V/0683/2014
Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
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V-0683-2014-Anlage-1
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Jahresbericht 2012/2013 Jugendhilfe an Förderschulen ‐ Förderschwerpunkt Lernen Das Jugendhilfeangebot an den vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen existiert seit 2009. Das Angebot umfasst die regelmäßige Präsenz der Jugendhilfe vor Ort sowie die Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten. Individuelle und ganzheitliche Förderangeb ote sollen persönliche Fähigkeiten der Schüler stärken. Negative Entwicklungen können somit frühzeitig erkannt und intensive Jugendhilfeleistungen vermieden werden. Die Arbeit der Jugendhilfe konzentriert sich hierbei auf eine dauerhafte Stabili sierung bzw. Verbesserung von Problemlagen der Schüler bzw. Familien. Kinder und Jugendliche werden in den Förderschulen durch eine frühe Beratung und intensive Begleitung erreicht und die Personensorgeberechtigten werden frühzeitig mit in die Hilfeangebote einbezogen. Die Kernleistungen bzw. Ziele der Jugendhilfe orientieren sich an den im Schuljahr 2010/11 im fachlichen Controlling des Amte s für Kinder, Jugendliche und Familien entwickelten Schwerpunkten. Das Team der Förderschulen–Lernen Anfang 2010 wurden an den vier Förderschulen je eine 0,5-Stelle vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingerichtet. Konzept und Ziel Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Lernen benötigten auf ihre individuellen Förderbe‐ darfe abgestimmte pädagogische Förderangebote, die auf die schulischen und familiären Lebensbereiche einwirkten. Durch Einzel‐ und Gruppenförderung der Jugendhilfe blieben diese systemischen Zusammen‐ hänge immer im Fokus der Hilfen. Damit sollten negative Erlebnisse der Schüler vermieden und weitere Hilfen nach dem KJHG § 27 somit nicht nötig werden. Die Jugendhilfe an Förderschulen hat seit Beginn der Täti gkeit vier abgestimmte fachliche Zielsetzungen mit dem Fachcontrolling erarbeitet und umgesetzt. Diese sollten transparent die Leistung und Wirkung an den Förderschulen darstellen und werden im Folgenden erläutert. Schule Ansprechpartner Schülerzahl Aktuell Albert Schweitzer Schule Mitte Frau Mutz 0251/62 06 59 52 174 Johannesschule Hiltrup Frau Uhrhan 02501/ 98423016 125 August Wibbelt Schule Roxel Frau Kaup 02534/5879 017 99 Uppenberg Nord Frau Foitzik 0251/3900 318 118 2 Leitsätze, Ziele, Kennzahlen Die entwickelten Leitsätze für Leistungen und Jugendhilfeangebote galten für alle Angebote und alle Schulformen gleichermaßen, gleichwohl fanden die Besonderheiten in der Zielsetzung und Aufgaben‐ stellung Berücksichtigung: Kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Angebote Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch die Stärkung sozialer Kompetenzen Sicherstellung des Schulbesuches durch Jugendhilfeangebote Kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Angebote „Für jede/n münstersche/n Schüler/in bzw. Personensorgeberechtigte/n, die/der zur Beratung zum Team Jugendhilfe an Förderschulen kommt, ist entweder innerhalb von drei Beratungsterminen sein/ ihr Anliegen geklärt oder es ist ein Entwicklungsplan bzw. es sind Ziele für die weitere Unterstützungsleistung entwickelt.“ Leistungsdaten Ergebnis aller vier Förderschulen 2012 2013 Anzahl der Schüler 217 258 Davon weiblich 110 51 % 122 47 % Davon männlich 107 49 % 136 53 % Anzahl der Beratungskontakte / Anliegen 281 387 Anliegen wurde innerhalb von drei Terminen geklärt 64 39 Anzahl der Entwicklungspläne nach drei Beratungsgesprächen 217 348 ZIELKENNZAHL ZU ZIEL1 Der Anteil der Entwicklungspläne, die nach drei Beratungsgesprächen erstellt wurden, liegt bei 85 %. 100 % 100 % „In jeder 1. oder 2. Klasse haben die im Rahmen des Unterrichts durchgeführten Angebote zum sozialen Lernen eine Verbesserung des Lernver haltens der Schüler bewirkt.“ Leistungsdaten Ergebnis aller vier Förderschulen 2012 2013 Anzahl der Teilnehmer/‐innen in Angeboten zum sozialen Lernen 29 12 Anzahl Verbesserung Lernverhalten 27 12 Zielkennzahl zu Ziel 2 80% der teilnehmenden Schüler haben sich in ihrem Lernverhalten verbessert. 