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V/0441/2024

Inklusion an Schulen – Modellprojekt zur intensivpädagogischen Betreuung an Regelschulen; aktuelle Entwicklungen in der schulischen Inklusion im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Vorlagen 16.07.2024

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Anlage 1: Antrag A-R/0027/2024 Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Antrag A-R/0027/2024 Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken

2638 Zeichen

Münster, 11. Juni 2024 
RATSANTRAG 
 
Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken 
Der Rat möge beschließen: 
1. Der Rat erkennt die dringende Notwendigkeit einer anlassbezogenen 
Schulentwicklungsplanung aufgrund fehlender Plätze für Schülerinnen und Schüler mit 
Förderbedarf an. 
2. Die Verwaltung bereitet die Gründung einer städtischen Förderschule vor mit dem Ziel, 
die bedarfsgerechte Entwicklung der schulischen Angebote in Münster sicherzustellen. 
3. Den zuständigen Ausschüssen wird spätestens im der zweiten Jahreshälfte eine 
Entscheidungsgrundlage vorgelegt, die die liegenschaftlichen, sachlichen und 
personellen Auswirkungen darlegt. Es wird dabei geprüft, ob und inwiefern das Gebäude 
im kleinen Schulzentrum Hiltrup wieder als Förderschule reanimiert werden kann. 
4. Die Bauwerke GmbH wird mit der Realisierung beauftragt. 
Begründung: 
Obwohl die Stadt Münster mit dem Beschluss der Vorlage V/0019/2024 „Absicherung der 
Förderschulkapazitäten durch Erweiterung der papst-Johannes-Schule – Aufstellung von 
Fertigbauklausen“ am Standort der vom Bistum Münster getragenen Papst-Johannes-Schule 
Container-Erweiterungen finanziert, reicht der Raumbedarf bei weitem nicht aus. Die Anzahl der 
Kinder mit dem diagnostizieren Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ steigt deutlich an.  
Wie in der o.g. Vorlage begründet, hat die Verwaltung mit dem „Statusbericht zur schulischen 
Inklusion“ (Vorlage Nr. V/0173/2023) im vergangenen Jahr bereits über die sich verschärfende 
Situation berichtet. Neben den steigenden SuS-Zahlen und den zunehmenden Betreuungs- und 
damit auch Platzanforderungen ist auch der Zustand und der Zuschnitt der Bestandsräume, die 
in den siebziger Jahren errichtet wurden, unzureichend und keineswegs zeitgemäß. Es besteht 
dringender Handlungsbedarf. 
Neben der Aufstellung der Container an der Papst-Johannes-Schule ist grundsätzlich und 
konzeptionell über die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit diesem 
Förderschwerpunkt zu entscheiden. Dazu gehört der Ausbau und die konzeptionelle 
Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens (das umfasst auch die potenziellen 
Raumbedarfe), des Weiteren die Sanierung / Umbau der Räumlichkeiten und schließlich die 
Prüfung der bestehenden Optionen zur Schaffung weiterer Förderschulkapazitäten. 
Nur durch ein Nebeneinander von Standorten des Gemeinsamen Lernens und 
Förderschulangeboten kann Inklusion die gewünschten Früchte tragen. Wahlfreiheit der 
Erziehungsberechtigten ist hier zudem ein maßgeblicher Faktor. 
gez.  
Meik Bruns 
Carmen Greefrath  
und Fraktion 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2024

Anlage A

1788 Zeichen

Anlage A zur V/0441/2024 
Kurzüberblick 
Es wird zum kommenden Schuljahr über steigende Zahlen der Schüler*innen mit einem sonder-
pädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung und steigende Zahlen der Kinder mit 
intensivpädagogischem Förderbedarf sowie über vorgesehene Maßnahmen zur Sicherstellung 
der Beschulungs- und Förderkapazitäten berichtet.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Es entstehen folgende Aufwendungen: 
Personalaufwendungen:  
2024: 70.800 € (2,43 VZÄ) 
2025ff: 170.630 € (2,43 VZÄ) 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: 
2024: 27.850 € (0,90 VZÄ) 
2025: 75.000 € (0,90 VZÄ) 
2026: 76.130 € (0,90 VZÄ) 
2027: 77.560 € (0,90 VZÄ) 
2028: 79.020 € (0,90 VZÄ) 
2029: 46.970 € (0,90 VZÄ) 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der beschriebene Bericht sowie die erläuterten Maßnahmen entsprechen dem Ziel eines gleich-
berechtigten Zugangs zu Bildung für Menschen mit Behinderung (i.S.d. Artikel 24 Behinderten-
rechtskonvention).

