finan-
zen, sondern führen auch dazu, dass die Stadt möglicherweise auf freiwillige Leistungen 
verzichten muss. Es besteht ein dringender Bedarf an Unterstützung durch Bund und Land, 
um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. 
 
• Inflation und Zinswende: Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage ist von steigenden In-
flationsraten sowie einer Zinswende geprägt, was zu zusätzlichen Belastungen führen 
kann. Dieses Umfeld erschwert es der Stadt, langfristige Finanzierungsstrategien umzu-
setzen, und schränkt die Investitionsfähigkeit weiter ein. Insbesondere bei Infrastrukturpro-
jekten sind die finanziellen Risiken angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen erheblich. 
 
• Integration von Geflüchteten: Die Stadt Münster sieht sich mit der Herausforderung kon-
frontiert, eine Vielzahl von Geflüchteten, besonders aus Krisengebieten, zu integrieren. 
Dies fordert sowohl die finanziellen als auch die infrastrukturellen Kapazitäten der Stadt 
und könnte die Aufnahmekapazität an deren Grenzen bringen. Die notwendigen Maßnah-
men zur Unterbringung und Integration und deren Finanzierung bleiben daher ein zentraler

Schwerpunkt der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung. Eine nachhaltige Lösung, um 
die stetig steigenden Kosten in diesem Bereich zu bewältigen, ist unerlässlich und erfordert 
eine höhere Kostenerstattung von Land und Bund als bisher. 
 
Trotz der Herausforderungen, vor denen die Stadt Münster steht, ergeben sich auch zahlreiche 
Chancen, die das Potenzial haben, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung positiv 
zu beeinflussen. Die Stadt hat bereits begonnen, gezielte Strategien in verschiedenen Berei-
chen zu verfolgen, um die aktuelle Situation erfolgreich zu meistern. 
 
Chancen für die Stadt Münster: 
 
• Wachstum in der Batterieforschung : Ein bedeutendes Wachstumspotenzial für die 
Stadt Münster ergibt sich aus der Forschung und Entwicklung von Batterietechnologie. 
Die Stadt fördert aktiv diesen Bereich, der als Schl üsseltechnologie für die Zukunft an-
gesehen wird. Der Technologiestandort Münster zieht hochspezialisierte Unternehmen 
an, was nicht nur zu wirtschaftlichem Wachstum führt, sondern auch qualifizierte Arbeits-
plätze schafft. Diese Entwicklung könnte die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt weiter stär-
ken und langfristig positive Effekte auf den städtischen Haushalt haben. 
 
• Digitalisierung und Verwaltungsreform: Die Stadt hat ambitionierte Pläne zur Weiter-
entwicklung der Digitalisierung und zur Optimierung ihrer Verwaltungsprozesse. Durch 
effizientere Abläufe und Angebote für Bürgerinnen und Bürger kann die Stadt sowohl die 
Dienstleistungsqualität steigern als auch Ressourcen einsparen. Dies stellt eine Chance 
dar, die Attraktivität der Stadtverwaltung zu erhöhen und die Bindung der Bürgerinnen 
und Bürger an die Stadt zu stärken. Erfolgreiche Digitalisierung könnte auch dazu b ei-
tragen, Fachkräfte zu gewinnen und die Verwaltung zukunftsfähig zu gestalten. 
 
• Nachhaltigkeitsstrategie: Die Stadt Münster hat sich zur Klimaneutralit ät verpflichtet 
und verfolgt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Verpflichtung könnte neue 
Investitionen in grüne Technologien und eine nachhaltige Stadtentwicklung anziehen, 
was sowohl wirtschaftliches Wachstum als auch ein positives Image der Stadt fördert. 
Die Herausforderung der Klimaneutralität sollte als Chance gesehen werden, um inno-
vative Lösungen zu entwickeln, die sowohl einen ökologischen als auch einen wirtschaft-
lichen Nutzen bringen. Langfristig wirkt sich dies positiv auf die Lebensqualität der Bür-
gerinnen und Bürger aus und fördert die Attraktivität der Stadt. 
 
Eine wichtige Rolle für das Konzernergebnis spielen die Privatrechtlichen Leistungsentgelte, die 
primär auf die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen sind. 
 
