V/0487/2017/1
Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Münster-Wolbeck
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Ergänzungsvorlage Beschluss
15377 Zeichen
V/0487/2017/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Münster-Wolbeck
Baubeschluss
Beratungsfolge
17.10.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.10.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Baumaßnahme Neubau einer zweizügigen Grundschule in Münster-Wolbeck wird nach den
Plänen des Architekturbüros Lindner Lohse Architekten BDA vom 26.06.2017 ausgeführt (Anla-
gen 1a und 1b).
2. Die Checklisten nachhaltiges Bauen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2a und 2b)
3. Zusätzlich zum genehmigten Bauprogramm wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der
Grundschule installiert.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen des Projektaufrufes „Kommunaler
Klimaschutz.NRW“ ein Förderantrag „Solaroptimierter Schulneubau“ gestellt wurde.
Gegenstand des Antrages ist eine auf den Schulbetrieb optimierte Solarnutzung mit
einem Deckungsgrad von bis zu 90%.
4. Die Checklisten „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Me n-
schen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3a und b).
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Frühjahr 2018 begonnen wird und die
Fertigstellung voraussichtlich im August 2019 erfolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Vorlagen-Nr.:
V/0487/2017/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Brockhausen
Herr Werner
Ruf:
492-2413
492-2370
E-Mail:
BrockhS@stadt-muenster.de
WernerT@stadt-muenster.de
Datum:
12.10.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0487/2017/1
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelten
Gesamtkosten 10.189.000,00 € betragen.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten zur bisherigen Veranschlagung in Höhe
von 459.000,00 € aufgrund
a) erweiterte Anforderungen an die Schulküche / -Mensa : 143.000,00 €
b) ungünstige Baugrundverhältnisse: 257.000,00 € und
c) zusätzlichen Photovoltaikanlage: 39.000,00 €
d) Herrichten der Grundstücksrestfläche: 20.000,00 €
entstehen.
8. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haus-
halts-
jahr
HH
2017
€
HH-
Entwurf
2018
€
Neu HH
2018
€
Bemerkun-
gen
Produktgrup-
pe
0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4630 Neubau Grund-
schule
Wolbeck
Auszahlun-
gen
2016 210.000 210.000 210.000
2017 920.000 920.000 920.000
2018 3.930.000 4.000.000 5.930.000 2,0 Mio aus
2019 vorge-
zogen
(2018
VE)
(2.000.000) (4.000.000
)
(3.129.000)
2019 4.670.000 4.763.000 3.129.000 2,0 Mio
nach 2018,
und 459.000
zusätzlich
Einzahlun-
gen
Summe aller Auszahlungen/Saldo 9.730.000 9.893.000 10.189.000
Teilergebnisplan
Nr.
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Aufwen-
dungen
2019 ff 191.130
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Sach- und Dienstleistungen 2019 ff 196.110
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2019 ff 160.370
Die oben beschriebenen Mehrkosten in Höhe von 459.000,00 € sind Bestandteil der Planung und
lösen die u. g. Baukosten aus.
Das Vorziehen der Mittelbereitstellung von 2.000.000,00 € für 2018 begründ et sich aus der A n-
passung der aktuellen Terminplanung an den Planungsfortschritt.
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Die zur Finanzierung der Finanzmittelbedarfe zu 7. a) und 7. d) erforderlichen Ermächtigungen
sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Die Finanz-
mittelbedarfe zu 7. b) und 7. c) werden zusätzlich bereitgestellt.
Die Deckung des bisher im Haushaltsplan -Entwurf 2018 nicht berücksichtigten zusätzlichen F i-
nanzbedarfs im Jahr 2019 für 7. b) und 7. c) in Höhe von 296.000 € erfolgt durch R eduzierung fol-
gender Ansätze:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HH
Jahr
Betrag
alt
€
Verände-
rung
Betrag
neu
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
0710 Bauk. Inklusion
Zeile 08 Auszahlung für
Baumaßnahmen
2019 550.000 -296.000 254.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung für die zusätzlich zur Durchführung der
Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 296.000 € einschl. Deckung im Rahmen der
Etatberatungen Veränderungsblätter zum Haushaltsplan entwurf 2018 vorlegen wird. Sollte die
Projektförderung für die Photovoltaikanlage im Rahmen des Projektaufrufs „Kommunaler
Klimaschutz.NRW“ zustande kommen, wird der den Betrag in Höhe von 39.000,00 € übe r-
steigende Eigenanteil der Stadt Münster in gleiche r Weise aus der Investitionsmaßnahme
0710 „Bauk.Inklusion“ gedeckt.
