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V/0483/2009

Offene Ganztagsschule in Münster - Standortbestimmung und Perspektiven

Vorlagen 16.07.2009

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OGS_2009-08-11_Bericht

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OGS_2009-08-11_Bericht

40473 Zeichen

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
Offene Ganztagsschule  
in Münster 2009  
Standortbestimmung und Perspektiven 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Ausgangslage / Rahmenbedingungen 
2. Konzeptionelle Standards 
3.  Qualitätsstrukturen 
4. Perspektiven / Handlungsempfehlungen

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
2 
 
1. Ausgangslage / Rahmenbedingungen 
 
 
 
Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird in Grund- und För derschulen in der Stadt Münster die 
Offene Ganztagsgrundschule umgesetzt. In drei Ausba ustufen werden mit Start des 
Schuljahres 2009/2010 insgesamt 42 Grundschulen und  drei Förderschulen als offene 
Ganztagsschulen geführt. Darüber hinaus existieren drei Grundschulen und eine 
Förderschule mit gebundenen Ganztagszweigen, eine F örderschule ist eine erweiterte 
Ganztagsschule. 
 
Mit der Einführung der offenen Ganztagsschulen wurd en in Münster in nahezu allen Grund- 
und Förderschulen bereits bestehende Betreuungsmögl ichkeiten abgelöst, so dass die 
Schulen und die beteiligten städtischen Institution en auf eine lange Tradition in der 
Betreuung von Schulkindern zurückblicken können. 
 
Grundlegende Idee der Offenen Ganztagsschule ist es , das alle Angebote über den 
Unterricht hinaus freiwillig sind und Familien mit ihren Kindern entscheiden, ob sie dieses 
Angebot wahrnehmen wollen. Eine Anmeldung ist dann jedoch für ein Jahr verbindlich und 
beinhaltet die tägliche Anwesenheit bis mindestens 15 Uhr. 
 
Die Offene Ganztagsschule ist als Kooperationsmodel l angelegt. Die Schule gestaltet 
gemeinsam mit der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen,  Musikschulen und/oder den 
Sportvereinen und weiteren Partnern die Betreuung u nd Förderung der Kinder. Grundlegend 
ist dabei die Verzahnung der Vormittagsangebote mit den Angeboten am Nachmittag in allen 
Bereichen. Dies bezieht die Hausaufgabenbetreuung o der Lernzeit ebenso mit ein wie die 
freizeitpädagogischen Angebote und die individuelle  Förderung einzelner Kinder. Weiterer 
wichtiger Bestandteil des Angebotes ist das Mittagessen. 
 
 
1.1. Schulen 
 
Jede Schule hat basierend auf dem Schulprogramm und  unter Beschlussfassung der 
Schulkonferenz ein eigenes Konzept für die Umsetzun g als Offene Ganztagsschule. Die 
Gesamtverantwortung für die Umsetzung liegt bei der  jeweiligen Schulleitung in enger 
Abstimmung mit dem Träger.  
 
In den meisten Schulen wird die Trägerschaft für di e Angebote im Rahmen der Offenen 
Ganztagsschule durch das Amt für Kinder, Jugendlich e und Familien der Stadt Münster 
wahrgenommen.  
 
An fünf Schulen haben die Trägerschaft freie Träger  übernommen (siehe auch 1.4.). Im 
Folgenden sind die einzelnen Schulen mit der im Sch uljahr 2009/2010 geplanten 
Gruppenanzahl aufgeführt.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
3 
 
Offene Ganztagsschulen 
 
Übergabe der 
Angebote an 
Freie Träger 
(Stand Juli 2009) 
Anzahl Gruppen 
Sj. 2009/2010 
(Stand: Juli 09) 
 
Teilnehmer/-
innen 
(Stand: Juli 09) 
Münster-Mitte     
Aegidii-Ludgeri-Schule 
 
2 
 
60 
Bodelschwinghschule  4 108 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule  2 51 
Dreifaltigkeitsschule Förderverein der 
Dreifaltigkeitsschule 2 62 
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule  2 54 
Hermannschule  1 43 
Johannisschule  2 60 
Kreuzschule  3 75 
Martinischule  2 68 
Martin-Luther-Schule  3 78 
Matthias-Claudius-Schule  5 132 
Mauritzschule  2 65 
Overbergschule  2 51 
Pötterhoekschule  1 43 
Thomas-Morus-Schule  3 84 
Albert-Schweitzer-Schule SEHT e.V. 2 32 
Erich Kästner-Schule  2 30 
Summe Stadtbezirk Mitte  40 1.096 
 
Münster-West 
 
    
Annetteschule Nienberge 
 
0 
 
19 
Ludgerusschule Albachten  2 58 
Marienschule Roxel  3 86 
Michaelschule  3 90 
Mosaik-Schule  2 51 
Peter-Wust-Schule / GS 
Loevelingloh 
Verein zur Förderung der 
Jugendarbeit 1 43 
Theresienschule  0 0 
Summe Stadtbezirk West  11 347 
 
Münster-Nord 
 
    
GS am Kinderbach 
 
2 
 
64 
GS Sprakel  0 10 
Melanchthonschule Ev. Andreas-
kirchengemeinde 1 40 
Norbertschule  3 82 
Paul-Schneider-Schule  4 102 
Summe Stadtbezirk Nord  10 298 
 
Münster-Ost

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
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4 
Offene Ganztagsschulen 
 
Übergabe der 
Angebote an 
Freie Träger 
(Stand Juli 2009) 
Anzahl Gruppen 
Sj. 2009/2010 
(Stand: Juli 09) 
 
Teilnehmer/-
innen 
(Stand: Juli 09) 
Astrid-Lindgren-Schule 
 
1 
 
41 
Kardinal-v.-Galen-Schule  2 65 
Margaretenschule  1 49 
Matthias-Claudius-Schule Handorf  1 26 
Pleisterschule*  0 0 
Summe Stadtbezirk Ost  5 181 
 
Münster-Südost 
 
    
Annetteschule Angelmodde 
Verein zur Förderung der 
Jugendarbeit 1 
 
49 
Eichendorffschule  4 101 
Idaschule / Pestalozzischule  1 43 
Nikolaischule  2 66 
Summe Stadtbezirk Südost  8 259 
 
Münster-Hiltrup 
 
    
Davertschule Amelsbüren 
 
1 
 
25 
Ludgerusschule Hiltrup  2 66 
Marienschule Hiltrup  1 29 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup  1 40 
Johannesschule  2 34 
Clemensschule  2 65 
Summe Stadtbezirk Hiltrup  9 259 
Gesamt  83 2.440 
*Umwandlung zum 1.2.2010; daher z.Zt. keine Gruppe

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5 
1.2. Teilnehmerzahlen 
 
Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Te ilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen 
an den offenen Ganztagsschulen und der Bis-Mittag-Betreuung (BMB). 
 
