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AÖE/054/2025

Gebührenkalkulation Straßenreinigung für 2026

Beschlussvorlage 29.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 13

Beschlussvorlage

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AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation

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AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation

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Beschlussvorlage

5555 Zeichen

AÖE/054/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Gebührenkalkulation Straßenreinigung für 2026 
Fachbereich: 
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für öffentliche 
Einrichtungen, Stadtökologie, 
Abfallmanagement und 
Bevölkerungsschutz 
24.11.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung für 2026. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Finanzierung der Straßenreinigung durch Straßenreinigungsgebühren 
 
Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird überwiegend durch 
Straßenreinigungsgebühren finanziert, die von den Grundstückseigentümern erhoben 
werden. Notwendige rechtliche Grundlagen zur Gebührenbemessung und –erhebung 
sind dabei 
  
- eine auf den jeweiligen Zeitraum bezogene Gebührenkalkulation und  
- die auf dieser Kalkulation aufbauende Satzung. 
  
Nach Beschluss durch den Rat werden Anfang Januar Gebührenbescheide verschickt. 
Für die Zahlung der Gebühren werden in der Satzung Fälligkeiten jeweils zur 
Quartalsmitte (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) festgelegt.

Seite 2 
Entwicklung der Straßenreinigung für Jahr 2026 
 
Seit dem 1.1.2025 werden die Aufgaben der Straßenreinigung und des 
Winterdienstes in Düsseldorf durch die AWISTA Kommunal GmbH wahrgenommen. 
Die Gebührenbescheide werden ab 2025 wieder von der Stadt verschickt, ebenso 
erfolgt das Inkasso durch die Stadt. 
    
An der Struktur der Bemessung der Straßenreinigungsgebühren anhand der 
bestehenden Straßenreinigungsklassen hat sich nichts verändert. Vgl. dazu z.B. 
https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-
z/strassenreinigung 
  
und 
 
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/Strassenreinigu
ngsvz_2025.pdf  
 
Die mit der AWISTA Kommunal abgeschlossen, langfristig gültigen Verträge sehen 
eine jährliche Preisanpassung in Anlehnung an allgemeine, vom Statistischen 
Bundesamt ermittelte Preis-Indizes vor. Diese Indizes funktionieren im Prinzip wie 
der bekannte „Verbraucherpreisindex“ des Statistischen Bundesamtes. 
  
Für die Indizierung der Preise der AWISTA Kommunal GmbH für 2026 wird eine 
Steigerung um 2,5 % prognostiziert. Dies entspricht in etwa dem Niveau der 
Entwicklung der Verbraucherpreise im vergangenen Jahr. 
  
Der AÖE hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.09.2025 (Antrag unter 
Vorlagennummer AÖE/051/2025) aufgefordert, bereits für 2026 Möglichkeiten für 
eine weitere Verbesserung der Stadtsauberkeit aufzuzeigen. Das Augenmerk soll 
dabei insbesondere auf die Stadtteile gerichtet sein. Um sichtbare Ergebnisse zu 
erhalten, ist vorgesehen, für 2026 Stundenkontingente der AWISTA Kommunal für 
 
- die bedarfsgerechte Entfernung von Wildkraut an „auffälligen“ Stellen auch 
über den jährlichen Rhythmus hinaus, 
- den Einsatz zusätzlichen Reinigungspersonals „zu Fuß“ mit einem zusätzlichen 
mobilen Müllsauger 
 
zu beauftragen. Die Kalkulation sieht dafür eine Erhöhung des Ansatzes für 
„Reinigungssonderleistungen“ um 300.000 Euro vor.  
 
Zusammen mit der Preisindizierung führt dies im Ergebnis dazu, dass die Gebühren 
für die Straßenreinigung für 2026 im Durchschnitt um ca. 3,1 % erhöht werden. 
 
Beispielsweise fallen dadurch für ein Grundstück mit 10 Metern Veranlagungslänge 
zu einer Straße in Reinigungsklasse C mit wöchentlicher Reinigung Mehrkosten von 
3,40 Euro im Jahr an.  
 
