212110-02 ST
Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212110-02 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.01.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag bezieht sich auf die Planung der Straße „Am Hauptbahnhof“. Hierzu gab es in 2017 die Beratung und den Beschluss der Vorplanung. Die Entwurfsplanung wurde am 07.02.2019 nach Vorberatung aller betroffenen Gremien durch den Rat beschlossen (DS-Nr. 1812806). Der Gehwegbereich vor dem Maximiliancenter hat nach den Plänen eine Grundbreite von 4,98 Metern. Dieser wird im Bereich der Stadtbahnhaltestellenüberdachung auf 2,96 Meter Haltestellenbereich und 2,02 Meter zusätzlichem Gehweg aufgeteilt, zwei Baumstandorte sind geplant. Der Haltestellenbereich in Höhe der Haltestellenüberdachung ist mit 2,96 Meter ausreichend breit bemessen, Zugänge für Stadtbahnkunden sind zur Poststraße und Maximilianstraße gut erreichbar. Der Teil mit verbleibendem 2,02 Meter breitem Gehweg zwischen Überdachung und Gebäudefassade liegt im Bereich des Treppenhauses des Maximiliancenters, welches nur von Hausbewohnern und Angestellten genutzt wird. Eine Erschließung der Geschäfte erfolgt über diesen Eingang nicht. Für Umsteiger zwischen ZOB und Hauptbahnhof stehen direkte signalgesicherte Zugänge über die Straße „Am Hauptbahnhof“ im Bereich der heutigen provisorischen Stadtbahnhaltestelle und über den Fußgängertunnel zwischen ZOB und Hauptbahnhof zur Verfügung. Im Bereich des Baumstandortes zur Poststraße springt die Schaufensterfront zurück, sodass sich hier ein größerer Verkehrsraum ergibt. Insgesamt wird die Fußwegverbindung überwiegend für die Erschließung der Straßenbahnhaltestelle genutzt werden. Zugänge zu Geschäften sind hier nicht vorhanden. Für die Erreichbarkeit der Fußgängerzone vom Hauptbahnhof und vom neuen ZOB werden neben der Maximilianstraße die Gangolfstraße und die Poststraße als Hauptverbindungswege genutzt. Die Haltestelle und Straßenquerschnittsaufteilung ist Bestandteil des laufenden Planfeststellungsverfahrens der Straße „Am Hauptbahnhof“. Aus Sicht der Verwaltung sind die Gehwegbreiten auch im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungsansprüche auf beschränktem Raum ausreichend bemessen. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Poststraße
- Maximilianstraße
- Gangolfstraße
- Am Hauptbahnhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 212110-02 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 16.12.2021
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40