 
 
Im Schuljahr 2009/2010 werden 2.440 Schüler/innen a n den Angeboten der offenen 
Ganztagschule teilnehmen. Darüber hinaus wurden rd.  2.130 Schüler/innen für die Bis-
Mittag-Betreuung angemeldet. Insgesamt wird damit e ine Versorgungsquote von 26,1 % in 
der offenen Ganztagsschule und von 22,1 % in der Bis-Mittag-Betreuung erreicht.  
Entwicklung der Teilnehmerzahlen an offenen Ganztagsschulen und der 
Bis-Mittag-Betreuung 
0
500 
1.000  
1.500  
2.000  
2.500  
3.000  
Sj. 2004/05  Sj. 2005/06  Sj. 2006/07  Sj. 2007/08  Sj. 2008/09  Sj. 2009/10  
OGS  
BMB

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
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6 
 
 
In den vergangenen Jahren wurden in allen Stadtbezi rken kontinuierlich die Plätze in den 
offenen Ganztagsschulen ausgeweitet.  
 
             Versorgung mit OGS-Plätzen in % 
0,0%  
2,0%  
4,0%  
6,0%  
8,0%  
10,0% 
12,0% 
14,0% 
Mitte  Nord Ost Südost Hiltrup West 
Sj. 2006/07 
Sj. 2007/08 
Sj. 2008/09 
Sj. 2009/10 
                Entwicklung der Versorgungsquote OGS und BMB 
0,0% 
5,0% 
10,0%  
15,0%  
20,0%  
25,0%  
30,0%  
Teiln. %  Teiln. % Teiln. %  Teiln. % Teiln. %  Teiln. % 
Sj.  
2004/05 
Sj.  
2005/06 
Sj.  
2006/07 
Sj.  
2007/08 
Sj.  
2008/09 
Sj.  
2009/10 
Teilnehmer/innen OGS  
Teilnehmer/innen BMB

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7 
1.3. Personal 
 
In den Offenen Ganztagsschulen werden hauptamtliche  Erzieherinnen und Erzieher, 
geringfügig Beschäftigte und Lehrkräfte mit Stunden anteilen für die Offene Ganztagsschule 
eingesetzt. 
 
 
Hauptamtliche Fachkräfte 
 
 
In jeder Gruppe (ab 25 angemeldeten Kindern bzw. ab  12 Kindern an Förderschulen) wird 
eine hauptamtliche Kraft mit 25,32 Stunden eingeset zt. Durch die Umrechung auf die 
Jahresarbeitszeit (Ferien bis auf eine Woche) ergib t sich eine Wochenarbeitszeit von 28,13 
Stunden . Sobald 50 (24 an Förderschulen) und mehr Kinder in  einer Offenen 
Ganztagsschule angemeldet werden, wird eine weitere  Fachkraft mit 19,5 Stunden 
eingesetzt. Hier ergibt sich eine Wochenarbeitszeit  von 21,67 Stunden. Im folgenden 
Schaubild ist die Entwicklung der Personalstellen s eit Start der Offenen Ganztagsschule 
dargestellt. Seit der Umwandlung von Schulen in Off ene Ganztagsschulen wurden zusätzlich 
rund 44 neue Stellen für Erzieher/innen eingerichtet: 
 
Entwicklung der Erzieherstellen 
0,0 
5,0 
10,0 
15,0 
20,0 
25,0 
30,0 
35,0 
40,0 
45,0 
50,0 
Sj. 2003/04 Sj. 2004/05 Sj. 2005/06 Sj. 2006/07 Sj. 2007/08 Sj. 2008/09 Sj. 2009/10 
 
 
Neu ist seit Anfang des Jahres 2009 die Ausschreibu ng der Stellen für hauptamtliche 
Fachkräfte in den offenen Ganztagsschulen auch für Sozialpädagogen/-innen und 
Sozialarbeiter/-innen  bzw. vergleichbarer Bachelor- und Masterabschlüsse  geöffnet 
worden. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund des 
Fachkräftebedarfs in diesem Bereich (Entwicklungen Tagesbetreuung und Offenen 
Ganztagsschule) nicht genügend Erzieherinnen und Erzieher rekrutiert werden konnten. 
 
Die Anzahl der Befristungen konnte seit Beginn des Jahres 2009 erheblich reduziert 
werden.  Durch den unbefristeten Einsatz mindestens einer F achkraft pro Schule wird eine 
verlässliche Planung ermöglicht, sowie den Fachkräf ten in diesem Feld eine Perspektive 
eröffnet. Vor allem ermöglicht der unbefristete Ein satz jedoch eine personelle Kontinuität für 
die Schülerinnen und Schüler und damit die langfris tige Gestaltung von Beziehung als 
Grundlage für Förderung und Unterstützung.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
8 
Ein Pool von Vertretungskräften, die in Schulen ein gesetzt werden, an denen hauptamtliche 
Fachkräfte länger als fünf Werktage ausfallen, wird  in enger Abstimmung mit dem Bereich 
der Tagesbetreuung für Kinder derzeit ausgebaut, um  flexible Lösungen für die betroffenen 
Schulen anbieten zu können. 
 
 
Lehrkräfte 
 
 
Das Land fördert die offene Ganztagsschule mit 615 € pro Kind und Schuljahr bzw. 1.230 € 
für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zu sätzlich werden Lehrerstellenanteile 
von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Kinder bzw. pro 12 Kin der an Förderschulen zugewiesen. 
Hiervon sind 0,1 Lehrerstellen in jedem Fall in Ans pruch zu nehmen. Die restlichen 0,1 
Stellen pro Gruppe können kapitalisiert werden, dad urch erhöht sich die Landeszuwendung 
um 205 € pro Kind und beträgt dann 820 €. Für das S chuljahr 2009/2010 haben 10 Schulen 
für sich entschieden pro Gruppe 0,2 Lehrerstellen in Anspruch zu nehmen.  
 
