V/0070/2015
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Übergangslösungen in Pavillonbauweise an verschiedenen Standorten und Erweiterung der zeitlich befristeten Maßnahme im Gebäude Warendorfer Straße 263
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V/0070/2015 - Anlagen
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 25.11.2014 Notizen: © Stadt Münster H 5754 381 R 3401 569 R 3402 746 H 5756 032 0 50 100 Meter Standort Mecklenbeck, Hafkhorst Anlage 1 Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 25.11.2014 Notizen: © Stadt Münster H 5760 405 R 3404 990 R 3406 167 H 5762 056 0 50 100 Meter Standort Uppenberg, Wienburgstraße Anlage 2 Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 12.12.2014 Notizen: © Stadt Münster H 5751 475 R 3406 120 R 3407 297 H 5753 126 0 50 100 Meter Standort Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße Anlage 3 Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 26.01.2015 Notizen: © Stadt Münster H 5759 516 R 3407 990 R 3409 167 H 5761 167 0 50 100 Meter Standort Mauritz-Ost, Erweiterung Warendorfer Straße 263 Anlage 4
Beschlussvorlage
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V/0070/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise an verschiedenen Standorten und Erweiterung am Standort Warendorfer Straße 263 Beratungsfolge 18.02.2015 Integrationsrat Vorberatung 26.02.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 11.03.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 12.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt fest, dass die folgenden Standorte grundsätzlich geeignet sind, dort vorüberge- hend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen umzusetzen, wenn dort im Einzelfall die liegen- schaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen hierfür geschaf- fen werden können. Es sollen Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise für Familien errich- tet und betrieben werden in Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 1) und Wienburgstraße, gegenüber dem Marathon-Platz (Anlage 2). Vorlagen-Nr.: V/0070/2015 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 12.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0070/2015 Eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise für männliche alleinstehende Flüchtlinge soll errichtet und betrieben werden in Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3). 2. Die Pavillongebäude werden durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch von ihr beauftragte Investoren schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. 3. Das in der Anlage 4 gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 263 (ehe- malige Truppenunterkunft) wird als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Menschen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angemietet und umgebaut. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. 5. Alle Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli- chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Errichtungsbeschlüsse die entste- henden Miet-, Betriebs- und Umbaukosten zu ermitteln und in einer Vorlage darzustellen. 7. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Be- triebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 2,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 2,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. 8. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der bislang üblichen Fallrelation die erforderlichen Per- sonalanpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsge- setz und der Sachbearbeitung zur Betreuung der Unterbringungen jeweils zeitnah und zu- nächst überplanmäßig vorzunehmen. 9. Für die weitere Prüfung und Beschaffung der zusätzlichen Flüchtlingsunterkünfte werden - außerhalb der gesperrten Stellen und der dazu noch durchzuführenden Organisationsuntersu- chung - im Amt für Immobilienmanagement befristet für maximal drei Jahre und im Umfang von zuerst bis zu 2,00 Vollzeitäquivalenten in diesem Jahr, bedarfsabhängig erhöht auf 3,00 Voll- zeitäquivalente im nächsten Jahr, zusätzliche Mitarbeiter/-innen beschäftigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vo- rübergehenden Unterbringungskapazitäten zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres fertig gestellt werden. Danach werden sie als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben. Die Mietkonditionen und die Kosten für die Herrichtung der Grundstücke sowie den Lärmschutz sind im weiteren Verfahren noch zu berechnen. Ebenso die zum Umbau des Gebäudes im Bereich der Warendorfer Straße 263 benötigten investiven Mittel, die nach einer ersten groben Kosten- schätzung ca. 700.000 € bis 750.000 € betragen werden, wobei davon auszugehen ist, dass das Gebäude durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt wird. Die erforderlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen werden für die zuständigen Gre- mien in einer gesonderten Beschlussvorlage dargestellt und zur Entscheidung vorgelegt. - 3 - V/0070/2015 Darüber hinaus entstehen ab 2015 folgende zusätzlichen Haushaltsbelastungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 73.940 2016 ff. 221.820 Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 45.720 2016 ff. 182.880 Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 2.000 Integrations- hilfen 2016 ff. 8.000 Insgesamt: 2016 ff. 412.700 2015: 121.660 € Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2015 161.320 Mobiliar und Einrichtungs- gegenstände Summe aller Auszahlungen/Saldo 161.320 Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Inbe- triebnahme überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung für den dauer- haften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermeh- rungen vorschlagen. Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi- ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu ggf. erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereit- stellung nach § 83 GO NRW zu. Sollten sich die Deckungsmöglichkeiten nicht ergeben, muss eine Nachtragssatzung erlassen werden. - 4 - V/0070/2015 Begründung: 1. Ausgangslage Zum Ende des Jahres 2014 kam es zu einem besonders starken Zuzug von Flüchtlingen nach Münster. Nach 122 Zuzügen im Oktober kamen im November 193 und im Dezember weitere 93 Asylsuchende nach Münster. Entgegen der sonst üblichen rückläufigen Zahl von Zuweisungen in den Wintermonaten wurden im Januar 2015 151 Personen in städtischen Flüchtlingseinrichtun- gen untergebracht. Im Vergleichszeitraum Januar 2014 wurden Münster 38 Flüchtlinge zugewie- sen. Die Zahl der Flüchtlinge im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stieg im Jahr 2014 um 58,9 % auf 1.916 und die Zahl der Menschen, die von der Stadt Münster untergebracht wurden, um 58,5 % auf 1.552. Im Februar 2015 befinden sich 2.081 Menschen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Aktivierung neuer Kapazitäten zur Unterbringung der Flüchtlinge kann mit diesem Zuwachs kaum Schritt halten. Mit den Vorlagen V/0270/2014 „Aktuelle Unterbringungssituation und Per- spektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen …“ und V/0825/2014 „… Übergangslö- sung in Pavillonbauweise in Roxel, Pienersallee …“ wurde zuletzt der Bau von vier Gebäuden in Pavillonbauweise für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Zwei der Gebäude sind in Betrieb, das Pavillongebäude in Handorf wird zum Monatswechsel Januar/Februar 2015 folgen, ein Termin für die Nutzung des Pavillons in Roxel steht noch nicht fest. Darüber hinaus wird die neue dauerhafte Einrichtung in Trägerschaft des Caritasverbandes in Ni- enberge Anfang Februar 2015 ihren Betrieb aufnehmen. Die nächsten Planungen sehen die neuen Einrichtungen an der Warendorfer Straße 263, der Oxford-Kaserne (Erstaufnahmeeinrichtung) und der Schaumburgstraße 13 vor. Zum Jahresende 2015 soll die neue Einrichtung in Wolbeck, Töns- kamp, öffnen. Die neuen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Gelmer und Sprakel können wohl erst im ersten Quartal 2016 genutzt werden. Spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2015 werden daher bei anhaltend hohen Zuzugszahlen noch in erheblichem Umfang Kapazitäten benötigt, um die Flüchtlinge angemessen unterbringen zu können. Daher werden zunächst an den Standorten, wo dies möglich ist, in weit größerem Umfang Häuser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Anspruch genommen werden müssen, als bislang vorgesehen. Die Interimslösungen machen es zunehmend erforderlich, die Grenzen des münsterschen