V/0212/2023
Neubau des multifunktionalen Stadtteilhauses Coerde als städtische Gemeinbedarfseinrichtung
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Anlage_1_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 09.08.2023 Amt: A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 04 04 - Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier Träger Investitionsmaßnahme Neubau Stadtteilhaus Coerde Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 12.833.600 80,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 3.208.900 20,00 Gesamt-Kapitalbedarf 16.042.500 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 16.042.500 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 16.042.500 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 6. Transferaufwendungen Zwischensumme 802.130 94,34 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 48.130 5,66 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 48.130 € p.a. + Tilgung 96.270 € p.a. = Schuldendienst 144.400 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 850.260 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten 641.680 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 641.680 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 208.580 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,30 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro Anlage 1 zur Vorlage V/0212/2023
Anlage A
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Anlage A zur V/0212/2023 Kurzüberblick Die Errichtung eines multifunktionalen Stadtteilhauses in Form einer Gemeinbedarfseinrichtung am Hamannplatz hat die Rolle eines „Leuchtturmprojektes“ mit einer Vielzahl, synergetisch ver- knüpfter, niederschwelliger Angebote. Ziel ist die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten der im Stadtteil vertretenen Akteure durch ein ressortübergreifendes, integriertes Begegnungs-, Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum. Hilfe bei Problemen in den unterschiedlichsten Alltagssituationen – aber auch in speziellen Ein- zel-fallproblemlagen – sollen so ermöglicht werden. Das Angebots- und Nutzungskonzept soll dabei den Lebenszusammenhängen und Problemlagen der Familien entsprechen, einen offenen und zugänglichen Charakter haben und Zugangshemmnisse abbauen, so dass die Einrichtung von den Familien – aber auch von Einzelpersonen - in Coerde als „echte“ Anlaufstelle in allen Lebenslagen wahrgenommen und in Anspruch genommen wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb- nisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sport- angebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Neubau eines multifunktionalen Stadtteilhauses als städtische Gemeinbe- darfseinrichtung. Zielerreichung: Die Baumaßnahme soll voraussichtlich bis Ende 2023 begonnen sein. Nach Ab- schluss der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen der Zweckbindungsfrist für mindestens zwanzig Jahre der Betrieb als niedrigschwellige Gemeinbedarfseinrichtung im Stadtteil Coerde. Finanzierung Produktgruppe: 04 04 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier Träger Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme dient der Weiterentwicklung und Inwertsetzung des Stadtteils Coerde. In dem vom Rat im Jahr 2020 beschlossenen InSEK Coerde bildet das Stadtteilhaus den zentralen Anker- punkt in Coerde, von welchem identitätsstiftende und verbindende Aktivitäten im zukünftigen Mit- einander in Coerde ausgehen sollen. Die in der Beschlussvorlage zum InSEK formulierten Synergieeffekte können mit dem Stadtteil- haus zielführend ermöglicht und wirksam unterstützt werden. Das breit angelegte Spektrum der Nutzungen ermöglicht eine möglichst vielfältige Teilhabe der Menschen in Coerde. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Stadtteilhaus ist gemäß den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster mit dem Ziel der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele als Null-Emissions-Haus konzipiert. Hierfür sind Vorgaben defi- niert, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Ergänzend ist die Nut- zung von Photovoltaik (Dachflächen) zur Gewinnung der elektrischen Energie für den Gebäude- betrieb sowie einer kombinierten Nutzung von anliegender Fernwärme und Luft-Wasser- Wärmepumpe zur Versorgung mit Heizenergie. Nach dem Prinzip „so-viel-Technik-wie-nötig, so- wenig-wie-möglich“ ist die Gebäudegeometrie und die innenräumliche Zonierung optimiert konzi- piert. So kann die technische Gebäudeausstattung (Heizung, Lüftung, Kühlung, etc.) auf das not- wendige Maß reduziert werden, um bei kleinstmöglichem Energiebedarf im Betrieb hohen Nut- zerkomfort zu erzeugen. Das Stadtteilhaus wird seiner Funktion als öffentlich zugängliches Ge- bäude entsprechend gem. DIN 18040-1 vollumfänglich barrierefrei ausgeführt. Mit dem Ersatz- neubau und der Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung steht das Gebäude zukünftig breiten Nut- zerkreisen für unterschiedlichste Angebote offen.
