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V/0644/2020

Die Arbeit der im Corona-Krisenstab vertretenen Ämter zur Gefahrenabwehr und Infektionsbekämpfung im Rahmen der Corona-Pandemie in Münster

Vorlagen 06.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 50

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

3147 Zeichen

Anlage A zur V/0644/2020 
 
Kurzüberblick 
Der Corona-Krisenstab der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, dass 
u.a. eine ämterübergreifende Berichtsvorlage zum Thema „Gefahrenabwehr/ Infektionsbekämp-
fung“ erstellt werden soll.  
Die politischen Gremien werden mit dem Bericht darüber informiert, mit welchen zahlreichen Auf-
gaben und Anforderungen die im Krisenstab vertretenen Ämter seit der ersten Infektion mit dem 
Virus SARS-CoV-2 und damit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Münster konfrontiert sind. 
Aufgrund der vielfältigen Aufgaben ergaben sich personelle Bedarfe, die vor Beginn der Pandemie 
nicht absehbar waren. Auch für den Haushalt der Stadt Münster wird die Pandemie nicht ohne 
Folgen bleiben. Daher arbeitet die Verwaltung daran, die entstehenden Haushaltsbelastungen und 
Entlastungseffekte zu erfassen. Aktuell sind Prognosen dazu wegen der nach wie vor bestehen-
den Dynamik und fehlender Vergleichsmöglichkeiten jedoch kaum möglich.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Berichtsvorlage werden die politischen Gremien über die Aufgaben, Personal- und Organi-
sationsentwicklungen sowie die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Corona-Pandemie in-
formiert.  
Die Darstellungen machen deutlich, dass es für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg und 
auch für künftige Pandemien notwendig ist, nachhaltige Strukturen zu schaffen. Dies betrifft so-
wohl die Personalplanung bei den besonders betroffenen Ämtern als auch organisatorische Pro-
zesse, wobei der Aspekt der Digitalisierung besonders hervorzuheben ist. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Corona-Pandemie wird nicht ohne Folgen für den Haushalt der Stadt Münster bleiben und ver-
schiedenste Ämter betreffen. Aktuell sind Prognosen dazu jedoch wegen der nach wie vor beste-
henden Dynamik und fehlender Vergleichsmöglichkeiten nicht möglich. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Der Corona-Krisenstab der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, dass 
u.a. eine ämterübergreifende Berichtsvorlage zum Thema „Gefahrenabwehr/ Infektionsbekämp-
fung“ erstellt werden soll.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Die Corona-Pandemie mit all ihren Herausforderungen sowie die von der Stadtverwaltung initiierten 
Maßnahmen betreffen die gesamte Münsteraner Gesellschaft unabhängig von Herkunft, Alter und 
Geschlecht. Die Bürgerinnen und Bürger sahen und sehen sich konfrontiert mit Einschränkungen im 
Lebensalltag, Verunsicherungen und Stress. Ein solidarisches Miteinander ist in diesen Zeiten be-
sonders wichtig und wurde in Münster vorbildlich gelebt.

Berichtsvorlage

116949 Zeichen

V/0644/2020 
V/0644/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Die Arbeit der im Corona-Krisenstab vertretenen Ämter zur Gefahrenabwehr und 
Infektionsbekämpfung im Rahmen der Corona-Pandemie in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   20.08.2020 Betriebsausschuss der citeq Bericht 
   20.08.2020 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   24.08.2020 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Bericht 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   26.08.2020 Rat Bericht 
 
 
Seit Ende Februar dieses Jahres steht auch die Stadt Münster in einer intensiven und die Kraft der 
Verwaltung stark fordernden Auseinandersetzung mit der inzwischen weltweiten Corona -Pandemie. 
Weit mehr als 700 bestätigte Coronavirus -Fälle und 13 verstorbene Mensche n, die mit dem Virus 
SARS-CoV-2 infiziert waren, verdeutlichen das Ausmaß des Infektionsgeschehens auch in unserer 
Stadt. In Deutschland trägt die kommunale Ebene die Hauptlast der staatlichen Maßnahmen gegen 
die Ausbreitung der gefährlichen Infektionskrankheit. Glücklicherweise wurde in Münster sehr früh der 
städtische Krisenstab einberufen, um alle notwendigen Maßnahmen effizient und verwaltungsübe r-
greifend einzuleiten. In bis heute (Stand: 23.07.2020) insgesamt 44 Sitzungen wurden unter den 
Leitmotiven der Prävention und der Information weitreichende Entscheidungen zum gesundheitlichen 
Schutz der Bürgerinnen und Bürger getroffen.   
Der Corona-Krisenstab hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, dass eine ämterübergre i-
fende Berichtsvorlage zum Thema „Gefahrenabwehr/ Infektionsbekämpfung“ erstellt werden soll.  Die 
politischen Gremien sollen mit diesem Bericht darüber informiert werden, mit welchen Aufgaben und 
Anforderungen der Krisenstab und die im Krisenstab vertretenen Ämter seit der ersten Infekt ion mit 
dem Virus SARS-CoV-2 und damit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Münster konfrontiert sind. 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
28.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Frau Heitkötter 
Telefon: 492-5388 
Heitkoetter@stadt-
muenster.de

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V/0644/2020 
Zu diesem Zweck ist allen Ämtern und Einrichtungen eine gemeinsame Struktur für ihre Berichtsda r-
stellung empfohlen worden.   
Aufgrund der vielfältigen Auf gaben im Zuge der Pandemiebekämpfung ergaben sich personelle B e-
darfe, die vor Beginn der Pandemie nicht absehbar waren. Auch für den Haushalt der Stadt Münster 
wird die Pandemie nicht ohne Folgen bleiben. Daher arbeitet die Verwaltung daran, die entstehend en 
Haushaltsbelastungen und Entlastungseffekte zu erfassen. Aktuell sind Prognosen dazu wegen der 
nach wie vor bestehenden Dynamik und fehlender Vergleichsmöglichkeiten kaum möglich. Um einen 
ersten Überblick über mögliche oder sich bereits jetzt abzeichne nde finanzielle Auswirkungen zu g e-
winnen, wurde jedoch eine erste, überschlägige Einschätzung vorgenommen.  
 
 
1. Ausgangslage  
Nachdem am 27. Februar die erste Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 in Münster registriert worden 
war, war der Höchststand der akut Infizierten mit 340 Personen am 28. März erreicht. Seither nimmt 
die Zahl mit geringen Schwankungen auf einen Wert von inzwi schen 4 Personen ab (Stand: 1. Juli 
2020). Für den Zeitraum 23.06.2020 bis 29.06.2020 lag erstmals seit Nachweis der ersten SARSCoV-
2-Infektionen in Münster eine 7-Tages-Inzidenz von 0 vor.  
 
 
Abb. 1: Coronafälle Stadt Münster (Stand: 1. Juli 2020), https://codeformuenster.org/COVID-19-
NRW/m%C3%BCnster.html [abgerufen am 02.07.2020] .1 
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in der Landtagsdrucksache 17/8881 die Herausfo r-
derung der Pa ndemie wie folgt beschrieben: „ Die Voraussetzungen einer Notsituation und einer N a-
turkatastrophe liegen vor. Die krisenhafte Entwicklung der Infektion mit dem Corona -Virus in Nor d-
rhein-Westfalen ist dramatisch.“ Um diese Extremlage bestmöglich zu bewältigen und das städtische 
Handeln den zahlreichen Verordnungen, Verfügungen und Erlassen der Bundes - und der Landesre-
gierung sowie der Stadt wirkungsorientiert anzupassen, war (und ist) eine enge Zusammenarbeit und 
ein abgestimmtes Vorgehen zahlreicher Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung erforderlich. 
Daher wurde Ende Februar der Krisenstab der Stadt Münster unter der Leitung von Dez. I einberufen. 
Der Krisenstab hat die gesetzliche Aufgabe , alle im Zusammenhang mit einem großen Schadense r-
eignis stehenden und zur Gefahrenabwehr erforderlichen administrativ -organisatorischen Maßna h-
men der Kommune zu treffen (s. Brandschutz -, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW §§ 
35 ff.). Der Krisen stab als Entscheidungsebene bildet zusammen mit den Besti mmungen des Infekti-
onsschutzgesetzes, der Erklärung des Landtages NRW am 14.04.2020 zu einer „epidemischen Lage 
                                                
1 Seit dem 20. April werden nur noch labordiagnostisch bestätigte Fälle gemeldet. Vorher waren auch epidemi o-
logische Fallmeldungen mit dabei. Deshalb ist die Zahl niedriger.

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von landesweiter Tragweite“ und inzwischen zahlreichen einschlägigen Erlassen und Veror dnungen 
der Landesregierung einen ganz wesentlichen Baustein der Pandemiebekämpfung.  
Der Krisenstab setzt sich vor allem aus städtischen Ämtern und Einrichtungen zusammen. Ihre Be i-
träge zu dieser Berichtsvorlage finden sich im Anschluss an dieses Einführu ngskapitel in folgender 
alphabetischer Reihenfolge:  
 
2. Kapitel: Amt für Bürger- und Ratsservice 
3. Kapitel: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
4. Kapitel: Amt für Schule und Weiterbildung 
5. Kapitel: citeq 
6. Kapitel: Feuerwehr 
7. Kapitel: Gesundheits- und Veterinäramt 
8. Kapitel: Ordnungsamt 
9. Kapitel: Personal- und Organisationsamt 
10. Kapitel: Presse- und Informationsamt 
11. Kapitel: Sozialamt 
Mitgewirkt im Krisenstab haben zudem das Amt für Immobilienmanagement und der Ärztliche Leiter 
Rettungsdienst sowie Vertreter/innen von Stadtwerke Münster, Polizeipräsidium Münster, Hilfsorgan i-
sationen, Pflegeeinrichtungen und dem Verbindungskommando der Bundeswehr. 
Als sehr positiv für die wirkungsvolle Arbeit des Krisenstabes hat sich die dauerhaf te Mitwirkung des 
Ärztlichen Direktors des UKM als Vertreter der Münsteraner Krankenhäuser sowie des Leiters der 
Bezirksstelle Münster der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen -Lippe herausgestellt: Zahlreiche 
Entscheidungen des Krisenstabes konnten so mi t starker Rückbindung an das Fachwissen und die 
Einschätzung von Krankenhausversorgung und niedergelassener Ärzteschaft getroffen werden.  
Der Krisenstab tagte ab dem 2. März alle ein bis zwei Tage teilweise auch an den Wochenenden. Seit 
der 20. Kalenderwoche tagte der Krisenstab aufgrund des günstigen Pandemieverlaufes bis auf we i-
teres noch einmal wöchentlich mit reduziertem Teilnehmerkreis. Die Sitzung am 10. Juni war als vo r-
erst letzte Sitzung vorgesehen. Anlässlich des Corona -Ausbruchs bei dem Fleischko nzern Tönnies 
und dem daraus resultierenden Infektionsgeschehen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf musste 
der Krisenstab jedoch erneut einberufen werden. 
Im Folgenden werden nun die Leistungen und Aufgaben der im Corona-Krisenstab vertretenen Ämter 
bei der bisherigen Bewältigung der Pandemie dargestellt - einschließlich personeller, organisator i-
scher und finanzieller Auswirkungen.  
 
 
2. Amt für Bürger- und Ratsservice 
2.1. Aufgaben und Anforderungen 
Aufgrund des Corona-Virus hat der Krisenstab am 02.03.2020 entschieden, für die telefonischen A n-
fragen zum Thema „Corona“ eine Hotline einzurichten. Hintergrund für die Einrichtung einer Hotline 
war, dass das Gesundheitsamt in dieser Situation Unterstützun g bei der Bewältigung der zu erwar-
tenden Anrufe erhalten sollte. Innerhalb der Verwaltung wurde dann vereinbart, diese Hotline beim 
Amt für Bürger - und Ratsservice in der Telefonzentrale einzurichten. Diese sollte parallel zu den in 
der Telefonzentrale bedienten Nr. 4 92-0, 115 und 4 92-33 33 bedient werden. Die Hotline wurde am 
04.03.2020 unter der Rufnummer 4  92-10 77 geschaltet. Sie beantwortet alle Fragestellungen inne r-
halb einer allgemeinen Informationstiefe und verbindet bei spezifischen Fachfragen mit den einzelnen 
Ämtern.

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Abb. 2: Organisation des Corona Hotline -Service. Darstellung des Amtes für Bürger - und Ratsservice der Stadt 
Münster. 
Mitte März beschloss der Krisenstab der Stadt Münster, dass ergänzend zur Telefonhotline auch eine 
„Hotmail“ geschaltet wird. Die Hotmail bietet eine weitere Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, 
sich zu informieren und konkrete Fragen zu klären. Außerdem wurde den Anruferinnen und Anrufern 
der Hotline mit der Hotmail, eine Alternative geboten, für den Fall, dass die Hotline überlastet war. 
 
2.2. Personal und Organisation 
2.2.1. Hotline 
2.2.1.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen 
Personal 
Die Ausgangsbasis für die Hotline bildete das Personal der Telefonzentrale im Amt für Bürger - und 
Ratsservice. Das „Stammpersonal“ von 6 Personen wurde zunächst nur durch eine Ausbildungskraft 
und eine Praktikantin verstärkt.  
Schnell zeichnete sich ab, dass die hohe Anrufquote auf den Rufnummern 4  92-0, 115, 4 92-33 33 
und 4 92-10 77 von den Mitarbeitenden in der Telefonzentrale nicht mehr zu bewältigen war. Daher 
wurde die Bedienung der Rufnummer 4 92-33 33 (ca. 300 Anrufe täglich) auf das Personal des Bü r-
gerbüros verlagert. Darüber hinaus wechselten zusätzlich zwei Kolleginnen des Bürgerbüros, die der 
Risikogruppe nach Robert Koch -Institut (RKI) zuzuordnen waren, in die Telefonzentrale. Das Pers o-
nal- und Organisationsamt richtete coronabedingt zwei zusätzliche Personalstellen ein, zunächst b e-
fristet bis zum 31.12.2020. 
Drei Wochen nach Einrichtung der Hotline Ende  März war die maximale Personalstärke von 32 Pe r-
sonen über Abordnungen von freigestellten Personen hergestellt. Alle Dienstkräfte arbeiteten in  
4 Teams/ Schichten. Die Abordnungen kamen von der Stadtbücherei, den Kindertagesstätten,  
Münster Marketing und  städtischen Nachwuchskräften des mittleren und gehobenen Dienstes.

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V/0644/2020 
In einer späteren Phase wurden die durch Fluktuation freiwerdenden Plätze auch mit der Unterstü t-
zung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in Amtshilfe wiederbesetzt. 
Das Stammpersonal der Telefonzentrale übernahm die jeweilige Aufgabe der Teamleitung und übe r-
nahm die Einarbeitung der ungeschulten Verstärkungen als sog. Schichtführungen. In dieser Phase 
wurden in vier Teams jeweils eine Schichtführung und eine weitere Kompetenzperso n benannt. Die 
Hotlineanrufe konnten gleichzeitig an 16 Arbeitsplätzen bedient werden.  
Im Zeitraum Ende März bis Ende Mai wurden in der Hochzeit bis zu 1.000 Anrufe täglich bearbeitet, 
inklusive der weiter eingehenden Anrufe der 4  92-0 und 115. Dabei wurd e die Corona -Hotline tech-
nisch priorisiert. Dennoch ist es gelungen, auch das bisherige Servicelevel (Quote der angenomm e-
nen Anrufe) der zentralen Telefonie zu halten. 
 
Information 
Die Informationen bezogen die Kolleginnen und Kollegen an der Hotline zunäc hst von der Amtsle i-
tung, die die Infos direkt aus dem Krisenstab weiterleitete, durch aufmerksames Zeitungsstudium und 
durch die Auswertungen der Verordnungen und eingehenden Informationen, die von der Fachstelle n-
leitung zusammengefasst wurden. 
Ende März wurde diese Aufgabe vom Büro Internationales übernommen. Die Informationssammlung 
wurde mit einem Inhaltsverzeichnis strukturiert, um einen schnellen Zugriff auf die rechtlichen Grun d-
lagen (Allgemeinverfügungen, Schutzverordnungen, Quarantänerege lungen, Informationen aus den 
Ämtern) zu gewährleisten. Dieses Dossier stand den Hotlinekräften jeweils zum Arbeitsbeginn täglich 
neu zur Verfügung. Der Verteiler dieser Informationssammlung wurde zunehmend erweitert und dien-
te schließlich auch dem Team de r Bürgermeisterreferentinnen zur Corona -Mail-Beantwortung. Dar-
über hinaus wurde es auch in weiten Bereichen des Gesundheitsamtes und bei der Feuerwehr als 
komprimierte und aktuelle Informationsquelle genutzt. Das Dossier umfasste jetzt ca. 35 Seiten.  
 
