Mandari Insight

V/0405/2012

Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut

Vorlagen 16.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 25

Anlage2_FM-ThiA

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Ansehen

Anlage3

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Ansehen

Anlage5

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Anlage1_Matrix

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Ansehen

Anlage4

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage2_FM-ThiA

15245 Zeichen

Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ (FM-ThiA) 
Mangelnde gesellschaftliche Teilhabe, im einzelnen sozialer  Rückzug, Isolation, Verein- 
samung, beginnende Verwahrlosung, psychische Beeint rächtigungen o. ä. sind die beo- 
bachteten Begleiterscheinungen von Altersarmut und beeinträchtigen den Lebensalltag 
und die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich z u den wirtschaftlichen Einschränkun- 
gen erheblich. 
 
Um die Möglichkeiten einer wirksamen Einflussnahme auf diese Situation durch persönli- 
che Unterstützung im Einzelfall zu erproben, wird f ür den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 
zum 31.12.2014 ein Modellprojekt „Fallmanagement –T eilhabe im Alter“ (FM-ThiA) in der 
Abteilung 50.30 des Sozialamtes „Sozialhilfe nach d em SGB XII“ bis zu drei 0,5 Stellen 
eingerichtet. 
 
Zielsetzung des Fallmanagements ist die  
 
• Identifizierung von Personen, die mangelnde gesell schaftliche Teilhabe als Defizit 
erleben bzw. auffällig Schwierigkeiten mit der Bewä ltigung eines leistungsabhängi- 
gen Lebens im Alter haben 
• Formulierung von Veränderungen im Lebensalltag und  der Lebensqualität, die rea- 
listisch mithilfe des Fallmanagements erreicht werden können 
• Auswahl und Vernetzung von Anbietern, Einrichtunge n und Trägern, die Angebote 
im Sinne der Zielsetzung bereitstellen 
• Durchführung eines Fallmanagements, das die vollst ändige Leistungsgewährung 
nach dem SGB XII umfasst 
• Statistische Erfassung und Auswertung der individu ellen Bedarfe  
 
Personen, die im Alter ausschließlich aufgrund ihre r Einkommenssituation im Leistungen 
nach den SGB XII beziehen (Grundsicherung im Alter,  Sozialhilfe), haben i. d. R. keine 
Perspektive – insbesondere nicht durch Aktivierung von Selbsthilfepotentialen - ihre wirt- 
schaftlichen Situation spürbar zu verbessern.  Der Leistungsbezug und damit die Abhän- 
gigkeit von staatlichen Leistungen stellt die verbl eibende Lebensperspektive dar. Scham, 
Resignation oder Verbitterung darüber führen vielfa ch zu sozialem Rückzug, gesellschaft- 
licher Isolation, Vereinsamung etc. Darüber hinaus schränkt das zur Verfügung stehenden 
Einkommen nicht nur den laufenden Lebensunterhalt a uf das Nötigste ein, sondern sieht 
für gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe nur sehr geringe Anteile vor. 
 
Andererseits bieten Einrichtungen, Träger, Initiati ven, Vereine etc. in Münster vielfältige, 
unterschiedliche, z. T. kostenlose Angebote zur Fre izeitgestaltung, Kommunikation, ge- 
sellschaftlichen und kulturellen Teilhabe, aber auc h zur Unterstützung einzelner Alltagssi- 
tuationen wohnortnah an. Diese Angebote variieren in Art und Anzahl in den unterschiedli- 
chen Stadtbezirken. 
 
Mit der Installierung eines „Fallmanagement - Teilh abe im Alter“, soll versucht werden, 
Grundsicherungsempfängern/innen und/oder Sozialhilfeempfänger/innen,  
 
• die ihre o. a. Situation in Bezug auf gesellschaft liche Teilhabe als defizitär bzw. ver- 
besserungswürdig empfinden,  
• bei denen im regelmäßigen Kontakt Anzeichen für ei ne Unzufriedenheit bzw. be- 
ginnende Vereinsamung zu beobachten sind 
• die auffällige Probleme bei der Bewältigung eines leistungsabhängigen Lebens ha- 
ben,  
Anlage 2

auf freiwilliger Basis bei der Inanspruchnahme von Unterstützungs- und Kommunikations- 
angeboten, Angeboten der Freizeitgestaltung, (Re-)Aktivierung von Kontakten, Aufbau und 
Pflege von sozialen Netzwerken zu unterstützen. Dad urch wird eine generelle Verbesse- 
rung der Lebenssituation angestrebt, die – trotz ko nstanter wirtschaftlicher Rahmenbedin- 
gungen - zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität führt. 
 
Mithilfe einer gezielten individuellen Unterstützun g durch den/die Fallmanager/in sowie 
Anwendung der Methoden und Instrumente des Fallmanagements sollen  
 
• mögliche Defizite in der Lebensführung identifizie rt werden 
• angestrebte Veränderungen/Verbesserungen benannt w erden   
• mit Blick auf noch bestehende Beziehungen oder  
• Kontakte, Angebote oder  Netzwerke angemessene Bew ältigungsstrategien zu 
entwickelt werden.  
 
Dabei unterscheidet sich das „Fallmanagement Teilhabe im Alter“ grundsätzlich von ande- 
ren Fallmanagement-Ansätzen mit einer sog. Überwind ungsperspektive. Die wirtschaftli- 
chen Rahmenbedingungen können durch das „Fallmanage ment-Teilhabe im Alter“ nicht 
verändert werden, gleichwohl aber die Mangel an gesellschaftlicher Teilhabe. 
 
Zielsetzung des FM-ThiA ist eine Verbesserung der L ebensqualität durch stärkere gesell- 
schaftliche Integration und Partizipation bei konst anten wirtschaftlichen Rahmenbedingun- 
gen. Nachvollziehbar können mit diesem FM-ThiA – An satz keine direkten wirtschaftlichen 
Erfolge erzielt werden. Ggf. können mittel- bis lan gfristig Tendenzen von Verwahrlosung 
oder psychischen Erkrankungen verhindert oder frühz eitig erkannt werden, dies steht je- 
doch ausdrücklich nicht im Fokus des Projektes. 
 
Das Projekt ist vielmehr im Kontext des städtischen  Selbstverständnisses zu betrachten. 
Es korrespondiert mit den wesentlichen Zielen des H andlungskonzeptes demographischer 
Wandel und eines inklusiven Zusammenlebens der Gene rationen. Es entspricht ebenso 
der Förderung einer generationen- und altersgerecht en Stadtentwicklung und berücksich- 
tigt die Aspekte Barrierefreiheit und Teilhabe sowi e die demographiegerechte Weiterent- 
wicklung der Quartiere auf Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose.  
 
Gesellschaftliche Teilhabe, soziales Engagement, ku lturelle Vielfalt etc. sollen im ange- 
messenen Umfang auch für die Münsteranerinnen und M ünsteraner zugänglich gemacht 
werden, die aufgrund ihres Lebensalters sowie ihrer  Einkommenssituation die Teilhabe an 
der Stadtgesellschaft nicht mehr in ausreichendem M aße bewältigen können. Die beste- 
hende beispielhafte Landschaft aus ehrenamtlichen, kirchlichen, verbandlichen und städti- 
schen Angeboten soll passgenauer in den Stadtteilen  für diesen Personenkreis in An- 
spruch genommen und weiterentwickelt werden im Sinn e einer möglichst breiten und viel- 
fältigen Bürgergesellschaft. 
 
Dazu bedarf es der Bereitstellung zusätzlicher pers oneller und damit zeitlicher Ressour- 
cen, die zum einen im Rahmen regulärer Leistungsgew ährung eine individuelle und inten- 
sive Auseinandersetzung mit dem Einzelfall ermöglic ht, zum anderen mit dem methodi- 
schen Ansatz des Fallmanagements eine zielorientierte Fallbetreuung zum Inhalt hat. 
 
Da bislang keine ähnlichen oder vergleichbaren Proj ekte im Bereich des SGB XII bekannt 
sind, ist davon auszugehen, dass Münster mit diesem  Projekt überregionalen Modellcha- 
rakter einnehmen wird.

Organisation des Fallmanagements Teilhabe im Alter (FM-ThiA) 
Einen generellen handlungsübergreifenden Anspruch a uf ein Fallmanagement (FM) für 
Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsmi nderung gibt es nicht. In einigen 
Handlungsfeldern des Sozialgesetzbuches, wie z.B. S GB I, SGB II – Eingliederungshilfe, 
SGB V – integrierte Versorgung, SGB VIII – Mitwirku ng, Hilfeplan, SGB IX,  existieren ge- 
setzlich formulierte Ansprüche. 
Zur Wahrnehmung des FM-THiA werden in den Fachstell en „Leistungsgewährung nach 
dem SGB XII“ im Sozialamt bis zu drei 0,5 Stellen, insgesamt 1,5 Stellen, eingerichtet. 
Dadurch entsteht ein tatsächlicher Mehrbedarf von 0 ,75 Stellen (135 Fälle) in der regulä- 
ren Ratensachbearbeitung. Hier bearbeitet eine 1,0 Stelle durchschnittlich 180 Fälle. Die- 
se 1,5 Stellen führen das FM im vorgenannten Sinne durch und übernehmen gleichzeitig 
für ihren Personenkreis die vollständige Leistungsg ewährung nach dem SGB XII (Hilfen 
aus einer Hand). Kennzeichnend für das Anforderungs profil der Mitarbeiterinnen und Mit- 
arbeiter im FM-ThiA sind die begleitenden und zugeh enden Tätigkeiten im Einzelfall, die 
Durchführung von Fallkonferenzen sowie die Netzwerk arbeit im Stadtteil. Durch den damit 
verbundenen höheren Zeitaufwand wird die Ratengröße  je 0,5 Stelle FM auf 45 Fälle (Hil- 
fen aus einer Hand) reduziert. Der Mehrbedarf von b is zu 0,75 Stellen entspricht in der 
Eingruppierung 9 bei durchschnittlichen Personalauf wendungen von 55.290 € in 2013 ei- 
nem jährlichen Personalaufwand von 41.940 €. 
Voraussetzung für die Tätigkeit als Fallmanager/in sind sowohl grundsätzliche leistungs- 
rechtliche Kenntnisse als auch eine anerkannte Qual ifikation als Fallmanager/in. Aus- 
drücklich vorgesehen ist eine zugehende und aufsuch ende Tätigkeit durch die Fallman- 
ger/innen. 
 