Die Stadtwerke Münster sind als kommunaler Versorger vielfältigen Risiken ausgesetzt, die so-
wohl externen als auch internen Ursprungs sind. Diese Risiken betreffen unter anderem den 
Energiemarkt, rechtliche Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen und d ie allge-
meine wirtschaftliche Lage. Das Unternehmen verfolgt ein aktives Risikomanagement, um po-
tenzielle Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Dennoch bleiben gewisse Unsicherheiten bestehen, die sich auf die wirtschaftliche Stabilität 
und operative Leistungsfähigkeit auswirken können.  
 
Die Stadtwerke Münster GmbH steht vor verschiedenen Risiken, die ihre Geschäftstätigkeit be-
einflussen könnten: 
 
• Energiepreis- und Beschaffungsrisiken: Die Energiepreise an den Großhandelsmärk-
ten sind starken Schwankungen unterworfen, was erhebliche Unsicherheiten für die Be-
schaffung mit sich bringt. Unerwartete Preisanstiege können zu deutlich höheren Ein-
kaufskosten führen. Diese lassen sich nicht immer sofort oder vollständig an die Kunden 
weitergeben. Dadurch entsteht ein finanzielles Risiko, das die Ergebnislage der Stadt-
werke direkt beeinfluss 
 
• Politische und rechtliche Rahmenbedingungen: Die Stadtwerke Münster sehen sich 
Herausforderungen in Bezug auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen 
des Windenergieausbaus gegenüber. Falls die Ma ßnahmen der Regierung zur Förde-
rung der erneuerbaren Energien nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen, wird dies 
den Fortschritt der Ausbauziele erheblich behindern. Dies könnte zu Verzögerungen bei 
geplanten Projekten und somit zu finanziellen Einbußen führen. Eine kontinuierliche Be-
obachtung und Anpassung an die sich verändernden rechtlichen Standards ist essenzi-
ell. 
 
• Technologische Risiken und Digitalisierung: Die fortschreitende Digitalisierung erfor-
dert umfangreiche Investitionen in IT -Systeme, Dateninfrastruktur und Cybersecurity. 
Dabei besteht das Risiko von Systemausfällen, Datenpannen oder Hackerangriffen. 
Gleichzeitig kann technologischer Rückstand gegenüber Wettbewerbern die Marktstel-
lung schwächen. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung ist notwendig, um mit der Dy-
namik der Branche Schritt zu halten. 
 
• Entwicklung der Netznutzungsentgelte: Der durch die Bundesnetzagentur ausgeübte 
Einfluss auf die Netznutzungsentgelte kann die Rentabilität der Stadtwerke Münster ge-
fährden. Senkungen der erlaubten Eigenkapitalverzinsung könnten zu einem Rückgang 
der Einnahmen führen, die für Investitionen in das Energienetz notwendig sind. Dies wird 
durch die steigenden Kosten für Tiefbau und Finanzierung noch verstärkt. Daher ist eine 
zukunftsorientierte Planung und Optimierung der Netzstrukturen erforderlich. 
 
• Projekt- und Investitionsrisiken: Großprojekte, etwa im Bereich Netzausbau oder Er-
neuerbare Energien, bergen das Risiko von Zeitverzögerungen, Kostenüberschreitun-
gen oder technischen Problemen. Fehlkalkulationen oder mangelhafte Projektsteuerung 
können erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Zudem erfordern solche Pro-
jekte oft langwierige Genehmigungsverfahren und externe Abhängigkeiten. Ein e enge 
Kontrolle und professionelles Projektmanagement sind daher essenziell. 
 
• Mangel an Fachkräften: Besonders im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs 
ist die Rekrutierung von Mitarbeitenden eine gro ße Herausforderung. Der Mangel an

Busfahrer*innen und qualifizierten Fachkräften in anderen kritischen Positionen könnte 
die Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Münster erheblich beeinträchtigen. Eine frühzei-
tige und zielgerichtete Personalgewinnung ist notwendig, um die Qualität des Angebots 
aufrechterhalten zu können. Innovative Ansätze zur Fachkräfteentwicklung sind gefragt. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH verfügen über zahlreiche Chancen, die sowohl ihre Stellung im 
Energiemarkt als auch ihre Rolle in der Stadtentwicklung erheblich stärken können. Dazu gehö-
ren folgende Möglichkeiten: 
 
• Ausbau erneuerbarer Energien: Der Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen 
bietet die Chance, die eigene Energieerzeugung nachhaltig und unabhängig zu gestal-
ten. Eigene Anlagen sichern langfristig stabile Erträge und machen das Unternehmen 
weniger anfällig für Preisschwankungen am Markt. Zudem leisten sie einen aktiven Bei-
trag zur Erreichung der Klimaziele. Die Position als regionaler Produzent stärkt auch die 
Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. 
 
