Mandari Insight

V/0697/2014

Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen

Vorlagen 18.09.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 20.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

16.10.2014_Anlage zur Vorlage Seiteneinsteiger

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

44651 Zeichen

V/0697/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für eine Neukonzeption der Beschulung von  neu zu-
gewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen aller Schulformen aus.  
 
2. Eckpunkte der für das Schuljahr 2015/2016 angestrebten Neukonzeption sind: 
  
- die Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer (siehe 3.1), 
 
- die Einrichtung einer verbindlichen zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle  
(siehe 3.2),  
 
 - die dezentrale und potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Sc hulformen; 
für den Bereich der weiterführenden Schulen in einem ersten Schritt in Referenzsch u-
len (siehe 3. 4.2) mit ggf. vorgescha lteten temporären internationalen Vorbereitung s-
klassen an den Referenzschulen (siehe 3.4.3),  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0697/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Frau Riegel 
Ruf: 
492 40 00 
492 40 60 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
RiegelAud@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0697/2014 
 - Unterstützungsstrukturen für Schulen, u.a.  
o Basispaket Seiteneinsteiger (siehe 4.3) 
o Fort- und Weiterbildung des nicht lehrenden pädagogischen Personals (sieh e 
4.1) 
o Integrationsstelle für kommunale Koordinierung der interkulturellen Schulentwick-
lung (siehe 4.3) 
 
- Bildungsmonitoring bezogen auf die Zielgruppe  „Neu z ugewanderte Kinder und J u-
gendliche“ (siehe 5.) 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Obere und Untere Schulaufsicht (anteilige) Persona l-
ressourcen für die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle, für die dezentrale und potenzial-
orientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen (Referenzschulen und internatio-
nale Vorbereitungsklassen), sowie die Qualifizierung des pädagogischen Personals mit dem 
Ziel einer Umsetzung der Neukonzeption zum Schuljahr 2015/2016 bereitstellt. 
 
4. Die notwendigen zusätzlichen kommunalen Personalressourcen zur Einrichtung der im Amt 
für Schule und Weiterbildung angesiedelten Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle  
 
 - 0,50 Stelle BesGr. A 10/EGr. 9 Sachbearbeiter/in Verwaltung 
 - 1,00 Stelle EGr. S 11 Sachbearbeiter/in Fallscout 
 
 und die erforderlichen zusätzlichen Sachmittel werden im Teilergebnisplan 0302 „Zentrale 
Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ befristet bis zum 31.12.2017 bereitgestellt.  (s. An-
lage) 
 
 Daneben wird die im Stellenplanentwurf 2015 (S. 32) vorgesehene, für ein Jahr befristete 
Position „1,00 Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung“ jeweils zur Hälfte für die Aufnahme-, Be-
ratungs- und Clearingstelle als Sachbearbeiter/-in Beratung und für das „Basispaket Einste i-
ger“ als Beratungsfachkraft verwendet und dafür bis Ende des Jahres 2017 verlängert. 
 
5. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur potenzialorientiert en Beschulung im Regelsch ulsystem 
werden 145.000,00 € für 2,5 Stellen Fallscouts, angesiedelt bei Freien Trägern, durch die 
Stadt Münster finanziert. Zudem sollen im Umfang von 30.000,00 € die Qualifizierung und 
der Einsatz von Sprach - und Kulturmittlern für Schulen bei Freien Trä gern kommunal finan-
ziert werden.  
 
6. Die unter Ziffer 3 - 5 aufgeführten Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 
31.12.2017 realisiert. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fachausschüssen in regelmäßigen Abständen über die 
Umsetzung zu berichten. 
 
Im 4. Quartal 2016 wird eine Evaluierung durchgeführt, um auf Grund der Erfahrungen mit 
dem neuen Konzept zur schulischen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendl i-
chen in Regelschulen und der Entwicklungen der Zuzüge gesicherte Aussagen zu der mitte l- 
/ langfristigen Etablierung der Maßnahmen und etwaigen Handlungsbedarfe zu treffen.

- 3 - 
V/0697/2014 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen die in der Anlage im Detail aufgeführten Kosten, 
die wie folgt ab 2015 jährlich zu veranschlagen sind:  
 
 
Teilergebnisplan 
      
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
(in €) 
Bemerkungen 
Produkt- 
gruppe 
0302 Zentrale Leistu n-
gen für am Schu l-
leben Beteiligte 
   
Zeile 11 Personalaufwen-
dungen 
2015 - 2017 138.650 davon 55.100 € für 2015 
bereits im Haushaltspla n-
entwurf 2015 veranschlagt 
Zeile 15 Transferaufwen-
dungen 
2015 - 2017 175.000  
Zeile 16 Sonstige ordentl i-
che Aufwendu n-
gen 
2015 - 2017 59.500  
Gesamt    373.150  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und Sach-
aufwendungen sind bei der Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteilig-
te“ über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf 2015 bereitzustellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
 Der unvorhergesehene hohe Zustrom von Kindern, Jugendlichen und Familien aus Kriegs - 
und Krisengebieten stellt den Bereich Bildung vor große Herausforderungen und fordert allen 
an Integrationsarbeit Beteiligten ein Höchstmaß an Kompetenz und Engagement ab . Neu 
zugewanderte Schülerinnen und Schüler sollen durch eine ihrer Situation sowie ihren Fähi g-
keiten und Begabungen angepasste Förderung die Möglichkeit erhalten, durch eine adäqu a-
te schulische Ausbildung eigenbestimmt in ihrer neuen Heimat leben zu können. Für die 
münsterschen Bildungsinstitutionen ist das zwar keine völlig neue Situation (vgl. Vorlage Nr. 
V/0090/2014). Die derzeitige Dimension des Zuzugs und der hohe Unterstützungsbedarf der 
Familien erfordern allerdings neue Strukturen, Maßnahmen und Ressourcen von Stadt und 
Land.  
 
 Deshalb ist die Verbesserung der Bildungschancen, Bildungsbeteiligung und Bildungserfolge 
von schulpflichtigen1 Neuzuwandererinnen und Neuzuwanderern eine der zentralen Heraus-
forderungen für das kommunale Bildungssystem. Darüber hinaus gilt es, den Personenkreis 
der jugendlichen volljährigen Neuzuwanderer, die nicht mehr der Schulpflicht unterliege n, 
sowie die neu zugewanderten Familien insgesamt im Blick zu behalten.  Die Beteiligung der 
Eltern ist für den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. 
 