Beschlussvorlage

26407 Zeichen

V/0441/2024 
V/0441/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Inklusion an Schulen – Modellprojekt zur intensivpädagogischen Betreuung an Regelschulen; 
aktuelle Entwicklungen in der schulischen Inklusion im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die Erläuterungen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die stei-
gende Zahl von Kindern mit intensivpädagogischem Förderbedarf zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazitäten der Papst -Johannes-Schule, in 
Trägerschaft des Bistums Münster, für Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2024/2025 nicht 
ausreichen, die Stadt Münster aber verpflichtet ist, Schulplätze bereitzustellen. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
14.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gödecke 
Telefon: 492-4027 
Goedecke@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kröger 
Telefon: 492-2810 
KroegerEllen@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0441/2024 
3. Für das Schuljahr 2024/25 ff. beschließt der Rat die Umsetzung des Modellprojektes intensiv-
pädagogischer Betreuung an Regelschulen an 5 Standorten der Primarstufe für eine Laufzeit 
von 5 Jahren. Die Standorte sind: 
 
 Norbertschule 
 Nikolaischule Wolbeck 
 Wartburg-Grundschule 
 Grundschule Kinderhaus-West 
 Primus-Schule 
 
4. Zur Umsetzung des Modellprojektes 
4.1 nimmt der Rat die Beauftragung des Trägers Kinder und Jugendhilfe St. Mauritz für die 
Nachmittagsbetreuung der intensivpädagogischen Gruppe an der Norbertschule zur 
Kenntnis. 
4.2 stimmt der Rat der  überplanmäßigen Einrichtung/Aufstockung der Personalressource an 
den weiteren 4 genannten Standorten im Umfang von insgesamt 2,43 VZÄ zu (s. auch 
Begründung Ziffer 6). Der Rat nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die überplanmäßige n 
Stellen zur Verstetigung zum Stellenplan 2025 (kw-Vermerk 2029) vorgesehen werden. 
 
5. Zur dauerhaften Anpassung der Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Ent-
wicklung an die Bedarfe wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit regionalen Trägern 
und Institutionen einen Abstimmungsprozess zur bedarfsorientierten Entwicklung der regiona-
len Förderschulkapazitäten zu initiieren.  
 
6. Der Antrag A-R/0027/2024 „Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote 
stärken“ (Anlage 1) wird aufgegriffen und ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 
2025ff. 
70.800 € 
170.630 € 
2,43 VZÄ 
2,43 VZÄ 
 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2024 
2025 
2026 
2027 
2028 
2029 
27.850 € 
75.000 € 
76.130 € 
77.560 € 
79.020 € 
46.970 € 
0,90 VZÄ 
0,90 VZÄ 
0,90 VZÄ 
0,90 VZÄ 
0,90 VZÄ 
0,90 VZÄ 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2024 im Wege der 
flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt. Die Aufwendungen ab 2025 werden in den  Haushaltsplan-
entwurf 2025 aufgenommen.