 
Zielgruppe für das FM-ThiA 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Zielsetzung u nd des Prinzips der  Freiwilligkeit sol- 
len grundsätzlich folgende Personen Zugang zum FM-ThiA erhalten:  
  
• alleinlebende Empfänger/innen von Grundsicherung i m Alter und bei Erwerbsmin- 
derung, ab dem 50. Lebensjahr die auf Nachfrage Def izite an gesellschaftlicher 
Teilhabe erkennen lassen oder benennen,  
• bei denen Indizien für Unzufriedenheit oder eine b eginnende Vereinsamung festzu- 
stellen sind,  
• bei denen es Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Bewältigung der leistungsab- 
hängigen Lebenssituation gibt (z. B. Verschuldung, Rechtsstreitigkeiten etc.).  
 
Das FM-ThiA grenzt sich vom FM im Bereich Hilfe zur  Pflege des Sozialen Fachdienstes 
für Senioren und Pflegebedürftige (SFD) ab. Ist für  die o.g. Zielgruppe ein pflegerischer 
Bedarf erkennbar, erfolgt eine Übergabe in den SFD. 
 
 
Zugangskriterien für das Fallmanagement 
Das Fallmanagement ist ein zusätzliches, neu zu ent wickelndes Angebot und soll aus- 
schließlich auf freiwilliger Basis durchgeführt wer den. Über objektive Assessmentinstru- 
mente (Situationsaufnahme und Bedarfsfeststellung) werden mit einer Checkliste 
• Stammdaten (sind in der Regel im Rahmen der Antrag stellung auf Grundsiche- 
rungsleistungen bereits erfasst)

• Lebenssituation und Unterstützungsbedarf 
o Verhalten und Gesundheit 
o Haushalt 
o Rechtlicher Bereich 
o Psychosozialer Bereich (Zufriedenheit) 
o Wohnung 
• Zugang zu Angeboten im Stadtteil - Zusammenarbeit mit dem Netzwerk 
 
entsprechend erfasst. 
Es wird ein Katalog mit Zugangskriterien erarbeitet , der darauf ausgerichtet ist, möglichst 
passgenau Teilnehmer/innen zu erreichen, die der In tention des FM-ThiA entsprechen. 
Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind z.B. der Bezug von hauswirtschaftlichen Hil- 
fen, Mittagessen, Hausnotruf sowie eine Schuldenpro blematik. Die Entwicklung eines Kri- 
terienkataloges (Checkliste) erfolgt zur Aufnahme i n das FM erfolgt in enger Absprache 
mit der Abt. 50.30. 
 
Durchführung des Fallmanagements/Fallkonferenzen 
Die Durchführung des FM-ThiA orientiert sich maßgeb lich am methodischen Ansatz des 
FM 
1: 
• Klärungsphase, Kontaktaufnahme, Angemessenheit, Ve reinbarung über das Einlei- 
ten eines FM 
• Assessment = umfassende Beschreibung der Lebens-, Wohn- und Versorgungssi- 
tuation (Ressourcen und Probleme) sowie Beschreibung der Bedarfslage  
• Absprache und Planung der Leistung mit den Hilfeem pfängerinnen und Hilfeemp- 
fängern 
• Vermittlung in und Organisation (Überleitung) von passender Hilfe- und Unterstüt- 
zungsangeboten 
• Steuerung des Hilfeprozesses (Monitoring); Sicheru ng, Prüfung und Bewertung der 
eingeleiteten Hilfeangebote 
• Evaluation der Leistungen, Bewertung des Fallmanag ements 
• FM auf der Systemebene; Netzwerkaufbau und Netzwer kpflege. 
 
Voraussetzung für ein gelingendes Fallmanagement si nd Fallkonferenzen mit allen im 
Einzellfall beteiligten Akteuren und Netzwerkpartne rn. Die Fallkonferenzen sind im Rah- 
men der Nachrangigkeit über Angehörige oder sonstig e, Bezugspersonen (falls vorhan- 
den), Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ehrenamtlic her Angebote wie „Von Mensch zu 
Mensch“, Kirchengemeinden (Pfarrcaritas, Gemeindediakonie, jüdische Kultusgemeinde), 
Begegnungsstätten, Senioren- und Stadtteilbüros, Me hrgenerationenhäuser, Quartiers- 
stützpunkten, stadtteilorientierte soziale Arbeit d er Wohlfahrtsverbände, ambulanten 
Diensten und sonstigen Betreuungsangeboten sowie st ädtische Angebote etc. zu beset- 
zen. 
 
Ein fachlicher und fallbezogener Austausch findet i m Rahmen von kollegialer Beratung 
innerhalb der Abt. 50.30 statt. Eine individuelle A nleitung und Begleitung wird im Rahmen 
des Modellprojektes durchgeführt. Je nach Ausbildun gs- und Qualifizierungsstand der Mit- 
arbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Schulung im Fallmanagement begleitend notwendig. 
Qualifizierungs- und Fortbildungsmittel werden zur Verfügung gestellt. Regelmäßige Ab- 
sprachen mit den Kolleginnen und Kollegen der Leist ungsgewährung werden vorausge- 
                                                
 
1 Orientiert an den Rahmenempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V.

setzt, um die Zu- und Abgänge in das FM abzustimmen  und wechselseitige Auswirkungen 
von Entscheidungen in der Sache und/oder im Verfahren zu erörtern. 
 
Ein kontinuierlicher Austausch mit den Netzwerkpart ner im Stadtteil sowie die Teilnahme 
und Einbindung in bestehende Gremien wie z.B. „Älte r werden im Stadtteil…“ werden für 
eine gelingende Netzwerkarbeit vorausgesetzt. 
 
  
Ergebnisqualität 
Da mit dem FM keine wirtschaftlichen Verbesserungen  oder andere einwandfrei quantifi- 
zierbaren Veränderungen angestrebt werden, muss der  Ergebnissicherung besondere 
Aufmerksamkeit gewidmet werden. 
Um Veränderungen in der Lebensführung oder der Lebe nszufriedenheit zu erfassen, sol- 
len im Rahmen der Projektphase regelmäßig durchgefü hrte Interviews/standardisierte Ab- 
fragen vorgenommen werden. Zusätzlich können als In dikatoren für Veränderungen he- 
rangezogen werden: 
• telefonische oder persönliche Nachfrage, in standa rdisierter Form 
• Durchführung von Fallkonferenzen 
• Austausch in Kooperationsgremien 
• Abschluss von Leistungs- und/oder Betreuungsverein barung z.B. mit Begegnungs- 
stätten oder Trägern der stadtteilorientierten sozialen Arbeit 
• Dokumentation (Checklisten, Softwaredatenbanken, A KDN/SozNW) 
 
Zur Durchführung und Sicherung der Dokumentation und des Monitoringprozesses ist eine 
Projektbegleitung aus den Zuständigkeitsbereichen O rganisations- und Personalentwick- 
lung, Abteilungs- oder Fachstellenleitung 50.3, Soz ialer Fachdienst für Senioren und Pfle- 
ge, Sozialplanung einzurichten.  
 
 
Statistische Erfassung 
Begleitend zum FM wird eine aussagefähige und ergeb nisorientierte Dokumentation über 
die gewonnenen Ergebnisse des FM erhoben. Hier werd en nicht nur Daten über die fest- 
gestellten Bedarfe, sondern auch über die Angebote, Angebotszugänge, stadtweite Vertei- 
lung von Angeboten etc. erhoben. Eine direkte Anwendung des Systems AKDN/SozNW ist 
zu empfehlen. 
 
Evaluation des Projekts 
Das Modellprojekt „Fallmanagement –Teilhabe im Alte r“ wird vom 01.01.2013 bis zum 
31.12.2014 eingerichtet. Die vorbereitenden, beglei tenden und zu bewertenden Prozesse 
des Fallmanagements sind durch eine externe Evaluat ion zu sichern und zu dokumentie- 
ren. Für den Projektzeitraum werden daher insgesamt  10.000,00 € zur Verfügung gestellt. 
Enthalten sind auch Mittel zur Qualifizierung und F ortbildung der Mitarbeiterinnen und Mit- 
arbeiter. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Soz iales, Gesundheit und Arbeitsförde- 
rung bis zum 30.09.2014 über den Verlauf des Modellprojektes informieren.

Anlage3

4867 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2008  
 1
	


 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
01.06.2008 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
 
Münster für alle  
In Würde alt werden - Schutz vor Altersarmut wirkun gsvoll 
entfalten 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster erstellt einen Armutsbericht u nter besonderer 
Berücksichtigung der Altersarmut. Ziel des Berichts  ist es, kommunale 
Steuerungsinstrumente und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um der 
Altersarmut entgegen zu wirken. Dabei soll der Armu tsbericht die Ist-Situation 
in Münster darstellen und eine Prognose für das Jahr 2020 geben. 
 