Die Ansätze aus der anliegenden Gebührenkalkulation werden in den Haushalt 2026 
übernommen.

Seite 3 
Einzelbetrachtung der Kosten und Erlöse: 
Die Kostenpositionen im Bereich Straßenreinigung sind in der beiliegenden 
Gebührenkalkulation (Anlage 2) aufgeführt. Die Gesamtkosten in Höhe ca. 47,61 
Mio. EUR setzen sich prozentual wie folgt zusammen: 
 
 
Bild 1: Aufteilung der Gesamtkosten 
 
Davon fallen 95 % für die Dienstleistungen der AWISTA Kommunal an. Darin 
enthalten sind rund 1,7 Mio. EUR für die Verwertung sowie Entsorgung des 
Straßenkehrichts in der Müllverbrennungsanlage (incl. CO2-Abgabe). 
Einen Anteil von 1,0 % machen die Kosten für diverse innere Verrechnungen mit 
einigen Fachämtern (z.B. das Gebühreninkasso bei der Stadtkasse) aus. 3,7 % der 
Kosten entfallen auf das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Der darin 
enthaltene Personalkostenansatz wurde nach aktualisierten Berechnungsmodellen 
der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) unter 
Einbeziehung beispielsweise von Beihilfen ermittelt.  
 
Die Deckung der Kosten erfolgt über die im Folgenden genannten Ertragspositionen: 
Aufteilung der erwarteten Erträge: 
95,3%
3,7%
1,0%
AWISTA Kommunal
Kosten Amt für Umwelt-
und Verbraucherschutz
interne Verrechnung
andere Ämter

Seite 4 
 
Bild 2: Einnahmen 
 
Ca. 75 % der Erträge werden über die Gebühren erwartet. Unter 1 % werden aus 
der Gebührenausgleichsrücklage beigesteuert. Der städtische Anteil liegt weiterhin 
bei ca. 25 %. 
Steuerfinanzierte Maßnahmen: 
Für den routinemäßigen Winterdienst der AWISTA Kommunal sowie für besondere 
Maßnahmen und Beratungsleistungen werden jährlich Mittel aus dem allgemeinen 
Steuerhaushalt zur Verfügung gestellt. Im Ergebnisplan gibt es dafür eigene 
Produktsachkonten mit Planansätzen, welche in der Anlage 1 dargestellt werden. 
 
 
 
Anlagen: 
AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation 
AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation

AÖE 054 2025 Anlage 1 zur Gebührenkalkulation

1429 Zeichen

Anlage 1 zu Vorlage-Nr. AÖE/054/2025
Steuerfinanzierte Maßnahmen
Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz VVZ Beschreibung Aufwendungen
in Euro
13 52422300Unterh/Bewirtsch. Infrastruktur. 
Winterdienst AWISTA 3.466.349Ansatz für die Aufwendungen Winterdienst
Zeile Sachkonto Erträge Ansatz Beschreibung Erträge
in Euro
neu Erlöse aus EWKF 1.500.000Einnahmen aus dem Einwegkunststofffond
Zeile Sachkonto Aufwendungen Ansatz VVZ Beschreibung Aufwendungen
in Euro
12 51010000 Versorgungsaufwendungen 65.400
Der Ansatz für die Aufwendungen der Pensionäre war bisher 
im Budget bei Amt 10, wurde aber mit dem dem 
Haushaltsansatz für 2014 auf die einzelnen Produkte 
umgelegt. Die Aufwendungen sind gebührenrechtlich nicht 
zulässig und damit steuerfinanziert
13 52422500 Unterh/Bewirtsch. Grundst. Straße 
AWISTA öffentlich 11.867.157Städtischer Anteil an der Straßenreinigung
13 52420200 Unterhaltung Straßen Wege Plätze362.500Aufwendungen für die Entfernung von 
Spontanvegetation, Vertrag mit ZWD
13 52421100Bew/Entwäss./Reinigung 
Straßen/Infrastr. 20.000Erstattung z.B für Sonderreinigungsmaßnahmen
13 52912000Aufw. Sonst. Dienstl. Projekt 
Stadtsauberkeit 130.000mobile Toilettenanlagen an Karneval
16 54312600 GeschAufw nicht geb. relevant 130.000Rechtsamt, Externe Gutachter u.a. für 
Straßenreinigung 
Winterdienst
Sonstiges - Straßenreinigung
 1.10.54 545. 01 - Straßenreinigung und Winterdienst 
Ergebnisplan Haushaltsjahr 2026