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V/0441/2024 
Begründung: 
Aufgrund der steigenden Zahlen im Förderschwerpunkt (FSP) Geistige Entwicklung sowie in Bezug 
auf die steigende Zahl von Kindern mit intensivpädagogischem Förderbedarf (siehe §  15 AO-SF) 
werden im Folgenden aktuelle Daten und Datenabgleiche zur zahlenmäßigen Entwicklung dargestellt.  
Bei der Darstellung der Zahlen der Schulkinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf 
Geistige Entwicklung (siehe § 5 AO-SF1) sind folgende Punkte zu beachten:  
Aus pädagogischer Sicht besteht für die Förderung und Beschulung der Kinder mit dem 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) ein hoher Unterstützungsbedarf. Gleichzeitig handelt 
es sich im Vergleich zur Gesamtzahl der Schüler *innen in Münster um eine (aus statistischer Sicht) 
kleine Personengruppe im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schüler*innen. Auf Grund der (statistisch) 
geringen Größe der Personengruppe der Schulkinder mit dem Förderschwerpunkt GG sind 
Darstellungen zu weiteren M erkmalen (bspw. Geschlecht oder Migrationshintergrund) aus 
datenschutzrechtlichen Gründen nur begrenzt möglich. Außerdem ist zu beachten, dass ein Anteil der 
Personen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weitere sonderpädagogische 
Unterstützungsbedarfe aufweist. In den statistischen Übersichten werden regelmäßig die Zahlen zu 
dem 1. (vorrangigen) Förderschwerpunkt abgebildet.  
 
1. Zeitreihe Verteilung Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
Geistige Entwicklung auf städtische allgemeinbildende Schulen und Förderschulen in Münster 
 
Abbildung 1: Zeitreihe Verteilung Schüler*innen mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf auf die städtischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen  
(Quelle: Amtliche Schuldaten – Daten im Schuljahr 23/24 geringfügig gerundet, siehe Abbildung 2)  
Der Zeitreihe (Abbildung 1) kann die Entwicklung der Zahlen der Kinder mit dem 
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt GG an den städtischen allgemeinbildenden Schulen un d 
der Förderschule Geistige Entwicklung entnommen werden. Wie bereits in der Vergangenheit 
dargestellt, steigen die Zahlen in diesem Förderschwerpunkt im Durchschnitt der vergangenen Jahre 
                                                 
1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung

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V/0441/2024 
moderat an. Der Gesamtanstieg beträgt zwischen den Schuljahren 2013 /14 und 2023/24 insgesamt 
circa 32%. Dieser Anstieg entspricht in der Tendenz der landesweiten Entwicklung der Zahlen in 
diesem Förderschwerpunkt in NRW (Anstieg zwischen 2013 und 2021 von circa 26,67% 2). Im 
gleichen Zeitraum ist die Zahl der Kinder mit de m Förderschwerpunkt GG gestiegen, die an den 
allgemeinbildenden Schulen im Gemeinsamen Lernen beschult werden. Dies steht auch im 
Zusammenhang mit der Tatsache, dass aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Papst -
Johannes-Schule als Förderschule im Förderschwerpunkt GG aktuell ein Mangel an zusätzlichen 
Förderschulkapazitäten in diesem Förderschwerpunkt besteht (vgl. Beschlussvorlage V/0019/2024 
„Absicherung von Förderschulkapazitäten durch die Erweiterung der Papst -Johannes-Schule - 
Aufstellung von Fertigbauklassen“). 
 
2. Verteilung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf die 
Schulformen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24 
Lernen
Emotionale 
und soziale 
Entwicklung
Sprache Geistige 
Entwicklung
Körperliche 
und 
motorische 
Entwicklung
Hören und 
Kommuni-
kation
Sehen
Grundschule 10.791 279 144 22 35 39 21 8 10
PRIMUS-Schule 494 103  36  31  19  8  6  3 - 
Hauptschule 1.015 119  89  27 -  3 - - - 
Realschule 3.251 250  194  21  12  12  5  3  3 
Sekundarschule 125 19  16  3 - - - - - 
Gesamtschule 1.969 155  53  41  23  15  9  11  3 
Gymnasium 9.097 98  70  12  3 -  3  3  7 
Gesamt 26.742 1.023  602  157  92  77  44  28  23 
Schulform
SuS in 
dieser 
Schulform
SuS mit 
sonderp. 
Unterstützungs-
bedarf 
insgesamt
Förderschwerpunkt (sonderp. Unterstützungsbedarf)
 
Abbildung 2: Verteilung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 
auf die Schulformen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24  
(Quelle: Amtliche Schuldaten)  
* Zahlen kleiner als 3 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Zahl 3 erhöht  
Aus der Übersicht (A bbildung 2) kann die Verteilung der Kinder mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf auf die Schulformen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24 
entnommen werden.  
                                                 