 
Geringfügig Beschäftigte  
 
Für jede Gruppe (25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förder schulen) werden 21 Wochenstunden 
für geringfügig Beschäftigte zur Verfügung gestellt . Für jedes weitere Kind erhalten 
Grundschulen weitere Mittel in Höhe von 1.400 Euro pro Kind und Förderschulen in Höhe 
von 1.750 € pro Kind für Personalausgaben (geringfü gig Beschäftigte). Schulen die sich für 
die Inanspruchnahme der 0,2 Lehrerstellen ausgespro chen haben, erhalten aufgrund der 
geringeren Landeszuwendung pro Gruppe 15,75 Stunden  für den Einsatz von geringfügig 
Beschäftigten.  
 
In einzelnen Schulen in denen die Gruppengröße von 25 Kindern nicht erreicht wird, wird das 
gesamte Angebot von geringfügig Beschäftigten in en ger Abstimmung mit Schulleitung und 
Kollegium gestaltet. 
 
Zum Schuljahr 2009/2010 arbeiten rd. 460 Mitarbeite r/innen im Rahmen einer geringfügigen 
Beschäftigung an den offenen Ganztagsschulen und in  der Bis-Mittag-Betreuung. Der 
wöchentliche Stundenumfang liegt dabei zwischen zwei und zwölf Stunden.  
 
 
1.4. Freie Träger 
 
Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 wird an fünf S chulen die Trägerschaft für die 
Angebote der offenen Ganztagsschule durch freie Träger gestaltet. Im Einzelnen sind dies: 
 
 
Schule 
 
 
Träger 
Albert-Schweitzer-Schule SeHT e.V .(Neu zum Schuljahr 2009 / 2010)  
Annetteschule Angelmodde Verein zur Förderung der o ffenen Jugendarbeit in Münster 
e.V. (neu zum Schuljahr 2009 / 2010)  
Dreifaltigkeitsschule  Förderverein der Schule 
Melanchthonschule  Ev. Andreaskirchengemeinde Coerd e 
Peter-Wust-Schule Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Münster 
e.V. 
Die Gestaltung der Kooperationsbezüge und die Vereinbarung von Standards sind dem Punkt 3.3 zu entnehmen.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
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1.5. Kosten / Zuwendungen 
 
Neben dem sogenannten personellen Grundbedarf in Fo rm von Erzieher/innen und 
geringfügig Beschäftigten, erhält eine offene Ganzt agsschule eine Sachmittelpauschale in 
Höhe von 100 € pro Kind/Jahr für die Anschaffung vo n Verbrauchs- und Spielmaterialien, 
Reparaturen sowie kleineren Ausstattungsgegenständen.  
 
Darüber hinaus erhalten die Schulen aus dem Förder-  und Innovationsbudget im Schuljahr 
2009/2010 durchschnittlich einen Betrag in Höhe von  134 €. Für die Angebote in den Ferien 
stehen umgerechnet pro Kind rd. 122 € pro Jahr zur Verfügung.  
 
Die Stadt Münster stellt pro OGS - Kind an einer Gr undschule einen Betrag von 2.104 € und 
in Höhe von 3.710 € pro Kind an einer Förderschule zur Verfügung.  Durch die 
Refinanzierung aus der Landeszuwendung (820 €/Kind)  und einem durchschnittlichen 
Elternbeitrag von 353 € im Jahr ergibt sich ein kom munaler Eigenanteil von 931 €. Davon 
sind jedoch 57 € auf den kommunalen Pflichtanteil a nzurechnen der unter Einbeziehung der 
Elternbeiträge zu erbringen ist. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit pro Kind 874 €.    
Der kommunale Eigenanteil ist im Vergleich zu den V orjahren um 87  € gesunken. Dies 
hängt damit zusammen, dass im Rahmen von Konsolidie rungsmaßnahmen der 
Haushaltsansatz für die Ferienbetreuung von 621.000  € auf 280.000 € herabgesetzt wurde.  
 
 
Vergleich mit anderen Kommunen 
 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich der St adt Münster mit anderen Kommunen 
auf. Danach gehört die Stadt Münster zu den Kommune n die mit den höchsten kommunalen 
Eigenanteil pro Jahr für einen Platz in einer offenen Ganztagsschule zahlen.  
 
 Landes-
vorgabe 
Münster 
 
Dortmund Köln Bonn Düssel-
dorf 
Aufwendungen/Kind 1.230 € 2.104 € 1.758 € 1.795 € 2.000 € 2.422 € 
Refinanzierung durch       
Landesmittel 820 € 820 € 820 € 820 € 820 € 615 € 
Pflichtanteil/Elternbeiträge  410 € 410 €*  410 € 410 € 700 € 770 € 
kommunale Mittel --  874 € 528 € 565 € 480 € 1.037 € 
*Davon sind 353 € Einnahmen aus Elternbeiträgen 
 
 
Elternbeiträge / Geschwisterermäßigung 
 
 
Die Elternbeiträge für einen Platz in einer offenen  Ganztagsschule betragen zwischen 42,00 
€ und 150,00 €. Bei einem Jahreseinkommen bis zu 20 .000 € ist analog zu den 
Kindertageseinrichtungen kein Elternbeitrag zu zahlen.  
 
Besucht ein weiteres Kind einer Familie eine offene  Ganztagsschule, eine 
Kindertageseinrichtung oder wird in Tagespflege gef ördert, so ist generell nur ein 
Elternbeitrag – nämlich der höhere – zu entrichten.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
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10  
 
Monatliche Elternbeiträge  (12 Monate im Jahr) 
Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von „8 - 1“) 
bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene 
Ganztagsschulen) 
bis 15.00 Uhr und länger 
(offene Ganztagsschule 
und andere Angebote) 
bis 20.000 €   0,00 €   0,00 €   0,00 € 
bis 25.000 € 18,00 € 26,00 € 42,00 € 
bis 37.000 € 26,00 € 40,00 €  68,00 € 
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 €  95,00 € 
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
über 62.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
 
 
Zuschuss zu den Verpflegungskosten 
 
 
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Elternb eiträge auf Antrag ganz oder 
teilweise erlassen werden sowie ein Zuschuss zu den  Verpflegungskosten gezahlt werden. 
Ein Eigenanteil zu den Verpflegungskosten ist jedoc h in jedem Fall von den Eltern  zu 
erbringen.  
 
