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V/0010/2018

Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in Sentrup als Kindertageseinrichtung

Vorlagen 04.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 22.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Anlage 1 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

10592 Zeichen

V/0010/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in Sentrup als Kindertageseinrichtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
acht Gruppen in den Räumen der ehemaligen Wartburg-Hauptschule an der Von-Esmarch-
Straße 15 in Sentrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsange-
bote für den Bezirk Mitte zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur ge-
plant ist 
 
 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20 – 25 Kinder im Alter von  3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 140 - 150 Plätze umfasst, davon 44 u3-Plätze und 96 bis 106 ü3-Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich in 2021 erfolgen. 
 
3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen noch zu benennenden Investor 
vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien zur Vermarktung der Liegen-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0010/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Tigger, Frau Eschert,  
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5768 
E-Mail: 
Tigger@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0010/2018 
schaft ehemalige Wartburg-Hauptschule (aktuelle Vorlage V/1096/2017, Amt für Immobili-
enmanagement). 
 
4. Die Übertragung der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung erfolgt an die Stadt Münster. 
Es ist vorgesehen, dass der Investor die Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Mietpau-
schalen an die Stadt Münster vermietet. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die 
Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, 
flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die  Ersteinrichtung der 
Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 480.000 € erforderlich. Für die 
Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit  die 
entsprechenden Fördervoraussetzungen für d ie Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung red u-
zieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Der Personalbedarf sowie die entsprechenden Personalkosten werden zu einem späteren Zeitpunkt 
in einer separaten Vorlage beschlossen. 
 
Den ab 2022 anfallenden Kosten stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 489.750 € und 
Elternbeiträge von voraussichtlich 228.500 € gegenüber. Für das Jahr 2021 fallen ab August anteili-
ge Kosten für fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle). 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
  Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2021   480.000 Zuschuss an 
den Träger 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2021 
2022 ff 
   202.800 
489.750 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2021 
2022 ff. 
  95.200             
228.500 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 11 Personalkosten 2021 
2022 ff. 
 Werden mit 
separater Vor-
lage beschlos-
sen 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/0010/2018 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem  Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Bereich Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 39,1% (1.292 Plätze für 
3.302 Kinder).  Für die ü3 -Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 103,2 % (2.328 Plätze für 
2.256 Kinder).  Damit liegen beide Versorgungsquoten unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist im Bezirk Mitte bis zum Jahr 2020 mit einem Zuwachs 
von 180 ü3-Kindern gegenüber den heutigen Kinderzahlen zu rechnen. Die Zahl der u3-Kinder wird in 
der Innenstadt gemäß der Prognose konstant hoch bleiben. Diese Entwicklungen lösen Betreuungs-
bedarfe aus, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen in der Innenstadt abgedeckt werden kön-
nen. Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertages-
einrichtungen, abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen , er-
forderlich.  
 
Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell auch nach intensiver Suche durch die Verwaltung keine  geeigne-
ten liegenschaftlichen Optionen für den vollumfänglichen und bedarfsgerechten Ausbau von Betre u-
ungsplätzen zur Verfügung. 
Der Kitastandort in der ehemaligen Wartburg -Hauptschule an der Von -Esmarch-Straße 15 befindet 
sich im Stadtteil Sentrup an der Nahtstelle zur Innenstadt. Die Anbindung der Kita zum Bezirk Mitte ist 
durch die günstige Lage in unmittelbarer Nähe zum Coesfelder Kre uz optimal gegeben, so dass in s-
besondere Familien aus den Stadtbereichen Mitte -Nord, Altstadt und Mitte -Süd diese Kita g ut und 
zeitnah erreichen können. Daher sollen die hier geschaffenen Plätze für die Versorgung der Betreu-
ungsbedarfe im Bezirk Mitte bereitgestellt werden. 
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten im Bezirk Mitte bei gleich 
bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne B e-
rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 40,5% für die u3 -Kinder und auf 109,8  % für die ü3 -
Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
Die Errichtung dieser Kita dient damit sowohl dem notwendigen ü3 -Ausbau, als auch der Schaffung 
von zusätzlichen Plätzen im Bereich der u3-Kinder. 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kind ertageseinrichtung wird als 8 -Gruppen-Einrichtung in den Räumen der ehemaligen 
Wartburg-Hauptschule mit 44 u3-Plätzen und 96 - 106 ü3-Plätzen errichtet. Ein Raumprogramm und 
ein Lageplan sind beigefügt.  
 
