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1109/2020

Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.20

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Energiebericht Köln

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Beschlussvorlage Rat

6561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 
 1109/2020 
Freigabedatum 
 27.05.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Energieberatung für Privathaushalte durch die Verbraucherzentrale - Fortführung nach 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energieberatung für Pri-
vathaushalte in Köln über den aktuellen Zeitraum bis Ende 2020 hinaus, in der Zeit von 2021 bis 
2026, mit einem unveränderten Zuschuss zu unterstützen. 
Die notwendigen Mittel in Höhe von 57.500 Euro (Brutto) pro Jahr wurden im Haushaltsplan 2020/ 
2021 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung beim Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -
vorsorge, bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veranschlagt. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energieberatungsstelle 
aus Mitteln des Landes NRW  
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    57.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Rahmen eines von der EU, dem Land NRW und den beteiligten Kommunen geförderten Projektes 
„Sparnachbar“ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 24.11.2011 (2661/2011) in Köln eine Energiebera-
tung für Privathaushalte seitens der Verbraucherzentrale NRW eingerichtet und gemäß Ratsbe-
schluss vom 08.04.2014 (0935/2014) sowie Beschluss vom 16.03.2017 (0144/2017) bis Ende 2020 
verlängert.  
Seitdem das Thema Klimaschutz in 2019 noch weiter im gesellschaftlichen Fokus steht, ist die Nach-
frage nach Beratungen zu den Themen Energie, Fördermitteln, Sanierung und Photovoltaik bei der 
Verbraucherzentrale so hoch wie nie zuvor. 
Daher hat sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Lan-
des Nordrhein-Westfalen dazu entschieden, die Energieberatungsstellen der Verbraucherzen trale 
NRW aus dem Projektstatus (mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick-
lung) in einen institutionellen Baustein der Verbraucherzentrale (mit Unterstützung aus Fördermitteln 
des Landes NRW) zu überführen. Die unverzichtbaren Ener gieaktivitäten der Verbraucherzentrale 
sollen damit verstetigt werden.

3 
Die institutionalisierte dezentrale Energieberatung in der Kommune hat unter anderem das Ziel, einen 
neuen Effizienztrend auszulösen. Dies kann nur gelingen, wenn der hohe Informations- und Dialog-
bedarf von und mit Fachleuten geführt wird – aktuell und anbieterunabhängig. 
Aufgabe der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Köln ist es, Verbraucherinnen und 
Verbraucher im Stadtgebiet Köln im Themenbereich Energie und Klimaschutz zu begleiten. Dazu wird 
die Verbraucherzentrale die Ratsuchenden sachlich, unabhängig, anbieterneutral und umfassend 
informieren und beraten. Hierzu zählt auch Unterstützung zu geben bei Fragestellungen, die der Rat-
suchende alleine nicht bewältigen kann. Neue Beratungsangebote und –formate wie die Videobera-
tung runden das Angebot ab. 
Zu dem Informations-, Aktions- und Beratungsangebot der Energieberatungsstelle gehören insbeson-
dere die nachfolgenden thematischen Schwerpunkte: 
 die Energieeffizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität  
 Fragen des Energiesparens  
 die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere in Verbindung mit der neuen Rolle der 
Prosumer und den sich daraus ergebenden Chancen und Herausforderungen 
 die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Inanspruchnahme öffentlicher 
Förderprogramme  
 Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich des eigenen 
Wohngebäudes 
Die Stadt beteiligt sich als kommunaler Partner entsprechend der V orgaben des Landes NRW zu 50 
Prozent an den laufenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten der Energieberatungsstelle (zu be-
rücksichtigende Kosten nach Art. 5 Abs. 3 lit. a des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 
über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des V ertrages über die Arbeitsweise der Europäischen 
Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, 
die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind 
(2012/21/EU, ABI. EU Nr. L 7/3 vom 11.01.2012) – Freistellungsbeschluss). 
Der darüber hinaus gehende Zuschussbedarf wird aus Mitteln des Landes NRW über die V erbra u-
cherzentrale finanziert. 
Die V orgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise, gem. Schreiben von 
II/20/202, vom 25.03.2020, wurden berücksichtigt. Es handelt sich bei dieser freiwilligen Maßnahme 
um die Sicherung einer seit Jahren bestehenden Beratungsstruktur zur Beratung von Privathaushal-
ten im Themenfeld Energie durch die V erbraucherzentrale. 
Ein Kurzbericht über die Energieberatung der V erbraucherzentrale ist als Anlage beigefügt. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen, sollen B e-
standsgebäude durch Energieeffizienzmaßnah men und die verstärkte Nutzung von erneuerbarer 
Energien so saniert werden, dass sie dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands 
erfüllen. Die Zuschussgewährung an die V erbraucherzentrale für eine Energieberatung für Priva t-
haushalte ist ein Baustein zur Zielerreichung. 
Zur Dringlichkeit: 
Laut V ertrag werden die Stadt und die V erbraucherzentrale frühzeitig vor Ende der V ertragslaufzeit 
Gespräche aufnehmen mit dem Ziel bis spätestens 30.06.2020 eine Einigung zu erzielen.  Um dies 
einzuhalten bedarf es einer Entscheidung der Stadt Köln im Monat Juni 2020. Aufgrund von Abstim-
mungen im V orfeld der V orlage war eine frühzeitigere Erstellung der V orlage nicht möglich.

