V/0349/2006/1
Errichtungsbeschluss - Kinderpädagogische Betreuung und offene Angebote am FeldstiegenkampKinderhaus
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Hauptvorlage V/0349/2006
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss - Kinderpädagogische Betreuung und offene Angebote am Feldstiegenkamp Kinderhaus Beratungsfolge 23.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 07.06.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Vorberatung 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Das pädagogische Konzept der neuen Einrichtung „ Kinderpädagogische Förderung und of- fene Angebote für Kinder am Feldstiegenkamp“ (siehe Anlage 1) wird genehmigt. 2. Für den Erweiterungsbau der Einrichtung am Felds tiegenkamp (Bauspielplatz – Kinder- haus) werden Mittel in Höhe von 180.000 € zur Verfügung gestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt den Planungs- und Baubeschluss herbeizuführen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass einmalige Kost en für die bauliche Ergänzung in Höhe von 180.000 € entstehen. Mit der Maßnahme wird der Konsolidierungsvorschlag aus der Vorlage V/1065/2005 (Konsolidie- rungsblatt 112) umgesetzt. Die Folgekosten werden d aher gegenüber den bisherigen Betreuungs- angeboten reduziert. Vorlagen-Nr.: V/0349/2006 Auskunft erteilt: Herr Paschert Ruf: 492 58 90 E-Mail: Paschert@stadt-muenster.de Datum: 04.05.2006 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0349/2006 Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Vermögenshaushalt Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4605.940.1000.2 Bauk. Erweiterungsbau Feldstiegenkamp 2006 180.000 € Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Deckung: Sperrung bei 4640.940.4050.2 Baukosten Kita Handorf- Dorbaum 2006 180.000 € *) Insgesamt: 180.000 € *) Die Reduzierung der Ausgabeposition der o.g. Hhst . um den Betrag von 180.000 € ist unschädlich für die Erstellung der Baumaßnahme „Kindertageseinrichtung im Baugebiet ‚Drei Eichen’ (Handorf-Dorbaum)“. Die Ansatzreduzierung der Maßnahme ist möglich, da die Verhandlung über die maßnahmebedingte Erstellung der Einrichtung durch die Wohn + Stadtbau zu dieser Kostenreduzierung geführt hat. Die Errichtungsbeschlussvorlage für die Gesamtmaßna hme „Drei Eichen“ in Handorf-Dorbaum (Kindertageseinrich- tung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach) ist zeitnah für die Sitzung nach den Sommer- ferien vorgesehen. Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat hat am 05.04.2006 (V/0156/2006) beschlossen , dass der Hort Kunterbunt und die kinder- pädagogische Einrichtung „Bauspielplatz“ zu einer integrierten Einrichtung mit einem Konzept spe- ziell für den Sozialraum Kinderhaus zusammengeführt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt ein pädagogisches K onzept für diese neue Einrichtung zu entwi- ckeln und im Sommer 2006 ein Feinkonzept zur fachlichen Ausrichtung vorzulegen. Dieses Konzept ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Wesentliche Eckpunkte des Konzeptes 2.1. Zielsetzung Die Eckpunkte des Konzeptes sind in der Vorlage 0156/2006 wie folgt beschrieben: Ziel ist der Aufbau einer kinderpädagogischen sozia lräumlichen Fördereinrichtung, die sowohl den Bedarfen an gezielter Einzel- und Gruppenförderung, als auch an offenen spielpädagogischen Angeboten gerecht wird. Folgende Effekte sollen dur ch die Zusammenlegung der beiden Einrich- tungen erreicht werden: Integriertes Angebot (1 Standort, 1 Zielgruppe), Freizug der Hort-Räume für das Schulzentrum, Nutzung von Synergien (spezielle Förderangebote am Vormittag und in der Mittagszeit, of- fene