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V/0084/2022

147 - 3. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 10.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 41.2.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0084-2022-Anlage-1-Plangebiet

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Anlage A

1509 Zeichen

Anlage A zur V/0084/2022
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage soll der Bereich der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
147 räumlich erweitert werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Als zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere soll der Bereich am Coesfelder Kreuz
weiterentwickelt werden.
Die Universitätsklinik Münster plant die Neustrukturierung seiner Standorte. Neben der
Erweiterung des Zentralklinikums und dem Aufbau des ForschungsCampus östlich der
Domagkstraße sollen die bislan über mehrere Standorte verteilten T eilbereichder IKM-Verwaltung
gebündelt werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird das notwendige
Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wird derzeit vorbereitet und soll im 2. Quartal
2022 erfolgen.
Finanzierung
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster
keine Kosten.
Weitere finanzielle Regelungen werden im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und
dem Vorhabenträger (UKM) festgelegt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe der Bauleitplanung beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sind unmittelbar keine der o.g.
Querschnittsthemen betroffen.

Beschlussvorlage

4237 Zeichen

V/0084/2022
V/0084/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-von-
Galen-Ring/Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz/Domagkstraße/Rishon-Le-Zion-Ring
[UKM ServiceZentrum]
Geänderter Beschluss zur Änderung
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Rat der Stadt Münster am 26.08.2020 gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und
13a Baugesetzbuch (BauGB) gefasste Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 147: II. Westtangente
(Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße) im Rahmen der vorhabenbezogenen 3. Änderung für
den Bereich westlich des Rishon-Le-Zion-Rings / südöstlich des Coesfelder Kreuzes zu ändern, wird
räumlich erweitert.
Innerhalb des Plangebiets liegen nunmehr die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster,
Flur 36, Flurstücke 78, 81, 83, 84, T eileder Flurstücke 70, 80 und 82,
Flur 37, Flurstücke 503 und T eiledes Flurstücks 623,
Flur 69, T eiledes Flurstücks 280.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster
keine Kosten.
Die vorhabenbedingten Kosten werden vom Investor übernommen. Hierzu schließt die Stadt
Münster mit dem Vorhabengträger einen städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag).
Stadtplanungsamt
23.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Blick-Veber /
Herr Geitel
T elefon:492-6141 / -6193
Blick-Veber@stadt-
muenster.de /
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0084/2022
Begründung:
Am 26.08.2020 hat der Rat der Stadt Münster den Beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 147 gefasst, um auf dem Areal der Universitätsklinik (UKM) Planungsrecht
für das ServiceZentrum am Coesfelder Kreuz zu schaffen (Vorlage Nr. V/0646/2020). Der
Geltungsbereich soll um T eilflächenRichtung Norden, Westen und Süden erweitert werden.
Das UKM-Areal am Coesfelder Kreuz ist zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere. Die
Stadt Münster möchte gemeinsam mit den Partnern des „Letter of Intent“ die Entwicklung Münsters
als Wissenschaftsstadt der Zukunft vorantreiben. Mit dem bereits in Bau befindlichen benachbarten
Projekt „MedForCe“ bildet das nun anstehende „ServiceZentrum“ den „ForschungsCampus-Ost“ des
UKM. Westlich benachbart zur Albert-Schweitzer-Straße ist ein Studienlabor als innovative
studentische Lernlandschaft für Gruppenforschungsprojekte geplant.
Das geplante „ServiceZentrum“, mit Ausrichtung zum Coesfelder Kreuz, soll als etwa 56 m hohes
Bürogebäude entstehen. Die bislang über viele Standorte verteilten Bereiche der UKM-Verwaltung
können somit an diesem Standort gebündelt werden. Ein zweiter Bauabschnitt soll sich mit drei bis
fünf Geschossen bis an den Kreuzungsbereich des Rishon-Le-Zion-Rings erstrecken.
Das Projekt soll auf Antrag des Universitätsklinikums Münster mittels eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB realisiert werden. Dieser trifft wesentlich detailliertere Vorgaben
zu Art und Maß der Bebauung sowie zur äußeren Gestaltung dieses städtebaulich und
architektonisch herausgehobenen Baukörpers. Weitere Details zur Umsetzung sichert ein
Durchführungsvertrag.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchgeführt. Aufgrund der Lage und Größe des Vorhabens liegen die Voraussetzungen
hierfür vor.
Der erweiterte Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 ist
in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. Mit dem – gegenüber dem seinerzeitigen
Aufstellungsbeschluss – erweiterten Geltungsbereich werden im Westen künftige Platzflächen bis
zum geplanten StudienLabor und im Norden ein künftig voraussichtlich zu privatisierender
T eilabschnittder Domagkstraße mit einbezogen.
Der Bericht zur Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung erfolgt mit der Vorlage Nr.
V/0085/2022.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Erweitertes Plangebiet

V-0084-2022-Anlage-1-Plangebiet

130 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0084/2022
Erweitertes Plangebiet
Maßstab 1:5000
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147

Beratungsverlauf (4)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 34.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 41.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roxeler Straße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Domagkstraße
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Rishon-Le-Zion-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0084/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2022
Erstellt
02.02.2022 14:58