93% 100% „Eltern sind nach maximal drei Beratungsterminen entweder in ihrer Elternro lle gestärkt oder an Kooperationspartner weitervermittelt.“ Ergebnis aller vier Förderschulen 2012 2013 Anzahl der Beratungsvorgän ge 57 58 Anlie gen geklärt (innerhalb von 3 Beratungsterminen) 35 37 verbindliche W eitervermittlung 22 21 ZIELKENNZAHL ZU 3 Bei 90 % der beratenen Eltern ist nach maximal drei Beratungsterminen das Anliegen geklärt oder sie sind verbindlich an Koopaerationspartner weitervermittelt worden. 100 % 100% Leistungsdaten 3 Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch die Stärkung sozialer Kompetenzen „Jeder in seinem Sozialverhalten auffällige Schüler, der an einer Förderung durch das Team Jugendhilfe an Förderschulen teilnimmt, ist in seiner sozialen Kompetenz gestärkt“ Leistungsdaten Ergebnis aller vier Förderschulen 2012 2013 Anzahl der geförderten Schüler 121 162 Anzahl der Schüler mit verbessertem Sozialverhalten (Punktwert) 116 148 Zielkennzahl zu Ziel 4 75 % der teilnehmenden Schüler haben ihr Sozialverhalten in den geförderten Bereichen um mindestens einen Punkt auf der Bewer tungsskala verbessert. 96 % 91% Sicherstellung des Schulbesuches durch Jugendhilfeangebote „Für jeden vo m Unterricht ausgeschlossenen bzw. von einem solchen Ausschluss bedrohten Schüler, der durch das Team Jugendhilfe an Förderschulen gefördert wird, ist die Teilnahme am Unterricht (wieder) gesichert.“ Leistungsdaten Ergebnis aller vier Förderschulen 2012 2013 Anzahl der geförderten Schüler, die vom Unterricht ausgeschlossen/vom Ausschluss bedroht sind 14 11 Anzahl der Schüler mit gesicherter Unterrichtsteilnahme nach der Förderung 11 9 Zielkennzahl zu Ziel 5 80 % der Schüler, die durch das JHFS Team gefördert wurden, können am Unterricht teilnehmen. 80 % 82% Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWI) Bei Schülern, die eine stark ausgeprägte Form von Schulverweigerung zeigen und keinerlei Hilfen angenommen haben, kann dies dazu führen, dass durch die Schulen ein Bußgeldverfahren initiiert wird. Wird das bei Bedarf vom Schulamt verhängte Bußgeld nicht bezahlt, kommt es zu einem Beschluss durch das Amtsgericht. Im Rahmen dieses Beschlusses haben die Schüler die Möglichkeit, statt des Bußgeldes Sozialstunden abzuleisten. Die Jugendhilfe an Schulen setzte diese Stunden mit den Schülern um bzw. bot den Jugendlichen im OWI‐ Verfahren eine schulfördernde Trainingsmaßnahme an, um die Stunden in der Schule oder in einer städtischen Institution abzuleisten. Bescheide Schüler Laufendes Verfahren Abge‐ leistet Arrest Anzahl 24 11 2 6 3 Projekte in den Förderschulen Schulbezogene Veranstaltungen, die von der Jugendhilfe an Förderschulen koordiniert und in Kooperation mit anderen Trägern ausgerichtet wurden, konnten Schwerpunkthemen aufgreifen. Dazu zählten u. a. kunsttherapeutische Angebote, Mädchenprojekt SELMA, Kampfesspiele, Fairmobil und Entspannungskurse. Des Weiteren wurden in Absprache mit den Schulen anlassbezogen Themen aufbereitet. Zusammenfassung Das Team der Jugendhilfe konnte im Schuljahr 2012/2013 die erarbeiteten Zielvorgaben des Fachcontrollings erfolgreich umsetzen. Die Zahlen belegen, dass die Beratungskontakte an den Förderschulen zugenommen haben. Die Anzahl der intensiven Beratungen und Begleitungen einzelner Schülerinnen und Schüler hat zugenommen. Im Vergleich dazu hatte die Anzahl der Kurzberatungen abgenommen. Es wurde deutlich, dass das Angebot „Jugendhilfe an Förderschulen“ mittlerweile fester Bestandtei l ist und dem Bedarf der Schüler und 4 Familien entspricht. Auch die Lehrkräfte an den Förderschulen nutzten vermehrt die fachliche Unterstützung in Jugendhilfefragen. Die Anzahl der Maßnahmen zur Prävention im Bereich des sozialen Lernens sind deutlich gesunken. Diese Entwicklung ist der Umsetzung der Inklusion geschuldet, d. h. es wurden nur noch vereinzelt Schülerinnen und Schüler im Primarbereich der Förderschulen aufgenommen. Diese