• Digitalisierung und neue Technologien: Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisie-
rung der Energiewende kommt ein neuer Impuls für den Smart -Meter-Rollout. Dies er-
öffnet den Stadtwerken Münster Chancen in der Effizienzsteigerung und der Verbesse-
rung der Serviceangebote. Durch innovative Produkte wie Smart Meter und die Nutzung 
digitaler Infrastruktur entstehen neue Geschäftsfelder. Diese Entwicklungen werden 
nicht nur zur Optimierung interner Prozesse beitragen, sondern auch das Kundenerleb-
nis verbessern. 
 
• Strategische Partnerschaften und Bürgerbeteiligung : Die Stadtwerke Münster set-
zen auf eine enge Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und anderen Stakeholdern zur 
Förderung nachhaltiger Projekte. Durch die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung an Wind- 
und Solarprojekten können die Anwohner direkt von den wirtschaftlichen Vorteilen pro-
fitieren, was die Akzeptanz und das Engagement steigert. Solche Partnerschaften schaf-
fen ein positives Unternehmensimage und tragen zur Erreichun g von Klimazielen bei. 
Die Stadtwerke positionieren sich als verantwortungsvoller Akteur in der Energiewende. 
 
• Umstellung auf nachhaltige W ärmeversorgung: Im Rahmen der Umsetzung ihrer 
Strategie wird die Umstellung der Wärmeerzeugung auf "grüne Wärme" angestrebt. Dies 
erfolgt durch den Ausbau von Fernwärme und anderen nachhaltigen Wärmequellen, was 
nicht nur den CO²-Fußabdruck verringert, sondern auch neue Ertragsquellen erschließt. 
Eine nachhaltige Wärmeversorgung stärkt die Position der Stadtwerke Münster im Wett-
bewerbsumfeld. Die Implementierung solcher Technologien könnte langfristig Kosten-
einsparungen und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringen. 
 
 
Die Wohn + Stadtbau GmbH sieht Chancen in der stabilen Nachfrage nach Mietwohnungen, 
die durch den Rückgang an Neubautätigkeit und die sinkende Nachfrage nach Wohneigentum 
begünstigt wird. Das Unternehmen kann damit insbesondere im Bestand seine Ertragsziele

nachhaltig sichern. Durch konsequente Modernisierungen und den sogenannten „Klimafahr-
plan“ wird zudem das Unternehmensimage gestärkt, was auch positive Effekte auf die Mitarbei-
tergewinnung haben kann. Eine konservative Finanzpolitik und Grundstückseinlagen durch die 
Stadt Münster bieten zusätzliche Stabilität. 
 
Dem gegenüber stehen Risiken wie steigende Bau - und Materialkosten, hohe Zinsen sowie 
regulatorische Herausforderungen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, ver-
bunden mit einer hohen Inflation und der daraus resultierende Kaufkraftverlust, sind schwer 
kalkulierbar. Zudem erhöht sich das Risiko von Miet - und Betriebskostenausfällen, insbeson-
dere im Jahr 2024. Auch die volatile Auftragslage im Bausektor mit zunehmenden Stornierungen 
stellt eine Unsicherheit dar. 
Besonders auf dem Wohnungsmarkt in Münster zeigen sich sowohl Chancen als auch Risiken. 
Zwar bleibt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch, was Leerstände unwahrschein-
lich macht. Gleichzeitig zeigen sich aber Probleme bei der Vermarktung von Wohneigentum 
sowie stark gestiegene Bau - und Finanzierungskosten, was die Neubaut ätigkeit d ämpfen 
könnte. Das Unternehmen muss hier flexibel auf Preisentwicklungen und Wettbewerbsbedin-
gungen reagieren. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) sehen sich mit einer Vielzahl von Risiken kon-
frontiert, die sich sowohl aus internen als auch externen Faktoren ergeben. Die Komplexität und 
Fälle an Nachhaltigkeitsthemen, Kriterien und Indikatoren kann die Kommunikation erschweren 
und zu Zielkonflikten führen. Hinzu kommen Risiken durch gesetzliche Änderungen, dem de-
mografischen Wandel und technische Abhängigkeiten wie die Verfügbarkeit wichtiger Anlagen. 
Diese Aspekte können Unsicherheiten und Effizienzverluste  verursachen, wenn Ma ßnahmen 
nicht zielgerichtet umgesetzt werden. 
 