2 Quelle: Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion 2021/22 - Statistische Übersicht Nr. 418 – Ministerium 
für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen

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V/0441/2024 
 
3. Verteilung der Schüler*innen mit 1. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung auf die 
städtischen allgemeinbildenden Grundschulen   
        Stadt Münster 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 
       Schüler*innen gesamt 32 39 38 28 29 36 39 
       davon weiblich 15 16 13 13 14 16 16 
       Ausländer*innen gesamt 10 13 15 15 14 16 17 
       davon weiblich 5 5 6 9 6 6 6 
        Verteilung nach  
Stadtbezirken             
Stadtbezirk Mitte               
       Schüler*innen gesamt 6 9 8 3 0 3 3 
Stadtbezirk West               
       Schüler*innen gesamt 13 16 14 11 12 15 11 
Stadtbezirk Nord               
       Schüler*innen gesamt 5 5 12 10 14 14 15 
Stadtbezirke Ost, Südost & 
Hiltrup               
       Schüler*innen gesamt 8 9 4 5 3 5 11 
* Quelle bis 2022/23 Schuldatensatz, ab 2023/24 Mitteilungen der Schulen  
** Zahlen kleiner als 3 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Zahl 3 erhöht  
*** Aufgrund der geringen Anzahl, wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen die Stadtbezirke Ost, Südost & Hiltrup 
zusammengefasst  
Den Übersichten kann die Verteilung der Kinder an den städtischen allgemeinbildenden 
Grundschulen auf die Stadtbezirke in Münster entnommen werden.  
 
4. Datenabgleich zwischen der Stadt Münster und dem Land Nordrhein-Westfalen 
4.1 Inklusionsanteil  
(Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die in allgemeinbildenden 
Schulen lernen, an allen Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) 
Nach der vorliegenden statistischen Auswertung des Landes NRW 3 beträgt der Inklusionsanteil (für 
alle FSP) in Münster 44,4% während dieser für NRW landesweit mit 44,2% angegeben wird.  
In Bezug auf den Inklusionsanteil im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Primarstufe und 
Sekundarstufe I liegt Münster über dem Schnitt des Landes NRW. Die Stadt Münster weist hier für 
2021/22 einen Wert von 29% aus, während der Schnitt für NRW bei 13,5% liegt.  
Dieser Wert ist für die Primarstufe höher (Münster: 44%; NRW: 19,5%) als für die Sek I (Münst er: 
21,5%; NRW: 10%), liegt aber in beiden Fällen jeweils über der landesweiten Quote und entspricht in 
der Ausprägung (höherer Anteil in der Primarstufe) dem landesweiten Trend.  
 
                                                 
3 Quelle: Statistische Daten und Kennzi ffern zur Inklusion 2021/22 - Statistische Übersicht Nr. 418 – Ministerium 
für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen

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V/0441/2024 
4.2 Förderanteil  
(Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterst ützungsbedarf an der Gesamtheit aller 
Schüler*innen) 
Nach der vorliegenden statistischen Auswertung des Landes NRW beträgt der Förderanteil (für alle 
FSP) in Münster (Primarstufe und Sek I gemeinsam): 8,9% während dieser für NRW landesweit mit 
8,8% angegeben wird. 
Für den Förderanteil im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Primarstufe und der Sek I 
liegt Münster unter dem Schnitt des Landes NRW. Die Stadt Münster weist hier für 2021/22 einen 
Förderanteil von 1,0% aus, während der Förderanteil landesweit mit 1,5% angegeben wird.  
Dies bedeutet, dass zum Schuljahr 2021/22 in Münster im Verhältnis zur Gesamtzahl der 
Schüler*innen anteilig leicht weniger Kinder mit dem FSP GG beschult wurden als im Schnitt des 
Landes NRW. Aufgrund der (aus statistischer Sicht) geringen Gesamtzahlen im Förderschwerpunkt 
GG in Münster sollte der gebildete Förderanteil jedoch vorsichtig interpretiert werden.  
 
