V/0483/2009
Offene Ganztagsschule in Münster - Standortbestimmung und Perspektiven
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OGS_2009-08-11_Bericht
40473 Zeichen
Bericht 2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien
1
Offene Ganztagsschule
in Münster 2009
Standortbestimmung und Perspektiven
1. Ausgangslage / Rahmenbedingungen
2. Konzeptionelle Standards
3. Qualitätsstrukturen
4. Perspektiven / Handlungsempfehlungen
Bericht 2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien
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1. Ausgangslage / Rahmenbedingungen
Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird in Grund- und För derschulen in der Stadt Münster die
Offene Ganztagsgrundschule umgesetzt. In drei Ausba ustufen werden mit Start des
Schuljahres 2009/2010 insgesamt 42 Grundschulen und drei Förderschulen als offene
Ganztagsschulen geführt. Darüber hinaus existieren drei Grundschulen und eine
Förderschule mit gebundenen Ganztagszweigen, eine F örderschule ist eine erweiterte
Ganztagsschule.
Mit der Einführung der offenen Ganztagsschulen wurd en in Münster in nahezu allen Grund-
und Förderschulen bereits bestehende Betreuungsmögl ichkeiten abgelöst, so dass die
Schulen und die beteiligten städtischen Institution en auf eine lange Tradition in der
Betreuung von Schulkindern zurückblicken können.
Grundlegende Idee der Offenen Ganztagsschule ist es , das alle Angebote über den
Unterricht hinaus freiwillig sind und Familien mit ihren Kindern entscheiden, ob sie dieses
Angebot wahrnehmen wollen. Eine Anmeldung ist dann jedoch für ein Jahr verbindlich und
beinhaltet die tägliche Anwesenheit bis mindestens 15 Uhr.
Die Offene Ganztagsschule ist als Kooperationsmodel l angelegt. Die Schule gestaltet
gemeinsam mit der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen, Musikschulen und/oder den
Sportvereinen und weiteren Partnern die Betreuung u nd Förderung der Kinder. Grundlegend
ist dabei die Verzahnung der Vormittagsangebote mit den Angeboten am Nachmittag in allen
Bereichen. Dies bezieht die Hausaufgabenbetreuung o der Lernzeit ebenso mit ein wie die
freizeitpädagogischen Angebote und die individuelle Förderung einzelner Kinder. Weiterer
wichtiger Bestandteil des Angebotes ist das Mittagessen.
1.1. Schulen
Jede Schule hat basierend auf dem Schulprogramm und unter Beschlussfassung der
Schulkonferenz ein eigenes Konzept für die Umsetzun g als Offene Ganztagsschule. Die
Gesamtverantwortung für die Umsetzung liegt bei der jeweiligen Schulleitung in enger
Abstimmung mit dem Träger.
In den meisten Schulen wird die Trägerschaft für di e Angebote im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule durch das Amt für Kinder, Jugendlich e und Familien der Stadt Münster
wahrgenommen.
An fünf Schulen haben die Trägerschaft freie Träger übernommen (siehe auch 1.4.). Im
Folgenden sind die einzelnen Schulen mit der im Sch uljahr 2009/2010 geplanten
Gruppenanzahl aufgeführt.
Bericht 2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“
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Offene Ganztagsschulen
Übergabe der
Angebote an
Freie Träger
(Stand Juli 2009)
Anzahl Gruppen
Sj. 2009/2010
(Stand: Juli 09)
Teilnehmer/-
innen
(Stand: Juli 09)
Münster-Mitte
Aegidii-Ludgeri-Schule
2
60
Bodelschwinghschule 4 108
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2 51
Dreifaltigkeitsschule Förderverein der
Dreifaltigkeitsschule 2 62
Gottfried-v.-Cappenberg-Schule 2 54
Hermannschule 1 43
Johannisschule 2 60
Kreuzschule 3 75
Martinischule 2 68
Martin-Luther-Schule 3 78
Matthias-Claudius-Schule 5 132
Mauritzschule 2 65
Overbergschule 2 51
Pötterhoekschule 1 43
Thomas-Morus-Schule 3 84
Albert-Schweitzer-Schule SEHT e.V. 2 32
Erich Kästner-Schule 2 30
Summe Stadtbezirk Mitte 40 1.096
Münster-West
Annetteschule Nienberge
0
19
Ludgerusschule Albachten 2 58
Marienschule Roxel 3 86
Michaelschule 3 90
Mosaik-Schule 2 51
Peter-Wust-Schule / GS
Loevelingloh
Verein zur Förderung der
Jugendarbeit 1 43
Theresienschule 0 0
Summe Stadtbezirk West 11 347
Münster-Nord
GS am Kinderbach
2
64
GS Sprakel 0 10
Melanchthonschule Ev. Andreas-
kirchengemeinde 1 40
Norbertschule 3 82
Paul-Schneider-Schule 4 102
Summe Stadtbezirk Nord 10 298
Münster-Ost
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Offene Ganztagsschulen
Übergabe der
Angebote an
Freie Träger
(Stand Juli 2009)
Anzahl Gruppen
Sj. 2009/2010
(Stand: Juli 09)
Teilnehmer/-
innen
(Stand: Juli 09)
Astrid-Lindgren-Schule
1
41
Kardinal-v.-Galen-Schule 2 65
Margaretenschule 1 49
Matthias-Claudius-Schule Handorf 1 26
Pleisterschule* 0 0
Summe Stadtbezirk Ost 5 181
Münster-Südost
Annetteschule Angelmodde
Verein zur Förderung der
Jugendarbeit 1
49
Eichendorffschule 4 101
Idaschule / Pestalozzischule 1 43
Nikolaischule 2 66
Summe Stadtbezirk Südost 8 259
Münster-Hiltrup
Davertschule Amelsbüren
1
25
Ludgerusschule Hiltrup 2 66
Marienschule Hiltrup 1 29
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 1 40
Johannesschule 2 34
Clemensschule 2 65
Summe Stadtbezirk Hiltrup 9 259
Gesamt 83 2.440
*Umwandlung zum 1.2.2010; daher z.Zt. keine Gruppe
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1.2. Teilnehmerzahlen
Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Te ilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen
an den offenen Ganztagsschulen und der Bis-Mittag-Betreuung (BMB).
