V/0671/2009
Abfallgebühren 2010
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Anlagen 1 - 3
16788 Zeichen
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0671/2009 Abfallsammlung Hausmüll Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung (ohne Bioabfall und Duale Systeme) 2010 2009 Kosten Materialkosten 1.658.000,00 € 1.823.000,00 € -165.000,00 € 1.866.057,88 € Treibstoffe, Schmiermittel 569.000,00 € 544.000,00 € 25.000,00 € 673.729,79 € Materiallagerentnahmen 133.000,00 € 168.000,00 € -35.000,00 € 92.910,44 € Materialdirektverbrauch 187.000,00 € 340.000,00 € -153.000,00 € 295.798,58 € Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Heizöl 5.000,00 € 5.000,00 € 0,00 € 5.362,61 € Kosten für bezogene Leistungen 764.000,00 € 766.000,00 € -2.000,00 € 798.256,46 € Personalkosten 5.238.000,00 € 5.731.000,00 € -493.000,00 € 5.476.257,73 € Abschreibungen 1.302.000,00 € 1.315.000,00 € -13.000,00 € 1.541.925,69 € Sonstige betriebliche Kosten 48.000,00 € 50.000,00 € -2.000,00 € 28.873,87 € Kalkulatorische Verzinsung 502.000,00 € 0,00 € 502.000,00 € 460,58 € Kraftfahrzeugsteuern 22.000,00 € 38.000,00 € -16.000,00 € 25.264,20 € Verwertungskosten Hausmülleinsammlung 14.364.000,00 € 14.788.000,00 € -424.000,00 € 13.540.403,39 € Inanspruchnahme Werkstatt 441.000,00 € 421.000,00 € 20.000,00 € 426.504,85 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 2.475.000,00 € 2.589.000,00 € -114.000,00 € 2.298.114,16 € Summe Kosten 26.050.000,00 € 26.755.000,00 € -705.000,00 € 25.203.862,35 € Erträge Gebühr für Behältertransport -1.000,00 € 0,00 € -1.000,00 € 0,00 € Gebühr für Tonnenschlösser -25.000,00 € 0,00 € -25.000,00 € 0,00 € Gebühr für Behältertausch -22.000,00 € -24.000,00 € 2.000,00 € -60.541,54 € Erträge aus Nebengeschäft Sammlung/Transport v. Abfällen -331.000,00 € -403.000,00 € 72.000,00 € -861.565,46 € Zinserträge -65.000,00 € -425.000,00 € 360.000,00 € -60.018,89 € Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse -7.000,00 € -3.418.000,00 € 3.411.000,00 € -1.169.265,57 € Sonstige betriebliche Erträge -207.000,00 € -250.000,00 € 43.000,00 € -424.913,30 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -671.000,00 € -603.000,00 € -68.000,00 € -553.385,25 € Summe der sonstigen Erträg e -1.329.000,00 € -5.123.000,00 € 3.794.000,00 € -3.129.690,01 € Umlagefähige Kosten: 24.721.000,00 € 21.632.000,00 € Ertäge aus Grundgebühren: 5.796.000,00 € 4.800.000,00 € verbleibende umlagefähige Kosten: 18.925.000,00 € 16.832.000,00 € geschätztes Gesamtlitervolumen Restabfallbehälter: 5.708.534 Liter 5.660.730,00 € Leistungspreis je Liter/Woche: 3,32 € 2,97 € Subventionierung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NW: 488.000,00 € 333.000,00 € Ertäge aus Restabfallbehältergebühren: 19.413.000,00 € 17.165.000,00 € zu veranlagende Leistungsgebühr je Liter/Woche: 3,40 € 3,03 € Rechnungserg. 2008 Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0671/2009 Art der Leistung Anzahl Leistungen 2009 Differenz Anzahl Leistungen 2010 (geschätzt) Gefäß- volumen Liter Derzeitige Gebührensätze Gebühren- aufkommen ohne Anhebung Neu festzusetzende Gebührensätze Gebühren- aufkommen einschließlich Anhebung Restmüll 35 l 100 0 0 0 0 105,96 € - € 118,92 € - € wöchentlich 60 l 101 5 0 5 300 181,80 € 909,00 € 204,00 € 1.020,00 € 90 l 111 1 0 1 90 272,64 € 272,64 € 306,00 € 306,00 € 120 l 121 81 1 82 9840 363,60 € 29.815,20 € 408,00 € 33.456,00 € 240 l 131 126 -2 124 29760 727,20 € 90.172,80 € 816,00 € 101.184,00 € 660 l 171 188 -13 175 115500 1.999,80 € 349.965,00 € 2.244,00 € 392.700,00 € 770 l 181 9 1 10 7700 2.333,04 € 23.330,40 € 2.617,92 € 26.179,20 € 1.100 l 211 637 -15 622 684200 3.333,00 € 2.073.126,00 € 3.739,92 € 2.326.230,24 € Restmüll Gewerbe 60 l 0 0 0 0 145,44 € - € 163,20 € - € wöchentlich 