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V/0511/2014

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2014

Vorlagen 23.07.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 20

Anlage_V_511_14_üpl-apl Mittel_1.Hj-2014

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Berichtsvorlage

3833 Zeichen

V/0511/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
10.09.2014 Rat Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
Der Stadtkämmerer hat im 1. Halbjahr 2014 die in dem beiliegenden Verzeichnis aufgeführt en 
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach §  83 GO NRW mit folgen-
den Summen genehmigt: 
 
 
1. Teilergebnispläne 242.890 Euro 
 
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch  
 Mehrerträge / Mehreinzahlungen in Höhe von 0 Euro 
 Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in Höhe von  242.890 Euro 
  242.890 Euro 
 
 
 
 
2. Teilfinanzpläne 213.800 Euro 
 
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch 
 Mehrerträge / Mehreinzahlungen in Höhe von  14.000 Euro 
 Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in Höhe von  199.800 Euro 
   213.800 Euro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0511/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülsmann 
Ruf: 
492-2034 
E-Mail: 
Huelsmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.07.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0511/2014 
 
Hinweise zu den Deckungsmöglichkeiten: 
 
a) Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen (konsumtiv) 
 
Die Deckung erfolgt grundsätz lich durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im Amtsbudget 
des Bedarfsamtes oder ggf . in anderen Teilergebnisplänen. Dabei darf der Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit nicht gemindert werden (§ 21 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO), d. h. 
Mehraufwendungen, die mit Mehrausgaben verbunden sind, müssen auch Mehrerträge oder Min-
derausgaben in gleicher Höhe gegenüber stehen. Sind Mehraufwendungen unabweisbar und kann 
eine Deckung durch das Bedarfsamt nicht erbracht werden, muss die Deckung nach dem Grun d-
satz der Gesamtdeckung des §  20 GemHVO ggf. in der Produktgruppe eines anderen Am tes si-
chergestellt werden. In der Praxis wird in diesen Ausnahmefällen z. B. auf Minderaufwendungen / -
ausgaben im Teilergebnisplan 1601 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige 
Finanzaufwendungen“ zurückgegriffen, da aufgrund der zeitlich und betragsmäßig nicht exakt vor-
hersehbaren Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung Spielräume bei der Veranschlagung en t-
stehen können. 
 
 
b) Mehrauszahlungen in den Teilfinanzplänen (investiv) 
 
Die Deckung erfolgt grundsätzlich durch Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen für Investiti-
onen im Amtsbudget des Bedarfsamtes oder ggf. in anderen Teilfinanzplänen. Darüber hinaus ist 
im Rahmen des §  20 Abs. 3 GemHVO die Deckung durch „Zahlungsüberschüsse aus laufender 
Verwaltungstätigkeit“, d. h. durch konsumtive Minderaufwendungen oder Mehrerträge, die mit ent-
sprechenden Minderauszahlungen oder Mehreinzahlungen verbunden sind, in den Teilergebni s-
plänen möglich. Sind Mehrauszahlungen für Investitionen unabweisbar und kann eine Deckung 
durch das Bedarfsamt nicht erbracht werden, erfolgt auch hier die Deckung nach dem Grundsatz 
der Gesamtdeckung. Minderauszahlungen, die als Deckung herangezogen werden können, erge-
ben sich z.  B. im Teilfinanzplan 0111 „Immobilienmanagement“, Zeile 07 „Auszahlungen für den 
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden“, da der Abschluss von Grundstücksgeschäften aufgrund 
von Vertragsverhandlungen oft nicht genau terminiert bzw. in der Betragshöhe beziffert werden 
kann und sich so Minderauszahlungen ergeben können. 
 
Zur Begründung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die 
im anliegenden Verzeichnis enthaltenen Erläuterungen verwiesen. Dieser Bericht wird gemäß 
§ 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Kenntnis gegeben. 
 
I. V.  
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: 
Verzeichnis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 Abs. 
1 GO NRW

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0511/2014
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37