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Ermittlung der Mietobergrenzen im SGB II und SGB XII (Auszug aus der Informationsvorlage AGS/077/2022)

Informationsvorlage AWM/049/2022 vom 24.11.2022

Stand: Am 28.11.2022 im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung zur Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2022

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

    TOP 11, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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