Mandari Insight

V/0317/2022

Klimagerechte Stadtentwicklung: Wärmeversorgung der neuen Baugebiete in Münster

Vorlagen 11.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 22

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Ratsantrag 0017_21 Nahwärmenetze

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1401 Zeichen

Anlage A zur V/0317/2022
Kurzüberblick
Um die ambitionierten Klimaziele der Stadt Münster zu erreichen, muss die Wärmeversorgung in
der Stadt so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Für die aktuell geplanten zahlreichen neuen Baugebiete wurde mit den Stadtwerken ein
Stufenkonzept für eine nachhaltige Wärmeversorgung entwickelt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem Stufenkonzept soll erreicht werden soll, dass keine neuen Baugebiete mehr auf Basis
fossiler Energieträger mit Wärme versorgt werden. Durch die gleichzeitig im Rahmen der
Wärmestrategie der Stadtwerke Münster GmbH erfolgenden Transformation der
Fernwärmeversorgung auf erneuerbare Energien werden auch T eileder Bestandsgebiete
zukünftig nachhaltig mit Wärme versorgt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Wie beschrieben kann durch die Versorgung der neuen Baugebiete mit nachhaltiger Wärme ein
wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und damit zur Erreichung der
Klimaziele geleistet werden. Gleichzeitig verringert das vorgeschlagene Stufenkonzept die
Abhängigkeit der Stadt und der Einwohnerinnen und Einwohner von Energielieferungen aus
anderen Staaten.

Anlage 1 Ratsantrag 0017_21 Nahwärmenetze

3198 Zeichen

Anlage 1 zu Vorlage V/0317/2022

Antrag an den Rat A-/0017/2021

CDU

Ratsfraktion Ms)
RATSANTRAG

Nahwärmenetze mit erneuerbar erzeugter Wärme in neuen
Baugebieten als Beitrag zum Klimaschutz

Der Rat der Stadt Münster beschließt:

Bei neuen Baugebieten soll eine Prüfung auf Machbarkeit und Umsetzung von nach-
haltigen Wärmenetzen, die von erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlagen gespeist
werden, erfolgen.

In diesem Kontext sollen insbesondere „Kalte Nahwärmenetze“ in Verbindung mit er-
neuerbaren Wärmeerzeugungslösungen (z.B. oberflächennahe Geothermie, Solar-
thermie, Wärmepumpen oder Abwärmenutzung) und Photovoltaik betrachtet werden.
Für jedes Baugebiet ist die optimale Lösung im Hinblick auf Wärmekosten und CO2-
Minderung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu entwickeln.

Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass zukünftig auf die Verlegung von Gasversor-
gungsleitungen für Neubaugebiete verzichtet werden kann.

Begründung:

Kalte Nahwärmenetze und Nahwärmenetze mit niedrigerem Temperaturniveau in
Verbindung mit oberflächennaher Geothermie, Solarthermie oder weiteren erneuer-
baren Energien werden als vielversprechender Ansatz für eine umweltfreundliche
Wärme- und Kälteversorgung im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzes
betrachtet.

Zentral gespeiste Wärmenetze unabhängig vom Temperaturniveau haben verglichen
mit Einzelheizungen vielfältige Vorteile: Hierzu zählen z. B. der Einsatz von Kraft-
Wärme-Kopplungsanlagen, die eine höhere Ausnutzung der eingesetzten Primär-
energie (z. B. Erdgas) bieten als auch die Einbindung erneuerbarer Erzeuger in eben
jenes Netz ermöglichen. Bei der Einspeisung von erneuerbaren Wärmequellen in sol-
che Nahwärmenetze können CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen vor Ort
komplett vermieden werden.

CDU

Ratsfraktion Ms)

Eine Ausstattung der versorgten Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen, würde es dar-
über hinaus ermöglichen, einen Teil des Strombedarfs für die Wärmepumpen der
Wärmeerzeugungsanlagen vom eigenen Dach zu beziehen.

