V/0697/2014
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen
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Beschlussvorlage
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V/0697/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in
Regelschulen
Beratungsfolge
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für eine Neukonzeption der Beschulung von neu zu-
gewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen aller Schulformen aus.
2. Eckpunkte der für das Schuljahr 2015/2016 angestrebten Neukonzeption sind:
- die Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer (siehe 3.1),
- die Einrichtung einer verbindlichen zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle
(siehe 3.2),
- die dezentrale und potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Sc hulformen;
für den Bereich der weiterführenden Schulen in einem ersten Schritt in Referenzsch u-
len (siehe 3. 4.2) mit ggf. vorgescha lteten temporären internationalen Vorbereitung s-
klassen an den Referenzschulen (siehe 3.4.3),
Vorlagen-Nr.:
V/0697/2014
Auskunft erteilt:
Herr Ehling
Frau Riegel
Ruf:
492 40 00
492 40 60
E-Mail:
Ehling@stadt-muenster.de
RiegelAud@stadt-muenster.de
Datum:
27.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0697/2014
- Unterstützungsstrukturen für Schulen, u.a.
o Basispaket Seiteneinsteiger (siehe 4.3)
o Fort- und Weiterbildung des nicht lehrenden pädagogischen Personals (sieh e
4.1)
o Integrationsstelle für kommunale Koordinierung der interkulturellen Schulentwick-
lung (siehe 4.3)
- Bildungsmonitoring bezogen auf die Zielgruppe „Neu z ugewanderte Kinder und J u-
gendliche“ (siehe 5.)
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Obere und Untere Schulaufsicht (anteilige) Persona l-
ressourcen für die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle, für die dezentrale und potenzial-
orientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen (Referenzschulen und internatio-
nale Vorbereitungsklassen), sowie die Qualifizierung des pädagogischen Personals mit dem
Ziel einer Umsetzung der Neukonzeption zum Schuljahr 2015/2016 bereitstellt.
4. Die notwendigen zusätzlichen kommunalen Personalressourcen zur Einrichtung der im Amt
für Schule und Weiterbildung angesiedelten Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle
- 0,50 Stelle BesGr. A 10/EGr. 9 Sachbearbeiter/in Verwaltung
- 1,00 Stelle EGr. S 11 Sachbearbeiter/in Fallscout
und die erforderlichen zusätzlichen Sachmittel werden im Teilergebnisplan 0302 „Zentrale
Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ befristet bis zum 31.12.2017 bereitgestellt. (s. An-
lage)
Daneben wird die im Stellenplanentwurf 2015 (S. 32) vorgesehene, für ein Jahr befristete
Position „1,00 Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung“ jeweils zur Hälfte für die Aufnahme-, Be-
ratungs- und Clearingstelle als Sachbearbeiter/-in Beratung und für das „Basispaket Einste i-
ger“ als Beratungsfachkraft verwendet und dafür bis Ende des Jahres 2017 verlängert.
5. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur potenzialorientiert en Beschulung im Regelsch ulsystem
werden 145.000,00 € für 2,5 Stellen Fallscouts, angesiedelt bei Freien Trägern, durch die
Stadt Münster finanziert. Zudem sollen im Umfang von 30.000,00 € die Qualifizierung und
der Einsatz von Sprach - und Kulturmittlern für Schulen bei Freien Trä gern kommunal finan-
ziert werden.
6. Die unter Ziffer 3 - 5 aufgeführten Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum
31.12.2017 realisiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fachausschüssen in regelmäßigen Abständen über die
Umsetzung zu berichten.
Im 4. Quartal 2016 wird eine Evaluierung durchgeführt, um auf Grund der Erfahrungen mit
dem neuen Konzept zur schulischen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendl i-
chen in Regelschulen und der Entwicklungen der Zuzüge gesicherte Aussagen zu der mitte l-
/ langfristigen Etablierung der Maßnahmen und etwaigen Handlungsbedarfe zu treffen.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen die in der Anlage im Detail aufgeführten Kosten,
die wie folgt ab 2015 jährlich zu veranschlagen sind:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag
(in €)
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0302 Zentrale Leistu n-
gen für am Schu l-
leben Beteiligte
Zeile 11 Personalaufwen-
dungen
2015 - 2017 138.650 davon 55.100 € für 2015
bereits im Haushaltspla n-
entwurf 2015 veranschlagt
Zeile 15 Transferaufwen-
dungen
2015 - 2017 175.000
Zeile 16 Sonstige ordentl i-
che Aufwendu n-
gen
2015 - 2017 59.500
Gesamt 373.150
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und Sach-
aufwendungen sind bei der Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteilig-
te“ über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf 2015 bereitzustellen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Der unvorhergesehene hohe Zustrom von Kindern, Jugendlichen und Familien aus Kriegs -
und Krisengebieten stellt den Bereich Bildung vor große Herausforderungen und fordert allen
an Integrationsarbeit Beteiligten ein Höchstmaß an Kompetenz und Engagement ab . Neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler sollen durch eine ihrer Situation sowie ihren Fähi g-
keiten und Begabungen angepasste Förderung die Möglichkeit erhalten, durch eine adäqu a-
te schulische Ausbildung eigenbestimmt in ihrer neuen Heimat leben zu können. Für die
münsterschen Bildungsinstitutionen ist das zwar keine völlig neue Situation (vgl. Vorlage Nr.
V/0090/2014). Die derzeitige Dimension des Zuzugs und der hohe Unterstützungsbedarf der
Familien erfordern allerdings neue Strukturen, Maßnahmen und Ressourcen von Stadt und
Land.
Deshalb ist die Verbesserung der Bildungschancen, Bildungsbeteiligung und Bildungserfolge
von schulpflichtigen1 Neuzuwandererinnen und Neuzuwanderern eine der zentralen Heraus-
forderungen für das kommunale Bildungssystem. Darüber hinaus gilt es, den Personenkreis
der jugendlichen volljährigen Neuzuwanderer, die nicht mehr der Schulpflicht unterliege n,
sowie die neu zugewanderten Familien insgesamt im Blick zu behalten. Die Beteiligung der
Eltern ist für den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar.