Angebote nach der Schulzeit und in den Ferien), Abbau von Overheadstrukturen (bisher 2 Leitungskrä fte – künftig nur 1 Leitung), gezielte konzeptionelle Ausrichtung des Angebotes an den Bedarfen des Stadtteils, ganzheitlicher Ansatz insbesondere bei der Eltern- und Fallarbeit - 3 - V/0349/2006 2.2. Zielgruppe und Zielsetzung Die individuelle Förderung richtet sich an Kinderha user Grundschulkinder, die die vorhandenen, offenen Ganztagsangebote der Grundschulen aufgrund der besonderen Unterstützungsbedarfe nicht nutzen können. Grundsätzliches Ziel ist die R ückführung der Kinder in die regulären Übermit- tagsbetreuungen an den Kinderhauser Schulen. Das kinderpädagogische Angebot des offenen Bereiche s ist für Kinder im Alter von 6 bis zu 13 Jahren aus dem direkten Umfeld der Einrichtung konz ipiert. Diese Kinder sollen mit Angeboten erreicht werden, die ihnen die Freizeitgestaltung in einem offenen betreuten Umfeld ermöglichen. 2.3. Platzkapazitäten Für die individuelle Förderung stehen 16 Förderplät ze zur Verfügung. Das offene kinderpädagogi- sche Angebot ist für bis zu ca. 60 Kinder geeignet. 2.4. Personalausstattung 1 Erzieherin mit Zusatzausbildung (38,5 Std./W - L eitungskraft) 1 Erzieher (28,5 Std./W.) 1 Heilpädagogin (38,5 Std./W.) 1 FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) 1 Sozialpädagogin (10 Std./W.) Insg. 60 Wochenstunden im Rahmen der geringfügigen Beschäftigungen 2.5. Angebotsstruktur Einzelförderung (u.a. Hausaufgabenbetreuung, Heilp ädagogische Förderung, Sozialtraining) Gruppenförderung (u. a. gemeinsame Mittagessen, Sp ielangebote) Elternarbeit (Verpflichtung der Eltern zu einer ak tiven und kontinuierlichen Mitarbeit) Einzelhilfe in enger Abstimmung mit den Akteuren v or Ort (Kitas, Grundschulen, KSD und wei- tere Einrichtungen der Jugendhilfe 2.6. Raumsituation Grundsätzlich werden die Raumressourcen des Stadtte ils, wie z.B. des Wuddis im Bürgerhaus mitgenutzt. Um die pädagogischen Förderangebote in der neuen Einrichtung optimaler durchfüh- ren zu können, soll die Raumsituation verbessert we rden. Daher ist geplant, eine ca. 80 qm große bauliche Erweiterung als Ruhezone für die Schulaufg abenbetreuung und der heilpädagogischen Förderung vorzunehmen (siehe Lageplan Anlage 2). Di ese Erweiterung umfasst folgendes zusätz- liches Raumkonzept: 1 Spielraum mit ca. 20 qm 2 Förderräume für die Hausaufgabenbetreuung mit j eweils ca. 12 - 15 qm 1 Materialraum und Abstellraum (mit Außentür) 1 Dusche und WC Ggf. überdachter Verbindungsgang Bei der Planung soll Lage und Bauweise der vorhande nen zwei Baukörper berücksichtigt werden. Der vorhandene Baumbestand soll erhalten werden. - 4 - V/0349/2006 2.7. Weiteres Verfahren Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich bis Ende 20 06 abgeschlossen sein. Bis zur Fertigstel- lung des Erweiterungsgebäudes werden die ehemaligen Horträume im Schulzentrum Kinderhaus übergangsweise bis zum 2. Schulhalbjahr 2006 / 2007 zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung wird Anfang 2007 den ersten Auswertungsbericht vorlegen. I. V. gez. Dr. Klein Stadträtin Anlagen: - Pädagogisches Konzept - Lageplan