120 l 123 26 1 27 3240 290,88 € 7.853,76 € 326,40 € 8.812,80 € 240 l 133 93 -1 92 22080 581,76 € 53.521,92 € 652,80 € 60.057,60 € 660 l 274 118 3 121 79860 1.599,84 € 193.580,64 € 1.795,20 € 217.219,20 € 770 l 276 4 0 4 3080 1.866,48 € 7.465,92 € 2.094,36 € 8.377,44 € 1.100 l 278 413 1 414 455400 2.666,40 € 1.103.889,60 € 2.991,96 € 1.238.671,44 € Restmüll 35 l 190 13605 37 13642 238735 52,92 € 721.934,64 € 59,40 € 810.334,80 € 14 - täglich 60 l 191 13589 69 13658 409740 90,84 € 1.240.692,72 € 102,00 € 1.393.116,00 € 90 l 192 5366 47 5413 243585 136,32 € 737.900,16 € 153,00 € 828.189,00 € 120 l 193 12961 11 12972 778320 181,80 € 2.358.309,60 € 204,00 € 2.646.288,00 € 240 l 194 8420 -7 8413 1009560 363,60 € 3.058.966,80 € 408,00 € 3.432.504,00 € 660 l 195 656 2 658 217140 999,84 € 657.894,72 € 1.122,00 € 738.276,00 € 770 l 196 78 2 80 30800 1.166,52 € 93.321,60 € 1.308,96 € 104.716,80 € 1.100 l 197 992 9 1001 550550 1.666,44 € 1.668.106,44 € 1.869,96 € 1.871.829,96 € Restmüll Gewerbe 35 l 142 74 11 85 1488 42,36 € 3.600,60 € 47,52 € 4.039,20 € 14 - täglich 60 l 143 84 7 91 2730 72,72 € 6.617,52 € 81,60 € 7.425,60 € 90 l 144 35 4 39 1755 109,08 € 4.254,12 € 122,40 € 4.773,60 € 120 l 124 269 15 284 17040 145,44 € 41.304,96 € 163,20 € 46.348,80 € 240 l 134 543 45 588 70560 290,88 € 171.037,44 € 326,40 € 191.923,20 € 660 l 275 217 6 223 73590 799,92 € 178.382,16 € 897,60 € 200.164,80 € 770 l 277 15 -2 13 5005 933,24 € 12.132,12 € 1.047,12 € 13.612,56 € 1.100 l 279 362 -7 355 195250 1.333,20 € 473.286,00 € 1.495,92 € 531.051,60 € Restmüll 120 l 120 1 0 1 240 727,20 € 727,20 € 816,00 € 816,00 € 2 x wöchentlich 240 l 132 2 0 2 960 1.454,40 € 2.908,80 € 1.632,00 € 3.264,00 € 660 l 172 17 13 30 39600 3.999,60 € 119.988,00 € 4.488,00 € 134.640,00 € 770 l 182 2 1 3 4620 4.666,20 € 13.998,60 € 5.235,96 € 15.707,88 € 1.100 l 212 90 27 117 257400 6.666,00 € 779.922,00 € 7.479,96 € 875.155,32 € Restmüll Gewerbe 240 l 135 15 2 17 8160 1.163,52 € 19.779,84 € 1.305,60 € 22.195,20 € 2 x wöchentlich 660 l 280 18 3 21 27720 3.199,68 € 67.193,28 € 3.590,40 € 75.398,40 € 770 l 282 5 0 5 7700 3.732,96 € 18.664,80 € 4.188,72 € 20.943,60 € 1.100 l 284 140 4 144 316800 5.332,80 € 767.923,20 € 5.983,92 € 861.684,48 € Restmüll 660 l 173 0 0 0 0 5.999,40 € - € 6.732,00 € - € 3 x wöchentlich 770 l 183 0 0 0 0 6.999,24 € - € 7.854,00 € - € 1.100 l 213 0 0 0 0 9.999,00 € - € 11.220,00 € - € Restmüll Gewerbe 660 l 281 3 -1 2 3960 4.799,52 € 9.599,04 € 5.385,60 € 10.771,20 € 3 x wöchentl. 770 l 283 1 0 1 2310 5.599,44 € 5.599,44 € 6.283,20 € 6.283,20 € 1.100 l 285 21 -7 14 46200 7.999,20 € 111.988,80 € 8.976,00 € 125.664,00 € Restmüll Gewerbe 660 l 289 1 2 3 5940 6.399,36 € 19.198,08 € 7.180,80 € 21.542,40 € 4 x wöchentlich 770 l 0 0 0 0 7.465,92 € - € 8.377,56 € - € 1.100 l 0 0 0 0 10.665,60 € - € 11.967,96 € - € Summe Restmüll 4.628.640 Liter Summe: 19.412.873,52 € Summe Restmüll Gewerbe 1.079.894 Liter 19.413.000,00 € Alter Literpreis: 3,03 € Neuer Literpreis: 3,40 € Steigerung gegenüber Vorjahr in Prozent: 12,21% Durch Leistungsgebühren zu deckende Kosten gemäß Bedarfsberechnung (auf volle 1.000 Euro gerundet): Gefäß- volumen/ Schlüssel Seite 2 von 2 Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0671/2009 Abfallsammlung Biomüll Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2010 2009 2008 Kosten Materialkosten 461.000,00 € 340.000,00 € 121.000,00 € 202.476,19 € Treibstoffe, Schmiermittel 295.000,00 € 218.000,00 € 77.000,00 € 129.584,76 € Materiallagerentnahmen 69.000,00 € 51.000,00 € 18.000,00 € 30.371,43 € Materialdirektverbrauch 97.000,00 € 71.000,00 € 26.000,00 € 42.520,00 € Kosten für bezogene Leistungen 28.000,00 € 14.000,00 € 14.000,00 € 14.485,96 € Personalkosten 1.973.000,00 € 1.510.000,00 € 463.000,00 € 