1 Schulpflichtig ist gemäß Schulgesetz NRW, §§ 34, 35 und 37, wer zwischen sechs und achtzehn Jahre alt ist, in Müns-
ter mit erstem Wohnsitz gemeldet ist oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Schulpflicht besteht für Kinder
von Asylbewerbern und für Jugendliche, die selbst einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewie-
sen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht
bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Bei einer Berufsausbildung kann die Schulpflicht entsprechend länger dauern.
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Bei der Weiterentwicklung von Strukturlösungen und der Erprobung und Implementierung
einer differenzierten, bedarfsgerechten und flexiblen Förder- und Unterstützungsstruktur sind
konzeptionelle Abstimmung und die ergebnisorientierte Verzahnung und Zusammenarbeit
verschiedener Institutionen und Personen grundlegend:
Obere und Untere Schulaufsicht
Schulen
Amt für Schule und Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten, Abteilung Kinder -
und Jugendgesundheit
Kommunales Integrationszentrum
Personal- und Organisationsamt
Sozialamt
Jobcenter
Rechts- und Ausländeramt
Amt für Bürger- und Ratsservice.
Die beteiligten Institutionen stimmen darin überein, dass das gemeinsam verfolgte Ziel einer
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regel-
schulen nur mit verlässlichen Kooperationsstrukturen und einem kontinuierlichen, offenen
Austausch erreicht werden kann. Sie sind bereit, ihre verfügbaren Ressourcen hierfür einz u-
setzen und an einer Weiterentwicklung konstruktiv mitzuwirken, wie sie es i m bisherigen
Prozess bereits geleistet haben. Damit sollen auch über die Kernkompetenzen des Schulträ-
gers hinaus Unterstützer und Unterstützungssysteme aktiviert werden, die außerhalb von
Schule in besonderem Maße zum Gelingen der Neukonzeption beitragen k önnen. Hier soll
verstärkt auf das System Familie abgestellt werden, um die Eltern in den Bildungserwerb der
Kinder und Jugendlichen einzubeziehen. Die Quartiersorientierung soll intensiviert werden,
um die Potenziale in den Sozialräumen auszuschöpfen, in denen die neu nach Münster zi e-
henden Kinder und Jugendlichen leben werden.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 02.04.2014 einstimmig die von der
Schulverwaltung entwickelten Eckpunkte des zukünftigen Handlungskonzepts zur „Schul i-
schen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“(vgl. Vo r-
lage V/0090/2014 Punkt 4 und V/0090/2014/1.Erg.) zur Kenntnis genommen und die Schu l-
verwaltung beauftragt, einen Arbeitskreis „Neukonzeption der Beschulung von neu zuge-
wanderten Kindern und Jugendlichen“ einzurichten.
2. Arbeitskreis „Neukonzeption der Beschulung von zugewanderten Kindern und J u-
gendlichen“
Dem Arbeitskreis gehören auf Wunsch des Rates neben den integrationsrelevanten Ämtern
und Einrichtungen der Verwaltung die Obe re und Untere Schulaufsicht, Vertreterinnen und
Vertreter der Schulformen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen und des I n-
tegrationsrates an. Aufgabe des Arbeitskreises war es, mit Blick auf das Schuljahr
2015/2016 die Eckpunkte der Handlun gskonzeption zu erörtern, Zielvorstellungen zur Ne u-
konzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Münster zu
entwickeln und die qualitative konzeptionelle Weiterentwicklung fachlich zu begleiten.
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Im Rahmen von bislang drei Sitzungen (7. Mai, 21. Mai, 9. September 2014) hat der Arbeit s-
kreis Handlungsbedarfe, mittelfristige Ziele und Kernelemente der Gestaltung der Besch u-
lung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen benannt:
zielgerichtete Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer
in das münstersche Schul- und Bildungssystem
Einrichtung einer verbindlichen zentralen Aufnahme- , Beratungs- und Clearingstelle
zeitnahe potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen; für den
Bereich der weiterführenden Schulen in einem ersten Schritt in Referenzschulen
bedarfsorientierter temporärer (Sprach -)Unterricht in an den Referenzschulen eing e-
richteten internationalen Vorbereitungsklassen
systemische Unterstützung der Schulen auch im Sinn e einer interkulturellen Öffnung
der Regeleinrichtungen (BASS 14-21, 4)
schrittweiser Aufbau eines Bildungsmonitorings bezogen auf die Zielgruppe „ neu zu-
gewanderte Kinder und Jugendliche“
Die mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung verbundene n Zielsetzungen,
u.a.
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen durch schulische Bildung
Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Beschulung und sprachlichen Integr a-
tion
Ausschöpfung von Bildungspotenzialen
sind aus Sicht des Arbeitskreises handlungsleitend für den Zeit- und Maßnahmenkatalog und
den Prozess der Weiterentwicklung von Strukturlösungen und Bildungsmaßnahmen.
Die Verwaltung hat auf der Basis der Arbeitskreisergebnisse konk rete Handlungsempfehlun-
gen formuliert, die hiermit den politischen Gremien vorgestellt und zur Entscheidung vorg e-
legt werden.
Aufgabe der Verwaltung war / ist es darüber hinaus, in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Münster zu prüfen, mit welchem Ressour ceneinsatz bzw. wie durch Umschichtung und Nu t-
zung vorhandener Ressourcen die Vorhaben realisiert werden können.
Die Konzentration auf schulpflichtige Kinder und Jugendliche geschieht in dem Wissen, dass
damit nur ein Teil der Lern- und Bildungswelten abgebildet wird und somit auch eine gezielte
Steuerung nur im Rahmen der Kernkompetenz des Schulträgers möglich wird.
