Mandari Insight

V/0683/2014

Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

Vorlagen 12.09.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 26.1

V-0683-2014-Anlage-1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0683-2014-Anlage-1

9839 Zeichen

Jahresbericht 2012/2013 
Jugendhilfe an Förderschulen ‐ 
Förderschwerpunkt Lernen
Das Jugendhilfeangebot an den vier Förderschulen mit 
dem Förderschwerpunkt Lernen existiert seit 2009. 
Das Angebot umfasst die regelmäßige Präsenz der 
Jugendhilfe vor Ort sowie die Planung und 
Durchführung von pädagogischen Angeboten. 
Individuelle und ganzheitliche Förderangeb
ote sollen 
persönliche Fähigkeiten der Schüler stärken. Negative 
Entwicklungen können somit frühzeitig erkannt und 
intensive Jugendhilfeleistungen vermieden werden. 
Die Arbeit der Jugendhilfe konzentriert sich hierbei auf 
eine dauerhafte Stabili
sierung bzw. Verbesserung von 
Problemlagen der Schüler bzw. Familien. Kinder und 
Jugendliche werden in den Förderschulen durch eine 
frühe Beratung und intensive Begleitung erreicht und  
die Personensorgeberechtigten werden frühzeitig mit 
in die Hilfeangebote einbezogen. 
Die Kernleistungen bzw. Ziele der Jugendhilfe 
orientieren sich an den im Schuljahr 2010/11 im 
fachlichen Controlling des Amte
s für Kinder, 
Jugendliche und Familien entwickelten 
Schwerpunkten. 
Das Team der Förderschulen–Lernen 
Anfang 2010 wurden an den vier Förderschulen je 
eine 0,5-Stelle vom Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien eingerichtet. 
Konzept und Ziel 
Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt 
Lernen benötigten auf ihre individuellen Förderbe‐
darfe abgestimmte pädagogische Förderangebote, die 
auf die schulischen und familiären Lebensbereiche 
einwirkten. Durch Einzel‐ und Gruppenförderung der 
Jugendhilfe blieben diese systemischen Zusammen‐
hänge immer im Fokus der Hilfen. Damit sollten 
negative Erlebnisse der Schüler vermieden und 
weitere Hilfen nach dem KJHG § 27 somit nicht nötig 
werden. 
Die Jugendhilfe an Förderschulen hat seit Beginn der 
Täti
gkeit vier abgestimmte fachliche Zielsetzungen 
mit dem Fachcontrolling erarbeitet und umgesetzt. 
Diese sollten transparent die Leistung und Wirkung an 
den Förderschulen darstellen und werden im 
Folgenden erläutert. 
Schule  Ansprechpartner  Schülerzahl
Aktuell 
Albert Schweitzer 
Schule Mitte 
Frau Mutz 
0251/62
06 59 52  174 
Johannesschule 
Hiltrup 
Frau Uhrhan 
02501/
98423016  125 
August Wibbelt 
Schule Roxel 
Frau Kaup 
02534/5879 017  99 
Uppenberg 
Nord 
Frau Foitzik 
0251/3900 318  118