 
2. Als besondere Schwerpunkte des Berichts sollen d ie gesundheitliche Situation 
sowie die Wohnraumversorgung von Menschen in Alters armut dokumentiert 
und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. 
 
 
3. Der Bericht soll geschlechtsspezifisch erstellt und die 
Handlungsempfehlungen geschlechtergerecht entwickelt werden. 
 
4. Die Verwaltung prüft, ob eine Zusammenarbeit mit  den örtlichen Hochschulen 
zur Erstellung des Armutsberichts möglich ist. 
 
 
Begründung: 
 
Die aufschlussreiche Armutsberichterstattung, die v on SPD und Grünen in der 
Legislaturperiode 1994–1999 auf den Weg gebracht wu rde, mündete im 
münsterischen Armutsbericht, der 2002 veröffentlich t wurde. Schwerpunkt der 
Berichterstattung war die Lebenssituation von in Ar mut lebenden Kindern und 
Jugendlichen. Die SPD-Forderungen nach Fortsetzung der städtischen 
Armutsberichterstattung fanden keine Mehrheit. Nunm ehr soll ein neuer 
Armutsbericht erstellt werden, der die Altersarmut in den Vordergrund stellt. Die 
Studien des Instituts für Soziologie zur Armutsfors chung in Münster sollen 
einbezogen werden. 
 
 
	


	




2
In Münster leben derzeit ca. 25.000 Menschen in Arm ut; davon sind 7.600 Kinder 
und Jugendliche. Alleine 21.000 Menschen beziehen L eistungen gem. ALG II. Wie 
groß die verschämte Armut ist, lässt sich nur erahn en: nach wie vor nehmen 
Menschen aus Scham und Unwissenheit zustehende Leis tungen nicht in Anspruch. 
Ein weiterer Personenkreis, der in Armut lebt, sind  Menschen ohne Papiere 
(„Illegale“); über diesen Personenkreis liegen nur Dunkelzifferschätzungen vor. 
Expertenschätzungen belaufen sich auf 1.000 Personen im Stadtgebiet Münsters. 
 
„Arm trotz Arbeit“ ist auch in Münster ein Thema: Alleine 3.657 Personen nehmen in 
Münster aufstockende Leistungen in Anspruch, weil d as Erwerbseinkommen keinen 
ausreichenden Armutsschutz bietet. Mindestlöhne sin d eine Möglichkeit, die 
Armutsrisiken zu minimieren: sie sorgen für angemes sene Entlohnung, höhere 
Kaufkraft und Zuflüsse in die Sozialversicherungssysteme. 
 
Auf Grund veränderter Erwerbsbiografien, die auf lä ngeren Ausbildungszeiten, 
befristeten Beschäftigungsverhältnissen und unsiche ren Teilzeitarbeitsverhältnissen 
basieren, wird Armut im Alter für größere Bevölkeru ngsgruppen immer 
wahrscheinlicher. Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie führen zu Ausfallzeiten in 
der Rentenversicherung, die sich im Alter verheeren d auswirken können. Besonders 
Frauen werden hiervon betroffen sein, weil  
- immer noch ein Mangel an qualitativ hochwertigen 
Kinderbetreuungsangeboten fehlt 
- die bestehenden Kinderbetreuungsangebote oft nicht  an den beruflichen 
Erfordernissen der Familien orientiert sind  
- Kindererziehungszeiten oftmals nicht adäquat bei R entenversicherungszeiten 
berücksichtigt werden.  
Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz auch bereits für unter 3 jährige 
Kinder wäre ein wirksames Instrument, um Frauen mit  ihren Fähigkeiten und 
Fertigkeiten am Erwerbsleben abgemessen zu beteilig en und der drohenden 
Altersarmut von Frauen entgegen zu wirken. 
 
Statistisch belegt ist der Zusammenhang von Armut u nd Krankheit sowie Armut und 
verkürzter Lebenserwartung. Unstreitig erhöht Armut  das Risiko, an einer 
chronischen Erkrankung zu erkranken. Risikofaktoren  etwa für Gefäß- oder 
Krebserkrankungen finden sich bei armen Menschen häufiger. 
 
Viele ältere Menschen haben bereits jetzt Schwierig keiten sich mit preiswertem 
Wohnraum am Wohnungsmarkt zu versorgen. Die steigen de Zahl älterer Menschen 
mit Armutsrisiken macht eine aktive Steuerung des W ohnungsmarktes für diesen 
Personenkreis erforderlich; hierbei sind auch innen stadtnahe Wohnlagen zu 
berücksichtigen.  
 
 
Beanka Ganser   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Win tzler 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson   
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Holger Wigger 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Anlage5

4608 Zeichen

Anlage 1  
zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ASGAf am 29.02.2012 
1 
 
Bündnis 90 / Die Grünen /GAL 
im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
 
  
 
28.02.2012 
 
Änderungsantrag  zur Vorlage 
 
 
V/0941/2011 
Altersarmut in Münster im Lichte des demografischen Wandels 
 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung möge beschließen: 
 
1) Pkt. 1 wird wie folgt ergänzt (Änderungen unters trichen):  
Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 4. 2 der Expertise (Anlage) 
vorgestellten Handlungsansätze nach Maßgabe der unt er Ziffer 3 der Begründung 
skizzierten Eckpunkte auch unter Berücksichtigung g eschlechts- und 
migrationsspezifischer Gesichtspunkte zu konkretisi eren und auf ihre Umsetzungs-
möglichkeiten hin zu prüfen.  
a) Dabei sind zum einen präventive Maßnahmen zur Ve rmeidung von Altersarmut 
 
zu entwickeln und deren Ursachen entgegenzuwirken ( insbesondere prekäre 
Erwerbsbiografien und prekäre Beschäftigungsverhältnisse).  
b) Zum anderen  sind individuelle Hilfen und Strukturen vor allem zur Verbesserung 
bzw. Förderung 
- gesellschaftlicher Teilhabe, 
- von Mobilität, 
- der Selbstbestimmung 
 und sozialen Inklusion  
- Gesundheitsförderung , -prävention und ortsnaher Gesundheitsversorgung   
- Versorgungssicherheit bei Pflege und Unterstützungsbedarf, 
- von Wohnen,  
- sozialer Netze und Nachbarschaften 
 
- altersgerechter Quartiersentwicklung  und  
- von Arbeit etc . 
in den Blick zu nehmen. 
 
2) Pkt. 2 wird wie folgt ergänzt (Änderungen unters trichen): 
Auf Grundlage der Prüfergebnisse entwickelt die Ver waltung unter Einbeziehung der 
Kommunalen Seniorenvertretung, des Integrationsrate s und der örtlichen Netzwerke 
„Von Mensch zu Mensch“  Handlungsempfehlungen im Rahmen einer gesonderten 
Vorlage, die dem Rat und dem Ausschuss für Soziales , Gesundheit und Arbeits-
förderung  nach ausreichender Vorbereitung in den kommunalen Gremien einer 
BürgerInnenbeteiligung (z:B. Stadtteilkonferenzen)  zur Entscheidung vorgelegt

Anlage 1  
zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ASGAf am 29.02.2012 
2 
 
werden. Diese Handlungsempfehlungen fließen in die Weiterentwicklung des 
Handlungskonzeptes „Demografischer Wandel in Münster“ mit ein.  
 
 
3) Die Ziffer II. wird gestrichen 
 
 
Begründung: 
 
Altersarmut ist eine Spätfolge prekärer Erwerbsbiog raphien und Beschäftigungsverhältnisse 
insbesondere bei Frauen und noch einmal im besonder en Maße bei Migrantinnen. 
Altersarmut ist zudem auch ein Ergebnis von Armut d urch Langzeitarbeitslosigkeit und 
dauerhafter Abhängigkeit von Grundsicherung (SGB II ). Dieses zeigt die vorgelegte 
Expertise auch deutlich auf.  
Altersarmut ist ein individuelles wie auch gesellschaftliches Problem, was in den kommenden 
Jahren und Jahrzenten noch drastisch zunehmen wird.  Dieses muss auch in den 
Handlungsvorschlägen wie auch im Beschlussvorschlag seinen Niederschlag finden.  
Es bedarf neben den Maßnahmen zur Sicherung der Tei lhabe und die Verbesserung der 
Lebensumstände für ältere Menschen, die in Armut le ben insbesondere auch Maßnahmen 
zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut. Denn die Gr undlagen und Ursachen für die 
Altersarmut der kommenden Jahrzehnte werden heute g elegt. Hierzu gehören die prekären 
Beschäftigungsverhältnissen, die dauerhaften gering fügigen Beschäftigungen ohne 
Sozialversicherungen sowie Beschäftigungsverhältnis sen, von denen die Arbeitnehmerinnen 
und Arbeitnehmer nicht leben können. 
Von großer Bedeutung ist auch die Schaffung von Cha ncengleichheit für Alle im 
Bildungswesen und eine entsprechende Berufswegeplanung. 
 
Die Bereiche, in denen es Verbesserungen für ältere  Menschen geben sollte, die mit nur 
geringen Einkünften auskommen müssen und arm sind, müssen um wesentliche Bereiche 
erweitert werden. Hierzu gehören insbesondere die A spekte, die auch besonders in der UN-
Behindertenrechtskonvention verankert sind, wie die  Selbstbestimmung oder die das 
selbständige Leben auch bei Pflegebedürftigkeit sichern helfen (Versorgungssicherheit etc.). 
 
Der Beschlusspunkt zu den finanziellen Auswirkungen  sollte gestrichen werden, da ohne 
konkrete Handlungsempfehlungen keine seriöse Aussage darüber getroffen werden kann, ob 
alle Maßnahmen kostenneutral durchzuführen sind, od er ob es nicht doch notwendig ist 
zusätzliche Haushaltmittel zur Vermeidung von Alter sarmut bereitzustellen, um darüber auch 
weitaus höhere Folgekosten vermeiden zu können.  
 