Gleichwohl hat die bedarfsorientierte Neuausrichtung und Systematisierung bestehender
Verfahren und Strukturen zur Integration neu zugew anderter schulpflichtiger Kinder und J u-
gendlicher deutliche Bezüge zu den strategischen Zielsetzungen und Schwerpunkten des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zum Auf - und Ausbau früher und differenzierter,
bildungs- und entwicklungsfördernder Maßn ahmen und Unterstützungskonzepte für Kinder
und Jugendliche sowie zu den strategischen Zielsetzungen und Arbeitsschwerpunkten des
Sozialamtes zum Auf- und Ausbau der quartiersorientierten Flüchtlingssozialarbeit.
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Beispiele:
V/0216/2012 Teilnahme der St adt Münster am Modellvorhaben „Kommunale Prävent i-
onsketten“
Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachförderkita
Familienbildung
Kinder- und Jugendarbeit in Flüchtlingseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder-
und Jugendarbeit
Unterstützungsangebote des Sozialdienstes für Flüchtlinge
Ferienangebote
Bildungs- und Qualifizierungsangebote müssen darüber hinaus auch volljährige Neuzuwa n-
derer, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, und insbesondere die Eltern erreichen.
3. Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in
Regelschulen
Die Art des Einstiegs von schulpflichtigen Neuzuwanderern in die deutsche Schulwirklic hkeit
ist einer der zentralen Punkte für Schulerfolg und Integration. In Münster findet eine systema-
tische Bildungs - und Schullaufbahnberatung von neu zugewanderten schulpflichtigen Ki n-
dern und Jugendlichen bislang nicht statt. Die Verwaltung regt deshalb an, in Münster eine
tragfähige Struktur zur Beratung und Beschulung von neu zugewanderten Kin dern und J u-
gendlichen aufzubauen.
Ziel eines einheitlichen zwischen der Stadt, der Oberen und Unteren Schulaufsicht und den
Schulen abgestimmten Verfahrensablaufes ist die zeitnahe und potenzialorientierte Besch u-
lung von Schülerinnen und Schülern innerhalb des Regelschulsystems.
Die im Folgenden dargestellten Leitlinien zur Aufnahme, Beratung und Beschulung von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen entsprechen den Empfehlungen des Arbeitskre i-
ses zum Thema „Gestaltung der Beschulung von zugewandert en Kindern und Jugendlichen
in Regelschulen“ (vgl. Anlage, Protokoll der zweiten Sitzung des Arbeitskreises am 21. Mai
2014).
3.1 Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer
Neu zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sollen ohne Verzö-
gerung direkt über das Schulsystem und seine Angebote informiert und damit gezielt in ihrer
Schulwahl und der folgenden Schullaufbahn unterstützt werden.
Eine Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer hat damit vor allem das Ziel, den Fam i-
lien al le Möglichkeiten der Orientierung in der Schullandschaft zu bieten, eine fundierte
Schulwahl basierend auf persönlichen Fähigkeiten und Potenzialen zu ermöglichen und die
vorhandenen Unterstützungsstrukturen transparent zu machen.
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Ab dem Schuljahr 20 15/2016 händigen die Stellen und Institutionen, die aus dem Ausland
neu in die Stadt Münster zugezogene Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen
erstmals kontaktieren, den Eltern/ Erziehungsberechtigten Informationen zur Schulpflicht und
zur Schullaufbahnberatung durch die zentrale Anlauf -, Beratungs - und Clearingstelle aus.
Nehmen die Eltern von sich aus das Beratungsangebot nicht wahr, nimmt die zentrale A n-
lauf-, Beratungs- und Clearingstelle auf der Grundlage der Meldedaten des Amtes für Bü r-
ger- und Ratsservice Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf.
Angestrebt wird, dass keine Schule mehr Seiteneinsteiger direkt aufnimmt, sondern diese
zunächst zur Beratung an die verbindliche zentrale Aufnahme -, Beratungs- und Clearingstel-
le vermittelt.
3.2 Einrichtung einer zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle
Um optimale Startbedingungen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in Münster zu
gewährleisten, soll an der Schnittstelle zwischen Schulaufsicht und Schulträger und in der en
gemeinsamer Verantwortung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre E l-
tern/Erziehungsberechtigten eine verbindliche zentrale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstel-
le eingerichtet werden. Ziel ist es, vor der Einschulung nach eingehender Beratung eine a l-
tersgemäße, auf die individuellen Lernmöglichkeiten und -voraussetzungen des jeweiligen
Kindes/Jugendlichen passgenau abgestimmte Schule und Förderform für den Schuleintritt in
Münster zu ermitteln.
Unter Einbeziehung der vorhandenen Kräfte der Bildungsberatung im Amt für Schule und
Weiterbildung sollen folgende Kräfte
- 0,5 Stelle Verwaltungsaufgaben
- 0,5 Stelle Berater/in
- 1,0 Stelle Fallscout
die Aufgaben der zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle wahrnehmen.
In einem Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Oxford -Kaserne an der Roxeler Straße
wird für die Dauer von drei Jahren eine neue städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu
100 Flüchtlinge hergerichtet. Sie soll voraussichtlich ab dem Frühjahr 2015 möglichst alle
nach Münster zuziehenden Flüchtlinge zunächst aufnehmen, um sie kriteriengeleitet auf die
bestehenden Flüchtlingseinrichtungen zu verteilen. Das Konzept zur dezentralen Unterbri n-
gung von Flüchtlingen wird weiterhin beibehalten.
In der Einrichtung soll es darum gehen, mit den Menschen zu Perspektivklärungen zu ko m-
men und sie je nach soziokulturellem Bedarf, Vorerfahrungen, ethnischer Zusammengehö-
rigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status usw. einer der Flüchtlingseinrichtungen zuzuweisen. In
dem Zusammenhang b ietet es sich aus Sicht der Verwaltung an, die Perspektivklärung für
Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen um den Bereich der zentralen Au f-
nahme-, Beratungs- und Clearingstelle zu erweitern.
