V/0441/2024
Inklusion an Schulen – Modellprojekt zur intensivpädagogischen Betreuung an Regelschulen; aktuelle Entwicklungen in der schulischen Inklusion im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
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Anlage 1: Antrag A-R/0027/2024 Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken
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Münster, 11. Juni 2024 RATSANTRAG Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote stärken Der Rat möge beschließen: 1. Der Rat erkennt die dringende Notwendigkeit einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung aufgrund fehlender Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an. 2. Die Verwaltung bereitet die Gründung einer städtischen Förderschule vor mit dem Ziel, die bedarfsgerechte Entwicklung der schulischen Angebote in Münster sicherzustellen. 3. Den zuständigen Ausschüssen wird spätestens im der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt, die die liegenschaftlichen, sachlichen und personellen Auswirkungen darlegt. Es wird dabei geprüft, ob und inwiefern das Gebäude im kleinen Schulzentrum Hiltrup wieder als Förderschule reanimiert werden kann. 4. Die Bauwerke GmbH wird mit der Realisierung beauftragt. Begründung: Obwohl die Stadt Münster mit dem Beschluss der Vorlage V/0019/2024 „Absicherung der Förderschulkapazitäten durch Erweiterung der papst-Johannes-Schule – Aufstellung von Fertigbauklausen“ am Standort der vom Bistum Münster getragenen Papst-Johannes-Schule Container-Erweiterungen finanziert, reicht der Raumbedarf bei weitem nicht aus. Die Anzahl der Kinder mit dem diagnostizieren Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ steigt deutlich an. Wie in der o.g. Vorlage begründet, hat die Verwaltung mit dem „Statusbericht zur schulischen Inklusion“ (Vorlage Nr. V/0173/2023) im vergangenen Jahr bereits über die sich verschärfende Situation berichtet. Neben den steigenden SuS-Zahlen und den zunehmenden Betreuungs- und damit auch Platzanforderungen ist auch der Zustand und der Zuschnitt der Bestandsräume, die in den siebziger Jahren errichtet wurden, unzureichend und keineswegs zeitgemäß. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Neben der Aufstellung der Container an der Papst-Johannes-Schule ist grundsätzlich und konzeptionell über die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt zu entscheiden. Dazu gehört der Ausbau und die konzeptionelle Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens (das umfasst auch die potenziellen Raumbedarfe), des Weiteren die Sanierung / Umbau der Räumlichkeiten und schließlich die Prüfung der bestehenden Optionen zur Schaffung weiterer Förderschulkapazitäten. Nur durch ein Nebeneinander von Standorten des Gemeinsamen Lernens und Förderschulangeboten kann Inklusion die gewünschten Früchte tragen. Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten ist hier zudem ein maßgeblicher Faktor. gez. Meik Bruns Carmen Greefrath und Fraktion Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0441/2024 Kurzüberblick Es wird zum kommenden Schuljahr über steigende Zahlen der Schüler*innen mit einem sonder- pädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung und steigende Zahlen der Kinder mit intensivpädagogischem Förderbedarf sowie über vorgesehene Maßnahmen zur Sicherstellung der Beschulungs- und Förderkapazitäten berichtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen folgende Aufwendungen: Personalaufwendungen: 2024: 70.800 € (2,43 VZÄ) 2025ff: 170.630 € (2,43 VZÄ) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: 2024: 27.850 € (0,90 VZÄ) 2025: 75.000 € (0,90 VZÄ) 2026: 76.130 € (0,90 VZÄ) 2027: 77.560 € (0,90 VZÄ) 2028: 79.020 € (0,90 VZÄ) 2029: 46.970 € (0,90 VZÄ) Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der beschriebene Bericht sowie die erläuterten Maßnahmen entsprechen dem Ziel eines gleich- berechtigten Zugangs zu Bildung für Menschen mit Behinderung (i.S.d. Artikel 24 Behinderten- rechtskonvention).