 
Harald Wölter 
Petra Dieckmann 
Otto Reiners 
Brigitte Hasenjürgen 
Birgit Edler 
Dirk Guddorf 
Didem Ozan 
Jörg Rostek

Anlage1_Matrix

4743 Zeichen

Matrix „Maßnahmenprogramme und Finanzierungsübersicht Altersarmut“ 
 
 
Maßnahme 
 
Inhalt – Zielsetzung Verantwortung/ 
Beteiligung 
Maßnahmenbe- 
ginn/ 
Zeitraum 
Mittel/Aufwand/Finanzierung 
Fallmanagement „Teilhabe 
im Alter“ (FM-ThiA) 
Implementierung des Fallmanage- 
ments „Teilhabe im Alter“ 
 
Amt 50 Projektphase  
01.01.2013 – 
31.12.2014 
 
41.940 € (0,75 Stelle EGr 9) 
41.940 € (0,75 Stelle EGr 9) 
Qualifizierung und Fortbildung 
Evaluationskosten: 10.000,00 € 
„Gesund und aktiv – älter 
werden in Münster“ 
Initiierung wohnortnaher Angebote der 
Gesundheitsförderung und Gesund- 
heitsprävention.  
Bereitstellen von Informationen für 
Ältere über Grenzen und Befreiungs- 
möglichkeiten in der GKV. 
 
 
Amt 53 
 
 
 
 
 
Konzepterstellung 
bis 31.10.2012  
 
 
 
Projektphase 
01.01.2013 –
31.12.2014     
Konzeptentwicklung (Amt 53);  
Einrichtung einer 0,5 Stelle Dipl. 
Heipädagogik/Dipl. Gerontologie in 
Anbindung an einen Träger der 
freien Wohlfahrtspflege 
 
23.325 € (0,5 Stelle S 12 Stufe 2) 
23.325 € (0,5 Stelle S 12 Stufe 2) 
„Bewegt älter werden in 
Münster“ 
Intensivierung der Sportangebote für 
ältere Menschen in Münster in den 
Sportvereinen, Anbindung an Begeg- 
nungsstätten und sozialen Initiativen 
Stadtsportbund, Amt 
52 
ab 01.09.2012 
 
kontinuierlich 
Projektanträge des Stadtsportbun- 
des „Bewegt älter werden in NRW“ 
beim Landessportbund NRW  
Wohnen im Alter Bau und Erhalt bezahlbarer, barrier e- 
freien Wohnungen in Münster. 
 
Entwicklung bedarfsgerechte Ange- 
botsstrukturen generationenübergrei- 
fender Quartiere (auch im Rahmen 
des Konversionsprozesses). 
 
Informationen über und Prüfung von 
Fördermöglichkeiten für barrierefreien 
Umbaumaßnahmen im Bestand.  
Amt 64, Amt 50 
 
 
Amt 64, Amt 50 
 
 
 
 
Amt 64, Amt 50, 
V/Stift. 
Juni 2013 
 
 
Kontinuierlich 
 
 
 
 
Kontinuierlich 
 
 
Beschlussfassung „Handlungskon- 
zept Wohnen“ in Münster. 
 
„Perspektive 50plus“ 
 
Intensivierung der Beschäftigungsför- 
derung älterer Arbeitssuchender Ziel 
ist die Vermittlung eine sozialversiche- 
rungspflichtige Erwerbstätigkeit 
 
Amt 59 ab 01.09.2012 Mittel stehen im Rahmen des Fö r- 
derantrages Pakt 50+ aktiv 2011 – 
2015 zur Verfügung 
Anlage 1

Maßnahme 
 
Inhalt – Zielsetzung Verantwortung/ 
Beteiligung 
Maßnahmenbe- 
ginn/ 
Zeitraum 
Mittel/Aufwand/Finanzierung 
Lokales Beschäftigungs- 
bündnis 
Erhalt und Gewinnung älterer Be- 
schäftigter. Sensibilisierung von  Un- 
ternehmen imUmgang mit dem demo- 
graphischen Wandel 
V, Amt 50, Wirt- 
schaftsförderung 
Münster, HWK, IHK 
Erstgespräch am 
11.07.2012 
Netzwerkaufbau, Kampagnenpla- 
nung 
Neuausrichtung des Be- 
gegnungsstättenangebotes 
für alte und behinderte 
Menschen 
Stadtteil- u. zielgruppenorientierte In- 
formation und Beratung, Erreichbar- 
keit, Motivation (Aufbau von persönli- 
chen Kontakten - „Teilnahme bringt 
Nutzen.“) 
Kontinuität (Beziehungsaufbau) 
 
 
 
.   
Amt 50, V/Stift., „Von 
Mensch zu Mensch“, 
Wohlfahrtsverbände, 
Kirchengemeinden, 
Kommunale Senioren- 
vertretrung, Bezirks- 
vertretungen 
 
 
 
01.07.2012 – 
31.12.2012 
 
 
 
1. Quartal 2013 
 
01.01.2013- 
31.12.2014 
Entwicklung eines Fragebogens 
zur Bestandsaufnahme. 
Durchführung der Befragung durch 
Multiplikatoren des Stadtteils.  
Ratsvorlage Förderrichtlinien der 
Begegnungsstätten 
 
Für Workshops und Öffentlich- 
keitsarbeit zum Erhalt und zur Wei- 
terentwicklung der Begegnungs- 
stätten für alte und behinderte 
Menschen werden 15.000 € bereit- 
gestellt.  
Stadtteilorientierte Soziale 
Arbeit der Wohlfahrtsver- 
bände 
Abschluss von Leistungs- und Zielver- 
einbarungen zwischen den Wohl- 
fahrtsverbänden und der Stadt. 
 
Aufbau von Case- und Caremanage- 
mentstrukturen/Sprechzeiten für leis- 
tungsberechtigte Personen nach Kap. 
3-9 SGB XII. 
Amt 50, Wohlfahrts- 
verbände 
Kontinuierlich, mit 
jährlichen Zielver- 
einbarungen. 
 
01.07. – 31.12.2012 
Mittel stehen im Rahmen der För- 
derung der Verbände der freien 
Wohlfahrtspflege - Aufgabenwahr- 
nehmung gem. § 5 Abs. 3 SGB XII 
im Haushalt zur Verfügung 
Stadteilarbeitskreise „Älter 
werden in….“ 
Initiierung weiterer Stadtteilarbeitskrei- 
se in allen Stadtbezirken Münsters; 
Aufbau von Netzwerken. 
Konkretisierung des Themas „Alters- 
armut“ in den Quartiersnetzwerken. 
Amt 50, Wohlfahrts- 
verbände, Kommunale 
Seniorenvertretung 
Münster 
01.01.2013 – 
31.12.2014 
Für Workshops, Öffentlichkeitsar- 
beit und zur Unterstützung nach- 
barschaftlicher Aktivitäten werden 
12.000,00 € bereitgestellt. 
Münster Pass  60plusAbo - Teilhabe öffentlicher Per - 
sonennahverkehr 
Münster-Pass; Amt 50 ab 01.09.2012 Im Haushaltsplan  sind Mittel für die 
Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe eingestellt. V/0395/2012 
    
Summe 
 
167.530

Anlage4

10958 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
   
 
 
Antrag                                                                                                                     20.02.2012 
      
  
Für eine generationengerechte Stadt 
- im Europäischen Jahr 
für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen -  
 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Entwicklung ihrer Handlungsempfehlungen zur Verbesserung 
der Lebenssituation und der Daseinsvorsorge älterer Bewohnerinnen und Bewohner und der 
Menschen mit Behinderungen unserer Stadt die nachstehenden Aspekte zu berücksichtigen 
beziehungsweise in ihre Prüfungen einzubeziehen und den für ihre Umsetzung erforderlichen 
finanziellen Aufwand zu beziffern.  
Hierbei ist auch auf die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsvorgeschichte einzugehen. 
Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind mit der Kommunalen Seniorenvertretung und dem 
Integrationsrat zu erörtern. 
 
1. Soziale Teilhabe im Stadtteil sichern 
Soziale Isolation und Vereinsamung gefährden ein selbst bestimmtes Leben im Alter und kann 
dazu führen, dass das eigenständige Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist. 
Ein rechtzeitiger Zugang zu stadtteilorientierten Angeboten der Begegnung und gemeinsamer 
Freizeitgestaltung muss daher hergestellt werden. 
Die Stadt Münster fördert Begegnungsstätten der „Alten- und Behindertenhilfe“ jährlich mit ca. 
240.000 €. Die Verwaltung sollte prüfen, ob alle Stadtteile und größeren Quartiere über 
Begegnungsstätten verfügen und wie die inhaltlichen Angebote dort zeitgemäß ausgebaut 
werden können. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf kostenfreie oder kostengünstige 
Angebote zu richten. Perspektivisch sollten auch bezuschusste Vereinsräume der 
Behindertenhilfe oder der Migrantenselbsthilfeorganisationen zu quartiersoffenen 
Begegnungsstätten - möglichst in einem dialogischen Prozess - weiter entwickelt werden. Die 
Bürger- und Stadtteilhäuser sind in die Überlegungen einzubeziehen. 
 