2.2.1.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen 
Personal 
Seit Mitte Mai (Anrufquote Corona ca. 200 täglich) werden die Abordnungen sukzessive abgebaut. 
Die abgeordneten Personen kehren teilweise an ihre Arbeitsplätze zurück. Die Teams werden in ihrer 
Personalstärke von 8 auf 6 reduziert.  
In der dritten Maiwoche (Anrufquote Corona ca. 150 täglich) werden die weiteren Abordnungen abge-
baut. Die abgeordneten Personen kehren teilweise an ihre Arbeitsplätze zurück. Die Teams werden 
auf 3 reduziert. Die Personalstärke wird auf ca. 24 Personen reduziert. Der Schichtbetrieb stellt we i-
terhin den kontaktfreien Arbeitsplatzwechsel sicher.  
Gleichzeitig wird der telefonische Bürgerservice der 4 92-33 33 wieder von der Telefonzentrale übe r-
nommen. Dieses bedarf erneut der Schulung der Personen, die das ursprüngliche Team der Telefon-
zentrale ergänzen. Dieser sukzessive Abbau wird durch das Personal - und Organisationsamt au s-
drücklich befürwortet.  
Nach einer kurzen Übergangsphase mit weiterem Personalabbau wird die Aufgabe bei ca. 100 Anr u-
fen täglich in einem 2 -Schicht-Betrieb mit 16 Arbeitsplätzen fortgeführt. Diese r besteht aus dem 
Stammpersonal und den verbleibenden Erzieherinnen der Risikogruppe.  
In diesem 2-Schicht-Betrieb wird mit voller arbeitsvertraglicher Stundenzahl gearbeitet.  
Die Rückkehr zur Ausgangsbasis der Telefonzentrale im Amt 33 mit 8 Arbeitsplätzen und 6 Mitarbe i-
tenden erfolgt frühestens zum 01.01.2021. 
 
Information  
Ende Mai wurde die Unterstützung durch das Büro Internationales aufgehoben. Seitdem wird diese 
Aufgabe zunächst durch die Fachstellenleitung und dann innerhalb der Hotline fortgeführt und weite r-
hin täglich aktualisiert. 2 Personen wurden fest mit dieser Aufgabe betraut, die Schlussredaktion liegt 
bei der Fachstellenleitung/Abteilungsleitung 
 
2.2.1.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Sollte es zu einem erneuten Infektionsanstieg kommen, werden die Stufen unter Einbeziehung des 
Personal- und Organisationsamtes wieder nach oben gefahren.

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2.2.2. Hotmail 
2.2.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen  
Da das Büro Internationales im Amt für Bürger- und Ratsservice bereits die Informationssammlung für 
die Telefonzentrale täglich erstellte, bot sich eine Anbindung der Hotmail an das Büro Internationales 
an. Das Büro Internationales hat die Betreuung der Hotmail am 23.03.2020 übernommen.  
Es war nicht abzusehen, wie stark die Hotmail von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird, daher 
übernahmen die drei Referentinnen der Bürgermeister die tatsächliche Beantwortung der E -Mail, wo-
hingegen das Büro Internationales die Koordination und das Briefing übernahm.  
Anfangs konnte die Mehrzahl der E -Mails mit der zur Verfügung gestellten Informationssammlung 
beantwortet werden, auf Dauer gingen jedoch immer spezifischer e Fragen ein, was bedeutete, dass 
die Beantwortung der Mails erst nach Rücksprache mit verschiedenen Fachämtern möglich war. 
Teilweise leiteten die Referentinnen die Mails auch an die Fachämter weiter, die diese wiederum d i-
rekt beantworteten. Die Antworten erhielt das Büro Internationales zur Kenntnis, um die Inform ation 
wiederum in die Infosammlung einfließen zu lassen.  
Durchschnittlich gingen im März täglich 41 Mails ein, im April 22 und im Mai 14. Insgesamt gingen bis 
zum 31.05. über 1100 Mails ein. 
 
2.2.2.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen  
Seit Ende Mai gehen nur wenige Mails pro Tag ein, die Beantwortung übernehmen noch immer die 
drei Referentinnen der Bürgermeister – allerdings ist eine Koordination nicht mehr notwendig, daher 
ist das Büro Internationales nicht mehr in die Hotmail eingebunden.  
 
2.2.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Es ist davon auszugehen, dass selbst im Falle eines erneuten Infektionsanstiegs die Anzahl der ei n-
gehenden Mails überschaubar bleibt und die Referentinnen der Bürgermeister/ -innen die Beantwor-
tung erledigen können.  
 
2.3. Finanzielle Auswirkungen  
2.3.1. Aufwendungen 
Aufwendungen sind nur durch die entsprechende Ausstattung der Hotline -Arbeitsplätze und durch 
eine Ausweitung der Software entstanden. 
Hinsichtlich der Hotmail sind keine zusätzlichen  Kosten entstanden, da auf vorhandenes Personal 
zurückgegriffen werden konnte. 
 
2.4. Resümee 
Mit der Unterstützung des Personal- und Organisationsamtes ist es schnell möglich, die Telefonzen t-
rale hochzufahren, um entsprechende Hotline-Aufgaben zu übernehmen. Um hier aber dauerhaft eine 
Struktur zu schaffen, ist es erforderlich, dass alle Ausbildungskräfte des „mittleren und gehobenen 
Dienstes“ einen 2-wöchigen Ausbildungsabschnitt in der Telefonzentrale (eigentlich eher Telefonse r-
vice) absolvieren. Diese wären dann im Bedarfsfall abrufbar und kurzfristig im Telefonservice einsetz-
bar. Hierdurch würde sich eine technische Einarbeitung im Fall eines Hotline-Betriebes erübrigen.  
Die Verknüpfung der Mail-Auskunft mit der Hotline und der Informationsaufbereitung hat sich bewährt. 
So wurden auf allen Ebenen die gleichen Informationen weitergegeben.

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3. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
3.1. Aufgaben und Anforderungen  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Rahmen eines Corona -Krisenmanagements 
sowohl amtsweite als auch abteilungsbezogene Krisenstäbe eingerichtet, um die Funktionsfähigkeit 
des Amtes, trotz der Umstände, zu erhalten. Die Aufgaben und Anforderungen sind aufgrund der Viel-
falt der Leistungen nur exemplarisch dargestellt. 
Durch den Lockdown und dem damit einhergehenden Betretungsverbot ab dem 16.03.2020 für Ki n-
dertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschulen wurde das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien fortlaufend mit der Organisation und Umsetzung der jeweils ge ltenden 
Rechtslage konfrontiert. Die Organisation für die Sicherstellung der Notbetreuung im Bereich Kinde r-
tagesbetreuung orientierte sich an den sich fortlaufend verändernden Verordnungen und FAQs der 
Landesregierung. Bei den rund 180 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet stellte dies einen hohen 
Aufwand dar.  
Die Organisation für die Notbetreuung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Münster erfolgte in 
gemeinsamer Verantwortung mit dem Schulamt für die Stadt Münster, den Grundschulleitungen, dem 
Amt für Schule und Weiterbildung  und dem Gesundheitsamt und orientierte sich an den rechtlichen 
Vorgaben des Kultusministeriums.  
Für den Kommunalen Sozialdienst wurden entsprechende Regelungen zu den Themenkomplexen 
Hilfeplanung, Kinderschutz und Gesundheits schutz verfasst. Notwendige Hausbesuche wurden in 
Kooperation mit dem Gesundheitsamt und der Feuerwehr realisiert. 
Ein besonderes Augenmerk lag auf der Frage, wie ein persönlicher Kontakt zu Familien und Kindern 
und Jugendlichen auch in Corona -Zeit hergestellt werden kann. Hierzu wurden gemeinsam mit den 
Trägern der freien Wohlfahrtspflege verschiedene Ansätze konzipiert. Jugendzentren nutzten ve r-
stärkt virtuelle Zugänge und boten eine breite Palette von online -Angeboten an, bereits bestehende 
Kontakte zu Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schul - und Jugendsozialarbeit wurden telefo-
nisch fortgeführt. Gemeinsam mit den drei Erziehungsberatungsstellen konnte eine Beratungs-Hotline 
entwickelt werden, bei der Fachkräfte von 10:00 – 22:00 Uhr an sieben Tagen in der Woche für alle 
Themen rund um familiäre Belastungen erreichbar waren.  
 
3.2. Personal und Organisation 
3.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen 
Zu Beginn der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wurde eine Information s-
hotline zur Elternberatung eingerichtet. Darüber hinaus wurden während des gesamten Zeitraums der 
Notbetreuung Hotlines für die städtischen Kita -Leitungen sowie V ertreter/-innen und Kita -Leitungen 
von freien Trägern sowie Tagespflegepersonen und Eltern aus Kindertagespflege in den verschied e-
nen Fachstellen der Abteilung eingerichtet. Diese waren durchgängig stark frequentiert.  
Ab Mitte März wurde eine „Servicestelle“ für Bürgerinnen und Bürger in den Räumlichkeiten des F a-
milienbüros eigerichtet. So sollte für diese trotz Schließung des Hauptgebäudes und Reduzierung 
persönlicher Kontakte bei dringenden Anliegen weiterhin eine unmittelbare Unterstützung gewährleis-
tet werden. Notwendige persönliche Beratungen, Beurkundungen etc. konnten somit fortlaufend und 
bei Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Diese Maßnahme unterstützte den Infe k-
tionsschutz von Mitarbeitenden und Bürger/-innen. 
Sämtliche Maßnahmen erfolgten durch Umorganisation des eigenen Personals.  
 
3.2.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen 
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind Rückführungen in die Regelstrukturen der Leistung s-
erbringung erfolgt. Beispielhaft kann der eingeschränkte Regelbetrie b im Bereich der Kindertageb e-
treuung, die Wiederaufnahme des Offenen Ganztagsbetriebs , die Öffnung der Kinder - und Jugend-
einrichtungen und die Realisierung der ganztägigen Ferienangebote genannt werden. Durch die vie l-

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fältigen Leistungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ist die Rückführung als dauerhaf-
ter Prozess zu sehen, der sich flexibel den permanent veränderten Gegebenheiten anpassen muss. 
 
3.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Im Hinblick auf einen möglichen er neuten Infektionsanstieg soll die Servicestelle des Amtes für Ki n-
der, Jugendliche und Familien mittelfristig erhalten bleiben. Entsprechend wird derzeit eine Arbeits - 
und Organisationsstruktur dafür entwickelt.  
Um grundsätzlich verlässliche, pandemietaugl iche Arbeitsstrukturen zu etablieren, sind umfassende 
Digitalisierungsanforderungen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu realisieren. Denn nur 
so kann die Sicherstellung einer effizienten und umfassenden Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger 
Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter/-innen erreicht werden. 
 
3.3. Finanzielle Auswirkungen  
3.3.1. Aufwendungen 
Tatsächlich abgeflossen sind für coronabedingte Kosten bisher folgende Mittel: 
 
Bisherige Aufwendungen (Stand 30.06.2020) 
 
Produktgruppe 
 
Betrag  
0601 – Förderung von Kindern in Tagesbetreuung  
 
2.028,91 EUR 
0602 – Kinder- und Jugendarbeit 
 
12.489,43 EUR 
0603 – Jugendsozialarbeit 
 
400,50 EUR 
0604 – Familienförderung 
 
38,74 EUR 
0605 – Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
 
39.191,69 EUR 
Summe gesamt 
 
54.149,27 EUR 
 
 
3.3.2. Erträge 
Des Weiteren entstehen im Bereich der Kindertagesbetreuung und im OGS -Bereich verminderte Ein-
nahmen durch den Erlass von Elternbeiträgen, siehe 
Vorlage V/0384/2020 (Zeitraum 16.03.2020 – 31.05.2020) 
und 
Vorlage V/0519/2020 (Zeitraum 01.06.2020 – 31.07.2020)

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V/0644/2020 
Einnahmeminderungen: 
Produktgruppe Zeitraum Einnahmereduzierung 
0601 – Tagesbetreuung für Kinder 16.03. – 31.05.2020 - 2.285.433 EUR 
0601 – Tagesbetreuung für Kinder 01.06. – 31.07.2020 - 761.811 EUR 
Summe 0601  - 3.047.244 EUR 
0602 – Kinder- und Jugendarbeit 16.03. – 31.05.2020  - 498.795 EUR 
0602 – Kinder- und Jugendarbeit 01.06. – 31.07.2020 - 498.795 EUR 
Summe 0602  - 997.590 EUR 
 
Summe gesamt 
  
- 4.044.834 EUR 
 
3.4. Resümee 
Die Corona-Krise stellte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vor umfassende Herausford e-
rungen. Die Bearbeitung der sich ergebenden Anforderungen war teilweise nur unter der Zurückste l-
lung eigentlicher Aufgaben möglich. 
Die in den vergangenen Monaten gesammelten Er fahrungen haben darüber hinaus gezeigt, dass die 
Sicherstellung einer effizienten und umfassenden Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Erhaltung der 
Gesundheit der Mitarbeiter/-innen nur über eine flächendeckende Ausstattung von Büroarbeitsplätzen 
mit der für eine Arbeit im Home-Office erforderlichen Technik möglich ist, um z.B. Teams zu teilen. 
 
 
4. Amt für Schule und Weiterbildung 
4.1. Aufgaben und Anforderungen 
Mit der vom Land NRW zum 16.03.2020 angeordneten Schließung der Schulen war der Regelbetrieb 
aus Unterricht und Ganztags -/ Betreuungsangeboten aufgehoben. Statt seiner musste in Schulen 
eine sogenannte Notbetreuung von Kindern, deren Erziehungsberechtigte in systemrelevanter Infr a-
struktur beruflich tätig sind, organisiert werden.  
Hauptaufgabe in dieser Anfangsphase der Schutzmaßnahmen und im weiteren Verlauf war eine den 
jeweils geltenden Rechtsverordnungen und Informationen des Ministeriums für Schule und  Bildung 
(sog. schul-mails durch Herrn Staatssekretär Richter, 24  im Verlauf bis Juni 2020 mit teils nachträ g-
lich notwendigen Erläuterungsinformationen) sowie im weiteren auch des Ministeriums für Arbeit, G e-
sundheit und Soziales (MAGS) entsprechende Konzeption von Maßnahmen zur Vermeidung weiterer 
Ansteckungsgefahren zu entwickeln. 
Dies bezog sich zunächst auf die trotz der angeordneten Schulschließungen weiterhin in den Schu l-
gebäuden tätigen kommunalen Mitarbeiter/ -innen, schloss aber die Planung von Hygie neregeln an 
den einzelnen Schulstandorten in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen für die laufende Notb e-
treuung und eine spätere Wiederaufnahme des Schulbetriebs ein. 
Zur Umsetzung der Konzepte an den Schulstandorten gehörten grundlegende Informationen de r 
kommunalen Mitarbeiter/-innen zum richtigen Verhalten im Arbeitszusammenhang und zum persönl i-
chen Gesundheitsschutz und zu Zugängen zu stets aktuellen Informationsquellen, in enger Absti m-
mung mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Gesundheitsamt Maßnahmen zur Reinigung 
der Schulgebäude, die Beschaffung und Verteilung von Schutzmaterialien wie Mund -Nasen-
Bedeckungen für Schülerschaften, Kollegien und kommunale Mitarbeiter/ -innen oder Hustenschut z-
wände für Sekretariate und besondere Lernsituationen im  Bereich sonderpädagogischer Förderung 
und von Desinfektionsmitteln für die einzelnen Schulstandorte. Trotz der ausgesprochen guten und 
unkomplizierten Zusammenarbeit mit der Feuerwehr war es auf Grund der erforderlichen Mengen der

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zu beschaffenden Materialien erforderlich, dass das Amt für Schule und Weiterbildung auch in eig e-
ner Verantwortung am Markt tätig werden musste. 
Im Vorfeld der teilweisen Wiederaufnahme des Schul - und Ganztagsbetriebes war eine umfassende 
Klärung der Rahmenbedingungen zu Abläufen und Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die als gene-
relle Grundlage für schulspezifische Umsetzungen nutzbar sein sollte. Diese Rahmenbedingungen 
wurden in breiter konstruktiver Kommunikation mit den Sprecherinnen und Sprechern der Schulfo r-
men, dem Personal rat der Grundschullehrkräfte, der Schulaufsicht und dem Amt für Immobilienm a-
nagement, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Gesundheitsamt und dem betrieb s-
medizinischen Dienst erarbeitet. Mit der Lockerung der Betretungsverbote für die schulisc he Infr a-
struktur auch für Dritte mussten die Bedarfe und Hygieneanforderungen und -ansprüche unterschied-
licher schulischer und nichtschulischer Nutzergruppen aufeinander abgestimmt, die Verantwortlichkei-
ten für alle Nutzergruppen verlässlich vereinbart und  deren notwendige Ausstattung organisiert we r-
den. Die teilweise auslegungsbedürftigen Formulierungen aus Corona -Schutzverordnung(en) und 
Verordnung(en) für den Bereich der Betreuungsinfrastruktur für die Nutzung von Schulgebäuden 
durch Dritte erforderten e inen aufwändigen Austausch über den Ausgleich zwischen den nachvol l-
ziehbaren Schutzinteressen der Schulen einerseits und den berechtigten Ansprüchen anderer Nutzer, 
wie etwa den Musikschulen oder auch den Kammern, denen zur Durchführung von Prüfungen Räum-
lichkeiten in den Berufskollegs zur Verfügung gestellt werden mussten. Dank der Flexibilität aller B e-
teiligten ist es gelungen, sowohl auf der schulischen Ebene als auch für das gesellschaftliche Leben 
einen Beitrag zur Rückkehr zu gewohnten Strukturen und Abläufen zu leisten. 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung hat zudem unmittelbar mit der Zustimmung des MAGS, die 
Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) auch digital zu fördern, Konzepte entw i-
ckelt, Lernförderkräften und Lernförderschüler/ -innen, die über die entsprechende Ausstattung verf ü-
gen, die Lernförderung wieder zu ermöglichen. Dies galt auch für die später wieder akzeptierte „an a-
loge“ Lernförderung in Jugendeinrichtungen und in Schulen. Für ein Nachholen ausgefallener Ler n-
förderstunden in den Sommerferien wurde ein entsprechendes Angebot organisiert. 
In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter wurden verschiedene Modelle geprüft, die vom Bundesmini s-
terium für Arbeit und Soziales eröffnete Möglichkeit einer dezentralen Versorgung BuT -
anspruchsberechtigter Schüler/-innen mit Mittagsverpflegung umzusetzen. Hygiene- und lebensmittel-
rechtliche Voraussetzungen sowie die logistische Herausforderung der Belieferung mehrerer tausend 
Schüler/-innen in einem täglichen Zeitfenster von 12-14 Uhr waren dafür eine leider zu große Hürde. 
Zur Umsetzung aller Maßnahmen war eine deutlich intensivierte Kommunikation in einer hohen Fr e-
quenz mit den beteiligten Ämtern, den Schulleitungen, der Schulaufsichtsbehörden und amtsintern 
erforderlich, um die Bedarfe und Anf orderungen der einzelnen Nutzergruppen konkret zu klären und 
sie aufeinander abzustimmen. 
Die rasche Folge neuer Rechtsverordnungen der Landesregierung und Erlasse der Ministerien haben 
einen hohen Klärungs - und Verständigungsbedarf bei allen Beteiligten a usgelöst, der zudem durch 
die zeitlich teils unglückliche Bekanntgabe zusätzlich erhöht wurde. 
 