Daher ist beabsichtigt, für die Zeit des Betri ebs der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
dort auch das Angebot der zentralen Aufnahme -, Beratungs- und Clearingstelle vorzuhalten.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die jeweilige Ve rweildauer der Menschen in de r Erst-
aufnahmeeinrichtung nur einen kurzen Zeitraum umfasst, insbesondere für Familien mit Ki n-
dern. Ziel ist es, sie schnell einer Flüchtlingseinrichtung zuzuweisen, die im Idealfall mö g-
lichst nahe an der Regelschule bzw. der Referenzschule der Kinder bzw. Jugendlichen liegt.
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Aufgaben der Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle
Die Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle hat folgende Aufgaben:
Information über das Schulsystem und die Schullandschaft in Münster
Genaue Einschätzung der individuellen Lern - und Bildungsvoraussetzungen (L ern-
stand und persönliche Entwicklung)
Ermittlung der Sprachkenntnisse inkl. der Lese- und Schreibkompetenz in Deutsch und
Fremdsprachen sowie des Förderbedarfs
Austausch mit den Familien über die Bildungsziele und Erwartungen
Vermittlung des Schülers/der Schülerin an eine geeignete Schule
Nach erfolgter Beratung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten ein Beratungsprotokoll
inklusive Schulformempfehlung zur Vorlage an der aufnehmenden Schule.
Struktur und Ausstattung der Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle
Die genaue Feststellung des Lernstandes (Dauer und Art des Schulbesuchs im Heimatland,
Lese- und Schreibkompetenz, Sprachkenntnisse in Deutsch und Fremdsprachen, persönl i-
che Entwicklung,…), die Einschätzung der Lernausgangslage und des ersten Förderbedarfs
sowie die Koordination ergänzender Hilfesysteme verlangen ein multiprofessionell zusa m-
mengesetztes Beratungsteam - u.a. mit Lehrkräften aller Schulformen und Fachkräften aus
den Bereichen Bildungsberatung, Schulsozialpädagogik und Schulpsychologie.
Bei Bedarf wird zudem die Expertise der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit im Amt für
Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, des Sozialdienstes für Flüchtlinge
des Sozialamtes, des Fachdienstes kinder - und jugendpädago gische Angebote in Flüch t-
lingseinrichtungen und des Kommunalen Sozialdienstes im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien hinzugezogen.
Um die Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern im Regelschulsystem
zu bewältigen (vgl. Ziffer 3.4 „Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Sch u-
len“) stellt die Stadt Münster Schulen sozialpädagogische Unterstützung durch Sozialarbe i-
ter/innen / Fallscouts zur Verfügung. Hauptaufgabe der schulnahen und schulunterstütze n-
den Beratung und Begleitung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern und ihren
Eltern / Erziehungsberechtigten durch sozialpädagogische Fachkräfte ist die Aktivierung von
Unterstützungsangeboten (schulisch und außerschulisch) in enger Abstimmung mit den
Lehrkräften sowie die Koordination schul - und sozialräumlicher Integrationsakteure und U n-
terstützungssysteme.
Für den Bereich der Grundschulen wird wegen der Nähe zur Unteren Schulaufsicht eine 1,0
Stelle Sozialarbeiter/in / Fallscout (städtische/r Mitarbeiter/in) in d er zentralen Aufnahme -,
Beratungs- und Clearingstelle angesiedelt. Im Umfang von weiteren 2,5 Stellen sollen Freie
Träger diese Aufgabe bei den weiterführenden Schulen und Berufskollegs auf der Basis von
Kooperationsverträgen wahrnehmen und die Kosten hier für erstattet bekommen (Transfe r-
leistungen).
Für Gespräche in rechtsbindenden Angelegenheiten (Versetzung, AOSF-Verfahren, Zeugnis
u.a.) können Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle sowie Schulen auf einen Pool von
zertifizierten Dolmetschern zurückgreifen.
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3.3. Mitwirkung der Eltern ermöglichen und fördern
Familien sind ein entscheidender Faktor für den Bildungserfolg von neu z ugewanderten Kin-
dern und Jugendlichen. Die Mitwirkung von Eltern und ihre Teilhabe am Schulalltag sind w e-
sentlich für eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Um eine gute Kommunikation zwischen Schulen und neu zugewanderten Eltern zu gewähr-
leisten, sind gezielte Angebote notwendig, die die Eltern befähigen, die Strukturen und die
Möglichkeiten der Beteiligung im deutschen Schul- und Bildungssystem zu erfassen und ent-
sprechend zu nutzen.
Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme und Beratung durch die Aufnahme-, Beratungs- und
Clearingstelle ist ein Beratungs- und Informationsansatz erforderlich, der das gesamte Fami-
liensystem im Blick hat und hier Bedarfe an Orientierung, Weiterbildung und Qualifizierung
erkennt und entsprechende Angebote empfehlen kann.
Im weiteren Prozess soll daher über weitergehende geeignete Formen ihrer Unterstützung
und Einbindung nach gedacht werden, die auch außerhalb von Schule aktiviert werden so l-
len. Ansatzpunkte hierfür können die Unterstützungsangebote in den Flüchtlingseinrichtu n-
gen sein bei gleichzeitiger Intensivierung der Quartiersorientierung . In Kooperation mit dem
Sozialdienst für Flüchtlinge sollten weiterführende Beratungs -, Bildungs- und Sprachförder-
angebote für Eltern entwickelt werden.
3.4 Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen
Um einerseits individuelle Lernbiographien bestmöglich zu flan kieren und andererseits die
durch Zuwanderung häufig eingeschränkte soziale, vor allem vertikale Bildungsmobilität
nachhaltig zu verbessern, ist es notwendig, an allen Schulformen Bildungsangebote zu m a-
chen, die die besondere Situation neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler berücksich-
tigen. Die steigende Zahl der immigrierenden Schülerinnen und Schüler legt zudem eine
sinnvolle Verteilung auf mehrere Schulen in der Stadt nahe.
Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Kindern
und Jugendlichen durch schulische Bildung zu fördern, stellt das Land Nordrhein -Westfalen
den Schulen lt. Erlass Integrationsstellen zur Verfügung. Durch die Zuweisung dieser Stellen
sind die Schulen in der Lage, zusätzliche Stunden an Ler n- und Unterrichtszeit einzurichten.
