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V/0070/2015

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Übergangslösungen in Pavillonbauweise an verschiedenen Standorten und Erweiterung der zeitlich befristeten Maßnahme im Gebäude Warendorfer Straße 263

Vorlagen 28.01.2015

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V/0070/2015 - Anlagen

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Beschlussvorlage

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V/0070/2015 - Anlagen

732 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 25.11.2014
Notizen:
© Stadt Münster
H 5754 381
R 3401 569
R 3402 746
H 5756 032
0 50 100
Meter
Standort
Mecklenbeck, Hafkhorst
Anlage 1

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 25.11.2014
Notizen:
© Stadt Münster
H 5760 405
R 3404 990
R 3406 167
H 5762 056
0 50 100
Meter
Standort
Uppenberg, Wienburgstraße
Anlage 2

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 12.12.2014
Notizen:
© Stadt Münster
H 5751 475
R 3406 120
R 3407 297
H 5753 126
0 50 100
Meter
Standort
Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße
Anlage 3

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 26.01.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 516
R 3407 990
R 3409 167
H 5761 167
0 50 100
Meter
Standort
Mauritz-Ost, Erweiterung 
Warendorfer Straße 263 
Anlage 4

Beschlussvorlage

26242 Zeichen

V/0070/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; 
hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise an verschiedenen 
Standorten und Erweiterung am Standort Warendorfer Straße 263 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.02.2015 Integrationsrat Vorberatung 
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
 und Arbeitsförderung Vorberatung 
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
 Flächenmanagement Vorberatung 
12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
 und E-Government Vorberatung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass die folgenden Standorte grundsätzlich geeignet sind, dort vorüberge-
hend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen aufzustellen. Die 
Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen umzusetzen, wenn dort im Einzelfall die liegen-
schaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen hierfür geschaf-
fen werden können. Es sollen Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise für Familien errich-
tet und betrieben werden in 
 Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 1) und 
 Wienburgstraße, gegenüber dem Marathon-Platz (Anlage 2). 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0070/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0070/2015 
Eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise für männliche alleinstehende Flüchtlinge soll 
errichtet und betrieben werden in 
 Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der  
Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3). 
 
2. Die Pavillongebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch von ihr beauftragte 
Investoren schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. 
 
3. Das in der Anlage 4 gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 263 (ehe-
malige Truppenunterkunft) wird als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur 
vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 
Menschen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angemietet und umgebaut. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne zu 
erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. 
 
5. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli-
chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Errichtungsbeschlüsse die entste-
henden Miet-, Betriebs- und Umbaukosten zu ermitteln und in einer Vorlage darzustellen. 
 
7. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Be-
triebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 2,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) 
EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 2,00 VZÄ EGr. 4 für 
Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
 
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der bislang üblichen Fallrelation die erforderlichen Per-
sonalanpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz und der Sachbearbeitung zur Betreuung der Unterbringungen jeweils zeitnah und zu-
nächst überplanmäßig vorzunehmen. 
 
9. Für die weitere Prüfung und Beschaffung  der zusätzlichen Flüchtlingsunterkünfte werden - 
außerhalb der gesperrten Stellen und der dazu noch durchzuführenden Organisationsuntersu-
chung - im Amt für Immobilienmanagement befristet für maximal drei Jahre und im Umfang von 
zuerst bis zu 2,00 Vollzeitäquivalenten in diesem Jahr, bedarfsabhängig erhöht auf 3,00 Voll-
zeitäquivalente im nächsten Jahr, zusätzliche Mitarbeiter/-innen beschäftigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vo-
rübergehenden Unterbringungskapazitäten zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres 
fertig gestellt werden. Danach werden sie als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben. 
 
Die Mietkonditionen und die Kosten für die Herrichtung der Grundstücke sowie den Lärmschutz 
sind im weiteren Verfahren noch zu berechnen. Ebenso die zum Umbau des Gebäudes im Bereich 
der Warendorfer Straße 263 benötigten investiven Mittel, die nach einer ersten groben Kosten-
schätzung ca. 700.000 € bis 750.000 € betragen werden, wobei davon auszugehen ist, dass das 
Gebäude durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt wird. 
Die erforderlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen werden für die zuständigen Gre-
mien in einer gesonderten Beschlussvorlage dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt.

