V/0131/2017
Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise
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Anlage Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 22.02.2017
3830 Zeichen
Protokoll der Schulkonferenz der Uppenbergschule am 22.02.2017 Anwesend: Stimmberechtigt: Herr Klein, Elternvertreter Frau List, Elternvertreterin Frau Gburek, Vertreterin der Lehrerkonferenz Herr Kießling, Vertreter der Lehrerkonferenz Hassan Chouiekh, Vertreter der Schülervertretung Swinden Sathuaseelan, Vertreter der Schülervertretung Beratende Stimme: Herr Born, Schulleitung, Vorsitz Es wurde festgestellt, dass Ort, Zeit, und Tagesordnung den Mitglieder und Teilnahmeberechtigten ordnungsgemäß bekanntgegeben worden sind. Es waren sechs stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Beschluss Die Schulkonferenz spricht sich gegen eine Schließung der Uppenbergschule aus. Sie sieht eine zwingende Notwendigkeit für ein wohnortnahes Angebot im Norden Münsters für Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung in einer Förderschule in den Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung benötigen. Der Rat der Stadt Münster sollte sich nicht für eine Schulschließung zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/17 und somit zum Stichtag 31.07.2017 aussprechen. Er sollte sich dazu entschließen, entsprechend der bestehenden und zu erwartenden Bedarfe nach sonderpädagogischer Förderung im Bereich Lernen und Soziale und emotionale Entwicklung in der Region den Standort Uppenbergschule zu erhalten. Mit seiner Entscheidung soll der Rat die Grundlage schaffen, dass die Uppenbergschule auch in Zukunft in sächlicher, räumlicher und personeller Hinsicht den Bedürfnissen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schülern gerecht werden kann. Erläuterungen zum Beschluss 1. Die Schulkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung die erforderliche Schülerzahl unterschreitet. Die Schulkonferenz weist daraufhin, dass diese Mindestgröße unterschritten wurde, da aufgrund der neuen AOSF Schülerinnen und Schüler nur noch vom 4. bis 6. Schulbesuchsjahr ohne Elternwillen für ein AOSF vorgeschlagen werden konnten. Aufgrund dessen wurden weitaus weniger Schülerinnen und Schüler in Förderschulen LES angemeldet, was dazu führte, dass auch die Schülerzahlen der Uppenbergschule erheblich gesunken sind. 2. Die Schulkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass die an den aufzulösenden Teilstandorten in Hiltrup und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 6 in Hiltrup und 4 in Roxel) versorgt werden sollen und einige Schülerinnen und Schüler ins Gemeinsame Lernen wechseln. Die meisten Schülerinnen und Schüler werden zu anderen Förderschulen (Albert-Schweitzer-Schule bzw. Pestalozzischule Dülmen oder zur Overbergschule Beckum) wechseln. 3. Sollte sich der Rat der Stadt Münster entgegen d em Votum der Schulkonferenz der Uppenbergschule für eine Schulschließung zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017 aussprechen, wünscht sich das Kollegium ein Mitspracherecht bei der Umsetzung wie folgt: a. Die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“. b. Die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler e rfolgt in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus längstens bis zum Sommer 2018. Danach sollen wie von der Verwaltung der Stadt Münster vorgeschlagen die verbliebenen drei Klassen in das Gebäude der Albert- Schweitzer-Schule an der Manfred-von-Richthofen-Straße wechseln. c. Das am Schulstandort Kinderhaus befindliche Sekr etariat und die Schulsozialarbeit sollen solange fortbestehen, solange am Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden. Protokoll: Frau Gburek
Anlage Beschlussfassung der Schulkonferenz ASS
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Manfred-von-Richthofen-Str. 49
Ruf (0251) 62 06 59-40
Fax (0251) 62 06 59-89
E-Mail: Albert-Schweitzer-Schule@stadt-muenster.de
- M o n t e s s o r i s c h u l e -
48145 MÜNSTER, 10.02.2017
Beschlussfassung der Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule vom 09.02.2017
zur Vorlage in der Ratssitzung
Punkt 3 des Beschlussvorschlages wird einstimmig angenommen.