Im Schuljahr 2009/2010 werden 2.440 Schüler/innen a n den Angeboten der offenen
Ganztagschule teilnehmen. Darüber hinaus wurden rd. 2.130 Schüler/innen für die Bis-
Mittag-Betreuung angemeldet. Insgesamt wird damit e ine Versorgungsquote von 26,1 % in
der offenen Ganztagsschule und von 22,1 % in der Bis-Mittag-Betreuung erreicht.
Entwicklung der Teilnehmerzahlen an offenen Ganztagsschulen und der
Bis-Mittag-Betreuung
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Sj. 2004/05 Sj. 2005/06 Sj. 2006/07 Sj. 2007/08 Sj. 2008/09 Sj. 2009/10
OGS
BMB
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In den vergangenen Jahren wurden in allen Stadtbezi rken kontinuierlich die Plätze in den
offenen Ganztagsschulen ausgeweitet.
Versorgung mit OGS-Plätzen in %
0,0%
2,0%
4,0%
6,0%
8,0%
10,0%
12,0%
14,0%
Mitte Nord Ost Südost Hiltrup West
Sj. 2006/07
Sj. 2007/08
Sj. 2008/09
Sj. 2009/10
Entwicklung der Versorgungsquote OGS und BMB
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
Teiln. % Teiln. % Teiln. % Teiln. % Teiln. % Teiln. %
Sj.
2004/05
Sj.
2005/06
Sj.
2006/07
Sj.
2007/08
Sj.
2008/09
Sj.
2009/10
Teilnehmer/innen OGS
Teilnehmer/innen BMB
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1.3. Personal
In den Offenen Ganztagsschulen werden hauptamtliche Erzieherinnen und Erzieher,
geringfügig Beschäftigte und Lehrkräfte mit Stunden anteilen für die Offene Ganztagsschule
eingesetzt.
Hauptamtliche Fachkräfte
In jeder Gruppe (ab 25 angemeldeten Kindern bzw. ab 12 Kindern an Förderschulen) wird
eine hauptamtliche Kraft mit 25,32 Stunden eingeset zt. Durch die Umrechung auf die
Jahresarbeitszeit (Ferien bis auf eine Woche) ergib t sich eine Wochenarbeitszeit von 28,13
Stunden . Sobald 50 (24 an Förderschulen) und mehr Kinder in einer Offenen
Ganztagsschule angemeldet werden, wird eine weitere Fachkraft mit 19,5 Stunden
eingesetzt. Hier ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von 21,67 Stunden. Im folgenden
Schaubild ist die Entwicklung der Personalstellen s eit Start der Offenen Ganztagsschule
dargestellt. Seit der Umwandlung von Schulen in Off ene Ganztagsschulen wurden zusätzlich
rund 44 neue Stellen für Erzieher/innen eingerichtet:
Entwicklung der Erzieherstellen
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
50,0
Sj. 2003/04 Sj. 2004/05 Sj. 2005/06 Sj. 2006/07 Sj. 2007/08 Sj. 2008/09 Sj. 2009/10
Neu ist seit Anfang des Jahres 2009 die Ausschreibu ng der Stellen für hauptamtliche
Fachkräfte in den offenen Ganztagsschulen auch für Sozialpädagogen/-innen und
Sozialarbeiter/-innen bzw. vergleichbarer Bachelor- und Masterabschlüsse geöffnet
worden. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund des
Fachkräftebedarfs in diesem Bereich (Entwicklungen Tagesbetreuung und Offenen
Ganztagsschule) nicht genügend Erzieherinnen und Erzieher rekrutiert werden konnten.
Die Anzahl der Befristungen konnte seit Beginn des Jahres 2009 erheblich reduziert
werden. Durch den unbefristeten Einsatz mindestens einer F achkraft pro Schule wird eine
verlässliche Planung ermöglicht, sowie den Fachkräf ten in diesem Feld eine Perspektive
eröffnet. Vor allem ermöglicht der unbefristete Ein satz jedoch eine personelle Kontinuität für
die Schülerinnen und Schüler und damit die langfris tige Gestaltung von Beziehung als
Grundlage für Förderung und Unterstützung.
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Ein Pool von Vertretungskräften, die in Schulen ein gesetzt werden, an denen hauptamtliche
Fachkräfte länger als fünf Werktage ausfallen, wird in enger Abstimmung mit dem Bereich
der Tagesbetreuung für Kinder derzeit ausgebaut, um flexible Lösungen für die betroffenen
Schulen anbieten zu können.
Lehrkräfte
Das Land fördert die offene Ganztagsschule mit 615 € pro Kind und Schuljahr bzw. 1.230 €
für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zu sätzlich werden Lehrerstellenanteile
von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Kinder bzw. pro 12 Kin der an Förderschulen zugewiesen.
Hiervon sind 0,1 Lehrerstellen in jedem Fall in Ans pruch zu nehmen. Die restlichen 0,1
Stellen pro Gruppe können kapitalisiert werden, dad urch erhöht sich die Landeszuwendung
um 205 € pro Kind und beträgt dann 820 €. Für das S chuljahr 2009/2010 haben 10 Schulen
für sich entschieden pro Gruppe 0,2 Lehrerstellen in Anspruch zu nehmen.