- 3 - 
V/0070/2015 
 
Darüber hinaus entstehen ab 2015 folgende zusätzlichen Haushaltsbelastungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 73.940  
   2016 ff. 221.820  
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 45.720  
   2016 ff. 182.880  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 2.000 Integrations-
hilfen 
   2016 ff. 8.000 
Insgesamt:   2016 ff. 412.700 2015: 
121.660 € 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 161.320 Mobiliar und 
Einrichtungs- 
gegenstände 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  161.320  
 
Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Inbe-
triebnahme überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung für den dauer-
haften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermeh-
rungen vorschlagen. 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erforderlich 
werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereit-
stellung nach § 83 GO NRW zu. Sollten sich die Deckungsmöglichkeiten nicht ergeben, muss eine 
Nachtragssatzung erlassen werden.

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V/0070/2015 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Zum Ende des Jahres 2014 kam es zu einem besonders starken Zuzug von Flüchtlingen nach 
Münster. Nach 122 Zuzügen im Oktober kamen im November 193 und im Dezember weitere 
93 Asylsuchende nach Münster. Entgegen der sonst üblichen rückläufigen Zahl von Zuweisungen 
in den Wintermonaten wurden im Januar 2015 151 Personen in städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen untergebracht. Im Vergleichszeitraum Januar 2014 wurden Münster 38 Flüchtlinge zugewie-
sen. 
 
Die Zahl der Flüchtlinge im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stieg im Jahr 
2014 um 58,9 % auf 1.916 und die Zahl der Menschen, die von der Stadt Münster untergebracht 
wurden, um 58,5 % auf 1.552. Im Februar 2015 befinden sich 2.081 Menschen im Leistungsbezug 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
 
Die Aktivierung neuer Kapazitäten zur Unterbringung der Flüchtlinge kann mit diesem Zuwachs 
kaum Schritt halten. Mit den Vorlagen V/0270/2014 „Aktuelle Unterbringungssituation und Per-
spektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen …“ und V/0825/2014 „… Übergangslö-
sung in Pavillonbauweise in Roxel, Pienersallee …“ wurde zuletzt der Bau von vier Gebäuden in 
Pavillonbauweise für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Zwei der Gebäude sind in Betrieb, das 
Pavillongebäude in Handorf wird zum Monatswechsel Januar/Februar 2015 folgen, ein Termin für 
die Nutzung des Pavillons in Roxel steht noch nicht fest. 
 
Darüber hinaus wird die neue dauerhafte Einrichtung in Trägerschaft des Caritasverbandes in Ni-
enberge Anfang Februar 2015 ihren Betrieb aufnehmen. Die nächsten Planungen sehen die neuen 
Einrichtungen an der Warendorfer Straße 263, der Oxford-Kaserne (Erstaufnahmeeinrichtung) und 
der Schaumburgstraße 13 vor. Zum Jahresende 2015 soll die neue Einrichtung in Wolbeck, Töns-
kamp, öffnen. Die neuen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Gelmer und Sprakel können wohl 
erst im ersten Quartal 2016 genutzt werden. Spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2015 werden 
daher bei anhaltend hohen Zuzugszahlen noch in erheblichem Umfang Kapazitäten benötigt, um 
die Flüchtlinge angemessen unterbringen zu können. 
 
Daher werden zunächst an den Standorten, wo dies möglich ist, in weit größerem Umfang Häuser 
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Anspruch genommen werden müssen, als 
bislang vorgesehen. Die Interimslösungen machen es zunehmend erforderlich, die Grenzen des 
münsterschen Flüchtlingskonzepts vorübergehend deutlich zu überschreiten. Dies trifft schon jetzt 
für die Bereiche Von-Esmarch-Straße/Muckermannweg, Hoher Heckenweg und Arnheimweg zu, 
wird aber auch am Angelsachsenweg erforderlich sein. In dem Zusammenhang soll darauf hinge-
wiesen werden, dass auf Initiative des Bundes sämtliche Immobilien der BImA für diese Zwecke 
inzwischen mietzinsfrei zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Arbeit an Lösungen, um zusätzlichen Wohnraum für die zuziehenden Menschen zu aktivieren, 
wird weiter intensiv fortgesetzt. Dazu wird geprüft, welche Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
aus dem Mediationsprozess 2014 schnell realisiert werden können. Ferner werden weitere Alter-
nativen für Pavillongebäude geprüft, die relativ zeitnah und mit angemessener Qualität dazu bei-
tragen können, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Dies geschieht zurzeit in enger Abstimmung 
mit der Wohn + Stadtbau GmbH im Rahmen der personellen Kapazitäten in den verschiedenen 
Bereichen innerhalb und außerhalb der Verwaltung. 
 
