Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1790/2021 vom 12.05.2021
Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X☐ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige Bürger betroffen. Weiterhin würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die notwendigen Änderungen nicht zeitnah vorgenommen werden könnten. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 3 BV 5 Zusammenfassung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Niehler Kirchweg von Mauenheimer Str. bis Neusser Str. H 1 x 2 Streichung , Teileinziehung Parkplatz gegenüber Hausnr. 39 A 1 von Neusser Str. bis Nordseite Stadtbahnunterführung H 2 2 von Nordseite Stadtbahnunterführung bis Friedrich-Karl-Str. H 2 2 von Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Str. H 1 1 neu: Niehler Kirchweg von Grundstücksgrenze Hausnr. 39 und gegenüber bis Neusser Str. H 1 x 8 Parkplatz gegenüber Hausnr. 39 A 1 von Neusser Str. bis Nordseite Stadtbahnunterführung H 2 2 von Nordseite Stadtbahnunterführung bis Friedrich-Karl-Str. H 2 2 von Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Str. H 1 1 alt: Niehler Str. von Innere Kanalstr. bis Niehler Gürtel H 3 3 bis Graditzer Str. H 1 1 Parkplatz an der Weidenpescher Str. A 1 neu: Niehler Str. von Innere Kanalstr. bis Stadtbahnunterführung H 3 3 8 von Stadtbahnunterführung bis Graditzer Str. H 1 1 8 Parkplatz an der Weidenpescher Str. A 1 Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 -
Anlage 2 BV 5 Legende
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße -
Anlage 1 BV 5 Vorblatt
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
S T A D T B E Z I R K 5 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1790/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 2 Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei- nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort-schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz