V/0405/2012
Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut
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Anlage2_FM-ThiA
15245 Zeichen
Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ (FM-ThiA)
Mangelnde gesellschaftliche Teilhabe, im einzelnen sozialer Rückzug, Isolation, Verein-
samung, beginnende Verwahrlosung, psychische Beeint rächtigungen o. ä. sind die beo-
bachteten Begleiterscheinungen von Altersarmut und beeinträchtigen den Lebensalltag
und die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich z u den wirtschaftlichen Einschränkun-
gen erheblich.
Um die Möglichkeiten einer wirksamen Einflussnahme auf diese Situation durch persönli-
che Unterstützung im Einzelfall zu erproben, wird f ür den Zeitraum vom 01.01.2013 bis
zum 31.12.2014 ein Modellprojekt „Fallmanagement –T eilhabe im Alter“ (FM-ThiA) in der
Abteilung 50.30 des Sozialamtes „Sozialhilfe nach d em SGB XII“ bis zu drei 0,5 Stellen
eingerichtet.
Zielsetzung des Fallmanagements ist die
• Identifizierung von Personen, die mangelnde gesell schaftliche Teilhabe als Defizit
erleben bzw. auffällig Schwierigkeiten mit der Bewä ltigung eines leistungsabhängi-
gen Lebens im Alter haben
• Formulierung von Veränderungen im Lebensalltag und der Lebensqualität, die rea-
listisch mithilfe des Fallmanagements erreicht werden können
• Auswahl und Vernetzung von Anbietern, Einrichtunge n und Trägern, die Angebote
im Sinne der Zielsetzung bereitstellen
• Durchführung eines Fallmanagements, das die vollst ändige Leistungsgewährung
nach dem SGB XII umfasst
• Statistische Erfassung und Auswertung der individu ellen Bedarfe
Personen, die im Alter ausschließlich aufgrund ihre r Einkommenssituation im Leistungen
nach den SGB XII beziehen (Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe), haben i. d. R. keine
Perspektive – insbesondere nicht durch Aktivierung von Selbsthilfepotentialen - ihre wirt-
schaftlichen Situation spürbar zu verbessern. Der Leistungsbezug und damit die Abhän-
gigkeit von staatlichen Leistungen stellt die verbl eibende Lebensperspektive dar. Scham,
Resignation oder Verbitterung darüber führen vielfa ch zu sozialem Rückzug, gesellschaft-
licher Isolation, Vereinsamung etc. Darüber hinaus schränkt das zur Verfügung stehenden
Einkommen nicht nur den laufenden Lebensunterhalt a uf das Nötigste ein, sondern sieht
für gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe nur sehr geringe Anteile vor.
Andererseits bieten Einrichtungen, Träger, Initiati ven, Vereine etc. in Münster vielfältige,
unterschiedliche, z. T. kostenlose Angebote zur Fre izeitgestaltung, Kommunikation, ge-
sellschaftlichen und kulturellen Teilhabe, aber auc h zur Unterstützung einzelner Alltagssi-
tuationen wohnortnah an. Diese Angebote variieren in Art und Anzahl in den unterschiedli-
chen Stadtbezirken.
Mit der Installierung eines „Fallmanagement - Teilh abe im Alter“, soll versucht werden,
Grundsicherungsempfängern/innen und/oder Sozialhilfeempfänger/innen,
• die ihre o. a. Situation in Bezug auf gesellschaft liche Teilhabe als defizitär bzw. ver-
besserungswürdig empfinden,
• bei denen im regelmäßigen Kontakt Anzeichen für ei ne Unzufriedenheit bzw. be-
ginnende Vereinsamung zu beobachten sind
• die auffällige Probleme bei der Bewältigung eines leistungsabhängigen Lebens ha-
ben,
Anlage 2
auf freiwilliger Basis bei der Inanspruchnahme von Unterstützungs- und Kommunikations-
angeboten, Angeboten der Freizeitgestaltung, (Re-)Aktivierung von Kontakten, Aufbau und
Pflege von sozialen Netzwerken zu unterstützen. Dad urch wird eine generelle Verbesse-
rung der Lebenssituation angestrebt, die – trotz ko nstanter wirtschaftlicher Rahmenbedin-
gungen - zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität führt.
Mithilfe einer gezielten individuellen Unterstützun g durch den/die Fallmanager/in sowie
Anwendung der Methoden und Instrumente des Fallmanagements sollen
• mögliche Defizite in der Lebensführung identifizie rt werden
• angestrebte Veränderungen/Verbesserungen benannt w erden
• mit Blick auf noch bestehende Beziehungen oder
• Kontakte, Angebote oder Netzwerke angemessene Bew ältigungsstrategien zu
entwickelt werden.
Dabei unterscheidet sich das „Fallmanagement Teilhabe im Alter“ grundsätzlich von ande-
ren Fallmanagement-Ansätzen mit einer sog. Überwind ungsperspektive. Die wirtschaftli-
chen Rahmenbedingungen können durch das „Fallmanage ment-Teilhabe im Alter“ nicht
verändert werden, gleichwohl aber die Mangel an gesellschaftlicher Teilhabe.
Zielsetzung des FM-ThiA ist eine Verbesserung der L ebensqualität durch stärkere gesell-
schaftliche Integration und Partizipation bei konst anten wirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen. Nachvollziehbar können mit diesem FM-ThiA – An satz keine direkten wirtschaftlichen
Erfolge erzielt werden. Ggf. können mittel- bis lan gfristig Tendenzen von Verwahrlosung
oder psychischen Erkrankungen verhindert oder frühz eitig erkannt werden, dies steht je-
doch ausdrücklich nicht im Fokus des Projektes.
Das Projekt ist vielmehr im Kontext des städtischen Selbstverständnisses zu betrachten.
Es korrespondiert mit den wesentlichen Zielen des H andlungskonzeptes demographischer
Wandel und eines inklusiven Zusammenlebens der Gene rationen. Es entspricht ebenso
der Förderung einer generationen- und altersgerecht en Stadtentwicklung und berücksich-
tigt die Aspekte Barrierefreiheit und Teilhabe sowi e die demographiegerechte Weiterent-
wicklung der Quartiere auf Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose.
Gesellschaftliche Teilhabe, soziales Engagement, ku lturelle Vielfalt etc. sollen im ange-
messenen Umfang auch für die Münsteranerinnen und M ünsteraner zugänglich gemacht
werden, die aufgrund ihres Lebensalters sowie ihrer Einkommenssituation die Teilhabe an
der Stadtgesellschaft nicht mehr in ausreichendem M aße bewältigen können. Die beste-
hende beispielhafte Landschaft aus ehrenamtlichen, kirchlichen, verbandlichen und städti-
schen Angeboten soll passgenauer in den Stadtteilen für diesen Personenkreis in An-
spruch genommen und weiterentwickelt werden im Sinn e einer möglichst breiten und viel-
fältigen Bürgergesellschaft.
Dazu bedarf es der Bereitstellung zusätzlicher pers oneller und damit zeitlicher Ressour-
cen, die zum einen im Rahmen regulärer Leistungsgew ährung eine individuelle und inten-
sive Auseinandersetzung mit dem Einzelfall ermöglic ht, zum anderen mit dem methodi-
schen Ansatz des Fallmanagements eine zielorientierte Fallbetreuung zum Inhalt hat.
Da bislang keine ähnlichen oder vergleichbaren Proj ekte im Bereich des SGB XII bekannt
sind, ist davon auszugehen, dass Münster mit diesem Projekt überregionalen Modellcha-
rakter einnehmen wird.
Organisation des Fallmanagements Teilhabe im Alter (FM-ThiA)
Einen generellen handlungsübergreifenden Anspruch a uf ein Fallmanagement (FM) für
Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsmi nderung gibt es nicht. In einigen
Handlungsfeldern des Sozialgesetzbuches, wie z.B. S GB I, SGB II – Eingliederungshilfe,
SGB V – integrierte Versorgung, SGB VIII – Mitwirku ng, Hilfeplan, SGB IX, existieren ge-
setzlich formulierte Ansprüche.
Zur Wahrnehmung des FM-THiA werden in den Fachstell en „Leistungsgewährung nach
dem SGB XII“ im Sozialamt bis zu drei 0,5 Stellen, insgesamt 1,5 Stellen, eingerichtet.
Dadurch entsteht ein tatsächlicher Mehrbedarf von 0 ,75 Stellen (135 Fälle) in der regulä-
ren Ratensachbearbeitung. Hier bearbeitet eine 1,0 Stelle durchschnittlich 180 Fälle. Die-
se 1,5 Stellen führen das FM im vorgenannten Sinne durch und übernehmen gleichzeitig
für ihren Personenkreis die vollständige Leistungsg ewährung nach dem SGB XII (Hilfen
aus einer Hand). Kennzeichnend für das Anforderungs profil der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter im FM-ThiA sind die begleitenden und zugeh enden Tätigkeiten im Einzelfall, die
Durchführung von Fallkonferenzen sowie die Netzwerk arbeit im Stadtteil. Durch den damit
verbundenen höheren Zeitaufwand wird die Ratengröße je 0,5 Stelle FM auf 45 Fälle (Hil-
fen aus einer Hand) reduziert. Der Mehrbedarf von b is zu 0,75 Stellen entspricht in der
Eingruppierung 9 bei durchschnittlichen Personalauf wendungen von 55.290 € in 2013 ei-
nem jährlichen Personalaufwand von 41.940 €.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Fallmanager/in sind sowohl grundsätzliche leistungs-
rechtliche Kenntnisse als auch eine anerkannte Qual ifikation als Fallmanager/in. Aus-
drücklich vorgesehen ist eine zugehende und aufsuch ende Tätigkeit durch die Fallman-
ger/innen.