Schüler brachten allerdings einen erhöhten Unterstützungsbedarf mit, dem an den Regel schulen aktuell noch nicht entsprochen werden kann. Aktuelle Angebote zum sozialen Lernen reagierten auf negative Entwicklungen an den Förderschulen und richteten sich zunehmend auch an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe. Kooperation Die Vernetzung mit dem Kommunalen Sozialdienst und freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Beratung, Kinder‐ und Jugendarbeit, Jugendsozial‐ arbeit war für das Team Jugendhilfe an Förderschulen wichtige Voraussetzung und fester Bestandteil bei der Vermittlung und Einrichtung passender Hilfen. Ausblick 2014 Die weitere Umsetzung der Inklusion wird das Schulsystem im kommenden Schuljahr stark prägen. „Übergänge schaffen“ wird eines der neu zu formulierenden Ziele sein. Die Förderschüler werden sukzessive im Regelschulsystem beschult, stellen mit ihren besonderen Bedarfen aber immer noch Anforderungen, auf die auch die Jugendhilfe reagieren muss. Ende 2014 wird das Angebot Jugendhilfe an Förderschulen in seiner bisherigen Form auslaufen. Zur 2. Jahres hälfte wird für die Politik eine Vorlage erarbeitet, die die Auswertung und Evaluation der bisherigen Arbeit beinhaltet. Wesentlicher Bestandteil ist die konzeptionelle Neuausrichtung, die sich an den steigenden Zahlen der Schüler und Schülerinnen im Regelschulsystem orientiert. Kontakt Jugendhilfe an Schulen Schorlemerstraße 8, 48143 Münster Telefon: 02 51/4 92-5 1 23, Fax: 02 51/4 92-77 63 Leitung: Edgar Brey, Heike Nees E‐Mail: jugendamt@stadt‐muenster.de www.muenster.de/stadt/jugendamt Impressum Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Februar 2014
Beschlussvorlage
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V/0683/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung - befristete Fortsetzung des Angebotes Beratungsfolge 21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Rat nimmt die Auswertung und Wirkung des Konzeptes „Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ zur Kenntnis. 2) Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien setzt das bestehende Angebot der „Jugend- hilfe an den Förderschulen“ an der Uppenbergschule mit den Teilstandorten in Hiltrup, Ro- xel und Kinderhaus sowie der Albert-Schweitzer-Schule befristet, zunächst bis zum 31.12.2017, fort. 3) An den genannten Förderschulen bzw. Teilstandorten werden die zur Zeit bis zum 31.12.2014 befristeten vier 0,5 Stellen in der Produktgruppe 0603 für pädagogische Fach- kräfte mit organisatorischer Anbindung an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weitergeführt. 4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung des Angebotes "Jugendhilfe an För- derschulen mit dem Schwerpunkt Lernen" konzeptionell zu aktualisieren und entsprechend der Entwicklung der Förderschulen auszurichten. Vorlagen-Nr.: V/0683/2014 Auskunft erteilt: Frau Thesing Herr Brey Ruf: 492-5525 492-5113 E-Mail: ThesingS@stadt-muenster.de BreyE@stadt-muenster.de Datum: 25.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0683/2014 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0603 Förderung von benachteiligten jungen Menschen Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 - 2017 112.570 pro Jahr Veränderung zum HH - Entwurf 2015 Deckung: Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i- che Hilfen für Familien Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 – 2017 - 112.570 pro Jahr Veränderung zum HH - Entwurf 2015 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2015, Ergebnis - und Finanzplanung 2014 - 2018 bei der o. g. Produktgruppe über Veränderungsblätter zum Hau s- haltsplanentwurf zur Verfügung gestellt. Die Veränderung erfolgt ergebnisneutral durch Mittelu m- schichtung innerhalb des Gesamtbudgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Begründung: 1. Ausgangslage Auf der Grundlage der Vorlage V/ 0477/2009 wird seit dem 01.11.2009 an den Fördersch u- len mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein Angebot der Jugendhilfe durchgeführt. Hinte