                                                
1 Schulpflichtig ist gemäß Schulgesetz NRW, §§ 34, 35 und 37, wer zwischen sechs und achtzehn Jahre alt ist, in Müns-
ter mit erstem Wohnsitz gemeldet ist oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Schulpflicht besteht für Kinder 
von Asylbewerbern und für Jugendliche, die selbst einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewie-
sen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht 
bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Bei einer Berufsausbildung kann die Schulpflicht entsprechend länger dauern.

- 4 - 
V/0697/2014 
 Bei der Weiterentwicklung von Strukturlösungen und der Erprobung und Implementierung 
einer differenzierten, bedarfsgerechten und flexiblen Förder- und Unterstützungsstruktur sind 
konzeptionelle Abstimmung und die ergebnisorientierte Verzahnung und Zusammenarbeit 
verschiedener Institutionen und Personen grundlegend:  
 
 Obere und Untere Schulaufsicht 
 Schulen 
 Amt für Schule und Weiterbildung 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, Abteilung Kinder - 
und Jugendgesundheit  
 Kommunales Integrationszentrum 
 Personal- und Organisationsamt 
 Sozialamt 
 Jobcenter 
 Rechts- und Ausländeramt 
 Amt für Bürger- und Ratsservice.  
 
 Die beteiligten Institutionen stimmen darin überein, dass das gemeinsam verfolgte Ziel einer 
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regel-
schulen nur mit verlässlichen Kooperationsstrukturen und einem kontinuierlichen, offenen  
Austausch erreicht werden kann. Sie sind bereit, ihre verfügbaren Ressourcen hierfür einz u-
setzen und an einer Weiterentwicklung konstruktiv mitzuwirken, wie sie es i m bisherigen 
Prozess bereits geleistet haben. Damit sollen auch über die Kernkompetenzen des Schulträ-
gers hinaus Unterstützer und Unterstützungssysteme aktiviert werden, die außerhalb von 
Schule in besonderem Maße zum Gelingen der Neukonzeption beitragen k önnen. Hier soll 
verstärkt auf das System Familie abgestellt werden, um die Eltern in den Bildungserwerb der 
Kinder und Jugendlichen einzubeziehen. Die Quartiersorientierung soll intensiviert werden, 
um die Potenziale in den Sozialräumen auszuschöpfen, in denen die neu nach Münster zi e-
henden Kinder und Jugendlichen leben werden. 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 einstimmig die von der 
Schulverwaltung entwickelten Eckpunkte des zukünftigen Handlungskonzepts zur „Schul i-
schen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“(vgl. Vo r-
lage V/0090/2014 Punkt 4 und V/0090/2014/1.Erg.) zur Kenntnis genommen und die Schu l-
verwaltung beauftragt, einen Arbeitskreis „Neukonzeption der Beschulung von  neu zuge-
wanderten Kindern und Jugendlichen“ einzurichten.  
 
 
2. Arbeitskreis „Neukonzeption der Beschulung von  zugewanderten Kindern und J u-
gendlichen“ 
 
 Dem Arbeitskreis gehören auf Wunsch des Rates neben den integrationsrelevanten Ämtern 
und Einrichtungen der Verwaltung die Obe re und Untere Schulaufsicht, Vertreterinnen und 
Vertreter der Schulformen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen und des I n-
tegrationsrates an. Aufgabe des Arbeitskreises war es, mit Blick auf das Schuljahr 
2015/2016 die Eckpunkte der Handlun gskonzeption zu erörtern, Zielvorstellungen zur Ne u-
konzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Münster zu 
entwickeln und die qualitative konzeptionelle Weiterentwicklung fachlich zu begleiten.

- 5 - 
V/0697/2014 
 Im Rahmen von bislang drei Sitzungen (7. Mai, 21. Mai, 9. September 2014) hat der Arbeit s-
kreis Handlungsbedarfe, mittelfristige Ziele und Kernelemente der Gestaltung der Besch u-
lung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen benannt: 
 
 zielgerichtete Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer 
in das münstersche Schul- und Bildungssystem 
 
 Einrichtung einer verbindlichen zentralen Aufnahme- , Beratungs- und Clearingstelle  
 
 zeitnahe potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen; für den 
Bereich der weiterführenden Schulen in einem ersten Schritt in Referenzschulen 
 
 bedarfsorientierter temporärer (Sprach -)Unterricht in an den Referenzschulen eing e-
richteten internationalen Vorbereitungsklassen  
 
 systemische Unterstützung der Schulen  auch im Sinn e einer interkulturellen Öffnung 
der Regeleinrichtungen (BASS 14-21, 4) 
 
 schrittweiser Aufbau eines Bildungsmonitorings bezogen auf die Zielgruppe „ neu zu-
gewanderte Kinder und Jugendliche“ 
 
 Die mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung verbundene n Zielsetzungen, 
u.a.  
 Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von neu zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen durch schulische Bildung  
 Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Beschulung und sprachlichen Integr a-
tion 
 Ausschöpfung von Bildungspotenzialen  
 
 sind aus Sicht des Arbeitskreises handlungsleitend für den Zeit- und Maßnahmenkatalog und 
den Prozess der Weiterentwicklung von Strukturlösungen und Bildungsmaßnahmen.  
 
 Die Verwaltung hat auf der Basis der Arbeitskreisergebnisse konk rete Handlungsempfehlun-
gen formuliert, die hiermit den politischen Gremien vorgestellt und zur Entscheidung vorg e-
legt werden. 
 Aufgabe der Verwaltung war / ist es darüber hinaus, in Abstimmung mit der Bezirksregierung 
Münster zu prüfen, mit welchem Ressour ceneinsatz bzw. wie durch Umschichtung und Nu t-
zung vorhandener Ressourcen die Vorhaben realisiert werden können. 
 
 Die Konzentration auf schulpflichtige Kinder und Jugendliche geschieht in dem Wissen, dass 
damit nur ein Teil der Lern- und Bildungswelten abgebildet wird und somit auch eine gezielte 
Steuerung nur im Rahmen der Kernkompetenz des Schulträgers möglich wird.  
  