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen setzt die awm auf ein umfassendes Risikomanage-
mentsystem. Dieses umfasst eine Risikoinventur, -bewertung und -früherkennung mit festge-
legten Kennzahlen und Toleranzgrenzen. Eine spezialisierte Software bildet die Strukturen die-
ses Systems ab, und ein aktualisierter Risikobericht für 2023 stellt sicher, dass die Risiken sys-
tematisch überwacht und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Auch das städtische 
Beteiligungsmanagement sowie externe Prüfstellen tragen zur Überwachung der Risikoaspekte 
bei. Dank dieser gezielten Gegenma ßnahmen sehen sich die awm aktuell nicht in ihrer Be-
standskraft gefährdet. 
 
Gleichzeitig ergeben sich aus der Nachhaltigkeitsstrategie der awm gro ße Chancen. Die klare 
Gemeinwohlorientierung, verankert im strategischen Zielsystem, unterstützt die Umsetzung der 
Vision eines abfallfreien Münsters bis 2030. Diese Ausrichtung fördert nicht nur ökologische und 
soziale Verantwortung, sondern stärkt auch die Arbeitgebermarke der awm – ein wichtiger Vor-
teil angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels. Durch die aktive Beteiligung von Mitar-
beitenden, Bürgerinnen und Bürgern entstehen zudem nachhaltige Impulse für Innovation, Effi-
zienz und Lebensqualität in Münster.

Prognosen  
 
Die finanzielle Lage der Stadt Münster bleibt in den kommenden Jahren angespannt. Steigende 
Personalaufwendungen, wachsende Transferleistungen im sozialen Bereich sowie die hohen 
Investitionsbedarfe in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz erhöhen den Druck auf den städti-
schen Haushalt erheblich. Die zu erwartenden Haushaltsdefizite und der Rückgriff auf die Aus-
gleichsrücklage machen deutlich, dass die Stadt auch mittelfristig mit strukturellen Finanzie-
rungslücken zu kämpfen hat. Ohne gezielte Gegenma ßnahmen und eine nachhaltige Ausga-
benkontrolle droht ein weiterer Rückgang des Eigenkapitals. Daher ist weiterhin eine strikte Auf-
gabenpriorisierung und Haushaltsdisziplin notwendig.  
 
Münster verfügt über ein starkes wirtschaftliches Fundament, eine hohe Lebensqualit ät sowie 
zukunftsweisende Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Nachhaltigkeit. 
Wenn es gelingt, die Digitalisierung konsequent voranzutreiben, die Verwaltung effizienter auf-
zustellen und durch gezielte Investitionen in Bildung und Umwelt neue Impulse zu setzen, kann 
die Stadt ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter ausbauen. Mit einer ausge-
wogenen Mischung aus haushaltspolitischer Disziplin und strategischem Gestaltungswillen be-
steht durchaus die Chance, die aktuellen Herausforderungen nicht nur zu bewältigen, sondern 
gestärkt daraus hervorzugehen.  
 
Die Stadtwerke Münster prognostizieren für das Jahr 2024 ein signifikantes Mengenwachstum 
in ihren Geschäftsbereichen Energie und Verkehr. Insbesondere in den Sparten Strom, Gas 
und Wärme werden die Stadtwerke von einer anhaltenden Nachfrage profitieren. In der Ver-
kehrssparte i st ebenfalls mit einem moderaten Wachstum zu rechnen, einerseits durch die 
Rückkehr in die vorgesehenen Taktfrequenzen und anderseits durch das Deutschlandticket und 
das Münster-Abo.  
 
