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V/1196/2019

101. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 610 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 12.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 24.4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-1196-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

4934 Zeichen

V/1196/2019 
V/1196/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im 
Stadtteil Gelmer-Dyckburg im Bereich der südlichen Erweiterung des Industriegebiets Hessenweg 
Beschluss zur Änderung  
2. Bebauungsplan Nr. 610: Gelmer - Südliche Erweiterung des Industriegebiets Hessenweg 
Beschluss zur Aufstellung 
[Südliche Erweiterung GI Hessenweg] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gelmer-Dyckburg im Bereich westlich des Schifffahrter 
Damms, südlich des bestehenden Industriegebiets Hessenweg  zu ändern (101. Änderung des 
FNP).  
 
2. Für den Bereich westlich des Schifffahrter Damms, südlich an das bestehende Industriegebiet 
Hessenweg anschließend, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des §  30 
BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grun d-
stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 610).  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Sankt Mauritz,  
Flur 18, Flurstücke 110, 164, Teile der Flurstücke 107, 161, 351, 352, 353,  
Flur 21, Flurstücke 278, 280, 281, 283, 284, 286, 287, 289, 291, 324, 567, 
Teile der Flurstücke 151, 630, 631, 638, 639, 662. 
Stadtplanungsamt 
 
08.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Thielemann /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6174 /  
492-6194 
Thielemann@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1196/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die geplan-
te Erweiterungsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster.  
 
Die bauleitplanerischen Vorbereitungen einschließlich erforderlicher Gutachten werden durch ein e x-
ternes Planungsbüro erarbeitet, welches bereits von der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) beau f-
tragt wurde.  
 
Nach Aktivierung der industriellen Baulandflächen ist beabsichtigt, die betrof fenen Flurstücke in das 
Eigentum der kommunalen Tochtergesellschaft WFM zu übertragen. Dadurch kann die Entwicklung 
und Vermarktung der Flächen von der WFM koordiniert werden.  
 
Begründung: 
Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster spricht dem Plangebiet eine industrielle 
und gewerbliche Nutzung von gesamtstädtischer Bedeutung zu, denn es dient derzeit als 13 ha große 
Gewerbeflächenreserve mit Aktivierungsperspektive, welche auch im Regionalplan Münsterland ve r-
ankert ist.  
 
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Indus -
trieflächen schaffen. Zur Verwirklichung von Bau - und Investitionsmöglichkeiten ist es erforderlich, 
Planungsrecht zu schaffen.  
 
Bei der Plangebietsfläche handelt sich um derze it landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzte 
Außenbereichsflächen, südlich an das bestehende Industriegebiet Hessenweg angrenzend. Hinsich t-
lich der bewaldeten Flächen und des Bodendenkmals „Landwehr“ ist deren Sicherung bzw. ihre Au s-
wirkung auf die angrenzenden gewerblichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Lage am Schif f-
fahrter Damm begünstigt eine gute verkehrliche Erschließung, denn das überregionale Verkehrsnetz 
ist durch die Autobahn A1 in ungefähr 10 Minuten Fahrzeit erreichbar.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren mit Durchführung einer U m-
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Dabei ist eine Teil -Überlagerung des nördlich angrenzenden Bebauungsplans Nr.  287 „Gelmer – In-
dustriegebiet Hessenweg  / Öst lich des Dortmund -Ems-Kanals“ durch den neuen Bebauungsplan 
Nr. 610 beabsichtigt, um die Erschließung des neuen Bebauungsplans aus dem bestehenden Indus -
triegebiet heraus zu ermöglichen und eine sinnvolle Bebauung auch an der Schnittstelle zwischen 
den beiden Bebauungsplänen zu gewährleisten.  
 
Parallel zum Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr.  610 erfolgt das Verfahren zur 
101. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), sodass auf den im Regionalplan Münsterland ve r-
ankerten Zielen aufgebaut wird. Hier ist keine Überlagerung der nördlich angrenzenden, im FNP b e-
reits als Industriegebiet dargestellten Fläche erforderlich.  
 
Die Geltungsbereiche der 101.  FNP-Änderung sowie des neu aufzustellenden Bebauungsplans 
Nr. 610 inklusive des Überlagerungsbereichs mi t dem Bebauungsplan Nr.  287 werden in der beig e-
fügten Anlage 1 dargestellt.   
 
I. V.  
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereiche

Anlage A

1475 Zeichen

Anlage A zur V/1196/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
und zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die geplante südliche Erweiterung des Industriege-
biets Hessenweg in Gelmer. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Indus-
trieflächen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster spricht dem Plangebiet 
eine industrielle und gewerbliche Nutzung von gesamtstädtischer Bedeutung zu.  
 
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Hierzu muss in 
diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im 
weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie schließlich der ab-
schließende Beschluss (FNP) bzw. Satzungsbeschluss (Bebauungsplan).  
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

V-1196-2019-Anlage-1-Geltungsbereich

517 Zeichen

Schifffahrter DammDortmund-Ems-Kanal101. Änderung FNP
Schifffahrter DammDortmund-Ems-KanalBebauungsplan Nr. 610:Südliche ErweiterungBestehenderBebauungsplan Nr. 287:Industriegebiet HessenwegGeltungsbereich der 101. Änderung des Flächennutzungsplans:Südliche Erweiterung GI Hessenweg  Maßstab 1:10.000
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1196/2019
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 610: Gelmer - Südliche Erweiterung GI Hessenwegeinschließlich Überlagerung des nördlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 287 Maßstab 1:10.000

Beratungsverlauf (4)

23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 24.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hessenweg
  • Schifffahrter Damm

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Details

Aktenzeichen
V/1196/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37