V/0305/2012
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck (Hof Schultmann)
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Ergänzungsvorlage V/0305/2012/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vorlagen-Nr.: V/0305/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 18.06.2012 Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck (Hof Schultmann) Beratungsfolge 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am Stratmannweg in Mecklenbeck (Hof Schultmann), zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung mit • 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) • 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) • 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2014 vorgesehen. 2.a Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 16 Stellplätze auf dem Gelände der Kinderta- geseinrichtung errichtet werden. 3. Der Rat nimmt den Auditbericht (Anlage 3) und die Stellungnahme der Verwaltung (Be- gründung zu 3.) zur Kenntnis. 4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrieb- V/0305/2012/1 - 2 - V/0305/2012/1 nahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vor- gelegt. 6. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gestaltung der Außenspielflä- che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung West am 14.06.2012 ergänzten die Mitglieder der BV den Errichtungsbeschluss. Es sollen 16 Stellplätze auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung errich- tet werden. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag bei den Planungen umsetzen. Ein Funktionsschema, auf dem diese Stellplätze bereits dargestellt worden sind, liegt der Original- vorlage bereits bei. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Anlage 2: Lageplan
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Norden 589 588 597596 598 595 599600601 618617 25 I 17b 17a 17 II II II 4a II 4 II 2 II I 3a II II 7 556 564 Baugrenze Baugrenze Baugrenze Baugrenze Stratmannweg Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23 I Flur 227 Teich 589 588 597596 598 595 599600601 618617 25 I 17b 17a 17 II II II 4a II 4 II 2 II I 3a II II 7 556 564 Baugrenze Baugrenze Baugrenze Baugrenze Stratmannweg Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23 I Flur 227 Teich 589 588 597596 598 595 599600601 618617 25 I 17b 17a 17 II II II 4a II 4 II 2 II I 3a II II 7 556 564 Baugrenze Baugrenze Baugrenze Baugrenze Stratmannweg Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23 I Flur 227 Teich 589 588 597596 598 595 599600601 618617 25 I 17b 17a 17 II II II 4a II 4 II 2 II I 3a II II 7 556 564 Baugrenze Baugrenze Baugrenze Baugrenze Stratmannweg Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23 I Flur 227 Teich Schlafraum 20,37 m²/20 Nebenraum 18,17 m²/ 18 Wasch/Wc 12,15 m²/12 Abs 5,86 m²/6 Gruppenraum 45,08 m²/45 Abs 10,23 m² /10,00 MZR 54,86m²/55,00 li Höhe 4,00m!! Küche 14,73 m² /15 Leitung 12,07 m² /12 Flur 37,21 m² Aufz 3,35 m² Treppe 8,43 m² Eingang, Kiwa Aufenthalt 21,77 m² Gruppenraum 45,01 m²/45 4 Wasch/Wc 11,75 m² /12 Nebenraum 18,12 m² /18 Wc Pers./Du 8,91 m² /6 Schlafenu3 18,12 m² /18 4 Schlafenu3 18,12 m² /18 Technik 8,53 m² Erdgeschoss Variante 4-Gruppen-KITA M=1:200/ 11.04.2012 Außenspielfläche 16 Fahrräder Parken Bringen Abholen Projekt MasstabIndex Steinfurter Straße 60 48149 Münster Tel. 0251/7008-1 Fax 0251/7008-400 Datum 1:200 Gegenstand 17.04.2012/E.Vee. H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2011 Kita Hof Schultmann Erdgeschoss Funktionsschema, Erschließung Var3
Anlage 1: Raumprogramm
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Raumprogramm Kindertageseinrichtung Hof Schultmann
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlafraum u3 1 20 20
A7 Schlafraum u3 3 18 54
A7a Schlafraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
486
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
A14 Beratungsraum 1 15 15
79
Kindertageseinrichtung gesamt 565
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 150 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Stand 17.02.2012
Anlage 3: Sicherheitsaudit
