V/0049/2015
Ausschreibung der Stelle des Generalmusikdirektors/der Generalmusikdirektorin der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
2828 Zeichen
V/0049/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Theater Münster
Betrifft
Ausschreibung der Stelle des Generalmusikdirektors/der Generalmusikdirektorin der Stadt
Münster
Beratungsfolge
05.03.2015 Kulturausschuss Vorberatung
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
Vorberatung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
- Die Stelle des Generalmusikdirektors/der Generalmusikdirektorin der Stadt Münster wird für
die Zeit ab 01.08.2017 öffentlich ausgeschrieben.
- Unter Federführung der Dezernentin für Bildung, Familie, Jugend, Kultur und Sport (oder Ver-
treter im Amt) wird eine Findungskommission einbezogen.
- Der Oberbürgermeister wird nach dem Ergebnis der Ausschreibung dem Rat einen Entschei-
dungsvorschlag vorlegen..
Begründung:
Der mit Herrn Generalmusikdirektor Fabrizio Ventura abgeschlossene Dienstvertrag endet am
31.07.2017; Ratsbeschluss vom 10.12.2014 zur Vertragsverlängerung. Für eine weitere Vertrag s-
verlängerung über Sommer 2017 steht Herr Ventura nach eigener Erklärung nicht zur Verfügung.
Die Stelle des Generalmusi kdirektors/der Generalmusikdirektorin der Stadt Münster muss daher
für die Zeit ab 01.08.2017 neu ausgeschrieben werden.
Die Ausschreibung der Stelle des Generalmusikdirektors/der Generalmusikdirektorin zur Spielzeit
2017/2018 auf die Dauer von mindestens drei Jahren wird in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“, in
der Fachpublikation „Die deutsche Bühne“, in der FAZ sowie in der Süddeut schen Zeitung und
Fachinternetforen veröffentlicht. Ein Entwurf wird in den Fachausschüssen vorgelegt.
Vorlagen-Nr.:
V/0049/2015
Auskunft erteilt:
Herr Reinkemeier
Herr Heuer
Ruf:
492 – 7020
492 – 7010
E-Mail:
Reinkemeier@stadt-muenster.de
Heuer@stadt-muenster.de
Datum:
23.02.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0049/2015
Um qualifizierte Bewerber/Bewerberinnen für diese Position zu gewinn en, ist Vertrauensschutz im
Vorauswahlverfahren zu gewährleisten. Zur Begleitung des Auswahlverfahrens und der Entsche i-
dungsfindung wird – wie in der Vergangenheit praktiziert – eine Findungskommission gebildet. Zur
fachlichen Beratung werden Persönlichkeiten mit anerkannter profunder Kenntnis der Theater- und
Orchesterlandschaft hinzugezogen.
Nähere Verfahrensabsprachen treffen die Mitglieder der Findungskommission.
Orientierungsrahmen für die Auswahlentscheidung bilden die geltende Betriebssatzung und
Dienstanweisung der Stadt Münster für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtische Bühnen
Münster (Theater Münster) vom 02.07.2008
Gez.
Markus Lewe
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0049/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37