Geringfügig Beschäftigte
Für jede Gruppe (25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förder schulen) werden 21 Wochenstunden
für geringfügig Beschäftigte zur Verfügung gestellt . Für jedes weitere Kind erhalten
Grundschulen weitere Mittel in Höhe von 1.400 Euro pro Kind und Förderschulen in Höhe
von 1.750 € pro Kind für Personalausgaben (geringfü gig Beschäftigte). Schulen die sich für
die Inanspruchnahme der 0,2 Lehrerstellen ausgespro chen haben, erhalten aufgrund der
geringeren Landeszuwendung pro Gruppe 15,75 Stunden für den Einsatz von geringfügig
Beschäftigten.
In einzelnen Schulen in denen die Gruppengröße von 25 Kindern nicht erreicht wird, wird das
gesamte Angebot von geringfügig Beschäftigten in en ger Abstimmung mit Schulleitung und
Kollegium gestaltet.
Zum Schuljahr 2009/2010 arbeiten rd. 460 Mitarbeite r/innen im Rahmen einer geringfügigen
Beschäftigung an den offenen Ganztagsschulen und in der Bis-Mittag-Betreuung. Der
wöchentliche Stundenumfang liegt dabei zwischen zwei und zwölf Stunden.
1.4. Freie Träger
Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 wird an fünf S chulen die Trägerschaft für die
Angebote der offenen Ganztagsschule durch freie Träger gestaltet. Im Einzelnen sind dies:
Schule
Träger
Albert-Schweitzer-Schule SeHT e.V .(Neu zum Schuljahr 2009 / 2010)
Annetteschule Angelmodde Verein zur Förderung der o ffenen Jugendarbeit in Münster
e.V. (neu zum Schuljahr 2009 / 2010)
Dreifaltigkeitsschule Förderverein der Schule
Melanchthonschule Ev. Andreaskirchengemeinde Coerd e
Peter-Wust-Schule Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Münster
e.V.
Die Gestaltung der Kooperationsbezüge und die Vereinbarung von Standards sind dem Punkt 3.3 zu entnehmen.
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1.5. Kosten / Zuwendungen
Neben dem sogenannten personellen Grundbedarf in Fo rm von Erzieher/innen und
geringfügig Beschäftigten, erhält eine offene Ganzt agsschule eine Sachmittelpauschale in
Höhe von 100 € pro Kind/Jahr für die Anschaffung vo n Verbrauchs- und Spielmaterialien,
Reparaturen sowie kleineren Ausstattungsgegenständen.
Darüber hinaus erhalten die Schulen aus dem Förder- und Innovationsbudget im Schuljahr
2009/2010 durchschnittlich einen Betrag in Höhe von 134 €. Für die Angebote in den Ferien
stehen umgerechnet pro Kind rd. 122 € pro Jahr zur Verfügung.
Die Stadt Münster stellt pro OGS - Kind an einer Gr undschule einen Betrag von 2.104 € und
in Höhe von 3.710 € pro Kind an einer Förderschule zur Verfügung. Durch die
Refinanzierung aus der Landeszuwendung (820 €/Kind) und einem durchschnittlichen
Elternbeitrag von 353 € im Jahr ergibt sich ein kom munaler Eigenanteil von 931 €. Davon
sind jedoch 57 € auf den kommunalen Pflichtanteil a nzurechnen der unter Einbeziehung der
Elternbeiträge zu erbringen ist. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit pro Kind 874 €.
Der kommunale Eigenanteil ist im Vergleich zu den V orjahren um 87 € gesunken. Dies
hängt damit zusammen, dass im Rahmen von Konsolidie rungsmaßnahmen der
Haushaltsansatz für die Ferienbetreuung von 621.000 € auf 280.000 € herabgesetzt wurde.
Vergleich mit anderen Kommunen
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich der St adt Münster mit anderen Kommunen
auf. Danach gehört die Stadt Münster zu den Kommune n die mit den höchsten kommunalen
Eigenanteil pro Jahr für einen Platz in einer offenen Ganztagsschule zahlen.
Landes-
vorgabe
Münster
Dortmund Köln Bonn Düssel-
dorf
Aufwendungen/Kind 1.230 € 2.104 € 1.758 € 1.795 € 2.000 € 2.422 €
Refinanzierung durch
Landesmittel 820 € 820 € 820 € 820 € 820 € 615 €
Pflichtanteil/Elternbeiträge 410 € 410 €* 410 € 410 € 700 € 770 €
kommunale Mittel -- 874 € 528 € 565 € 480 € 1.037 €
*Davon sind 353 € Einnahmen aus Elternbeiträgen
Elternbeiträge / Geschwisterermäßigung
Die Elternbeiträge für einen Platz in einer offenen Ganztagsschule betragen zwischen 42,00
€ und 150,00 €. Bei einem Jahreseinkommen bis zu 20 .000 € ist analog zu den
Kindertageseinrichtungen kein Elternbeitrag zu zahlen.
Besucht ein weiteres Kind einer Familie eine offene Ganztagsschule, eine
Kindertageseinrichtung oder wird in Tagespflege gef ördert, so ist generell nur ein
Elternbeitrag – nämlich der höhere – zu entrichten.
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Monatliche Elternbeiträge (12 Monate im Jahr)
Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr
(Schule von „8 - 1“)
bis 14.00 Uhr
(gilt nicht für offene
Ganztagsschulen)
bis 15.00 Uhr und länger
(offene Ganztagsschule
und andere Angebote)
bis 20.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
bis 25.000 € 18,00 € 26,00 € 42,00 €
bis 37.000 € 26,00 € 40,00 € 68,00 €
bis 50.000 € 34,00 € 53,00 € 95,00 €
bis 62.000 € 38,00 € 64,00 € 120,00 €
über 62.000 € 44,00 € 73,00 € 150,00 €
Zuschuss zu den Verpflegungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Elternb eiträge auf Antrag ganz oder
teilweise erlassen werden sowie ein Zuschuss zu den Verpflegungskosten gezahlt werden.
