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V/0131/2017

Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise

Vorlagen 13.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 21.1

Anlage Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 22.02.2017

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Anlage Beschlussfassung der Schulkonferenz ASS

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Beschlussvorlage

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Anlage Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule vom 22.02.2017

3830 Zeichen

Protokoll der Schulkonferenz der Uppenbergschule am 22.02.2017 
Anwesend: 
Stimmberechtigt: 
Herr Klein, Elternvertreter 
Frau List, Elternvertreterin 
Frau Gburek, Vertreterin der Lehrerkonferenz 
Herr Kießling, Vertreter der Lehrerkonferenz 
Hassan Chouiekh, Vertreter der Schülervertretung 
Swinden Sathuaseelan, Vertreter der Schülervertretung 
 
Beratende Stimme: 
Herr Born, Schulleitung, Vorsitz 
 
Es wurde festgestellt, dass Ort, Zeit, und Tagesordnung den Mitglieder und 
Teilnahmeberechtigten ordnungsgemäß bekanntgegeben worden sind. Es waren sechs 
stimmberechtigte Mitglieder anwesend. 
 
Beschluss 
Die Schulkonferenz spricht sich gegen eine Schließung der Uppenbergschule aus. Sie 
sieht eine zwingende Notwendigkeit für ein wohnortnahes Angebot im Norden Münsters 
für Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung in einer Förderschule in den 
Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung benötigen.  
Der Rat der Stadt Münster sollte sich nicht für eine Schulschließung zum Ende des 
laufenden Schuljahres 2016/17 und somit zum Stichtag 31.07.2017 aussprechen. Er 
sollte sich dazu entschließen, entsprechend der bestehenden und zu erwartenden 
Bedarfe nach sonderpädagogischer Förderung im Bereich Lernen und Soziale und 
emotionale Entwicklung in der Region den Standort Uppenbergschule zu erhalten. Mit 
seiner Entscheidung soll der Rat die Grundlage schaffen, dass die Uppenbergschule 
auch in Zukunft in sächlicher, räumlicher und personeller Hinsicht den Bedürfnissen der 
ihr anvertrauten Schülerinnen und Schülern gerecht werden kann.  
 
Erläuterungen zum Beschluss 
 
1. Die Schulkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass nach  der Verordnung über die 
Mindestgrößen der Förderschulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten

Lernen und emotionale und soziale Entwicklung die erforderliche Schülerzahl 
unterschreitet.  
Die Schulkonferenz weist daraufhin, dass diese Mindestgröße unterschritten wurde, da 
aufgrund der neuen AOSF Schülerinnen und Schüler nur noch vom 4. bis 6. 
Schulbesuchsjahr ohne Elternwillen für ein AOSF vorgeschlagen werden konnten. 
Aufgrund dessen wurden weitaus weniger Schülerinnen und Schüler in Förderschulen 
LES angemeldet, was dazu führte, dass auch die Schülerzahlen der Uppenbergschule 
erheblich gesunken sind.  
2. Die Schulkonferenz nimmt zur Kenntnis, dass die an den aufzulösenden Teilstandorten in 
Hiltrup und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 
6 in Hiltrup und 4 in Roxel) versorgt werden sollen und einige Schülerinnen und Schüler 
ins Gemeinsame Lernen wechseln. Die meisten Schülerinnen und Schüler werden zu 
anderen Förderschulen (Albert-Schweitzer-Schule bzw. Pestalozzischule Dülmen oder 
zur Overbergschule Beckum) wechseln. 
3. Sollte sich der Rat der Stadt Münster entgegen d em Votum der Schulkonferenz der 
Uppenbergschule für eine Schulschließung zum Ende des laufenden Schuljahres 
2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017 aussprechen, wünscht sich das Kollegium 
ein Mitspracherecht bei der Umsetzung wie folgt:  
a. Die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden  Schülerinnen und Schüler 
werden zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, 
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“. 
b. Die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler e rfolgt in Form von 
„ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus längstens bis zum 
Sommer 2018. Danach sollen wie von der Verwaltung der Stadt Münster 
vorgeschlagen die verbliebenen drei Klassen in das Gebäude der Albert-
Schweitzer-Schule an der Manfred-von-Richthofen-Straße wechseln.  
c. Das am Schulstandort Kinderhaus befindliche Sekr etariat und die 
Schulsozialarbeit sollen solange fortbestehen, solange am Standort Schülerinnen 
und Schüler beschult werden.  
 
