1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51a "Gewerbegebiet zwischen Schützen- und Feldstraße" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorlage 2026/0056 vom 23.02.2026
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Sitzung
TOP 9, beschließend.
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