Flüchtlingskonzepts vorübergehend deutlich zu überschreiten. Dies trifft schon jetzt für die Bereiche Von-Esmarch-Straße/Muckermannweg, Hoher Heckenweg und Arnheimweg zu, wird aber auch am Angelsachsenweg erforderlich sein. In dem Zusammenhang soll darauf hinge- wiesen werden, dass auf Initiative des Bundes sämtliche Immobilien der BImA für diese Zwecke inzwischen mietzinsfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeit an Lösungen, um zusätzlichen Wohnraum für die zuziehenden Menschen zu aktivieren, wird weiter intensiv fortgesetzt. Dazu wird geprüft, welche Standorte für Flüchtlingseinrichtungen aus dem Mediationsprozess 2014 schnell realisiert werden können. Ferner werden weitere Alter- nativen für Pavillongebäude geprüft, die relativ zeitnah und mit angemessener Qualität dazu bei- tragen können, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Dies geschieht zurzeit in enger Abstimmung mit der Wohn + Stadtbau GmbH im Rahmen der personellen Kapazitäten in den verschiedenen Bereichen innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Inzwischen sind die Prüfungen für Pavillongebäude an verschiedenen Standorten so weit voran gekommen, dass die Verwaltung sie für eine befristete Bebauung in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen vorschlägt. Sie werden in dieser Vorlage dargestellt. Im Detail sind noch einige liegen- schaftliche, bau- und planungsrechtliche sowie sonstige Voraussetzungen abschließend zu prüfen, bevor deren Bau nach einer entsprechenden Beschlussfassung beauftragt werden kann. - 5 - V/0070/2015 2. Vorgeschlagene Maßnahmen 2.1. Standort Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 1) An der Straße Hafkhorst gibt es eine städtische Liegenschaft am südöstlichen Ende. Sie ist voll erschlossen und grenzt an die vorhandene Bebauung an, wodurch die versorgungstechnischen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer befristeten Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise gegeben sind. Die Gehölzstrukturen am Rand des Grundstücks können dabei berücksichtigt und erhalten werden. Die Fläche kann sofort bebaut werden. Gebaut werden soll eine Einrichtung mit 50 Plätzen für Flüchtlingsfamilien. Eine zeitlich befristete Lösung in Pavillonbauweise würde in einem gewachsenen, größeren Baugebiet liegen. Dadurch bietet der Standort gute Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. Das Grundstück soll im Zusammenhang mit der sehr viel größeren Fläche, die östlich angrenzt und bis zum Getterbach reicht, langfristig bzw. nach 2020 in die Planungen für die Aufstellung ei- nes Bebauungsplans einbezogen werden. Bei diesen stadtplanerischen Überlegungen könnte die Suche nach einem Standort für eine feste Flüchtlingseinrichtung im Stadtteil Mecklenbeck fortge- setzt werden, die im Nachgang zu dem Mediationsprozess 2014 vorläufig endete, als die Überle- gungen zur Aktivierung eines Standorts an der Heroldstraße in Zusammenarbeit mit einem Inves- tor scheiterten. Sollten diese Planungen konkretisiert werden können, wäre es denkbar, den Zeit- raum des Betriebs der Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise bis zur Realisierung einer dauer- haften Flüchtlingseinrichtung zu befristen und anschließend den Übergang der Menschen vor Ort zu organisieren. 2.2. Standort Uppenberg, Wienburgstraße (gegenüber der Sportanlage Wienburgstraße, Anlage 2) Dieser Standort wurde in die Beratung der Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlings- einrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014“ als Standortalternative für den vorge- schlagenen Standort Falgerstraße (Kategorie 1) eingebracht. Eine Prüfung der stadtplanerischen und bauaufsichtlichen Belange ergab jedoch, dass er nicht für die Bebauung mit einer dauerhaften Flüchtlingseinrichtung geeignet ist. Bei der Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass dort eine befris- tete Einrichtung in Pavillonbauweise möglich ist. Die Fläche an der Wienburgstraße liegt etwas außerhalb der vorhandenen Bebauung mit dem Vor- teil der unmittelbaren Nähe zum Stadtpark Wienburg. Innerhalb des nahe gelegenen Wohngebiets sind aber in fußläufiger Entfernung wesentliche soziale Infrastruktureinrichtungen gut erreichbar. Es sind gute Voraussetzungen zur Integration gegeben. Für