AÖE/054/2025
Gebührenkalkulation Straßenreinigung für 2026
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Beschlussvorlage
5555 Zeichen
AÖE/054/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Gebührenkalkulation Straßenreinigung für 2026
Fachbereich:
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und
Bevölkerungsschutz
24.11.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung für 2026.
Sachdarstellung:
Finanzierung der Straßenreinigung durch Straßenreinigungsgebühren
Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird überwiegend durch
Straßenreinigungsgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben
werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung
sind dabei
- eine auf den jeweiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und
- die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung.
Nach Beschluss durch den Rat werden Anfang Januar Gebührenbescheide verschickt.
Für die Zahlung der Gebühren werden in der Satzung Fälligkeiten jeweils zur
Quartalsmitte (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) festgelegt.
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Entwicklung der Straßenreinigung für Jahr 2026
Seit dem 1.1.2025 werden die Aufgaben der Straßenreinigung und des
Winterdienstes in Düsseldorf durch die AWISTA Kommunal GmbH wahrgenommen.
Die Gebührenbescheide werden ab 2025 wieder von der Stadt verschickt, ebenso
erfolgt das Inkasso durch die Stadt.
An der Struktur der Bemessung der Straßenreinigungsgebühren anhand der
bestehenden Straßenreinigungsklassen hat sich nichts verändert. Vgl. dazu z.B.
https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-
z/strassenreinigung
und
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/Strassenreinigu
ngsvz_2025.pdf
Die mit der AWISTA Kommunal abgeschlossen, langfristig gültigen Verträge sehen
eine jährliche Preisanpassung in Anlehnung an allgemeine, vom Statistischen
Bundesamt ermittelte Preis-Indizes vor. Diese Indizes funktionieren im Prinzip wie
der bekannte „Verbraucherpreisindex“ des Statistischen Bundesamtes.
Für die Indizierung der Preise der AWISTA Kommunal GmbH für 2026 wird eine
Steigerung um 2,5 % prognostiziert. Dies entspricht in etwa dem Niveau der
Entwicklung der Verbraucherpreise im vergangenen Jahr.
Der AÖE hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.09.2025 (Antrag unter
Vorlagennummer AÖE/051/2025) aufgefordert, bereits für 2026 Möglichkeiten für
eine weitere Verbesserung der Stadtsauberkeit aufzuzeigen. Das Augenmerk soll
dabei insbesondere auf die Stadtteile gerichtet sein. Um sichtbare Ergebnisse zu
erhalten, ist vorgesehen, für 2026 Stundenkontingente der AWISTA Kommunal für
- die bedarfsgerechte Entfernung von Wildkraut an „auffälligen“ Stellen auch
über den jährlichen Rhythmus hinaus,
- den Einsatz zusätzlichen Reinigungspersonals „zu Fuß“ mit einem zusätzlichen
mobilen Müllsauger
zu beauftragen. Die Kalkulation sieht dafür eine Erhöhung des Ansatzes für
„Reinigungssonderleistungen“ um 300.000 Euro vor.
Zusammen mit der Preisindizierung führt dies im Ergebnis dazu, dass die Gebühren
für die Straßenreinigung für 2026 im Durchschnitt um ca. 3,1 % erhöht werden.
Beispielsweise fallen dadurch für ein Grundstück mit 10 Metern Veranlagungslänge
zu einer Straße in Reinigungsklasse C mit wöchentlicher Reinigung Mehrkosten von
3,40 Euro im Jahr an.
Die Ansätze aus der anliegenden Gebührenkalkulation werden in den Haushalt 2026
übernommen.
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Einzelbetrachtung der Kosten und Erlöse:
Die Kostenpositionen im Bereich Straßenreinigung sind in der beiliegenden
Gebührenkalkulation (Anlage 2) aufgeführt. Die Gesamtkosten in Höhe ca. 47,61
Mio. EUR setzen sich prozentual wie folgt zusammen:
Bild 1: Aufteilung der Gesamtkosten
Davon fallen 95 % für die Dienstleistungen der AWISTA Kommunal an. Darin
enthalten sind rund 1,7 Mio. EUR für die Verwertung sowie Entsorgung des
Straßenkehrichts in der Müllverbrennungsanlage (incl. CO2-Abgabe).
Einen Anteil von 1,0 % machen die Kosten für diverse innere Verrechnungen mit
einigen Fachämtern (z.B. das Gebühreninkasso bei der Stadtkasse) aus. 3,7 % der
Kosten entfallen auf das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Der darin
enthaltene Personalkostenansatz wurde nach aktualisierten Berechnungsmodellen
der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) unter
Einbeziehung beispielsweise von Beihilfen ermittelt.