1.575.518,56 € Abschreibungen 402.000,00 € 258.000,00 € 144.000,00 € 260.520,09 € Sonstige betriebliche Kosten 2.000,00 € 0,00 € 2.000,00 € 0,00 € Kalkulatorische Verzinsung 261.000,00 € 0,00 € 261.000,00 € 0,00 € Kraftfahrzeugsteuern 7.000,00 € 5.000,00 € 2.000,00 € 4.938,90 € Verwertungskosten Biomüll 3.964.000,00 € 4.146.000,00 € -182.000,00 € 3.833.774,77 € Inanspruchnahme Werkstatt 101.000,00 € 83.000,00 € 18.000,00 € 83.705,88 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 1.027.000,00 € 800.000,00 € 227.000,00 € 893.706,33 € Summe Kosten 8.226.000,00 € 7.156.000,00 € 1.070.000,00 € 6.869.126,68 € Erträge Gebühreneinnahme Biofilterdeckel -36.000,00 € -35.300,00 € -700,00 € -35.940,40 € Gebühreneinnahme Behältertausch -2.000,00 € 0,00 € -2.000,00 € 0,00 € Gebühreneinnahme Tonnenschloss -1.000,00 € 0,00 € -1.000,00 € 0,00 € Zinserträge -5.000,00 € 0,00 € -5.000,00 € 0,00 € Verkaufserlöse Grünabfallsack -43.000,00 € 0,00 € -43.000,00 € 0,00 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der sonstigen Erträg e -87.000,00 € -35.300,00 € -700,00 € -35.940,40 € Umlagefähige Kosten: 8.139.000,00 € 7.120.000,00 € geschätztes Gesamtlitervolumen Bioabfallbehälter: 2.834.130 Liter 2.827.865 Liter Leistungspreis je Liter/Woche: 2,87 € 2,52 € Subventionierung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NW: -488.000,00 € -333.000,00 € Erträge aus Bioabfallbehältergebühren: 7.651.000,00 € 6.787.000,00 € zu veranlagende Leistungsgebühr je Liter/Woche: 2,70 € 2,40 € Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0671/2009 Art der Leistung Anzahl Leistungen 2009 Differenz Anzahl Leistungen 2010 (geschätzt) Gefäß- volumen Liter Derzeitige Gebührensätze Gebühren- aufkommen ohne Anhebung Neu festzusetzende Gebührensätze Gebühren- aufkommen einschließlich Anhebung Biomüll 35 l 105 17533 173 17706 619710 84,00 € 1.487.304,00 € 94,44 € 1.672.154,64 € wöchentlich 60 l 106 10458 20 10478 628680 144,00 € 1.508.832,00 € 162,00 € 1.697.436,00 € 90 l 107 3301 1 3302 297180 216,00 € 713.232,00 € 243,00 € 802.386,00 € 120 l 108 5265 -7 5258 630960 288,00 € 1.514.304,00 € 324,00 € 1.703.592,00 € 240 l 109 2741 -1 2740 657600 576,00 € 1.578.240,00 € 648,00 € 1.775.520,00 € Summe Bio 2.834.130 Liter Summe: 7.651.088,64 € 7.651.000,00 € Alter Literpreis: 2,40 € Neuer Literpreis: 2,70 € Steigerung gegenüber Vorjahr in Prozent: 12,50% Gefäß- volumen/ Schlüssel Durch Leistungsgebühren zu deckende Kosten gemäß Bedarfsberechnung (auf volle 1.000 Euro gerundet): Seite 2 von 2 Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0671/2009 Abfallverwertung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung (ohne Bioabfall) 2010 2009 Kosten Materialkosten 14.240.000,00 € 15.881.000,00 € -1.641.000,00 € 13.802.077,72 € Treibstoffe, Schmiermittel 75.000,00 € 162.000,00 € -87.000,00 € 161.659,36 € Materiallagerentnahmen 5.000,00 € 15.000,00 € -10.000,00 € 3.784,96 € Materialdirektverbrauch 331.000,00 € 519.000,00 € -188.000,00 € 391.128,01 € Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Heizöl 190.000,00 € 330.000,00 € -140.000,00 € 269.644,05 € Kosten für bezogene Leistungen 13.639.000,00 € 14.855.000,00 € -1.216.000,00 € 12.975.861,34 € Personalkosten 624.000,00 € 852.000,00 € -228.000,00 € 825.639,14 € Abschreibungen 877.000,00 € 1.038.000,00 € -161.000,00 € 1.116.138,90 € Sonstige betriebliche Kosten 2.277.000,00 € 2.377.000,00 € -100.000,00 € 2.818.476,53 € Kalkulatorische Verzinsung 598.000,00 € 0,00 € 598.000,00 € 0,00 € Kraftfahrzeugsteuern 5.000,00 € 5.000,00 € 0,00 € 3.925,31 € Inanspruchnahme Werkstatt 20.000,00 € 17.000,00 € 3.000,00 € 20.856,64 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 1.456.000,00 € 1.471.000,00 € -15.000,00 € 1.499.049,78 € Summe Kosten 20.097.000,00 € 21.641.000,00 € -1.544.000,00 € 20.086.164,02 € Erträge Erträge aus Nebengeschäften / Entgelte -358.000,00 € -494.000,00 € 136.000,00 € -1.229.476,24 € Zinserträge -100.000,00 € 0,00 € -100.000,00 € 0,00 € Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Sonstige betriebliche Erträge -1.603.000,00 € -2.762.000,00 € 1.159.000,00 € -1.680.075,50 € Verwertungserlöse Straßenkehricht -920.000,00 € -920.000,00 € 0,00 € -908.445,04 € Verwertungserlöse Containerdienst -1.223.000,00 € -991.000,00 € -232.000,00 € -1.126.521,86 € Verwertungserlöse Hausmülleinsammlung -14.364.000,00 € -15.358.000,00 € 994.000,00 € -16.247.656,30 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -245.000,00 € -250.000,00 € 5.000,00 € -206.982,40 € Summe der sonstigen Erträge -18.813.000,00 € -20.775.000,00 € 1.962.000,00 € -21.399.157,34 € Umlagefähige Kosten 20.097.000,00 € 21.641.000,00 € -1.544.000,00 € 20.086.164,02 € abzüglich sonstige Erträge -18.813.000,00 € -20.775.000,00 € 1.962.000,00 € -21.399.157,34 € Gebührenbedarf 1.284.000,00 € 866.000,00 € 418.000,00 € -1.312.993,32 € Rechnungserg. 2008 Seite 1 von 2 Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0671/2009 Abfalldeponierung/Abfallverwertung Vorausschätzung der Gebühren durch Drittanlieferungen für das Jahr 2010 Abfallart geschätzte Menge in t 2009 Gebühr für 2009 Euro/t geschätzte Menge in t 2010 Gebühr für 2010 Euro/t Gebühren- volumen 2010 Euro I. Gebühren 1. Asbestabfälle 217 t 230,00 € 250 t 230,00 € 57.500,00 € 2. Krankenhausabfälle 2.051 t 195,00 € 3.000 t 180,00 € 540.000,00 € 3. Gewerbeabfälle 1.652 t 230,00 € 1.882 t 230,00 € 432.860,00 € 4. Gewerbeabfälle (Anlieferung AWM) 0 t 230,00 € 950 t 230,00 € 218.500,00 € 5. Baustellenrestabfälle 0 t 230,00 € 0 t 230,00 € 0,00 € 6. Sonstige Abfälle 0 t 230,00 € 0 t 230,00 € 0,00 € 7. Nachtspeichergeräte asbesthaltig 11 Stck 95,00 €/Stck 0 Stck 95,00 €/Stck 0,00 € 8. Nachtspeichergeräte nicht asbesthaltig 0 t 0,00 € 0 t 0,00 € 0,00 € 9. Bauschutt / Inertstoffe (Kleinmengenanlieferungen) 3.500 Stck 10,00 € 3.500 Stck 10,00 € 35.000,00 € Summe Anlieferung Dritter (auf volle TSD gerundet) 1.284.000,00 € Seite 2 von 2
V/0671/2009/1 erste Ergänzungsvorlage
6127 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Vorlagen-Nr.:
V/0671/2009/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Homann
Ruf:
Betrifft
Abfallgebühren 2010
Beratungsfolge
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlagen 1 bis 3 der Hauptvorlage).
2. Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird beschlossen
(Anlage 4 dieser Ergänzungsvorlage).
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Hausmüllsammlung 26.050.000 Euro (Anla-
ge 1 der Hauptvorlage ) und die Kosten der Bioabfallsammlung 8.226.000 Euro (Anlage 2 der
Hauptvorlage) betragen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Die Kosten der Hausmüllsammlung werden über Grundgebühren in Höhe von 5.796.000 Euro,
über Leistungsgebühren in Höhe von 19.413.000 Euro und durch sonstige Erträge in Höhe von
1.329.000 Euro gedeckt.
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 7.651.000 Euro
sowie aus 87.000 Euro sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern, Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ und Zinserträ-
gen getragen. Bei der Gebührenbemessung sollen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennt-
haltung und Verwertung geschaffen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, 488.000 Euro gem. § 9
Absatz 2 Landesabfallgesetz NW im Rahmen der Quersubventionierung mit über die Restmüllge-
bühr zu finanzieren, um damit die Akzeptanz zur Mülltrennung zu steigern und die Biotonne zu
nutzen. Die Gebühren für die Bioabfallgefäße sind aufgrund der Subventionierung um rd. 21 %
geringer als die der Hausmülltonne.