5. Entwicklung der Aufnahmezahlen der Kinder mit 1. Förderschwerpunkt GG in die  
    1. Jahrgangsstufe sowie Anstieg der Zahlen von Kindern mit intensiv - 
    pädagogischem Förderbedarf 
 
Abbildung 3: Entwicklung der Aufnahmen der Kinder mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf in die 1. Jahrgangsstufe der städtischen allgemeinbildenden 
Grundschulen und der Förderschule  
(Quelle: Amtliche Schuldaten)  
Dem Diagramm (Abbildung 3) kann die Entwicklung der Anzahl der Kind er mit dem 1. 
Förderschwerpunkt GG entnommen werden, die zwischen 2017/18 und 2023/24 jeweils in die erste 
Jahrgangsstufe der städtischen allgemeinbildenden Grundschulen und d er Förderschule 
aufgenommen wurden. Für das kommende Schuljahr 2024/25 können zum  aktuellen Zeitpunkt noch 
keine endgültigen Zahlen benannt werden, da die Verfahren zur Feststellung des 
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes für viele Kinder derzeit noch laufen. Nach 
Rückmeldung der unteren Schulaufsicht wurden für das kommende Sch uljahr nach jetzigem Stand

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V/0441/2024 
jedoch circa 40 Anträge  auf die Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an 
sonderpädagogischer Unterstützung für den Förderschwerpunkt GG gestellt. Hinzu kommt, dass von 
diesen Kindern circa 26 einen voraussichtlich en intensivpädagogischen sonderpädagogischen 
Unterstützungsbedarf (i.  S. d. §  15 AO -SF) aufweisen, der deutlich über den üblichen 
Unterstützungsbedarf in diesem Förderschwerpunkt hinausgeht. Von diesen 26 Kindern können 
voraussichtlich etwa 12 Kinder an einer Förderschule aufgenommen werden. Die Gesamtzahl der 
Kinder für das kommende 1. Schuljahr entspr icht insgesamt einer deutlichen Erhöhung der Anzahl 
von Kindern mit dem Förderschwerpunkt GG im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren (siehe 
oben). Hinzu  kommt, dass aufgrund der begrenzten Gesamtaufnahmekapazitäten der Papst -
Johannes-Schule bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig Beschulungsplätze für Kinder mit 
dem Förderschwerpunkt GG an den Schulen des Gemeinsamen Lernens und an anderen 
Förderschulen gesucht werden mussten. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem je nach 
den unterschiedlichen individuellen Gegebenheiten einzelne Kinder an der Regenbogenschule (LWL 
Förderschule für den FSP Körperliche- und Motorische Entwicklung) sowie an der Albert-Schweitzer-
Schule (städt. Förderschule für den FSP Lernen) aufgenommen. Dies ist im Einzelfall möglich, wenn 
die Kinder neben dem FSP Geistige Entwicklung einen weiteren Unterstützungsbedarf in dem FSP 
der jeweiligen Förderschule aufweisen und der Bes chulungsort für die Förderung des Kindes 
geeignet ist. Verlässliche Prognosen über die weitere Entwicklung der Schüler*innenzahlen in diesem 
Förderschwerpunkt sind aufgrund der (statistisch) geringen Zahlen schwer möglich. Hinzu kommt in 
Bezug auf den aktuell vorliegenden deutlichen Anstieg der Zahlen außerdem, dass einige der Kinder 
erst im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen bekannt wurden, da zuvor zum Teil keine Kita 
oder vergleichbare Einrichtungen besucht wurden.  
 