 Gleichwohl hat die bedarfsorientierte Neuausrichtung und Systematisierung bestehender 
Verfahren und Strukturen zur Integration neu zugew anderter schulpflichtiger Kinder und J u-
gendlicher deutliche Bezüge zu den strategischen Zielsetzungen und Schwerpunkten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zum Auf - und Ausbau früher und differenzierter, 
bildungs- und entwicklungsfördernder Maßn ahmen und Unterstützungskonzepte für Kinder 
und Jugendliche sowie zu den strategischen Zielsetzungen und Arbeitsschwerpunkten des 
Sozialamtes zum Auf- und Ausbau der quartiersorientierten Flüchtlingssozialarbeit.

- 6 - 
V/0697/2014 
 Beispiele: 
 
 V/0216/2012 Teilnahme der St adt Münster am Modellvorhaben „Kommunale Prävent i-
onsketten“  
 
 Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachförderkita 
 
 Familienbildung 
 
 Kinder- und Jugendarbeit in Flüchtlingseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendarbeit 
 
 Unterstützungsangebote des Sozialdienstes für Flüchtlinge 
 
 Ferienangebote 
 
 Bildungs- und Qualifizierungsangebote müssen darüber hinaus auch volljährige Neuzuwa n-
derer, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, und insbesondere die Eltern erreichen.  
 
 
3. Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen 
 
 Die Art des Einstiegs von schulpflichtigen Neuzuwanderern in die deutsche Schulwirklic hkeit 
ist einer der zentralen Punkte für Schulerfolg und Integration. In Münster findet eine systema-
tische Bildungs - und Schullaufbahnberatung von neu zugewanderten schulpflichtigen Ki n-
dern und Jugendlichen bislang nicht statt. Die Verwaltung regt deshalb an, in Münster eine 
tragfähige Struktur zur Beratung und Beschulung von neu zugewanderten Kin dern und J u-
gendlichen aufzubauen.  
 Ziel eines einheitlichen zwischen der Stadt, der Oberen und Unteren Schulaufsicht und den 
Schulen abgestimmten Verfahrensablaufes ist die zeitnahe und potenzialorientierte Besch u-
lung von Schülerinnen und Schülern innerhalb des Regelschulsystems.  
 
 Die im Folgenden dargestellten Leitlinien zur Aufnahme, Beratung und Beschulung von neu 
zugewanderten Kindern und Jugendlichen entsprechen den Empfehlungen des Arbeitskre i-
ses zum Thema „Gestaltung der Beschulung von zugewandert en Kindern und Jugendlichen 
in Regelschulen“ (vgl. Anlage, Protokoll der zweiten Sitzung des Arbeitskreises am 21. Mai 
2014). 
 
3.1 Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer 
 
 Neu zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sollen ohne Verzö-
gerung direkt über das Schulsystem und seine Angebote informiert und damit gezielt in ihrer 
Schulwahl und der folgenden Schullaufbahn unterstützt werden. 
  
Eine Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer hat damit vor allem das Ziel, den Fam i-
lien al le Möglichkeiten der Orientierung in der Schullandschaft zu bieten, eine fundierte 
Schulwahl basierend auf persönlichen Fähigkeiten und Potenzialen zu ermöglichen und die 
vorhandenen Unterstützungsstrukturen transparent zu machen.

- 7 - 
V/0697/2014 
 Ab dem Schuljahr 20 15/2016 händigen die Stellen und Institutionen, die aus dem Ausland 
neu in die Stadt Münster zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen 
erstmals kontaktieren, den Eltern/ Erziehungsberechtigten Informationen zur Schulpflicht und 
zur Schullaufbahnberatung durch die zentrale Anlauf -, Beratungs - und Clearingstelle aus. 
Nehmen die Eltern von sich aus das Beratungsangebot nicht wahr, nimmt die zentrale A n-
lauf-, Beratungs- und Clearingstelle auf der Grundlage der Meldedaten des Amtes für Bü r-
ger- und Ratsservice Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf.  
 Angestrebt wird, dass keine Schule mehr Seiteneinsteiger direkt aufnimmt, sondern diese 
zunächst zur Beratung an die verbindliche zentrale Aufnahme -, Beratungs- und Clearingstel-
le vermittelt. 
 
3.2 Einrichtung einer zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle 
 
 Um optimale Startbedingungen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in Münster zu 
gewährleisten, soll an der Schnittstelle zwischen Schulaufsicht und Schulträger und in der en 
gemeinsamer Verantwortung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre E l-
tern/Erziehungsberechtigten eine verbindliche zentrale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstel-
le eingerichtet werden. Ziel ist es, vor der Einschulung  nach eingehender Beratung eine a l-
tersgemäße, auf die individuellen Lernmöglichkeiten und -voraussetzungen des jeweiligen 
Kindes/Jugendlichen passgenau abgestimmte Schule und Förderform für den Schuleintritt in 
Münster zu ermitteln.  
 
 Unter Einbeziehung der vorhandenen Kräfte der  Bildungsberatung im Amt für Schule und 
Weiterbildung sollen folgende Kräfte 
 
 - 0,5 Stelle Verwaltungsaufgaben 
 - 0,5 Stelle Berater/in 
 - 1,0 Stelle Fallscout  
 
 die Aufgaben der zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle wahrnehmen.  
 
 In einem Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford -Kaserne an der Roxeler Straße 
wird für die Dauer von drei Jahren eine neue städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 
100 Flüchtlinge hergerichtet. Sie soll voraussichtlich ab dem Frühjahr 2015 möglichst alle 
nach Münster zuziehenden Flüchtlinge zunächst aufnehmen, um sie kriteriengeleitet auf die 
bestehenden Flüchtlingseinrichtungen zu verteilen. Das Konzept zur dezentralen Unterbri n-
gung von Flüchtlingen wird weiterhin beibehalten. 
 
 In der Einrichtung soll es  darum gehen, mit den Menschen zu Perspektivklärungen zu ko m-
men und sie je nach soziokulturellem Bedarf, Vorerfahrungen, ethnischer Zusammengehö-
rigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status usw. einer der Flüchtlingseinrichtungen zuzuweisen. In 
dem Zusammenhang b ietet es sich aus Sicht der Verwaltung an, die Perspektivklärung für 
Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen um den Bereich der zentralen Au f-
nahme-, Beratungs- und Clearingstelle zu erweitern. 
 