Grundsätzlich ist es im Interesse der Klimaziele der Stadt Münster, eine leitungsge-
bundene Wärmeversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien zu reali-
sieren. Welches Temperaturniveau des Wärmenetzes im Einzelfall optimal ist, gilt es
jeweils im Rahmen der Bebauungsplanung und Quartiersentwicklung individuell zu
definieren. Bei diesem Prozess sollte die Stadtwerke Münster GmbH als stadteige-
nes Unternehmen eingebunden werden.

Kalte Nahwärmenetze sind eine technische Variante eines Wärmeversorgungsnet-
zes, die mit niedrigen Übertragungstemperaturen in der Nähe der Umgebungstempe-
ratur im Bereich von ca. 10 - 25 °C arbeiten und somit mit deutlich niedrigeren Tem-
peraturen als herkömmliche Fernwärmenetze betrieben werden. ö

Dadurch können verschiedene Verbraucher im Bereich eines Nahwärmenetzes un-
abhängig voneinander gleichzeitig heizen oder kühlen. Trotz möglicher höherer In-
vestitionskosten sind erneuerbare Versorgungskonzepte perspektivisch wirtschaftli-
cher, da sie die regulatorisch steigenden CO2-Kosten im Vergleich zu einer her-
kömmlichen fossilen Erzeugung nicht tragen müssen.

