V/0329/2017
Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes
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Vorlage Nr. 239-2017, Anlage 1
283028 Zeichen
Gutachten
über die Funktionsfähigkeit des Taxi - und
Mietwagengewerbes in der Stadt Münster
gemäß §13 Abs. 4 Personenbeförderung s-
gesetz (PBefG) einschließlich einer Tari f-
analyse
Sievershagen, den 31. März 2017
TOKOM – Partner Rostock GmbH
Dr. Burkhard Saß & Co.
Unternehmensberater
Sievershagen | Rostocker Straße 32
18069 Lambrechtshagen
Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes für die Stadt Münster
2017
TOKOM - Partner Rostock GmbH
Dr. Burkhard Saß & Co. Sievershagen
Rostocker Straße 32, 18069 Lambrechtshagen
Seite 2 von 117 Gutachten-Stadt_Münster_2017-03-31-Endfassung.doc
Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag, Zielstellungen und Gewährleistung ................................ ................................ ............. 4
1.1 Auftrag ................................ ................................ ................................ ................................ 4
1.2 Zielstellungen ................................ ................................ ................................ ..................... 4
1.3 Gewährleistung ................................ ................................ ................................ ................... 4
2. Gesetzliche Grundlagen ................................ ................................ ................................ ........... 6
2.1 Wichtige gesetzliche Grundlagen................................ ................................ ........................ 6
2.2 Grundsätze der Erstellung des Gutachtens ................................ ................................ ........ 7
3. Begriffe und Abkürzungen ................................ ................................ ................................ ........ 9
4. Die Stadt Münster ................................ ................................ ................................ ................... 10
5. Struktur des Gewerbes und geltender Tarif ................................ ................................ ............ 11
5.1 Struktur und Beschäftigungszahlen der Taxibetriebe ................................ ........................ 11
5.2 Tarifstruktur ................................ ................................ ................................ ...................... 13
6. Methodik und Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung ................................ .................. 15
6.1 Bewertungsansatz ................................ ................................ ................................ ............ 15
6.2 Daten- und Informationserfassung ................................ ................................ .................... 15
6.3 Auswertung der Unterlagen und Daten ................................ ................................ ............. 16
7. Beurteilung der Nachfrage ................................ ................................ ................................ ...... 19
7.1 Nachfrage auf Grundlage der Anzahl der Beförderungsaufträge und des Gesamtumsatzes
................................ ................................ ................................ ................................ ............... 19
7.2 Nachfragestruktur ................................ ................................ ................................ ............. 22
7.3 Nachfrage durch Patientenfahrten ................................ ................................ .................... 23
7.4 Nachfrage durch klassische Beförderungsleistungen mit Taxis ................................ ........ 25
7.5 Nachfrage durch Schülerbeförderungen ................................ ................................ ........... 25
7.6 Nachfrage durch Daueraufträge und Kurierdienste ................................ ........................... 26
7.7 Nachfrage durch den Öffentlichen Personennahverkehr ................................ ................... 26
7.8 Nachfrage durch Tourismus ................................ ................................ .............................. 28
7.9 Statistische Daten der Taxivermittlungszentralen ................................ ............................. 28
7.10 CarSharing ................................ ................................ ................................ ..................... 30
7.11 Angebot durch Selbstfahrer zu Selbstkostenpreisen über Onlineplattformen .................. 31
7.12 Kooperation zwischen dem Taxigewerbe und dem ÖPNV ................................ .............. 32
7.13 Nachfrage und Art der Auftragsannahme ................................ ................................ ........ 33
7.14 Alter und Struktur der nachfragenden Kundschaft ................................ .......................... 34
7.15 Zusammenfassende Bewertung der Nachfrage ................................ .............................. 36
8. Beurteilung von Taxidichte, Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraft und Pkw-Bestand ............... 37
8.1 Taxidichte und Taxi-/Mietwagendichte ................................ ................................ .............. 37
8.2 Bevölkerungsentwicklung ................................ ................................ ................................ . 39
8.3 Kaufkraft ................................ ................................ ................................ ........................... 40
8.4 Ausstattung mit Pkw ................................ ................................ ................................ ......... 42
9. Beurteilung der Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit44
9.1 Entwicklung von Umsätzen, Kosten und Gewinnen ................................ .......................... 44
9.2 Kostenentwicklung ................................ ................................ ................................ ............ 48
9.3 Lohnkosten und Mindestlohn ................................ ................................ ............................ 49
9.4 Gewinne bzw. Überschüsse im Taxigewerbe der Stadt Münster insgesamt ..................... 50
9.5 Einsatzzeit der Fahrzeuge und der Unternehmer ................................ .............................. 52
9.6 Unternehmerische Vorausplanung................................ ................................ .................... 55
9.7 Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter
Einbeziehung der Einsatzzeit ................................ ................................ ................................ . 57
10. Geschäftsaufgaben im Auswertungszeitraum ................................ ................................ ....... 58
11. Sonstige untersuchte Kriterien ................................ ................................ .............................. 59
11.1 Wartezeiten zwischen Auftragserteilung und Einstieg des Fahrgastes ........................... 59
11.2 Wartelisten ................................ ................................ ................................ ..................... 59
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11.3 Ergebnisse der Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft ............................ 61
11.4 Zahlungsverpflichtungen ................................ ................................ ................................ . 61
11.5 Monatliche Vorsorgeaufwendungen ................................ ................................ ................ 62
11.6 Reproduktion des Fahrzeugbestandes ................................ ................................ ........... 63
11.7 Verpachtung von Taxigenehmigungen ................................ ................................ ........... 64
11.8 Interview mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ............................... 65
11.9 Interview mit dem Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. ................................ ............. 65
11.10 Interview mit dem zuständigen Zollamt ................................ ................................ ......... 67
11.11 Interview mit der Gewerbefachstelle der Stadt Münster, mit Vertretern der IHK und den
Taxizentralen ................................ ................................ ................................ .......................... 67
11.12 Interview mit einem Vertreter des Gewerbes ................................ ................................ 68
12. Anmerkungen der Unternehmer ................................ ................................ ........................... 69
12.1 Anmerkungen der Unternehmer in den Erhebungsbögen ................................ ............... 69
12.2 Meinung der Unternehmer zum Tarif ................................ ................................ .............. 70
12.3 Anmerkungen der Unternehmer zur Genehmigungsanzahl ................................ ............ 71
13. Analyse des Mietwagengewerbes in der Stadt Münster ................................ ........................ 73
13.1 Struktur und Beschäftigungszahlen der Mietwagenbetriebe ................................ ............ 73
13.2 Auswertung der Unterlagen und Daten ................................ ................................ ........... 74
13.3 Nachfragestruktur ................................ ................................ ................................ ........... 75
13.4 Entwicklung von Umsätzen und Kosten ................................ ................................ .......... 77
13.5 Lohnkosten und Mindestlohn ................................ ................................ .......................... 79
13.6 Gewinne bzw. Überschüsse im Mietwagengewerbe der Stadt Münster insgesamt ......... 80
13.7 Unternehmerische Vorausplanung ................................ ................................ .................. 81
13.8 Ergebnisse der Hauptuntersuchung und Reproduktion des Fahrzeugbestandes ............ 82
13.9 Zahlungsverpflichtungen ................................ ................................ ................................ . 82
13.10 Monatliche Vorsorgeaufwendungen ................................ ................................ .............. 82
13.11 Anmerkungen der Mietwagenunternehmer in den Erhebungsbögen ............................. 84
13.12 Zusammenfassende Bewertung und Vergleich mit dem Taxigewerbe .......................... 84
14. Bewertung der Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes ................................ ... 87
15. Prognose zur zulässigen Genehmigungszahl für die Stadt Münster ................................ ..... 90
15.1 Annahmen ................................ ................................ ................................ ...................... 90
15.2 Nachfrageprognose ................................ ................................ ................................ ........ 90
15.3 Vollkostenkalkulation ................................ ................................ ................................ ...... 91
15.4 Prognose der Zahl der Genehmigungen ................................ ................................ ......... 93
16. Beförderungsentgelte ................................ ................................ ................................ ........... 94
17. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen ................................ .............................. 101
Verzeichnis der Abbildungen ................................ ................................ ................................ .... 104
Verzeichnis der Tabellen ................................ ................................ ................................ .......... 106
Verzeichnis der Anlagen ................................ ................................ ................................ ........... 106
Anlagen ................................ ................................ ................................ ................................ .... 107
Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes für die Stadt Münster
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1. Auftrag, Zielstellungen und Gewährleistung
1.1 Auftrag
Mit der Zus chlagserklärung vom 25.01.2016 beauftragt die Stadt Münster die TOKOM -
Partner Rostock GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens gemäß § 13 Abs. 4 Personenbe-
förderungsgesetz (PBefG) zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxi gewerbes in der
Stadt Münster sowie einer gutachterlichen Untersuchung der Tarife für das Taxigewerbe in
der Stadt Münster.1
Grundlage des Auftrages ist das Angebot der TOKOM - Partner Rostock GmbH vom
03.12.2015.
1.2 Zielstellungen
Die Zielstellungen des Gutachtens laut Vertrag bestehen insbesondere darin,
1. die Funktionsfähigkeit des Taxi - und Mietwagen gewerbes in der Stadt Münster zu
beurteilen und daraus abgeleitet eine Empfehlung für die Höchstzahl der Taxigeneh-
migungen in der Stadt Münster für den kommenden Beobachtungszeitrau m zu g e-
ben,
2. die gegenwärtig geltenden Tarife in der Stadt Münster zu bewerten und einen Vo r-
schlag für die künftige Gestaltung zu machen,
3. die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohns genauer zu betrachten und Vor-
schläge zur Lösung struktureller Probleme des Taxiverkehrs in Münster zu erarbeiten.
Hierfür ist es erforderlich,
1. die Situation der Taxibetriebe nach § 13 Abs. 4 PBefG und auf Grundlage weiterer
Kriterien, insbesondere den Einfluss des Mietwagengewerbes, zu ermitteln,
2. nach einer detaillierten Analyse der bisherigen Entwicklung des Taxigewerbes in der
Stadt Münster festzustellen, ob das Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht
war oder ob Anzeichen für eine Bedrohung bestehen und warum dies gegebenenfalls
der Fall war, ist bzw. sein könnte,
3. eine Prognose abzugeben, wie sich die Zahl der Genehmigungen für die Stadt Müns-
ter in den kommenden Jahren entwickeln sollte, damit die Nachfrage gedeckt werden
kann, ohne dass eine Bedrohung des Gewerbes entsteht,
4. ausgehend von den betriebswirtschaftli chen Erhebungen und der ermittelten Au f-
tragslage zu beurteilen, ob der gegenwärtige Tarif auskömmlich ist bzw. welcher Ve r-
änderung er bedarf.
1.3 Gewährleistung
Der Gutachter sichert die ordnungsgemäße Aufbereitung der zur Verfügung gestellten Ei n-
nahmen-Überschuss-Rechnungen sowie Gewinn- und Verlustrechnu ngen2 der Jahre 20 11
bis 2015 sowie der sonstigen Unterlagen zu.
Die vom Gutachter getroffenen Annahmen erfolgen aus eigener Kenntnis der Sachverhalte3,4
und in Anlehnung an Veröffentlichungen, insbesond ere des „Deutschen Taxi - und Mietwa-
1 Stadt Münster - Zuschlagserklärung vom 25.01.2016
2 diverse Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Gewinn- und Verlustrech-
nungen der Taxibetriebe der Stadt Münster aus 2011 bis 2015
3 gleichartige Gutachten für die Hansestadt Rostock aus 1998, 2001, 2003, 2006, 2009, 2012
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genverbandes e.V.“5. Der Gutachter versichert ausdrücklich, dass er in der Analyse der vo r-
gelegten Unterlagen keine erkennbar falschen oder parteilichen Annahmen getroffen hat.
Die durch die Unternehmer selbst gemachten Angaben (insbesondere im Erhebungsbogen)
wurden mit der gebotenen Vorsicht berücksichtigt.
Die erfassten Werte im Erhebungsbogen bezogen sich im Wesentlichen auf die Jahre 2011
bis 2015. Der Erhebungsbogen wurde mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Generell sind unklare oder offensichtlich falsche Aussagen nicht in die Beurteilung eingeflos-
sen.
4 gleichartige Gutachten für andere Städte und Landkreise aus 1996, 1998, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2008, 2010,
2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016
5 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsberichte, insbesondere 2012/2013, 2013/2014, 2015/2016
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2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 Wichtige gesetzliche Grundlagen
Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes
Zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ist die zuständige G e-
nehmigungsbehörde verpflichtet. In § 13 Abs. 4 PBefG wird hierzu ausgeführt:
„(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen
Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch d ie Ausübung des bea n-
tragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.
Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen:
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2. die Taxendichte,
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung
der Einsatzzeit,
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Ve r-
kehrsinteressen soll die Gen ehmigungsbehörde vor der Entscheidung über neue A nträge
einen Beobachtungszeitraum einschalten. Der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein
Jahr seit der letzten Erteilung einer Genehmigung betragen.“6
Festlegung von Beförderungsentgelten
Die Festlegung v on Beförderungsentgelten und -bedingungen im Tax iverkehr regelt z u-
nächst § 51 PBefG. Dieser ermächtigt die Landesregierung durch Rechtsverordnung Beför-
derungsentgelte und -bedingungen festzulegen. Die Landesregierung hat dieses Recht nach
§ 51 PBefG an die Stadt Münster übertragen.
Zur Struktur der Beförderungsentgelte (Tarife) nennt § 51 PBefG:
„1. Grundpreis, Kilometerpreis und Zeitpreise,
2. Zuschläge …“
Diese und weitere Einzelheiten sind in der Taxiordnung bzw. in der Taxitarifordnung festz u-
legen.
Die Grundregeln des § 51 PBefG gehen dem allgemeinen „freien“ Preisrecht vor und b e-
gründen auch die Allgemeinverbindlichkeit der Tarife für die Unternehmen (Tarifpflicht) und
die Kunden. Die Tarifpflicht ist neben der Betriebspflicht und der Beförderungspflic ht ein we-
sentliches Unterscheidungsmerkmal zum Mietwagenverkehr, in dem Beförderungspreise frei
verhandelbar sind. Sie bekräftigt durch gleiche Pflichten für Taxiunternehmer wie für Unte r-
nehmen im Linienverkehr mit Kfz die Zuordnung des Taxiverkehrs als individuelle Ergänzung
des liniengebundenen Ve rkehrs zum Öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV). Die Rolle
des Taxiverkehrs als Bestandteil des ÖPNV soll daher von den zuständigen Behörden auch
ausreichend gewürdigt werden.
In § 51 Abs. 3 PBefG wird festgelegt:
„Bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen sind die § 14 Abs. 2
und 3 sowie § 39 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.“
Durch den Bezug der Beförderungsentgelte und -bedingungen zu § 39 PBefG wird durch
den Gesetzgeber die Verbindung zu m liniengebundenen ÖPNV nochmals unmissverstän d-
lich hergestellt.
6 Personenbeförderungsgesetz, http://bundesrecht.juris.de/pbefg/__13.html (16.12.2016)
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§ 39 Abs. 2 PBefG bestimmt:
„Die Genehmigungsbehörde hat die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prü-
fen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer aus-
reichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen
Entwicklung angemessen sind.“
Hinsichtlich der Beförderungstarife urteilte das Hamburger Oberverwaltungsgericht unter Be-
zug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Umsetzung des § 39 PBefG:
„Zweck der Regelung ist es, die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl mit
den berechtigten Gewinninteressen der Taxiunternehmer im Wege eines Interessenau s-
gleiches in Einklang zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.5.1976, BVerfGE 42, 191). Die
Entgelte müssen dazu mindestens kostendeckend sein und sollen insgesamt so festg e-
setzt werden, dass sie eine angemessene Gewinnspanne und Aufwendungen für no t-
wendige technische Entwicklungen enthalten (vgl. BVerfG, a . a. O.; Fromm, Anmerku n-
gen, DVBl. 1977, 822). In diesem Rahmen obliegt es dem Verordnungsgeber, wie er die
Einzelheiten der Regelung für Entgelte oder Beförderungsbedingungen festlegt und we l-
che tatsächlichen Ermittlungen oder welche betriebswirtschaftlic hen Überlegungen er a n-
stellt (vgl. BVerfG, a. a. O.).“ 7
Die Erhebungen und Untersuchungen müssen sich auf das gesamte örtliche Taxigewerbe
erstrecken.8
„Für den privatgewerblichen Unternehmer müsse die Entgeltberechnung einen Unte r-
nehmensgewinn enthalten; …“9 urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Neben der Auskömmlichkeit der Tarife für das Taxigewerbe ist auch der Einfluss auf die
Nachfrage nach Beförderungsleistungen durch die Tarifänderung zu betrachten, urteilt e
das Hamb urger Oberverwaltungsgericht10: „Insbesondere darf der Verordnungsgeber
auch berücksichtigen, dass eine Ta riferhöhung zu Nachfrageeinbußen führen kann (vgl.
Fielitz/Grätz, a. a. O., § 51 RB 14 PBefG).“
Der Grundpreis soll im Wesentlichen die Bereithaltung des Fahrzeuges über die Fixkos ten
angemessen abdecken.
Der Kilometerpreis soll im Wes entlichen die variablen Kosten mit einem Anteil Fixko sten für
die Fahrzeit abdecken.
2.2 Grundsätze der Erstellung des Gutachtens
Die Begrenzung der Zugangsmöglichkeiten zum Tax igewerbe aufgrund des P ersonenbeför-
derungsgesetzes steht zunächst im Widerspruch zum Grundsatz der Berufsfreiheit nach Ar-
tikel 12 des Grundgesetzes. Die Festsetzung der Genehmigungszahlen in Verantwortung der
zuständigen Behörde stellt einen erheblichen, gesetzlich zulässigen Ei ngriff in die unterne h-
merische Freiheit dar.
In einigen Streitfällen hatten die Gerichte bei der Feststellung der Zahl der Genehmigungen
zwischen der grundgesetzlichen Berufsfreiheit und deren Einschränkung aufgrund gesetz -
licher Regelungen abzuwägen. Dab ei haben sich hohe Anforderungen an die gesetzliche
Einschränkung herausgebildet. Um das Gutachten nicht von vornherein an einer gerichtli-
chen Auseinandersetzung scheitern zu lassen, sollen diese von den Gerichten erarbeiteten
7 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 3. Senat, Beschluss vom 23.06.2009, 3 Bf 62/06.Z
8 Personenbeförderungsrecht, Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz nebst sonstigen einschlägigen Vorschriften, Dr.
jur. Rita Bidinger, Erich-Schmidt-Verlag, ISBN 3 503 00819 5
9 vgl. BVerfG 2. Senat, 2BvL 1/7
10 vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 3. Senat, Beschluss vom 23.06.2009, 3 Bf 62/06.Z
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Grundsätze zur Erstellung eines Gutachtens (unabhängig davon, ob durch die Behörde oder
einen externen Gutachter) in der Anlage ausschnittsweise wiedergegeben werden.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung, im Zweifel ist zugelass e-
ne juristische Beratung einzuholen.
Der Gutachter hat die aktuelle Rechtsprechung anhand von Fachveröffentlichungen11,12 so-
wie eigener Recherchen verfolgt.
Daraus wird abgeleitet, dass insbesondere nachfolgende Grundsätze der Erstellung des
Gutachtens konsequent angewendet werden. Diese sind:
1. Bewertungen der wirtschaftlichen Lage der Unternehmer, insbesondere für eine au s-
reichende Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals, die notwendige technische
Entwicklung und einen angemessenen Unternehmerlohn. Dazu:
a. Einhaltung der Beurteilungskriterien entsprechend § 13 Abs . 4 Personenbeförde-
rungsgesetz, insbesondere:
Nachfrage nach Beförderungsaufträgen Kapitel 7
Taxidichte Kapitel 8
Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit Kapitel 9
Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben Kapitel 10
b. Rückgriff auf überprüfbare Primärdaten, das heißt auf durch den
Steuerberater erstellte bzw. bestätigte Jahresabschlüsse
c. Auswertung von Originalunterlagen der Verkehrsbehörde
d. Führen von Interviews und deren stichprobenartige
Prüfung auf Richtigkeit, sofern dies möglich ist Kapitel 11
e. vorsichtige Bewertung von Aussagen, die nicht im Einzelfall
nachprüfbar sind (zum Beispiel Erhebungsbögen der Taxiunternehmen)
f. Anmerkungen der Unternehmer Kapitel 12
2. Bewertung des Mietwagengewerbes Kapitel 13
3. Bewertung zur Bedrohung des Taxigewerbes Kapitel 14
4. Erstellung von Fahrzeugkostenkalkulation und Nachfrageprognose Kapitel 15
5. Empfehlung zur Genehmigungszahl Kapitel 15
6. Ableiten eines Vorschlages für Beförderungsentgelte Kapitel 16
Alle Ergebnisse werden in den Empfehlungen des Gutachters Kapitel 17
zusammengefasst.
11 Personenbeförderungsrecht, Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz nebst sonstigen einschlägigen Vorschriften, Dr.
jur. Rita Bidinger, Erich-Schmidt-Verlag, ISBN 3 503 00819 5
12 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsberichte, insbesondere 2011/2012 bis 2015/2016
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3. Begriffe und Abkürzungen
Wichtige Begriffe bzw. Abkürzungen werden nachfolgend erläutert. Insbesondere in den A b-
bildungen ist es nicht immer möglich, die genaue B ezeichnung auszuschreiben. In solchen
Fällen werden Abkürzungen verwendet, die im unter der Abbildung stehenden Text erklärt
werden. An dieser Stelle ein einführender Überblick.
BWA Betriebswirtschaftliche Auswertung
BZP Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP)
Genehmigung Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz zum Einsatz eines
Taxis. Da die Genehmigung auf ein einzelnes Fahrzeug bezogen ist,
wird die Anzahl der Genehmigungen mit der Anzahl der als Taxi einge-
setzten Fahrzeuge gleichgesetzt. Genehmigungen sind nach Pers o-
nenbeförderungsgesetz auch für Mietwagen erforderlich. Handelt es
sich um Genehmigungen für Mietwagen, so wird dies im Folgenden
besonders deutlich gemacht.
HU Hauptuntersuchung
MA Mitarbeiter
MW Mietwagen
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
PBefG Personenbeförderungsgesetz
Pflichtfahrbereich Der Bereich, in dem ein ortsansässiger Unternehmer eine Beförderung
zum vorgegebenen Tarif durchführen muss. In diesem Bereich best e-
hen Tarifpflicht und Beförderungspflicht.
Taxidichte Zur Ermittlung der Taxidichte wird die Einwohnerzahl durch die Zahl
der Genehmigungen bzw. Taxis dividiert. Die Taxidichte drückt aus,
wie viele Einwohner einer Stadt oder eines Landkreises als potenzielle
Fahrgäste vorhanden sind. Bei der Taxidichte bleiben Touristen, G e-
schäftsleute und andere Besucher unberücksichtigt.
7 % Umsätze zu sieben Prozent Umsatzsteuer
Der Gesetzgeber hat wichtige Waren und Dienstleistungen, die der
unmittelbaren Befriedigung von Grun dbedürfnissen dienen, einem e r-
mäßigten Umsatzsteuersatz unterworfen. Dazu gehört auch das B e-
dürfnis der Beweglichkeit in einem Nahgebiet. Aus diesem Grund sind
Personenbeförderungsleistungen im ÖPNV innerhalb einer Gemeinde
immer sowie außerhalb der Gemein de bis zu einer Gesamtbeförd e-
rungsstrecke von 50 Kilometern, sofern die Beförderung aus der G e-
meinde hinausführt, mit einer ermäßigten Mehrwertsteuer von sieben
Prozent belegt. Die Umsätze zu sieben Prozent gelten nur für Beförd e-
rungen im Taxi, nicht für B eförderungen in einem Mietwagen. Alle
sonstigen Beförderungen mit dem Taxi sowie alle Beförderungen mit
einem Mietwagen werden zum Regelsteuersatz von gegenwärtig 19
Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet.
19 % Umsätze zu 19 Prozent Umsatzsteuer oder zum jew eils gültigen R e-
gelsteuersatz
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4. Die Stadt Münster
Die kreisfreie Stadt Münster in Westfalen ist Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirks im
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Dezember 2015 waren insgesamt 3 10.039 Einwohner
in Münster gemeldet. Zwischen 2006 und 2011 verzeichnete Münster bundesweit den grö ß-
ten Einwohnerzuwachs. Auch in den kommenden Jahren rechnet die Stadt mit einem posit i-
ven Bevölkerungswachstum, welches sich aller Voraussicht nach zu 80 Prozent aus einem
Wanderungsüberschuss ergeben w ird. Die Prognose geht davon aus, dass die Studiere n-
denzahlen bis 2020 auf einem konstant hohen Niveau bleiben 13. Bereits heute gehört Müns-
ter mit 55.000 Studierenden und einem Studierendenanteil von rund 18 Prozent zu den zehn
größten Universitätsstädten D eutschlands14. Die Stadt gilt als Dienstleistungs - und Verwal-
tungsstandort mit Sitz mehrerer Hochschulen. Die Arbeitslosenquote betrug im Juni 2016
rund 5,5 Prozent 15. Insgesamt 86,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
sind im Dienstlei stungssektor tätig 16. Größte Arbeitgeber in der Region sind Bildungs - und
Verwaltungseinrichtungen, u.a. die Universitäten, der Landschaftsverband Westfalen -Lippe
und die Bezirksregierung. Bekannt ist Münster als Fahrradstadt, wobei täglich 100.000 Me n-
schen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Mit insgesamt 500.000 Fahrrädern in der Stadt gibt
es fast doppelt so viele Räder wie Einwohner17.
„Was ist denn nun eigentlich das Typische an dieser Stadt? Der mächtige Dom, die ehrwü r-
digen Kirchen und Patrizierhäuser, das gotische Rathaus mit dem historischen Erbe des
Westfälischen Friedens? Oder doch eher dieses Quirlig -Lebendige, die unzähligen jungen
Gesichter überall auf den Straßen oder in den Cafés – und die Heerscharen von Fahrr ä-
dern? Münster: Alte Stadt? Oder junge Stadt? – Die Frage ist falsch. Gerade dieser Kontrast
ist es, diese Spannung, die der Stadt ihr unverwechselbares Flair gibt: Die über 1200 Jahre
alte Bischofs - und Hansestadt mit reicher Tradition – und zugleich die Stadt der Wisse n-
schaft, mit ihrem hohen Studierendenanteil einzigartig unter Deutschlands großen Städten.
Ehrwürdige Geschichte und vibrierende Jetzt -Kultur, im Alltag der Stadt miteinander verw o-
ben […] Münsters Charme und Schönheit leben genau von diesem Zusammenspiel.“18
„Am internationalen Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) gibt es eine Vielzahl an Direktve r-
bindungen aus dem Inland und Europa verschiedener Anbieter, u.a. mit der Deutsche Luft-
hansa und deren Partnerairlines. … Münsters Hauptbahnhof liegt mitten in der Stadt. Mit
seinen IC -, EC- und ICE -Anschlüssen verbindet er Münster mit den Metropolen Deutsc h-
lands und Europas. Zwei Stunden braucht der Zug von Hamburg oder Köln nach Münster,
von Berlin sind es ca. 3,5 Stunden und Enschede (Niederlande) ist eine gute Bahn -Stunde
entfernt. … Der preisgünstige Hamburg-Köln-Express (HKX) erweitert das Angebot an Fern-
verkehrszügen im Hauptbahnhof Münster. Mit dem HKX können Reisende aus Hamburg
und Köln sowie aus dem Ruhrgebiet und dem Rheinland nach Münster fahren. … Sie erre i-
chen Münster direkt über die Autobahnen A1 und A43. Für die Fahrt von Frankfurt a. M.,
Hamburg oder Amsterdam benötigen Sie ca. 3 Stunden, für die Fahrt von Berlin nach Mün s-
ter ca. 5 Stunden. … Über den Dortmund -Ems-Kanal ist Münster an das europäische Wa s-
serstraßennetz angebunden.“19
13 http://www.muenster.de/stadt/presseservice/pressemeldungen/web/frontend/show/894027 (30.01.2017)
14 http://www.studis-online.de/StudInfo/Studieren_in/Muenster.php (30.01.2017)
15 https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Nordrhein-
Westfalen/Muenster-Stadt-Nav.html (30.01.2017)
16 http://www.wfm-muenster.de/media/svpbeschftigte_wirtschaftszweige_30062015.pdf (30.01.2017)
17 http://www.muenster.de/stadt/tourismus/fahrradhauptstadt.html (30.01.2017)
18 https://www.muenster.de/stadt/tourismus/informationsmaterial.html (30.01.2017)
19 https://www.muenster.de/busbahn.html (30.01.2017)
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5. Struktur des Gewerbes und geltender Tarif
5.1 Struktur und Beschäftigungszahlen der Taxibetriebe
Bei Auftragserteilung wurden von der zuständigen Behörde 181 bestehende Taxiunterne h-
men in der Stadt Münster gemeldet. Während der Datenerhebung (April bis Dezember 2016)
ist ein Unternehmer verstorben und vier weitere Unternehmer haben nach Auskunft der B e-
hörde ihr Gewerbe abgemeldet. Daher wird für dieses Gutachten von einer Gesam tzahl von
176 Taxiunternehmen in der Stadt Münster ausgegangen. Von den bestehenden 176 Taxi-
unternehmern haben 170 den Erhebungsbogen abgegeben.
Das ermittelte Durchschnittsalter der Firmen betrug, bezogen auf den 30.01.2017, 9,6 Jahre.
Das ist nach den Erfahrungen des Gutachters ein durchschnittliches Unternehmensalter und
kann für eine stabile Situation im Gewerbe sprechen.
Das Durchschnittsalter der Unternehmer beträgt 52,49 Jahre. Dies ist ein branchenübliches
Alter. Es lässt zahlreiche Betriebsübernahmen bzw. -aufgaben in ca. zehn bis fünfzehn Jah-
ren erwarten.
Zwölf Unternehmer gaben im Erhebungsbogen an, parallel zu den Taxis insgesamt 47 Miet-
wagen einzusetzen. Insgesamt werden von Münsteraner Taxiunternehmen 57 Mietw agen
betrieben.20
Zusätzlich zu den oben genannten Taxibetrieben setzen 24 Mietwagenunternehmen 88
Mietwagen ein. Von der Behör de werden für das Jahr 2015 insgesamt 269 Taxis und 145
Mietwagen angegeben. Damit bedienen insgesamt 414 Kraftfahrzeuge den Personenbefö r-
derungsmarkt mit Pkw.21
Der Einsatz von Mietwagen durch Taxiunternehmer ermöglicht es den Unternehmern, auf
Veränderungen am Markt zu reagieren. Nur mit Mietwagen können marktorientierte Kapaz i-
täten kurzfristig erhöht oder abgebaut werden. Mit dem Taxi ist dies wegen der Vergabem o-
dalitäten nicht möglich. Eine ausführliche Analyse des Mietwagenmarktes in der Stadt Müns-
ter erfolgt in Kapitel 13.
Die eingereichten betriebswirtschaftlichen Unterlagen beinhalten damit in wenigen Fällen
auch Ergebnisse des Mietwagens im Taxibetrieb.
Auf die Fr age, ob die Taxibetreiber ein weiteres Gewer be ausüben, haben zwölf Unterneh-
mer in den Erhebungsbögen mit Ja geantwortet.
Weitere angegebene Gewerbe neben Mietwagen sind:
Kfz-Gewerbe,
Internethandel,
Vertrieb,
Friseur,
Nachhilfeschule,
Omnibusbetrieb,
Reisebüro.
20 Angabe der zuständigen Behörde per April 2016
21 Angabe der zuständigen Behörde per April 2016
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Bei anderen Nebengewerben als Mietwagen k onnten so zum Teil auch nur Umsätze zum
ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent dem Taxigewerbe zugeordnet und ausgewertet
werden.
170 Taxibetriebe beschäftigten im Jahr 201 5 407 Mitarbeiter, darunter 182 Mitarbeiter in
Vollzeit, 128 Mitarbeiter in Teil zeit bis 450 Euro/Monat und 97 Mitarbeiter in der Glei tzone
zwischen 450 und 850 Euro/Monat.
22 Angestellte sind bereits Rentner und 29 Empfänger von Sozialleistungen.
In 154 Betrieben fährt der Betriebsinhaber selbst.
Damit verdienten 2015 im Taxigewerbe in Münster neben den 176 Unternehmer n mindes-
tens 407 weitere Mitarbeiter ihren Unterhalt.
Abbildung 1 Entwicklung der Anzahl der Taxibetriebe mit angestellten Mitarbeitern in der Stadt Münster
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Abbildung 2 Beschäftigtenstruktur in den Taxibetrieben mit angestellten Mitarbeitern in der Stadt Münster
5.2 Tarifstruktur
In der Stadt Münster besteht ein Pflichtfahrbereich, welcher mit den Gre nzen der Stadt über-
einstimmt. Die Tarifstruktur gemäß Rechtsverordnung der Stadt Münster über die Beförd e-
rungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Münster genehmigten Taxis - Taxentarif-
ordnung - gestaltet sich seit 01.01.2015 auszugsweise folgendermaßen:22
„§ 2 Berechnung des Beförderungsentgeltes
1) Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eines geeichten Fahrpreisanzeigers
(Taxameteruhr) zu berechnen:
1. In der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr
a. ein Grundbetrag von 3,19 €
b. zusätzlich 1,89 € je gefahrenen Kilometer.
2. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
a. ein Grundbetrag von 3,30 €
b. zusätzlich 2,01 € je gefahrenen Kilometer.
3. Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein Großraumfahrzeug e r-
höht sich der Grundbetrag um 5,- €.
4. Für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem wird ein
Zuschlag in Höhe von 3,- € erhoben.
5. Für Wartezeit beträgt die Gebühr 0,10 € für jede Teilzeit von 26,20 €/Stunde.
2) Der Fahrpreisanzeiger is t, soweit in § 4 Abs. 2 nicht etwas Anderes bestimmt ist, einz u-
schalten, sobald der Fahrgast eingestiegen ist.
22 Rechtsverordnung der Stadt Münster über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit den in der Stadt
Münster genehmigten Taxis vom 18.02.2008, zuletzt geändert zum 01.01.2015 bzw. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen vom 13. 11. 2014
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3) Tritt der Besteller nach erfolgter Anfahrt der Taxe und der Anzeige gem. § 4 Abs. 1 Satz 1
vom Vertrag aus Gründen zurück, die der Unternehme r nicht zu vertreten hat, so ist der j e-
weils gültige Grundbetrag für die Anfahrt zu berechnen.
Der Fahrpreisanzeiger ist nach Erhalt dieses Entgeltes zur Registrierung des Betrages ei n-
zuschalten und sofort wieder auszuschalten.
Tritt der Besteller erst später vom Vertrag zurück oder wird die Beförderung vom Fahrer nach
§ 4 Abs. 3 verweigert, so ist der vom Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Betrag zu berechnen.
4) Bei Beendigung der Fahrt schaltet der Fahrpreisanzeiger nach 10 Meter Fahrstrecke in
der Stellung „Kasse“ automatisch in die Stellung „Frei“. Bei der Fortsetzung der Fahrt durch
einen Fahrgast wird der Fahrpreisanzeiger innerhalb von 10 Meter manuell in den zuletzt
gültigen Tarif geschaltet.
5) Auf Verlangen ist dem Fahrgast eine Quittung auszustellen.
6) Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich im Sinne des § 51 Abs. 2 des Persone n-
beförderungsgesetzes sind der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.
§ 5 Wartezeiten
Wird die Beförderung auf Wunsch des Fahrgastes für mehr als 15 Minuten
unterbrochen, so kann der Fahrer die weitere Beförderung verweigern.“
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6. Methodik und Vorgehensweise bei der Gutachtenerstellung
6.1 Bewertungsansatz
Der Gutachter untersucht und bewertet vorrangig die gesetzlichen Beurteilungskriterien
nach § 13 Abs. 4 PBefG.
Für seine Meinungsbildung untersucht der Gutachter weitere Einflussfaktoren.
Aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen führt der Gutachter eine Bewertung zur Bedr o-
hung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Gegenwart und in der Zukunft durch.
Für die B eurteilung der Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Zukunft s o-
wie die Bestimmung der empfohlenen Anzahl Taxis in der Stadt Münster wird innerhalb der
oben genannten Kriterien vor allem ein betriebswirtschaftlicher Ansatz gewählt. Die zu erm it-
telnde prognostische Entwicklung der Nachfrage im Territorium (Kapitel 15.2) wird einer Voll-
kostenrechnung je Genehmigung (Kapitel 1 5.3) gegenübergestellt. Durch Division der pro g-
nostizierten Nachfrage im Territorium durch die Vollkosten je Genehmigung e rgibt sich die
Anzahl der maximal zulässigen Genehmigungen in der Stadt Münster (Kapitel 15.4).
Am Ende führt der Gutachter alle Einzelbetrachtungen zusammen und gibt seine Empfe h-
lung.
Zur Beurteilung der Tarife (Kapitel 16 ) wird die Aus kömmlichkeit des T arifs auf Basis der
Vollkostenrechnung (Kapitel 1 5.3) für angenommen e Beförderungsaufträge bewertet . Es
wird ein Vorschlag für einen auskömmlichen Tarif unterbreitet.
6.2 Daten- und Informationserfassung
Durch die Stadt Münster wurden die Jahresabschlüsse 2011 bis 2015 abgefordert.
Darüber hinaus wurden die Unternehmer durch die Stadt Münster gebeten, einen Erhe-
bungsbogen zum Unternehmen aus zufüllen und einzureichen. Dieser Erhe bungsbogen
wurde zwischen dem Gutachter und der Stadt Münster abgestimmt.
Durch Behörden der Stadt Münster wurden weiterhin Angaben zu folgenden Themenbere i-
chen vorgelegt:
Warteliste für Taxigenehmigungen,
Geschäftsaufgaben von Taxiunternehmen und deren Gründe,
Entwicklung der Anzahl der Taxigenehmigungen im Erhebungszeitraum,
Bedeutung des Schülerverkehrs für das örtliche Taxigewerbe.
Durch den Gutachter wurde versucht, folgende Interviews zu führen:
der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Münster,
der IHK Nord Westfalen,
dem Hauptzollamt Münster,
dem Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.,
Vertretern des Taxigewerbes der Stadt Münster.
Mit den Gesprächspartnern wurde abgestimmt, dass der Wortlaut der Interviews im Gutach -
ten erscheint. Die Interviewpartner haben den Wortlaut bestätigt. Getroffene Aussagen kön -
nen Einzelmeinungen des Interviewten, tendenziös, widersprüchlich oder im Einzelfall sogar
falsch sein. Sie sollen die zahlreichen Facetten des Taxigewerbes in einer Gebietskörper-
schaft widerspiegeln und die Meinung bzw. Kenntnis des Interviewpartners wiedergeben.
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Daher können die Aussagen nicht immer verallgemeinert werden. Sie dienen dem Gutachter
zur Meinungsbildung.
Neben den Interviews wurden folgende Sekundärquellen zur Erstellung des Gutachtens her-
angezogen:
Daten des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. zur Entwicklung des Taxi-
und Mietwagenverkehrs,
Daten des Bundesministeriums für Gesundheit zu Fahrtkosten der Gesetzliche n
Krankenversicherung durch Taxi- und Mietwagenverkehr,
Daten der S tatistischen Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung der
Übernachtungs- und Gästezahlen sowie der Bevölkerung in der Stadt Münster,
Informationen zur Entwicklung von CarSharing Angeboten,
Auskünfte benachbarter Städte und Landkreise zur Taxi- und Mietwagendichte,
Daten der Michael Bauer Research GmbH zur Entw icklung der Kaufkraft in der Stadt
Münster,
Daten des Kraftfahrt Bundesamtes zur Pkw-Dichte in der Stadt Münster sowie in ver-
gleichbaren anderen Städten.
Die Ermittlung und Auswertung erfolgte in der für die im Gutachten geforderten Aussagen
notwendigen Tiefe, Notwendigkeit und in dem erforderlichen Umfang.
6.3 Auswertung der Unterlagen und Daten
Die betriebswirtschaftlichen Unterlagen wurden gesichtet, in Tabellen übertragen, bewertet
und ausgewertet.
Ausgewertet wurden insbesondere folgende Positionen (alles Nettowerte ohne Umsatzsteuer
in Euro /Jahr):
Umsätze aus Personenbeförderung im Pflichtfahrbereich bzw. beim Verlassen des
Pflichtfahrgebietes bis insgesamt 50 Kilometer Beförderungsstrecke zu sieben Pro-
zent Umsatzsteuer,
Umsätze zum Regelsteuersatz,
Gesamtumsätze.
Eine exakte Kostenzuordnung zu einzelnen Kostenarten war nicht immer möglich. Ausg e-
wertet wurden vorrangig:
Gesamtkosten,
Fahrzeugkosten,
Personalkosten.
Das wirtschaftliche Ergebnis wurde bestimmt über den:
Nettogewinn bzw. Nettoüberschuss vor Einkommensteuer.
In der betriebswirtschaftlichen Auswertung wurden nicht berücksichtigt:
Betriebe, in deren betriebswirtschaftlicher Auswertung Leistungen enthalten sind, die
nicht Taxi- bzw. Mietwagenleistungen sind,
Betriebe, deren Daten nicht oder unvollständig vorlagen.
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Folgende Stichproben wurden untersucht und ausgewertet.
2011 2012 2013 2014 2015
Betriebe, von denen die betriebswirt -
schaftlichen Unterlagen eingereicht wurden 92 103 114 122 143
davon ausgewertete betriebswirtschaftliche
Unterlagen nach Anzahl der Betriebe 82 96 106 115 128
Anteil der auswertbaren Jahresabschlüsse
zu den eingereichten Jahresabschlüssen in
Prozent
89% 93% 93% 94% 90%
insgesamt vorhandene Genehmigungen im
jeweiligen Jahr laut erhaltener Unternehmer -
liste/Fahrzeugstatistik
272 269 269 269 269
Anzahl der Genehmigungen aus den
Betrieben, deren Jahresabschlüsse
ausgewertet werden konnten
143 162 178 182 193
ausgewertete Genehmigungen zu vorhand e-
nen Genehmigungen in Prozent 53% 60% 66% 68% 72%
Tabelle 1 Eingereichte Unterlagen und untersuchte Stichproben
Im Gutachten konnten die Daten nicht zu allen erteilten 272 (Höchstzahl 2011) bzw. 269
(Höchstzahl 2012 bis 2015) Genehmigungen ausgewertet werden, da nicht alle Unternehmer
die geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt haben bzw. nicht alle eingereichten Unter-
lagen auswertbar waren. Weiterhin gab es im Beobachtungszeitraum 29 Geschäftsaufgaben
bzw. -übergaben, weshalb die Daten von diesen Unternehmern ebenfalls nicht mehr erhoben
werden konnten.
Tabelle 2 schlüsselt die Gründe, warum die Unterlagen einiger Unternehmen nicht ausg e-
wertet werden konnten, weiter auf.
2011 2012 2013 2014 2015 gesamt
Nebengewerbe ohne
separate Buchführung 2 3 2 2 4 13
nicht auswertbar 3 2 2 1 7 15
unplausibel 2 0 0 0 2 4
Gründung in der
zweiten Jahreshälfte 2 1 3 3 2 11
alle Genehmigungen
verpachtet und nur Angaben zur
Pacht
1 1 1 1 0 4
Jahressumme 10 7 8 7 15
Tabelle 2 Nicht ausgewertete Unterlagen und untersuchte Stichproben
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So konnten die betriebswirtschaftlichen U nterlagen von insgesamt 13 Firmen nicht ausg e-
wertet werden, da die jeweiligen Unternehmer Nebengewerben nachgehen, diese aber
buchhalterisch gemeinsam mit den Er gebnissen aus dem Taxibetrieb führen. In diesen Fä l-
len war eine klare Zuordnung der aufgeführten Umsätze und Kosten zum Taxibetrieb nicht
möglich.
Insgesamt wurden 15 Jahresabschlüsse unvollständig abgegeben oder waren nicht nac h-
vollziehbar, weiterhin wurden von den entsprechenden Unternehmern trotz mehrfacher Au f-
forderung keine anderen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
In lediglich vier Fällen erschienen die eingereichten betriebswirtschaftlichen Unterlagen dem
Gutachter als derart unplausibel (z.B. im Vergleich deutlich zu niedrige Umsätze oder deu t-
lich zu hohe Kosten), dass sie nicht weiter ausgewertet wurden.
Insgesamt elf Unternehmen wurden in der zweiten Hälfte des entsprechenden Jahres neu
gegründet, weshalb eine Hochrechnung der in diesem Zeitrau m erwirtschafteten Umsätze
bzw. entstandenen Kosten auf einen Jahreswert unterlassen wurde.
Ein Unternehmer hatte über einen Zeitraum von vier Jahren alle Genehmigungen verpachtet
und erzielte daher nur Einnahmen aus der Verpachtung und nicht durch die se lbstständige
Tätigkeit als Taxiunternehmer.
Insgesamt wurden pro Jahr für durchschnittlich 64 Prozent aller vergebenen Genehmigu n-
gen betriebswirtschaftliche Unterlagen ausgewertet. Nach vernünftigen kaufmännischen As-
pekten kann aus diesen Stichproben 2011 bis 2015 der betriebswirtschaftlichen Daten mit
ausreichender Wahrscheinlichkeit auf die Situation des Gesamtgewerbes geschlossen wer-
den.
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7. Beurteilung der Nachfrage
7.1 Nachfrage auf Grundlage der Anzahl der Beförderungsaufträge und des Gesamt-
umsatzes
Die Angaben der Unternehmer zeigen folgendes Bild:
Abbildung 3 Angaben der Unternehmer zur Entwicklung der Aufträge je Genehmigung und Jahr in der Stadt Münster
von 2011 bis 2015
Im Erhebungszeitraum 2011 bis 2015 wurden entsprechend der Angaben der Unternehmer
im Durchschnitt 3.565 Aufträge p ro Genehmigung und Jahr durchgeführt. 2012 wurde ein
Spitzenwert von 3.668 Aufträgen erzielt. Seitdem ist die Anzahl der Beförderungen leicht
rückläufig. 2015, nach der Einführung des Mindestlohns und der letzten Tariferhöhung um 18
Prozent, wurden pro Genehmigung nur noch ca. 3.460 Aufträge durchgeführt. Verglichen mit
dem Vorjahreswert stellt dies ein Minus von etwa 2,4 Prozent dar. Im Zeitraum 2011 bis
2015 betrug der durchschnittliche jährliche Auftragsrückgang 1,01 Prozent.
Aus den eingereichten betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Taxiunternehmer wurden die
durchschnittlichen Umsätze je Genehmigung und Jahr errechnet. Diese Werte wurden mit
der Anzahl der in den jeweiligen Jahren vergebenen Genehmigungen multipliziert , um den
Gesamtumsatz des Gewerbes abzuschätzen.
Abbildung 4 zeigt die Entwicklung der Gesamtnachfrage nach Taxid ienstleistungen in der
Stadt Münster im Zeitraum 2011 bis 2015. Der ermittelte Gesamtumsatz des Taxigewerbes
betrug 2011 16,9 Millionen Euro und ist seitdem um durchschnittlic h 1,86 Prozent pro Jahr
angestiegen. 2015 erzielten die Münsteraner Taxiunternehmer einen geschätzten Gesam t-
umsatz von 18,2 Millionen Euro.
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Abbildung 4 Entwicklung der Gesamtnachfrage nach Taxid ienstleistungen in der Stadt Münster im Zeitraum 2011 bis
2015
Aus den durchschnittlichen Umsätzen pro Auftrag im Erhebungszeitraum und der durc h-
schnittlichen Anz ahl der Aufträge resultiert ein durchschnittlicher Umsatz von 18,05 Eu-
ro/Auftrag. Diese Umsätze je Auftrag liegen im unteren Bereich der Erfahrungswerte des
Gutachters für Städte (11,18 bis 36,11 Euro/Auftrag).
Der durchschnittliche jährliche Anstieg der Einnahmen je Auftrag im Beobachtungszeitraum
betrug 0,54 Euro, was einem Um satzzuwachs von 3,29 Prozent pro Auftrag und Jahr ent-
spricht. Die Erhöhung der durchschnittlichen Einnahmen je Beförderungsauftrag ist unter
Beachtung der Kostensteigerungen und insbesondere der seit 2015 erfolgten Einführung und
der weiteren Erhöhung des Mindestlohns zunächst betriebswirtschaftlich ausreichend. Aller-
dings sinkt gleichzeitig die Zahl der Aufträge , was diesen Umsatzzuwachs relativiert . Eine
genauere Analyse der Kostenentwicklung wird in Abschnitt 9 vorgenommen.
Abbildung 5 Entwicklung der Umsätze je Auftrag in der Stadt Münster
Der Bundesverband des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP) veröffentlicht
nachfolgende Angaben zur Auftragsentwicklung:
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Abbildung 6 Beförderte Personen im Taxi- und Mietwagenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, Angaben in Mio.
Euro23
Im Bund beträgt der Rückgang der beförderten Personen durchschnittlich ca. 0,2 3 Prozent
pro Jahr im Zeitraum 2011 bis 2015.
Die Angaben des Deutschen Taxi - und Mietwagenverband e.V. betreffen beförderte Pers o-
nen, die Angaben zur Stadt Münster betreffen die Anzahl der Beförderungsaufträge. Beide
Angaben lassen sich nicht direkt vergleichen, aber man kann davon ausgehen, dass sie te n-
denziell vergleichbar sind. Demnach ist die Stadt Münster mit einem Rückgang der Aufträge
um 1,0 Prozent im Vergleich zum bundesweiten Rückgang von 0, 2 Prozent hin sichtlich der
Anzahl beförderter Personen deutlich stärker betroffen.
Abbildung 7 Einnahmen im Taxi- und Mietwagenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, Angaben in Mio. Euro24
23 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016
24 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016
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Vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) wurden die in der Abbildung 7 dar-
gestellten Zahlen zu den Einnahmen veröffentlicht. Durch Einführung des Mindestlohns b e-
stand auch auf Seiten des BZP die Befürchtung, dass es zu starken Ve rwerfungen am Markt
kommt. Die Umsätze konnten allerdings deutlich gesteigert werden – ein Plus von mehr als
zehn Prozent im Vergleich zu 2014 – was nach Angaben des BZP vermutlich auf die stark
erhöhten Tarife zurückzuführen ist.25 Die Einnahmen in der Stadt Münster stiegen dagegen
2015 im Verhältnis zu 2014 nur um 4,5 Prozent.
Betrachtet man den Vergleichszeitraum 2011 bis 2015, stiegen die Einnahmen bundesweit
durchschnittlich um 5,13 Prozent pro Jahr , in der Stadt Münster jedoch nur um 2,11 Pro zent
(Kapitel 9.1).
Im leichten Rückgang der Auftragszahlen im Untersuchungszeitraum 201 1 bis 2015,
dem nur unzureichenden Anstieg der Umsätze pro Auftrag, in der Nachfrage insg e-
samt sowie der im Vergleich zum Bundesdurchschnitt schlechteren Umsatzentwic k-
lung sieht der Gutachter Anzeichen für eine bestehende und zukünftige Bedrohung
des Gewerbes.
7.2 Nachfragestruktur
Die Unternehmer haben im Erhebungsbogen Angaben dazu gemacht, welche Leistungsb e-
reiche sie mit ihren Betrieben im Zeitraum 2011 bis 2015 bedient haben.
Abbildung 8 Struktur der Ertragsanteile im Taxigewerbe in der Stadt Münster
Haupteinnahmequelle der Taxiunternehmen sind Beförderungsleistungen im Pflichtfahrb e-
reich ohne Krankenkassen (zwischen 65,2 und 70,7 Prozent ). Im Vergleich zum Jahr 2011
ist diese Ertragsquelle leicht zurückgegangen, hat sich zwischen 2012 und 2015 aber auf ca.
66,0 Prozent stabilisiert. Der zweitgrößte Umsatzanteil (zwischen 15,6 und 16,2 Prozent)
wird mit Beförderung sleistungen für die Krankenkassen erzielt. Diese Ertragsquelle ist seit
2011 minimal rückläufig.
25 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016. S. 18
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Zusammen deutlich unter 20 Prozent der Erträge werden mit Beförderungen außerhalb des
Pflichtfahrgebiets ohne Krankenkassen (durchschnittlich 7,3 Prozent), so nstigen Dienstleis-
tungen (durchschnittlich 4,7 Prozent), anderen Daueraufträgen (durchschnittlich 2,9 Prozent)
und Kurierdiensten (durchschnittlich 2,1 Prozent) erzielt.
Der Taxiverkehr ist damit auch in der Stadt Münster die individuelle Ergänzung des linienge-
bundenen ÖPNV und muss als solche behandelt werden.
Es besteht eine nur geringe Abhängigkeit von Krankenbeförderungen, was nach den Erfa h-
rungen des Gutachters für größere Städte typisch ist.
Anzeichen für eine Bedrohung des Gewerbes aus der Struktur der Ertragsanteile allein
sind hieraus nicht erkennbar.
7.3 Nachfrage durch Patientenfahrten
Die Daten in Abbildung 8 sind Angaben der Unternehmer. Sie zeigen einen minimalen Rück-
gang des Umsatzanteils durch Beförderungsleistungen für die Kranken kassen zwischen
2011 und 2015 von 16,2 auf 15,6 Prozent. Es bleibt festzuhalten, dass Umsätze durch die
Krankenkassen den zweitgrößten Umsatzblock bilden. Die nachfolgenden vier Umsatzque l-
len erwirtschaften gemeinsam ei nen vergleichbaren Umsatzanteil, weshalb de r Einfluss der
Krankenkassen (insbesondere durch ihre Tarifpolitik) auf das Taxigewerbe nicht zu vernac h-
lässigen ist.
Nach den Erfahrungen des Gutach ters ist dieser Umsatzanteil für eine größere Stadt ein
normaler Wert.
Die mit den Krankenkassen vereinbarten Tarife liegen grundsätzlich leicht unten dem öffen t-
lichen Tarif. In anderen Regionen Deutschlands haben die Krankenkassen inzwischen den
öffentlichen Tarif akzeptieren müssen.
Durch den Gutachter wurden bereits in vorherigen Gutachten jetzt noch gültige Angaben und
Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme der Krankenkassen für Beförderungsleistungen,
sogenannte „Patientenfahrten mit Taxi und Mietwagen“, ermittelt:
1. Aufgrund des Umfang s der Patientenfahrten sind die Krankenkassen ein beherr-
schender Anbieter für das Gewerbe mit sehr hohem Einfluss auf die Preisgestalt ung
und auf die Unternehmen, umgekehrt besteht eine sehr hohe Abhängigkeit des G e-
werbes von den Kassen.
2. Taxiunternehmer stehen hier in sehr starkem Wettbewerb durch Mietwagen. Es gibt
erfahrungsgemäß viele Anbieter, die den Kassen ihre Leistungen zu nicht ausköm m-
lichen Preisen offerieren und so den Preis und den Markt sehr negativ beeinflussen.
3. Durch den Gutachter wurden aus Statistiken des zuständigen Bundesministeriums
Angaben für die Kostenerstattung für Patientenfahrten durch Taxi und Mietwagen ge-
samt zusammengestellt (siehe nachfolgende Abbildung 9 und Abbildung 10).
4. In welchem Umfang Kosten für Patientenfahrten kün ftig auch durch die Krankenkas-
sen übernommen werden, kann langfristig nicht sicher eingeschätzt werden . Es gab
2004 einen durch den Gesetzgeber verursachten gravierenden Einbruch, der viele
Unternehmer an den Rand der wirtschaftlichen Existenz gebracht hat.
5. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. beklagte in seinen Geschäftsberic h-
ten mehrfach und anhaltend den hohen bürokratischen Aufwand.26
26 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsberichte ab 2008/2009
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Der Einbruch bei den Krankenfahrten ab 2004 mit der Einführung des Gesundheitsmodern i-
sierungsgesetzes im Zuge der Gesundheitsreform ist zwischenzeitlich nicht nur ausgegl i-
chen, sondern sogar überwunden.
Abbildung 9 Kostenübernahme für Krankenfahrten in der Bundesrepublik Deutschland durch die Krankenkassen27
Abbildung 10 Fahrkosten für Krankenfahrten je Versicherten und Jahr in der Bundesrepublik Deutschland 28
27 Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzliche Krankenversicherung, Vorläufige Rechnungsergebnisse 4. Quartal 2015
www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Statistiken/GKV/Finanzergebnisse/KV45_1-4.Q2015-korr.pdf sowie gleiche
Quellen aus den Vorjahren (30.01.2017)
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Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung erwartet der Gutachter, dass die Zahl
der Patientenfahrten weiter steigen wird.
Der Anstieg der Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Vergleichszeitraum 2011 bis
2015 beträgt im Bundesdurchschnitt 8,4 Prozent pro Jahr. Basierend auf den Angaben der
Unternehmer in den Erhebungsbögen (vergleiche Abschnitt 7.2) und d en Daten aus den
BWA, ergibt sich ein jährliches Wachstum der Nettoerträge pro Genehmigung durch Kra n-
kenfahrten von 1,3 Prozent. Im Durchschnitt wurde pro Genehmigung ein jährlicher Umsatz
von 10.268,80 Euro erzielt. Demzufolge kann das Taxigewerbe nicht vollumfänglich vom An-
stieg der Kostenübernahme durch die Krankenkassen profitieren.
Anzeichen für eine gegenwärtige und zukünftige leichte Bedrohung des Gewerbes be-
stehen.
7.4 Nachfrage durch klassische Beförderungsleistungen mit Taxis
Klassische Beförder ungsleistungen nach Taxi tarif innerhalb de s Pflichtfahrbereiches, das
heißt in der Stadt Münster (Betriebssitzgemeinde) und bis zu 50 Kilometer Entfernung stellen
mit einem Anteil von ca. 67,0 Prozent zwischen 2011 und 2015 den Hauptumsatztreiber des
Münsteraner Taxigewerbes dar. Fahrten außerhalb der Gemeinde über 50 Kilometer nach
Regelsteuersatz liegen auf Rang drei mit nur etwa 7,3 Prozent Umsatzanteil.
Für die Nutzung des Angebotes spielt folgendes eine wesentliche Rolle und wird im Gutach-
ten hierzu unter anderem weiter bewertet:
1. das verfügbare Einkommen der Bevölkerung,
2. der Wettbewerb durch den Mietwagen,
3. der Wettbewerb durch den ÖPNV,
4. die Qualität der Taxidienstleistungen (nach Aussagen von Unternehmern im Erh e-
bungsbogen).
Vor diesem Hintergrund sind eine begründete Höchstzahl von Taxis und ein auskömmlicher
Tarif unabdingbar.
Anzeichen für e ine gegenwärtige oder zukünftige Bedrohung des Gewerbes aus der
Nachfragestruktur bestehen hierdurch nicht.
7.5 Nachfrage durch Schülerbeförderungen
Die zustän dige Behörde hat die jährlichen Kosten für den Schüler -(Spezial-)Transport mit
Taxis auf ca. 460.000 Euro beziffert, wobei dieser Betrag in den letzten Jahren weitgehend
konstant geblieben ist.29
Legt man die jährlichen Kosten für Schüler -(Spezial-)Transporte auf die Anzahl der Gene h-
migungen um und vergleicht diesen mit dem durchschnittlichen Umsatz je Genehmigung, so
ergibt sich ein Umsatzanteil für Schülerbeförderungen von ca. 2,6 Prozent (Durchschnitt
2011 bis 2015). Pro Genehmigung wurde damit durchsch nittlich ein jährlicher Umsatz von
1.706,27 Euro erzielt. Damit ist kein wesentlicher Einfluss der Nachfrage durch Schülerb e-
förderung auf das Gewerbe festzustellen.
28 Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzliche Krankenversicherung, Vorläufige Rechnungsergebnisse 4. Quartal 2015
www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Statistiken/GKV/Finanzergebnisse/KV45_1-4.Q2015-korr.pdf sowie gleiche
Quellen aus den Vorjahren (30.01.2017)
29 Angaben der zuständigen Behörde vom Juli 2016
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Anzeichen für e ine Bedrohung des Gewerbes aus der Schülerbeförderung allein be-
stehen oder entstehen hierdurch nicht.
7.6 Nachfrage durch Daueraufträge und Kurierdienste
Daueraufträge
In der Stadt Münster werden andere Daueraufträge in den Erhebungsbögen mit durchschnitt-
lich ca. 2,9 Prozent Anteil der Einnahmen angegeben. Das ist ein normaler Wert.
Anzeichen für e ine Be drohung des Gewerbes bestehen oder entstehen hierdurch
nicht.
Kurierdienste
Kurierdienste, wie etwa eine Aushilfe bei der Sammlung von Post oder der Verteilung von
Medikamenten, werden mit zusammen rund 2,1 Prozent der Einnahmen in den Erhebung s-
bögen angegeben.
Dieser geringe Anteil hat kaum eine Bedeutung für das Taxigewerbe.
Anzeichen für eine Bedrohung des Gewerbes aus Daueraufträgen und Kurierdiensten
allein bestehen oder entstehen hierdurch nicht.
7.7 Nachfrage durch den Öffentlichen Personennahverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird in der Stadt Münster durch die Stadtwerke
Münster organisiert und durch die folgenden fünf Unternehmen gewährleistet:
Verkehrsbetriebe der Stadtwerke / VSM
Regionalverkehr Münsterland GmbH
Westfalenbus GmbH
Kraftverkehr Münsterland
Veelker GmbH & Co. KG
„Der Rat der Stadt Münster hat im März 2008 ein ehrgeiziges Klimaschutzziel mit einer R e-
duzierung der CO2-Emissionen um 40% bis 2020 und der Erhöhung des Anteils der regen e-
rativen Energieträger auf 20% bis 2020 beschlossen.“ 30 Dieses Klimaschutzziel soll vo r-
nehmlich durch eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs erfolgen, weshalb in s-
besondere der ÖPNV gezielt ausgebaut und verbessert wird.
So wurde zwischen 2005 u nd 2014 die Anzahl der eingesetzten Busse von 156 auf 177 g e-
steigert, die im Jahr 2014 1.150 Haltestellen auf 9,1 Millionen Fahrplankilometern ansteuer-
ten (8,6 Millionen 2005). Durch die verstärkte Einfü hrung von Gelenkbussen konnte die An-
zahl der angebotenen Platzkilometer von 824 Millionen (2005) auf über 900 Mi llionen (2014)
gesteigert werden. Um die Nutzung des ÖPNV weiter zu vereinfachen, wurde seit 2013
schrittweise ein eTicket eingeführt. 31 Die Zahl der Vertragskunden, welche verschiedene
30 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, https://www.stadt -muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=385405&type=do
(30.01.2017)
31 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, S. 48-49
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Abos bzw. da s eTicket nutzen, stieg 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 Prozent auf
über 67.00032
Bereits 2006 wurde ein umfassendes Abend- und Nachtbusnetz eingeführt, welches am Wo-
chenende einen durchlaufenden Betrieb vorsieht. „Das gute Nachtbusangebot, honorier t
durch die hohe Fahrgastnachfrage, ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Stadtbus -
Systems in der Universitätsstadt Münster mit ihren ca. 55.000 Studierenden.“33
Die Qualität des ÖPNV in Münster belegt auch die Spitzenplatzierung im bundesweit durc h-
geführten ÖPNV-Kundenbarometer in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2015. 34 Die in Ab-
bildung 11 gezeigte Entwicklung der im ÖPNV beförderten Personen im Zeitraum 2008 bis
2015 unterstreicht die erfolgreiche Umsetzun g der Qualitätsoffensive im ÖPNV . In diesem
Zeitraum konnte ein jährliches Wachstum von 5,15 Prozent re alisiert werden, welches weit
über dem Branchendurchschnitt liegt.
Abbildung 11 Entwicklung der Anzahl der mit ÖPNV beförderten Personen in der Stadt Münster35
Die Stadtwerke Münster setzen bei der Anbindung nachfrageschwacher Gebiete bzw. in g e-
nerell nachfrageschwachen Tageszeiten auf eine enge Kooperation mit dem örtlichen Tax i-
gewerbe. Diese wird genauer im Abschnitt 7.12 beleuchtet.
Anzeichen für eine leichte Bedrohung des Gewerbes aus der Entwicklung der befö r-
derten Personen durch den ÖPNV gegenwärtig und zukünftig werden abgeleitet, da
durch den kontinuierlichen Anstieg der beförderten Personen die Nachfrage nach Ta-
xidienstleistungen geschwächt werden kann.
32 https://www.stadtwerke-
muenster.de/fileadmin/presse/mediathek/publikationen/geschaeftsberichte/SWMS_Gesch%C3%A4ftsbericht_2014.pdf
(30.01.2017)
33 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, S. 128
34 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, S. 50
35 http://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten.html (30.01.2017)
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7.8 Nachfrage durch Tourismus
Ankünfte und Übernachtungen
Wie die Stadt Münster von Touristen und Geschäftsleuten besucht wird, zei gt nachfolgende
Abbildung:
Abbildung 12 Anzahl der Ankünfte und Übernachtungen in der Stadt Münster36
Abbildung 12 zeigt einen deutlichen Anstieg der Übernachtungszahlen und der Ankünfte. Im
dargestellten Zeitraum stieg die Anzahl der Übernachtungen im Schnitt jährlich um 1,74 Pro-
zent. Die Gästeanzahl wuchs im gleichen Zeitraum um 2,28 Prozent pro Jahr.
Während die Gästezahlen anstiegen, ging die durchschnittliche Verweildauer von 2,19 Ta-
gen im Jahr 2010 auf 2,13 Tage im Jahr 2015 zurück.
Wird zu den Ankünften und Übernachtungen vergleichend die Abbildung 3 zur Entwicklung
der Aufträge im Taxiverkehr betrachtet, so sind Einflüsse des Tourismus auf die Nachfrage
nicht zu sehen.
Anzeichen für eine Bedroh ung des Gewerbes aus der Entwicklung des Tourismus a l-
lein werden nicht abgeleitet, vielmehr spricht der kontinuierliche Anstieg der Übe r-
nachtungs- und Gästezahlen gegen eine Bedrohung des Gewerbes.
7.9 Statistische Daten der Taxivermittlungszentralen
Durch die beiden in Münster tätigen Taxivermittlungszentralen – TaxiRuf 25500 und Taxi
Zentrale-Münster – wurden für den Zeitraum 2013 bis 2016 Daten zur Anzahl der vermittel-
ten Taxis sowie der Gesamtzahl der vermittelten Fahrten bereitgestellt. Leider waren für den
Zeitraum 2011 bis 2013 die Daten nicht von beiden Taxizentralen verfügbar.
Die untenstehende Abbildung zeigt die insgesamt vermittelten Fahrten durch beide Taxive r-
mittlungszentralen in Münster.
36 https://www.regionalstatistik.de/genesis/online Schlagworte Gästeübernachtungen, Gästeankünfte nach ihrer Herkunft für die
Stadt Münster (30.01.2017)
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Abbildung 13 Gesamtzahl der durch die Taxivermittlungszentralen in Münster vermittelten Fahrten37
Im Gegensatz zur Entwicklung der Aufträge pro Taxi nach Angaben der Unternehmer (ve r-
gleiche Abschnitt 7.1) kann für über die Ver mittlungszentralen vermittelte Fahrten kein rüc k-
läufiger Trend festgestellt werden. Im Zeitraum 2013 bis 2016 sind die vermittelten Fahrten
um durchschnittlich 1,82 Prozent gestiegen.
Die folgende Abbildung zeigt sowohl die Entwicklung der Gesamtzahl der durch eine der
beiden Münsteraner Taxivermittlungszentralen vermittelten Taxis (rechte y -Achse) als auch
die Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der vermittelten Fahrten pro Taxi (linke y -
Achse). Hier wurde ein Durchschnitt für beide Taxivermittlung szentralen, basierend auf den
Angaben bezüglich der Gesamtzahl der vermittelten Fahrten und der betreuten Taxis, gebi l-
det.
Die Anzahl der über beide Vermittlungszentralen vermittelten Taxis liegt im Untersuchung s-
zeitraum relativ konstant bei ca. 262 Fahrzeugen. Zu berücksichtigen ist, dass nach den A n-
gaben der Unternehmer im Erhebungsbogen nicht alle Münsteraner Taxis über eine Zentrale
vermittelt werden.
Das durchschnittliche Fahrtenaufkommen lag im Zeitraum 2013 bis 2016 bei 2.941 Aufträgen
pro Taxi. Im Jahr 2015 wurde ein Maximalwert von 3.038 Aufträgen pro Taxi erzielt. Im Zei t-
raum 2013 bis 2015 ergibt sich daher ein Durchschnittswert von 2.932 Aufträgen pro Taxi.
Die über die Zentralen vermittelten Aufträge pro Taxi sind im Zeitraum 2013 bis 2016 um
durchschnittlich 1,57 Prozent pro Jahr gestiegen.
Die Unternehmer gaben für denselben Zeitraum in den Erhebungsbögen durchschnittlich
3.525 Aufträge pro Genehmigung an. Das heißt, dass ca. 16,6 Prozent der Fahrten nicht d i-
rekt über die Vermittlungszentrale vermittelt wurden.
37 Daten durch die Taxivermittlungszentralen in Münster zur Verfügung gestellt – Stand Juni bzw. Juli 2016/März 2017
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Abbildung 14 Übersicht über die in Münster zentral vermittelten Taxis und Aufträge pro Taxi 38
Erstaunlich ist, dass die Taxivermittlungszentralen mit Einführung des Mindestlohn s im Jahr
2015 und der parallel erfolgten Tariferhöhung um 18 Prozent ein Auftragshoch verzeichn e-
ten. Anschließend gingen die Auftragszahlen allerdings um 4,5 Prozent zurück. Die weitere
Entwicklung der Auftragszahlen muss daher genau beobachtet werden.
Aus dem leichten Rückgang der Auftragszahlen der Münsteraner Taxivermittlung s-
zentralen im Jahr 2016 sowie der Angaben der Unternehmer leitet der Gutachter leich-
te Anzeichen für eine gegenwärtige und zukünftige Bedrohung des Gewerbes ab.
7.10 CarSharing
In der Stadt Münster finden sich mehrere stationsbasierte CarSharing-Angebote unterschied-
licher Anbieter (z.B. Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH, Flinkster. Mein Carsharing
etc.), w obei gerade auch internetbasierte Plattformen, a uf denen Privatanbieter ihren Pkw
vermieten, zunehmen (Tamyca – take my care, drivy.de). Laut dem Bundesverband Carsh a-
ring kommen in Münster auf 1 .000 Einwohner etwa 0,49 CarS haring-Fahrzeuge (Platz 18 in
Deutschland – Stand 2015)39.
Aktuell existieren über 45 CarSharing -Stationen in Münster und Umgebung, die den Zugriff
auf über 200 Fahrzeuge ermöglichen. Der CarS haringPlus-Tarif, eine Erweiterung der
PlusCard (kostenlose Kundenkarte der Stadtwerke M ünster), erleichtert die Buchung und
den Zugang zu einem Mietwagen in Münster. Um den Service nutzen zu können, ist ein Min-
destumsatz von fünf Euro im Monat erforderlich, der mit den Fahrtkosten verrechnet wird.40
Generell entwickelt sich Carsharing zu einem Wettbewerber für das Taxigewerbe:
„CarSharing, das Prinzip „Nutzen sta tt Besitzen“, war auch im Jahr 2015 weiter auf
Wachstumskurs. Insgesamt 1.26 Millionen Kunden waren am 01.01.2016 bei deu t-
38 Daten durch die Taxivermittlungszentralen in Münster zur Verfügung gestellt – Stand Juni bzw. Juli 2016
39 Bundesverband für Carsharing (2015): BCS-Städtevergleich 2015: CarSharing-Angebote in deutschen Städten über 50.000
Einwohner. Unter: http://www.carsharing.de/sites/default/files/uploads/uebersichtstabelle_staedteranking_2015_lang.pdf
40 http://www.carsharing-news.de/carsharing-muenster/ (30.01.2017)
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schen CarSharing -Anbietern angemeldet, 220.000 mehr als im Vorjahr. Besonders
dynamisch ist wieder einmal die Anzahl der Kunden bei de n reinen free -floating An-
bietern gewachsen. Ihre Zahl stieg um 26 Prozent auf 830.000. Stationsbasierte A n-
bieter konnten ein Plus von 13 Prozent verzeichnen und haben nun insgesamt
430.000 Kunden. […] Die Zahl der Städte und Gemeinden, in denen CarSharing ver-
fügbar ist, kletterte auf 537 Orte. Das sind 47 Orte mehr als im Jahr zuvor. Diese E x-
pansion in der Fläche wurde ausschließlich von den mittelständischen, stationsb a-
sierten Anbietern getragen. Die großen Free -Floating-Systeme expandierten nicht.