„Die den Schulen zuzuweisenden Stellen sollen zur Weiterentwicklung von Unterricht und
Schulleben durch die Initiierung und Stabilisierung von interkulturellen Schulentwicklung s-
prozessen beitragen. Sie sind für zusätzli che Lern - und Unterrichtszeit zu verwenden und
sollen eng mit dem Unterricht verknüpft werden. Sie können im Einzelnen insb esondere zur
durchgängigen sprachlichen Bildung, zur Entwicklung von Erziehungs - und Bildungspartner-
schaften zwischen Schule und Elte rnhaus sowie zur interkulturellen Verstän digung, auch für
Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus verwendet werden.
Die Schulen bilden zur Umsetzung ein Team von Lehrkräften und ggf. weiteren Fachkrä f-
ten.“2 Um diese Integrationsstellen erlassko nform zu beantragen und diesbezügliche Ko n-
zepte der interkulturellen Schulentwicklung zu erarbeiten, bietet das Kommunale Integrat i-
onszentrum den jewe iligen Schulleitungen kostenfreie und einzelschulspezifische in -house-
Beratung an. Darüber hinaus begleite t das Kommunale Integrationszentrum (Vernetzungs -
)Prozesse der interkulturellen Öffnung auf den Ebenen der Organisations -, Personal - und
Unterrichtsentwicklung, um nicht nur individuelle, sondern v.a. auch organisationale Faktoren
im Sinne einer differenzf reundlichen und diversitätsbewussten Schulentwicklung nachhaltig
zu verändern (siehe 4.3).
2 Ministerium für Schule und Weiterbildung: Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von
Integrationsstellen, Rd.Erl. d .MSW v. 29. Juni 2012
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Im Rahmen der vorhandenen Räume und u nter der Voraussetzung, dass die oben genan n-
ten Ressourcen zur Verfügung stehen, sehen Schulträger und Schulaufsicht ab dem Sc hul-
jahr 2015/2016 folgendes Beschulungsverfahren vor:
3.4.1 Grundschulen
Kinder im Grundschulalter werden wohnortnah sofort in Regelklassen unterrichtet und erha l-
ten in kleinen Lerngruppen zusätzlichen Förderunterricht in Deutsch (Sprachvermittlung und/
oder Alphabetisierung, Sprachförderung) . Eine bedarfsgerechte Sprachförderung in Grun d-
schulen berücksichtigt die spezifischen Sprachlernvoraussetzungen von Kindern, die
Deutsch als zweite Sprache erlernen, weil sie mit einer anderen Familiensprache aufwac h-
sen oder als Neuzuwanderer den Einstieg in das Regelschulsystem zu bewältigen haben.
Als zielführend für die nachhaltige potenzialorientierte Beschulung werden die Kooperation
von Kita und Grundschule und die Vernetzung von Grundschulen, die über erprobt e Integra-
tionskonzepte verfügen, angesehen.
3.4.2 Referenzschulen (Weiterführende Schulen)
Die zeitnahe und potenzialorientierte Beschulung von neu zugewanderten Kindern und J u-
gendlichen ist Aufgabe aller Schulen. Gleichwohl fühlen sich noch nicht alle weiterführenden
Schulen darauf ausreichend fachlich vorbereitet bzw. ausreichend personell ausgestattet.
Deshalb benennt die Schulaufsicht in enger Abstimmung mit dem Schulträger für eine mittel-
fristige Übergangsphase Schulen aller Schulformen, die als Ref erenzschulen fungieren kön-
nen. In dieser Übergangsphase wird in enger Zusammenarbeit mit den Referen zschulen ein
praktikables Konzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
entwickelt, deren Grundsätze eine Richtschnur für Regelschulen darstellen.
In den Referenzschulen besuchen die Seiteneinsteiger eine Regelklasse und nehmen b e-
gleitend zum Unterricht für die Dauer von maximal einem Schuljahr an einem an der Schule
eingerichteten Deutschintensivkurs (je max. 12 Schülerinnen und Schüler je Gruppe) teil. Der
Deutschintensivkurs dient dem intensiven und systematischen Erwerb der deutschen Spr a-
che als Unterrichtssprache. Nach erfolgreichem Beenden des Deutschintensivkurses erha l-
ten die se Schülerinnen und Schüler für die Dauer eines wei teren Schuljahres eine A n-
schlussförderung zur individuellen Förderung in der deutschen Sprache und zur Unterstü t-
zung des fachlichen Lernens. (s. Exkurs: Bildungssprache unter 3.3.3)
Die übrigen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die nach dem Ge meinsamen
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen www.europaeischer-referenzrahmen.de in der
deutschen Sprache die Kompetenzstufen A2 und B1 nachweisen können.
3.4.3 Internationale Vorbereitungsklassen an den Referenzschulen
Für den Bildungserfolg kommt den sprachlichen Fähigkeiten d er neu zugewanderten Kinder
und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse des
Deutschen sind qualifizierte Schulabschlüsse nicht zu erreichen.
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die weder Deutsch noch eine an den
Schulen unterrichtete Fremdsprache sprechen und/ oder in ihrem in ihrem Heimatland keine
grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben erworben haben und/oder in einem an-
deren Schriftsystem alphabetisiert worden sind, werden an den Referenzschulen internati o-
nale Vorbereitungsklassen eingerichtet. In den internationalen Vorbereitungsklassen werden
die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Regelklasse v orbereitet. Dort erwer-
ben sie grundlegende Kenntnisse in der deutschen Sprache - auch Alphabetisierung - und
erhalten Orientierungshilfen in der deutschsprachigen Lebenswelt.
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Die internationalen Vorbereitungsklassen sind sprachheterogen und jahrgangsübe rgreifend
zusammengesetzt. Unterrichtet und begleitet werden sie von ei nem Förderteam aus Leh r-
kräften und bei Bedarf beratenden Kräften aus der Bildungsberatung, ggf. dem Fallscout und
der Schulpsychologischen Beratungsstelle.