Münster, 08.03.2021
gez. Weber und Fraktion

Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

19329 Zeichen

V/0317/2022
V/0317/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Klimagerechte Stadtentwicklung: Wärmeversorgung der neuen Baugebiete in Münster (Antrag der
CDU-Fraktion Nr.: A-R/0017/2021)
Beratungsfolge
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Wärmeversorgung der neuen Baugebiete vor dem
Hintergrund des Klimawandels und der Klimaschutzziele der Stadt Münster (Klimaneutralität
bis 2030) so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss.  
2. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH das
folgende gestufte Vorgehen umzusetzen:
a. Liegt ein neues Baugebiet in der Nähe des bestehenden Fernwärmenetzes, erfolgt
grundsätzlich ein Anschluss an dieses Netz. Hierbei sind auch innovative
Kombinationen von lokaler erneuerbarer Wärmeerzeugungstechnologie und
Fernwärme-Netzanschluss zu prüfen. Die Transformation des Fernwärmenetzes auf
erneuerbare Energien erfolgt im Rahmen der Wärmestrategie der Stadtwerke.
b. Sofern die Stufe a) nicht möglich ist (z.B. bei zu großem Abstand zum Fernwärmenetz)
erfolgt eine dezentrale Nahwärmeversorgung mit erneuerbaren
Wärmeversorgungstechniken (z. B. kaltes Nahwärmenetz). Dabei ist ein möglichst
hoher Anteil lokaler, erneuerbarer Energien zu nutzen und weitestgehend auf
verbrennungsbasierte T echnologienzu verzichten. Bei technischer Notwendigkeit kann
eine verbrennungsbasierte T echnologie auf Basis nachwachsender Rohstoffe oder
erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
c. Sofern die vorgenannten Stufen a) und b) für ein Gebiet technisch oder regulatorisch
nicht möglich oder unwirtschaftlich sind, erfolgt eine private erneuerbare
Stadtplanungsamt
24.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Brinkheetker
T elefon:492-6190
Brinkheetker@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0317/2022
Selbstversorgung (z. B. Wärmepumpen mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen). In
diesem Fall wird keine zentrale Wärmeversorgung durch die Stadtwerke bereitgestellt.
Für die Stufen a) und b) erfolgt jeweils eine sehr frühzeitige Prüfung, bereits mit Beginn der
städtischen Planungsphase, auf technische, regulatorische und wirtschaftliche Machbarkeit
durch die Stadtwerke Münster, anhand derer die Stadtwerke Münster in Abstimmung mit der
Stadt eine Realisierungsentscheidung trifft.
Das Stufenkonzept wird auch bei neuen Industrie-, Gewerbe- oder Mischgebieten umgesetzt.
Bei Nutzungen mit hohem oder schwierig prognostizierbarem Wärmebedarf ist möglicherweise
aber eine Modifikation erforderlich.
Diese Herangehensweise muss auch in Zukunft dem dynamischen, technischen Fortschritt
und der Innovationskraft in der Wärmeversorgung Rechnung tragen. Ebenso muss auch
zukünftig die Versorgungssicherheit sichergestellt werden. Die Stadtwerke Münster GmbH
werden daher aufgefordert, auch andere Versorgungskonzepte weiter zu verfolgen (z.B. die
Entwicklung von Wasserstofftechnologien). Sollten sich hieraus neue Erkenntnisse und
Handlungsmöglichkeiten ergeben, werden diese in das Konzept zur klimagerechten
Wärmeversorgung aufgenommen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Stadtverwaltung und Stadtwerke Münster GmbH bereits
begonnen haben, Nahwärmekonzepte auf Basis erneuerbarer Energien für städtische
Wohnbaugebiete zu entwickeln und fallbezogen auf Umsetzbarkeit zu prüfen. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken Münster für neue
Baugebiete sehr frühzeitig die detaillierten Rahmenbedingungen für erneuerbare
Wärmeversorgungskonzepte zu definieren. Ziel ist es, schon beim städtebaulichen Entwurf die
erhöhte Komplexität und den gesteigerten Infrastrukturbedarf sowie verlängerte Zeitschienen
für die Wärmeversorgungsplanung von erneuerbaren Wärmeerzeugungskonzepten zu
berücksichtigen. Außerdem wird die Stadt Münster geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine
sehr hohe Anschlussdichte im Falle der Stufen a) und b) zu erreichen, damit diese auch
wirtschaftlich planbar und umsetzbar sind. Eine hohe Anschlussdichte kommt sowohl
Betreibern als auch Wärmeabnehmern zugute und erhöht damit die Realisierungschancen.
5. Der Ratsantrag der CDU-Fraktion A-R/0017/2021 (Anlage 1) wird aufgegriffen und ist mit der
Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die oben genannten Beschlüsse haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Mit dem Antrag A-R/0017/2021 schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, in neuen Baugebieten die
Machbarkeit und Umsetzung von Nahwärmenetzen mit erneuerbar erzeugter Wärme zu prüfen.
Insbesondere sollen dabei gemäß Antrag kalte Nahwärmenetze betrachtet werden, die auf
erneuerbare Wärmeerzeugungslösungen setzen und mittels lokal erzeugtem Photovoltaik-Strom
betrieben werden. Ziel sei es künftig auf die Verlegung von Gasversorgungsleitungen für und in
Neubaugebieten zu verzichten.
Nahwärmenetze sind ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Wärmeversorgung in
Neubaugebieten. Eine reine Konzentration auf neue Nahwärmenetze würde die erweiterte Nutzung
der bestehenden Infrastruktur des Fernwärmenetzes ausschließen. Die Fernwärmeversorgung in
Münster soll aber zukünftig möglichst ohne fossile Verbrennung stattfinden (z. B. durch
Tiefengeothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen am Dortmund-Ems-Kanal). Dieses Potenzial für

