V/0084/2022
147 - 3. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0084/2022 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll der Bereich der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 räumlich erweitert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Als zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere soll der Bereich am Coesfelder Kreuz weiterentwickelt werden. Die Universitätsklinik Münster plant die Neustrukturierung seiner Standorte. Neben der Erweiterung des Zentralklinikums und dem Aufbau des ForschungsCampus östlich der Domagkstraße sollen die bislan über mehrere Standorte verteilten T eilbereichder IKM-Verwaltung gebündelt werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird das notwendige Bauleitplanverfahren eingeleitet. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wird derzeit vorbereitet und soll im 2. Quartal 2022 erfolgen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Weitere finanzielle Regelungen werden im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger (UKM) festgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe der Bauleitplanung beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind unmittelbar keine der o.g. Querschnittsthemen betroffen.
Beschlussvorlage
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V/0084/2022 V/0084/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-von- Galen-Ring/Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz/Domagkstraße/Rishon-Le-Zion-Ring [UKM ServiceZentrum] Geänderter Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 26.08.2020 gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasste Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße) im Rahmen der vorhabenbezogenen 3. Änderung für den Bereich westlich des Rishon-Le-Zion-Rings / südöstlich des Coesfelder Kreuzes zu ändern, wird räumlich erweitert. Innerhalb des Plangebiets liegen nunmehr die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 36, Flurstücke 78, 81, 83, 84, T eileder Flurstücke 70, 80 und 82, Flur 37, Flurstücke 503 und T eiledes Flurstücks 623, Flur 69, T eiledes Flurstücks 280. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten werden vom Investor übernommen. Hierzu schließt die Stadt Münster mit dem Vorhabengträger einen städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag). Stadtplanungsamt 23.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick-Veber / Herr Geitel T elefon:492-6141 / -6193 Blick-Veber@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0084/2022 Begründung: Am 26.08.2020 hat der Rat der Stadt Münster den Beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 gefasst, um auf dem Areal der Universitätsklinik (UKM) Planungsrecht für das ServiceZentrum am Coesfelder Kreuz zu schaffen (Vorlage Nr. V/0646/2020). Der Geltungsbereich soll um T eilflächenRichtung Norden, Westen und Süden erweitert werden. Das UKM-Areal am Coesfelder Kreuz ist zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere. Die Stadt Münster möchte gemeinsam mit den Partnern des „Letter of Intent“ die Entwicklung Münsters als Wissenschaftsstadt der Zukunft vorantreiben. Mit dem bereits in Bau befindlichen benachbarten Projekt „MedForCe“ bildet das nun anstehende „ServiceZentrum“ den „ForschungsCampus-Ost“ des UKM. Westlich benachbart zur Albert-Schweitzer-Straße ist ein Studienlabor als innovative studentische Lernlandschaft für Gruppenforschungsprojekte geplant. Das geplante „ServiceZentrum“, mit Ausrichtung zum Coesfelder Kreuz, soll als etwa 56 m hohes Bürogebäude entstehen. Die bislang über viele Standorte verteilten Bereiche der UKM-Verwaltung können somit an diesem Standort gebündelt werden. Ein zweiter Bauabschnitt soll sich mit drei bis fünf Geschossen bis an den Kreuzungsbereich des Rishon-Le-Zion-Rings erstrecken. Das Projekt soll auf Antrag des Universitätsklinikums Münster mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB realisiert werden. Dieser trifft wesentlich detailliertere Vorgaben zu Art und Maß der Bebauung sowie zur äußeren Gestaltung dieses städtebaulich und architektonisch herausgehobenen Baukörpers. Weitere Details zur Umsetzung sichert ein Durchführungsvertrag. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Aufgrund der Lage und Größe des Vorhabens liegen die Voraussetzungen hierfür vor. Der erweiterte Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Mit dem – gegenüber dem seinerzeitigen Aufstellungsbeschluss – erweiterten Geltungsbereich werden im Westen künftige Platzflächen bis zum geplanten StudienLabor und im Norden ein künftig voraussichtlich zu privatisierender T eilabschnittder Domagkstraße mit einbezogen. Der Bericht zur Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung erfolgt mit der Vorlage Nr. V/0085/2022. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Erweitertes Plangebiet
V-0084-2022-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0084/2022 Erweitertes Plangebiet Maßstab 1:5000 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Roxeler Straße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Domagkstraße
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Rishon-Le-Zion-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0084/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 14:58