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V/0301/2012/2

Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup

Vorlagen 26.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 19

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0301/2012

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1. Ergänzungsvorlage V/0301/2012/1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3264 Zeichen

V/0301/2012/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt  
 
1.1. die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup  und die Sanierung im B e-
stand, 
1.2. die Möglichkeiten und Kosten der baulichen Erweiterung des Schulzentrums zur 
Sicherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 
1.3. die Kosten eines Neubaus eine Bürgerhalle in Eigenregie oder durch einen Inve s-
tor für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 
 
2. Für alle Varianten sind Nutzungskonzepte als Grundlage der Kostenermittlung zu e r-
stellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Alle Versuche, die Stadthalle Hiltrup in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu beleben sind 
gescheitert. Bei der Au sschreibung des Stadthallenbetriebs hat sich kein Interessent g e-
funden.  
 
Ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Revitalisierung ist darin zu sehen, dass die 
Stadthalle einen enormen Instandhaltungsbedarf hat. Deshalb soll die Verwaltung ermi t-
teln, w elchen Kosten durch eine umfassende Instandsetzung und  dem anschließenden 
Stadthallenbetrieb verursacht werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0301/2012/2. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Deitmer 
Ruf: 
492-2310 
E-Mail: 
Deitmer@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0301/2012/2 
Der SPD-Antrag vom 28.3.2011 beauftrag die Verwaltung auch die Option einer baulichen 
Ergänzung am Schulzentrum zu prüfen, um dort Veranstaltung s- und Versammlungsmög-
lichkeiten zu schaffen. 
 
Als Alternative zu der Ertüchtigung der Stadthalle ist der Vorschlag aufgekommen, die 
Stadthalle durch eine bedarfsgerechte Bürgerhalle zu ersetzten.  Auch für dieses Modell 
soll die Verwaltung die Investitions- und Folgekosten ermitteln. 
 
Nach Vorlage der Ergebnisse kann entschieden werden, welche der beiden vorgeschl a-
genen Lösungen realisiert werden. 
 
Die Bezirksvertretung Hiltrup hat am 21.6.2012 folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt  
 
1.1. die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup und die Sanierung im Bestand 
– bis zur kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 11.09.2012, 
1.2. die Möglichkeiten und Kosten der baulichen Erweiterung des Schulzentrums zur S i-
cherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 
1.3. die Kosten eines Neubaus eine Bürgerhalle in Eigenregie oder durch einen Investor 
für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 
 
2. Für alle Varianten sind Nutzungskonzepte als Grundlage der Kostenermittlung zu erste l-
len. 
 
Um zu dem Termin einen Kostenermittlung für den Weiterbetrieb der Stadthalle Hiltrup zu 
erarbeiten, bedarf es eines Nutzungskonzeptes als Grundlage der Kostenermittlung (B e-
schlusspunkt 2). Die Erarbeitung des Nutzungskonzeptes ist durch den Bedarfsträger (B e-
zirksverwaltung und Bezirksvertretung) zu erstellen.  
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bis zum genannten Termin ein Nutzungskonzept 
als Grundlage der Kostenermittlung nicht fristgerecht erarbeitet werden kann. 
 
 
I. V.  
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Hauptvorlage V/0301/2012

4880 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0301/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Bultmann 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
09.05.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Ausschreibung der Stadthalle Hiltrup nicht zu einer Vermie-
tung geführt hat. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt: 
 
1. Den Betrieb der Stadthalle in der jetzigen Form weiterzuführen. 
 
2. Für die verbleibenden Räumlichkeiten (Gastronomiebereich, Kellerräume, Kegelbahnen, acht 
Sitzungs-, Schulungs- bzw. Vertragsräume) ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept zu 
erarbeiten. Dabei sollen städtische Nutzungen auf ihre Realisierbarkeit und Einsparungsmög-
lichkeiten bei bisherigen Anmietungen geprüft werden. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss zur Vorlage V/0631/2011 wurde die Verwaltung beauftragt, in einem zweistufigen 
Verfahren einen geeigneten Mieter für das Restaurant und den Hallenbetrieb in der Stadthalle 
Hiltrup zu bestimmen. In der ersten Stufe sollten die potentiellen Mieter ein grobes Konzept zum 
Betrieb der Stadthalle und des Restaurants mit einem Mietpreisangebot einreichen. Nach Ablauf 
der Bewerbungsfrist am 09.03.2012 sollten die Bewertungen der eingereichten Konzepte erfolgen 
und die Auswahl der für die Stadt Münster interessanten Bewerber durch die politischen Gremien.  
 
