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V/1075/2017

Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster - Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen - und der

Vorlagen 18.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.01.2018, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1364 Zeichen

V/1075/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche 
Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt 
Münster - Entgelterhebungssatzung im Send - und Marktwesen - und der  Satzung über die 
Wochenmärkte der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                       und E-Government Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche 
Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster 
– Entgelterhebungssatzung im Send - und Marktwesen – und der Satzung über die Wochenmärkte  
der Stadt Münster wird beschlossen (Anlage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Behebung von Redaktionsversehen. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1075/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze-Werner 
Ruf: 
492 32 00 
E-Mail: 
SchuWe@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

Microsoft Word - Vorlage Nr. 1075-2017.Anlage.docx

2101 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage V/1075/2017 
 
 
Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privat- 
rechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten 
durch die Stadt Münster – Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen – und der 
Satzung über die Wochenmärkte  der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 auf Grund der §§ 7 und 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in  der Fassung der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994 ( GV.NRW. S. 666 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 
966), und § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes fü r das Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 ( G V.NW. S. 712 ), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 15.12.2016 (GV.NRW. S. 1150), folgende Satzung beschlossen : 
 
 
 
Artikel 1 
 
Änderung der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster 
 
Die Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Müns ter vom 03.04.2014 ( Amtsblatt der  Stadt 
Münster 2014 , S. 71) wird wie folgt geändert: 
  
§ 2 Absatz 4  fünfter Aufzählungspunkt wird wie folgt geändert : 
„ ein Standinhaber das nach dem geltenden Entgelttarif fällige Nutzungsentgelt trotz Auffor- 
derung nicht bezahlt.“ 
 
Artikel 2 
Änderung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgel- 
terhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt 
Münster – Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen – 
 
Die Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf  privatrechtliche Entgelterhebung bei der 
Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten dur ch die Stadt Münster – Entgelterhebungs- 
satzung im Send- und Marktwesen – vom 21.09.2017 ( Amtsblatt der Stadt Münster 2017, S. 174 ) 
wird wie folgt geändert : 
§ 2 Absatz 3 des Entgelttarifes zu § 7 Absatz 1 der  Sendsatzung der Stadt Münster vom 
24.08.2006 erhält folgende Überschrift : 
„Verlosungsgeschäfte“ 
 
Artikel 3 
Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft

Beratungsverlauf (3)

30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1075/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37