 
1.6. Modellstandorte 
 
In den letzten Monaten sind an diversen Standorten auf Grundlage von 
Einzelentscheidungen des Rates Voraussetzungen für neue Modelle in der Zusammenarbeit 
verschiedener Institutionen im Rahmen der Offenen G anztagsschule geschaffen worden 
bzw. werden konzipiert. Ausgewählte Standorte werden hier genauer beschrieben: 
 
 
1.6.1. Davertschule Amelsbüren - Neu 
 
 
In Amelsbüren werden an der Davertschule auf Grundl age des Beschlusses der Vorlage 
V/0177/2009 Räumlichkeiten für Angebote sowohl der Tagesbetreuung für Kinder und der 
Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gesc haffen. Neben den dadurch 
geschaffenen notwendigen räumlichen Ressourcen, ist  vor allem die Verzahnung der 
Angebote der vorschulischen Tagesbetreuung für Kind er mit den schulischen Angeboten 
durch die zukünftige räumliche Nähe neu zu gestalten.  
 
Die konzeptuellen Überlegungen zielen darauf ab, da ss in der Erweiterungsmaßnahme an 
der Davertgrundschule Kinder betreut werden, die im  Übergang zwischen 
Kindertageseinrichtung und Grundschule stehen. Das heißt für den 
Kindertageseinrichtungsbereich, dass dort Kinder be treut werden, die kurz vor dem Eintritt in 
die Grundschule stehen und die OGS - Betreuung hins ichtlich der schulischen Entwicklung 
diese Kinder perspektivisch einbezieht. 
 
Das Konzept bietet für den Übergang von Kindertages einrichtung zur Grundschule folgende 
Möglichkeiten und Chancen: 
 
 Neue Perspektiven für eine Neustrukturierung des S chulanfangs und die Stärkung von 
Bildungsprozessen, Lernkompetenz und Entwicklungspotenzialen von Kindergarten- und 
Grundschulkindern.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
11  
 Systemische Vernetzung auf der institutionellen, p rofessionsbezogenen, methodisch-
lernkulturellen und familialen Ebene. 
 Um eine für alle Beteiligten zufrieden stellende U msetzung der Einschulung zu 
erreichen, ist es von grundlegender Bedeutung, dass  der Wechsel von der 
Bildungseinrichtung Kindergarten in die Bildungsein richtung Grundschule ein 
niedrigschwelliger Übergang wird. Aus diesem Grunde sollten: 
- Kinder mit Personen, Aktionsstrukturen und Räumen  in der Grundschule, in die sie 
eingeschult werden, bereits im Vorfeld vertraut gemacht werden, 
- sich die Lernkulturen in Kindertageseinrichtungen  und Grundschulen aneinander 
annähern,  
- aufeinander bezogene Verfahren der diagnostischen  Erfassung von Entwicklungen 
und Fähigkeitsprofilen entwickelt, erprobt, evaluiert und implementiert werden.  
Dabei soll ein Akzent auch auf der Erweiterung der Kooperation unterschiedlicher 
Institutionen, insbesondere von Kindergarten, Grundschule und Eltern liegen  
 
 
1.6.2. Ludgerusschule Hiltrup - Neu 
 
 
Die Ludgerusschule in Hiltrup-West ist bereits seit  einigen Jahren fester Bestandteil in den 
Kooperationsstrukturen des Familienzentrums der stä dtischen Tageseinrichtung und dem 
städt. Kinder-, Jugend- und Begegnungshaus „37 Grad “. Durch eine auf Grundlage des 
Ratsbeschlusses (Vorlage V/0360/2009) zu realisierende Erweiterung des  Begegnungshaus 
werden neue räumliche Ressourcen geschaffen, die di e bisherige Durchführung der 
Angebote der Offenen Ganztagsschule in den Räumen d es „37 Grad“ optimieren, langfristig 
absichern und neue Möglichkeiten für Kooperationsangebote schaffen. 
 
Damit wird eine Durchlässigkeit der Angebote für Ki nder und deren Familien in den 
Bereichen Tagesbetreuung, Schule / Offene Ganztagss chule und Angebote der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung gescha ffen, die allein aufgrund der 
räumlichen Nähe eine Qualitätssteigerung in der Ges taltung der Angebote und der 
Zusammenarbeit ermöglicht. Die enge Zusammenarbeit der Fachkräfte aus den 
verschiedenen Institutionen und aus unterschiedlich en Professionen ist Grundlage für die 
ganzheitliche Unterstützung und Förderung der Kinder und derer Familien. 
 
 
1.6.3. Erich-Kästner-Schule / Pötterhoekschule - Neu 
 
 
Es wird geprüft, Räumlichkeiten auf dem Schulgelände zum Zweck einer multifunktionalen 
Nutzung, insbesondere für die Durchführung von kinderpädagogischen Angeboten, zu 
errichten. Die Errichtung von kinderpädagogischen Gruppenräumen auf dem 
Schulgrundstück hat für Jugendhilfe und Schule den gemeinsamen Vorteil, dass wichtige 
Synergieeffekte durch neue Raumressourcen entstehen:  
Für Kinder, die in diesem Stadtteil bislang kein kinderpädagogisches Freizeit- und 
Betreuungsangebot in Anspruch nehmen konnten, wird eine wichtige Lücke geschlossen. 
 
Durch eine enge Kooperation mit den Schulen und Mitnutzung der neuen Gruppenräume für 
die Ganztagsbetreuung wird zudem für die Schulen die Voraussetzung geschaffen, dass alle 
interessierten Schüler/-innen an dem Ganztagsbetreuungsangebot vor Ort teilnehmen und in

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
12  
ihrem vertrauten Umfeld mit den entsprechenden Bezugspersonen verbleiben können. 
Hierdurch sind kontinuierlichere und individuellere Fördermaßnahmen möglich. Darüber 
hinaus besteht für die Kinder, die an der Ganztagsbetreuung teilnehmen auch im Anschluss 
die Option, die kinderpädagogischen Angebote bei Bedarf flexibel wahrzunehmen und über 
das Grundschulalter hinaus zu nutzen. 
 