- 3 -
V/0317/2022
eine nachhaltige Wärmeversorgung sollte unbedingt mitbetrachtet werden, sodass diese in das
Stufenkonzept aufgenommen wird.
Zu 1:
Die Stadt Münster hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Die
Klimaneutralität wird hierbei u. a. über den kompletten Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern
definiert. Bei den langen Investitions- und Betriebshorizonten von Infrastrukturen zur
Energieversorgung müssen Entscheidungen für die Wärmeversorgung neuer Baugebiete bereits jetzt
auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Die Stadt Münster kann sehr viel zur Reduzierung der CO2-
Emissionen im Stadtgebiet beitragen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen und
Handlungsspielräumen ist aber selbst bei Umsetzung aller kommunalen Handlungsmöglichkeiten die
Erreichung der Klimaneutralität für Münster bis 2030 alleine durch kommunale Maßnahmen nicht
möglich. Vielmehr bedarf es zusätzlich auch einer Änderung des deutschen und europäischen
Rahmens. Vor diesem Hintergrund ist es aber von besonderer Bedeutung, dass die Stadt alle
möglichen kommunalen Reduzierungsmaßnahmen tatsächlich umsetzt.
Eine Reduzierung der CO2-Emissionen bei der Schaffung neuer Baugebiete kann durch
1. einen hohen energetischen Standard der Gebäude
2. die Nutzung lokaler erneuerbarer Energien und
3. eine nachhaltige Energieversorgung des Gebietes
erzielt werden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 (Vorlage V/0434/2021) den für städtebauliche Verträge
und liegenschaftliche Verträge geltenden Energiestandard an die Zielsetzung Klimaneutralität
ausgerichtet. Dementsprechend sind seit 01.10.2021 Neubauten grundsätzlich verpflichtend als
Effizienzhaus 40 (früher bekannt als KfW 40) zu errichten. Dieser etablierte Standard der Kreditanstalt
für Wiederaufbau unterschreitet die gesetzlichen Mindestanforderungen und gibt über die Kennzahl
an, wie energieeffizient ein Gebäude hinsichtlich Wärmedämmung und Energieversorgung ist
(verringerter Jahres-Primärenergiebedarf in Prozent). Diese Anforderungen gewährleisten, dass die
CO2-Emissionen von Neubauten effektiv gesenkt werden. Unter Einhaltung weiterer Kriterien kann für
die Unterschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Förderung gewährt werden. Aktuell
sind diese Förderprogramme aber kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Zur stärkeren Nutzung der Solarenergie hat der Rat außerdem beschlossen, dass in städtebauliche
und liegenschaftliche Verträge für neue Wohn- und geheizten Nichtwohngebäude auch eine
Verpflichtung zur Errichtung einer Solaranlage aufgenommen werden soll. Mit der zeitgleich mit dieser
Vorlage zu beratenden Ratsvorlage V/0319/2022 schlägt die Verwaltung vor, künftig in allen neuen
Bebauungsplänen eine Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage festzusetzen. Hierdurch würde
die Solarpflicht jetzt auch auf alle privaten Grundstücke in Bebauungsplangebieten sowie nicht
geheizte Gewerbebauten ausgedehnt und damit die lokal erzeugte Energiemenge weiter gesteigert.
Das vorgeschlagene Stufenkonzept zur Wärmeversorgung führt zu einer deutlich verstärkten
Nutzung lokaler erneuerbarer Energien auch im Wärmebereich. Die neuen Wohn- und
Gewerbegebiete werden bei allen vorgesehenen Stufen nachhaltig mit Wärme versorgt, so dass auch
dieser wichtige Bereich auf das Ziel der Klimaneutralität 2030 ausgerichtet wird.
Zu 2.
Die bestehende Fernwärme-Infrastruktur in Münster stellt schon heute eine effiziente
Wärmeversorgung für die verdichteten Bestandsstrukturen dar. Die Wärmeerzeugung erfolgt aus
hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung im GuD-Erdgasheizkraftwerk am Standort Hafen. Der noch