2 
Leitsätze, Ziele, Kennzahlen 
Die entwickelten Leitsätze für Leistungen und 
Jugendhilfeangebote galten für alle Angebote und alle 
Schulformen gleichermaßen, gleichwohl fanden die 
Besonderheiten in der Zielsetzung und Aufgaben‐
stellung Berücksichtigung: 
 Kein Kind zurücklassen durch frühzeitige 
Angebote
 Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch
die Stärkung sozialer Kompetenzen 
 Sicherstellung des Schulbesuches durch
Jugendhilfeangebote
Kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Angebote  
„Für jede/n münstersche/n Schüler/in bzw. 
Personensorgeberechtigte/n, die/der zur Beratung 
zum Team Jugendhilfe an Förderschulen kommt, ist 
entweder innerhalb von drei Beratungsterminen sein/
ihr Anliegen geklärt oder es ist ein Entwicklungsplan 
bzw. es sind Ziele für die weitere 
Unterstützungsleistung entwickelt.“ 
Leistungsdaten Ergebnis aller vier 
Förderschulen  2012  2013 
Anzahl der Schüler  217  258 
Davon weiblich  110   51 
%  122  47 
% 
Davon männlich  107  49 
%  136  53 
% 
Anzahl der Beratungskontakte / 
Anliegen  281  387 
Anliegen wurde innerhalb von 
drei Terminen geklärt  64  39 
Anzahl der Entwicklungspläne 
nach drei Beratungsgesprächen   217  348 
ZIELKENNZAHL ZU ZIEL1 
Der  Anteil  der  Entwicklungspläne,  die 
nach  drei
  Beratungsgesprächen erstellt 
wurden, liegt bei 85 %. 
100 % 100 % 
„In jeder 1. oder 2. Klasse haben die im Rahmen des 
Unterrichts durchgeführten
 Angebote zum sozialen 
Lernen eine Verbesserung des Lernver
haltens der 
Schüler bewirkt.“ 
Leistungsdaten 
Ergebnis aller vier Förderschulen 
2012  2013 
Anzahl der Teilnehmer/‐innen in 
Angeboten zum sozialen Lernen   29  12 
Anzahl Verbesserung Lernverhalten  27  12 
Zielkennzahl zu Ziel 2 
80% der teilnehmenden Schüler haben sich in 
ihrem Lernverhalten verbessert. 
93%  100% 
„Eltern sind nach maximal drei Beratungsterminen 
entweder in ihrer Elternro
lle gestärkt oder an 
Kooperationspartner weitervermittelt.“ 
Ergebnis aller vier Förderschulen 
2012  2013 
Anzahl der Beratungsvorgän
ge   57  58 
Anlie
gen geklärt (innerhalb von 3 
Beratungsterminen)  35  37 
verbindliche W
eitervermittlung   22   21 
ZIELKENNZAHL ZU 3 
Bei 90 % der beratenen Eltern ist nach maximal drei 
Beratungsterminen das Anliegen geklärt oder sie sind 
verbindlich an Koopaerationspartner weitervermittelt 
worden. 
100 %  100% 
Leistungsdaten