r- grund war ein erhöhter Jugendhilfebedarf un d zum Teil intensive Kontakte zum Kommun a- len Sozialdienst. Mit dem Konzept „Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ wurde zum einen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept „Jugendhilfe und Schule“ geschlossen und zum anderen wurden Jugendhilfebedarfe an Schulen frühzeitig erkannt und kostenintensive Einzelfälle reduziert. Das Angebot umfasst die regelmäßige Präsenz der Jugendhilfe vor Ort sowie die Planung und Durchführung von pädagogischen Angeboten. Individuelle und ganzheitliche Förd erangebote sollen persönliche Fähigkeiten der Schüler stärken. Negative Entwicklungen können somit frühzeitig erkannt und intensive Jugendhilfe- leistungen vermieden werden. Die Arbeit der Jugendhilfe konzentriert sich hierbei auf eine dauerhafte Stabilisierung bzw. Verbesserung von Problemlagen der Schüler bzw. Familien. Kinder und Jugendliche werden in den Förderschulen durch eine frühe Beratung und inte n- sive Begleitung erreicht und die Personensorgeberechtigten werden frühzeitig mit in die Hil- feangebote einbezogen. - 3 - V/0683/2014 2. Die Zielgruppe Das Angebot der Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, mit Schulvermeidungstendenzen oder Schulv erweigerung. Auch bei instabilen familiären Hintergründen, Kulturkonflikten oder Krisensituationen greift das Angebot. Der sozialpädagogische Ansatz der Jugendhilfe an den Förderschulen zielt auf eine indiv i- duelle und ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und S chülern ab. Zentrale Anliegen der Jugendhilfe an Förderschulen sind die persönlichen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zu stärken und die Folgen sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträc h- tigungen abzumildern. Lehrkräfte werden frühzeitig mit in den Prozess einbezogen. Gleichfalls sollen Eltern durch Beratung in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. Die Arbeit der Jugendhilfe konzentriert sich dabei auf eine dauerhafte Stabilisierung von Schülerinnen und Schülern und ggf. deren Eltern. Negative Entwicklungen von Kindern werden durch die Präsenz an Schule frühzeitig erkannt und andere, intensive Jugendhilf e- leistungen werden hierdurch vermieden. 3. Fachliches Controlling Auch für die Leistung „Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ exi s- tiert ein fachliches Controllingverfahren. Diese s Verfahren ermöglicht Transparenz und stellt Arbeitsergebnisse dar. Im Folgenden werden Zieldimensionen und Zielkennzahlen vorgestellt: Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl Jeder in seinem Sozialverhalten auffällige Schüler, der an einer Förderung durch das JHFS - Team teilnimmt, ist in seiner sozialen Kompetenz gestärkt. Die Messung der Zielerreichung erfolgt anhand der Skala zur Bewertung des Sozialverha l- tens. 75% der teilnehmenden Schüler haben ihr Sozialverhalten in den geförderten Bereichen um mindestens einen Punkt auf der Bewertungsskala verbessert. Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl Für jeden vom Unterricht au s- geschlossenen bzw. von einem solchen Aussc hluss bedrohten Schüler, der durch das JHFS - Team gefördert wird, ist die Teilnahme am Unterricht (wi e- der) gesichert. Die Messung der Zielerreichung erfolgt anhand der Anzahl der Schüler, deren Teilnahme am Unterricht nach der Förderung wieder möglich ist. 85% der Schüler, die durch das JHFS-Team gefördert wurden, können (wieder) am Unterricht teilnehmen. Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl In jeder 1. oder 2. Klasse haben die im Rahmen des Unterrichts durchgeführten Einheiten zum sozialen Lernen eine Verbess e- rung des Lernverhaltens der Schüler bewirkt Die Messung der Zielerreichung erfolgt anhand der Skala zur Bewertung des sozialen Ler n- verhaltens. 