Die Kombination der kinderpädagogischen Angebote mi t der Ganztagsbetreuung verspricht 
insgesamt eine vielfältige Angebotspalette mit dive rsen methodischen Herangehensweisen 
für die Kinder in diesem Stadtteil. 
 
 
2. Konzeptionelle Standards 
 
 
2.1. Ziele OGS 
 
Die Offene Ganztagsschule hat das primäre Ziel, ein e verlässliche Betreuung für Kinder im 
Grundschulalter bieten zu können und leistet damit für Eltern einen wichtigen Beitrag Familie 
und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Dieses Ziel ist eng verbunden mit dem 
Auftrag, individuelle Förderung und Erziehung für K inder und deren Familien bieten zu 
können. Grundlage dafür ist ein Gesamtkonzept von B ildung, Betreuung und Erziehung in 
Zusammenarbeit von Schule, Tageseinrichtung für Kin der, Fachdiensten der Jugendhilfe 
sowie Kooperationspartnern aus Sport und Kultur. 
 
Im Mittelpunkt aller konzeptionellen Überlegungen u nd bei der Umsetzung steht dabei das 
Kind mit seinen Kompetenzen und seinen Bedürfnissen . Daran sind die 
Rahmenbedingungen und die Verfahren auszurichten. 
 
Aus dieser Zielbeschreibung ergeben sich diverse Vo rgaben für die Ausgestaltung der 
offenen Ganztagsschule, die folgende drei Bereiche beinhalten müssen: 
 
• Kompetenzen und Bedürfnisse des Kindes 
• Bedarf der Familien an Betreuung und Unterstützung  
• Möglichkeiten der Institutionen (Schule, Jugendhil fe, Sport und Kultur in Kooperation) 
 
Nur wenn diese drei Bereiche gemeinsam betrachtet w erden, kann eine erfolgreiche Arbeit 
mit der o.g. Zielsetzung umgesetzt werden. 
 
 
2.2. Betreuungszeiten 
 
Nach Vorgaben des Landes umfassen die Betreuungszei ten in den offenen 
Ganztagsschulen täglich eine Angebotszeit bis minde stens 15 Uhr. In Münster werden die 
Angebote in der Mehrheit der Schulen bis 16.00 Uhr,  zum Teil bis 16.30 Uhr oder länger 
durchgeführt. Der Beginn der Betreuung ist in der R egel ab 11.30 Uhr (nach der vierten 
Unterrichtsstunde). Die Bis – Mittags - Betreuung endet in der Regel um 13.30 Uhr. 
 
Für Kritik sorgt die Landesvorgabe, dass eine Anmel dung für die Angebote der Offenen 
Ganztagsschule verbindlich für jeden Tag der Woche bis mindestens 15 Uhr erfolgen muss. 
Viele Eltern und Familien finden diese Regelung zu unflexibel. In der Stadt Münster wird 
diese Landesvorgabe konsequent umgesetzt, da neben der Betreuung vor allem die

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13  
Förderung und das Erleben in der Gruppe ermöglicht werden sollen und dafür die 
regelmäßige Anwesenheit erforderlich ist. 
 
 
2.3. Angebote  
 
Die Angebote an den Offenen Ganztagsschulen in Müns ter sind sehr unterschiedlich 
ausgeprägt und mit den konzeptionellen Grundlagen d er Schule im Rahmen des 
Schulprogramms, den Gegebenheiten im Sozialraum und  den Bedürfnissen der Kinder 
abgestimmt. In allen Schulen umfassen die Angebote  
 
• die Verpflegung 
• die Hausaufgabenbetreuung oder Lernzeit 
• freizeitpädagogische Angebote in Form von Arbeitsg emeinschaften und freiem Spiel 
• eine individuelle Förderung  
 
 
2.3.1. Verpflegung 
 
 
An der überwiegenden Mehrheit der Schulen wird das Mittagessen über Firmen oder 
benachbarte Institutionen bezogen. Eine Schule koch t in eigener Regie. Neben dem Blick 
auf eine gesunde Ernährung wird auch ein Schwerpunk t auf die Gestaltung der Mahlzeiten 
gelegt. Das gemeinsame Einnehmen der Mahlzeiten bie tet bereits Grundlagen für die 
Förderung sozialer Kompetenzen. 
 
 
2.3.2. Hausaufgaben / Lernzeit 
 
 
Die Hausaufgaben sind ein Schwerpunktthema der Arbe it in den Offenen Ganztagsschulen. 
Hier wird die Verzahnung der Angebote des Vormittag es mit den Angeboten des 
Nachmittages deutlich. In vielen Schulen existieren  gute Kommunikationsstrukturen, um die 
notwendigen Informationen zu den Hausaufgaben und d er individuellen Gestaltung der 
Lernzeit auszutauschen. In diesem Bereich sind häuf ig auch die Stundenanteile der 
Lehrkräfte eingesetzt. 
 
Deutlich wird jedoch auch, dass die Konflikte, die vor Einführung der ganztägigen Betreuung 
zwischen Lehrkräften und Eltern bestanden, jetzt au f die Erzieherinnen und Erzieher 
übertragen werden. Dies erfordert eine große Transp arenz in den Schulen und auch 
gegenüber den Eltern und bezieht grundlegende konze ptionelle Überlegungen der Schule 
mit ein. Hier sind vor allem schulintern die Gestal tung der Hausaufgaben und die 
Individualisierung in diesem Bereich laufend in den Blick zu nehmen. 
 
 
2.3.3. Freizeitpädagogische Angebote 
 
 
Neben der Möglichkeit des freien Spielens in den Rä umlichkeiten der Schule und auf dem 
Schulhof werden vielfache Beschäftigungsmöglichkeit en in Form von Arbeitsgemeinschaften 
oder Workshops angeboten. Diese werden häufig von g eringfügig Beschäftigten oder 
Kooperationspartnern aus Sport, Kultur und Jugendhilfe gestaltet.  
 
