V/0631/2024
Tarifmaßnahmen 2025 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe) zum 01.08.2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1209 Zeichen
Anlage A zur V/0631/2024 Kurzüberblick Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Ta- rifmaßnahme 2025 im Westfalen-Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster gegeben. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Diese Berichtsvorlage dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entschei- dungsprozesses zur Tarifmaßnahme 2024. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die jährlich stattfindenden Tarifmaßnahmen führen i. d. R. zu erhöhten Ticketpreisen und federn damit die Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen ab. Andererseits fördern attraktive Tarife den Umstieg auf den ÖPNV, leisten somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Verkehrswende, wie das kostengünstige Deutschlandticket mit erhöhter Kundennachfrage zeigt.
Berichtsvorlage
8643 Zeichen
V/0631/2024 V/0631/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Tarifmaßnahmen 2025 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe) zum 01.08.2025 Beratungsfolge 11.12.2024 Hauptausschuss Bericht 11.12.2024 Rat Bericht Bericht: Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Tarif- maßnahme 2024 im Westfalen -Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr- Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster gegeben. Sie dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entscheidungsprozesses. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Zur möglichen Tarifmaßnahme 2025 im Stadtbusverkehr wird den Ratsgremien zur Erörterung und Beschlussfas- sung eine separate Vorlage vorgelegt (vgl. V/0741/2024). 1 Ausgangslage Die Tarifmaßnahme für die Fahrpreise im WestfalenTarif (WT) wird wie jedes Jahr zum 01.08. durch- geführt. Die Höhe der Tarifmaßnahme wird für die unteren Preisstufen von den jeweiligen Tarifge- meinschaften der Teilräume des Westfalentarifs festgelegt. Für das Münsterland entscheidet die Ta- rifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe (TG ML-RL) somit über die Anpassung in den für dieses Gebiet relevanten Verkehrsrelationen in den Preisstufen 0M bis 5M (sogenannte M-Preisstufen). Die Fahrpreisanpassung in den W-Preisstufen (6W bis 10W) wird durch die Gremien des Westfalentarifes festgelegt. Die lokalen Preisstufen in den Stadtverkehrsstädten Münster, Hamm und Bocholt können eigenverantwortlich festgelegt werden. 2 Die Rolle des Deutschlandtickets Das Deutschlandticket unterläuft derzeit nahezu alle bisherigen Zeitkartenverkäufe im WT. Lediglich Zeitkarten, die unter 49,00 € im Monat kosten (ab dem 01.01.2025 voraussichtlich 58,00 €/Monat), werden weiterhin im WT -Sortiment gekauft. Auch nahezu alle Schülertickets sind auf das Deut sch- Amt für Mobilität und Tiefbau 05.12.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr König Telefon: 492-6501 KoenigD@stadt-muenster.de - 2 - V/0631/2024 landticket umgestellt worden. Neben dem Grundangebot Deutschlandticket für 49,00 € gibt es weitere Angebote für spezielle Zielgruppen wie das Deutschlandticket sozial, das Deutschlandticket Job, das Deutschlandticket Schule und das Deutschlandsemesterticket, die ermäßigte Angebote für den End- kunden bereithalten. Somit kommt die Tarifmaßnahme 2025 bei den Kunden im WT anders als früher hauptsächlich im Bereich der Einzel- und TagesTickets an. Um die Finanzierung der Verkehrsleistungen trotz der starken durch das Deutschlandticket bewirkten Preissenkung sicherzustellen, haben Bund und Land ein umfangreiches Ausgleichsregelwerk, insbe- sondere die „ Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW “ aus den Jahren 2023 und 2024, aufgestellt. Die Berechnung d er Ausgleichszahlungen richtet sich in unserem Verkehrsraum nach den Mindereinnahmen, die sich aus den fortgeschriebenen Solleinnahmen und den berechneten Ist-Einnahmen aus Ticketverkäufen im WestfalenTarif ergeben. Dabei wird auch die Steigerung im Rahmen der Tarifmaßnahme 2025 berücksichtigt. Somit ist die Entscheidung über die Tarifmaßnah- me des Jahres 2025 (wie auch für 2024) unverändert von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung für die erlösverantwortlichen Partner im WestfalenTarif. Eine Erhöhung der Ticketpreise des Westfalentarifs führt damit zu einer Erhöhung der Ausgleichszah- lungen an die erlösverantwortlichen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Wird diese nicht oder in einem deutlich geringeren Umfang durchgeführt, so reduzieren sich diese Ansprüche entspre- chend. 