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V/0212/2023

Neubau des multifunktionalen Stadtteilhauses Coerde als städtische Gemeinbedarfseinrichtung

Vorlagen 14.08.2023

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Anlage_1_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_2_Folgelastendarstellung_Personalkosten

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_1_Folgelastenberechnung

2212 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 09.08.2023
Amt:
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 04 04 - Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier Träger
Investitionsmaßnahme Neubau Stadtteilhaus Coerde
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 12.833.600 80,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 3.208.900 20,00
Gesamt-Kapitalbedarf 16.042.500 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 16.042.500 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 16.042.500 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
6. Transferaufwendungen Zwischensumme 802.130 94,34
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 48.130 5,66
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 48.130 € p.a.
+ Tilgung 96.270 € p.a.
= Schuldendienst 144.400 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 850.260 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten 641.680 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 641.680 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 208.580
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,30
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
Anlage 1 zur Vorlage V/0212/2023

Anlage A

4095 Zeichen

Anlage A zur V/0212/2023 
Kurzüberblick 
Die Errichtung eines multifunktionalen Stadtteilhauses in Form einer Gemeinbedarfseinrichtung 
am Hamannplatz hat die Rolle eines „Leuchtturmprojektes“ mit einer Vielzahl, synergetisch ver-
knüpfter, niederschwelliger Angebote. Ziel ist die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten 
der im Stadtteil vertretenen Akteure durch ein ressortübergreifendes, integriertes Begegnungs-, 
Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum.  
Hilfe bei Problemen in den unterschiedlichsten Alltagssituationen – aber auch in speziellen Ein-
zel-fallproblemlagen – sollen so ermöglicht werden. Das Angebots- und Nutzungskonzept soll 
dabei den Lebenszusammenhängen und Problemlagen der Familien entsprechen, einen offenen 
und zugänglichen Charakter haben und Zugangshemmnisse abbauen, so dass die Einrichtung 
von den Familien – aber auch von Einzelpersonen - in Coerde als „echte“ Anlaufstelle in allen 
Lebenslagen wahrgenommen und in Anspruch genommen wird. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb-
nisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sport-
angebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ verfolgt.  
Das Teilziel lautet: „Neubau eines multifunktionalen Stadtteilhauses als städtische Gemeinbe-
darfseinrichtung. 
Zielerreichung: Die Baumaßnahme soll voraussichtlich bis Ende 2023 begonnen sein. Nach Ab-
schluss der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen der Zweckbindungsfrist für mindestens zwanzig 
Jahre der Betrieb als niedrigschwellige Gemeinbedarfseinrichtung im Stadtteil Coerde.  
Finanzierung 
Produktgruppe: 04 04 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier 
Träger 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme dient der Weiterentwicklung und Inwertsetzung des Stadtteils Coerde. In dem vom 
Rat im Jahr 2020 beschlossenen InSEK Coerde bildet das Stadtteilhaus den zentralen Anker-
punkt in Coerde, von welchem identitätsstiftende und verbindende Aktivitäten im zukünftigen Mit-
einander in Coerde ausgehen sollen.  
Die in der Beschlussvorlage zum InSEK formulierten Synergieeffekte können mit dem Stadtteil-
haus zielführend ermöglicht und wirksam unterstützt werden. Das breit angelegte Spektrum der 
Nutzungen ermöglicht eine möglichst vielfältige Teilhabe der Menschen in Coerde.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Stadtteilhaus ist gemäß den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster mit dem Ziel der Erreichung 
der städtischen Klimaschutzziele als Null-Emissions-Haus konzipiert. Hierfür sind Vorgaben defi-
niert, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Ergänzend ist die Nut-
zung von Photovoltaik (Dachflächen) zur Gewinnung der elektrischen Energie für den Gebäude-
betrieb sowie einer kombinierten Nutzung von anliegender Fernwärme und Luft-Wasser-
Wärmepumpe zur Versorgung mit Heizenergie. Nach dem Prinzip „so-viel-Technik-wie-nötig, so-
wenig-wie-möglich“ ist die Gebäudegeometrie und die innenräumliche Zonierung optimiert konzi-
piert. So kann die technische Gebäudeausstattung (Heizung, Lüftung, Kühlung, etc.) auf das not-
wendige Maß reduziert werden, um bei kleinstmöglichem Energiebedarf im Betrieb hohen Nut-
zerkomfort zu erzeugen. Das Stadtteilhaus wird seiner Funktion als öffentlich zugängliches Ge-
bäude entsprechend gem. DIN 18040-1 vollumfänglich barrierefrei ausgeführt. Mit dem Ersatz-
neubau und der Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung steht das Gebäude zukünftig breiten Nut-
zerkreisen für unterschiedlichste Angebote offen.

Anlage_2_Folgelastendarstellung_Personalkosten

7497 Zeichen

Stadtplanungsamt 
14.08.2023 
 
 
Anlage 2  
 
zur Vorlage V/0212/2023 – Neubau des multifunktionalen Stadtteilhauses Coerde als 
städtische Gemeinbedarfseinrichtung 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss der Vorlage V/0675/2020 ein umfangreiches Raum-
programm für das neue Stadtteilhaus vorgegeben. Die einzelnen Kernnutzungen der Stadtteilhaus-
angebote umfassen dabei Dienstleistungs - und Serviceangebote in unterschiedlichen Bereichen 
bzw. unterschiedlichen Fachämtern und privaten Trägern. Das Stadtteilhaus beherbergt zukünftig:  
 die Außenstelle Coerde der Bezirksverwaltung Münster-Nord, 
 die Stadtteilbücherei,  
 die Westfälischen Schule für Musik,  
 das Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum (BBG),  
 das Jobcenter,  
 den Jugendtreff des DRK,  
 die Migrationshilfe des DRK,  
 eine Kinder- und Jugendarztpraxis, 
 zusätzliche Angebote im Bereich Ordnung und Sicherheit, Stadtplanung und Marketing.  
 
 
Folgelasten Personalkosten 
 
Die heute am Standort a nsässigen Nutzungseinheiten der Stadtteilbücherei, die Außenstelle der 
Bezirksverwaltung Nord, des DRK-Jugendtreffs, der DRK Migrationshilfe sowie der Kinder- und Ju-
gendärztin werden auch im zukünftigen Stadtteilhaus ihre Angebote für den Stadtteil weiterhin be-
reitstellen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachämtern bzw. den Betreibern der jeweiligen 
Einrichtungen werden mit Bezug zu den zu erwartenden städtischen Kernnutzungen des Stadtteil-
hauses sich bzgl. des Personalschlüssels zukünftig folgende Änderung ergeben: 
 
Die Stadtteilbücherei und auch die Außenstelle der Bezirksverwaltung-Nord werden ihr Angebot 
mit dem bisherigen Personal weiterführen. Perspektivisch wird jedoch eine Ausweitung der Service-
zeiten der Stadtteilbücherei sowie der Bezirksverwaltung-Nord erwartet. Diese Ausweitung wird eine 
Aufstockung des Personals bei beiden Einrichtungen mit sich bringen, die aber zum Zeitpunkt des 
Redaktionsschlusses dieser Vorlage von den Fachämtern noch nicht beziffert werden können. Die 
betroffenen Fachämter werden über gesonderte Beschlussvorlagen ihre Personalbedarfe zum 
Haushalt 2025ff. eigenständig anmelden.  
Da die beiden Nutzungseinheiten aktuell in einem Mietverhältnis mit der WBI stehen, wird nach Fer-
tigstellung des Stadtteilhauses der Anteil der Mietzahlungen für diese Einheiten an die WBI entfallen 
und somit im Haushalt der Stadt Münster für die nächsten zwanzig Jahre nicht mehr dargestellt 
werden. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE) vollständig. 
 