Die Deckung der Kosten erfolgt über die im Folgenden genannten Ertragspositionen:
Aufteilung der erwarteten Erträge:
95,3%
3,7%
1,0%
AWISTA Kommunal
Kosten Amt für Umwelt-
und Verbraucherschutz
interne Verrechnung
andere Ämter
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Bild 2: Einnahmen
Ca. 75 % der Erträge werden über die Gebühren erwartet. Unter 1 % werden aus
der Gebührenausgleichsrücklage beigesteuert. Der städtische Anteil liegt weiterhin
bei ca. 25 %.
Steuerfinanzierte Maßnahmen:
Für den routinemäßigen Winterdienst der AWISTA Kommunal sowie für besondere
Maßnahmen und Beratungsleistungen werden jährlich Mittel aus dem allgemeinen
Steuerhaushalt zur Verfügung gestellt. Im Ergebnisplan gibt es dafür eigene
Produktsachkonten mit Planansätzen, welche in der Anlage 1 dargestellt werden.
Anlagen:
AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation
AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation
AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation
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Anlage 1 zu Vorlage-Nr. AÖE/054/2025 Steuerfinanzierte Maßnahmen Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz VVZ Beschreibung Aufwendungen in Euro 13 52422300Unterh/Bewirtsch. Infrastruktur. Winterdienst AWISTA 3.466.349Ansatz für die Aufwendungen Winterdienst Zeile Sachkonto Erträge Ansatz Beschreibung Erträge in Euro neu Erlöse aus EWKF 1.500.000Einnahmen aus dem Einwegkunststofffond Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz VVZ Beschreibung Aufwendungen in Euro 12 51010000 Versorgungsaufwendungen 65.400 Der Ansatz für die Aufwendungen der Pensionäre war bisher im Budget bei Amt 10, wurde aber mit dem dem Haushaltsansatz für 2014 auf die einzelnen Produkte umgelegt. Die Aufwendungen sind gebührenrechtlich nicht zulässig und damit steuerfinanziert 13 52422500 Unterh/Bewirtsch. Grundst. Straße AWISTA öffentlich 11.867.157Städtischer Anteil an der Straßenreinigung 13 52420200 Unterhaltung Straßen Wege Plätze362.500Aufwendungen für die Entfernung von Spontanvegetation, Vertrag mit ZWD 13 52421100Bew/Entwäss./Reinigung Straßen/Infrastr. 20.000Erstattung z.B für Sonderreinigungsmaßnahmen 13 52912000Aufw. Sonst. Dienstl. Projekt Stadtsauberkeit 130.000mobile Toilettenanlagen an Karneval 16 54312600 GeschAufw nicht geb. relevant 130.000Rechtsamt, Externe Gutachter u.a. für Straßenreinigung Winterdienst Sonstiges - Straßenreinigung 1.10.54 545. 01 - Straßenreinigung und Winterdienst Ergebnisplan Haushaltsjahr 2026
AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation
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Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2026 Anlage 2 zur Vorlage-Nr. AÖE/054/2025 Gebühren Straßenreinigung 2026 Erträge: Ansatz im Ergebnisplan NKF Ansatz in Euro in Euro Gebühren und Entgelte für Straßenreinigung 35.654.899 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 35.654.899 Anteil der Stadt, Allgemeininteresse 11.867.157 Städtischer Anteil an der Straßenreinigung 11.867.157 Zuschuss aus "Gebührenausgleichsrücklage " 90.000 Auflösung sonstiger Sonderposten 90.000 Summen: 47.612.056 Summen: 47.612.056 Aufwand: Ansatz im Ergebnisplan NKF Ansatz in Euro in Euro Personalaufwendungen des Umweltamtes (incl. Pensionsrückstellungen)1.588.549 Personalaufwendungen 1.588.549 Beitrag für Gemeindeunfallversicherung 993 Beiträge gesetzl. Sozialversicherung tarif. 