3 Tarifmaßnahme 2025 für die Münsterland-Preisstufen im WestfalenTarif Generell sind höhere Ticketpreise nötig, um die allgemeine Kostenentwicklung auszugleichen . Sie dient letztlich dem Zweck, das Verkehrsangebot im Verbundra um aufrechterhalten zu können. Die Tariferhöhung soll sich in einem für die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch die Kommunen zwingend notwendigen, aber längst nicht ausreichenden Rahmen bewegen. Basis für die Festlegung der durchschnittl ichen Höhe der Tarifmaßnahme in den Preisstufen 0M bis 5M bildet der Gesellschaftervertrag der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe. Dort sind die Be- zugsgrößen (Preis- und Lohnindex) und Berechnungswege für die Ermittlung der Tarifanpassungen hinterlegt. Für das Tarifjahr 202 5 wird dabei die Kostenentwicklung in den Jahre 20 21 bis 2023 be- rücksichtigt. Die Inflationsentwicklung gemäß Formel beträgt danach 5,45 %, Tendenz im Jahr 2024 zurückgehend. Entsprechend der Aussagen des Ministeriums ist eine gleichförmige Tarifmaßnahme über alle Tarifprodukte und Preisstufen umzusetzen , einschließlich des elektronische Luftlinientarifs eezy.nrw. Neben der Abschaffung der zu entwertenden Papiertickets sind weitere strukturelle Ände- rungen zum 01.08.2025 nicht vorgesehen In der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft am 2 0.09.2024 hat die Geschäftsstelle der Tarifgemeinschaft den Auftrag erhalten, ein Tariftableau für die Tarifräume Münsterland/Ruhr-Lippe in einer Bandbreite zwischen 5% und 6% gleichmäßig über alle Tarifprodukte und Preisstufen (PS) un- ter Berücksichtigung der PS 0 MS, PS 0 Hamm und PS 0 Bocholt zu entwickeln. Ziel ist es, insge- samt nahe an der errechneten Kostensteigerung von 5,45 % zu kommen. Die durchschnittliche Tariferhöhung in den v ergangenen Tarifmaßnahmen im Raum Münster- land/Ruhr-Lippe betrug zum 01.08.2024 rd. 6,25 % und zum 01.08.2023 rd. 3,65 %. 4 Tarifmaßnahmen in den Nachbarräumen Zur Information und als Hilfe zur Einordnung der unter Punkt 2 dargestellten Tarifanpassung fü r die WT-Tickets werden in den Nachbarräumen (ohne Berücksichtigung von lokalen Stadtbus-Tarife) An- passungen in Höhe von 7 % diskutiert. Anpassungsraten von bis zu 9% werden nicht ausgeschlos- sen. - 3 - V/0631/2024 Andere Tarifräume haben eine deutliche Preisanpassung bei den Tarifen bereits zum 1. Januar 2024 durchgeführt (VRR durchschnittlich +9,4 Prozent, VRS durchschnittlich +10,4 Prozent). Die Empfehlung des LAK Nahverkehr für die Preisanpassung des NRW-Tarifs (unter anderem für das SchönerTagTicket NRW) zum 01.01.2025 beträgt durchschnittlich rd. 5,5 % (nach durchschnittlich 9,1 % zum 01.01.2024). 5 Beschlusslage der Münsterland-Kreise und weiteres Verfahren In den Kreistagen bzw. Kreisausschüssen der vier Münsterlandkreise werden in der letzten Sitzungs- kette 2024 (Kreistag Steinfurt 16.12, Kreistag Coesfeld 11.12., Kreistag Borken 12.12., Kreistag Wa- rendorf 13.12.2024), die Vertreterinnen bzw. Vertreter beauftragt, in den Beschlussgremien des West- falenTarifes und der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 5,5 % bis 6,0 % für die M-Preisstufen innerhalb des Tarifraumes Münsterland – Ruhr-Lippe und die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 6,5 % bis 7,5 % für die W-Preisstufen des WestfalenTarifes zum 01.08.2024 zu beschließen. Die Entscheidungen zur Tarifmaßnahme 01.08.2025 (Stadt Münster und Region) sollen in der Gesell- schafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe am 13.12.2024 unter Gremien- vorbehalt getroffen werden (Verbundgremium: Mandatierte Verkehrsunternehmen sowie andere Bus- und Bahn-Aufgabenträger). Unmittelbar danach beginnt die Zusammenführung für die westfälische Ebene und die Vorbereitung für das Einspielen in die Vertriebssysteme. Dies setzt eine vorherige Beschlussfassung in den Kreis- tagen und dem Rat der Stadt Münster (zur Preisstufe „0“) voraus. Für die überregionalen Preisstufen erfolgt die Entscheidung im Westfalen Tarif -Ausschuss am 17.12.2024 mit entsprechenden Vorlaufterminen auf der NWL-Ebene. 6 Weiteres Vorgehen Stadtbusverkehr Münster Preisstufe 0 Die Abstimmung und Beschlussfassung zu einer möglichen Tarifmaßnahme Stadtbusverkehr Münster Preisstufe 0 zum 01.08.2025 sieht folgende Terminkette vor: 03.12.2024: AR SWMS: Beschluss Tarifmaßnahme 11.12.2025: HA 11.12.2025: Rat: Beschluss Tarifmaßnahme 12.12.2024: Gesellschafterversammlung der SWMS 13.12.2024: Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 4 - V/0631/2024 Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0631/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 15:33