[…] Oli ver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunterne h-
men (VDV), bewertet die Entwicklung des CarSharing aus Sicht des Öffentlichen
Nahverkehrs: „Wenn man an die Mobilität der Zukunft in unseren Städten und Ba l-
lungsräumen denkt, dann wird einem schnell klar, dass weiteres Verkehrswachstum
nicht mit dem privaten Pkw stattfinden kann. […] Die seit Jahren erfolgreiche Z u-
sammenarbeit von ÖPNV-Unternehmen und CarSharing-Anbietern nimmt diesbezüg-
lich eine Vorreiterrolle ein: mobil sein, ohne eige nes Auto. Durch ÖPNV und CarSh a-
ring gemeinsam kann man Geld sparen und die Lebensqualität für sich und seine
Mitmenschen steigern.“41
Die oben angeführten Auszüge aus der Pressemeldung des Bund esverbandes CarSharing
zeugen vom starken Wachstum der Branche , insbesondere durch Expansionen in der Fl ä-
che. Aufgrund des zunehmenden Angebotes im CarSharingbereich, auch durch Privatperso-
nen, kann es unter Umständen zu nachteiligen Auswirkungen auf das Taxigewerbe in der
Stadt Münster kommen.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) stellt aber überraschend fest, dass in
den Gebieten, wo verstärkt CarSharing-Angebote offeriert werden, die Umsätze des Taxig e-
werbes keinesfalls sinken. Der BZP führt dies darauf zurück, dass eine Vielzahl von Mobil i-
tätsangeboten lediglich die Nutzung des privaten Pkw verringert.42 Der erleichterte Zugang
durch die PlusCard (vergleiche Abschnitt 7.7) zu CarSharing-Angeboten und Taxis (verglei-
che Abschnitt 7.12) unterstützt diesen Trend. Die Nettoumsätze je Genehmigung werden im
Abschnitt 9.1 näher beleuchtet. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Umsätze pro
Genehmigung im Beobachtungszeitraum um ca. 2,1 Prozent pro Jahr gewachsen sind.
Der Gutachter empfiehlt, diese Entwicklung weiter zu beobachten. Anzeichen für eine
gegenwärtige Bedrohung werden nicht abgeleitet. Ob künftig Anzeichen einer Bedr o-
hung vorhanden sind, kann noch nicht eingeschätzt werden.
7.11 Angebot durch Selbstfahrer zu Selbstkostenpreisen über Onlineplattformen
Private Unternehmen, wie zum Beispiel die Unternehmen „Uber“ oder „WunderCar“, haben
Beförderungen weit unter Taxitarif angeboten. Durch Beschluss des Hamburger Oberverwal-
tungsgerichtes 3 Bs 175/14 vom 24. September 2014 und neuere Entscheidungen, z.B.
durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 10.04.2015 (Aktenzeichen OVG
1 S 96.14), wurden diese Angebote für gesetzwidrig erklärt. Hier gilt es, die weitere Entwick-
lung zu beobachten.
Sollten Leistungen durch private Unternehmen , wie etwa „Uber“ oder „Wunde rCar“,
künftig doch zulässig werden, so können sie eine Bedrohung des Gewerbes der Stadt
Münster darstellen.
41 http://www.carsharing.de/presse/pressemitteilungen/carsharing-jahresbilanz-2015-wachstum-konsolidierung-im-deutschen
(30.01.2017)
42 Deutscher Taxi- und Mietwagen Verein e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016 S. 19
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7.12 Kooperation zwischen dem Taxigewerbe und dem ÖPNV
Zwischen den Stadtwerken Münster und dem Münsteraner Taxigewerbe besteht eine enge
Kooperation, die weit über die Zusammenarbeit in vergleichbaren Städten hinausgeht.
So werden im Auftrag der Stadtwerke Münster neun Tag- sowie sieben Nacht-Taxibus-Linien
betrieben, die vergleichbar mit einem herkömmlichen Anrufsammeltaxi sind. Nach vorheriger
telefonischer Anmeldung k ann so auf nachfrageschwachen Routen oder zu nachfrag e-
schwachen Zeiten eine wirtschaftliche Beförderung der Fahrgäste sichergestellt werden.
Weiterhin bieten die Stadtwerke Münster einen Taxirufservice an. Hierbei kann das Fahrpe r-
sonal auf Wunsch des Fahrgastes ein Taxi zur Ausstiegshaltestelle bestellen.
Seit 1996 wird das Frauen-Nacht-Taxi angeboten, um weiblichen Fahrgästen einen sicheren
Heimweg von der Ausstiegshaltestelle bis zur Haustür zu ermöglichen. Die Stadtwerke übe r-
nehmen bei diesem Service den Grundbetrag nach geltendem Taxitarif, weshalb der Fah r-
gast lediglich die Beförderungsstrecke selber zahlen muss43.
TaxiPlus, eine Erweiterung der PlusCard (kostenlose Kundenkarte der Stadtwerke Münster),
ermöglicht die bargeldlose Bezahlung in Taxis, um den Fahrgastkomfort bei der Nutzung e i-
nes Taxis weiter zu erhöhen. Dieser Service kann auch durch Minderjährige ab sieben Ja h-
ren genutzt werden. Teilnehmende Taxis werden über die Taxi -Zentrale Münster vermittelt
und können am PlusCard-Taxi-Aufkleber erkannt werden.44
Die Bedeutung des Taxibusverkehrs ist nach Ansicht des Gutachters für das Gewerbe aktu-
ell noch gering, im Verlauf der letzten Jahre aber dramatisch gewachsen. Basierend auf A n-
gaben der Taxi -Zentrale Münster wir d der Gesamtumsatz mit Taxibus dienstleistungen im
Jahr 2011 auf 289.400 Euro und im Jahr 2015 auf bereits mehr als 502.800 Euro geschätzt.
Dies en tspricht einem jährli chen Wachstum von 19,87 Prozent! Die Taxi-Zentrale Münster
geht auch weiterhin von stark steigenden Umsätzen aus.
Der Taxibusumsatzanteil pro Genehmigung ist de mentsprechend von 1,7 Prozent im Jahr
2011 auf 2,8 Prozent im Jahr 2015 gestiegen und war damit bereits 2015 höher als der Um-
satz durch Schülertransporte (2,5 Prozent im Jahr 2015, vergleiche Abschnitt 7.5).
Auch der Deutsche Taxi - und Mietwagenverein e.V. (BZP) ruft in seinem aktuellen G e-
schäftsbericht zu einer verstärkten Kooperation zwischen Verkehrs - und Taxiunternehmen
auf.45 Die Kooperation des Münsteraner Taxigewerbes mit dem ÖPNV erscheint bereits als
recht umfassend. Weiterhin kann ein positiver Entwicklungstrend ausgemacht werden.
Die enge Zusammenarbeit mit d em ÖPNV sowie die sehr positive Umsatzentwicklung
sprechen gegen eine Bedrohung des Taxigewerbes.
43 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, S. 60
44 https://www.stadtwerke-muenster.de/pluscard/pluscard-infos/pluscard-infos/pluscard-vorteile/uebersicht.html (30.01.2017)
45 Deutscher Taxi- und Mietwagenverein e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016 S. 23
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7.13 Nachfrage und Art der Auftragsannahme
Abbildung 15 Art der Auftragsannahme (nach Angaben der Unternehmen) in der Stadt Münster
Nach den Angaben der Taxiunternehmer im Erhebungsbogen werden d urchschnittlich 60
Prozent der Aufträge für das Münsteraner Taxigewerbe über die Zentralen akquiriert . Am
Taxistand am Hauptbahnhof werden durchschnittlich 13 Prozent aller Beförderungsaufträge
abgeschlossen. Etwa gleiche Auftragsanteile von ca. sieben Prozent werden durch telefon i-
sche Bestellung, an anderen Taxiständen oder durch „Abwinker“ generiert. Zwei Pr ozent der
Aufträge entstammen sonstigen Quellen, etwa mobilen Anwendungen für Smartphones. Die
Anteile der verschiedenen Akquisitionsquellen sind im Beobachtungsraum vergleich sweise
stabil geblieben.
Anzeichen für eine Bedrohung des Gewerbes aus der Art der Auftragsannahme allein
bestehen oder entstehen hierdurch nicht.
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7.14 Alter und Struktur der nachfragenden Kundschaft
Abbildung 16 Durchschnittliche Kundenstruktur in der Stadt Münster
Wie zu erwarten war, bilden sowohl in Hinsicht auf den Umsatz, als auch die Anzahl der Auf-
träge Privatpersonen mit ca. 30 Prozent die wichtigste Kundengruppe für die Taxi-
unternehmer in der Stadt Münster. Es folgen von Kranken-, Arzt- und Dialysetransporten so-
wie Geschäftskunden aus Münster mit ca. 17 bis 18 Prozent . Geschäftskunden von außer-
halb bilden die viertstärkste Kundengruppe (ca. 13 Prozent), gefolgt von Touristen und Schü-
lerfahrten (beide ca. sechs Prozent). Nach Angaben der Unternehmer greifen Studenten (ca.
vier Prozent Umsatzanteil) eher auf ein Taxi zurück als Mitarbeiter von Behörden (ca. drei
Prozent Umsatzanteil).
Für keine Kundengruppe konnten signifikan te Unterschiede hinsichtlich Auftrags- und Um-
satzanteil festgestellt werden.
Die folgende Abbildung zeigt die durchschnittliche Altersst ruktur der Kundschaft der Taxi -
unternehmer in der Stadt Münster.
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Abbildung 17 Durchschnittliche Altersstruktur der Kundschaft in der Stadt Münster
Den größten Anteil stellen Erwachsene mit etwa 40 Prozent der Kunden, Jugendliche bis 30
Jahre sowie Rentner sind mit jeweils ca. 23 Prozent die zweit - bzw. drittgrößte Kundengrup-
pe. In der Mobilität beeinträchtigte Menschen machen ca. 13 Prozent der Kunden aus.
Anzeichen für eine Bedrohung des Gewerbes hinsichtlich der Kundenstruktur best e-
hen oder entstehen hierdurch nicht.
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7.15 Zusammenfassende Bewertung der Nachfrage
Die Auftragslage für da s Taxigewerbe in der Stadt Münster entwickelt sich insgesamt neg a-
tiv. Das Gewerbe kann nur unzureichend an Trends auf Bundesebene (u.a. Anstieg der Aus-
gaben für Krankentransporte mit Taxis oder Anstieg beförderter Personen mit Taxis) partiz i-
pieren.
Die einzelnen Nachfragesegmente entwickeln sich im Allgemeinen stabil. Der kontinuierliche
Ausbau des ÖPNV kann zu einer Bedrohung des Gewerbes in der Zukunft führen. Dieses
Risiko wird durch die zunehmende Kooperation zwischen ÖPNV und Taxigewerbe (Stichwort
Taxibus) abgeschwächt. Positive oder negative Einflüsse des Tourismus oder der steige n-
den Nutzung von CarSharing -Angeboten auf das örtliche Taxigewerbe können nicht nac h-
gewiesen werden.
Bei der durch die Stadt Münster gewollten Entwicklung des liniengebund enen ÖPNV muss
auch immer der Einfluss auf das Taxigewerbe betrachtet werden! Das kann durch mit ste i-
gende Tarife oder durch Rücknahme von Genehmigungen erfolgen.
Die Taxizentralen spielen für das Gewerbe eine außerordentlich wichtige Rolle, da der Groß-
teil der Aufträge über sie vermittelt wird. Für 2016 berichten die beiden Taxizentralen im
Sommer von deutlich rückläufigen Auftragszahlen. Die Entwicklung der Auftragslage sollte
unbedingt genau beobachtet werden.
Insbesondere wegen der negativen Entwicklung der Auftragslage und Gesamtnac h-
frage gegenwärtig und im Prognosezeitraum liegen leichte Anzeichen für eine Bedro-
hung des Gewerbes vor.
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8. Beurteilung von Taxidichte, Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraft und Pkw-Bestand
8.1 Taxidichte und Taxi-/Mietwagendichte
Anhand der vorgelegten Unterlagen wird im Untersuchungszeitraum von folgenden Gene h-
migungszahlen und Einwohnern ausgegangen, die nachfolgend dargestellte Taxidichte bzw.
Taxi- und Mietwagendichte ergeben:
Taxis
2015
Mietwagen
2015
Einwohner
2015
Einwohner
je Taxi
Einwohner je Taxi -
und Mietwagen
Stadt Münster 269 145 310.039 1.153 749
Tabelle 3 Einwohner je Taxi und Einwohner je Taxi und Mietwagen in der Stadt Münster46
Je mehr Einwohner als potenzielle Kunden auf e in Fahrzeug kommen, desto günstiger kann
die anzunehmende Einnahmen situation erwartet werden. Grundsätzlich gilt, dass in
Regionen mit vielen Einwohnern je Taxi auch die betriebswirtschaftliche Situation des
Taxigewerbes tendenziell besser sein kann als in vergleichbaren Regionen mit weniger
Einwohnern je Fahrzeug. In fast allen bisherigen Gutachten ließ sich aber kein signifikanter
Zusammenhang zwischen der Taxidichte und der betriebswirtschaftlichen Situation herleiten.
Die Taxidichte allein ist nur ein Indiz für die Bedrohung des Gewerbes. Neben der Taxidichte
muss gleichzeitig die Taxi -Mietwagendichte betrachtet werden, da Taxi - und
Mietwagengewerbe ähnliche Leistungen anbieten und somit im Wettbewerb zueinander
stehen.
Zur Bewertung der bestehenden Tax idichte und Taxi -Mietwagendichte wurden für mit der
Stadt Münster vergleichbare Städte entsprechende Daten bei den zuständigen Behörden
angefragt und aufbereitet. Das Ergebnis ist in Tabelle 4 wiedergegeben.
Wird die Taxidichte als Kriterium herangezogen, so liegt die Stadt Münster leicht unter dem
Durchschnitt der Referenzgruppe (1.284) und unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-
Westfalen. Es zeigt sich eine starke Spreizung hinsichtlich der Einwohner je Taxi von 1.892
in Gelsenkirchen zu 841 in Wiesbaden. Als weitere hinsichtlich der Taxidichte mit der Stadt
Münster vergleichbare Städte werden Mannheim, Chemnitz und Augsburg mit angegeben.
Neben der Taxidichte muss immer auch die Taxi - und Mietwagendichte betrachtet werden,
da beide Verkehrsformen den gleichen Markt bedienen. Auch hier gibt es eine große
Schwankungsbreite. Die Spreizung in der Referenzgruppe reicht von einer Taxi - und
Mietwagendichte von 1.155 in Bielefeld bis zu 574 in Hannover. Die Stadt Münster liegt mit
749 Einwohnern je Taxi und Mietwagen unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-
Westfalen (930). Hinsichtlich der Taxi - und Mietwagendichte mit der Stadt Münster
vergleichbare Städte sind Chemnitz, Mönchengladbach, Bonn und Kiel.
46 Angaben der zuständigen Behörde von April 2016
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Einwohner Taxis Mietwagen Einwohner
je Taxi
Einwohner
je Taxi und
Mietwagen
Gelsenkirchen 264.901 140 94 1.892 1.132
Bielefeld 330.320 187 99 1.766 1.155
Mönchengladbach 259.996 159 182 1.635 762
Nordrhein-Westfalen 17.841.956 11.254 7.922 1.585 930
Braunschweig 252.768 163 88 1.551 1.007
Karlsruhe 304.562 214 91 1.423 999
Aachen 253.945 181 246 1.403 595
Augsburg 286.374 209 67 1.370 1.038
Chemnitz 246.654 200 135 1.233 736
Münster 310.039 269 145 1.153 749
Mannheim 317.744 315 140 1.009 698
Bonn 320.820 327 73 981 802
Kiel 247.642 287 17 863 815
Hannover 514.000 627 300 849 574
Wiesbaden 288.478 343 113 841 633
Tabelle 4 Taxidichte und Taxi-Mietwagendichte in Einwohner je Kfz im Vergleich zu anderen Städten und Landkreisen
aus der Bundesrepublik Deutschland 47
(Anmerkung: Nicht in jedem Fall konnten die Aussagen der Städte sicher zugeordnet werden.)
Taxidichten und Taxi- und Mietwagendichten unter 1.000 Einwohner je Kfz waren in anderen
Gutachten im Zusammenhang mit den i nsgesamt untersuchten Kriterien immer ein Indiz für
Anzeichen der Bedrohung des Gewerbes. Die Stadt Münster liegt mit 749 Einwohnern je Ta-
xi und Mietwagen deutlich unter dieser Schwelle.
Aus der Taxidichte im Vergleich zu anderen Städten lassen sich keine Anzeichen für
eine Bedrohung ableiten.
Aus der Taxi- und Mietwagendichte leitet der Gutachter Anzeichen für eine bestehende
und zukünftige Bedrohung des Gewerbes ab.
47 Aussagen durch die zuständigen Ämtern der angegebenen Städte in 2016 für andere Gutachten der Firma TOKOM Partner
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8.2 Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungsentwicklung in den letzten Jahren zeigt einen positiven Trend.
Abbildung 18 Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Münster48
Im Dezember 2015 waren insgesamt 310.039 Einwohner in Münster gemeldet. Zwischen
2011 und 2015 gab es einen durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von ca. 4.215 Personen.
Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von ca. 1,47 Prozent.
Nachfolgende Abbildung zeigt die Prognose der Bevölkerung in der Stadt Münster bis 2040:
Abbildung 19 Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Münster49
Laut Prognose wächst die Bevölkerung bis 2040 absolut um ca. 12,68 Prozent.
48 http://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten.html#c36302 (30.01.2017)
49 Landesdatenbank NRW – Schlagworte: Bevölkerungsprognose Stadt Münster (30.01.2017)
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Unter den Annahmen, dass die Bevölkerungsentwicklung der Prognose entspricht und dass
die Zahl de r Taxigenehmigungen gleich bleibt, würde sich die Taxidichte geringfügig
zugunsten der Taxiunternehmer verbessern.
Abbildung 20 Entwicklung der Taxidichte bei angenommener Bevölkerungsentwicklung un d gleichbleibender Geneh-
migungszahl in der Stadt Münster
Der Bevölkerungsprognose folgend wird die Zahl der Einwohner je Taxi von 1.15 3 im Jahr
2015 auf 1.328 im Jahr 2040 steigen, sofern die Anzahl der Genehmigungen konstant gehal-
ten wird. Wächst die Bev ölkerung stärker als erwartet, wird sich dieser Effekt verstärken.
Tendenziell stehen daher immer mehr Personen je Taxi zur Verfügung.
Das anhaltende Bevölkerungswachstum spricht gegen eine Bedrohung des Gewerbes.
8.3 Kaufkraft
Die hier dargestellte Ka ufkraft beschreibt das verfügbare Einkommen von Personen (Nett o-
einkommen ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, inklusive empfangener Transfer-
leistungen).50 Die verfügbare Kaufkraft trifft damit eine Aussage über das vorhandene Au s-
gabenpotenzial der Bevölkerung, unter anderem auch für Taxibeförderungen.
Grundsätzlich darf angenommen werden, dass sich eine hohe Kaufkraft auch günstig auf
das Taxigewerbe auswirken kann. Allerdings darf dieses Kriterium nicht für sich allein b e-
trachtet werden, da das Ein kaufsverhalten der Bewohner in ihrer Region, das Ang ebot an
Einzelhandelsgeschäften, das Angebot des liniengebundenen ÖPNV und andere Kr iterien
(z.B. Mobilitätsgrad, Altersstruktur, Nähe zu Einkaufs - und Versorgungszentren) auf die Ver-
wendung der verfügbaren Kaufkraft einen Einfluss haben.
Der Kaufkraftindex für Deutschland beträgt 100 Prozent. Der Kaufkraftindex eines Landkre i-
ses bzw. einer Stadt sagt aus, wie hoch oder niedrig die lokale Kaufkraft im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt ist.
50 Michael Bauer Research GmbH, http://www.mb-research.de/marktdaten-deutschland/kaufkraft.html (30.01.2017)
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2015 Kaufkraft je Einwohner
in Euro/Jahr
Kaufkraftindex
je Einwohner
Deutschland 21.865 € 100,0
Nordrhein-Westfalen 21.850 € 99,7
Münster 23.191 € 106,7
Tabelle 5 Kaufkraft51
Die Kaufkraft in der Stadt Münster liegt mit 106,7 deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Kaufkraft je Einwohner zwischen 2011
und 2015:
Abbildung 21 Entwicklung der verfügbaren Kaufkraft je Einwohner in der Stadt Münster52
Die Kaufkraft je Einwohner steigt durchschnittlich um 343 Euro/Jahr bzw. um 1,59 Prozent
jährlich seit 2011.
Die Kaufkraft der Einwohner der Stadt Münster hat sich allerdings im Vergleich zum Bundes-
durchschnitt über den betrachte ten Zeitraum leicht verschlechtert, vo n einem Kaufkraftindex
von 108,3 im Jahr 2011 zu einem Wert von 106, 7 im Jahr 2015. Folglich steigt die Kaufkraft
in der Stadt Münster im Vergleich zum Bundesdurchschnitt geringfügig langsamer.
51 Michael Bauer Research GmbH
52 MB – Research Internationale Marktdaten, vgl.: http://www.mb-research.de/marktdaten-deutschland/kaufkraft.html
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Abbildung 22 Entwicklung des Kaufkraftindexes in der Stadt Münster im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt53
Nach den Erfahrungen des Gutachters gibt es keinen zwingenden Zusammenhang zwischen
dem vermuteten Einkommen des Fahrgastes und der Nutzung von Taxis.
Durch den Taxiverband wird die sinkende Bereitschaft der Bevölkerung zu Taxifahrten b e-
klagt. Diese Darstellungen können daher nur Indizien sein.
Die Kaufkraft und die Kaufkraftentwicklung sind Anzeichen gegen eine Bedrohung des
Gewerbes.
8.4 Ausstattung mit Pkw
Pkw-Dichte
Die beiden nachfolgenden Grafiken zeigen die Pkw -Dichte in der Stadt Münster und im
Vergleich mit anderen Städten im Bundesgebiet.
Die Pkw-Dichte je 1.000 Einwohner liegt mit gegenwärtig 456 Pkw deutlich unter dem La n-
desdurchschnitt von 539 Pkw je 1.000 Einwohner. Auch hieraus lassen sich nur bedingt
Rückschlüsse auf die Personenbeförderung mit dem Taxi oder Mietwagen ableiten.
53 MB – Research Internationale Marktdaten, vgl.: http://www.mb-research.de/marktdaten-deutschland/kaufkraft.html
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Abbildung 23 Pkw-Dichte in Pkw je 1.000 Einwohner54
Abbildung 24 Entwicklung der Pkw-Dichte in der Stadt Münster55
Aus der Pkw-Dichte werden gegenwärtig und zukünftig keine Anzeichen einer Bedr o-
hung des Gewerbes abgeleitet.
54 Kraftfahrt-Bundesamt http://www.kba.de/DE/Presse/Presseportal/FZ_Bestand/fz1_bestand_kfz_zulassungsbezirk_inhalt.html
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55 Kraftfahrt-Bundesamt http://www.kba.de/DE/Presse/Presseportal/FZ_Bestand/fz1_bestand_kfz_zulassungsbezirk_inhalt.html
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9. Beurteilung der Entwicklung der Ertrags - und Kostenlage unter Einbeziehung der
Einsatzzeit
9.1 Entwicklung von Umsätzen, Kosten und Gewinnen
Die n achfolgenden Abbildungen zeigen die wirtschaftliche Situation im Gewerbe auf
Grundlage der ausgewerteten betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Taxiu nternehmen.
Dargestellt werden die ermittelte Entwicklung der gesa mten Nettou msätze, -kosten und -
gewinne.
Abbildung 25 Gesamtnettoeinnahmen aus Taxiverkehr je Genehmigung und Jahr insgesamt für alle auswertbaren Ta-
xibetriebe in der Stadt Münster
Die Entwicklung zeigt, dass ein Taxi (einschließlich ein gegebenenfalls im Taxiunternehmen
vorhandener Mietwagen) im Erhebungszeitraum zwischen 62.200 und 67.800 Euro im Jahr
erwirtschaftet. Das entspricht einem moderaten Anstieg um ca. 2,11 Prozent pro Jahr zw i-
schen 2011 und 2015. Im Durchschnitt liegt der absolute Zuwachs bei 1.272,2 Euro im Jahr.
Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Umsatz 2014 und 2015 um jeweils mehr als vier Pr o-
zent gesteigert werden.
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Abbildung 26 Nettogewinne bzw. -überschüsse aus Personenbeförderung je Genehmigung aller untersuchten Taxib e-
triebe in der Stadt Münster
Die jährlichen Gewinne pro Taxi liegen im Erhebungszeitraum zwischen 11.700 und 18.300
Euro. Auffällig ist, dass zwischen 2011 und 2013 durchschnittlich recht stabile und moderat
wachsende Gewinne um ca. 12.000 Euro erzielt wurden. Das durchschnittliche jährliche
Wachstum betrug in diesem Zeitraum ca. drei P rozent. Deutliche Anstiege wurden 2014 und
2015 (nach der Erhöhung des Tarifs um 18 Prozent) erzielt. Die jährlichen Zuwachsraten
betrugen 17,7 bzw. 24,1 Prozent. Vermutlich spielt hierbei auch der schwache Dieselpreis
eine Rolle.
Insgesamt entwickeln sich d ie Gewinne pro Genehmigung positiv, verblei ben allerdings
immer noch auf einem unzureichenden Niveau.
Abbildung 27 Durchschnittliche Nettoergebnisse bzw. -überschüsse je Taxibetrieb pro Jahr in der Stadt Münster
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Die Entwicklung der Gewinne/Überschüsse je Betrieb ähnelt sehr dem Verlauf der Gewi n-
ne/Überschüsse je Genehmigung.
Im Gegensatz zu den Gewinnen pro Genehmigung, wuchsen die Gewinne auf Betriebseb e-
ne im Zeitraum 2011 bis 2013 langsamer (durchschnittlich um 1,1 Prozent pro Jahr). 2014
und 2015 konnten aber deutliche Gewinnzuwächse (10,8 bzw. 18,5 Prozent im Jahresve r-
gleich) erzielt werden. Betrachtet man den gesamten Beobachtungszeitraum, so lässt sich
ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 9,62 Prozent ableiten. Insgesamt k ann fest-
gehalten werden, dass die Gewinne auf Betriebsebene in den Jahren 2014 und 2015 deu t-
lich gestiegen sind, zuletzt auf ca. 27. 120 Euro. Dieser Gewinn ist allerdings nach wie vor
unzureichend.
Die nicht ausreichenden durchschnittlichen Gewinne pro B etrieb ergeben sich auch durch
die Struktur des Taxigewerbes in der Stadt Münster. Abbildung 28 zeigt die durchschnittliche
Unternehmensgröße des Taxigewerbes in der Stadt Münster. Diese Abbildung basiert auf
Auskünften der zuständigen Behörde von April 2016 . 81 Prozent aller Unternehmer besitzen
nur eine, sieben Prozent zwei u nd zwölf Prozent der Unternehmer mehr als zwei Taxig e-
nehmigungen (maximal neun Taxigenehmigungen). Damit ergibt sich eine durchsc hnittliche
Betriebsgröße von 1,53 Taxis pro Unternehmen.
Von den Taxiunternehmern werden zusätzlich zu den Taxis 57 Mietwagen eingesetzt, wobei
ein Unternehmer – der nicht ausgewertet wurde – alleine 23 Mietwagen betreibt. Verteilt man
die 34 Mietwagen auf die verbleibenden 175 Unternehmen, so ergibt sich eine rechnerische
Größe von 0,19 Mietwagen pro Taxiunternehmen in der Stadt Münster. Bei rechnerisch
durchschnittlich 1,53 Taxis pro Taxiunternehmen spielen die von Taxiunternehmern betri e-
benen Mietwagen daher nur eine vernachlässigbare Rolle.
Abbildung 28 Durchschnittliche Unternehmensgröße im Taxigewerbe in der Stadt Münster - Stand April 2016
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Der Gewinnzuwachs im Untersuchungszeitraum betrug:
bei Gewinnen je Genehmigung durchschnittlich 17,07 Prozent,
bei Gewinnen je Betrieb durchschnittlich 9,62 Prozent.
Der kontinuierliche Anstieg der Gewinne kann als sehr positiv bewertet werden.
Die durchschnittliche Gewinnhöhe liegt aber auf einem nicht ausreichenden Niveau.
Von diesen Gewinnen müssen die Unternehme r, sofern nicht Freibeträge wirken,
Einkommen- und Gewerbesteuer abführen, Rücklagen für das Gewerbe bilden, unternehme-
rische Risiken tragen, ihren privaten Lebensunterhalt, ihre laufende Sozialvers icherung und
die Altersvorsorge abdecken.
Der Gewinn entspricht Arbeitgeberlohnkosten für die eigene Fahrtätigkeit sowie für den
Unternehmerlohn. Die Unternehmer selbst erzielen damit Einkünfte im Niedriglohnsektor.
Betrachtet werden nachfolgend die Einnahmen- und Kostenentwicklung:
Abbildung 29 Erträge und Kosten je Genehmigung und Jahr in der Stadt Münster
Die Einnahmen veränderten sich im Untersuchungszeitraum durchschnittlich jährlich:
je Genehmigung um 2,11 Prozent,
je Betrieb jährlich um -1,59 Prozent.
Die Kosten sanken im Untersuchungszeitraum durchschnittlich jährlich:
je Genehmigung um 0,56 Prozent,
je Betrieb jährlich um 3,70 Prozent.
Die Summe der Nettokosten (blau) je Genehmigung verb leibt im Beobachtungszeitraum ver-
gleichsweise stabil bei ca. 50.200 Euro pro Jahr und ist tendenziell leicht rückläufig . Im Zeit-
raum 2011 bis 2013 verblieben die Nettoumsätze (rot) ebenfalls stabil bei ca. 62.600 Euro. In
den Jahren 2014 und 2015 konnten deutliche Ertragssteigerungen verzeichnet werden.
Der plateauartige Verlauf der Nettokosten entspricht nicht der realen Kostenentwicklung und
kann daher nur durch übermäßige Einsparungen erzielt werden.
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In einkommensschwachen Jahren müssen überproportion al Kosten gespart werden. Das ist
im Taxigewerbe sehr schwierig, da ca. 7 5 Prozent der Gesamtkosten lei stungsunabhängige
Kosten, sogenannte Fixkosten, sind (siehe Abbildung 30).
Abbildung 30 Kostenstruktur nach leistungsunabhängigen und leistungsabhängigen Kosten
Die betriebswirtschaftliche Situation, insbesondere die trotz deutlichen Steigerungen
unzureichenden Gewinne, die bedenkliche flache Kostenentwick lung sowie die nur
moderat wachsenden Umsätze , lassen stark auf eine gegenwärtige und künftige B e-
drohung des Gewerbes schließen.
9.2 Kostenentwicklung
Es muss berücksichtigt werden, dass es in den zurückliegenden Jahren starke Kostensteige-
rungen gegeben hat, so zum Beispiel bei:
1. Personalkosten (Mindestlohn),
2. Reparaturleistungen und Ersatzteilen,
3. Versicherungen und
4. allgemeinen Verwaltungskosten.
Aus den Jahresabsch lüssen der Unternehmen in der Stadt Münster sind Kostensenkungen
je Genehmigung von 2011 bis 2015 in Höhe von durchschnittlich 0,56 Prozent jährlich ermit-
telt worden. Diese kontinuierliche Abnahme widerspricht den Erfahrungen des Gutachters.
Da reale Preissteigerungen im Erhebungszeitraum aufgetreten sind, ist der Rückgang der
Kosten in der Stadt Münster nur durch extremes Sparen zu erklären. Dies hat einen Kosten-
stau zur Folge, da die Unternehmer notwendige Reparaturen und andere Investitionen ve r-
schieben und mehr als sonst in Eigenleistung erledigen. Hier sieht der Gutachter ernste A n-
zeichen für eine Bedrohung des Gewerbes.
Aus dem nachhaltigen Kostenstau wird eine bestehende und künftige Bedrohung a b-
geleitet.
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9.3 Lohnkosten und Mindestlohn
Ein derartiger Kostenstau führt auch dazu, dass das Gewerbe insbesondere bei den Loh n-
kosten nicht dem Ma rkttrend folgen kann und das Lohnniveau im Taxi - und Mietwagenge-
werbe zu den schlechtesten in der deutschen Wirtschaft zählt. Dies führt nach marktwir t-
schaftlichen Mechanismen dazu, dass sich die Motivation des Fahrpersonals erheblich ve r-
schlechtern kann. Das kann im Service, in der Höflichkeit, in der Kommunikationsfähigkeit
und in de n fahrerischen Qualität en (Unfallgeschehen) zum Ausdruck kommen (vergleiche
Abschnitt 12.3, Anmerkungen der Unternehmer) . Dies entspricht auch den Erfahrungen des
Gutachters.
Die Unternehmer selbst haben für das Jahr 2014 die Durchschnittslöhne ihrer Mitarbeiter mit
4,90 bis 14,00 Euro/Stunde angegeben. Daraus ergeben sich im Durchschnitt 7,49 Eu-
ro/Stunde.
Das heißt, 2015 waren Lohnsteigerungen von durchschnittlich 13,5 Prozent erforderlich. Im
Erhebungsbogen berichten die Unternehmer von einem durchschnittlichen Stundenlohn von
8,67 Euro (die Spanne liegt jetzt zwischen 8,50 und 14,00 Euro/Stunde).
Aus der Auswertung der Jahresabschlüsse der Unternehmer lässt sich eine Stei gerung der
Personalkosten von 2014 auf 2015 um 4,7 Prozent ableiten.
Oft erhielten Taxifahrer in der Vergangenheit steuerfreie und sozialversicherungsfreie Z u-
schläge (z.B. Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge, Reisekosten) , die jetzt zur Erre i-
chung des Mindestlohn s in Lohn umgewandelt werden und demzufolge auch lohnsteue r-
pflichtig und sozialversicherungspflichtig werden. Das bedeutet, dass der Fahrer gegebenen-
falls netto jetzt weniger erhält als vorher. Um den Nettoverlust beim Fahrer aufzufangen, sind
vom Unternehmer weitere zusätzliche Lohnkosten einzuplanen.
Wie das Gewerbe den gesetzlichen Mindestlohn 2017 auffangen wird, bleibt abzuwarten.
Entweder erfolgt dies über steigende Tarife, die Einschränkung des Bereithaltens der Taxis
oder über weitere steigende Selbstausbeutung der Unternehmer . Skeptiker von Tarif erhö-
hungen befürchten einen Rückgang der Beförderungsanzahl. In telefonisch und im Erh e-
bungsbogen durchgeführten Befragungen bei Unternehmern aus der Stadt Münster zum Ta-
rif aus dem Jahr 2015 und in anderen eigenen Gutachten untersuchten Fällen, haben Tari f-
erhöhungen nur zu einem moderaten Rückgang der nachgefragten Anzahl der Aufträge ge-
führt. Die Unternehmer aus Münster wurden im Erhebungsbogen b efragt, wie sich ihre Au f-
tragszahlen und der Umsatz nach der letzten Tariferhöhung (Januar 2015) entwickelt haben.