4.2. Personal und Organisation 
Neben der dauerhaften Achtsamkeit für Mitarbeiter/ -innen aus Risikogruppen und sich daraus mö g-
licherweise ergebenden Defiziten in der Personalausstattung sowohl im Verwaltungs - wie auch im 
Arbeitsbereich sind alle beschriebenen Aufgaben mit dem bestehenden Personal bewältigt worden. 
Mitarbeiter/-innen haben teils arbeitsplatzfremde Aufgaben übernommen und sich mit großem Eng a-
gement auch über die üblichen Arbeitszeiten hinaus eingesetzt. Mitarbeiterinnen des Amtes haben 
zudem im Gesundheitsamt unterstützend mitgewirkt. 
Originäre Aufgaben des Amtes für Schule und Weiterbildung wurden im Rahmen des Möglichen we i-
tergeführt, mussten vereinzelt  jedoch auch priorisiert und für eine spätere Erledigung vorgesehen 
werden. 
Der Aufbau neuer Strukturen war lediglich in der Organisation der hochfrequenten Kommunikation mit 
allen Partnern sowie in der terminbedingten spontanen Übertragung von Aufgaben erforderlich. Diese 
Vorgehensweise hat sich für den Krisenfall als durchaus bewährt erwiesen und ist für eine erneute 
Infektionswelle oder andere krisenhafte Ereignisse kurzfristig aktivierbar.

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4.3. Finanzielle Auswirkungen 
Auf Erstattungen des Landes oder ergänzenden Förderungen, wie etwa aus dem Digitalpakt 2, kon n-
te im Verlauf der vom Amt ergriffenen Maßnahmen nicht zurückgegriffen werden. Solche Mittel, wie 
zum Beispiel der Kostenersatz für die Beschaffung von Mund-Nasen-Bedeckungen für Lehrkräfte und 
andere pädagogische Landeskräfte an Schulen, sind aber in Teilen zu späteren Zeitpunkten abrufbar. 
Seitens des Amtes für Schule und Weiterbildung sind für die oben beschriebenen Beschaffungen ca. 
40.000 € als coronabedingte Mehrausgaben erfasst worden. 
 
4.4. Resümee 
Das Infektionsereignis COVID-19 hat die Strukturen und Ressourcen des Amtes in einer Weise belas-
tet, die nur durch ein außerordentlich hohes Engagement und viel Flexibilität der Mitarbeiterschaft 
gemeistert werden konnte. Es hat gezeigt, dass diese auß ergewöhnlichen Anforderungen für einen 
gewissen Zeitraum bewältigt und durch eine intensivierte Nutzung der bestehenden Strukturen aufge-
fangen werden können. Für den Verantwortungsbereich des Amtes für Schule und Weiterbildung 
konnte in Zusammenarbeit mit den Schulen auf diese Weise das Bildungsangebot für Schüler/ -innen 
im Rahmen der Rechtsvorgaben aufrecht gehalten bzw. schnell wieder aktiviert werden.  
 
 
5. citeq 
5.1. Aufgaben und Anforderungen 
Durch den coronabedingten Lockdown wurde eine kurzfristig verfügbare  Lösung zur Durchführung 
von Videokonferenzen und Online-Meetings benötigt. Dabei war es wichtig, eine integrierte Lösung zu 
finden, die sowohl Raumlösungen als auch einen softwarebasierten Zugang ermöglicht. 
Die citeq hat diese Anforderung zeitnah durch N utzung des Kollaborationssoftware Microsoft Teams 
bei der Stadt Münster umsetzen können. Der gegenwärtige Notbetrieb ist solange aufrecht zu erha l-
ten, bis eine nachhaltige Integration von Microsoft Teams in die städtische IT -Infrastruktur durchge-
führt oder eine Alternativlösung eingeführt wurde. 
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs - insbesondere in kritischen Bereichen zur Daseinsvorso r-
ge, als Reaktion auf coronabedingte Ei nschränkungen (z. B. Quarantäne maßnahmen in einzelnen 
Teams/Abteilungen) und zum  Schutz der Mitarbeitenden, wurden in Abstimmung mit dem Personal - 
und Organisationsamt und der  Verwaltungsinternen Koordinierungsgruppe (VKg) unter Leitung von 
Herrn Stadtdirektor Paal seit dem 18.03.2020 stadtweit kurzfristig und ohne formelle Antragsverfahren 
mobile Sonderausstattungen eingerichtet. Durch kurzfristige Beschaffungen und Ausbau/Optimierung 
vorhandener IT -Infrastrukturen konnten so insgesamt 335 zusätzliche mobile Zugänge (davon 150 
lizenzfreie temporäre Installationen der Software TeamView er Host) durch die citeq geschaffen we r-
den. Zum Teil wurde auch bereits vorhandene Hardware der Ämter (z. B. LTE -taugliche Notebooks) 
genutzt. Zudem hat die citeq eine temporäre Möglichkeit geschaffen, vorhandene Telearbeitsplätze 
und weitere mobile Zugäng e (z. B. für Administratoren) schnell und unbürokratisch auf Anforderung 
der betroffenen Ämter und Einrichtungen intern umzuschreiben und somit weiteren Mitarbeitenden 
nutzbar zu machen. 
Für die Corona-Hotline musste als Erweiterung eine mit der VoIP-Anlage kompatible Unified Commu-
nications-Telefonvermittlungslösung beschafft werden (Concierge). 
Im Gesundheitsamt wurden insgesamt 32 Arbeitsplätze insbesondere für Corona -Scouts und ein 
neuer Standort (neue Räumlichkeiten am Standort Nieberdingstraße 30a) mit  IT und Telefonie au s-
gestattet. 
 
5.2. Personal und Organisation 
5.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen

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Für den Betrieb und den Support von Microsoft Teams wurde bei der citeq eine Anwenderbetreuung 
für Microsoft Teams und der genutzten interaktiven Displays aufgebaut. 
Einrichtung und Betrieb zusätzlicher mobiler Zugänge erfolgten mit vorhandenen Personalressourcen. 
Die dafür erforderlichen Arbeiten wurden in den beteiligten Teams der citeq entsprechend priorisiert 
und andere Aufgaben wurden zurückgestellt. 
 
5.2.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen 
Die citeq geht davon aus, dass auch nach Ende der Corona -Krise der Betrieb einer Kollaboration s-
software notwendig und sinnvoll sein wird. Daher ist davon auszugehen, dass die Betriebs - und  
Supportstrukturen grundsätzlich erhalten bleiben werden. 
Es ist zudem davon auszugehen, dass die zusätzlich eingerichteten mobilen Zugänge zur räumlichen 
Entzerrung in städtischen Dienstgebäuden, zur Vermeidung von Schichtbetrieb und zum Schutz von 
Mitarbeitenden, die einer Risikogruppe zuzurechnen sind, weiterhin benötigt werden. 
 
5.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Um den Notfallbetrieb weiterhin aufrecht zu erhalten, wird die citeq die zunächst genutzten Microsoft 
Teams Testlizenzen nach Ablauf ihrer Gültigkeit verstetigen und entsprechend lizenzieren. 
Zur Vorbereitung auf eine zweite Pandemiewelle wird die citeq die Einrichtung weiterer mobiler Z u-
gänge anbieten. In diesem Zusammenhang müssen aus lizenzrechtlichen und Sicherheitsgründen 
insbesondere auch die 150 TeamViewer Host Installationen in sichere mobile Zugänge umgewandelt 
werden. 
 
5.3. Finanzielle Auswirkungen  
5.3.1. Aufwendungen 
Für die Lizensierung von Microsoft Teams im Notbetrieb sind bislang keine Kosten angefallen. Für die 
weitere Nutzung geht die citeq derzeit von Aufwendungen in Höhe von 3.986,50 € monatlich aus.  
Für die Miete von fünf MS Surface Hubs für 12 Monate sind einmalige Kosten in Höhe von  
52.000 € angefallen. 
Für die bisher eingerichteten 185 gesicherten mobilen Zugänge werden über einem Zeitraum v on 3 
Jahren (Laufzeit der RSA -Token) Kosten in Höhe von monatlich 2.775,00 € entstehen. Für die dafür 
zusätzlich benötigte Hardware (ThinClient/Bildschirm) fallen über einen Zeitraum von fünf Jahren z u-
dem Kosten in Höhe von monatlich 9.406,00 € an. Insgesa mt sind das monatlich e Kosten in Höhe 
von 12.181 €. 
Für die Umwandlung der 150 Installationen mit der Software TeamViewer Host in sichere VPN -
Zugänge würden über einen Zeitraum von fünf Jahren weitere Kosten  in Höhe von monatlich  
12.300 € anfallen. 
Für die zusätzlichen 32 Arbeitsplätze im Gesundheits- und Veterinäramt werden über einen Zeitraum 
von fünf Jahren monatliche Kosten in Höhe von 3.992  € anfallen. Aktuell ist eine Ausweitung der K a-
pazitäten in diesem Bereich in der Diskussion, sodass die Kosten hierfür auch noch steigen können. 
Für die Beschaffung der Software Concierge sind einmalige Kosten in Höhe von 20.000 € angefallen. 
Die Mitarbeitenden der citeq haben in der Zeit bis zum 31.05.2020 5.19 4 Stunden (Stundensatz von  
85 € = 441.490 €) mit dem Hinweis auf die Corona-Krise geleistet.  
 
Zusammenfassung: 
einmalige Kosten 513.490 € 
laufende Kosten monatlich 28.473 €

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5.4. Resümee 
Die Vorgehensweisen und die bereitgestellten Lösungen haben sich bewährt, eine Fortentwicklung 
und Fortführung der Videokonferenzlösung und der Telearbeitsplätze in der Stadt Münster wäre aus 
Sicht der citeq in einem festzulegenden Umfang sinnvoll. 
 
 
6. Feuerwehr 
6.1. Aufgaben und Anforderungen 
Die Aufgaben der Feuerwehr als Gefahrenabwehrbeh örde sind durch das Brandhilfeleistungs - und 
Katastrophenschutzgesetz NRW und dazugehöriger Feuerwehrdienstvorschriften zur Führungsstru k-
tur als auch dem Krisenstabserlass geregelt. 
Organisatorische und personelle Vorhaltungen sind für unmittelbare Gefahrenabwehr p lanerisch vor-
gesehen. Durch die sehr dynamische Ausgangssituation mit unsicheren Lagebildern und unspezif i-
schen vorausschauenden Prognosen ist mit der ersten Krisenstabssitzung am 02. März 2020 eine 
lagebedingte Aufbauorganisation in Kraft getreten, die ho he Anteile der üblichen Sachbearbeiterauf-
gaben nicht mehr zu ließen. Über 14 Wochen hinweg wurden die im Folgenden aufgeführten Aufga-
ben organisatorisch entwickelt, konzeptionell umgesetzt und federführend verantwortlich überno m-
men. 
 
Zur Bearbeitung der amt sinternen Belange und Aufträge in Zusammenhang mit der Corona -
Pandemie wurde am 28.02.2020 zunächst eine ad  hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Im späteren Ve r-
lauf der Pandemie wurden eine Lenkungsgruppe der Amtsleitung sowie vier weitere Arbeitsgruppen 
zur Bearbeitung der nachfolgend aufgeführten Schwerpunktthemen ergänzt. Primäre Ziele waren die 
Vorbereitung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebs, die konzeptionelle Erstellung 
vor Dienstvorgaben zur sicheren Durchführung von Einsatzmaßnahmen (ins besondere im Rettung s-
dienst) sowie die Vorbereitung und Durchführung von Hilfsmaßnahmen. Die jeweiligen Arbeit s-
schwerpunkte und Regelungen basierten im Wesentlichen auf: 
1. lokalen, nationalen und internationalen Lagebildern und Vorgaben (Krisenstab, Bezirksr egierung 
MS, RKI, WHO); 
2. Richtlinien aus Ministerien, Fachgremien, Spitzenverbänden und Expertenmeinungen; 
3. Austausch mit anderen Kommunen über die hiesige Vorgehensweise.  
 
Zu den Aufgaben - und Bearbeitungsschwerpunkten zählten insbesondere die Sicherstellung des  
Dienstbetriebs, die Einrichtung und der Betrieb  des Krisenstabs durch die Koordinierungsgruppe s o-
wie die Einrichtung verschiedener Arbeitsgruppen. 
 
6.1.1. Maßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebs in der Feuerwehr 
Am 28.02.2020 wurde eine  interne ad-hoc Task-Force „Corona“ zur Sicherstellung der Resilienz des 
Einsatzdienstes auf den Feuer - und Rettungswachen  eingerichtet. Ziel dieser Task -Force war die 
Sicherstellung der Aufgaben im Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs - und Katas tro-
phenschutz. Unter anderem wurden Regelungen durch eine mehrstufig gegliederte Dienstanweisung 
veröffentlicht. Die hier getroffenen Vorplanungen ermöglichten eine schnelle Reaktion auf lagebeding-
te Eskalationen.  Mit zunehmender Brisanz erhöhten sich auch  die Sicherheitsvorkehrungen  in der 
Feuerwehr.  
 
Wesentliche Inhalte der mehrstufig gegliederten Dienstanweisung sowie der Verfahrensanweisung 
sind: 
 Funktionsstärkenanhebung und Wachtrennung 
 Einrichtung lageangepasster Rettungsmittel („Fieber-Krankentransportwagen“) 
 Anpassung von Versorgungsstandards im Rettungsdienst

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 Sonderregelungen für die Ausgabe und Verwaltung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA; 
aufgrund von Diebstählen, gem. Presse) 
 Sonderregelungen zu Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen 
 Zutrittsbeschränkungen zum Gelände 
 Aussetzen von sämtlichen Ausbildungsveranstaltungen für Berufsfeuerwehr und Freiwilliger 
Feuerwehr 
 Aussetzen von Angeboten für externe Praktikanten 
 Erstellung und Veröffentlichung von regelmäßigen Informationen und Verhaltensregeln für 
Mitarbeitende und ehrenamtlich Angehörige 
 Regelungen für infizierte Mitarbeitende und Meldebögen/ Meldewege 
 Umstellung des Dienstbetriebs im Führungsdienst  
 Sicherstellung des Dienstes der Freiwilligen Feuerwehr 
 Einstellung Kantinenbewirtschaftung im 24-Stunden-Dienstbetrieb 
 Planungen und Umsetzungen Homeoffice 
 
6.1.2. Führung und Steuerung über das Führungs- und Lagezentrum 
Die mit der aufkommenden Pandemielage verbundene erforderliche Sicherstellung der allgemeinen 
Einsatzbereitschaft der Einheiten gilt ebenso für die rückwärtige Steuerung im Führungs - und Lage-
zentrum. Täglich wurden die erforderlichen Führungsdienste der Feuerwehr sichergestellt  und ein 
ständiger Lageüberblick über die Gefahrenlage und die Einheiten der Gefahrenabwehr erzeugt.  
Dies betraf neben dem Betrieb der Berufs - und Freiwilligen Feuerwehr auch den Betrieb der Hilfso r-
ganisationen, insbesondere der Einsatzeinheiten, die im Katastrophenschutz mitwirken. Entspr e-
chende Statusmeldungen wurden über das Landessystem IG NRW kontinuierlich gemeldet. 
Einsatzbefehle an die Hilfsorganisationen wurden ausgegeben und per Sofortmeldung dem Land 
NRW gemeldet. In Kooperation mit den Leitungen der Hilfsorganisationen wurde sichergestellt, dass 
die Einsatzbereitschaft der Hilfsorganisationen gewährleistet war. Pandemiebezogene Einsatzbefehle 
für die Unterstützung, z.  B. beim Aufbau der kommunalen Krankenhilfe -Einrichtung (KKE; siehe u n-
ten) wurden tagesaktuell verfasst. 
Über das Führungs- und Lagezentrum wurde der Krisenstab der Stadt Münster alarmiert und im Ve r-
lauf über die Koordinierungsgruppe Krisenstab (KGS) zu den turnusmäßigen Sitzungen eingeladen. 
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Krisenstabes erfolgte über die KGS. Dies umfasste 
die Raum - und Tagungsorganisation, die Dokumentation der Sitzun gen sowie insbesondere die 
Übernahme der besonderen Meldepflichten. Diese Meldepflichten umfassen die Lagemeldungen aus 
den Krisenstabssitzungen gemäß Meldeerlass, aber auch für die Zeiträume der Aktivierung des Kr i-
senstabes die besonderen Meldeanforderung en des Landes. Hier bestanden bis zu dreimal täglich 
Meldepflichten an die Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung in unterschiedlichen Dezernaten bei 
einem täglichen Arbeitsaufwand der KGS von bis zu 10 Stunden. Eine Unterstützung der KGS für die 
Lagedarstellung erfolgte durch das Katasteramt. Zu den Lageberichten erfolgte ein regelmäßiger A b-
gleich mit der dem Presseamt bekannten Lage. Die IT-technische Betreuung des Krisenstabes erfolg-
te über die citeq. 
 