Im Jahr 2023 wurden rund 22 Kilometer neue Stromleitungen verlegt und bestehende Ab-
schnitte erneuert. Damit wuchs das Netz auf insgesamt etwa 3.756 Kilometer. Bis 2028 sind 
Investitionen von rund 800 Mio. EUR geplant, davon rund 300 Mio. EUR für den Stromnetzaus-
bau. Bis 2035 soll sich das Volumen auf 1,5 Mrd. EUR summieren. Geplant sind unter anderem 
700 Kilometer zusätzliche oder erneuerte Mittelspannungskabel sowie drei neue Umspann-
werke. Dies stellt eine große Herausforderung dar, ist jedoch zugleich entscheidend für die Er-
reichung der Klimaziele der Stadt. Parallel zum Netzausbau investiert das Unternehmen in den 
Ausbau eigener regenerativer Erzeugungskapazitäten. Bis 2030 sollen alle Haushalte in Müns-
ter mit Wind - und Solarstrom aus eigener Produktion versorgt werden. Bereits 2023 konnten 
über 100 GWh Strom aus Wind - und Photovoltaikanlagen erzeugt werden. Für 2024 sind wei-
tere Projekte in Planung, darunter neue Windenergie und Solaranlagen. 
 
Die Energiepreise haben sich im Jahr 2023 zwar stabilisiert, liegen jedoch weiterhin deutlich 
über dem Vorkrisenniveau. Diese Preisentwicklungen könnten für die Wirtschaftlichkeit der 
Stadtwerke sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringen. Die Stadtwerke be-

obachten engmaschig die Marktbedingungen und haben eine mehrjährige Beschaffungsstrate-
gie etabliert, um sich gegen Preisschwankungen abzusichern. Gleichzeitig erachten die Stadt-
werke moderate Preisanpassungen als notwendig, um die Kostendeckung zu sichern. 
 
Die Stadtwerke Münster sind zudem gut positioniert, um mit einem proaktiven Liquidit ätsma-
nagement potenziellen Insolvenzen bei ihren Kunden entgegenzuwirken, die durchsteigenden 
Preise für Gas und Wärme entstehen. Es wird jedoch betont, dass die Sicherheit der Finanzie-
rung und die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel entscheidend für den weiteren Verlauf ihrer Pro-
jekte sind, insbesondere in Anbetracht des für die kommenden Jahre geplanten Ausbaus der 
digitalen Infrastruktur und des zusätzlichen Bedarfs, um die  Energiewende voranzutreiben. 
Maßgeblich für den Erfolg sind die verpflichtende Wärmeplanung bis 2026 und die angestrebten 
Förderbedingungen. 
 
Insgesamt zeigen sich die Stadtwerke Münster optimistisch hinsichtlich ihrer operativen Ent-
wicklungen und prognostizieren ein ausgewogenes Mengenwachstum in ihren Geschäftsberei-
chen. Sie sind bestrebt, die Herausforderungen, die sich aus der Klimapolitik und den geopoli-
tischen Bedingungen ergeben, als Chancen zu betrachten und ihre Strategie entsprechend aus-
zurichten. 
 
Die Ertragslage im Kerngesch äft der Wohn + Stadtbau GmbH  zeigt im Gesch äftsjahr 2023 
eine positive Entwicklung. Für das Geschäftsjahr 2024 wird trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten 
ein solides Ergebnis von rund 13,4 Mio. EUR erwartet, was zur weiteren Stärkung des Eigen-
kapitals beitragen soll. Die Preissteigerungen bei Energi e und Bauleistungen wirken sich wei-
terhin belastend auf Mieter und Bauprojekte aus, jedoch wird von einer leicht sinkenden Inflati-
onsrate bei gleichzeitig hohen Tarifabschl üssen ausgegangen. Im Neubau werden moderate 
Preissteigerungen und eine angespannte Auftragslage prognostiziert, was intensives Baukos-
tenmanagement erforderlich macht. Zudem bleiben Investitionen in energetisch hochwertige 
und klimaneutrale Neubauten ein zentrales Ziel. 
 