Zielgruppe für das FM-ThiA
Vor dem Hintergrund der dargestellten Zielsetzung u nd des Prinzips der Freiwilligkeit sol-
len grundsätzlich folgende Personen Zugang zum FM-ThiA erhalten:
• alleinlebende Empfänger/innen von Grundsicherung i m Alter und bei Erwerbsmin-
derung, ab dem 50. Lebensjahr die auf Nachfrage Def izite an gesellschaftlicher
Teilhabe erkennen lassen oder benennen,
• bei denen Indizien für Unzufriedenheit oder eine b eginnende Vereinsamung festzu-
stellen sind,
• bei denen es Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Bewältigung der leistungsab-
hängigen Lebenssituation gibt (z. B. Verschuldung, Rechtsstreitigkeiten etc.).
Das FM-ThiA grenzt sich vom FM im Bereich Hilfe zur Pflege des Sozialen Fachdienstes
für Senioren und Pflegebedürftige (SFD) ab. Ist für die o.g. Zielgruppe ein pflegerischer
Bedarf erkennbar, erfolgt eine Übergabe in den SFD.
Zugangskriterien für das Fallmanagement
Das Fallmanagement ist ein zusätzliches, neu zu ent wickelndes Angebot und soll aus-
schließlich auf freiwilliger Basis durchgeführt wer den. Über objektive Assessmentinstru-
mente (Situationsaufnahme und Bedarfsfeststellung) werden mit einer Checkliste
• Stammdaten (sind in der Regel im Rahmen der Antrag stellung auf Grundsiche-
rungsleistungen bereits erfasst)
• Lebenssituation und Unterstützungsbedarf
o Verhalten und Gesundheit
o Haushalt
o Rechtlicher Bereich
o Psychosozialer Bereich (Zufriedenheit)
o Wohnung
• Zugang zu Angeboten im Stadtteil - Zusammenarbeit mit dem Netzwerk
entsprechend erfasst.
Es wird ein Katalog mit Zugangskriterien erarbeitet , der darauf ausgerichtet ist, möglichst
passgenau Teilnehmer/innen zu erreichen, die der In tention des FM-ThiA entsprechen.
Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind z.B. der Bezug von hauswirtschaftlichen Hil-
fen, Mittagessen, Hausnotruf sowie eine Schuldenpro blematik. Die Entwicklung eines Kri-
terienkataloges (Checkliste) erfolgt zur Aufnahme i n das FM erfolgt in enger Absprache
mit der Abt. 50.30.
Durchführung des Fallmanagements/Fallkonferenzen
Die Durchführung des FM-ThiA orientiert sich maßgeb lich am methodischen Ansatz des
FM
1:
• Klärungsphase, Kontaktaufnahme, Angemessenheit, Ve reinbarung über das Einlei-
ten eines FM
• Assessment = umfassende Beschreibung der Lebens-, Wohn- und Versorgungssi-
tuation (Ressourcen und Probleme) sowie Beschreibung der Bedarfslage
• Absprache und Planung der Leistung mit den Hilfeem pfängerinnen und Hilfeemp-
fängern
• Vermittlung in und Organisation (Überleitung) von passender Hilfe- und Unterstüt-
zungsangeboten
• Steuerung des Hilfeprozesses (Monitoring); Sicheru ng, Prüfung und Bewertung der
eingeleiteten Hilfeangebote
• Evaluation der Leistungen, Bewertung des Fallmanag ements
• FM auf der Systemebene; Netzwerkaufbau und Netzwer kpflege.
Voraussetzung für ein gelingendes Fallmanagement si nd Fallkonferenzen mit allen im
Einzellfall beteiligten Akteuren und Netzwerkpartne rn. Die Fallkonferenzen sind im Rah-
men der Nachrangigkeit über Angehörige oder sonstig e, Bezugspersonen (falls vorhan-
den), Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ehrenamtlic her Angebote wie „Von Mensch zu
Mensch“, Kirchengemeinden (Pfarrcaritas, Gemeindediakonie, jüdische Kultusgemeinde),
Begegnungsstätten, Senioren- und Stadtteilbüros, Me hrgenerationenhäuser, Quartiers-
stützpunkten, stadtteilorientierte soziale Arbeit d er Wohlfahrtsverbände, ambulanten
Diensten und sonstigen Betreuungsangeboten sowie st ädtische Angebote etc. zu beset-
zen.
Ein fachlicher und fallbezogener Austausch findet i m Rahmen von kollegialer Beratung
innerhalb der Abt. 50.30 statt. Eine individuelle A nleitung und Begleitung wird im Rahmen
des Modellprojektes durchgeführt. Je nach Ausbildun gs- und Qualifizierungsstand der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Schulung im Fallmanagement begleitend notwendig.
Qualifizierungs- und Fortbildungsmittel werden zur Verfügung gestellt. Regelmäßige Ab-
sprachen mit den Kolleginnen und Kollegen der Leist ungsgewährung werden vorausge-
1 Orientiert an den Rahmenempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V.
setzt, um die Zu- und Abgänge in das FM abzustimmen und wechselseitige Auswirkungen
von Entscheidungen in der Sache und/oder im Verfahren zu erörtern.
Ein kontinuierlicher Austausch mit den Netzwerkpart ner im Stadtteil sowie die Teilnahme
und Einbindung in bestehende Gremien wie z.B. „Älte r werden im Stadtteil…“ werden für
eine gelingende Netzwerkarbeit vorausgesetzt.
Ergebnisqualität
Da mit dem FM keine wirtschaftlichen Verbesserungen oder andere einwandfrei quantifi-
zierbaren Veränderungen angestrebt werden, muss der Ergebnissicherung besondere
Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Um Veränderungen in der Lebensführung oder der Lebe nszufriedenheit zu erfassen, sol-
len im Rahmen der Projektphase regelmäßig durchgefü hrte Interviews/standardisierte Ab-
fragen vorgenommen werden. Zusätzlich können als In dikatoren für Veränderungen he-
rangezogen werden:
• telefonische oder persönliche Nachfrage, in standa rdisierter Form
• Durchführung von Fallkonferenzen
• Austausch in Kooperationsgremien
• Abschluss von Leistungs- und/oder Betreuungsverein barung z.B. mit Begegnungs-
stätten oder Trägern der stadtteilorientierten sozialen Arbeit
• Dokumentation (Checklisten, Softwaredatenbanken, A KDN/SozNW)
Zur Durchführung und Sicherung der Dokumentation und des Monitoringprozesses ist eine
Projektbegleitung aus den Zuständigkeitsbereichen O rganisations- und Personalentwick-
lung, Abteilungs- oder Fachstellenleitung 50.3, Soz ialer Fachdienst für Senioren und Pfle-
ge, Sozialplanung einzurichten.
Statistische Erfassung
Begleitend zum FM wird eine aussagefähige und ergeb nisorientierte Dokumentation über
die gewonnenen Ergebnisse des FM erhoben. Hier werd en nicht nur Daten über die fest-
gestellten Bedarfe, sondern auch über die Angebote, Angebotszugänge, stadtweite Vertei-
lung von Angeboten etc. erhoben. Eine direkte Anwendung des Systems AKDN/SozNW ist
zu empfehlen.
Evaluation des Projekts
Das Modellprojekt „Fallmanagement –Teilhabe im Alte r“ wird vom 01.01.2013 bis zum
31.12.2014 eingerichtet. Die vorbereitenden, beglei tenden und zu bewertenden Prozesse
des Fallmanagements sind durch eine externe Evaluat ion zu sichern und zu dokumentie-
ren. Für den Projektzeitraum werden daher insgesamt 10.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Enthalten sind auch Mittel zur Qualifizierung und F ortbildung der Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Soz iales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung bis zum 30.09.2014 über den Verlauf des Modellprojektes informieren.
Anlage3
4867 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2008
1
Antrag
01.06.2008
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Münster für alle
In Würde alt werden - Schutz vor Altersarmut wirkun gsvoll
entfalten
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster erstellt einen Armutsbericht u nter besonderer
Berücksichtigung der Altersarmut. Ziel des Berichts ist es, kommunale
Steuerungsinstrumente und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um der
Altersarmut entgegen zu wirken. Dabei soll der Armu tsbericht die Ist-Situation
in Münster darstellen und eine Prognose für das Jahr 2020 geben.