75 % der teilnehmenden Sch ü- ler haben ihr soziales Lernve r- halten in den geförderten Bere i- chen um mi ndestens einen Punkt auf der Bewertungsskala verbessert. - 4 - V/0683/2014 Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl Eltern sind nach maximal 3 Beratungsterminen entweder in ihrer Elternrolle gestärkt oder an Kooperationspartner weite r- vermittelt. Die Messung der Zielerreichung erfolgt anhand folgender Indik a- toren: Anzahl der erfolgrei- chen Beendigungen nach 3 Beratungstermi- nen Anzahl der nicht erfolg- reichen Beendigungen nach 3 Beratungstermi- nen Anzahl der Eltern, die nach 3 Beratungstermi- nen weitergehenden Unterstützungsbedarf haben und an Koopera- tionspartner weiterver- mittelt wurden Anzahl der Eltern, die nach 3 Beratungsterminen weiterg e- henden Unterstützungsbedarf haben und nicht an Kooperat i- onspartner weitervermittelt we r- den konnten Bei 90% der beratenen Eltern ist nach maximal 3 Beratung s- terminen das Anliegen geklärt oder sie sind verbindlich an Kooperationspartner weiterve r- mittelt worden. Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl Für jeden münsteraner Schüler, der zur Beratung zum JHFS - Team kommt, ist entw eder i n- nerhalb von 3 Beratungsterm i- nen sein Anliegen geklärt oder es ist ein Entwicklungsplan für die weitere Unterstützungslei s- tung entwickelt. Die Messung der Zielerreichung erfolgt anhand der Anzahl der nach drei Beratungsterminen vorliegenden Entwicklu ngsplä- ne. Der Anteil der Entwicklungspl ä- ne, die nach drei Beratungsg e- sprächen erstellt wurden, liegt bei 85%. Mit diesem Verfahren wird die Wirksamkeit des Jugendhilfeangebotes regelmäßig überprüft. Zen t- rale Leitsätze des sozialpädagogischen Handelns sind dabei kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Angebote, Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch Stärkung sozialer Kompetenzen, Sicherstellung des Schulbesuches durch Jugendhilfeangebote. Eine differenzierte Darstellung der Leistungen und Erge bnisse sind dem Jahresbericht 2012/2013 „Jugendhilfe an den Förderschulen- Förderschwerpunkt Lernen“ zu entnehmen. (Anlage 1) 4. Aktuelle Situation/ Weiteres Verfahren Mit dem Statusbericht zur integrativen Schulbildung „ Münster auf dem Weg zu einer inkl u- siven Schullandschaft“ hat das Amt für Schule und Weiterbildung den Themenkomplex In- klusion und Schule umfassend dargestellt. - 5 - V/0683/2014 Darüber hin aus konkretisieren folgende Vorlagen die Auswirkungen des neunten Schu l- rechtsänderungsgesetzes und die fachlichen Herausforderungen und Konsequenzen: Umstrukturierung des Förderschulangebotes „Lernen“ (V/0014/2014) Umsetzung der Inklusion, hier Entwicklung der Förderschulen in Münster (V/0115/2014) und Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung (V/0588/2014) Durch die Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist auch eine Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Leistungen „Jugendhilfe an Förde r- schulen“ welche das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erbringt, erforderlich. Das Jugendhilfeangebot muss den Schülerinnen und Schülern dahin folgen, wo sie zukünf- tig beschult werden. Eine Beschulung in der Regelschule wird dem theoretischen Anspruch von Inklusion gerecht. Faktisch braucht es auch und gerade in der Regelsc hule die Ang e- bote der Jugendhilfe und Schule, um sozialer Benachteiligung oder individueller Beei n- trächtigungen abzumildern und den Anspruch auf Teilhabe zu ermöglichen. Entsprechend der Entwicklung der Förderschulen wird eine sukzessive Verlagerung des Jugendhilfeangebotes von den Förderschulen hin zu den Regelschulen angestrebt, um sich den Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung anzuschli e- ßen. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten damit unabhä n- gig vom Lernort auch künftig die Leistungen der Jugendhilfe, auf die sie angewiesen sind. Die Umsteuerung dieses Angebotes ist eingebettet in das Fachcontrollingkonzept „Jugen d- hilfe und Schule“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Jahresbericht 2012/13 Jugendhilfe an Förderschulen- Förderschwerpunkt Lernen
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Schorlemerstraße 8
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0683/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37