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V/0305/2012

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck (Hof Schultmann)

Vorlagen 30.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 29.1.1

Ergänzungsvorlage V/0305/2012/1

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Ansehen

Anlage 2: Lageplan

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Ansehen

Anlage 1: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 3: Sicherheitsaudit

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0305/2012/1

2730 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0305/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
 
 
492-5616 
 
 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de   Datum: 
 
 18.06.2012 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck 
(Hof Schultmann) 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am 
Stratmannweg in Mecklenbeck (Hof Schultmann), zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter 
Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung mit 
 
• 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2014 vorgesehen. 
 
2.a Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 16 Stellplätze auf dem Gelände der Kinderta-
geseinrichtung errichtet werden. 
 
3. Der Rat nimmt den Auditbericht (Anlage 3) und die Stellungnahme der Verwaltung (Be-
gründung zu 3.) zur Kenntnis. 
 
4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
betreiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen 
zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrieb-
V/0305/2012/1

- 2 - 
V/0305/2012/1 
nahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vor-
gelegt. 
 
6. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die 
erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gestaltung der Außenspielflä-
che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013. 
 
 
 
 
Begründung: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung West am 14.06.2012 ergänzten die Mitglieder der BV den 
Errichtungsbeschluss. Es sollen 16 Stellplätze auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung errich-
tet werden. 
Die Verwaltung wird diesen Vorschlag bei den Planungen umsetzen.  
Ein Funktionsschema, auf dem diese Stellplätze bereits dargestellt worden sind, liegt der Original-
vorlage bereits bei. 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Anlage 2: Lageplan

1778 Zeichen

Norden
589
588
597596
598
595
599600601
618617
25
I
17b 17a 17
II II II
4a
II
4
II
2
II
I
3a
II
II
7
556
564
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
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Baugrenze
Baugrenze
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Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
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Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
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I
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II
4
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2
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I
3a
II
II
7
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564
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
Schlafraum
20,37 m²/20
Nebenraum
18,17 m²/ 18
Wasch/Wc
12,15 m²/12
Abs
5,86 m²/6
Gruppenraum
45,08 m²/45
Abs
10,23 m²
/10,00
MZR
54,86m²/55,00
li Höhe 4,00m!!
Küche
14,73 m²
/15
Leitung
12,07 m²
/12
Flur
37,21 m²
Aufz
3,35 m²
Treppe
8,43 m²
Eingang, Kiwa
Aufenthalt
21,77 m²
Gruppenraum
45,01 m²/45
4
Wasch/Wc
11,75 m²
/12
Nebenraum
18,12 m²
/18
Wc Pers./Du
8,91 m²
/6
Schlafenu3
18,12 m²
/18
4
Schlafenu3
18,12 m²
/18
Technik
8,53 m²
Erdgeschoss
Variante 4-Gruppen-KITA 
M=1:200/ 11.04.2012 
Außenspielfläche
16 Fahrräder
Parken
Bringen
Abholen 
Projekt
MasstabIndex
 Steinfurter Straße 60                    48149 Münster
 Tel. 0251/7008-1                   Fax 0251/7008-400
Datum
1:200
Gegenstand
17.04.2012/E.Vee.
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2011
Kita Hof Schultmann
Erdgeschoss
Funktionsschema,
Erschließung Var3

Anlage 1: Raumprogramm

1566 Zeichen

Raumprogramm Kindertageseinrichtung Hof Schultmann 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Alle u.a. qm-Angaben sind 
Mindestgrößen. 
Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben 
 
       
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlafraum u3 1 20 20  
 
A7 Schlafraum u3 3 18 54   
A7a Schlafraum ü3 1 20 20   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 
ca. 4 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   486   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
A14 Beratungsraum 1 15 15   
    79   
Kindertageseinrichtung gesamt  565 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
für diese Flächen sind noch 
ca. 150 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
1.200 
  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten      
 