2. Als besondere Schwerpunkte des Berichts sollen d ie gesundheitliche Situation
sowie die Wohnraumversorgung von Menschen in Alters armut dokumentiert
und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
3. Der Bericht soll geschlechtsspezifisch erstellt und die
Handlungsempfehlungen geschlechtergerecht entwickelt werden.
4. Die Verwaltung prüft, ob eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Hochschulen
zur Erstellung des Armutsberichts möglich ist.
Begründung:
Die aufschlussreiche Armutsberichterstattung, die v on SPD und Grünen in der
Legislaturperiode 1994–1999 auf den Weg gebracht wu rde, mündete im
münsterischen Armutsbericht, der 2002 veröffentlich t wurde. Schwerpunkt der
Berichterstattung war die Lebenssituation von in Ar mut lebenden Kindern und
Jugendlichen. Die SPD-Forderungen nach Fortsetzung der städtischen
Armutsberichterstattung fanden keine Mehrheit. Nunm ehr soll ein neuer
Armutsbericht erstellt werden, der die Altersarmut in den Vordergrund stellt. Die
Studien des Instituts für Soziologie zur Armutsfors chung in Münster sollen
einbezogen werden.
2
In Münster leben derzeit ca. 25.000 Menschen in Arm ut; davon sind 7.600 Kinder
und Jugendliche. Alleine 21.000 Menschen beziehen L eistungen gem. ALG II. Wie
groß die verschämte Armut ist, lässt sich nur erahn en: nach wie vor nehmen
Menschen aus Scham und Unwissenheit zustehende Leis tungen nicht in Anspruch.
Ein weiterer Personenkreis, der in Armut lebt, sind Menschen ohne Papiere
(„Illegale“); über diesen Personenkreis liegen nur Dunkelzifferschätzungen vor.
Expertenschätzungen belaufen sich auf 1.000 Personen im Stadtgebiet Münsters.
„Arm trotz Arbeit“ ist auch in Münster ein Thema: Alleine 3.657 Personen nehmen in
Münster aufstockende Leistungen in Anspruch, weil d as Erwerbseinkommen keinen
ausreichenden Armutsschutz bietet. Mindestlöhne sin d eine Möglichkeit, die
Armutsrisiken zu minimieren: sie sorgen für angemes sene Entlohnung, höhere
Kaufkraft und Zuflüsse in die Sozialversicherungssysteme.
Auf Grund veränderter Erwerbsbiografien, die auf lä ngeren Ausbildungszeiten,
befristeten Beschäftigungsverhältnissen und unsiche ren Teilzeitarbeitsverhältnissen
basieren, wird Armut im Alter für größere Bevölkeru ngsgruppen immer
wahrscheinlicher. Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie führen zu Ausfallzeiten in
der Rentenversicherung, die sich im Alter verheeren d auswirken können. Besonders
Frauen werden hiervon betroffen sein, weil
- immer noch ein Mangel an qualitativ hochwertigen
Kinderbetreuungsangeboten fehlt
- die bestehenden Kinderbetreuungsangebote oft nicht an den beruflichen
Erfordernissen der Familien orientiert sind
- Kindererziehungszeiten oftmals nicht adäquat bei R entenversicherungszeiten
berücksichtigt werden.
Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz auch bereits für unter 3 jährige
Kinder wäre ein wirksames Instrument, um Frauen mit ihren Fähigkeiten und
Fertigkeiten am Erwerbsleben abgemessen zu beteilig en und der drohenden
Altersarmut von Frauen entgegen zu wirken.
Statistisch belegt ist der Zusammenhang von Armut u nd Krankheit sowie Armut und
verkürzter Lebenserwartung. Unstreitig erhöht Armut das Risiko, an einer
chronischen Erkrankung zu erkranken. Risikofaktoren etwa für Gefäß- oder
Krebserkrankungen finden sich bei armen Menschen häufiger.
Viele ältere Menschen haben bereits jetzt Schwierig keiten sich mit preiswertem
Wohnraum am Wohnungsmarkt zu versorgen. Die steigen de Zahl älterer Menschen
mit Armutsrisiken macht eine aktive Steuerung des W ohnungsmarktes für diesen
Personenkreis erforderlich; hierbei sind auch innen stadtnahe Wohnlagen zu
berücksichtigen.
Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter
Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Anne Schulze Win tzler
Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson
Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger
Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Marianne Hopmann
Anlage5
4608 Zeichen
Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ASGAf am 29.02.2012 1 Bündnis 90 / Die Grünen /GAL im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 28.02.2012 Änderungsantrag zur Vorlage V/0941/2011 Altersarmut in Münster im Lichte des demografischen Wandels Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung möge beschließen: 1) Pkt. 1 wird wie folgt ergänzt (Änderungen unters trichen): Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Ziffer 4. 2 der Expertise (Anlage) vorgestellten Handlungsansätze nach Maßgabe der unt er Ziffer 3 der Begründung skizzierten Eckpunkte auch unter Berücksichtigung g eschlechts- und migrationsspezifischer Gesichtspunkte zu konkretisi eren und auf ihre Umsetzungs- möglichkeiten hin zu prüfen. a) Dabei sind zum einen präventive Maßnahmen zur Ve rmeidung von Altersarmut zu entwickeln und deren Ursachen entgegenzuwirken ( insbesondere prekäre Erwerbsbiografien und prekäre Beschäftigungsverhältnisse). b) Zum anderen sind individuelle Hilfen und Strukturen vor allem zur Verbesserung bzw. Förderung - gesellschaftlicher Teilhabe, - von Mobilität, - der Selbstbestimmung und sozialen Inklusion - Gesundheitsförderung , -prävention und ortsnaher Gesundheitsversorgung - Versorgungssicherheit bei Pflege und Unterstützungsbedarf, - von Wohnen, - sozialer Netze und Nachbarschaften - altersgerechter Quartiersentwicklung und - von Arbeit etc . in den Blick zu nehmen. 2) Pkt. 2 wird wie folgt ergänzt (Änderungen unters trichen): Auf Grundlage der Prüfergebnisse entwickelt die Ver waltung unter Einbeziehung der Kommunalen Seniorenvertretung, des Integrationsrate s und der örtlichen Netzwerke „Von Mensch zu Mensch“ Handlungsempfehlungen im Rahmen einer gesonderten Vorlage, die dem Rat und dem Ausschuss für Soziales , Gesundheit und Arbeits- förderung nach ausreichender Vorbereitung in den kommunalen Gremien einer BürgerInnenbeteiligung (z:B. Stadtteilkonferenzen) zur Entscheidung vorgelegt Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des ASGAf am 29.02.2012 2 werden. Diese Handlungsempfehlungen fließen in die Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes „Demografischer Wandel in Münster“ mit ein. 3) Die Ziffer II. wird gestrichen Begründung: Altersarmut ist eine Spätfolge prekärer Erwerbsbiog raphien und Beschäftigungsverhältnisse insbesondere bei Frauen und noch einmal im besonder en Maße bei Migrantinnen. Altersarmut ist zudem auch ein Ergebnis von Armut d urch Langzeitarbeitslosigkeit und dauerhafter Abhängigkeit von Grundsicherung (SGB II ). Dieses zeigt die vorgelegte Expertise auch deutlich auf. Altersarmut ist ein individuelles wie auch gesellschaftliches Problem, was in den kommenden Jahren und Jahrzenten noch drastisch zunehmen wird. Dieses muss auch in den Handlungsvorschlägen wie auch im Beschlussvorschlag seinen Niederschlag finden. Es bedarf neben den Maßnahmen zur Sicherung der Tei lhabe und die Verbesserung der Lebensumstände für ältere Menschen, die in Armut le ben insbesondere auch Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Altersarmut. Denn die Gr undlagen und Ursachen für die Altersarmut der kommenden Jahrzehnte werden heute g elegt. Hierzu gehören die prekären Beschäftigungsverhältnissen, die dauerhaften gering fügigen Beschäftigungen ohne Sozialversicherungen sowie Beschäftigungsverhältnis sen, von denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht leben können. Von großer Bedeutung ist auch die Schaffung von Cha ncengleichheit für Alle im Bildungswesen und eine entsprechende Berufswegeplanung. Die Bereiche, in denen es Verbesserungen für ältere Menschen geben sollte, die mit nur geringen Einkünften auskommen müssen und arm sind, müssen um wesentliche Bereiche erweitert werden. Hierzu gehören insbesondere die A spekte, die auch besonders in der UN- Behindertenrechtskonvention verankert sind, wie die Selbstbestimmung oder die das selbständige Leben auch bei Pflegebedürftigkeit sichern helfen (Versorgungssicherheit etc.). Der Beschlusspunkt zu den finanziellen Auswirkungen sollte gestrichen werden, da ohne konkrete Handlungsempfehlungen keine seriöse Aussage darüber getroffen werden kann, ob alle Maßnahmen kostenneutral durchzuführen sind, od er ob es nicht doch notwendig ist zusätzliche Haushaltmittel zur Vermeidung von Alter sarmut bereitzustellen, um darüber auch weitaus höhere Folgekosten vermeiden zu können. Harald Wölter Petra Dieckmann Otto Reiners Brigitte Hasenjürgen Birgit Edler Dirk Guddorf Didem Ozan Jörg Rostek
Anlage1_Matrix
4743 Zeichen
Matrix „Maßnahmenprogramme und Finanzierungsübersicht Altersarmut“
Maßnahme
Inhalt – Zielsetzung Verantwortung/
Beteiligung
Maßnahmenbe-
ginn/
Zeitraum
Mittel/Aufwand/Finanzierung
Fallmanagement „Teilhabe
im Alter“ (FM-ThiA)
Implementierung des Fallmanage-
ments „Teilhabe im Alter“
Amt 50 Projektphase
01.01.2013 –
31.12.2014
41.940 € (0,75 Stelle EGr 9)
41.940 € (0,75 Stelle EGr 9)
Qualifizierung und Fortbildung
Evaluationskosten: 10.000,00 €
„Gesund und aktiv – älter
werden in Münster“
Initiierung wohnortnaher Angebote der
Gesundheitsförderung und Gesund-
heitsprävention.