Die Beschulung in der inter nationalen Vorbereitungsklasse ist temporär und auf einen
schnellen Übergang in eine altersgemäße Regelklasse an der Referenzschule ausgerichtet.
Der Übergang in die Regelklasse ist jederzeit möglich. Ausschlaggebend ist die Beher r-
schung der Unterrichtssprache, d. h. der Stand der Deutschkenntnisse.
Nach frühestens 6 Schulwochen bzw. einer individuell benötigten Zeit des Ankommens und
Eingewöhnens in der internationalen Vorbereitungsklasse der Referenzschule , spricht das
Förderteam der internationalen Vo rbereitungsklasse auf der Grundlage von Leistungsstand,
Lern- und Sozialentwicklung Empfehlungen zum Übergang des Kindes / des Jugendlichen in
eine altersgemäße Regelklasse an der Referenzschule oder einer Schule einer anderen
Schulform aus.
Im Rahmen e ines Beratungsgesprächs durch das Förderteam der internationalen Vorbere i-
tungsklasse und der Lehrkräfte der zukünftigen Regelklasse werden die Eltern/ Erziehung s-
berechtigten über den Leistungsstand, die Lern - und die Persönlichkeitsentwicklung ihres
Kindes informiert und erhalten Hinweise, wie sie den Entwicklungsprozess ihres Kindes fö r-
dern und unterstützen können. Sobald sich der Wechsel in die Regelklasse abzeichnet, we r-
den zwischen Förderteam und Lehrkräften der zukünftigen Regelklasse die Aufnahme - /
Übergangsmodalitäten (Zeitpunkt des Übergangs, Jahrgangsstufe der Regelklasse, stu n-
denweise Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse) abgestimmt.
Sollte sich zeigen, dass die zunächst gewählte Schulform den Fähigkeiten des Schülers/der
Schülerin nicht o ptimal entspricht, wird eine erneute Schulformempfehlung ausgesprochen
und mit den Eltern beraten.
Mit dem Wechsel in eine altersgemäße Regelklasse der Referenzschule erhalten die Schüle-
rinnen und Schüler weiterhin zusätzliche Förderung beim Erlernen der deutschen Sprache
und zur Unterstützung des fachlichen Lernens (siehe 3.3.2).
Exkurs: Bildungssprache/ Herkunftssprachlicher Unterricht
Ein möglichst sicherer und breit gefächerter Gebrauch der deutschen Sprache ist grundle-
gend für erfolgreiche Bildungsprozesse, die auch den Weg zum Abitur und zur Aufnahme e i-
nes Studiums ebnen.
Vielen Schülerinnen und Schülern, die sich im Alltag ohne Probleme verständigen können,
fehlt es an bildungssprachlichen Fähigkeiten. Ihnen fällt es schwer, Sachtexte und lite rari-
sche Texte zu verstehen, verständliche Texte zu schreiben, Zusammenhänge zu begreifen
und mündlich zu erklären.
Für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die Deutsch als Zweitsprache lernen, reicht
es in der Regel nicht aus, wenn sie nur eine punk tuelle, zeitlich befristete Sprachförderung
erhalten. Die komplexen Anforderungen an Sprachbildung machen eine ebenso komplexe,
durchgängige und erweiterte Sprachbildungskultur erforderlich. Deutsch als Zweit - und Bil-
dungssprache, so die sich durchsetzende Erkenntnis der Sprach - und Bildungsforschung,
muss von Anfang an als integrative Aufgabe sowohl entlang der Bildungsbiographie als auch
horizontal als Aufgabe für alle Schulfächer verankert werden.
Die Mehrsprachigkeit von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen verlangt zudem
differenziertes, wertschätzendes pädagogisches Handeln, das die vorhandenen Sprachko m-
petenzen in Deutsch und in der Familiensprache einschließt und weiterentwickelt.
Damit diese neue kompetenzorientierte Sprachbildungskultur en tstehen kann, b edarf es -
neben ausreichender Ressourcen - eines Konzepts von Qualifizierung, Beratung, Unterstüt-
zung und eines fachlich-kollegialen Austauschs über gelingende schulische Praxis.
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Viele neu zugewanderte Kinder und Jugendliche wachsen mehr sprachig auf. Im Sinne ihrer
Persönlichkeits- und Sprachentwicklung ist es wichtig, dass sie die Herkunftssprache weiter
erlernen können.
Herkunftssprachlicher Unterricht erhält und fördert die natürliche Mehrsprachigkeit der Sch ü-
lerinnen und Schüler, st ärkt das Selbstbewusstsein in Bezug auf die Mehrsprachigkeit und
stellt ein wertvolles Potenzial für spätere berufliche Perspektiven dar. Mit soliden Grundlagen
in der Herkunftssprache können auch die deutsche Sprache und jede weitere Fremdsprache
leichter erlernt werden.
In Münster wird der herkunftssprachliche Unterricht schulübergreifend organisiert und zurzeit
in folgenden Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Italienisch, Kroatisch,
Kurdisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russi sch, Serbisch, Spanisch und Tü r-
kisch.
Die Leistungen im herkunftssprachlichen Unterricht werden bewertet und im Zeugnis unter
„Bemerkungen" eingetragen. Schülerinnen und Schüler legen am Ende der Sekundarstufe I
in ihrer Herkunftssprache eine Sprachprüfu ng ab. Eine mindestens gute Leistung in dieser
Sprachprüfung kann beim Schulabschluss eine mangelhafte Leistung in einer (beliebigen)
Fremdsprache ausgleichen. In der Hauptschule ist dies immer Englisch, in den anderen
Schulformen kann es eine der unterrichteten Fremdsprachen sein.
