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V/0519/2020

Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise

Vorlagen 02.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 11.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6313 Zeichen

V/0519/2020 
V/0519/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und dieTeilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und 
offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona-Krise den Erlass der hälftigen Elternbei-
träge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für 
die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020. 
 
2. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona-Krise den vollständigen Erlass der El-
ternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förder-
schulen und offenen Ganztagsschulen für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Siewert 
Telefon: 492-5147 
SiewertS@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5130 
KratzTrutti@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0519/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2020 -1.523.622 € Erlass der Eltern-
beiträge 
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2020  +761.811 € Erstattung des 
Landes NRW 
  Saldo 2020   -761.811 €  
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2020   -665.060 € Erlass der Eltern-
beiträge 
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2020   +166.265 € Erstattung des 
Landes NRW 
  Saldo 2020   -498.795 €  
 
 
Begründung: 
 
1. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege: 
 
Ab dem 08.06.2020 wurde das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuung in NRW aufgehoben 
und gleichzeitig ein eingeschränkter Regelbetrieb für alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen und 
der Kindertagespflege ermöglicht.  
 
Aufgrund der Infektionslage ist eine Betreuung allerdings weiterhin nicht ohne qualitative und quanti-
tative Einschränkungen möglich. So ist insbesondere der zeitliche Betreuungsumfang um 10 Stunden 
pro Woche reduziert und beträgt danach 15, 25 und 35 Stunden. Auch kann insbesondere wegen 
bestehender Personalengpässe aller Träger wegen Zugehörigkeit der Mitarbeitenden zu Risikogrup-
pen die Betreuung nicht zur vereinbarten Qualität sichergestellt werden. 
 
Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung NRW mit den Kom-
munalen Spitzenverbänden darauf verständigt, den Eltern in den Monaten Juni und Juli 2020 die Hälf-
te der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erlassen. Den Ausfall 
der Beiträge teilen sich Land und Kommune hälftig. 
 
Der Erlass der hälftigen Elternbeiträge für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 ist daher ein 
fairer Kompromiss. Durch die Zusage des Landes NRW, sich zur Hälfte am Ausfall der Elternbei-
träge zu beteiligen, beträgt die Mindereinnahme der Stadt Münster ¼ der Beiträge. 
 
Aus verwaltungstechnischen Gründen und zur Sicherstellung einer zeitnahen Versendung der 
Beitragsbescheide an die Eltern wird der Elternbeitrag für die Betreuung in Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege für Juni 2020 auf 0 € und ab Juli 2020 in voller Höhe festgesetzt. 
Der Erlass der hälftigen Elternbeiträge für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 ist damit umge-
setzt. Die Eltern erhalten einen entsprechenden Beitragsbescheid.

- 3 - 
V/0519/2020 
2. Elternbeiträge für Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen: 
 
Die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen finden bis zum 
Beginn der Sommerferien in NRW am 29.06.2020 nur im Rahmen einer Notbetreuung statt.  
Die Betreuungssituation ist daher nicht vergleichbar mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in 
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.  
 
Grundsätzlich haben Kinder, die an einem Betreuungsangebot an einer offenen Ganztagsschul e teil-
nehmen, im Rahmen des Betreuungsvertrag s einen Anspruch auf 6 Wochen Ferienbetreuung pro 
Schuljahr. Aufgrund der Corona -Krise konnte dieser Anspruch in den Osterferien nicht realisiert we r-
den.  
 
Daher wird der Elternbeitrag für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 vollständig erlassen. 
 
Auch für die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen hat 
sich die Landesregierung NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, den El-
tern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Land und Kommune teilen sich den Ausfall der Beiträge 
hälftig. 
Eine darüber hinausgehende Beteiligung des Landes NRW am Ausfall der Elternbeiträge für die 
Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen aufgrund der derzeitigen Notbetreuung wird 
nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung zurzeit geprüft. 
 
3. Fazit: 
 
Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege werden für die Zeit 
vom 01.06.2020 – 31.07.2020 zur Hälfte erlassen. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird der 
Elternbeitrag für die Zeit vom 01.06.2020 – 30.06.2020 auf 0 € festgesetzt und ab dem 01.07. 
2020 in voller Höhe erhoben. 
 
Die Elternbeiträge für Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztags-
schulen werden für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 vollständig erlassen.  
 
Mit Beginn des neuen Kita- und Schuljahres am 01.08.2020 werden die Elternbeiträge für die 
Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und 
Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen regulär in voller 
Höhe erhoben. Sollten aufgrund der Corona-Krise ab dem 01.08.2020 neue Anpassungen not-
wendig sein, werden diese dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

2152 Zeichen

Anlage A zur V/0519/2020 
Kurzüberblick 
Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege 
und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und 
offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung und der nur im 
Rahmen einer Notbetreuung stattfindenden Betreuungsangebote an Grund- und Förderschu-
len benötigen Eltern auch über den 31.05.2020 hinaus eine finanzielle Entschädigung. Der 
Erlass der hälftigen Elternbeiträge für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 für die Betreu-
ung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und der vollständige Erlass der El-
ternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ist daher ein fairer Kompromiss.  
Das Land NRW hat eine hälftige Beteiligung an den ausfallenden Elternbeiträgen für Juni und 
Juli 2020 zugesagt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung

Beratungsverlauf (4)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 11.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0519/2020
Typ
Vorlagen
Datum
02.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37