Beschlussvorlage
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V/0441/2024
V/0441/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Inklusion an Schulen – Modellprojekt zur intensivpädagogischen Betreuung an Regelschulen;
aktuelle Entwicklungen in der schulischen Inklusion im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Beratungsfolge
21.08.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen
Vorberatung
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Vorberatung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
05.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Erläuterungen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die stei-
gende Zahl von Kindern mit intensivpädagogischem Förderbedarf zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazitäten der Papst -Johannes-Schule, in
Trägerschaft des Bistums Münster, für Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2024/2025 nicht
ausreichen, die Stadt Münster aber verpflichtet ist, Schulplätze bereitzustellen.
Amt für Schule und
Weiterbildung
14.08.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gödecke
Telefon: 492-4027
Goedecke@stadt-
muenster.de
Frau Kröger
Telefon: 492-2810
KroegerEllen@stadt-
muenster.de
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V/0441/2024
3. Für das Schuljahr 2024/25 ff. beschließt der Rat die Umsetzung des Modellprojektes intensiv-
pädagogischer Betreuung an Regelschulen an 5 Standorten der Primarstufe für eine Laufzeit
von 5 Jahren. Die Standorte sind:
Norbertschule
Nikolaischule Wolbeck
Wartburg-Grundschule
Grundschule Kinderhaus-West
Primus-Schule
4. Zur Umsetzung des Modellprojektes
4.1 nimmt der Rat die Beauftragung des Trägers Kinder und Jugendhilfe St. Mauritz für die
Nachmittagsbetreuung der intensivpädagogischen Gruppe an der Norbertschule zur
Kenntnis.
4.2 stimmt der Rat der überplanmäßigen Einrichtung/Aufstockung der Personalressource an
den weiteren 4 genannten Standorten im Umfang von insgesamt 2,43 VZÄ zu (s. auch
Begründung Ziffer 6). Der Rat nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die überplanmäßige n
Stellen zur Verstetigung zum Stellenplan 2025 (kw-Vermerk 2029) vorgesehen werden.
5. Zur dauerhaften Anpassung der Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Ent-
wicklung an die Bedarfe wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit regionalen Trägern
und Institutionen einen Abstimmungsprozess zur bedarfsorientierten Entwicklung der regiona-
len Förderschulkapazitäten zu initiieren.
6. Der Antrag A-R/0027/2024 „Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote
stärken“ (Anlage 1) wird aufgegriffen und ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024
2025ff.
70.800 €
170.630 €
2,43 VZÄ
2,43 VZÄ
13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen
2024
2025
2026
2027
2028
2029
27.850 €
75.000 €
76.130 €
77.560 €
79.020 €
46.970 €
0,90 VZÄ
0,90 VZÄ
0,90 VZÄ
0,90 VZÄ
0,90 VZÄ
0,90 VZÄ
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2024 im Wege der
flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt. Die Aufwendungen ab 2025 werden in den Haushaltsplan-
entwurf 2025 aufgenommen.
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Begründung:
Aufgrund der steigenden Zahlen im Förderschwerpunkt (FSP) Geistige Entwicklung sowie in Bezug
auf die steigende Zahl von Kindern mit intensivpädagogischem Förderbedarf (siehe § 15 AO-SF)
werden im Folgenden aktuelle Daten und Datenabgleiche zur zahlenmäßigen Entwicklung dargestellt.