Stand 17.02.2012

Anlage 3: Sicherheitsaudit

5185 Zeichen

Auditbericht:  Stratmannweg  Seite 1/4
 
Allgemeine Projektangaben 
 
Projektbezeichnung: Erschließung B-Plan Nr. 396 Mecklenbeck-Mitte 
 
Aufsteller: Stadt Münster 
Tiefbauamt 
 
 
Entwurfsbearbeitung: p.Nelle Ingenieurgesellschaft 
 
Entwurfsphase/Auditphase: Bestandsaudit 
 
Aufstelldatum: 27. März 2007 
 
Auditierte Unterlagen: - Lageplan, 27. März 2007 
Maßstab 1 : 250 (Blatt 1 - 3) 
 
Vorliegende Unterlagen: - B -Plan Nr. 396 Mecklenbeck 2. Änderung, 16. Sept. 2005 
Maßstab 1 : 1.000 (Blatt 1) 
 - Verkehrsaufkommen Stratmannweg 
 
Ortsbesichtigung: 22. Mai 2012 
 
 
Auditor 
 
Name: Dipl.-Ing. (FH) Dirk Fehr 
eberhardt – die ingenieure GbR, Tecklenburg 
  
Datum: 29. Mai 2012 
 
  
............................................................... 
 Dirk Fehr

Auditbericht:  Stratmannweg  Seite 2/4
 
 
Auditor 
 
Bezeichnung: Erschließung B-Plan Nr. 396 Mecklenbeck-Mitte 
 
Art der Baumaßnahme: - 
 
Länge: ca. 60 m 
 
Querschnitt: Fahrbahn (Mischfläche) b = 5,50 m 
Längsparkstände b = 2,00 m 
 
 
Verkehrsstärken: Prognosebelastungen Jahr 2013 
342 bis 490 Kfz/24h, 
 
 
Straßenkategorie: ES V 
 
V
zul: 30 km/h 
 
Baukosten: - Mio. EUR 
 
Für das Audit herangezogene Regelwerke:  
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 
- Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95 
- Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 2002 
- Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von ‚ 
- Straßenverkehrsordnung StVO 
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur  
  Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO

Auditbericht:  Stratmannweg  Seite 3/4
 
 
Auditergebnis 
 
Dieses Audit wird vor dem Hintergrund aufgestellt, dass an der bestehenden Erschließungsstraße 
Stratmannweg eine neue Kindertagestätte mit bis zu 75 Kindern errichtet werden soll. 
 
Bei der Auditierung des o.g. Projektes wurden folgende Punkte festgestellt: 
 
Grundsätzliches 
1. Bei dem Stratmannweg handelt es sich nach der derzeit igen Beschilderung um eine Tempo 
30 Zone. Die Straße besitzt allerdings alle Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereichs. Hier 
ist zu prüfen, ob der Stratmannweg, so wie die anderen Nebenstraßen in diesem Quartier, als 
verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 beschildert werden kann. Hierbei sind durch 
intensive Gestaltungsmaßnahmen die vielfältigen Nutzungsansprüche weitestgehend verträg-
lich miteinander zu verknüpfen. 
 
Strecke 
Fußgänger 
1. Durch die teilweise hohen Einfriedigungen (Hecken und Zäune) an den Grundstücksgrenzen, 
ist die Sicht auf Personen, insbesondere Kinder, die auf die Straße treten stark eingeschränkt. 
Es besteht die Gefahr, dass diese Personen erst spät von Kfz-Fahrern erkannt werden. Es 
sollte geprüft werden, ob eine Einschränkung der Höhe der Einfriedigungen möglich ist.  
 
Kfz-Verkehr 
2. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt 5,50 m. Direkt anschließend befinden sich an den 
Grundstücksgrenzen teilweise hohe Zäune und Hecken. Bei der Berücksichtigung von seitli-
chen Sicherheitsräumen von jeweils 0,50 m verbleibt eine Verkehrsraumbreite von 4,50 m. 
Diese Breite ist ausreichend, um das Begegnen Rad/ Pkw zu ermöglichen. Zwei Pkw können 
sich mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen begegnen.  
Das Begegnen von Müllfahrzeugen und Pkw bzw. das Vorbeifahren von Müllfahrzeugen an 
parkenden Pkw ist nur unter Ausnutzung der seitlichen Sicherheitsräume möglich. 
 
