0975/2026
Umsetzungsstand Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 15.04.2026 0975/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 30.04.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 Umsetzungsstand Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft Das Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft (StEK Wirtschaft) umfasst Strategien für den Umgang mit der Knappheit von Gewerbeflächen mit dem Fokus auf den Branchenfeldern Industrie, Produktion, Handwerk und Logistik. Es formuliert Ziele in den Handlungsfeldern „Fläche“, „Gewerbegebiet der Zukunft“ und „Köln in der Region“ sowie elf Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Mit Ratsbeschluss vom 13.02.2025 (Beschlussvorlage 3989/2024) wurden die Ziele des StEK Wirtschaft als handlungsleitend für die zukünftige Stadtentwicklung beschlossen. Die Verwal- tung wurde beauftragt, die Maßnahmen des StEK Wirtschaft umzusetzen. Dies beinhaltet, dass die im Konzept in ihrer Funktionsweise und Wirkung beschriebenen Maßnahmen weiter konkretisiert, zum Teil auch räumlich verortet und schließlich in die Umsetzung gebracht wer- den, wozu teilweise gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Der Ratsbeschluss sieht eine regelmäßige Berichterstattung in den Gremien über den Umset- zungsstand des StEK vor. Dies ist der erste Zwischenstand nach Beschlussfassung. Maßnahme 1: Gewerbe- und Industrieflächen sichern Die Maßnahme umfasst zwei Teilbausteine: In einem Grundsatzbeschluss soll festgelegt werden, dass auf zuvor gewerblich ge- nutzten Flächen vorrangig eine gewerbliche Nachnutzung erfolgen soll. Erste Entwürfe und Abstimmungen innerhalb der Verwaltung haben gezeigt, dass eine Formulierung im Sinne eines grundsätzlichen Ausschlusses der Umwidmung von Gewerbeflächen nicht zielführend ist. Vielfach sind bislang gewerblich genutzte Flächen aufgrund von Veränderungen im Umfeld nicht mehr für eine vergleichbare neue gewerbliche Nut- zung geeignet. Insofern müssten Ausnahmen vom Grundsatzbeschluss ermöglicht werden. Ohne eine Grundlage, auf der ein solcher Ausnahmetatbestand abgeleitet werden kann, wäre der Grundsatzbeschluss nur schwer anwendbar, rechtlich angreif- bar und in seiner Wirkung eingeschränkt. Grundlage für die Ableitung der Ausnahmen bzw. für die Definition der Flächen, für die ein Grundsatzbeschluss gilt, soll das strate- gische Flächenmanagement sein, das derzeit in Erarbeitung ist. Der Grundsatzbe- schluss wird auf dieser Basis ausformuliert und der Politik vorgelegt. Zweiter Baustein der Maßnahme ist der Erlass von Vorkaufsrechtssatzungen für aus- gewählte Gewerbe- und Industriegebiete. Hierfür wird derzeit eine Typisierung und Zielformulierung für die Kölner Gewerbeflächen erarbeitet. Diese wird dann der Politik vorgelegt und bildet die Grundlage für einen Erlass von Vorkaufsrechtssatzungen. 2 Maßnahme 2: Wissen über die Gebiete verbessern Um die Informationsgrundlagen über die Nutzungsstrukturen in den Gewerbe- und Industrie- gebieten zu verbessern, wurde eine datenbasierte Realnutzungsanalyse erarbeitet. Sie zeigt die Branchen- und Beschäftigtenstrukturen einzelner Gebiete und wird verwaltungsintern be- reits angewendet, z. B. als Grundlage für Maßnahme 1 (Vorkaufsrecht). Die Maßnahme ist damit abgeschlossen, eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Maßnahme 3: Neue Flächen für Gewerbe aktivieren Die vorhandenen Flächenpotenziale für gewerbliche Nutzungen sollen entsprechend ihrer Eig- nung zügig durch die Schaffung von Planungsrecht nutzbar gemacht werden. Dabei soll die Planrechtschaffung Zielen und Prioritäten der Stadt Köln folgen und nicht rein vorhabenbezo- gen erfolgen. Derzeit wird daher das Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK) zu einem Flächenpro- gramm Wirtschaft weiterentwickelt. Ziel ist die Priorisierung der Flächen ausgehend von ihrer Eignung für unterschiedliche Nutzer*innen bzw. für verschiedene Gewerbezweige. Das Flä- chenprogramm Wirtschaft wird neben den Flächen des GFBK auch die im neuen Regional- plan ausgewiesenen gewerblichen Flächen sowie un- bzw. mindergenutzte Flächen in den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten enthalten. Maßnahme 4: Bestehende Gebiete nachverdichten Neben den Potenzialflächen im Flächennutzungsplan und Regionalplan ergibt sich ein weite- res Potenzial durch die Erhöhung der Flächeneffizienz in den bestehenden Gewerbe- und In- dustriegebieten. Im Zuge der Erarbeitung des Flächenprogramms Wirtschaft werden Nachver- dichtungspotenziale in Form von un- bzw. mindergenutzten Flächen in den Gewerbegebieten identifiziert. Sie fließen in das Flächenprogramm ein. Auf dieser Grundlage soll eine Strategie zur Aktivierung der Flächen erarbeitet werden. Maßnahme 5: Flächenpolitik vorausschauend lenken Wesentlicher