V/0485/2011
Neubestellung eines/r Stadtheimatpflegers/in
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Beschlussvorlage
3050 Zeichen
V/0485/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Neubestellung eines/r Stadtheimatpflegers/in Beratungsfolge 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Herr Heinz Heidbrink wird mit Wirkung vom 01.08.2011 als Nachfolger von Frau Ruth Betz zum Stadtheimatpfleger bestellt. 2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft sowie dem Kulturausschuss, wird empfohlen gemäß § 58 Abs. 3 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Stadtheimatpfle- ger als Sachverständigen zu Fragen seines Fachbereiches zu hören. 3. Dem Stadtheimatpfleger sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Sit- zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 4. Der Stadtheimatpfleger wird für den Rest der Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadtheimatpfleger erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 500 Euro jährlich. Der Betrag wird anteilig für die Monate August bis Dezember 2011 an den neuen Stadt- heimatpfleger gezahlt. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. Begründung: Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlzeit des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Vorlagen-Nr.: V/0485/2011 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 04.07.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0485/2011 Der/die Stadtheimatpfleger/in soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen im Bereich der Heimat- und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll ihm/ihr die Möglichkeit gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturaus- schusses und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnen und Wirtschaft zu mel- den und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. Der/die Stadtheimatpfleger/in kann von Fall zu Fall für seine/ihre Arbeit auf städtische Dienststellen zurückgreifen. Er/sie ist dem Kulturamt zugeordnet. Am 11.11.2009 wurde Frau Ruth Betz vom Rat der Stadt Münster für die Dauer der Wahlzeit des Rates zur Stadtheimatpflegerin bestellt. Frau Betz hat mit Schreiben vom 20.06.2011 ihr Mandat vorzeitig zum 01.08.2011 niedergelegt. Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheimatbundes Münster e.V. am 25.05.2011 haben die Mitglieder beschlossen, dem Rat zur Wahl als Stadtheimatpfleger Herrn Heinz Heidbrink vorzu- schlagen. Der Stadtheimatbund Münster e.V. teilt dies mit Schreiben vom 27.06.2011 mit. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0485/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37