6.1.3. Beschaffung und Verteilung Schutzmaterialien und PSA 
Mit steigender Dynamik der Pandemielage zeichnete sich im Bereich der Beschaffung von Schutzma-
terial, vor allem bei OP -Masken und FFP2/FFP3 Masken, ein massiver Engpass ab. Mit Anstieg der 
Erkrankungszahlen und Virusausbreitung wurde das Schutzmaterial zu nehmend knapper. Zeitweise 
konnte kein Schutzmaterial auf den nationalen und internationalen Märkten beschafft werden. Gleic h-
zeitig stiegen die Preise für OP -Masken von durchschnittlich 0,05 Euro/OP-Maske auf 0,79 Euro/OP-
Maske. Dieser Effekt zeichnete sic h nicht nur als Problemfall in der eigenen Beschaffungssituation 
ab, sondern auch über zeitgleich steigende Anfragen und Hilfeersu che an die Feuerwehr  über die 
Bereitstellung von Schutzkleidung . Diese Ersuche  konnten in der frühen Pandemiephase aufgrund 
der Mittelknappheit vorerst nicht positiv beantwortet werden.

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Neben der Logistik und Bewirtschaftung von Schutzausrüstungsmaterial durch Zuweisung des La n-
des NRW, wurden weitere eigene Beschaffungen und die Weiterverteilung nach Vorgaben der Min i-
sterien durchgeführt. Zudem stellte die Feuerwehr  die bedarfsgerechte Bereitstellung von Schutzm a-
terial für Einrichtungen mit besonderen Personengruppen, wie zum Beispiel Alten - und Pflegeheime, 
Krankenhäuser oder sozialgeschwächte Bürgerinnen und Bürger sicher. 
Die B eschaffung der persönlichen Schutzausrüstung erfolgte unter  Vergaberechtsvorschriften und 
marktbegrenzender Verfügbarkeit aufgrund hoher weltweiter Nachfrage. 
Eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe „Corona PSA“ bearbeitete, bewertete und organisierte die B e-
schaffungsvorgänge und koordinierte die Materialverteilung.  
Nach aktuellem Stand wurden ca. 250.000 OP -Masken und ca. 290.000 KN95-Masken (vergleichbar 
mit FFP2 Masken) an verschiedene ambulante und stationäre Einrichtungen verteilt.  
 
6.1.4. Auswirkungen im Bereich des Rettungsdienstes  
Während die Krankenhäuser ihre intensivmedizinischen Kapazitäten aufstockten, verringerte sich das 
Einsatzaufkommen im Rettungsdienst. Mögliche Gründe hierfür könnten in den öffentlichen Apellen 
und der daraus zurückhaltenden Inan spruchnahme von medizinischen Leistungen liegen. Ferner 
wurden planbare Operationen abgesagt, um mehr Kapazitäten zu schaffen.  
Folgende aufgeführte Tabelle zeigt das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst für den Zeitraum von 
März bis Mai für die Jahre 2019 und 2020. 
Notfallrettung und 
Krankentransport 2019 2020 
März 3576 3066 
davon Infektionsfahrten 136 158 
April 3251 2728 
davon Infektionsfahrten 95 227 
Mai 3312 2858 
davon Infektionsfahrten 21 128 
Quelle: InManSys; Auswertung vom 22.06.2020 
 
Im Vergleich zu den gesunkenen Einsatzzahlen ist die Anzahl der Infektionstransporte über die Mona-
te April und Mai deutlich gestiegen. Die hohe Anzahl von Infektionsfahrten im Vergleichszeitraum 
03/2019 liegt unter anderem an der saisonalen Influenza.  
Die zwei in Betrieb genommen en Infektions-Krankentransportwagen konnten Ende Mai wieder z u-
rückgeführt werden. Beide Fahrzeuge können bei Bedarf aber wieder reaktiviert werden. Während 
sich die Einsätze in der Notfallrettung deutlich reduzierten, nahmen Beratu ngsleistungen durch die 
koordinierenden Notärzte deutlich zu.  
 
6.1.5. Planung und Vorbereitung des Betriebs einer Kommunalen Krankenhi l-
feeinrichtung (KKE)  
In einem Schreiben an Herrn Oberbürgermeister  Lewe vom 23.03.2020 rief Frau Regierungspräsi-
dentin Feller zur Vorbereitung der Stadt Münster zur Bewältigung einer Vielzahl von Erkrankten auf. 
Im Schreiben hieß es: „Weiterhin werden niedrigschwellige Einrichtungen empfohlen für diejenigen 
Patientinnen und Patienten, die einerseits nicht (mehr) krankenhausbehandl ungsbedürftig sind, a n-
derseits aber weder zu Hause noch in regulären Pflegeeinrichtungen versorgt werden können. En t-
sprechende Einrichtungen können auch für nicht nicht-infektiöse Patientinnen und Patienten vorgese-
hen werden, sodass in den Akutkliniken Platz geschaffen wird für Covid-19-Erkrankte.“

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Der Krisenstab der Stadt Münster gab in seiner Sitzung am 24.03.2020 den Auftrag zur Planung einer 
Kommunalen Krankenhilfe-Einrichtung (KKE) als „Niedrigschwellige Einrichtung“ für b is zu 200 Pe r-
sonen an die Feue rwehr. Die Einrichtung der KKE diente dem Ziel, in einer Erkrankungs -Lage als 
Stadt handlungsfähig zu bleiben, die ansonsten zu Härtefällen (Unterve rsorgung) hätte führen kö n-
nen. Am 25. 03.2020 wurde eine Projektgruppe unter der Leitung der Stabsstelle Ärzt liche Leitung 
Rettungsdienst (Feuerwehr/ÄLRD) durch die Amtsleitung der Feuerwehr  mit der Planung beauftragt 
und ein Konzept zur Planung einer innerhalb von 24 Stunden betriebsbereiten Kommunalen Kra n-
kenhilfe-Einrichtung erstellt (siehe auch Pressebericht WN vom 03.04.2020). Zwischen dem 30. 03. 
und dem 20.04.2020 bestand für die KKE und die vorgeplanten, weit überwiegend ehrenamtlichen 
Helferinnen und Helfer eine 24 -Stunden-Alarmierungsbereitschaft. Zum 20. 04. wurde die Alarmi e-
rungsbereitschaft aufgehoben und die vorbereitenden Maßnahmen zurückgefahren. Das Konzept der 
Kommunalen Krankenhilfe -Einrichtung ist vollständig erarbeitet und steht für sich ergebende ve r-
gleichbare Pandemie-Lagen zur Verfügung. 
 
6.1.6. Unterstützungsleistungen für andere städtische Ämter 
Die Feuerwehr  war zudem unterstützend für andere Stadtämter  tätig. Mitarbeitende  unterstützten 
sowohl bei Transport und Logistik als auch bei der Beratung von Schutzausrüstung sowie bei Hygi e-
nemaßnahmen bei Desinfektionsmitteleinsatz.  
 
6.1.7. Verfahren zur Betriebssicherstellung kritischer Infrastrukturen  
Auf Grundlage einer Entscheidung des Krisenstabes der Stadt Münster wurde eine Organisationsei n-
heit „Infostelle -KRITIS“ als direkte Anlaufstelle der Betriebe und Unternehmen der kritischen Infr a-
strukturen gegründet.  
Die Ziele dieser Organisationseinheit waren: 
 Beratung der Unternehmen  
 Vernetzung im Konzern Stadt Münster 
 Anerkennung als Unternehmen mit systemrelevante n Produktionsbereichen für die Pandemie 
„COVID 19“ 
Durch die Punkte Beratung und Vernetzung konnt e ein Hilfs- und Beratungsangebot geschaffen wer-
den, welches den Betrieben und Unternehmen präventiv Unterstützung anbot.  
Per Anerkennung von systemrelevanten Produktionsbereichen in Unternehmen und Betrieben b e-
stand für die Pandemie COVID 19 die Option folgende Sonderregelungen zu nutzen.  
1. Sonderverfahren Kontakt des RKI (originär nur für den Sektor „Pflege“) 
2. Kindernotbetreuung  
3. Entbindung von einer möglichen Ausgangssperre 
Die Anerkennung als „KRITIS -COVID 19“ konnte nicht für die gesamte Belegschaft der  Betriebe, 
sondern lediglich für systemrelevante Betriebsteile erfolgen. Eine pauschale Anerkennung hätte in 
diesem Fall dem grundsätzlichen Vorgehen des Infektionsschutzes widersprochen.  
 
6.1.8. Sicherstellung von IT-Infrastrukturen 
Vor dem Hintergrund der Resilienz wurde sichergestellt, dass in allen zentralen Bereichen (wesentl i-
che Tagesdienstbereiche und z.B. Administration der Leitstelle) auch eine Arbeitsmöglichkeit im 
Homeoffice möglich ist. Entsprechende Anträge von IT -Ausstattungen, teilweise auch ne ue Anträge 
zur Telearbeit, wurden gest ellt. Für zahlreiche Mitarbeitende  wurden entsprechende Möglichkeiten 
geschaffen bzw. vorbereitet. 
Hintergrund der Maßnahmen war und ist es, einen Betrieb der Gefahrenabwehr auch dann sicherz u-
stellen, wenn ein umfassen deres Infektionsgeschehen im Büro - und Leitstellenbereich den Betrieb 
auf der Feuer- und Rettungswache 1 einschränkt.

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6.2. Personalressourcen  
Um die anfallenden Aufga ben bewältigen zu können, wurde  eine Arbeitsgruppen -Struktur gebildet. 
Der Aufbau der Strukturen ist stetig angepasst und fortgeschrieben worden.  
Um die Anforderungen für den „Betriebseinsatzdienst“ zu bündeln, wurde die Task -Force „Corona“ 
eingerichtet, welche aus acht Mitarbeitenden  (8 VZÄ) mit unterschiedlichem Expertenwissen zusa m-
mengesetzt wurde. Die umfangreichen Anweisungen und deren Fortschreibung sowie die stetige 
Kommunikation zur Umsetzungsüberwachung wurden von der Arbeitsgruppe übernommen. Hinzu 
wurden für den Einsatzbetrieb neue Vorgaben für die Dienstplanung erarbeitet, Personalzuordnungen 
zur Kontaktvermeidung und erhöhte Reinigungs - und Hygienemaßnahmen eingeführt. Zudem über-
nahmen Mitarbeitende der Arbeitsgruppe die Sonderauswertungen der Meldebögen von Mitarbeiten-
den mit (Verdachts-) Symptomen und leiteten bei Bedarf sofortige Maßnahmen ein. Die Arbeitsgru p-
pe entwickelte und veröffentlichte ferner Sondervorschriften für die 780 Einsatzkräfte und 20 Standor-
te der Freiwilligen Feuerwehr.  
 
6.2.1. KGS und Krisenstab 
Der Betrieb und die Aufrechterhaltung der KGS-Koordinierungsgruppe Krisenstab bedurfte insgesamt 
2 VZÄ, welche rund um die Uhr und über 13 Wochen hinweg eingeplant waren.  
Zur Sicherstellun g des Melde - und Berichtswesens sowie der Funktionsfähigkeit des Krisenstabes 
und der Informations - und Lagebildbereitstellung, wurden die Mitarbeitenden eingeteilt. Gleichzeitig 
mussten viele Fragestellungen der Aufsichtsbehörden und  Ministerien beantwortet werden sowie die 
interne Kommunikation zwischen den Ämtern sichergestellt werden.  
Die Grundstruktur der KGS ist durch Krisenstabserlass festgelegt und in der Arbeitsweise durch v o-
rangegangene Übungen und Einsätze etabliert. Als besondere Herausforderung sind der lange Zei t-
raum und die damit verbundene personelle Sicherstellung festzuhalten. Die Verfügbarkeit aus einer 
beschränkten Personal gruppe des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit ausreichender 
Qualifizierung und Erfahrenem konnte nur durch das hohe Selbstverständnis der Mitarbeite nden her-
aus geleistet werden. Personelle Verfügbarkeitserhöhungen durch Stellenausweitungen sind be grün-
det abzuleiten.  
 
6.2.2. Arbeitsgruppe „Corona-PSA“ 
Der Aufbau einer Arbeitsgruppe „Beschaffung von Schutzausrüstung, Logistik und Verwaltung“ b e-
durfte insgesamt eines Personaleinsatzes von 9 Mitarbeitenden (4 VÄZ der Feuerwehr ). Unterstützt 
wurde die Arbeitsgruppe von fünf Mitarbeitenden (3 VZÄ; 16Std; 12Std.) aus anderen Ämtern. 
Um die Informationsmenge und zu bewältigende Aufgaben bearbeiten zu können, wurde unter and e-
rem eine Funktions-E-Mail etabliert. Täglich mussten durch die Arbeitsgruppe bis zu 200 eingehende 
E-Mails bearbeitet werden sowie die Materialbewirtschaftung an einem zentralen Corona -PSA-Lager 
(teilweise bis zu 16 Stunden am Tag und an den Wochenenden) sichergestellt werden. Die zugewie-
senen Schutzausstattungen mussten unter Berücksichtigung von Vorgaben zur Ausgabe an bis zu 
300 verschiedene Einrichtunge n mit unterschiedlichen Trägern  verteilt werden. Aktuell  wird die A r-
beitsgruppe „Corona-PSA“ noch von zwei zusätzlichen Mitarbeitenden (1,5VZÄ) unterstützt. 
 
6.2.3. Kommunale Krankenhilfeeinrichtung 
Die Arbeitsgruppe bestand zwischen dem 25. 03. und dem 23. 04.2020 und setze sich aus 3x 0,25 
VZÄ (Summe 0,75) der Feuerwehr  und 1,0 VZÄ von Münster Marketing und einer externen student i-
schen Unterstützungskraft (Student Praxissemester) zusammen. 
Da viele Lehrgänge und der Schulbetrieb komplett eingestellt werden mussten, fanden in dieser Zeit 
keine Fort- oder Weiterbildungen statt. Die in der Fachstelle „Aus - und Fortbildung“ eingesetzten Mit-
arbeitenden wurden unter anderem in den genannten Arbeit sgruppen eingesetzt. Im bedingten Maße 
konnte, teilweise im Homeoffice, weiter an Aufgaben und Tätigkeiten gearbeitet werden. Aufgrund der

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nach und nach eintretenden Lockerungen im Schulbetrieb  konnten die Mitarbeitenden  in ihre u r-
sprünglichen Fachstellen zurückkehren. 
Durch die zwingende Sicherstellung des Dienstbetriebs im 24/7 Betrieb, die gebildeten Arbeitsgru p-
pen sowie die Einrichtung des Krisenstabs durch die KGS musste die originäre Sachbearbeitung in 
weiten Teilen eingestellt werden.  
In Teilen wurde auf Erfahrungswerte aus zurückliegenden Erkrankungswellen zurückgegriffen. Alle r-
dings ist der Zeitraum über 40 Krisenstabs -Sitzungen, insgesamt 16 Wochen anhaltende Lagerb e-
wirtschaftung und Aufrechterhaltung von Sondermaßnahmen zur Resilienz des Dien stbetriebes eine 
besondere Herausforderung. 
 
6.3. Finanzielle Auswirkungen  
Bedingt durch das verringerte Einsatz aufkommen in der Notfallrettung  gingen die Gebühreneinna h-
men zurück. Eine erste Schätzung beziffert ein Defizit von ca. 250.000,00  Euro pro Monat (f ür März 
bis Mai). Für die zusätzlich betriebenen Krankentranspor twagen müssen 128 Stunden pro T ag an 
Mehrarbeit veranschlagt werden.  
Die Kosten für zusätzlich beschafftes Schutzmaterial und für die Vorhaltung für Einrichtungen bezi f-
fern sich nach ersten Schätzungen auf ca. 1,4 Millionen Euro.  
 
6.4. Fazit und Ausblick 
Im Bereich der internen Resilienz des Einsatzdienstes, einschließlich der Führungsdienste und der 
Gefahrenabwehreinheiten insgesamt, wurden regelmäßig nach aktueller Erkenntnis die V orgaben 
angepasst. 
Die präventiven Vorbere itungen für eine Pandemie stellen  ein Risikoereignis im Einzelnen und B e-
sonderen innerhalb der gesamtstädtischen vorzubereitenden Katastrophenschutzplanung dar. 
Insgesamt zeigt sich deutlich, dass die Bestrebungen der Stadt Müns ter zur umfassenden Katastr o-
phenschutzvorsorge (z. B. Sicherstellung der Führungsdienste, Sicherstellung der KGS, besondere 
Leitungseinrichtungen, Zentrallager, Ressourcenmanagement, Sicherstellung kritischer Infrastrukt u-
ren, Versorgungssicherstellung der Bevölkerung) auch mit dieser Lage umfassend begründet und 
zwingend erforderlich sind. Der Personalmehrbedarf in den vorab aufgeführten Aufgabenschwerpunk-
ten zeigt jedoch auch, dass zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes (insbesondere auch des 
darin eingebetteten Bevölkerungsschutzes) Investitionen erforderlich sind. 
Die während der Zeit bis heute nicht erfüllten Aufgaben und Aus - und Fortbildungen müssen zu den 
üblichen Pflichtaufgaben zusätzlich bewältigt werden. 
 
 
7. Gesundheits- und Veterinäramt 
7.1. Aufgaben und Anforderungen 
Das Gesundheits- und Veterinäramt nahm als ständiges Mitglied an sämtlichen Sitzungen des Kr i-
senstabes sowie an Treffen mit den Krankenhaus - und Pflegeeinrichtungsleitungen teil . Es steht in 
der Corona-Krise besonders im Fokus der Öffe ntlichkeit und hat zahlreiche relevante Herausford e-
rungen zu bewältigen. Im Folgenden werden die Kernaufgaben des Gesundheits- und Veterinäramtes 
dargestellt, die neben den originären Aufgaben zu erfüllen sind.  
 
7.1.1. Information und Beratung 
Die Informationsflut ist enorm. Zudem ändern bzw. aktualisieren  sich die Rechtslage , die fachlichen 
Empfehlungen sowie die Infektionsgeschehnisse  fortlaufend. Dies hat zur Folge, dass stetig neue 
Aufgabenschwerpunkte entstehen. Seit Wochen gehen entsprechend der Corona -Lockerungen zahl-
reiche Anfragen und Konzepte zu notwendigen Hygiene - und Infektionsschutzmaßnahmen bei der 
Öffnung von Pflege - und Behinderteneinrichtungen, Einzelhandelsgeschäften sowie kulturellen , 
Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Zoo) ein. Das Gesundheitsamt wird als untere Gesundheitsb e-

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hörde von vielen Betrieben und Einrichtungen angefragt, um konkrete Stellungnahmen zu den vorg e-
legten Gesundheits-/ Arbeitsschutzkonzepten abzugeben. Insgesamt wurden hunderte Hygiene - und 
Infektionsschutzkonzepte eingereicht und in einem gemeinsamen Kraftakt zeitnah bearbeitet. Schu-
len, Kitas und  Familien erhielten aus verschiedenen Fachabteilungen des Amtes, insbesondere der 
Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit, in Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und F a-
milien und dem Amt für Schule und Weiterbildung umfangreiche Beratungen. Themen waren u.a . das 
Management von Einrichtungsschließungen und Testungen sowie die Hygienekonzepte für die Öf f-
nung/ den Weiterbetrieb von Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen. Bei Pflegeeinrichtungen erfolg-
te diese Beratung  in enger Abstimmung mit der WTG -Behörde zu Themenschwerpunkten wie z.B. 
Isolierung, Kohortierung, Testungen oder Besucherregelungen. Darüber hinaus wurde ein Konzep t-
papier zum Thema „SARS -CoV-2-Regelungen bei nicht einsichtsfähigen Personen mit psychiatr i-
schen Erkrankungen, Suchterkrankungen und de mentiellen Entwicklungen“ erstellt, das den Einric h-
tungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt wurde.  
Zur Sicherstellung der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Einrichtu n-
gen bzw. Diensten der Pflege und Krankenversorgu ng wurden Sonderverfahren erarbeitet, die es 
Fachkräften bei relevantem Personalmangel ermöglichten, auch im Falle einer Quarantäneauflage als 
Kontaktperson von Infizierten, ihren Dienst weiter zu versehen.   
Das Gesundheitsamt beschäftigt sich zudem als Berater mit zahlreichen Einzelfragen von Bürger/ -
innen. Trotz der raschen Einrichtung der Hotline 1077 und der E -Mail-Hotline durch das Amt für Bü r-
ger- und Ratsservice kamen weiterhin zahlreiche fachspezifische Anfragen im Gesundheitsamt an, 
deren Beantwortung viele Ressourcen beansprucht hat.  
In Zusammenarbeit mit dem Presse - und Informationsamt findet eine intensive Berichterstattung und 
Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit über die Homepage Corona, Soziale Medien, Pressekon-
ferenzen und -erklärungen statt.  
 
7.1.2. Infektionsnachverfolgung / Isolierungsende 
Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW haben 
die Unteren Gesundheitsbehörden u.  a. die Aufgabe der Nachverfo lgung von Infektionsketten en t-
sprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. 
Nachweislich infizierte Bürger/-innen sowie die engen Kontaktpersonen (Kategorie I, „höheres“ Infe k-
tionsrisiko) werden von Mitarbeitenden des Gesundheitsamts durch ein Tele fongespräch, elektroni-
sche Zusendung von Informationen und anschließend durch eine schriftliche Ordnungsverfügung des 
Ordnungsamts zur Einhaltung einer häuslichen Isolierung bzw. Quarantäne von ca.  14 Tagen ve r-
pflichtet. Bis zum 02.07.2020 wurden im Rahmen  dieser Tätigkeit 3.643 Datensätze angelegt und 
oftmals unter größtem Zeitdruck bearbeitet. 
Während und zum Ende der Isolierungs-/ Quarantänezeit nehmen Mitarbeitende des Gesundheitsam-
tes Kontakt zu den Betroffenen auf, um zu klären, ob die Isolierung/Quar antäne aufgehoben werden 
kann. Aufgrund der mehrfachen Kontaktaufnahme pro Betroffenen ergaben sich bei 3.643 Datensä t-
zen unzählige Telefonate. Weiterhin stehen die Mitarbeitenden des Amtes den Infizierten und Ko n-
taktpersonen für Rückfragen und Problemklärungen zur Verfügung. Dieses Angebot wurde von vielen 
in Anspruch genommen, was zu weiteren tausenden Telefonaten führte. 
 
7.1.3. Zusätzliche Testkapazitäten  
Eine substanzielle Maßnahme, um frühzeitig auf (erneute) lokale Ausbrüche reagieren zu können und 
die Rückkehr zur Normalität zu unterstützen, ist die Durchführung von Testungen auf SARS -CoV-2. 
Bislang hat die Stadt Münster rund 750 Testungen über das Labor des Chemischen und Veterinäru n-
tersuchungsamtes Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA) durchgeführt. Dies umfa sste Testungen von 
kritischen Infrastrukturen wie Pflegedienste und Altenheime, Reiserückkehrern sowie Großtestungen 
u.a. in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Kommunalen Ordnungsdienst (Hauptschule 
Wolbeck, Erntehelfer, ein Ausbruchsgeschehen im Stadtteil Angelmodde, ehrenamtliche Helfer nach 
Einsatz in einem Risikogebiet ). Der Verwaltungsaufwand für die Vor - und Nachbereitung sowie die 
Durchführungen im Außendienst ist enorm. Da Großtestungen oftmals nicht planbar und meist unmit-

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telbar umzusetzen si nd, benötigt es seitens des Gesundheitsamtes, aber auch der Feuerwehr und 
des Kommunalen Ordnungsdienstes eines großen Kraftaktes. 
 
7.1.4. Desinfektionsmittel  
Die Feuerwehr hat mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel, die von Dritten zur Verfügung gestellt 
wurden, unter Beteiligung des Gesundheitsamtes und teilweise des Sozialamtes, verteilt. Kranke n-
häuser, Praxen, Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und Tagesaufenthalte der Obdachlosen konnten 
somit versorgt werden. 
 
7.1.5. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (IfSG) 
Am 31. März 2020 wurde im Rahmen eines Pi lotprojektes die Belehrung nach dem  Infektionsschutz-
gesetz § 43 auf eine Online -Belehrung umgestellt. Damit kam das Gesundheits - und Veterinäramt 
ohne Unterbrechung der Belehrungspflicht für die systemrele vanten Unternehmen der Lebensmitte l-
branche - als eine von zwei Kommunen in NRW - nach. Ca. 500 Bürgerinnen und Bürger wurden 
seitdem mittels der Online -IfSG-Belehrung (allerdings unter gesteigertem Verwaltungsaufwand) er-
folgreich belehrt. 
 
7.1.6. Kriseninterventionen 
Durch die SARS -CoV-2-Pandemie kam es im öffentlichen Leben zu erheblichen Kontakteinschrä n-
kungen, wodurch alle Bürgerinnen und Bürger psychisch belastet waren. Psychisch vorerkrankte 
Menschen waren zusätzlich in einem besonderen Maße irritiert und betroffen, da betreuende Instituti-
onen, psychosoziale Einrichtungen, Praxen und Kliniken nur noch eingeschränkt arbeiteten oder s o-
gar vorübergehend schließen mussten. Hierdurch fehlten sowohl kontinuierliche ärztlich -
therapeutische Kontakte als auch stabilisierende tagesstrukturierende Maßnahmen und psychosozia-
le Unterstützungen.  
Die Folge waren deutlich vermehrte suizidale und psychotische Notfallsituationen, die der Sozialps y-
chiatrische Dienst auffangen musste. Im Zeitraum zwischen dem 01.01 . und dem 30.06.2020 wurden 
101 psychiatrische Notfälle bearbeitet, verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (77) b e-
deutet dies eine Steigerung um knapp 25%.   
Viele Krisensituationen wurden von den sozialpädagogischen und ärztlichen Mitarbeitend en auch als 
komplexer erlebt – bei gleichzeitig reduzierten Behandlungs - und Hilfsangeboten. Hinzu kam, dass 
die Einsätze durch die Infektionsschutzmaßnahmen unter deutlich erschwerten Bedingungen stat t-
fanden. Bis heute arbeiten die meisten Institutionen n och nicht wieder im „Normalbetrieb“, insofern 
wird befürchtet, dass die höheren Arbeitsbelastungen im Sozialpsychiatrischen Dienst noch anhalten 
werden. 
Besonderheiten gab es auch im Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienst.  Kinder in psychosozial 
belasteten Lebenssituationen wurden oft erst sehr spät im Rahmen einer krisenhaften Zuspitzung 
vorgestellt. Meldungen durch Eltern erfolgten seltener, die Kontrollinstanzen (Kita, Schulen, Freizei t-
institutionen) fielen weg. Jugendliche mit Rückzugstendenzen, hohe m Medienkonsum und Schula b-
sentismus waren in besonderem Maße die Leidtragenden der Einschränkungen des öffentlichen L e-
bens. Sie „tauchten unter“ und konnten oft erst in desolaten gesundheitlichen Zuständen vom Kinder - 
und Jugendpsychiatrischen Dienst erreicht werden.  
 
7.2. Personal und Organisation 
7.2.1. Aufbau von Strukturen 
Insbesondere zu Beginn der Pandemie wurden aus dem Stegreif zahlreiche Arbeitsprozesse z u-
nächst ohne zusätzliches Personal im Rahmen einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit un-
ter Erbringung zahlreicher Mehrarbeitsstunden geleistet. Um die Führungskräfte und Mitarbeiter/ -

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innen des Gesundheitsamtes zu entlasten und nachhaltige Strukturen zu schaffen, die an die jeweil i-
ge Pandemielage flexibel angepasst werden können, wurde mit Verfügung vom 26.05.2020 die Fach-
stelle 53.62. „Pandemie“ eingerichtet. 
 
 
Abb. 3: Neue Organisationsstruktur der Abteilung 53.6. Darstellung des Gesundheits - und Veterinäramtes der 
Stadt Münster. 
7.2.1.1. Organisation 
Über die bis Ende Mai täglich tagende amtsinterne Corona -Sitzung wurden Verfahrensabsprachen 
getroffen und wesentliche Informationen gebündelt. Zudem wurde die schrittweise Digitalisierung der 
Vorgänge eingeführt. Da die vorhandene Software für die Größenordnung an Meldungen nicht ausge-

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legt war, wurde mit Hilfe des städtischen IT -Dienstleisters citeq im laufenden 7 -Tage-Betrieb eine 
unterstützende Datenbank erstellt. Inzwischen wurde die entsprechende Software des Robert -Koch-
Instituts (SurvNet) jedoch soweit weiterentwickelt, dass zukünftig alle Daten direkt in dieses Fachpr o-
gramm eingegeben werden.  
 
7.2.1.2. Personal 
Bis zum 16.04.2020 wurde diese bislang noch nicht dagewesene Herausforderung fast ausschließlich 
mit dem Stammpersonal des Gesundheitsamtes bewältigt (rund 22 VZÄ = Vo llzeitäquivalente). Mitt-
lerweile unterstützen 14 Containment Scouts, die vom RKI online auf ihre Aufgabe vorbereitet und vor 
Ort durch eigenes Personal zusätzlich geschult wurden, bei der Kontaktnachverfolgung und Quara n-
täneüberwachung.  Sie werden befristet bis max. Oktober 2020 vom Bundesgesundheitsministerium 
finanziert. Weitere Stellen wurden für die Aufgaben der Steuerungsunterstützung, IT -Koordination, 
Beratung von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur etc. überplan bereitgestellt, wobei die Fluktua-
tion sehr hoch war und zu spürbaren Reibungsverlusten führte. Seit Juli steht nun bis Ende des Ja h-
res zusätzliches Personal im Umfang von rund 8 Stellen zur Verfügung. Um neue Fluktuationen ve r-
meiden zu können, ist es wünschenswert, diese Stellen frühzeitig bedarfsgerecht zu verlängern. 
Für Aufgaben der Infektionskettennachverfolgung und des Meldewesens fallen nach wie vor  zusätzli-
che Dienste an Wochenenden und Feiertagen an. Aber auch die angeordnete 24 -Stunden-
Rufbereitschaft der Ärztinnen und Ä rzte an 7  Tagen der Woche, bzw. aktuell nur noch am Wochen-
ende, macht das hohe Engagement, aber auch die enorme Arbeitsbelastung deutlich.  
 
7.2.2. Rückführung der Strukturen 
Auch wenn die Fallzahlen aktuell bis auf null zurückgegangen sind, hat das Gesundheits - und Veteri-
näramt zahlreiche Aufgaben zu erfüllen, wie aus der o.g. Aufgabenbeschreibung deutlich wird. Eine  
vollständige Rückführung der Strukturen ist daher vorerst nicht denkbar. 
 
7.2.3. Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Es bedarf einer n achhaltigen Fachstellenstruktur, die personell und organisatorisch flexibel auf die 
jeweilige Pandemielage reagieren kann. Dafür ist ein eingearbeiteter fester Personalstamm vorzuha l-
ten, der je nach Situation erweitert wird. Abzudecken sind die unterschied lichsten Themenfelder (vgl. 
Ziff. 7.1.).  
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Gesundheitsämter aufgefordert, eine 
vorsorgliche Personalplanung für die Infektionskettennachverfolgung vorzunehmen und nimmt ein 
Verhältnis von 5 die Kontakte nachverfolgenden Personen je 20.000 Einwohner/-innen an. Das ergibt 
für die Stadt Münster einen rechnerischen Wert von bis zu 80  VZÄ. Eine hierfür notwendige Pers o-
nalplanung befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Personal - und Organisationsamt. U.a. ist 
geplant, städtische Mitarbeitende aus anderen Ämtern für diese Aufgabe zu schulen, um sie im Falle 
einer zweiten Pandemiewelle direkt für die Infektionskettennachverfolgung bedarfsgerecht einsetzen 
zu können. 
Aktuell sind die Mitarbeiter/-innen der Fachstelle auf zwei Standorte verteilt (Stühmerweg und Nieber-
dingstraße). Die räumliche Situation ist sehr angespannt. Um ein besseres Zusammenwachsen und 
die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Personalplanung auch räumlich zu ermöglichen, 
sucht das Personal - und Organisationsamt in Abstimmung mit dem Amt für Immobilienmanagement 
nach einem gemeinsamen Standort. 
 