Ein Eigenanteil zu den Verpflegungskosten ist jedoc h in jedem Fall von den Eltern zu
erbringen.
1.6. Modellstandorte
In den letzten Monaten sind an diversen Standorten auf Grundlage von
Einzelentscheidungen des Rates Voraussetzungen für neue Modelle in der Zusammenarbeit
verschiedener Institutionen im Rahmen der Offenen G anztagsschule geschaffen worden
bzw. werden konzipiert. Ausgewählte Standorte werden hier genauer beschrieben:
1.6.1. Davertschule Amelsbüren - Neu
In Amelsbüren werden an der Davertschule auf Grundl age des Beschlusses der Vorlage
V/0177/2009 Räumlichkeiten für Angebote sowohl der Tagesbetreuung für Kinder und der
Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gesc haffen. Neben den dadurch
geschaffenen notwendigen räumlichen Ressourcen, ist vor allem die Verzahnung der
Angebote der vorschulischen Tagesbetreuung für Kind er mit den schulischen Angeboten
durch die zukünftige räumliche Nähe neu zu gestalten.
Die konzeptuellen Überlegungen zielen darauf ab, da ss in der Erweiterungsmaßnahme an
der Davertgrundschule Kinder betreut werden, die im Übergang zwischen
Kindertageseinrichtung und Grundschule stehen. Das heißt für den
Kindertageseinrichtungsbereich, dass dort Kinder be treut werden, die kurz vor dem Eintritt in
die Grundschule stehen und die OGS - Betreuung hins ichtlich der schulischen Entwicklung
diese Kinder perspektivisch einbezieht.
Das Konzept bietet für den Übergang von Kindertages einrichtung zur Grundschule folgende
Möglichkeiten und Chancen:
Neue Perspektiven für eine Neustrukturierung des S chulanfangs und die Stärkung von
Bildungsprozessen, Lernkompetenz und Entwicklungspotenzialen von Kindergarten- und
Grundschulkindern.
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Systemische Vernetzung auf der institutionellen, p rofessionsbezogenen, methodisch-
lernkulturellen und familialen Ebene.
Um eine für alle Beteiligten zufrieden stellende U msetzung der Einschulung zu
erreichen, ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Wechsel von der
Bildungseinrichtung Kindergarten in die Bildungsein richtung Grundschule ein
niedrigschwelliger Übergang wird. Aus diesem Grunde sollten:
- Kinder mit Personen, Aktionsstrukturen und Räumen in der Grundschule, in die sie
eingeschult werden, bereits im Vorfeld vertraut gemacht werden,
- sich die Lernkulturen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen aneinander
annähern,
- aufeinander bezogene Verfahren der diagnostischen Erfassung von Entwicklungen
und Fähigkeitsprofilen entwickelt, erprobt, evaluiert und implementiert werden.
Dabei soll ein Akzent auch auf der Erweiterung der Kooperation unterschiedlicher
Institutionen, insbesondere von Kindergarten, Grundschule und Eltern liegen
1.6.2. Ludgerusschule Hiltrup - Neu
Die Ludgerusschule in Hiltrup-West ist bereits seit einigen Jahren fester Bestandteil in den
Kooperationsstrukturen des Familienzentrums der stä dtischen Tageseinrichtung und dem
städt. Kinder-, Jugend- und Begegnungshaus „37 Grad “. Durch eine auf Grundlage des
Ratsbeschlusses (Vorlage V/0360/2009) zu realisierende Erweiterung des Begegnungshaus
werden neue räumliche Ressourcen geschaffen, die di e bisherige Durchführung der
Angebote der Offenen Ganztagsschule in den Räumen d es „37 Grad“ optimieren, langfristig
absichern und neue Möglichkeiten für Kooperationsangebote schaffen.
Damit wird eine Durchlässigkeit der Angebote für Ki nder und deren Familien in den
Bereichen Tagesbetreuung, Schule / Offene Ganztagss chule und Angebote der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und Familienbildung gescha ffen, die allein aufgrund der
räumlichen Nähe eine Qualitätssteigerung in der Ges taltung der Angebote und der
Zusammenarbeit ermöglicht. Die enge Zusammenarbeit der Fachkräfte aus den
verschiedenen Institutionen und aus unterschiedlich en Professionen ist Grundlage für die
ganzheitliche Unterstützung und Förderung der Kinder und derer Familien.
1.6.3. Erich-Kästner-Schule / Pötterhoekschule - Neu
Es wird geprüft, Räumlichkeiten auf dem Schulgelände zum Zweck einer multifunktionalen
Nutzung, insbesondere für die Durchführung von kinderpädagogischen Angeboten, zu
errichten. Die Errichtung von kinderpädagogischen Gruppenräumen auf dem
Schulgrundstück hat für Jugendhilfe und Schule den gemeinsamen Vorteil, dass wichtige
Synergieeffekte durch neue Raumressourcen entstehen:
Für Kinder, die in diesem Stadtteil bislang kein kinderpädagogisches Freizeit- und
Betreuungsangebot in Anspruch nehmen konnten, wird eine wichtige Lücke geschlossen.
Durch eine enge Kooperation mit den Schulen und Mitnutzung der neuen Gruppenräume für
die Ganztagsbetreuung wird zudem für die Schulen die Voraussetzung geschaffen, dass alle
interessierten Schüler/-innen an dem Ganztagsbetreuungsangebot vor Ort teilnehmen und in
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ihrem vertrauten Umfeld mit den entsprechenden Bezugspersonen verbleiben können.
Hierdurch sind kontinuierlichere und individuellere Fördermaßnahmen möglich. Darüber
hinaus besteht für die Kinder, die an der Ganztagsbetreuung teilnehmen auch im Anschluss
die Option, die kinderpädagogischen Angebote bei Bedarf flexibel wahrzunehmen und über
das Grundschulalter hinaus zu nutzen.