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 mit der Vorlage V/0269/2015 dem
Raumprogramm für den Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes in Münster-Wolbeck auf
dem Grundstück Middelerstr. / Grenkuhlenweg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur
Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfah-
ren vorzubereiten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 mit der Vorlage
V/0693/2015 beschlossen, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau einer
zweizügigen Grundschule in Münster-Wolbeck einen nicht offenen Architektenwettbewerb nach
der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 mit der Vorlage V70752/2016 das
Ergebnis des Architektenwettbewerbes und des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung auf dieser Grundlage
zu erstellen.
Zu 1.: Planung
Auf der Grundlage der im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen vom Büro
Lindner Lohse Architekten erstellten Angebotsplanung (s. Vorlage V70752/2016) wurde die Pla-
nung in Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Sportamt, dem Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den beauftragten Planungsbüros unter der Leitung
des Amtes für Immobilienmanagement weiterentwickelt. Die Entwurfsplanung zur Schulküche wur-
de in enger Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
entwickelt.
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Mit der Planung werden folgende Neubauflächen (Bruttogeschossflächen) realisiert:
Grundschulgebäude: 3.061 m²
Sporthalle (Einfeldhalle): 846 m²
Die Entwurfsplanung wird in den Anlagen 1a und b ausführlich beschrieben.
Der Bauantrag wurde am 05.07.2017 zur Genehmigung eingereicht.
Freiraumplanung
Die Freiraumplanung wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erstellt. Die dar-
gestellte Architektenplanung berücksichtigt die abgestimmte Vorplanung (s. Anlage 1c-Lageplan).
Auf der Grundlage der fortgeschriebenen Entwurfsplanung wird hierzu eine separate Baube-
schlussvorlage erstellt.
Zu 2.: Checklisten nachhaltiges Bauen
Die Berücksichtigung der Anforderungen für ein nachhaltiges Bauen ist in der Anlage 2a für das
Grundschulgebäude und der Anlage 2b für das Sporthallengebäude dargestellt.
Zu 3: Photovoltaikanlage
Ziel des beantragten Förderprojektes ist es, den prognostizierten jährlichen Strombedarf
von etwa 60.000 kWh zu 90% aus lokaler Sonnenenergie zu decken.
Hierzu ist beabsichtigt, auf dem Flachdach eine Dachflächenphotovoltaikanlage mit ca. 30
kWp zu errichten und die Schule mit Batteriespeichern auszurüsten. Ergänzend zur Dach-
photovoltaikanlage sollen auch andere PV-Nutzungen wie z.B. PV-Sonnensegel, begehbare
PV-Module auf dem Schulhof, PV-Stadtmöbel, PV-Außenleuchten oder Fahrradabstellanla-
gen mit PV-Modulen auf Realisierung geprüft werden. Die Leistung der weiteren Anlagen
soll ebenfalls rund 30 kWp betragen, die Gesamtleistung aller PV-Systeme 60 KWp.
Der Anlagenbetrieb soll über einen Zeitraum von drei Jahren durch ein begleitendendes
Monitoring dokumentiert werden. Im Ergebnis soll diese Begleitforschung zeigen, welchen
Beitrag zur Eigenbedarfsdeckung die einzelnen Bausteine haben. Das Projekt ist mit
200.000,-€ veranschlagt, der Eigenanteil der Stadt Münster wird ca. 40.000,-€ betragen, und
entspricht damit ca. der Summe die bereits für die Errichtung einer auch ohne Förderung
wirtschaftlichen PV-Anlage mit 20 KWp Leistung erforderlich ist.