Punkt 4 des Beschlussvorschlages wir einstimmig wie folgt geändert,
bzw. ergänzt:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und
Schüler in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in
Kinderhaus mindestens bis zum Sommer 2018 erfolgt. Den Schülerinnen und
Schülern der Abschlussstufe (jetzige Klassen 8 und 9) soll die Möglichkeit
gegeben werden, den Schulabschluss am Standort Kinderhaus zu erwerben,
damit den Jugendlichen das gewohnte Lernumfeld erhalten bleibt. Das am
Schulstandort Kinderhaus befindliche Sekretariat wird fortbestehen, solange am
Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden.
Punkt 5 des Beschlussvorschlages wird einstimmig angenommen.
Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule
gez. Reinhild Fenker
Vorsitzende der Schulkonferenz
ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE
Städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
Beschlussvorlage
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V/0131/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge 01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.03.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.03.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder- schulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale Entwicklung“ die erforderliche Schülerzahl unterschreitet. 2. Der Rat beschließt die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden Schüle- rinnen und Schüler zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sollen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus bis zum Sommer 2018 erfolgen soll und das dort befindliche Sekretariat solange fortbesteht, solange am Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden. Vorlagen-Nr.: V/0131/2017 Auskunft erteilt: Herr Zurfähr Ruf: 492-4024 E-Mail: Zurfaehr@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0131/2017 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die an den auslaufend aufgelösten Teilstandorten in Hiltrup und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 6 in Hiltrup und 4 in Roxel) versorgt sind und wohnortnah ins Gemeinsame Lernen an eine Regelschule oder ebenfalls zur Albert-Schweitzer-Schule wechseln. 6. Der Rat bekräftigt seinen Willen, dass zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot in Münster zur Aufrechterhaltung des Elternwahlrechts fortbestehen soll (siehe auch die im Zuge des „Rahmenkonzepts für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“, vgl. V/0743/2014/1.Erg.) und sieht die jetzige Maßnahme als Stabilisierung des Förderschulange- bots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und ‚emotionale und soziale Entwicklung‘ an. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Geneh- migung vorzulegen. Begründung: Ausgangslage: Bereits in seiner Sitzung am 29.06.2016 hat der Rat der Stadt Münster mit der Beschlussvorlage V/0383/2016 zur Kenntnis genommen, dass nach der Verordnung über die Mindestgröße der Förder- schulen die Uppenbergschule, Förderschule mit den Schwerpunkten „Lernen und emotionale & sozia- le Entwicklung“, die erforderliche Schülerzahl unterschreitet. Es wurde beschlossen, die Teilstandorte der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (Stichtag 31.07.2016) aufzulösen. Beim Hauptstandort in Kinderhaus wurde im Schuljahr 2016/2017 von schul- organisatorischen Maßnahmen abgesehen, jedoch wurden diese zum kommenden Schuljahr bereits angekündigt. Zu 1. + 2. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ müssen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Mindest- größenVO zur Fortführung mindestens 144 Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarstufe haben. Bei Förderschulen ohne Primarstufe beträgt die Mindestschülerzahl 112 Schülerinnen und Schüler. - 3 - V/0131/2017 In Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich mit der Uppenbergschule und der Albert- Schweitzer-Schule insgesamt noch zwei Förderschulen, die alleine oder in Kombination mit dem För- derschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ den Förderschwerpunkt „Lernen“ anbieten. Schülerzahlen im Förderschwerpunkt „Lernen“ an städtischen Förderschulen Schülerzahl Förderschule 4.Jahrgang gesamt 10.Jahrgang gesamt gesamt Albert- Schweitzer 4 35 26 134 169 Uppenberg, Kinderhaus 17 68 "ausge. Klasse" Roxel 11 15 "ausge. Klasse" Hiltrup 13 19 Schülerzahl Primarstufe Schülerzahl Sekundarstufe 102 * Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung, Schulstatistik 2016/2017 *Schülerzahl inkl. der dort beschulten SuS im Förderschwerpunkt ESE Die Uppenbergschule erfüllt demnach nicht die nach der Mindestgrößenverordnung erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführung, kann daher ohne schulorganisatorische Maßnahmen keine neu- en Schülerinnen und Schüler aufnehmen und muss aufgelöst werden. Noch deutlicher wird diese Notwendigkeit, wenn man die Prognose der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr betrachtet. Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2017/2018 Standort Primarstufe Klassen 5 bis 8 Klassen 9 & 10 Gesamt Kinderhaus 0 28 22 50 Roxel 0 0 4 4 Hiltrup 0 0 6 6 insgesamt 0 28 33 60 Schülerzahl Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 17.10.2016 Daher wird die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017 vorgeschlagen. Eine Anhörung zu dieser Maßnahme ist entsprechend § 76 SchulGNRW den Gremien der Schule zur rechtzeitigen Beteiligung vorgelegt worden. Avisierter Termin der Sitzung der Schulkonferenz ist der 22.02.2017. Der dort gefasste Beschluss wird in die Beratungskette eingebracht. - 4 - V/0131/2017 Zu 3. – 6. Das Kollegium und die Erziehungsberechtigten der SuS sind bereits zu einem frühen Zeitpunkt über diese schulorganisatorische Maßnahme informiert worden. Den am Hauptstandort Kinderhaus und den beiden Teilstandorten in Roxel und Hiltrup verbleibenden Schülerinnen und Schüler (SuS) wird die Möglichkeit geboten, zu SuS der Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ zu werden. Gleichwohl können sich die Erziehungsberechtigten aber auch im Rahmen der freien Schulwahl für eine andere Schule (alternativ zum Förderschulsystem auch an einer Regelschule im Gemeinsamen Lernen) entscheiden und müssen ihr Kind an der aufnehmenden Schule anmelden. Es soll darauf hingewirkt werden, die Auflösung der Schule bzw. den Übergang der SuS so zu gestal- ten, dass die bestehenden Netzwerke, Kompetenzen und Fähigkeiten der Uppenbergschule (wie z.B. hinsichtlich der Berufsorientierung) so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Beschulung der bislang am Hauptstandort Kinderhaus beschulten SuS ist, das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, in Form von „ausgelagerten Klassen“ der Albert-Schweitzer- Schule in den bisherigen Räumlichkeiten vorgesehen. Da an diesem Standort eine verhältnismäßig hohe Schülerzahl vertreten ist (prognostiziert sind im kommenden Schuljahr 50 SuS), wird das Auf- rechterhalten des Schulangebots zumindest bis zum Sommer 2018 schulorganisatorisch und päda- gogisch als vertretbar angesehen. Somit ist den SuS der Abschlussklasse die Möglichkeit geboten, den Schulabschluss in einem ge- wohnten Lernumfeld zu ermöglichen. Ziel sollte für alle weiteren SuS die schnellstmögliche Überführung zum Hauptstandort der Albert- Schweitzer-Schule sein. Zur Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs am Standort soll das in Kinderhaus befindliche Sekretariat solange fortbestehen, solange dort Schülerinnen und Schüler beschult werden. Zur Aufrechterhaltung eines Wahlrechts der Eltern wird diese schulorganisatorische Maßnahme auch zur Stabilisierung des städtischen Förderschulangebots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und ‚emotionale und soziale Entwicklung‘ gesehen. Die Gedanken der im „Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“ (vgl. V/0743/2014/1.Erg.) werden somit nochmals bekräftigt. Die Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule ist zu dieser schulorganisatorischen Maßnahme angehört worden. Das Gremium unterstützt diese Planung ausdrücklich, weist aber auch darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussstufe (im jetzigen Schuljahr 2016/2017 die Klassen - 5 - V/0131/2017 8 und 9) möglichst im gewohnten Lernumfeld Ihren Schulabschluss erwerben sollte und somit für die- se Schüler ein zweijähriger Verbleib am Standort in Kinderhaus für sinnvoll erachtet wird. Die auch mit der Schulleitung der Albert Schweitzer Schule abgestimmte Planung sieht die Beschu- lung am Standort der Uppenbergschule bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 vor. Eine längere Nutzung ist nicht prinzipiell ausgeschlossen; dies setzt aber voraus, dass dies pädagogisch und auch schulorganisatorisch sinnvoll und möglich ist und Räumlichkeiten auch weiterhin zur Verfügung ste- hen. Diese Frage kann und sollte im Schuljahr 2017/18 zwischen Schule, Schulaufsicht und Schulträ- ger vereinbart werden. Zu 7. Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterliegt gemäß § 81 Absatz 3 SchulGNRW der Geneh- migung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die dem Ratsbeschluss entsprechenden Anträge zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Schulkonferenzbeschluss der Albert-Schweitzer Schule vom 09.02.2017 Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule (die Sitzung ist für den 22.02.2017 terminiert) wird in die Beratungskette eingebracht
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Manfred-von-Richthofen-Straße 49
- Kinderhaus 17
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Details
- Aktenzeichen
- V/0131/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37