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V/0631/2024

Tarifmaßnahmen 2025 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe) zum 01.08.2025

Vorlagen 30.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 16.2

Anlage A

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Anlage A

1209 Zeichen

Anlage A zur V/0631/2024 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Ta-
rifmaßnahme 2025 im Westfalen-Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – 
Ruhr-Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt 
Münster gegeben. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener 
Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ 
entscheidet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Diese Berichtsvorlage dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entschei-
dungsprozesses zur Tarifmaßnahme 2024. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die jährlich stattfindenden Tarifmaßnahmen führen i. d. R. zu erhöhten Ticketpreisen und federn 
damit die Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen ab. 
Andererseits fördern attraktive Tarife den Umstieg auf den ÖPNV, leisten somit einen Beitrag zur 
Erreichung der Klimaziele sowie zur Verkehrswende, wie das kostengünstige Deutschlandticket 
mit erhöhter Kundennachfrage zeigt.

Berichtsvorlage

8643 Zeichen

V/0631/2024 
V/0631/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Tarifmaßnahmen 2025 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland - 
Ruhr-Lippe) zum 01.08.2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2024 Hauptausschuss Bericht 
   11.12.2024 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Tarif-
maßnahme 2024 im Westfalen -Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-
Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster 
gegeben. Sie dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entscheidungsprozesses. 
 
Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die 
für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Zur möglichen 
Tarifmaßnahme 2025 im Stadtbusverkehr wird den Ratsgremien zur Erörterung und Beschlussfas-
sung eine separate Vorlage vorgelegt (vgl. V/0741/2024). 
 
1 Ausgangslage 
 
Die Tarifmaßnahme für die Fahrpreise im WestfalenTarif (WT) wird wie jedes Jahr zum 01.08. durch-
geführt. Die Höhe der Tarifmaßnahme wird für die unteren Preisstufen von den jeweiligen Tarifge-
meinschaften der Teilräume des Westfalentarifs festgelegt. Für das Münsterland entscheidet die Ta-
rifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe (TG ML-RL) somit über die Anpassung in den für dieses 
Gebiet relevanten Verkehrsrelationen in den Preisstufen 0M bis 5M (sogenannte M-Preisstufen). Die 
Fahrpreisanpassung in den W-Preisstufen (6W bis 10W) wird durch die Gremien des Westfalentarifes 
festgelegt. Die lokalen Preisstufen in den Stadtverkehrsstädten Münster, Hamm und Bocholt können 
eigenverantwortlich festgelegt werden. 
 
 
2 Die Rolle des Deutschlandtickets  
 
Das Deutschlandticket unterläuft derzeit nahezu alle bisherigen Zeitkartenverkäufe im WT. Lediglich 
Zeitkarten, die unter 49,00 € im Monat kosten (ab dem 01.01.2025 voraussichtlich 58,00 €/Monat), 
werden weiterhin im WT -Sortiment gekauft. Auch nahezu alle Schülertickets sind auf das Deut sch-
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
05.12.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr König 
Telefon: 492-6501 
KoenigD@stadt-muenster.de

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V/0631/2024 
landticket umgestellt worden. Neben dem Grundangebot Deutschlandticket für 49,00 € gibt es weitere 
Angebote für spezielle Zielgruppen wie das Deutschlandticket sozial, das Deutschlandticket Job, das 
Deutschlandticket Schule und das Deutschlandsemesterticket, die ermäßigte Angebote für den End-
kunden bereithalten. Somit kommt die Tarifmaßnahme 2025 bei den Kunden im WT anders als früher 
hauptsächlich im Bereich der Einzel- und TagesTickets an.  
 
Um die Finanzierung der Verkehrsleistungen trotz der starken durch das Deutschlandticket bewirkten 
Preissenkung sicherzustellen, haben Bund und Land ein umfangreiches Ausgleichsregelwerk, insbe-
sondere die „ Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW “ aus den Jahren 2023 und 
2024, aufgestellt. Die Berechnung d er Ausgleichszahlungen richtet sich in unserem Verkehrsraum 
nach den Mindereinnahmen, die sich aus den fortgeschriebenen Solleinnahmen und den berechneten 
Ist-Einnahmen aus Ticketverkäufen im WestfalenTarif ergeben.  Dabei wird auch die Steigerung im 
Rahmen der Tarifmaßnahme 2025 berücksichtigt. Somit ist die Entscheidung über die Tarifmaßnah-
me des Jahres 2025 (wie auch für 2024) unverändert von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung 
für die erlösverantwortlichen Partner im WestfalenTarif. 
 
Eine Erhöhung der Ticketpreise des Westfalentarifs führt damit zu einer Erhöhung der Ausgleichszah-
lungen an die erlösverantwortlichen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Wird diese nicht oder 
in einem deutlich geringeren Umfang durchgeführt, so reduzieren sich diese  Ansprüche entspre-
chend.  
 
 
3 Tarifmaßnahme 2025 für die Münsterland-Preisstufen im WestfalenTarif  
 
Generell sind höhere Ticketpreise nötig, um die allgemeine Kostenentwicklung auszugleichen . Sie 
dient letztlich dem Zweck, das Verkehrsangebot im Verbundra um aufrechterhalten zu können. Die 
Tariferhöhung soll sich in einem für die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch die 
Kommunen zwingend notwendigen, aber längst nicht ausreichenden Rahmen bewegen. 
 
