V/1196/2019
101. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 610 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/1196/2019 V/1196/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 101. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gelmer-Dyckburg im Bereich der südlichen Erweiterung des Industriegebiets Hessenweg Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 610: Gelmer - Südliche Erweiterung des Industriegebiets Hessenweg Beschluss zur Aufstellung [Südliche Erweiterung GI Hessenweg] Beratungsfolge 23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gelmer-Dyckburg im Bereich westlich des Schifffahrter Damms, südlich des bestehenden Industriegebiets Hessenweg zu ändern (101. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich westlich des Schifffahrter Damms, südlich an das bestehende Industriegebiet Hessenweg anschließend, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grun d- stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 610). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 18, Flurstücke 110, 164, Teile der Flurstücke 107, 161, 351, 352, 353, Flur 21, Flurstücke 278, 280, 281, 283, 284, 286, 287, 289, 291, 324, 567, Teile der Flurstücke 151, 630, 631, 638, 639, 662. Stadtplanungsamt 08.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thielemann / Herr Husmann Telefon: 492-6174 / 492-6194 Thielemann@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1196/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung der Bauleitplanverfahren entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die geplan- te Erweiterungsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die bauleitplanerischen Vorbereitungen einschließlich erforderlicher Gutachten werden durch ein e x- ternes Planungsbüro erarbeitet, welches bereits von der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) beau f- tragt wurde. Nach Aktivierung der industriellen Baulandflächen ist beabsichtigt, die betrof fenen Flurstücke in das Eigentum der kommunalen Tochtergesellschaft WFM zu übertragen. Dadurch kann die Entwicklung und Vermarktung der Flächen von der WFM koordiniert werden. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster spricht dem Plangebiet eine industrielle und gewerbliche Nutzung von gesamtstädtischer Bedeutung zu, denn es dient derzeit als 13 ha große Gewerbeflächenreserve mit Aktivierungsperspektive, welche auch im Regionalplan Münsterland ve r- ankert ist. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Indus - trieflächen schaffen. Zur Verwirklichung von Bau - und Investitionsmöglichkeiten ist es erforderlich, Planungsrecht zu schaffen. Bei der Plangebietsfläche handelt sich um derze it landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzte Außenbereichsflächen, südlich an das bestehende Industriegebiet Hessenweg angrenzend. Hinsich t- lich der bewaldeten Flächen und des Bodendenkmals „Landwehr“ ist deren Sicherung bzw. ihre Au s- wirkung auf die angrenzenden gewerblichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Lage am Schif f- fahrter Damm begünstigt eine gute verkehrliche Erschließung, denn das überregionale Verkehrsnetz ist durch die Autobahn A1 in ungefähr 10 Minuten Fahrzeit erreichbar. Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren mit Durchführung einer U m- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Dabei ist eine Teil -Überlagerung des nördlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 287 „Gelmer – In- dustriegebiet Hessenweg / Öst lich des Dortmund -Ems-Kanals“ durch den neuen Bebauungsplan Nr. 610 beabsichtigt, um die Erschließung des neuen Bebauungsplans aus dem bestehenden Indus - triegebiet heraus zu ermöglichen und eine sinnvolle Bebauung auch an der Schnittstelle zwischen den beiden Bebauungsplänen zu gewährleisten. Parallel zum Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 610 erfolgt das Verfahren zur 101. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), sodass auf den im Regionalplan Münsterland ve r- ankerten Zielen aufgebaut wird. Hier ist keine Überlagerung der nördlich angrenzenden, im FNP b e- reits als Industriegebiet dargestellten Fläche erforderlich. Die Geltungsbereiche der 101. FNP-Änderung sowie des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 610 inklusive des Überlagerungsbereichs mi t dem Bebauungsplan Nr. 287 werden in der beig e- fügten Anlage 1 dargestellt. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereiche
Anlage A
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Anlage A zur V/1196/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die geplante südliche Erweiterung des Industriege- biets Hessenweg in Gelmer. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Indus- trieflächen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Münster spricht dem Plangebiet eine industrielle und gewerbliche Nutzung von gesamtstädtischer Bedeutung zu. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie schließlich der ab- schließende Beschluss (FNP) bzw. Satzungsbeschluss (Bebauungsplan). Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-1196-2019-Anlage-1-Geltungsbereich
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Schifffahrter DammDortmund-Ems-Kanal101. Änderung FNP Schifffahrter DammDortmund-Ems-KanalBebauungsplan Nr. 610:Südliche ErweiterungBestehenderBebauungsplan Nr. 287:Industriegebiet HessenwegGeltungsbereich der 101. Änderung des Flächennutzungsplans:Südliche Erweiterung GI Hessenweg Maßstab 1:10.000 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1196/2019 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 610: Gelmer - Südliche Erweiterung GI Hessenwegeinschließlich Überlagerung des nördlich angrenzenden Bebauungsplans Nr. 287 Maßstab 1:10.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hessenweg
- Schifffahrter Damm
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Details
- Aktenzeichen
- V/1196/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37