 
 
Protokoll: Frau Gburek

Anlage Beschlussfassung der Schulkonferenz ASS

1479 Zeichen

Manfred-von-Richthofen-Str. 49 
  Ruf (0251) 62 06 59-40 
  Fax (0251) 62 06 59-89 
  E-Mail: Albert-Schweitzer-Schule@stadt-muenster.de 
  
        - M o n t e s s o r i s c h u l e - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                          48145 MÜNSTER,  10.02.2017 
 
 
 
 
 
 
Beschlussfassung der Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule vom 09.02.2017 
 
zur Vorlage in der Ratssitzung 
 
 
 
 
 
Punkt 3 des Beschlussvorschlages wird einstimmig angenommen. 
 
Punkt 4 des Beschlussvorschlages wir einstimmig wie folgt geändert, 
bzw. ergänzt:  
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und 
Schüler in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in 
Kinderhaus mindestens bis zum Sommer 2018 erfolgt. Den Schülerinnen und 
Schülern der Abschlussstufe (jetzige Klassen 8 und 9) soll die Möglichkeit 
gegeben werden, den Schulabschluss am Standort Kinderhaus zu erwerben, 
damit den Jugendlichen das gewohnte Lernumfeld erhalten bleibt. Das am 
Schulstandort Kinderhaus befindliche Sekretariat wird fortbestehen, solange am 
Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden.  
 
Punkt 5 des Beschlussvorschlages wird einstimmig angenommen. 
 
 
 
 
  
 
   Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule 
 
   gez. Reinhild Fenker 
   Vorsitzende der Schulkonferenz 
 
 
 
 
 
ALBERT-SCHWEITZER-SCHULE          
        Städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen

Beschlussvorlage

9390 Zeichen

V/0131/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
07.03.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.03.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
1.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder-
schulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & soziale 
Entwicklung“ die erforderliche Schülerzahl unterschreitet.  
 
2.  Der Rat beschließt die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 
2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden Schüle-
rinnen und Schüler zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule 
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sollen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in Form von 
„ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus bis zum Sommer 2018 erfolgen 
soll und das dort befindliche Sekretariat solange fortbesteht, solange am Standort Schülerinnen 
und Schüler beschult werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0131/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Zurfähr 
Ruf: 
492-4024 
E-Mail: 
Zurfaehr@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0131/2017 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die an den auslaufend aufgelösten Teilstandorten in Hiltrup 
und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 6 in Hiltrup 
und 4 in Roxel) versorgt sind und wohnortnah ins Gemeinsame Lernen an eine Regelschule 
oder ebenfalls zur Albert-Schweitzer-Schule wechseln.  
 
6. Der Rat bekräftigt seinen Willen, dass zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot in Münster 
zur Aufrechterhaltung des Elternwahlrechts fortbestehen soll (siehe auch die im Zuge des 
„Rahmenkonzepts für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“, vgl. 
V/0743/2014/1.Erg.) und sieht die jetzige Maßnahme als Stabilisierung des Förderschulange-
bots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und ‚emotionale und soziale Entwicklung‘ an.  
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Geneh-
migung vorzulegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage: 
 
