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V/0926/2007

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98

Vorlagen 07.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 34.2.1

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Dringlichkeitsentscheidung

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Plan

141 Zeichen

Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Anlage 
D0015/2007 
Veränderungssperre Nr. 98 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VSP 98

Beschlussvorlage

1830 Zeichen

V/0926/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 für den 
Bereich Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-
Recklinghausen 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 08.11.2007 zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 für 
den Bereich Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-
Recklinghausen wird genehmigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Erlass der Veränderungssper-
re keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Nach einer vorliegenden Bauvoranfrage soll auf dem Grundstück Sendener Stiege 2, 2a ein Ge-
werbebetrieb und eine Lagerhalle (Nutzung als Einzelhandelsfläche) errichtet werden. Die Dring-
lichkeitsentscheidung war erforderlich, um die Bauvoranfrage, deren Zurückstellung am 
20.11.2007 ablief, ablehnen zu können. 
 
Die Gründe zum Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 sind aus der anliegenden Begründung zur 
Dringlichkeitsentscheidung ersichtlich. 
 
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist aus dem beigefügten Über-
sichtsplan zu ersehen. 
 
I.V. 
 Anlagen: 
 Dringlichkeitsentscheidung  
gez. mit Übersichtsplan 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0926/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung

3973 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
nach § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW 
 
 
Erlass der Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten – 
Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
 
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeht 
folgende Dringlichkeitsentscheidung: 
 
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 
Gemeindeordnung NRW wird die nachstehende Satzung erlassen: 
 
§ 1 
 
Diese Satzung umfasst den Bereich des vom Rat aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 508: 
Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-
Recklinghausen. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Albachten, 
Flur 10,  
Flurstücke  136, 137, 205, 210, 260, 275, 278 - 282 , 291, 292, 677, 678, 1012, 1023, 1090, 
1351, 1352, 1364 - 1367, 1375, 1379, 1432, 1433, 14 47, 1448, 1453, 1454, 1457 
- 1459, 1463, 1468, 1469, 1523, 1552, 1588, 1589, 1 600 - 1603, 1626, 1627, 
1654 – 1662, 1668 -1674, 
Teile der Flurstücke 1376, 1648. 
 
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung  ist aus dem anliegenden 
Übersichtsplan ersichtlich. 
 
§ 2 
 
In dem vorbenannten Gebiet dürfen 
 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgefü hrt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden, 
 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränd erungen von Grundstücken und 
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehm igungs-, zustimmungs- oder 
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
§ 3 
 
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderung ssperre baurechtlich genehmigt worden 
sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe  des Bauordnungsrechtes Kenntnis 
erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkraf ttreten der Veränderungssperre hätten

begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten  und die Fortführung einer bisher 
ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 
 
§ 4 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitpla nung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
unter Berücksichtigung einer zurückgestellten Bauvoranfrage spätestens am 20.11.2008. 
 
 
 
Begründung: 
Nach einer vorliegenden Bauvoranfrage soll auf dem Grundstück Sendener Stiege 2, 2a ein 
Gewerbebetrieb und eine Lagerhalle (Nutzung als Einzelhandelsfläche) errichtet werden. 
 
Am 08.11.2006 wurde der Beschluss zur Aufstellung d es Bebauungsplanes Nr. 508: 
Albachten -Osthofstraße/ Sendener Stiege/ Eckernstiege/ Bahnlinie Münster Recklinghausen 
gefasst. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauung splanes wurde am 17.11.2006 
ortsüblich bekanntgemacht.  
 
Dieser Bebauungsplan soll neben dem Maß der baulich en Nutzung und der überbaubaren 
Grundstücksfläche, insbesondere die Art der Nutzung  festsetzen, um zu verhindern, dass 
entgegen dem Einzelhandelskonzept Konkurrenzstandor te zum Stadtteilzentrum in der 
Randlage des Stadtteiles entstehen. Es wird befürch tet, dass durch das geplante 
Bauvorhaben im Hinblick auf eine eventuelle Einzelh andelsnutzung die Durchführung der 
o.g. Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. 
 
Um die Ziele des Bebauungsplanverfahrens weiterhin zu sichern, ist es erforderlich, eine 
Veränderungssperre zu erlassen. Die Dringlichkeitse ntscheidung ist erforderlich, um die 
Bauvoranfrage, deren Zurückstellung am 20.11.2007 abläuft, ablehnen zu können. 
 
Die Abgrenzung der Veränderungssperre Nr. 98 ist au s dem beigefügten Übersichtsplan zu 
ersehen. 
 
Der Stadt Münster entstehen durch den Erlass der Ve ränderungssperre Nr. 98 keine Kosten 
und keine Folgekosten. 
 
Münster, 08.11.2007 
 
gez.        gez. 
Dr. Tillmann  Heuer 
Oberbürgermeister   Ratsherr 
 
Anlage: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 36.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 34.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Osthofstraße
  • Sendener Stiege 2
  • Eckernstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0926/2007
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37