V/0369/2009
Umwandlung der Johannesschule Hiltrup (Städtische Förderschule) in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
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Beschlussvorlage
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V/0369/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Umwandlung der Johannesschule Hiltrup (Städtische Förderschule) in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Beratungsfolge 03.06.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 24.06.2009 Rat Entscheidung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung I. Beschlussvorschlag: Die Johannesschule Hiltrup, städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Kar- dinalstraße 25, 48165 Münster, wird zum 01.08.2009 (Beginn des neuen Schuljahres 2009/2010) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW - SchulG - in eine Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in integrativer Form umgewandelt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Umwandlung der Johannesschule Hiltrup in eine Verbundschule keine Investitionskost en und keine erhöhten Betriebskosten für die Stadt Münster entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0369/2009 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0369/2009 Begründung: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen Nach § 20 Abs. 5 SchulG kann der Schulträger Förderschulen unterschiedlicher För- derschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form führen. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, die Einrich- tung einer Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe sowie den organisatori- schen Verbund von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung (vergleiche § 81, Abs. 2 SchulG). Bei der geplanten Umwandlung der Johannesschule Hiltrup in eine Verbund- schule handelt es sich um eine Änderung der Schule und ist somit durch den Schulträ- ger zu entscheiden. 1.2 Zuständigkeiten Der Rat kann u. a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gemäß § 41, Abs. 1 I der Gemeindeordnung für das Land NRW - GO NW nicht übertragen. Da es sich bei einer städtischen Förderschule um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt Münster für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (ver- gleiche § 81 Abs. 3 SchulG). Der nach § 65 SchulG notwendige Beschluss der Schulkonferenz der Johannesschule Hiltrup liegt vor. 2. Anlass Nach § 20 Abs. 5 SchulG kann der Schulträger seit kurzem Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form füh- ren. Diese Bestimmung ist am 01.08.2005 in Kraft getreten. So können z. B. bisherige Schu- len für Lernbehinderte zukünftig als Förderschulen in integrativer Form mit dem Förder- schwerpunkten „Lernen“ und „soziale und emotionale Entwicklung“ geführt werden. Die Johannesschule Hiltrup betreut vom Einzugsbereich vorrangig Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf aus dem Süden der Stadt Münster sowie den Nach- bargemeinden Rinkerode und Albersloh. Bislang wurden schwerpunktmäßig Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgenommen. Die Johannesschule Hiltrup hat zunehmend fest- gestellt, dass Schülerinnen und Schüler nicht mehr vorrangig einem Förderschwerpunkt zu- geordnet werden können, sondern vielfach ein gleichzeitiger Förderbedarf in den Bereichen Lernen und emotionale und soziale Entwicklung besteht. Die bisherige Praxis, insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten der Richard-von-Weizsäcker-Schule (städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emoti- onale und soziale Erziehung) bzw. der Uppenbergschule (städt. Förderschule mit den För- derschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung) zuzuweisen, ist im Rückblick der letzten Jahre nicht zielführend gewesen. Bei vielen dieser Schüler, deren sozi- ale Bezüge in und um Hiltrup liegen, ist nach dem Schulwechsel eine verstärkte Tendenz zur Schulverweigerung festzustellen. Somit entziehen sich Schülerinnen und Schüler der päda- gogischen Einflussnahme durch Schule. - 3 - V/0369/2009 Bei einer angemessenen Reaktion auf die Fehlverhaltensweisen im gewohnten sozialen Rahmen ist die Wahrscheinlichkeit des weiteren Schulbesuches größer als bei einem Schul- wechsel. Diese Hilfestellung vor Ort setzt aber sowohl eine personelle Ausweitung des Per- sonalschlüssels voraus als auch eine konzeptionelle Veränderung der Schulstrukturen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden würde durch eine bessere Lehrer-Schüler- Relation im Rahmen der sogenannten Verbundschule erhöht. Somit würde an der Johan- nesschule Hiltrup die Grundlage für notwendige Förderangebote für die Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Erziehung geschaffen. Nach der amtlichen Schulstatistik besuchen im laufenden Schuljahr 217 Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Nationalität die Johannesschule Hiltrup. Nach Einschätzung der Schule verschließen sich ca. 10 % dieser Schülerinnen und Schüler der Erziehung im El- ternhaus und in der Schule so nachhaltig, dass sie im Unterricht zeitweise oder gänzlich nicht hinreichend gefördert werden können. Somit ist sowohl die Eigenentwicklung als auch die der Mitschülerinnen und Mitschüler gestört bzw. evtl. gefährdet. Mit der Umwandlung der Johannesschule Hiltrup in eine Verbundschule mit den Förder- schwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung und der damit verbesserten Lehrerstellenzuweisung kann es gelingen, diese Schülerinnen und Schüler wieder stärker in den Schulalltag zu integrieren. Das Schulamt für die Stadt Münster (Untere Schulaufsichtsbehörde) ist über dieses Verfah- ren informiert und unterstützt das Anliegen der Johannesschule Hiltrup. 3. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster der Umwandlung der Johannesschule Münster in eine Verbundschule zustimmt, wird die Verwaltung den Beschlusspunkt 1 der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0369/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37