Bei der Darstellung der Zahlen der Schulkinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
Geistige Entwicklung (siehe § 5 AO-SF1) sind folgende Punkte zu beachten:
Aus pädagogischer Sicht besteht für die Förderung und Beschulung der Kinder mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) ein hoher Unterstützungsbedarf. Gleichzeitig handelt
es sich im Vergleich zur Gesamtzahl der Schüler *innen in Münster um eine (aus statistischer Sicht)
kleine Personengruppe im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schüler*innen. Auf Grund der (statistisch)
geringen Größe der Personengruppe der Schulkinder mit dem Förderschwerpunkt GG sind
Darstellungen zu weiteren M erkmalen (bspw. Geschlecht oder Migrationshintergrund) aus
datenschutzrechtlichen Gründen nur begrenzt möglich. Außerdem ist zu beachten, dass ein Anteil der
Personen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weitere sonderpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweist. In den statistischen Übersichten werden regelmäßig die Zahlen zu
dem 1. (vorrangigen) Förderschwerpunkt abgebildet.
1. Zeitreihe Verteilung Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Geistige Entwicklung auf städtische allgemeinbildende Schulen und Förderschulen in Münster
Abbildung 1: Zeitreihe Verteilung Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf auf die städtischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen
(Quelle: Amtliche Schuldaten – Daten im Schuljahr 23/24 geringfügig gerundet, siehe Abbildung 2)
Der Zeitreihe (Abbildung 1) kann die Entwicklung der Zahlen der Kinder mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt GG an den städtischen allgemeinbildenden Schulen un d
der Förderschule Geistige Entwicklung entnommen werden. Wie bereits in der Vergangenheit
dargestellt, steigen die Zahlen in diesem Förderschwerpunkt im Durchschnitt der vergangenen Jahre
1 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
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moderat an. Der Gesamtanstieg beträgt zwischen den Schuljahren 2013 /14 und 2023/24 insgesamt
circa 32%. Dieser Anstieg entspricht in der Tendenz der landesweiten Entwicklung der Zahlen in
diesem Förderschwerpunkt in NRW (Anstieg zwischen 2013 und 2021 von circa 26,67% 2). Im
gleichen Zeitraum ist die Zahl der Kinder mit de m Förderschwerpunkt GG gestiegen, die an den
allgemeinbildenden Schulen im Gemeinsamen Lernen beschult werden. Dies steht auch im
Zusammenhang mit der Tatsache, dass aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Papst -
Johannes-Schule als Förderschule im Förderschwerpunkt GG aktuell ein Mangel an zusätzlichen
Förderschulkapazitäten in diesem Förderschwerpunkt besteht (vgl. Beschlussvorlage V/0019/2024
„Absicherung von Förderschulkapazitäten durch die Erweiterung der Papst -Johannes-Schule -
Aufstellung von Fertigbauklassen“).
2. Verteilung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf die
Schulformen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24
Lernen
Emotionale
und soziale
Entwicklung
Sprache Geistige
Entwicklung
Körperliche
und
motorische
Entwicklung
Hören und
Kommuni-
kation
Sehen
Grundschule 10.791 279 144 22 35 39 21 8 10
PRIMUS-Schule 494 103 36 31 19 8 6 3 -
Hauptschule 1.015 119 89 27 - 3 - - -
Realschule 3.251 250 194 21 12 12 5 3 3
Sekundarschule 125 19 16 3 - - - - -
Gesamtschule 1.969 155 53 41 23 15 9 11 3
Gymnasium 9.097 98 70 12 3 - 3 3 7
Gesamt 26.742 1.023 602 157 92 77 44 28 23
Schulform
SuS in
dieser
Schulform
SuS mit
sonderp.
Unterstützungs-
bedarf
insgesamt
Förderschwerpunkt (sonderp. Unterstützungsbedarf)
Abbildung 2: Verteilung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
auf die Schulformen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24
(Quelle: Amtliche Schuldaten)
* Zahlen kleiner als 3 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Zahl 3 erhöht
Aus der Übersicht (A bbildung 2) kann die Verteilung der Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf auf die Schulformen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24
entnommen werden.