Anlage_2_Folgelastendarstellung_Personalkosten
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Stadtplanungsamt 14.08.2023 Anlage 2 zur Vorlage V/0212/2023 – Neubau des multifunktionalen Stadtteilhauses Coerde als städtische Gemeinbedarfseinrichtung Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss der Vorlage V/0675/2020 ein umfangreiches Raum- programm für das neue Stadtteilhaus vorgegeben. Die einzelnen Kernnutzungen der Stadtteilhaus- angebote umfassen dabei Dienstleistungs - und Serviceangebote in unterschiedlichen Bereichen bzw. unterschiedlichen Fachämtern und privaten Trägern. Das Stadtteilhaus beherbergt zukünftig: die Außenstelle Coerde der Bezirksverwaltung Münster-Nord, die Stadtteilbücherei, die Westfälischen Schule für Musik, das Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum (BBG), das Jobcenter, den Jugendtreff des DRK, die Migrationshilfe des DRK, eine Kinder- und Jugendarztpraxis, zusätzliche Angebote im Bereich Ordnung und Sicherheit, Stadtplanung und Marketing. Folgelasten Personalkosten Die heute am Standort a nsässigen Nutzungseinheiten der Stadtteilbücherei, die Außenstelle der Bezirksverwaltung Nord, des DRK-Jugendtreffs, der DRK Migrationshilfe sowie der Kinder- und Ju- gendärztin werden auch im zukünftigen Stadtteilhaus ihre Angebote für den Stadtteil weiterhin be- reitstellen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachämtern bzw. den Betreibern der jeweiligen Einrichtungen werden mit Bezug zu den zu erwartenden städtischen Kernnutzungen des Stadtteil- hauses sich bzgl. des Personalschlüssels zukünftig folgende Änderung ergeben: Die Stadtteilbücherei und auch die Außenstelle der Bezirksverwaltung-Nord werden ihr Angebot mit dem bisherigen Personal weiterführen. Perspektivisch wird jedoch eine Ausweitung der Service- zeiten der Stadtteilbücherei sowie der Bezirksverwaltung-Nord erwartet. Diese Ausweitung wird eine Aufstockung des Personals bei beiden Einrichtungen mit sich bringen, die aber zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Vorlage von den Fachämtern noch nicht beziffert werden können. Die betroffenen Fachämter werden über gesonderte Beschlussvorlagen ihre Personalbedarfe zum Haushalt 2025ff. eigenständig anmelden. Da die beiden Nutzungseinheiten aktuell in einem Mietverhältnis mit der WBI stehen, wird nach Fer- tigstellung des Stadtteilhauses der Anteil der Mietzahlungen für diese Einheiten an die WBI entfallen und somit im Haushalt der Stadt Münster für die nächsten zwanzig Jahre nicht mehr dargestellt werden. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE) vollständig. Die Westfälische Schule für Musik wird ihr bisheriges Angebot mit dem vorhandenen Personal anbieten können. Um jedoch perspektivisch weiterhin einen qualitativ hochwertigen Unterricht ge- währleisten zu können, besteht die Notwendigkeit die Vollzeitstellen bei der Westfälis chen Schule für Musik für den Standort Coerde aufzustocken. Der Umfang ist laut Angaben der Westfälischen Schule für Musik derzeit noch nicht ermittelt, so dass er nicht beziffert werden kann. Das betroffene Fachamt wird über eine gesonderte Beschlussvorlage ihre Personalbedarfe zum Haushalt 2025ff. eigenständig anmelden. Die Beratungsangebote des Gesundheitsamtes im Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitsze- ntrum (BBG) werden mit dem bisher bestehendem Personal am Standort weiterhin umgesetzt und sichergestellt. Nach derzeitigem Planungsstand ist dafür kein zusätzliches Personal erforderlich, so dass sich hier nach Aussage des Fachamtes kein Ergänzungsbedarf ergibt. Das Jobcenter wird ihr bisheriges Angebot mit dem vorhand enen Personal anbieten können und keinerlei zusätzliches Personal für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Das Personal für die entstehende Zweigstelle im Stadtteilhaus Coerde wird von der Zweigstelle am Standort Münster- Kinderhaus nach Münster-Coerder verlagert. Perspektivisch kann sich daraus am Standort Münster- Kinderhaus eine Anpassung der bisherigen Mietflächen dort ergeben. Durch die zukünftige Nutzung im Stadtteilhaus Coerde wird es keine Mietzahlungen für diese Teil- nutzungen mehr geben, so dass im Haushalt der Stadt Münster ein entsprechender Anteil nicht mehr dargestellt werden muss. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE) Die Beratungs- und Betreuungsangebote des Jugendtreffs des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden mit dem bisher bestehendem Personal am Standort weiterhin umgesetzt und sichergestellt. Nach derzeitigem Planungsstand ist dafür kein zusätzliches Personal erforderlich. Die Beratungs- und Betreuungs angebote de r Migrationshilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden mit dem bisher bestehendem Personal am Standort weiterhin umgesetzt und sicher- gestellt. Nach derzeitigem Planungsstand ist dafür kein zusätzliches Personal erforderlich, so dass sich hier nach Aussage des DRK kein Ergänzungsbedarf ergibt. Die Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote der Kinder- und Jugendarztpraxis im zu- künftigen Statteilhaus Coerde sind nicht relevant für den städtischen Haushalt, da sie privatwirt- schaftlich erbracht und abgerechnet werden. An dem neuen zentralen Standort im Stadtteilhaus Coerde sollen auch weitere, zusätzliche Leis- tungen für die Bewohnerschaft in Coerde angeboten werden. So plant die Volkshochschule Münster zusätzliche Kursangebote in Coerde. Für diese zusätzlichen Teilzeitn utzungen können aber die Räumlichkeiten im Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum (BBG) im Stadtteilhaus syner- getisch genutzt werden. Die jeweiligen Schulungs -, Beratungs- und Betreuungsangebote werden mit heute bereits vorhandenem Personal sichergestellt, so dass sich bei dem entsprechenden Fach- amt vorerst keine zusätzlichen Personalbedarfe ergeben. Durch die zukünftige Nutzung im Stadtteilhaus Coerde wird es keine Mietzahlungen für diese Teil- nutzungen geben, so dass im Haushalt der Stadt Münster ein entsprechender Anteil nicht dargestellt werden muss. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE). Auch Angebote im Bereich Ordnung und Sicherheit, Polizei, Stadtplanung und Stadtmarketing sind für das Stadtteilhaus geplant. Für diese Teilzeitnutzungen können aber vorhandene Räumlich- keiten im Stadtteilhaus synergetisch genutzt werden. Die jeweiligen Informations-, Beratungs- und Betreuungsangebote werden mit heute bereits vorhandenem Personal sichergestellt, so dass sich bei den entsprechenden Fachämtern bzw. Einrichtungen keine zusätzlichen Personalbedarfe erge- ben. Durch die zukünftige Nutzung im Stadtteilhaus Coerde wird es keine Mietzahlungen für diese Teil- nutzungen geben, so dass im Haushalt der Stadt Münster ein entsprechender Anteil nicht dargestellt werden muss. Die Mietkosten entfallen aufgrund der Förderbedingungen (EFRE). Zusätzlich: Für die Organisation und Abwicklung der unterschiedlichsten Angebote im Stadteilhaus soll es zu- künftig eine zentrale Informationsstelle geben, die die verschiedenen Funktionsbereiche im Stadt- teilhaus bis in die Abendstunden hinein zu koordinieren und organisieren hat. Für den reibungslosen Ablauf innerhalb des Gebäudes ist somit zukünftig eine Hausleitung, sowie die Besetzung einer Info- und Verteilertheke im Erdgeschoss und zusätzlich ein Schließ- und Sicherheitsdienstes zu besetzen. In Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern und dem Personal- und Organisationsamt ist hierfür ein Betreibermodell unter Berücksichtigung der an den bisherigen Standorten eingesetzten Res- sourcen zu erstellen.
Beschlussvorlage
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V/0212/2023 V/0212/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau des multifunktionalen Stadtteilhauses Coerde als städtische Gemeinbedarfseinrichtung Beratungsfolge 22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum multifunktionalen Stadtteilhaus Coerde zur Kennt- nis. Die Eigentümerin Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) errichtet das Stadtteilhaus Coerde im Auftrag der Stadt Münster als Einrichtung für den Gemeinbedarf und nimmt dafür Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE) und Mittel aus der Städtebauförde- rung in Anspruch. 2. Die WBI überlässt der Stadt Münster die für städtische Zwecke entsprechend hergerichteten Teilflächen für die Dauer von 20 Jahren unentgeltlich, bekommt von ihr aber Betriebs - und Nebenkosten erstattet. Der schuldrechtliche Überlassungsvertrag zwischen der WBI und der Stadt Münster wird den parlamentarischen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt. 3. Die Stadt Münster erstattet der WBI die auf die Gemeinbedarfseinrichtung entfallenden Aufwendungen, die s ie aus Eigenmitteln neben öffentlichen Fördermitteln zu tragen hat (voraussichtlich ca. 3,2 Mio. €). 4. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in de r Gesellschafterversammlung der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI), folgende Beschlüsse zu fassen: Stadtplanungsamt 15.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Thiel Telefon: 492-6180 Thiel@stadt-muenster.de - 2 - V/0212/2023 4.1 Die Gesellschafterin beauftragt die WBI, das Stadtteilhaus Coerde (Hamannplatz 36-40) so zu errichten, dass städtische Einrichtungen und soziale Tr äger/Akteure aus dem Stadtteil es ge- meinsam nutzen können. 4.2 Die Gesellschafterin ermächtigt die WBI, einen schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsver- trag abzuschließen, der 4.2.1 den städtischen Einrichtungen und sozialen Trägern und Akteuren des Sta dtteils für zwanzig Jahre die hergestellten Flächen unentgeltlich überlässt und sie verpflichtet, die Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide einzuhalten, 4.2.2 die städtischen Einrichtungen und die sozialen Träger und Akteure des Stadtteils ver- pflichtet, die Betriebs- und Nebenkosten vollständig zu tragen, 5. Die Verwaltung wird beauftragt, 5.1 den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung zu unterstützen. 