V/0156/2025
Umwandlung der katholischen Overbergschule, Margaretenstraße 6, 48145 Münster, in eine Gemeinschaftsgrundschule
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Anlage A
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Anlage A zur V/0156/2025 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung aufgrund des Ergebnisses der Abstimmung durch die Eltern vor, die katholische Overbergschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Die Umwandlung soll mit Wirkung zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen, wenn die Eltern der zu diesem Schuljahr zum 1. Jahrgang angemeldeten Kinder zustimmen, ansonsten zum Schuljahr 2026/2027. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 verfolgt, die Plurali- tät von Schulformen und schulischen Bildungsgängen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen mindestens im bisherigen Umfang weiterhin vorzuhalten und bedarfsorientiert zu erweitern. Das Amt für Schule und Weiterbildung gestaltet die schulische Bildung durch Steuerung, Koordi- nation und Impulsgebung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - einen den Lehrplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sind für die Umwandlung einer Schule ordnungsgemäße Anträge von Eltern gestellt, die mindes- tens 10 v. H. der Schülerinnen und Schüler vertreten, so ist der Antrag anzunehmen (§ 7 Abs. 4 BestVerfVO). Haben für die Umwandlung der Grundschule Eltern gestimmt, die mehr als die Hälf- te der die Schule besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderen- falls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Abs. 2 BestverfVO). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz.
Beschlussvorlage
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V/0156/2025
V/0156/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umwandlung der katholischen Overbergschule, Margaretenstraße 6, 48145 Münster, in eine
Gemeinschaftsgrundschule
Beratungsfolge
06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.05.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung
21.05.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt, dass die Overbergschule vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung
Münster als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird.
2. Die Umwandlung erfolgt mit Wirkung zum 01.08.2025, wenn die Eltern der zum Schuljahr
2025/2026 an der Overbergschule in den 1. Jahrgang aufgenommenen Kinder dem nicht wider-
sprechen. Ansonsten wird die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule zum 01.08.2026
wirksam.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Amt für Schule und
Weiterbildung
17.04.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Meyering
Telefon: 492-4056
Meyering@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0156/2025
Begründung zu 1.:
Das Verfahren zur Bestimmung der Schulart (Gemeinschaftsschule, Bekenntnisschule oder Weltan-
schauungsschule) ist in § 27 Schulgesetz NRW – SchulG sowie in der Verordnung über das Verfah-
ren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensver-
ordnung – BestVerfVO) geregelt.
Der Schulträger wandelt eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart um, wenn die Eltern
eines Zehntels der Schüler*innen, die am 10.01.(2025) die Schule besucht haben, dies beantragen
und die Eltern von mehr als der Hälfte der Schüler*innen sich anschließend in einem Abstimmungs-
verfahren dafür entscheiden (§ 27 Abs. 3 SchulG).
Wenn für die Umwandlung der Grundschule Eltern gestimmt haben, die mehr als die Hälfte der die
Schule besuchenden Kinder vertreten, so ist die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule
durchzuführen. Anderenfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§ 10 Abs. 2 BestverfVO).
Die erforderliche Anzahl an Anträgen zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens für die Over-
bergschule lag vor. Den Eltern wurde daher in der Zeit vom 06.03.2025 bis 19.03.2025 die Gelegen-
heit gegeben, an der Briefabstimmung teilzunehmen.
Die öffentliche Auszählung hat am 21.03.2025 stattgefunden und hatte folgendes Ergebnis:
• Stimmberechtigte: 185
• abgegebene Stimmen: 170
• Stimmen für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule: 150
• Stimmen gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule: 6
• Gültige Stimmen gesamt: 156
• Ungültige Stimmen: 14
Mit 150 gültigen Ja-Stimmen haben 81,1 % und damit mehr als die Hälfte der Abstimmungsberechtig-
ten für die Umwandlung der Overbergschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestimmt.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Münster soll die Overbergschule dem Elternwillen
entsprechend in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden.
Begründung zu 2.:
An dem Verfahren zur Umwandlung der Overbergschule in eine Gemeinschaftsgrundschule waren
die Eltern der Kinder beteiligt, die am 10.01.2025 die Overbergschule besucht haben. Die Eltern der
künftigen Schulanfänger*innen konnten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 5 Abs. 2 i. V. m. § 5
Abs. 6 Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) noch nicht mitwirken.
Die Eltern der zum Schuljahr 2025/2026 aufgenommenen Kinder haben ihr Kind vermutlich bewusst
an einer katholischen Grundschule angemeldet. Die Bezirksregierung Münster leitet daraus ab, dass
diese Eltern darauf vertrauen durften, dass die Overbergschule zum Beginn des Schuljahres
2025/2026 eine katholische Bekenntnisgrundschule ist. Grundsätzlich ist die Umwandlung daher erst
zum Schuljahr 2026/2027 möglich. Falls die Eltern jedoch ihre Zustimmung dazu erteilen, kann die
Umwandlung bereits zum Schuljahr 2025/2026 wirksam werden.
Die betroffenen Eltern wurden über die bevorstehende Umwandlung der Overbergschule schriftlich
informiert. Sie haben Gelegenheit, sich bis zum 30.04.2025 gegenüber dem Amt für Schule und Wei-
terbildung dazu zu äußern. Ihnen wurde mitgeteilt, dass ihre Zustimmung unterstellt werde, sofern
keine Rückmeldung erfolge.
Über den Ausgang der Abfrage werden die Gremien in den Sitzungen dieser Beratungsfolge infor-
miert.
- 3 -
V/0156/2025
Die Umwandlung soll mit Wirkung zum 01.08.2025 erfolgen, wenn die Eltern der Schulanfänger*innen
2025/2026 dem nicht widersprochen haben. Ansonsten wird die Umwandlung in eine Gemeinschafts-
grundschule zum 01.08.2026 wirksam.
Vorausgesetzt, diese Vorlage wird wie vorgeschlagen beschlossen, wird die Entscheidung nach Vor-
liegen der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster öffentlich bekanntgemacht.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Margaretenstraße 6
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Details
- Aktenzeichen
- V/0156/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2025
- Erstellt
- 21.03.2025 09:38