 Daher ist beabsichtigt, für die Zeit des Betri ebs der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge  
dort auch das Angebot der zentralen Aufnahme -, Beratungs- und Clearingstelle vorzuhalten. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die jeweilige Ve rweildauer der Menschen in de r Erst-
aufnahmeeinrichtung nur einen kurzen Zeitraum umfasst, insbesondere für Familien mit Ki n-
dern. Ziel ist es, sie schnell einer Flüchtlingseinrichtung zuzuweisen, die im Idealfall mö g-
lichst nahe an der Regelschule bzw. der Referenzschule der Kinder bzw. Jugendlichen liegt.

- 8 - 
V/0697/2014 
 Aufgaben der Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle 
 
 Die Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle hat folgende Aufgaben: 
 
 Information über das Schulsystem und die Schullandschaft in Münster 
 
 Genaue Einschätzung der individuellen Lern - und Bildungsvoraussetzungen (L ern-
stand und persönliche Entwicklung) 
 
 Ermittlung der Sprachkenntnisse inkl. der Lese- und Schreibkompetenz in Deutsch und 
Fremdsprachen sowie des Förderbedarfs 
 
 Austausch mit den Familien über die Bildungsziele und Erwartungen  
 
 Vermittlung des Schülers/der Schülerin an eine geeignete Schule  
 
 Nach erfolgter Beratung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten ein Beratungsprotokoll 
inklusive Schulformempfehlung zur Vorlage an der aufnehmenden Schule. 
 
  
 Struktur und Ausstattung der Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle 
 
 Die genaue Feststellung des Lernstandes (Dauer und Art des Schulbesuchs im Heimatland, 
Lese- und Schreibkompetenz, Sprachkenntnisse in Deutsch und Fremdsprachen, persönl i-
che Entwicklung,…), die Einschätzung der Lernausgangslage und des  ersten Förderbedarfs 
sowie die Koordination ergänzender Hilfesysteme verlangen ein multiprofessionell zusa m-
mengesetztes Beratungsteam - u.a. mit Lehrkräften  aller Schulformen und Fachkräften aus 
den Bereichen Bildungsberatung, Schulsozialpädagogik und Schulpsychologie. 
 
 Bei Bedarf wird zudem die Expertise der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit im Amt für 
Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, des Sozialdienstes für Flüchtlinge 
des Sozialamtes, des Fachdienstes kinder - und jugendpädago gische Angebote in Flüch t-
lingseinrichtungen und des Kommunalen Sozialdienstes im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien hinzugezogen. 
 
 Um die Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern im Regelschulsystem 
zu bewältigen (vgl. Ziffer 3.4 „Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Sch u-
len“) stellt die Stadt Münster Schulen sozialpädagogische Unterstützung durch Sozialarbe i-
ter/innen / Fallscouts zur Verfügung. Hauptaufgabe der schulnahen und schulunterstütze n-
den Beratung und Begleitung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern und ihren 
Eltern / Erziehungsberechtigten durch sozialpädagogische Fachkräfte ist die Aktivierung von 
Unterstützungsangeboten (schulisch und außerschulisch) in enger Abstimmung mit den 
Lehrkräften sowie die Koordination schul - und sozialräumlicher Integrationsakteure und U n-
terstützungssysteme.  
 
 Für den Bereich der Grundschulen wird wegen der Nähe zur Unteren Schulaufsicht eine 1,0 
Stelle Sozialarbeiter/in / Fallscout (städtische/r Mitarbeiter/in) in d er zentralen Aufnahme -, 
Beratungs- und Clearingstelle angesiedelt. Im Umfang von weiteren 2,5 Stellen sollen Freie 
Träger diese Aufgabe bei den weiterführenden Schulen und Berufskollegs auf der Basis von 
Kooperationsverträgen wahrnehmen und die Kosten hier für erstattet bekommen (Transfe r-
leistungen). 
 
 Für Gespräche in rechtsbindenden Angelegenheiten (Versetzung, AOSF-Verfahren, Zeugnis 
u.a.) können Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle sowie Schulen auf einen Pool von 
zertifizierten Dolmetschern zurückgreifen.

- 9 - 
V/0697/2014 
3.3.  Mitwirkung der Eltern ermöglichen und fördern 
 
 Familien sind ein entscheidender Faktor für den Bildungserfolg von neu z ugewanderten Kin-
dern und Jugendlichen. Die Mitwirkung von Eltern und ihre Teilhabe am Schulalltag sind w e-
sentlich für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.  
 Um eine gute Kommunikation zwischen Schulen und neu zugewanderten Eltern zu gewähr-
leisten, sind gezielte Angebote notwendig, die die Eltern befähigen, die Strukturen und die 
Möglichkeiten der Beteiligung im deutschen Schul- und Bildungssystem zu erfassen und ent-
sprechend zu nutzen.  
 
 Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme und Beratung durch die Aufnahme-, Beratungs- und 
Clearingstelle ist ein Beratungs- und Informationsansatz erforderlich, der das gesamte Fami-
liensystem im Blick hat und hier Bedarfe an Orientierung, Weiterbildung und Qualifizierung 
erkennt und entsprechende Angebote empfehlen kann. 
 
 Im weiteren Prozess soll daher über weitergehende geeignete Formen ihrer Unterstützung 
und Einbindung nach gedacht werden, die auch außerhalb von Schule aktiviert werden so l-
len. Ansatzpunkte hierfür können die Unterstützungsangebote in den Flüchtlingseinrichtu n-
gen sein bei gleichzeitiger Intensivierung der Quartiersorientierung . In Kooperation mit dem 
Sozialdienst für Flüchtlinge sollten weiterführende Beratungs -, Bildungs- und Sprachförder-
angebote für Eltern entwickelt werden. 
 
3.4 Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen  
 
 Um einerseits individuelle Lernbiographien bestmöglich zu flan kieren und andererseits die 
durch Zuwanderung häufig eingeschränkte soziale, vor allem vertikale Bildungsmobilität 
nachhaltig zu verbessern, ist es notwendig, an allen Schulformen Bildungsangebote zu m a-
chen, die die besondere Situation neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler berücksich-
tigen. Die steigende Zahl der immigrierenden Schülerinnen und Schüler legt zudem eine 
sinnvolle Verteilung auf mehrere Schulen in der Stadt nahe. 
 
 Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration von neu zugewanderten  Kindern 
und Jugendlichen durch schulische Bildung zu fördern, stellt das Land Nordrhein -Westfalen 
den Schulen lt. Erlass Integrationsstellen zur Verfügung. Durch die Zuweisung dieser Stellen 
sind die Schulen in der Lage, zusätzliche Stunden an Ler n- und Unterrichtszeit einzurichten. 
„Die den Schulen zuzuweisenden Stellen sollen zur Weiterentwicklung von Unterricht und 
Schulleben durch die Initiierung und Stabilisierung von interkulturellen Schulentwicklung s-
prozessen beitragen. Sie sind für zusätzli che Lern - und Unterrichtszeit zu verwenden und 
sollen eng mit dem Unterricht verknüpft werden. Sie können im Einzelnen insb esondere zur 
durchgängigen sprachlichen Bildung, zur Entwicklung von Erziehungs - und Bildungspartner-
schaften zwischen Schule und Elte rnhaus sowie zur interkulturellen Verstän digung, auch für 
Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verwendet werden. 
 
 Die Schulen bilden zur Umsetzung ein Team von Lehrkräften und ggf. weiteren Fachkrä f-
ten.“2 Um diese Integrationsstellen erlassko nform zu beantragen und diesbezügliche Ko n-
zepte der interkulturellen Schulentwicklung zu erarbeiten, bietet das Kommunale Integrat i-
onszentrum den jewe iligen Schulleitungen kostenfreie und einzelschulspezifische in -house-
Beratung an. Darüber hinaus begleite t das Kommunale Integrationszentrum (Vernetzungs -
)Prozesse der interkulturellen Öffnung auf den Ebenen der Organisations -, Personal - und 
Unterrichtsentwicklung, um nicht nur individuelle, sondern v.a. auch organisationale Faktoren 
im Sinne einer differenzf reundlichen und diversitätsbewussten Schulentwicklung nachhaltig 
zu verändern (siehe 4.3). 
                                                
2 Ministerium für Schule und Weiterbildung: Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von 
Integrationsstellen, Rd.Erl. d .MSW v. 29. Juni 2012

- 10 - 
V/0697/2014 
 Im Rahmen der vorhandenen Räume und u nter der Voraussetzung, dass die oben genan n-
ten Ressourcen zur Verfügung stehen, sehen Schulträger und Schulaufsicht ab dem Sc hul-
jahr 2015/2016 folgendes Beschulungsverfahren vor: 
 
3.4.1 Grundschulen 
 
 Kinder im Grundschulalter werden wohnortnah sofort in Regelklassen unterrichtet und erha l-
ten in kleinen Lerngruppen zusätzlichen Förderunterricht in Deutsch (Sprachvermittlung und/  
oder Alphabetisierung, Sprachförderung) . Eine bedarfsgerechte Sprachförderung in Grun d-
schulen berücksichtigt die spezifischen Sprachlernvoraussetzungen von Kindern, die 
Deutsch als zweite Sprache erlernen, weil sie mit einer anderen Familiensprache aufwac h-
sen oder als Neuzuwanderer den Einstieg in das Regelschulsystem zu bewältigen haben. 
 Als zielführend für die nachhaltige potenzialorientierte Beschulung werden die Kooperation 
von Kita und Grundschule und die Vernetzung von Grundschulen, die über erprobt e Integra-
tionskonzepte verfügen, angesehen. 
 
3.4.2 Referenzschulen (Weiterführende Schulen) 
 
 Die zeitnahe und potenzialorientierte Beschulung von neu zugewanderten Kindern und J u-
gendlichen ist Aufgabe aller Schulen. Gleichwohl fühlen sich noch nicht alle weiterführenden 
Schulen darauf ausreichend fachlich vorbereitet bzw. ausreichend personell ausgestattet. 
Deshalb benennt die Schulaufsicht in enger Abstimmung mit dem Schulträger für eine mittel-
fristige Übergangsphase Schulen aller Schulformen, die als Ref erenzschulen fungieren kön-
nen. In dieser Übergangsphase wird in enger Zusammenarbeit mit den Referen zschulen ein 
praktikables Konzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
entwickelt, deren Grundsätze eine Richtschnur für Regelschulen darstellen.  
 
 In den Referenzschulen besuchen die Seiteneinsteiger eine Regelklasse und nehmen b e-
gleitend zum Unterricht für die Dauer von maximal einem Schuljahr an einem an der Schule 
eingerichteten Deutschintensivkurs (je max. 12 Schülerinnen und Schüler je Gruppe) teil. Der 
Deutschintensivkurs dient dem intensiven und systematischen Erwerb der deutschen Spr a-
che als Unterrichtssprache. Nach erfolgreichem Beenden des Deutschintensivkurses erha l-
ten die se Schülerinnen und Schüler für die Dauer eines wei teren Schuljahres eine A n-
schlussförderung zur individuellen Förderung in der deutschen Sprache und zur Unterstü t-
zung des fachlichen Lernens. (s. Exkurs: Bildungssprache unter 3.3.3) 
 
 Die übrigen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die nach dem Ge meinsamen 
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen www.europaeischer-referenzrahmen.de in der 
deutschen Sprache die Kompetenzstufen A2 und B1 nachweisen können. 
 
3.4.3 Internationale Vorbereitungsklassen an den Referenzschulen 
 
Für den Bildungserfolg kommt den sprachlichen Fähigkeiten d er neu zugewanderten Kinder 
und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse des 
Deutschen sind qualifizierte Schulabschlüsse nicht zu erreichen. 
 
 Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die weder Deutsch noch eine an den 
Schulen unterrichtete Fremdsprache sprechen und/ oder in ihrem in ihrem Heimatland keine 
grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben und/oder in einem an-
deren Schriftsystem alphabetisiert worden sind, werden an den Referenzschulen internati o-
nale Vorbereitungsklassen eingerichtet. In den internationalen Vorbereitungsklassen werden 
die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Regelklasse v orbereitet. Dort erwer-
ben sie grundlegende Kenntnisse in der deutschen Sprache - auch Alphabetisierung - und 
erhalten Orientierungshilfen in der deutschsprachigen Lebenswelt.

- 11 - 
V/0697/2014 
 Die internationalen Vorbereitungsklassen sind sprachheterogen und jahrgangsübe rgreifend 
zusammengesetzt. Unterrichtet und begleitet werden sie von ei nem Förderteam aus Leh r-
kräften und bei Bedarf beratenden Kräften aus der Bildungsberatung, ggf. dem Fallscout und 
der Schulpsychologischen Beratungsstelle. 
 