7.3. Finanzielle Auswirkungen 
7.3.1. Aufwendungen 
Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie sind seit März 2020 bzgl. der 
Sachaufwendungen in Höhe von ca. 16.72 0 € entstanden, vor allem für Hygieneutensilien (u.a. Ma s-

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ken) und Laboruntersuchungen. Weitere Aufwendungen für Labor- und Abstrichkosten sind durch die 
Umsetzung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nac hweis des Vorli e-
gens einer Infektion mit dem Coronavirus vom 8. Juni 2020 zu erwarten.  
Seit Beginn der Pandemie sind Personalkosten für Rufbereitschaft, Überstunden etc. von insgesamt 
ca. 44.300 € entstanden (Stand 22.6.2020). Für die Monate März bis Juni belaufen sich die Kosten für 
zusätzlich eingestelltes Personal auf 51.970 € und für aus anderen Ämtern abgeordnetes Personal 
auf 98.713 €. 
Minderaufwendungen z.B. durch Gebühreneinnahmeausfälle können derzeit nicht beziffert werden.  
 
7.4. Resümee 
Das Gesundheits- und Veterinäramt steht im Rahmen der Corona -Pandemie im Fokus und hat zu 
den originären Aufgaben zusätzlich zahlreiche Anforderungen zu bewältigen, von der umfassenden 
Beratung und Information über die Infektionsnachverfolgung bis hin zu Testungen von  Personen. 
Dass das Gesundheits - und Veterinäramt diese Aufgaben so umfänglich erfüllen konnte, lag nicht 
zuletzt an dem überdurchschnittlich hohen Engagement der Mitarbeitenden des Amtes und des z u-
sätzlich eingesetzten Personals. 
Mit der Einrichtung der Fachstelle „Pandemie“ kann der originäre Arbeitsbetrieb des Gesundheitsa m-
tes spürbar entlastet werden. Voraussetzung ist, dass nachhaltige organisatorische und personelle 
Strukturen entwickelt werden. Diese sind auch für mögliche zukünftige Pandemien im Ges undheits- 
und Veterinäramt zu verankern. Aus diesem Grund wurden in Abstimmung mit dem Personal - und 
Organisationsamt zum nächsten Stellenplan zwei zusätzliche Positionen angemeldet (1 VZÄ „Hygi e-
nekontrolleur“ und 1 VZÄ „Pandemiebeauftragter“). 
 
 
8. Ordnungsamt 
8.1. Aufgaben und Anforderungen 
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) obliegen der örtlichen Ordnungsbehörde im Rahmen der 
Gefahrenabwehr eine Vielzahl von Pflichtaufgaben. Hieraus resultierten u.a. folgende Tätigkeitsfelder:  
 Aufarbeitung und Umsetzung der jeweils geltenden Rechtslage für die Gesamtverwaltung 
 Fertigung von Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen  
 Telefonische Abstimmung mit den Leitungen der Krisenstäbe der Kreise und kreisfreien Städten 
im Regierungsbezirk 
 Sachbearbeitung „Quarantäneverfügungen“ 
 Aufbau und Betrieb einer amtsinternen „Corona -Hotline“ auch als Backup für die Gesamtverwa l-
tung und insb. für die gesamtstädtische Hotline 
 Durchführung verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren 
 Durchführung von Bußgeldverfahren 
Neben der intensiven Aufgabenwahrnehmung im Innendienst ist der Kommunale Ordnungsdienst für 
die Überwachung der entsprechenden Regelungen wie z.B. Kontaktbeschränkungen, Ladenöffnung, 
Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben eingesetzt. 
 
8.2. Personal und Organisation 
8.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen 
War die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem IfSG bis zum Ausbruch der Pandemie lediglich ein 
geringer Prozentsatz der Sachbearbeitung, waren kurzfristig in größerem Umfang Mitarbeiter/ -innen 
von ihren eigentlichen Aufgaben zu entbinden, um Au fgaben im Rahmen des IfSG und auch zur U n-
terstützung der Feuerwehr wahrnehmen zu können. Bis auf wenige Ausnahmen wurde die Sachbear-

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beitung mit eigenem Personal des Amtes sichergestellt. Aufgaben ohne Bezug zur Corona-Pandemie 
mussten zurückgestellt werden. 
Im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) war die Aufgabenerfüllung nur durch die Einrichtung von 
Sonderdiensten (u.a. war es erforderlich, den Dienstplan auf die Sonn - und Feiertage auszudehnen) 
und durch Unterstützung der Verkehrsüberwachung möglich. Dies füh rte dazu, dass die Verkehr s-
überwachung zeitweise nahezu eingestellt werden musste. Weiterhin wurde der Marktdienst durch 
einen privaten Sicherheitsdienst mit einer zusätzlichen Streife unterstützt. Die Eingangskontrolle am 
Stadthaus 1, an der Zulassungsste lle sowie am Behandlungszentrum der KVWL wurde neben eig e-
nen Mitarbeitenden ebenfalls durch einen privaten Sicherheitsdienst wahrgenommen.  
 
Abb. 4: KOD-Kontrollen nach CoronaSchVO (26.03 bis 18.06.2020). Darstellung des Ordnungsamtes der Stadt 
Münster. 
8.2.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen 
Mit der langsamen Rückkehr in einen normalen Dienstbetrieb wird dem Ordnungsamt vorerst bis zum 
31.12.2020 eine Nachwuchskraft für Aufgaben der Corona -Sachbearbeitung zur Verfügung gestel lt. 
Die freigestellten Mitarbeiter/ -innen der amtsinternen Corona -Hotline können somit wieder zu Teilen 
ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen. Für die Zulassungsstelle ist bereits ein Personalmehrb e-
darf anerkannt, um die zu erwartenden verstärkten Anmeldungen von Fahrzeugen realisieren zu kön-
nen. Insbesondere auf Grund der gelockerten Kontaktbeschränkungen wird auch der KOD die So n-
derdienste zurückfahren. Die Verkehrsüberwachung wird wieder im Regeldienst tätig. 
 
8.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Da das Ordnungsamt die bisherige Corona -Krise fast ausschließlich mit „Bordmitteln“ bearbeiten 
konnte, wäre eine Rückkehr zu den beschriebenen Strukturen zeitnah möglich. Zu berücksichtigen ist 
jedoch, dass diese Struktur nur unter Zurückstellung von Aufgaben umgesetzt werden kann.

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8.3. Finanzielle Auswirkungen 
8.3.1. Aufwendungen 
Einsatz privater Sicherheitskräfte am Stadthaus 1, an der Zulassungsste l-
le, am Behandlungszentrum der KVWL und auf dem Wochenmarkt 
 
- 130.000,- € 
Einrichtung des Wochenmarktes auf dem Prinzipalmarkt  -  11.000,- € 
Schutzausstattung Mitarbeitende -   6.000,- € 
8.3.2. Erträge 
Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Corona -Krise durch die Ver-
kehrsüberwachung bei gleichzeitiger Einstellung der eigentlichen Aufga-
ben (Mindererträge Bußgelder) 
 
-  550.000,- € 
kostenfreie Nutzung städtischer Flächen zum Zwecke der Außengastr o-
nomie und für das Schaustellergewerbe (Vorlage V/0551/2020) 
 
-  270.000,- € 
Mindererträge durch nicht am Wochenmarkt teilnehmende Beschic ker auf 
Grund des alternativen Aufbaus -    21.200,- € 
Verwarn-/ Bußgelder +   30.000,- € 
  
8.4. Resümee 
Die Corona-Krise stellt für alle Beteiligten ein bisher mit keinem Ereignis vergleichbare Herausford e-
rung dar. Die Sachbearbeitung „Corona“ konnte im Ordnungsamt jedoch zu großen Teilen mit eig e-
nem Personal sichergestellt werden. Dies war aber nur unter der Zurückstellung eigentlicher Aufg a-
ben sowie der auf Grund der Corona -Krise teilweise weggefallenen Aufgaben (insb. im Bereich S i-
cherheit auf Großvera nstaltung) und mit außergewöhnlicher Einsatzbereitschaft aller Beteiligten zu 
gewährleisten. Abschließend ist festzustellen, dass sich die frühzeitig festgelegte Einsatztaktik, im 
ersten Schritt auf eigenes Personal zurückzugreifen, bewährt hat. Für zukünf tige Ereignisse ve r-
gleichbarer Größenordnung sind im Ordnungsamt jedoch zusätzliche Personalressourcen vorzuha l-
ten, um verlässliche, pandemietaugliche Arbeitsstrukturen zu etablieren. Der Zusammenarbeit mit der 
Feuerwehr, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt und dem Polizeipräsidium -Münster kommt dabei 
eine besondere Bedeutung zu. 
 
 
9. Personal- und Organisationsamt 
Das Personal- und Organisationsamt sieht sich durch die Corona-Krise ab Anfang März in einer Dop-
pelrolle gefordert: zum einen in der Vertretung der A rbeitgeberin Stadt Münster sowie in der Unte r-
stützung der Leitung des städtischen Krisenstabes mit den verwaltungsweiten personellen und org a-
nisatorischen Auswirkungen, zum anderen als Fachamt mit den amtsinternen personellen und org a-
nisatorischen Auswirkungen.

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9.1. Aufgaben und Anforderungen mit verwaltungsweitem Bezug 
Seit Einberufung des städtischen Krisenstabes am 02. März 2020 ist das Personal - und Organisati-
onsamt als ständiges Mitglied eingebunden. Das Personal - und Organisationsamt hat die Aufgabe 
der Übertragung der Regelungen der Landesregierung NRW sowie der stadtweiten Festlegungen des 
Krisenstabes in die Stadtverwaltung und die entsprechende Information im städtischen Intranet 
„r@thaus intern“ wahrgenommen.  
Zur Unterstützung des städtischen Krisenstabes hat Herr Oberbürgermeister Lewe eine „verwaltungs-
interne Koordinierungsgruppe (VKg)“ unter Leitung von Herrn Stadtdirektor Paal einberufen, deren 
Geschäftsführung vom Personal- und Organisationsamt wahrgenommen wird. Die VKg hat unter B e-
teiligung verschiedener Ämter und Einrichtungen sowie des Arbeitsschutzes, der Betriebsmedizin und 
der Beteiligungsorgane in bisher 13 Sitzungen seit ihrer Einberufung am 25.03.2020 zahlreiche Ei n-
zelthemen und Fragen aufgegriffen und interdisziplinär erörtert. Die Empf ehlungen der VKg wurden 
regelmäßig vom Personal - und Organisationsamt zur Entscheidung durch den Verwaltungsvorstand 
oder den Leiter des städtischen Krisenstabes gebracht. 
 
Ein erster Schwerpunkt in der Arbeit des Personal - und Organisationsamtes war die I dentifizierung 
der kritischen Infrastruktur der Stadtverwaltung, um im Falle eines Infektionsgeschehens gegen mö g-
liche flächendeckende Ausfälle von Organisationseinheiten gerüstet zu sein. Hier wurden die städt i-
schen Aufgaben zur Sicherstellung der Daseins vorsorge, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen S i-
cherheit und Ordnung sowie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung in eine so 
genannte „KRITIS-Liste“ eingeordnet. 
Wenn die Stadtverwaltung ein solches Infektionsgeschehen getroffen hät te oder künftig noch treffen 
wird, stellt die KRITIS -Liste die erste Grundlage für die Ergreifung von Maßnahmen der Verwaltung 
zur Sicherstellung der wesentlichen gesellschaftlichen Funktionen, der Sicherheit, der Gesundheit 
und des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bevölkerung dar. 
 
Ein zweiter Schwerpunkt betraf die Unterstützung der städtischen Ämter und Einrichtungen bei der 
Abgrenzung der Mitarbeitenden untereinander und im Besucherverkehr zur Sicherstellung des Infe k-
tionsschutzes. 
 Seit Anfang März wurden Mitarbeitende, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur so genannten „Ris i-
kogruppe“ ihrer Arbeit im direkten Besucherverkehr nicht mehr nachgehen konnten oder die ihre 
Arbeit nicht wahrnehmen konnten, da das Amt oder die Einrichtung ganz oder teilweise geschlos-
sen waren, von den Ämtern zum so genannten „Corona-Pool“ im Personal- und Organisationsamt 
gemeldet. Von hier konnten kurzfristige personelle Bedarfe von anderen Ämtern flexibel und zei t-
nah mit Personal ausgestattet werden. 
 Die Anzahl von  Mitarbeitenden, die ihre Tätigkeiten per Telearbeit oder HomeOffice erledigt h a-
ben, wurde durch technische Maßnahmen der citeq innerhalb kürzester Zeit von 270 auf über 
1.300 Kolleginnen und Kollegen nahezu verfünffacht. Das Personal - und Organisationsamt unter-
stützte dieses Vorgehen durch organisatorische Maßnahmen. 
 Zahlreiche Einzelregelungen hinsichtlich Dienstreisen, Besprechungen, vorübergehend koste n-
freien Parkplätzen, etc. wurden unter dem Aspekt des Infektionsschutzes erlassen. 
 Die Ämter und Einrichtungen wurden aufgefordert und dabei unterstützt, eine räumliche Trennung 
der Mitarbeitenden durch Forcierung der Telearbeit, Vereinzelung in den Büros, bauliche Ma ß-
nahmen durch Verschieben der Büromöbel herbeizuführen. 
 Durch eine temporäre Erweiterung der Dienstvereinbarung „flexible Arbeitszeit“ konnte den Ä m-
tern und Einrichtungen die Möglichkeit eines Schichtdienstbetriebes eingeräumt werden, um so 
ganze Arbeitsgruppen auf Dauer und stetig räumlich voneinander abzugrenzen. 
 Sobald erst durch Allgemeinv erfügung der Stadt Münster und dann durch Verordnung der La n-
desregierung das Tragen einer Mund -Nasen-Bedeckung (MNB) vorgegeben wurde, hat das Pe r-
sonal- und Organisationsamt den Ämtern und Einrichtungen auf Anforderung eine solche MNB in 
einer Gesamtzahl von fast 6.000 Stück zur Verfügung gestellt. 
 Für eine Abgrenzung der Mitarbeitenden vom Besucherverkehr, insbesondere dort, wo ein rege l-
mäßiger Abstand von mehr als 1,5 Metern nicht durchgängig gewährleistet werden kann, werden 
Hustenschutzwände aus durchsi chtigen Materialien eingesetzt. Diese Hustenschutzwände we r-

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den auch für die Ausstattung der Wahllokale bei der Kommunalwahl 2020 genutzt. Insgesamt sind 
bislang weit über 700 dieser Wände in unterschiedlichen Formaten beschafft worden. 
Die Schutzmaßnahmen wurden zwischenzeitlich in der Geschäftsanweisung „Corona Schutzma ß-
nahmen“ zusammengeführt. 
 
Einen dritten Schwerpunkt stellt die Unterstützung der städtischen Mitarbeitenden in ihrer Tätigkeit 
und in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. 
 Solange un d soweit städtische Ämter und Einrichtungen zeitweise geschlossen waren, wurden 
die jeweiligen Mitarbeitenden entweder im BackOffice oder im HomeOffice eingesetzt; falls dies 
nicht möglich war, wurden sie bezahlt freigestellt, mussten sich aber zu Hause ar beitsbereit hal-
ten. 
 Für alle Mitarbeitenden bieten die Schulpsychologische Beratungsstelle und die Betriebliche S o-
zialberatung eine psychologische Beratung sowohl unter dem Aspekt der coronabedingten b e-
sonderen Arbeitssituation als auch unter dem Aspekt de r schwierigen Vereinbarkeit von Arbeit 
und Familie gerade für Eltern in Zeiten der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen an. 
 Insgesamt 1.295 Mitarbeitende sind Eltern von Kindern unter 12 Jahren. Diese waren vor allem in 
den Monaten der von der La ndesregierung verfügten Notbetreuung in Kindertagesstätten und 
Schulen besonders gefordert, den Beruf mit der Kindesbetreuung zu vereinbaren. Gleiches galt 
für Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Angehörigen, zu deren Anzahl aber keine Informationen 
vorliegen. Das Personal - und Organisationsamt hat für diesen Personenkreis umfangreiche L ö-
sungsansätze angeboten: von den letztlich 15 übertariflichen Tagen bezahlter Freistellung für t a-
riflich Beschäftigte und für Beamtinnen und Beamte über Regelungen zur flexi bleren Nutzung des 
Gleitzeitguthabens und des Urlaubsanspruches bis zu den Möglichkeiten der Entschädigung gem. 
§ 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz bei unbezahltem Sonderurlaub. 
 Ein besonderes Augenmerk liegt auf Mitarbeitenden, die der heute vom Robert -Koch-Institut so 
genannten „Personengruppe mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer C o-
vid19-Erkrankung“ angehören – also eine Corona-relevante Vorerkrankung aufweisen. Hierzu hat 
das Personal- und Organisationsamt die städtischen Regelung en immer wieder an die dynam i-
sche diagnostische Lage des Robert -Koch-Institutes angepasst und zuletzt Anfang Juni in einer 
Regelung für diese Personengruppe zusammengefasst. Ausgangspunkt ist die Frage einer B e-
schäftigung im direkten Besucherverkehr, wozu beispielsweise auch Erzieherinnen und Erzieher 
gehören. Sollte diese Tätigkeit betriebsmedizinisch als nicht möglich eingeschätzt werden, en t-
scheidet die Führungskraft vor Ort abgestuft über einen Einsatz mit Schutzmaßnahmen, im 
BackOffice oder im HomeOffice und abschließend über eine Meldung an die zentrale Sammelstel-
le für einen verwaltungsweiten Einsatz, den sogenannten „Corona-Pool“.  
 