Die Unternehmer gaben an, dass sich die Anzahl der Aufträge durch die Tariferhöhung im
Januar 2015 um durc hschnittlich 6,4 Prozent verringert hat. Gleichzeitig sind die Umsätze
aber – trotz des Auftragsrückgangs – um 3,1 Prozent gestiegen.
Die Münsteraner Taxiunternehmer wurden im Erhebungsbogen auch nach den jährlich
durchgeführten Aufträgen pro Genehmigung befragt (vergleich e Abbildung 3). Werte t man
basierend auf diesen Angaben den Auftragsrückgang von 2014 auf 2015 aus, so ergibt sich
ein Rückgang von ca. 2,4 Prozent. Daher lag der reale Auftragsrückgang durch die Tarife r-
höhung vermutlich niedriger als 6,4 Prozent.
Der Deutsche Taxi - und Mietw agenverband e.V. (BZP) berichtet in seinem aktuellen G e-
schäftsbericht von einem starken Zurückfahren des Taxia ngebots, insbesondere in nachfr a-
geschwachen Zeiten, um die Auswirkungen des Mindestlohns aufzufangen. 56 Dieses Verhal-
56 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016. S. 18
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ten des Gewerbes kann auch für die Stadt Münster ansatzweise nachgewiesen werden und
wird im Abschnitt 9.5 näher erläutert.
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat und wird weiter zu einer wirtschaft-
lichen Belastung und damit zu leichten Anzeichen der Bedrohung der Funktionsfähig-
keit des Taxigewerbes führen.
9.4 Gewinne bzw. Überschüsse im Taxigewerbe der Stadt Münster insgesamt
Zur Entwicklung der Gewinne je Genehmigung bzw. je Betrieb vergleiche die Abbildungen 26
und 27 im Kapitel 9.1.
Nachfolgend eine Betrachtung der Gewinnstruktur des Gewerbes:
Abbildung 31 Gewinn- bzw. Überschussstruktur je Taxibetrieb in Euro pro Jahr in der Stadt Münster
In dieser Grafik werden die Verluste und Gewinne bis zu 9.600 Euro (der vom Gutachter a n-
genommene Unternehmerlohn für die Altersvorsorge, das unternehmerische Risiko, Rüc k-
stellungen, etc.), Gewinne zwischen 9.600 und 46.300 Euro (der vom Gutach ter angenom-
mene Unternehmerlohn zuzüglich der Vergütung für eine Tätigkeit im Unternehmen von 60
Stunden pro Woche auf Basis des Mindestlohns) und Gewinne von mehr als 46.300 Euro
dargestellt.
Die Gewinn- bzw. Überschussstruktur aller untersuchten Betrieb e zeigt, gemittelt über den
Erhebungszeitraum des aktuellen Gutachtens von 2011 bis 2015, folgendes Bild:
ca. 3,61 Prozent (zwischen 2,34 Prozent im Jahr 2015 sowie 6,10 Prozent im Jahr
2011) der Betriebe verzeichnen Verluste,
ca. 9,64 Prozent (zwischen 5,47 Prozent i m Jahr 2015 und 13,41 Prozent im Jahr
2011) der Unternehmen erwirtschaften Gewinne unterhalb von 9.600 Euro und sind
nicht in der Lage, mindestens die Vorsorge abzusichern,
ca. 80,73 Prozent (zwischen 74,39 Prozent im Jahr 2011 und 83,33 Prozent im Jahr
2012) der Unternehmen erwirtschaften Gewinne zwischen 9.600 und 46.300 Euro,
ca. 6,02 Prozent (zwischen 3,13 Prozent im Jahr 2013 und 10,94 Prozent in den Jah-
ren 2012 und 201 5) der Unternehmen erwirtschaften ausreichende Gewinne von
mehr als 46.300 Euro.
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Nur auskömmliche Gewinne pro Jahr und Betrieb ermöglichen die geordnete Führung e ines
Unternehmens. Bei den Gewinnen handelt es sich vergleichbar um Arbeitgeberlohnko sten,
das heißt Jahresgehalt zuzüglich Arbeitgebersozialversicherungsaufwendungen, mit dem
neben Steuern und Sozialvorsorge auch das gesamte unternehmerische Risiko und die En t-
wicklung des Betriebes abzudecken sind.
Bezüglich der Auskömmlichkeit der Gewinne verweist der Gutachter auf § 39 Abs. 2 und §
51 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 3 P BefG. Danach müssen Beförderungsentgelte auch im Tax i-
verkehr so festgesetzt sein, dass sie zumindest kostendeckend sind. Das schließt einen an-
gemessener Unternehmerlohn mit ein.
Dazu berücksichtigt der Gutachter als auskömmlichen Gewinn den gesetzlichen Mindestlohn
in einer Vollbeschäftigung mit 8,84 Euro/Stunde sowie zusätzlich einen angemessenen U n-
ternehmerlohn in Höhe der Vorsorge. Daraus resultiert ein auskömmlicher Ja hresgewinn pro
Genehmigung von ca. 46.300 im Jahr. Das wurde in der Vergangenheit durchschnittlich nur
von 6,02 Prozent der Unternehmen erreicht!
Wird nur der vom Gutachter als angemessen eingeschätzte Unternehmerlohn in Höhe von
mindestens 9.600 Euro als wesentliches Element der Auskömmlichkeit berücksichtigt , so
waren mindestens 13,25 Prozent ( 7,81 Prozent bis 19,51 Prozent) der Unternehme r von
2011 bis 2015 mit Gewinnen unterhalb von 9.600 Euro nicht in der Lage, eine ausreichende
Vorsorge zu gewährleisten. Vergleiche hierzu auch Kapitel 11.5.
Die Unternehmen in der Stadt Münster sind aufgrund der geringen Fahrzeuganzahl pro B e-
trieb nicht in der Lage, die unzureichende Ertragslage pro G enehmigung auszugleichen und
auf Betriebsebene auskömmliche Gewinne zu erzielen (vergleiche Ausführungen zur durch-
schnittlichen Betriebsgröße in Abschnit t 9.1) . 13,25 Prozent der Unternehmer sind nicht in
der Lage, eine ausreichende Altersvorsorge aus den Gewinnen ihrer Unternehmen aufz u-
bauen. 93,98 Prozent aller Unternehmer erzielen keinen für den Aufwand ihrer Tätigkeit a n-
gemessenen Gewinn.
Daher werde n aus der Gewinnlage starke Anzeichen für eine gegenwärtige und z u-
künftige Gefährdung des Gewerbes abgeleitet.
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9.5 Einsatzzeit der Fahrzeuge und der Unternehmer
Nach § 13 Abs. 4 PBefG ist die wirtschaftliche Lage im Kontext zu den Einsatzbedingungen
zu betrachten.
Abbildung 32 Durchschnittliche tägliche Einsatz- und Arbeitszeit eines Taxiunternehmers in der Stadt Münster
Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit des Unternehmers geben diese mit 16,4 Stunden
an. Das ist branchenüblich. 2015 konnte im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang der
Einsatzzeit auf 16,3 Stunden verzeichnet werden. Erhoben wurde die tägliche, nicht die
werktägliche Arbeitszeit!
Daraus resultiert eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 114,8 Stunden für den
Unternehmer. Dessen Arbeitsbelastung blieb im Zeitraum 2011 bis 2015 (alter und neuer
Erhebungszeitraum) vergleichsweise stabil.
Die befragten Unternehmer gaben an, dass die Taxifahrer für die Durchführu ng eines Beför-
derungsauftrages tagsüber im Durchschnitt 38,89 Minuten benötigen und danach ca. 49,2
Minuten auf den nächsten Auftrag warten müssen. Nachts ergibt sich nach den Angaben der
Unternehmer eine minimal höhere Auftragsdurchführungs - (40,67 Minute n) und Wartezeit
(55,79 Minuten) Das folgende Diagramm zeigt die durchschnittliche zeitliche Struktur der
Auftragsabwicklung in Prozent.
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Abbildung 33 Zeitliche Struktur der Auftragsabwicklung in Prozent
Der prozentual größte Anteil entfällt mit 47,5 Prozent tagsüber auf die Wartezeit nach dem
vorherigen Auftrag (53,6 Prozent nachts), gefolgt von der Besetztfahrt mit 16,7 Prozent (14
Prozent nachts) und der Leerfahrt zum Taxihalteplatz bzw. zum Betriebssitz mit 13,1 Prozent
(11,8 Prozent nachts). Weitere Teilaspekte des Beförderungsauftrags, wie die Anfahrt zum
Kunden, die Zeit für den Einstieg und die Verladung des Gepäcks, die Wartezeit während
des Auftrags und das Ausstellen der Quittung , summieren sich auf 22,7 Prozent der Au f-
tragszeit (20,6 Prozent nachts).
Abbildung 34 Durchschnittliche jährliche Fahrleistung eines Taxis in der Stadt Münster
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Die Fahrleistung eine s Taxis beträgt im Erhebungszeitraum 2012 bis 2015 durchschnittlich
ca. 61.819 Kilometer pro Jahr. Sie ist seit 2013 tendenziell rückläufig. Der Anteil der Kilome-
ter mit Fahrgast, das heißt, der Anteil, bei dem die Unternehmer Umsätze erzielen, b eträgt
im Zeitraum 2012 bis 2015 im Durchschnitt 46,73 Prozent.
Der Anteil von Leerkilometern zuzüglich sonstiger Kilometer beträgt durchschnittlich 53,27
Prozent der Gesamtfahrleistung und ist in dieser Höhe üblich. Auch Fahrten ohne Fahrgast
muss der Taxitarif mit abdecken, damit die Funktionsfähigkeit gegeben ist.
Für die Kostenkalkulation 2016 und die Folgejahre wird von einer durchschnittlichen Gesamt-
fahrleistung von 61.819 Kilometern ausgegangen.
Abbildung 35 Durchschnittliche tägliche Einsatzstunden der Taxis pro Einsatztag in der Stadt Münster
Die angegebene durchschnittliche tägliche Einsatzzeit der Tax is beläuft sich im Erhebung s-
zeitraum auf durchschnittlich 16,9 Stunden pro Einsatztag (neun Stunden tagsüber und 7,9
Stunden nachts). Die Einsatzdauer ist im Zeitraum 2012 bis 2014 vergleichsweise stabil ge-
blieben (durchschnittlich 17,0 Stunden), allerdings im Jahr 2015 auf 16,7 Stunden zurückge-
gangen.
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Abbildung 36 Durchschnittliche Anzahl der Einsatztage der Taxis pro Jahr in der Stadt Münster
Die Zahl der Einsatztage der Tax is pro Jahr geben die Unternehmer im Erhebungszeitraum
2012 bis 2015 mit 241 Tagen an. An durchschnittlich 158 Tagen wurde das Taxi auch in der
Nacht eingesetzt. Dies ist in dieser Höhe in vergleichbaren Städten nicht unüblich. Die Zahl
der Einsatztage und -nächte ist seit 2012 leicht rückläufig. Die Anzahl der Einsatztage hat
sich von 244 im Jahr 2012 auf 234 im Jahr 2015 reduziert. Ein ähnliche Verringerung kann
bei den Einsatznächten beobachtet werden: 165 Einsatznächte im Jahr 2012 zu 152 im Jahr
2015.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) stellt in seinem aktuellen Geschäft s-
bericht folgendes fest: „In Großstädten fielen die Verkürzungen der Bereithaltungszeit wegen
der Überbesetzung des Taxigewerbes nicht gravierend auf, in län dlichen Bezirken jedoch ist
die Taxiverfügbarkeit geringer als in der Vergangenheit“ 57. Diese Aussage stimmte mit den
Erfahrungen des Gutachters überein und kann auch für Münster bestätigt werden.
Anzeichen für e ine Bedrohung des Gewerbes aus den Einsatzzeiten allein sind g e-
genwärtig nicht gegeben. Aufgrund der aufgezeigten Tendenzen im Jahr 2015 ist a l-
lerdings eine zukünftige Bedrohung möglich.
9.6 Unternehmerische Vorausplanung
144 Unternehmer (86 Prozent) gaben im Erhebungsbogen an, dass sie ihren Taxibetrieb wie
bisher f ortführen möchten, 14 Unternehmer (acht Prozent) beabsichtigen eine Erweiterung
des Betriebes, vier (zwei Prozent) wollen ihn verkleinern. Zum Zeitpunkt der Befragung plan-
ten sechs der befragten Unternehmer (vier Prozent), ihren Betrieb stilllegen. Lediglich zwei
planen dies aus Altersgründen . Drei Unternehmer gaben konkret wirtschaftliche Grü nde für
die geplante Stilllegung ihres Betriebs an. Ein Unternehmer bekla gt Probleme, qualifizierte
57 Deutscher Taxi- und Mietwagenverein e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2015/2016 S. 48
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Arbeitskräfte zu finden und beanstandet, dass der durch die Betriebsführung entst ehende
Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Ein Unternehmer vermerkte im Erhebungsbogen, dass er davon ausgeht, beim Verkauf se i-
nes Betriebs einen Erlös von ca. 4.000 Euro je Genehmigung zu erzielen.
Eine übergroße Mehrheit der Taxiunternehmer will den Betrieb fortführen.
Eine spezielle Ursachenermittlung, warum die Mehrzahl der Taxiunternehmer der Stadt
Münster ihren Betrieb trotz unzure ichender betriebswirtschaftlicher Lage fortführen, ist nicht
erfolgt. Aus anderen eigenen Gutachten ist bekannt, dass oft Alternativlosigkeit zum Taxibet-
rieb die Ursache ist.
Abbildung 37 Planungen zur Unternehmensfortführung durch die Unternehmer in der Stadt Münster
Aus der unternehmerischen Vorausplanung sind keine Anzeichen für eine gegenwär-
tige und zukünftige Bedrohung des Gewerbes abzuleiten.
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9.7 Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter
Einbeziehung der Einsatzzeit
Die Umsätze pro Genehmigung sind im Beobachtungszeitraum leicht gestiegen, auf B e-
triebsebene allerdings rückläufig. Die stabile Entwicklung interpretiert der Gutachter als A n-
zeichen eines Kostenstaus und massiver Einsparung auf Seiten der Unternehmer, da allg e-
mein steigende Kosten (Beispiel Mindestlohn) eine stabile Kostenentwicklung bei den Tax i-
unternehmern als unplausibel erscheinen lassen. Die Gewinne haben sich sowohl je Ge-
nehmigung als auch auf Betriebsebene in den Jahren 2014 und 2015 positiv entwickelt, ve r-
bleiben aber auf einem sehr unzureichenden Niveau - lediglich 6,0 Prozent aller Unterne h-
mer erwirtschaften einen für ihre Tätigkeit angemessenen Gewinn. Die geringe Betriebsgr ö-
ße des Münsteraner Taxigewerbes (durchschnittlich 1,53 Taxis und 0,19 Mietwagen pro T a-
xibetrieb) erklärt die unzureichende Akkumulation von Gewinnen pro Genehmigung auf B e-
triebsebene.
Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat zu einem Anstieg der Personalkosten von
ca. 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr geführt. Dieser Kostenanstieg wurde durch Einsp a-
rungen an anderer Stelle kompensiert. Da zahlreiche Unternehmer keine Mitarbeiter b e-
schäftigen, ist das Gewerbe allerdings auch stark unterschiedlich von den Auswirkungen des
Mindestlohns betroffen.
Die Einsatzzeit zur Erzielung dieser unzureichenden Überschüsse bzw. Gewinne ist sehr
hoch.
Starke Anzeichen für eine gegenwärtig und zukünftig starke Bedrohung des Gewerbes
leitet der Gutachter bezüglich der unzureichenden Gewinnsituation, de r massiven
Kosteneinsparungsbemühungen der Münsteraner Unternehmer und der seit 2015 te n-
denziell leicht rückläufigen Bereithaltung (Einsatzzeit nach § 13 PBefG) bei gleichzeitig
hohen Einsatzzeiten ab.
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10. Geschäftsaufgaben im Auswertungszeitraum
Durch die zuständige Verwaltung der Stadt Münster werden folgende Gründe für Betrieb s-
übertragungen angegeben:
Jahr
wirtschaft-
liche
Gründe
Alters-
gründe
Tod bzw.
Krankheit
Änderung
der Rechts-
form
Übertragung
an Nachfo l-
ger
persönliche
Gründe
Anzahl
der Au f-
gaben
gesamt
2011 2 2 1 5
2012 2 2 2 6
2013 4 2 2 8
2014 4 1 5
2015 3 2 5
Summe 15 4 6 0 1 3 29
Anteil 52% 14% 21% 0% 3% 10% 100%
Tabelle 6 Geschäftsaufgaben bzw. Geschäftsübertragungen 2011 bis 2015 in der Stadt Münster
Tabelle sechs zeigt, dass es zwischen 2011 und 2015 in fünfzehn Fällen zu Geschäftsauf-
gaben aus wirts chaftlichen Gründen kam . Dies entspricht 52 Prozent aller Geschäftsaufg a-
ben im beobachteten Zeitraum und ist ein vergleichsweise sehr hoher Anteil!
Weitere wichtige Gründe für Geschäftsaufgaben waren Tod bzw. Krankheit (21 Prozent) s o-
wie Altersgründe (14 Prozent). Persönliche Gründe bzw. eine Übertragung an den Nachfo l-
ger spielten mit zehn bzw. drei Prozent eine eher untergeordnete Rolle.
Nach Auskunft der zuständigen Behörde vom Dezember 2016 wird sich die ohnehin hohe
Quote an Geschäftsaufgaben aus wirtschaftlichen Gründen durch die Verpachtung von nicht
mehr benötigten Konzessionen weiter erhöht.
Aus der vergleichsweise hohen Rückgabe von Genehmigungen in der Vergangenheit
lassen sich starke Anzeichen für eine gegenwärtige und zukünftige Bedrohung für das
Gewerbe ableiten.
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11. Sonstige untersuchte Kriterien
11.1 Wartezeiten zwischen Auftragserteilung und Einstieg des Fahrgastes
Die Wartezeit ist die Zeit, die ein Kunde von der Auftragserteilung bis zum Eintreffen des
Fahrzeuges durchschnittlich wartet.
Durch die Unternehmer werden folgende Wartezeiten eingeschätzt (in Prozent):
Abbildung 38 Wartezeiten der Kunden zwischen Auftragserteilung und Einstieg des Fahrgastes in der Stadt Münster
Die Wartezeiten der Kunden haben sich im Beobachtungszeitraum (Zeitpunkte 201 4 und
2015) nur unwesentlich verändert. So lag die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde auf ein b e-
stelltes Taxi weniger als 15 Minuten warten muss te in den Jahren 2014 und 2015 bei 9 1
Prozent.
Die Wartezeiten entsprechen denen vergleichbarer Städte.
Anzeichen für e ine gegenwärtige oder zukünftige Bedrohung des Taxigewerbes wer-
den aus den Wartezeiten noch nicht abgeleitet.
11.2 Wartelisten
Für die Stadt Münster wird eine Warteliste unterteilt nach bevorzugten und Regelbewerbern
geführt. Eine Unterteilung nach Alt - und Neubewerbern wird von Seiten der Behörde nicht
vorgenommen.
Die Warteliste umfasst insgesamt 275 Bewerber. Hierbei entfallen die ersten 25 Plätze auf
bevorzugte Bewerber (Schwe rbehindertenstatus). Der älteste Eintrag bei den bevorzugten
Bewerbern ist vom 06. März 1992 und der jüngste vom 25. Oktober 2016. Insgesamt gibt es
250 Regelbewerber. Der älteste Eintrag ist vom 20. Febr uar 1970 und der jüngste vom 22.
Dezember 2016. In 18 Fällen kam es , aufgrund der Erteilung von einer oder mehr Genehm i-
gungen, zu einer zeitlichen Zurücksetzung der Bewerber auf der Warteliste.
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Inwiefern alle Einträge auf der Warteliste noch aktuell sind und ob die Unternehmer im Zute i-
lungsfall eine (weitere) Genehmigung annehmen , bleibt zu hinterfragen. Vergleich e hierzu
auch die eher al s abwartend zu bezeichnende unternehmerische Vorausplanung der Unte r-
nehmer (Abschnitt 9.6).
Der Gutachter hat einen Abgleich der Daten auf der Warteliste mit den von der Behörde zur
Verfügung gestellten aktuellen Unternehmerdaten vorgenommen. Hierbei erga b sich ein An-
teil von 66 Altbewerbern (ca. 24 Prozent der Bewerber). Aufgrund der fehlenden Nachprü f-
barkeit der Aktualität der Warteliste kann dies allerdings nur einen Schätzwert darstellen.
Nichtsdestotrotz entspricht der ermittelte Anteil der Altbewerbe r den Erfahrungen des Gu t-
achters.
Abbildung 39 zeigt die Altersverteilung der Wartelisten einträge. Bevorzugte und Regel -
bewerber wurden gleichermaßen berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich ein durchschnittliches
Eintragsalter von 17,44 Jahren zum 30. Januar 2017. 41 Einträge (14,9 Prozent) sind jünger
als fünf Jahre. Der Großteil der Einträge (64 Einträge bzw. 23,3 Prozent) sind zwischen 15
und 20 Jahre alt. 21 Einträge (9,1 Prozent) sind älter als 30 Jahre.
Abbildung 39 Alter der Einträge in der Warteliste der Stadt Münster58
Der mit anderen Gutachten vergleichbare Anteil der Altunternehmer von ca. einem Viertel
spricht zunächst gegen eine Bedrohung des Gew erbes. Wird allerdings zudem auch das
Durchschnittsalter der Wartelisteneinträge berücksichtigt , so bleibt fraglich, inwiefern alle
aufgeführten Unternehmer noch Interesse an einer weiteren Genehmigung haben.
Der Stadt Münster wird empfohlen, die Wartelisten zu aktualisieren.
Anzeichen für e ine gegenwärtige oder zukünftige Bedrohung der Funktionsfähigkeit
des Gewerbes werden aus der Warteliste nicht abgeleitet.
58 Angaben der zuständigen Behörde Stand Januar 2017
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11.3 Ergebnisse der Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft
Die Angaben der Unternehmer wurden ausgewertet und ergeben folgendes Bild:
Abbildung 40 Ergebnisse der Hauptuntersuchung (HU) nach StVZO und BOKraft in der Stadt Münster
Der technische Zustand der Fahrzeuge ist bedenklich. Der Anteil der Fahrzeuge, die erhebli-
che Mängel aufwiesen bzw. bei denen eine Nachuntersuchung oder Wiedervorstellung no t-
wendig war, liegt bei durchschnittlich 12,9 Prozent. Dies ist ein im Vergleich zu anderen Gut-
achten sehr hoher Wert.
Leichte Anzeichen für eine Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes sind hier
erkennbar.
11.4 Zahlungsverpflichtungen
Gegenüber den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern bzw. dem Finanzamt bestanden in
fünf Fällen längerfristige Zahlungsverpflichtungen (Antwort erfolgte hierzu durch 158 Unter-
nehmer). Drei Unternehmer machten Angaben zur Höhe der Rückstände (vornehmlich beim
Finanzamt). Die Spanne liegt hier zwischen 122 und 2.500 Euro.
Das Vorliegen von Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder
den Finanzämtern ist nach der Erfahrung des Gutachters untypisch und auffällig. Aufgrund
der Größe des Münsteraner Taxigewerbes ergibt sich ein prozentualer Anteil von ca. 3,2
Prozent der Unternehmer, die Zahlungsverpflichtungen haben.
Anzeichen für e ine Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes sind hier noch
nicht erkennbar.
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11.5 Monatliche Vorsorgeaufwendungen
Die monatlichen Vorsorgeaufwendungen aller Taxiunternehmer aus verfügbarem G e-
winn/Überschuss nach Steuern für Krankenversicherun g, Altersvorsorge, Pflege -
versicherung und Unfall betrugen pro Betrieb durchschnittlich 430,58 Euro im Jahr 2012 und
491,43 Euro im Jahr 2015.
Diese Werte sind in Abbildung 41 wiedergegeben. Es ergibt sich ein rec hnerischer Anstieg
von ca. 4,7 Prozent pro Jahr . Trotzdem verbleibt das Vorsorgeniveau, insbesondere für die
Altersvorsorge, auf einem vollkommen unzureichenden Niveau und spricht stark gegen eine
auskömmliche Ertragslage des Münsteraner Taxigewerbes.
Abbildung 41 Monatliche Gesamtausgaben für Vorsorge insgesamt und für Altersvorsorge im Taxigewerbe
Auffällig und bedenklich ist, dass trotz gestiegener Vorsorgeaufwendungen die ohnehin sehr
geringen A usgaben für Altersvorsorge, z.B. Einzahlungen in die Rentenversicherung oder
eine kapitalge bundene Lebensversicherung, rückläufig sind. Die Aufwendungen für die A l-
tersvorsorge sind im Untersuchungszeitraum von durchschnittlich 61,99 Euro im Jahr 201 2
auf 60,76 Euro im Jahr 2015 zurückgegangen.
Dies entspricht für 2012 und 2015 der Arbeitnehmer- plus Arbeitgebervorsorge für einen Ge-
haltsempfänger mit ca. 330 Euro/Monat. Ein angestellter Mitarbeiter in Vollzeit bei Zahlung
des Mindestlohns erhält monatlich c a. 1.480 Euro brutto, seine Altersvorsorge (Arbeitne h-
mer- und Arbeitgeberanteil) beträgt monatlich ca. 280 Euro. Das heißt, dass die Unterne h-
mer in der Altersvorsorge deutlich unterhalb des Niveaus von Mindestlohnempfängern liegen
und damit stark unterversorgt sind.
Zu berücksichtigen ist weit erhin, dass die Ausgaben für die Altersvorsorge insgesamt sehr
stark zwischen den Unternehmern variieren: Eine Spanne zwischen null und 500 Euro/Monat
im Jahr 2012 sowie zwi schen null und 600 Euro/Monat im Jahr 2015 konnte verzeichnet
werden.
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Für das Jahr 2012 machten 99 Unternehmer Angaben zu ihren Vorsorgeleistungen. Davon
investierten lediglich 37 Unternehmer überhaupt in die Altersvorsorge (Beitrag größer null
Euro). Sechs Unternehmer (ein Anteil von sechs Proz ent) investierten mehr als 280 Euro in
ihre Altersvorsorge, was dem aktuellen Niveau eines in Vollzeit beschäftigten Mindestloh n-
empfängers entspricht. Für 2015 berichteten 139 Unternehmer über ihre Vorsorgeaufwe n-
dungen, wobei 46 überhaupt in ihre Altersvorsor ge und davon zehn Unternehmer (ein Anteil
von ca. 7 Prozent) mehr als 280 Euro investierten.
Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass für diese Unternehmer keine gesetzliche
Pflichtversicherung greift.
Die Höhe der Vorsorge im Gewerbe ist nach Auffas sung des Gutachters katastrophal und
wurde in dieser Form bisher nicht beobachtet. Ein möglicher Grund für die ungewöhnlich
niedrigen Vorsorgeaufwendungen der Münsteraner Unternehmer könnte die ungewöhnlich
hohe Verpachtungsquote sein, die in Abschnitt 11.7 näher diskutiert wird.
Nach der Erfahrung des Gutachters ist der Grund für eine unzureichende Altersvorsoge i n
der Regel weniger die mangelnde Unkenntnis der Unternehmer hinsichtlich der Notwendi g-
keit von Vorsorge sondern vielmehr die fehlende Ertragsk raft des Gewerbes , weshalb
selbstständige Unternehmer ohne (ausreichende) Altersvorsorge im Alter buchstäblich vor
dem „Nichts“ stehen.
Aus den geringen und mangelhaften Vorsorgeleistungen in der Vergangenheit werden
erhebliche Anzeichen für eine gegenwärtige und zukünftige Bedrohung des Gewerbes
abgeleitet.
11.6 Reproduktion des Fahrzeugbestandes
Abbildung 42 Alter der Taxis in der Stadt Münster in Jahren zum 30. Januar 2017
Das Durchschnittsalter der Taxis beträgt zum 30. Januar 2017 5,61 Jahre, wobei die Spanne
zwischen 0,65 und 26,98 Jahren liegt. Auffällig ist, dass mehr als 16 Prozent der eingeset z-
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ten Taxis zehn Jahre oder älter sind. Dies ist nach der Erfahrung des Gutachters ein sehr
hoher Anteil und spricht teilweise gegen die Reproduktionsfähigkeit des Gewerbes.
Vollständige Angaben wurden für 230 Taxis im Jahr 2015 gemacht und ausgewertet. Für 215
Fahrzeuge liegen Informationen zur Erwerbsart vor. So wurden die Kfz in 19 Fällen (8,8 Pr o-
zent) geleast und in 196 Fällen (91,2 Prozent) käuflich erworben.
Die Unternehmer machen den Fahrzeugersatz von den finanziellen Mitteln, den Instandhal-
tungskosten und vor allem von günstigen Angeboten der Händler an das Gewerbe abhängig.
Anzeichen für eine Bedrohung des Gewerbes sind hieraus noch nicht ableitbar.
11.7 Verpachtung von Taxigenehmigungen
Von der zuständigen Behörde wurde eine Übersicht über den historischen Verlauf der ver-
pachteten Genehmigungen zur Verfügung gestellt. Diese List e umfasste zunächst 188 Ein-
träge. Nach Bereinigung der Mehrfachnenn ungen derselben Genehmigung (z.B. bedingt
durch wechselnde Pächter), verbleiben 113 Einträge. Für 2016 wurden von der zuständigen
Behörde insgesamt 263 Genehmigungen vergeben. Damit wurden ca. 43 Prozent aller erteil-
ten Genehmigungen verpachtet.
Im Erhebungsbogen sollten sich die Unternehmer zum Besitzstand ihrer Genehmigung (E i-
gentum oder Pacht) äußern, sowie die Höhe der gegebenenfalls monatlich zu entrichtenden
Pacht mitteilen. Für 246 Genehmigungen wurden im Erhebungsbogen Angaben zum Besitz-
stand gemacht. 125 Genehmigungen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmer und werden
von diesen Unternehmern selber genutzt. 121 Genehmigungen wurden gepachtet. Im Erhe-
bungsbogen wurden zu 44 Genehmigungen sowohl Angaben vom Eigentümer al s auch vom
Pächter gemacht. Dies bedeutet, dass in 44 Fällen aktive Taxiunternehmer nicht benötigte
Taxigenehmigungen verpachten. Zu den fehlenden 77 gepachteten Genehmigungen konn-
ten die Angaben zum Eigentümer nicht zweifelsfrei belegt werden. Daher beste ht der Ve r-
dacht, dass einige Genehmigungshalter selber nicht mehr aktive Taxiunternehmer sind, aber
durch die Verpachtung aller Genehmigungen unnötige Kosten für das Taxigewerbe als Ga n-
zes verursachen. Basierend auf den Angaben der Unternehmer ergibt sich so eine Verpach-
tungsquote der Münsteraner Taxigenehmigungen von 49,19 Prozent.
Im Erhebungsbogen machten 108 Unternehmer Angaben zur Höhe der monatlichen Pacht.
Durchschnittlich beläuft sich diese auf 297,23 Euro. Die Höhe der Pacht schwankt zwischen
182,51 und 600,00 Euro.
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerleistungen für die Altersvorsorge eines vollzeitbeschäfti g-
ten Mindestlohnempfängers betragen ca. 280 Euro. Die aktuelle durchschnittliche Altersvo r-
sorge der Münsteraner Unternehmer beträgt monatlich 6 0,76 Euro. Berücksichtigt man den
Anteil verpachteter Genehmigungen und die durchschnittliche monatliche Pacht, so muss
jeder Münsteraner Taxiunternehmer (rein rechnerisch) durchschnittlich 146,21 Euro monatl i-
che Pachtgebühren aufbringen. Würden diese Pach tgebühren entfallen und stattde ssen in
die persönliche Altersvorsorge investiert werden, wäre die Absicherung der meisten Unte r-
nehmer zwar im mer noch unter dem Mindestlohnd urchschnitt, aber dennoch drastisch be s-
ser als im Vergleich zur aktuellen Situation.
Der Gutachter unterstützt die Bemühungen der Stadt Münster, die Verpachtung auf das g e-
setzlich zulässige Maß zurückzuführen!
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Nach Auffassung des Gutachters bedroht die enorm hohe Verpachtungsquote die
Funktionsfähigkeit des Gewerbes, da ihm dringend be nötigte liquide Mittel entzogen
werden. Zum Wohle der Münsteraner Taxifahrer und damit auch zum Wohl der Bevö l-
kerung von Münster sollte dieser Zustand beseitigt werden.
11.8 Interview mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)
Für das Interview mit der IHK Nord Westfalen wurde Frau Beate Schleicher, Teamleiterin –
Branchenbetreuung und Prüfun g Verkehr, nach einem mündlichen Vorgespräch schriftlich
befragt. Im Folgenden werden die Aussagen der IHK Nord Westfalen wiedergegeben.
„Das Taxi ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und trägt zur Aufrechterhaltung der
Mobilität bei. Derzeit sind in Münster nach unserer Kenntnis 261 Taxis aktiv. Dazu kommen
154 Mietwagen, von denen 77 Fahrzeuge für Krankenfahrten gebunden sind. Ein signifika n-
ter Einfluss von Mietwagen in der Stadt Münster ist nicht erkennbar.
Ein Grund für die Tariferhöhung zum 01. Januar 2016 war die Einführung des Mindestlohns.
Die IHK hat vor diesem Hintergrund den vom Taxigewerbe beantragten Tarif unterstützt. Der
Rat der Stadt Münster hat jedoch einen niedrigeren Tarif beschlossen.
Bedingt durch die anhaltend hohe Nachfrage na ch Prüfungsplätzen haben wir 2015 die An-
zahl der durchgeführten Prüfungen verdoppelt. Dies ist insbesondere auf die hohe Anzahl an
Wiederholern zurückzuführen. Gleiches gilt für 2 016. Das Niveau der Prüflinge i st insbeson-
dere durch sprachliche Defizite geprägt aber auch durch unzureichende Vorbereitung.“
Der Gutachter leitet aus dem Interview keine Anzeichen für eine gegenwärtige und z u-
künftige Bedrohung des Gewerbes ab.
11.9 Interview mit dem Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
Für das Interview mit dem Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. wurde Herr Dr. Hoog, Ge-
schäftsführer des Taxi-Verbands, nach einem mündlichen Vorgespräch schriftlich befragt. Im
Folgenden werden die Aussagen des Verbandes wiedergegeben.
1. Die Anzahl der Genehmigungen ist unverändert, nahezu 100 Konzessionen sind in Ve r-
pachtung. Monatlich werden durchschnittlich 3 -5 Genehmigungen übertragen. Zum Jahre s-
beginn 2015 stieg die Zahl der Übertragungen stark an.
2. Die Anzahl der Krankenbeförderungen ist auch in Münster gestiegen, allerdings ist der
Zuwachs für das Taxigewerbe nicht wahrnehmbar, vielmehr sinkt der Anteil der Krankenb e-
förderungen. Grund ist der starke Anstieg der erte ilten Mietwagengenehmigungen, insb e-
sondere bei den gemeinnützigen Organisationen
3. Die Vergütungssätze seitens der gesetzlichen Krankenkassen sind weiterhin deutlich u n-
terhalb des Taxitarif s. Darüber hinaus bewirken mittlerweile Ausschreibungsplattforme n der
gesetzlichen Krankenkassen (Barmer Ersatzkasse und DAK) ein weiteres Absinken der Ve r-
gütung durch Vergabe im Bieterverfahren.
4. Wie unter 3. schon dargelegt, verlagern sich ehemals durch Taxibetriebe erbrachte Lei s-
tungen in der Krankenbeförderung in den Mietwagenbereich. Bedenklich ist hierbei, dass ö f-
fentlich geförderte, als gemeinnützig anerkannte Organisationen unter Einsatz von Ehrenamt
dieses Kundensegment durch Dumpingpreise an sich ziehen.