2 Quelle: Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion 2021/22 - Statistische Übersicht Nr. 418 – Ministerium
für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen
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3. Verteilung der Schüler*innen mit 1. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung auf die
städtischen allgemeinbildenden Grundschulen
Stadt Münster 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24
Schüler*innen gesamt 32 39 38 28 29 36 39
davon weiblich 15 16 13 13 14 16 16
Ausländer*innen gesamt 10 13 15 15 14 16 17
davon weiblich 5 5 6 9 6 6 6
Verteilung nach
Stadtbezirken
Stadtbezirk Mitte
Schüler*innen gesamt 6 9 8 3 0 3 3
Stadtbezirk West
Schüler*innen gesamt 13 16 14 11 12 15 11
Stadtbezirk Nord
Schüler*innen gesamt 5 5 12 10 14 14 15
Stadtbezirke Ost, Südost &
Hiltrup
Schüler*innen gesamt 8 9 4 5 3 5 11
* Quelle bis 2022/23 Schuldatensatz, ab 2023/24 Mitteilungen der Schulen
** Zahlen kleiner als 3 wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Zahl 3 erhöht
*** Aufgrund der geringen Anzahl, wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen die Stadtbezirke Ost, Südost & Hiltrup
zusammengefasst
Den Übersichten kann die Verteilung der Kinder an den städtischen allgemeinbildenden
Grundschulen auf die Stadtbezirke in Münster entnommen werden.
4. Datenabgleich zwischen der Stadt Münster und dem Land Nordrhein-Westfalen
4.1 Inklusionsanteil
(Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die in allgemeinbildenden
Schulen lernen, an allen Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf)
Nach der vorliegenden statistischen Auswertung des Landes NRW 3 beträgt der Inklusionsanteil (für
alle FSP) in Münster 44,4% während dieser für NRW landesweit mit 44,2% angegeben wird.
In Bezug auf den Inklusionsanteil im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Primarstufe und
Sekundarstufe I liegt Münster über dem Schnitt des Landes NRW. Die Stadt Münster weist hier für
2021/22 einen Wert von 29% aus, während der Schnitt für NRW bei 13,5% liegt.
Dieser Wert ist für die Primarstufe höher (Münster: 44%; NRW: 19,5%) als für die Sek I (Münst er:
21,5%; NRW: 10%), liegt aber in beiden Fällen jeweils über der landesweiten Quote und entspricht in
der Ausprägung (höherer Anteil in der Primarstufe) dem landesweiten Trend.
3 Quelle: Statistische Daten und Kennzi ffern zur Inklusion 2021/22 - Statistische Übersicht Nr. 418 – Ministerium
für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen
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4.2 Förderanteil
(Anteil der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterst ützungsbedarf an der Gesamtheit aller
Schüler*innen)
Nach der vorliegenden statistischen Auswertung des Landes NRW beträgt der Förderanteil (für alle
FSP) in Münster (Primarstufe und Sek I gemeinsam): 8,9% während dieser für NRW landesweit mit
8,8% angegeben wird.
Für den Förderanteil im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Primarstufe und der Sek I
liegt Münster unter dem Schnitt des Landes NRW. Die Stadt Münster weist hier für 2021/22 einen
Förderanteil von 1,0% aus, während der Förderanteil landesweit mit 1,5% angegeben wird.
Dies bedeutet, dass zum Schuljahr 2021/22 in Münster im Verhältnis zur Gesamtzahl der
Schüler*innen anteilig leicht weniger Kinder mit dem FSP GG beschult wurden als im Schnitt des
Landes NRW. Aufgrund der (aus statistischer Sicht) geringen Gesamtzahlen im Förderschwerpunkt
GG in Münster sollte der gebildete Förderanteil jedoch vorsichtig interpretiert werden.
5. Entwicklung der Aufnahmezahlen der Kinder mit 1. Förderschwerpunkt GG in die
1. Jahrgangsstufe sowie Anstieg der Zahlen von Kindern mit intensiv -
pädagogischem Förderbedarf
Abbildung 3: Entwicklung der Aufnahmen der Kinder mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf in die 1. Jahrgangsstufe der städtischen allgemeinbildenden
Grundschulen und der Förderschule
(Quelle: Amtliche Schuldaten)
Dem Diagramm (Abbildung 3) kann die Entwicklung der Anzahl der Kind er mit dem 1.