AÖE 054 2025 Anlage 2 zur Gebührenkalkulation

9111 Zeichen

Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2026 Anlage 2 zur Vorlage-Nr. AÖE/054/2025
Gebühren Straßenreinigung 2026
Erträge: Ansatz im Ergebnisplan NKF Ansatz
in Euro in Euro
Gebühren und Entgelte für Straßenreinigung 35.654.899 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 35.654.899
Anteil der Stadt, Allgemeininteresse 11.867.157 Städtischer Anteil an der Straßenreinigung 11.867.157
Zuschuss aus "Gebührenausgleichsrücklage " 90.000 Auflösung sonstiger Sonderposten 90.000
Summen: 47.612.056 Summen: 47.612.056
Aufwand: Ansatz im Ergebnisplan NKF Ansatz
in Euro in Euro
Personalaufwendungen  des Umweltamtes (incl. Pensionsrückstellungen)1.588.549 Personalaufwendungen 1.588.549
Beitrag für Gemeindeunfallversicherung 993 Beiträge gesetzl. Sozialversicherung tarif. 993
Bewirtschaftung von Gebäuden (z.B. Reinigung, Aktenvernichtung)100 Bewirtschaft. Grundstücke baul. Anlagen 100
Unterh. Bewirtsch. Grundst. Straßenr. AWISTA nicht öffentlich 33.023.403
Unterh. Bewirt. Grundst Straßenr. AWISTA öffentlich 11.867.157
Aufwendungen für Unterhaltung der Dienstfahrzeuge des Umweltamtes5.000 Haltung von Fahrzeugen 5.000
Reinigungssonderleistungen 465.000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 465.000
besondere Personalaufwendungen (z.B. Fahrtkostenerstattung, Fortbildung)7.000 besondere Aufwendungen für Beschäftige 7.000
Kosten für Gutachten / Analysen 40.000 Geschäftsaufwendungen extern 40.000
Geschäftsaufwendungen extern 120.906
ILV Postlogistik 4.400
ILV Mobilitätsmanagement 1.000
ILV Druckerei 1.500
Vorleistung Bücher Zeitung durch Amt 16 100
Geschäftsaufwendungen intern incl ZAA Amt 16 6.178
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle 
Vermögensgegenstände 10.146
Sofortabschreibung GWG 4.500
Soft- und Hardwarebetreuung (incl. Lizenzen, Leasing) durch Amt 1070.000 ILV Soft- und Hardwarebetreuung 70.000
Aufwendungen für Telekommunikation (z.B. Leasing) durch Amt 101.700 ILV Telekommunikationskosten 1.700
Dienstleistungen des Personalamtes für Umweltamt z.B. Gehälterzahlung11.811 ILV PV Service 11.811
Dienstleistungen der Stadtkasse z.B. Inkasso, Mahnung und Vollstreckung332.540 ILV Kasse 332.540
Mieten und Betriebskostenvorauszahlung für Dienstgebäude. 25.200 ILV Miete BK 25.200
Leistung Prüfung Beihilfe 800 ILV Beihilfe Service 800
ILV Rechtsberatung 10.000
IV Vergabeservice 1.100
IV RPA 0
IV Amt 30 (Schäden) 2.500
Leistung der Kämmerei, des Rechtsamtes und des Betriebliche 
Gesundheitsmanagements; RPA 11.700 IV Amt 20 Produkt 1.10.11.111.16 8.000
IV BGM 1111109 1.200
Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage, wegen Ausgleich von 
Unterdeckung aus Vorjahren 0 Übrige weitere sonstige Aufwendungen lfd. Verwaltungstätigkeit 0
Kalkulatorische Zinsen für Inventar 1.274 Im NKF nur nachrichtlich 1.274
Summen: 47.612.056 Summen: 47.610.783
Die Kosten für den Winterdienst betragen:3.466.349EURDer Winterdienst wird komplett aus Steuermitteln finanziert.
Rechtsberatungen und Vergabeservice des Rechtsamtes 11.100
Erstattung an  AWISTA für Leistung Straßenreingung 44.890.560
Geschäftsausgaben z.B. Porto, Duckereikosten, Kopien, Beiträge, 
Dienstreisen, Kilometergeld, Dienstticket, Fachliteratur 134.084
14.646Abschreibungen auf Inventar
19/5.2    01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 1