60 52 20
E-Mail:
HomannG@awm.stadt-muenster.de
Datum:
09.12.2009
V/0671/2009/1
- 2 -
V/0671/2009/1
Begründung:
Der Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat in seiner Sitzung am
08.12.2009 folgenden vom Beschlussvorschlag der ursprünglichen Vorlage abweichenden
Beschluss gefasst:
„Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird mit
folgender Ergänzung beschlossen (Anlage 4):
Artikel 1
2. In Ziff. 1.2 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt:
je Restmüllbehälter, 14-tägliche Abfuhr
1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Abfallsatzung) 35 l / 2 29,64 € / a
(...)
je Biotonne, wöchentliche Abfuhr
1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Abfallsatzung) 35 l / 2 47,16 € / a
(...)“
Durch diese Änderung wird zwingend erforderlich, Ziffer 6 der Änderungssatzung ersatzlos
zu streichen:
„6. In Ziff. 1.8 wird folgender Satz hinzugefügt:
Für Restmüll- oder Biobehälter nach § 8 Absatz 2 Satz 3 Abfallsatzung wird gegenüber
der unter Ziffer 1.2 genannten Gebühr ein Abschlag von 50 % gewährt.“
Die Änderungssatzung (Anlage 4 der Hauptvorlage) ist in der aktualisierten Fassung beige-
fügt.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlage: Änderungssatzung
Anlage 4
zur Ratsvorlage V/0671/2009/1. Erg.
Satzung zur Änderung der
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV
NW S. 666 / SGV NW 2023), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW 610) und des § 9 Abs.
1 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV NW S. 250 /
SGV NW 74) in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster - jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif zur Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert:
1. In Ziff. 1.1 Satz 1 wird der Betrag „30,00 €“ ersetzt durch den Betrag „36,00 €“
2. In Ziff. 1.2 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt:
je Restmüllbehälter, 14-tägliche Abfuhr
1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Ab fallsatzung) 35 l / 2 29,64 € / a
3 5 l 5 9 , 4 0 € / a
60 l 102,00 € / a
90 l 153,00 € / a
120 l 204,00 € / a
240 l 408,00 € / a
660 l 1.122,00 € / a
770 l 1.308,96 € / a
1.100 l 1.869,96 € / a
je Biotonne, wöchentliche Abfuhr
1 Person / Grundstück (§ 8 Absatz 2 Satz 3 Ab fallsatzung) 35 l / 2 47,16 € / a
3 5 l 9 4 , 4 4 € / a
60 l 162,00 € / a
90 l 243,00 € / a
120 l 324,00 € / a
240 l 648,00 € / a
3. In Ziff. 1.3 werden folgende Gebührensätze geändert:
A b f a l l s a c k f ü r R e s t m ü l l 6 , 0 0 €
Anlieferung von 90 Liter losem Restmüll auf den Recyclinghöfen 4,00 €
4. Ziff. 1.4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Soweit die Entleerung der Abfallbehälter regelmä ßig wöchentlich oder mehrmals wöchentlich er-
folgt, werden die entsprechenden mehrfachen Gebühren erhoben.
- 2 -
5. Ziff. 1.6 wird wie folgt neu gefasst:
Bei einem Transportweg der Großbehälter (660 l, 770 l oder 1.100 l) von über 15 m sind je Behälter
jährlich folgende Gebühren zu entrichten: Für eine Transportstrecke
bis 30 m im 14-täglichen Abfuhrintervall 72,00 €
bis 50 m im 14-täglichen Abfuhrintervall 144,00 €
Soweit die Leerung wöchentlich oder mehrmals wöchentlich erfolgt, werden die entsprechenden
mehrfachen Gebühren erhoben.
6. Ziff. 3.2 Krankenhausabfälle 180,00 € / t
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Beschlussvorlage
11702 Zeichen
V/0671/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Abfallgebühren 2010
Beratungsfolge
01.12.2009 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
08.12.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlagen 1 bis 3).
2. Die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Münster“ wird beschlossen
(Anlage 4).
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Hausmüllsammlung 26.050.000 Euro (Anla-
ge 1) und die Kosten der Bioabfallsammlung 8.226.000 Euro (Anlage 2) betragen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Die Kosten der Hausmüllsammlung werden über Grundgebühren in Höhe von 5.796.000 Euro,
über Leistungsgebühren in Höhe von 19.413.000 Euro und durch sonstige Erträge in Höhe von
1.329.000 Euro gedeckt.
Die Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 7.651.000 Euro
sowie aus 87.000 Euro sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern, Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ und Zinserträ-
gen getragen. Bei der Gebührenbemessung sollen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennt-
haltung und Verwertung geschaffen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, 488.000 Euro gem. § 9
Absatz 2 Landesabfallgesetz NW im Rahmen der Quersubventionierung mit über die Restmüllge-
bühr zu finanzieren, um damit die Akzeptanz zur Mülltrennung zu steigern und die Biotonne zu
nutzen. Die Gebühren für die Bioabfallgefäße sind aufgrund der Subventionierung um rd. 21 %
geringer als die der Hausmülltonne.
