V/0212/2013
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2013
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Vorlage 212-2013, Anlage 2
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Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat 1/0212/2013 Zentrum Kinderhaus mittendrin. Werbegemeinschaft Kinderhaus e.V. Werbegemeinschaft Kinderhaus » Postfach 150153 ® 48061 Münster Stadt Münster - 24. JAN. 2013 BVerw. Nord Stadt Münster Ordnungsamt z. Hd. Frau Schulz über Bezirksverwaltungsstelle Nord TR Münster, 23.01.2013 Antrag Verkaufsoffener Sonntag: 29.9.2013 Sehr geehrte Frau Schulz, am:29:09.20° ‘Veranstaltet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster einen großen Flohmarkt rund um das Bürgerhaus in Verbindung mit einem Fest (evtl. städtische Zentralveranstaltung zum Weltkindertag) für die ganze Familie. In der Planung sind mehr als 200 Flohmarktstände von privaten Verkäufern. Ein Rahmenprogramm mit Ketteraktionen und Soccer Cage, sowie mehreren Kinderbelustigungsständen runden das Programm ab. Um 16.00 Uhr wird die Hamburger Kinderband „Radau“, bundesweit bekannt aus Funk und Fernsehen, ein kostenloses Open-Air-Konzert für die ganze Familie geben „ (http://www.radau-online.de). Am Gesamtnachmittag werden bis zu 4000 Besucher erwartet. Es werden erfahrungsgemäß nicht nur Gäste und Flohmarktbeschicker aus Kinderhaus teilnehmen, sondern ebenso Gäste aus anderen Stadtteilen und dem näheren Umland. Parallel findet an diesem Tag im Stadtteil auch das große Erntedankfest von 'Westfalenfleiß auf dem Gut Kinderhaus am Max-Klemens-Kanal statt. . Zur Versorgung der Gäste beantrage ich hiermit einen „Verkaufsoffenen Sonntag“ von 13 bis 18 Uhr. Mit/freundlichen Grüßen Ulm ; Berthold Ostinnimg/ Werbegemeinschaft Kinderhaus e.V. Postfach 150153" Tel.: 0251/9 2109-0, Fax: 0251/92109-26 Tel.: 0251/216223, Fax: 0251/2162422 BLZ 40050150 48061 Münster E-Mail: info@ostlinning.de E-Mail: bell.muenster@t-online.de Konto 3003005 Vorsitzender: Berthold Ostlinning Stellv. Vorsitzender: Klaus Bell Sparkasse Münsterland Ost
Beschlussvorlage
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V/0212/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2013 Beratungsfolge 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 07.05.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 15.05.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Werbegemeinschaft Kinderhaus e. V. beantragt mit Schreiben vom 23.01.2013 für den Stad t- bezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, an dem Sonntag 29.09.2013 anlässlich der Veransta l- tung „Familienfest mit Flohmarkt und kostenlosem Open-Air-Konzert“ die Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben (Anlage 2). Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den Stadtbezirk Münster-Nord ist bisher für das Kalenderjahr 2013 kein verkaufsoffener Son n- tag genehmigt worden. Es ist somit ausre ichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an dem beantragten Sonntag freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich au- ßerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Vorlagen-Nr.: V/0212/2013 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0212/2013 Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließe nden ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in de n Bereichen lie- gen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszentrum“ oder als „Typ D: Nahbereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die A n- tragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der Veranstaltung , wurde bzw. wird ei n- gehalten. Anzumerken ist, dass eine Genehmigung dieses verkaufsoffenen Sonntages sich auch mit den beabsichtigten gesetzlichen Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW deckt. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an dem Sonntag 29.09.2013 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen
Vorlage 212-2013, Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0212/2013 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Ortsteil Kinderhaus, für das Kalenderjahr 2013 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Nord, Or tsteil Kinderhaus, die in den im „Ein- zelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlich en Entwicklung“ ausgewiesenen Stand- ortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“ und „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dür- fen am Sonntag, dem 29.09.2013, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. Legende: B = Stadtbereichszentrum D = Nahbereichszentrum § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Am Max-Klemens-Kanal
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0212/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37