V/0417/2006
Entlastung für die Jahresrechnung 2005
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Beschlussvorlage
3028 Zeichen
V/0417/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Entlastung für die Jahresrechnung 2005 Beratungsfolge 14.06.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt das in dem anliegenden Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 31.05.2006 aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushalts- jahr 2005 zur Kenntnis. 2. Der Rat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2005 unter Einbeziehung der Abschlussbu- chungen wie folgt fest: 2.1 Kassenmäßiger Abschluss Gesamt-Ist-Einnahmen 1.308.143.576,91 Euro Gesamt-Ist-Ausgaben 1.305.163.971,35 Euro Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss des Haushaltsjahres 2005 + 2.979.596,56 Euro 2.2 Ergebnis der Haushaltsrechnung Summe bereinigte Soll-Einnahmen 784.791.296,12 Euro Summe bereinigte Soll-Ausgaben 784.791.296,12 Euro 3. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushalts- jahres 2005 wird dem Oberbürgermeister gem. § 94 Gemeindeordnung NRW die Entlastung erteilt. Vorlagen-Nr.: V/0417/2006 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 01.06.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0417/2006 Begründung: Die von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom O berbürgermeister festgestellte Jahresrechnung ist vom Rat in der Sitzung am 17.05.2006 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen worden. Dieser hat daraufhin die Jahresrechnung unter Einbindung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (§ 101 Abs. 6 GO) geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht (allgemeiner Berichtsband) dargestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Schlussbericht in seiner Sitzung am 31.05.2006 eingehend beraten und einstimmig angenommen. In dem Schlussbericht ist das abschließende Prüfungsergebnis wie folgt zusammengefasst: ”Gestützt auf die Ausführungen in diesem Schlussbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung der Jahresrechnung 2005 sowie der dieser Rechnung zugrunde liegenden Bücher und Belege bestätigt werden, dass - die Jahresrechnung die namens der Stadt eingegangenen Geldgeschäfte wiedergibt und - die Einnahme- und Auszahlungsanordnungen den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, dem städt. Haushaltsplan sowie den weiteren Beschlüssen des Rates entsprechen. Feststellungen, die dem Beschluss über die Jahresrechnung 2005 sowie einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, haben sich nicht ergeben. Gegen die Erteilung der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gem. § 94 GO für das Haushaltsjahr 2005 sind daher Bedenken nicht vorzubringen.“ gez. Dr. Tillmann Anlage – Schlussbericht 2005 (allgemeiner Berichtsband)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0417/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37