6. Einrichtung von intensivpädagogischen Lerngruppen in der Primarstufe 
Aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Beschulungsplätzen für Schulanfänger*innen mit 
intensivpädagogischem Förderbedarf (i.S.v.§ 15 AO -SF) im Förderschwerpunkt GG werden zum 
kommenden Schuljahr an vier Grunds chulen sowi e an der Primus -Schule Kinder mit 
intensivpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Die Bildung dieser Lerngruppen und die weitere 
Begleitung findet in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, den Schulleitungen, der Stadt 
Münster sowie den Trägern der Schulbegleitungen an den jeweiligen Schulen statt und erfordert nicht 
nur zum Start, sondern auch über die Laufzeit eine stetige Begleitung und die Bereitschaft zur 
Weiterentwicklung. Ziel ist es, angesichts fehlender Förderschulplätze auch im Regelschulbetrieb ein 
Angebot zu schaffen, das sowohl den Förder - und Unterstützungsbedarfen der Kinder wie auch den 
Betreuungs- und Entlastungsbedarfen der Eltern gerecht wird.  
An den Standorten der Primars tufe der Grundschule Kinderhaus -West, Nikolaischule Wolbeck, 
Norbertschule, Wartburg-Grundschule sowie der Primus -Schule werden zum Schuljahr 2024/2025 
zwischen einem und fünf Schülerinnen und Schülern mit intensivpädagogischen Förderbedarf gemäß 
§ 15 AO -SF als Modellprojekt in die Primarstufe eingeschult. Die Bildu ng von Lerngruppen ist 
erforderlich, da die Kinder sowohl räumlich (Sanitärräume mit Wickel - und Abduschmöglichkeit) als 
auch für die pädagogische Betreuung besondere Unterstützungsbedarfe aufweisen und 
voraussichtlich über den größten Teil des Schultages in einer eigenen Gruppe betreut werden 
müssen. Als weiterer Standort wird ab dem Schuljahr 2025/26 die neue Grundschule York dazu 
kommen. 
Die Schüler *innen sind an allen Standorten des Modellprojekts Teil der jeweiligen 
Klassengemeinschaft vor Ort. Sie wer den in ihrem schulischen Alltag von Schulbegleiterinnen und 
Schulbegleitern unterstützt und von sonderpädagogischen Teams beschult. Soweit umsetzbar wird 
den Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an der Klassengemeinschaft und am Regelunterricht 
ermöglicht. Neben diesem inklusiven Bezug erhalten die Schüler *innen vor allem eine 
sonderpädagogische Förderung und bedarfsadäquate Betreuung. Das Modellprojekt für die ab dem 
Schuljahr 2024/2025 startenden Gruppen ist zunächst ausgelegt auf eine Laufzeit von 5 Jahren, zum 
einen aufgrund der zu erwartenden längeren Schuleingangsphase der Kinder mit den beschriebenen