5.2 an die WBI einen Zuwendungsbescheid sowie entsprechende Betrauungsakte zu erlassen, um für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren die zweckentsprechende Verwen- dung der Fördermittel sowie der Eigenmittel der Stadt Münster abzusichern und die förder- konforme Nutzung des Stadtteilhauses sicherzustellen. 5.3 mit der WBI für die von der Stadt Münster zu nutzenden Flächen, einen unentgeltlichen Nut- zungsüberlassungsvertrag zu verhandeln und das Ergebnis den parlamentarischen Gremi- en zum Beschluss vorzulegen. 6. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist entscheiden die Stadt und die WBI über die dann zugrunde zu legenden Konditionen zur Fortsetzung der öffentlichen Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0404 Stadtbücherei und För- derung von Büchereien freier Träger Investitions- maßnahme Stadtteilhaus Coerde Auszahlungen 2023 802.000 Weiterleitung der Fördermittel sow ie Eigenmittel der Stadt Münster 2024 4.010.000 2025 4.813.000 2026 4.010.000 2027 2.407.500 Summe der Auszahlungen 16.042.500 Einzahlungen 2023 641.600 Fördermittel in Höhe von 12,83 Mio. € (davon 8,02 Mio. aus EFRE-Mitteln und 4,81 Mio. aus Mitteln der Städtebauförderung). 2024 3.208.000 2025 3.850.400 2026 3.208.000 - 3 - V/0212/2023 2027 1.925.600 Summe der Einzahlungen 12.833.600 Saldo (Eigenanteil der Stadt Münster) 3.208.900 Die aktuell ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf 16.404.000 €. In dem geplanten Stadtteil- haus ist ein untergeordneter, rentierlicher Nutzungsanteil vorgesehen. Die Baukosten für diesen Anteil gehen zulasten der Eigentümerin und werden über Mieteinnahmen refinanziert. Von den förderfähigen Projektkosten für die Gemeinbedarfseinrichtung in Höhe von 16.042.50 0 € werden gemäß Vorabstimmung mit dem Land NRW 50% der Kosten (8.021.000 €) über das EFRE- Programm und 30 % der Kosten (4.812.600 €) entsprechend den Einplanungen zum Stadterneue- rungsgramm 2023 über Städtebaufördermittel finanziert. Die restlichen 20% der Kosten (3.208.900 €) sind durch die Stadt Münster zu finanzieren. Die in 2023 zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungen werden im Rahmen der flexiblen Haus- haltsführung aufgefangen. Die ab 2024 zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungen sowie di e teilweise kompensierenden Einzahlungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0404 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien freier Träger 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 ff. 641.680 Folgeertrag 15 Transferaufwendungen 2027 ff. 802.130 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allg. Finanzwirtschaft Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2025 ff. 160.400 Folgeaufwand Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2027 ff. 48.130 Folgeaufwand Saldo 368.980 Die Folgelastenberechnung (s. Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Der Zuschuss der Stadt Münster in Höhe von 3.208.897 € ist über den Zeitraum der Bindung abzu- schreiben. Daraus ergeben sich Folgeaufwendungen in Höhe von jährlich rd. 160.400 €. Begründung: Umstrukturierung im Stadtteilzentrum Das Stadtteilzentrum von Coerde am Hamannplatz soll umstrukturiert und gestalterisch erheblich aufgewertet werden. Das zugrundeliegende Konzept wurde in mehreren Workshopveranstaltungen mit großem Interesse und hoher Mitwirkungsbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern in Coerde erörtert und weiterentwickelt. Es sieht vor, die heutige Prägung mit der „Kö“ genannten Passage und dem weiträumigen Platz als autofreien, dem Fußgänger vorbehaltenen, Kernbereich beizubehalten und in den Randbereichen das Parken anzuordnen. In den vergangenen Jahren haben bereits die beiden bisher dort schon vorhandenen Lebensmittelanbieter ihre Märkte innerhalb des Zentrums deutlich erweitert und damit attraktive Versorgungsmöglichkeiten in Ergänzung zu den kleinteiligen - 4 - V/0212/2023 Fachgeschäften geschaffen. Die öffentlichen Freiflächen sollen ergänzend neugestaltet und nutzer- freundlich hergerichtet werden. Die bedeutendste Aufwertungsmaßnahme betrifft den Neubau eines Stadtteilhauses als integriertes Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum, um die derzeit über den gesamten Stadtteil ver- teilt liegenden Einrichtungen und Organisationen an einem Standort zusammenfassen zu können. Bisherige Entwicklung Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) ist vom Rat der Stadt Münster am 11.12.2019 (Vorlage V/1006/2019) beauftragt worden, ein Stadtteilhaus in Coerde am Hamannplatz zu errichten. Am 26.08.2020 (Vorlage V/0675/2020) hat der Rat der Stadt Münster nach entsprechenden Abstim- mungs- und