Die Ausprägung der freizeitpädagogischen Angebote i st sehr individuell und abhängig von 
den Gegebenheiten der Schule. Es ist jedoch in der Entwicklung der Offenen

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
14  
Ganztagsschule festzustellen, dass die bei Einführu ng verbreitete Auffassung, möglichst 
viele differenzierte Angebote zu gestalten, sich ve rändert hat. An vielen Schulen sind die 
festen Angebote zugunsten von flexiblen eher partiz ipativ ausgerichteten Ansätzen reduziert 
worden. 
 
 
2.3.4. Individuelle Förderung 
 
 
Die individuelle Förderung einzelner Schülerinnen u nd Schüler wird im Rahmen der 
Hausaufgabenbetreuung / Lernzeit sowie im Rahmen de r freizeitpädagogischen Angebote 
umgesetzt. Aufgrund der Rahmenbedingungen und Bedür fnissen der Gesamtgruppe ist die 
Förderung jedoch häufig nur mit zusätzlichen Ressou rcen möglich. Diese werden durch das 
Förder- und Innovationsbudget und durch zusätzliche  spezielle Förderangebote der 
Jugendhilfe  (Förderinseln) zur Verfügung gestellt. 
 
Eine gute individuelle Förderung ist jedoch auch nu r auf Grundlage einer Verzahnung von 
Vormittag und Nachmittag möglich. In diesem Bereich  besteht konzeptionell und auch in 
Bezug auf die Rahmenbedingungen Handlungsbedarf. 
 
 
2.4. Förder- und Innovationsbudget 
 
2.4.1. Förderbudget 
 
 
Den Schulen steht für die individuelle Förderung de r Schülerinnen und Schüler ein 
gesondertes kommunales Budget zur Verfügung. Das Fö rderbudget dient dem Ausgleich 
sozialer und individueller Bedürfnisse. Dieses Budg et umfasst ab dem Jahr 2010 mit 
Anpassung durch den Beschluss der Vorlage V/0257/20 09 den Betrag von 197.475 Euro 
(Zuvor 137.500 Euro seit Einführung der Offenen Ganztagsschule).  
 
Die Höhe des Budgets für die einzelne Schule wird n ach Indikatoren berechnet und den 
Schulen pauschal zur Verfügung gestellt. Die Kriter ien zur Berechung des Budget sind die 
Daten der Schuleingangsuntersuchung, die Anzahl der  Elternbefreiungsanträge, eine 
Einschätzung der Schulpsychologischen Beratungsstelle, eine Einschätzung der Jugendhilfe, 
sowie die Anzahl der OGTS-Gruppen. 
 
In den letzten Jahren sind mit den zusätzlichen Mit teln schwerpunktmäßig folgende 
Fördermaßnahmen durchgeführt worden: 
 
 Sprachförderung 
 Leserechtschreibschwäche (LRS-Förderung) 
 Dyskalkulie 
 Konzentrationstraining 
 Bewegungsförderung 
 Konflikttraining 
 
2.4.2. Innovationsbudget 
 
 
Das so genannte Innovationsbudget wird den Schulen auf Antrag für innovative Projekte zur 
Verfügung gestellt. Bis zum Jahr 2009 wurden die du rch die Schulen eingereichten Anträge 
durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes fü r Schule und Weiterbildung und des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gesichte t und bewertet. Eine Bewilligung der

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
15  
Anträge wurde nach den Kriterien „innovativ“, „koop erativ“, „partizipativ“ und 
„geschlechtsspezifisch“ ausgesprochen.  
 
Dieses Verfahren wird aufgrund vieler Rückmeldungen  von Schulen ab dem Jahr 2010 
verändert. Stattdessen werden gemeinsam mit Vertret ungen der Schulleitungen und der 
Erzieher/-innen Richtlinien zur Vergabe erarbeitet,  die die Beantragung vereinfachen und 
das Verfahren transparenter machen sollen. 
 
Das Innovationsbudget aus zusätzlichen kommunalen Mitteln umfasst ab dem Jahr 2009 den 
Betrag von 197.475 Euro (Zuvor 137.500 Euro). In de n vergangenen Jahren sind 
schwerpunktmäßig folgende Projekte gefördert worden: 
 
 Musik (z.B. Musicals, Instrumentenkarussel, Chor) 
 Theater und Kultur (z.B. Zirkus, Clownerie, Kooper ation Picassomuseum) 
 Sportangebote in Randsportarten (Sportmotorische G rundausbildung) 
 Naturwissenschaftliche Projekte (z.B. Solarenergie , Garten- und Natur-
erfahrung) 
 Sprachen (z.B. chinesisch) 
 
 
2.5. Förderinseln der Jugendhilfe - Neu 
 
Mit Übernahme der Trägerschaft durch das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien 
werden mit allen Schulen Einzelgespräche zum derzei tigen Umsetzungsstand der Offenen 
Ganztagsschule und weiterem Bedarf an Unterstützung  für einzelne Schülerinnen und 
Schüler geführt. Im Rahmen dieser Gespräche sind an  vielen Schulen Kinder mit 
besonderem Förderbedarf benannt worden.  
 
Diese Kinder sind in der Regel auch der Jugendhilfe  im Rahmen  der  Einzelhilfen bekannt. 
Häufig liegt der besondere Förderbedarf der benannt en Kinder im heilpädagogischen 
Bereich und ist damit nicht immer eindeutig als Auftrag einer Institution zu definieren. 
 
Mit finanziellen Ressourcen der Jugendhilfe werden an ca. 10 Schulen so genannte  
Förderinseln eingerichtet. Umfang und Ausrichtung d es Gruppenangebotes werden 
individuell mit den Fachkräften in der Schule abges timmt. Gefördert wird nicht pauschal die 
Schule oder der freie Träger, sondern das Kind aufg rund eines individuellen Hilfebedarfs im 
Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Eine Verzahnung mi t schulinternen Angeboten und mit 
weiterführenden Angeboten der Jugendhilfe ist Grund lage für die Konzeption der 
Förderinseln.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
16  
2.6. Ferienbetreuung 
 
Mit Vorlage V/0815/2006 wurde das Gesamtkonzept zur  Ferienbetreuung für 
Grundschulkinder in Münster beschlossen. Für die El tern besteht ein Anspruch auf 
insgesamt sechs Wochen Betreuung während der gesamt en Ferien. Mit der Einführung der 
stadtweiten Übersicht, die an alle Grundschulkinder  zu Beginn eines jeden Schuljahres 
verteilt wird, erhalten Familien Informationen über  verlässliche, ganztägige 
Ferienbetreuungsangebote. Durch die frühzeitige Inf ormation ist für Familien eine 
Planungssicherheit geschaffen worden. 
 