Förderschwerpunkt GG entnommen werden, die zwischen 2017/18 und 2023/24 jeweils in die erste
Jahrgangsstufe der städtischen allgemeinbildenden Grundschulen und d er Förderschule
aufgenommen wurden. Für das kommende Schuljahr 2024/25 können zum aktuellen Zeitpunkt noch
keine endgültigen Zahlen benannt werden, da die Verfahren zur Feststellung des
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes für viele Kinder derzeit noch laufen. Nach
Rückmeldung der unteren Schulaufsicht wurden für das kommende Sch uljahr nach jetzigem Stand
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jedoch circa 40 Anträge auf die Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung für den Förderschwerpunkt GG gestellt. Hinzu kommt, dass von
diesen Kindern circa 26 einen voraussichtlich en intensivpädagogischen sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf (i. S. d. § 15 AO -SF) aufweisen, der deutlich über den üblichen
Unterstützungsbedarf in diesem Förderschwerpunkt hinausgeht. Von diesen 26 Kindern können
voraussichtlich etwa 12 Kinder an einer Förderschule aufgenommen werden. Die Gesamtzahl der
Kinder für das kommende 1. Schuljahr entspr icht insgesamt einer deutlichen Erhöhung der Anzahl
von Kindern mit dem Förderschwerpunkt GG im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren (siehe
oben). Hinzu kommt, dass aufgrund der begrenzten Gesamtaufnahmekapazitäten der Papst -
Johannes-Schule bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig Beschulungsplätze für Kinder mit
dem Förderschwerpunkt GG an den Schulen des Gemeinsamen Lernens und an anderen
Förderschulen gesucht werden mussten. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem je nach
den unterschiedlichen individuellen Gegebenheiten einzelne Kinder an der Regenbogenschule (LWL
Förderschule für den FSP Körperliche- und Motorische Entwicklung) sowie an der Albert-Schweitzer-
Schule (städt. Förderschule für den FSP Lernen) aufgenommen. Dies ist im Einzelfall möglich, wenn
die Kinder neben dem FSP Geistige Entwicklung einen weiteren Unterstützungsbedarf in dem FSP
der jeweiligen Förderschule aufweisen und der Bes chulungsort für die Förderung des Kindes
geeignet ist. Verlässliche Prognosen über die weitere Entwicklung der Schüler*innenzahlen in diesem
Förderschwerpunkt sind aufgrund der (statistisch) geringen Zahlen schwer möglich. Hinzu kommt in
Bezug auf den aktuell vorliegenden deutlichen Anstieg der Zahlen außerdem, dass einige der Kinder
erst im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen bekannt wurden, da zuvor zum Teil keine Kita
oder vergleichbare Einrichtungen besucht wurden.
6. Einrichtung von intensivpädagogischen Lerngruppen in der Primarstufe
Aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Beschulungsplätzen für Schulanfänger*innen mit
intensivpädagogischem Förderbedarf (i.S.v.§ 15 AO -SF) im Förderschwerpunkt GG werden zum
kommenden Schuljahr an vier Grunds chulen sowi e an der Primus -Schule Kinder mit
intensivpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Die Bildung dieser Lerngruppen und die weitere
Begleitung findet in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, den Schulleitungen, der Stadt
Münster sowie den Trägern der Schulbegleitungen an den jeweiligen Schulen statt und erfordert nicht
nur zum Start, sondern auch über die Laufzeit eine stetige Begleitung und die Bereitschaft zur
Weiterentwicklung. Ziel ist es, angesichts fehlender Förderschulplätze auch im Regelschulbetrieb ein
Angebot zu schaffen, das sowohl den Förder - und Unterstützungsbedarfen der Kinder wie auch den
Betreuungs- und Entlastungsbedarfen der Eltern gerecht wird.