Bereitstellen von Informationen für
Ältere über Grenzen und Befreiungs-
möglichkeiten in der GKV.
Amt 53
Konzepterstellung
bis 31.10.2012
Projektphase
01.01.2013 –
31.12.2014
Konzeptentwicklung (Amt 53);
Einrichtung einer 0,5 Stelle Dipl.
Heipädagogik/Dipl. Gerontologie in
Anbindung an einen Träger der
freien Wohlfahrtspflege
23.325 € (0,5 Stelle S 12 Stufe 2)
23.325 € (0,5 Stelle S 12 Stufe 2)
„Bewegt älter werden in
Münster“
Intensivierung der Sportangebote für
ältere Menschen in Münster in den
Sportvereinen, Anbindung an Begeg-
nungsstätten und sozialen Initiativen
Stadtsportbund, Amt
52
ab 01.09.2012
kontinuierlich
Projektanträge des Stadtsportbun-
des „Bewegt älter werden in NRW“
beim Landessportbund NRW
Wohnen im Alter Bau und Erhalt bezahlbarer, barrier e-
freien Wohnungen in Münster.
Entwicklung bedarfsgerechte Ange-
botsstrukturen generationenübergrei-
fender Quartiere (auch im Rahmen
des Konversionsprozesses).
Informationen über und Prüfung von
Fördermöglichkeiten für barrierefreien
Umbaumaßnahmen im Bestand.
Amt 64, Amt 50
Amt 64, Amt 50
Amt 64, Amt 50,
V/Stift.
Juni 2013
Kontinuierlich
Kontinuierlich
Beschlussfassung „Handlungskon-
zept Wohnen“ in Münster.
„Perspektive 50plus“
Intensivierung der Beschäftigungsför-
derung älterer Arbeitssuchender Ziel
ist die Vermittlung eine sozialversiche-
rungspflichtige Erwerbstätigkeit
Amt 59 ab 01.09.2012 Mittel stehen im Rahmen des Fö r-
derantrages Pakt 50+ aktiv 2011 –
2015 zur Verfügung
Anlage 1
Maßnahme
Inhalt – Zielsetzung Verantwortung/
Beteiligung
Maßnahmenbe-
ginn/
Zeitraum
Mittel/Aufwand/Finanzierung
Lokales Beschäftigungs-
bündnis
Erhalt und Gewinnung älterer Be-
schäftigter. Sensibilisierung von Un-
ternehmen imUmgang mit dem demo-
graphischen Wandel
V, Amt 50, Wirt-
schaftsförderung
Münster, HWK, IHK
Erstgespräch am
11.07.2012
Netzwerkaufbau, Kampagnenpla-
nung
Neuausrichtung des Be-
gegnungsstättenangebotes
für alte und behinderte
Menschen
Stadtteil- u. zielgruppenorientierte In-
formation und Beratung, Erreichbar-
keit, Motivation (Aufbau von persönli-
chen Kontakten - „Teilnahme bringt
Nutzen.“)
Kontinuität (Beziehungsaufbau)
.
Amt 50, V/Stift., „Von
Mensch zu Mensch“,
Wohlfahrtsverbände,
Kirchengemeinden,
Kommunale Senioren-
vertretrung, Bezirks-
vertretungen
01.07.2012 –
31.12.2012
1. Quartal 2013
01.01.2013-
31.12.2014
Entwicklung eines Fragebogens
zur Bestandsaufnahme.
Durchführung der Befragung durch
Multiplikatoren des Stadtteils.
Ratsvorlage Förderrichtlinien der
Begegnungsstätten
Für Workshops und Öffentlich-
keitsarbeit zum Erhalt und zur Wei-
terentwicklung der Begegnungs-
stätten für alte und behinderte
Menschen werden 15.000 € bereit-
gestellt.
Stadtteilorientierte Soziale
Arbeit der Wohlfahrtsver-
bände
Abschluss von Leistungs- und Zielver-
einbarungen zwischen den Wohl-
fahrtsverbänden und der Stadt.
Aufbau von Case- und Caremanage-
mentstrukturen/Sprechzeiten für leis-
tungsberechtigte Personen nach Kap.
3-9 SGB XII.
Amt 50, Wohlfahrts-
verbände
Kontinuierlich, mit
jährlichen Zielver-
einbarungen.
01.07. – 31.12.2012
Mittel stehen im Rahmen der För-
derung der Verbände der freien
Wohlfahrtspflege - Aufgabenwahr-
nehmung gem. § 5 Abs. 3 SGB XII
im Haushalt zur Verfügung
Stadteilarbeitskreise „Älter
werden in….“
Initiierung weiterer Stadtteilarbeitskrei-
se in allen Stadtbezirken Münsters;
Aufbau von Netzwerken.
Konkretisierung des Themas „Alters-
armut“ in den Quartiersnetzwerken.
Amt 50, Wohlfahrts-
verbände, Kommunale
Seniorenvertretung
Münster
01.01.2013 –
31.12.2014
Für Workshops, Öffentlichkeitsar-
beit und zur Unterstützung nach-
barschaftlicher Aktivitäten werden
12.000,00 € bereitgestellt.
Münster Pass 60plusAbo - Teilhabe öffentlicher Per -
sonennahverkehr
Münster-Pass; Amt 50 ab 01.09.2012 Im Haushaltsplan sind Mittel für die
Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe eingestellt. V/0395/2012
Summe
167.530
Anlage4
10958 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Antrag 20.02.2012
Für eine generationengerechte Stadt
- im Europäischen Jahr
für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen -
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Entwicklung ihrer Handlungsempfehlungen zur Verbesserung
der Lebenssituation und der Daseinsvorsorge älterer Bewohnerinnen und Bewohner und der
Menschen mit Behinderungen unserer Stadt die nachstehenden Aspekte zu berücksichtigen
beziehungsweise in ihre Prüfungen einzubeziehen und den für ihre Umsetzung erforderlichen
finanziellen Aufwand zu beziffern.
Hierbei ist auch auf die Lebenssituation älterer Menschen mit Migrationsvorgeschichte einzugehen.
Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind mit der Kommunalen Seniorenvertretung und dem
Integrationsrat zu erörtern.
1. Soziale Teilhabe im Stadtteil sichern
Soziale Isolation und Vereinsamung gefährden ein selbst bestimmtes Leben im Alter und kann
dazu führen, dass das eigenständige Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist.
Ein rechtzeitiger Zugang zu stadtteilorientierten Angeboten der Begegnung und gemeinsamer
Freizeitgestaltung muss daher hergestellt werden.
Die Stadt Münster fördert Begegnungsstätten der „Alten- und Behindertenhilfe“ jährlich mit ca.
240.000 €. Die Verwaltung sollte prüfen, ob alle Stadtteile und größeren Quartiere über
Begegnungsstätten verfügen und wie die inhaltlichen Angebote dort zeitgemäß ausgebaut
werden können. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf kostenfreie oder kostengünstige
Angebote zu richten. Perspektivisch sollten auch bezuschusste Vereinsräume der
Behindertenhilfe oder der Migrantenselbsthilfeorganisationen zu quartiersoffenen
Begegnungsstätten - möglichst in einem dialogischen Prozess - weiter entwickelt werden. Die
Bürger- und Stadtteilhäuser sind in die Überlegungen einzubeziehen.
2. Gemeinsam statt einsam Mahlzeiten einnehmen
In einigen Begegnungsstätten, Tagestätten etc. werden Mahlzeiten zu kostengünstigen
Preisen für Seniorinnen und Senioren angeboten. Ein gemeinsames Essen ist oft der
Ausgangspunkt für neue Kontakte und gemeinsame Aktivitäten. Die Verwaltung sollte eine
Übersicht über die bisherigen Angebote herstellen, einen zielgerichteten Ausbau initiieren und
die Möglichkeiten der vergünstigten Inanspruchnahme, z.B. im Rahmen des Münster-Passes,
für einkommensschwache Besucherinnen und Besucher prüfen.
3. Bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe unterstützen
- Möglichkeiten des Bundesfreiwilligendienstes nutzen
Die Verwaltung sollte auch Möglichkeiten der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
und der Selbsthilfe prüfen und zwar einerseits das Engagement der älteren Menschen und
das Engagement für die Seniorinnen und Senioren. Bestehende Angebote sind hierbei
vorrangig einzubinden.
Der Bundesfreiwilligendienst entwickelt sich zu einer Erfolgsgeschichte. Die Verwaltung prüft,
ob mit diesem generationenübergreifendem Dienst Angebote der Teilhabe in den Stadtteilen
ermöglicht, ausgebaut und unterstützt werden können. Ehrenamtliches Engagement kann so
initiiert, verstetigt und gestärkt werden.
4. Bewegung fördern; Gesundheit stärken
Die demographische Entwicklung erfordert auch eine Überprüfung der Angebote der
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Sportvereine, die von jeher generationenübergreifende Funktionen wahrnehmen. Die
Verwaltung sollte zunächst eine Übersicht über die Angebote für Seniorinnen und Senioren
erstellen und mit den Vereinen und dem Stadtsportbund Möglichkeiten eines Ausbaues dieser
Angebote prüfen. Die Potenziale der Hochschulen und ihrer Studierenden sollten eruiert
werden, um neue quartiersnahe Angebote und Zugänge zu älteren Menschen zu erschließen.
Die städtische Sportförderung sollte auch von Sport-Angeboten für Seniorinnen und Senioren
abhängig sein.
5. Mobilität und Teilhabe stadtweit ausbauen
Die Angebote des Münsterpasses sollten stärker auch die Belange älterer Menschen
berücksichtigen. Das 60+ Ticket der Stadtwerke Münster muss für Leistungsberechtigte ab
60 Jahren vergünstigt werden; vergleichbar den Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Benötigt werden auch Vergünstigungen für eine verbesserte Teilhabe von älteren Menschen
mit geringem Einkommen. Besonders nachgefragt sind kulturelle aber auch musikalische
Veranstaltungen.
6. Wohnen für Ältere in allen Stadtteilen ermöglichen
Die Expertise des Institutes für Soziologie gibt besorgniserregende Hinweise darauf, dass
einkommensschwachen älteren Menschen das Wohnen aus Kostengründen in der Innenstadt
erschwert wird. Die CDU will das nicht akzeptieren und fordert bezahlbaren Wohnraum auch
in der Innenstadt. Preiswerter Wohnraum muss erhalten und neuer Wohnraum
gegebenenfalls öffentlich gefördert werden.
Die in den nächsten Jahren freiwerdenden Wohnungen, Häuser und Kasernen der britischen
Armee (Konversionsflächen) bieten der Stadt Münster hervorragende stadtplanerische und
stadtgestalterische Chancen, um Wohnmöglichkeiten und Lebensräume für alle Generationen
zu schaffen. Hierbei sind auch Wünsche nach generationenübergreifenden Wohnformen zu
berücksichtigen.
Da mit dem „Älterwerden“ häufig eine Zunahme der Mobilitätseinschränkungen einhergeht, ist
bei der Schaffung von Wohnungen und den Einrichtungen der Daseinsvorsorge besonders die
Barrierefreiheit zu beachten (DIN 18040).
7. Voraussetzungen für Daseinsvorsorge schaffen
Das Einzelhandelskonzept ist so fortzuschreiben, dass die Grundversorgung der Bevölkerung
in den Stadtteilen - insbesondere der kleinen – durch angemessene und günstig gelegene
Flächen gesichert ist.
Für die über die örtliche Grundversorgung hinaus gehenden Versorgungsbedarfe sind Pläne
für die Verbesserung möglichst günstiger ÖPNV-Verbindungen zu entwickeln.
8. Stadtteilbezogene Netzwerke stärken und aus- und aufbauen
Für verschiedene Stadtteile gibt es bereits die Arbeitskreise „Älter werden in...“ Akteure der
Seniorenvertretung, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und interessierte Einzelpersonen
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung vernetzten in jährlichen Treffen
ihre Angebote und richten sie nach den festgestellten Bedarfen aus. Für jeden Stadtteil ist ein
derartiges Netzwerk auszubauen.
9. Verbände der freien Wohlfahrtspflege einbeziehen
Traditionell nehmen die Wohlfahrtsverbände in Münster wichtige Aufgaben der Beratung und
Sozialarbeit wahr. Sie stellen, teilweise mit kommunaler Unterstützung, Angebote, z.B. der
Schuldnerberatung, der Suchtberatung, der Familienberatung und der Seniorenberatung
bereit. Die Verbände sollten gemeinsam mit der Verwaltung prüfen, ob die Angebote
zielgenauer auf die Bedarfe der älteren Generation ausgerichtet werden müssen.
Begründung:
Münster ist eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein
• für eine familienfreundliche und generationengerec hte Stadtentwicklung
• für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behin derungen am städtischen Leben
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
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• für eine Stärkung des Grundsatzes der Subsidiaritä t und Förderung bürgerschaftlicher
Eigenverantwortung.
Die CDU weiß um die besondere Bedeutung unserer Stadtteile und wird auch in Zukunft für deren
Lebendigkeit und Funktionsfähigkeit Sorge tragen.
Die CDU will Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
• mit hohem Wohnwert,
• Familienfreundlichkeit
• und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
1
Mit dem Beschluss des Integriertem Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing Konzeptes hat der Rat
der Stadt Münster 2004 das Fundament und das Profil unserer Stadt beschrieben und Ziele für
zukünftige Entwicklungen festgelegt.
Die Bewältigung sozialpolitischer Herausforderungen ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft,
für die Balance der Stadtgesellschaft und damit auch für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Stadt
Münster entscheidend. Die CDU ist sicher, dass eine Förderung der Eigenverantwortung und das
Prinzip der Subsidiarität und eine praktizierte Solidarität hierbei von besonderer Bedeutung sind.
Der demographische Wandel erfordert von den Generationen ein besonderes Maß an Solidarität und
Verständnis für sich wandelnde Politik-Schwerpunkte. Wird die Sozial- und Jugendpolitik heute zu
Recht von den Themen Kinderbetreuung, hohe Erwerbsbeteiligung von Eltern und dem Ausbau von
Bildungsangeboten geprägt, wird die kommende Generation einer sprunghaft angestiegenen Zahl
älterer Menschen gegenüberstehen, die teilweise in prekären finanziellen Verhältnissen leben
müssen. Hierauf müssen wir die Angebote bereits heute neu ausrichten.
Die mit der Vorlage V/0941/2011 vom 22.12.2011 von der Verwaltung vorgelegte Expertise
„Altersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“ der Westfälischen Wilhelms-
Universität Münster, Institut für Soziologie, zeigt die aktuelle Lebenssituation älterer
einkommensschwacher Menschen in unserer Stadt und die erwartete zukünftige zahlenmäßige
Entwicklung dieser Gruppe und ihrer Problemlagen auf. Sie enthält deutliche Hinweise auf eine
vorhandene und stärker werdende Störung der sozialen Balance in unserer Stadt und weist auf
unterschiedliche Entwicklungen in den Stadtteilen hin.