- 4 -
V/0317/2022
heute in anderen Städten angestrebte Kohleausstieg wurde bereits Anfang der 2000er vollzogen. Die
bei der Stromerzeugung anfallende Wärme wird in das Fernwärmenetz eingespeist und an die
angeschlossenen Gebäude geliefert. Diese bestehende Infrastruktur bietet in den angeschlossenen
Stadtgebieten eine wichtige Säule der nachhaltigen Wärmeversorgung und soll weiter gestärkt
werden. Durch die Umstellung der Wärmeeinspeisung auf erneuerbare Energien werden auf einen
Schlag alle angeschlossenen Verbraucher erreicht, so dass Maßnahmen in diesem Bereich eine
große Wirksamkeit im Vergleich zu objektbezogenen Maßnahmen haben (vgl. V/0628/2021
Klimaneutralität 2030 Anlage 1). Diese Sichtweise wird durch diverse Studien bestätigt (z.B.
Metastudie: „Grüne Fernwärme für Deutschland“ https://www.bdew.de). Mit Blick auf die vermehrte
Einspeisung von erneuerbaren Stromerzeugern können die steuerbaren Kraft-Wärme-Kopplung
Erzeugungsanlagen in der Zuständigkeit der Stadtwerke einen wichtigen Beitrag zur
Versorgungssicherung leisten. Diese künftige Entwicklung soll bei der Erstellung des
Transformationsplan berücksichtigt werden.
Im Zuge der bereits begonnenen Transformation der Wärmestrategie der Stadtwerke Münster wird die
Fernwärme-Erzeugung zukünftig auf fossilfreie Erzeugungsanlagen umgestellt. Die Wärmestrategie
wurde 2021 in verschiedenen politischen und verwaltungsinternen Gremien vorgestellt. Die
zukünftigen Leittechnologien sollen in der Tiefengeothermie, der Solarthermie und
Großwärmepumpen bestehen. Bereits jetzt befinden sich als erste Maßnahmen zwei Wärmepumpen-
Projekte und ein Solarthermie-Projekt in Planung, parallel werden die Potenziale der
Tiefengeothermie u.a. mithilfe der Landesseismik NRW konkretisiert (siehe hierzu
https://www.stadtwerke-muenster.de. Die Wärmestrategie soll zukünftig mit einem
Transformationsplan im Rahmen der „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ weiter konkretisiert
werden und so Zugang zu notwendigen Fördermitteln ermöglichen. Dieser Transformationsplan ist
zurzeit das verbindlichste, bekannte Instrument zur Zukunftsplanung in der Fernwärme.
Der grundsätzlichen Bestrebung, das Potenzial der Fernwärme zu nutzen und zu stärken, können im
Einzelfall Restriktionen entgegenstehen. Es können begrenzte Netzkapazitäten vorliegen und einen
Anschluss verhindern. Zudem unterliegt der Fernwärme-Ausbau und -Betrieb den Anforderungen an
einen wirtschaftlichen Betrieb, weshalb beispielsweise entfernt liegende Neubaugebiete nicht
wirtschaftlich zweckmäßig angeschlossen werden können. Dies ist insbesondere vom Verhältnis des
Wärmebedarfs zur Anbindungslänge abhängig. Darüber hinaus können regulatorische Bestimmungen
die Investoren von Neubaugebieten beim Anschluss an die Fernwärme besonders fördern oder aber
hemmen. Um spezielle Anforderungen zu erfüllen, müssen ggf. innovative Kombinationen von lokaler
erneuerbarer Wärmeerzeugung und Fernwärme-Netzanschluss im Einzelfall geprüft und technisch
sowie wirtschaftlich evaluiert werden. Alle diese Faktoren müssen bei der jeweiligen
Anschlussentscheidung bewertet werden.
Sofern ein Neubaugebiet ausreichende Wärmebedarfe für eine zentrale Wärmeversorgung aufweist
und Fernwärme als bevorzugte Option ausscheidet, wird eine Nahwärmeversorgung geprüft und bei
technischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Machbarkeit umgesetzt. Dabei sind die technischen
Restriktionen einzelfallbezogen zu prüfen und zu berücksichtigen. Beispielsweise können
kleinräumige Grünflächen oder starke Bepflanzung das Potenzial von Erdsonden begrenzen oder je
nach Lage ggf. genehmigungsrechtliche Einschränkungen bestehen.
Um nach der Ausschöpfung von technisch und wirtschaftlich erschließbaren erneuerbaren
Potenzialen verbleibende Wärmebedarfe zu decken, können anteilig auch verbrennungsbasierte
T echnologienunter Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen oder erneuerbaren Energien eingesetzt
werden. Das können beispielsweise Biomethan oder zukünftig auch grüner Wasserstoff sein.
Sofern sich weder die Fernwärme- noch eine Nahwärmeversorgung als realisierbar darstellen, erfolgt
eine private Selbstversorgung. Die Einflussnahme der Stadt auf die Art der Wärmeversorgung ist in
diesem Fall eingeschränkt. Im Einfamilienhaus mit Gebäudestandard EH40 ist eine Luftwärmepumpe
der Stand der T echnik und die wahrscheinlichste Option. Zulässig sind aber auch beispielsweise
verbrennungsbasierte Pelletkessel. In Mehrfamilienhäusern, sind je nach Gebäudegröße Luft-
Wärmepumpen ebenso wie Erdwärme- oder Eisspeicher-Wärmepumpen und Pelletkessel die
wahrscheinlichsten Optionen. Es ist geplant, das Gebäudeenergiegesetz so zu ändern, dass ab