3. Der vorhandene Querschnitt ist für die bestehende Verkehrsbelastung, über den Tag verteilt, 
ausreichend, um die Verkehre abzuwickeln. Die wesentlichen Verkehrsbewegungen erfolgen, 
in einem reinen Wohngebiet, jedoch in den Morgen- bzw. Abendstunden. Die zusätzliche Er-
richtung einer Kindertagestätte wird diese Verkehre zu diesen Zeiten verstärken. Insbesonde-
re der Abschnitt zwischen der Einmündung Am Hof Schultmann  und den ersten 60 m des 
Stratmannwegs werden dann zusätzlich belastet. Hier kann es zu Konflikten zwischen den 
sich häufig begegnenden Kfz kommen. Es ist zu überprüfen, ob die hier vorgesehenen Stell-
plätze auf der Fahrbahn bzw. die bereits vorhandene Pflanzinsel, entfallen können, um einen 
möglichen Rückstau der einfahrenden Pkw bis auf die Straße Am Hof Schultmann zu vermei-
den.

Auditbericht:  Stratmannweg  Seite 4/4
 
4. Durch das Bringen der Kinder zur Kindertagestätte, wird es zu häufigen Begegnungen von 
Pkw im Einmündungsbereich zum Wohngebiet kommen. Hier sollte, anhand von Schleppkur-
ven, überprüft werden, ob der Einmündungsbereich ausreichend dimensioniert ist, um ein kon-
fliktfreies Ein- und Abbiegen zu gewährleisten. 
 
5. Die Kinder, die zur Kindertagestätte gehen, werden überwiegend von den Eltern mit dem Pkw 
gebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Stellplatzmöglichkeiten geschaf-
fen werden, um ein verkehrswidriges Kurzzeitparken auf der Fahrbahn zu vermeiden. 
 
Ruhender Verkehr  
6. Die geplanten Stellplätze auf der Fahrbahn befinden sich größtenteils gegenüber von Grund-
stückszufahrten. Bei der Realisierung der ausgewiesenen Stellplätze ist darauf zu achten, 
dass Grundstückszufahrten weiterhin befahrbar bleiben, da es sonst zu Konflikten zwischen 
den von Privatflächen ausfahrenden Pkw und Pkw, die auf den Stellplätzen der Fahrbahn ste-
hen, kommen kann.

Beschlussvorlage

8775 Zeichen

V/0305/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck 
(Hof Schultmann) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster st immt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am 
Stratmannweg in Mecklenbeck (Hof Schultmann), zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter 
Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung mit 
 
 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2014 vorgesehen. 
 
3. Der Rat nimmt den Auditbericht (Anlage 3) und die Stellungnahme der Verwaltung (B e-
gründung zu 3.) zur Kenntnis. 
 
4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrie bnah-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vo rge-
legt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0305/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616, 492-5111, 492-5130 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0305/2012 
 
6. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die 
erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gestaltung der Außenspielfl ä-
che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Kosten für Inventar, Möblierung und 
Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 240.000 € notwendig. 
 
Ab dem Ja hr 201 4 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen  
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Teilfinanzplan (Zeile)  11  Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr.(freier Träger) 
2013 240.000 Im geplanten  
Budget vorg e-
sehen 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  240.000  
 
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da 
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.2012 - und damit vor der Fertigstellung der 
Einrichtung - ausläuft. 
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängig im Zusammenhang mit dem beim 
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden. 
 
Durch die Maßnahme entstehen ab 201 4ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teile r-
gebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen sind.  
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Teilergebnisplan  
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 (Zeile) 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014ff. 238.000 Landeszu-
schüsse zu 
den Betrieb s-
kosten

- 3 - 
V/0305/2012 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten 
für Kitas fr eier 
Träger 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten 
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung 
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem 
01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.  
Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben  bis zur Vollendung des 
dritten Lebenjahres besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertage s-
pflege. 
Im Bereich Mecklenbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 39,5 % (66 Plätze für 167 Ki n-
der). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Ver sorgungsquote derzeit bei 132,7 %. Somit konnte bislang der he r-
einwachsende Jahrgang bei den ü3- Kindern im Stadtteil versorgt werden.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3 - und der ü3- Kinder bereits jetzt in Mecklenbeck a n-
gestiegen. 
Die für Meck lenbeck geplanten Neubaugebiete lassen einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen 
erwarten.  
Die Prognosen sehen einen Anstieg der ü3- Kinder von 178 Kinder auf 227 Kinder in 2013f vor. 
 