Inzwischen sind die Prüfungen für Pavillongebäude an verschiedenen Standorten so weit voran 
gekommen, dass die Verwaltung sie für eine befristete Bebauung in Pavillonbauweise mit jeweils 
50 Plätzen vorschlägt. Sie werden in dieser Vorlage dargestellt. Im Detail sind noch einige liegen-
schaftliche, bau- und planungsrechtliche sowie sonstige Voraussetzungen abschließend zu prüfen, 
bevor deren Bau nach einer entsprechenden Beschlussfassung beauftragt werden kann.

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V/0070/2015 
2. Vorgeschlagene Maßnahmen 
 
2.1. Standort Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 1) 
 
An der Straße Hafkhorst gibt es eine städtische Liegenschaft am südöstlichen Ende. Sie ist voll 
erschlossen und grenzt an die vorhandene Bebauung an, wodurch die versorgungstechnischen 
und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer befristeten Flüchtlingseinrichtung 
in Pavillonbauweise gegeben sind. Die Gehölzstrukturen am Rand des Grundstücks können dabei 
berücksichtigt und erhalten werden. Die Fläche kann sofort bebaut werden. 
 
Gebaut werden soll eine Einrichtung mit 50 Plätzen für Flüchtlingsfamilien. Eine zeitlich befristete 
Lösung in Pavillonbauweise würde in einem gewachsenen, größeren Baugebiet liegen. Dadurch 
bietet der Standort gute Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. 
 
Das Grundstück soll im Zusammenhang mit der sehr viel größeren Fläche, die östlich angrenzt 
und bis zum Getterbach reicht, langfristig bzw. nach 2020 in die Planungen für die Aufstellung ei-
nes Bebauungsplans einbezogen werden. Bei diesen stadtplanerischen Überlegungen könnte die 
Suche nach einem Standort für eine feste Flüchtlingseinrichtung im Stadtteil Mecklenbeck fortge-
setzt werden, die im Nachgang zu dem Mediationsprozess 2014 vorläufig endete, als die Überle-
gungen zur Aktivierung eines Standorts an der Heroldstraße in Zusammenarbeit mit einem Inves-
tor scheiterten. Sollten diese Planungen konkretisiert werden können, wäre es denkbar, den Zeit-
raum des Betriebs der Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise bis zur Realisierung einer dauer-
haften Flüchtlingseinrichtung zu befristen und anschließend den Übergang der Menschen vor Ort 
zu organisieren. 
 
2.2. Standort Uppenberg, Wienburgstraße (gegenüber der Sportanlage  
Wienburgstraße, Anlage 2) 
 
Dieser Standort wurde in die Beratung der Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlings-
einrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014“ als Standortalternative für den vorge-
schlagenen Standort Falgerstraße (Kategorie 1) eingebracht. Eine Prüfung der stadtplanerischen 
und bauaufsichtlichen Belange ergab jedoch, dass er nicht für die Bebauung mit einer dauerhaften 
Flüchtlingseinrichtung geeignet ist. Bei der Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass dort eine befris-
tete Einrichtung in Pavillonbauweise möglich ist. 
 
Die Fläche an der Wienburgstraße liegt etwas außerhalb der vorhandenen Bebauung mit dem Vor-
teil der unmittelbaren Nähe zum Stadtpark Wienburg. Innerhalb des nahe gelegenen Wohngebiets 
sind aber in fußläufiger Entfernung wesentliche soziale Infrastruktureinrichtungen gut erreichbar. 
Es sind gute Voraussetzungen zur Integration gegeben. Für eine Nutzung mit einer Flüchtlingsein-
richtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien müssen die Anforderungen an den Immis-
sionsschutz wegen der benachbarten Sportnutzung geprüft und in geeigneter Weise erfüllt werden. 
 