Bereits in seiner Sitzung am 29.06.2016 hat der Rat der Stadt Münster mit der Beschlussvorlage 
V/0383/2016 zur Kenntnis genommen, dass nach der Verordnung über die Mindestgröße der Förder-
schulen die Uppenbergschule, Förderschule mit den Schwerpunkten „Lernen und emotionale & sozia-
le Entwicklung“, die erforderliche Schülerzahl unterschreitet. Es wurde beschlossen, die Teilstandorte 
der Uppenbergschule in Roxel und Hiltrup zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (Stichtag 
31.07.2016) aufzulösen. Beim Hauptstandort in Kinderhaus wurde im Schuljahr 2016/2017 von schul-
organisatorischen Maßnahmen abgesehen, jedoch wurden diese zum kommenden Schuljahr bereits 
angekündigt. 
 
 
Zu 1. + 2. 
 
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ müssen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Mindest-
größenVO zur Fortführung mindestens 144 Schülerinnen und Schüler in Primar- und Sekundarstufe 
haben. Bei Förderschulen ohne Primarstufe beträgt die Mindestschülerzahl 112 Schülerinnen und 
Schüler.

- 3 - 
V/0131/2017 
In Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich mit der Uppenbergschule und der Albert-
Schweitzer-Schule insgesamt noch zwei Förderschulen, die alleine oder in Kombination mit dem För-
derschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ den Förderschwerpunkt „Lernen“ anbieten. 
 
Schülerzahlen im Förderschwerpunkt „Lernen“ an städtischen Förderschulen  
Schülerzahl
Förderschule 4.Jahrgang gesamt 10.Jahrgang gesamt gesamt
Albert-
Schweitzer 4 35 26 134 169
Uppenberg,
Kinderhaus 17 68
"ausge. Klasse"
Roxel 11 15
"ausge. Klasse"
Hiltrup 13 19
Schülerzahl Primarstufe Schülerzahl Sekundarstufe
102 *
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung, Schulstatistik 2016/2017 
*Schülerzahl inkl. der dort beschulten SuS im Förderschwerpunkt ESE 
 
Die Uppenbergschule erfüllt demnach nicht die nach der Mindestgrößenverordnung erforderliche 
Mindestschülerzahl zur Fortführung, kann daher ohne schulorganisatorische Maßnahmen keine neu-
en Schülerinnen und Schüler aufnehmen und muss aufgelöst werden. Noch deutlicher wird diese 
Notwendigkeit, wenn man die Prognose der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr betrachtet. 
 
Prognose der Schülerzahlen der Uppenbergschule für das Schuljahr 2017/2018 
Standort Primarstufe Klassen 5 bis 8 Klassen 9 & 10 Gesamt
Kinderhaus 0 28 22 50
Roxel 0 0 4 4
Hiltrup 0 0 6 6
insgesamt 0 28 33 60
Schülerzahl
 
Quelle: Prognose der Uppenberg-Schule vom 17.10.2016 
 
Daher wird die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljahres 2016/2017 und 
somit zum Stichtag 31.07.2017 vorgeschlagen. 
Eine Anhörung zu dieser Maßnahme ist entsprechend § 76 SchulGNRW den Gremien der Schule zur 
rechtzeitigen Beteiligung vorgelegt worden. Avisierter Termin der Sitzung der Schulkonferenz ist der 
22.02.2017. Der dort gefasste Beschluss wird in die Beratungskette eingebracht.

- 4 - 
V/0131/2017 
Zu 3. – 6. 
 
Das Kollegium und die Erziehungsberechtigten der SuS sind bereits zu einem frühen Zeitpunkt über 
diese schulorganisatorische Maßnahme informiert worden.  
Den am Hauptstandort Kinderhaus und den beiden Teilstandorten in Roxel und Hiltrup verbleibenden 
Schülerinnen und Schüler (SuS) wird die Möglichkeit geboten, zu SuS der Albert-Schweitzer-Schule, 
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ zu werden.  
Gleichwohl können sich die Erziehungsberechtigten aber auch im Rahmen der freien Schulwahl für 
eine andere Schule (alternativ zum Förderschulsystem auch an einer Regelschule im Gemeinsamen 
Lernen) entscheiden und müssen ihr Kind an der aufnehmenden Schule anmelden.  
Es soll darauf hingewirkt werden, die Auflösung der Schule bzw. den Übergang der SuS so zu gestal-
ten, dass die bestehenden Netzwerke, Kompetenzen und Fähigkeiten der Uppenbergschule (wie z.B. 
hinsichtlich der Berufsorientierung) so weit wie möglich erhalten bleiben. 
 