In einem vierten Schwerpunkt hat das Personal - und Organisationsamt Unterstützungsmaßnahmen 
für die Kreise Warendorf un d Gütersloh im Nachgang zu den Infektionsfällen rund um den Schlach t-
betrieb Tönnies organisiert.   
Auf dringende Bitte der Regierungspräsidentin hat das Personal - und Organisationsamt mit einem 
Vorlauf von 36 Stunden vor Einsatzbeginn einen verwaltungsinte rnen Aufruf zur interkommunalen 
Hilfe gestartet, auf den sich innerhalb einer Stunde knapp 20 städtische Mitarbeitende freiwillig zur 
Hilfe gemeldet haben. Diese Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen städtischen Ämtern haben 
am Wochenende 26./27. Juni 2020 in der Abstrichstelle Oelde Registrierungs - und Organisationsauf-
gaben für die Menschen des Kreises Warendorf verrichtet. Gesundheitsminister Karl -Josef Laumann 
und Landrat Dr. Olaf Gericke haben sich vor Ort persönlich bei den Mitarbeitenden der Stad t Münster 
für ihren Einsatz bedankt. 
Für einen Zeitraum von knapp zwei Wochen wurden bis zu vier Scouts aus dem Gesundheits - und 
Veterinäramt für den Einsatz in der Nachverfolgung von Infektionsfällen abgestellt.

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V/0644/2020 
9.2. Personal und Organisation 
9.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen 
Das Personal- und Organisationsamt hat bereits am 16.03.2020 eine Absprache über intern zu veran-
lassende Maßnahmen getroffen, die am 26.03.2020 in einer amtsinternen Verfügung aufgegriffen 
wurden. Diese Maßnahmen betrafen vor allem die Telearbeit, eine weitgehende Einzelbelegung von 
Büroräumen, die Schließung des Bürogebäudes Wolbecker Straße 284 sowie die Einrichtung eines 
zentralen Kontaktbüros im Amt für weiterhin erforderlichen Besucherverkehr. Bewerbungsgespräche 
wurden bis Ende Mai ausgesetzt. 
Im Amt wurde  eine amtsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet, die regelmäßig im Anschluss an die Si t-
zungen des städtischen Krisenstabes getagt hat. Hier wurden die Vorgaben und Entscheidungen des 
Krisenstabes für die verwaltungsinterne Umsetzu ng aufbereitet. In der Arbeitsgruppe waren unter 
anderem die zentralen Ansprechstellen vertreten, die für verschiedene Aufgabenbereiche eingerichtet 
worden waren: 
 Für die verwaltungsweite Meldung von infizierten, in Quarantäne befindlichen und gesundeten 
Mitarbeitenden sowie für die Freistellungsanmeldungen zur Betreuung von Kindern und pflegeb e-
dürftigen Angehörigen 
 Für die verwaltungsweite Erfassung von IT -Anforderungen zur Ausweitung von Telearbeit/ 
HomeOffice 
 Für die verwaltungsweite Erfassung der Mitarb eitenden, die nicht im eigentlichen Arbeitsbereich 
arbeiten können, im „Corona-Pool“ zum Einsatz in anderen Veraltungsbereichen 
 Für die Erfassung und Vermittlung von freiwilligen Arbeitsangeboten Dritter 
 Für die Schnittstelle zu städtischem Krisenstab und VKg sowie für die Entwicklung und Kommuni-
kation von Regelungen  
 
Das Personal- und Organisationsamt hat im Nachgang zu den Sitzungen des städtischen Krisenst a-
bes regelmäßig den Kontakt zu Personalrat (Gesamtpersonalrat und Personalrat der allgemeinen 
Verwaltung) und zur Schwerbehindertenvertretung aufgenommen, um über die neuesten Entwicklu n-
gen im Krisenstab zu informieren. 
 
9.2.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen 
Infolge der Lockerungen auf Landesebene und basierend auf einem Beschluss des Verwaltungsvo r-
standes von Mitte April hat das Amt Mitte Mai die im März veranlassten Maßnahmen zurückgeno m-
men. Aktuell wird fachstellenbezogen nur noch Telearbeit in einem erweiterten Rahmen genutzt. 
 
Die zentralen Ansprechstellen werden überwiegend bis auf weiteres noch benö tigt, hier ist keine 
Rückführung dieser Strukturen in Aussicht. 
 
9.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Das Personal- und Organisationsamt hat einen Entwurf für eine verwaltungsweite Pandemieplanung, 
insbesondere bei einem möglic hen erneuten Infektionsanstieg entwickelt, der sich verwaltungsintern 
noch in Abstimmung befindet. Die Erkenntnisse aus den hier genannten Maßnahmen und Regelu n-
gen haben Eingang in diese Planung gefunden, die verwaltungsweiter Maßstab sein soll. 
 
9.3. Finanzielle Auswirkungen 
9.3.1. Aufwendungen 
Bereits vor der vom Amt für Finanzen und Beteiligungen am 14.04.2020 veröffentlichten Vorgabe, die 
coronabedingten Be- und Entlastungen zu erfassen, sind die Kosten des Personal - und Organisati-
onsamtes im Zusammenhang mit Corona dokumentiert worden.

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Insgesamt belaufen sich die coronabedingten Sachkosten seit März 2020 bis zum 30.06.2020 auf ca. 
79.700 Euro. Darin enthalten sind insbesondere die Kosten für Schutzmaßnahmen für die Mitarbe i-
tenden, wie Hustenschutzwände, Abstandsbodenmatten oder Parktickets für WBI-Parkhäuser. 
Die der Corona-Krise zuzuordnenden Personalkosten sind hoch, können aber nicht in Summe bezi f-
fert werden. Allein für die übertariflichen Freistellungen sind bis zum 30.06.2020 2.660 Arbeitstage in 
Anspruch genommen worden, das entspräche bei pauschal angesetzten Personalkosten von 280 
Euro pro Tag einer Summe von 744.800 Euro. Soweit Ämter und Einrichtungen zeitweise geschlo s-
sen wurden, konnten die Mitarbeitenden bei fortlaufenden Personalkosten ihren Aufgaben nicht nach-
kommen. Gleiches gilt, wenn Mitarbeitende der Personengruppe mit einem erhöhten Risiko für eine 
schwere Corona-Erkrankung angehören und daraufhin nicht eingesetzt werden konnten. Hinzu ko m-
men die Personalkosten für all die Mitarbeitende n, die coronabedingt zusätzliche Aufgabenbereiche 
abdecken mussten. 
Für Mitarbeitende, die sich nach § 56 Infektionsschutzgesetz in Quarantäne befunden haben, stellt 
das Personal- und Organisationsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge auf Kosten-
erstattung. Mitarbeitende, die aufgrund von Kinderbetreuung nicht arbeiten konnten und unbezahlten 
Urlaub genommen haben, erhalten eine Entschädigung analog zum Kurzarbeitergeld. Diese Beträge 
werden der Stadt vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf Antrag erstattet.  
Weiterhin wurde für das Theater Münster ab Juni 2020 Kurzarbeit beantragt. Die Agentur für Arbeit 
wird hier entsprechend das Kurzarbeitergeld an die Stadt Münster zahlen. 
Die Einnahmen und Erträge lassen sich im Vorfeld noch nicht beziffern. 
 
9.4. Resümee 
Die Befassung mit dem Corona -Virus im Verwaltungsalltag zeigt vor allem eins: E s gibt keinen Stil l-
stand – weder in der Entwicklung des Infektionsgeschehens noch in der verwaltungsinternen Regulie-
rung und Umsetzung von einzelnen Maßnahmen. Die  Erkenntnisse aus dem bisherigen Geschehen 
können in die weitere Infektionsbekämpfung einfließen, müssen aber regelmäßig dynamisch an den 
jeweiligen Sachstand angepasst werden. 
Gerade die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit kann dabei als „Chance in der Krise“ verstanden 
werden. Sie ist bei der Rückführung in eine wie auch immer ausgestaltete Arbeitsnormalität quantit a-
tiv und qualitativ unbedingt auszuweiten.  
 
 
10. Presse- und Informationsamt 
10.1. Aufgaben und Anforderungen 
Die Aufgaben des Presseamtes im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie umfassen vier Aufg a-
benbereiche: 
 Berichterstattung über das Pandemiegeschehen im Stadtgebiet 
 Kommunikation städtischer Maßnahmen 
 Rechtfertigung der städtischen Anti-Corona-Strategie 
 Koordination der Kommunikation mit and eren Behörden (z. B. Bez. Reg; Land -NRW, Nachbar-
kreise) und Einrichtungen (z. B. UKM). 
Alle vier Aufgabenbereiche erfordern ein proaktives Kommunikationskonzept und ausreichend Res-
sourcen für plötzlich stark steigende Rechercheanfragen seitens der Medien. Zudem wurden sämtl i-
che Kanäle der städtischen Kommunikation (Pressemitteilungen, Social Media, Webseite, Pressekon-
ferenzen, Einzelgespräche) ungewöhnlich stark nachgefragt.

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10.2. Personal und Organisation 
10.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen 
Der für das Sonderthema erforderliche Personalbedarf wurde über vier Maßnahmen gedeckt: 
 Umorganisation innerhalb des Amtes: Vereinzelte Arbeitsbereiche wie die Schriftenredaktion wu r-
den vorübergehend eingestellt, um Ressourcen für die Corona -Kommunikation zu gewinnen. Z u-
dem wurden andere Themen weniger intensiv kommuniziert als üblich, so dass hier weitere Re s-
sourcen umgeschichtet werden konnten. Zudem wurden die Überstundenkontingente ausgewe i-
tet. 
 Beschäftigung von Hilfskräften: Das Amt verfügte vor Ausbruch der Pandemie noch nicht über 
einen ausreichenden Pool an externen Hilfskräften für spontane Unterstützungsarbeiten. Im we i-
teren Verlauf konnten solche Kräfte generiert und eingesetzt werden.  
 Wochenendarbeit: Um das Medieninteresse auch am Wochenende bedienen zu können, wurde 
eine vorübergehende Wochenendbereitschaft eingeführt. Kernaufgabe war u. a. die Kommunik a-
tion der je neuesten Infektions- und Gesundungszahlen sowie ordnungsamtlicher Maßnahmen.  
 Homeoffice: Zum Eigenschutz der Mitarbeitenden wurde das Team in zwei Teams geteilt, von 
denen je eins im wöchentlichen Wechsel im Amt und das andere im Homeoffice gearbeitet hat. 
 
10.2.2. Phase 2: Rückführung von Strukturen 
Das Personal arbeitet inzwischen wieder an den angestammten Themen. Die Home -Office-Regelung 
wurde liberalisiert: Die Frage des Arbeitsortes obliegt nach Rücksprache mit der Amtsleitung weitg e-
hend in der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. Die Wochenendbereitschaft wurde eingestellt. 
Weil während der Pandemie-Hochzeit viel andere Arbeit unerledigt blieb, werden zeitkritische Spitzen 
weiterhin mit unterstützendem Einsatz von externen Hilfskräften nachgearbeitet. 
 
10.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Das Presse- und Informationsamt wird neu organisiert. Die künftige Newsroom -Struktur wird auf a k-
tuelle und strukturelle Großlagen flexibler reagieren können, weil die bisherige „Kanalzuständigkeit“ 
weitgehend durch „Themenzuständigkeiten“ der Kolleginnen und Kolleg en ersetzt wird. Der Pool der 
externen Unterstützungskräfte wird jetzt systematischer ausgebaut und gepflegt. Zudem wurden Kon-
takte zu externen Textbüros geschaffen, die ebenfalls unterstützen könnten. Die bisherigen Strukt u-
ren (Wochenendbereitschaft, Brennpunkt-Layout Webseite usw.) können jederzeit reaktiviert werden. 
 
10.3. Finanzielle Aufwendungen 
Das Presse- und Informationsamt hat Mehraufwendungen in Höhe von 8873,62 Euro seit Mitte März 
zu tragen (Stand 1. Juli 2020). Diese Mehraufwendungen sind entstanden durch Plakate, Sonde r-
amtsblätter, Infoblätter, Pressetermincatering, Fotoaufträge mit Coron a-Bezug. Der Mehraufwand an 
die citeq für die Home-Office-Infrastruktur ist noch nicht bekannt.  
 
10.4. Resümee 
Die Corona-Krise hat gezeigt, dass das Presseamt dem Thema zwar inhaltlich gewachsen war, aber 
nicht über ausreichend Kapazitäten verfügte, um den Die nstbetrieb in allen Bereichen des Amtes g e-
ordnet aufrechtzuerhalten. Daraus wurden und werden folgende Maßnahmen abgeleitet: 
 Neuorganisation des Amtes / Einführung Newsdesk 
 moderate Personalverstärkung des Amtes 
 Aufbau einer stabileren Struktur kurzfristig aktivierbarer externer Dienstleister

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 Aufbau eines Netzwerkes mit anderen Kommunen, um Synergien beim Erstellen von Standard -
Inhalten zu schaffen 
 
 
11. Sozialamt 
11.1. Aufgaben und Anforderungen 
Abgesehen von der Gewährleistung des laufenden Dienstbetriebs und der S icherung der Zugang s-
möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bezogen sich die krisenbedingten Aufgaben des Sozia l-
amts insbesondere auf die Sicherung der sozialen Infrastruktur sowie auf die Information und Ber a-
tung von Trägern und Einrichtungen im Sektor Soziales. 
 
11.1.1. Gewährleistung des Dienstbetriebs und der Erreichbarkeit des Sozia l-
amts  
Der seit 13.03.2020 abgegebenen Empfehlung, persönliche Besuche möglichst durch telefonische, 
schriftliche oder E -Mail-Kontakte zu ersetzen, sind die allermeisten Ratsuchenden gefolgt. Für au s-
führlichere direktmündliche Gespräche hielt und hält das Sozialamt in den beiden Dienstgebäuden 
Hafenstraße 8 und Von -Steuben-Straße 5 einzelne hierfür hergerichtete Räume vor. Das Kunde n-
zentrum war und ist zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar2. Für die Fachstelle Schwerbehinder-
tenrecht war der Publikumsverkehr auf Weisung des MAGS bis zum 3. Mai ausgesetzt; seit 5. Mai ist 
dort ein Servicebüro eingerichtet. 
Seit 18. März ist das Sozialamt ferner über eine Hotline für kris enbedingte Anliegen erreichbar. Die 
Nutzung war überschaubar, desgleichen Nachfragen zum Thema Corona -Pandemie, die im Sekreta-
riat eingegangen sind. Die Hotline wird heute fast gar nicht mehr angerufen, bleibt aber vorerst noch 
geschaltet. 
Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten direktmündlicher Interaktion mussten Betreuungs - und Bera-
tungsangebote teilweise auf andere Kommunikationsformate ausweichen, deren Bedingungen sehr 
vielen, aber nicht allen thematischen Zusammenhängen/ Lebenssituationen gleichermaßen begegnen 
konnten wie persönliche Gespräche. In den Einrichtungen für Geflüchtete und Wohnungslose hat das 
Sozialamt mindestens ein wöchentliches Basisangebot an (persönlichen) Sprechzeiten über die g e-
samte Zeit vorgehalten, das seit Anfang Juni wieder ausgeweitet wird. In den Einrichtungen waren die 
Hausmeister zeitweise zu Kontrollzwecken und für Reparaturen vor Ort, inzwischen sind sie wieder 
regelmäßig präsent. Schließlich wird die vorübergehend ausgesetzte Beratung im Wege aufsuche n-
der Arbeit seit Juni, soweit die Hygienegegebenheiten und das Verhalten der Klientinnen und Klienten 
vor Ort das zulassen, in vorerst zum Teil noch begrenztem Umfang wieder angeboten. 
 