Inzwischen sind für das gesamte Areal mehrere Nutzungen vorgesehen. Im nördlichen Bereich soll 
eine weitere Kindertageseinrichtung entstehen und der gesamt verbleibende Bereich soll als 
Sporterweiterungsfläche hergerichtet werden, um mehr Platz für die wachsenden Aktivitäten des 
benachbarten Sportvereins zu schaffen. Bei der Größe der Gesamtfläche ist zu erwarten, dass alle 
Nutzungen dort letztlich gemeinsam und mit den erforderlichen Maßnahmen gegen eventuelle ge-
genseitige Einflüsse untergebracht werden können. Dies wird nach Klärung der genauen Flächen-
bedarfe unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten noch abschließend geprüft, bevor ein 
Pavillongebäude gebaut wird. Je nach weiterer Entwicklung der Maßnahmen aus dem Mediations-
prozess könnte die Betriebsdauer der Lösung in Pavillonbauweise an die Herstellung der geplan-
ten dauerhaften Flüchtlingseinrichtung an der Falgerstraße gebunden werden, und die Menschen 
könnten nach der Fertigstellung dorthin umziehen. Spätestens Ende 2020 soll die Nutzung des 
Pavillongebäudes beendet werden, da diese Flächen für den Ausbau der Sportanlage benötigt 
werden.

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V/0070/2015 
 
2.3. Standort Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße 
 (auf der Reserve-Parkplatzfläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3) 
 
Die Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd an der Westfalenstraße 240 am südlichen Ausgang des Stadt-
teils Hiltrup verfügt über einen großen Parkplatz. Ein Teil davon ist mit Rasengittersteinen verse-
hen und steht für den Veranstaltungsbetrieb als zusätzliche Parkfläche zur Verfügung. Die Fläche 
ist gut geeignet, um dort zeitlich befristet eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 
Plätzen aufzustellen. 
 
Der Standort insgesamt weist eine Randlage zum Stadtteil auf. Dennoch liegen sämtliche Infra-
struktureinrichtungen und gerade auch Einkaufsmöglichkeiten sehr nahe, so dass gute Vorausset-
zungen dafür bestehen, dass die Flüchtlinge der Einrichtung sich und ihre Aktivitäten in den Stadt-
teil orientieren können. Die verwaltungsinternen Prüfungen zur Aufstellfläche sind noch nicht voll-
ständig abgeschlossen. Nach positivem Verlauf könnte der Standort sofort bebaut werden, wobei 
besondere Maßnahmen am bzw. für das Gebäude erforderlich sind, um wegen des benachbarten 
Sportbetriebs einen ausreichenden Immissionsschutz zu gewährleisten. 
 
Für den Bereich der alleinstehenden männlichen Flüchtlinge werden zurzeit dringend weitere Un-
terbringungskapazitäten gesucht. Die Verwaltung hält den vorgeschlagenen Standort in Hiltrup für 
geeignet, um diesen Personenkreis dort unterzubringen. Die geschilderte Anbindung an die vielfäl-
tigen Einrichtungen des großen Stadtteils Hiltrup sowie an den öffentlichen Personennahverkehr 
unterstützen diese Überlegungen. 
 
Denkbar wäre es, die Dauer des Betriebs einer Flüchtlingseinrichtung auf der Reserve-Parkplatz-
fläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd an die Fertigstellung eines der dauerhaften Flüchtlings-
einrichtungen aus der Vorlage zum Mediationsprozess 2014 zu binden. Hierfür würde sich der Be-
reich des geplanten Baugebiets Langestraße/Malteserstraße (Kategorie 1) anbieten. Dort ist je-
doch die Nutzung als Einrichtung für Familien geplant, so dass ein Umzug der Menschen in die-
sem Fall nicht zielführend wäre. Daher empfiehlt die Verwaltung, eine Einrichtung in Pavillonbau-
weise in Hiltrup-Süd so lange zu betreiben, bis an anderer Stelle des Stadtgebiets eine dauerhafte 
Einrichtung für alleinstehende männliche Flüchtlinge gefunden werden kann. 
 
2.4. Standort Mauritz-Ost, Erweiterung Warendorfer Straße 263 (Anlage 4) 
 
Die BImA hat der Stadt Münster das Gebäude einer ehemaligen Truppenunterkunft an der Waren-
dorfer Straße 263 - in Nachbarschaft zum früheren Standort der Flüchtlingseinrichtung Am Pulver-
schuppen - vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Dort laufen 
zurzeit noch die Umbauarbeiten, um dort ca. 50 Flüchtlinge aus Familien angemessen unterzu-
bringen. Die Einrichtung wird den Betrieb voraussichtlich Ende April 2015 aufnehmen. 
 
Auf dem Areal der ehemaligen Truppenunterkunft gibt es südlich angrenzend ein zweites, sehr 
ähnliches Gebäude, das durch seine Raumorganisation ebenfalls gut geeignet ist, dort weitere 50 
Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Die BImA ist bereit, der Stadt auch dieses Gebäude zeit-
lich befristet zur Verfügung zu stellen, inzwischen - ebenso wie das erste Gebäude - mietzinsfrei. 
Eine mittelfristige Bindung bis zu sieben Jahren ist dort möglich. 
 