Die Westfälische Schule für Musik  wird ihr bisheriges Angebot mit dem vorhandenen Personal 
anbieten können. Um jedoch perspektivisch weiterhin einen qualitativ hochwertigen Unterricht ge-
währleisten zu können, besteht die Notwendigkeit die Vollzeitstellen bei der Westfälis chen Schule 
für Musik für den Standort Coerde aufzustocken.  Der Umfang ist laut Angaben der Westfälischen 
Schule für Musik derzeit noch nicht ermittelt, so dass er nicht beziffert werden kann. Das betroffene

Fachamt wird über eine gesonderte Beschlussvorlage ihre Personalbedarfe zum Haushalt 2025ff. 
eigenständig anmelden.  
 
Die Beratungsangebote des Gesundheitsamtes im Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitsze-
ntrum (BBG) werden mit dem bisher bestehendem Personal am Standort weiterhin umgesetzt und 
sichergestellt. Nach derzeitigem Planungsstand ist dafür kein zusätzliches Personal erforderlich, so 
dass sich hier nach Aussage des Fachamtes kein Ergänzungsbedarf ergibt.  
 
Das Jobcenter wird ihr bisheriges Angebot mit dem vorhand enen Personal anbieten können und 
keinerlei zusätzliches Personal für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen.  Das Personal für 
die entstehende Zweigstelle im Stadtteilhaus Coerde wird von der Zweigstelle am Standort Münster-
Kinderhaus nach Münster-Coerder verlagert. Perspektivisch kann sich daraus am Standort Münster-
Kinderhaus eine Anpassung der bisherigen Mietflächen dort ergeben. 
Durch die zukünftige Nutzung im Stadtteilhaus Coerde wird es keine Mietzahlungen für diese Teil-
nutzungen mehr geben, so dass im Haushalt der Stadt Münster ein entsprechender Anteil nicht mehr 
dargestellt werden muss. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE) 
 
Die Beratungs- und Betreuungsangebote des Jugendtreffs des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) 
werden mit dem bisher bestehendem Personal am Standort weiterhin umgesetzt und sichergestellt. 
Nach derzeitigem Planungsstand ist dafür kein zusätzliches Personal erforderlich.  
 
Die Beratungs- und Betreuungs angebote de r Migrationshilfe des Deutschen Roten Kreuzes  
(DRK) werden mit dem bisher bestehendem Personal am Standort weiterhin umgesetzt und sicher-
gestellt. Nach derzeitigem Planungsstand ist dafür kein zusätzliches Personal erforderlich, so dass 
sich hier nach Aussage des DRK kein Ergänzungsbedarf ergibt.  
 
Die Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote der Kinder- und Jugendarztpraxis im zu-
künftigen Statteilhaus Coerde sind nicht relevant für den städtischen Haushalt, da sie privatwirt-
schaftlich erbracht und abgerechnet werden.  
 
An dem neuen zentralen Standort im Stadtteilhaus Coerde sollen auch weitere, zusätzliche Leis-
tungen für die Bewohnerschaft in Coerde angeboten werden. So plant die Volkshochschule Münster 
zusätzliche Kursangebote in Coerde. Für diese zusätzlichen Teilzeitn utzungen können aber die 
Räumlichkeiten im Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum (BBG) im Stadtteilhaus syner-
getisch genutzt werden. Die jeweiligen Schulungs -, Beratungs- und Betreuungsangebote werden 
mit heute bereits vorhandenem Personal sichergestellt, so dass sich bei dem entsprechenden Fach-
amt vorerst keine zusätzlichen Personalbedarfe ergeben.  
Durch die zukünftige Nutzung im Stadtteilhaus Coerde wird es keine Mietzahlungen für diese Teil-
nutzungen geben, so dass im Haushalt der Stadt Münster ein entsprechender Anteil nicht dargestellt 
werden muss. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE). 
 
Auch Angebote im Bereich Ordnung und Sicherheit, Polizei, Stadtplanung und Stadtmarketing 
sind für das Stadtteilhaus geplant. Für diese Teilzeitnutzungen können aber vorhandene Räumlich-
keiten im Stadtteilhaus synergetisch genutzt werden. Die jeweiligen Informations-, Beratungs- und 
Betreuungsangebote werden mit heute bereits vorhandenem Personal sichergestellt, so dass sich 
bei den entsprechenden Fachämtern bzw. Einrichtungen keine zusätzlichen Personalbedarfe erge-
ben.  
Durch die zukünftige Nutzung im Stadtteilhaus Coerde wird es keine Mietzahlungen für diese Teil-
nutzungen geben, so dass im Haushalt der Stadt Münster ein entsprechender Anteil nicht dargestellt 
werden muss. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE). 
 
Zusätzlich: 
Für die Organisation und Abwicklung der unterschiedlichsten Angebote im Stadteilhaus soll es zu-
künftig eine zentrale Informationsstelle geben, die die verschiedenen Funktionsbereiche im Stadt-
teilhaus bis in die Abendstunden hinein zu koordinieren und organisieren hat. Für den reibungslosen 
Ablauf innerhalb des Gebäudes ist somit zukünftig eine Hausleitung, sowie die Besetzung einer Info- 
und Verteilertheke im Erdgeschoss und zusätzlich ein Schließ- und Sicherheitsdienstes zu besetzen.

In Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern und dem Personal- und Organisationsamt ist hierfür 
ein Betreibermodell unter Berücksichtigung der an den bisherigen  Standorten eingesetzten Res-
sourcen zu erstellen.

Beschlussvorlage

37725 Zeichen

V/0212/2023 
V/0212/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau des multifunktionalen Stadtteilhauses Coerde als städtische Gemeinbedarfseinrichtung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum multifunktionalen Stadtteilhaus Coerde zur Kennt-
nis. Die Eigentümerin Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) errichtet das Stadtteilhaus Coerde 
im Auftrag der Stadt Münster als Einrichtung für den Gemeinbedarf und nimmt dafür Fördermittel 
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE) und Mittel aus der Städtebauförde-
rung in Anspruch.  
 