An den Standorten der Primars tufe der Grundschule Kinderhaus -West, Nikolaischule Wolbeck,
Norbertschule, Wartburg-Grundschule sowie der Primus -Schule werden zum Schuljahr 2024/2025
zwischen einem und fünf Schülerinnen und Schülern mit intensivpädagogischen Förderbedarf gemäß
§ 15 AO -SF als Modellprojekt in die Primarstufe eingeschult. Die Bildu ng von Lerngruppen ist
erforderlich, da die Kinder sowohl räumlich (Sanitärräume mit Wickel - und Abduschmöglichkeit) als
auch für die pädagogische Betreuung besondere Unterstützungsbedarfe aufweisen und
voraussichtlich über den größten Teil des Schultages in einer eigenen Gruppe betreut werden
müssen. Als weiterer Standort wird ab dem Schuljahr 2025/26 die neue Grundschule York dazu
kommen.
Die Schüler *innen sind an allen Standorten des Modellprojekts Teil der jeweiligen
Klassengemeinschaft vor Ort. Sie wer den in ihrem schulischen Alltag von Schulbegleiterinnen und
Schulbegleitern unterstützt und von sonderpädagogischen Teams beschult. Soweit umsetzbar wird
den Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an der Klassengemeinschaft und am Regelunterricht
ermöglicht. Neben diesem inklusiven Bezug erhalten die Schüler *innen vor allem eine
sonderpädagogische Förderung und bedarfsadäquate Betreuung. Das Modellprojekt für die ab dem
Schuljahr 2024/2025 startenden Gruppen ist zunächst ausgelegt auf eine Laufzeit von 5 Jahren, zum
einen aufgrund der zu erwartenden längeren Schuleingangsphase der Kinder mit den beschriebenen
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Unterstützungsbedarfen und zum anderen aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für die
Entwicklung von tragfähigen Konzepten für eine Anschlussförderung in der Sekundarstufe I.
Ganztagsangebote
Die räumlich gesamtstädtisch verteilten Schulstandorte sind in Bezug auf die bisherigen
Vorerfahrungen in der Beschulung von Kindern mit intensivpädagogischem Förderbedarf als auch in
Bezug auf die Gestaltung der Ganztagsbetreuung unterschiedlich.
An den Standorten im gebundenen Ganztag (Grundschule Kinderhaus -West, Primus -Schule,
Wartburg-Grundschule) werden die Schüler*innen in den ganztägigen und rhythmisierten Schulablauf
integriert. Entsprechend ist an diesen Standorten unterstützend eine bedarfsorientierte Aufstockung
der Personalressourcen der Erzieher*innen von insgesamt 1,53 VZÄ (S08b TVöD) vorgesehen.
Vorgesehen ist ein Schlüssel von einer halben Personalstelle (19,5 Wochenstunden) für eine
Lerngruppe von 3-5 Kindern.
Die Situation an den Standorten Nikolaischule Wolbeck und Norbertschule ist grundsätzlich eine
andere. Beide Schulen sind keine gebundenen Ganztagsgrundschulen, dort wird ein offenes
Ganztagsangebot umgesetzt, das zum kommenden Schuljahr jew eils von freien Trägern der
Jugendhilfe übernommen wird. Die speziellen Bedarfe der Kinder mit intensivpädagogischen
Förderbedarf lassen dabei keine Anbindung an das offene Ganztagsangebot zu.
Zur Sicherstellung des Betreuungsangebotes über das schulische Angebot hinaus müssen daher für
diese beiden Schulen individuelle Lösungen gefunden werden.
