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V/0212/2013

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2013

Vorlagen 09.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 14

Vorlage 212-2013, Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Vorlage 212-2013, Anlage 1

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Vorlage 212-2013, Anlage 2

1894 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat 1/0212/2013

Zentrum
Kinderhaus

mittendrin.

Werbegemeinschaft
Kinderhaus e.V.

Werbegemeinschaft Kinderhaus » Postfach 150153 ® 48061 Münster
Stadt Münster
- 24. JAN. 2013
BVerw. Nord

Stadt Münster
Ordnungsamt
z. Hd. Frau Schulz

über Bezirksverwaltungsstelle Nord TR

Münster, 23.01.2013

Antrag
Verkaufsoffener Sonntag: 29.9.2013

Sehr geehrte Frau Schulz,

am:29:09.20° ‘Veranstaltet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt
Münster einen großen Flohmarkt rund um das Bürgerhaus in Verbindung mit einem Fest

(evtl. städtische Zentralveranstaltung zum Weltkindertag) für die ganze Familie.

In der Planung sind mehr als 200 Flohmarktstände von privaten Verkäufern. Ein
Rahmenprogramm mit Ketteraktionen und Soccer Cage, sowie mehreren
Kinderbelustigungsständen runden das Programm ab.

Um 16.00 Uhr wird die Hamburger Kinderband „Radau“, bundesweit bekannt aus Funk
und Fernsehen, ein kostenloses Open-Air-Konzert für die ganze Familie geben

„ (http://www.radau-online.de). Am Gesamtnachmittag werden bis zu 4000 Besucher

erwartet.

Es werden erfahrungsgemäß nicht nur Gäste und Flohmarktbeschicker aus Kinderhaus
teilnehmen, sondern ebenso Gäste aus anderen Stadtteilen und dem näheren Umland.

Parallel findet an diesem Tag im Stadtteil auch das große Erntedankfest von

'Westfalenfleiß auf dem Gut Kinderhaus am Max-Klemens-Kanal statt. .

Zur Versorgung der Gäste beantrage ich hiermit einen „Verkaufsoffenen Sonntag“ von
13 bis 18 Uhr.

Mit/freundlichen Grüßen
Ulm ;

Berthold Ostinnimg/

Werbegemeinschaft Kinderhaus e.V.

Postfach 150153" Tel.: 0251/9 2109-0, Fax: 0251/92109-26 Tel.: 0251/216223, Fax: 0251/2162422 BLZ 40050150
48061 Münster E-Mail: info@ostlinning.de E-Mail: bell.muenster@t-online.de Konto 3003005

Vorsitzender: Berthold Ostlinning Stellv. Vorsitzender: Klaus Bell Sparkasse Münsterland Ost

Beschlussvorlage

3198 Zeichen

V/0212/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
07.05.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Werbegemeinschaft Kinderhaus e. V. beantragt mit Schreiben vom 23.01.2013 für den Stad t-
bezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, an dem Sonntag 29.09.2013 anlässlich der Veransta l-
tung „Familienfest mit Flohmarkt und kostenlosem Open-Air-Konzert“ die Verkaufszeiten von 13.00 
bis 18.00 Uhr freizugeben (Anlage 2). 
 
Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder 
Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.  
 
Für den Stadtbezirk Münster-Nord ist bisher für das Kalenderjahr 2013 kein verkaufsoffener Son n-
tag genehmigt worden.  Es ist somit ausre ichender Spielraum vorhanden, die  Verkaufszeiten an 
dem beantragten Sonntag freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich au-
ßerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0212/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0212/2013 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließe nden ordnungsbehördlichen Verordnung 
wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in de n Bereichen lie-
gen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als 
„Typ B: Stadtbereichszentrum“ oder als „Typ D: Nahbereichszentrum“  ausgewiesen sind. Die A n-
tragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres  und drei Monate vor der Veranstaltung , wurde bzw. wird ei n-
gehalten. 
 
Anzumerken ist, dass eine Genehmigung dieses verkaufsoffenen Sonntages sich auch mit den 
beabsichtigten gesetzlichen Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW deckt. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeiten an dem Sonntag 29.09.2013 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die 
als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen 
 
Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah-
ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Vorlage 212-2013, Anlage 1

1261 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0212/2013  
 
 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2013 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. 
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Or tsteil Kinderhaus, die in den im „Ein- 
zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen Stand- 
ortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“ und „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dür- 
fen am Sonntag, dem 29.09.2013, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
Legende: 
B = Stadtbereichszentrum 
D = Nahbereichszentrum 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beratungsverlauf (5)

23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0212/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37