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212110-02 ST

Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs anpassen

Stellungnahme der Verwaltung 16.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 16.02.2022, TOP 4.6.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2800 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
212110-02 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
66 Tiefbauamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Gehwegplanungen "Am Hauptbahnhof" an 
Grundanforderungen des Fußgängerverkehrs 
anpassen 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
19.01.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
Der Bürgerantrag bezieht sich auf die Planung der Straße „Am Hauptbahnhof“.  
Hierzu gab es in 2017 die Beratung und den Beschluss der Vorplanung. Die 
Entwurfsplanung wurde am 07.02.2019 nach Vorberatung aller betroffenen 
Gremien durch den Rat beschlossen (DS-Nr. 1812806). 
Der Gehwegbereich vor dem Maximiliancenter hat nach den Plänen eine 
Grundbreite von 4,98 Metern. Dieser wird im Bereich der 
Stadtbahnhaltestellenüberdachung auf 2,96 Meter Haltestellenbereich und 2,02 
Meter zusätzlichem Gehweg aufgeteilt, zwei Baumstandorte sind geplant. Der 
Haltestellenbereich in Höhe der Haltestellenüberdachung ist mit 2,96 Meter 
ausreichend breit bemessen, Zugänge für Stadtbahnkunden sind zur 
Poststraße und Maximilianstraße gut erreichbar. Der Teil mit verbleibendem 
2,02 Meter breitem Gehweg zwischen Überdachung und Gebäudefassade liegt 
im Bereich des Treppenhauses des Maximiliancenters, welches nur von 
Hausbewohnern und Angestellten genutzt wird. Eine Erschließung der 
Geschäfte erfolgt über diesen Eingang nicht. 
Für Umsteiger zwischen ZOB und Hauptbahnhof stehen direkte 
signalgesicherte Zugänge über die Straße „Am Hauptbahnhof“ im Bereich der 
heutigen provisorischen Stadtbahnhaltestelle und über den Fußgängertunnel 
zwischen ZOB und Hauptbahnhof zur Verfügung. Im Bereich des 
Baumstandortes zur Poststraße springt die Schaufensterfront zurück, sodass 
sich hier ein größerer Verkehrsraum ergibt. Insgesamt wird die 
Fußwegverbindung überwiegend für die Erschließung der 
Straßenbahnhaltestelle genutzt werden. Zugänge zu Geschäften sind hier nicht 
vorhanden. Für die Erreichbarkeit der Fußgängerzone vom Hauptbahnhof und 
vom neuen ZOB werden neben der Maximilianstraße die Gangolfstraße und die 
Poststraße als Hauptverbindungswege genutzt. 
Die Haltestelle und Straßenquerschnittsaufteilung ist Bestandteil des laufenden 
Planfeststellungsverfahrens der Straße „Am Hauptbahnhof“. Aus Sicht der 
Verwaltung sind die Gehwegbreiten auch im Hinblick auf die verschiedenen 
Nutzungsansprüche auf beschränktem Raum ausreichend bemessen. 
Seite 1 von 2

Seite 2  
——
Beschlussvorschlag für den Bürgerausschuss: 
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der 
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem 
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen 
vorgesehene Verfahren abgeschlossen. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
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Beratungsverlauf (2)

19.01.2022 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.6.2 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
16.02.2022 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.6.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Poststraße
  • Maximilianstraße
  • Gangolfstraße
  • Am Hauptbahnhof

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Details

Vorlagen-Nr.
212110-02 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
16.12.2021
Erstellt
18.01.2026 04:40