In dem anschließend erfolgten Ausschreibungsverfahren wurden 14 Exposés von Interessenten 
angefordert. Es hat nur ein Interessent um eine Führung gebeten, an deren Ende er direkt mitteilte, 
dass das Objekt nicht für ihn in Frage komme. Bis zum Ende der Ausschreibung wurden keine 
Gebote abgegeben. Es hat sich somit herausgestellt, dass das Restaurant und der Hallenbetrieb in 
der Stadthalle Hiltrup im jetzigen baulichen Zustand nicht vermarktbar sind.  
492-2333 
 
E-Mail: 
BultmannC@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.04.2012 
V/0301/2012

- 2 - 
V/0301/2012 
 
 
Zu 2) 
 
Aktuell und in den nächsten Jahren bestehen stadteigene Bedarfe an Räumen. Als Beispiele seien 
genannt: 
 
• Büroflächen als Ausweichunterbringung bei der Sanierung des Stadthauses I, 
• Büroflächen  zur Unterbringung der Einrichtungen, die ggf. im Stadthaus I nicht mehr im 
Stadtzentrum untergebracht werden sollen 
• Klassenräume zur temporären Unterbringung der Schulklassen aus der Josefschule  
• Freizug angemieteter Flächen.  
 
Zur Vermeidung von Leerständen in der Stadthalle und zur Reduzierung der Kosten, welche durch 
Anmietungen von Büroräumen entstehen, soll geprüft werden, ob die Räumlichkeiten in der Stadt-
halle Hiltrup für diese Zwecke mit vertretbarem Aufwand umgebaut werden können.  
 
Für diese Umnutzungen kommen die 8 Räume im 1. Obergeschoss der Stadthalle und der frühere 
Restaurantbereich  in Frage, welcher sich ggf. als Großraumbüro nutzen lassen könnte. Dabei ist 
die Optimierung des Catering für den Betrieb der Stadthalle zu berücksichtigen.  
 
Für die Räume im 1. OG sollte ebenfalls im  Rahmen der Schulentwicklungsplanung geprüft wer-
den, inwieweit bestehende Bedarfe von verschiedenen Schulen hier untergebracht werden kön-
nen. In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, ob absehbar ist, dass die Schulmensa 
in den nächsten Jahren noch Erweiterungsbedarf hat. Dieser könnte durch eine Ausweitung in den 
vorhandenen Küchen- und Restaurantbereich gedeckt werden.    
  
Der Bereich der jetzigen Kegelbahn bietet sich für die Nutzung durch Sportvereine  an. Aufgrund 
der fehlenden Belichtung über Fenster sind die Möglichkeiten allerdings eingeschränkt. Auch hier 
muss geprüft werden, welche Umbauarbeiten notwendig sind, um verschiedene Nutzungseinheiten 
zu etablieren und welche Vermarktungsaussichten bestehen.  
 
Weiterhin könnten sich die vorhandenen Kellerräume als z. B. Aktenlager oder sonstige Lagerflä-
che nutzen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass der Zugang zum Aufzug für die Kaltküche im ers-
ten Obergeschoss durch den Keller und die Küche im Erdgeschoss erfolgt. Dieser Aufzug muss für 
Caterer, welche die in der Stadthalle stattfindenden Veranstaltungen beliefern, zugänglich bleiben. 
Hier ist zu prüfen, ob ebenerdig ein Ersatzzugang geschaffen werden kann. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen und eine Kostenanaly-
se zu erstellen, ob durch eigene Nutzung der Räumlichkeiten Kosten für Anmietungen soweit mi-
nimiert werden können, dass sich auch notwendige Umbauarbeiten im Bestand rechnen. Ebenso 
werden in diesem Zusammenhang weiter Vermarktungsmöglichkeiten (Büro, Sport) geprüft. 
 
 
I. V.  
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

1. Ergänzungsvorlage V/0301/2012/1

2220 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0301/2012/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Deitmer 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.07.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt  
 
1.1. die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup, 
1.2. die Möglichkeiten und Kosten der bau lichen Erweiterung des Schulzentrums zur 
Sicherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 
1.3. die Kosten eines Neubaus eine Bürgerhalle in Eige nregie oder durch einen Inves-
tor für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 
 
2. Für allle Varianten sind Nutzungskonz epte als Grundlage der Kostenermittlung zu 
erstellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Alle Versuche, die Stadthalle Hiltrup in ih rer derzeitigen Ausges taltung zu beleben sind 
gescheitert. Bei der Ausschreibung des Stadtha llenbetriebs hat sich kein Interessent ge-
funden.  
 
Ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Revitalisierung ist darin zu sehen, dass die 
Stadthalle einen enormen Inst andhaltungsbedarf hat. Deshalb soll die Verwaltung ermit-
teln, welchen Kosten durch eine umfass ende Instandsetzung und dem anschließenden 
Stadthallenbetrieb verursacht werden. 
492-2310 
 
E-Mail: 
Deitmer@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.06.2012 
V/0301/2012/1

- 2 - 
V/0301/2012/1 
Der SPD-Antrag vom 28.3.2011 beauftrag die Ve rwaltung auch die Option einer baulichen 
Ergänzung am Schulzentrum zu  prüfen, um dort Veransta ltungs- und Versammlungsmög-
lichkeiten zu schaffen. 
 
Als Alternative zu der Ertüch tigung der Stadthalle  ist der Vorschlag aufgekommen, die 
Stadthalle durch eine bedarfsgerec hte Bürgerhalle zu ersetzt en. Auch für dieses Modell 
soll die Verwaltung die Investitions- und Folgekosten ermitteln. 
 
Nach Vorlage der Ergebnisse kann entschieden werden, welche der beiden vorgeschla-
genen Lösungen realisiert werden. 
 
 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0301/2012/2
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37