4. Unterstützungsstrukturen für Schulen
Damit Schulen die Integration von Kindern und Jugendlichen erfolgreich bewältigen können,
hat die Stadt Münster in Abstimmung mit der Schulaufsicht folgende Unterstützungsstrukt u-
ren entwickelt:
4.1 Basispaket Seiteneinsteiger
Bestandteile des Basispakets Seiteneinsteiger (vgl. Vorlage V/0090/2014) sind u. a.:
Akquise, Qualifizierung und Einsatz von mobilen Sprach - und Kulturmittlern
Die Einbindung der Eltern in die schulische Betreuun g ihrer Kinder ist wichtig für den
schulischen Erfolg der Kinder. Mobile Sprach - und Kulturmittler unterstützen Schulen
bei der Kommunikation mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen und deren E l-
tern/Erziehungsberechtigten.
Fort- und Weiterbildung des nicht-lehrenden pädagogischen Personals
Erzieherische und schulsozialpädagogische Fachkräfte können spezielle, eigens für
die Zielgruppe entwickelte Fortbildungen zu den Themen „Sprache“ und „Kultur“ in A n-
spruch nehmen.
Anpassung von additiven (Sprach -)Bildungsprogrammen und Förderangeboten
zur Unterstützung einer durchgängigen Sprachbildung
Das Amt für Schule und Weiterbildung bietet für neu zugewanderte Kinder und Jugend-
liche mit geringen Deutschkenntnissen das Projekt „MitSprache - Sprachunterricht und
Spracherfahrung in den Ferien“ an. Für die Konzeption und Durchführung des Proje k-
tes „MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“ u. a. Ermittlung
des Sprachbedarfs in enger Kooperation mit den Schulen und / oder Erziehungsb e-
rechtigten, Entwicklung eines Gesamtkonzeptes mit Handlungszielen und Maßnahm e-
plänen, Akquise von Lehrkräften, Gruppenleitern, Organisation von mindestens 10 je
einwöchigen Sprachtraining-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler in den Schulf e-
rien ist eine neu einzurichtende 0,5 Stelle für eine Fachkraft erforderlich.
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Ergänzend dazu hat der Arbeitskreis „Neukonzeption der Beschulung von zugewanderten
Kindern und Jugendlichen in Münster“ folgende Empfehlungen ausgesprochen:
(Weiter-)Qualifizierung des lehrenden und nicht-lehrenden pädagogischen Personals
übergeordnete Koordinierung der in der Kommune für Seiteneinsteiger und ihre Fam i-
lien vorhandenen Unterstützungsangebote und Vernetzung von Schulen
4.2 (Weiter-)Qualifizierung des lehrenden und nicht-lehrenden pädagogischen Personals
Der aufnehmenden Schule - Schulleitungen, Lehrkräften, dem nicht-lehrenden Personal und
den Mitschülerinnen und -schülern - kommt bei der Gestaltung einer erfolgreichen Integration
eine besondere Bedeutung zu . Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne
Sprachkenntnisse ist es wichtig, dass sie in der Schule Bezugspersonen haben, die auf die
Integration von Neuzuwanderern gut vorbereitet sind. Von Seiten der Schulvertretungen im
Arbeitskreis wird in dem Zusammenhang systema tischer Fortbildungs-, Beratungs- und Un-
terstützungsbedarf u.a. für den Bereich „Gestaltung des Sprachförderunterrichts“ formuliert.
Notwendig ist die Entwicklung von maßgeschneiderten Qualifizierungsbausteinen, in d enen
insbesondere das nötige Grundla genwissen zum Zweitsprachenerwerb sowie Wege zur
Sprachförderung in der Bildungssprache vermittelt werden sollen. Diese Angebote mü ssen -
wie in gemeinsamen Gesprächen zwischen Schulaufsicht und Schulträger zwischenzeitlich
erörtert - allen in Schulen päda gogisch Tätigen offenstehen (Lehrkräfte, erzieherische und
sozialpädagogische Fachkräfte).Die Entwicklung von modularisierten Qualifizierungsbaustei-
nen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht, dem Amt für Schule und Weiterbi l-
dung, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Kommunalen Integrationszentrum
und dem Personal- und Organisationsamt erfolgen.
4.3 Kommunale Koordinierung der interkulturellen Schulentwicklung
Entscheidender Maßstab für eine hohe Bildungsqualität ist nicht in erster Linie die Zahl der
Angebote zur Förderung und Unterstützung von neu zugewanderten Kindern und Ju gendli-
chen, sondern ihr individueller und bedarfsgerechter Einsatz sowie deren Verzahnung und
Einbettung in eine Gesamtstrategie der interkulturellen Schule ntwicklung. Auch in Münster
mit einer vielfältigen Schullandschaft, zahlreichen (außer)schulischen und (über)lokalen A n-
geboten zur Unterstützung von Schulen und neu zugewanderten Familien mit Migrationsvo r-
geschichte existieren zahlreiche Angebote unterschi edlichster Akteure und Organisationen.
Insbesondere von den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen wird deshalb ang eregt, die
Einrichtungen, die mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien a r-
beiten, stärker zu vernetzen und für ein en besseren Wissenstransfer zu sorgen (Wer macht
in unserer Stadt welche Angebote? Wen erreichen sie? Wie sinnvoll sind sie? Sind sie aufe i-
nander abgestimmt?)
Zur Erschließung bzw. Schaffung von o.g. Organisations - und Netzwerkstrukturen wird das
Amt für Schule und Weiterbildung beim Land NRW eine Integrationsstelle für kommunale
Koordinierung beantragen3
3 „Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ Rd.Erl. d.
MSW v. 29. Juni 2012, s. Punkt 4. Verfahren zur Verwendung der Integrationsstellen für kommunale Ko m-
munikation.
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Auch gilt es den Austausch von Wissen und Erfahrung der Schulen untereinander zu fördern
und zu unterstützen. Insbesondere Schulen mit einer langjähr igen Integrationstradition und
-erfahrung haben Strukturen, Strategien und Materialien entwickelt, die neu zugewanderten
Kindern und Jugendlichen einen sicheren und verlässlichen Rahmen schaffen und den Integ-
rationsprozess erfolgreich gestalten helfen.