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5. Hierzu [Anzeichen dafür, dass das Mietwagen gewerbe dem Taxigewerbe illegal Wettb e-
werb macht, Anm. d. Gutachters] liegen keine Erkenntnisse vor, der Anteil der „klass ischen“
Mietwagengenehmigungen ist hierzu auch gering.
6. Wie nahezu überall im städtischen Taxigewerbe bundesweit, so wurde auch in Münster
eine prozentuale Umsatzbeteiligung als Basis der Lohnberechnung [vor Einführung des Mi n-
destlohns, Anm. d. Gutachters] angesehen.
7. Deutlich feststellbar sind Fahrerentlassungen [durch die Einführung des Mindestlohn s,
Anm. d. Gutachters] in den Kleinbetrieben (Einfahrzeugbetrieb). So gibt es eine Vielzahl von
derartigen Betrieben, die kei n Fahrpersonal in Vollzeit mehr beschäftigen, allenfalls gibt es
noch die Wochenendaushilfe. Die Einsatzzeiten der in diesen Firmen betriebenen Taxis sind
zurückgegangen. Der selbstfahrende Taxiunternehmer ist in diesen Betriebsgrößen der R e-
gelfall.
8. Es gibt weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Zoll und Genehmigungsbehörde.
9. Die Beurteilung der Qualität der Beförderungsleistung ist in einem sta rk heterogenen Ge-
werbe wie dem Taxi sehr schwer vorzunehmen. Sie werden ein breit gefächertes Qualität s-
spektrum vorfinden. Maßgeblich sind hierzu die anzuwendenden Kriterien. Die Erreichbarkeit
und Pünktlichkeit ist in städtischen Versorgungsgebieten immer sehr hoch. Große Unte r-
schiede gibt es in der Regel zwischen Taxis, die durch Vermittlungszentralen disponiert we r-
den und Taxis, die keiner Vermittlungszentrale angeschlossen sind.
10. Ein seinerzeitig von der Taxi -Zentrale Münster e.G. initiiertes Proje kt „Service Taxi“ wur-
de seitens der Stadt Münster und der IHK Nordwestfa len nicht unterstützt. Die Taxi -Zentrale
Münster e.G. unterhält ein eigenes Qualitätsmanagement unter anderem mit einem Bewe r-
tungsportal, dass Kunden nach erfolgter Taxifahrt eine Bewertung derselben ermöglicht.
11. Aufgrund des aktuellen Markt- und Preisumfeldes (Kraftstoffe ec.) ist der gültige Taxit arif
knapp auskömmlich. Grundsätzlich sind Anpassungen des Taxitarif s regelmäßiger bzw. p a-
rallel zu den Anpassungen der Tarife des ÖPNV Busverkehres vorzunehmen.
12. Aktuell sind in Münster 268 Konzessionen erteilt, einzelne Konzessionen sind betrieb s-
pflichtbefreit. Die hohe Anzahl der Einwagenbetriebe und die mit der Einführung des geset z-
lichen Mindestlohns zunehmend geringeren Einsatz zeiten des jeweils einzelnen T axis und
der parallelen Bevölkerungszunahme der Stadt Münster (Prognose 2020: 320.000 Einwo h-
ner) lassen eine höhere Anzahl von Taxikonzessionen vermuten. Allerdings nimmt Mün ster
als Fahrradstadt Nummer eins eine Sonderrolle e in. Der Modal Split weist für Münster einen
Radfahranteil von 40 % aus.
13. Wir fordern seit langem die konsequente Integration des Beförderungsmittels Taxi in den
ÖPNV.
14. Die Kooperation zwischen Taxigewerbe und Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Mün ster ist
seit den 1980er Jahren stetig vertieft worden.
15. Die Reaktion auf Anhebungen der jeweiligen Taxitarife verläuft oftmals in den Regi onen
des Landes ähnlich. Nach einer Phase der Kundenzurückhaltung pendelt sich das Auftrag s-
volumen nach geraumer Zeit wieder auf das Niveau der Auftragszahlen vor der jeweil igen
Tarifanpassung.
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16. [Erfahrungen bzw. Kenntnisse zu Preisen für den „Verkauf“ von Genehm igungen, Anm.
d. Gutachters] liegen uns nicht vor.
17. Die Liquidit ät von Taxiunternehmen ist oftmals sehr schwach ausgeprägt. Eine Vie lzahl
von Unternehmern sorgt gar nicht oder nur rudimentär vor.
18. Beschwerden über die Taxiqualität werden so gut wie gar nicht an einen Landesve rband
gestellt.
19. Die bisherige Ve rpachtungspraxis, das Einsetzen von Geschäftsführern in Kleinstbetri e-
ben zur Sicherstellung des Fachkundena chweises halten wir für eine Fehlentwicklung. Auf
kommunaler Ebene ist immer wieder festzustellen, dass das Taxigewerbe nachrangig ve r-
waltet wird. Eine bessere personelle Ausstattung der Fachstellen, sowie ein Ausschöpfen der
Möglichkeiten nach PBefG könnten eine deutliche Stärkung des Gewerbes bewirken.
Aus dem Interview mit dem Verband leitet der Gutachter Anzeichen für eine gegenwär-
tige und zukünftige Bedrohung des Gewerbes ab.
11.10 Interview mit dem zuständigen Zollamt
Das zuständige Hauptzollamt hat auf die Fragen des Gutachters nicht reagiert.
Die zuständigen Zollorgane stellen die Situation im Gewerbe in der Regel wie folgt da r: Das
Gewerbe ge hört zu den Verdachtsgewerben, vereinzelt erfolgen Verstöße. Diese liegen
grundsätzlich im Bestreben der Unternehmen sich illegal zu bereichern.
Der Gutachter bewertet nicht.
11.11 Interview mit der Gewerbefachstelle der Stadt Münster, mit Vertretern der IHK
und den Taxizentralen
Das Inter view mit der Stadt fand am 04.03 .2016 sowie in zahlreichen Telefongesprächen
statt. Teilnehmer waren Herr Recker, Sachbearbeiter, und Herr Dr. Burkhard Saß, Gutachter.
Im Anschluss an das Interview fand am 04. März 2016 eine Einführungsveranstaltung zur
Erstellung des Gutachtes statt, an der Herr Schulze-Werner, Ordnungsamtsleiter , Herr
Lammers, Fachstellenleiter Gewerbe, Herr Recker, Sachb earbeiter Taxi gewerbe, Frau
Schleicher, Industrie- und Handelskammer, Herr Böhm und Herr Kessler, Taxizentrale Müns-
ter, Herr Michels, Taxiruf Münster, und Herr Dr. Burkhard Saß, Gutachter teilgenommen h a-
ben.
Beide Veranstaltungen werden im Folgenden zusammengefasst.
Anfang 2015 wurde der Tarif um 18 % erhöht. Die Tarifanhebung erfolgt e mit den Vorbehal-
ten, dass nach einem Jahr die Auswi rkungen zu prüfen sind und die wirtschaftliche Situation
des Gewerbes neu zu beurteilen ist. Dabei soll die Wirkung des Mindestlohns und das Ve r-
halten der Fahrgäste auf die Erhöhung des Taxitarif s untersucht werden. Erwartet we rden
Vorschläge, wie strukturelle Probleme, sofern es diese gibt, verbessert werden können.
Das Gutachten soll in einer Ratsvorlage münden.
Münsters verkehrspolitische Zielstellung besteht darin, einen hohen Anteil des Umweltve r-
bundes am Modalsplit zu realisieren und sieht sich hierbei in Deutschland in einer Führungs-
position. Inwiefern das Taxi hier involviert ist, ist es zu prüfen.
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Als rechtlich schwierig wird die Unterverpachtung zahlreicher Genehmigungen ang esehen
(diese ist inzwischen per Erlass des Regierungspräsidiums Nordrhein -Westfalen nur noch in
Ausnahmen zulässig). Bekannt sind monatliche Pachten von ca. 300,00 Euro.
Die Situation im Taxigewerbe hat sich in den vergangenen 20 Jahren nicht verbe ssert. Es ist
nahezu unmöglich, einmal vergebene Genehmigungen bei Vorliegen der persönlichen Z u-
verlässigkeit zurückzunehmen. Es wurde vorgeschlagen, hierzu die finanzielle Leistungsf ä-
higkeit stärker heranzuziehen.
Ein hoher Anteil der Unternehme n wird von Geschäftsführern ge leitet, den Unternehmern
selbst fehlt die fachliche Eignung.
Die Vorgehensweise zur Erstellung des Gutachtens wurde, wie vom Gutachter vorgestellt ,
bestätigt.
Die Erhebungsbögen wurden mit den Teilnehmern am Interview detailliert präzisiert. Sie sind
durch das Amt an die Unternehmer zu senden.
Vom Gewerbe wurde der Wunsch geäußert, dass der Tarif keine C entbeträge mehr beinhal-
tet (Bereithaltung von Wechselgeld).
In der Stadt gibt es zwei große Taxizentralen, an denen fast alle Unternehmen angeschlo s-
sen sind.
Eine Beurteilung der Halteplätze soll nicht erfolgen.
Es gab und gibt keine bedeutsamen Gerichtsprozesse zum Taxigewerbe.
Eine Warteliste wird geführt.
Der Flughafen wird nach Kenntnis der Anwesenden fast ausschließlich durch Mietwagen des
Kreises Steinfurt bedient und spielt für das örtliche Gewerbe nur eine untergeordnete Rolle.
Die Krankenkassen haben eigene Tarife bzw. Tarifvereinbarungen . Diese liegen unterhalb
des Taxitarifs. Darüber hinaus gibt es keine Sondervereinbarungen.
Verkehrliche Sonderregelungen für Taxis in der Stadt Münster gibt es nicht.
Große Mietwagenanbieter, die dem Gewerbe über eigene Vermittlungszentralen direkt Wet t-
bewerb machen, gibt es nicht.
Die gesamte Stadt ist ein Pflichtfahrbereich.
Eine Bewertung der Situation des Gewerbes aus diesem Gespräch erfolgt nicht.
11.12 Interview mit einem Vertreter des Gewerbes
Im Verlauf des Gutachtens wurden zahlr eiche Telefongespräche mit U nternehmern geführt.
Die von ihnen gemachten Angaben zum Gewerbe spie geln sich sehr gut im Kapitel zwölf
und in den sonstigen Angaben im Erhebungsbogen wider.
Eine Doppelbewertung soll darum nicht erfolgen.
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12. Anmerkungen der Unternehmer
12.1 Anmerkungen der Unternehmer in den Erhebungsbögen
Durch die Unternehmer werden in den Erhebungsbögen vor allem kritische Anmerkungen
gemacht. Die gewählte Reihenfolge entspricht der Häufigkeit der Nennungen . Die Anmer-
kungen betreffen insbesondere:
1. Anzahl der Genehmigungen: 25 Unternehmer stellen fest, dass eine Reduzierung
der Genehmigungsanzahl dringend erforderlich ist. Die Unternehmer machen dies an
stark erhöhten Wartezeiten bzw. Leerstand fest. Der Bedarf sei „auf Hochbetrieb
ausgelegt, der aber nur in wenigen Stunden innerhalb der Woche erreicht wird“.
2. Widerrechtliche Nutzung von Ersatzwagen: 21 Unternehmer bemängeln, dass Er-
satzwagen gemeinsam mit den Taxis eingesetzt werden, die sie eigentlic h ersetzen
sollen.
3. Zu viele Mietwagen: 16 Unternehmer beklagen, dass es deutlich zu viele Mietwagen
in Münster gibt, die dem Taxigewerbe Aufträge streitig machen. Ein nicht regelko n-
former Einsatz der Mietwagen wird vielfach angedeutet.
4. Mangelnde Kontrollen: 13 Unternehmer fordern eine deutliche Ausweitung der Kon-
trollen von Seiten des Ordnungsamtes, des Zolls und des Finanzamts , um einen fai-
ren und regelkon formen Wettbewerb innerhalb des Personenbeförderungsgewe rbes
zu ermöglichen. Stichpunkte sind hier insbesondere die Überprüfung des Einsatzes
von Mietwagen und von Ersatzfahrzeugen. Weiterhin berichten einige Unternehme r
von der Bereithaltung von Taxis aus Nachbarkreisen im Münsteraner Stadtgebie t.
Darüber hinaus wird vereinzelt von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz beric h-
tet.
5. Unzureichende Servicequalität des Gewerbes: Elf Unternehmer berichten von Un-
zulänglichkeiten hinsichtlich der Servicequalität ei nzelner Taxifahrer. So werden
mangelnde Deutsch- und Ortskenntnisse attestiert, ungepflegtes Auftreten, das Ra u-
chen im Taxi, Verstöße gegen die Beförderungspflicht (insbesondere bei sehr kurzen
Strecken), Zustand der Fahrzeuge und eine allgemeine mangelhafte Höflichkeit.
6. Schwarzarbeit: Zehn Unternehmer stellen eine Ausweitung der den fairen Wettb e-
werb belastenden Schwarzarbeit fest, insbesondere seit Einführung des Mindes t-
lohns.
7. Mangelnde Rentabilität: Neun Unternehmer stellen eine mangelnde Rentabilität des
Taxigewerbes fest. Sie beklagen eine zu hohe steuerliche Belastung, ein allgemein
zu niedriges Gewinnniveau, einen zu hohen Verwaltungsaufwand und ständig ste i-
gende Kosten.
8. Verpachtung: Acht Unternehmer kritisieren die Verpachtungspraxis in der Stadt
Münster, die viele Kleinunternehmer finanziell stark belastet. Es wird von Kaufpreisen
für eine Genehmigung von bis zu 30.000 Euro berichtet.
9. Bauliches, Straßenverkehrsführung: Sechs Unternehmer schlagen vor, das G e-
werbe bei der Umgestaltung oder Einrichtung von Taxihalteplätzen besser einzubi n-
den, Busspuren für Taxis freizugeben, den Taxihalteplatz am Bahnhof auszubauen
oder Toiletten auf besonders stark frequentierten Taxihalteplätzen zu errichten. We i-
terhin wird die Verkehrssteuerung der Stadt Münster beklagt. Aufgrund der anvisie r-
ten niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h (nach Angabe des Unte r-
nehmers) würden auch nachts viele Ampeln unnötigerweise geschaltet sein und so
den Treibstoffverbrauch und Verschleiß erhöhen.
10. Tarif: Fünf Unternehmer kritisieren den Tarif. Es wird angeregt, einen mehrstufi gen
Tarif einzuführen und Centbeträge aufzurunden.
11. Unlauterer Wettbewerb: Fünf Unternehmer berichten vom Einsatz von Taxis aus
Nachbarkreisen im Stadtgebiet Münster, von Privatfahrern und dem nicht rege lkon-
formen Einsatz von Mietwagen.
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12. Krankenkassen: Vier Unternehmer fordern eine bessere Vergütung von Beförderu n-
gen für die Krankenkassen.
13. Taxizentralen: Drei Unternehmer regen die Zusammenlegung der beiden Taxizentra-
len an. Insbesondere der Umstand, dass d ie Zentralen eigene Fahrzeuge besitzen
(bzw. die entsprechenden Genehmigungen verpachten) wird als äußerst kritisch b e-
wertet. Die Neutralität bei der Auftragsvergabe wird hinterfragt.
14. Nachtangebot ÖPNV: Drei Unternehmer beklagen einen Verlust von Fahrgäste n
durch das Nachtangebot des ÖPNVs.
15. Tarifpflicht: Drei Unternehmer berichten von gesetzeswidrigen Festpreisbeförderu n-
gen innerhalb des Pflichtfahrgebietes.
16. Sonstiges: Ein Unternehmer fordert den Einsatz von Kameras in den Taxis, um die
Sicherheit der Fahre r zu erhöhen. Ein anderer stellt fest, dass die Bereithaltung von
Taxis (insbesondere in werktäglichen Nächten) seit der Einführung des Mindestlohns
stark zurückgegangen ist.
Die Aussagen der Unternehmer in den Erhebungsbögen sind Anzeichen für eine g e-
genwärtige und künftige Bedrohung des Gewerbes.
12.2 Meinung der Unternehmer zum Tarif
In den Erhebungsbögen wurde die Meinung der Unternehmer zu den geltenden Tarifen er-
fragt. Die nachfolgende Tabelle spiegelt die Meinungen der Unternehmer zur Auskömmlic h-
keit des aktuellen Tarifs wider.
zu niedrig genau
richtig zu hoch
Der Taxitarif ist in s-
gesamt 29.75% 68.99% 1.27%
Grundpreis
tagsüber 3.19 € 28.75% 70.00% 1.25%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
3.50 € 4.27 € 3.19 € 3.00 €
Grundpreis
nachts, sonn - und
feiertags
3.30 € 23.13% 75.63% 1.25%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
3.67 € 4.92 € 3.30 € 3.15 €
Tagtarif
Fahrtvergütung je
km
1.89 € 21.38% 77.99% 0.63%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
1.92 € 2.04 € 1.89 € 1.59 €
Nachttarif
Fahrtvergütung je
km
2.01 € 18.87% 77.99% 3.14%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
2.06 € 2.31 € 2.01 € 1.92 €
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Großraumtaxi
Zuschlag zum
Grundpreis
5.00 € 6.54% 91.50% 1.96%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
5.11 € 7.00 € 5.00 € 4.00 €
Wartezeit
in Euro pro Stunde 26.50 € 14.38% 85.00% 0.63%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
27.31 € 32.37 € 26.50 € 20.50 €
Zuschläge
Fahrrad 3.00 € 7.19% 92.81% 0.00%
durchschnittlicher
Veränderungswunsch
auf
3.16 € 5.00 € 3.02 € k.A.
Tabelle 7 Meinung der Unternehmer zum Tarif
Insgesamt sind ca. 69 Prozent der Unternehmer der Auffassung , dass der aktuelle Tarif ge-
nau richtig ist. 1,3 Prozent der Unternehmer halten den Tarif für zu hoch und 29,7 P rozent
empfinden ihn als zu niedrig.
Durchschnittlich fordern die Unternehmer eine Erhöhung der Grundpreise (tagsüber und
nachts) um ca. zehn Prozent. So sollte der G rundpreis tagsüber von 3,10 auf 3,50 Euro und
der Grundpreis nachts, s onn- und feiertags von 3,30 auf 3,67 Euro erhöht werden. Die Kil o-
metervergütung soll durchschnittlich um ca. zwei Prozent steigen (auf 1,92 Euro je Kilometer
tagsüber bzw. 2,06 Euro je Kilometer nachts).
Hinsichtlich der im Tarif vorgesehenen Zuschläge zu Sonderleistungen fordern die Unte r-
nehmer eine Anhebung um durchschnittlich 3,5 Prozent. So soll der Großraumzuschlag von
5,00 Euro auf 5,11 Euro steigen. Die Wartezeit sollte mit 27,31 Euro je Stunde vergütet we r-
den (ein Plus von 0,81 Euro) und der Zuschlag für den Transp ort von Fahrrädern sollte um
0,16 Euro auf 3,16 Euro steigen.
Befragt nach den Auswirkungen der Tariferhöhung im Januar 2015 auf die Umsätze gaben
147 Unternehmer an, dass selbige im Mittel um 3,1 Prozent gestiegen sein. Gleichzeitig ist
die Auftragsanza hl aber im Durchschnitt um 6,4 Prozent zurückgegangen. Die Schwa n-
kungsbreite reicht für beide Posten von minus 50 Prozent bis plus 50 Prozent.
Die Aussagen der Unternehmer zum Tarif lassen Anzeichen für eine gegenwärtige und
eine künftige Bedrohung des Gewerbes erkennen.
Unabhängig davon ist der Gutachter der Meinung, dass vor dem Hintergrund der u n-
genügenden Gewinnsituation, der weiteren Erhöhung des Mindestlohns und des aktu-
ellen Kostenstaus eine Tariferhöhung nötig ist.
12.3 Anmerkungen der Unternehmer zur Genehmigungsanzahl
Auf die Frage, ob die Zahl der Genehmigungen im Taxiverkehr angemessen ist, wurde durch
162 Unternehmer in den Erhebungsbögen wie folgt geantwortet:
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Abbildung 43 Meinungen der Unternehmer zur Anzahl der Genehmigungen in der Stadt Münster
64 Unternehmer, das sind 4 0 Prozent der Unternehmer, sind der Ansicht, dass die Anzahl
der Genehmigungen ausgewogen ist. Drei Unternehmer (zwei Prozent) vertreten die Auffas-
sung, dass die Zah l der Genehmigungen erhöht werden sollte. Die deutliche Mehrheit (95
Unternehmer, 59 Prozent) ist der Meinung, dass die Anza hl der Genehmigungen zu hoch
sei.
Im Durchschnitt plädieren die Unternehmer dafür, die Anzahl der Genehmigungen um 25,91
Genehmigungen zu reduzieren. Die Spannweite reicht hier von einer Erhöhung um 50 G e-
nehmigungen bis hin zu einer Redu zierung um 100 Genehmigungen. 2016 wurden von der
zuständigen Behörde 263 Genehmigungen erteilt. Dementsprechend fordern die Unterne h-
mer im Durchschn itt eine Reduzierun g auf ca. 2 37 Genehmigungen. Dies entspricht e inem
Abbau von ca. 10 Prozent der gegenwärtig erteilten Genehmigungen.
Aus den Meinungen der Unternehmer zur zukünftigen Entwicklung der Genehm i-
gungszahl leitet der Gutachter starke Anzeichen für eine gegenwärtige und zukünftige
Bedrohung ab.
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13. Analyse des Mietwagengewerbes in der Stadt Münster
13.1 Struktur und Beschäftigungszahlen der Mietwagenbetriebe
Von den im Jahr 2016 bestehenden 25 Mietwagenunternehmern haben 15 den Erhebungs-
bogen abgegeben. Angaben wurden je nach Frage allerdings nur von ca. fünf bis zwölf U n-
ternehmern gemacht.
Das ermittelte Durchschnittsalter der Firmen betrug, bezogen auf den 30.01.2017, 19,32
Jahre. Das ist nach den Erfahrungen des Gutachters ein vergleichsweise hohes Unterneh-
mensalter und kann für eine stabile Situation im Gewerbe sprechen.
Das Durchschnittsalter der Unternehmer beträgt 5 5,94 Jahre. Dies ist ein branchenübliches
Alter. Es lässt zahlreiche Betriebs übernahmen bzw. -aufgaben in etwa zehn Jahren erwar-
ten.
Auf die Frage, ob die Mietwagenunternehmer ein weiteres Gewerbe betreiben, haben vier
Unternehmer in den Erhebungsbögen mit Ja geantwortet.
Weitere angegebene Gewerbe neben Mietwagen sind:
Gastronomie,
Tourneeagentur,
Veranstaltungen.
15 Mietwagenbetriebe beschäftigten im Jahr 2015 61 Mitarbeiter, darunter 22 Mitarbeiter in
Vollzeit, 30 Mitarbeiter in Teilzeit bis 450 Euro/Monat und neun Mitarbeiter in der Glei tzone
zwischen 450 und 850 Euro/Monat.
Vier Angestellte sind bereits Rentner und zwei Empfänger von Sozialleistungen.
In neun Betrieben fährt der Betriebsinhaber selbst.
Damit verdienten 2015 im Mietwagen gewerbe mindestens 15 Unternehmer und 61 Mitarbei-
ter ihren Unterhalt.
Betrachtet man die Entwicklung der Beschäftigtenzah len, so ist ein deutlicher Anstieg der
beschäftigten Teilzeitmitarbeiter bis 450 Euro im Jahr 2014 zu verzeichnen. 2015 ist die An-
zahl der fest beschäftigten Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr nur minimal gestiegen.
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Abbildung 44 Entwicklung der Anzahl der Mietwagenbetriebe mit angestellten Mitarbeitern in der Stadt Münster
Abbildung 45 Beschäftigungsstruktur in den Mietwagenbetrieben mit angestellten Mitarbeitern in der Stadt Münster
13.2 Auswertung der Unterlagen und Daten
Die betriebswirtschaftlichen Daten der Mietwagenunternehmer wurden wie die Unterlagen
der Taxiunternehmer ausgewertet. Eine genaue Beschreibung der Auswertung wurde in A b-
schnitt 6.3 gegeben.
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Folgende Stichproben wurden untersucht und ausgewertet:
2011 2012 2013 2014 2015
Betriebe, von denen die betriebs-
wirtschaftlichen Unterlagen einge-
reicht wurden
14 14 14 13 12
davon ausgewertete betriebswirt-
schaftliche Unterlagen nach Anzahl
der Betriebe
9 9 9 8 6
Anteil der auswertbaren Jahresab-
schlüsse zu den eingereichten Jah-
resabschlüssen in Prozent
64% 64% 64% 62% 50%
insgesamt vorhandene Genehmi-
gungen im jeweiligen Jahr laut er-
haltener Unternehmer-
liste/Fahrzeugstatistik
74 74 81 86 88
Anzahl der Genehmigungen aus
den Betrieben, deren Jahresab-
schlüsse ausgewertet werden
konnten
22,00 22,00 22,00 21,00 19,00
ausgewertete Genehmigungen zu
vorhandenen Genehmigungen in
Prozent
30% 30% 27% 24% 22%
Tabelle 8 Eingereichte Unterlagen und untersuchte Stichproben
Im Gutachten konnten die Daten nicht zu allen erteilten Genehmigungen ausgewertet we r-
den, da nicht alle Unternehmer die geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt haben
bzw. nicht alle eingereichten Unterlagen auswertbar waren.
So konnten die eingereichten betriebswirtschaftlichen Unterlagen von vier Mietwagenbetri e-
ben nicht ausgewertet werden, da parallel andere Nebengewerbe betrieben und diese nicht
separat buchhalterisch erfasst wurden. Ein Unternehmen wurde für den gesamten Erh e-
bungszeitraum ausgeschlossen, da es nicht -profitorientierte Personenbeförderung mit Mie t-
wagen durchführt (karikative Einrichtung). 2015 konnte ein weiterer Jahresabschluss nicht
ausgewertet werden, da das betreffend e Unternehmen erst in der zweiten Jahreshälfte g e-
gründet wurde und eine Hochrechnung der Ergebnisse aus diesem Zeitraum auf das gesam-
te Jahr als aussagekräftig erschien.
Insgesamt konnten so für durchschnittlich ca. 27 Prozent der erteilten Mietwagengeneh mi-
gungen betriebswirtschaftliche Unterlagen ausgewertet werden. Nach vernünftigen kau f-
männischen Aspekten kann aus diesen Stichproben der betriebswirtschaftl ichen Daten mit
ausreichender Wahrscheinlichkeit auf die ungefähre Situation des Gesamtgewerbes g e-
schlossen werden.
13.3 Nachfragestruktur
Die Unternehmer haben im Erhebungsbogen Angaben dazu gemacht, welche Leistungsb e-
reiche sie mit ihren Betrieben im Zeitraum 2011 bis 2015 bedient haben.
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Abbildung 46 Struktur der Ertragsanteile im Mietwagengewerbe in der Stadt Münster
Haupteinnahmequelle der Mietwagenunternehmen sind Beförderungsleistungen für die
Krankenkassen (durchschnittlich 24,8 Prozent) und sonstige Beförderungen (durchschnittlich
28 Prozent) – wie etwa Schülerbeförderung oder Shuttlefahrten. Beförderungsleistungen in-
nerhalb und außerhalb des Pflichtfahrbereichs der Taxiunternehmer der Stadt Münster spi e-
len mit gemeinsam durchschnittlich 35,2 Prozent ebenfalls eine besti mmende Rolle für das
Gewerbe. Kurierdienste und andere Daueraufträge können mit durchschnittlich 9,2 bzw. 2,8
Prozent für das Mietwagengewerbe als eher ergänzenden Umsatzquellen bezeichnet we r-
den.
Lediglich fünf Mietwagenunternehmer haben in den Erhebungsbögen Angaben zu den E r-
tragsanteilen gemacht, weshalb die dargestellten Schwankungen (insbesondere bei Beförde-
rungsleistungen für die Krankenkassen oder im Pflichtfahrbereich) vornehmlich auf veränder-
te Schwerpunkte einzelner Unternehmen zurückzuführen sind. Pauschale Aussagen für ve r-
änderte Ertragsanteile des gesamten Mietwagengewerbes sind daher nur mit Vorsicht abz u-
leiten. Tendenziell scheint die Bedeutung von Beförderungsaufträgen für die Krankenkassen
allerdings zuzunehmen.
Allgemein lässt sich aber dennoch festhalten, dass das Mietwagenge werbe seine Hauptum-
sätze vornehmlich durch Beförderungen für die Krankenkassen und Beförderu ngen inner -
und außerhalb des Stadtgebiets von Münster erzielt. Hinzu kommen Nischen, wie etwa
Schülerbeförderung oder Shuttlefahrten, die von einzelnen Unternehmer n b esetzt werden
konnten.
Im Vergleich zum Taxigewerbe ist auffällig, dass die Ertragsquellen des Mietwagengewerbes
deutlich diversifizierter sind. Da fast jedes Unternehmen mehrere, fast gleichbedeutende E r-
tragsquellen nutzt, scheint das Mietwagengewerb e hier robuster gegenüber etwaigen Nac h-
frageschwankungen (siehe z.B. veränderte Gesetzgebung zu Krankentrans porten im Jahr
2004) ausgestellt zu sein als das Taxigewerbe.
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13.4 Entwicklung von Umsätzen und Kosten
Nachfolgende Abbildungen zeigen die wirtsch aftliche Situation im Mietwagengewerbe auf
Grundlage der ausgewerteten betriebsw irtschaftlichen Unterlagen der
Mietwagenunternehmen. Dargestellt werden die ermittelte Entwicklung der gesamten
Nettoumsätze und -kosten.
Abbildung 47 Gesamtnettoeinnahmen aus Mietwagenverkehr je Genehmigung und Jahr insgesamt für alle auswertb a-
ren Mietwagenbetriebe in der Stadt Münster
Die Entwicklung zeigt, dass ein Mietwagen im Erhebungszeitraum zwischen 58.800 und
66.900 Euro im Jahr erwirtschaftet. Die Umsätze je Mietwagengenehmigung sind insgesamt
rückläufig, durchschnittlich 1,02 Prozent pro Jahr . Im Durchschnitt liegt der absolute Rück-
gang bei 664,83 Euro pro Jahr. Auffällig ist, dass der Umsatz zwischen 2011 und 2014 kon-
tinuierlich rückläufig war (durchschnittlich -4,2 Prozent), im Jahr 2015 aber ein deutlicher
Umsatzzuwachs erzielt werden konnte (ein Plus von 13,2 Prozent).
Das Mietwagengewerbe unterliegt im Gegensatz zum Taxigewerbe nicht der Tarifpflicht.
Nach der Erfahrung des Gutachters orientiert sich das Mietwagengewerbe aber in der Regel
am Taxitarif, der meist leicht unterboten wird. Dies könnte den Umsatzsprung 2015 erklären.
Abbildung 48 zeigt die Entwicklung der Nettokosten im Erhebungszeitraum im
Mietwagengewerbe de r Stadt Münster. Diese lagen zwischen durchschnittlich 54.2 00 und
61.700 Euro pro Jahr. Die Kosten je Genehmigung waren im Zeitraum 2011 bis 2014
ingesamt rückläufig (durchschnittlicher Rückg ang um 3,9 Prozent), stiegen 2015 aber –
analog zu den Umsätzen – um 13,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an und erreicht en
damit in etwa den Wert von 2011. Der durchschnittliche jährliche Rückgang betrug zwischen
2011 und 2015 dennoch 0,67 Prozent. Folglich ge hen die Umsätze schneller als die Kosten
zurück, was für eine sich negativ entwickelnde Gewinnsituation spricht.
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Abbildung 48 Gesamtnettokosten aus Mietwagenverkehr je Genehmigung und Jahr insgesam t für alle auswertbaren
Mietwagenbetriebe in der Stadt Münster
Der Verlauf der Nettokosten folgt dem Verlauf der Nettoumsätze sehr dicht.
Abbildung 49 zeigt die Entwicklung der Nettogewinne je Genehmigung für Mü nsteraner
Mietwagenunternehmer. Im Erhebungszeitraum konnte ein durchschnittlicher jährlicher
Rückgang um 4,91 Prozent festgestellt werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die
Gewinne 2015 leicht gesteigert werden, verharr en aber nach wie vor auf einem v öllig
unzulänglichen Niveau.
Abbildung 49 Jährliche Gewinne je Genehmigung aus Mietwagenverkehr insgesamt für alle auswertbaren Mietwage n-
betriebe in der Stadt Münster
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Abbildung 50 zeigt den Verlauf der Nettogewinne je Betrieb für das Münsteraner Mietwage n-
gewerbe. Der Verlauf ähnelt dem der Nettogewinne je Genehmigung. Insgesamt können
aber deutlich höhere Gewinne auf Betriebsebene realisiert werden. Dies ist auf die Struktur
des Münsteraner Miet wagenmarktes zurückzuführen. 2015 nutzten nach Angabe der z u-
ständigen Behörde 24 Unternehmer insgesamt 88 Mietwagengenehmigungen. Daraus ergibt
sich ein durchschnittlicher Wert von 3,67 Mietwagen pro Unternehmer. Die Me hrzahl der
eingesetzten Fahrzeuge pro Betrieb führt zu einer (moderaten) Akkumulation der Gewinne je
Genehmigung auf Betriebsebene.
Abbildung 50 Jährliche Gewinne je Betrieb aus Mietwagenverkehr in sgesamt für alle auswertbaren Mietwagenbetriebe
in der Stadt Münster
Taxiunternehmer erzielten im Zeitraum 2011 bis 2015 einen durchschnittlichen Nett oumsatz
je Genehmigung von ca. 64.100 Euro. Der durchschnittliche Umsatz je Gene hmigung betrug
im selben Zeitraum für Mietwagenunternehmer ca. 63.300 Euro. Damit ergibt sich ein durch-
schnittliches Umsatzdelta von ca. 8 00 Euro. Vergleicht man die Nettokosten je Genehm i-
gung, so ergibt sich ein Kostendelta von ca. 8.600 Euro zugunsten der Taxiunternehmer.
Damit erwirtschaftet ein Taxiunternehmer in der Stadt Münster je Genehmigung einen durch-
schnittlich höheren Umsatz bei niedrigeren Kosten als ein Mietwagenunternehmer je G e-
nehmigung. Dies spiegelt sich auch in den Gewinnen wider. Betrachtet man den Gewinn pro
Genehmigung, so erzielten Münsteraner Taxiunternehmer im Zeitraum 2011 bis 2015 durch-
schnittlich 9.300 Euro mehr als ihre Kollegen aus dem reinen Mietwagengewerbe. Auch auf
Betriebsebene konnten Taxiunternehmer ca . 9.400 Euro mehr als Mietwagenunte rnehmer
erlösen.
13.5 Lohnkosten und Mindestlohn
In den Erhebungsbögen haben die Mietwagenunternehmer Angaben zu den gezahlten Stu n-
denlöhnen in den Jahren 2014 und 2015 gemacht. Die Spannbreite der gezahlten Stunde n-
löhne lag 2014 zwischen 5,99 und 14,5 0 Euro. Im Du rchschnitt wurde ein Stundenlohn von
8,41 Euro gezahlt. 2015 stieg der Durchschnittslohn auf 9,74 Euro (das heißt er liegt deutlich
höher als der aktuelle Minde stlohn). Die Spannbreite lag 2015 zwischen 8,50 und 14,50 Eu-
ro. Dementsprechend wurden die Lohnk osten zwischen 2014 und 2015 um durchschnit tlich
15 Prozent gesteigert.
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Mit Einführung des Mindest lohns im Jahr 2015 sind die durchschnittlichen Personalkosten
eines Mietwagenunternehmers um ca. 15,4 Prozent gestiegen.
Die Durchschnittslöhne im Mietwagengewerbe in Münster 2015 liegen damit um ca. 12,3
Prozent über den Durchschnittslöhnen des Taxigewerbes.
