V/1075/2017
Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster - Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen - und der
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Beschlussvorlage
1364 Zeichen
V/1075/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche
Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt
Münster - Entgelterhebungssatzung im Send - und Marktwesen - und der Satzung über die
Wochenmärkte der Stadt Münster
Beratungsfolge
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.01.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche
Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster
– Entgelterhebungssatzung im Send - und Marktwesen – und der Satzung über die Wochenmärkte
der Stadt Münster wird beschlossen (Anlage).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Behebung von Redaktionsversehen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage
Vorlagen-Nr.:
V/1075/2017
Auskunft erteilt:
Herr Schulze-Werner
Ruf:
492 32 00
E-Mail:
SchuWe@stadt-muenster.de
Datum:
21.12.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
Microsoft Word - Vorlage Nr. 1075-2017.Anlage.docx
2101 Zeichen
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage V/1075/2017 Satzung zur Berichtigung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privat- rechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster – Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen – und der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 ( GV.NRW. S. 666 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966), und § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes fü r das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1969 ( G V.NW. S. 712 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2016 (GV.NRW. S. 1150), folgende Satzung beschlossen : Artikel 1 Änderung der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster Die Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Müns ter vom 03.04.2014 ( Amtsblatt der Stadt Münster 2014 , S. 71) wird wie folgt geändert: § 2 Absatz 4 fünfter Aufzählungspunkt wird wie folgt geändert : „ ein Standinhaber das nach dem geltenden Entgelttarif fällige Nutzungsentgelt trotz Auffor- derung nicht bezahlt.“ Artikel 2 Änderung der Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgel- terhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten durch die Stadt Münster – Entgelterhebungssatzung im Send- und Marktwesen – Die Satzung zur Umstellung von Gebührenerhebung auf privatrechtliche Entgelterhebung bei der Veranstaltung von Wochenmärkten und Volksfesten dur ch die Stadt Münster – Entgelterhebungs- satzung im Send- und Marktwesen – vom 21.09.2017 ( Amtsblatt der Stadt Münster 2017, S. 174 ) wird wie folgt geändert : § 2 Absatz 3 des Entgelttarifes zu § 7 Absatz 1 der Sendsatzung der Stadt Münster vom 24.08.2006 erhält folgende Überschrift : „Verlosungsgeschäfte“ Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1075/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37