An der Nikolaischule Wolbeck wird die Aufgabe und entsprechend der Umfang der bereits etablierten
Schulsozialarbeit um 0,4 VZÄ (S12 TVöD) erweitert um die Aufgabe n Koordination und Konzeption
des ganztätigen Betreuungsangebots des intensivpädagogischen Modellprojekts. Anders als in dem
gebunden ganztägigen System der Wartburg-Grundschule, der Grundschule Kinderhaus-West oder
der Primus -Schule bedarf es dieser Brück enfunktion zur Gewährleistung eines kohärenten und
förderorientierten Angebots. Darüber hinaus werden für die Betreuung und pädagogische Umsetzung
des Nachmittagsangebotes Stellenanteile in Höhe von 0,5 VZÄ einer Erzieherin/eines Erziehers
(S08b TVöD) oder einer Heilpädagogin/eines Heilpädagogen vorgesehen.
Die Norbertschule steht bereits im engen Kontakt mit der Kinder - und Jugendhilfe St. Mauritz, einem
freien Träger der Jugendhilfe , der bereits im Stadtteil mit einer heilpädagogischen Tagesgruppe
etabliert ist und entsprechend Erfahrung mit der Betreuung und Förderung von Kindern mit den
aufgezeigten Unterstützungsbedarfen hat. Dieser Träger hat sich nach Abstimmungen mit der Schule
und der Schulverwaltung bereit erklärt, die Konzeption und Durchführun g eines pädagogischen
Betreuungsangebots für die intensivpädagogische Lerngruppe an der Norbertschule wahrzunehmen.
Vorgesehen ist für die Durchführung der Kooperation ein Zeitraum von 5 Jahren. Dies hat zum einen
den voraussichtlichen Zeitraum der Beschul ung der Kinder in der Primarstufe zum Hintergrund als
auch die notwendigen Vorlaufzeiten zur Schaffung weiterer Beschulungsangebote, ob in inklusiver
Form in intensivpädagogischen Lerngruppen oder in Förderschulen (siehe Erläuterung oben).
Sowohl die Aufstockung bestehender Personalressourcen wie auch die finanzielle Förderung des
Modellprojekts in der Umsetzung über den Träger Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz wird strukturell
im Bereich Bildungsmanagement des Amtes für Schule und Weiterbildung vero rtet, wo auch der
gebundene Ganztag sowie die Schulsozialarbeit verantwortet wird, um das Modellprojekt zum Start
qualifiziert begleiten und weiterentwickeln zu können.
7. Regionaler Abstimmungsprozess zur Entwicklung der Förderschulkapazitäten im
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Grundsätzlich ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz verpflichtet, bedarfsentsprechend
Schulraum bereitzustellen. Dies gilt unter anderem auch für den Förderschwerpunkt Geistige
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Entwicklung. Als private Ersatzschule stel lt die Papst-Johannes-Schule in Trägerschaft des Bistums
Münster Plätze für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus dem
gesamten Stadtgebiet bereit, sodass die Stadt Münster bislang keine eigene Förderschule mit diesem
Förderschwerpunkt vorhalten musste.
Wie zuletzt in der Beschlussvorlage V/0019/2024 4 dargelegt, werden trotz der bereits ergriffenen
Maßnahmen die vorhandenen Kapazitäten an Förderschulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung aufgrund der steigenden Zahlen überschritten.
Dies führt dazu, dass die im Schulgesetz festgelegte Wahlfreiheit (i.S.d. § 20 Absatz 2 Schulgesetz
NRW), nach welcher die Eltern für ihr Kind abweichend vom Gemeinsamen Lernen auch die
Förderschule als Förderort wählen können sollen, nicht mehr gewährleistet werden kann.
Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich bei den steig enden Zahlen im Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung um keine für die Stadt Münster spezifische Entwicklung, sondern um ein sich
zumindest in NRW abzeichnendes Phänomen. In einigen Städten wird vor diesem Hintergrund die
Neugründung von Förderschulen diskutiert und auch umgesetzt. Als Ad-Hoc-Maßnahme wählen auch
andere Kommunen Ansätze im gemeinsamen Lernen, beispielsweise die Stadt Wuppertal.