Langfristig plant die Wohn + Stadtbau GmbH, ihr Immobilienportfolio bis 2045 klimaneutral zu 
gestalten, wobei die Einhaltung der EU -Vorgaben zunehmend auch finanzielle Auswirkungen 
haben wird. Die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen wird stärker in die fin anzielle Berichter-
stattung integriert und dürfte künftig Auswirkungen auf Kreditkonditionen haben. Eine reduzierte 
Förderung und hohe Kapitalmarktzinsen dürften die Neubautätigkeit weiter dämpfen. Gleichzei-
tig wird die Gesellschaft auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Auftragnehmern setzen, um 
auch unter erschwerten Bedingungen erfolgreich Projekte umzusetzen. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2024 erwarten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster einen Jahres-
überschuss von rund 3,5 Mio. EUR, bei geplanten Erträgen von 75,2 Mio. EUR und Aufwendun-
gen von 71,7 Mio. EUR. Diese Prognose basiert auf der Fortführung bewährter Kalkulationsan-
sätze, unter anderem durch Gebührenbedarfsberechnung und kalkulatorische Verzinsung des 
betriebsnotwendigen Kapitals. Auch Gewinne aus Nebengesch äften und Zinsertr äge sind in 
konservativer Höhe eingeplant. Die Gebühren für Abfallabfuhr und Stra ßenreinigung sollen im 
Vergleich zum Vorjahr stabil bleiben.

Geplante Investitionen belaufen sich auf rund 12,2 Mio. EUR. Schwerpunkte liegen bei der An-
schaffung neuer Fahrzeuge für die Abfallwirtschaft, dem Ausbau der Infrastruktur am Entsor-
gungszentrum Münster (EZM) sowie der Verbesserung des Recyclinghofkonzepts. Auch die 
Finanzierung ist gesichert – größtenteils durch Abschreibungen, den prognostizierten Jahres-
überschuss sowie geringfügig durch Kredite. Die Personalplanung sieht 22,5 Planstellen und 
zwei Ausbildungsplätze vor.

Beschlussvorlage

3727 Zeichen

V/0167/2026 
V/0167/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   17.03.2026 Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes bestätigt der Rat der Stadt Müns-
ter den Gesamtabschluss zum 31.12.2023 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 
5.318.523.995,79 € und einem Jahresfehlbetrag von 30.237.032,11 € (§ 116 Abs. 8 iVm. § 96 Abs. 1 
Gemeindeordnung NRW - GO NRW). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der laufende Haushalt der Stadt Münster wird durch den Gesamtabschluss zum 31.12.2023 nicht 
tangiert. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Münster zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. Größenabhängige Befreiungen zur Aufstellung eines Gesamtab-
schlusses gem. § 116a GO NRW kann die Stadt Münster nicht in Anspruch nehmen, da die Grenz-
werte gem. § 116a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GO NRW überschritten werden. Insofern bleibt die Stadt 
Münster verpflichtet, auch für das Haushaltsjahr 2024 einen Gesamtabschluss aufzustellen. § 117 
GO NRW ist für das Haushaltsjahr 2024 nicht anwendbar. 
 
Den mit Datum vom 02.12.2025 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
am gleichen Tag bestätigten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses zum 31.12.2023 einschließlich 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision  
 
09.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0167/2026 
des Gesamtlageberichts hat der Rat auf seiner Sitzung am 10.12.2025 (V/0632/2025) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 8 
iVm. § 59 Abs. 3 G O NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss. Dabei 
bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 und 5 iVm. Abs. 11 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet werden und ob er 
unter Einbeziehung der Buchführung ein den Tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist zu beurteilen, ob der Ge-
samtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob dieser insgesamt ein zutreffen-
des Bild der Lage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Ge-
samtjahresfehlbetrag auf 30.237.032,11 €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung daher einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie er-
gänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0632/2025 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 
zum 31.12.2023 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 116 Abs. 8 iVm. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Er-
gebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Die Befassung 
des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt in der laufenden Beratungskette. Die Stellungnahme an 
den Rat wird entsprechend nachgereicht. 
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023

Beratungsverlauf (3)

17.03.2026 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Albersloher Weg 33
  • Middelkamp
  • An der Hiltruper Baumschule
  • Loddenheide
  • Bonnenkamp

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Details

Aktenzeichen
V/0167/2026
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2026
Erstellt
02.03.2026 18:51