V/0519/2020
Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise
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Beschlussvorlage
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V/0519/2020 V/0519/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und dieTeilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise Beratungsfolge 09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona-Krise den Erlass der hälftigen Elternbei- träge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020. 2. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona-Krise den vollständigen Erlass der El- ternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förder- schulen und offenen Ganztagsschulen für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 05.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Siewert Telefon: 492-5147 SiewertS@stadt- muenster.de Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5130 KratzTrutti@stadt- muenster.de - 2 - V/0519/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2020 -1.523.622 € Erlass der Eltern- beiträge Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2020 +761.811 € Erstattung des Landes NRW Saldo 2020 -761.811 € Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2020 -665.060 € Erlass der Eltern- beiträge Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2020 +166.265 € Erstattung des Landes NRW Saldo 2020 -498.795 € Begründung: 1. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege: Ab dem 08.06.2020 wurde das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuung in NRW aufgehoben und gleichzeitig ein eingeschränkter Regelbetrieb für alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ermöglicht. Aufgrund der Infektionslage ist eine Betreuung allerdings weiterhin nicht ohne qualitative und quanti- tative Einschränkungen möglich. So ist insbesondere der zeitliche Betreuungsumfang um 10 Stunden pro Woche reduziert und beträgt danach 15, 25 und 35 Stunden. Auch kann insbesondere wegen bestehender Personalengpässe aller Träger wegen Zugehörigkeit der Mitarbeitenden zu Risikogrup- pen die Betreuung nicht zur vereinbarten Qualität sichergestellt werden. Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung NRW mit den Kom- munalen Spitzenverbänden darauf verständigt, den Eltern in den Monaten Juni und Juli 2020 die Hälf- te der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommune hälftig. Der Erlass der hälftigen Elternbeiträge für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 ist daher ein fairer Kompromiss. Durch die Zusage des Landes NRW, sich zur Hälfte am Ausfall der Elternbei- träge zu beteiligen, beträgt die Mindereinnahme der Stadt Münster ¼ der Beiträge. Aus verwaltungstechnischen Gründen und zur Sicherstellung einer zeitnahen Versendung der Beitragsbescheide an die Eltern wird der Elternbeitrag für die Betreuung in Kindertageseinrich- tungen und Kindertagespflege für Juni 2020 auf 0 € und ab Juli 2020 in voller Höhe festgesetzt. Der Erlass der hälftigen Elternbeiträge für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 ist damit umge- setzt. Die Eltern erhalten einen entsprechenden Beitragsbescheid. - 3 - V/0519/2020 2. Elternbeiträge für Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen: Die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen finden bis zum Beginn der Sommerferien in NRW am 29.06.2020 nur im Rahmen einer Notbetreuung statt. Die Betreuungssituation ist daher nicht vergleichbar mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Grundsätzlich haben Kinder, die an einem Betreuungsangebot an einer offenen Ganztagsschul e teil- nehmen, im Rahmen des Betreuungsvertrag s einen Anspruch auf 6 Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr. Aufgrund der Corona -Krise konnte dieser Anspruch in den Osterferien nicht realisiert we r- den. Daher wird der Elternbeitrag für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 vollständig erlassen. Auch für die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen hat sich die Landesregierung NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, den El- tern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Land und Kommune teilen sich den Ausfall der Beiträge hälftig. Eine darüber hinausgehende Beteiligung des Landes NRW am Ausfall der Elternbeiträge für die Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen aufgrund der derzeitigen Notbetreuung wird nach Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung zurzeit geprüft. 3. Fazit: Die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege werden für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 zur Hälfte erlassen. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird der Elternbeitrag für die Zeit vom 01.06.2020 – 30.06.2020 auf 0 € festgesetzt und ab dem 01.07. 2020 in voller Höhe erhoben. Die Elternbeiträge für Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztags- schulen werden für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 vollständig erlassen. Mit Beginn des neuen Kita- und Schuljahres am 01.08.2020 werden die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen regulär in voller Höhe erhoben. Sollten aufgrund der Corona-Krise ab dem 01.08.2020 neue Anpassungen not- wendig sein, werden diese dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0519/2020 Kurzüberblick Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung und der nur im Rahmen einer Notbetreuung stattfindenden Betreuungsangebote an Grund- und Förderschu- len benötigen Eltern auch über den 31.05.2020 hinaus eine finanzielle Entschädigung. Der Erlass der hälftigen Elternbeiträge für die Zeit vom 01.06.2020 – 31.07.2020 für die Betreu- ung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und der vollständige Erlass der El- ternbeiträge für die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen ist daher ein fairer Kompromiss. Das Land NRW hat eine hälftige Beteiligung an den ausfallenden Elternbeiträgen für Juni und Juli 2020 zugesagt. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung Finanzierung Produktgruppe: 0602 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0519/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37