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Auditbericht: Stratmannweg Seite 1/4 Allgemeine Projektangaben Projektbezeichnung: Erschließung B-Plan Nr. 396 Mecklenbeck-Mitte Aufsteller: Stadt Münster Tiefbauamt Entwurfsbearbeitung: p.Nelle Ingenieurgesellschaft Entwurfsphase/Auditphase: Bestandsaudit Aufstelldatum: 27. März 2007 Auditierte Unterlagen: - Lageplan, 27. März 2007 Maßstab 1 : 250 (Blatt 1 - 3) Vorliegende Unterlagen: - B -Plan Nr. 396 Mecklenbeck 2. Änderung, 16. Sept. 2005 Maßstab 1 : 1.000 (Blatt 1) - Verkehrsaufkommen Stratmannweg Ortsbesichtigung: 22. Mai 2012 Auditor Name: Dipl.-Ing. (FH) Dirk Fehr eberhardt – die ingenieure GbR, Tecklenburg Datum: 29. Mai 2012 ............................................................... Dirk Fehr Auditbericht: Stratmannweg Seite 2/4 Auditor Bezeichnung: Erschließung B-Plan Nr. 396 Mecklenbeck-Mitte Art der Baumaßnahme: - Länge: ca. 60 m Querschnitt: Fahrbahn (Mischfläche) b = 5,50 m Längsparkstände b = 2,00 m Verkehrsstärken: Prognosebelastungen Jahr 2013 342 bis 490 Kfz/24h, Straßenkategorie: ES V V zul: 30 km/h Baukosten: - Mio. EUR Für das Audit herangezogene Regelwerke: - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95 - Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 2002 - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von ‚ - Straßenverkehrsordnung StVO - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO Auditbericht: Stratmannweg Seite 3/4 Auditergebnis Dieses Audit wird vor dem Hintergrund aufgestellt, dass an der bestehenden Erschließungsstraße Stratmannweg eine neue Kindertagestätte mit bis zu 75 Kindern errichtet werden soll. Bei der Auditierung des o.g. Projektes wurden folgende Punkte festgestellt: Grundsätzliches 1. Bei dem Stratmannweg handelt es sich nach der derzeit igen Beschilderung um eine Tempo 30 Zone. Die Straße besitzt allerdings alle Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereichs. Hier ist zu prüfen, ob der Stratmannweg, so wie die anderen Nebenstraßen in diesem Quartier, als verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 beschildert werden kann. Hierbei sind durch intensive Gestaltungsmaßnahmen die vielfältigen Nutzungsansprüche weitestgehend verträg- lich miteinander zu verknüpfen. Strecke Fußgänger 1. Durch die teilweise hohen Einfriedigungen (Hecken und Zäune) an den Grundstücksgrenzen, ist die Sicht auf Personen, insbesondere Kinder, die auf die Straße treten stark eingeschränkt. Es besteht die Gefahr, dass diese Personen erst spät von Kfz-Fahrern erkannt werden. Es sollte geprüft werden, ob eine Einschränkung der Höhe der Einfriedigungen möglich ist. Kfz-Verkehr 2. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt 5,50 m. Direkt anschließend befinden sich an den Grundstücksgrenzen teilweise hohe Zäune und Hecken. Bei der Berücksichtigung von seitli- chen Sicherheitsräumen von jeweils 0,50 m verbleibt eine Verkehrsraumbreite von 4,50 m. Diese Breite ist ausreichend, um das Begegnen Rad/ Pkw zu ermöglichen. Zwei Pkw können sich mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen begegnen. Das Begegnen von Müllfahrzeugen und Pkw bzw. das Vorbeifahren von Müllfahrzeugen an parkenden Pkw ist nur unter Ausnutzung der seitlichen Sicherheitsräume möglich. 3. Der vorhandene Querschnitt ist für die bestehende Verkehrsbelastung, über den Tag verteilt, ausreichend, um die Verkehre abzuwickeln. Die wesentlichen Verkehrsbewegungen erfolgen, in einem reinen Wohngebiet, jedoch in den Morgen- bzw. Abendstunden. Die zusätzliche Er- richtung einer Kindertagestätte wird diese Verkehre zu diesen Zeiten verstärken. Insbesonde- re der Abschnitt zwischen der Einmündung Am Hof Schultmann und den ersten 60 m des Stratmannwegs werden dann zusätzlich belastet. Hier kann es zu Konflikten zwischen den sich häufig begegnenden Kfz kommen. Es ist zu überprüfen, ob die hier vorgesehenen Stell- plätze auf der Fahrbahn bzw. die bereits vorhandene Pflanzinsel, entfallen können, um einen möglichen Rückstau der einfahrenden Pkw bis auf die Straße Am Hof Schultmann zu vermei- den. Auditbericht: Stratmannweg Seite 4/4 4. Durch das Bringen der Kinder zur Kindertagestätte, wird es zu häufigen Begegnungen von Pkw im Einmündungsbereich zum Wohngebiet kommen. Hier sollte, anhand von Schleppkur- ven, überprüft werden, ob der Einmündungsbereich ausreichend dimensioniert ist, um ein kon- fliktfreies Ein- und Abbiegen zu gewährleisten. 5. Die Kinder, die zur Kindertagestätte gehen, werden überwiegend von den Eltern mit dem Pkw gebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Stellplatzmöglichkeiten geschaf- fen werden, um ein verkehrswidriges Kurzzeitparken auf der Fahrbahn zu vermeiden. Ruhender Verkehr 6. Die geplanten Stellplätze auf der Fahrbahn befinden sich größtenteils gegenüber von Grund- stückszufahrten. Bei der Realisierung der ausgewiesenen Stellplätze ist darauf zu achten, dass Grundstückszufahrten weiterhin befahrbar bleiben, da es sonst zu Konflikten zwischen den von Privatflächen ausfahrenden Pkw und Pkw, die auf den Stellplätzen der Fahrbahn ste- hen, kommen kann.