Beteiligungsverfahren das Raumprogramm des neu zu errichtenden multifunktionalen Stadtteilhauses beschlossen. Das Bauvorhaben hat die Rolle eines „Leuchtturmprojektes" für den gesamten Stadtteil in zentraler Lage. Entstehen soll ein multifunktionales Begegnungs-, Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitszent- rum. Für diese sehr anspruchsvolle Planungsaufgabe hat die WBI GmbH einen Architektenwettbe- werb ausgelobt (der bereits mit Städtebaufördermitteln unterstützt wurde), den das Architekturbüro bbp:architekten, Kiel / Münster für sich entscheiden konnte. Die WBI hat den Preisträger anschlie- ßend mit der Erstellung der Entwurfs - und Ausführungsplanung beauftragt. Gleichzeitig bildet diese Planung auch die Basis für die Beantragung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung und dem EFRE-Programm. Entsprechend den Aussagen der Vorlage V/1006/2019 soll der Rat zu einem späteren Zeitpunkt über den Realisierungszeitraum sowie über die damit verbundenen Kosten und deren Finanzierung mittels separater Vorlage informiert werden, um dann ggf. erforderliche Beschlüsse fassen zu kön- nen. Entsprechend der ursprünglichen Planung war vorgesehen, dass die WBI das Stadtteilhaus errichtet und die St adt Münster dann mit der WBI Mietverträge für die einzelnen städtischen Fachämter / Bedarfsträger abschließt. Die WBI sollte ihre Investition über die entsprechenden Miet- zahlungen refinanzieren. Optional war auch die Beantragung von Städtebaufördermitteln vorgese- hen. Aufgrund der aktuellen Fördermöglichkeiten schließt sich ein reines Mietmodell (Investorenmodell) zur Refinanzierung aus. EU- und Städtebauförderung erlauben keine Mietzahlung in geförderten Ob- jekten, d.h. die WBI schließt mit der Stadt formal einen Mietvertrag über die von der Stadt Münster zu nutzenden Flächen ab, bekommt aber keine Mietzahlungen dafür. Die Finanzierung des Neubaus wird über die gewährten Fördermittel und einen einmaligen Eigenanteil der Stadt Münster in Höhe von 20% abgesiche rt, üblich wäre bei reiner Städtebauförderung ein Eigenanteil von 40%. Dieser konnte dank der EU-Förderung auf 20% reduziert werden. Der einmalige Eigenanteil ersetzt somit die üblichen Mietzahlungen und die Kosten für mietfreie Überlassungen (DRK -Jugendtreff und Migrati- onshilfe) für die Laufzeit der Anmietung des Stadtteilhauses. Es bedarf jetzt allerdings noch einer Entscheidung des Rates der Stadt Münster, dass die Stadt den Eigenanteil übernimmt und die WBI mit der Durchführung der Maßnahme und Durchleitung der Fördermittel betraut wird. Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Zentrale Intention des multifunktionalen Stadtteilhauses ist die Sic herung, Erweiterung und Fortent- wicklung der Angebotsinfrastruktur in Coerde. Die Zugänglichkeit zu Maßnahmen und Angeboten in den Bereichen Begegnung, Beratung, Bildung, Gesundheit, Soziales und Bürgerservices soll damit verbessert werden. Ebenso soll die Vernetzung und Zusammenarbeit v erschiedenster Akteur/-innen im Stadtteilhaus weiter gefördert werden. Zu den Angeboten des Stadtteilhauses gehören städtische Dienstleistungen, professionelle Leistungen freier Träger und Vereine sowie wei tere stadtteilaffine und bürgernahe Aktivitäten. D as Stadtteilhaus ist Kernelement des vom Rat 2020 beschlossenen Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (InSEK) und spiegelt durch die Bündelung der Vielzahl verschiedener Angebote die in tegrative, handlungsfeld- und akteursübergreifende D imension des InSEK wieder. Zur Aufwertung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im Stadtteil Coerde wurde im November 2016 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen, ein Integriertes Entwicklungskonzept für den Stadtteil Coerde zu erstellen. Als Resultat des InSEK - - 5 - V/0212/2023 Prozesses – mit Erarbeitungszeitraum von Dezember 2016 bis März 2020 und unter breiter Beteili- gung verschiedenster Fachämter der Verwaltung, zahlreicher Akteur/-innen und Vertreter/-innen von Politik, freien Trägern, Institutionen und Vereinen vor Ort sowie der interessierten Coerder Bürger- schaft – konnte für den Stadtteil Coerde u.a. ein großer Bedarf unterschiedlicher und miteinander zu verknüpfender sozialer, bildungs -, freizeit - und gesundheitsbezogener Angebote sowie vielfältiger Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen festgestellt werden. Am 24.06.2020 wurde das InSEK Coerde (vgl. V/0224/2020) mit einem umfangreichen Maßnahmenkon- zept durch den Rat der Stadt Münster beschlossen. Das multifunktionale Stadtteilhaus ist eines von sieben Handlungsfeldern, die im InSEK für den Stadtteil Coerde als besonders zielführend und wich- tig klassifiziert wurden. Projektentwicklung Potentiell sind einige der im Integrierten Handlungskonzept Münster-Coerde von 2020 vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich als förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Lan- des