Im Rahmen eines durch das Amt für Immobilienmanagem ent ausgeführten Investorenauswahlverfah-
rens wird ein Investor ermittelt, welcher das Gesamtgelände überplant (V/1096/2017). Vorgesehen ist

- 4 - 
V/0010/2018 
ein Nutzungsmix aus Wohnen, Kita  und ergänzender Dienstleistung s- bzw. Büronutzung. Die G e-
samtplanung soll die Realisierung einer achtgruppigen Kita beinhalten.  
Sofern eine Investor eine Nutzungskonzept mit sieben Kitagruppen vorlegt, das von der Jury als g e-
eignet erachtet und vom Rat der Stadt Münster getragen wird, ist eine Realisierung dieser Option  
möglich. Dementsprechend ist die Reduzierung der Kosten für die Ausstattung der Kita um 60.000 
Euro vorzunehmen.   
 
Die mit der Vorlage V/0389/2017 beschlossene 3 -Gruppen-Interimskita wird die Räume der ehemal i-
gen Wartburg -Hauptschule mit der Fertigstellung der dauerhaf ten Einrichtung an der Hüfferstraße 
voraussichtlich im Sommer 2019 verlassen.   
Für die Errichtung der dauerhaften 8 -Gruppen-Kita durch einen Investor wird das Gebäude an der 
Von-Esmarch-Straße 15 frei gezogen. Die Verwaltung wird dem Investor empfehlen , bauliche Ele-
mente der Interimskita zu übernehmen und die Kosten an die Stadt Münster zu erstatten.  
 
3.   Trägerschaftsvergabe an die Stadt Münster  
 
Mit der 8-Gruppen-Kita in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule werden insbesondere zum bedarfs-
gerechten Ausbau für den Stadtbezirk Mitte Betreuungsplätze geschaffen. 
Um eine bessere Steuerung bei der Aufnahme und Belegung von Plätzen im Stadtbereich Mitte zu 
gewährleisten und ggf. sehr kurzfristig auf sich ändernde Bedarfe reagieren  zu können, ist eine stä d-
tische Trägerschaft vorteilhaft. 
 
Im Bezirk Mitte sind nur vereinzelt städtische Kindertageseinrichtungen verortet, sodass die Träge r-
pluralität im Stadtteil und im Bezirk sichergestellt werden kann. 
 
Die bestehenden Ausbauplanungen (sh. Kindertagesbetreuung sbericht 2017) verdeutlichen, dass in 
den kommenden Jahren eine Vielzahl von neuen Einrichtungen entstehen werden. 
Im Jahr 2017 wurden acht Trägerschaften vergeben, in 2018 werden voraussichtlich neun weitere 
Trägerschaften ausgeschrieben. Die ersten Ausschreibungen werden ab März 2018 erfolgen. 
Zur Trägervergabe sind umfangreiche Ausschreibungsverfahren vorgesehen, die in der Regel von der 
Ausschreibung bis zur Beschlussfassung ca. 4-5 Monate dauern.  
Aufgrund dieser Vielzahl von weiteren Trägerausschreibu ngen stellt es eine Herausforderung für alle 
freien Träger in Münster dar. Die Stadt Münster möchte sich ebenfalls an dieser Herausforderung 
beteiligen.  
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3- 
Kinder in Mitte geschaffen.   
Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die 
Mitte erforderlich. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Raumprogramm 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 29.06.2017
Notizen:
© Stadt Münster
H 5757 603
R 403 256
R 404 515
H 5758 423
0 50 100
Meter

Anlage 1 Raumprogramm

2031 Zeichen

Raumprogramm: 
 dauerhafte Kita in der ehemaligen Wartburghauptschule 
Entwurf für eine 8-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
4x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 
2 – 6 Jahren 
2x GIIb/c: = 10 Kinder im Alter von 
0 - 3 Jahren 
2x GIIIb/c = 25 Kinder im Alter von 
3 – 6 Jahren 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben. 
Geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich. 
 Mietvoraussetzungen: 
10,52 € im KiTa-Jahr 2017/2018 
(jhrl. Steigerung = + 1,5 %) 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 1.430 qm 
(6 x 185 qm + 2 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 180.523,20 € 
(10,52 x 1.430 x 12) 
 
     
A1 Gruppenraum 8 45 360   
A2 Nebenraum 8 18 144   
A3 Wasch-/WC 8 12 96  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 7    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 8 6 48   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 20 80   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 5 18 90   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 3 20 60   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    946   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 38 38   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 30 30   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    103   
Kindertageseinrichtung gesamt 1.049 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca.381 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
2.400 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 29.05.2017

Beratungsverlauf (4)

18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 22.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hüfferstraße
  • Von-Esmarch-Straße 15

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Details

Aktenzeichen
V/0010/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37