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0349/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss - Kinderpädagogische Betreuung und offene Angebote am Feldstiegenkamp Kinderhaus Beratungsfolge 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Das pädagogische Konzept der neuen Einrichtung „Kinderpädagogische Förderung und of- fene Angebote für Kinder am Feldstiegenkamp“ (siehe Anlage 1) wird genehmigt. 2. Zum Planungs- und Baubeschluss für den Erweiterungsbau der Einrichtung Feldstiegen- kamp (Baui) sind die entstehenden Kosten in einer detaillierten Aufstellung darzustellen. Der Gesamtbetrag der baulichen Ergänzung sollte sich an einer Zielgröße von 100.000 € orientieren. Die Kostenreduzierung gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag kann u. a. durch eine Holzbauweise analog der Holzwerkstatt des Baui erreicht werden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass einmalige Kosten für die bauliche Ergänzung in Höhe von ca. 100.000 € entstehen. Eine Konkretisierung der Baukosten erfolgt im Baubeschluss. Mit der Maßnahme wird der Konsolidierungsvorschlag aus der Vorlage V/1065/2005 (Konsolidie- rungsblatt 112) umgesetzt. Die Folgekosten werden daher gegenüber den bisherigen Betreuungs- angeboten reduziert. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Vermögenshaushalt Haush.- Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkung Vorlagen-Nr.: V/0349/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Paschert Ruf: 492 58 90 E-Mail: Paschert@stadt-muenster.de Datum: 08.06.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0349/2006/1 stelle jahr € 4605.940.1000.2 Bauk. Erweiterungsbau Feldstiegenkamp 2006 100.000 € Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Deckung: Sperrung bei 4640.940.4050.2 Baukosten Kita Handorf- Dorbaum 2006 100.000 € *) Insgesamt: 100.000 € *) Die Reduzierung der Ausgabeposition der o.g. Hhst. um den Betrag von 100.000 € ist unschädlich für die Erstellung der Baumaßnahme „Kindertageseinrichtung im Baugebiet ‚Drei Eichen’ (Handorf-Dorbaum)“. Die Ansatzreduzierung der Maßnahme ist möglich, da die Verhandlung über die maßnahmebedingte Erstellung der Einrichtung durch die Wohn + Stadtbau zu dieser Kostenreduzierung geführt hat. Die Errichtungsbeschlussvorlage für die Gesamtmaßnahme „Drei Eichen“ in Handorf-Dorbaum (Kindertageseinrich- tung und Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit unter einem Dach) ist zeitnah für die Sitzung nach den Sommer- ferien vorgesehen. Begründung: In seiner Sitzung am 07.06.2006 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien auf An- trag der Fraktionen der CDU und FDP beschlossen, die Beschlussfassung der Vorlage V/349/2006 wie folgt zu ändern: Punkt 1: wie Vorlage Punkt 2: streichen Punkt 3: streichen Neufassung des Punktes 2: Zum Planungs- und Baubeschluss für den Erweiterungsbau der Einrichtung Feldstiegen- kamp („Baui“) sind die entstehenden Kosten in einer detaillierten Aufstellung darzustellen. Der Gesamtbetrag der baulichen Ergänzung sollte sich an einer Zielgröße von 100.000 € orientieren. Die Kostenreduzierung gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag kann u. a. durch eine Holzbauweise analog der Holzwerkstatt des „Baui“ erreicht werden. Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Änderungsantrages eine erneute baufachliche Überprü- fung mit dem Ergebnis vorgenommen, dass eine Reduzierung der Baukosten auf der o. a. Grund- lage möglich ist, ohne dass es zu fachlich nicht vertretbaren Einschränkungen kommt. Der Umbau im Bestand, das separate Materiallager und der Verbindungsgang sind allerdings nicht mehr Be- standteil dieser Maßnahme. Eine Kürzung darüber hinaus wird hingegen nur durch den nicht ak- zeptablen Verzicht auf einen Raum oder z. B. die Toilettenanlagen denkbar sein. I.V. - 3 - V/0349/2006/1 Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Feldstiegenkamp 2006
- Kinderhaus
- Drei Eichen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0349/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.06.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37