2. Gemeinsam statt einsam Mahlzeiten einnehmen 
In einigen Begegnungsstätten, Tagestätten etc. werden Mahlzeiten zu kostengünstigen 
Preisen für Seniorinnen und Senioren angeboten. Ein gemeinsames Essen ist oft der 
Ausgangspunkt für neue Kontakte und gemeinsame Aktivitäten. Die Verwaltung sollte eine 
Übersicht über die bisherigen Angebote herstellen, einen zielgerichteten Ausbau initiieren und 
die Möglichkeiten der vergünstigten Inanspruchnahme, z.B. im Rahmen des Münster-Passes, 
für einkommensschwache Besucherinnen und Besucher prüfen. 
 
3. Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe unterstützen 
- Möglichkeiten des Bundesfreiwilligendienstes nutzen 
Die Verwaltung sollte auch Möglichkeiten der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 
und der Selbsthilfe prüfen und zwar einerseits das Engagement der älteren Menschen und 
das Engagement für die Seniorinnen und Senioren. Bestehende Angebote sind hierbei 
vorrangig einzubinden. 
Der Bundesfreiwilligendienst entwickelt sich zu einer Erfolgsgeschichte. Die Verwaltung prüft, 
ob mit diesem generationenübergreifendem Dienst Angebote der Teilhabe in den Stadtteilen 
ermöglicht, ausgebaut und unterstützt werden können. Ehrenamtliches Engagement kann so 
initiiert, verstetigt und gestärkt werden. 
 
4. Bewegung fördern; Gesundheit stärken 
Die demographische Entwicklung erfordert auch eine Überprüfung der Angebote der

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
Sportvereine, die von jeher generationenübergreifende Funktionen wahrnehmen. Die 
Verwaltung sollte zunächst eine Übersicht über die Angebote für Seniorinnen und Senioren 
erstellen und mit den Vereinen und dem Stadtsportbund Möglichkeiten eines Ausbaues dieser 
Angebote prüfen. Die Potenziale der Hochschulen und ihrer Studierenden sollten eruiert 
werden, um neue quartiersnahe Angebote und Zugänge zu älteren Menschen zu erschließen.  
Die städtische Sportförderung sollte auch von Sport-Angeboten für Seniorinnen und Senioren 
abhängig sein. 
 
5. Mobilität und Teilhabe stadtweit ausbauen 
Die Angebote des Münsterpasses sollten stärker auch die Belange älterer Menschen 
berücksichtigen. Das 60+ Ticket der Stadtwerke  Münster muss für Leistungsberechtigte ab 
60 Jahren vergünstigt werden; vergleichbar den Angeboten für Kinder und Jugendliche. 
Benötigt werden auch Vergünstigungen für eine verbesserte Teilhabe von älteren Menschen 
mit geringem Einkommen. Besonders nachgefragt sind kulturelle aber auch musikalische 
Veranstaltungen. 
 
6. Wohnen für Ältere in allen Stadtteilen ermöglichen 
Die Expertise des Institutes für Soziologie gibt besorgniserregende Hinweise darauf, dass 
einkommensschwachen älteren Menschen das Wohnen aus Kostengründen in der Innenstadt 
erschwert wird. Die CDU will das nicht akzeptieren und fordert bezahlbaren Wohnraum auch 
in der Innenstadt. Preiswerter Wohnraum muss erhalten und neuer Wohnraum 
gegebenenfalls öffentlich gefördert werden.  
Die in den nächsten Jahren freiwerdenden Wohnungen, Häuser und Kasernen der britischen 
Armee (Konversionsflächen) bieten der Stadt Münster hervorragende stadtplanerische und 
stadtgestalterische Chancen, um Wohnmöglichkeiten und Lebensräume für alle Generationen 
zu schaffen. Hierbei sind auch Wünsche nach generationenübergreifenden Wohnformen zu 
berücksichtigen.  
 
Da mit dem „Älterwerden“ häufig eine Zunahme der Mobilitätseinschränkungen einhergeht, ist 
bei der Schaffung von Wohnungen und den Einrichtungen der Daseinsvorsorge besonders die 
Barrierefreiheit zu beachten (DIN 18040).   
 
7. Voraussetzungen für Daseinsvorsorge schaffen 
Das Einzelhandelskonzept ist so fortzuschreiben, dass die Grundversorgung der Bevölkerung 
in den Stadtteilen - insbesondere der kleinen – durch angemessene und günstig gelegene 
Flächen gesichert ist.   
Für die über die örtliche Grundversorgung hinaus gehenden Versorgungsbedarfe sind Pläne 
für die Verbesserung möglichst günstiger ÖPNV-Verbindungen zu entwickeln. 
 
8. Stadtteilbezogene Netzwerke stärken und aus- und aufbauen 
Für verschiedene Stadtteile gibt es bereits die Arbeitskreise „Älter werden in...“ Akteure der 
Seniorenvertretung, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und interessierte Einzelpersonen  
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung vernetzten in jährlichen Treffen 
ihre Angebote und richten sie nach den festgestellten Bedarfen aus. Für jeden Stadtteil ist ein 
derartiges Netzwerk auszubauen.  
 
9. Verbände der freien Wohlfahrtspflege einbeziehen 
Traditionell nehmen die Wohlfahrtsverbände in Münster wichtige Aufgaben der Beratung und 
Sozialarbeit wahr. Sie stellen, teilweise mit kommunaler Unterstützung, Angebote, z.B. der 
Schuldnerberatung, der Suchtberatung, der Familienberatung und der Seniorenberatung 
bereit. Die Verbände sollten gemeinsam mit der Verwaltung prüfen, ob die Angebote 
zielgenauer auf die Bedarfe der älteren Generation ausgerichtet werden müssen.   
 
Begründung: 
 
Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein  
 
• für eine familienfreundliche und generationengerec hte Stadtentwicklung 
• für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behin derungen am städtischen Leben

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
• für eine Stärkung des Grundsatzes der Subsidiaritä t und Förderung bürgerschaftlicher 
Eigenverantwortung. 
 
Die CDU weiß um die besondere Bedeutung unserer Stadtteile und wird auch in Zukunft für deren 
Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit Sorge tragen. 
 
Die CDU will Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 
• mit hohem Wohnwert,  
• Familienfreundlichkeit   
• und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
1 
 
Mit dem Beschluss des Integriertem Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing Konzeptes hat der Rat 
der Stadt Münster 2004 das Fundament und das Profil unserer Stadt beschrieben und Ziele für 
zukünftige Entwicklungen festgelegt. 
 
Die Bewältigung sozialpolitischer Herausforderungen ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, 
für die Balance der Stadtgesellschaft und damit auch für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Stadt 
Münster entscheidend. Die CDU ist sicher, dass eine Förderung der Eigenverantwortung und das 
Prinzip der Subsidiarität und  eine praktizierte Solidarität hierbei von besonderer Bedeutung sind. 
 
Der demographische Wandel erfordert von den Generationen ein besonderes Maß an Solidarität und 
Verständnis für sich wandelnde Politik-Schwerpunkte. Wird die Sozial- und Jugendpolitik heute zu 
Recht von den Themen Kinderbetreuung, hohe Erwerbsbeteiligung von Eltern und dem Ausbau von 
Bildungsangeboten geprägt, wird die kommende Generation einer sprunghaft angestiegenen Zahl 
älterer Menschen gegenüberstehen, die teilweise in prekären finanziellen Verhältnissen leben 
müssen. Hierauf müssen wir die Angebote bereits heute neu ausrichten. 
 
Die mit der Vorlage V/0941/2011 vom 22.12.2011 von der Verwaltung vorgelegte Expertise 
„Altersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“ der Westfälischen Wilhelms-
Universität Münster, Institut für Soziologie, zeigt die aktuelle Lebenssituation älterer 
einkommensschwacher Menschen in unserer Stadt und die erwartete zukünftige zahlenmäßige  
Entwicklung dieser Gruppe und ihrer Problemlagen auf. Sie enthält deutliche Hinweise auf eine 
vorhandene und stärker werdende Störung der sozialen Balance in unserer Stadt und weist auf 
unterschiedliche Entwicklungen in den Stadtteilen hin. 
 
Die CDU sieht für die kommenden Jahre umfangreiche Handlungsbedarfe, damit unsere Stadt auch 
für Seniorinnen und Senioren attraktiv bleibt und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Diesen 
Herausforderungen stellen wir uns gerne.  
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland            
Peter Wolfgarten 
 
 
                                                 
1 Ausschnitte aus dem Integriertem Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (Leitbild)

Beschlussvorlage

28741 Zeichen

V/0405/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
14.06.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
20.06.2012 Integrationsrat Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.06.2012 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem unter Ziffer 2 der Begründung dargestellten Ma ß-
nahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersa r-
mut zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm nach Maßgabe der verfügbaren f i-
nanziellen Mittel mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und anderen Anbietern so-
zialer Dienstleistungen sowie mit den vor Ort aktiven Initiativen umzusetzen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung eines Teils der Einzelvorhaben (Anl agen 
1 und 2) in einer Projektlaufzeit von zwei Jahren vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014 mit 
Kosten von 83.765 € pro Jahr verbunden ist. Über die Bereitstellung dieser Mittel entsche i-
det der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013. 
 