Die Umsetzung des Konzeptes in den vergangenen Jahr en hat gezeigt, dass in großen 
Teilen des Stadtgebietes ausreichend Ferienbetreuun gsangebote vorhanden sind. Lediglich 
in einzelnen Stadtteilen übersteigt die Nachfrage d as Angebot, so dass eine Vermittlung in 
angrenzende Stadtteile erforderlich ist. 
 
 
3.  Qualitätsstrukturen  
 
Um die benannten Ziele erreichen zu können, ist in Zusammenarbeit vieler Akteure eine 
ständige Weiterentwicklung und Qualitätssicherung n otwendig. Die im Folgenden 
beschriebenen Qualitätsstrukturen unterstützen die Beteiligten an der offenen 
Ganztagsschule bei der täglichen Arbeit und der Umsetzung der Angebote. 
 
 
3.1. Fortbildung und Supervision 
 
Den pädagogischen Fachkräften wird durch ein zusätz liches kommunales Budget die 
Möglichkeit geboten, einen speziell für Münster ent wickelten Katalog von Fortbildungen zu 
nutzen. Um die Verzahnung zwischen Vormittag und Na chmittag zu fördern, wird ein 
Schwerpunkt auf gemeinsame Fortbildungen von Lehrkr äften und Erzieherinnen und 
Erzieher gelegt. Im Einzelnen gibt es folgende Fortbildungsformen: 
 
 
Angebote für Erzieherinnen und Erzieher 
 
 
• Einzelangebote in einem Zeitumfang von ca. drei bi s vier Zeitstunden zu 
ausgewählten Themen wie u.a. „Gestaltung von Kreati v-, Sport- und 
Musikangeboten“, „Hausaufgaben / Lernzeit“, „Gesprächsführung“, „Elternarbeit“ und 
„Umgang mit Kindern mit Auffälligkeiten“ 
 
• Spezielles Angebot für die neu eingestellten Fachk räfte, in dem grundlegende 
Informationen zu Ablaufverfahren etc. gegeben werde n und die Arbeit mit 
Grundschulkindern Thema sein soll. 
 
 
Angebote für „Tandems“ (Lehrkräfte und Fachkräfte aus dem OGTS - Bereich)  
 
• Offene Veranstaltungen zu ausgewählten Themen, die  eine grundlegende 
Information und einen Austausch beinhalten 
• kollegiumsinterne Fortbildungen mit dem Ziel, durc h die Verknüpfung von Vor- und 
Nachmittag eine Verständigung über zentrale Themen herbeizuführen.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
17  
Darüber hinaus wir einmal jährlich eine ganztägige Fachtagung für alle Erzieherinnen 
und Erzieher aus den offenen Ganztagsschulen sowie interessierten Lehrkräften 
durchgeführt. 
 
 
Supervision 
 
 
Ebenfalls kommunal finanziert werden Supervisionen durch externe Fachkräfte. Diese 
werden auf Anfrage der Teams vor allem in Krisensit uationen und in Teamfindungsphasen 
eingesetzt. Um flächendeckend eine Unterstützung in  diesem Bereich anbieten zu können, 
wird ab dem Schuljahr 2009/2010 den Schulen die Sup ervision auch ohne aktuellem Anlass 
angeboten. 
 
 
3.2. Fachberatung - Neu 
 
Seit Januar 2009 ist im Amt für Kinder, Jugendliche  und Familien budgetneutral eine 
Fachberatung für offene Ganztagsschulen in Form ein e Personalstelle (19,5 Stunden) 
eingerichtet worden. Aufgaben der Fachberatung sind  die Unterstützung der Schulen bei 
konzeptionellen Überlegungen, Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher bei Fragen der 
täglichen Arbeit, Koordination der Fortbildungs- un d Supervisionsangebote in enger 
Abstimmung mit dem Qualitätszirkel, sowie die Gesta ltung von Kooperationen (Finden von 
Kooperationspartnern, Verzahnung mit weiteren Angeboten wie Kinderhorten etc.). 
 
 
3.3. Qualitätszirkel 
 
Seit Einführung der offenen Ganztagsschule existier t ein vom Land Nordrhein-Westfalen 
finanziell unterstützter Qualitätszirkel. In diesem  Gremium sind neben Vertretungen der 
Schulleitungen und der Erzieher /-innen auch die Sc hulaufsicht und die Stadt Münster (Amt 
für Schule und Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) vertreten. 
 
Aufgabe des Qualitätszirkels ist die Auseinanderset zung mit Themen und Schwerpunkten 
der offenen Ganztagsschule und die Unterstützung de r einzelnen Schulen durch 
regelmäßige Information und Vernetzung. Die Gestalt ung der Fortbildungsangebote wird eng 
mit dem Qualitätszirkel abgestimmt, geplant ist eine regelmäßige Information der Schulen mit 
einem Newsletter. 
 
 
3.4. Leistungs- und Kooperationsvereinbarungen - Ne u  
 
An den Schulen, an denen die Trägerschaft durch fre ie Träger übernommen wurde bzw. 
zukünftig übernommen wird (siehe auch Punkt 1.4.), wird durch den Abschluss von 
Kooperations- und Leistungsvereinbarungen dafür Sor ge getragen, dass die stadtweit 
geltenden Standards in allen Schulen eingehalten we rden und den Träger die 
entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. 
 
Darüber hinaus werden zukünftig mit den Trägern – a nalog zu anderen Feldern der 
Jugendhilfe – regelmäßige Planungs- und Reflektions gespräche unter Beteiligung der 
jeweiligen Schulleitung geführt.