Als zielführend für die Professionalisierung der Lehrkräfte sowie des nicht -lehrenden Perso-
nals wird - so ein Ergebnis der gemeinsamen Gespräche zwischen Träger und Aufsicht - die
Vernetzung von Schulen, die sich hier in besonderer Weise qualifiziert haben, angesehen.
Sie beteiligen sich darüber hinaus an kommunalen Planungs- und Entwicklungsprozessen im
Kontext der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen.
Das Kommunale Integrationszentrum Münster kann in diesem Zusammenhang in Koop erati-
on mit der unteren Schulaufsicht und dem Amt für Schule und Weiterbildung ein Sprachbi l-
dungsnetzwerk aufbauen, das
den Aufbau, die Koordinierung und die Unterstützung der Netzwerkstrukturen,
die Vermittlung von Kontakten zwischen Schulen,
die Sammlung und Erstellung von Materialien,
die Beratung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Hospitationen,
die Unterstützung von Schulleitungen und anderen schulische Gruppen bei der Pl a-
nung ihrer Entwicklungsvorhaben und die
Vermittlung von Kontakten in das Kompetenzteam und zu externen Anbietern systema-
tisch und nachhaltig fördert.
5. Bildungsmonitoring bezogen auf neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
Die Erhebung und Verknüpfung von Daten unter spezifischen Fragestellungen ist eine V o-
raussetzung für eine fundierte Bildungsplanung und passgenaue Bildungsangebote. Eine
strategische Bildungs planung und ein gezielter und bedarfsorientierter Ressourceneinsatz
brauchen ein Bildungsmonitoring, das Bildungsprozesse indikatorengestützt in den Bli ck
nimmt. U.a. aufbauend auf den in Münster seit vielen Jahren geführten (Schul -)Statistiken,
die für die parlamentarische Beratung zunehmend differenziert aufbereitet werden, Trends
erkennen lassen und Prognosen ermöglichen, ist mit Unterstützung der unte r 3.3 genannten
sozialpädagogischen Fachkräfte ein Bildungsmonitoring zu entwickeln, das datengestützt
(Seiteneinsteiger insgesamt, Zahlen im Primar -, Sekundarbereich, Verteilung auf Schulfo r-
men, Übersicht über Herkunftsländer, Alphabetisierungsbedarf, vor handene Fremdspr a-
chenkenntnisse, Bildungsverläufe) fundierte Steuerungs - und Gestaltungsmöglichkeiten und
damit einhergehend verlässliche Kooperationsstrukturen, institutional isierten Austausch und
kontinuierliche Qualitätsentwicklung eröffnet.
6. Wirksamkeit / Evaluation
Im Rahmen der Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und J u-
gendlichen in Regelschulen wird es wichtig sein, Daten zur Wirksamkeit der angebotenen
Maßnahmen zu erheben.
Damit kann überprüft werden, ob die Investi tionen in eine gezielte Schullaufbahnberatung
und -begleitung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher auch unter dem Aspekt der
Prävention erfolgreich ist.
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Dann lässt sich möglicherweise beziffern, in welchem Umfang durch die potenzialorientierte
Arbeit der Beratungs-, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen Voraussetzungen für eine Pe r-
spektive jenseits von Transferleistungen geschaffen werden können.
Ende 2016 / Anfang 2017 soll der AK „Neukonzeption der Beschulung von zugewanderten
Kindern und Jugendlichen“ erneut zusammenkommen, um eine erste Bilanz und ggf. Nach-
justierung auch auf der Basis quantitativer Daten zu ziehen.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Gesamtkostenübersicht
16.10.2014_Anlage zur Vorlage Seiteneinsteiger
1915 Zeichen
Anlage: Kosten
Gesamtkostenübersicht (Jahressummen)
Bereich Personalaufwand Transfer-
aufwendungen
sonst. ord.
Aufwendungen
gesamt
Zentrale Aufnahme-,
Beratungs- und
Clearingstelle
111.100,00 € 145.000,00 €1 5.000,00 € 261.100,00 €
Unterstützungsstrukturen
für
Schulen
27.550,00 € 30.000,00 € 54.500,00 € 112.050,00 €
Insgesamt 138.650,00 € 175.000,00 € 59.500,00 € 373.150,00 €
Bereich Position Eingruppierung Stunden Stellenant. Pers. Aufw. Transferauf-
wendungen
sonst. ord.
Aufwendungen
gesamt
Zentrale Aufnahme-
Beratungs- und
Clearingstelle
Verw. Mitarbeiter/in A 10 20,5 0,5 28.450,00 € 28.450,00 €
Berater/in S 11 19,5 0,5 27.550,00 €2 27.550,00 €
Sozialarbeiter/innen
Fallscouts
S 11 39, 0 1,0 55.100,00 € 145.000,00€3 200.100,00 €
Dolmetscher 5.000,00 € 5.000,00 €
Unterstützungsstrukturen
für Schulen
Basispaket:
Mobile Sprach- und
Kulturmittler
30.000,00 €4 30.000,00 €
(Sprach)Bildungsprogramm
e und Förderangebote
S 11 19,5 0,5 27.550,00 €5
39.500,00 €6 67.050,00 €
Fort- und Weiterbildung des
nicht-lehr. päd. Personals
15.000,00 € 15.000,00 €
insgesamt 196 2,5 138.650,00 € 175.000,00 € 59.500,00 € 373.150,00 €
1 Diese Transferaufwendungen (Sozialarbeiter/innen/ Fallscouts) werden sich möglicherweise in den nächsten Jahren wegen zu berücksichtigender Tarifsteigerungen erhöhen.
2 Für 2015 bereits im Etatentwurf enthalten
3 Hieraus sollen 2,5 Stellen bei Freien Trägern finanziert werden (Zuschuss).
4 Hieraus sollen Qualifizierungen zum/zur „ Sprach- und Kulturmittler/in für Schulen“ bei Freien Trägern finanziert werden.
5 Für 2015 bereits im Etatentwurf enthalten
6 Förderkrafthonorare für das Projekt „MitSprache - Sprachunterricht und Spracherfahrung in den Ferien“
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Roxeler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0697/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37