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Unterstützungsbedarfen und zum anderen aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für die 
Entwicklung von tragfähigen Konzepten für eine Anschlussförderung in der Sekundarstufe I.  
Ganztagsangebote 
Die räumlich gesamtstädtisch verteilten Schulstandorte sind in Bezug auf die bisherigen 
Vorerfahrungen in der Beschulung von Kindern mit intensivpädagogischem Förderbedarf als auch in 
Bezug auf die Gestaltung der Ganztagsbetreuung unterschiedlich.  
An den Standorten im gebundenen Ganztag (Grundschule Kinderhaus -West, Primus -Schule, 
Wartburg-Grundschule) werden die Schüler*innen in den ganztägigen und rhythmisierten Schulablauf 
integriert. Entsprechend ist an diesen  Standorten unterstützend eine bedarfsorientierte Aufstockung 
der Personalressourcen der Erzieher*innen von insgesamt 1,53 VZÄ (S08b TVöD) vorgesehen. 
Vorgesehen ist ein Schlüssel von einer halben Personalstelle (19,5 Wochenstunden) für eine 
Lerngruppe von 3-5 Kindern.  
Die Situation an den Standorten Nikolaischule Wolbeck und Norbertschule ist grundsätzlich eine 
andere. Beide Schulen sind keine gebundenen Ganztagsgrundschulen, dort wird ein offenes 
Ganztagsangebot umgesetzt, das zum kommenden Schuljahr jew eils von freien Trägern der 
Jugendhilfe übernommen wird. Die speziellen Bedarfe der Kinder mit intensivpädagogischen 
Förderbedarf lassen dabei keine Anbindung an das offene Ganztagsangebot zu.  
Zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes über das schulische Angebot hinaus müssen daher für 
diese beiden Schulen individuelle Lösungen gefunden werden.  
An der Nikolaischule Wolbeck wird die Aufgabe und entsprechend der Umfang der bereits etablierten 
Schulsozialarbeit um 0,4 VZÄ (S12 TVöD) erweitert um die Aufgabe n Koordination und Konzeption 
des ganztätigen Betreuungsangebots des intensivpädagogischen Modellprojekts. Anders als in dem 
gebunden ganztägigen System der Wartburg-Grundschule, der Grundschule Kinderhaus-West oder 
der Primus -Schule bedarf es dieser Brück enfunktion zur Gewährleistung eines kohärenten und 
förderorientierten Angebots. Darüber hinaus werden für die Betreuung und pädagogische Umsetzung 
des Nachmittagsangebotes Stellenanteile in Höhe von 0,5 VZÄ einer Erzieherin/eines Erziehers 
(S08b TVöD) oder einer Heilpädagogin/eines Heilpädagogen vorgesehen.    
Die Norbertschule steht bereits im engen Kontakt mit der Kinder - und Jugendhilfe St. Mauritz, einem 
freien Träger der Jugendhilfe , der bereits im Stadtteil mit einer heilpädagogischen Tagesgruppe 
etabliert ist und entsprechend Erfahrung mit der Betreuung und Förderung von Kindern mit den 
aufgezeigten Unterstützungsbedarfen hat. Dieser Träger hat sich nach Abstimmungen mit der Schule 
und der Schulverwaltung bereit erklärt, die Konzeption und Durchführun g eines pädagogischen 
Betreuungsangebots für die intensivpädagogische Lerngruppe an der Norbertschule wahrzunehmen. 
Vorgesehen ist für die Durchführung der Kooperation ein Zeitraum von 5 Jahren. Dies hat zum einen 
den voraussichtlichen Zeitraum der Beschul ung der Kinder in der Primarstufe zum Hintergrund als 
auch die notwendigen Vorlaufzeiten zur Schaffung weiterer Beschulungsangebote, ob in inklusiver 
Form in intensivpädagogischen Lerngruppen oder in Förderschulen (siehe Erläuterung oben). 
Sowohl die Aufstockung bestehender Personalressourcen wie auch die finanzielle Förderung des 
Modellprojekts in der Umsetzung über den Träger Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz wird strukturell 
im Bereich Bildungsmanagement des Amtes für Schule und Weiterbildung vero rtet, wo auch der 
gebundene Ganztag sowie die Schulsozialarbeit verantwortet wird, um das Modellprojekt zum Start 
qualifiziert begleiten und weiterentwickeln zu können. 
 
7. Regionaler Abstimmungsprozess zur Entwicklung der Förderschulkapazitäten im 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 
Grundsätzlich ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz verpflichtet, bedarfsentsprechend 
Schulraum bereitzustellen. Dies gilt unter anderem auch für den Förderschwerpunkt Geistige