13.6 Gewinne bzw. Überschüsse im Mietwagengewerbe der Stadt Münster insgesamt
Nachfolgend eine Betrachtung der Struktur der Gewinnhöhe je Mietwagenbetrieb:
Abbildung 51 Gewinn- bzw. Überschussstruktur je Mietwagenbetrieb in Euro pro Jahr in der Stadt Münster
Für diese Grafik wurden Verluste und Gewinne bis zu 9.600 Euro (der vom Gutachter ang e-
nommene Unternehmerlohn für die Altersvorsorge, das unternehmerische Risiko, Rückste l-
lungen, etc.), Gewinne zwischen 9.600 Euro und 46.300 Euro (der vom Gutachter ang e-
nommene Unternehmerlohn zuzüglich der Vergütung für eine Tätigkeit im Unternehmen von
60 Stunden pro Woche auf Basis des Mindestlohns) und Gewinne von mehr als 46.300 Euro
dargestellt.
Die Gewinn- bzw. Überschussstruktur aller untersuchten Betriebe zeigt, gemittelt über den
Erhebungszeitraum des aktuellen Gutachtens von 2011 bis 2015, folgendes Bild:
ca. 20,55 Prozent (zwischen 0,0 Prozent im Jahr 2015 und 50,0 Prozent im Jahr
2013) der Betriebe verzeichnen Verluste,
ca. 35,0 Prozent (zwischen 22,2 Prozent im Jahr 2013 und 50,0 Prozent im Jahr
2015) der Unternehmen erwirtschaften Gewinne unterha lb von 9.600 Euro und sind
nicht in der Lage, mindestens die Vorsorge abzusichern,
ca. 42,22 Prozent (zwischen 22,22 Prozent im Jahr 2013 und 50,0 Prozent in den
Jahren 2014 und 2015) der Unternehmen erwirtschaften Gewinne zwischen 9.600
und 46.300 Euro,
ca. 2,22 Prozent (zwischen 0,0 Prozent in den Jahren 2011, 2012, 2014 und 2015
sowie 11,1 Prozent im Jahr 2013) der Unternehmen erwirtschaften ausreichende
Gewinne von mehr als 46.300 Euro.
Auskömmliche Gewinne pro Jahr und Betrieb ermöglichen die geordnet e Führung eines Un-
ternehmens. Bei den Gewinnen handelt es sich vergleichbar um Arbeitg eberlohnkosten, das
heißt Jahresgehalt zuzüglich Arbeitgebersozialversicherungsaufwendungen, mit dem neben
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Steuern und Sozialvorsorge auch das gesamte unternehmerische Ri siko und die Entwic k-
lung des Betriebes abzudecken sind.
Der Gutachter bezeichnet als auskömmlichen Gewinn den gesetzlichen Mindestlohn in einer
Vollbeschäftigung mit 8,84 Euro/Stunde sowie zusätzlich einen angemessenen Unterne h-
merlohn in Höhe der Vorsorge . Daraus resultiert ein auskömmlicher Jahresgewinn pro G e-
nehmigung von ca. 46.300 im Jahr. Das wurde in der Vergangenheit von durchschnittlich nur
2,22 Prozent der Unternehmen erreicht!
Wird nur der vom Gutachter als angemessen eingeschätzte Unternehmerlohn in Höhe von
mindestens 9.600 Euro berücksichtigt, so waren mindestens 55,55 Prozent (50,0 Prozent bis
66,7 Prozent) der Unternehmen 2011 bis 2015 mit Gewinnen unterhalb 9.600 Euro nicht in
der Lage, eine ausreichende Vorsorge zu gewährleisten. 96,0 Prozent aller Unternehmer er-
zielen keinen für den Aufwand ihrer Tätigkeit angemessenen Gewinn.
Im Vergleich zum Taxigewerbe fällt auf, dass dort „nur“ 13,25 Prozent der Unternehmer Ge-
winne unter 9.600 Euro im Jahr erzielen. Auch ist der Anteil der Unternehme r mit einem an-
gemessenen Jahresgewinn mit durchsch nittlich sechs Prozent um ca. vier Prozentpunkte
höher als im Mietwagengewerbe.
13.7 Unternehmerische Vorausplanung
Neun Unternehmer (69 Prozent) gaben im Erhebu ngsbogen an, dass sie ihren Mietwage n-
betrieb wie bisher fortführen möchten, ein Unternehmer (acht Prozent) will den Betrieb erwei-
tern, ein weiterer (acht Prozent) will ihn verkleinern und zwei Unternehmer (15 Prozent) wol-
len ihren Betrieb stilllegen.
Von den zwei Unternehmern, die ihren Betrieb ze itnah stilllegen möchten gaben beide kon-
kret wirtschaftliche Gründe für die geplante Stilllegung ihres Betriebs an.
Abbildung 52 Planungen zur Unternehmensfortführung durch die Mietwagenunternehmer in der Stadt Münster
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Im V ergleich zum Taxigewerbe fällt auf, dass verhältnismäßig mehr Mietwagen - als
Taxiunternehmer planen, ihren Betrieb zu verkleinern oder stillzulegen und relativ w e-
niger Unternehmer eine Erweiterung anstreben.
13.8 Ergebnisse der Hauptuntersuchung und Reproduktion des Fahrzeugbestandes
Die Angaben der Unternehmer wurden ausgewertet und ergeben folgendes Bild:
Abbildung 53 Ergebnisse der Hauptuntersuchung (HU) nach StVZO für Mietwagenunternehmer in der Stadt Münster
Der Anteil der Fahrzeuge, die erhebliche Mängel aufwiesen bzw. bei denen eine Nachunte r-
suchung oder Wiedervorstellung notwendig war, liegt bei durchs chnittlich 9,3 Prozent. Das
ist hoch!
Das Durchschnittsalter der Mietwagen beträgt zum 30. Januar 2017 4,18 Jahre, wobei die
Spanne zwischen 0,91 und 9,35 Jahren liegt.
Im Vergleich zum Taxigewerbe liegt der Anteil der Fahrzeuge , die bei der Hauptunte r-
suchung erhebliche Mängel aufwiesen oder wiedervorgestellt werden mussten, um ca.
drei Prozentpunkte niedriger. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Mietwagen ist
um fast 1,5 Jahre geringer als das der eingesetzten Taxis. Das Maximalalter von Miet-
wagen beträgt nur ca. neun Jahren ( ca. 27 Jahre bei Taxis). Insgesamt ist der techni-
sche Zustand der Mietwagen besser als der Taxis in der Stadt Münster.
13.9 Zahlungsverpflichtungen
Gegenüber den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern bzw. dem Finanzamt bestanden in
keinem Fall Zahlungsverpflichtungen (Antwort erfolgte hierzu durch 13 Unternehmer).
Bei 3,2 Prozent der Taxiunternehmer bestehen aktuell Zahlungsverpflichtungen g egenüber
den Sozialversicherungsträgern oder dem Finanzamt.
13.10 Monatliche Vorsorgeaufwendungen
Die monatlichen Vorsorgeaufwendungen aller Mietwagenunternehmer aus verfügbarem G e-
winn/Überschuss nach Steuern für Krankenversicherung, Altersvorsorge, Pflege -
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versicherung und Unfall betrugen pro Betrieb durchschnittlich 454,03 Euro im Jahr 2012 und
558,05 Euro im Jahr 2015.
Diese Werte sind in Abbildung 54 wiedergegeben. Es ergibt sich ein rechnerischer Anstieg
von ca. 7,6 Prozent pro Jahr, was einem sehr deutlichen Wachstum entspricht. Nichtsdesto-
trotz verbleibt das Vorsorgeniveau, insbesondere für die Altersvorsorge, auf einem vollko m-
men unzu reichenden Niveau und spricht stark gegen eine auskömmlic he Ertragslage des
Münsteraner Mietwagengewerbes.
Abbildung 54 Monatliche Gesamtausgaben für Vorsorge insgesamt und für Altersvorsorge im Mietwagengewerbe
Auffällig und bedenklich ist, dass die Ausgaben für Altersvorsorge, z.B. Einzahlungen in die
Rentenversicherung oder eine kapitalgebundene Lebensversicherung, nicht im gleichen Ma-
ße gewachsen sind wie die Gesamtausgaben für die Vorsorge (dur chschnittliches jährliches
Wachstum von 2,7 Prozent) . Die Aufwendungen für die Altersvorsorge sind im Unters u-
chungszeitraum von durchschnittlich 84,45 Euro im Jahr 2012 auf 91,40 Euro im Jahr 2015
gestiegen.
Dies entspricht für 2012 und 2015 der Arbeitnehmer- plus Arbeitgebervorsorge für einen Ge-
haltsempfänger mit ca. 450 bis 490 Euro/Monat. Ein angestellter Mitarbeiter in Vollzeit bei
Zahlung des Mindestlohns erhält monatlich ca. 1.480 Euro brutto, seine Altersvorsorge (A r-
beitnehmer- und Arbeitgeberanteil) beträgt monatlich ca. 280 Euro. Das heißt, dass die U n-
ternehmer in der Altersvorsorge deutlich unterhalb des Niveaus von Mindestlohnempfängern
liegen und damit stark unterversorgt sind.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Ausgaben für die Altersv orsorge insgesamt sehr
stark zwischen den Unternehmern variieren: Eine Spanne zwischen null und 400 Euro/Monat
im Jahr 2012 sowie zwischen null und 450 Euro/Monat im Jahr 2015 konnte verzeichnet
werden.
Die Höhe der Vorsorge im Gewerbe ist nach Auffassung des Gutachters äußerst bedenklich.
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Nach der Erfahrung des Gutachters ist der Grund für eine unzureichende Altersvorso rge in
der Regel weniger die mangelnde Unkenntnis der Unternehmer hinsichtlich der Notwendi g-
keit von Vorsorge, sondern vielmehr die fehlende Ertragskraft des Gewerbes.
Vergleicht man die Vorsorgeleistungen des Mietwagen - mit denen des Taxigewerbes,
so lässt sich eine leicht bessere Vorsorgesituation für die Mietwagenunternehmer
feststellen.
Die Altersvorsorgeleistungen der Mietwagenunternehmer sind ebenfalls höher als die
der Kollegen aus dem Taxigewerbe (ca. 90 zu ca. 60 Euro im Jahr 2015).
Die Altersvorsorgeleistungen der Mietwagenunternehmer befinden sich auf einem i n-
akzeptabel niedrigen Niveau.
13.11 Anmerkungen der Mietwagenunternehmer in den Erhebungsbögen
Durch die Unternehmer werden in den Erhebungsbögen vor allem kritische Anmerkungen
gemacht. So wird die hohe Konkurrenz, die mangelnde Auftragslage und der starke Prei s-
kampf im Mietwagengewerbe beklagt. Weiterhin haben viele Fahr er schlechte Ortskenntnis-
se, treten mit einer mangelnden Höflichkeit auf oder haben Verständigungsprobleme.
Vier Mietwagenunternehmer haben Angaben zu ihrer Meinung hinsichtlich der Anzahl der
Taxigenehmigungen in der Stadt Münster gemacht. Alle sind der Auffassung, dass die G e-
nehmigungszahl zu hoch ist. Zwei Unternehmer regen eine Reduzierung um 30 Genehm i-
gungen an.
13.12 Zusammenfassende Bewertung und Vergleich mit dem Taxigewerbe
Der Mietwagenverkehr ist in sehr vielen Einsatzbereichen der direkte We ttbewerber zum Ta-
xiverkehr. Der Gesetzgeber schützt die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes durch eine B e-
schränkung des Zugangs zum Taxigewerbe auf Grundlage § 13 Abs. 4 PBefG durch B e-
schränkung der Genehmigungsvergabe.
Im Umsatzsteuerrecht wurde der Ta xiverkehr innerhalb des Pflichtfahrbereiches bzw. bei
Fahrten nach außerhalb bis 50 Kilometer mit sieben Prozent Umsatzsteuer begünstigt.
Da das Mietwagengewerbe ebenfalls in der Personenbeförderung mit Pkw auf der Straße in
der Region tätig ist (Gelegen heitsverkehr), aber drei Pflichten des Taxigewerbes (Betriebs-
pflicht, Tarifpflicht, Beförderungspflicht) den Mietwagenunternehmer nicht auferlegt sind, hat
der Gesetzgeber das Bereithalten von Mietwagen nur am Betriebssitz gestattet. Für den Fall,
dass am Betriebssitz eine Bestellung eingeht, die dann über Telekommunikat ionsmittel an
den Fahrer während der Fahrt weitergeleitet wird, ist die Aufnahme von Fahrgästen ebenfalls
zulässig. Dieses ist nur sehr schwer überprüfbar und kann in der Praxis durch die zu ständi-
gen Behörden auch nur stichprobenartig überwacht werden.
Die Beförderungsleistung wird mit dem Regelsteuersatz der Umsatzsteuer versteuert. En t-
sprechend des Urteils des BFH vom 2.7.2014 - XI R 39/10, veröffentlicht am 22.10.2014 ,
dürfen Mietwagen bei Patientenfahrten, sofern Grundlage ein Vertag mit den Krankenkassen
ist, der sowohl für Taxis als auch für Mietwagen gilt, unter Umständen jetzt auch sieben Pr o-
zent Mehrwertsteuer berechnen. Dadurch wird das Taxigewerbe weiter benachteiligt.
Das Mietwagengewerbe setzt mit folgenden tatsächlichen bzw. vermeintlichen Vorteilen das
Taxigewerbe einem erheblichen Wettbewerbsdruck aus:
1. keine Pflicht, nach Tarif fahren zu müssen und die Möglichkeit der Fahrpreisunterbi e-
tung,
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2. keine Beförderungspflicht, der Mi etwagenunternehmer kann sich seine Kunden aus -
suchen und unattraktive Beförderungen ablehnen,
3. flexible Anpassung des Fuhrpark s und der Anzahl der Fahrzeuge an die wirtschaftl i-
chen Gegebenheiten, da es einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung
gibt, wenn die Berufszugangsvoraussetzungen, wie fachliche Eignung, finanzielle
Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit (die gleichen wie beim Taxiunte r-
nehmer), gegeben sind; der Taxiunternehmer darf dies nicht, gibt er eine Genehm i-
gung zurück, so wird sie nur unter besonders günstigen und seltenen Voraussetzu n-
gen wiedererteilt,
4. wegen der fehlenden Betriebspflicht können zeitweise nicht benötigte Genehmigu n-
gen unbemerkt ruhen und bei Bedarf wieder aufleben.
Diese Vorteile werden durch den paralle len Einsatz von Mietwagen auch durch einige Taxi-
unternehmer in der Stadt Münster selbst genutzt.
Insgesamt waren in der Stadt Münster im Jahr 2015 145 Mietwagen gemeldet, was einen
erheblichen Wettbewerb zuungunsten der Taxiunternehmer darstellt. In den Erhebungsbö-
gen beklagten auch viele Taxiunternehmer einen starken Konkurrenzdruck durch die Mie t-
wagenunternehmer sowie häufige Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz.59
Im Rahmen dieses Gutachtens wurden ausgewählte Aspekte des Mietwagenmarktes g e-
nauer analysiert und mit den entsprechenden Ergebnissen aus der Untersuchung des Tax i-
gewerbes verglichen:
Die Nachfragestruktur des Mietwagengewerbes ist deutlich vielseitiger und damit r o-
buster gegenüber Marktveränderungen als die des Taxigewerbes.
Die Mi etwagenunternehmer erwirtschaften je Genehmigung geringere Umsätze bei
höheren Kosten als die Taxiunternehmer - die Differenz liegt hier insgesamt bei
durchschnittlich etwa 9.400 Euro pro Jahr.
Zwei Gründe für die höhere Kostenstruktur der Mietwagenunterne hmer könnten die
um 12,3 Prozent höheren Durchschnit tslöhne und der allgemein etwas jüngere und
damit modernere Fahrzeugpool sein.
Die Gewinnsituation des Mietwagengewerbes ist unzureichend. 20,6 Prozent der
Mietwagenunternehmer erwirtschaften Verluste ( 3,61 Prozent der Taxiunternehmer)
im Zeitraum 2011 bis 2015. Der Anteil der Taxiunternehmer, die zwischen 9.600 und
46.300 Euro verdienen liegt bei ca. 80,7 Prozent - die der Mietwagenunternehmer bei
nur 42,2 Prozent.
Der völlig unzureichende Gewinn je Mietw agengenehmigung kann durch die Struktur
der Münsteraner Mietwagenbetriebe (durchschnittlich 3,67 Kfz je Betrieb – Taxi im
Vergleich durchschnittlich 1,67 Kfz je Betrieb) auf Betrie bsebene etwas verbessert
werden, ist aber unzureichend.
Insgesamt haben die Mietwagenunternehmer eine höhere Tendenz als ihre Kollegen
aus dem Taxigewerbe, ihr Unternehmen zeitnah zu verkleinern oder stillzulegen.
Die Vorsorgesituation des Mietwagengewerbes ist leicht besser als die des Taxig e-
werbes und weist eine höhere Wachstums rate auf. Das gleiche gilt für die Altersvo r-
sorge, die somit zwar besser ist als die im Taxigewerbe . Insgesamt ist die Vorsorge
unzureichend.
Auch wenn es der Behörde aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, die Anzahl der Mie t-
wagengenehmigungen aktiv zu steuern, empfiehlt der Gutachter, Interessenten für eine
59 Angabe der zuständigen Behörde per April 2016
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Mietwagengenehmigung die Situation des Gewerbes zu schildern und anzuregen, die g e-
plante Geschäftsgründung noch einmal zu überdenken.
Der Wettbewerb des vorhandenen Mietwagengewerbes ergibt Anzeichen für eine B e-
drohung des Taxigewerbes.
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14. Bewertung der Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes
In folgender Tabelle fasst der Gutachter seine Untersuchungen vorläufig zusammen.
Folgender Bewertungsmaßstab liegt zugrunde:
1 spricht stark gegen eine Bedrohung
2 spricht gegen eine Bedrohung
3 keine Bedrohung vorhanden oder absehbar
4 geringe Bedrohung vorhanden oder absehbar
5 massive Bedrohung und Gefährdung vorhanden oder absehbar
Bewertung im Unters u-
chungszeit-
raum
zukünftig
Kap. Was Beurteilung 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
7. Beurteilung der
Nachfrage
7.1 Anzahl der Aufträge leichter Rückgang der Aufträge
und ungenügender Anstieg des
Auftragsumsatzes
x x
7.2
Nachfragestruktur/
Leistungsstruktur/
Krankenfahrten
unauffällig x x
7.3 Nachfrage Patienten-
fahrten
Unzureichende Partizipation an
Bundestrends. Niedriger KV-
Tarif
x x x x
7.4 klassische Beförderung s-
leistungen
von geringer Bedeutung x x
7.5 Schülerbeförderungen von geringer Bedeutung aber
sehr konstant
x x
7.6 Daueraufträge und K u-
rierdienste
von geringer Bedeutung x x
7.7 ÖPNV Stark wachsender ÖPNV, auch
im Nachtangebot
x x
7.8 Tourismus stetiges Wachstum x x
7.9 Taxivermittlungszentralen hohe Bedeutung fürs Gew erbe,
2016 leichter Auftragsrückgang
x x
7.10 CarSharing Entwicklung unklar x x
7.11 Selbstfahrer zu Selbs t-
kosten
Entwicklung im Moment unklar x x
7.12 Kooperation Taxi und
ÖPNV
Großteil der Aufträge über Zent-
ralen
x x
7.13 Auftragsannahme unauffällig x x
7.14 Kundenstruktur unauffällig x x
7.15 Zusammenfassung der
Nachfrage
negative Entwicklung der Au f-
tragslage
x x
8. Taxidichte und Kaufkraft
8.1 Taxi- (und Mietw agen-)
dichte
Taxi- und MW-Dichte kritisch x x
8.2 Bevölkerungsentwicklung deutliches Bevölkerungs -
wachstum prognostiziert
x x
8.3 Kaufkraft hohe Kaufkraft, robustes x x
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Bewertung im Unters u-
chungszeit-
raum
zukünftig
Kap. Was Beurteilung 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
Wachstum, über Bundesdurch-
schnitt
8.4 Ausstattung mit Pkw durchschnittliche Ausstattung x x
9. Beurteilung der Ertrag s-
lage und Einsatzzeit
9.1 Entwicklung von Umsä t-
zen, Kosten, Gewinnen
deutlich steigende Gewinne ,
aber auf unzulänglichem N i-
veau, vermuteter starker Ko s-
tenstau
x x
9.2 Besonderheiten der
Kostenentwicklung
Kostenstau x x
9.3 Lohnkosten und Mindes t-
lohn
erhebliche Belastung für das
Gewerbe
x x
9.4 Struktur der betrieblichen
Gewinne
hoher Anteil Unte rnehmen mit
unzureichenden Gewinnen
x x
9.5 Einsatzzeit der Fahrz eu-
ge und Unternehmer
stabil, auf hohem Niveau , 2015
vereinzelt leicht rückläufig
x x
9.6 unternehmerische V o-
rausplanung
die Unternehmer sehen keine
Alternativen
x x
9.7 zusammenfassende B e-
wertung der Entwic klung
der Ertrags - und Koste n-
lage unter Ei nbeziehung
der Einsatzzeit
zusammenfassende Bewertung
der Kapitel 9.1 bis 9.6
x x
10. Anzahl und Urs achen der
Geschäftsaufgaben
mehr als 50 Prozent der Ge-
nehmigungsrückgaben zwi-
schen 2011 und 2015 aus wir t-
schaftlichen Gründen
x x
11. sonstige Kriterien
11.1 Wartezeit der Kunden unauffällig x x
11.2 Warteliste es gibt Bewerber auf den Wa r-
telisten
x x
11.3 technischer Zustand der
Fahrzeuge
durchwachsener technischer
Zustand
x x
11.4 Zahlungsverpflichtungen keine x x
11.5 Vorsorgefähigkeit vollkommen unzureichend, z.T.
auf sehr niedrigem Niveau
x x
11.6 Reproduktion Fahrzeuge vergleichsweise hoher Alters-
durchschnitt, zum Teil sehr
große Spreizung
x x
11.7 Verpachtung enorm hohe Verpachtungsqu o-
te
x x
11.8 Interview IHK anhaltend hohe Nachfrage nach
Prüfungen zum Taxiunterne h-
mer
x x
11.9 Interview mit der Fachv e-
reinigung
sehr schwierige Situation
auch Einführung Mindestlohn
x x
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Bewertung im Unters u-
chungszeit-
raum
zukünftig
Kap. Was Beurteilung 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
11.10 Zoll ohne Bewertung
11.11 Stadt Münster ohne Bewertung
11.12 Vertreter des Gewerbes keine Doppelbewertung
12. Anmerkungen der Unte r-
nehmer
x x x x
12.1 Unternehmer in Erh e-
bungsbögen
sehr viele kritische Anmerku n-
gen
x x
12.2 Meinungen der Unte r-
nehmer zum Tarif
neuer Tarif nach Ansicht Gu t-
achter unzureichend
x x
12.3 Anmerkungen zur G e-
nehmigungszahl
Genehmigungen sollten red u-
ziert werden
x x
13 Mietwagengewerbe wirtschaftlich deutlich schlec h-
ter gestellt als das Taxigewerbe
x x
Tabelle 9 Zusammenfassende Bewertung zur Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes
Der Gutachter geht summarisch von Anzeichen einer Bedrohung der Funktionsfähi g-
keit des Gewerbes in der Gegenwart und in der Zukunft aus.
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15. Prognose zur zulässigen Genehmigungszahl für die Stadt Münster
15.1 Annahmen
Es wird wie folgt vorgegangen:
1. Ermittlung der voraussichtlichen Nachfrage nach Beförderungsleistungen von 201 6
bis 2021, ausgehend von den ermittelten Umsätzen und der durch das Taxigewerbe
realisierten Nachfrage der Jahre 2011 bis 2015,
2. Durchführung einer Vollkostenrechnung für ein Fahrzeug im Jahr 2017.
Ergebnis: Ermittlung der zulässigen Genehmigungshöchstzahl.
15.2 Nachfrageprognose
Die durchschnittlichen Umsätze pro Fahrzeug und Jahr im Erhebungszeitraum wurden auf
Grundlage der Jahresabschlüsse ermittelt.
Diese Umsätze je Genehmigung der einzelnen Jahre werden linear in die Zukunft bis 2021
interpoliert.
Abbildung 55 Interpolation der Umsätze je Genehmigung bis 2021 für Taxis in der Stadt Münster
Auf Grundlage der in den Jahren vorhandenen Taxigenehmigungen wird die realisierte
Nachfrage nach Beförderungsleistungen in der Stadt Münster in der Vergange nheit (blau)
und die prognostizierte Nachfrage für den Zeitraum 2016 bis 2021 (rot) ermittelt.
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Abbildung 56 Realisierte Nachfrage und Nachfrageprognose im Taxigewerbe in Euro pro Jahr in der Stadt Münster bis
2020
Es wird von einer Nachfrage nach Beförderungsleistungen im Taxiverkehr im Zeitraum 2016
bis 2021 in der Stadt Münster in Höhe von ca. 18.200.000 bis 20.000.000 Euro ausgegan-
gen.
15.3 Vollkostenkalkulation
Zur Fahrzeugkostenrechnung siehe die in der nachfolg enden Tabelle getroffenen Anna h-
men.
Angenommen wird ein auch selbst fahrender Taxiunternehmer. Es werden Lohnkosten für
den Fahrer bzw. für den selbst fahrenden Unternehmer in Höhe des aktuell gültigen gesetzli-
chen Mindestlohns von 8,84 Euro/Einsatzstunde des Taxis und zusätzlich Unternehmerlohn
einkalkuliert.
Aus der Vollkostenrechnung ergeben sich der erforderliche Umsatz bzw. die erforderlichen
Einnahmen zur Deckung der Kosten und für den Unternehmerlohn.
Die direkten Kosten werden so kalkuliert, dass alle Aufwendungen im Unternehmen ausg e-
glichen werden können. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass der einzelne Unternehmer durch
unternehmerisches Geschick einzelne Kosten in der angegebenen Höhe möglicherwe ise
nicht voll in Anspruch nehmen muss (zum Beispiel Kraftstoffverbrauch, eigene Fahrzeug -
pflege, keine Fremdkosten für Garage, Reparatur des Kfz in Eigenleistung, guter Schade n-
freiheitsrabatt in der Versicherung u.a.).
Außerordentlich hohe Einsatzstunden des Unternehmers oder unternehmerisches Geschick,
das zu erhöhten Einnahmen führen kann, bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Es wird unterstellt, dass jedes beliebige, ordentlich geführte Unternehmen die Vollkosten
durch erzielbare Erlöse decken kann. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Unterneh-
mer aufgrund ihrer Kundenbeziehungen oder des mangeln den unternehmerischen Ge-
schicks die Vollkosten nicht erwirtschaften können und somit nicht überlebensfähig sind.
Ansatzpunkt und Basis sind die ordentliche Funktion des Gewerbes.
Für ein Fahrzeug wird eine Vollkostenkalkulation (siehe Anlage) mit folgenden Annahmen
durchgeführt:
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Variable Kosten
Kraftstoffkosten Durchschnittsverbrauch: 8 l Diesel /100 km
erwarteter Einkaufspreis: 1, 11 €/Liter, abgeleitet a us dem
Durchschnitt der letzten sechs Jahre aus der Preisentwick-
lung60
Jahresfahrleistung: laut Erhebungsbogen für die letzten Jah-
re 61.819 km
Öl und Schmierstoffe 0,5 Liter Öl je 1.000 km Fahrleistung zum Preis von 9 ,29 €
(BZP geht von 0,5 Liter/1.000 km aus)
Reparatur und Wartung 2.000 €/Jahr Annahme des Gutachters
Eichung Fahrpreisanzeiger 77,00 € (BZP 77,00 €)
TÜV, BOKraft & AU (92,00 € (BZP 92,00 €)
Wagenpflege 50 Wochen à 8,74 € (BZP 8,74 €)
Reifen Kaufpreis für 1 Satz Reifen: 464,00 € (BZP 464,00 €)
Reifenlaufleistung: 60.000 km
Fixe Kosten
Werteverbrauch Der Werteverbrauch wird als kalkulatorische Abschreibung au s-
gehend von folgenden Angaben ermittelt:
Nettokaufpreis: 33.000,00 € (Listenpreis plus Überführung
plus Ausstattung)
Restwert nach 5 Jahren, ca. 5.000,00 €
Fahrzeugtausch nach 5 Jahren
Kapitalverzinsung nach anerkannten Grundsätzen der Kalkulation e rmittelt aus
½ Kaufpreis und 2000 € Umlaufmitteln mit einer Verzinsung
von 6,0 % p.a.
Personalkosten Grundlage ist ein angenommener Mindestlohn von
8,84 €/Stunde, bei ermittelten 68,94 Wochenstunden und 52
Wochen nach Angaben der Unternehmer aus Münster für
den Zeitraum 2011-2015
Arbeitgeberanteil sowie Vertretung von 33 %
Unfallversicherung in der
Berufsgenossenschaft
für den Unternehmer: 387,00 €/Jahr
für die Mitarbeiter: in den Personalkosten enthalten
Kfz-Steuer 340,00 €/Jahr nach Kfz-Steuergesetz
Fachvereinigung 104,00 € pro Jahr
IHK 100,00 € Annahme
Garagenmiete ortsüblich: 75,00 €/Monat
Rechtsschutzversicherung 183,00 € pro Jahr
Versicherungen Grundbetrag 5.000,00 € (im Einzelfall aufg rund Schaden s-
freiheitsrate sicher abweichend)
Taxivermittlungszentrale Eine Umlage in Höhe von 3.180 €/Jahr
allgemeine
Verwaltungskosten
durch den Gutachter anhand der Angaben der Unterne hmer
aus Münster ermittelt und bewertet (2.200,00 €/Jahr)
Einsatztage pro Jahr es wird mit durchschnittlich 239 Einsatztagen pro Jahr laut
den Angaben der Unternehmer im Erhebungsbogen kalku-
liert
Unternehmerlohn es wird ein zusätzlicher Unternehmerlohn in Höhe der Vor-
sorgeaufwendungen von 800,00 €/Monat kalkuliert
Tabelle 10 Annahmen für die Vollkostenrechnung in der Fahrzeugkostenkalkulation
60 http://de.statista.com/statistik/daten/studie/779/umfrage/durchschnittspreis-fuer-dieselkraftstoff-seit-dem-jahr-1950/
(30.01.2017)
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Der Unternehmerlohn ist der Lohn für die Mitarbeit des U nternehmers im Unternehmen über
seine eventuelle Fahrtätigkeit hinaus und berücksichtigt gleichzeitig zu zahlende Gewerbe -
und Einkommensteuer, das unternehmerische Risiko, Rücklagen, Kapital für Erweiterungen
und die wirtschaftsübliche Verzinsung des eingesetzten privaten bzw. betrieblichen Ka pitals
und stellt neben dem kalkulierten Fahrerlohn (bei Selbstfahrern) die Quelle seiner Privaten t-
nahme dar.
Ausgehend von dieser Kalkulation ergeben sich (alle Werte sind Nettobeträge!):
variable Kosten pro Kilometer 0,14 Euro
variable Kosten je Besetztkilometer 0,30 Euro
fixe Kosten pro Einsatztag ohne Unternehmerlohn 256,29 Euro
fixe Kosten pro Einsatztag mit Unternehmerlohn 296,46 Euro
Nur zur Information, nicht als Berechnungsgrundlage:
durchschnittliche Gesamtkosten pro Einsatztag 333,02 Euro
durchschnittliche Gesamtkosten je Besetztkilometer 2,76 Euro
Insgesamt ergeben sich so Jahresgesamtkosten in Höhe von 69.992,31 Euro ohne bzw.
79.592,31 Euro mit Unternehmerlohn.
Die vollständige Kalkulation befindet sich in der Anlage in den Tabellen 12 und 13.
15.4 Prognose der Zahl der Genehmigungen
Aus der so durchgeführten Fahrzeugkostenkalkulation ergibt sich eine Vollkostendeckung
ohne Vorsorge von ca. 69.992,31 Euro Jahresumsatz, mit Einbeziehung der Vorsorge für
den Unternehmer in Höhe von 79.592,31 Euro.
Es wird von einer jährlichen Kostensteigerung – basierend auf der im Beobachtungszeitraum
ermittelten Kostenentwicklung pro Genehmigung in der Stadt Münster – von zwei Prozent
ausgegangen. Zum Vergleich wird ebenfalls mit einer Kostensteigerung von vier Prozent kal-
kuliert. Aus den Jahresabschlüssen der Münsteraner Taxiunternehmer ergibt sich ein durch-
schnittlicher jährlicher Kostenrückg ang von ca. 0,56 Prozent . Die Annahme des Gutachters
ist damit sehr konservativ.
Ermittlung der zulässigen Genehmigungszahl
Die zulässige Genehmigungszahl ergibt sich mittels Division der prognostizierten Nachfrage
durch die ermittelten Vollkosten je Genehmigung.
Die rechnerisch zulässige Genehmigungsanzahl für den Zeitraum 2017 bis 2020 beträgt:
Ausgehend von einer jährlichen Kostensteigerung von zwei Prozent 233
Genehmigungen und
ausgehend von einer jähr lichen Kostensteigerung von vier Prozent 230
Genehmigungen.
Der Markt hat sich 2016 nach Auskunft der Behörde von April 2016 selbst auf 263
Genehmigungen reguliert. Dies würde einem notwendigen Genehmigungsabbau von 30
(11,4 Prozent) bzw. 33 Genehmigungen (12,5 Prozent) entsprechen. Die Münsteraner
Taxiunternehmer fordern im Erhebungsbogen selbst den Abbau von 25,9 Genehmigungen.
Nach Auskunft der Behörde wurden im Januar 2012 eigenständige Überlegungen zu einer
maximal zulässigen Genehmigungszahl in der Stadt Münster durchgeführt. Ausgangsbasis
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waren hier die Erkenntnisse vorange gangener Taxigutachten sowie die Entwicklung
relevanter Kennzahlen. Im Januar 2012 betrug die maximal zulässige Genehmigungszahl
bereits 233 Taxigenehmigungen. Folglich hat sich die Situation des Taxigewerbes in Münster
seit 2012 nicht entscheidend verbessert.
Der Gutachter schlägt darum vor, die Zahl der Genehmigungen möglichst auf 233
Genehmigungen anzupassen und die Auswirkungen zu beurteilen.
16. Beförderungsentgelte
Beförderungsentgelte sollen kostendeckend und auskömmlich sein.
Die durchgeführte Vollkostenrechnung für ein Taxi berücksichtigt die nach § 39 Abs. 2
PBefG geforderten Kostenbestandteile und einen angemessenen unternehmerischen G e-
winn (Auskömmlichkeit). Aus der Vollkostenrechnung ergeben sich der erforderliche Um -
satz/die Einnahmen zur Deckung der Kosten und für den Unternehmerlohn, die über den Ta-
rif erwirtschaftet werden müssen.
Der Gutachter schlägt zwei verschiedene, moderate Tarifanpassungen vor, die die zu erwar-
tenden positiven Effekte des Rückgangs der Genehmigungszahl berücksichtigen.
Argumente, die der Bevölkerung bei einer weiteren Tarifanpas sung kommuniziert werden
könnten, sind die folgenden:
Erhöhung des Mindestlohns 2017,
die ungenügende Auskömmlichkeit der bestehenden Tarife,
der Zuwachs in der Kaufkraft sowie
die zuletzt im Jahr 2015 erfolgte Tarifanpassung
Grundlagen der Modellierung
Der Tarif gilt für Einwagen - und Mehrwagenbetriebe. Er muss allen Unternehmern die Mö g-
lichkeit bieten, bei ordentlicher Betriebsführung vollkostendeckend zu wirtschaften. Darum
erfolgt keine getrennte Betrachtung.
Ausgangspunkte der Modellierung sind:
die Vollkostenrechnung für ein Taxi und
die Ausführung von Beförderungsleistungen mit Taxis innerhalb der Stadt Münster
sowie außerhalb in Abhängigkeit von der Entfernung und der benötigten Zeit.
Berücksichtigt wird die Erhöhung des Mindestlohns seit 01.01.2017.