3 
Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch die 
Stärkung sozialer Kompetenzen 
„Jeder in seinem Sozialverhalten auffällige Schüler, der 
an einer Förderung durch das Team Jugendhilfe an 
Förderschulen teilnimmt, ist in seiner sozialen 
Kompetenz gestärkt“ 
Leistungsdaten 
Ergebnis aller vier Förderschulen 
2012  2013 
Anzahl der geförderten Schüler   121  162 
Anzahl der Schüler mit 
verbessertem Sozialverhalten
(Punktwert) 
116  148 
Zielkennzahl zu Ziel 4 
75 % der teilnehmenden Schüler haben ihr 
Sozialverhalten in den geförderten Bereichen 
um mindestens einen Punkt auf der 
Bewer
tungsskala verbessert. 
96 %  91% 
Sicherstellung des Schulbesuches durch 
Jugendhilfeangebote 
„Für jeden vo
m Unterricht ausgeschlossenen bzw. von 
einem solchen Ausschluss bedrohten Schüler, der 
durch das Team Jugendhilfe an Förderschulen 
gefördert wird, ist die Teilnahme am Unterricht 
(wieder) gesichert.“ 
Leistungsdaten 
Ergebnis aller vier Förderschulen 
2012  2013 
Anzahl der geförderten Schüler, die 
vom Unterricht ausgeschlossen/vom 
Ausschluss bedroht sind 
14  11 
Anzahl der Schüler mit gesicherter 
Unterrichtsteilnahme nach der 
Förderung 
11  9 
Zielkennzahl zu Ziel 5 
80 % der Schüler,  die durch das JHFS Team 
gefördert wurden, können am Unterricht 
teilnehmen. 
80 %  82% 
Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWI) 
Bei Schülern, die eine stark ausgeprägte Form von 
Schulverweigerung zeigen und keinerlei Hilfen 
angenommen haben, kann dies dazu führen, dass 
durch die Schulen ein Bußgeldverfahren initiiert wird. 
Wird das bei Bedarf vom Schulamt verhängte 
Bußgeld nicht bezahlt, kommt es zu einem Beschluss 
durch das Amtsgericht. Im Rahmen dieses 
Beschlusses haben die Schüler die Möglichkeit, statt 
des Bußgeldes Sozialstunden abzuleisten. 
Die Jugendhilfe an Schulen setzte diese Stunden mit 
den Schülern um bzw. bot den Jugendlichen im OWI‐
Verfahren eine schulfördernde Trainingsmaßnahme 
an, um die Stunden in der Schule oder in einer 
städtischen Institution abzuleisten.  
Bescheide  Schüler  Laufendes 
Verfahren 
Abge‐
leistet  Arrest 
Anzahl 24  11  2  6  3 
Projekte in den Förderschulen 
Schulbezogene Veranstaltungen, die von der 
Jugendhilfe an Förderschulen koordiniert und in 
Kooperation mit anderen Trägern ausgerichtet 
wurden, konnten Schwerpunkthemen aufgreifen. 
Dazu zählten u. a. kunsttherapeutische Angebote, 
Mädchenprojekt SELMA, Kampfesspiele, Fairmobil 
und Entspannungskurse. Des Weiteren wurden in 
Absprache mit den Schulen anlassbezogen Themen 
aufbereitet. 
Zusammenfassung  
Das Team der Jugendhilfe konnte im Schuljahr 
2012/2013 die erarbeiteten Zielvorgaben des 
Fachcontrollings erfolgreich umsetzen.  
Die Zahlen belegen, dass die Beratungskontakte an 
den Förderschulen zugenommen haben. Die Anzahl 
der intensiven Beratungen und Begleitungen einzelner 
Schülerinnen und Schüler hat zugenommen. Im 
Vergleich dazu hatte die Anzahl der Kurzberatungen 
abgenommen. Es wurde deutlich, dass das Angebot 
„Jugendhilfe an Förderschulen“ mittlerweile fester 
Bestandtei
l ist und dem Bedarf der Schüler und

4 
Familien entspricht. Auch die Lehrkräfte an den 
Förderschulen nutzten vermehrt die fachliche 
Unterstützung in Jugendhilfefragen. 
Die Anzahl der Maßnahmen zur Prävention im Bereich 
des sozialen Lernens sind deutlich gesunken. Diese 
Entwicklung ist der Umsetzung der Inklusion 
geschuldet, d. h. es wurden nur noch vereinzelt 
Schülerinnen und Schüler im Primarbereich der 
Förderschulen aufgenommen. Diese Schüler brachten 
allerdings einen erhöhten Unterstützungsbedarf mit, 
dem an den Regel
schulen aktuell noch nicht 
entsprochen werden kann. 
Aktuelle Angebote zum sozialen Lernen reagierten auf 
negative Entwicklungen an den Förderschulen und 
richteten sich zunehmend auch an Schülerinnen und 
Schüler der Sekundarstufe. 
Kooperation 
Die Vernetzung mit dem Kommunalen Sozialdienst 
und freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der 
Beratung, Kinder‐ und Jugendarbeit, Jugendsozial‐
arbeit war für das Team Jugendhilfe an Förderschulen 
wichtige Voraussetzung und fester Bestandteil bei der 
Vermittlung und Einrichtung passender Hilfen. 
Ausblick 2014 
Die weitere Umsetzung der Inklusion wird das 
Schulsystem im kommenden Schuljahr stark prägen.  
„Übergänge schaffen“ wird eines der neu zu 
formulierenden Ziele sein. Die Förderschüler werden 
sukzessive im Regelschulsystem beschult, stellen mit 
ihren besonderen Bedarfen aber immer noch 
Anforderungen, auf die auch die Jugendhilfe reagieren 
muss.  
Ende 2014 wird das Angebot Jugendhilfe an 
Förderschulen in seiner bisherigen Form auslaufen. Zur 
2. Jahres
hälfte wird für die Politik eine Vorlage 
erarbeitet, die die Auswertung und Evaluation der 
bisherigen Arbeit beinhaltet. Wesentlicher Bestandteil 
ist die konzeptionelle Neuausrichtung, die sich an den 
steigenden Zahlen der Schüler und Schülerinnen im 
Regelschulsystem orientiert. 
Kontakt 
Jugendhilfe an Schulen 
Schorlemerstraße 8, 48143 Münster 
Telefon: 02 51/4 92-5 1 23, Fax: 02 51/4 92-77 63 
Leitung: Edgar Brey, Heike Nees 
E‐Mail: jugendamt@stadt‐muenster.de 
www.muenster.de/stadt/jugendamt 
Impressum 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Februar 2014