 Die Beschulung in der inter nationalen Vorbereitungsklasse ist temporär und auf einen 
schnellen Übergang in eine altersgemäße Regelklasse an der Referenzschule ausgerichtet. 
Der Übergang in die Regelklasse ist jederzeit möglich. Ausschlaggebend ist die Beher r-
schung der Unterrichtssprache, d. h. der Stand der Deutschkenntnisse.  
 
 Nach frühestens 6 Schulwochen bzw. einer individuell benötigten Zeit des Ankommens und 
Eingewöhnens in der internationalen Vorbereitungsklasse der Referenzschule , spricht das 
Förderteam der internationalen Vo rbereitungsklasse auf der Grundlage von Leistungsstand, 
Lern- und Sozialentwicklung Empfehlungen zum Übergang des Kindes / des Jugendlichen in 
eine altersgemäße Regelklasse an der Referenzschule oder einer Schule einer anderen 
Schulform aus.  
 
 Im Rahmen e ines Beratungsgesprächs durch das Förderteam der internationalen Vorbere i-
tungsklasse und der Lehrkräfte der zukünftigen Regelklasse werden die Eltern/ Erziehung s-
berechtigten über den Leistungsstand, die Lern - und die Persönlichkeitsentwicklung ihres 
Kindes informiert und erhalten Hinweise, wie sie den Entwicklungsprozess ihres Kindes fö r-
dern und unterstützen können. Sobald sich der Wechsel in die Regelklasse abzeichnet, we r-
den zwischen Förderteam und Lehrkräften der zukünftigen Regelklasse die Aufnahme - / 
Übergangsmodalitäten (Zeitpunkt des Übergangs, Jahrgangsstufe der Regelklasse, stu n-
denweise Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse) abgestimmt. 
 
 Sollte sich zeigen, dass die zunächst gewählte Schulform den Fähigkeiten des Schülers/der 
Schülerin nicht o ptimal entspricht, wird eine erneute Schulformempfehlung ausgesprochen 
und mit den Eltern beraten. 
 
 Mit dem Wechsel in eine altersgemäße Regelklasse der Referenzschule erhalten die Schüle-
rinnen und Schüler weiterhin zusätzliche Förderung beim Erlernen der  deutschen Sprache 
und zur Unterstützung des fachlichen Lernens (siehe 3.3.2). 
 
 Exkurs: Bildungssprache/ Herkunftssprachlicher Unterricht 
 
 Ein möglichst sicherer und breit gefächerter Gebrauch der deutschen Sprache  ist grundle-
gend für erfolgreiche Bildungsprozesse, die auch den Weg zum Abitur und zur Aufnahme e i-
nes Studiums ebnen.  
 Vielen Schülerinnen und Schülern, die sich im Alltag ohne Probleme verständigen können, 
fehlt es an bildungssprachlichen Fähigkeiten. Ihnen fällt es schwer, Sachtexte und lite rari-
sche Texte zu verstehen, verständliche Texte zu schreiben, Zusammenhänge zu begreifen 
und mündlich zu erklären.  
 Für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die Deutsch als Zweitsprache lernen, reicht 
es in der Regel nicht aus, wenn sie nur eine punk tuelle, zeitlich befristete Sprachförderung 
erhalten. Die komplexen Anforderungen an Sprachbildung machen eine ebenso komplexe, 
durchgängige und erweiterte Sprachbildungskultur erforderlich. Deutsch als Zweit - und Bil-
dungssprache, so die sich durchsetzende  Erkenntnis der Sprach - und Bildungsforschung, 
muss von Anfang an als integrative Aufgabe sowohl entlang der Bildungsbiographie als auch 
horizontal als Aufgabe für alle Schulfächer verankert werden.  
 Die Mehrsprachigkeit von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen verlangt zudem 
differenziertes, wertschätzendes pädagogisches Handeln, das die vorhandenen Sprachko m-
petenzen in Deutsch und in der Familiensprache einschließt und weiterentwickelt. 
 Damit diese neue kompetenzorientierte Sprachbildungskultur en tstehen kann, b edarf es - 
neben ausreichender Ressourcen - eines Konzepts von Qualifizierung, Beratung, Unterstüt-
zung und eines fachlich-kollegialen Austauschs über gelingende schulische Praxis.

- 12 - 
V/0697/2014 
 Viele neu zugewanderte Kinder und Jugendliche wachsen mehr sprachig auf. Im Sinne ihrer 
Persönlichkeits- und Sprachentwicklung ist es wichtig, dass sie die Herkunftssprache weiter 
erlernen können.  
 Herkunftssprachlicher Unterricht erhält und fördert die natürliche Mehrsprachigkeit der Sch ü-
lerinnen und Schüler, st ärkt das Selbstbewusstsein in Bezug auf die Mehrsprachigkeit und 
stellt ein wertvolles Potenzial für spätere berufliche Perspektiven dar. Mit soliden Grundlagen 
in der Herkunftssprache können auch die deutsche Sprache und jede weitere Fremdsprache 
leichter erlernt werden. 
 
 In Münster wird der herkunftssprachliche Unterricht schulübergreifend organisiert und zurzeit 
in folgenden Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Italienisch, Kroatisch, 
Kurdisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russi sch, Serbisch, Spanisch und Tü r-
kisch. 
 
 Die Leistungen im  herkunftssprachlichen Unterricht werden bewertet und im Zeugnis unter 
„Bemerkungen" eingetragen. Schülerinnen und Schüler legen am Ende der Sekundarstufe  I 
in ihrer Herkunftssprache eine Sprachprüfu ng ab. Eine mindestens gute Leistung in dieser 
Sprachprüfung kann beim Schulabschluss eine mangelhafte Leistung in einer (beliebigen) 
Fremdsprache ausgleichen. In der Hauptschule ist dies immer Englisch, in den anderen 
Schulformen kann es eine der unterrichteten Fremdsprachen sein. 
 