993 Bewirtschaftung von Gebäuden (z.B. Reinigung, Aktenvernichtung)100 Bewirtschaft. Grundstücke baul. Anlagen 100 Unterh. Bewirtsch. Grundst. Straßenr. AWISTA nicht öffentlich 33.023.403 Unterh. Bewirt. Grundst Straßenr. AWISTA öffentlich 11.867.157 Aufwendungen für Unterhaltung der Dienstfahrzeuge des Umweltamtes5.000 Haltung von Fahrzeugen 5.000 Reinigungssonderleistungen 465.000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 465.000 besondere Personalaufwendungen (z.B. Fahrtkostenerstattung, Fortbildung)7.000 besondere Aufwendungen für Beschäftige 7.000 Kosten für Gutachten / Analysen 40.000 Geschäftsaufwendungen extern 40.000 Geschäftsaufwendungen extern 120.906 ILV Postlogistik 4.400 ILV Mobilitätsmanagement 1.000 ILV Druckerei 1.500 Vorleistung Bücher Zeitung durch Amt 16 100 Geschäftsaufwendungen intern incl ZAA Amt 16 6.178 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 10.146 Sofortabschreibung GWG 4.500 Soft- und Hardwarebetreuung (incl. Lizenzen, Leasing) durch Amt 1070.000 ILV Soft- und Hardwarebetreuung 70.000 Aufwendungen für Telekommunikation (z.B. Leasing) durch Amt 101.700 ILV Telekommunikationskosten 1.700 Dienstleistungen des Personalamtes für Umweltamt z.B. Gehälterzahlung11.811 ILV PV Service 11.811 Dienstleistungen der Stadtkasse z.B. Inkasso, Mahnung und Vollstreckung332.540 ILV Kasse 332.540 Mieten und Betriebskostenvorauszahlung für Dienstgebäude. 25.200 ILV Miete BK 25.200 Leistung Prüfung Beihilfe 800 ILV Beihilfe Service 800 ILV Rechtsberatung 10.000 IV Vergabeservice 1.100 IV RPA 0 IV Amt 30 (Schäden) 2.500 Leistung der Kämmerei, des Rechtsamtes und des Betriebliche Gesundheitsmanagements; RPA 11.700 IV Amt 20 Produkt 1.10.11.111.16 8.000 IV BGM 1111109 1.200 Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage, wegen Ausgleich von Unterdeckung aus Vorjahren 0 Übrige weitere sonstige Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit 0 Kalkulatorische Zinsen für Inventar 1.274 Im NKF nur nachrichtlich 1.274 Summen: 47.612.056 Summen: 47.610.783 Die Kosten für den Winterdienst betragen:3.466.349EURDer Winterdienst wird komplett aus Steuermitteln finanziert. Rechtsberatungen und Vergabeservice des Rechtsamtes 11.100 Erstattung an AWISTA für Leistung Straßenreingung 44.890.560 Geschäftsausgaben z.B. Porto, Duckereikosten, Kopien, Beiträge, Dienstreisen, Kilometergeld, Dienstticket, Fachliteratur 134.084 14.646Abschreibungen auf Inventar 19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 1 Berechnung des Kostenanteils der Stadt an der Straßenreinigung Kosten für den Winterdienst: 3.466.349 EUR komplett aus Steuerhaushalt Kosten für die Straßenreinigung: 47.612.056 EUR Mittelbedarf Straßenreinigung: 47.612.056 EUR Aufwandseinheiten Anteil Allgemein- interesse [%] Anteil Allgemeininteresse [Aufwandseinheiten] 1.192.297 35 417.304 445.009 30 133.503 805.058 15 120.759 1.965.206 2 39.304 384.298 5 19.215 618.411 100,0 618.411 5.410.280 1.348.495 Anteil Aufwandseinheiten allgemein =1.348.495 Aufwandseinheiten gesamt = 5.410.280 Berechnung der Kosten :prozentualer Anteil Gesamtkosten Anteilskosten Kostenanteil der Stadt: 25% 47.612.056 EUR 11.867.157 EUR Kostenanteil gebührenrelevant:75% 47.612.056 EUR 35.744.899 EUR Der durch die Stadt zu erbringender Kostenanteil an der Straßenreinigung ist: 11.867.157 EUR bzw. rund 25 % Berechnung des prozentualen Kostenanteils der Stadt: 25% Wegeunterhaltungspflicht durch die Stadt Gesamtsumme Straßenkategorien Kat 1 Kat 2 Kat 3 Kat 4 Kat 5 = rund*=**==rundrund 19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 2 a Erläuterung Aufwandseinheit: Die Aufwandseinheit bescheibt den logistischen Aufwand je Meter zu reinigender Straße unter Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit und der Reinigungsklasse der jeweiligen Straße. Aufwandseinheit = Reinigungsmeter * Häufigkeit * Aufwandsfaktor entsprechend der Reinigungsklasse Erläuterung Straßenkategorien: Für die Berechnung der Höhe des städtischen Anteils wurde in Anlehnung an das Straßenreinigungsgesetz NRW im Jahr 2009 eine Neuklassifizierung der Straßen nach ihrer Bedeutung für Anliegerverkehr sowie für den inner- und überörtlichen Verkehr festgelegt. Datengrundlage für die Auswertung war