V/0889/2017/1
Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0889/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit Beratungsfolge 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Workshops Chancengleichheit zur Kenntnis und stimmt der Weiterentwicklung der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen mit folgenden Maßgaben zu: 1.1 Fortsetzung und Anpassung der vorhandenen additiven Sprachbildungsprogramme und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung. 1.2 Prüfung, wie und in welcher Form handlungsorientierte und alltagsbezogene Mi tSprache- Ferienkurse für Grundschülerinnen und Grundschüler mit Ferienangeboten der Offenen Ganztagsschule verzahnt werden können. 1.3 Die befristet bis zum 31.12.2017 über freie Träger eingesetzten Fallscouts für die weiterfüh- renden Schulen (3,50 VZÄ) werden bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 verlängert . Mit Beginn des neuen Schuljahres (01.08.2018) ist über den konkreten Aufgabenzuschnitt im Kontext der Fortschreibung der für das Frühjahr 2018 vorgesehenen Bedarfsbemessung und Umverteilung der Schulsozialarbeit zu entscheiden. Über eine weitere Verlängerung ist letztlich im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 ff. zu befinden. 1.4 Zur Unterstützung der Berufskollegs bei der Beschulung von neu zugewanderten Jugendl i- chen stimmt der Rat dem we iteren Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften im U m- fang von 4,00 VZÄ über freie Träger zu. Die Maßnahme wird zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 ; über eine Verlängerung ist im Zusammenhang mit der Fortschreibung der für das Frühjahr 2018 vorgesehenen Bedarfsbemessung und Umvertei- Vorlagen-Nr.: V/0889/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Riegel Frau Boriesosdiek Ruf: 492-4060 492-2678 E-Mail: RiegelAud@stadt-muenster.de Boriesosdiek@stadt-muenster.de Datum: 30.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0889/2017/1 lung der Schulsozialarbeit sowie letztlich im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 ff zu befinden. 1.5 Der Rat nimmt die Aktivitäten des Vereins Mulingula - Multilinguale Leseaktivitäten zur Kenntnis und stimmt einer Fortsetzung der Finanzierung der Honorarkräfte im bisherigen Rahmen aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu. 1.6 Der Rat stimmt der Weiterentwicklung der Bildungsberatung zu, hier insbesondere der Beratung im Übergang Schule/Beruf für die Altersgruppe der 15- bis 25-jährigen (insbeson- dere aus den internationalen Förderklassen der Berufskollegs (IFK’s), in Kooperation mit den Berufskollegs, der Bezirksregierung Münster, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Jobcenter. 2. Der Rat nimmt die Sprachförderangebote der VHS sowie den Bericht über den Einsatz der für die Sprachförderung eingeworbenen Spendenmittel zur Kenntnis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Laufzeit des Projektes angekommen in deiner Stadt Münster am 31.01.2019 endet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Schule und Bildung und der Walter Blüchert Stiftung in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Verlängerung und ggf. eine konzeptionelle Nachsteuerung zu erwirken. II. Finanzielle Auswirkungen: Die in der Vorlage aufgeführten Mittel (Beschlussziffern 1.3, 1.4 und 1.5) sind im Etatentwurf 2018 ff wie folgt eingeplant (für 2019 gilt hier der Wert in der Spalte „2019 alt“): Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen" Zeile TEP Bezeichnung TEP 2018 2019 alt 2019 Änd. 2019 neu 2020 2021 02 Landeszuw. BuT- Schulsozialarbeit 0 € 0 € 236.100 € 236.100 € 0 € 0 € Erträge gesamt 0 € 0 € 236.100 € 236.100 € 0 € 0 € 16 Sonst. Ordentliche Aufwendungen 50.000 € 50.000 € 0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € Aufwand gesamt 50.000 € 50.000 € 0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für SuS / am Schulleben Beteiligte" Zeile TEP Bezeichnung TEP 2018 2019 alt 2019 Änd. 2019 neu 2020 2021 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen 456.810 € 61.240 € 236.100 € 297.340 € 62.470 € 63.720 € Aufwand gesamt 456.810 € 61.240 € 236.100 € 297.340 € 62.470 € 63.720 € Aufgrund der Änderung der Ziffern 1.3 und 1.4 ergeben sich für 2019 die in der Spalte „2019 Änd.“ ausgewiesenen Veränderungen, sodass sich für 2019 insgesamt - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 (siehe auch Veränderungsblätter zum Etatentwurf 2018) - die in der Spalte „2019 neu“ ausgewiesenen Beträge ergeben. Die in den Sp alten „2018, 2019 „alt“, 2020 und 2021 aufgeführten Mittel sind bereits im Etatentwurf 2018 enthalten. - 3 - V/0889/2017/1 Begründung Die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung für Kinder, Jugendliche und Familien und für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung haben in ihren Sitzungen am 21.11.2017 bzw. 22.11.2017 zur Vorlage V/0889/2017 „Bildung, I n- tegration - Zielperspektive Chancengleichheit" beschlossen, die bis zum 31.12.2018 befristete Kostenerstattung für Stellen fre ier Träger bis zum Schuljahresende 2018/19 (31.07.2019) zu ve r- längern, um den Schulen Planungssicherheit zu geben und Umstrukturierungen mitten im Schu l- jahr möglichst zu vermeiden. Für die 2,50 Fallscout -Stellen und die 4,00 Stellen Schulsozialarbeit an den Berufskollegs (IFK) werden in 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 236.100, - € benötigt. Die Refinanzierung soll aus der vom Land über Verpflichtungsermächtigungen im Entwurf des Landeshaushalts signa- lisierten Fortführung der Mittel für die „BuT-Schulsozialarbeit" erfolgen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0889/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37