2. Die WBI überlässt der Stadt Münster die für städtische Zwecke entsprechend hergerichteten 
Teilflächen für die Dauer von 20 Jahren unentgeltlich, bekommt von ihr aber Betriebs - und 
Nebenkosten erstattet. Der schuldrechtliche Überlassungsvertrag zwischen der WBI und der Stadt 
Münster wird den parlamentarischen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zum Beschluss 
vorgelegt. 
 
3. Die Stadt Münster  erstattet der WBI die auf die Gemeinbedarfseinrichtung entfallenden 
Aufwendungen, die s ie aus Eigenmitteln neben öffentlichen Fördermitteln zu tragen hat 
(voraussichtlich ca. 3,2 Mio. €). 
 
4. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in de r Gesellschafterversammlung der 
Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI), folgende Beschlüsse zu fassen:   
 
Stadtplanungsamt 
 
15.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Thiel 
Telefon: 492-6180 
Thiel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0212/2023 
4.1 Die Gesellschafterin beauftragt die WBI, das Stadtteilhaus Coerde (Hamannplatz 36-40) so zu 
errichten, dass städtische Einrichtungen und soziale Tr äger/Akteure aus dem Stadtteil es ge-
meinsam nutzen können.  
 
4.2 Die Gesellschafterin ermächtigt die WBI, einen schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsver-
trag abzuschließen, der  
 
4.2.1 den städtischen Einrichtungen und sozialen Trägern und Akteuren des Sta dtteils für 
zwanzig Jahre die hergestellten Flächen unentgeltlich überlässt und sie verpflichtet, die 
Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide einzuhalten,  
4.2.2 die städtischen Einrichtungen und die sozialen Träger und Akteure des Stadtteils ver-
pflichtet, die Betriebs- und Nebenkosten vollständig zu tragen, 
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
5.1 den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung zu unterstützen. 
 
5.2 an die WBI einen Zuwendungsbescheid sowie entsprechende Betrauungsakte zu erlassen, 
um für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren die zweckentsprechende Verwen-
dung der Fördermittel sowie der Eigenmittel der Stadt Münster abzusichern und die förder-
konforme Nutzung des Stadtteilhauses sicherzustellen.  
 
5.3   mit der WBI für die von der Stadt Münster zu nutzenden Flächen, einen unentgeltlichen Nut-
zungsüberlassungsvertrag zu verhandeln und das Ergebnis den parlamentarischen Gremi-
en zum Beschluss vorzulegen.  
 
6. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist entscheiden die Stadt und die WBI über die dann zugrunde zu 
legenden Konditionen zur Fortsetzung der öffentlichen Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0404 Stadtbücherei und För-
derung von Büchereien 
freier Träger  
   
Investitions-
maßnahme 
 Stadtteilhaus Coerde    
Auszahlungen   2023  802.000 
Weiterleitung der Fördermittel 
sow ie Eigenmittel der Stadt 
Münster  
   2024  4.010.000 
   2025  4.813.000 
   2026 4.010.000 
   2027 2.407.500 
Summe der Auszahlungen   16.042.500  
Einzahlungen   2023 641.600 
Fördermittel in Höhe von 12,83 
Mio. € (davon 8,02 Mio. aus 
EFRE-Mitteln und 4,81 Mio. aus 
Mitteln der Städtebauförderung). 
   2024 3.208.000 
   2025 3.850.400 
   2026 3.208.000

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V/0212/2023 
   2027 1.925.600 
Summe der Einzahlungen  12.833.600  
Saldo (Eigenanteil der Stadt Münster)   3.208.900  
 
Die aktuell ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf 16.404.000 €. In dem geplanten Stadtteil-
haus ist ein untergeordneter, rentierlicher Nutzungsanteil vorgesehen. Die  Baukosten für diesen 
Anteil gehen zulasten der Eigentümerin und werden über Mieteinnahmen refinanziert. 
Von den förderfähigen Projektkosten für die Gemeinbedarfseinrichtung in Höhe von 16.042.50 0 € 
werden gemäß Vorabstimmung mit dem Land NRW 50% der Kosten (8.021.000 €) über das EFRE-
Programm und 30 % der Kosten (4.812.600 €) entsprechend den Einplanungen zum Stadterneue-
rungsgramm 2023 über Städtebaufördermittel finanziert. Die restlichen 20% der Kosten (3.208.900 
€) sind durch die Stadt Münster zu finanzieren.  
 
Die in 2023 zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungen werden im Rahmen der flexiblen Haus-
haltsführung aufgefangen. 
 
Die ab 2024 zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungen sowie di e teilweise kompensierenden 
Einzahlungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe  0404 Stadtbücherei und Förderung 
von Büchereien freier Träger   
   
 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2027 ff.  641.680 Folgeertrag 
 15 Transferaufwendungen 2027 ff.  802.130 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft    
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2025 ff. 160.400 Folgeaufwand 
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2027 ff.  48.130 Folgeaufwand 
Saldo   368.980  
 
Die Folgelastenberechnung (s. Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
Der Zuschuss der Stadt Münster in Höhe von 3.208.897 € ist über den Zeitraum der Bindung abzu-
schreiben. Daraus ergeben sich Folgeaufwendungen in Höhe von jährlich rd. 160.400 €. 
 
 
Begründung: 
 
Umstrukturierung im Stadtteilzentrum 
Das Stadtteilzentrum von Coerde am Hamannplatz soll umstrukturiert und gestalterisch erheblich 
aufgewertet werden. Das zugrundeliegende Konzept wurde in mehreren Workshopveranstaltungen 
mit großem Interesse und hoher Mitwirkungsbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern in Coerde 
erörtert und weiterentwickelt. Es sieht vor, die heutige Prägung mit der „Kö“ genannten Passage und 
dem weiträumigen Platz als autofreien, dem Fußgänger vorbehaltenen, Kernbereich beizubehalten 
und in den Randbereichen das Parken anzuordnen. In den vergangenen Jahren haben bereits die 
beiden bisher dort schon vorhandenen Lebensmittelanbieter  ihre Märkte innerhalb des Zentrums 
deutlich erweitert und damit attraktive Versorgungsmöglichkeiten in Ergänzung zu den kleinteiligen

- 4 - 
V/0212/2023 
Fachgeschäften geschaffen. Die öffentlichen Freiflächen sollen ergänzend neugestaltet und nutzer-
freundlich hergerichtet werden.  
Die bedeutendste Aufwertungsmaßnahme betrifft den Neubau eines Stadtteilhauses als integriertes 
Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum, um die derzeit über den gesamten Stadtteil ver-
teilt liegenden Einrichtungen und Organisationen an einem Standort zusammenfassen zu können.  
 
