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V/0369/2009

Umwandlung der Johannesschule Hiltrup (Städtische Förderschule) in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

Vorlagen 14.05.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6354 Zeichen

V/0369/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung der Johannesschule Hiltrup (Städtische Förderschule) in eine Verbundschule mit 
den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.06.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
I. Beschlussvorschlag: 
 
Die Johannesschule Hiltrup, städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Kar-
dinalstraße 25, 48165 Münster, wird zum 01.08.2009 (Beginn des neuen Schuljahres 
2009/2010) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW - SchulG - in eine Verbundschule mit 
den Förderschwerpunkten Lernen und  emotionale und soziale Entwicklung in integrativer 
Form umgewandelt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Umwandlung der Johannesschule Hiltrup 
in eine Verbundschule keine Investitionskost en und keine erhöhten Betriebskosten für die 
Stadt Münster entstehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0369/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0369/2009 
 
Begründung: 
 
1. Einführung 
 
 1.1 Rechtsgrundlagen 
 
  Nach § 20 Abs. 5 SchulG kann der Schulträger Förderschulen unterschiedlicher För-
derschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form 
führen. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, die Einrich-
tung einer Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe sowie den organisatori-
schen Verbund von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der 
Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung (vergleiche § 81, Abs. 2 
SchulG). Bei der geplanten Umwandlung der Johannesschule Hiltrup in eine Verbund-
schule handelt es sich um eine Änderung der Schule und ist somit durch den Schulträ-
ger zu entscheiden. 
 
 1.2 Zuständigkeiten 
 
  Der Rat kann u. a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gemäß § 41, Abs. 1 I der 
Gemeindeordnung für das Land NRW - GO NW nicht übertragen. Da es sich bei einer 
städtischen Förderschule um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt 
Münster für die Beschlussfassung zuständig.  
 
  Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (ver-
gleiche § 81 Abs. 3 SchulG). 
 
  Der nach § 65 SchulG notwendige Beschluss der Schulkonferenz der Johannesschule 
Hiltrup liegt vor. 
 
  
2. Anlass 
 
 Nach § 20 Abs. 5 SchulG kann der Schulträger seit kurzem Förderschulen unterschiedlicher 
Förderschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form füh-
ren. Diese Bestimmung ist am 01.08.2005 in Kraft getreten. So können z. B. bisherige Schu-
len für Lernbehinderte zukünftig als Förderschulen in integrativer Form mit dem Förder-
schwerpunkten  „Lernen“ und „soziale und emotionale Entwicklung“ geführt werden.  
 
 Die Johannesschule Hiltrup betreut vom Einzugsbereich vorrangig Schülerinnen und Schüler 
mit sonderpädagogischen Förderbedarf aus dem Süden der Stadt Münster sowie den Nach-
bargemeinden Rinkerode und Albersloh. Bislang wurden schwerpunktmäßig Kinder mit dem 
Förderschwerpunkt Lernen aufgenommen. Die Johannesschule Hiltrup hat zunehmend fest-
gestellt, dass Schülerinnen und Schüler nicht mehr vorrangig einem Förderschwerpunkt zu-
geordnet werden können, sondern vielfach ein gleichzeitiger Förderbedarf in den Bereichen 
Lernen und emotionale und soziale Entwicklung besteht. 
 
 Die bisherige Praxis, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten 
der Richard-von-Weizsäcker-Schule (städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emoti-
onale und soziale Erziehung) bzw. der Uppenbergschule (städt. Förderschule mit den För-
derschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung) zuzuweisen, ist im 
Rückblick der letzten Jahre nicht zielführend gewesen. Bei vielen dieser Schüler, deren sozi-
ale Bezüge in und um Hiltrup liegen, ist nach dem Schulwechsel eine verstärkte Tendenz zur 
Schulverweigerung festzustellen. Somit entziehen sich Schülerinnen und Schüler der päda-
gogischen Einflussnahme durch Schule.

- 3 - 
V/0369/2009 
 
 Bei einer angemessenen Reaktion auf die Fehlverhaltensweisen im gewohnten sozialen 
Rahmen ist die Wahrscheinlichkeit des weiteren Schulbesuches größer als bei einem Schul-
wechsel. Diese Hilfestellung vor Ort setzt aber sowohl eine personelle Ausweitung des Per-
sonalschlüssels voraus als auch eine konzeptionelle Veränderung der Schulstrukturen. Die 
Zahl der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden würde durch eine bessere Lehrer-Schüler-
Relation im Rahmen der sogenannten Verbundschule erhöht. Somit würde an der Johan-
nesschule Hiltrup die Grundlage für notwendige Förderangebote für die Schülerinnen und 
Schüler mit zusätzlichem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Erziehung geschaffen. 
 
 Nach der amtlichen Schulstatistik besuchen im laufenden Schuljahr 217 Schülerinnen und 
Schüler unterschiedlichster Nationalität die Johannesschule Hiltrup. Nach Einschätzung der 
Schule verschließen sich ca. 10 % dieser Schülerinnen und Schüler der Erziehung im El-
ternhaus und in der Schule so nachhaltig, dass sie im Unterricht zeitweise oder gänzlich 
nicht hinreichend gefördert werden können. Somit ist sowohl die Eigenentwicklung als auch 
die der Mitschülerinnen und Mitschüler gestört bzw. evtl. gefährdet.  
 
 Mit der Umwandlung der Johannesschule Hiltrup in eine Verbundschule mit den Förder-
schwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung und der damit verbesserten 
Lehrerstellenzuweisung kann es gelingen, diese Schülerinnen und Schüler wieder stärker in 
den Schulalltag zu integrieren. 
 
 Das Schulamt für die Stadt Münster (Untere Schulaufsichtsbehörde) ist über dieses Verfah-
ren informiert und unterstützt das Anliegen der Johannesschule Hiltrup. 
 
 
3. Weiteres Verfahren 
 
 Sofern der Rat der Stadt Münster der Umwandlung der Johannesschule Münster in eine 
Verbundschule zustimmt, wird die Verwaltung den Beschlusspunkt 1 der Bezirksregierung 
zur Genehmigung vorlegen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

03.06.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0369/2009
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37