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V/0485/2011

Neubestellung eines/r Stadtheimatpflegers/in

Vorlagen 24.06.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 43

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3050 Zeichen

V/0485/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubestellung eines/r Stadtheimatpflegers/in 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Herr Heinz Heidbrink wird mit Wirkung vom 01.08.2011 als Nachfolger von Frau Ruth Betz 
zum Stadtheimatpfleger bestellt. 
 
2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft sowie dem Kulturausschuss, wird empfohlen gemäß § 58 Abs. 3 
letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Stadtheimatpfle-
ger als Sachverständigen zu Fragen seines Fachbereiches zu hören. 
 
3. Dem Stadtheimatpfleger sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Sit-
zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 
 
4. Der Stadtheimatpfleger wird für den Rest der Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadtheimatpfleger erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 500 Euro 
jährlich. Der Betrag wird anteilig für die Monate August bis Dezember 2011 an den neuen Stadt-
heimatpfleger gezahlt. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung 
für die Teilnahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. 
Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die 
Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlzeit des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des 
Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0485/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.07.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0485/2011 
 
Der/die Stadtheimatpfleger/in soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen 
im Bereich der Heimat- und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll 
ihm/ihr die Möglichkeit gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturaus-
schusses und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und Wirtschaft zu mel-
den und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. 
 
Der/die Stadtheimatpfleger/in kann von Fall zu Fall für seine/ihre Arbeit auf städtische Dienststellen 
zurückgreifen. Er/sie ist dem Kulturamt zugeordnet. 
 
Am 11.11.2009 wurde Frau Ruth Betz vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der Wahlzeit des 
Rates zur Stadtheimatpflegerin bestellt. Frau Betz hat mit Schreiben vom 20.06.2011 ihr Mandat 
vorzeitig zum 01.08.2011 niedergelegt. 
 
Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheimatbundes Münster e.V. am 25.05.2011 haben die 
Mitglieder beschlossen, dem Rat zur Wahl als Stadtheimatpfleger Herrn Heinz Heidbrink vorzu-
schlagen. Der Stadtheimatbund Münster e.V. teilt dies mit Schreiben vom 27.06.2011 mit. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0485/2011
Typ
Vorlagen
Datum
24.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37