der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) des Amts für Verkehrsmanagement aus dem Jahr 2006. Die Klassifizierung nach Straßenkategorien ist unabhängig von den Reinigungsklassen. Es wurden 5 Kategorien aus verkehrlicher Sicht für die Klassifizierung des Straßennetzes festgelegt: Kategorie 1: Straßen mit großräumiger/überregionaler Verbindungsfunktion und Hauptverkehrsstraßen mit regionaler/zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion (dies entspricht den ersten zwei Verbindungskategorien aus der Analyse des VEP 2006 Kategorie 2: Hauptverkehrsstraßen mit Stadtteilverbindungsfunktion (dies entspricht der dritten Verbindungskategorie aus der Analyse des VEP 2006) Kategorie 3: Straßen mit Verkehrsbedeutung (innerörtliche Verbindungs-/Verteilerfunktion), "Restliches Untersuchungsnetz" aus dem VEP und nicht im Untersuchungsnetz enthaltene Straßen mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit als 30 km/h, Straßen mit Tempo-30- Zonen und ÖPNV Kategorie 4: Tempo-30-Zonen und Anliegerstraßen ohne ÖPNV Kategorie 5: Fußgängerzonen Straßen, bei den die Wegeunterhaltungspflicht durch die Stadt liegt, werden weiterhin zu 100% des Aufwands der Stadt zugeordnet. 19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 2 b Veranlagungsmeter Die Auswertung der Kundendatei Straßenreinigung liefert die "Frontanliegermeter" und "Hinterliegermeter" der zu veranlagenden Grundstücke. Nach der Multiplikation mit der jeweiligen Reinigungshäufigkeit ergeben sich die berechneten, zu veranlagenden Meter. Bezeichnung Reinigungsklasseneinfache Meter Anlieger einfache Meter Hinterlieger Summe einfache Meter berechnete Veranlagungsmeter (Meter x Häufigkeit) nur Fahrbahnreinigung 204.093 40.246 244.339 244.643 Fahrbahn- und Gehwegreinigung 1.170.392 164.648 1.335.040 2.839.078 erschwerte Reinigung 8.298 556 8.854 106.248 Reinigung selbständige Gehwege 9.801 536 10.337 10.501 Summe 1.392.584 205.987 1.598.570 3.200.470 19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 3 Berechnung der Gebühr je Veranlagungseinheit Aufwand Straßenreinigung: 47.612.056 EUR - Städtischer Anteil: 11.867.157 EUR - Vortrag aus Vorjahr: 90.000 EUR Gebührenbedarf: 35.654.899 EUR , Unter Berücksichtigung des je nach Reinigungsklasse unterschiedlichen Aufwandes ergeben sich Veranlagungseinheiten je Reinigungsklasse und daraus die Gebühr je Veranlagungseinheit. Bezeichnung Reinigungsklassen berechnete Veranlagungsmeter Aufwandsfaktor berechnete Veranlagungs- einheiten nur Fahrbahnreinigung 244.643 0,46 112.536 Fahrbahn- und Gehwegreinigung 2.839.078 1,00 2.839.078 erschwerte Reinigung 106.248 1,63 173.184 Reinigung selbständige Gehwege 10.501 0,43 4.515 Summe 3.200.470 3.129.314 Gebührenbedarf in EUR / berechnete Veranlagungseinheiten 35.654.899 3.129.314 11,3938 EUR Zum Vergleich 2025: 34.478.737 3.120.878 11,0478 EUR = Gebühr je Veranlagungseinheit 19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 4 Vergleich neue und alte Gebühren Nach Multiplikation der Gebühr je Veranlagungseinheit mit dem jeweiligen Aufwandsfaktor ergibt sich eine rechnerische Gebühr. Diese wird kaufmännisch gerundet. Reinigungs- klasse Bezeichnung Gebühr je Veranlagungs- einheit Aufwandsfaktorberechnete Gebühr neue Gebühr 2026 Satzung, Beschluss alte Gebühr 2025 EUR EUR/m EUR/m EUR/m B nur Fahrbahnreinigung 11,3938 0,46 5,2412 5,24 5,08 C Fahrbahn- und Gehwegreinigung 11,3938 1,00 11,3938 11,39 11,05 E erschwerte Reinigung 11,3938 1,63 18,5720 18,57 18,01 G Reinigung selbständige Gehwege 11,3938 0,43 4,8994 4,90 4,75 19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: passieren lassen
Zur SitzungBeschluss: passieren lassen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AÖE/054/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 29.09.2025
- Erstellt
- 29.09.2025 14:19