NRW einzustufen. Gemäß Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Münster gehören der Neu- bau des Stadtteilhauses und die Aufwertung des Hamannplatzes unmittelbar dazu. In dem oben genannten Gesamtzusammenhang hat der Rat der Stadt bereits 2019 entschieden, die WBI mit einer Projektentwicklung zu einem zukünftigen Stadtteilhaus zu beauftragen. Die WBI hat dazu Grundstücke und Teileigentum am Hamannplatz aufgekauft und in ihr Eigentum überführt. Mit dem Erwerb von Teilen der südöstlichen Bebauung am Hamannplatz (Gebäude Nr. 36 - 40) bietet sich die Chance auf der Grundlage des neuen Bebauungsplans Nr. 557 im südlichen Eingangsbe- reich des S tadtteilzentrums am Hamannplatz das neue multifunktionale „Stadtteilhaus“ für Coerde, einschließlich eines integrierten Begegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrums zu errichten. Diese Projektentwicklung ist mit dem Architekturwettbewerb und den Worksho ps zum Raum - und Nutzungskonzept in den zurückliegenden zwei Jahren weiter qualifiziert, abgestimmt und verfeinert worden, so dass jetzt für alle Partner und potentiellen Nutzer, sowie die WBI und die Stadt Münster ein tragfähiges und zukunftsfähiges Projekt vorliegt. Auf dieser Basis bereitet die WBI den Bauantrag vor, welcher im Sommer 2023 eingereicht werden soll. Die Realisierung soll anschließend ebenfalls durch die WBI erfolgen. Die einzelnen Kernnutzungen der Stadtteilhausangebote umfassen weitere Dienstleistungs- und Ser- viceangebote in unterschiedlichen Bereichen. Akteure sind hier die Stadtbücherei, die VHS, das Job- center, die Bezirksverwaltung Nord, das Stadtplanungsamt, Münster Marketing, die Westfälische Schule für Musik sowie die DRK Migrationshilfen und der DRK Jugendtreff und voraussichtlich Akteu- re im Bereich Ordnung und Sicherheit. Baukonzept Das Stadtteilhaus Coerde soll als Neubau auf der durch Abbruch freigelegten Baufläche der Gebäude Hamannplatz 36 - 40 entstehen. Die Gebäude sind Be standteil einer Ladenzeile, die den Abschluss des Hamannplatzes in östlicher Richtung bildet und über die Grünanlage die Anbindung an die Norbert- Kirche schafft. Die überwiegend eingeschossige Ladenzeile wurde in den 1960er Jahren in Stahlbetonskelettbau aus Fertigteilelementen und Flachdächern errichtet. Lediglich das Gebäude Hamannplatz 36 - 40 wurde als zweigeschossiger Baukörper ausgeführt, der später durch einen klei- nen eingeschossigen Anbau an der Königsberger Straße für eine Arztpraxis ergänzt wurde. Im Bebauungsplan Nr. 557 sind umfangreiche Änderungen der Bebaubarkeit der Baufläche vom Rat beschlossen worden. Für die Gebäude Hamannplatz 36 -40 wurde das Maß der baulichen Nutzung erhöht, die bebaubare Fläche vergrößert und die Anzahl der Geschosse auf drei angehoben. Dadurch können zusätzliche Flächen geschaffen werden, die zur Erfüllung der Bedarfe des geplanten Stadt- teilhauses notwendig sind. Das vorgesehene Bauprogramm des Stadtteilhauses lässt sich im Altbe- stand demgegenüber nicht abbilden. Ein notwendiges Kellergeschoss fehlt gänzlich. Die dort vorge- sehene Schaffung von Technik- und Nebenräumen könnte im obigen Bestand nur begrenzt und mit der Konsequenz umgesetzt werden, dass vorgesehene Nutzungen entfallen müssten. Eine Erweiterung oder Aufsto ckung der Bestandsgebäude zur Realisierung des Bauprogramms ist aufgrund der mangelhaften Bausubstanz technisch nicht sinnvoll und unwirtschaftlich. So besteht die - 6 - V/0212/2023 Deckenkonstruktion der Flachdächer aus Spannbeton-Rippenplatten mit einer Plattenstärke zwischen den Rippen von nur ca. 7 - 8 cm und ist daher für eine Aufstockung ungeeignet. Zum einen ergeben sich dadurch konstruktive Einschränkungen durch schlechtere Lastenverteilungen. Zum anderen würden bei den notwendigen Deckendurchbrüchen Spannstähle des Stahlbetons zerstört, wodurch erhebliche Maßnahmen zur Verstärkung der tragenden Elemente erforderlich wären. Gleichzeitig müssten zur Aufnahme zusätzlicher Lasten Fundamente mit aufwändigen Gründungsarbeiten ver- stärkt werden. Neben diesen rein konstruktiven Hindernissen wären auch bauphysikalische Anforderungen an eine Nachnutzung der Gebäude weder technisch noch ökonomisch zu beherrschen. So müssten umfang- reiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Schall - und Brandschutzes im Gebäude ergriffen werden. Vor allem aber ist die Fassadenkonstruktion aus Betonfertigteilen in Bezug auf den Wärmeschutz als ungeeignet anzusehen. Eine dämmtechnische Ertüchtigung wäre nur mit großem Aufwand möglich und würde die Planungen zusätzlich erschweren. Die Fassadenplatten als Fe rtigteilelemente ließen gestalterisch z. Bsp. bedarfsgerechte Lösungen durch Änderungen der Brüstungshöhen für die sehr unterschiedlichen Nutzungen nicht zu. Raumprogramm Die WBI entwickelt im Auftrag der Stadt Münster die Errichtung eines multifunktionalen Stadtteilhau- ses am Hamannplatz