4261/2022
Köln. Gestaltet. Miteinander - Erfolgreicher Auftakt des ersten Konsultationskreises für die Außengastronomie - mit der Stadtverwaltung, der Gastronomie, den Behindertenverbänden und der Politik - zum Sachstand und zur Methodik
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
6405 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/0 Vorlagen-Nummer 10.01.2022 4261/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 Köln. Gestaltet. Miteinander Erfolgreicher Auftakt des ersten Konsultationskreises für die Außengastronomie mit der Stadtverwaltung, der Gastronomie, den Behindertenverbänden und der Politik zum Sachstand und zur Methodik Anlass Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 27. Juni 2019 den Beschluss AN/0751/2019 gefasst, einen Konsultationskreis zur Erarbeitung von Regeln zur „Anordnung und Gestaltung für die Außengastronomie“, nach dem Vorschlag aus dem Gestaltungshandbuch, einzuberufen. Ins- gesamt besteht der gemeinsame Wunsch, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, welches zukünftig eindeutig und einvernehmlich die Außengastronomie in unserer gesamten Stadt regeln soll. Am 21.11.2022 hat der Konsultationskreis zur Außengastronomie das erste Mal getagt. Es fand ein konstruktiver Austausch über die Erarbeitungsmethodik der zukünftigen Regeln zwi- schen Vertreter*innen der Gastronomie, der Bürgergemeinschaft Altstadt, der Barrierefreiheit, der Politik und der Stadtverwaltung statt. Es steht außer Frage, dass die Außengastronomie ein sehr wichtiger Faktor für den Qualitätseindruck der Stadt Köln ist. Um die Außengastro- nomie zu stärken, ist es deshalb umso wichtiger Regeln zu kommunizieren, an denen sich Beteiligte orientieren können. 2 Auftrag Aktuelle gelten noch bis zum 31.12.2023 die Corona -Sonderregeln. Ab 2024 sollen die ge- meinsam neu erarbeiteten Regeln für die Außengastronomie gelten. Am 21.11.2022 hat die Verwaltung eine Strategie vorgestellt, die den gemeinsamen Erarbeitungsprozess im Jahr 2023 aufzeigt. Dieser Auftakt steht für eine neue Gesprächskultur zwischen den unterschiedli- chen Interessensgruppen im öffentlichen Raum. Bereits jetzt sind sich alle einig, dass Köln ein einheitliches Regelwerk für die Außengastronomie braucht. Die gewünschten Vorgaben wer- den nun von der Stadt im Rahmen der Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs erarbeitet. Darüber hinaus lädt die Stadt alle Beteiligten ein, gemeinsam an einem gestalterischen Rah- men zu arbeiten, der den Gastronomiebetrieben eine sichere Orientierung für eine qualitativ ansprechende Gestaltung der Außengastronomie bietet. Beiträge der verschie denen Interessensgruppen Neben der Vorstellung der Methodik kamen auch die anwesenden Interessensgruppen zu Wort. Vertreter*innen der IG -Gastro und der DEHOGA präsentierten eine Broschüre, in der ihre Vorschläge für ein Regelwerk aufgezeigt wurden. In vielen Aspekten liegen die Ve rwal- tung und die Gastronomie nicht weit auseinander. Jedoch wird deutlich, dass die Vertre- ter*innen der Gastronomie gestalterische Freiheit für die Außengastronomie fordern. Der Wunsch ist die Aufteilung des Mobiliars in jedem Straßenzug einzeln zu betrachten. Ein Vertreter des Arbeitskreises barrierefreies Köln machte deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur die Interessen von blinden Menschen und Rollstuhlfahrenden betrifft, sondern die Interes- sen aller Zufußgehenden in unserer Stadt einschließt. Neue Regeln für die Außengastronomie müssen sicherstellen, dass der öffentliche Raum die Nutzbarkeit für alle bereitstellt. Wo bei- spielsweise mehr Raum zur Verfügung steht, muss auch eine größere Gehwegbreite gegeben sein. Infolge dessen wurde angeregt, dass ebenfalls der Interessenverband Fuß e.V. an dem zukünftigen Arbeitsprozess beteiligt werden soll. Von Seiten der Politik kam der Hinweis, dass sich gute Gestaltung nicht auf Empfehlungen verlassen kann, sondern dass die Stadt klare Regeln vorgibt. Das Ordnungsamt braucht ein- deutige Vorgaben und muss mehr und besser kontrollieren. Es wurde kritisiert, dass in vielen Bereichen der Stadt taktile Leitelemente fehlen. Diese könnten helfen, freier mit der Anord- nung von Mobiliar umzugehen. Zudem wird gefordert Konfrontationen zu vermeiden. Darüber hinaus wurde besonders herausgestellt, dass es notwendig ist einen Konsens zu finden. Ein Vertreter der Bürgergemeinschaft Altstadt weist ebenfalls darauf hin, dass es eindeutige Regeln geben muss und dass diese auch kontrolliert werden. Abschließend kam von Seiten der Gastronomie ein großer Dank, dass alle heute zusammen kommen konnten. Jeder konnte das Wort ergreifen. Es war ein Austausch auf Augenhöhe. Nächste Schritte und Prozess Die vorgestellte Methodik soll im Jahr 2023 den Prozess prägen. Hierbei geht es um verbindli- che Vorgaben und einen gestalterischen Rahmen. Die verbindlichen Vorgaben werden aus Gesetzen und Verordnungen abgeleitet. Der gestalterische Rahmen bietet den Gastronomie- betrieben eine sichere Orientierung für eine qualitativ ansprechende Gestaltung der Außen- gastronomie. Die Herausforderung besteht darin, dass sich die unterschiedlichen Interes- sensgruppen auf einen Konsens einigen und sich zu dessen Einhaltung verpflichten, um damit ein hochwertiges Erscheinungsbild der Außengastronomie sicherzustellen. Fazit Der Konsultationskreis ist Auftakt für eine neue Gesprächskultur zwischen den unterschiedli- chen Interessensgruppen im öffentlichen Raum und hat den Titel „Köln.Gestaltet.“. Die ge- wünschten Vorgaben gilt es, von der Stadt, gemeinsam mit den Interessensgruppen, zu erar- beiten. Dazu soll es im ersten Halbjahr 2023 unterschiedliche sogenannte „Studios“ geben. Dies sind Arbeitskreise, in denen gestalterische Themen, deren Umsetzung und das Rollen- verständnis der Akteure bearbeitet werden. Parallel werden die verbindlichen Vorgaben von 3 der Verwaltung konkretisiert und präsentiert. Im Sommer 2023 werden die Ergebnisse aller „Studios“ in einem zweiten Konsultationskreis vorgestellt. Nach erfolgreicher Einigung werden die Ergebnisse für einen Ratsbeschluss zusammengeführt. Ziel ist es, bis Ende 2023 - zeit- gleich mit dem Auslaufen der Corona -Sonderregeln - die Regeln der Außengastronomie in Form eines Ratsbeschlusses erwirkt zu haben. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4261/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.01.2023
- Erstellt
- 15.12.2022 10:47