V/0301/2012/2
Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
3264 Zeichen
V/0301/2012/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup Beratungsfolge 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt 1.1. die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup und die Sanierung im B e- stand, 1.2. die Möglichkeiten und Kosten der baulichen Erweiterung des Schulzentrums zur Sicherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 1.3. die Kosten eines Neubaus eine Bürgerhalle in Eigenregie oder durch einen Inve s- tor für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 2. Für alle Varianten sind Nutzungskonzepte als Grundlage der Kostenermittlung zu e r- stellen. Begründung: Alle Versuche, die Stadthalle Hiltrup in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu beleben sind gescheitert. Bei der Au sschreibung des Stadthallenbetriebs hat sich kein Interessent g e- funden. Ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Revitalisierung ist darin zu sehen, dass die Stadthalle einen enormen Instandhaltungsbedarf hat. Deshalb soll die Verwaltung ermi t- teln, w elchen Kosten durch eine umfassende Instandsetzung und dem anschließenden Stadthallenbetrieb verursacht werden. Vorlagen-Nr.: V/0301/2012/2. Erg. Auskunft erteilt: Herr Dr. Deitmer Ruf: 492-2310 E-Mail: Deitmer@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0301/2012/2 Der SPD-Antrag vom 28.3.2011 beauftrag die Verwaltung auch die Option einer baulichen Ergänzung am Schulzentrum zu prüfen, um dort Veranstaltung s- und Versammlungsmög- lichkeiten zu schaffen. Als Alternative zu der Ertüchtigung der Stadthalle ist der Vorschlag aufgekommen, die Stadthalle durch eine bedarfsgerechte Bürgerhalle zu ersetzten. Auch für dieses Modell soll die Verwaltung die Investitions- und Folgekosten ermitteln. Nach Vorlage der Ergebnisse kann entschieden werden, welche der beiden vorgeschl a- genen Lösungen realisiert werden. Die Bezirksvertretung Hiltrup hat am 21.6.2012 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt 1.1. die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup und die Sanierung im Bestand – bis zur kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 11.09.2012, 1.2. die Möglichkeiten und Kosten der baulichen Erweiterung des Schulzentrums zur S i- cherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 1.3. die Kosten eines Neubaus eine Bürgerhalle in Eigenregie oder durch einen Investor für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 2. Für alle Varianten sind Nutzungskonzepte als Grundlage der Kostenermittlung zu erste l- len. Um zu dem Termin einen Kostenermittlung für den Weiterbetrieb der Stadthalle Hiltrup zu erarbeiten, bedarf es eines Nutzungskonzeptes als Grundlage der Kostenermittlung (B e- schlusspunkt 2). Die Erarbeitung des Nutzungskonzeptes ist durch den Bedarfsträger (B e- zirksverwaltung und Bezirksvertretung) zu erstellen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bis zum genannten Termin ein Nutzungskonzept als Grundlage der Kostenermittlung nicht fristgerecht erarbeitet werden kann. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Hauptvorlage V/0301/2012
4880 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0301/2012 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Bultmann Ruf: Betrifft Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup Beratungsfolge 26.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 09.05.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Ausschreibung der Stadthalle Hiltrup nicht zu einer Vermie- tung geführt hat. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt: 1. Den Betrieb der Stadthalle in der jetzigen Form weiterzuführen. 2. Für die verbleibenden Räumlichkeiten (Gastronomiebereich, Kellerräume, Kegelbahnen, acht Sitzungs-, Schulungs- bzw. Vertragsräume) ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept zu erarbeiten. Dabei sollen städtische Nutzungen auf ihre Realisierbarkeit und Einsparungsmög- lichkeiten bei bisherigen Anmietungen geprüft werden. Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage V/0631/2011 wurde die Verwaltung beauftragt, in einem zweistufigen Verfahren einen geeigneten Mieter für das Restaurant und den Hallenbetrieb in der Stadthalle Hiltrup zu bestimmen. In der ersten Stufe sollten die potentiellen Mieter ein grobes Konzept zum Betrieb der Stadthalle und des Restaurants mit einem Mietpreisangebot einreichen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 09.03.2012 sollten die Bewertungen der eingereichten Konzepte erfolgen und die Auswahl der für die Stadt Münster interessanten Bewerber durch die politischen Gremien. In dem anschließend erfolgten Ausschreibungsverfahren wurden 14 Exposés von Interessenten angefordert. Es hat nur ein Interessent um eine Führung gebeten, an deren Ende er direkt mitteilte, dass das Objekt nicht für ihn in Frage komme. Bis zum Ende der Ausschreibung wurden keine Gebote