Bisherige Entwicklung 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) ist vom Rat der Stadt Münster am 11.12.2019 (Vorlage 
V/1006/2019) beauftragt worden, ein Stadtteilhaus in Coerde am Hamannplatz zu errichten. Am 
26.08.2020 (Vorlage V/0675/2020) hat der Rat der Stadt Münster nach entsprechenden Abstim-
mungs- und Beteiligungsverfahren das Raumprogramm des neu zu errichtenden multifunktionalen 
Stadtteilhauses beschlossen.  
Das Bauvorhaben hat die Rolle eines „Leuchtturmprojektes" für den gesamten Stadtteil in zentraler 
Lage. Entstehen soll ein multifunktionales Begegnungs-, Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitszent-
rum. Für diese sehr anspruchsvolle Planungsaufgabe hat die WBI GmbH einen Architektenwettbe-
werb ausgelobt (der bereits mit Städtebaufördermitteln unterstützt wurde), den das Architekturbüro 
bbp:architekten, Kiel / Münster für sich entscheiden konnte. Die WBI hat den Preisträger anschlie-
ßend mit der Erstellung der Entwurfs - und Ausführungsplanung beauftragt. Gleichzeitig bildet diese 
Planung auch die Basis für die Beantragung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung und dem 
EFRE-Programm. 
 
Entsprechend den Aussagen der Vorlage V/1006/2019 soll der Rat zu einem späteren Zeitpunkt 
über den Realisierungszeitraum sowie über die damit verbundenen Kosten und deren Finanzierung 
mittels separater Vorlage informiert werden, um dann ggf. erforderliche Beschlüsse fassen zu kön-
nen. Entsprechend der ursprünglichen Planung war vorgesehen, dass die WBI das Stadtteilhaus 
errichtet und die St adt Münster dann mit der WBI Mietverträge für die einzelnen städtischen 
Fachämter / Bedarfsträger abschließt. Die WBI sollte ihre Investition über die entsprechenden Miet-
zahlungen refinanzieren. Optional war auch die Beantragung von Städtebaufördermitteln vorgese-
hen. 
Aufgrund der aktuellen Fördermöglichkeiten schließt sich ein reines Mietmodell (Investorenmodell) 
zur Refinanzierung aus. EU- und Städtebauförderung erlauben keine Mietzahlung in geförderten Ob-
jekten, d.h. die WBI schließt mit der Stadt formal einen Mietvertrag über die von der Stadt Münster zu 
nutzenden Flächen ab, bekommt aber keine Mietzahlungen dafür. Die Finanzierung des Neubaus 
wird über die gewährten Fördermittel und einen einmaligen Eigenanteil der Stadt Münster in Höhe 
von 20% abgesiche rt, üblich wäre bei reiner Städtebauförderung ein Eigenanteil von 40%. Dieser 
konnte dank der EU-Förderung auf 20% reduziert werden. Der einmalige Eigenanteil ersetzt somit die 
üblichen Mietzahlungen und die Kosten für mietfreie Überlassungen (DRK -Jugendtreff und Migrati-
onshilfe) für die Laufzeit der Anmietung des Stadtteilhauses. Es bedarf jetzt allerdings noch einer 
Entscheidung des Rates der Stadt Münster, dass die Stadt den Eigenanteil übernimmt und die WBI 
mit der Durchführung der Maßnahme und Durchleitung der Fördermittel betraut wird. 
  
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK)  
Zentrale Intention des multifunktionalen Stadtteilhauses ist die Sic herung, Erweiterung und Fortent-
wicklung der Angebotsinfrastruktur in Coerde. Die Zugänglichkeit zu Maßnahmen und Angeboten in 
den Bereichen Begegnung, Beratung, Bildung, Gesundheit, Soziales und Bürgerservices soll damit 
verbessert werden. Ebenso soll die Vernetzung und Zusammenarbeit v erschiedenster Akteur/-innen 
im Stadtteilhaus weiter gefördert werden. Zu den Angeboten des Stadtteilhauses gehören städtische 
Dienstleistungen, professionelle Leistungen freier Träger und Vereine sowie wei tere stadtteilaffine 
und bürgernahe Aktivitäten. D as Stadtteilhaus ist Kernelement des vom Rat 2020 beschlossenen 
Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (InSEK) und spiegelt durch die Bündelung der Vielzahl 
verschiedener Angebote die in tegrative, handlungsfeld- und akteursübergreifende D imension des 
InSEK wieder.  
 
Zur Aufwertung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im Stadtteil Coerde wurde im November 
2016 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen, ein 
Integriertes Entwicklungskonzept für den Stadtteil Coerde zu erstellen. Als Resultat des InSEK -

- 5 - 
V/0212/2023 
Prozesses – mit Erarbeitungszeitraum von Dezember 2016 bis März 2020 und unter breiter Beteili-
gung verschiedenster Fachämter der Verwaltung, zahlreicher Akteur/-innen und Vertreter/-innen von 
Politik, freien Trägern, Institutionen und Vereinen vor Ort sowie der interessierten Coerder Bürger-
schaft – konnte für den Stadtteil Coerde u.a. ein großer Bedarf unterschiedlicher und miteinander zu 
verknüpfender sozialer, bildungs -, freizeit - und gesundheitsbezogener Angebote sowie vielfältiger 
Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen festgestellt werden. Am 
24.06.2020 wurde das InSEK Coerde (vgl. V/0224/2020) mit einem umfangreichen Maßnahmenkon-
zept durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. Das multifunktionale Stadtteilhaus ist eines von 
sieben Handlungsfeldern, die im InSEK für den Stadtteil Coerde als besonders zielführend und wich-
tig klassifiziert wurden. 
 
Projektentwicklung 
Potentiell sind einige der im Integrierten Handlungskonzept Münster-Coerde von 2020 vorgesehenen 
Maßnahmen grundsätzlich als förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Lan-
des NRW einzustufen. Gemäß Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Münster gehören der Neu-
bau des Stadtteilhauses und die Aufwertung des Hamannplatzes unmittelbar dazu.  
In dem oben genannten Gesamtzusammenhang hat der Rat der Stadt bereits 2019 entschieden, die 
WBI mit einer Projektentwicklung zu einem zukünftigen Stadtteilhaus zu beauftragen. Die WBI hat 
dazu Grundstücke und Teileigentum am Hamannplatz aufgekauft und in ihr Eigentum überführt. Mit 
dem Erwerb von Teilen der südöstlichen Bebauung am Hamannplatz (Gebäude Nr. 36 - 40) bietet 
sich die Chance auf der Grundlage des neuen Bebauungsplans Nr. 557 im südlichen Eingangsbe-
reich des S tadtteilzentrums am Hamannplatz das neue multifunktionale „Stadtteilhaus“ für Coerde, 
einschließlich eines integrierten Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrums zu errichten. 
 