in Münster Coerde als öffentliche Gemeinbedarfseinrichtung. Als „Leuchtturm- projekt“ wird dieses einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Entwicklung des Stadtteils Coerde leisten. Ziel ist es, wie bereits erwähnt, eine Vielzahl synergetisch verknüpfter, niederschwelliger An- gebote aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Kultur und Bildung mit Stadtteilorientierung in einem zentral gelegenen Gebäude zusammenzufassen, um sowohl die Bandbreite professioneller Hand- lungsspielräume zu erweitern als auch die Nähe und Erreichbarkeit für die im Stadtteil lebenden Men- schen bestmöglich zu gewährleisten. Im Gebäude werden verschiedene Funktionsbereiche abgebildet. Der Rat der Stadt Münster hat mit Beschluss der Vorlage V/0675/2020 ein umfangreiches Raumprogramm für das neue Stadtteilhaus vorgegeben. Die einzelnen Kernnutzungen der Stadtteilhausangebote umfassen dabei Dienstleis- tungs- und Serviceangebote in unterschiedlichen Bereichen bzw. unterschiedlichen Fachämtern. Ne- ben einem großzügigen allgemeinen Eingangsbereich mit Beratungsbüro der Bezirksverwaltung Münster-Nord beherbergt das Stadtteilhaus die Stadtteilbücherei, den Jugendtreff des DRK, das Be- gegnungs-, Bildungs- und Gesundheitszentrum (BBG), Räume der Westfälischen Schule für Musik, die Migrationshilfe des DRK, ein Jobcenter, eine Kinder- und Jugendarztpraxis sowie Angebote im Bereich Ordnung und Sicherheit, Stadtplanung und Marketing. Die Ermittlung des Raum- und Flächenbedarfs wurde bereits im Vorfeld des Architekturwettbewerbes von der Stadt Münster unter Beteiligung der späteren Nutzer erarbeitet und im Rahmen der Vorpla- nung unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitsschutzes, der Barrierefreiheit sowie der bisheri- gen Erkenntnisse aus den Vorkonzepten des Brandschutzes modifiziert. Aus dem derzeitigen Planungsstand ergibt sich dadurch eine Nutzfläche (NUF) von 2.263 m² sowie eine Bruttogrundfläche (BGF) von 4.108 m². Zwingende Berücksichtigung fanden zudem die Vorgaben im Rahmen der Städtebauförderung, nach denen mindestens 80% der Flächen in ihrer zeitlichen Nutzung für gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stehen müssen und entsprechend nur auf maximal 20% der Flächen in ihrer zeitlichen Nutzung auch rentierliche Zwecke verfolgt werden dürfen. In mehrfachen Abstimmungsprozessen mit dem Fördergeber wurde basierend auf dem Raum- und Nutzungskonzept eine genaue Nutzungsana- lyse und -bestimmung für alle Flächen vorgenommen. Demnach liegt der rentierliche Nutzungsanteil bei lediglich rd. 7%. Das Nutzungskonzept ist auf die spezifischen Begebenheiten des Stadtteils Coerde ausgerichtet und baut auf den Erkenntnissen des Integrierten Entwicklungskonzeptes Coerde auf. Mit dem Zusam- menspiel von Kubatur, äußerer und innenräumlicher Gestaltung soll ein neues Stadtteilhaus geschaf- fen werden, das seine Umgebung aufwertet und die Menschen zur Annahme seiner Angebote, zur Partizipation und Aneignung einlädt. - 7 - V/0212/2023 Der Neubau ist in die Gebäudeklasse 5 nach Landesbauordnung NRW einzuordnen und als Sonder- bau gemäß § 50 BauO NRW zu betrachten. Weder das Gesamtgebäude noch seine Teile sind als Versammlungsstätte zu definieren, da keine Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen vorgesehen sind. Das Stadtteilhaus ist gemäß den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster mit dem Ziel der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele als Null -Emissions-Haus konzipiert. Hierfür sind Vorgaben definiert, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Im konkreten Fall wird di es erreicht durch die Einhaltung eines Wärmedämmstandards von 20kWh/m² /a, der Nutzung von Photovoltaik (Dachflächen) zur Gewinnung der elektrischen Energie für den Gebäudebetrieb sowie einer kombi- nierten Nutzung von anliegender Fernwärme und Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Versorgung mit Hei- zenergie. Nach dem Prinzip „so -viel-Technik-wie-nötig, so-wenig-wie-möglich“ ist die Gebäudegeo- metrie und die innenräumliche Zonierung optimiert konzipiert. So kann die technische Gebäudeaus- stattung (Heizung, Lüftung, Kühlung, etc.) auf das notwendige Maß reduziert werden, um bei kleinst- möglichem Energiebedarf im Betrieb hohen Nutzerkomfort zu erzeugen. Das Stadtteilhaus wird seiner Funktion als öffentlich zugängliches Gebäude entsprechend gem. DIN 18040-1 vollumfänglich barrierefrei ausgeführt. Da alle Funktionsbereiche des zu errichtenden Gebäudes auch Arbeitsstätten sind, wurden der Pla- nung die t echnischen Regeln für Arbeitsstätten im Hinblick auf die Raumabmessungen, die Ausle- gung der Sanitärräume, die Abmessungen der Arbeitsplätze, die Rettungs- und Verkehrswegbreiten sowie Belichtung, Belüftung und Temperierung der Arbeitsplätze zugrunde gelegt. Für den vorliegenden Entwurf wurde eine brandschutztechnische Vorplanung erstellt. Aufgrund