Orientiert an den laufenden Arbeiten im ersten Gebäude kann nach einer ersten groben Kosten-
schätzung mit Umbaukosten in Höhe von ca. 700.00 € bis 750.000 € gerechnet werden. Mit Blick 
auf die mietzinsfreie Überlassung des Gebäudes und gemessen an den Aufwendungen für Lösun-
gen in Pavillonbauweise wird dieser Aufwand als gut vertretbar sowie wirtschaftlich angesehen und 
die Maßnahme vorgeschlagen.

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V/0070/2015 
 
Der Standort weist eine Randlage auf und ist wenig in die angrenzende Bebauung integriert. Mit 
der Bushaltestelle „Pulverschuppen“ besteht aber eine gute Anbindung an den öffentlichen Perso-
nennahverkehr, so dass die Innenstadt schnell erreichbar ist. Der Bereich Warendorfer Straße / 
Danziger Freiheit mit seiner Infrastruktur ist zudem fußläufig gut erreichbar. Da der Standort aus 
Sicht der Verwaltung nicht optimal ist, soll das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit für Flücht-
linge entsprechend dem Vorschlag für das erste Gebäude aufgelöst werden, sobald ausreichend 
Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind. 
 
 
3. Betreuung der Übergangseinrichtungen 
 
Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä-
ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. Daraus 
ergibt sich für die vorgeschlagenen Maßnahmen die zur Beschlussfassung vorgelegte Personal-
ausstattung. Die Verwaltung geht wie bei den jüngsten Projekten davon aus, dass die Mitarbei-
ter/-innen zunächst über den Zeitraum von drei Jahren eingestellt werden mit der Option, diesen 
entsprechend der Entwicklung der Zuzugszahlen von Flüchtlingen ggf. zu verlängern. 
 
Nach wie vor werden in erheblichem Umfang zeitlich befristete Maßnahmen zur Unterbringung von 
Flüchtlingen benötigt und realisiert. Die Personalressourcen zur Betreuung der dort lebenden 
Menschen wurden deutlich aufgestockt. Neben der sozialarbeiterischen und hausmeisterischen 
Betreuung der Menschen und Einrichtungen ergeben sich zunehmend personelle Bedarfe in der 
wirtschaftlichen und organisatorischen Betreuung. Ein- und Umzüge sind zu organisieren, Be-
schaffungen zu regeln, Benutzungsgebühren sowie Mieten abzurechnen und Leistungen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Notwendigkei-
ten nach den bislang üblichen Fallrelationen bei der Personalbemessung zunächst überplanmäßig 
Rechnung zu tragen. 
 
Unter Berücksichtigung der Entwicklungen in diesem gesamten Bereich (befristete Lösungen, 
Struktur der Einrichtungen, unterschiedliche Trägerschaften usw.) wird die Verwaltung zu den Be-
ratungen über den Entwurf zum Stellenplan 2016 Aussagen zum dauerhaften Bedarf auf Basis der 
dann vorliegenden Flüchtlingszahlen treffen. 
 
Das Amt für Immobilienmanagement hat in den letzten Jahren insgesamt 30 zusätzliche Mietver-
träge für die Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen und dabei auch Umbau- und Instand-
haltungsverpflichtungen übernommen. Die Realisierung weiterer Containerstandorte und die An-
mietung zusätzlicher Wohnungen von der BImA ist angesichts des anhaltenden Zustroms sehr 
wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass im Schnitt in jedem Monat ein bis zwei neue 
Standorte in Betrieb genommen werden müssen. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen tritt 
zusätzlicher Personalbedarf auf, weil bereits frühzeitig im Rahmen der Standortklärungen, der Pro-
jektorganisation sowie der Abstimmung der Rahmenbedingungen sowie nachfolgend im Zuge der 
Umsetzung der konkreten Maßnahmen eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen ist. 
 