Berechnung des Kostenanteils der Stadt an der Straßenreinigung 
Kosten für den Winterdienst: 3.466.349 EUR       komplett aus Steuerhaushalt
Kosten für die Straßenreinigung: 47.612.056 EUR     
Mittelbedarf Straßenreinigung: 47.612.056 EUR     
Aufwandseinheiten Anteil Allgemein- 
interesse [%]
Anteil 
Allgemeininteresse 
[Aufwandseinheiten]
1.192.297 35 417.304
445.009 30 133.503
805.058 15 120.759
1.965.206 2 39.304
384.298 5 19.215
618.411 100,0 618.411
5.410.280 1.348.495
Anteil Aufwandseinheiten allgemein =1.348.495
Aufwandseinheiten gesamt = 5.410.280
Berechnung  der Kosten :prozentualer Anteil  Gesamtkosten Anteilskosten
Kostenanteil der Stadt: 25% 47.612.056 EUR       11.867.157 EUR     
Kostenanteil gebührenrelevant:75% 47.612.056 EUR       35.744.899 EUR     
Der durch die Stadt zu erbringender Kostenanteil an der Straßenreinigung ist: 11.867.157 EUR     bzw. rund 25 %
Berechnung des prozentualen Kostenanteils der  Stadt:
25%
Wegeunterhaltungspflicht durch die Stadt
Gesamtsumme
Straßenkategorien
Kat 1
Kat 2
Kat 3
Kat 4
Kat 5
= rund*=**==rundrund
19/5.2    01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 2 a

Erläuterung Aufwandseinheit:
Die Aufwandseinheit bescheibt den logistischen Aufwand je Meter zu reinigender Straße unter Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit und der Reinigungsklasse der jeweiligen Straße.
Aufwandseinheit = Reinigungsmeter * Häufigkeit * Aufwandsfaktor entsprechend der Reinigungsklasse
Erläuterung Straßenkategorien:
Für die Berechnung der Höhe des städtischen Anteils wurde in Anlehnung an das Straßenreinigungsgesetz NRW im Jahr 2009 eine Neuklassifizierung der Straßen nach ihrer Bedeutung  für 
Anliegerverkehr sowie für den inner- und überörtlichen Verkehr festgelegt.
Datengrundlage für die Auswertung war der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) des Amts für Verkehrsmanagement aus dem Jahr 2006.
Die Klassifizierung nach Straßenkategorien ist unabhängig von den Reinigungsklassen.
Es wurden 5 Kategorien aus verkehrlicher Sicht für die Klassifizierung des Straßennetzes festgelegt:
Kategorie 1: Straßen mit großräumiger/überregionaler Verbindungsfunktion und Hauptverkehrsstraßen mit regionaler/zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion (dies entspricht den ersten zwei 
Verbindungskategorien aus der Analyse des VEP 2006
Kategorie 2: Hauptverkehrsstraßen mit Stadtteilverbindungsfunktion (dies entspricht der dritten Verbindungskategorie aus der Analyse des VEP 2006)
Kategorie 3: Straßen mit Verkehrsbedeutung (innerörtliche Verbindungs-/Verteilerfunktion), "Restliches Untersuchungsnetz" aus dem VEP und nicht im Untersuchungsnetz enthaltene Straßen
mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit als 30 km/h, Straßen mit Tempo-30- Zonen und ÖPNV
Kategorie 4: Tempo-30-Zonen und Anliegerstraßen ohne ÖPNV
Kategorie 5: Fußgängerzonen
Straßen, bei den die Wegeunterhaltungspflicht durch die Stadt liegt, werden weiterhin zu 100% des Aufwands der Stadt zugeordnet.
19/5.2 01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 2 b