Beschlussvorlage

11160 Zeichen

V/0683/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale 
Entwicklung - befristete Fortsetzung des Angebotes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung   
 und E-Government Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Rat nimmt die Auswertung und Wirkung des Konzeptes „Jugendhilfe an Förderschulen 
mit dem Schwerpunkt Lernen“ zur Kenntnis. 
 
2) Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien setzt das bestehende Angebot der „Jugend-
hilfe an den Förderschulen“  an der Uppenbergschule mit den Teilstandorten in Hiltrup, Ro-
xel und Kinderhaus sowie der Albert-Schweitzer-Schule befristet, zunächst bis zum 
31.12.2017, fort.  
 
3) An den genannten Förderschulen bzw. Teilstandorten werden die zur Zeit bis zum 
31.12.2014 befristeten vier 0,5 Stellen in der Produktgruppe 0603 für pädagogische Fach-
kräfte mit organisatorischer Anbindung an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
weitergeführt. 
 
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuausrichtung des Angebotes "Jugendhilfe an För-
derschulen mit dem Schwerpunkt Lernen" konzeptionell zu aktualisieren und entsprechend 
der Entwicklung der Förderschulen auszurichten.  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0683/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Thesing 
Herr Brey 
Ruf: 
492-5525 
492-5113 
E-Mail: 
ThesingS@stadt-muenster.de  
BreyE@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0683/2014 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 - 
2017 
112.570 
pro Jahr 
Veränderung 
zum HH -
Entwurf 2015  
Deckung:      
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i-
che Hilfen für Familien 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 – 
2017 
- 112.570 
pro Jahr 
Veränderung 
zum HH -
Entwurf 2015  
 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2015, Ergebnis - 
und Finanzplanung 2014 - 2018 bei der o. g. Produktgruppe über Veränderungsblätter zum Hau s-
haltsplanentwurf zur Verfügung gestellt. Die Veränderung erfolgt ergebnisneutral durch Mittelu m-
schichtung innerhalb des Gesamtbudgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Auf der Grundlage der Vorlage V/ 0477/2009 wird seit dem 01.11.2009 an den Fördersch u-
len mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein Angebot der Jugendhilfe durchgeführt. Hinte r-
grund war ein erhöhter Jugendhilfebedarf un d zum Teil intensive Kontakte zum Kommun a-
len Sozialdienst.  
 
Mit dem Konzept „Jugendhilfe an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ wurde zum 
einen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept „Jugendhilfe und Schule“ geschlossen und 
zum anderen wurden Jugendhilfebedarfe an Schulen frühzeitig erkannt und kostenintensive 
Einzelfälle reduziert. 
 
Das Angebot umfasst die regelmäßige Präsenz der Jugendhilfe vor Ort sowie die Planung 
und Durchführung von pädagogischen Angeboten.  
Individuelle und ganzheitliche Förd erangebote sollen persönliche Fähigkeiten der Schüler 
stärken. Negative Entwicklungen können somit frühzeitig erkannt und intensive Jugendhilfe-
leistungen vermieden werden. Die Arbeit der Jugendhilfe konzentriert sich hierbei auf eine 
dauerhafte Stabilisierung bzw. Verbesserung von Problemlagen der Schüler bzw. Familien. 
Kinder und Jugendliche werden in den Förderschulen durch eine frühe Beratung und inte n-
sive Begleitung erreicht und die Personensorgeberechtigten werden frühzeitig mit in die Hil-
feangebote einbezogen.