 
4. Unterstützungsstrukturen für Schulen 
 
 Damit Schulen die Integration von Kindern und Jugendlichen erfolgreich bewältigen können, 
hat die Stadt Münster in Abstimmung mit der Schulaufsicht folgende Unterstützungsstrukt u-
ren entwickelt: 
 
4.1  Basispaket Seiteneinsteiger  
 
 Bestandteile des Basispakets Seiteneinsteiger (vgl. Vorlage V/0090/2014) sind u. a.: 
 
 Akquise, Qualifizierung und Einsatz von mobilen Sprach - und Kulturmittlern  
Die Einbindung der Eltern in die schulische Betreuun g ihrer Kinder ist wichtig für den 
schulischen Erfolg der Kinder. Mobile Sprach - und Kulturmittler unterstützen Schulen 
bei der Kommunikation mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren E l-
tern/Erziehungsberechtigten.  
 
 Fort- und Weiterbildung des nicht-lehrenden pädagogischen Personals  
Erzieherische und schulsozialpädagogische Fachkräfte können spezielle, eigens für 
die Zielgruppe entwickelte Fortbildungen zu den Themen „Sprache“ und „Kultur“ in A n-
spruch nehmen.  
 
 Anpassung von additiven (Sprach -)Bildungsprogrammen und Förderangeboten 
zur Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung  
 Das Amt für Schule und Weiterbildung bietet für neu zugewanderte Kinder und Jugend-
liche mit geringen Deutschkenntnissen das Projekt „MitSprache - Sprachunterricht und 
Spracherfahrung in den Ferien“ an. Für die Konzeption und Durchführung des Proje k-
tes „MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“ u. a. Ermittlung 
des Sprachbedarfs in enger Kooperation mit den Schulen und / oder Erziehungsb e-
rechtigten, Entwicklung eines Gesamtkonzeptes mit Handlungszielen und Maßnahm e-
plänen, Akquise von Lehrkräften, Gruppenleitern, Organisation von mindestens 10 je 
einwöchigen Sprachtraining-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler in den Schulf e-
rien ist eine neu einzurichtende 0,5 Stelle für eine Fachkraft erforderlich.

- 13 - 
V/0697/2014 
 
 Ergänzend dazu hat der Arbeitskreis „Neukonzeption der Beschulung von zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen in Münster“ folgende Empfehlungen ausgesprochen: 
 
 (Weiter-)Qualifizierung des lehrenden und nicht-lehrenden pädagogischen Personals 
 übergeordnete Koordinierung der in der Kommune für Seiteneinsteiger und ihre Fam i-
lien vorhandenen Unterstützungsangebote und Vernetzung von Schulen 
 
4.2 (Weiter-)Qualifizierung des lehrenden und nicht-lehrenden pädagogischen Personals  
 
 Der aufnehmenden Schule - Schulleitungen, Lehrkräften, dem nicht-lehrenden Personal und 
den Mitschülerinnen und -schülern - kommt bei der Gestaltung einer erfolgreichen Integration 
eine besondere Bedeutung zu . Für neu zugewanderte  Schülerinnen und Schüler ohne 
Sprachkenntnisse ist es wichtig, dass sie in der Schule Bezugspersonen haben, die auf die 
Integration von Neuzuwanderern gut vorbereitet sind. Von Seiten der Schulvertretungen im 
Arbeitskreis  wird in dem Zusammenhang systema tischer Fortbildungs-, Beratungs- und Un-
terstützungsbedarf  u.a. für den Bereich „Gestaltung des Sprachförderunterrichts“ formuliert.  
 
 Notwendig ist die Entwicklung von maßgeschneiderten Qualifizierungsbausteinen, in d enen 
insbesondere das nötige Grundla genwissen zum Zweitsprachenerwerb sowie Wege zur 
Sprachförderung in der Bildungssprache vermittelt werden sollen. Diese Angebote mü ssen - 
wie in gemeinsamen Gesprächen zwischen  Schulaufsicht und Schulträger zwischenzeitlich 
erörtert - allen in Schulen päda gogisch Tätigen offenstehen (Lehrkräfte, erzieherische und 
sozialpädagogische Fachkräfte).Die Entwicklung von modularisierten Qualifizierungsbaustei-
nen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht, dem Amt für Schule und Weiterbi l-
dung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Kommunalen Integrationszentrum 
und dem Personal- und Organisationsamt erfolgen.  
 
4.3 Kommunale Koordinierung der interkulturellen Schulentwicklung  
 
 Entscheidender Maßstab für eine hohe Bildungsqualität ist nicht  in erster Linie die Zahl der 
Angebote zur Förderung und Unterstützung von neu zugewanderten Kindern und Ju gendli-
chen, sondern ihr individueller und bedarfsgerechter Einsatz  sowie deren Verzahnung und  
Einbettung in eine Gesamtstrategie der interkulturellen Schule ntwicklung. Auch in Münster 
mit einer vielfältigen Schullandschaft, zahlreichen (außer)schulischen und (über)lokalen A n-
geboten zur Unterstützung von Schulen und neu zugewanderten Familien mit Migrationsvo r-
geschichte existieren zahlreiche Angebote unterschi edlichster Akteure und Organisationen. 
Insbesondere von den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen wird deshalb ang eregt, die 
Einrichtungen, die mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien a r-
beiten, stärker zu vernetzen und für ein en besseren Wissenstransfer zu sorgen (Wer macht 
in unserer Stadt welche Angebote? Wen erreichen sie? Wie sinnvoll sind sie? Sind sie aufe i-
nander abgestimmt?)  
 
Zur Erschließung bzw. Schaffung von o.g. Organisations - und Netzwerkstrukturen wird das 
Amt für  Schule und Weiterbildung beim Land NRW eine Integrationsstelle für kommunale 
Koordinierung beantragen3 
                                                
3 „Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ Rd.Erl. d. 
MSW v. 29. Juni 2012, s. Punkt 4. Verfahren zur Verwendung der Integrationsstellen für kommunale Ko m-
munikation.

- 14 - 
V/0697/2014 
 
 Auch gilt es den Austausch von Wissen und Erfahrung der Schulen untereinander zu fördern 
und zu unterstützen.  Insbesondere Schulen mit einer langjähr igen Integrationstradition und      
-erfahrung haben Strukturen, Strategien und Materialien entwickelt, die neu zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen einen sicheren und verlässlichen Rahmen schaffen und den Integ-
rationsprozess erfolgreich gestalten helfen.  
 