Die Kombination der kinderpädagogischen Angebote mi t der Ganztagsbetreuung verspricht
insgesamt eine vielfältige Angebotspalette mit dive rsen methodischen Herangehensweisen
für die Kinder in diesem Stadtteil.
2. Konzeptionelle Standards
2.1. Ziele OGS
Die Offene Ganztagsschule hat das primäre Ziel, ein e verlässliche Betreuung für Kinder im
Grundschulalter bieten zu können und leistet damit für Eltern einen wichtigen Beitrag Familie
und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Dieses Ziel ist eng verbunden mit dem
Auftrag, individuelle Förderung und Erziehung für K inder und deren Familien bieten zu
können. Grundlage dafür ist ein Gesamtkonzept von B ildung, Betreuung und Erziehung in
Zusammenarbeit von Schule, Tageseinrichtung für Kin der, Fachdiensten der Jugendhilfe
sowie Kooperationspartnern aus Sport und Kultur.
Im Mittelpunkt aller konzeptionellen Überlegungen u nd bei der Umsetzung steht dabei das
Kind mit seinen Kompetenzen und seinen Bedürfnissen . Daran sind die
Rahmenbedingungen und die Verfahren auszurichten.
Aus dieser Zielbeschreibung ergeben sich diverse Vo rgaben für die Ausgestaltung der
offenen Ganztagsschule, die folgende drei Bereiche beinhalten müssen:
• Kompetenzen und Bedürfnisse des Kindes
• Bedarf der Familien an Betreuung und Unterstützung
• Möglichkeiten der Institutionen (Schule, Jugendhil fe, Sport und Kultur in Kooperation)
Nur wenn diese drei Bereiche gemeinsam betrachtet w erden, kann eine erfolgreiche Arbeit
mit der o.g. Zielsetzung umgesetzt werden.
2.2. Betreuungszeiten
Nach Vorgaben des Landes umfassen die Betreuungszei ten in den offenen
Ganztagsschulen täglich eine Angebotszeit bis minde stens 15 Uhr. In Münster werden die
Angebote in der Mehrheit der Schulen bis 16.00 Uhr, zum Teil bis 16.30 Uhr oder länger
durchgeführt. Der Beginn der Betreuung ist in der R egel ab 11.30 Uhr (nach der vierten
Unterrichtsstunde). Die Bis – Mittags - Betreuung endet in der Regel um 13.30 Uhr.
Für Kritik sorgt die Landesvorgabe, dass eine Anmel dung für die Angebote der Offenen
Ganztagsschule verbindlich für jeden Tag der Woche bis mindestens 15 Uhr erfolgen muss.
Viele Eltern und Familien finden diese Regelung zu unflexibel. In der Stadt Münster wird
diese Landesvorgabe konsequent umgesetzt, da neben der Betreuung vor allem die
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Förderung und das Erleben in der Gruppe ermöglicht werden sollen und dafür die
regelmäßige Anwesenheit erforderlich ist.
2.3. Angebote
Die Angebote an den Offenen Ganztagsschulen in Müns ter sind sehr unterschiedlich
ausgeprägt und mit den konzeptionellen Grundlagen d er Schule im Rahmen des
Schulprogramms, den Gegebenheiten im Sozialraum und den Bedürfnissen der Kinder
abgestimmt. In allen Schulen umfassen die Angebote
• die Verpflegung
• die Hausaufgabenbetreuung oder Lernzeit
• freizeitpädagogische Angebote in Form von Arbeitsg emeinschaften und freiem Spiel
• eine individuelle Förderung
2.3.1. Verpflegung
An der überwiegenden Mehrheit der Schulen wird das Mittagessen über Firmen oder
benachbarte Institutionen bezogen. Eine Schule koch t in eigener Regie. Neben dem Blick
auf eine gesunde Ernährung wird auch ein Schwerpunk t auf die Gestaltung der Mahlzeiten
gelegt. Das gemeinsame Einnehmen der Mahlzeiten bie tet bereits Grundlagen für die
Förderung sozialer Kompetenzen.
2.3.2. Hausaufgaben / Lernzeit
Die Hausaufgaben sind ein Schwerpunktthema der Arbe it in den Offenen Ganztagsschulen.
Hier wird die Verzahnung der Angebote des Vormittag es mit den Angeboten des
Nachmittages deutlich. In vielen Schulen existieren gute Kommunikationsstrukturen, um die
notwendigen Informationen zu den Hausaufgaben und d er individuellen Gestaltung der
Lernzeit auszutauschen. In diesem Bereich sind häuf ig auch die Stundenanteile der
Lehrkräfte eingesetzt.
Deutlich wird jedoch auch, dass die Konflikte, die vor Einführung der ganztägigen Betreuung
zwischen Lehrkräften und Eltern bestanden, jetzt au f die Erzieherinnen und Erzieher
übertragen werden. Dies erfordert eine große Transp arenz in den Schulen und auch
gegenüber den Eltern und bezieht grundlegende konze ptionelle Überlegungen der Schule
mit ein. Hier sind vor allem schulintern die Gestal tung der Hausaufgaben und die
Individualisierung in diesem Bereich laufend in den Blick zu nehmen.
2.3.3. Freizeitpädagogische Angebote
Neben der Möglichkeit des freien Spielens in den Rä umlichkeiten der Schule und auf dem
Schulhof werden vielfache Beschäftigungsmöglichkeit en in Form von Arbeitsgemeinschaften
oder Workshops angeboten. Diese werden häufig von g eringfügig Beschäftigten oder
Kooperationspartnern aus Sport, Kultur und Jugendhilfe gestaltet.