Daher sind sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder weitere Plätze in Kindertageseinrichtung 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich (si e-
he V/0137/2012). 
 
Der Neubau dieser Einrichtung in Mecklenbeck dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, 
als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
Für Mecklenbeck Süd werden weitere Bedarfe derzeit geprüft. Je nach demographischer Entwic k-
lung kann dort gegebenenfalls im Rahmen eines Anmietmodells eine Dependance an eine bereits 
bestehende Kindertageseinrichtung möglich sein. 
 
 
2. Maßnahmeplanung 
 
Die neue Kindertageseinrichtung am Stratmannweg wird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plä t-
zen errichtet. Hiervon sind 22 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3 -6 
Jahren. 
Der Neubau wi rd durch einen Investor entsprechend der Erfordernisse zur Nutzung als Kindert a-
geseinrichtung errichtet. 
 
Das erforderliche Raumprogramm und der Lageplan der neuen Einrichtung sind in der Anlage be i-
gefügt. 
 
Für die neue Einrichtung besteht bereits Planungsrecht 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -West am 26.04.2012 wurde im Zusammenhang mit 
der Beratung zum geplanten Kita -Neubau die Verwaltung beau ftragt, für den Stratmannweg ein 
Sicherheitsaudit zu erstellen.

- 4 - 
V/0305/2012 
Der Auditbericht (Anlage 3 ) wurde vo n einem zertifizierten Auditor aus dem Planungsbüro ebe r-
hardt-die ingenieure GbR aus Tecklenburg erstellt. Der Auditor hat bei seiner Auditierung den B e-
bauungsplan Nr. 396 insgesamt betrachtet. 
 
Als Ergebnis des Auditberichtes wurden mehrere Prüfaufträge f ormuliert, die die Verwaltung wie 
folgt beurteilt: 
 
Durch die Grundstückseinfriedigungen (Auditbericht Pkt. 1) wird seitens der Verwaltung keine ak u-
te Gefährdung des Fußgängerverkehrs gesehen. Inwieweit eine R eduzierung der Höhe möglich 
und erforderlich ist, wird zeitnah geprüft. 
 
Auf die Markierung der Stellplätze im östlichen Teil des Stratmannweges (Auditb ericht Pkt. 3) wird 
verzichtet. Die bereits vorhandene Pflanzinsel wird zunächst beib ehalten, bis Erfahrungen zum 
Verkehrsablauf mit dem Bring- und Abholverkehr vorliegen. Sofern sich die Pflanzinsel als störend 
im Verkehrsablauf erweisen sollte, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt beseitigt. 
 
Die Überprüfung der Schleppkurven (Auditbericht Pkt. 4) hat ergeben, dass der Einmündungsb e-
reich ausreichend dimensioniert ist. 
 
Das geplante Stellplatzangebot von 16 Stellplätzen für die Kita liegt erheblich über dem bauor d-
nungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarf von vier Stellplätzen und wird als ausreichend b e-
trachtet. 
 
Die Überprüfung der Anfahrbarkeit der gepl. Stellplätze (Auditbericht  Pkt. 6) hat ergeben, dass die 
Stellplätze anfahrbar sind. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die Stellplätze zunächst provis o-
risch zu markieren. Erst wenn sich die Standorte als ko nfliktfrei herausgestellt haben, wird  eine 
endgültige Markierung vorgenommen. 
 
Im Ergebnis der Auditierung wird die Verkehrsabwicklung im Baugebiet durch die Verwaltung als 
machbar angesehen. 
 
 
 
 
3. Fazit 
 
Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- 
und ü3- Kinder geschaffen. 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
Raumprogramm 
Lageplan 
Sicherheitsaudit

Beratungsverlauf (5)

14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 30.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 29.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße 60
  • Stratmannweg
  • Am Hof Schultmann

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0305/2012
Typ
Vorlagen
Datum
30.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37