abgegeben. Es hat sich somit herausgestellt, dass das Restaurant und der Hallenbetrieb in der Stadthalle Hiltrup im jetzigen baulichen Zustand nicht vermarktbar sind. 492-2333 E-Mail: BultmannC@stadt-muenster.de Datum: 17.04.2012 V/0301/2012 - 2 - V/0301/2012 Zu 2) Aktuell und in den nächsten Jahren bestehen stadteigene Bedarfe an Räumen. Als Beispiele seien genannt: • Büroflächen als Ausweichunterbringung bei der Sanierung des Stadthauses I, • Büroflächen zur Unterbringung der Einrichtungen, die ggf. im Stadthaus I nicht mehr im Stadtzentrum untergebracht werden sollen • Klassenräume zur temporären Unterbringung der Schulklassen aus der Josefschule • Freizug angemieteter Flächen. Zur Vermeidung von Leerständen in der Stadthalle und zur Reduzierung der Kosten, welche durch Anmietungen von Büroräumen entstehen, soll geprüft werden, ob die Räumlichkeiten in der Stadt- halle Hiltrup für diese Zwecke mit vertretbarem Aufwand umgebaut werden können. Für diese Umnutzungen kommen die 8 Räume im 1. Obergeschoss der Stadthalle und der frühere Restaurantbereich in Frage, welcher sich ggf. als Großraumbüro nutzen lassen könnte. Dabei ist die Optimierung des Catering für den Betrieb der Stadthalle zu berücksichtigen. Für die Räume im 1. OG sollte ebenfalls im Rahmen der Schulentwicklungsplanung geprüft wer- den, inwieweit bestehende Bedarfe von verschiedenen Schulen hier untergebracht werden kön- nen. In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, ob absehbar ist, dass die Schulmensa in den nächsten Jahren noch Erweiterungsbedarf hat. Dieser könnte durch eine Ausweitung in den vorhandenen Küchen- und Restaurantbereich gedeckt werden. Der Bereich der jetzigen Kegelbahn bietet sich für die Nutzung durch Sportvereine an. Aufgrund der fehlenden Belichtung über Fenster sind die Möglichkeiten allerdings eingeschränkt. Auch hier muss geprüft werden, welche Umbauarbeiten notwendig sind, um verschiedene Nutzungseinheiten zu etablieren und welche Vermarktungsaussichten bestehen. Weiterhin könnten sich die vorhandenen Kellerräume als z. B. Aktenlager oder sonstige Lagerflä- che nutzen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass der Zugang zum Aufzug für die Kaltküche im ers- ten Obergeschoss durch den Keller und die Küche im Erdgeschoss erfolgt. Dieser Aufzug muss für Caterer, welche die in der Stadthalle stattfindenden Veranstaltungen beliefern, zugänglich bleiben. Hier ist zu prüfen, ob ebenerdig ein Ersatzzugang geschaffen werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen und eine Kostenanaly- se zu erstellen, ob durch eigene Nutzung der Räumlichkeiten Kosten für Anmietungen soweit mi- nimiert werden können, dass sich auch notwendige Umbauarbeiten im Bestand rechnen. Ebenso werden in diesem Zusammenhang weiter Vermarktungsmöglichkeiten (Büro, Sport) geprüft. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
1. Ergänzungsvorlage V/0301/2012/1
2220 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0301/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Dr. Deitmer Ruf: Betrifft Künftige Nutzung der Stadthalle Hiltrup Beratungsfolge 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.07.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt 1.1. die Kosten des Weiterbetriebs der Stadthalle Hiltrup, 1.2. die Möglichkeiten und Kosten der bau lichen Erweiterung des Schulzentrums zur Sicherstellung von Versammlungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten und 1.3. die Kosten eines Neubaus eine Bürgerhalle in Eige nregie oder durch einen Inves- tor für den Stadtteil Hiltrup zu ermitteln. 2. Für allle Varianten sind Nutzungskonz epte als Grundlage der Kostenermittlung zu erstellen. Begründung: Alle Versuche, die Stadthalle Hiltrup in ih rer derzeitigen Ausges taltung zu beleben sind gescheitert. Bei der Ausschreibung des Stadtha llenbetriebs hat sich kein Interessent ge- funden. Ein wesentlicher Grund für das Scheitern der Revitalisierung ist darin zu sehen, dass die Stadthalle einen enormen Inst andhaltungsbedarf hat. Deshalb soll die Verwaltung ermit- teln, welchen Kosten durch eine umfass ende Instandsetzung und dem anschließenden Stadthallenbetrieb verursacht werden. 492-2310 E-Mail: Deitmer@stadt-muenster.de Datum: 12.06.2012 V/0301/2012/1 - 2 - V/0301/2012/1 Der SPD-Antrag vom 28.3.2011 beauftrag die Ve rwaltung auch die Option einer baulichen Ergänzung am Schulzentrum zu prüfen, um dort Veransta ltungs- und Versammlungsmög- lichkeiten zu schaffen. Als Alternative zu der Ertüch tigung der Stadthalle ist der Vorschlag aufgekommen, die Stadthalle durch eine bedarfsgerec hte Bürgerhalle zu ersetzt en. Auch für dieses Modell soll die Verwaltung die Investitions- und Folgekosten ermitteln. Nach Vorlage der Ergebnisse kann entschieden werden, welche der beiden vorgeschla- genen Lösungen realisiert werden. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0301/2012/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37