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
18  
 
4.  Perspektiven / Handlungsempfehlungen 
 
 
Die offene Ganztagsschule in Münster ist seit der Einführung im Schuljahr 2003/2004 ständig 
gewachsen. Die Teilnehmerzahlen haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt verfünffacht. Diese 
Entwicklung zeigt, dass die Angebote den Bedarf der  Familien treffen. Dieser Anstieg 
bedeutet jedoch auch, dass die ursprünglich geschaf fenen Rahmenbedingungen für die 
offenen Ganztagsschulen weiter zu differenzieren un d auszubauen sind. Hier sind vor allem 
die Kooperationsbeziehungen auszubauen und neue For men der Zusammenarbeit 
verschiedener Institutionen zu finden. Im Einzelnen  sind für Münster für folgende Bereiche 
Handlungsempfehlungen auszusprechen: 
 
 
1.  Ausbau der Betreuung in den offenen Ganztagssch ulen  
Die derzeitige Versorgungsquote beträgt rund 26 %. In den nächsten Jahren ist zu 
erwarten, dass der Bedarf auf bis zu 35 % ansteigt.  Damit wird ein 
Betreuungsangebot für Schulkinder  zu schaffen sein , welches sich dem in der 
vorschulischen Betreuung festzustellenden Bedarf annähert.  
 
 
2. Gemeinsame Betreuungsangebote in Schulen 
Für die Schulen mit gemeinsamem Unterricht ist eine  konzeptionelle Grundlage auch 
für die Betreuungsangebote zu entwickeln bzw. fortz uschreiben. Für diesen Zweck 
wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien m it den betroffenen Schulen und 
den bedeutenden Kooperationspartnern entsprechende Grundlagen entwickeln. 
 
 
3. Verpflegung  
In dem unter Ziff. 1.3 genannten Personalschlüssel für geringfügig beschäftigte 
Mitarbeiter/innen sind auch die Stunden für das Per sonal (geringfügig Beschäftigte) 
enthalten, die im Rahmen der Mittagsverpflegung das  Essen vorbereiten,  das 
Aufräumen der Küche sowie das Ein- und Ausräumen de r Spülmaschine 
übernehmen. Durch die große Teilnehmerzahl in der o ffenen Ganztagsschule ist ein 
Mittagessen in mehreren Schichten notwendig. Dadurc h werden Stunden für 
geringfügig Beschäftigte gebunden, die in der Betre uung und Förderung am 
Nachmittag fehlen. Hier sollten perspektivisch neue Möglichkeiten angedacht werden. 
Denkbar wäre z. B. der Einsatz eines Caterers in de n Schulen, der z. B. auch das 
Personal stellt.  
 
 
4.  Individuelle Förderung 
Für die individuelle Förderung der Kinder in den of fenen Ganztagsschulen werden 
Rahmenbedingungen sowohl personeller als auch räumlicher Art geschaffen, die eine 
sinnvolle individuelle Förderung ermöglichen. Für d iesen Bereich ist vor allem eine 
gute Verzahnung der Vormittags- und der Nachmittags angebote grundlegend. Dies 
wird Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen in den nächsten Jahren sein. 
 
 
5.  Richtlinien Innovationsbudget 
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Vergabe  des Innovationsbudgets 
werden gemeinsam mit den Beteiligten Richtlinien en tworfen. Diese stellen die

Bericht 2009  „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“  
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien 
19  
Grundlage für eine vereinfachte Antragsstellung und  den zielgerichteten Einsatz des 
Budgets dar. Die Fortführung von bewährten Projekten soll ermöglicht werden. 
 
 
6. Kinderschutz 
Für den Schutz von Kindern werden die Verfahren in der Schule und damit auch in 
den Betreuungsangeboten weiter qualifiziert. Eine g emeinsame Fachveranstaltung 
unter Teilnahme von Erziehern/-innen und Lehrkräfte n soll Handlungsmöglichkeiten 
und Handlungssicherheit vermitteln. 
 
 
7. Berichtswesen    
Die Verwaltung wird künftig ein Berichtswesen für die politischen Gremien entwickeln. 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion  
 
Bernhard Paschert, 492 - 5890 
Stefanie Mentrup, 492 - 5884 
Tilman Fuchs, 492 - 5894

Berichtsvorlage

2209 Zeichen

V/0483/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Offene Ganztagsschule in Münster - Standortbestimmung und Perspektiven 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
30.09.2009 Hauptausschuss Bericht
30.09.2009 Rat Bericht 
 
Bericht: 
 
Mit dem Schuljahr 2003/2004 starteten die ersten elf Grundschulen in Münster als offene Ganz-
tagsschulen. Im Schuljahr 2009/2010 werden 42 Grundschulen und drei Förderschulen mit ins-
gesamt knapp 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer n als offene Ganztagsschulen geführt. Mit 
mehreren Einzelvorlagen zu Ausbau, Elternbeiträgen und Organisationsstrukturen hat der Rat 
der Stadt Münster die Grundlagen für den jetzigen Stand der Betreuungsangebote an Grund- und 
Förderschulen  gelegt. 
 
Mit dem jetzt vorgelegten Bericht wird eine Standortbestimmung zur offenen Ganztagsschule 
gemacht, werden Perspektiven aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur weiteren Arbeit defi-
niert. Zukünftig werden die hier noch zusammengefügten konzeptionellen Bausteine und das 
Berichtswesen getrennt. Angestrebt wird eine regelmäßige Berichterstattung über die Weiterent-
wicklung der Angebote in den offenen Ganztagsschulen und die Abstimmung eines umfassenden 
Grundkonzeptes mit den wesentlichen Beteiligten. 
 
Grundlegend für die Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschulen ist eine enge Zusammen-
arbeit der Schulen mit den Kooperationspartnern aus Jugendhilfe, Schule, Sport und Kultur. 
Durch die Verzahnung der unterrichtlichen Angebote mit den Angeboten am Nachmittag ergeben 
sich zahlreiche Kooperationsfelder, die bei guter Ausgestaltung viele Möglichkeiten im Sinne der 
Kinder und derer Familie eröffnen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Bericht: „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“ 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0483/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Paschert, Frau Mentrup 
Ruf: 
492 58 90, 492 5884 
E-Mail: 
Paschert@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.08.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (5)

03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2009 Hauptausschuss
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.09.2009 Rat
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loevelingloh

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0483/2009
Typ
Vorlagen
Datum
16.07.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37