Sollte die Projektförderung nicht zustande kommen, wird vorgeschlagen die bisher geplan-
te PV-Anlage mit 20 KWp Leistung zu errichten. Die Amortisation dieser mit 39.000,-€ ver-
anschlagten Anlage liegt bei ca. 10 Jahren, und entspricht der Vorgehensweise zu einem
Niedrigst-Energie-Gebäude nach Vorgabe der Gebäuderichtlinie der EU für öffentliche Neu-
bauten ab dem Jahr 2019.
Zusätzlich zum genehmigten Bauprogramm wird vorgeschlagen, eine Photovoltaikanlage auf dem
Dach des Grundschulgebäudes zu installieren.
Die Anlage wird mit einer Leistung von 20 kWp geplant. Der erzeugte Strom soll zu ca. 80% als
Eigenversorgung verwendet werden. Durch die hohe Eigenverbrauchsquote ergibt sich eine Amor-
tisation der Investitionskosten in ca. 10 Jahren. Es werden mit dieser Anlage ca. 25- 30% des
Strombedarfes des Gebäudes gedeckt werden können. Die jährliche CO2-Einsparung wird ca.
2000 kg betragen. Der Einsatz eines Batteriespeichers wird in der weiteren Durchplanung auf Rea-
lisierung geprüft. Die Photovoltaikanlage entspricht der Vorgehensweise zu einem Niedrigst-
Energie-Gebäude nach Vorgabe der Gebäuderichtlinie der EU für öffentliche Neubauten ab dem
Jahr 2019.
Zu 4.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Sowohl das Grundschulgebäude als auch die Sporthalle werden barrierefrei erschlossen. Alle
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Hauptzugänge erhalten eine zusätzliche motorbetriebene behindertengerechte Türöffnung mit ab-
gesetztem Öffnungstaster. Das Obergeschoss des Schulgebäudes wird durch eine behindertenge-
rechte Aufzugsanlage erschlossen. In jedem Geschoss ist ein Behinderten-WC geplant.
In unmittelbarer Nähe zum Haupteingang im östlichen Zugangsbereich vom Grenkuhlenweg ist ein
behindertengerechter Stellplatz geplant.
Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung am 31.05.2017 dem „Runden Tisch Barrierefreies Bau-
en“ vorgestellt.
Ergänzend wird auf die Anlagen 3a für das Grundschulgebäude und Anlage 3b für das Sporthal-
lengebäude verwiesen.
Zu 5.: Weiteres Vorgehen
Baubeginn: Frühjahr 2018
Fertigstellung: Schuljahresbeginn 2019/20
Zu 6 und 7: Kosten
Ungünstige Baugrundverhältnisse: 257.000,00 €
Für das Grundstück lagen bis dato keine Indizien für einen nicht tragfähigen Baugrund vor. Auf der
Grundlage der Wettbewerbsplanung und nach Freigabe durch die Kampfmitteluntersuchung wurde
ein Baugrundgutachten erstellt. In dem Baugrundgutachten aus April 2017 wurden ungünstige
Gründungsverhältnisse festgestellt. Sowohl für die Gebäudegründung als auch für die Erstellung
der befestigten Freiflächen ist ein umfangreicher Bodenaustausch und die Erstellung einer
Tragpolsterschicht erforderlich. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt
257.000 €, die zunächst nicht vorhersehbar waren.
Erweiterte Anforderungen an die Schulküche / -Mensa : 143.000,00 €
Nach Beginn der Planung wurden im Zuge der Erstellung der Vorplanung von Seiten des Amtes
für Schule und Weiterbildung neue Anforderungen (Arbeitsergebnisse der AG Schulverpflegung
der Stadt Münster) an die Küchenplanung bekannt gegeben. Der Rat der Stadt Münster hat in sei-
ner Sitzung am 12.07.2017 Orientierungswerte für ein Raumprogramm an Grundschulen be-
schlossen. Darin ist entsprechend dem Ergebnis der AG Schulverpflegung für die Mittagsverpfle-
gung (Küche einschl. Nebenräume und Speiseraum) einer 2-zügigen Grundschule eine Fläche von
205,25 qm und einer 3-zügigen Schule von 300,25 qm vorgesehen (vgl. Vorlage V/0328/2017/1).
In Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Gesundheit, Veterinär-
und Lebensmittelangelegenheiten wurden die Anforderungen der AG in die Planung umgesetzt. Im
Ergebnis der aktuellen Entwurfsplanung umfasst die Schulküche einschl. Speiseraum insgesamt
226,80 m². Für die bisherige Budgetbildung war auf der Grundlage der überarbeiteten Wettbe-
werbsplanung (s. Vorlage V/0752/2016) eine Nutzfläche von 133 m² für die Schulküche angesetzt
worden. Zur Reduzierung der Mehrkosten ist in der aktuellen Planung der Speiseraum jetzt auch
als OGT-Raum zu nutzen, sodass nur noch drei ausschließliche OGT-Räume geplant werden.
Photovoltaikanlage > 39.000,00 €
In den Gesamtkosten (s. Punkt 7 und 8) sind die Kosten für die bisher geplante PV-Anlage
mit 20 KWp Leistung in Höhe von 39.000,00 € angesetzt. Sollte die beantragte Förderung im
Rahmen des Projektaufrufes „kommunaler Klimaschutz.NRW“ zustande kommen, würde
anstelle dieser Kosten ein Eigenanteil der Stadt Münster in Höhe von 40.000,00 € im Projekt
finanziert werden müssen.
Herrichten der Grundstücksrestfläche > 20.000,00 €
Auf der als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Gesamt-Grundstücksfläche wird im westlichen
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Teil neben der Grundschule eine 6-Gruppen–Kita errichtet. Insgesamt verbleibt auf der Grund-
stücksfläche eine Teilfläche von ca. 1.800 m², die weder der Grundschule noch der Kita zugeord-
net ist. Diese Fläche soll als Optionsfläche für spätere Erweiterungen (Kita/Schule) freigehalten
werden. Für die Herrichtung dieser Fläche für temporäre Nutzungen durch Schule oder Kita wer-
den 40.000 € veranschlagt, die je zur Hälfte dem Budget der Grundschule bzw. der Kita zugeord-
net werden.
Kostenberechnung vom 05.07.2017
Brutto-
Kosten
Bemerkungen
KG 200 - Herrichten u. Erschließen 101.000 €
KG 300 - Baukonstruktion 4.967.991 €
KG 400 - Technische Anlagen 1.582.275 € inkl. PV
KG 500 - Außenanlagen 956.531 €
KG 600 - Ausstattung 516.560 €
KG 700 - Baunebenkosten 1.550.000 €
Summe KG 100 bis 700 9.674.357 €
Sicherheit für Unvorhersehbares 514.643 € ca. 5 %
Gesamt 10.189.000 €
Kostenkennwerte
Die Kostenkennwerte für die Bauwerkskosten (KG 300+400) je m² Bruttogeschossfläche betragen
für das Grundschulgebäude 1.589 €/m² BGF.
Der vorgenannte Wert entspricht dem mittleren Vergleichswert BKI (Datenbank des Baukos-
teninformationszentrums der deutschen Architektenkammer). Bei Abzug der projektspezifi-
schen Zusatzkosten (Baugrundverbesserung, Photovoltaikanlage), ergibt sich ein Wert von
1.520 €/m²BGF.
für die Einfachsporthalle 1.875 €/m² BGF.
Der vorgenannte Wert liegt 250 € über dem mittleren Vergleichswert BKI (Datenbank des Bau-
kosteninformationszentrums der deutschen Architektenkammer). Bei Abzug der projektspezif i-
schen Zusatzkosten (Baugrundverbesserung ) ergibt sich ein Wert von 1. 771 €/m²BGF. Die
verbleibende Überschreitung des BKI Vergleichswertes begründet sich dadurch, dass zusät z-
lich zu einer normalen Sporthallenplanung die Pausen-WC`s und der zentrale Technikraum für
die Grundschule im Sporthallengebäude untergebracht sind.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Grenkuhlenweg
- Middelerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0487/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37