Teil der Maßnahme ist die Einführung einer aktiven Liegenschaftspolitik mit ei- nem strategischen Ankauf von Gewerbeflächen. Grundlage hierfür wird das in Erarbeitung be- findliche Flächenprogramm Wirtschaft sein, mit dessen Hilfe relevante Flächen für einen An- kauf identifiziert werden können. Die Maßnahme wird auf dieser Grundlage weiter umgesetzt. Maßnahme 6: Ansiedlung steuern Für die Vermarktung von Gewerbeflächen in kommunalem Eigentum, die sich in großflächigen Gewerbegebieten befinden, wurden bereits am 01.10.2024 aktualisierte Vergabekriterien vom Rat beschlossen (Vorlage 2411/2023/1). Diese finden seit dem 01.01.2025 Anwendung. Erste Grundstücke wurden bereits nach den Kriterien vermarktet. Maßnahme 7: Gewerbliche Neubauvorhaben navigieren Die Koordinierungsstelle für gewerbliche Großbauvorhaben ist in der Stabsstelle Wirtschafts- förderung eingerichtet worden und verfügt derzeit über eine Vollzeitstelle. Seit Mitte August 2025 ist die fachliche Leitung personell besetzt. Erste Projekte werden aktiv betreut; einige Vorhaben konnten bereits erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Im nächsten Schritt ist vorgesehen, die Koordinierungsstelle stärker nach außen sichtbar zu machen, um das Angebot bekannter zu machen und die Inanspruchnahme weiter zu erhöhen. Maßnahme 8: Handwerker-/Gewerbehöfe initiieren Handwerker-/Gewerbehöfe bieten kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit eines innen- stadt- und damit kundennahen Standortes. Durch die Initiierung von entsprechenden Höfen kann gezielt ein Angebot für diese Zielgruppe geschaffen werden. Für die Entwicklung und den Betrieb von Handwerker- bzw. Gewerbehöfen sind unterschiedliche Modelle denkbar. Im Rahmen der Maßnahme gilt es zunächst ein für Köln passendes Modell zu entwickeln. Die KölnBusiness hat in einem ersten Schritt eine Marktanalyse zu vorhandenen Gewerbe- höfen in Köln erarbeitet. Die Ergebnisse wurden am 05.03.2026 im Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung präsentiert. Sie zeigen die wirtschaftsstrukturelle Bedeutung der rund 60 Gewerbehöfe in Köln als Standorte für über 950 Betriebe und Arbeitsorte für rund 9.500 sozi- alversicherungspflichtig Beschäftigte – insbesondere aus dem Handwerk. Derzeit werden wei- tergehend unterschiedliche Modelle analysiert, um Umsetzungspfade zur Förderung von Ge- werbehöfen für den Wirtschaftsstandort Köln zu entwickeln. 3 Maßnahme 9: Klimaschutz- und Klimaanpassung der Unternehmen unterstützen Die KölnBusiness bietet bereits Beratungsangebote zu betrieblichen Klimamanagements und Fördermitteln im Bereich Nachhaltigkeit an. Darüber hinaus werden regelmäßig Veranstaltun- gen im Themenfeld für die Kölner Unternehmen angeboten. Durch das Förderprogramm „Köl- ner Rahmen“ werden zudem Vorhaben von Unternehmen zur nachhaltigen (und digitalen) Transformation gefördert. Im Zuge der Maßnahme des StEK ist eine Weiterentwicklung bzw. Ergänzung der Beratungsangebote in Abstimmung mit den städtischen Dienststellen sowie IHK und Handwerkskammer geplant. Maßnahme 10: Gewerbe- und Industriegebiete weiterentwickeln Der Fokus der Maßnahme liegt auf der Durchführung von Dialogangeboten in den Gewerbe- und Industriegebieten. Seitens der KölnBusiness werden derzeit jährlich drei Wirtschaftsdia- loge in den Stadtbezirken Mülheim, Kalk und Porz durchgeführt. Eingeladen sind alle Gewer- betreibende aus dem jeweiligen Bezirk, unabhängig von der Größe und Branche. Der Fokus liegt häufig bei den Unternehmen aus den Gewerbegebieten. Neben einem jährlich wechseln- den fachlichen Impuls als Rahmenprogramm stehen das Netzwerken und der Austausch zwi- schen den Unternehmen im Vordergrund. Das Format soll auch auf weitere Kölner Stadtbe- zirke ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird auch über kleinräumigere Formate nachge- dacht. Maßnahme 11: Weiterführung der regionalen Zusammenarbeit Im Rahmen der Maßnahme zur Weiterführung der regionalen Zusammenarbeit setzt das Amt für Stadtentwicklung und Statistik seine Netzwerkarbeit auf regionaler Ebene kontinuierlich fort. Hierzu zählen z. B. der regelmäßige fachliche Austausch im „Arbeitskreis Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung“ und der „Umsetzungsorientierten Steuerungsgruppe des Agglome- rationsprogramms“ des Region Köln/Bonn e.V. Darüber hinaus wurde der „Fachdialog Wirt- schaft und Stadtentwicklung“ initiiert. Dieses Format dient dazu, den strukturierten Austausch auf Fachebene sowohl mit stadtinternen als auch mit regionalen Akteurinnen und Akteuren zu stärken, aktuelle wirtschaftsrelevante Fragestellungen gemeinsam zu diskutieren und neue Impulse für die Stadtentwicklung zu gewinnen. Gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0975/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 11:06