- 3 - 
V/0683/2014 
 
 
2. Die Zielgruppe  
 
Das Angebot der Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen richtet 
sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, 
mit Schulvermeidungstendenzen oder Schulv erweigerung. Auch bei instabilen  familiären 
Hintergründen, Kulturkonflikten oder Krisensituationen greift das Angebot.   
 
Der sozialpädagogische Ansatz der Jugendhilfe an den Förderschulen zielt auf eine indiv i-
duelle und ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und S chülern ab. Zentrale Anliegen 
der Jugendhilfe an Förderschulen sind die persönlichen Fähigkeiten von Schülerinnen und 
Schülern zu stärken und die Folgen sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträc h-
tigungen abzumildern. Lehrkräfte werden frühzeitig mit in den Prozess einbezogen.  
 
Gleichfalls sollen Eltern durch Beratung in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. 
Die Arbeit der Jugendhilfe konzentriert sich dabei auf eine dauerhafte Stabilisierung von 
Schülerinnen und Schülern und ggf. deren  Eltern. Negative Entwicklungen von Kindern 
werden durch die Präsenz an Schule frühzeitig erkannt und andere, intensive Jugendhilf e-
leistungen werden hierdurch vermieden. 
 
 
3. Fachliches Controlling 
 
Auch für die Leistung „Jugendhilfe an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ exi s-
tiert ein fachliches Controllingverfahren. Diese s Verfahren ermöglicht Transparenz und stellt 
Arbeitsergebnisse dar.  
 
Im Folgenden werden Zieldimensionen und Zielkennzahlen vorgestellt: 
 
Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl 
Jeder in seinem Sozialverhalten 
auffällige Schüler, der an einer 
Förderung durch das JHFS -
Team teilnimmt, ist in seiner 
sozialen Kompetenz  gestärkt. 
Die Messung der Zielerreichung 
erfolgt anhand der Skala zur 
Bewertung des Sozialverha l-
tens. 
75% der teilnehmenden Schüler 
haben ihr Sozialverhalten in 
den geförderten Bereichen um 
mindestens einen Punkt auf der 
Bewertungsskala verbessert. 
Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl 
Für jeden vom Unterricht au s-
geschlossenen bzw. von einem 
solchen Aussc hluss bedrohten 
Schüler, der durch das JHFS -
Team gefördert wird, ist die 
Teilnahme am Unterricht (wi e-
der) gesichert.  
Die Messung der Zielerreichung 
erfolgt anhand der Anzahl der 
Schüler, deren Teilnahme am 
Unterricht nach der Förderung 
wieder möglich ist. 
85% der Schüler, die durch das 
JHFS-Team gefördert wurden, 
können (wieder) am Unterricht 
teilnehmen. 
 
Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl 
In jeder 1. oder 2. Klasse haben 
die im Rahmen des Unterrichts 
durchgeführten Einheiten zum 
sozialen Lernen eine Verbess e-
rung des Lernverhaltens der 
Schüler bewirkt 
 
 
 
 
 
 
 
Die Messung der Zielerreichung 
erfolgt anhand der Skala zur 
Bewertung des sozialen Ler n-
verhaltens. 
75 % der teilnehmenden Sch ü-
ler haben ihr soziales Lernve r-
halten in den geförderten Bere i-
chen um mi ndestens einen 
Punkt auf der Bewertungsskala 
verbessert.

- 4 - 
V/0683/2014 
Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl 
Eltern sind nach maximal 3 
Beratungsterminen entweder in 
ihrer Elternrolle gestärkt oder 
an Kooperationspartner weite r-
vermittelt. 
Die Messung der Zielerreichung 
erfolgt anhand folgender Indik a-
toren: 
 Anzahl der erfolgrei-
chen Beendigungen 
nach 3 Beratungstermi-
nen 
 Anzahl der nicht erfolg-
reichen Beendigungen 
nach 3 Beratungstermi-
nen 
 Anzahl der Eltern, die 
nach 3 Beratungstermi-
nen weitergehenden 
Unterstützungsbedarf 
haben und an Koopera-
tionspartner weiterver-
mittelt wurden 
 
