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V/0156/2025

Umwandlung der katholischen Overbergschule, Margaretenstraße 6, 48145 Münster, in eine Gemeinschaftsgrundschule

Vorlagen 21.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 29

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2279 Zeichen

Anlage A zur V/0156/2025 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung aufgrund des Ergebnisses der Abstimmung durch die 
Eltern vor, die katholische Overbergschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die 
Umwandlung soll mit Wirkung zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen, wenn die Eltern der zu diesem 
Schuljahr zum 1. Jahrgang angemeldeten Kinder zustimmen, ansonsten zum Schuljahr 
2026/2027. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 verfolgt, die Plurali-
tät von Schulformen und schulischen Bildungsgängen unter Berücksichtigung der Entwicklung der 
Schülerzahlen mindestens im bisherigen Umfang weiterhin vorzuhalten und bedarfsorientiert zu 
erweitern.  
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung gestaltet die schulische Bildung durch Steuerung, Koordi-
nation und Impulsgebung.  
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden,  
 
- einen den Lehrplänen entsprechenden  
- qualitativ guten  
- die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden  
 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sind für die Umwandlung einer Schule ordnungsgemäße Anträge von Eltern gestellt, die mindes-
tens 10 v. H. der Schülerinnen und Schüler vertreten, so ist der Antrag anzunehmen (§ 7 Abs. 4 
BestVerfVO). Haben für die Umwandlung der Grundschule Eltern gestimmt, die mehr als die Hälf-
te der die Schule besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderen-
falls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Abs. 2 BestverfVO). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz.

Beschlussvorlage

4976 Zeichen

V/0156/2025 
V/0156/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umwandlung der katholischen Overbergschule, Margaretenstraße 6, 48145 Münster, in eine 
Gemeinschaftsgrundschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass die Overbergschule vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung 
Münster als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird.  
 
2. Die Umwandlung erfolgt mit Wirkung zum 01.08.2025, wenn die Eltern der zum Schuljahr 
2025/2026 an der Overbergschule in den 1. Jahrgang aufgenommenen Kinder dem nicht wider-
sprechen. Ansonsten wird die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule zum 01.08.2026 
wirksam. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
17.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meyering 
Telefon: 492-4056 
Meyering@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0156/2025 
Begründung zu 1.: 
 
Das Verfahren zur Bestimmung der Schulart (Gemeinschaftsschule, Bekenntnisschule oder Weltan-
schauungsschule) ist in § 27 Schulgesetz NRW – SchulG sowie in der Verordnung über das Verfah-
ren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensver-
ordnung – BestVerfVO) geregelt. 
 
Der Schulträger wandelt eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart um, wenn die Eltern 
eines Zehntels der Schüler*innen, die am 10.01.(2025) die Schule besucht haben, dies beantragen 
und die Eltern von mehr als der Hälfte der Schüler*innen sich anschließend in einem Abstimmungs-
verfahren dafür entscheiden (§ 27 Abs. 3 SchulG).  
 
Wenn für die Umwandlung der Grundschule Eltern gestimmt haben, die mehr als die Hälfte der die 
Schule besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule 
durchzuführen. Anderenfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Abs. 2 BestverfVO). 
 
Die erforderliche Anzahl an Anträgen zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens für die Over-
bergschule lag vor. Den Eltern wurde daher in der Zeit vom 06.03.2025 bis 19.03.2025 die Gelegen-
heit gegeben, an der Briefabstimmung teilzunehmen. 
 
Die öffentliche Auszählung hat am 21.03.2025 stattgefunden und hatte folgendes Ergebnis: 
 
• Stimmberechtigte:        185 
• abgegebene Stimmen:       170 
• Stimmen für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule:  150  
• Stimmen gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule:     6      
• Gültige Stimmen gesamt:       156   
• Ungültige Stimmen:          14  
     
Mit 150 gültigen Ja-Stimmen haben 81,1 % und damit mehr als die Hälfte der Abstimmungsberechtig-
ten für die Umwandlung der Overbergschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestimmt. 
 
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Münster soll die Overbergschule dem Elternwillen 
entsprechend in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden. 
 
Begründung zu 2.: 
 
An dem Verfahren zur Umwandlung der Overbergschule in eine Gemeinschaftsgrundschule waren 
die Eltern der Kinder beteiligt, die am 10.01.2025 die Overbergschule besucht haben. Die Eltern der 
künftigen Schulanfänger*innen konnten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 5 Abs. 2 i. V. m. § 5 
Abs. 6 Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) noch nicht mitwirken.  
 
Die Eltern der zum Schuljahr 2025/2026 aufgenommenen Kinder haben ihr Kind vermutlich bewusst 
an einer katholischen Grundschule angemeldet. Die Bezirksregierung Münster leitet daraus ab, dass 
diese Eltern darauf vertrauen durften, dass die Overbergschule zum Beginn des Schuljahres 
2025/2026 eine katholische Bekenntnisgrundschule ist. Grundsätzlich ist die Umwandlung daher erst 
zum Schuljahr 2026/2027 möglich. Falls die Eltern jedoch ihre Zustimmung dazu erteilen, kann die 
Umwandlung bereits zum Schuljahr 2025/2026 wirksam werden. 
 
Die betroffenen Eltern wurden über die bevorstehende Umwandlung der Overbergschule schriftlich 
informiert. Sie haben Gelegenheit, sich bis zum 30.04.2025 gegenüber dem Amt für Schule und Wei-
terbildung dazu zu äußern. Ihnen wurde mitgeteilt, dass ihre Zustimmung unterstellt werde, sofern 
keine Rückmeldung erfolge.  
 
Über den Ausgang der Abfrage werden die Gremien in den Sitzungen dieser Beratungsfolge infor-
miert.

- 3 - 
V/0156/2025 
 
Die Umwandlung soll mit Wirkung zum 01.08.2025 erfolgen, wenn die Eltern der Schulanfänger*innen 
2025/2026 dem nicht widersprochen haben. Ansonsten wird die Umwandlung in eine Gemeinschafts-
grundschule zum 01.08.2026 wirksam. 
 
Vorausgesetzt, diese Vorlage wird wie vorgeschlagen beschlossen, wird die Entscheidung nach Vor-
liegen der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster öffentlich bekanntgemacht. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Margaretenstraße 6

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Details

Aktenzeichen
V/0156/2025
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2025
Erstellt
21.03.2025 09:38