eine Nutzung mit einer Flüchtlingsein- richtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien müssen die Anforderungen an den Immis- sionsschutz wegen der benachbarten Sportnutzung geprüft und in geeigneter Weise erfüllt werden. Inzwischen sind für das gesamte Areal mehrere Nutzungen vorgesehen. Im nördlichen Bereich soll eine weitere Kindertageseinrichtung entstehen und der gesamt verbleibende Bereich soll als Sporterweiterungsfläche hergerichtet werden, um mehr Platz für die wachsenden Aktivitäten des benachbarten Sportvereins zu schaffen. Bei der Größe der Gesamtfläche ist zu erwarten, dass alle Nutzungen dort letztlich gemeinsam und mit den erforderlichen Maßnahmen gegen eventuelle ge- genseitige Einflüsse untergebracht werden können. Dies wird nach Klärung der genauen Flächen- bedarfe unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten noch abschließend geprüft, bevor ein Pavillongebäude gebaut wird. Je nach weiterer Entwicklung der Maßnahmen aus dem Mediations- prozess könnte die Betriebsdauer der Lösung in Pavillonbauweise an die Herstellung der geplan- ten dauerhaften Flüchtlingseinrichtung an der Falgerstraße gebunden werden, und die Menschen könnten nach der Fertigstellung dorthin umziehen. Spätestens Ende 2020 soll die Nutzung des Pavillongebäudes beendet werden, da diese Flächen für den Ausbau der Sportanlage benötigt werden. - 6 - V/0070/2015 2.3. Standort Hiltrup-Mitte, Westfalenstraße (auf der Reserve-Parkplatzfläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd, Anlage 3) Die Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd an der Westfalenstraße 240 am südlichen Ausgang des Stadt- teils Hiltrup verfügt über einen großen Parkplatz. Ein Teil davon ist mit Rasengittersteinen verse- hen und steht für den Veranstaltungsbetrieb als zusätzliche Parkfläche zur Verfügung. Die Fläche ist gut geeignet, um dort zeitlich befristet eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen aufzustellen. Der Standort insgesamt weist eine Randlage zum Stadtteil auf. Dennoch liegen sämtliche Infra- struktureinrichtungen und gerade auch Einkaufsmöglichkeiten sehr nahe, so dass gute Vorausset- zungen dafür bestehen, dass die Flüchtlinge der Einrichtung sich und ihre Aktivitäten in den Stadt- teil orientieren können. Die verwaltungsinternen Prüfungen zur Aufstellfläche sind noch nicht voll- ständig abgeschlossen. Nach positivem Verlauf könnte der Standort sofort bebaut werden, wobei besondere Maßnahmen am bzw. für das Gebäude erforderlich sind, um wegen des benachbarten Sportbetriebs einen ausreichenden Immissionsschutz zu gewährleisten. Für den Bereich der alleinstehenden männlichen Flüchtlinge werden zurzeit dringend weitere Un- terbringungskapazitäten gesucht. Die Verwaltung hält den vorgeschlagenen Standort in Hiltrup für geeignet, um diesen Personenkreis dort unterzubringen. Die geschilderte Anbindung an die vielfäl- tigen Einrichtungen des großen Stadtteils Hiltrup sowie an den öffentlichen Personennahverkehr unterstützen diese Überlegungen. Denkbar wäre es, die Dauer des Betriebs einer Flüchtlingseinrichtung auf der Reserve-Parkplatz- fläche der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd an die Fertigstellung eines der dauerhaften Flüchtlings- einrichtungen aus der Vorlage zum Mediationsprozess 2014 zu binden. Hierfür würde sich der Be- reich des geplanten Baugebiets Langestraße/Malteserstraße (Kategorie 1) anbieten. Dort ist je- doch die Nutzung als Einrichtung für Familien geplant, so dass ein Umzug der Menschen in die- sem Fall nicht zielführend wäre. Daher empfiehlt die Verwaltung, eine Einrichtung in Pavillonbau- weise in Hiltrup-Süd so lange zu betreiben, bis an anderer Stelle des Stadtgebiets eine dauerhafte Einrichtung für alleinstehende männliche Flüchtlinge gefunden werden kann. 2.4. Standort Mauritz-Ost, Erweiterung Warendorfer Straße 263 (Anlage 4) Die BImA hat der Stadt Münster das Gebäude einer ehemaligen Truppenunterkunft an der Waren- dorfer Straße 263 - in Nachbarschaft zum früheren Standort der Flüchtlingseinrichtung Am Pulver- schuppen - vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Dort laufen zurzeit noch die Umbauarbeiten, um dort ca. 50 Flüchtlinge aus Familien angemessen unterzu- bringen. Die Einrichtung wird den Betrieb