Beschlussvorlage
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V/0305/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck (Hof Schultmann) Beratungsfolge 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster st immt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am Stratmannweg in Mecklenbeck (Hof Schultmann), zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung mit 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2014 vorgesehen. 3. Der Rat nimmt den Auditbericht (Anlage 3) und die Stellungnahme der Verwaltung (B e- gründung zu 3.) zur Kenntnis. 4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrie bnah- me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vo rge- legt. Vorlagen-Nr.: V/0305/2012 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616, 492-5111, 492-5130 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 30.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0305/2012 6. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gestaltung der Außenspielfl ä- che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Kosten für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 240.000 € notwendig. Ab dem Ja hr 201 4 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.(freier Träger) 2013 240.000 Im geplanten Budget vorg e- sehen Summe aller Auszahlungen/Saldo 240.000 Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.2012 - und damit vor der Fertigstellung der Einrichtung - ausläuft. Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. Durch die Maßnahme entstehen ab 201 4ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teile r- gebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen sind. Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Zeile) 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014ff. 238.000 Landeszu- schüsse zu den Betrieb s- kosten - 3 - V/0305/2012 Zeile 15 Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten für Kitas fr eier Träger Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebenjahres besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertage s- pflege. Im Bereich Mecklenbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 39,5 % (66 Plätze für 167 Ki n- der). Für die ü3 - Kinder liegt die Ver sorgungsquote derzeit bei 132,7 %. Somit konnte bislang der he r- einwachsende Jahrgang bei den ü3- Kindern im Stadtteil versorgt werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3 - und der ü3- Kinder bereits jetzt in Mecklenbeck a n- gestiegen. Die für Meck lenbeck geplanten Neubaugebiete lassen einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen erwarten. Die Prognosen sehen einen Anstieg der ü3- Kinder von 178 Kinder auf 227 Kinder in 2013f vor. Daher sind sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder weitere Plätze in Kindertageseinrichtung abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich (si e- he V/0137/2012). Der Neubau dieser Einrichtung in Mecklenbeck dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. Für Mecklenbeck Süd werden weitere Bedarfe derzeit geprüft. Je nach demographischer Entwic k- lung kann dort gegebenenfalls im Rahmen eines Anmietmodells eine Dependance an eine bereits bestehende Kindertageseinrichtung möglich sein. 2. Maßnahmeplanung Die neue Kindertageseinrichtung am Stratmannweg wird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plä t- zen errichtet. Hiervon sind 22 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3 -6 Jahren. Der Neubau wi rd durch einen Investor entsprechend der Erfordernisse zur Nutzung als Kindert a- geseinrichtung errichtet. Das erforderliche Raumprogramm und der Lageplan der neuen Einrichtung sind in der Anlage be i- gefügt. Für die neue Einrichtung besteht bereits Planungsrecht In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -West am 26.04.2012 wurde im Zusammenhang mit der Beratung zum geplanten Kita -Neubau die Verwaltung beau ftragt, für den Stratmannweg ein Sicherheitsaudit zu erstellen. - 4 - V/0305/2012 Der Auditbericht (Anlage 3 ) wurde vo n einem zertifizierten Auditor aus dem Planungsbüro ebe r- hardt-die ingenieure GbR aus Tecklenburg erstellt. Der Auditor hat bei seiner Auditierung den B e- bauungsplan Nr. 396 insgesamt betrachtet. Als Ergebnis des Auditberichtes wurden mehrere Prüfaufträge f ormuliert, die die Verwaltung wie folgt beurteilt: Durch die Grundstückseinfriedigungen (Auditbericht Pkt. 1) wird seitens der Verwaltung keine ak u- te Gefährdung des Fußgängerverkehrs gesehen. Inwieweit eine R eduzierung der Höhe möglich und erforderlich ist, wird zeitnah geprüft. Auf die Markierung der Stellplätze im östlichen Teil des Stratmannweges (Auditb ericht Pkt. 3) wird verzichtet. Die bereits vorhandene Pflanzinsel wird zunächst beib ehalten, bis Erfahrungen zum Verkehrsablauf mit dem Bring- und Abholverkehr vorliegen. Sofern sich die Pflanzinsel als störend im Verkehrsablauf erweisen sollte, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt beseitigt. Die Überprüfung der Schleppkurven (Auditbericht Pkt. 4) hat ergeben, dass der Einmündungsb e- reich ausreichend dimensioniert ist. Das geplante Stellplatzangebot von 16 Stellplätzen für die Kita liegt erheblich über dem bauor d- nungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarf von vier Stellplätzen und wird als ausreichend b e- trachtet. Die Überprüfung der Anfahrbarkeit der gepl. Stellplätze (Auditbericht Pkt. 6) hat ergeben, dass die Stellplätze anfahrbar sind. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die Stellplätze zunächst provis o- risch zu markieren. Erst wenn sich die Standorte als ko nfliktfrei herausgestellt haben, wird eine endgültige Markierung vorgenommen. Im Ergebnis der Auditierung wird die Verkehrsabwicklung im Baugebiet durch die Verwaltung als machbar angesehen. 3. Fazit Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder geschaffen. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Raumprogramm Lageplan Sicherheitsaudit
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße 60
- Stratmannweg
- Am Hof Schultmann
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0305/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37