1109/2020
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2020
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 1109/2020 Freigabedatum 27.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energieberatung für Pri- vathaushalte in Köln über den aktuellen Zeitraum bis Ende 2020 hinaus, in der Zeit von 2021 bis 2026, mit einem unveränderten Zuschuss zu unterstützen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 57.500 Euro (Brutto) pro Jahr wurden im Haushaltsplan 2020/ 2021 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung beim Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energieberatungsstelle aus Mitteln des Landes NRW Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 57.500 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Rahmen eines von der EU, dem Land NRW und den beteiligten Kommunen geförderten Projektes „Sparnachbar“ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 24.11.2011 (2661/2011) in Köln eine Energiebera- tung für Privathaushalte seitens der Verbraucherzentrale NRW eingerichtet und gemäß Ratsbe- schluss vom 08.04.2014 (0935/2014) sowie Beschluss vom 16.03.2017 (0144/2017) bis Ende 2020 verlängert. Seitdem das Thema Klimaschutz in 2019 noch weiter im gesellschaftlichen Fokus steht, ist die Nach- frage nach Beratungen zu den Themen Energie, Fördermitteln, Sanierung und Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale so hoch wie nie zuvor. Daher hat sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Lan- des Nordrhein-Westfalen dazu entschieden, die Energieberatungsstellen der Verbraucherzen trale NRW aus dem Projektstatus (mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung) in einen institutionellen Baustein der Verbraucherzentrale (mit Unterstützung aus Fördermitteln des Landes NRW) zu überführen. Die unverzichtbaren Ener gieaktivitäten der Verbraucherzentrale sollen damit verstetigt werden. 3 Die institutionalisierte dezentrale Energieberatung in der Kommune hat unter anderem das Ziel, einen neuen Effizienztrend auszulösen. Dies kann nur gelingen, wenn der hohe Informations- und Dialog- bedarf von und mit Fachleuten geführt wird – aktuell und anbieterunabhängig. Aufgabe der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Köln ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher im Stadtgebiet Köln im Themenbereich Energie und Klimaschutz zu begleiten. Dazu wird die Verbraucherzentrale die Ratsuchenden sachlich, unabhängig, anbieterneutral und umfassend informieren und beraten. Hierzu zählt auch Unterstützung zu geben bei Fragestellungen, die der Rat- suchende alleine nicht bewältigen kann. Neue Beratungsangebote und –formate wie die Videobera- tung runden das Angebot ab. Zu dem Informations-, Aktions- und Beratungsangebot der Energieberatungsstelle gehören insbeson- dere die nachfolgenden thematischen Schwerpunkte: die Energieeffizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität Fragen des Energiesparens die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere in Verbindung mit der neuen Rolle der Prosumer und den sich daraus ergebenden Chancen und Herausforderungen die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Inanspruchnahme öffentlicher Förderprogramme Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich des eigenen Wohngebäudes Die Stadt beteiligt sich als kommunaler Partner entsprechend der V orgaben des Landes NRW zu 50 Prozent an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Energieberatungsstelle (zu be- rücksichtigende Kosten nach Art. 5 Abs. 3 lit. a des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des V ertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU Nr. L 7/3 vom 11.01.2012) – Freistellungsbeschluss). Der darüber hinaus gehende Zuschussbedarf wird aus Mitteln des Landes NRW über die V erbra u- cherzentrale finanziert. Die V orgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise, gem. Schreiben von II/20/202, vom 25.03.2020, wurden berücksichtigt. Es handelt sich bei dieser freiwilligen Maßnahme um die Sicherung einer seit Jahren bestehenden Beratungsstruktur zur Beratung von Privathaushal- ten im Themenfeld Energie durch die V erbraucherzentrale. Ein Kurzbericht über die Energieberatung der V erbraucherzentrale ist als Anlage beigefügt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen, sollen B e- standsgebäude durch Energieeffizienzmaßnah men und die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energien so saniert werden, dass sie dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands erfüllen. Die Zuschussgewährung an die V erbraucherzentrale für eine Energieberatung für Priva t- haushalte ist ein Baustein zur Zielerreichung. Zur Dringlichkeit: Laut V ertrag werden die Stadt und die V erbraucherzentrale frühzeitig vor Ende der V ertragslaufzeit Gespräche aufnehmen mit dem Ziel bis spätestens 30.06.2020 eine Einigung zu erzielen. Um dies einzuhalten bedarf es einer Entscheidung der Stadt Köln im Monat Juni 2020. Aufgrund von Abstim- mungen im V orfeld der V orlage war eine frühzeitigere Erstellung der V orlage nicht möglich.
