V/0926/2007
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Plan
141 Zeichen
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER Anlage D0015/2007 Veränderungssperre Nr. 98 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für VSP 98
Beschlussvorlage
1830 Zeichen
V/0926/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster- Recklinghausen Beratungsfolge 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung vom 08.11.2007 zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster- Recklinghausen wird genehmigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Erlass der Veränderungssper- re keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Nach einer vorliegenden Bauvoranfrage soll auf dem Grundstück Sendener Stiege 2, 2a ein Ge- werbebetrieb und eine Lagerhalle (Nutzung als Einzelhandelsfläche) errichtet werden. Die Dring- lichkeitsentscheidung war erforderlich, um die Bauvoranfrage, deren Zurückstellung am 20.11.2007 ablief, ablehnen zu können. Die Gründe zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 sind aus der anliegenden Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung ersichtlich. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist aus dem beigefügten Über- sichtsplan zu ersehen. I.V. Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung gez. mit Übersichtsplan Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0926/2007 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage
Dringlichkeitsentscheidung
3973 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeht folgende Dringlichkeitsentscheidung: Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW wird die nachstehende Satzung erlassen: § 1 Diese Satzung umfasst den Bereich des vom Rat aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 508: Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster- Recklinghausen. Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 10, Flurstücke 136, 137, 205, 210, 260, 275, 278 - 282 , 291, 292, 677, 678, 1012, 1023, 1090, 1351, 1352, 1364 - 1367, 1375, 1379, 1432, 1433, 14 47, 1448, 1453, 1454, 1457 - 1459, 1463, 1468, 1469, 1523, 1552, 1588, 1589, 1 600 - 1603, 1626, 1627, 1654 – 1662, 1668 -1674, Teile der Flurstücke 1376, 1648. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. § 2 In dem vorbenannten Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgefü hrt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränd erungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehm igungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. § 3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderung ssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkraf ttreten der Veränderungssperre hätten begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitpla nung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, unter Berücksichtigung einer zurückgestellten Bauvoranfrage spätestens am 20.11.2008. Begründung: Nach einer vorliegenden Bauvoranfrage soll auf dem Grundstück Sendener Stiege 2, 2a ein Gewerbebetrieb und eine Lagerhalle (Nutzung als Einzelhandelsfläche) errichtet werden. Am 08.11.2006 wurde der Beschluss zur Aufstellung d es Bebauungsplanes Nr. 508: Albachten -Osthofstraße/ Sendener Stiege/ Eckernstiege/ Bahnlinie Münster Recklinghausen gefasst. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauung splanes wurde am 17.11.2006 ortsüblich bekanntgemacht. Dieser Bebauungsplan soll neben dem Maß der baulich en Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche, insbesondere die Art der Nutzung festsetzen, um zu verhindern, dass entgegen dem Einzelhandelskonzept Konkurrenzstandor te zum Stadtteilzentrum in der Randlage des Stadtteiles entstehen. Es wird befürch tet, dass durch das geplante Bauvorhaben im Hinblick auf eine eventuelle Einzelh andelsnutzung die Durchführung der o.g. Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Um die Ziele des Bebauungsplanverfahrens weiterhin zu sichern, ist es erforderlich, eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Dringlichkeitse ntscheidung ist erforderlich, um die Bauvoranfrage, deren Zurückstellung am 20.11.2007 abläuft, ablehnen zu können. Die Abgrenzung der Veränderungssperre Nr. 98 ist au s dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen. Der Stadt Münster entstehen durch den Erlass der Ve ränderungssperre Nr. 98 keine Kosten und keine Folgekosten. Münster, 08.11.2007 gez. gez. Dr. Tillmann Heuer Oberbürgermeister Ratsherr Anlage: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Osthofstraße
- Sendener Stiege 2
- Eckernstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0926/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37