Die CDU sieht für die kommenden Jahre umfangreiche Handlungsbedarfe, damit unsere Stadt auch
für Seniorinnen und Senioren attraktiv bleibt und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Diesen
Herausforderungen stellen wir uns gerne.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Teresa Küppers
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Peter Wolfgarten
1 Ausschnitte aus dem Integriertem Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept (Leitbild)
Beschlussvorlage
28741 Zeichen
V/0405/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut Beratungsfolge 12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 14.06.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 20.06.2012 Integrationsrat Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.06.2012 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem unter Ziffer 2 der Begründung dargestellten Ma ß- nahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersa r- mut zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm nach Maßgabe der verfügbaren f i- nanziellen Mittel mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und anderen Anbietern so- zialer Dienstleistungen sowie mit den vor Ort aktiven Initiativen umzusetzen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung eines Teils der Einzelvorhaben (Anl agen 1 und 2) in einer Projektlaufzeit von zwei Jahren vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2014 mit Kosten von 83.765 € pro Jahr verbunden ist. Über die Bereitstellung dieser Mittel entsche i- det der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013. 3. Folgende Anträge sind mit der Beschlussfassung dieser Vorlage umgesetzt: a. Antrag der SPD Fraktion an den Rat Nr. A -R/0033/2008 – „Münster für alle – In Würde alt werden – Schutz vor Altersarmut wirkungsvoll entfalten“ b. Antrag der CDU Fraktion an den Rat vom 20.02.2012 – „Für eine generationeng e- rechte Stadt – im Europäischen Jahr – für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen Vorlagen-Nr.: V/0405/2012 Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt- muenster.de Datum: 08.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0405/2012 c. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage V/0941/2011 – Altersarmut in Münster im Lichte des demographischen Wandels im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vom 28.02.2012 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung aller Module des Maßnahmenpr o- gramms zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut Kosten von insgesamt 167.530 € in den Haushaltjahren 2013 und 2014 verbunden sein werden. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung bislang nicht eingestellt. Über die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013. Begründung: 1. Ausgangs- und Beschlusslage, Expertise „Altersarmut in Münster im Licht des de- mographischen Wandels“ Mit dem Antrag an den Rat Nr. A -R/0033/2008 vom 01.06.2008 regt die SPD -Fraktion an, im Rahmen eines Armutsberichts mit dem Schwerpunkt Altersarmut Steuerungsinstrumente zu e r- schließen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, Alte rsarmut entgegenzuwirken. Mit B e- schluss des Hauptausschusses vom 27.08.2008 (Vorlage V/0565/2008) wurde das Grunda nliegen des SPD-Antrags zur Entwicklung kommunaler Instrumente und Ansätze gegen Altersarmut au f- gegriffen. Am 29.02.2012 wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung die vom Institut für Soziologie der Westfälischen Wilhelms -Universität Münster angefertigte Expertise „A l- tersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“ vorgestellt (Anlage 1 zur Vo rlage V/0941/2011). Sie beschreibt die Erscheinungsformen, Quantitäten und Ursachenzusammenhä n- ge von Altersarmut und entwickelt kommunale Handlungsansätze, dieser entgegenz uwirken. In Orientierung an diesen Empfehlungen zur Stärkung der Eigenressourcen, zur Verbe sserung der Lebenssituation sowie zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe schlägt die Verwaltung mit Vorlage V/0941/2011 erste konkrete Handlungsempfehlungen vor, die auch Anforderungen hi n- sichtlich der Chancengleichheit bei Geschlechterdifferenzierung und Mig rationsvorgeschichte be- gegnen. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung vom 29.02.2012 werden die Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen des mit dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmenprogramms erörtert, das die sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Strukturen, die Schaffung eines differenzierten Wohnangebotes sowie die soziale Infrastru k- turentwicklung einer generationengerechten Stadtentwic klung mit Blick auf den demographischen Wandel berücksichtigt. Die Anträge der CDU-Fraktion an den Rat vom 20.02.2012 „Für eine generationengerechte Stadt – im Europäischen Jahr – für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generat ionen“ sowie den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 28.02.2012 z ur Vo rlage V/0941/2011 werden im Maßnahmenprogramm ebenso aufgegriffen. 2. Maßnahmenprogramm – Einzelvorhaben Wenngleich sich die mittel - bis längerfristig zu erwartende Altersarmutsquote nicht präzise pro g- nostizieren lässt (s. Expertise), ist im Kontex t mit der kleinräumigen Bevölkerungsprognose d avon auszugehen, dass mindestens die absoluten Zahlen der älterer Menschen zunehmen we rden, die nur über geringe Eigenmittel verfügen bzw. wirtschaftlich unterversorgt sind und deshalb auf e r- gänzende Leistungen zur Existenzsicherung angewiesen sein werden. Die Auswirkungen der A r- beitswelt und der effektive Mangel an ökonomischem Kapital vieler Menschen, die heute im e r- werbsfähigen Alter sind, werden sich nach Erreichen der Rentenaltersgrenze fortsetzen. Das gilt z. - 3 - V/0405/2012 B. für Langzeitarbeitslose, für Personen in sog. prekären Beschäftigungsformen (z. B. geringfügige Beschäftigte) sowie für ehemals Selbständige ohne Absicherung. Zu den heute von Altersarmut bedrohten bzw. betroffenen Gruppen gehören vor allem allein s tehende bzw. allein lebende Fra u- en und Männer und zugewanderte ältere Menschen mit integrationsb edingten Problemen. Eine größere Armutsgefährdung weisen auch hochbetagte kranke und pfl egebedürftige Ältere sowie Menschen mit Behinderung auf. Eine Verbesseru ng der Einkommen ssituation älterer Menschen, die von Transferleistungen abhängig sind, ist i.d.R. nicht möglich. Finanziell knappe Ressourcen wirken sich auf alle Lebensbereiche aus und führen nicht selten zu mangelnder Teilhabe am g e- sellschaftlichen Leben und zur Vereinsamung. Mit Blick auf die nicht ausschließlich ökonomische Dimension von Altersarmut sind entspr echende Maßnahmen bereits in früheren Lebensphasen anzusetzen, um Armut verursache nde Faktoren präventiv einzugrenzen. In Anknüpfung an die form ulierten Handlungsansätze der Expertise ‚A l- tersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels’ und des Beschlusses zur Vorl age V/0941/2011 „Altersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“, legt die Verwaltung ein Maßnahmenprogramm (Anlagen 1 und 2) vor, das über individuelle materielle bzw. leistung s- rechtliche Aspekte hinausgeht, auf mehrere Gesichtspunkte (Lebenslagen) von Altersarmut a b- stellt und insgesamt Strukturen zur Verbesserung von Teilhabe älterer Menschen in Münster in den Blick nimmt. Vor dem Hintergrund bestehender Unterstützungsangebote im Rahmen der gemeinwesenorientier- ten Altenhilfe soll der Zugang benachteiligter Gruppen älterer Menschen zu den Angebotsstrukt u- ren - gesellschaftliche Teilhabe und Begegnung - stadteilorientierte Information und Beratung - Mobilität - kulturelle und/oder politische Partizipation und soziale Inklusion - Ortsnahe Sport- und Gesundheitsförderung - Versorgungssicherheit bei Pflege und Unterstützungsbedarf - Wohnen - Soziale Netze und Nachbarschaften - generationengerechte Quartiersentwicklung einschließlich Nahversorgung und - Arbeit erleichtert werden. Die Anforderungen an die Geschlechter - und die Integrationsgerechtigkeit sind bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms handlungsleitend. 2.1 Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ Mangelnde gesellschaftliche Teilhabe, im einzelnen sozialer Rückzug, Isolation, Vereinsamung, beginnende Verwahrlosung, psychische Krankheitsformen o. ä. sind die beobachteten Begleite r- scheinungen von Altersarmut und beeinträchtigen den Lebensalltag und die Lebensqualität der Betroffenen zusätzlich zu den wirtschaftlichen Einschränkungen erheblich. Um die Möglic hkeiten einer wirksamen Einflussnahme auf diese Situation durch persönliche Unterstützung im Einze lfall zu erproben, wird für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 3 1.12.2014 ein Modellprojekt „Fallm a- nagement –Teilhabe im Alter“, Hilfen aus einer Hand, in der Abteilung „Sozialhilfe nach dem SGB XII“ eingerichtet. Zielsetzung des Fallmanagements ist die Identifizierung von Personen, die mangelnde gesellschaftliche Teilhabe als Defizit erl eben bzw. auffällig Schwierigkeiten mit der Bewältigung eines leistungsabhängigen Lebens im Alter haben Formulierung von Veränderungen im Lebensalltag und der Lebensqualität, die realistisch mithilfe des Fallmanagements erreicht werden können - 4 - V/0405/2012 Auswahl und Vernetzung von Anbietern, Einrichtungen und Trägern, die Angebote im Si n- ne der Zielsetzung bereitstellen Durchführung eines Fallmanagements, das die vollständige Leistungsgewährung nach dem SGB XII umfasst Statistische Erfassung und Auswertung der individuellen Bedarfe Mit der Installierung eines „Fallmanagement s - Teilhabe im Alter“ (bis zu 3 x 0,5 Projektstellen) , soll