Bei der Modellierung des Tarifs geht der Gutachter von den Angaben der Unternehmer im
Erhebungszeitraum aus:
3.554 Aufträge pro Genehmigung (Durchschnittswert für 2011 bis 2015),
61.819 Kilometer Fahrleistung pro Jahr (Durchschnittswert für 2011 bis 2015),
28.888 Kilometer Fahrgastbeförderung pro Jahr,
3.585 Stunden Einsatzzeit der Taxis pro Jahr.
Die jährliche Fahrl eistung wird durch die Anzahl der Aufträge pro Genehmigung und Jahr
geteilt, um die durchschnittliche Fahrleist ung zu erhalten. Die Anzahl der Besetztkilometer
wird ermittelt. Weiterhin wird die Anzahl der Aufträge pro Genehmigung und Tag ermittelt.
Basierend auf den Angaben zur einsatztäglichen Arbeitszeit der Taxifahrer wird die durc h-
schnittliche Dauer der Auftragsabwicklung (inkl. Leerfahrt und Wartezeit) bestimmt.
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Berechnet man diesen durchschnittlichen Auftrag bzw. Referenzauftrag mit den Durc h-
schnittswerten aus dem Zeitraum 2011 bis 2015, so zeigt sich folgendes Bild:
17,39 Kilometer durchsch nittliche Fahrleistung bzw. 8,13 Besetztkilometer pro Au f-
trag,
14,87 Aufträge pro Einsatztag,
0,54 Stunden Wartezeit bzw. Leerfahrt je Auftrag.
Für einen solchen durchschnittlichen Auftrag müssen zur Deckung der Vollkosten 22,37 Euro
Umsatz netto erzielt werden.
Durch den gegenwärtig geltenden Tarif seit 01. Januar 2015 werden für den Referenzauftrag
17,37 Euro Umsatz netto realisiert.
Das heißt, der Unternehmer realisiert eine Mindereinnahme von ca. fünf Euro! Bei einer
durchschnittlichen jährlichen Auftragszahl von 3.554 Aufträgen ergibt sich ein Fehlbetrag von
ca. 17.770 Euro!
Der gegenwärtige Tarif ist nicht kostendeckend und auskömmlich im Sinne des
PBefG.
Modellierung des Tarifs
Die vorhandene Kostenstruktur in einem Taxibetrieb wird vornehmlich durch die Fixkosten
bestimmt (vergleiche Abbildung 30). In der Stadt Münster sind die Fixkosten mit 71,7 bis
77,7 Prozent der Gesamtkos ten relativ konstant, nur ca. 22,3 bis 28,3 Prozent der Kosten
sind variable, kilometerabhängige Kosten. Anders ausgedrückt, nu r ein geringer Teil der in
einem Taxiunternehmen anfallenden Kosten entstehen durch die Bewegung des Kfz, der
weitaus höhere Anteil der Kost en entsteht dadurch, dass Zeit für Wartezeit zwischen den
Aufträgen, Auftragsannahme, Fahrtzeit zum Kunden, Einsteig en des Kunden, Zeit für die
Besetztfahrt, Abrechnen und Aussteigen des Kunden sowie Rückfahrt, Aufbereitung des Auf-
trages und des Fahrzeuges sowie durch das Bereithalten vergeht.
Das muss auch der Tarif widerspiegeln. Der Grundpreis soll nach Auffassung des Gesetzge-
bers diesen hohen Anteil der Fixkosten (leistungsunabhängige Kosten) berücksichtigen.
Da kurze Strecken mehr Gesamtzeit je Kilometer beanspruchen als lange Strecken, sollte
der Tarif eine entsprechende Staffelung haben.
Durch Modellierung der A uftragsdurchführung über verschiedene Entfernungen hat der Gu t-
achter zunächst die entstehenden Vollkosten und anschließend einen kostendeckenden und
auskömmlichen Tarif ermittelt.
Folgende, grundlegende Annahmen wurden basierend auf den voraussichtlichen Rückgang
der Taxigenehmigungen in der Stadt Münster getroffen. Dies schließt die bis Ende 2016 er-
folgten Rückgaben an Genehmigungen und die vom Gutachter empfohlene weitere Reduzie-
rung der Genehmigungen mit ein. Da dementsprechend weniger Tax is denselben Markt be-
dienen, erwartet der Gutachter die folgenden Effekte:
Anstieg der Besetztquote im Taxiverkehr auf ca. 55 Prozent,
etwa 3.735 Aufträge pro Taxi und Jahr – Annahme, dass die absoluten Aufträge leicht
zurückgehen (weitere Tariferhöhung), die Aufträge je Genehmigung aber durch weni-
ger Genehmigungen am Markt steigen.
Aus diesen Annahmen resultiert der im nachfolgenden Bild dargestellte Verlauf der Netto -
vollkosten für Beförderungsaufträge (rote Kurve):
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Abbildung 57 Modellierung der Vollkosten in Euro in Abhängigkeit von der Beförderungsstrecke
Die hohen auftragsbezogenen Fixkosten sind über den Grundpreis aufzufangen. Je länger
die Beförderungsstrecke wird, desto geringer werden die zu realisierenden Vollkosten je K i-
lometer. Daraus ergibt sich der degressive Kurvenverlauf der roten Kurve in obiger Abbi l-
dung. Darum sollte eine tiefere Staffelung der Kilometerpreise in Abhängigkeit von der En t-
fernung vorgesehen werden.
Der gegenwärtige Tarif, bestehend aus Grundpreis und einem einstufigen Kilometerpreis, ist
in netto, das heißt ohne sieben Prozent Umsatzsteuer, wiedergegeben. Es ist ersichtlich,
dass sowohl der Tag - als auch der Nachttarif den modellierten Kostenverlauf nur unzure i-
chend widerspiegeln. Aufträge bis etwa sechzehn Kilometer Beförderungsleistung sind nicht
kostendeckend! Das kann dazu führen, dass Fahrten in diesem Kurzstreckenbereich abg e-
lehnt werden. Andererseits bezahlt der Kunde bei großen Entfernungen, zum Beispiel für 50
Kilometer, erheblich mehr als die Vollkosten für den Tag- und Nachttarif.
Der weiter oben vorgestellte Referenzauftrag führt auch unter den veränderten Annahmen zu
einem Verlust von 2,20 Euro pro Auftrag für den Taxiunternehmer. Daher ist trotz der ang e-
nommenen Reduzierung der Taxigenehmigungen eine Tarifanpassung vorzunehmen.
Modellierung des Tarifs
Der Tarifvorschlag des Gutachters ist in Tabelle 11 wiedergegeben. Er umfasst die Varianten
1 und 2.
Variante 1 folgt dem aktuell gültigen, einstufige n Tarif, verz ichtet allerdings auf die Cent -
beträge und sieht e ine Erhöhung des Grundpreises von ca. 0,31 Euro vor. Das Kilometer -
entgelt steigt ebenfalls um ca. 0,31 Euro.
Auf Basis des Referenzauftrags ergibt sich für den Unternehmer so ein zusätzlicher Gewinn
von 0,73 Euro pro Referenzauftrag.
Der erzielte Umsatz übersteigt d ie Nettokosten erstmals nach dreizehn Beförderungskilome-
tern. Die Kostensteigerung im Vergleich zum alten Tarif beträgt auf Basis des Referenzau f-
trages etwa 15,3 Prozent.
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Variante 2 sieht einen zweistufigen Tarif vor und verzichtet ebenfalls auf die Centbeträge der
einzelnen Tarifbestandteile. Der Grundpreis wird ebenfalls um ca. 0,3 1 Euro auf 3,50 E uro
erhöht. Die erste Tarifstufe reicht bis Kilometer fünf und soll mit 2,30 Euro je Kilometer vergü-
tet werden – ein Anstieg von ca. 0,4 1 Euro je Kilometer. Die zweite Tarifstufe beginnt nach
dem fünften Kilometer und sieht ein Kilometerentgelt von 2,10 Euro vor (nur 0,2 1 Euro mehr
als der aktuelle Tarif).
Es ergibt sich ein zusätzlicher Gewinn pro Referenzauftrag von 0,77 Euro.
Die Kostendeckung wird ebenfalls nach etwa dreizehn Kilometern Beförderungsstrecke e r-
reicht. Im Vergleich zum aktuellen Tarif ergibt sich eine K ostensteigerung in Höhe von 15, 6
Prozent.
Für beide Tarifvarianten liegen die Nacht- und Feiertagstarife im Grundpreis um 0,3 0 und in
der Kilometervergütung um pauschal 0,20 Euro je Kilometer höher.
Bruttowerte Nettowerte
Grundpreis bis 5 km ab 5 km Umsatz Refer-
enzauftrag
Gewinn/Verlust
je Auftrag
Break
even
Aktueller
Tarif 3,19 € 1,89 € 19,58 € - 2,35 € 17 km
Variante 1 3,50 € 2,20 € 22,59 € 0,66 € 13 km
Variante 2 3,50 € 2,30 € 2,10 € 22,60 € 0,67 € 13 km
Tabelle 11 Tarifvorschläge des Gutachters – umfangreiche Tarifanpassung (Bruttowerte)
Abbildung 58 zeigt beide vorgeschlagenen Tarifvarianten im Vergleich zum aktuellen Tarif
und zu den Nettovollkosten. Insbesondere durch die Erhöhung der Tarifbestandteile für ku r-
ze Fahraufträge kann die Ertragslage für sol che Fahraufträge verbessert werden. So ergibt
sich eine Kostendeckung bei beiden Tarifvorschlägen bei ca. dreizehn Kilometer Beförd e-
rungsstrecke. Der aktuelle Tarif ist erst ab einer Beförderungsstrecke von ca. siebzehn Kilo-
metern kostendeckend.
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Abbildung 58 Gegenüberstellung der Nettovollkosten mit dem aktuellen Tarif und dem Gutachtervorschlag
Modellierung des Tarifs – Vergleich mit vergleichbaren Städten
Die folgende Tabelle zeigt die a ktuell gültigen Taxitarife und die Tarifvorschläge (blau her-
vorgehoben) in mit der Stadt Münster vergleichbaren Städten. Sehr viele Tarife wurden zur
Einführung des Mindestlohns 2015 angepasst. Mit dem aktuellen Grundpreis von 3,50 Euro
(Tag) bewegt sich die Stadt Münster (der aktuelle Tarif ist blau eingefärbt) im ob eren Drittel
der Vergleichsgruppe. Bei den Kilometervergütungen liegt die Stadt Münster mit 2,20 Euro
(Tagtarif, erste drei Kilometer) ebenfalls im oberen Drittel der Vergleichsgruppe. Auffällig ist,
dass die meisten Städte der Vergleichsgruppe ein zwei- oder sogar dreistufiges Tarifmodell
verwenden.
Mit den vorgeschlagenen Tarifanpassungen liegt der Tarif der Stadt Münster im oberen Be-
reich vergleichbarer Städte.
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Grund-
preis Hinweis km
Tag Hinweis km
Nacht Hinweis Warte-
zeit Hinweis GRT
Gül-
tig
seit
Bielefeld
6,10 € We
1,90 €
2,00 € 33,00 € 5,00 € 06/
2015 6,40 € So
Osnabrück 4,40 €
2,10 € bis 3 km 2,20 € bis 3 km
27,00 € 8,50 € 01/
2015 2,00 € ab 3 km 2,10 € ab 3 km
Magdeburg 3,50 €
2,50 € bis 2 km
24,00 € 8,00 € 12/
2014 1,90 € ab 2 km
Braunschweig
3,50 € We 2,20 € bis 3 km
26,00 € 5,00 € 01/
2015 4,00 € So, Fe 1,80 € ab 3 km
Salzgitter
3,50 € We 1,90 € bis 3 km
26,00 € 01/
2015 4,00 € So 1,80 € bis 3 km
Hamm
3,00 € We
1,90 € 2,10 € 30,00 € 7,00 € 09/
2015 3,40 € So
Aachen 3,80 € 1,90 € 2,00 € 30,00 € 7,00 € 07/
2015
Halle a.d.Saale 3,50 €
2,50 € bis 2 km 2,70 € bis 2 km
25,00 € 7,00 € 01/
2015 1,80 € bis 10 km 2,00 € bis 10 km
Tarifvorschlag
1
3,50 € We
2,20 € 2,40 € 26,20 € 6,00 €
3,80 € So, Fe
Tarifvorschlag
2
3,50 € We 2,30 € bis 5 km 2,50 € bis 5 km
26,20 € 6,00 €
3,80 € So, Fe 2,10 € ab 5 km 2,30 € ab 5 km
Potsdam 3,50 €
1,90 € bis 3 km 2,00 € bis 3 km
24,00 € 7,00 € 01/
2015 1,70 € ab 3 km 1,80 € ab 3 km
Stadt Münster
3,19 € We
1,89 € 2,01 € 26,20 € 5,00 € 01/
2015 3,30 € So
Bonn 2,60 €
2,75 € bis 1 km 2,75 € bis 1 km 20,00 € bis 5 Min.
01/
2015 1,60 € ab 1 km 1,70 € ab 1 km 27,30 € ab 5 Min.
Tabelle 12 Vergleich des Taxitarifs in der Stadt Münster mit Taxitarifen vergleichbarer anderer Städte61
Großraumzuschlag
Nach Meinungen der Unternehmer zum aktuellen Tarif in der Stadt Münster (vergleiche Ab-
schnitt 12.2) wird deutlich, dass nur wenige Unternehmer (c a. 6,5 Prozent) für eine deutliche
Erhöhung des Großraumzuschlags plädieren. Im Mittel sollte der Großraumzuschlag auf
5,11 Euro angepasst werden. Basierend auf de n Tarifen vergleichbarer Städte, der Meinung
der Unternehmer sowie den erhöhten Investitionskosten für größere Taxis empfiehlt der Gut-
achter dennoch eine Anhebung des Großraumzuschlags brutto von 5,00 auf 6,00 Euro.
Wartezeit
Die Vergütung für Wartezeiten soll beibehalten werden.
Fahrradzuschlag
Die Mehrheit der Taxiunternehmer spricht sich gegen eine Erhöhung des Fahrradzuschlags
aus. Der Gutachter schließt sich dem an.
61 Website „DERINNENSPIEGEL“ http://www.derinnenspiegel.de/taxitarife/uebersicht/uebersicht.php [04.07.2016]
(We = werktags zwischen 6:00 und 22:00 Uhr; So = sonntags, aber auch zwischen 22:00 und 6 Uhr; Fe = Feiertags; GRT =
Großraumtaxizuschlag)
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Centbeträge, außer in 10 -Centbeträgen, sollten wegen der Bereithaltung von Wechselgeld
im Tarif nicht mehr enthalten sein.
Beurteilung der Akzeptanz und Nachfrage nach der Tarifänderung
Neben der Betrachtung der Auskömmlichkeit der Tarife für das Taxigewerbe ist der Einfluss
auf die Akzeptanz/Nachfrage nach Beförderungsleistungen durch die Tarifänderung zu b e-
trachten54, urteilt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht.
Eine Tariferhöhung um ca. 1 5 Prozent (Tarifvorschläge 1 und 2 ) bei dem ermittelten Ref e-
renzauftrag über etwa 9,5 Kilometer Beförderungsstrecke zum bestehenden Tarif kann ps y-
chologisch und wirtschaftlich bei den Fahrgästen negativ aufgenommen werden.
Eine abschließende Beurteilung der Akzeptanz der Tarife muss im Tarifverfahren erfolgen.
Es handelt sich um ein konzessioniertes Gewerbe, in dem die Mechanismen der Marktwir t-
schaft nicht greifen. Die Stadt Münster gibt die Zahl der Genehmigungen und den Tarif vor.
Sie ist damit verantwortlich für ein funktionierendes Gewerbe, das heißt für ein Gewerbe, das
bei ordnungsgemäßer Führung auskömmliche Gewinne erwirtschaften kann.
Der Gutachter empfi ehlt die Einführung von einem der vorgeschlagenen Tarife bei
gleichzeitiger Reduzierung der Genehmigungsanzahl.
Der Tarifvorschlag gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren und sollte spätestens dann
überprüft werden.
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17. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Das Gewerbe, die Ämter und die angefragten Institutionen haben die Erstellung des Gutac h-
tens überwiegend aufgeschlossen und aktiv unterstützt.
Der Gutachter hat entsprechend § 13 Abs. 4 PBefG insbesondere:
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxiverkehr (Kapitel 7),
2. die Taxidichte (Kapitel 8),
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit (Ka-
pitel 9) und
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben (Kapital 10).
berücksichtigt.
Weitere Einflussfaktoren u nd Informationen zur Situation im Gewerbe wurden untersucht,
bewertet und sind in das Gutachten eingeflossen (Kapitel 11).
Die Bestimmungen insbesondere der §§ 39, 51 PBefG zur Beurteilung der Beförderungsent -
gelte wurden berücksichtigt.
Gegen Anzeichen für eine Bedrohung sprechen insbesondere:
1. der wachsende Tourismus in Münster,
2. die stark wachsende Bevölkerung,
3. die überdurchschnittlich hohe Kaufkraft,
4. die Kooperation zwischen dem ÖPNV und dem Taxigewerbe.
In wesentlichen Bereichen sieht der Gutachter Anz eichen für eine bestehende und zukünft i-
ge Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes, insbesondere durch:
1. die unzureichende Gewinnsituation,
2. den Kostenstau,
3. die anhaltende Belastung des Gewerbes durch den gesetzlichen Mindestlohn,
4. die mangelnde Vorsorgefähigkeit der Taxiunternehmer in Münster,
5. die steigende Zahl an Genehmigungsrückgaben aus wirtschaftlichen Gründen,
6. die nach Angaben der Unternehmen insgesamt rückläufigen Auftragszahlen im Zei t-
raum 2011 bis 2015,
7. die vergleichsweise hohe Taxi- und Mietwagendichte,
8. das kritische Bild, welches das Gewerbe selbst zeichnet,
9. die Hinweise und Bemerkungen der Unternehmer in den Erhebungsbögen, ihre Au s-
sagen zum Tarif und zur Genehmigungszahl.
Der Gutachter geht summarisch von einer Bedrohung der Funktionsfähigke it des Ge-
werbes in der Gegenwart und in der Zukunft aus.
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Der Gutachter gibt folgende Handlungsempfehlungen für die Stadt Münster.
1. Die Anzahl der Genehmigungen sollte auf 233 Genehmigungen reduziert werden ,
soweit dies rechtlich möglich ist.
2. Eine der vorgeschlagenen Tarifanpassungen sollte vorgenommen werden.
Darüber hinaus empfiehlt der Gutachter
1. Die Vergütungssätze seitens der gesetzlichen Krankenkassen sind weiterhin unte r-
halb des Taxitarifs. Darüber hinaus bewirken mittlerweile Ausschreibungsplattfo rmen
einiger gesetzlichen Krankenkassen (Barmer Ersatzkasse und DAK) ein weiteres Ab-
sinken der Vergütung durch Vergabe im Bieterverfahren , vergleiche Abschnitt 11.9.
Der Gutachter empfiehlt, Maßnahmen zur Unterlaufung des Tarifs entgegenzuwirken.
2. Bei der durch die Stadt Münster gewollten Entwicklung des liniengebundenen ÖPNV
muss auch immer der Einfluss auf das Taxigewerbe betrachtet werden! Das kann
durch steigende Tarife oder durch Rücknahme von Genehmigungen im rechtlich
möglichen Rahmen erfolgen.
3. Taxitarife sollten in kurzen zeitlichen Abständen angepasst werden, um zu verhi n-
dern, dass nach mehreren Jahren große Anhebungen erfolgen müssen. Der über e i-
nen langen Zeitraum eingetretene Rückstand in den Tarifen ist abzubauen. Zu prüfen
ist eine Kopplung der Erhöhung der Taxitarife an den ÖPNV oder andere große
Dienstleister.
4. Zur der Beurteilung der Unternehmen bei Beantragung der Wiedererteilung der G e-
nehmigung ist das BMF -Schreiben vom 26. November 2010 „Aufbewahrung digitaler
Unterlagen bei Bargeschäften“ m it den Grundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung für Taxi- und Mietwagenunternehmer konsequent heranzuziehen.
5. Die Zulassung externer Geschäftsführer in Taxiunternehmen, bei denen der Inhaber
selbst die fachliche Eignung nicht hat, sollte weiterhin stringent gehandhabt werden.
6. Widerrechtliche Nutzung von Ersatzwagen: 21 Unternehmer kritisieren, dass Ersat z-
wagen gemeinsam mit den Taxis eingesetzt werden, die sie eigentlich ersetzen so l-
len. Aufgrund der Häufigkeit der Nennung erscheint hier dringender Handlungsbedarf
seitens der Behörde zu bestehen.
7. Der Stadt Münster wird dringend empfohlen, die Wartelisten zu prüfen und zu aktual i-
sieren. Es sollte geprüft werden, ob vor Aufnahme auf die Warteliste die fachliche
Eignung nachzuweisen ist.
8. Der Gutachter u nterstützt die Bemühungen der Stadt Münster sehr stark , die Ve r-
pachtung auf das gesetzlich zulässige Maß zurück zu führen!
9. Um die Akzeptanz und Bereitschaft der Münsteraner Bevölkerung, ein Taxi zu nu t-
zen, zu erhöhen, könnte in Kooperation mit den beiden Taxivermittlungszentralen und
der IHK eine Qualitätsoffensive im Gewerbe durchgeführt werden. Die Einführung ei-
ner Bewertungsmöglichkeit der Fahrt (z.B. hinsichtlich der Sauberkeit des Taxis, der
Pünktlichkeit und Höflichkeit des Fahrers, etc.) oder die Te ilnahme zum Beispiel am
TAXIstars-Programm62 könnten hier erste Schritte sein. Dem Gutachter ist bekannt,
dass sich zumindest eine der Taxivermittlungszentralen bereits intensiv mit dem
Thema Qualität beschäftigt. Dies sollte ausgebaut werden.
10. Die Erteilung von Sonderrechten, wie z.B. der Nutzung von Busspuren oder das B e-
fahren der Innenstadtbereiche, kann die Attraktivität des Transportmittels Taxi weite r-
hin erhöhen.
11. Eine Anhörung des Gewerbes bei baulichen Maßnahmen in Münster, insbesondere,
wenn Taxistände betroffen sind.
12. Viele Taxiunternehmer beklagen mangelnde Kontrollen seitens der Behörden – bei-
spielsweise hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns, der Einhaltung der Aufl a-
gen für das Mietwagengewerbe, der Einhaltung des Verbots der Bereithaltung von
62 http://www.bzp.org/Content/RUND_UMS_TAXI/TAXIstars/index.php (16.12.2016)
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Taxis aus benachbarten Landkreisen, etc. Der Gutachter empfiehlt, verstärkte Ko n-
trollen durchzuführen, um ein regelkonformes Taxigewerbe zu unterstützen.
Um die Rückgabe von Taxigenehmigungen in der Stadt Münster zu beschleunigen, wird der
Behörde empfohlen – soweit es ihr rechtlich möglich ist – die folgenden Empfehlungen u m-
zusetzen:
1. Die Taxiunternehmer sollten über eine Entscheidung der Behörde zur Verringerung
der Gesamtanzahl der von der Stadt Münster erteilten Taxigenehmigungen informiert
werden. Hierbei sollten den Taxiunternehmern die Hintergründe für die Red uzierung
und der Umfang der Genehmigungsrücknahme transparent kommuniziert werden.
2. Eine Aufklärung von Existenzgründern über die betriebswirtschaftlich schwierige S i-
tuation im Taxi - und Mietwagengewerbe sollte weiterhin (auch durch die IHK) erfol-
gen.
3. Bisher ist es üblich, dass Altunternehmer, die sich auf der Vormerkliste für weitere
Genehmigungen eingetragen haben, bei der Rückgabe von Genehmigungen nac h-
rangig behandelt werden. Soweit es der Beh örde rechtlich möglich ist, empfiehlt der
Gutachter, diese Regelung für ein unbestimmtes Zeitfenster auszusetzen, um die
Rückgabe von Genehmigungen attraktiver zu gestalten. Sollte sich der Markt wieder
erholen und das gesamte Beförderungsaufkommen je Taxi wieder nachhaltig wac h-
sen, könnten die Altunternehmer so vereinfacht ihre alten Genehmigungen „zurück -
erhalten“ (Option).
4. Die Auswirkungen der Einführung des Tarifs und der Beschränkung der Genehm i-
gungszahl sollten aufgrund der aktuell als kritisch zu bew ertenden Situation des G e-
werbes zeitnah, idealerweise 2019/2020 erneut evaluiert werden.
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Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1 Entwicklung der Anzahl der Taxibetriebe mit angestellten Mitarbeitern in der
Stadt Münster ................................ ................................ ............................... 12
Abbildung 2 Beschäftigtenstruktur in den Taxibetrieben mit angestellten Mitarbeitern in der
Stadt Münster ................................ ................................ ............................... 13
Abbildung 3 Angaben der Unternehmer zur Entwicklung der Aufträge je Genehmigung und
Jahr in der Stadt Münster von 2011 bis 2015 ................................ ................ 19
Abbildung 4 Entwicklung der Gesamtnachfrage nach Taxidienstleistungen in der Stadt
Münster im Zeitraum 2011 bis 2015 ................................ .............................. 20
Abbildung 5 Entwicklung der Umsätze je Auftrag in der Stadt Münster ................................ 20
Abbildung 6 Beförderte Personen im Taxi- und Mietwagenverkehr in der Bundesrepublik
Deutschland, Angaben in Mio. Euro ................................ .............................. 21
Abbildung 7 Einnahmen im Taxi- und Mietwagenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,
Angaben in Mio. Euro ................................ ................................ ................... 21
Abbildung 8 Struktur der Ertragsanteile im Taxigewerbe in der Stadt Münster ..................... 22
Abbildung 9 Kostenübernahme für Krankenfahrten in der Bundesrepublik Deutschland durch
die Krankenkassen ................................ ................................ ....................... 24
Abbildung 10 Fahrkosten für Krankenfahrten je Versicherten und Jahr in der Bundesrepublik
Deutschland ................................ ................................ ................................ .. 24
Abbildung 11 Entwicklung der Anzahl der mit ÖPNV beförderten Personen in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 27
Abbildung 12 Anzahl der Ankünfte und Übernachtungen in der Stadt Münster .................... 28
Abbildung 13 Gesamtzahl der durch die Taxivermittlungszentralen in Münster vermittelten
Fahrten ................................ ................................ ................................ ......... 29
Abbildung 14 Übersicht über die in Münster zentral vermittelten Taxis und Aufträge pro Taxi
................................ ................................ ................................ ..................... 30
Abbildung 15 Art der Auftragsannahme (nach Angaben der Unternehmen) in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 33
Abbildung 16 Durchschnittliche Kundenstruktur in der Stadt Münster ................................ .. 34
Abbildung 17 Durchschnittliche Altersstruktur der Kundschaft in der Stadt Münster ............ 35
Abbildung 18 Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Münster ................................ .............. 39
Abbildung 19 Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Münster ....................... 39
Abbildung 20 Entwicklung der Taxidichte bei angenommener Bevölkerungsentwicklung und
gleichbleibender Genehmigungszahl in der Stadt Münster ........................... 40
Abbildung 21 Entwicklung der verfügbaren Kaufkraft je Einwohner in der Stadt Münster..... 41
Abbildung 22 Entwicklung des Kaufkraftindexes in der Stadt Münster im Verhältnis zum
Bundesdurchschnitt ................................ ................................ ...................... 42
Abbildung 23 Pkw-Dichte in Pkw je 1.000 Einwohner ................................ .......................... 43
Abbildung 24 Entwicklung der Pkw-Dichte in der Stadt Münster ................................ .......... 43
Abbildung 25 Gesamtnettoeinnahmen aus Taxiverkehr je Genehmigung und Jahr insgesamt
für alle auswertbaren Taxibetriebe in der Stadt Münster ............................... 44
Abbildung 26 Nettogewinne bzw. -überschüsse aus Personenbeförderung je Genehmigung
aller untersuchten Taxibetriebe in der Stadt Münster ................................ .... 45
Abbildung 27 Durchschnittliche Nettoergebnisse bzw. -überschüsse je Taxibetrieb pro Jahr in
der Stadt Münster ................................ ................................ ......................... 45
Abbildung 28 Durchschnittliche Unternehmensgröße im Taxigewerbe in der Stadt Münster -
Stand April 2016 ................................ ................................ ........................... 46
Abbildung 29 Erträge und Kosten je Genehmigung und Jahr in der Stadt Münster .............. 47
Abbildung 30 Kostenstruktur nach leistungsunabhängigen und leistungsabhängigen Kosten
................................ ................................ ................................ ..................... 48
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Abbildung 31 Gewinn- bzw. Überschussstruktur je Taxibetrieb in Euro pro Jahr in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 50
Abbildung 32 Durchschnittliche tägliche Einsatz- und Arbeitszeit eines Taxiunternehmers in
der Stadt Münster ................................ ................................ ......................... 52
Abbildung 33 Zeitliche Struktur der Auftragsabwicklung in Prozent ................................ ..... 53
Abbildung 34 Durchschnittliche jährliche Fahrleistung eines Taxis in der Stadt Münster ...... 53
Abbildung 35 Durchschnittliche tägliche Einsatzstunden der Taxis pro Einsatztag in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 54
Abbildung 36 Durchschnittliche Anzahl der Einsatztage der Taxis pro Jahr in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 55
Abbildung 37 Planungen zur Unternehmensfortführung durch die Unternehmer in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 56
Abbildung 38 Wartezeiten der Kunden zwischen Auftragserteilung und Einstieg des
Fahrgastes in der Stadt Münster ................................ ................................ ... 59
Abbildung 39 Alter der Einträge in der Warteliste der Stadt Münster................................ .... 60
Abbildung 40 Ergebnisse der Hauptuntersuchung (HU) nach StVZO und BOKraft in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 61
Abbildung 41 Monatliche Gesamtausgaben für Vorsorge insgesamt und für Altersvorsorge im
Taxigewerbe ................................ ................................ ................................ . 62
Abbildung 42 Alter der Taxis in der Stadt Münster in Jahren zum 30. Januar 2017 ............. 63
Abbildung 43 Meinungen der Unternehmer zur Anzahl der Genehmigungen in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 72
Abbildung 44 Entwicklung der Anzahl der Mietwagenbetriebe mit angestellten Mitarbeitern in
der Stadt Münster ................................ ................................ ......................... 74
Abbildung 45 Beschäftigungsstruktur in den Mietwagenbetrieben mit angestellten
Mitarbeitern in der Stadt Münster ................................ ................................ .. 74
Abbildung 46 Struktur der Ertragsanteile im Mietwagengewerbe in der Stadt Münster ........ 76
Abbildung 47 Gesamtnettoeinnahmen aus Mietwagenverkehr je Genehmigung und Jahr
insgesamt für alle auswertbaren Mietwagenbetriebe in der Stadt Münster .... 77
Abbildung 48 Gesamtnettokosten aus Mietwagenverkehr je Genehmigung und Jahr
insgesamt für alle auswertbaren Mietwagenbetriebe in der Stadt Münster .... 78
Abbildung 49 Jährliche Gewinne je Genehmigung aus Mietwagenverkehr insgesamt für alle
auswertbaren Mietwagenbetriebe in der Stadt Münster ................................ 78
Abbildung 50 Jährliche Gewinne je Betrieb aus Mietwagenverkehr insgesamt für alle
auswertbaren Mietwagenbetriebe in der Stadt Münster ................................ 79
Abbildung 51 Gewinn- bzw. Überschussstruktur je Mietwagenbetrieb in Euro pro Jahr in der
Stadt Münster ................................ ................................ ............................... 80
Abbildung 52 Planungen zur Unternehmensfortführung durch die Mietwagenunternehmer in
der Stadt Münster ................................ ................................ ......................... 81
Abbildung 53 Ergebnisse der Hauptuntersuchung (HU) nach StVZO für
Mietwagenunternehmer in der Stadt Münster ................................ ............... 82
Abbildung 54 Monatliche Gesamtausgaben für Vorsorge insgesamt und für Altersvorsorge im
Mietwagengewerbe ................................ ................................ ....................... 83
Abbildung 55 Interpolation der Umsätze je Genehmigung bis 2021 für Taxis in der Stadt
Münster................................ ................................ ................................ ......... 90
Abbildung 56 Realisierte Nachfrage und Nachfrageprognose im Taxigewerbe in Euro pro
Jahr in der Stadt Münster bis 2020 ................................ ............................... 91
Abbildung 57 Modellierung der Vollkosten in Euro in Abhängigkeit von der
Beförderungsstrecke ................................ ................................ ..................... 96
Abbildung 58 Gegenüberstellung der Nettovollkosten mit dem aktuellen Tarif und dem
Gutachtervorschlag ................................ ................................ ....................... 98
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Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1 Eingereichte Unterlagen und untersuchte Stichproben ................................ ............... 17
Tabelle 2 Nicht ausgewertete Unterlagen und untersuchte Stichproben ................................ ..... 17
Tabelle 3 Einwohner je Taxi und Einwohner je Taxi und Mietwagen in der Stadt Münster .......... 37
Tabelle 4 Taxidichte und Taxi-Mietwagendichte in Einwohner je Kfz im Vergleich zu anderen
Städten und Landkreisen aus der Bundesrepublik Deutschland ................................ . 38
Tabelle 5 Kaufkraft ................................ ................................ ................................ ..................... 41
Tabelle 6 Geschäftsaufgaben bzw. Geschäftsübertragungen 2011 bis 2015 in der Stadt Münster
................................ ................................ ................................ ................................ ... 58
Tabelle 7 Meinung der Unternehmer zum Tarif ................................ ................................ .......... 71
Tabelle 8 Eingereichte Unterlagen und untersuchte Stichproben ................................ ............... 75
Tabelle 9 Zusammenfassende Bewertung zur Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes
................................ ................................ ................................ ................................ ... 89
Tabelle 10 Annahmen für die Vollkostenrechnung in der Fahrzeugkostenkalkulation ................. 92
Tabelle 11 Tarifvorschläge des Gutachters – umfangreiche Tarifanpassung (Bruttowerte) ........ 97
Tabelle 12 Vergleich des Taxitarifs in der Stadt Münster mit Taxitarifen vergleichbarer anderer
Städte ................................ ................................ ................................ ......................... 99
Tabelle 13 Kalkulation der variablen Kosten ................................ ................................ ............. 116
Tabelle 14 Kalkulation der Fixkosten und der Gesamtkosten ................................ ................... 117
Verzeichnis der Anlagen
Relevante Urteile aus der Rechtsprechung
Kalkulation der variablen und fixen Kosten für ein Taxi im Jahr 2017
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Anlagen
In der Interpretation des PBefG wurde weitgehend auf die Kommentierung zurückgegriffen in
„Bidinger – Personenbeförderungsrecht“ Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz
nebst sonstigen einschlägigen Vorschriften
begründet von Dr. Helmuth Bidinger
Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main
fortgeführt von Dr. jur. Rita Bidinger
Oberursel
Auszug Kommentierungen Bidinger B §13
Die Erstellung des Gutachtens muss ausgehend von Originalunterlagen erfolgen. Konkrete
Angaben sind zu machen, die Gefahr des ruinösen Wettbewerbes muss konkret beweisbar
eingetreten sein oder in drohende Nähe gerückt sein. Es ist die Gesamtheit des Taxengewe r-
bes zu untersuchen.
Die Funktionsfähigkeit schließt die Existenzfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes ein.
Nicht erst die Existenz, sondern schon das ordnungsgemäße Funktionieren des Taxigewerbes
als Teil des öffentlichen Verkehrsangebotes ist als Gegenstand des „öffentlichen Verkehrsint e-
resses“ ein besonders herausragendes Gemeinschaftsgut.
Wenn der durchschnittliche Taxiunternehmer nicht mehr in der Lage ist, unter zumutbaren A r-
beitsbedingungen seine Kosten und einen angemessenen bescheidenen Gewinn zu erwir t-
schaften, verstieße die Erteilung neuer Konzessionen gegen die verfassungsrecht liche Mi n-
destgarantie des Art. 1 GG für Unternehmen, „die im Korsett staatlicher Reglementierung ö f-
fentliche Aufträge erfüllen“.