Anlage 1 Energiebericht Köln

4283 Zeichen

Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW 
Die über viele Jahre sehr erfolgreiche Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW wird zukünftig 
institutionell gefördert. Das bedeutet eine  höhere Planungssicherheit  und noch mehr Flexibilität in der 
tatkräftigen Unterstützung der Städte und Kommunen  beim Erreichen der Ziele in den Bereichen Energie, 
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. 
 
Diese Themen sind die großen Herausforderungen an unse re Gesellschaft in den nächsten Jahren  und 
somit zentrale  Aspekte der institutionellen Energieberatung . Die erforderliche Energiewende wird in den 
Kreisen, Städten und in jedem einzelnen Haushalt stattfinden.  Weiterer Schwerpunkt ist die Chance der 
eigenen Stromerzeugung für Prosumer. 
 
Das neue zusätzliche Konzept „Digital – Lokal“ ist eine Verknüpfung digitaler Beratungsangebote mit 
digitalen Zugangswegen und sieht vor, das bereits erprobte und erfolgreiche Pr ojekt „Videoberatung 
Energie“ sowohl thematisch als auch räumlich auszubauen. Die erste Ausbaustufe der zunächst nur in der 
Geschäftsstelle Düsseldorf als Pilot durchgeführten online -Beratungen wurde bereits in 2019 
abgeschlossen (s. Grafik 1). Daher liegen erste Erfahrungen vor: 
 
 Das dezentrale Angebot der Videoberatung ist besonders verbraucherfreundlich, da die 
Videoberater/-innen durch den Wegfall der Reisezeit nach Düsseldorf mehr attraktive Randzeiten 
vor 10 Uhr und nach 17 Uhr anbieten können. 
 Auch d ie Kommunen mit festangestellten Energieberater/ -innen profitieren von der dezentralen 
Videoberatung in ihren Kommunen. Sie können ihren Bürgerinnen und Bürgern über einen 
direkten lokalen Zugang, entweder über eine individuelle lokale Rufnummer  (s. Grafik 2) oder bei 
einem Besuch in der Beratungsstelle, einen Termin für diesen attraktiven Beratungskanal 
anbieten. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die den Weg in die Beratungsstelle scheuen, 
können so von der Beratungskompetenz der Verbraucherzentrale  im Bereich Energie  profitieren. 
Dies ist nicht nur für die ländlichen Regionen in NRW interessant. Auch in Metropolregionen haben 
die Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend wenig Zeit, um den Weg in die Beratungsstelle 
zu finden.  
 Die bisher bereits in de n Kommunen dezentral angesiedelten Videostützpunkte werden  
hervorragend von den Verbrauchrinnen und Verbrauchern angenommen.  
Grafik 1: Ausbaustufen der dezentralen    Grafik 2: Lokale Bewerbung der dezentralen 
Videoberatung 2020      Videoberatung in Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wichtige Grundlageninformationen und Tipps macht die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW 
über Online -Kanäle sowie Medienarbeit zugänglich. Informationskampagnen mit Aktionen vor Ort  und 
öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen finden regelmäßig zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen statt.

Zwischenbericht 
 
Anfragen von Ratsuchenden zu Energiethemen   2018 2019 
davon 
Anfragen per Telefon, per Email und persönlich in der 
Energiesprechstunde im technischen Rathaus und in der Beratungsstelle 
der Verbraucherzentrale 
652 1032 
Beratung bei den Ratsuchenden zu Hause 222 487 
  GESAMT 874 1519 
Verteilung auf die verschiedenen Beratungsprodukte     
 Beratung zur energetischen Modernisierung  126 200 
 Beratung zu Solarstrom  24 190 
 Beratung zu Feuchte und Schimmel  25 22 
 Basis-Check (Strom- und Wärmeverbrauch)  43 72 
 Heizungs-Check  3 1 
 Solarwärme-Check  1 2 
 
Veranstaltungskontakte GESAMT 675 973 
davon 
Einsätze des Bildungsteams in Schulen  49 25 
Workshops (Energiesparworkshop für Geflüchtete; 
Sanierungsworkshop für Frauen; Solarworkshop für 
Kinder) 
 
0 86 
Vorträge  130 160 
Infostände  45 702 
 
Messbare Effekte der Energieberatung    
 CO2-Einsparung in Tonnen 80,4 127,6 
 Entgeltliche Handwerkerleistung in TEuro 512 812 
 
Highlights 
Stark nachgefragt waren unsere erweiterten Veranstaltungskonzepte zu den  Themen „Rund um die 
Immobilie“, „Photovoltaik“ und „Haus s anieren - Klima schützen“. Die Aktionstage kombinierten Vorträge 
und Einzelberatungen mit einem Info - und Aus stellungsbereich in der Kölner Beratungsstelle.  
 
1. Tag der Immobilie am 13.04.2019 Infotag: Alles rund um die Immobilie 
 
 
 
 
 
2. Infotage „Photovoltaik“ am 05.10.2019 und „Haus sanieren - Klima schützen“ am 30.11.2019

Beratungsverlauf (3)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1109/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2020
Erstellt
09.04.2020 10:39