V/0131/2017/1
Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2874 Zeichen
V/0131/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Verordnung über die Mindestgrößen der Förder- schulen die Uppenbergschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen und emotionale & sozi- ale Entwicklung“ die erforderliche Schülerzahl unterschreitet. 2. Der Rat beschließt die Auflösung der Uppenbergschule zum Ende des laufenden Schuljah- res 2016/2017 und somit zum Stichtag 31.07.2017. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die am Schulstandort in Kinderhaus verbleibenden Schü- lerinnen und Schüler zu Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Schule, Förder- schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden sollen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in Form von „ausgelagerten Klassen“ am jetzigen Standort in Kinderhaus mindestens bis zum Sommer 2018 erfolgen soll und das dort befindliche Sekretariat solange fortbesteht, solange am Standort Schülerinnen und Schüler beschult werden. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die an den auslaufend aufgelösten Teilstandorten in Hiltrup und Roxel (vgl. V/0383/2016) beschulten Schülerinnen und Schüler (es verbleiben 6 Vorlagen-Nr.: V/0131/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Zurfähr Ruf: 492-4024 E-Mail: Zurfaehr@stadt-muenster.de Datum: 15.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0131/2017/1 in Hiltrup und 4 in Roxel) versorgt sind und wohnortnah ins Gemeinsame Lernen an eine Regelschule oder ebenfalls zur Albert-Schweitzer-Schule wechseln. 6. Der Rat bekräftigt seinen Willen, dass zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot in Münster zur Aufrechterhaltung des Elternwahlrechts fortbestehen soll (siehe auch die im Zu- ge des „Rahmenkonzepts für Inklusion an Schulen“ beschlossenen „Leitplanken des Prozes- ses“, vgl. V/0743/2014/1.Erg.) und sieht die jetzige Maßnahme als Stabilisierung des Förder- schulangebots für die Förderschwerpunkte ‚Lernen‘ und ‚emotionale und soziale Entwick- lung‘ an. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge der Bezirksregierung zur Ge- nehmigung vorzulegen. Begründung: Die unter Beschlusspunkt 4 vorgenommene Ergänzung um das Wort „mindestens“ wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 07.03.2017 sowie in der Bezirksvertre- tung Münster-Nord am 14.03.2017 und in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men- schen mit Behinderung am 14.03.2017 beschlossen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0131/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37