Die Beschulung der bislang am Hauptstandort Kinderhaus beschulten SuS ist, das Einvernehmen der 
Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, in Form von „ausgelagerten Klassen“ der Albert-Schweitzer-
Schule in den bisherigen Räumlichkeiten vorgesehen. Da an diesem Standort eine verhältnismäßig 
hohe Schülerzahl vertreten ist (prognostiziert sind im kommenden Schuljahr 50 SuS), wird das Auf-
rechterhalten des Schulangebots zumindest bis zum Sommer 2018 schulorganisatorisch und päda-
gogisch als vertretbar angesehen.  
Somit ist den SuS der Abschlussklasse die Möglichkeit geboten, den Schulabschluss in einem ge-
wohnten Lernumfeld zu ermöglichen.  
Ziel sollte für alle weiteren SuS die schnellstmögliche Überführung zum Hauptstandort der Albert-
Schweitzer-Schule sein.  
Zur Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs am Standort soll das in Kinderhaus befindliche 
Sekretariat solange fortbestehen, solange dort Schülerinnen und Schüler beschult werden.  
 
Zur Aufrechterhaltung eines Wahlrechts der Eltern wird diese schulorganisatorische Maßnahme auch 
zur Stabilisierung des städtischen Förderschulangebots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und 
‚emotionale und soziale Entwicklung‘ gesehen.  Die Gedanken der im „Rahmenkonzept für Inklusion 
an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozesses“ (vgl. V/0743/2014/1.Erg.) werden somit 
nochmals bekräftigt. 
 
Die Schulkonferenz der Albert-Schweitzer-Schule ist zu dieser schulorganisatorischen Maßnahme 
angehört worden. Das Gremium unterstützt diese Planung ausdrücklich, weist aber auch darauf hin, 
dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussstufe (im jetzigen Schuljahr 2016/2017 die Klassen

- 5 - 
V/0131/2017 
8 und 9) möglichst im gewohnten Lernumfeld Ihren Schulabschluss erwerben sollte und somit für die-
se Schüler ein zweijähriger Verbleib am Standort in Kinderhaus für sinnvoll erachtet wird. 
Die auch mit der Schulleitung der Albert Schweitzer Schule abgestimmte Planung sieht die Beschu-
lung am Standort der Uppenbergschule bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 vor. Eine längere 
Nutzung ist nicht prinzipiell ausgeschlossen; dies setzt aber voraus, dass dies pädagogisch und auch 
schulorganisatorisch sinnvoll und möglich ist und Räumlichkeiten auch weiterhin zur Verfügung ste-
hen. Diese Frage kann und sollte im Schuljahr 2017/18 zwischen Schule, Schulaufsicht und Schulträ-
ger vereinbart werden. 
 
 
Zu 7. 
 
Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterliegt gemäß § 81 Absatz 3 SchulGNRW der Geneh-
migung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird die dem Ratsbeschluss entsprechenden Anträge zur 
Genehmigung vorlegen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage:  
 Schulkonferenzbeschluss der Albert-Schweitzer Schule vom 09.02.2017 
 Schulkonferenzbeschluss der Uppenbergschule (die Sitzung ist für den 22.02.2017 terminiert) 
wird in die Beratungskette eingebracht

Beratungsverlauf (6)

01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.03.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17.1 Vorberatung
Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße 49
  • Kinderhaus 17

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Details

Aktenzeichen
V/0131/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37