11.1.2. Sicherung der sozialen Infrastruktur während der Krise und in der Folg e-
zeit  
Bezogen auf Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete und Angebote für Wohnungslose betrafen 
die Aktivitäten vor allem die Umsetzung der erforderlichen Hygieneanforderungen 3 sowie Vorkehrun-
gen für Quarantäneerfordernisse. Außerdem blieben die im Rahmen der sog. Winternothilfe vorgehal-
tenen Wohncontainer (50 Plätze) in diesem Frühjahr weiterhin geöffnet. Ferner konnte die Bel e-
gungsdichte im Haus der Wohnungslosenhilfe durch die Unterbringung einiger Bewohner im Gebä u-
de Friedrich-Ebert-Straße 1 reduziert werden, nachdem die dort lebenden Familien anderenorts u n-
tergebracht werden konnten; die Verwaltung strebt an, diese Belegung beizubehalten, solange die 
Abstandsregel gilt. Quarantänevorkehrungen wurden auch mit dem Sozialdienst katholischer Frauen 
für die von ihm betreut en wohnungslosen Frauen verabredet. Als die Tagesangebote für wohnung s-
                                                
2  Besucherinnen/Besucher: 13.-31. März 759; April 1.016; Mai 1.415; Juni (bis 26.6.) 1.598.  
3  Aufklärung, Information (auch mehrsprachig), individuelle Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner

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lose Menschen schließen mussten, wurden an mehreren Standorten Ersatzangebote errichtet; para l-
lel zur sukzessiven Wiederöffnung der regulären Aufenthaltsangebote werden die zusätzlichen Ange-
bote nach und nach zurückgefahren. 
Zum Ausgleich möglicher Engpässe im Bereich der ambulanten Pflege haben die Alexianer Münster 
gGmbH auf Initiative der Stadt kurzfristig ein Angebot an Kurzzeitpflege-Notfallplätzen geschaffen (18 
Plätze im Altbau des ehemaligen Haus Heidhorn ab 09.04.2020). Tatsächlich war die ambulante pfle-
gerische Versorgung insgesamt zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Für die stationäre Pflege haben Ein-
richtungsleitungen/Träger in enger Zusammenarbeit mit dem Krisenstab Strategien für kritische La-
gen entwickelt und Konzepte für Infektionsschutz und Besucherverkehr in ihren Bereichen erstellt, auf 
die sie im Krisenfall zurückgreifen können; Verfahren und Informationswege haben sich etabliert und 
sind verfügbar. Ferner hat das Sozialamt ( WTG-Behörde) gemeinsam mit der Feuerwehr die Verte i-
lung von Schutzausrüstungen an Einrichtungen organisiert. Schließlich wird derzeit mit einem Träger 
vorsorglich eine Vereinbarung über das Vorhalten einer Isolierstation für die Versorgung pflegebedürf-
tiger, mit SARS-CoV-2 infizierter Personen, verhandelt, falls Pflegeeinrichtungen die Betroffenen trotz 
aller Vorkehrungen nicht versorgen können und Krankenhäuser ihrerseits nicht über entsprechende 
Möglichkeiten verfügen. 
In Abstimmung mit den beiden Frauenhausträgern hat das Sozialamt ab 10. April zunächst bis Ende 
Mai fünf Appartements in Ferienhäusern reserviert, um dort bei akutem Bedarf schutzsuchende Fra u-
en und ihre Kinder unterzubringen; die Ressource wurde Ende Mai einmal genutzt. Mit dem Anbieter 
ist verabredet, bei Bedarf bis auf weiteres vorübergehend auf ein freies Appartement zurückgreifen zu 
können. 
In Zusammenarbeit mit dem Sozialamt haben die örtlichen Verbände der Wohlfahrtspflege Mitte März 
eine Telefonhotline eingerichtet, um ehrenamtliche Hilfen insbesondere an ältere Menschen, an Men-
schen mit Vor- oder chronischen Erkrankungen sowie an Personen in Quarantäne zu vermitteln, die 
bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten Unterstützung benötigen. Die Hotline ist 
nach wie vor erreichbar. 
Anbieter, die bisher von der Stadt finanzierte soziale Dienstleistungen einstellen mussten und ins o-
weit keine Einnahmen erzielen konnten, wurden auf mögliche Leistungen nach dem Sozialdienstleis-
ter-Einsatzgesetz (SodEG) hingewiesen; das Sozialamt hat über mehrere Anträge auf Leistungen 
nach dem SodEG entschieden.  
 
11.1.3. Laufende Unterrichtung und konsultative Begleitung von Einrichtungen 
und Trägern über die Bedingungen und Anforderungen während der Kr i-
se 
Der Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe hat i n der epidemischen Lage einen besonderen 
Schwerpunkt eingenommen. Viele Personen gehören hier aufgrund ihres Alters und/oder des Vorli e-
gens von Vorerkrankungen zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheit s-
verlauf. Hinzu kommt, dass innerhalb von Einrichtungen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Seit 
Beginn der Corona -Pandemie haben sich in Münster insgesamt 14 Bewohnerinnen und Bewohner 
von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Pflege -Wohngemeinschaften und 4 von ambulanten 
Pflegediensten betreute Personen sowie 17 Mitarbeitende von Einrichtungen und ambulanten Dien s-
ten mit SARS-CoV-2 infiziert. Drei pflegebedürftige Personen sind an einer Covid -19-Erkrankung ver-
storben. 
Die WTG-Behörde hat die Einrichtungen und Dienste in den Bereichen Pflege und Eingliederungshilfe 
(desgleichen Wohnangebote für Menschen gem. § 67 SGB XII) seit Mitte März regelmäßig über die 
aktuellen rechtlichen Bestimmungen sowie über die Empfehlungen des RKI informiert und, in enger 
Abstimmung mit der unteren Gesundheitsbehörde, bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen 
beraten. Auf Weisung des MAGS wurden die Regelprüfungen vom 18. März bis zum 22. Juni ausg e-
setzt. Es fanden jedoch Beratungsbesuche in allen stationären Pflegeeinrichtungen statt, zum Teil 
gemeinsam mit der unteren Gesundheitsbehörde und dem MDK. Entsprechende Besuche in den Ein-
richtungen der Eingliederungshilfe sowie den Pflegewohngemeinschaften sind geplant. 
Ferner hat das Sozialamt Träger/Leistungsanbieter, die ihre Leistungen angesichts d er Beschränkun-
gen nicht mehr erbringen konnten, über die Rechtslage informiert und regelmäßig auf dem Laufenden 
gehalten. Betroffen waren vor allem Angebote im Sektor Eingliederungshilfe, die Ausgleichsleistu n-

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gen im Rahmen des SodEG erhalten konnten (Integ rationshelfer/-innen, Autismuszentren, Mototh e-
rapie, Fahrdienst für Menschen mit Behinderung , s. Ziff. 11.1.2.). Mit der sukzessiven Wiederöffnung 
von Schulen und Kindertageseinrichtungen können Anbieter individuelle Leistungen der Einglied e-
rungshilfe heute bedingt wieder bereitstellen. Insbesondere das Versammlungsverbot war für Träger 
von Bedeutung, die Gruppenangebote vorhalten, seit Mitte März aber aussetzen mussten (Stadttei l-
zentren, Treffs, Begegnungsstätten u. a.); seit Juni können Gruppenangebote, n ach Maßgabe der 
Abstandsregel und den Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit wieder durchgeführt werden. 
11.2. Personal und Organisation 
11.2.1. Phase 1: Aufbau von Strukturen 
Um die Zahl der in den Dienstgebäuden anwesenden Personen zu begrenzen (Ziel: Einzelbelegung 
der Büros) konnte mithilfe zusätzlicher Technik eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins 
Homeoffice wechseln. Der Aktentransport wurde von anderen Mita rbeitern/-innen des Sozialamts 
sichergestellt. Mangels ausreichender Büroflächen zur Einzelnutzung wurde in Teilbereichen der 
Leistungsgewährung Schichtarbeit eingeführt (Schichten von 6 bis 12:45 Uhr und von 13:15 bis  
20 Uhr). Zudem wurden verbindliche A bsprachen zur einheitlichen Gestaltung von Arbeitsplätzen 
getroffen, um im Fall einer Quarantäne jederzeit die Übernahme der Arbeit durch nicht er krankte Kol-
legen/-innen zu ermöglichen. Gesetzlich vorgegebene Antragsvereinfachungen wurden umgesetzt. 
Für den Fall besonderer Ereignisse in Einrichtungen hat das Sozialamt Anfang März eine Rufberei t-
schaft an Wochenenden eingerichtet, die jeweils eine Leitungskraft und ein/e Mitarbeiter/ -in zur B e-
treuung der Einrichtungen sowie der WTG-Behörde wahrnahmen. 
 
11.2.2. Phase 2: Rückführung der Strukturen 
Die zusätzlich eingerichteten Homeoffice -Kapazitäten bestehen nach wie vor. Die Schichtarbeit ist 
Ende Mai ausgelaufen; die für Doppelbelegung vorgesehenen Büroräume sind auch nach Maßgabe 
der Abstandsregel hierfür geeignet. Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern finden weiterhin in 
dafür eingerichteten Räumen statt. Die Rufbereitschaft ist vorerst beendet. 
 
11.2.3. Phase 3: Planungen für einen möglichen erneuten Infektionsanstieg 
Alle beschriebenen Maßnahmen, die gegenwärtig zurück gefahren oder zunächst wieder aufgehoben 
sind, lassen sich im akuten Krisenfall zügig reaktivieren. Die übrigen Maßnahmen und Vorkehrungen 
werden bis auf weiteres aufrechterhalten. 
11.3. Finanzielle Auswirkungen  
11.3.1. Aufwendungen 
Von Mitte März bis Ende Mai sind ein malige Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie von gut 50.000 € entstanden, vor allem für notwendige Anpassungen in Übergangseinric h-
tungen für geflüchtete und wohnungslose Menschen (inkl. Quarantänevorkehrungen und prophylakt i-
sche Isolatio nsmaßnahmen), für die Herrichtung temporärer Tagesaufenthalte für Wohnungslose, 
ferner für die Unterstützung der Telearbeit (zusätzlicher Personalaufwand für Aktentransporte). 
 
Laufende Mehraufwendungen entstanden bislang in Höhe von ca. 193.000 €, davon c a. 51.000 € im 
Sektor Leistungsgewährung (neue Fälle und Bestandsfälle mit höherem Leistungsanspruch); hinz u-
kommen laufende Aufwendungen für die Tagesaufenthalte für Wohnungslose und die Maßnahmen in 
Flüchtlings- und Wohnungsloseneinrichtungen.

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Minderaufwendungen zeichnen sich derzeit lediglich im Bereich des Fahrdienstes für Menschen mit 
Behinderungen ab; sie betrugen bis Ende Mai knapp 18.000 € (nach Abzug der Leistungen nach dem 
SodEG). 
 
11.3.2. Erträge 
Dem stehen laufende Mehrerträge bei der Kostenerstattung des Bundes für Leistungen nach dem 4. 
Kapitel SGB XII gegenüber, die sich im Betrachtungszeitraum auf gut 9.000 € belaufen. Mögliche 
Gebührenausfälle für (temporär ausgesetzte) Leistungen nach dem WTG lassen sich gegenwärtig 
noch nicht beziffern. 
 
11.4. Resümee 
Trotz der Kontaktbeschränkungen war die Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialamts zwischen 
März und Mai nicht beeinträchtigt. Hilfreich waren vor allem die Solidarität der Kolleginnen und Koll e-
gen im Sozialamt, zusätzliche Technik, die sehr gute und im Krise nmodus gestärkte Kooperation mit 
Dritten sowie die Akzeptanz der vom Sozialamt erreichten Bürgerschaft. Die finanziellen Zusatzbelas-
tungen für den Aufgabenbereich des Sozialamts sind, soweit bislang absehbar, überwiegend temp o-
räre. 
 
 
12. Gesamtfazit  
Ende Januar wurde die erste Corona -Ansteckung in Deutschland aktenkundig, am 29. Februar der 
erste Infektionsfall in Münster. Der bereits zu diesem Zeitpunkt aktivierte Krisenstab reagierte sofort, 
bündelte rasch das Know-how der Stadtverwaltung und externer medizinischer Institutionen und fällte 
zahlreiche weitreichende Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Münsteraner Bürgerinnen 
und Bürger: Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und damit insbesondere die Sorge um die Ris i-
kogruppen standen von Beginn an im Zentrum aller Maßnahmen. 
Auf der Grundlage von Erlassen der Landesregierung mussten in der Folge einschneidende Verbote 
verfügt werden, die im Sinne der Pandemiebekämpfung auf die Reduzierung von Kontakten der Men-
schen abzielten. Gegenstand dieser Verbots- und Schließungsmaßnahmen vor Ort („Lockdown“) wa-
ren etwa große Teile des Einzelhandels, Veranstaltungen, Gastronomie und Hotellerie, Sporteinric h-
tungen, Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen u.a. Einschneidend auf die Lebenswirklichkeit der Fam i-
lien wirkte sich auch die vom Land NRW Mitte März angeordnete Schließung der Schulen und der 
Einrichtungen der Kinderbetreuung aus. Hinzu kam das Thema der Reiserückkehrer aus Risikogebie-
ten (Stichwort Skiurlaub), die ebf. Gegenstand von restriktiven Maßnahmen wurden. 
Gleichzeitig wurden im Zusammenspiel mit den lokalen medizinischen Akteuren umfangreiche zu-
sätzliche Raum- und Testkapazitäten geschaffen, besondere Versorgungsangebote für unterschiedli-
che Ziel- und Risikogruppen sichergestellt. Die Krankenhäuser im Stadtgebiet stellten sich auf die 
Behandlung größerer Gruppen von Corona-Erkrankten ein und schichteten ihre Kapazitäten um, ein 
Notfallkonzept zur vorübergehenden Unterbringung von Infizierten aus Pflegeeinrichtungen konnte 
ebenso sichergestellt werden wie die Schaffung umfangreicher Notbetreuungsangebote für Kinder. 
Auch die Ausstattung mit Schutzausrüstung zahlreicher anfragender Stellen und Einrichtungen konn-
te innerhalb eines kurzen Zeitraumes realisiert werden.  Zugleich war die Handlungsfähigkeit der 
Stadtverwaltung insgesamt immer gewahrt.  
Anspruch für die Entscheidungen im Krisenstab war von Beginn an, dass diese nachvollziehbar sind 
und verständlich kommuniziert werden. In dieser Perspektive mit ausschlaggebend für die erfolgre i-
che Umsetzung der Ant i-Corona-Maßnahmen waren Information und Aufklärung der Bevölkerung: 
Weit mehr als eine Millionen Aufrufe hat die eigens initiierte Corona -Info-Website des Presseamtes 
bislang registriert, mehr als 16.000 Anrufe gingen bei der städtischen Corona -Hotline ein, über 1.000 
E-Mails mit Corona -Fragen wurden beantwortet. Überdies nutzten Städte, Kreise und Institutionen 
bundesweit Infoangebote der Stadt Münster.

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Die Corona-Pandemie stellt die Menschen auch in Münster vor eine große Herausforderung. Die Bür-
gerinnen und Bürger sahen und sehen sich konfrontiert mit der Bedrohung ihrer beruflichen Existenz, 
mit Einschränkungen im Lebensalltag, dem Wegfall von Betreuungs- und Bildungsangeboten, Verun-
sicherung und Stress. Ein solidarisches Miteinander ist in diesen Zeiten besonders wichtig und wurde 
in Münster vorbildlich gelebt. Die drastischen Einschränkungen, die seit Anfang März erfolgten, wur-
den in Münster durch die Bevölkerung ganz überwiegend akzeptiert und befolgt – dies kann als eine 
solidarische Haltung gegenüber den besonders bedrohten Risikogruppen gesehen werden.  
Die Stadt Münster hat sich den Herausforderungen rasch und umfassend gestellt und zahlreiche Au f-
gaben zum Schutz und Wohl der Bevölkerung erfolgreich bewältigt. Die große Bandbreite der Anfo r-
derungen und der Leistung wird in den Ausführungen der verschiedenen Ämter deutlich. 
Viele Aufgaben konnten vor allem durch das große Engagement und das hohe Maß an Flexibilität der 
Mitarbeitenden gemeistert werden. Innerhalb der Ämter wurden die Aufgaben prioris iert und originäre 
Aufgaben zu Gunsten der Pandemiebekämpfung vertagt. Hierbei wurde auch die Bereitschaft der 
Mitarbeitenden deutlich, in anderen, besonders belasteten Ämtern zu unterstützen (z.B. Amt für Bü r-
ger- und Ratsservice, Gesundheitsamt). Mit fort schreitender Dauer der Pandemie mussten und mü s-
sen zunehmend auch wieder die zunächst vertagten, originären Aufgaben bewältigt werden. 
Für den Haushalt der Stadt Münster wird die Pandemie nicht ohne Folgen bleiben. Erste Anhalt s-
punkte hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wurden von den einzelnen Ämtern gegeben. Aktuell 
sind abschließende Aussagen wegen der nach wie vor bestehenden Dynamik (und fehlender Ve r-
gleichsmöglichkeiten) jedoch noch nicht möglich. 
Um auch für künftige Pandemien vorbereitet zu s ein, ist es wichtig, dass alle Beteiligten nachhaltige 
Strukturen schaffen. Dies betrifft sowohl die Personalplanung bei den besonders betroffenen Ämtern 
und Einrichtungen als auch organisatorische Prozesse, wobei der Aspekt der Digitalisierung (Hom e-
office) besonders hervorzuheben ist. Auch die Vorhaltung von ausreichender Schutzausrüstung und 
Testkapazitäten zählt zu den Aufgaben für die Zukunft. Daneben hat sich die Erweiterung des Krisen-
stabes um Expertise aus nichtstädtischen Einrichtungen wie dem Unive rsitätsklinikum und der Ka s-
senärztlichen Vereinigung bewährt.  
Festzuhalten bleibt auch: Ohne die disziplinierte und verständnisvolle Reaktion der großen Bevölk e-
rungsmehrheit wäre die (bisherige) Pandemie deutlich schlimmer verlaufen.  
 
 
 
 
In Vertretung         In Vertretung 
 
gez.          gez. 
Wolfgang Heuer        Cornelia Wilkens 
Stadtrat         Stadträtin

Beratungsverlauf (9)

12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2020 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2020 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2020 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 56 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 50 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hafenstraße 8
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Stühmerweg
  • Nieberdingstraße 30a
  • Wolbecker Straße 284
  • Von-Steuben-Straße 5
  • Prinzipalmarkt 11

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Details

Aktenzeichen
V/0644/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37