Vorlagen-Nr.:
V/0671/2009
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
20.11.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0671/2009
Begründung:
Abfallsammlung
Die Grundgebühr steigt von 30 Euro um 20% auf 36 Euro. Der Gebührensatz für die Abfuhr von
Restabfallgefäßen wird von 3,03 Euro je Liter Gefäßvolumen um 12,2% auf 3,40 Euro angehoben
und die Gebühr für die Abfuhr von Bioabfällen verändert sich von 2,40 Euro je Liter Gefäßvolumen
um 12,5 % auf 2,70 Euro.
Bezogen auf das Gesamtgebührenvolumen steigt die Gebühr von 28.788.000 Euro um 14,15 %
auf 32.860.000 Euro.
Nicht mehr vorhandene Mittel aus Gebührenüberschüssen, die kompensatorisch – zuletzt mit
3.418.000 Euro – eingesetzt wurden, führen zu einem Anstieg in Höhe von 11,84 %.
Darüber hinaus wird in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung und auf ausdrücklichen Hinweis
der Gemeindeprüfungsanstalt sowie der Kommunalaufsicht eine kalkulatorische Verzinsung in
Höhe von 7 Prozent in die Gebührenkalkulation eingestellt mit dem Ziel, das zur Verfügung gestell-
te städtische Kapital angemessen zu verzinsen und die betriebseigene Eigenkapitalausstattung zu
stärken. Die Einführung einer kalkulatorischen Verzinsung führt insgesamt zu Mehrkosten in Höhe
von 1.361.000 Euro (+ 4,73 %), die sich auf die Hausmüllkalkulation mit 502.000 Euro, auf die Bio-
abfallkalkulation mit 261.000 Euro und auf die Kalkulation der Deponierung und Verwertung mit
598.000 Euro auswirkt.
Einsparungen insbesondere bei den bezogenen Leistungen im Bereich der Abfallverwertungsanla-
gen mildern die Gebührensteigerung insgesamt ab (- 2,43 %).
Grundgebühr
Im Jahr 2004 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Abfallgebührenstruktur zu reformieren.
Hierbei sollten auch sozialverträgliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Dieser Vorgabe ent-
sprechend wurde neben der volumenabhängigen Behältergebühr die Einführung einer Grundge-
bühr beschlossen. Je höher der Anteil der Grundgebühr an den Gesamtgebühren ist, desto stärker
wirkt sich der sozialverträgliche Aspekt aus (V/0513/2004). Allerdings muss hierbei noch gewähr-
leistet bleiben, dass wirksame Anreize zur Müllvermeidung im Sinne des § 9 Landesabfallgesetz
NW bestehen bleiben. Die Anreizwirkung wird als gegeben angesehen, sofern die Grundgebühren
nicht mehr als 50 Prozent des in der Kommune vorwiegend vorgehaltenen Behälters betragen.
Diese Vorgabe ist im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt worden.
Es wird daher eine leicht überproportionale Erhöhung um 6 Euro auf insgesamt 36 Euro vorge-
schlagen.
Leistungsgebühr
In den Jahren 2003 und 2005 haben die AWM nacheinander die beiden Behandlungsstufen der
mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlage in Betrieb genommen. Hiermit wurde die
zwingende gesetzliche Vorgabe, keinen Abfall mehr unvorbehandelt abzulagern, umgesetzt. Wäh-
rend 2003 aufgrund der gestiegenen Kosten durch die Restabfallbehandlung im mechanischen
Anlagenteil die Gebühren erhöht wurden, sind die gestiegenen Kosten für die biologische Behand-
lungsstufe bisher noch nicht auf die Gebühren umgelegt worden. Grund hierfür waren unerwartete
Gebührenüberschüsse aufgrund der verspäteten Inbetriebnahme der Restabfallbehandlungsanla-
ge, die in den vergangenen Jahren aufgebraucht wurden. So konnte die eigentlich in 2005 fällige
Gebührenerhöhung bis jetzt verschoben werden.
- 3 -
V/0671/2009
Die Mittel aus der Auflösung der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen sind gesetzeskonform
dem Gebührenzahler innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bis zum Jahr 2009 zurückgegeben
worden und wirken sich deshalb ab der Kalkulation 2010 nicht mehr gebühren mindernd aus. Noch
im Planjahr 2009 war ein Betrag in Höhe von 3.418.000 Euro eingestellt, der jetzt über die Abfall-
gebühren refinanziert werden muss.
Im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Münster wurden vom vorsitzen-
den Richter Anregungen hinsichtlich künftiger Gebührenkalkulationen bezüglich der Kostenzuord-
nung für biologische Abfälle gegeben. Laut § 12 Absatz 4 der Abfallsatzung können nichtholzige
Pflanzenabfälle auch der Biotonne zugeführt werden. Die Anregungen wurden von den AWM auf-
gegriffen und in die Kalkulation 2010 eingearbeitet. Insbesondere wurden die Kosten für die
Sammlung und Verwertung der nicht holzigen Pflanzenabfälle aus der Hausmüllgebührenkalkulati-
on herausgezogen und der Biomüllkalkulation zugeschlagen. Dazu gehören die anteiligen Kosten
der Grünabfallsammlung aus der Sperrgutabfuhr, die anteiligen Kosten des Grünabfallsackes, die
anteiligen Kosten für die Sammlung von Grünabfällen auf den Recyclinghöfen sowie die anteiligen
Kosten der Grünabfallkompostierungsanlage. Einbezogen wurden auch erzielte Verkaufserlöse
des Grünabfallsackes sowie Zinserträge.