Diese Projektentwicklung ist mit dem Architekturwettbewerb und den Worksho ps zum Raum - und 
Nutzungskonzept in den zurückliegenden zwei Jahren weiter qualifiziert, abgestimmt und verfeinert 
worden, so dass jetzt für alle Partner und potentiellen Nutzer, sowie die WBI und die Stadt Münster 
ein tragfähiges und zukunftsfähiges Projekt vorliegt. Auf dieser Basis bereitet die WBI den Bauantrag 
vor, welcher im Sommer 2023 eingereicht werden soll. Die Realisierung soll anschließend ebenfalls 
durch die WBI erfolgen.  
Die einzelnen Kernnutzungen der Stadtteilhausangebote umfassen weitere Dienstleistungs- und Ser-
viceangebote in unterschiedlichen Bereichen. Akteure sind hier die Stadtbücherei, die VHS, das Job-
center, die Bezirksverwaltung Nord, das Stadtplanungsamt, Münster Marketing, die Westfälische 
Schule für Musik sowie die DRK Migrationshilfen und der DRK Jugendtreff und voraussichtlich Akteu-
re im Bereich Ordnung und Sicherheit. 
 
Baukonzept  
Das Stadtteilhaus Coerde soll als Neubau auf der durch Abbruch freigelegten Baufläche der Gebäude 
Hamannplatz 36 - 40 entstehen. Die Gebäude sind Be standteil einer Ladenzeile, die den Abschluss 
des Hamannplatzes in östlicher Richtung bildet und über die Grünanlage die Anbindung an die 
Norbert- Kirche schafft. Die überwiegend eingeschossige Ladenzeile wurde in den 1960er Jahren in 
Stahlbetonskelettbau aus Fertigteilelementen und Flachdächern errichtet. Lediglich das Gebäude 
Hamannplatz 36 - 40 wurde als zweigeschossiger Baukörper ausgeführt, der später durch einen klei-
nen eingeschossigen Anbau an der Königsberger Straße für eine Arztpraxis ergänzt wurde. 
 
Im Bebauungsplan Nr. 557 sind umfangreiche Änderungen der Bebaubarkeit der Baufläche vom Rat 
beschlossen worden. Für die Gebäude Hamannplatz 36 -40 wurde das Maß der baulichen Nutzung 
erhöht, die bebaubare Fläche vergrößert und die Anzahl der Geschosse auf drei angehoben. Dadurch 
können zusätzliche Flächen geschaffen werden, die zur Erfüllung der Bedarfe des geplanten Stadt-
teilhauses notwendig sind. Das vorgesehene Bauprogramm des Stadtteilhauses lässt sich im Altbe-
stand demgegenüber nicht abbilden. Ein notwendiges Kellergeschoss fehlt gänzlich. Die dort vorge-
sehene Schaffung von Technik- und Nebenräumen könnte im obigen Bestand nur begrenzt und mit 
der Konsequenz umgesetzt werden, dass vorgesehene Nutzungen entfallen müssten. 
 
Eine Erweiterung oder Aufsto ckung der Bestandsgebäude zur Realisierung des Bauprogramms ist 
aufgrund der mangelhaften Bausubstanz technisch nicht sinnvoll und unwirtschaftlich. So besteht die

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V/0212/2023 
Deckenkonstruktion der Flachdächer aus Spannbeton-Rippenplatten mit einer Plattenstärke zwischen 
den Rippen von nur ca. 7 - 8 cm und ist daher für eine Aufstockung ungeeignet. Zum einen ergeben 
sich dadurch konstruktive Einschränkungen durch schlechtere Lastenverteilungen. Zum anderen 
würden bei den notwendigen Deckendurchbrüchen Spannstähle des Stahlbetons zerstört, wodurch 
erhebliche Maßnahmen zur Verstärkung der tragenden Elemente erforderlich wären. Gleichzeitig 
müssten zur Aufnahme zusätzlicher Lasten Fundamente mit aufwändigen Gründungsarbeiten ver-
stärkt werden. 
 
Neben diesen rein konstruktiven Hindernissen wären auch bauphysikalische Anforderungen an eine 
Nachnutzung der Gebäude weder technisch noch ökonomisch zu beherrschen. So müssten umfang-
reiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Schall - und Brandschutzes im Gebäude ergriffen werden. 
Vor allem aber ist die Fassadenkonstruktion aus Betonfertigteilen in Bezug auf den Wärmeschutz als 
ungeeignet anzusehen. Eine dämmtechnische Ertüchtigung wäre nur mit großem Aufwand möglich 
und würde die Planungen zusätzlich erschweren. Die Fassadenplatten als Fe rtigteilelemente ließen 
gestalterisch z. Bsp. bedarfsgerechte Lösungen durch Änderungen der Brüstungshöhen für die sehr 
unterschiedlichen Nutzungen nicht zu.  
 
Raumprogramm 
Die WBI entwickelt im Auftrag der Stadt Münster die Errichtung eines multifunktionalen Stadtteilhau-
ses am Hamannplatz in Münster Coerde als öffentliche Gemeinbedarfseinrichtung. Als „Leuchtturm-
projekt“ wird dieses einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Entwicklung des Stadtteils Coerde 
leisten. Ziel ist es, wie bereits erwähnt, eine Vielzahl synergetisch verknüpfter, niederschwelliger An-
gebote aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kultur und Bildung mit Stadtteilorientierung in einem 
zentral gelegenen Gebäude zusammenzufassen, um sowohl die Bandbreite professioneller Hand-
lungsspielräume zu erweitern als auch die Nähe und Erreichbarkeit für die im Stadtteil lebenden Men-
schen bestmöglich zu gewährleisten.  
 
Im Gebäude werden verschiedene Funktionsbereiche abgebildet. Der Rat der Stadt Münster hat mit 
Beschluss der Vorlage V/0675/2020 ein umfangreiches Raumprogramm für das neue Stadtteilhaus 
vorgegeben. Die einzelnen Kernnutzungen der Stadtteilhausangebote umfassen dabei Dienstleis-
tungs- und Serviceangebote in unterschiedlichen Bereichen bzw. unterschiedlichen Fachämtern. Ne-
ben einem großzügigen allgemeinen Eingangsbereich mit Beratungsbüro der Bezirksverwaltung 
Münster-Nord beherbergt das Stadtteilhaus die Stadtteilbücherei, den Jugendtreff des DRK, das Be-
gegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum (BBG), Räume der Westfälischen Schule für Musik, 
die Migrationshilfe des DRK, ein Jobcenter, eine Kinder- und Jugendarztpraxis sowie Angebote im 
Bereich Ordnung und Sicherheit, Stadtplanung und Marketing.  
Die Ermittlung des Raum- und Flächenbedarfs wurde bereits im Vorfeld des Architekturwettbewerbes 
von der Stadt Münster unter Beteiligung der späteren Nutzer erarbeitet und im Rahmen der Vorpla-
nung unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitsschutzes, der Barrierefreiheit sowie der bisheri-
gen Erkenntnisse aus den Vorkonzepten des Brandschutzes modifiziert. 
Aus dem derzeitigen Planungsstand ergibt sich dadurch eine Nutzfläche (NUF) von 2.263 m² sowie 
eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.108 m². 
 