Die Ausprägung der freizeitpädagogischen Angebote i st sehr individuell und abhängig von
den Gegebenheiten der Schule. Es ist jedoch in der Entwicklung der Offenen
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Ganztagsschule festzustellen, dass die bei Einführu ng verbreitete Auffassung, möglichst
viele differenzierte Angebote zu gestalten, sich ve rändert hat. An vielen Schulen sind die
festen Angebote zugunsten von flexiblen eher partiz ipativ ausgerichteten Ansätzen reduziert
worden.
2.3.4. Individuelle Förderung
Die individuelle Förderung einzelner Schülerinnen u nd Schüler wird im Rahmen der
Hausaufgabenbetreuung / Lernzeit sowie im Rahmen de r freizeitpädagogischen Angebote
umgesetzt. Aufgrund der Rahmenbedingungen und Bedür fnissen der Gesamtgruppe ist die
Förderung jedoch häufig nur mit zusätzlichen Ressou rcen möglich. Diese werden durch das
Förder- und Innovationsbudget und durch zusätzliche spezielle Förderangebote der
Jugendhilfe (Förderinseln) zur Verfügung gestellt.
Eine gute individuelle Förderung ist jedoch auch nu r auf Grundlage einer Verzahnung von
Vormittag und Nachmittag möglich. In diesem Bereich besteht konzeptionell und auch in
Bezug auf die Rahmenbedingungen Handlungsbedarf.
2.4. Förder- und Innovationsbudget
2.4.1. Förderbudget
Den Schulen steht für die individuelle Förderung de r Schülerinnen und Schüler ein
gesondertes kommunales Budget zur Verfügung. Das Fö rderbudget dient dem Ausgleich
sozialer und individueller Bedürfnisse. Dieses Budg et umfasst ab dem Jahr 2010 mit
Anpassung durch den Beschluss der Vorlage V/0257/20 09 den Betrag von 197.475 Euro
(Zuvor 137.500 Euro seit Einführung der Offenen Ganztagsschule).
Die Höhe des Budgets für die einzelne Schule wird n ach Indikatoren berechnet und den
Schulen pauschal zur Verfügung gestellt. Die Kriter ien zur Berechung des Budget sind die
Daten der Schuleingangsuntersuchung, die Anzahl der Elternbefreiungsanträge, eine
Einschätzung der Schulpsychologischen Beratungsstelle, eine Einschätzung der Jugendhilfe,
sowie die Anzahl der OGTS-Gruppen.
In den letzten Jahren sind mit den zusätzlichen Mit teln schwerpunktmäßig folgende
Fördermaßnahmen durchgeführt worden:
Sprachförderung
Leserechtschreibschwäche (LRS-Förderung)
Dyskalkulie
Konzentrationstraining
Bewegungsförderung
Konflikttraining
2.4.2. Innovationsbudget
Das so genannte Innovationsbudget wird den Schulen auf Antrag für innovative Projekte zur
Verfügung gestellt. Bis zum Jahr 2009 wurden die du rch die Schulen eingereichten Anträge
durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes fü r Schule und Weiterbildung und des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gesichte t und bewertet. Eine Bewilligung der
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des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien
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Anträge wurde nach den Kriterien „innovativ“, „koop erativ“, „partizipativ“ und
„geschlechtsspezifisch“ ausgesprochen.
Dieses Verfahren wird aufgrund vieler Rückmeldungen von Schulen ab dem Jahr 2010
verändert. Stattdessen werden gemeinsam mit Vertret ungen der Schulleitungen und der
Erzieher/-innen Richtlinien zur Vergabe erarbeitet, die die Beantragung vereinfachen und
das Verfahren transparenter machen sollen.
Das Innovationsbudget aus zusätzlichen kommunalen Mitteln umfasst ab dem Jahr 2009 den
Betrag von 197.475 Euro (Zuvor 137.500 Euro). In de n vergangenen Jahren sind
schwerpunktmäßig folgende Projekte gefördert worden:
Musik (z.B. Musicals, Instrumentenkarussel, Chor)
Theater und Kultur (z.B. Zirkus, Clownerie, Kooper ation Picassomuseum)
Sportangebote in Randsportarten (Sportmotorische G rundausbildung)
Naturwissenschaftliche Projekte (z.B. Solarenergie , Garten- und Natur-
erfahrung)
Sprachen (z.B. chinesisch)
2.5. Förderinseln der Jugendhilfe - Neu
Mit Übernahme der Trägerschaft durch das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien
werden mit allen Schulen Einzelgespräche zum derzei tigen Umsetzungsstand der Offenen
Ganztagsschule und weiterem Bedarf an Unterstützung für einzelne Schülerinnen und
Schüler geführt. Im Rahmen dieser Gespräche sind an vielen Schulen Kinder mit
besonderem Förderbedarf benannt worden.
Diese Kinder sind in der Regel auch der Jugendhilfe im Rahmen der Einzelhilfen bekannt.
Häufig liegt der besondere Förderbedarf der benannt en Kinder im heilpädagogischen
Bereich und ist damit nicht immer eindeutig als Auftrag einer Institution zu definieren.
Mit finanziellen Ressourcen der Jugendhilfe werden an ca. 10 Schulen so genannte
Förderinseln eingerichtet. Umfang und Ausrichtung d es Gruppenangebotes werden
individuell mit den Fachkräften in der Schule abges timmt. Gefördert wird nicht pauschal die
Schule oder der freie Träger, sondern das Kind aufg rund eines individuellen Hilfebedarfs im
Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Eine Verzahnung mi t schulinternen Angeboten und mit
weiterführenden Angeboten der Jugendhilfe ist Grund lage für die Konzeption der
Förderinseln.
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2.6. Ferienbetreuung
Mit Vorlage V/0815/2006 wurde das Gesamtkonzept zur Ferienbetreuung für
Grundschulkinder in Münster beschlossen. Für die El tern besteht ein Anspruch auf
insgesamt sechs Wochen Betreuung während der gesamt en Ferien. Mit der Einführung der
stadtweiten Übersicht, die an alle Grundschulkinder zu Beginn eines jeden Schuljahres
verteilt wird, erhalten Familien Informationen über verlässliche, ganztägige
Ferienbetreuungsangebote. Durch die frühzeitige Inf ormation ist für Familien eine
Planungssicherheit geschaffen worden.