voraussichtlich Ende April 2015 aufnehmen. Auf dem Areal der ehemaligen Truppenunterkunft gibt es südlich angrenzend ein zweites, sehr ähnliches Gebäude, das durch seine Raumorganisation ebenfalls gut geeignet ist, dort weitere 50 Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Die BImA ist bereit, der Stadt auch dieses Gebäude zeit- lich befristet zur Verfügung zu stellen, inzwischen - ebenso wie das erste Gebäude - mietzinsfrei. Eine mittelfristige Bindung bis zu sieben Jahren ist dort möglich. Orientiert an den laufenden Arbeiten im ersten Gebäude kann nach einer ersten groben Kosten- schätzung mit Umbaukosten in Höhe von ca. 700.00 € bis 750.000 € gerechnet werden. Mit Blick auf die mietzinsfreie Überlassung des Gebäudes und gemessen an den Aufwendungen für Lösun- gen in Pavillonbauweise wird dieser Aufwand als gut vertretbar sowie wirtschaftlich angesehen und die Maßnahme vorgeschlagen. - 7 - V/0070/2015 Der Standort weist eine Randlage auf und ist wenig in die angrenzende Bebauung integriert. Mit der Bushaltestelle „Pulverschuppen“ besteht aber eine gute Anbindung an den öffentlichen Perso- nennahverkehr, so dass die Innenstadt schnell erreichbar ist. Der Bereich Warendorfer Straße / Danziger Freiheit mit seiner Infrastruktur ist zudem fußläufig gut erreichbar. Da der Standort aus Sicht der Verwaltung nicht optimal ist, soll das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit für Flücht- linge entsprechend dem Vorschlag für das erste Gebäude aufgelöst werden, sobald ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind. 3. Betreuung der Übergangseinrichtungen Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä- ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungs- schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. Daraus ergibt sich für die vorgeschlagenen Maßnahmen die zur Beschlussfassung vorgelegte Personal- ausstattung. Die Verwaltung geht wie bei den jüngsten Projekten davon aus, dass die Mitarbei- ter/-innen zunächst über den Zeitraum von drei Jahren eingestellt werden mit der Option, diesen entsprechend der Entwicklung der Zuzugszahlen von Flüchtlingen ggf. zu verlängern. Nach wie vor werden in erheblichem Umfang zeitlich befristete Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt und realisiert. Die Personalressourcen zur Betreuung der dort lebenden Menschen wurden deutlich aufgestockt. Neben der sozialarbeiterischen und hausmeisterischen Betreuung der Menschen und Einrichtungen ergeben sich zunehmend personelle Bedarfe in der wirtschaftlichen und organisatorischen Betreuung. Ein- und Umzüge sind zu organisieren, Be- schaffungen zu regeln, Benutzungsgebühren sowie Mieten abzurechnen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Notwendigkei- ten nach den bislang üblichen Fallrelationen bei der Personalbemessung zunächst überplanmäßig Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen in diesem gesamten Bereich (befristete Lösungen, Struktur der Einrichtungen, unterschiedliche Trägerschaften usw.) wird die Verwaltung zu den Be- ratungen über den Entwurf zum Stellenplan 2016 Aussagen zum dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen treffen. Das Amt für Immobilienmanagement hat in den letzten Jahren insgesamt 30 zusätzliche Mietver- träge für die Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen und dabei auch Umbau- und Instand- haltungsverpflichtungen übernommen. Die Realisierung weiterer Containerstandorte und die An- mietung zusätzlicher Wohnungen von der BImA ist angesichts des anhaltenden Zustroms sehr wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass im Schnitt in jedem Monat ein bis zwei neue Standorte in Betrieb genommen werden müssen. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen tritt zusätzlicher Personalbedarf auf, weil bereits frühzeitig im Rahmen der Standortklärungen, der Pro- jektorganisation sowie der Abstimmung der Rahmenbedingungen sowie nachfolgend im Zuge der Umsetzung der konkreten Maßnahmen eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen ist. Nach in der Regel erfolgter Veräußerung oder anschließender Anmietung sind die Mieteraufgaben und die zum Teil hierbei mit übernommenen Bau-, Instandhaltungs- und Betriebsverpflichtungen nicht übertragbar und durch das Amt für Immobilienmanagement wahrzunehmen. Insbesondere gibt es derzeit Defizite in der Bestandsverwaltung der Flüchtlingsunterkünfte (Mängelbehebung, Beseitigung von Schäden durch Mieter, Abrechnung usw.) Die vorhandenen städtischen Mitarbei- ter/-innen sind mit der Betreuung der bestehenden An- und Vermietverträge und der Herrichtung und Betreuung der Immobilien auch unter Zuhilfenahme externer Planungsbüros vollständig aus- gelastet. - 8 - V/0070/2015 Neben den Betreuungsaufgaben des Gebäudebestandes in Form von baulichen Anpassungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den im Eigentum der Stadt stehenden Ge- bäuden kommt es zur Sicherstellung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge regelmäßig zu zusätzlichen baulichen Maßnahmen unterschiedlicher Tiefe in eigenen, angemieteten Objekten bzw. mietfrei überlassenen Immobilien, in jüngster Zeit nicht selten von Einrichtungen der BImA. Außerhalb der nach der geforderten Organisationsuntersuchung vorzulegenden Ergebnisse und den bis dahin gesperrten zusätzlichen Planstellen des Amts für Immobilienmanagement sind die personellen Ressourcen schrittweise zu erhöhen. Die Erhöhung im Jahr 2016 hängt von den tat- sächlich in Betrieb zu nehmenden Flüchtlingseinrichtungen ab. Auch und gerade um die zunehmenden Betreuungsbedarfe für die Menschen berücksichtigen zu können, die dadurch entstehen, dass die Zahlen der erstmalig aufzunehmenden Flüchtlinge sowie der Unterbringungsangebote sehr schnell zunehmen, ist es erforderlich, weitere Ressourcen zur Unterstützung zu aktivieren. Dazu sind sowohl soziale Beziehungen in den Quartieren, vor allem aber die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften von Bedeutung. In Ergänzung der Personalres- sourcen sollen daher die Mittel aufgestockt werden, um im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen in Zusammenarbeit mit freien Trägern oder Ehrenamtlichen Integrationshilfen anbieten und entwi- ckeln zu können. 4. Ausblick / Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird nach einem positiven Votum zu den Maßnahmen die Verhandlungen mit der Wohn + Stadtbau GmbH aufnehmen, um deren Realisierung so schnell wie möglich anzustreben. Insgesamt können hierdurch 200 dringend benötigte Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen entstehen. Eine Inbetriebnahme der Gebäude zum Beginn des vierten Quartals des Jahres 2015 erscheint realistisch. Die nicht nachlassenden Zuzugszahlen von Flüchtlingen (wie oben beschreiben alleine im Januar 151 Flüchtlinge) erfordern es aus Sicht der Verwaltung, in den Bemühungen nicht nachzulassen, weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden. Aus diesem Grund muss die Verwaltung für den Notfall vorbereitet sein, kurzfristig und interims- weise eine größere Zahl von Flüchtlingen (bis zu 200 Personen) unterzubringen. Für diesen Notfall erscheint die Belegung in Turnhallen - wie in vielen NRW Städten zurzeit schon praktiziert - als eine der für alle Beteiligten, insbesondere für die Flüchtlinge selbst, schlechtesten Lösungen. Die Verwaltung will deshalb ein weiteres Gebäude auf dem Areal der Oxford-Kaserne erschließen, um dieses für die mögliche Notfallunterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. Wichtig ist, dass die Planungen für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen, wie sie sich aus der Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationspro- zesses 2014“ ergeben, konsequent fortgesetzt werden. Denn das erfolgreiche Konzept zur Unter- bringung und Integration der Flüchtlinge in Münster soll weiter verfolgt werden. In der aktuellen Situation wird es aber erforderlich sein, über zeitlich befristete Maßnahmen nachzudenken, die wesentliche Eckpunkte dieses Konzepts vorübergehend nicht berücksichtigen. Dazu wird die Be- legung von Standorten auch über die dauerhaft vorgesehene Belegungskapazität von bis zu 50 Plätzen hinaus gehören müssen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat V/0070/2015
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (14)
- Wienburgstraße
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- Warendorfer Straße 263
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Details
- Aktenzeichen
- V/0070/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37