Zwingende Berücksichtigung fanden zudem die Vorgaben im Rahmen der Städtebauförderung, nach 
denen mindestens 80% der Flächen in ihrer zeitlichen Nutzung für gemeinwohlorientierte Zwecke zur 
Verfügung stehen müssen und entsprechend nur auf maximal 20% der Flächen in ihrer zeitlichen 
Nutzung auch rentierliche Zwecke verfolgt werden dürfen. In mehrfachen Abstimmungsprozessen mit 
dem Fördergeber wurde basierend auf dem Raum- und Nutzungskonzept eine genaue Nutzungsana-
lyse und -bestimmung für alle Flächen vorgenommen. Demnach liegt der rentierliche Nutzungsanteil 
bei lediglich rd. 7%. 
 
Das Nutzungskonzept ist auf die spezifischen Begebenheiten des Stadtteils Coerde ausgerichtet und 
baut auf den Erkenntnissen des Integrierten Entwicklungskonzeptes Coerde auf. Mit dem Zusam-
menspiel von Kubatur, äußerer und innenräumlicher Gestaltung soll ein neues Stadtteilhaus geschaf-
fen werden, das seine Umgebung aufwertet  und die Menschen zur Annahme seiner Angebote, zur 
Partizipation und Aneignung einlädt.

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V/0212/2023 
Der Neubau ist in die Gebäudeklasse 5 nach Landesbauordnung NRW einzuordnen und als Sonder-
bau gemäß § 50 BauO NRW zu betrachten. Weder das Gesamtgebäude noch seine Teile sind als 
Versammlungsstätte zu definieren, da keine Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen vorgesehen 
sind. 
 
Das Stadtteilhaus ist gemäß den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster mit dem Ziel der Erreichung der 
städtischen Klimaschutzziele als Null -Emissions-Haus konzipiert. Hierfür sind Vorgaben definiert, die 
über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Im konkreten Fall wird di es erreicht 
durch die Einhaltung eines Wärmedämmstandards von 20kWh/m² /a, der Nutzung von Photovoltaik 
(Dachflächen) zur Gewinnung der elektrischen Energie für den Gebäudebetrieb sowie einer kombi-
nierten Nutzung von anliegender Fernwärme und Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Versorgung mit Hei-
zenergie. Nach dem Prinzip „so -viel-Technik-wie-nötig, so-wenig-wie-möglich“ ist die Gebäudegeo-
metrie und die innenräumliche Zonierung optimiert konzipiert. So kann die technische Gebäudeaus-
stattung (Heizung, Lüftung, Kühlung, etc.) auf das notwendige Maß reduziert werden, um bei kleinst-
möglichem Energiebedarf im Betrieb hohen Nutzerkomfort zu erzeugen. 
Das Stadtteilhaus wird seiner Funktion als öffentlich zugängliches Gebäude entsprechend gem. DIN 
18040-1 vollumfänglich barrierefrei ausgeführt. 
 
Da alle Funktionsbereiche des zu errichtenden Gebäudes auch Arbeitsstätten sind, wurden der Pla-
nung die t echnischen Regeln für Arbeitsstätten im Hinblick auf die Raumabmessungen, die Ausle-
gung der Sanitärräume, die Abmessungen der Arbeitsplätze, die Rettungs- und Verkehrswegbreiten 
sowie Belichtung, Belüftung und Temperierung der Arbeitsplätze zugrunde gelegt. 
 
Für den vorliegenden Entwurf wurde eine brandschutztechnische Vorplanung erstellt. Aufgrund der 
Einordnung in die Gebäudeklasse  5 sind tragende und aussteifende Teile sowie Decken feuerbe-
ständig auszuführen. Die Wände der zwei notwendigen Treppenräume erhalten die Bauart Brand-
wand. Wo aus räumlich -funktionalen Gründen die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten wer-
den, sind Feuerschutzvorhänge als Kompensation vorgesehen. 
Brandschutztechnisch wird das Gebäude in Nutzungseinheiten unterteilt, was einen Verzicht auf not-
wendige Flure erlaubt. Die Rettungswege aus den Obergeschossen führen je Nutzungseinheit über 
einen direkt angren zenden notwendigen Treppenraum sowie einen über eine angrenzende Nut-
zungseinheit zu erreichenden Treppenraum ins Freie. Im Erdgeschoss verfügt jede Nutzungseinheit 
über zwei direkte Ausgänge ins Freie. 
 
Baukosten und Finanzierung: 
Die anteiligen förderfähigen Projektkosten für die Realisierung der Gemeinbedarfseinrichtung Stadt-
teilhaus Coerde belaufen sich nach der aktuellen Kostenermittlung (Stand Dezember 2022) auf 
16.042.500 €.  
Für die Realisierung des Stadtteilhauses hat die Stadt Münster einen Antrag auf Städtebauförderung 
nach den Förderrichtlinien des Landes NRW (FöRi 2008) fristgerecht zum 30.09.2022 gestellt. In Ab-
stimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW 
(MHKBD) und der Bezirksregierung Münster wur den der Stadt Münster die Möglichkeiten einer zu-
sätzlichen Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eröffnet. Das 
Landesministerium unterstützt die Stadt Münster darin, eine lebendige, kinder-, familien- und genera-
tionengerechte, energieeffiziente und klimagerechte Aufwertung in Wohnvierteln zu erreichen, in de-
nen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen 
konzentrieren. Erste Bewilligungen für Coerde aus der Städtebauförderung hat die Stadt 2022 bereits 
erhalten, so dass seitens der Fördergeber vorgeschlagen wurde, ergänzend eine entsprechende Be-
werbung um EU -Fördermittel einzureichen. Die Stadt Münster hat mit Datum vom 23.12.2022 eine 
entsprechende Bewerbung beim Landesministerium eingereicht.  
Mit Datum vom 15.02.2023 hat die Interministerielle Arbeitsgruppe über die landesweit eingereichten 
Projekte beraten und das Stadtteilhaus Coerde als förderwürdig im Rahmen des Programms „Wohn-
viertel im Wandel“ (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) eingestuft. In enger Zusammenarbeit der 
Stadt Münster und der Westfä lischen Bauindustrie mit der Be zirksregierung Münster und dem Lan-
desministerium konnten alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen kurzfristig zusammenge-
stellt und entsprechend erfolgreich präsentiert werden.

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V/0212/2023 
 
Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2023 ist durch das MHKBD am 12.05.2023 veröffentlicht 
worden. Entsprechend den im Vorfeld geführten Abstimmungs- und Einplanungsgesprächen ist das 
Ministerium den Anträgen und der Bewerbung der Stadt Münster vollumfänglich gefolgt und hat ent-
sprechend der Antragslage die Fördermittel in der beantragten Höhe von 8.021.000 € (EFRE) und 
4.812.600 € (StBauFö) zur Verfügung gestellt. Die eigentlichen Bewilligungsbescheide werden dann 
zum 3.Quartal 2023 erwartet. Ein konkreter Baubeginn ist formal nach Eingang der Bewilligungsbe-
scheide bei der Stadt Münster und der Erteilung der Baugenehmigung möglich. Die restlichen 20% 
der Kosten (3.208.900 €) sind durch die Stadt Münster zu finanzieren.  
 