Der Anstieg der Schüler*innenzahlen in diesem Förderschwerpunkt zeichnete sich auch in Münster
bereits vor einig er Zeit ab. Die Aufstellung von Fertigbauklassen an der Papst -Johannes-Schule
erfolgte, um der Schule für die lfd. Arbeit die erforderlichen Kapazitäten zu beschaffen, eine Erhöhung
der Platzkapazität ging damit nicht einher, war damit auch nicht beabsichtigt.
Gleichzeitig sind im Hinblick auf die inklusive Beschulung Weichenstellungen vorgenommen worden,
letztlich auch mit dem Ziel, den Druck auf die Papst-Johannes-Schule zu verringern und zunehmend
für Eltern echte Alternativen zu schaffen in inklusiven S ettings. So wurde zum Schuljahr 2023/ 2024
ein Modellprojekt mit dem Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg für die Berufspraxisstufe
gestartet. Zielgruppe sind die Schüler*innen im Förderschwerpunkt GG, die nach Klasse 10 aus dem
gemeinsamen Lernen kommen. Für diese Schüler*innengruppe gab es bis dahin keine Alternative zur
Papst-Johannes-Schule.
Gleichzeitig hat die untere Schulaufsicht auch begonnen, mit verschiedenen Grundschulen die
Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf im Bereich GG
zu konzeptionieren und diese darauf vorzubereiten.
Die plötzliche Verdopplung der Schüler*innenzahlen bei den Schulanfängern und der gleichzeitige
drastische Anstieg des Anteils von Schülerinnen und Schülern mit intensivpädagogisc hen
Förderbedarf machte es erforderlich, Ad-Hoc-Plätze zu schaffen. Dafür konnte auf die Vorarbeiten
zurückgegriffen werden und dies gelang dann durch eine konzertierte Aktion von Schulaufsicht und
mehreren beteiligten Ämtern der Verwaltung.
Nichtsdestotrotz besteht eine Schieflage, da durch fehlende Förderschulkapazitäten kein echtes
Wahlrecht für Eltern besteht. Es geht deshalb nicht nur darum, die Schulplätze in inklusiven Settings
einzurichten, sondern gleichzeitig eine Erhöhung der Förderschulkapazitäten anzustreben.
In NRW befindet sich ein größerer Anteil der Förderschulen in privater Trägerschaft. Dies trifft auch
auf die Stadt Münster und die umliegende Region zu. Gerade für den FSP Geistige Entwicklung ist
weder in der Stadt Münster noch in den u mliegenden Kreisen eine kommunale Gebietskörperschaft
Trägerin einer entsprechenden Förderschule.
Die Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung insgesamt sind indes in der
gesamten Region nicht ausreichend. Die Schaffung zusätzlicher Förderschulkapazitäten ist deshalb
eine Aufgabe, die idealerweise als gemeinsame regionale Aufgabe angegangen werden kann.
4 Beschlussvorlage V/0019/2024 „Absicherung von Förderschulkapazitäten durch die Erweiterung der Papst -
Johannes-Schule - Aufstellung von Fertigbauklassen“
- 10 -
V/0441/2024
Aus diesem Grunde soll durch die Verwaltung ein Abstimmungsprozess initiiert werden, in den unter
anderem die Schulaufsicht, die uml iegenden Kreise, der LWL und das Bistum Münster einbezogen
werden sollen.
Im Zuge dieses Abstimmungsprozesses sollen außerdem perspektivische Entwicklungen zur
vorschulischen Förderung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angesichts der aus dem
Bundesteilhabegesetz folgenden Änderungen erörtert werden (siehe hierzu auch Vorlage
V/0030/2024).
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Antrag A-R/0027/2024 „Möglichst viel Platz für Bildung schaffen - Förderschulangebote
stärken“
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0441/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.07.2024
- Erstellt
- 16.07.2024 19:53