3. Folgende Anträge sind mit der Beschlussfassung dieser Vorlage umgesetzt: 
a.  Antrag der SPD Fraktion an den Rat Nr. A -R/0033/2008 – „Münster für alle – In 
Würde alt werden – Schutz vor Altersarmut wirkungsvoll entfalten“ 
b. Antrag der CDU Fraktion an den Rat vom 20.02.2012 – „Für eine generationeng e-
rechte Stadt – im Europäischen Jahr – für aktives Altern und Solidarität zwischen 
den Generationen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0405/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-
muenster.de  
Datum: 
08.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0405/2012 
c. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage 
V/0941/2011 – Altersarmut in Münster im Lichte des demographischen Wandels im 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vom 28.02.2012 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung aller Module des Maßnahmenpr o-
gramms zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut Kosten von 
insgesamt 167.530 € in den Haushaltjahren 2013 und 2014 verbunden sein werden. Die Mittel sind 
in der Haushaltsplanung bislang nicht eingestellt. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der 
Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013.  
 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangs- und Beschlusslage, Expertise „Altersarmut in Münster im Licht des  de-
mographischen Wandels“ 
Mit dem Antrag an den Rat Nr. A -R/0033/2008 vom 01.06.2008 regt die SPD -Fraktion an, im 
Rahmen eines Armutsberichts mit dem Schwerpunkt Altersarmut Steuerungsinstrumente zu e r-
schließen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, Alte rsarmut entgegenzuwirken. Mit B e-
schluss des Hauptausschusses vom 27.08.2008 (Vorlage V/0565/2008) wurde das Grunda nliegen 
des SPD-Antrags zur Entwicklung kommunaler Instrumente und Ansätze gegen Altersarmut au f-
gegriffen.  
 
Am 29.02.2012 wurde dem Ausschuss  für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung die vom 
Institut für Soziologie der Westfälischen Wilhelms -Universität Münster angefertigte Expertise „A l-
tersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“ vorgestellt (Anlage 1 zur Vo rlage 
V/0941/2011). Sie beschreibt die Erscheinungsformen, Quantitäten und Ursachenzusammenhä n-
ge von Altersarmut und entwickelt kommunale Handlungsansätze, dieser entgegenz uwirken. In 
Orientierung an diesen Empfehlungen zur Stärkung der Eigenressourcen, zur Verbe sserung der 
Lebenssituation sowie zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe schlägt die Verwaltung mit 
Vorlage V/0941/2011 erste konkrete Handlungsempfehlungen vor, die auch Anforderungen hi n-
sichtlich der Chancengleichheit bei Geschlechterdifferenzierung und Mig rationsvorgeschichte be-
gegnen. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vom 
29.02.2012 werden die Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen des mit dieser Vorlage vorgestellten 
Maßnahmenprogramms erörtert, das die sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen 
und Strukturen, die Schaffung eines differenzierten Wohnangebotes sowie die soziale Infrastru k-
turentwicklung einer generationengerechten Stadtentwic klung mit Blick auf den demographischen 
Wandel berücksichtigt. 
 
Die Anträge der CDU-Fraktion an den Rat vom 20.02.2012 „Für eine generationengerechte Stadt – 
im Europäischen Jahr – für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generat ionen“ sowie den 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 28.02.2012 z ur Vo rlage 
V/0941/2011 werden im Maßnahmenprogramm ebenso aufgegriffen. 
 
 
2.  Maßnahmenprogramm – Einzelvorhaben 
Wenngleich sich die mittel - bis längerfristig zu erwartende Altersarmutsquote nicht präzise pro g-
nostizieren lässt (s. Expertise), ist im Kontex t mit der kleinräumigen Bevölkerungsprognose d avon 
auszugehen, dass mindestens die absoluten Zahlen der älterer Menschen zunehmen we rden, die 
nur über geringe Eigenmittel verfügen bzw. wirtschaftlich unterversorgt sind und deshalb auf e r-
gänzende Leistungen zur Existenzsicherung angewiesen sein werden. Die Auswirkungen der A r-
beitswelt und der effektive Mangel an ökonomischem Kapital vieler Menschen, die heute im e r-
werbsfähigen Alter sind, werden sich nach Erreichen der Rentenaltersgrenze fortsetzen. Das gilt z.

- 3 - 
V/0405/2012 
B. für Langzeitarbeitslose, für Personen in sog. prekären Beschäftigungsformen (z. B. geringfügige 
Beschäftigte) sowie für ehemals Selbständige ohne Absicherung. Zu den heute von Altersarmut 
bedrohten bzw. betroffenen Gruppen gehören vor allem allein s tehende bzw. allein lebende Fra u-
en und Männer und zugewanderte ältere Menschen mit integrationsb edingten Problemen. Eine 
größere Armutsgefährdung weisen auch hochbetagte kranke und pfl egebedürftige Ältere sowie 
Menschen mit Behinderung auf. Eine Verbesseru ng der Einkommen ssituation älterer Menschen, 
die von Transferleistungen abhängig sind, ist i.d.R. nicht möglich. Finanziell knappe Ressourcen 
wirken sich auf alle Lebensbereiche aus und führen nicht selten zu mangelnder Teilhabe am g e-
sellschaftlichen Leben und zur Vereinsamung. 
 
Mit Blick auf die nicht ausschließlich ökonomische Dimension von Altersarmut sind entspr echende 
Maßnahmen bereits in früheren Lebensphasen anzusetzen, um Armut verursache nde Faktoren 
präventiv einzugrenzen. In Anknüpfung an die form ulierten Handlungsansätze der Expertise ‚A l-
tersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels’ und des Beschlusses zur Vorl age 
V/0941/2011 „Altersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“, legt die Verwaltung 
ein Maßnahmenprogramm (Anlagen 1 und 2) vor, das über individuelle materielle bzw. leistung s-
rechtliche Aspekte hinausgeht, auf mehrere Gesichtspunkte (Lebenslagen) von Altersarmut a b-
stellt und insgesamt Strukturen zur Verbesserung von Teilhabe älterer Menschen in Münster in 
den Blick nimmt.  
 
Vor dem Hintergrund bestehender Unterstützungsangebote im Rahmen der gemeinwesenorientier-
ten Altenhilfe soll der Zugang benachteiligter Gruppen älterer Menschen zu den Angebotsstrukt u-
ren 
 
- gesellschaftliche Teilhabe und Begegnung 
- stadteilorientierte Information und Beratung 
- Mobilität 
- kulturelle und/oder politische Partizipation und soziale Inklusion 
- Ortsnahe Sport- und Gesundheitsförderung 
- Versorgungssicherheit bei Pflege und Unterstützungsbedarf 
- Wohnen 
- Soziale Netze und Nachbarschaften 
- generationengerechte Quartiersentwicklung einschließlich Nahversorgung und  
- Arbeit  
 
erleichtert werden. Die Anforderungen an die Geschlechter - und die Integrationsgerechtigkeit sind 
bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms handlungsleitend. 
 
 
2.1  Fallmanagement „Teilhabe im Alter“  
Mangelnde gesellschaftliche Teilhabe, im einzelnen sozialer Rückzug, Isolation, Vereinsamung, 
beginnende Verwahrlosung, psychische Krankheitsformen o. ä. sind die beobachteten Begleite r-
scheinungen von Altersarmut und beeinträchtigen den Lebensalltag und die Lebensqualität der 
Betroffenen zusätzlich zu den wirtschaftlichen Einschränkungen erheblich. Um die Möglic hkeiten 
einer wirksamen Einflussnahme auf diese Situation durch persönliche Unterstützung im Einze lfall 
zu erproben, wird für den  Zeitraum vom 01.01.2013 bis 3 1.12.2014 ein Modellprojekt „Fallm a-
nagement –Teilhabe im Alter“, Hilfen aus einer Hand, in der Abteilung „Sozialhilfe nach dem SGB 
XII“ eingerichtet. 
 
Zielsetzung des Fallmanagements ist die  
 
 Identifizierung von Personen, die  mangelnde gesellschaftliche Teilhabe als Defizit erl eben 
bzw. auffällig Schwierigkeiten mit der Bewältigung eines leistungsabhängigen Lebens im 
Alter haben 
 Formulierung von Veränderungen im Lebensalltag und der Lebensqualität, die realistisch 
mithilfe des Fallmanagements erreicht werden können

- 4 - 
V/0405/2012 
 Auswahl und Vernetzung von Anbietern, Einrichtungen und Trägern, die Angebote im Si n-
ne der Zielsetzung bereitstellen 
 Durchführung eines Fallmanagements, das die vollständige Leistungsgewährung nach dem 
SGB XII umfasst 
 Statistische Erfassung und Auswertung der individuellen Bedarfe  
 
Mit der Installierung eines „Fallmanagement s - Teilhabe im Alter“  (bis zu 3 x 0,5 Projektstellen) , 
soll versucht werden, Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XI I, 
die ihre o. a. Situation in Bezug auf gesellschaftliche Teilhabe als defizitär bzw. verbesserung s-
würdig empfinden, bei denen im regelmäßigen Kontakt Anzeichen für eine Unzufriedenheit bzw. 
beginnende Vereinsamung zu beobachten sind, die auffällige Probleme bei der Bewältigung eines 
von Transferleistungen abhängigen Lebens haben, auf freiwilliger Basis bei der Ina nspruchnahme 
von Unterstützungs - und Kommunikationsangeboten, Angeboten der Freizeitge staltung, (Re -
)Aktivierung von Kontakten, Aufbau und Pflege von sozialen Netzwerken zu unterstützen. Dadurch 
wird eine generelle Stabilisierung der Lebenssituation angestrebt, die - trotz unveränderter Ei n-
kommenssituation - zu einer ebenso spürbaren wie nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität 
führt. Die Intention eines so angelegten Fallmanagements hat damit zugleich die Perspektive im 
Blick, ein möglichst  langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu erlauben, das physische, gei s-
tige und psychische Wohlbefinden solange es geht zu erhalten und Pflegebedürftigk eit zu verhin-
dern, jedenfalls hinauszuzögern. 
 