- 5 -
V/0317/2022
01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden
muss. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch in den Gebieten mit dezentraler Wärmeversorgung
diese zukünftig nachhaltig erzeugt wird (keine reinen Öl- oder Gasheizungen).
Dieses Vorgehen entspricht auch dem Ergebnis der Beratung der Vorlage V/0628/2021 Konzeptstudie
„Münster Klimaneutralität 2030“. Der Rat hat am 29.09.2021 als Adhoc Maßnahme 7 der Vorlage
die Verwaltung beauftragt, über das Pilotprojekt „Albachten-Ost“ hinaus für künftige neu zu
entwickelnde Wohngebiete individuell passende Wärme- und Energiekonzepte zu prüfen. Primäres
Ziel ist dabei eine möglichst vollständige Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien.
Es ist sinnvoll, diesen Prüfschritt bei Planungen und Projekten durchzuführen, die von dritter Seite
initiiert und durchgeführt werden (z.B. vorhabenbezogene Bebauungspläne). Insbesondere bei den
Nicht-Wohngebieten muss allerdings auf den spezifischen Bedarf von Gewerbe- und
Industriebetrieben reagiert werden, sodass sich neben den o.g. Stufen auch Alternativen mit
konventionellen oder erneuerbaren Gasnetzen als sinnvoll oder notwendig erweisen können.
Im Zuge der inzwischen beschleunigten Energie- und Wärmewende ist eine dynamische Entwicklung
verschiedener T echnologienzu beobachten (z.B. in den vergangenen Jahren bei Wärmepumpen). Die
Stadtverwaltung und die Stadtwerke werden die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen und
sinnvolle innovative T echniken in das Wärmeversorgungskonzept integrieren. Aktuell sind dies
insbesondere erneuerbare Gase wie beispielsweise Wasserstoff, die auch im Gebäudebestand und
für die Absicherung der allgemeinen Energieversorgung große Potenziale aufweisen.
Darüber hinaus muss die Auslastung der verschiedenen Infrastrukturen – insbesondere auch unter
dem Aspekt der Versorgungssicherheit – stets berücksichtigt werden.
Zu 3.
Für das städtische Neubaugebiet „Albachten-Ost“ wurde eine technische und wirtschaftliche Vorstudie
für den Einsatz von Nahwärmenetzen durchgeführt. Gemeinsam mit dem Gutachterbüro
„Energielenker“ ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtentwicklung am
17.06.2021 vorgestellt worden, wie die Voraussetzungen für die Machbarkeit geprüft wurden.
Wirtschaftlich sind sowohl warme wie auch kalte Nahwärmenetze dem Einsatz von dezentralen Luft-
Wärme-Pumpen gegenübergestellt worden. Der Nachweis konnte erbracht werden, dass im
Baugebiet ein kaltes Nahwärmenetz sowohl in Verbindung mit einem Energiestandard Effizienzhaus
55 als auch Effizienzhaus 40 wirtschaftlich ist. Dieses kalte Nahwärmenetz wird nun von den
Stadtwerken Münster in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung geplant. Ziel der Stadt und der
Stadtwerke Münster ist die Umsetzung eines kalten Nahwärmenetzes als Prototyp, um diesen bei
erfolgreicher Realisierung und positiven Betriebserfahrungen in nachfolgenden Projekten erneut
einzusetzen.
Neben den kalten Nahwärmenetzen können auch technologische Alternativen mit warmen
Nahwärmenetzen begründete Vorteile aufweisen. Diese sollen explizit nicht ausgeschlossen sein und
ebenfalls geprüft werden.
In den zurzeit in Planung befindlichen Neubaugebieten Handorf – Kirschgarten, Handorf – nördlich
Kötterstraße und Maikottenweg sind bereits in der frühen Entwurfsphase Flächenansprüche für
dezentrale Einrichtungen von Nahwärmenetzen eingeplant und Wärmeversorgungskonzepte in
Untersuchung.
Kalte Nahwärmenetze nutzen erneuerbare Wärmequellen und werden mit sehr niedrigen
T emperaturen nahe der Umgebungstemperatur betrieben. Beispielweise wird dabei Erdwärme /
oberflächennahe Geothermie mittels eines zentralen Erdsondenfeldes gewonnen oder
niedertemperierte, unvermeidliche Abwärme als Wärmequelle genutzt. Diese niedertemperierte
Wärmeenergie wird dann über ein Verteilnetz zu den angeschlossenen Gebäuden geliefert. Dort
nutzen schließlich dezentrale, elektrisch angetriebene Wärmepumpen diese Energie und stellen die
typischen Heiz- und Warmwassertemperaturen bereit. Der für die elektrischen Wärmepumpen
benötigte Strom sollte möglichst lokal über PV-Dachanlagen erzeugt werden.