versucht werden, Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XI I, die ihre o. a. Situation in Bezug auf gesellschaftliche Teilhabe als defizitär bzw. verbesserung s- würdig empfinden, bei denen im regelmäßigen Kontakt Anzeichen für eine Unzufriedenheit bzw. beginnende Vereinsamung zu beobachten sind, die auffällige Probleme bei der Bewältigung eines von Transferleistungen abhängigen Lebens haben, auf freiwilliger Basis bei der Ina nspruchnahme von Unterstützungs - und Kommunikationsangeboten, Angeboten der Freizeitge staltung, (Re - )Aktivierung von Kontakten, Aufbau und Pflege von sozialen Netzwerken zu unterstützen. Dadurch wird eine generelle Stabilisierung der Lebenssituation angestrebt, die - trotz unveränderter Ei n- kommenssituation - zu einer ebenso spürbaren wie nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität führt. Die Intention eines so angelegten Fallmanagements hat damit zugleich die Perspektive im Blick, ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu erlauben, das physische, gei s- tige und psychische Wohlbefinden solange es geht zu erhalten und Pflegebedürftigk eit zu verhin- dern, jedenfalls hinauszuzögern. Dabei unterscheidet sich das „Fallmanagement Teilhabe im Alter“ grundsätzlich von anderen Fal l- management-Ansätzen, die sich, jedenfalls dem Grunde nach, regelmäßig auf die Überwi ndung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit ausrichten können. Die wirtschaftliche Situation der B erechtigten kann durch das „Fallmanagement -Teilhabe im Alter“ in der Regel nicht verändert werden. Zielse t- zung ist stattdessen die Verbesserung der Lebensqualität durch stärkere gesellschaftli che Integra- tion und Teilhabe. Nachvollziehbar können mit diesem Ansatz keine direkten wirtschaftlichen E r- folge erzielt werden. Ggf. können mittel- bis langfristig Tendenzen von Verwahrlosung oder psychi- schen Erkrankungen verhindert oder frühzeitig erkannt werden, dies steht jedoch ausdrücklich nicht im Fokus des Projektes. Da bislang keine ähnlichen oder ve rgleichbaren Projekte im Bereich des SGB XII bekannt sind, ist davon auszugehen, dass Münster mit diesem Projekt überregionalen Modellcharakter einnehmen wird. Sofern das Vorhaben umgesetzt wird, werden für die Pr o- jektphase vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 bis zu 3 x 0,5 Fallmanagementstellen, insgesamt 1,5 Stellen eingerichtet. Der dadurch entstehende Mehrbedarf von bis zu 0,75 Stellen in der regulären Sachbearbeitung entspricht in der Eingruppierung 9 bei durchschnittlichen Personalaufwendungen von 55.290 € in 2013, einem jährlichen Personalaufwand von jeweils 41.940 € in den Jahren 2013 und 2014 . Hinzu kommen Qualifizierungs-, Fortbildungs - und Evaluationsk osten in H öhe von 10.000 € insgesamt. (vgl. Anlage 1 und Anlage 2) 2.2 „Gesund und aktiv – älter werden in Münster“ Das Gesundheitsamt Münster hat bereits in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen mit der Arbeit “aufsuchende gesundheitliche Hil fen“ gesammelt. Zielgruppen waren jedoch bislang au s- schließlich Familien mit jüngeren Kindern, insbesondere Familien mit Migrationsvorgeschichte. Die Initiierung von wohnortnahen Angeboten zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention für Seniorinnen und Senioren und ein effektives Informationsangebot, beispielsweise über die Befre i- ungsmöglichkeiten bei der Zuzahlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenve rsicherung, sollten möglichst im Zusammenhang umgesetzt werden . Gemeinsam werden daher Stadt, Ärzte- und Apothekerkammer, Krankenkassen, Stadtsportbund, Wohlfahrtsverbände und soziale Dienstleister mit Unterstützung des Ehrenamtes, der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements ein stadtteilorientiertes aufsuchendes Hilfekonzept entwickeln, das nachhaltig hilfebedürftige alte Men- schen im Quartier erreicht und unterstützt. Die Begleitung durch Beteiligung aus nachbarschaftli- chen Bezügen, z.B. aus den Projekten „Von Mensch zu Mensch“ wird bei der Konzeptentwicklung in einem besonderen Fokus stehen. Unter Federführung des Gesundheitsamtes wird eine Arbeits- gruppe bis zum 31.10.2012 ein kommunales Modell zur aufsuchenden stadtteilorientierten G e- - 5 - V/0405/2012 sundheitshilfe für ältere Menschen entwickeln. Grundlagen dafür bilden die Handlungsempfehlu n- gen des Arbeitskreises „Gesund älter werden“ der Gesundheitskonferenz“. Für die Projektphase in den Jahren 2013 und 2014 wird empfohlen, eine 0,5 Fachkraftstelle (46.650 € Personalkosten) in Anbindung an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege zur Umse t- zung des stadtteilorientierten Konzepts „Gesund und aktiv – älter werden in Münster“, einzurichten. 2.3 Prävention durch Sport- und Bewegungsangebote Bereits jetzt hält ein großer Anteil der Sportvereine in Münster Angebote für Ältere vor. Die Vereine stellen fest, dass sie im Stadtteil über den Sport soziale Kontakte und G emeinschaftserlebnisse vermitteln können. Gut qualifizierte Übungsleiter/innen unterstützen die Vereine bei der Initiierung und beim Ausbau der Angebote für ältere Menschen. Ergänzend dazu wird der Stad tsportbund Münster (SSB) einen Antrag auf Projektmitte l aus dem Programm des Landesspor tbundes NRW „Bewegt älter werden in NRW“ stellen. Ziel ist zum einen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle (auf 400,00 € Basis) zur Entwicklung eines kommunalen Modells bewegungs- und teilhabefördern- de Angebote in Sportvereinen sowie Gestaltung von Sportangeboten im öffentlichen Raum für älte- re Menschen. Der SSB wird darüber hinaus alle Sportvereine Münsters auf die Möglichkeit hinwe i- sen, Projektanträge an den Landessportbund NRW zur Initiierung neuer Angebotsformen für ältere Menschen zu stellen. Wesentlicher Aspekt ist hier die Niedrigschwelligkeit des Angebotes, d.h. zurückgezogene Ältere werden durch gezielte Anspr ache „persönlich abgeholt“. Dies kann in nachbarschaftlichen Bezügen, Kinder - und Jugendabteilungen der Sportvereine, Seniorenb e- gleiterprojekten und „Von Mensch zu Mensch“ Gruppen in den Stadteilen geschehen. Ebenso wird der SSB alle Sportvereine in Münster mit der Bitte a nschreiben, Ermäßigungen für Münster-Pass- Berechtigte einzuräumen. Darüber hinaus werde n weitere Perspektiven, älteren Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Sportangeb oten zu erleichtern, gemeinsam von Sportamt, SSB – in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen – und Sozialamt geprüft. Über die Ergebnisse werden die zuständigen Gremien des Rates anschließend unterrichtet. 2.4 Wohnen Im Rahmen des in Arbeit befindlichen Handlungskonzeptes Wohnen wird neben dem Gesamtwoh- nungsmarkt zusätzlich der Fokus auf das Niedrigpreissegment in Münster gerichtet, dem bei der sozialen Wohnraumversorgung eine besondere Bedeutung zukommt. Mit Blick auf den demografi- schen Wandel sollen dabei vertiefend auch spezielle Versorgungserfordernisse und Angebot s- strukturen für bestimmte Nachfragegruppen wie z.B. für Senioren und Menschen mit Behinderu n- gen / mit Mobilitätseinschränkungen betrachtet werden. Die notwendige Grundlagenarbeit zur Ana- lyse lokaler Angebots- und Nachfragestrukturen - u.a. im Segment barrierefreier bzw. seniorenge- rechter Wohnformen - wird derzeit mit externer fachlicher Unterstützung des Bür os empirica vo r- genommen und ist voraussichtlich Mitte 2012 abgeschlossen. Die aktuellen Ergebnisse der Expe r- tise zur Altersarmut in Münster wurden in den Untersuchungsauftrag zur Analyse des lokalen Wohnungsmarktes einbezogen. Auf der Grundlage eines von e mpirica für Juni 2012 angekündigten Zwischenberichtes sollen in einem von dort zu moderierendem nachfolgenden Dialogprozess Ziele, Strategien und kleinräum i- ge Handlungserfordernisse zur Wohnungsmarktentwicklung in Münster abgeleitet werden. Dabei gilt es u . a. die qualitative und quantitative Absicherung des bezahlbaren Wohnens im Alter z u- gunsten der Stadtteile und der Innenstadt in den Blick zu nehmen. Zur Konkretisierung von Han d- lungserfordernissen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wohnstandortes Mü nster dient ein geplanter Workshop mit Politik, Verwaltung und Wohnungsmarktakteuren im November 2012, dessen Ergebnisse in einem Endbericht durch das beauftragte Büro zusa mmengefasst werden. Die Beschlussfassung des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen in Münster ist für Juni 2013 vorgesehen. 2.5 Arbeit - 6 - V/0405/2012 Seit dem Jahr 2009 (Projektende in 2015) beteiligt sich das Jobcenter (JC) Münster am Bunde s- programm „Perspektive 50plus- Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“. Ziel des Projek- tes ist es, die Chance von älteren Arbeitssuchenden auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an der Arbeitswelt zu verbessern. Die nachhaltige und den Lebensunterhalt sicher nde Integration in eine Erwerbstätigkeit ist das einfachste Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Für die laufende Projektphase (2011-2015) wird das Projekt 50plus in Münster weiter mit dem be- reits realisierten reduzierten Fallschlüssel weitergeführt. Mit verstärkter Qualifizierung der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter , der Erweiterung der Inhouse -Angebote sowie die Intensivierung der D i- rektvermittlung und die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit werden weitere Impulse gesetzt die o.g. Ziele zu erreichen. Darüber hinaus befinden sich Projekte wie Individualschulung und die Einfü h- rung eines Gesundheitslotsen in Planung. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Expertise wird das Jobcenter ab 01.09.2012 folgende Schwerpunktaufgaben umsetzen: - Intensivierung der Arbeitgeberansprache für die Erschließung des allgemeinen Arbeit s- marktes für die Kunden 50plus, - Einhergehend mit der Arbeitgeberansprache werden verstärkt die besonderen Einglied e- rungszuschüsse für Ältere gem. § 16 Abs.1 SGB II i.V.m. § 131 SGB III für sozialversich e- rungspflichtige Tätigkeiten, die tariflich oder ortsüblich entlohnt werden angeboten, - Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, - Verstetigung des Angebotes „Attraktiv“ für Frauen, - Übertragung erfolgreicher Ansätze aus 50plus auf jüngere Kundenaltersgruppen sowie der - Ausbau der bestehenden Netzwerkarbeit (z.B. mit den Krankenkassen, Rentenberatung der DRV) und insbesondere bei den Themen Gesundheit und Mobilität. 2.5 Beschäftigungsbündnis zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen Die Empfehlungen der Vorlage V/0941/2011 umfassen ferner den Vorschlag, die Perspektiven für ein Bündnis zur Erhöhu ng der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen mit dem Ziel herzustellen, künftiger Altersarmut entgegenzuwirken. Neben den mittel- bis längerfristigen, nach Branchen und Personalstruktur vermutlich unterschiedlichen, Erwartungen eines Fachkräftemangels ist auch der innerbetriebliche demographische Wandel für Unternehmen eine reale Tatsache, der ihre Pers o- nalwirtschaft begegnen muss. Vor diesem Hintergrund findet für einen Netzwerkaufbau und geei g- nete Maßnahmen z. B. auch im Rahmen einer Kampagne erste Gespräch e zwischen Wirtschafts- förderung, Handwerkskammer und Industrie und Handelskammer, initiiert von der Stadt Münster, zur Gründung eines lokalen Beschäftigungsbündnisses statt (Juli 2012). 2.6 Begegnung, Teilhabe, Partizipation Generationengerechte Quartiersge staltung knüpft an bestehende Kommunikations - und Bege g- nungsstrukturen an und greift die Kooperation und Vernetzung bestehender Netzwerke und Ang e- bote der offenen Alten - und Behindertenhilfe auf. Begegnungsstätten unterstützen Besuch erinnen und Besucher in ihrem Ziel, solange wie möglich im vertrauten Stadtteil zu wohnen und sich selbst zu versorgen. Begegnungsstätten sollen als Kommunikationsorte entstandene L ücken sozialer Kontakte schließen helfen. Sie unterstützen soziale Integration und Teilhabe am täg lichen Leben, um so Vereinsamung sowie physischen und psychischen Defiziten entgege nzuwirken. In Münster existieren unterschiedliche Angebotsformen der Begegnung. Die Bandbre ite der Einrichtungen reicht von ehrenamtlich gele iteten Altenclubs, Seniorengemeinschaften und offenen Treffpunkten, die einmal pro Woche innerhalb einer Kirchengemeinde zusammenkommen, bis hin zu Altent a- gesstätten, die ehren - oder hauptamtlich geleitet werden. Die Förderung der Begegnungsstätten der Alten- und Behindertenhilfe gehen auf Richtlinien aus dem Jahr 1994 zurück. Die Entwicklung neuer Angebotsformen wie Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser einerseits, zunehmende Isolations- und Vereinzelungstendenzen alter Menschen andererseits, erfordern eine Anpassung der Angebotsformen von Begegnungsstätten an diese (neuen) Lebenslagen. Mit dem Ziel einer Neuausrichtung des Begegnungsstättenangebotes mit Blick auf Information, Erreichbarkeit, Ko m- munikation und Teilhabe wird unter Federführung des Sozialamtes mit den Wohlfahrtsverbän den, - 7 - V/0405/2012 den Kirchengemeinden, den Bezirksvertretungen, der Kommunalen Seniorenvertretung sowie wei- teren Netzwerkpartnern vor Ort ein Prüffahrplan als Fragebogen und Checkliste entwickelt. De m- nach wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung voraus- sichtlich im 1. Quartal 2013 angepasste Rich tlinien zur Förderung der Begegnungsstätten für alte und behinderte Menschen zur En tscheidung vorlegen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Begegnungsstä ttenangebote werden für begleitende Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit und Workshops auf Stadtteilebene in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 jeweils 7.500 € benötigt. 2.7 Stadtteilorientierte Soziale Arbeit der Wohlfahrtsverbände Die arbeitsteilige Zusammenarbeit zwi schen den örtlichen Verbänden der freien Wohlfahrtspfl ege und der Stadt Münster ist im Hinblick auf die Stadtteilorientierung sozialer Arbeit im Rahmen neuer Leistungsvereinbarungen präziser und verbindlicher gestaltet worden. Zu den Zielgruppen gehören alle Personen in Lebenslagen, die Bedarfen nach dem SGB XII entsprechen. Informiert und ber a- ten werden daher ebenso Personen mit persönlichem Hilfebedarf, ohne stets wirtschaftlich bedür f- tig zu sein. Dazu gehören Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behind erung, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, pflegebedürftige Menschen oder verschuldete Personen. Neben der pe r- sonenbezogenen Information, Beratung, Begleitung und Hausbesuchen werden die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen ebenso Net zwerkaktivitäten im Stadtteil initieren und begleiten. Dazu gehören z.B. das Aktivieren und Unterstützen ehrenamtlicher Gruppenaktivitäten, das Beobachten und Bewerten demographischer und infr astruktureller Veränderungen sowie die Koordinierung der Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ in Kooperation mit der Stadt Münster. 2.8 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in ….“ In den öffentlich tagenden Arbeitskreisen „Älter werden im Stadtteil/Stadtbezirk“ wird über die A n- gebote für alte, behinderte und pfleg ebedürftigen Menschen informiert und berichtet. Die teilne h- menden Einrichtungen, Verbände, Initiativen und Kirchengemeinden führen gemeinsame Projekte und Aktionstage durch. Mit der kommunalen Seniorenvertretung Münster koordiniert das Sozialamt der Stadt Münster die in der Regel zweimal jährlich tagenden Gremien auf stadtteil - oder stadtbe- zirklicher Ebene. Mit Blick auf die Notwendigkeit von Netzwerkarbeit für eine generationengerechte und inklusive Quartiersentwicklung werden in den Stadtbezirken Ost, West, Nord und den Stadttei- len Mitte-Süd in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Netzwerkpartnern weitere Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ initiiert. Im Zusammenhang mit der Thematik dieser Vo r- lage haben die Stadtteilarbeitskreise in sbesondere die Aufgabe, nachbarschaftliche Netze vor Ort lebendig zu erhalten bzw. zu aktivieren. Zur Finanzierung einzelner Workshops, für Öffentlichkeits- arbeit sowie zur Unterstützung kleinerer nachbarschaftlicher Aktivitäten können auch Verfügung s- mittel in angemessenem Umfang hilfreich sein, ähnlich dem Quartiersfonds im Rahmen des Ma ß- nahmeprogramms Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide (s. Vorlage V/0287/2012). Für die Erpr o- bungsphase 2013 bis 2014 ist ein Budget von 6.000 € pro Jahr (alle Stadtteile zusammen) ang e- messen. Sofern die Mittel berei tgestellt werden, wird die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Anfang 2013 Richtlinien zu Förderkr iterien und -verfahren vorle- gen. 2.10 Münster Pass – 60plusAbo Eingeschränkte Mobilität vieler Seniorinnen und Senioren durch fehlende finanzielle Mittel, au f- grund von Krankheit oder Behinderung ist eine der zentralen Feststellungen der Expertise. Teil ha- be am gesellschaftlichen Leben in einer Kommune geht mit Mobilitätsbereitschaft und Mobilitätsf ä- higkeit einher. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Angebote des Münster -Passes an die Bedür f- nisse älterer Münster -Pass-Berechtigter anzupassen, dazu s. Vorlage an den Rat V/0395/2012 (Erweiterung des Kreises der vergünstigten ÖPNV -Angebote um das um 50 % ermäßigte 60plusAbo ab dem 01.09.2012). 3. Ausblick - 8 - V/0405/2012 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat auf der Grundlage der Vorl age V/0941/2011 „Altersarmut in Münster im Licht des demographischen Wandels“ beschlossen, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsansätze zu prüfen und die Mittelansätze für das Handlungsprogramm darzustellen. Die vorliegenden Module in den unterschiedlichen Handlung s- feldern sollen da, wo Schnittstellen erkennbar sind, vernetzt und aufeinander abgestimmt als g e- meinsame Strategie mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Initiativen sozi aler Einrichtungen im Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den G enerationen auf den Weg gebracht werden. Das Maßnahmenprogramm enthält präventive sowie Teilhabe unterstützende Handlungsansä tze. Diese haben keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit, vielmehr werden die entwickelten Strategien kontinuierlich überprüft und evaluiert werden müssen, z.B. durch jährliche Zielvereinb a- rungsgespräche zwischen den Wohlfahrtverbänden und der Stadt. Darüber hinaus wird die Ve r- waltung die weitere Entwicklung von Altersarmut in Münster sorgfältig beobachten und ggf. erfo r- derliche zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut prüfen. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über die Ve r- wendung der empfohlenen Mittelvergabe für die Jahre 2013 und 2014 laufend informieren sowie über die Entwicklung der Maßnahmenprogramme im 2. Quartal 2014 entsprechen berichten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Matrix Maßnahmenprogramme und Finanzierungsübersicht 2. Konzept Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ 3. Antrag an den Rat Nr. A-R/0033//2008, SPD Fraktion 4. Antrag der CDU Fraktion, 20.02.2012 5. Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, 28.02.2012
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 7
- Münzstraße 15
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0405/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37