V/0010/2018
Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in Sentrup als Kindertageseinrichtung
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Beschlussvorlage
10592 Zeichen
V/0010/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Nutzung der ehemaligen Wartburg-Hauptschule in Sentrup als Kindertageseinrichtung Beratungsfolge 18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit acht Gruppen in den Räumen der ehemaligen Wartburg-Hauptschule an der Von-Esmarch- Straße 15 in Sentrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsange- bote für den Bezirk Mitte zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur ge- plant ist 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 140 - 150 Plätze umfasst, davon 44 u3-Plätze und 96 bis 106 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich in 2021 erfolgen. 3. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen noch zu benennenden Investor vorbehaltlich der Beschlussfassung der politischen Gremien zur Vermarktung der Liegen- Vorlagen-Nr.: V/0010/2018 Auskunft erteilt: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5768 E-Mail: Tigger@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0010/2018 schaft ehemalige Wartburg-Hauptschule (aktuelle Vorlage V/1096/2017, Amt für Immobili- enmanagement). 4. Die Übertragung der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung erfolgt an die Stadt Münster. Es ist vorgesehen, dass der Investor die Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Mietpau- schalen an die Stadt Münster vermietet. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „ExtraZeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 480.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für d ie Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung red u- zieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Der Personalbedarf sowie die entsprechenden Personalkosten werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage beschlossen. Den ab 2022 anfallenden Kosten stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 489.750 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 228.500 € gegenüber. Für das Jahr 2021 fallen ab August anteili- ge Kosten für fünf Monate an (Beträge siehe Tabelle). III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2021 480.000 Zuschuss an den Träger Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2021 2022 ff 202.800 489.750 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2021 2022 ff. 95.200 228.500 Elternbeiträge (Kita) Zeile 11 Personalkosten 2021 2022 ff. Werden mit separater Vor- lage beschlos- sen *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur - 3 - V/0010/2018 Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Bereich Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 39,1% (1.292 Plätze für 3.302 Kinder). Für die ü3 -Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 103,2 % (2.328 Plätze für 2.256 Kinder). Damit liegen beide Versorgungsquoten unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist im Bezirk Mitte bis zum Jahr 2020 mit einem Zuwachs von 180 ü3-Kindern gegenüber den heutigen Kinderzahlen zu rechnen. Die Zahl der u3-Kinder wird in der Innenstadt gemäß der Prognose konstant hoch bleiben. Diese Entwicklungen lösen Betreuungs- bedarfe aus, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen in der Innenstadt abgedeckt werden kön- nen. Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertages- einrichtungen, abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen , er- forderlich. Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell auch nach intensiver Suche durch die Verwaltung keine geeigne- ten liegenschaftlichen Optionen für den vollumfänglichen und bedarfsgerechten Ausbau von Betre u- ungsplätzen zur Verfügung. Der Kitastandort in der ehemaligen Wartburg -Hauptschule an der Von -Esmarch-Straße 15 befindet sich im Stadtteil Sentrup an der Nahtstelle zur Innenstadt. Die Anbindung der Kita zum Bezirk Mitte ist durch die günstige Lage in unmittelbarer Nähe zum Coesfelder Kre uz optimal gegeben, so dass in s- besondere Familien aus den Stadtbereichen Mitte -Nord, Altstadt und Mitte -Süd diese Kita g ut und zeitnah erreichen können. Daher sollen die hier geschaffenen Plätze für die Versorgung der Betreu- ungsbedarfe im Bezirk Mitte bereitgestellt werden. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten im Bezirk Mitte bei gleich bleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne B e- rücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 40,5% für die u3 -Kinder und auf 109,8 % für die ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3- Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Die Errichtung dieser Kita dient damit sowohl dem notwendigen ü3 -Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der u3-Kinder. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kind ertageseinrichtung wird als 8 -Gruppen-Einrichtung in den Räumen der ehemaligen Wartburg-Hauptschule mit 44 u3-Plätzen und 96 - 106 ü3-Plätzen errichtet. Ein Raumprogramm und ein Lageplan sind beigefügt. Im Rahmen eines durch das Amt für Immobilienmanagem ent ausgeführten Investorenauswahlverfah- rens wird ein Investor ermittelt, welcher das Gesamtgelände überplant (V/1096/2017). Vorgesehen ist - 4 - V/0010/2018 ein Nutzungsmix aus Wohnen, Kita und ergänzender Dienstleistung s- bzw. Büronutzung. Die G e- samtplanung soll die Realisierung einer achtgruppigen Kita beinhalten. Sofern eine Investor eine Nutzungskonzept mit sieben Kitagruppen vorlegt, das von der Jury als g e- eignet erachtet und vom Rat der Stadt Münster getragen wird, ist eine Realisierung dieser Option möglich. Dementsprechend ist die Reduzierung der Kosten für die Ausstattung der Kita um 60.000 Euro vorzunehmen. Die mit der Vorlage V/0389/2017 beschlossene 3 -Gruppen-Interimskita wird die Räume der ehemal i- gen Wartburg -Hauptschule mit der Fertigstellung der dauerhaf ten Einrichtung an der Hüfferstraße voraussichtlich im Sommer 2019 verlassen. Für die Errichtung der dauerhaften 8 -Gruppen-Kita durch einen Investor wird das Gebäude an der Von-Esmarch-Straße 15 frei gezogen. Die Verwaltung wird dem Investor empfehlen , bauliche Ele- mente der Interimskita zu übernehmen und die Kosten an die Stadt Münster zu erstatten. 3. Trägerschaftsvergabe an die Stadt Münster Mit der 8-Gruppen-Kita in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule werden insbesondere zum bedarfs- gerechten Ausbau für den Stadtbezirk Mitte Betreuungsplätze geschaffen. Um eine bessere Steuerung bei der Aufnahme und Belegung von Plätzen im Stadtbereich Mitte zu gewährleisten und ggf. sehr kurzfristig auf sich ändernde Bedarfe reagieren zu können, ist eine stä d- tische Trägerschaft vorteilhaft. Im Bezirk Mitte sind nur vereinzelt städtische Kindertageseinrichtungen verortet, sodass die Träge r- pluralität im Stadtteil und im Bezirk sichergestellt werden kann. Die bestehenden Ausbauplanungen (sh. Kindertagesbetreuung sbericht 2017) verdeutlichen, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl von neuen Einrichtungen entstehen werden. Im Jahr 2017 wurden acht Trägerschaften vergeben, in 2018 werden voraussichtlich neun weitere Trägerschaften ausgeschrieben. Die ersten Ausschreibungen werden ab März 2018 erfolgen. Zur Trägervergabe sind umfangreiche Ausschreibungsverfahren vorgesehen, die in der Regel von der Ausschreibung bis zur Beschlussfassung ca. 4-5 Monate dauern. Aufgrund dieser Vielzahl von weiteren Trägerausschreibu ngen stellt es eine Herausforderung für alle freien Träger in Münster dar. Die Stadt Münster möchte sich ebenfalls an dieser Herausforderung beteiligen. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder in Mitte geschaffen. Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sind weitere Planungen für die Mitte erforderlich. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Raumprogramm Anlage 2: Lageplan
Anlage 2 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 29.06.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5757 603 R 403 256 R 404 515 H 5758 423 0 50 100 Meter
Anlage 1 Raumprogramm
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Raumprogramm:
dauerhafte Kita in der ehemaligen Wartburghauptschule
Entwurf für eine 8-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
4x GIb/c = 20 Kinder im Alter von
2 – 6 Jahren
2x GIIb/c: = 10 Kinder im Alter von
0 - 3 Jahren
2x GIIIb/c = 25 Kinder im Alter von
3 – 6 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben.
Geringe
Raumreduzierungen sind
möglich.
Mietvoraussetzungen:
10,52 € im KiTa-Jahr 2017/2018
(jhrl. Steigerung = + 1,5 %)
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 1.430 qm
(6 x 185 qm + 2 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 180.523,20 €
(10,52 x 1.430 x 12)
A1 Gruppenraum 8 45 360
A2 Nebenraum 8 18 144
A3 Wasch-/WC 8 12 96 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 7 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 8 6 48
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 20 80
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 5 18 90
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 3 20 60
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
946
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 38 38
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 30 30
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
103
Kindertageseinrichtung gesamt 1.049
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca.381 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
2.400
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 29.05.2017
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hüfferstraße
- Von-Esmarch-Straße 15
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Details
- Aktenzeichen
- V/0010/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37