Dabei unterscheidet sich das „Fallmanagement Teilhabe im Alter“ grundsätzlich von anderen Fal l-
management-Ansätzen, die sich, jedenfalls dem Grunde nach, regelmäßig auf die Überwi ndung 
der wirtschaftlichen Bedürftigkeit ausrichten können. Die wirtschaftliche Situation der B erechtigten 
kann durch das „Fallmanagement -Teilhabe im Alter“ in der Regel nicht verändert werden. Zielse t-
zung ist stattdessen die Verbesserung der Lebensqualität durch stärkere gesellschaftli che Integra-
tion und Teilhabe. Nachvollziehbar können mit diesem Ansatz keine direkten wirtschaftlichen E r-
folge erzielt werden. Ggf. können mittel- bis langfristig Tendenzen von Verwahrlosung oder psychi-
schen Erkrankungen verhindert oder frühzeitig erkannt werden, dies steht jedoch ausdrücklich 
nicht im Fokus des Projektes. Da bislang keine ähnlichen oder ve rgleichbaren Projekte im Bereich 
des SGB XII bekannt sind, ist davon auszugehen, dass Münster mit diesem Projekt überregionalen 
Modellcharakter einnehmen  wird. Sofern das Vorhaben umgesetzt wird, werden für die Pr o-
jektphase vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 bis zu 3 x 0,5 Fallmanagementstellen, insgesamt 1,5 
Stellen eingerichtet. Der dadurch entstehende Mehrbedarf von bis zu 0,75 Stellen in der regulären 
Sachbearbeitung entspricht in der Eingruppierung 9 bei durchschnittlichen Personalaufwendungen 
von 55.290 € in 2013, einem jährlichen Personalaufwand von jeweils 41.940 € in den Jahren 2013 
und 2014 . Hinzu kommen Qualifizierungs-, Fortbildungs - und Evaluationsk osten in H öhe von 
10.000 € insgesamt. (vgl. Anlage 1 und Anlage 2)   
 
 
2.2   „Gesund und aktiv – älter werden in Münster“  
Das Gesundheitsamt Münster hat bereits in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen mit der 
Arbeit “aufsuchende gesundheitliche Hil fen“ gesammelt. Zielgruppen waren jedoch bislang au s-
schließlich Familien mit jüngeren Kindern, insbesondere Familien mit Migrationsvorgeschichte. Die 
Initiierung von wohnortnahen Angeboten zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention für 
Seniorinnen und Senioren und ein effektives Informationsangebot, beispielsweise über die  Befre i-
ungsmöglichkeiten bei der Zuzahlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenve rsicherung, sollten 
möglichst im Zusammenhang umgesetzt werden . Gemeinsam werden daher Stadt, Ärzte- und 
Apothekerkammer, Krankenkassen, Stadtsportbund, Wohlfahrtsverbände und soziale Dienstleister 
mit Unterstützung des Ehrenamtes, der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements ein 
stadtteilorientiertes aufsuchendes Hilfekonzept entwickeln, das nachhaltig hilfebedürftige alte Men-
schen im Quartier erreicht und unterstützt. Die Begleitung durch Beteiligung aus nachbarschaftli-
chen Bezügen, z.B. aus den Projekten „Von Mensch zu Mensch“  wird bei der Konzeptentwicklung 
in einem besonderen Fokus stehen. Unter Federführung des Gesundheitsamtes wird eine Arbeits-
gruppe bis zum 31.10.2012 ein kommunales Modell zur aufsuchenden stadtteilorientierten G e-

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sundheitshilfe für ältere Menschen entwickeln. Grundlagen dafür bilden die Handlungsempfehlu n-
gen des Arbeitskreises „Gesund älter werden“ der Gesundheitskonferenz“.  
 
Für die Projektphase in den Jahren 2013 und 2014 wird empfohlen, eine 0,5 Fachkraftstelle 
(46.650 € Personalkosten) in Anbindung an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zur Umse t-
zung des stadtteilorientierten Konzepts „Gesund und aktiv – älter werden in Münster“, einzurichten.   
 
 
2.3  Prävention durch Sport- und Bewegungsangebote 
Bereits jetzt hält ein großer Anteil der Sportvereine in Münster Angebote für Ältere vor. Die Vereine 
stellen fest, dass sie im Stadtteil über den Sport soziale Kontakte und G emeinschaftserlebnisse 
vermitteln können. Gut qualifizierte Übungsleiter/innen unterstützen die Vereine bei der Initiierung 
und beim Ausbau der Angebote für ältere Menschen. Ergänzend dazu wird der Stad tsportbund 
Münster (SSB) einen Antrag auf Projektmitte l aus dem Programm des Landesspor tbundes NRW 
„Bewegt älter werden in NRW“ stellen. Ziel ist zum einen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle 
(auf 400,00 € Basis) zur Entwicklung eines kommunalen Modells bewegungs- und teilhabefördern-
de Angebote in Sportvereinen sowie Gestaltung von Sportangeboten im öffentlichen Raum für älte-
re Menschen. Der SSB wird darüber hinaus alle Sportvereine Münsters auf die Möglichkeit hinwe i-
sen, Projektanträge an den Landessportbund NRW zur Initiierung neuer Angebotsformen für ältere 
Menschen zu stellen. Wesentlicher Aspekt ist hier die Niedrigschwelligkeit des Angebotes, d.h. 
zurückgezogene Ältere werden durch gezielte Anspr ache „persönlich abgeholt“. Dies kann in 
nachbarschaftlichen Bezügen, Kinder - und Jugendabteilungen der Sportvereine, Seniorenb e-
gleiterprojekten und „Von Mensch zu Mensch“ Gruppen in den Stadteilen geschehen. Ebenso wird 
der SSB alle Sportvereine in Münster mit der Bitte a nschreiben, Ermäßigungen für Münster-Pass-
Berechtigte einzuräumen. Darüber hinaus werde n weitere Perspektiven, älteren Menschen mit 
geringem Einkommen den Zugang zu Sportangeb oten zu erleichtern, gemeinsam von Sportamt, 
SSB – in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen – und Sozialamt geprüft. Über die Ergebnisse 
werden die zuständigen Gremien des Rates anschließend unterrichtet. 
 
 
2.4  Wohnen 
Im Rahmen des in Arbeit befindlichen Handlungskonzeptes Wohnen wird neben dem Gesamtwoh-
nungsmarkt zusätzlich der Fokus auf das Niedrigpreissegment in Münster gerichtet, dem bei der 
sozialen Wohnraumversorgung eine besondere Bedeutung zukommt. Mit Blick auf den demografi-
schen Wandel  sollen dabei vertiefend auch spezielle Versorgungserfordernisse und Angebot s-
strukturen für bestimmte Nachfragegruppen wie z.B. für Senioren und Menschen mit Behinderu n-
gen / mit Mobilitätseinschränkungen betrachtet werden. Die notwendige Grundlagenarbeit zur Ana-
lyse lokaler Angebots- und Nachfragestrukturen - u.a. im Segment barrierefreier bzw. seniorenge-
rechter Wohnformen - wird derzeit mit externer fachlicher Unterstützung des Bür os empirica vo r-
genommen und ist voraussichtlich Mitte 2012 abgeschlossen. Die aktuellen Ergebnisse der Expe r-
tise zur Altersarmut in Münster wurden in den Untersuchungsauftrag zur Analyse des lokalen 
Wohnungsmarktes einbezogen. 
Auf der Grundlage eines von e mpirica für Juni 2012 angekündigten Zwischenberichtes sollen in 
einem von dort zu moderierendem nachfolgenden Dialogprozess Ziele, Strategien und kleinräum i-
ge Handlungserfordernisse zur Wohnungsmarktentwicklung in Münster abgeleitet werden. Dabei 
gilt es u . a. die qualitative und quantitative Absicherung des bezahlbaren Wohnens im Alter z u-
gunsten der Stadtteile und der Innenstadt in den Blick zu nehmen. Zur Konkretisierung von Han d-
lungserfordernissen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wohnstandortes Mü nster dient 
ein geplanter Workshop mit Politik, Verwaltung und Wohnungsmarktakteuren im November 2012, 
dessen Ergebnisse in einem Endbericht durch das beauftragte Büro zusa mmengefasst werden. 
Die Beschlussfassung des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen in Münster ist für Juni 2013 
vorgesehen. 
 
 
2.5 Arbeit

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Seit dem Jahr 2009 (Projektende in 2015) beteiligt sich das Jobcenter (JC) Münster am Bunde s-
programm „Perspektive 50plus- Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“.  Ziel des Projek-
tes ist es, die Chance von älteren Arbeitssuchenden auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und 
an der Arbeitswelt zu verbessern.  Die nachhaltige und den Lebensunterhalt sicher nde Integration 
in eine Erwerbstätigkeit ist das einfachste Mittel, dieses Ziel zu erreichen. 
Für die laufende Projektphase (2011-2015) wird das Projekt 50plus in Münster weiter mit dem be-
reits realisierten reduzierten Fallschlüssel weitergeführt. Mit verstärkter Qualifizierung der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter , der Erweiterung der Inhouse -Angebote sowie die Intensivierung der D i-
rektvermittlung und die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit werden weitere Impulse gesetzt die o.g. 
Ziele zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich Projekte wie Individualschulung und die Einfü h-
rung eines Gesundheitslotsen in Planung. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Expertise wird 
das Jobcenter ab 01.09.2012 folgende Schwerpunktaufgaben umsetzen: 
 
- Intensivierung der Arbeitgeberansprache für die Erschließung des allgemeinen Arbeit s-
marktes für die Kunden 50plus,  
- Einhergehend mit der Arbeitgeberansprache werden verstärkt die besonderen Einglied e-
rungszuschüsse für Ältere gem. § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 131 SGB III für sozialversich e-
rungspflichtige Tätigkeiten, die tariflich oder ortsüblich entlohnt werden angeboten, 
- Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, 
- Verstetigung des Angebotes „Attraktiv“ für Frauen, 
- Übertragung erfolgreicher Ansätze aus 50plus auf jüngere Kundenaltersgruppen sowie der 
- Ausbau der bestehenden Netzwerkarbeit (z.B. mit den Krankenkassen, Rentenberatung 
der DRV) und insbesondere bei den Themen Gesundheit und Mobilität. 
 