Nach in der Regel erfolgter Veräußerung oder anschließender Anmietung sind die Mieteraufgaben 
und die zum Teil hierbei mit übernommenen Bau-, Instandhaltungs- und Betriebsverpflichtungen 
nicht übertragbar und durch das Amt für Immobilienmanagement wahrzunehmen. Insbesondere 
gibt es derzeit Defizite in der Bestandsverwaltung der Flüchtlingsunterkünfte (Mängelbehebung, 
Beseitigung von Schäden durch Mieter, Abrechnung usw.) Die vorhandenen städtischen Mitarbei-
ter/-innen sind mit der Betreuung der bestehenden An- und Vermietverträge und der Herrichtung 
und Betreuung der Immobilien auch unter Zuhilfenahme externer Planungsbüros vollständig aus-
gelastet.

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V/0070/2015 
Neben den  Betreuungsaufgaben des Gebäudebestandes in Form von baulichen Anpassungen, 
Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den im Eigentum der Stadt stehenden Ge-
bäuden kommt es zur Sicherstellung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge regelmäßig zu 
zusätzlichen baulichen Maßnahmen unterschiedlicher Tiefe in eigenen, angemieteten Objekten 
bzw. mietfrei überlassenen Immobilien, in jüngster Zeit nicht selten von Einrichtungen der BImA. 
 
Außerhalb der nach der geforderten Organisationsuntersuchung vorzulegenden Ergebnisse und 
den bis dahin gesperrten zusätzlichen Planstellen des Amts für Immobilienmanagement sind die 
personellen Ressourcen schrittweise zu erhöhen. Die Erhöhung im Jahr 2016 hängt von den tat-
sächlich in Betrieb zu nehmenden Flüchtlingseinrichtungen ab. 
 
Auch und gerade um die zunehmenden Betreuungsbedarfe für die Menschen berücksichtigen zu 
können, die dadurch entstehen, dass die Zahlen der erstmalig aufzunehmenden Flüchtlinge sowie 
der Unterbringungsangebote sehr schnell zunehmen, ist es erforderlich, weitere Ressourcen zur 
Unterstützung zu aktivieren. Dazu sind sowohl soziale Beziehungen in den Quartieren, vor allem 
aber die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften von Bedeutung. In Ergänzung der Personalres-
sourcen sollen daher die Mittel aufgestockt werden, um im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen in 
Zusammenarbeit mit freien Trägern oder Ehrenamtlichen Integrationshilfen anbieten und entwi-
ckeln zu können. 
 
 
4. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Die Verwaltung wird nach einem positiven Votum zu den Maßnahmen die Verhandlungen mit der 
Wohn + Stadtbau GmbH aufnehmen, um deren Realisierung so schnell wie möglich anzustreben. 
Insgesamt können hierdurch 200 dringend benötigte Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen 
entstehen. Eine Inbetriebnahme der Gebäude zum Beginn des vierten Quartals des Jahres 2015 
erscheint realistisch. 
 
Die nicht nachlassenden Zuzugszahlen von Flüchtlingen (wie oben beschreiben alleine im Januar 
151 Flüchtlinge) erfordern es aus Sicht der Verwaltung, in den Bemühungen nicht nachzulassen, 
weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden. 
 
Aus diesem Grund muss die Verwaltung für den Notfall vorbereitet sein, kurzfristig und interims-
weise eine größere Zahl von Flüchtlingen (bis zu 200 Personen) unterzubringen. Für diesen Notfall 
erscheint die Belegung in Turnhallen - wie in vielen NRW Städten zurzeit schon praktiziert - als 
eine der für alle Beteiligten, insbesondere für die Flüchtlinge selbst, schlechtesten Lösungen. Die 
Verwaltung will deshalb ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne erschließen, um 
dieses für die mögliche Notfallunterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. 
 
Wichtig ist, dass die Planungen für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen, wie sie sich aus der 
Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationspro-
zesses 2014“ ergeben, konsequent fortgesetzt werden. Denn das erfolgreiche Konzept zur Unter-
bringung und Integration der Flüchtlinge in Münster soll weiter verfolgt werden. In der aktuellen 
Situation wird es aber erforderlich sein, über zeitlich befristete Maßnahmen nachzudenken, die 
wesentliche Eckpunkte dieses Konzepts vorübergehend nicht berücksichtigen. Dazu wird die Be-
legung von Standorten auch über die dauerhaft vorgesehene Belegungskapazität von bis zu 50 
Plätzen hinaus gehören müssen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat    V/0070/2015

Beratungsverlauf (11)

18.02.2015 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 27.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (14)

  • Wienburgstraße
  • Westfalenstraße 240
  • Warendorfer Straße 263
  • Pienersallee
  • Schaumburgstraße 13
  • Heroldstraße
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Details

Aktenzeichen
V/0070/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37