 Als zielführend für die Professionalisierung der Lehrkräfte sowie des nicht -lehrenden Perso-
nals wird - so ein Ergebnis der gemeinsamen Gespräche zwischen Träger und Aufsicht - die 
Vernetzung von Schulen, die sich hier in besonderer Weise qualifiziert haben, angesehen. 
Sie beteiligen sich darüber hinaus an kommunalen Planungs- und Entwicklungsprozessen im 
Kontext der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen. 
 
 Das Kommunale Integrationszentrum Münster kann in diesem Zusammenhang in Koop erati-
on mit der unteren Schulaufsicht und dem Amt für Schule und Weiterbildung ein Sprachbi l-
dungsnetzwerk aufbauen, das  
 
 den Aufbau, die Koordinierung und die Unterstützung der Netzwerkstrukturen, 
 die Vermittlung von Kontakten zwischen Schulen,  
 die Sammlung und Erstellung von Materialien,  
 die Beratung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Hospitationen,  
 die Unterstützung von Schulleitungen und anderen schulische Gruppen bei der Pl a-
nung ihrer Entwicklungsvorhaben und die 
 Vermittlung von Kontakten in das Kompetenzteam und zu externen Anbietern systema-
tisch und nachhaltig fördert. 
 
 
5. Bildungsmonitoring bezogen auf neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler  
 
 Die Erhebung und Verknüpfung von Daten unter spezifischen Fragestellungen ist eine V o-
raussetzung für eine fundierte Bildungsplanung und passgenaue Bildungsangebote. Eine 
strategische Bildungs planung und ein gezielter und bedarfsorientierter Ressourceneinsatz 
brauchen ein Bildungsmonitoring, das Bildungsprozesse indikatorengestützt in den Bli ck 
nimmt. U.a. aufbauend auf den in Münster seit vielen Jahren geführten (Schul -)Statistiken, 
die für die parlamentarische Beratung zunehmend differenziert aufbereitet werden, Trends 
erkennen lassen und Prognosen ermöglichen, ist mit Unterstützung der unte r 3.3 genannten 
sozialpädagogischen Fachkräfte ein Bildungsmonitoring zu entwickeln, das datengestützt 
(Seiteneinsteiger insgesamt, Zahlen im Primar -, Sekundarbereich, Verteilung auf Schulfo r-
men, Übersicht über Herkunftsländer, Alphabetisierungsbedarf, vor handene Fremdspr a-
chenkenntnisse, Bildungsverläufe) fundierte Steuerungs - und Gestaltungsmöglichkeiten und 
damit einhergehend verlässliche Kooperationsstrukturen, institutional isierten Austausch und 
kontinuierliche Qualitätsentwicklung eröffnet.  
 
 
6.  Wirksamkeit / Evaluation 
 
 Im Rahmen der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und J u-
gendlichen in Regelschulen wird es wichtig sein, Daten zur Wirksamkeit der angebotenen 
Maßnahmen zu erheben.  
 Damit kann überprüft werden, ob die Investi tionen in eine gezielte Schullaufbahnberatung 
und -begleitung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher auch unter dem Aspekt der 
Prävention erfolgreich ist.

- 15 - 
V/0697/2014 
 Dann lässt sich möglicherweise beziffern, in welchem Umfang durch die potenzialorientierte 
Arbeit der Beratungs-, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen Voraussetzungen für eine Pe r-
spektive jenseits von Transferleistungen geschaffen werden können.  
  
 Ende 2016 / Anfang 2017 soll der AK „Neukonzeption der Beschulung von zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen“ erneut zusammenkommen, um eine erste Bilanz und ggf. Nach-
justierung auch auf der Basis quantitativer Daten zu ziehen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Gesamtkostenübersicht

16.10.2014_Anlage zur Vorlage Seiteneinsteiger

1915 Zeichen

Anlage: Kosten    
 
Gesamtkostenübersicht (Jahressummen) 
       
 
 
        
Bereich Personalaufwand Transfer-
aufwendungen 
sonst. ord. 
Aufwendungen 
gesamt     
Zentrale Aufnahme-, 
Beratungs- und 
Clearingstelle 
111.100,00 € 145.000,00 €1 5.000,00 € 261.100,00 €      
Unterstützungsstrukturen 
für  
Schulen  
27.550,00 € 30.000,00 € 54.500,00 € 112.050,00 €     
Insgesamt 138.650,00 € 175.000,00 € 59.500,00 € 373.150,00 €     
  
 
Bereich Position Eingruppierung Stunden Stellenant. Pers. Aufw. Transferauf-
wendungen 
sonst. ord. 
Aufwendungen 
gesamt 
Zentrale Aufnahme-
Beratungs- und 
Clearingstelle  
Verw. Mitarbeiter/in  A 10 20,5  0,5 28.450,00 €    28.450,00 € 
Berater/in S 11 19,5  0,5  27.550,00 €2    27.550,00 € 
Sozialarbeiter/innen 
Fallscouts 
S 11 39, 0 1,0 55.100,00 € 145.000,00€3   200.100,00 € 
Dolmetscher       5.000,00 € 5.000,00 € 
         
Unterstützungsstrukturen  
für Schulen 
 
Basispaket:        
Mobile Sprach- und 
Kulturmittler   
    30.000,00 €4  30.000,00 € 
(Sprach)Bildungsprogramm
e und Förderangebote 
S 11 19,5 0,5 27.550,00 €5  
 
39.500,00 €6 67.050,00 € 
Fort- und Weiterbildung des 
nicht-lehr. päd. Personals  
     15.000,00 € 15.000,00 € 
         
insgesamt   196 2,5 138.650,00 € 175.000,00 € 59.500,00 € 373.150,00 € 
 
                                                           
1 Diese Transferaufwendungen (Sozialarbeiter/innen/ Fallscouts)  werden sich möglicherweise in den nächsten Jahren wegen zu berücksichtigender Tarifsteigerungen erhöhen. 
2 Für 2015 bereits im Etatentwurf enthalten 
3 Hieraus sollen 2,5 Stellen bei Freien Trägern finanziert werden (Zuschuss). 
4 Hieraus sollen Qualifizierungen zum/zur „ Sprach- und Kulturmittler/in für Schulen“ bei Freien Trägern finanziert werden. 
5 Für 2015 bereits im Etatentwurf enthalten 
6 Förderkrafthonorare für das Projekt „MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“

Beratungsverlauf (7)

19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung
Zur Sitzung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.11.2014 Integrationsrat
TOP 3.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (1)

  • Roxeler Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0697/2014
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37