Über die Ziffern 1 bis 4 des § 13 Abs. 4. PBefG hinausgehend sind weitere Entscheidungskr i-
terien möglich.
Folgende grundsätzliche Urteile aus der Rechtsprechung wurden u.a. herangezogen. Um die Übe r-
sichtlichkeit zu erhöhen, wurden diese Urteile einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet:
Urteile mit Hinweisen für die Erstellung von Gutachten gemäß § 13 Personenbeförderung s-
gesetz (PBefG) über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes
Urteile zur Anpassung der Anzahl der Taxigenehmigungen in einer Gebietskörperschaft
Urteile zum Betrieb von Taxiunternehmen sowie zur Verwaltungspraxis der zuständigen B e-
hörden
Urteile zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen Taxis und Mietwagen
Urteile zu Beförderungsentgelten für den Taxi- und/oder Mietwagenverkehr
Urteile zum Angebot durch Selbstfahrer zu Selbstkostenpreisen über Onlineplattformen
Die zur Erstellung des Gutachtens h erangezogenen Urteile wurden vornehmlich den Geschäftsb e-
richten 2002/2003 bis 2015/2016 des BZP (Deutscher Taxi - und Mietwagenverband e.V.) entno m-
men.
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Urteile mit Hinweisen für die Erstellung von Gutachten gemäß § 13 Personenbeförderungsg e-
setz (PBefG) über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes
Bundesverwaltungsgericht 07.09.1989 BVerwG 7 C 44 und 4588
Erteilung einer Taxengenehmigung (auszugsweise Wiedergabe)
„Die Konzessionierung des örtlichen Taxengewerbes ist nach dem Willen des Gesetzgebers
ein Instrument bestmöglicher Befriedigung des öffentlichen Bedürfnisses nach individueller
Verkehrsbedienung in Ergänzung zum öffentlichen Linienverkehr und lt. Verfassung wegen
(Art. 12 Abs. 1 GG) nur mit dieser Zielsetzung als Beschränkung des Zuganges zum Beruf
des Taxenunternehmers gerechtfertigt (BVerfGE 11, 168; vergleiche auch BVerwGe 79, 208
ff). Die Behörde hat deshalb die Aufgabe, die Entwicklung in diesem Bereich des öffentlichen
Verkehrs sorgfältig zu beobachten und die ihr nach dem Gesetz zu Gebot e stehenden Maß-
nahmen zu ergreifen, insbesondere über die Erteilung beantragter neuer Genehmigungen
unter Berücksichtigung einerseits des hohen Ranges der verfassungsrechtlichen Gewäh r-
leistung der Berufsfreiheit und andererseits des öffentlichen Verkehrsin teresses zu entschei-
den. Bei einer Mehrzahl von Bewerbungen erfordert dies eine Prognose dazu, welche Zahl
neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe „verträgt“, ohne in seiner vom öffentlichen Ve r-
kehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein.“
OVG Rheinland-Pfalz 19.11.2003 7 A 11567/03.OVG
§ 13 Abs. 4 PBefG
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit des § 13 Abs. 4 PBefG ergeben
sich gerade wegen der tatsächlichen Folgen der rechtswidrigen Freigabe des Taxigewerbes
in Hamburg und Berlin nicht.
OVG Berlin 28.03.2000 1 SN 15.22
Zu § 13 Abs. 4 Satz 3 PBefG
Die Entwicklung der Ertragslage bei Einbeziehung der Einsatzzeit ist zwar ein gesetzlich
vorgesehenes Indiz, welches bei der Beurteilung von Gefahren für die Funktionsf ähigkeit
des örtlichen Taxigewerbes unter anderem zu berücksichtigen ist. Für sich allein genommen
ist es jedoch nicht aussagefähig genug, um einen Beobachtungszeitraum mit Beschränkung
des Konzessionsbestandes einzuschalten.
OVG NRW 03.02.1998 13 B 1488/97
Zu GG Artikel 2; §§ 13, 54a PBefG
Das Tatbestandsmerkmal „Erforderlich“ des § 54a PBefG ist weit auszulegen. Somit bildet
diese Vorschrift im Rahmen der Erforderlichkeit eine ausreichend bestimmte Rechtsgrundl a-
ge für alle von der Behörde im Zusammenh ang mit der Prüfung der Vergabe weiterer Tax i-
konzessionen in einem Fragebogen aufgelisteten Fragen an die vorhandenen Unternehmer.
VG Neustadt (Weinstraße) 24.06.2015 3 K 662/14.NW
PBefG § 13 Abs. 4
Die Linie, auf der die Grenze zwischen Gewährleistung und Beeinträchtigung der öffentl i-
chen Verkehrsinteressen wegen Existenzbedrohung des örtlichen Taxengewerbes verläuft,
lässt sich weniger durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen, sondern vor allem durch prakt i-
sche Erfahrungen ermitteln, weil es auf die Gesa mtschau der wirtschaftlichen Verhältnisse
im örtlichen Taxengewerbe ankommt. Die Genehmigungsbehörde muss in einem angeme s-
senen Zeitabstand prüfen, ob infolge von Veränderungen der Umstände, die für die Frage
der Existenzbedrohung des gesamten örtlichen Ta xengewerbes bedeutsam sind, weitere
Genehmigungen in welcher Zahl erteilt werden können.
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VG Münster 07.03.1989 7 K 1868/87
Auszugsweiser Inhalt u.a.
Verwaltungsbehörde muss beurteilen,
ob Funktionsfähigkeit des gesamten Gewerbes gefährdet ist oder „in drohende Nähe g e-
rückt“ ist.
Dabei ist zu sichern,
dass maßgebende Sachverhalte zutreffend und vollständig ermittelt sind,
die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und der mögliche Verlauf der En t-
wicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt ist,
dass konkreter Zahlen genannt werden.
„Eine hier in Betracht kommende Erhöhung der Zahl der zugelassenen Taxen um weniger als
10 % würde allenfalls zu einem entsprechenden Umsatzrückgang bei den zugelassenen U n-
ternehmen führen. Umsatzein bußen führen aber regelmäßig noch nicht zum Ruin eines von
einem tüchtigen Unternehmer geführten Betriebes, auf den hier abzustellen ist.“
Urteile zur Anpassung der Anzahl der Taxigenehmigungen in einer Gebietskörperschaft
VG München 26.03.2009 M 23 K 0.7405
§ 13 Abs. 4, GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 PBefG
Ein zugelassener Taxiunternehmer kann nicht geltend machen, durch die einem anderen
Taxiunternehmer erteilte Genehmigung in seinen Rechten verletzt zu sein. Denn § 13 Abs. 4
Satz 1 PBefG bezwec kt nicht den Schutz der am Ort das Taxengewerbe betreibenden U n-
ternehmen vor Konkurrenz, sondern schützt die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxeng e-
werbes im öffentlichen Verkehrsinteresse.
OVG Nordrhein-Westfalen 08.03.2007 13 A 1417/05
§§ 13 Abs. 4 S. 1, 13 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 PBefG
Ein Gutachten, welches zu den in § 13 Abs. 4 PBefG genannten Kriterien Stellung bezieht
und zu nachvollziehbaren und tragfähigen Schlussfolgerungen kommt, kann die Versagung
einer beantragten Taxigenehmigung durch die Ver waltungsbehörde rechtfertigen. Die nac h-
rangige Behandlung eines Antragstellers, der im Hauptberuf der Tätigkeit eines Zahnarztes
nachkommt, ist tragfähig.
VG Koblenz 20.10.2008 4 K 1786/07.KO
§§ 13 Abs. 1, 4, 5, 26 Nr. 2, 47 Abs. 2 PBefG
1. Die behördliche Prognose nach § 13 Abs. 4 Satz 1 PBefG erfordert die Festlegung einer
höchstzulässigen Zahl von Taxikonzessionen, welche das örtliche Taxigewerbe „ve r-
trägt“, ohne in seiner von öffentlichem Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funkt i-
onsfähigkeit bedroht zu sein.
2. …
VG Koblenz 18.12.2006 4 K 329/06.KO
§ 13 Abs. 4 PBefG
Ein Antrag auf Genehmigung zum Betrieb eines Taxis kann von der Behörde nicht unter
Hinweis auf das bereits funktionierende und bestehende Verkehrssystem abgelehnt werden,
denn eine solche Bedarfsprüfung ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschüt z-
ten Berufsfreiheit unzulässig. Vielmehr hätte die versagende Behörde nachvollziehbar darl e-
gen müssen, dass bei Erteilung weiterer Genehmigungen ein ruinöser Wettbewerb mit
schwerwiegenden Folgen für die Verkehrsbedienung durch Taxis drohe.
VG Koblenz 25.11.2002 3 K 661/02 KO
Zu § 13 IV PBefG
Der Antrag auf Erteilung einer Taxigenehmigung kann dann abgelehnt werden, wenn die
damit einhergehende Erhöhung der Anzahl von Konzessi onen zu einem Anstieg von 77,59
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% führen würde und somit die Sicherheit der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes
bedroht ist.63
Urteile zum Betrieb von Taxiunternehmen sowie zur Verwaltungspraxis der zuständigen B e-
hörden
OVG NRW 04.09.2015 13 E 535/15
PBefG § 13
Die Verwaltungspraxis, schon beim Antrag auf Eintragung in die Vormerkliste für Taxi -
Genehmigungen hinsichtlich der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen jedenfalls e i-
nen Nachweis für die fachliche Eignung zu verlangen, ist mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG und
den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu beanstanden.
OVG NRW 03.09.2015 13 B 655/15
PBefG § 13
Aus dem Besitzstandsschutz folgt nicht, dass dem Altunternehmer die beantragte Genehm i-
gung stets wieder erteilt werden müsste. Es gibt insbesondere keinen Anlass zur Annahme,
die zuständige Genehmigungsbehörde dürfe im Rahmen einer nach § 13 Abs. 3 PBefG e r-
forderlichen Abwägung eine verspätete Antragstellung grundsätzlich nicht zu Lasten des U n-
ternehmers berücksichtigen. D er auf der Vormerkliste erstplatzierte Bewerber hat damit vo r-
behaltlich des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzungen im Übrigen grundsätzlich einen
Anspruch auf Erteilung der nunmehr neu auszugebenden Genehmigung.
OVG Rheinland-Pfalz 31.03.2015 7 B 11168/14
PBefG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Um von einer Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmens wegen eines Betriebspflichtve r-
stoßes ausgehen zu können, muss die Auswertung der Schichtzettel den Schluss zulassen,
dass die Pflicht zur Bereitstellung der Taxen an so vielen Tagen verletzt wurde, dass der Un-
ternehmer die von der örtlichen Taxiordnung vorgegebene Mindestanzahl von 235 Tagen im
Kalenderjahr mit jeweils acht Stunden Bereithalten nicht erreicht.
VGH Bayern 01.07.1996 11 B 95.2169
Zu § 13 IV, V PBefG
1. Die Bildung zweier Betriebssitze für einen von einem Taxiunternehmen betriebenen Ve r-
kehr ist grundsätzlich ausgeschlossen.
VG Sigmaringen 11.11.2015 1 K 3511/14
PBefG § 13 Abs. 3
Eine Rechtsverletzung zu Lasten eines Mitbewerbers um eine Taxigenehmi gung kann en t-
stehen, wenn er auf einer Warteliste steht und die Vergabe einer Taxigenehmigung zu U n-
recht, weil nämlich immer nur eine Verpachtung vorlag, unter Berücksichtigung des Altunte r-
nehmerprivilegs nach § 13 Abs. 3 PBefG und damit unter Umgehung der Warteliste erfolgt.
VG Köln 03.06.2013 18 K 6314/11
§ 13 Abs. 4 PBefG
Übertragungen von Taxigenehmigungen, die in einer Weise erfolgen, dass hohe fünfstellige
Beträge für die Übernahme der Konzession gezahlt werden, stellen regelmäßig nicht als B e-
triebsaufgaben i. S. d. § 13 Abs. 4 Nr. 4 PBefG dar. Diesen Betriebsübertragungen kommt
damit regelmäßig kein Aussagewert für die Beurteilung des örtlichen Taximarkts zu.
VG Aachen 20.09.2011 2 K 1058/09
PBefG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; PBZugV § 1 Abs. 2 lit. a
63 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2002/2003
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Bei der jahrelangen Überlassung von Genehmigungen zur Nutzung der Taxen an einen a n-
deren ohne entsprechende behördliche Genehmigung der Übertragung handelt es um einen
schwerwiegenden Verstoß gegen § 1 Abs. 2 lit. a) PBZugV. Aufgrund der damit zu prognos-
tizierenden Unzuverlässigkeit hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Wiedererteilung
dieser Genehmigungen.
VG Augsburg 23.07.1998 Au 3 K 97.908
Zu § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG
Schon bei dem bloßen Antrag auf Aufnahme in die Vormerkliste für Ta xigenehmigungen
können Nachweise für die Fachliche Eignung verlangt werden.
LG Stuttgart 15.06.2005 37 0 72/05KfH
§§ 2, 3, 49 Abs. 4 PBefG
Der Arbeiter-Samariter-Bund hat es zu unterlassen, Personen gegen Entgelt zu befördern,
sofern das Entgelt di e anstehenden Betriebskosten übersteigt, ohne dass eine Genehm i-
gung nach dem Personenbeförderungsgesetz für diese Beförderung vorliegt.
Bundesfinanzhof 19.07.2007 V – R 6805
Zu § 12 II Nr. 10 UStG
1. Soweit nach dem Umsatzsteuerrecht Taxifahrten untersch iedlich behandelt werden, als
Fahrten innerhalb einer Gemeinde unabhängig von der konkreten Fahrstrecke immer als
Nahverkehrsfahrt ermäßigt zu besteuern sind, während dies für Taxifahrten außerhalb
einer Gemeinde nur dann gilt, wenn die einzelne Fahrt 50 k m nicht überschreitet, ist dies
als gesetzgeberische Typisierung verfassungsgemäß.
2. Hin- und Rückfahrt bei Patientenfahrten mit Taxi sind einheitliche Beförderungsleistung,
wenn vereinbarungsgemäß nur kurzfristig unterbrochen wird und der Fahrer auf den
Fahrgast wartet („Wartefahrt“). Eine nicht einheitliche Beförderungsleistung liegt vor,
wenn das Taxi nicht auf den Fahrgast wartet, sondern später wieder abholt und zum
Ausgangspunkt zurückbefördert („Doppelfahrt“).
FG Mecklenburg-Vorpommern 25.09.2001 2 K 137/99
Zu § 12 II Nr. 10 b) bb) UStG
Dadurch, dass bei einer sog. Dialysefahrt, welche langjährig, regelmäßig und mit denselben
Personen unternommen wird, der Taxiunternehmer und der Patient jeweils bei Antritt der
Fahrt Hin- und Rückfahrt vereinbaren, li egt für die gesamte Beförderungsstrecke ein Befö r-
derungsvertrag vor. Aus der mehrstündigen Unterbrechung der Fahrt während der Dialys e-
behandlung ist nicht zu folgern, dass nunmehr zwei Beförderungsverträge anzunehmen
sind. Dann aber sind die Umsätze, sofer n die gesamte Beförderungsstrecke hin und zurück
größer als 50 km ist, der vollen Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. 64
64 Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) Geschäftsbericht 2002/2003
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Urteile zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen Taxis und Mietwagen
Bundesgerichtshof 30.04.2015 I ZR 196/13 „Rückkehrpflicht V“
PBefG § 49 Abs. 4 Satz 3
1. Bei der in § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG geregelten Rückkehrpflicht handelt es sich um eine
Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. Diese hat den Zweck, die tax i-
ähnliche Betätigung durch Mietwagenunternehmen zu unt erbinden und wirkt sich nicht
nur auf den Wettbewerb zwischen Mietwagen - und Taxiunternehmen aus, sondern gilt
auch für den Wettbewerb von Mietwagenunternehmen untereinander.
2. Mietwagen, die für die Ausführung von Beförderungsaufträgen bereitgehalten werden ,
müssen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers abgestellt werden, wenn sie keine
Beförderungsaufträge ausführen. Auch wenn dies kein ausdrücklicher Regelungsinhalt
ist, liegt dieses Gebot für einsatzbereite Fahrzeuge unausgesprochen der Regelung von
§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG zugrunde.
3. Gegen das Gebot zur Rückkehr hat das beklagte Mietwagenunternehmen aber nicht
verstoßen, weil die Mietwagen nur dann nicht am Betriebssitz verbleiben, wenn mit i h-
nen keine Beförderungsaufträge ausgeführt werden können, weil nämlich die Dienstb e-
reitschaft wegen Beendigung der Arbeitszeit geendet hat. Die Ausführung des ersten
Beförderungsauftrages nach Dienstbeginn hat vom Betriebssitz des Unternehmers aus
zu erfolgen.
4. Mietwagen müssen nach Beendigung des letzten Beförderungs auftrages am Ende der
Dienstzeit der Fahrer nicht am Betriebssitz verbleiben. Schon die sowieso durch die
Rückkehrpflicht berührte Freiheit der Berufsausübung verlangt es, dass es dem Fahrer
eines Mietwagens erlaubt sein muss, das Fahrzeug mit nach Hause z u nehmen. Die
Rückkehrpflicht kann nämlich nur dann angenommen werden, solange der Mietwagen
für Beförderungsaufträge bereitsteht. Dieses ist solange der Fall, wie sich der Fahrer des
Mietwagens im Dienst befindet (einschließlich der vom Mietwagenfahrer ei ngelegten
Pausen).
VG Freiburg 31.01.2012 2 K 78/12
PBZugV § 2 Abs. 2 Satz 1a; PBefG § 49 Abs. 4 Satz 3, 4
Ein Verstoß des Mietwagenunternehmers gegen die Auftragsaufzeichnungs - sowie Rüc k-
kehrpflicht stellt für sich genommen noch keinen „schweren Ver stoß“ dar. Allein damit fehlt
es noch an der notwendigen negativen Aussagekraft hinsichtlich einer zukünftigen Schäd i-
gung oder Gefährdung der Allgemeinheit. Allerdings kann für die Wirksamkeitsdauer dieser
Anordnung gerichtlich aufgegeben werden, die Beför derungsaufträge durch die Disponenten
lückenlos und fortlaufend zu erfassen und diese Dokumentation dem zuständigen Straße n-
verkehrsamt regelmäßig unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen sowie für jedes Fahrzeug
ein Fahrtennachweisheft zu führen.
Kammergericht Berlin 11.12.2015 5 U 31/15
PBefG § 49 Abs. 4; UWG §§ 3, 4 Nr. 11
Die Zuleitung eines Auftrages über eine App in einen Mietwagen genügt dann nicht den g e-
setzlichen Vorgaben, wenn die App in gleicher Weise wie bei einer automatisierten Anruf -
Weiterschaltung eine unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen Fahrgästen und Fahrer ohne
Einschaltung einer weiteren Person am Betriebssitz des Unternehmers ermöglicht. Das B e-
nachrichtigungsmodell, bei dem der Fahrer ein automatisiertes E -Mail auf sein Smartphone
gesendet bekommt, verstößt gegen die PBefG -Verpflichtung, dass ein Auftrag nur dann
empfangen werden darf, wenn sich der Mietwagen am Betriebssitz oder in der Wohnung des
Mietwagenunternehmers aufhält oder sich auf der Hin - und Rückfahrt vom Betriebssitz oder
der Wohnung zum Zielort befindet. Die Tatsache, dass der Unternehmer neben dem Fahrer
ebenfalls eine E -Mail-Benachrichtigung erhält, genügt den gesetzlichen Vorgaben nicht, da
der Unternehmer derjenige sein muss, der nach Auftragseingang den konkreten Auft rag an
den Fahrer weiterleitet.
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OLG München 07.03.2006 6 U 5417/05
PBefG § 49 Abs. 4 Satz 1; UWG § 13
Sammelfahrten von Dialysepatienten verschiedener Krankenkassen für einen Dialyseze n-
tren-Betreiber sind als dem Mietwagenverkehr verbotene Einzel platzvermietungen einzustu-
fen!
BFH 23.09.2015 V R 4/15
UStG § § 12 Abs. 2 Nr. 10 lit. b; PBefG §§ 47 Abs. 1, 49 Abs. 4, 51 Abs. 1 Nr. 1
Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz ist es unbeachtlich, wenn der Unte r-
nehmer die begünstige Person enbeförderungsleistung nicht selbst durchführt, sondern
durch einen Subunternehmer durchführen lässt. Insbesondere muss sie nicht durch den G e-
nehmigungsinhaber mit eigenbetriebenen Taxen erbracht werden. Der im nationalen Recht
vorgesehene ermäßigte Steuer satz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr
durch Taxen ist europarechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von
Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen.
BFH 02.07.2014 XI R 39/10
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10
Die nationale Regelung zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförd e-
rungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen ist grundsätzlich europarechtskonform. Dies gilt
auch angesichts des Umstands, dass entsprechende Beförderungsleistungen mit Mietwagen
nicht von dieser Vergünstigung erfasst sind, sondern dem Regelsteuersatz unterliegen. Di e-
se Rechtslage kann anders zu beurteilen sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer
durchgeführte Patientenfahrten auf Sondervereinbarungen beruhen, die auch für Taxiunte r-
nehmer gelten.
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Urteile zu Beförderungsentgelten für den Taxi- und/oder Mietwagenverkehr
OVG Hamburg 23.06.2009 3 Bf 62/06.Z
§§ 51 Abs. 1, Abs. 3, 39 Abs. 2 PBefG
Die Festsetzung von Beförderungsentgelten für den Taxiverkehr gemäß § § 51 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3, 39 Abs. 2 PBefG unterliegt wegen des Beurteilungs - und Bewertungsspielraums des
Verordnungsgebers bei der Handhabung der Maßstäbe des Abs. 39 Abs. 2 PBefG nur ei n-
geschränkt gerichtlicher Kontrolle. Der Verordnungsgeber ist nicht gehalten, die Einko m-
menssituation der Taxiunternehmer durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens
zu ermitteln.
OVG Berlin-Brandenburg 18.12.2015 OVG 1 S 76.15
PBefG § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
Die durch die Berliner Taxitarifverordnung angeord nete Verpflichtung zur unbaren Za h-
lungsannahme im Taxenverkehr durch drei im Geschäftsverkehr übliche Kredit - oder
Debitkarten und zum Bereithalten entsprechend funktionierender Abrechnungssysteme oder
-geräte ist rechtens und bedeutet insbesondere auch ke ine unzumutbare Belastung. Der a n-
geblich hinzukommende „nicht unerhebliche bürokratische Aufwand“ bei der Abrechnung mit
dem Kreditkartenleseanbieter erscheint weder verfassungswidrig noch unzumutbar.
OVG Nordrhein-Westfalen 15.03.2013 13 B 1421/12
PBefG § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Sieht die Taxentarifordnung keinen Zuschlag für die Zahlung per Kreditkarte vor, darf der
Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag auch nicht verlangen. Die Genehmigungsbehörde
kann eine entsprechende Unterlassungsverfügung erlasse n, die auf die ordnungsbehördl i-
che Generalermächtigung gestützt ist, weil das PBefG keine spezifische Ermächtigung s-
grundlage enthält.
VGH München 13.05.1996 11 B 93.363765
„1. Das Verwaltungsgericht ist nur eingeschränkt in der Lage, die Wirtschaftlich keit von
Taxitarifen zu überprüfen. Seine Kompetenz beschränkt sich auf die Kontrolle, ob die
Genehmigungsbehörde den zugrunde zu legenden Sachverhalt zutreffend und vollständig
ermittelt hat und ob die Prognose über den möglichen Verlauf der weiteren Entw icklung der
wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer erkennbar fehlerhaft ist.
2. Mit dem Betriebsergebnis eines einzelnen Unternehmens kann die Wirtschaftlichkeit des
Taxitarifs nicht in Frage gestellt werden.“
Obgleich sich dieses Urteil mit dem Taxita rif beschäftigt, würdigt das Gericht in konseque n-
ter Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung zur Funktionsfähigkeit des Droschkeng e-
werbes den Umstand, dass
a) die Entscheidung zur Schaltung eines Beobachtungszeitraumes und zur menge n-
mäßigen Begrenzung von Genehmigungen in den Ausschließlichkeitsbereich der zuständ i-
gen Behörde fällt,
b) die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Gesamtgewerbes maßgeblich ist,
c) die Beurteilung des Gesamtgewerbes nicht offensichtlich fehlerhaft sein darf.
VG Schleswig 20.10.2006 3 B 120/06
PBefG § 51 Abs. 2
Eine Sondervereinbarung für den Pflichtfahrbereich nach § 51 Abs. 2 PBefG ist nur dann z u-
lässig, wenn keine Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes entsteht. Die Vorschrift entfa l-
tet insoweit drittschützende Wirkung, als d ie Auskömmlichkeit der Taxitarife im Pflichtfahrb e-
reich gewahrt bleiben muss.
65 Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Kommentar, Erich-Schmidt-Verlag, ISBN 3 503 008195
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LSG Hessen 27.03.2014 L 8 KR 27/13 B ER
SGB V § 133
Die in Versorgungsstruktur -Verträgen zwischen Krankenkassen und Taxengewerbe verei n-
barten Vergütungen haben nicht di e Rechtsqualität von Gebührenordnungen. Bestehende
Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern mit höheren Preisen werden aber von
Verträgen zwischen Kassen und Dritten mit niedrigeren Preisen nicht berührt. Die Höchs t-
preisregelung in § 133 Abs. 1 Sat z 4 SGB V berechtigt die Krankenkassen nicht dazu, ei n-
gegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen einseitig einem Vorbehalt günst i-
gerer Vertragsangebote Dritter zu unterwerfen.
Urteile zum Angebot durch Selbstfahrer zu Selbstkostenpreisen über Onlineplattformen
OVG Berlin-Brandenburg 10.04.2015 OVG 1 S 96.14
PBefG §§ 1, 2
Die Geschäftsmodelle UberPop und UberBlack sind mit den Bestimmungen des PBefG nicht
vereinbar, von daher unzulässig und auch nicht genehmigungsfähig. Wer sowohl von der
vertraglichen wie auch von der organisatorischen Seite die Personenbeförderung der Nutzer
einer von ihm zur Verfügung gestellten App, angefangen von der Kunden -Werbung und d e-
ren Registrierung über die Vermittlung und Durchführung der Beförderung bis hin zu deren
Bezahlung allein verantwortlich organisiert und kontrolliert, erfüllt alle Voraussetzungen, die
einen selbst Personenbeförderungen durchführenden Unternehmer kennzeichnen.
VG Berlin 26.09.2014 11 L 353.14
PBefG § 47
Die Untersagungsverfügung des Berliner Landesamtes für Bürger - und Ordnungsangel e-
genheiten gegen Uber dient dem Schutz der Existenz - und Funktionsfähigkeit des Taxe n-
verkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht. Das Geschäftsmodell
stellt sowohl in der Variante UberPop als auch in der Variante UberBlack eine massive B e-
drohung für das Taxigewerbe dar, da die Freigabe von Mietwagen oder Taxen ohne Tari f-
bindung und ohne Kontrahierungszwang die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs un-
tergraben könnte.
OLG Frankfurt 09.06.2016 6 U 73/15
UWG § 3a UWG; PBefG §§ 2, § 46
Die genehmigungslose Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge durch den
Einsatz von Privatpersonen, die eine Fahrt mit dem eigenen Personenkraftwagen anbieten
(Modell Uber Pop), verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz und stellt zugleich eine
unlautere geschäftliche Handlung dar. Für diesen Wettbewerbsverstoß ist auch Uber als der
Betreiber des App -basierten Dienstes zur Vermittlung entsprechender Fahraufträge veran t-
wortlich. Das hiergegen gerichtete Verbot ist sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit
dem Unionsrecht vereinbar.
LG Frankfurt 25.08.2014 2-03 O 329/14
UWG §§ 3 , 4 Nr. 11; PBefG §§ 1, 6
Die Funktionsweise von Uber Pop ist mit den im PBefG aufgestellten Regel n nicht vereinbar.
Uber vermittelt Personenbeförderungen, die von Personen und ihren Fahrzeugen durchg e-
führt wurden, die nicht über eine Genehmigung verfügten und bei denen das Entgelt für die
Fahrt die Betriebskosten überstieg. Uber ist, auch wenn es unmi ttelbar keine Beförderungs-
leistungen erbringt und damit nicht Unternehmer ist, zumindest als Teilnehmer an einem von
dem Fahrer begangenen Verstoß anzusehen, zumal § 6 PBefG auch Umgehungen der B e-
stimmungen des PBefG erfasst.
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II - Kalkulation der variablen und fixen Kosten
TOKOM - Partner Rostock GmbH Stadt Münster
Fahrzeugkalkulation für das Jahr 2017
Diese Kalkulation geht von einer Deckung der Reproduzierbarkeit des Betriebes durch Vollkostendeckung aus.
Enthalten sind auch die erforderlichen kalkulatorischen Kosten.
variable Kosten
€ / Jahr
Verbrauch je 100 km Preis je Liter netto Jahresfahrleistung in km
Treibstoffe 8 1,11 61.819 5.489,53
€ / Liter Verbrauch je 1.000 km
Öle und Schmierstoffe 9,29 0,5 61.819 287,15
Reparaturen und Wartung
1.878,00
Eichung incl. 77,00
TÜV - BOKraft & AU incl. 92,00
Wagenpflege incl. 437,00 2.484,00
Reifen Preis für 1 Satz Reifen Laufleistung Jahresfahrleistung in km
464,00 60.000 61.819 478,07
Abschreibungen werden hier voll den Fixkosten zugeordnet
variable Kosten pro Jahr
8.738,75
variable Kosten je Kilometer
0,14
Tabelle 13 Kalkulation der variablen Kosten
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Fixkosten € / Jahr
Abschreibung Nettoanschaffung kalk. Nutzungsdauer Restwert
(var. Abschreibung) 33.000,00 5 5.000,00 5.600,00
1/2 Anschaffungswert Umlaufmittel Zinssatz
Kapitalverzinsung 16.500,00 2.000,00 6,00% 1.110,00
Monatsbrutto Arbeitgeberanteil Monatslöhne
Personalkosten 2.640,95 1,33 12 42.149,56
Unfallversicherung Unternehmer bei der Berufsgenossen-
schaft
387,00
Umlage Zentrale
3.180,00
Taxi - Verband
104,00
IHK-Beitrag
100,00
Kfz-Steuer
340,00
ortsübliche Miete pro
Monat
Garagenmiete 75 12
900,00
Versicherung
Kfz - Haftpflicht
Vollkasko mit 300 EURO Selbstbeteiligung
Teilkasko mit 350 EURO Selbstbeteiligung inkl 5.000,00
Insassenunfallversicherung
Inkl.
Rechtsschutzversicherung
183,00 183,00
sonstige AVK Steuerberater, Telefon, Porto, Büro, Gebühren, Beiträge usw. 2.200,00
Fixkosten pro Jahr
61.253,56
Fixkosten pro Tag
256,29
Unternehmerlohn
9.600,00
Fixkosten: Vollkosten einschließlich Vorsorgeaufwendungen des Unternehmers
70.853,56
Fixkosten je Einsatztag
Einsatztage 239 256,29
einschließlich Unterneh-
merlohn 296,46
Gesamtkosten 2017
69.992,31
einschließlich Unternehmerlohn 79.592,31
durchschnittliche Gesamtkosten pro Tag
292,85
einschließlich Unternehmerlohn 333,02
durchschnittliche Gesamtkosten je Besetzkilometer
Beförderungskilometer 2,42
einschließlich Unternehmerlohn 28.888 2,76
durchschnittliche Kosten Variable Kosten
Variable Kosten pro km 0,14
Variable Kosten pro Be-
setzt-km 0,30
Fixe Kosten
pro ET ohne Unternehmer-
lohn 256,29
pro ET mit Unternehmer-
lohn 296,46
Tabelle 14 Kalkulation der Fixkosten und der Gesamtkosten
Vorlage Nr. 329-2017, Anlage 2.docx
1775 Zeichen
Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0329/2017
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen
Auf Grund des § 51 Abs. 1 - 5 des Personenbeförderu ngsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690),
das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.08. 2016 (BGBl. I S.
2082) geändert worden ist, und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des
öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnw esens vom 25.06.2015 (GV.NRW 2015 Nr. 28, S.
495) hat der Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 di e nachfolgende Verordnung zur Änderung der Verord-
nung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen
vom 13.11.2014 (Amtsblatt der Stadt Münster 2014 S. 251) beschlossen.
Artikel 1
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und - bedingungen für die von der Stadt Münster zugelasse -
nen Taxen vom 13.11.2014 (Amtsblatt der Stadt Münster 2014 S. 251) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 – 3 erhält folgende Fassung:
(1) Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eines geeichten Fahrpreisanzeigers (Taxameteruhr)
zu berechnen:
1. In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
a) ein Grundbetrag von 3,50 €,
b) zusätzlich 2,20 € je gefahrenen Kilometer.
2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie a n Sonn- und Feiertagen
a) ein Grundbetrag von 3,80 €,
b) zusätzlich 2,40 € je gefahrenen Kilometer.
3. Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein Großraumfahrzeug erhöht sich der
Grundbetrag um 6,-- €.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt zum 01.10.2017 in Kraft.
Beschlussvorlage
3387 Zeichen
V/0329/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes
hier: Gutachten und Änderung der Beförderungsentgelte
Beratungsfolge
16.05.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Einbringung
04.07.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.07.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxi - und Mietwagengewerbes in der Stadt
Münster gemäß § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz einschließlich einer Tarifanalyse
vom 31.03.2017 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und
-bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen (Anlage 2) wird beschlo s-
sen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die über die reine Tariferhöhung hinausgehenden Han d-
lungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Verbesserung des Taxengewerbes auf-
zugreifen, soweit dies rechtlich möglich ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Vorlagen-Nr.:
V/0329/2017
Auskunft erteilt:
Herr Recker
Ruf:
492-3266
E-Mail:
Recker@stadt-muenster.de
Datum:
18.04.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0329/2017
Begründung:
Zu 1.
Am 05.11.2014 hat der Rat zur Vorlage V/0560/2014 (Taxientgelte) folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte
und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen wird beschlo s-
sen:
Die Beförderungsentgelte werden um 18 Prozent erhöht.
Nach einem Jahr wird diese Erhöhung der Beförderungsentgelte noch einmal übe r-
prüft, ob sie mit der wirtschaftlichen Situation und der Höhe des gesetzlichen Mindes t-
lohns in Einklang stehen.
2. Die Verwaltung gibt ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes in
Münster in Auftrag. Auf Basis des Gutachtens erarbeitet die Verwaltung Vorschläge,
wie die strukturellen Probleme auf dem Münsteraner Taximarkt gelöst werden können.
Die in dem Beschluss formulierten Aufträge an die Verwaltung wurden im Einvernehmen mit den
Fraktionen gebündelt bearbeitet und fanden Eingang in den Auftrag an den Gutachter. Dieser wu rde
mit Zuschlagserklärung vom 25. 01.2016 entsprechend beauftragt und legte das Gutachten im März
2017 vor. Die Verwaltung schließt sich den Bewertungen (Seite 101 des Gutachtens) und Hand-
lungsempfehlungen (Seiten 102/103 des Gutachtens) des Gutachters an. Die Aufträge an die Verwal-
tung sind damit abgearbeitet.
Zu 2.
Die gutachterlichen Empfehlungen zur zukünftigen Gebührenstruktur finden sich auf den Seiten 94 –
100 des Gutachtens. Die vorgeschlagene Änderungsverordnung übernimmt die vom Gutachter em p-
fohlene Tarifvariante 1 (Seite 96 des Gutachtens).
Zu 3.
Die weiteren Handlungsempfehlungen des Gutachters (Seiten 10 2 – 103 des Gutachtens) sind
zweckmäßig und sollen im Rahmen der vo rhandenen Personalressourcen und der rechtlichen Mö g-
lichkeiten aufgegriffen oder fortgeführt werden.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0329/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37