Die Erhöhung der Behältergebühren betrifft auch die Gebühr für den 90 L Restabfallsack. Sie wird
auf 6,00 Euro angehoben. Die Gebühr für die Anlieferung von 90 L losem Restmüll auf den Recyc-
linghöfen wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Transportgebühren
Für das Ziehen der vierrädrigen Restabfallbehälter vom Standplatz bis zum Fahrbahnrand sind
bisher zusätzliche Gebühren erhoben worden, wenn der Transportweg von 15 m überschritten
wurde. Die Gebühr war gestaffelt und betrug 10% der Behältergebühr je angefangene zusätzliche
5 m Wegstrecke. Die Kostenkalkulation des zusätzlichen Transportweges war im Verhältnis zur
kompletten Behältergebühr nicht mehr angemessen. Deshalb wird diese Gebühr ab 2010 neu ges-
taltet.
Mit der Kalkulation 2010 ist vorgesehen für die vierrädrigen Restabfallbehälter bei einem 14-
täglichen Abfuhrintervall ab dem sechzehnten Meter, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 72 Euro
zu nehmen. Sollte der Transportweg 30 Meter übersteigen, werden 144 Euro fällig. Transportwege
über 50 Meter werden nicht bedient. Wird häufiger abgefahren, erhöht sich die Gebühr entspre-
chend.
Die Veränderung hat keine Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation, da insgesamt weniger als 30
Behälter im Stadtgebiet Münster betroffen sind. Für die Nutzer wird die Neuregelung jedoch eine
Gebührenersparnis mit sich bringen.
Aballdeponierung und -verwertung
Mit einer Ausnahme bleiben die Gebühren für den Entsorgungsbereich konstant. Eingerechnete
Mehraufwendungen für die kalkulatorische Verzinsung in Höhe von 598.000 Euro sowie eine
schlechtere Ertragslage bei den sonstigen betrieblichen Erträgen – hierbei handelt es sich haupt-
sächlich um geringere Vermarktungserlöse für Papier und Schrott – werden durch Einsparungen
insbesondere bei den bezogenen Leistungen, aber auch durch Mehrerträge bei den gebühren-
pflichtigen Direktanlieferungen am Entsorgungszentrum Münster kompensiert.
Das Behandlungsentgelt für die Entsorgung von Krankenhausabfällen ist um 10 Euro gesunken,
so dass sich die Gebühr von 190 Euro/Tonne auf 180 Euro/Tonne verringert.
Alle anderen Gebührensätze verbleiben auf dem Niveau des Vorjahres.
- 4 -
V/0671/2009
Gebührenentwicklung
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2011 bis 2014 bei-
spielhaft dar.
Gebührenvorschau ab 2010 Geb.-
Planung
2010
Geb.-
Vorschau
2011
Geb.-
Vorschau
2012
Geb.-
Vorschau
2013
Geb.-
Vorschau
2014
1. Materialaufwendungen 19.920.000 € 20.272.000 € 20.633.000 € 21.002.000 € 21.380.000 €
2. Personalaufwendungen 8.278.000 € 8.526.000 € 8.782.000 € 9.045. 000 € 9.316.000 €
3. Abschreibungen 2.797.000 € 2.797.000 € 2.797.000 € 2.797. 000 € 2.797.000 €
4a. Lfd. Aufw. Für die Rekultivierung und
Nachsorge ZDM II nicht verfüllter Teil
529.000 € 529.000 € 529.0 00 € 529.000 € 529.000 €
4b. Lfd. Aufw. Für die Rekultivierung und
Nachsorge ZDM I und II verfüllter Teil
1.548.000 € 1.548.000 € 1.548.000 € 1.548. 000 € 1.548.000 €
4c. Sonstige betriebliche Aufwendungen 250.0 00 € 258.000 € 266.000 € 274.000 € 282.000 €
5. Kalkulatorische Verzinsung 1.361.0000 € 1. 361.000 € 1.361.000 € 1.361.000 € 1.361.000 €
6. Steuern 35.000 € 35.000 € 35. 000 € 35.000 € 35.000 €
7. Umlage der Verwaltungskosten 5.551.000 € 5.718.000 € 5.890.000 € 6.067.000 € 6.249.000 €
8. Werkstattkosten 575.000 € 592.000 € 610.000 € 628.000 € 647.000 €
Gesamtaufwand 40.844.000 € 41.636.000 € 42.451.000 € 43.286. 000 € 44.144.000 €
9. Umsatzerlöse und Nebengeschäfte 3.634.000 € 3.670.000 € 3.707.000 € 3.744.000 € 3.781.000 €
10. Innerbetriebliche Leistungsverrech-
nung
3.059.000 € 3.059.000 € 3.059.000 € 3.059. 000 € 3.059.000 €
11. Deponiegebühren 1.284.000 € 1.284.000 € 1.284.000 € 1.284. 000 € 1.284.000 €
12. Auflösung von Rückstellungen 7.000 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Gesamtertrag 7.984.000 € 8.013.000 € 8.050.000 € 8.087.000 € 8.124.000 €
13. Gesamtgebührenbedarf 32.860.00 0 € 33.623.000 € 34.401.000 € 35.199.000 € 36.020.000 €
14,14 % 2,32 % 2, 31 % 2,32 % 2,33 %
Die in den vergangenen Jahren gesetzeskonform und kompensatorisch zur Gebührenkonstanz
eingesetzten Mittel aus der Auflösung von Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen sind auf-
gebraucht und stehen fortan nicht mehr zur Verfügung. Voraussichtlich werden deshalb die Abfall-
gebühren jährlich um die prognostizierte Preissteigerungsrate in Höhe von rd. 2,5 % angehoben.