 
2.5 Beschäftigungsbündnis zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen 
Die Empfehlungen der Vorlage V/0941/2011 umfassen ferner den Vorschlag, die Perspektiven für 
ein Bündnis zur Erhöhu ng der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen mit dem Ziel herzustellen, 
künftiger Altersarmut entgegenzuwirken. Neben den mittel- bis längerfristigen, nach Branchen und 
Personalstruktur vermutlich unterschiedlichen, Erwartungen eines Fachkräftemangels ist auch der 
innerbetriebliche demographische Wandel für Unternehmen eine reale Tatsache, der ihre Pers o-
nalwirtschaft begegnen muss. Vor diesem Hintergrund findet für einen Netzwerkaufbau und geei g-
nete Maßnahmen z. B. auch im Rahmen einer Kampagne erste Gespräch e zwischen Wirtschafts-
förderung, Handwerkskammer und Industrie und Handelskammer, initiiert von der Stadt Münster, 
zur Gründung eines lokalen Beschäftigungsbündnisses statt (Juli 2012).  
 
 
2.6 Begegnung, Teilhabe, Partizipation 
Generationengerechte Quartiersge staltung knüpft an bestehende Kommunikations - und Bege g-
nungsstrukturen an und greift die Kooperation und Vernetzung bestehender Netzwerke und Ang e-
bote der offenen Alten - und Behindertenhilfe auf. Begegnungsstätten unterstützen Besuch erinnen 
und Besucher in ihrem Ziel, solange wie möglich im vertrauten Stadtteil zu wohnen und sich selbst 
zu versorgen. Begegnungsstätten sollen als Kommunikationsorte entstandene L ücken sozialer 
Kontakte schließen helfen. Sie unterstützen soziale Integration und Teilhabe am täg lichen Leben,  
um so Vereinsamung sowie physischen und psychischen Defiziten entgege nzuwirken. In Münster 
existieren unterschiedliche Angebotsformen der Begegnung. Die Bandbre ite der Einrichtungen 
reicht von ehrenamtlich gele iteten Altenclubs, Seniorengemeinschaften und offenen Treffpunkten, 
die einmal pro Woche innerhalb einer Kirchengemeinde zusammenkommen, bis hin zu Altent a-
gesstätten, die ehren - oder hauptamtlich geleitet werden. Die Förderung der Begegnungsstätten 
der Alten- und Behindertenhilfe gehen auf Richtlinien aus dem Jahr 1994 zurück. Die Entwicklung 
neuer Angebotsformen wie Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser einerseits, zunehmende 
Isolations- und Vereinzelungstendenzen alter Menschen andererseits, erfordern eine Anpassung 
der Angebotsformen von Begegnungsstätten an diese (neuen) Lebenslagen. Mit dem Ziel einer 
Neuausrichtung des Begegnungsstättenangebotes mit Blick auf Information, Erreichbarkeit, Ko m-
munikation und Teilhabe wird unter Federführung des Sozialamtes mit den Wohlfahrtsverbän den,

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den Kirchengemeinden, den Bezirksvertretungen, der Kommunalen Seniorenvertretung sowie wei-
teren Netzwerkpartnern vor Ort ein Prüffahrplan als Fragebogen und Checkliste entwickelt. De m-
nach wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung voraus-
sichtlich im 1. Quartal 2013 angepasste Rich tlinien zur Förderung der Begegnungsstätten für alte 
und behinderte Menschen zur En tscheidung vorlegen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau und 
der Weiterentwicklung der Begegnungsstä ttenangebote werden für begleitende Maßnahmen wie 
Öffentlichkeitsarbeit und Workshops auf Stadtteilebene in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 
jeweils 7.500 € benötigt.  
 
 
2.7 Stadtteilorientierte Soziale Arbeit der Wohlfahrtsverbände 
Die arbeitsteilige Zusammenarbeit zwi schen den örtlichen Verbänden der freien Wohlfahrtspfl ege 
und der Stadt Münster ist im Hinblick auf die Stadtteilorientierung sozialer Arbeit im Rahmen neuer 
Leistungsvereinbarungen präziser und verbindlicher gestaltet worden. Zu den Zielgruppen gehören 
alle Personen in Lebenslagen, die Bedarfen nach dem SGB XII entsprechen. Informiert und ber a-
ten werden daher ebenso Personen mit persönlichem Hilfebedarf, ohne stets wirtschaftlich bedür f-
tig zu sein. Dazu gehören Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behind erung, Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte, pflegebedürftige Menschen oder verschuldete Personen. Neben der pe r-
sonenbezogenen Information, Beratung, Begleitung und Hausbesuchen werden die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter  in den Beratungsstellen ebenso Net zwerkaktivitäten im Stadtteil initieren und 
begleiten. Dazu gehören z.B. das Aktivieren und Unterstützen ehrenamtlicher Gruppenaktivitäten, 
das Beobachten und Bewerten demographischer und infr astruktureller Veränderungen sowie die 
Koordinierung der Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ in Kooperation mit der Stadt Münster.  
 
 
2.8 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in ….“ 
In den öffentlich tagenden Arbeitskreisen „Älter werden im Stadtteil/Stadtbezirk“  wird über die A n-
gebote für alte, behinderte und pfleg ebedürftigen Menschen informiert und berichtet. Die teilne h-
menden Einrichtungen, Verbände, Initiativen und Kirchengemeinden führen gemeinsame Projekte 
und Aktionstage durch. Mit der kommunalen Seniorenvertretung Münster koordiniert das Sozialamt 
der Stadt Münster die in der Regel zweimal jährlich tagenden Gremien auf stadtteil - oder stadtbe-
zirklicher Ebene. Mit Blick auf die Notwendigkeit von Netzwerkarbeit für eine generationengerechte 
und inklusive Quartiersentwicklung werden in den Stadtbezirken Ost, West, Nord und den Stadttei-
len Mitte-Süd in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Netzwerkpartnern weitere 
Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ initiiert. Im Zusammenhang mit der Thematik dieser Vo r-
lage haben die Stadtteilarbeitskreise in sbesondere die Aufgabe, nachbarschaftliche Netze vor Ort 
lebendig zu erhalten bzw. zu aktivieren. Zur Finanzierung einzelner Workshops, für Öffentlichkeits-
arbeit sowie zur Unterstützung kleinerer nachbarschaftlicher Aktivitäten können auch Verfügung s-
mittel in angemessenem Umfang hilfreich sein, ähnlich dem Quartiersfonds im Rahmen des Ma ß-
nahmeprogramms Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide (s. Vorlage V/0287/2012). Für die Erpr o-
bungsphase 2013 bis 2014 ist ein Budget von 6.000 € pro Jahr (alle Stadtteile zusammen) ang e-
messen. Sofern die Mittel berei tgestellt werden, wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung Anfang 2013 Richtlinien zu Förderkr iterien und -verfahren vorle-
gen.  
 
 
2.10  Münster Pass – 60plusAbo 
Eingeschränkte Mobilität vieler Seniorinnen und Senioren durch fehlende finanzielle Mittel, au f-
grund von Krankheit oder Behinderung ist eine der zentralen Feststellungen der Expertise. Teil ha-
be am gesellschaftlichen Leben in einer Kommune geht mit Mobilitätsbereitschaft und Mobilitätsf ä-
higkeit einher. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Angebote des Münster -Passes an die Bedür f-
nisse älterer Münster -Pass-Berechtigter anzupassen, dazu s. Vorlage an den Rat V/0395/2012 
(Erweiterung des Kreises der vergünstigten ÖPNV -Angebote um das um 50 % ermäßigte 
60plusAbo ab dem 01.09.2012). 
 
3.  Ausblick

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Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat auf der Grundlage der Vorl age 
V/0941/2011 „Altersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“ beschlossen, die 
von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsansätze zu prüfen und die Mittelansätze für das 
Handlungsprogramm darzustellen. Die vorliegenden Module in den unterschiedlichen Handlung s-
feldern sollen da, wo Schnittstellen erkennbar sind, vernetzt und aufeinander abgestimmt als g e-
meinsame Strategie mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Initiativen sozi aler 
Einrichtungen im Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den G enerationen 
auf den Weg gebracht werden. 
 
Das Maßnahmenprogramm enthält präventive sowie Teilhabe unterstützende Handlungsansä tze. 
Diese haben keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit, vielmehr werden die entwickelten 
Strategien kontinuierlich überprüft und evaluiert werden müssen, z.B. durch jährliche Zielvereinb a-
rungsgespräche zwischen den Wohlfahrtverbänden und der Stadt. Darüber hinaus wird die Ve r-
waltung die weitere Entwicklung von Altersarmut in Münster sorgfältig beobachten und ggf. erfo r-
derliche zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut prüfen. 
 
Die Verwaltung wird den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über die Ve r-
wendung der empfohlenen Mittelvergabe für die Jahre 2013 und 2014 laufend informieren sowie 
über die Entwicklung der Maßnahmenprogramme im 2. Quartal 2014 entsprechen berichten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
1. Matrix Maßnahmenprogramme und Finanzierungsübersicht 
2. Konzept Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ 
3. Antrag an den Rat Nr. A-R/0033//2008, SPD Fraktion 
4. Antrag der CDU Fraktion, 20.02.2012 
5. Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, 28.02.2012

Beratungsverlauf (9)

27.08.2012 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2012 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2012 Integrationsrat
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 7
  • Münzstraße 15
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0405/2012
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37