Anlage 1 Energiebericht Köln
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Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW Die über viele Jahre sehr erfolgreiche Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wird zukünftig institutionell gefördert. Das bedeutet eine höhere Planungssicherheit und noch mehr Flexibilität in der tatkräftigen Unterstützung der Städte und Kommunen beim Erreichen der Ziele in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Diese Themen sind die großen Herausforderungen an unse re Gesellschaft in den nächsten Jahren und somit zentrale Aspekte der institutionellen Energieberatung . Die erforderliche Energiewende wird in den Kreisen, Städten und in jedem einzelnen Haushalt stattfinden. Weiterer Schwerpunkt ist die Chance der eigenen Stromerzeugung für Prosumer. Das neue zusätzliche Konzept „Digital – Lokal“ ist eine Verknüpfung digitaler Beratungsangebote mit digitalen Zugangswegen und sieht vor, das bereits erprobte und erfolgreiche Pr ojekt „Videoberatung Energie“ sowohl thematisch als auch räumlich auszubauen. Die erste Ausbaustufe der zunächst nur in der Geschäftsstelle Düsseldorf als Pilot durchgeführten online -Beratungen wurde bereits in 2019 abgeschlossen (s. Grafik 1). Daher liegen erste Erfahrungen vor: Das dezentrale Angebot der Videoberatung ist besonders verbraucherfreundlich, da die Videoberater/-innen durch den Wegfall der Reisezeit nach Düsseldorf mehr attraktive Randzeiten vor 10 Uhr und nach 17 Uhr anbieten können. Auch d ie Kommunen mit festangestellten Energieberater/ -innen profitieren von der dezentralen Videoberatung in ihren Kommunen. Sie können ihren Bürgerinnen und Bürgern über einen direkten lokalen Zugang, entweder über eine individuelle lokale Rufnummer (s. Grafik 2) oder bei einem Besuch in der Beratungsstelle, einen Termin für diesen attraktiven Beratungskanal anbieten. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die den Weg in die Beratungsstelle scheuen, können so von der Beratungskompetenz der Verbraucherzentrale im Bereich Energie profitieren. Dies ist nicht nur für die ländlichen Regionen in NRW interessant. Auch in Metropolregionen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend wenig Zeit, um den Weg in die Beratungsstelle zu finden. Die bisher bereits in de n Kommunen dezentral angesiedelten Videostützpunkte werden hervorragend von den Verbrauchrinnen und Verbrauchern angenommen. Grafik 1: Ausbaustufen der dezentralen Grafik 2: Lokale Bewerbung der dezentralen Videoberatung 2020 Videoberatung in Köln Wichtige Grundlageninformationen und Tipps macht die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW über Online -Kanäle sowie Medienarbeit zugänglich. Informationskampagnen mit Aktionen vor Ort und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen finden regelmäßig zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen statt. Zwischenbericht Anfragen von Ratsuchenden zu Energiethemen 2018 2019 davon Anfragen per Telefon, per Email und persönlich in der Energiesprechstunde im technischen Rathaus und in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale 652 1032 Beratung bei den Ratsuchenden zu Hause 222 487 GESAMT 874 1519 Verteilung auf die verschiedenen Beratungsprodukte Beratung zur energetischen Modernisierung 126 200 Beratung zu Solarstrom 24 190 Beratung zu Feuchte und Schimmel 25 22 Basis-Check (Strom- und Wärmeverbrauch) 43 72 Heizungs-Check 3 1 Solarwärme-Check 1 2 Veranstaltungskontakte GESAMT 675 973 davon Einsätze des Bildungsteams in Schulen 49 25 Workshops (Energiesparworkshop für Geflüchtete; Sanierungsworkshop für Frauen; Solarworkshop für Kinder) 0 86 Vorträge 130 160 Infostände 45 702 Messbare Effekte der Energieberatung CO2-Einsparung in Tonnen 80,4 127,6 Entgeltliche Handwerkerleistung in TEuro 512 812 Highlights Stark nachgefragt waren unsere erweiterten Veranstaltungskonzepte zu den Themen „Rund um die Immobilie“, „Photovoltaik“ und „Haus s anieren - Klima schützen“. Die Aktionstage kombinierten Vorträge und Einzelberatungen mit einem Info - und Aus stellungsbereich in der Kölner Beratungsstelle. 1. Tag der Immobilie am 13.04.2019 Infotag: Alles rund um die Immobilie 2. Infotage „Photovoltaik“ am 05.10.2019 und „Haus sanieren - Klima schützen“ am 30.11.2019
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1109/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2020
- Erstellt
- 09.04.2020 10:39