- 5 -
V/0671/2009
Übersicht über die Verwendung der Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden für die Gesamtleistung der Abfallwirtschaft in Münster erhoben. Dazu
gehören zahlreiche Leistungen, welche die Bürger kostenfrei in Anspruch nehmen sowie Vorleis-
tungen, die man auf den ersten Blick nicht wahrnimmt. Wofür die Abfallgebühren in Münster ver-
wendet werden, zeigt die Abbildung:
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen: Gebührenkalkulationen Hausmüll, Biomüll, Abfallverwertung; Änderungssatzung
Anlage 4
3545 Zeichen
Anlage 4
zur Ratsvorlage V/0671/2009
Satzung zur Änderung der
Abfallgebührensatzung der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV
NW S. 666 / SGV NW 2023), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW 610) und des § 9 Abs.
1 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.1988 (GV NW S. 250 /
SGV NW 74) in Verbindung mit der Abfallsatzung der Stadt Münster - jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührentarif zur Abfallgebührensatzung der Stadt Münster wird
wie folgt geändert:
(nachrichtlich: bisherige
Fassung)
1. In Ziff. 1.1 Satz 1 wird der Betrag „30,00 €“ ersetzt durch den
Betrag „36,00 €“
je Nutzungseinheit 30,00 €.
2. In Ziff. 1.2 werden die Gebührensätze wie folgt festgesetzt:
je Restmüllbehälter, 14-tägliche Abfuhr
3 5 l 5 9 , 4 0 € / a
60 l 102,00 € / a
90 l 153,00 € / a
120 l 204,00 € / a
240 l 408,00 € / a
660 l 1.122,00 € / a
770 l 1.308,96 € / a
1.100 l 1.869,96 € / a
je Biotonne, wöchentliche Abfuhr
3 5 l 9 4 , 4 4 € / a
60 l 162,00 € / a
90 l 243,00 € / a
120 l 324,00 € / a
240 l 648,00 € / a
52,92 € / a
90,84 € / a
136,32 € / a
181,80 € / a
363,60 € / a
999,84 € / a
1.166,52 € / a
1.666,44 € / a
84,00 € / a
144,00 € / a
216,00 € / a
288,00 € / a
576,00 € / a
3. In Ziff. 1.3 werden folgende Gebührensätze geändert:
A b f a l l s a c k f ü r R e s t m ü l l 6 , 0 0 €
Anlieferung von 90 Liter losem Restmüll auf den
Recyclinghöfen 4,00 €
5,00 €
3,50 €
4. Ziff. 1.4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Soweit die Entleerung der Abfallbehälter regelmäßig wöchentlich
oder mehrmals wöchentlich erfolgt, werden die entsprechenden
mehrfachen Gebühren erhoben.
Soweit die Entleerung der
Abfallbehälter regelmäßig
wöchentlich mehrmals er-
folgt, werden die entspre-
chenden mehrfachen Ge-
bühren erhoben.
- 2 -
5. Ziff. 1.6 wird wie folgt neu gefasst:
Bei einem Transportweg der Großbehälter (660 l, 770 l oder
1.100 l) von über 15 m sind je Behälter jährlich folgende Gebüh-
ren zu entrichten: Für eine Transportstrecke
bis 30 m im 14-täglichen Abfuhrintervall 72,00 €
bis 50 m im 14-täglichen Abfuhrintervall 144,00 €
Soweit die Leerung wöchentlich oder mehrmals wöchentlich er-
folgt, werden die entsprechenden mehrfachen Gebühren erho-
ben.
Bei einem Transportweg der
Großbehälter (660 l, 770 l
oder 1.100 l) von über 15 m
sind für jede zusätzlichen
angefangenen 5 m 10%
Aufschlag auf den beste-
henden Gebührensatz zu
entrichten.
6. In Ziff. 1.8 wird folgender Satz hinzugefügt:
Für Restmüll- oder Biobehälter nach § 8 Absatz 2 Satz 3 Ab-
fallsatzung wird gegenüber der unter Ziffer 1.2 genannten Gebühr
ein Abschlag von 50 % gewährt.
7. Ziff. 3.2 Krankenhausabfälle 180,00 € / t
190,00 € / t
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0671/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37