Anzahl der Eltern, die nach 3 
Beratungsterminen weiterg e-
henden Unterstützungsbedarf 
haben und nicht an Kooperat i-
onspartner weitervermittelt we r-
den konnten 
Bei 90% der beratenen Eltern 
ist nach maximal 3 Beratung s-
terminen das Anliegen geklärt 
oder sie sind verbindlich an 
Kooperationspartner weiterve r-
mittelt worden. 
Ziel Messung der Zielerreichung Zielkennzahl 
Für jeden münsteraner Schüler, 
der zur Beratung zum JHFS -
Team kommt, ist entw eder i n-
nerhalb von 3 Beratungsterm i-
nen sein Anliegen geklärt oder 
es ist ein Entwicklungsplan für 
die weitere Unterstützungslei s-
tung entwickelt. 
Die Messung der Zielerreichung 
erfolgt anhand der Anzahl der 
nach drei Beratungsterminen 
vorliegenden Entwicklu ngsplä-
ne. 
Der Anteil der Entwicklungspl ä-
ne, die nach drei Beratungsg e-
sprächen erstellt wurden, liegt 
bei 85%. 
 
Mit diesem Verfahren wird die Wirksamkeit des Jugendhilfeangebotes regelmäßig überprüft. Zen t-
rale Leitsätze des sozialpädagogischen Handelns sind dabei  
 
 kein Kind zurücklassen durch frühzeitige Angebote,  
 Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch Stärkung sozialer Kompetenzen,  
 Sicherstellung des Schulbesuches durch Jugendhilfeangebote.  
 
Eine differenzierte Darstellung der Leistungen und Erge bnisse sind dem Jahresbericht 2012/2013 
„Jugendhilfe an den Förderschulen- Förderschwerpunkt Lernen“ zu entnehmen. (Anlage 1) 
 
 
 
4. Aktuelle Situation/ Weiteres Verfahren  
 
Mit dem Statusbericht zur integrativen Schulbildung „ Münster auf dem Weg zu einer inkl u-
siven Schullandschaft“ hat das Amt für Schule und Weiterbildung  den Themenkomplex In-
klusion und Schule umfassend dargestellt.

- 5 - 
V/0683/2014 
 
Darüber hin aus konkretisieren folgende Vorlagen die Auswirkungen des neunten Schu l-
rechtsänderungsgesetzes und die fachlichen Herausforderungen und Konsequenzen: 
 Umstrukturierung des Förderschulangebotes „Lernen“ (V/0014/2014) 
 Umsetzung der Inklusion, hier Entwicklung der Förderschulen in Münster      
(V/0115/2014) und   
 Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung (V/0588/2014) 
 
Durch die Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist  
auch eine Weiterentwicklung und Neuausrichtung  der Leistungen „Jugendhilfe an Förde r-
schulen“ welche das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erbringt, erforderlich. 
 
Das Jugendhilfeangebot muss den Schülerinnen und Schülern dahin folgen, wo sie zukünf-
tig beschult werden. Eine Beschulung in der Regelschule wird dem theoretischen Anspruch 
von Inklusion gerecht. Faktisch braucht es auch und gerade in der Regelsc hule die Ang e-
bote der Jugendhilfe und Schule, um  sozialer Benachteiligung oder individueller Beei n-
trächtigungen abzumildern und den Anspruch auf Teilhabe zu ermöglichen. 
 
Entsprechend der Entwicklung der Förderschulen  wird eine sukzessive Verlagerung des 
Jugendhilfeangebotes von den Förderschulen hin zu den Regelschulen angestrebt, um sich 
den Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung anzuschli e-
ßen.  
 
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten damit unabhä n-
gig vom Lernort auch künftig die Leistungen der Jugendhilfe, auf die sie angewiesen sind.  
 
Die Umsteuerung dieses Angebotes ist eingebettet in das Fachcontrollingkonzept „Jugen d-
hilfe und Schule“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
 
 
I. V. 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Jahresbericht 2012/13 Jugendhilfe an Förderschulen- Förderschwerpunkt Lernen

Beratungsverlauf (5)

21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schorlemerstraße 8
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0683/2014
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37