Basis für die Festlegung der durchschnittl ichen Höhe der Tarifmaßnahme in den Preisstufen 0M bis 
5M bildet der Gesellschaftervertrag der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe. Dort sind die Be-
zugsgrößen (Preis- und Lohnindex) und Berechnungswege für die Ermittlung der Tarifanpassungen 
hinterlegt. Für das Tarifjahr 202 5 wird dabei die Kostenentwicklung in den Jahre 20 21 bis 2023 be-
rücksichtigt. Die Inflationsentwicklung gemäß Formel beträgt danach 5,45 %, Tendenz im Jahr 2024 
zurückgehend. Entsprechend der Aussagen des Ministeriums ist eine gleichförmige Tarifmaßnahme 
über alle Tarifprodukte und Preisstufen umzusetzen , einschließlich des elektronische Luftlinientarifs 
eezy.nrw. Neben der Abschaffung der zu entwertenden Papiertickets sind weitere strukturelle Ände-
rungen zum 01.08.2025 nicht vorgesehen 
 
In der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft am 2 0.09.2024 hat die Geschäftsstelle der 
Tarifgemeinschaft den Auftrag erhalten, ein Tariftableau für die Tarifräume Münsterland/Ruhr-Lippe in 
einer Bandbreite zwischen 5% und 6% gleichmäßig über alle Tarifprodukte und Preisstufen (PS) un-
ter Berücksichtigung der PS 0 MS, PS 0 Hamm und PS 0 Bocholt zu entwickeln.  Ziel ist es, insge-
samt nahe an der errechneten Kostensteigerung von 5,45 % zu kommen.  
 
Die durchschnittliche Tariferhöhung in den v ergangenen Tarifmaßnahmen im Raum Münster-
land/Ruhr-Lippe betrug zum 01.08.2024 rd. 6,25 % und zum 01.08.2023 rd. 3,65 %. 
 
 
4 Tarifmaßnahmen in den Nachbarräumen 
 
Zur Information und als Hilfe zur Einordnung der unter Punkt 2 dargestellten Tarifanpassung fü r die 
WT-Tickets werden in den Nachbarräumen (ohne Berücksichtigung von lokalen Stadtbus-Tarife) An-
passungen in Höhe von 7 % diskutiert. Anpassungsraten von bis zu 9% werden nicht ausgeschlos-
sen.

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Andere Tarifräume haben eine deutliche Preisanpassung bei den Tarifen bereits zum 1. Januar 2024 
durchgeführt (VRR durchschnittlich +9,4 Prozent, VRS durchschnittlich +10,4 Prozent).  
 
Die Empfehlung des LAK Nahverkehr für die Preisanpassung des NRW-Tarifs (unter anderem für das 
SchönerTagTicket NRW) zum 01.01.2025 beträgt durchschnittlich rd. 5,5 % (nach durchschnittlich 9,1 
% zum 01.01.2024).  
 
 
5 Beschlusslage der Münsterland-Kreise und weiteres Verfahren 
 
In den Kreistagen bzw. Kreisausschüssen der vier Münsterlandkreise werden in der letzten Sitzungs-
kette 2024 (Kreistag Steinfurt 16.12, Kreistag Coesfeld 11.12., Kreistag Borken 12.12., Kreistag Wa-
rendorf 13.12.2024), die Vertreterinnen bzw. Vertreter beauftragt, in den Beschlussgremien des West-
falenTarifes und der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe 
 
 die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 5,5 % bis 6,0 % 
für die M-Preisstufen innerhalb des Tarifraumes Münsterland – Ruhr-Lippe und 
 die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 6,5 % bis 7,5 % 
für die W-Preisstufen des WestfalenTarifes 
 
zum 01.08.2024 zu beschließen. 
 
Die Entscheidungen zur Tarifmaßnahme 01.08.2025 (Stadt Münster und Region) sollen in der Gesell-
schafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe am 13.12.2024 unter Gremien-
vorbehalt getroffen werden (Verbundgremium: Mandatierte Verkehrsunternehmen sowie andere Bus- 
und Bahn-Aufgabenträger). 
 
Unmittelbar danach beginnt die Zusammenführung für die westfälische Ebene und die Vorbereitung 
für das Einspielen in die Vertriebssysteme. Dies setzt eine vorherige Beschlussfassung in den Kreis-
tagen und dem Rat der Stadt Münster (zur Preisstufe „0“) voraus. 
 
Für die überregionalen Preisstufen erfolgt die Entscheidung im Westfalen Tarif -Ausschuss am 
17.12.2024 mit entsprechenden Vorlaufterminen auf der NWL-Ebene. 
 
 
6 Weiteres Vorgehen Stadtbusverkehr Münster Preisstufe 0 
 
Die Abstimmung und Beschlussfassung zu einer möglichen Tarifmaßnahme Stadtbusverkehr Münster 
Preisstufe 0 zum 01.08.2025 sieht folgende Terminkette vor: 
 
 03.12.2024: AR SWMS: Beschluss Tarifmaßnahme 
 11.12.2025: HA 
 11.12.2025: Rat: Beschluss Tarifmaßnahme 
 12.12.2024:  Gesellschafterversammlung der SWMS 
 13.12.2024: Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

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V/0631/2024 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (2)

11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 10.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 16.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0631/2024
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2024
Erstellt
09.10.2024 15:33