Veranlagungsmeter
Die Auswertung der Kundendatei Straßenreinigung liefert die "Frontanliegermeter"  und "Hinterliegermeter" der zu veranlagenden
Grundstücke. Nach der Multiplikation mit der jeweiligen Reinigungshäufigkeit ergeben
sich die berechneten, zu veranlagenden Meter.
Bezeichnung Reinigungsklasseneinfache Meter 
Anlieger
einfache Meter 
Hinterlieger
Summe einfache 
Meter
berechnete 
Veranlagungsmeter 
(Meter x Häufigkeit)
nur Fahrbahnreinigung 204.093          40.246            244.339           244.643               
Fahrbahn- und Gehwegreinigung 1.170.392       164.648          1.335.040        2.839.078            
erschwerte Reinigung 8.298              556                 8.854               106.248               
Reinigung selbständige Gehwege 9.801              536                 10.337             10.501                 
Summe 1.392.584       205.987          1.598.570        3.200.470            
19/5.2    01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 3

Berechnung der Gebühr je Veranlagungseinheit
Aufwand Straßenreinigung: 47.612.056 EUR          
- Städtischer Anteil: 11.867.157 EUR          
- Vortrag aus Vorjahr: 90.000 EUR                 
Gebührenbedarf: 35.654.899 EUR          ,
Unter Berücksichtigung des je nach Reinigungsklasse unterschiedlichen Aufwandes ergeben sich
Veranlagungseinheiten je Reinigungsklasse und daraus die Gebühr je Veranlagungseinheit.
Bezeichnung 
Reinigungsklassen
 berechnete 
Veranlagungsmeter Aufwandsfaktor
berechnete 
Veranlagungs-
einheiten
nur Fahrbahnreinigung 244.643                  0,46 112.536           
Fahrbahn- und Gehwegreinigung 2.839.078               1,00 2.839.078        
erschwerte Reinigung 106.248                  1,63 173.184           
Reinigung selbständige Gehwege 10.501                    0,43 4.515               
Summe 3.200.470               3.129.314        
Gebührenbedarf in EUR     / berechnete 
Veranlagungseinheiten
35.654.899                              3.129.314 11,3938 EUR
Zum Vergleich 2025: 34.478.737 3.120.878 11,0478 EUR
=   Gebühr je Veranlagungseinheit
19/5.2    01.10.2025 Straßenreinigungsgebühr 2026 Blatt Nr. 4

Vergleich neue und alte Gebühren
Nach Multiplikation der Gebühr je Veranlagungseinheit mit dem jeweiligen Aufwandsfaktor ergibt sich eine rechnerische
Gebühr. Diese wird kaufmännisch gerundet.
Reinigungs-
klasse Bezeichnung
Gebühr je 
Veranlagungs-
einheit
Aufwandsfaktorberechnete  
Gebühr
neue Gebühr 
2026  Satzung, 
Beschluss 
alte Gebühr 
2025
EUR EUR/m EUR/m EUR/m
B nur  Fahrbahnreinigung 11,3938 0,46 5,2412       5,24          5,08       
C Fahrbahn- und Gehwegreinigung 11,3938 1,00 11,3938     11,39        11,05     
E erschwerte Reinigung 11,3938 1,63 18,5720     18,57        18,01     
G Reinigung selbständige Gehwege 11,3938 0,43 4,8994       4,90          4,75       
19/5.2    01.10.2025
Straßenreinigungsgebühr 2026
Blatt Nr. 5

Beratungsverlauf (3)

24.11.2025 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

Zur Sitzung
01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

Zur Sitzung
11.12.2025 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AÖE/054/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
29.09.2025
Erstellt
29.09.2025 14:19