Üblicherweise beträgt der Städtebauförderanteil für Münster 60% der förderfähigen Baukosten, der 
Rest von 40% ist grundsätzlich durch Eigenmittel der Stadt oder Dritter aufzubringen. Bedingt durch 
die EU-Förderung sinkt der Städtebauförderanteil auf 30%. Die zusätzlich ermöglichte EU-Förderung 
ergänzt die Förderung aber um weitere 50% Förderung der Baukosten für das Stadtteilhaus. Somit 
stehen in der Summe insgesamt 80% Fördermittel für das Stadtteilhaus Coerde bereit, der Eigenan-
teil der Stadt sinkt damit a uf nur noch 20% der Baukosten. In der Gesamtbetrachtung ergeben sich 
daraus für die Stadt Münster deutliche Vorteile, neben der landesweiten Anerkennung der bisherigen 
Leistungen zum Stadtteilhaus führt die EFRE-Förderung zu einer deutlichen Reduzierung des städti-
schen Eigenanteils und verringert damit die Belastung für den städtischen Haushalt. 
 
Entsprechend den Vorgaben der EU- und Städtebauförderung darf bei Nutzung des geförderten Ob-
jektes während der Zweckbindungsfrist von zwanzig Jahren vom Eigentümer  keine Mietzahlung für 
die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten gefordert werden. Die Betriebskosten sind dem Eigen-
tümer von den Nutzern gleichwohl zu erstatten. Die o.g. Nutzer/Akteure müssen in ihren Finanzpla-
nungen die Betriebskosten entsprechend berücksichtigen. 
 
Gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (Vorlage V/1006/2019) sollten die Baukosten der WBI durch 
Mietzahlungen der Stadt Münster bzw. der städtischen Nutzer und der sozialen Akteure (Investoren-
modell) refinanziert werden. Dieses Finanzierungskon strukt ist mit den anstehenden Förderungen 
nicht vereinbar, so dass die Stadt Münster anstelle der Gegenfinanzierung durch jährliche Mietzah-
lungen einen einmaligen Eigenmittelzuschuss zu den Baukosten zu gewähren hat, der mit den ein-
geworbenen EU- und Städtebaufördermitteln an die WBI weitergeleitet und zur Sicherstellung der 
Finanzierung der Baukosten der WBI verwendet werden soll.  
 
Im Gegensatz zum ursprünglichen Finanzierungsmodell fallen bei der jetzt favorisierten Lösung keine 
Mietzahlungen für die Stadt Münster und für die externen Nutzer an. Lediglich die Betriebskosten sind 
der Bauherrin WBI von der Stadt bzw. den städtischen N utzern und den sozialen Trägern zu erstat-
ten. Aufgrund der vollständigen Finanzierung des Stadtteilhauses durch Fördermittel und Eigenmittel 
der Stadt Münster bzw. der WBI (Anteil Arztpraxis) ist es auch nicht erforderlich die Baukosten durch 
Mieten o.ä. zusätzlich zu refinanzieren. Damit ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln für das Pro-
jekt Stadtteilhaus Coerde die wirtschaftlichere Variante. Zu beachten ist, wie bei allen anderen För-
derprojekten auch, das üblicherweise mit der Förderzusage die Finanzi erung landesseitig als ausfi-
nanziert gilt, d.h. etwaige Kostensteigerungen führen nicht automatisch zu einer nachträglichen Stei-
gerung der Fördermittel. 
 
Die Untersuchung wurde anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durchgeführt. In einem voll-
ständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt zurechenbare gesamte 
Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum Ende des Betrachtungszeitraums der 
Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage beantwortet, welchen Wert das anfangs 
eingesetzte Eigenkapital am Ende hat. Dieser sogenannte VoFi -Endwert der Investition wird zum 
Vergleich mit konkurrierenden Investitionen herangezogen.  
 
Um den Gesamtaufwand (Baukosten) finanzieren zu können, wird die Stadt Müns ter wertgleich die 
Fördermittel des Landes (rd. 12,83 Mio. €) und ihre Eigenmittel (rd. 3,2 Mio. €) an die WBI weiterlei-
ten; dabei sind Gestaltungsformen und -inhalte zu wählen, die eine Umsatzsteuerpflicht der Weiterlei-

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V/0212/2023 
tung ausschließen. Die WBI ihrerseits wendet weitere rd. 1,1 Mio. € auf um da s Gesamtprojekt zu 
finanzieren. 
 
Durch das Projekt entfallen monatliche Mietkosten für die bisherige Anmietung von der WBI  
(Hamannplatz 39) in Höhe von derzeit je Monat 2.392,91 € Grundmiete und 270,89 € Betriebskosten. 
 
Nutzungsüberlassungsvertrag  
Die Stadt Münster wird in ihrem Verhältnis zur WBI einen Zuwendungsbescheid mit inkludiertem Be-
trauungsakt erlassen, der die Weitergabe der Finanzmittel in Höhe von rd. 16,04 Mio. € an die WBI 
und die Mittelverwendung zur förderkonformen Herrichtung und Nutzung des Gebäudes absichert. 
Nach Baufertigstellung wird die WBI ihrerseits den Nutzern/Akteuren die Flächen als Gemeinbedarfs-
einrichtung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellen, damit der im Förderbescheid formulier-
te Nutzungszweck der Gemeinbedarfseinrichtung erreicht und für die Dauer der Zweckbindung auf-
rechterhalten wird. 
Auch die Überlassung der rentierlichen Flächen, die quartiersbezogenen Nutzungen (Arztpraxis) zur 
Verfügung stehen, wird durch den Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen WBI und Arztpraxis gere-
gelt. Somit stehen auch die rentierlichen Flächen in der Nutzungsbindung des Fördermittelbescheids. 
Mit dem Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet die WBI die Nutzer / Akteure, die Bedingungen des 
Förderbescheids hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der ggf. vom Fördermittelgeber formulierten 
weiteren Auflagen und Bedingungen während der Zweckbindungsfrist einzuhalten. 
 
Weiterhin ist zu regeln, dass die Nutzer / Akteure die Betriebs - und Nebenkosten vollständig zu tra-
gen haben. Die Kosten für Kleinreparaturen werden im Mietvertrag der Höhe nach begrenzt und an-
teilig von der Stadt Münster, den externen Nutzenden und den gewerblichen (rentierlichen) Nutzern 
getragen. In einem Schnittstellenprotokoll werden Art und Umfang der Instandhaltungsaufwendungen 
verbindlich festgehalten. Die WBI wiederum ist verpflichtet, die Instandhaltungsrücklage zu bilden.  
 