- 9 - 
V/0441/2024 
Entwicklung. Als private Ersatzschule stel lt die Papst-Johannes-Schule in Trägerschaft des Bistums 
Münster Plätze für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus dem 
gesamten Stadtgebiet bereit, sodass die Stadt Münster bislang keine eigene Förderschule mit diesem 
Förderschwerpunkt vorhalten musste. 
Wie zuletzt in der Beschlussvorlage V/0019/2024 4 dargelegt, werden trotz der bereits ergriffenen 
Maßnahmen die vorhandenen Kapazitäten an Förderschulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige 
Entwicklung aufgrund der steigenden Zahlen überschritten. 
Dies führt dazu, dass die im Schulgesetz festgelegte Wahlfreiheit (i.S.d. §  20 Absatz 2 Schulgesetz 
NRW), nach welcher die Eltern für ihr Kind abweichend vom Gemeinsamen Lernen auch die 
Förderschule als Förderort wählen können sollen, nicht mehr gewährleistet werden kann.  
Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich bei den steig enden Zahlen im Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung um keine für die Stadt Münster spezifische Entwicklung, sondern um ein sich 
zumindest in NRW abzeichnendes Phänomen. In einigen Städten wird vor diesem Hintergrund die 
Neugründung von Förderschulen diskutiert und auch umgesetzt. Als Ad-Hoc-Maßnahme wählen auch 
andere Kommunen Ansätze im gemeinsamen Lernen, beispielsweise die Stadt Wuppertal.  
Der Anstieg der Schüler*innenzahlen in diesem Förderschwerpunkt zeichnete sich auch in Münster 
bereits vor einig er Zeit ab. Die Aufstellung von Fertigbauklassen an der Papst -Johannes-Schule 
erfolgte, um der Schule für die lfd. Arbeit die erforderlichen Kapazitäten zu beschaffen, eine Erhöhung 
der Platzkapazität ging damit nicht einher, war damit auch nicht beabsichtigt. 
Gleichzeitig sind im Hinblick auf die inklusive Beschulung Weichenstellungen vorgenommen worden, 
letztlich auch mit dem Ziel, den Druck auf die Papst-Johannes-Schule zu verringern und zunehmend 
für Eltern echte Alternativen zu schaffen in inklusiven S ettings. So wurde zum Schuljahr 2023/ 2024 
ein Modellprojekt mit dem Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg für die Berufspraxisstufe 
gestartet. Zielgruppe sind die Schüler*innen im Förderschwerpunkt GG, die nach Klasse 10 aus dem 
gemeinsamen Lernen kommen. Für diese Schüler*innengruppe gab es bis dahin keine Alternative zur 
Papst-Johannes-Schule. 
Gleichzeitig hat die untere Schulaufsicht auch begonnen, mit verschiedenen Grundschulen die 
Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf im Bereich GG 
zu konzeptionieren und diese darauf vorzubereiten. 
Die plötzliche Verdopplung der Schüler*innenzahlen bei den Schulanfängern und der gleichzeitige 
drastische Anstieg des Anteils von Schülerinnen und Schülern  mit intensivpädagogisc hen 
Förderbedarf machte es erforderlich, Ad-Hoc-Plätze zu schaffen. Dafür konnte auf die Vorarbeiten 
zurückgegriffen werden und dies gelang dann durch eine konzertierte Aktion von Schulaufsicht und 
mehreren beteiligten Ämtern der Verwaltung.  
Nichtsdestotrotz besteht eine Schieflage, da durch fehlende Förderschulkapazitäten kein echtes 
Wahlrecht für Eltern besteht. Es geht deshalb nicht nur darum, die Schulplätze in inklusiven Settings 
einzurichten, sondern gleichzeitig eine Erhöhung der Förderschulkapazitäten anzustreben.  
In NRW befindet sich ein größerer Anteil der Förderschulen in privater Trägerschaft. Dies trifft auch 
auf die Stadt Münster und die umliegende Region zu. Gerade für den FSP Geistige Entwicklung ist 
weder in der Stadt Münster noch in den u mliegenden Kreisen eine kommunale Gebietskörperschaft 
Trägerin einer entsprechenden Förderschule. 
Die Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung insgesamt sind indes in der 
gesamten Region nicht ausreichend. Die Schaffung zusätzlicher  Förderschulkapazitäten ist deshalb 
eine Aufgabe, die idealerweise als gemeinsame regionale Aufgabe angegangen werden kann. 
                                                 
4 Beschlussvorlage V/0019/2024 „Absicherung von Förderschulkapazitäten durch die Erweiterung der Papst -
Johannes-Schule - Aufstellung von Fertigbauklassen“

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V/0441/2024 
Aus diesem Grunde soll durch die Verwaltung ein Abstimmungsprozess initiiert werden, in den unter 
anderem die Schulaufsicht, die uml iegenden Kreise, der LWL und das Bistum Münster einbezogen 
werden sollen.  
Im Zuge dieses Abstimmungsprozesses sollen außerdem perspektivische Entwicklungen zur 
vorschulischen Förderung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angesichts der aus dem 
Bundesteilhabegesetz folgenden Änderungen erörtert werden  (siehe hierzu auch Vorlage 
V/0030/2024).  
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1: Antrag A-R/0027/2024 „Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote 
stärken“

Beratungsverlauf (11)

21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 21.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 31.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0441/2024
Typ
Vorlagen
Datum
16.07.2024
Erstellt
16.07.2024 19:53