Die Umsetzung des Konzeptes in den vergangenen Jahr en hat gezeigt, dass in großen
Teilen des Stadtgebietes ausreichend Ferienbetreuun gsangebote vorhanden sind. Lediglich
in einzelnen Stadtteilen übersteigt die Nachfrage d as Angebot, so dass eine Vermittlung in
angrenzende Stadtteile erforderlich ist.
3. Qualitätsstrukturen
Um die benannten Ziele erreichen zu können, ist in Zusammenarbeit vieler Akteure eine
ständige Weiterentwicklung und Qualitätssicherung n otwendig. Die im Folgenden
beschriebenen Qualitätsstrukturen unterstützen die Beteiligten an der offenen
Ganztagsschule bei der täglichen Arbeit und der Umsetzung der Angebote.
3.1. Fortbildung und Supervision
Den pädagogischen Fachkräften wird durch ein zusätz liches kommunales Budget die
Möglichkeit geboten, einen speziell für Münster ent wickelten Katalog von Fortbildungen zu
nutzen. Um die Verzahnung zwischen Vormittag und Na chmittag zu fördern, wird ein
Schwerpunkt auf gemeinsame Fortbildungen von Lehrkr äften und Erzieherinnen und
Erzieher gelegt. Im Einzelnen gibt es folgende Fortbildungsformen:
Angebote für Erzieherinnen und Erzieher
• Einzelangebote in einem Zeitumfang von ca. drei bi s vier Zeitstunden zu
ausgewählten Themen wie u.a. „Gestaltung von Kreati v-, Sport- und
Musikangeboten“, „Hausaufgaben / Lernzeit“, „Gesprächsführung“, „Elternarbeit“ und
„Umgang mit Kindern mit Auffälligkeiten“
• Spezielles Angebot für die neu eingestellten Fachk räfte, in dem grundlegende
Informationen zu Ablaufverfahren etc. gegeben werde n und die Arbeit mit
Grundschulkindern Thema sein soll.
Angebote für „Tandems“ (Lehrkräfte und Fachkräfte aus dem OGTS - Bereich)
• Offene Veranstaltungen zu ausgewählten Themen, die eine grundlegende
Information und einen Austausch beinhalten
• kollegiumsinterne Fortbildungen mit dem Ziel, durc h die Verknüpfung von Vor- und
Nachmittag eine Verständigung über zentrale Themen herbeizuführen.
Bericht 2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien
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Darüber hinaus wir einmal jährlich eine ganztägige Fachtagung für alle Erzieherinnen
und Erzieher aus den offenen Ganztagsschulen sowie interessierten Lehrkräften
durchgeführt.
Supervision
Ebenfalls kommunal finanziert werden Supervisionen durch externe Fachkräfte. Diese
werden auf Anfrage der Teams vor allem in Krisensit uationen und in Teamfindungsphasen
eingesetzt. Um flächendeckend eine Unterstützung in diesem Bereich anbieten zu können,
wird ab dem Schuljahr 2009/2010 den Schulen die Sup ervision auch ohne aktuellem Anlass
angeboten.
3.2. Fachberatung - Neu
Seit Januar 2009 ist im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien budgetneutral eine
Fachberatung für offene Ganztagsschulen in Form ein e Personalstelle (19,5 Stunden)
eingerichtet worden. Aufgaben der Fachberatung sind die Unterstützung der Schulen bei
konzeptionellen Überlegungen, Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher bei Fragen der
täglichen Arbeit, Koordination der Fortbildungs- un d Supervisionsangebote in enger
Abstimmung mit dem Qualitätszirkel, sowie die Gesta ltung von Kooperationen (Finden von
Kooperationspartnern, Verzahnung mit weiteren Angeboten wie Kinderhorten etc.).
3.3. Qualitätszirkel
Seit Einführung der offenen Ganztagsschule existier t ein vom Land Nordrhein-Westfalen
finanziell unterstützter Qualitätszirkel. In diesem Gremium sind neben Vertretungen der
Schulleitungen und der Erzieher /-innen auch die Sc hulaufsicht und die Stadt Münster (Amt
für Schule und Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) vertreten.
Aufgabe des Qualitätszirkels ist die Auseinanderset zung mit Themen und Schwerpunkten
der offenen Ganztagsschule und die Unterstützung de r einzelnen Schulen durch
regelmäßige Information und Vernetzung. Die Gestalt ung der Fortbildungsangebote wird eng
mit dem Qualitätszirkel abgestimmt, geplant ist eine regelmäßige Information der Schulen mit
einem Newsletter.
3.4. Leistungs- und Kooperationsvereinbarungen - Ne u
An den Schulen, an denen die Trägerschaft durch fre ie Träger übernommen wurde bzw.
zukünftig übernommen wird (siehe auch Punkt 1.4.), wird durch den Abschluss von
Kooperations- und Leistungsvereinbarungen dafür Sor ge getragen, dass die stadtweit
geltenden Standards in allen Schulen eingehalten we rden und den Träger die
entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus werden zukünftig mit den Trägern – a nalog zu anderen Feldern der
Jugendhilfe – regelmäßige Planungs- und Reflektions gespräche unter Beteiligung der
jeweiligen Schulleitung geführt.