Zweckbindung und Fördermittelweiterleitung 
Das Förderprojekt Stadtteilhaus Coerde wird gem. Aussage der Fördergeber bei der Veröffentlichung 
des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2023 mit dem von der Stadt Münster beantragten Förder-
volumen und mit den beantragten Bausteinen vollständig berücksichtigt werden. Zu welchem Zeit-
punkt und mit welchen Auflagen und Inhalten der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster eintref-
fen wird, ist aktuell noch offen, angekündigt ist der Bescheid für das 3.Quartal 2023.  
Die zu gewährende Förderung ist projektbezogen zu verstehen, so dass eine Nachförderung des Pro-
jektes mit Mitteln der Städtebauförderung landesseitig üblicherweise ausgeschlossen wird. Der vom 
Rat bereitzustellende Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Baukosten ist in diesem Zusammenhang 
ebenfalls als abschließend zu betrachten. Eine weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der jähr-
lichen Betriebskosten bleibt davon unbenommen.  
 
Nach der formalen Bewilligung des Förderantrages durch das Land NRW an die Stadt Münster ist 
anschließend eine Weitergabe der Fördermittel und zusätzlich der vom Rat der Stadt bereitgestellten 
städtischen Mittel an die WBI vorgesehen. Dies erfolgt im Rahmen eines Zuwendungsbescheids zu-
gunsten der WBI, der den o.g. Betrauungsakt zwischen der Stadt Münster und der WBI für die Dauer 
von zehn Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere zehn Jahre enthält, und die Zweck-
bindungsfrist der Förderung von 20 Jahren entsprechend absichert. Mit dem Betrauungsakt wird u.a. 
die Weitergabe der Finanzmittel an die WBI abgesichert und die Mittelverwendung zur förderkonfor-
men Herrichtung und zum förderkonformen Betrieb des Gebäudes gesichert.  
Die WBI ihrerseits wird mit dem o.g. Nutzungsüberlassungsvertrag die Flächen als Gemeinbedarfs-
einrichtung zur unentgeltlichen Nutzung den Nutzern / Akteuren zur Verfügung stellen, damit diese 
den im Förderbescheid formulierten Nutzungszweck erreichen und aufrechterhalten können. 
 
Da der Zweckbindungszeitraum voraussichtlich 20 Jahre beträgt, müssen auch die genannten Nut-
zungen und der zweckentsprechende Betrieb mindestens für diesen Zeitraum festgeschriebe n wer-
den. Eine Verlängerung bzw. Verstetigung der sozialen und öffentlichen Nutzungen über den Zweck-
bindungszeitraum hinaus, ist grundsätzlich möglich und im Rahmen der Verlässlichkeit des Projektes 
auch gewünscht.

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V/0212/2023 
Es wird ein Berichtswesen eingerichtet, das auch dazu verwendet werden soll, ggf. die Inhalte anzu-
passen und zu schärfen bzw. auf sich verändernde Rahmenbedingen während des Betriebes zu rea-
gieren, sofern dadurch der Gesamtzweck der Fördermaßnahme nicht in Frage gestellt und die ur-
sprüngliche Intention einer sozialen und öffentlichen Nutzung erhalten bleibt. Wichtig ist dabei auch 
die Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes als Gemeinbedarfseinrichtung entsprechend 
den Ausführungen in den Förderanträgen, so wie im o.g. Nutzungsüberlassungsvertrag. 
Mit dem fachlich-inhaltlichen Berichtswesen geht auch ein förderrechtliches Berichtwesen einher, da 
dem Fördergeber zum Ende der Baumaßnahme und kontinuierlich während des laufenden Betriebes 
(innerhalb der Zweckbindungsfrist) ein Verwendungsnachweis und eine Bestätigung des zweckdienli-
chen Mitteleinsatz vorzulegen ist. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Förderbescheides des 
Landes sind durch die WBI bzw. die Stadt zu erfüllen. 
 
Eine entsprechende Absicherung der Fördermittel und der städtischen Mittel für den o.g. Zeitraum ist 
erforderlich und soll über entsprechende Regelungen in dem Zuwendungsbescheid sowie Betrau-
ungsakt zwischen der Stadt und der WBI formuliert werden. Dabei werden auch die vergaberechtli-
chen Vorgaben des Landes und der Stadt Münster sowie die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung 
für Zuwendungsempfänger an die WBI verbindlich übertragen, die sowohl während der Bauphase als 
auch während der Zweckbindungsfrist einzuhalten und zu beachten sind. Mit dem Nutzungsüberlas-
sungsvertrag zwischen der WBI und den Nutzern/Akteuren wird die WBI verpflichtet, die Bedingungen 
des Förderbescheids hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der ggf. vom Fördergeber formulierten 
weiteren Auflagen und Bedingungen während der Zweckbindungsfrist einzuhalten. 
 
Für den unwahrscheinlichen Fall einer berechtigten Rückzahlungsforderung durch den Zuwendungs-
geber Land NRW an die Stadt Münster (Erstempfänger der Zuwendung), ist die Stadt Münster in der 
Verpflichtung, diese Rückzahlungsforderung zu bedienen. Zu diesem Zeitpunkt ist dann mit dem Zu-
wendungsgeber Land NRW zu klären, woraus eine solche Rückforderung resultiert, in welchem Um-
fang eine solche Pflicht besteht und mit welchem finanziellen Aufwand diese Rückzahlungsforderung 
verbunden ist. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Münster etwaige Rückgriffmöglichkeiten auf 
die übrigen Beteiligten in Anspruch nehmen. Die Nutzer / Akteure bekommen gem. Nutzungsüberlas-
sungsvertrag die Flächen als Gemeinbedarfseinrichtung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung 
gestellt, um damit den im Förderbescheid formulierten Nutzungszweck zu realisieren. Insofern wird 
hier erst einmal unterstellt, dass sich alle Partner (WBI, Stadt, Nutzer / Akteure) förderkonform verhal-
ten. 
 
Fazit 
Mit dem Neubau des Stadtteilhauses bietet sich für die Stadt Münster die Chance, für den sozialen 
Zusammenhalt in Coerde einen entscheidenden Baustein realisieren zu können, der im Stadtteil be-
sonders wichtig und von der Bevölkerung seit langem gewünscht wird. Die Beteiligungsverfahren der 
Vergangenheit zeigen, trotz aller Probleme und Schwierigkeiten, die starke Identifikation der Men-
schen in Coerde mit ihrem Stadtteil und dem Wunsch nach einem gemeinsamen Ort, an dem soziale 
und öffentliche Nutzungen angeboten und genutzt werden können. Die räumliche Bündelung von so-
zialer und öffentlicher Nutzung schafft einerseits Synergieeffekte und bereichert durch den gewählten 
Standort mit seinem Angebot die Entwicklung des Stadtteilzentrums von Coerde.  
 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage 1 - Folgelastenberechnung Stadtteilhaus Coerde 
Anlage 2 -  Folgelastendarstellung Personalkosten Stadtteilhaus Coerde

Beratungsverlauf (6)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Königsberger Straße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0212/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2023
Erstellt
06.04.2023 14:23