- 6 -
V/0317/2022
Zu 4.
Die Prüfung ob eine zentrale Wärmeversorgung eines neuen Baugebietes möglich ist, muss in einem
sehr frühen Planungsstadium erfolgen. Daher ist es zwingend erforderlich, schon frühzeitig die
Stadtwerke in den Entwicklungsprozess eines Baugebietes mit einzubeziehen. Dies wird bei den
aktuellen Projekten auch bereits umgesetzt.
Um die wirtschaftliche und technische Planungssicherheit mit einer hohen Anschlussquote in den
Stufen a) und b) zu stärken, prüft die Stadtverwaltung geeignete Maßnahmen und führt diese durch
(z.B. vertragliche Regelungen, frühzeitige und transparente Bürger- / Bauherren- und
Investoreninformation). Eine sehr hohe Anschlussquote ist die Grundvoraussetzung, um die
Investitions- und Betriebskosten auf die Schultern vieler Nutzer zu verteilen und auf diese Weise ein
wettbewerbsfähiges Versorgungsangebot zu machen. Eine frühzeitig gesicherte Anschlussquote
ermöglicht eine bessere Planungssicherheit und reduziert so die Gesamtkosten
Zu 5:
Mit dem Antrag A-R/0017/2021 schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, in neuen Baugebieten die
Machbarkeit und Umsetzung von Nahwärmenetzen mit erneuerbar erzeugter Wärme zu prüfen. Ziel
sei es, künftig auf die Verlegung von Gasversorgungsleitungen für und in Neubaugebieten zu
verzichten.
Diese Anregung wird mit dieser Vorlage aufgegriffen (siehe Beschlusspunkt 2.).
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Ratsantrag Nr. A-R/0017/2021

Beratungsverlauf (4)

07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kötterstraße
  • Kirschgarten
  • Maikottenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0317/2022
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2022
Erstellt
05.05.2022 15:27