Bericht 2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“
des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien
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4. Perspektiven / Handlungsempfehlungen
Die offene Ganztagsschule in Münster ist seit der Einführung im Schuljahr 2003/2004 ständig
gewachsen. Die Teilnehmerzahlen haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt verfünffacht. Diese
Entwicklung zeigt, dass die Angebote den Bedarf der Familien treffen. Dieser Anstieg
bedeutet jedoch auch, dass die ursprünglich geschaf fenen Rahmenbedingungen für die
offenen Ganztagsschulen weiter zu differenzieren un d auszubauen sind. Hier sind vor allem
die Kooperationsbeziehungen auszubauen und neue For men der Zusammenarbeit
verschiedener Institutionen zu finden. Im Einzelnen sind für Münster für folgende Bereiche
Handlungsempfehlungen auszusprechen:
1. Ausbau der Betreuung in den offenen Ganztagssch ulen
Die derzeitige Versorgungsquote beträgt rund 26 %. In den nächsten Jahren ist zu
erwarten, dass der Bedarf auf bis zu 35 % ansteigt. Damit wird ein
Betreuungsangebot für Schulkinder zu schaffen sein , welches sich dem in der
vorschulischen Betreuung festzustellenden Bedarf annähert.
2. Gemeinsame Betreuungsangebote in Schulen
Für die Schulen mit gemeinsamem Unterricht ist eine konzeptionelle Grundlage auch
für die Betreuungsangebote zu entwickeln bzw. fortz uschreiben. Für diesen Zweck
wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien m it den betroffenen Schulen und
den bedeutenden Kooperationspartnern entsprechende Grundlagen entwickeln.
3. Verpflegung
In dem unter Ziff. 1.3 genannten Personalschlüssel für geringfügig beschäftigte
Mitarbeiter/innen sind auch die Stunden für das Per sonal (geringfügig Beschäftigte)
enthalten, die im Rahmen der Mittagsverpflegung das Essen vorbereiten, das
Aufräumen der Küche sowie das Ein- und Ausräumen de r Spülmaschine
übernehmen. Durch die große Teilnehmerzahl in der o ffenen Ganztagsschule ist ein
Mittagessen in mehreren Schichten notwendig. Dadurc h werden Stunden für
geringfügig Beschäftigte gebunden, die in der Betre uung und Förderung am
Nachmittag fehlen. Hier sollten perspektivisch neue Möglichkeiten angedacht werden.
Denkbar wäre z. B. der Einsatz eines Caterers in de n Schulen, der z. B. auch das
Personal stellt.
4. Individuelle Förderung
Für die individuelle Förderung der Kinder in den of fenen Ganztagsschulen werden
Rahmenbedingungen sowohl personeller als auch räumlicher Art geschaffen, die eine
sinnvolle individuelle Förderung ermöglichen. Für d iesen Bereich ist vor allem eine
gute Verzahnung der Vormittags- und der Nachmittags angebote grundlegend. Dies
wird Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen in den nächsten Jahren sein.
5. Richtlinien Innovationsbudget
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Vergabe des Innovationsbudgets
werden gemeinsam mit den Beteiligten Richtlinien en tworfen. Diese stellen die
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des Amtes für Kinder Jugendliche und Familien
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Grundlage für eine vereinfachte Antragsstellung und den zielgerichteten Einsatz des
Budgets dar. Die Fortführung von bewährten Projekten soll ermöglicht werden.
6. Kinderschutz
Für den Schutz von Kindern werden die Verfahren in der Schule und damit auch in
den Betreuungsangeboten weiter qualifiziert. Eine g emeinsame Fachveranstaltung
unter Teilnahme von Erziehern/-innen und Lehrkräfte n soll Handlungsmöglichkeiten
und Handlungssicherheit vermitteln.
7. Berichtswesen
Die Verwaltung wird künftig ein Berichtswesen für die politischen Gremien entwickeln.
Redaktion
Bernhard Paschert, 492 - 5890
Stefanie Mentrup, 492 - 5884
Tilman Fuchs, 492 - 5894
Berichtsvorlage
2209 Zeichen
V/0483/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Offene Ganztagsschule in Münster - Standortbestimmung und Perspektiven Beratungsfolge 03.09.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 15.09.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 30.09.2009 Hauptausschuss Bericht 30.09.2009 Rat Bericht Bericht: Mit dem Schuljahr 2003/2004 starteten die ersten elf Grundschulen in Münster als offene Ganz- tagsschulen. Im Schuljahr 2009/2010 werden 42 Grundschulen und drei Förderschulen mit ins- gesamt knapp 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer n als offene Ganztagsschulen geführt. Mit mehreren Einzelvorlagen zu Ausbau, Elternbeiträgen und Organisationsstrukturen hat der Rat der Stadt Münster die Grundlagen für den jetzigen Stand der Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen gelegt. Mit dem jetzt vorgelegten Bericht wird eine Standortbestimmung zur offenen Ganztagsschule gemacht, werden Perspektiven aufgezeigt und Handlungsempfehlungen zur weiteren Arbeit defi- niert. Zukünftig werden die hier noch zusammengefügten konzeptionellen Bausteine und das Berichtswesen getrennt. Angestrebt wird eine regelmäßige Berichterstattung über die Weiterent- wicklung der Angebote in den offenen Ganztagsschulen und die Abstimmung eines umfassenden Grundkonzeptes mit den wesentlichen Beteiligten. Grundlegend für die Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschulen ist eine enge Zusammen- arbeit der Schulen mit den Kooperationspartnern aus Jugendhilfe, Schule, Sport und Kultur. Durch die Verzahnung der unterrichtlichen Angebote mit den Angeboten am Nachmittag ergeben sich zahlreiche Kooperationsfelder, die bei guter Ausgestaltung viele Möglichkeiten im Sinne der Kinder und derer Familie eröffnen. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Bericht: „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“ Vorlagen-Nr.: V/0483/2009 Auskunft erteilt: Herr Paschert, Frau Mentrup Ruf: 492 58 90, 492 5884 E-Mail: Paschert@stadt-muenster.de Datum: 11.08.2009 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Loevelingloh
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0483/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37