der Einordnung in die Gebäudeklasse 5 sind tragende und aussteifende Teile sowie Decken feuerbe- ständig auszuführen. Die Wände der zwei notwendigen Treppenräume erhalten die Bauart Brand- wand. Wo aus räumlich -funktionalen Gründen die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten wer- den, sind Feuerschutzvorhänge als Kompensation vorgesehen. Brandschutztechnisch wird das Gebäude in Nutzungseinheiten unterteilt, was einen Verzicht auf not- wendige Flure erlaubt. Die Rettungswege aus den Obergeschossen führen je Nutzungseinheit über einen direkt angren zenden notwendigen Treppenraum sowie einen über eine angrenzende Nut- zungseinheit zu erreichenden Treppenraum ins Freie. Im Erdgeschoss verfügt jede Nutzungseinheit über zwei direkte Ausgänge ins Freie. Baukosten und Finanzierung: Die anteiligen förderfähigen Projektkosten für die Realisierung der Gemeinbedarfseinrichtung Stadt- teilhaus Coerde belaufen sich nach der aktuellen Kostenermittlung (Stand Dezember 2022) auf 16.042.500 €. Für die Realisierung des Stadtteilhauses hat die Stadt Münster einen Antrag auf Städtebauförderung nach den Förderrichtlinien des Landes NRW (FöRi 2008) fristgerecht zum 30.09.2022 gestellt. In Ab- stimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) und der Bezirksregierung Münster wur den der Stadt Münster die Möglichkeiten einer zu- sätzlichen Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eröffnet. Das Landesministerium unterstützt die Stadt Münster darin, eine lebendige, kinder-, familien- und genera- tionengerechte, energieeffiziente und klimagerechte Aufwertung in Wohnvierteln zu erreichen, in de- nen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Erste Bewilligungen für Coerde aus der Städtebauförderung hat die Stadt 2022 bereits erhalten, so dass seitens der Fördergeber vorgeschlagen wurde, ergänzend eine entsprechende Be- werbung um EU -Fördermittel einzureichen. Die Stadt Münster hat mit Datum vom 23.12.2022 eine entsprechende Bewerbung beim Landesministerium eingereicht. Mit Datum vom 15.02.2023 hat die Interministerielle Arbeitsgruppe über die landesweit eingereichten Projekte beraten und das Stadtteilhaus Coerde als förderwürdig im Rahmen des Programms „Wohn- viertel im Wandel“ (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) eingestuft. In enger Zusammenarbeit der Stadt Münster und der Westfä lischen Bauindustrie mit der Be zirksregierung Münster und dem Lan- desministerium konnten alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen kurzfristig zusammenge- stellt und entsprechend erfolgreich präsentiert werden. - 8 - V/0212/2023 Das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2023 ist durch das MHKBD am 12.05.2023 veröffentlicht worden. Entsprechend den im Vorfeld geführten Abstimmungs- und Einplanungsgesprächen ist das Ministerium den Anträgen und der Bewerbung der Stadt Münster vollumfänglich gefolgt und hat ent- sprechend der Antragslage die Fördermittel in der beantragten Höhe von 8.021.000 € (EFRE) und 4.812.600 € (StBauFö) zur Verfügung gestellt. Die eigentlichen Bewilligungsbescheide werden dann zum 3.Quartal 2023 erwartet. Ein konkreter Baubeginn ist formal nach Eingang der Bewilligungsbe- scheide bei der Stadt Münster und der Erteilung der Baugenehmigung möglich. Die restlichen 20% der Kosten (3.208.900 €) sind durch die Stadt Münster zu finanzieren. Üblicherweise beträgt der Städtebauförderanteil für Münster 60% der förderfähigen Baukosten, der Rest von 40% ist grundsätzlich durch Eigenmittel der Stadt oder Dritter aufzubringen. Bedingt durch die EU-Förderung sinkt der Städtebauförderanteil auf 30%. Die zusätzlich ermöglichte EU-Förderung ergänzt die Förderung aber um weitere 50% Förderung der Baukosten für das Stadtteilhaus. Somit stehen in der Summe insgesamt 80% Fördermittel für das Stadtteilhaus Coerde bereit, der Eigenan- teil der Stadt sinkt damit a uf nur noch 20% der Baukosten. In der Gesamtbetrachtung ergeben sich daraus für die Stadt Münster deutliche Vorteile, neben der landesweiten Anerkennung der bisherigen Leistungen zum Stadtteilhaus führt die EFRE-Förderung zu einer deutlichen Reduzierung des städti- schen Eigenanteils und verringert damit die Belastung für den städtischen Haushalt. Entsprechend den Vorgaben der EU- und Städtebauförderung darf bei Nutzung des geförderten Ob- jektes während der Zweckbindungsfrist von zwanzig Jahren vom Eigentümer keine Mietzahlung für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten gefordert werden. Die Betriebskosten sind dem Eigen- tümer von den Nutzern gleichwohl zu erstatten. Die o.g. Nutzer/Akteure müssen in ihren Finanzpla- nungen die Betriebskosten entsprechend berücksichtigen. Gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2019 (Vorlage V/1006/2019) sollten die Baukosten der WBI durch Mietzahlungen der Stadt Münster bzw. der städtischen Nutzer und der sozialen Akteure (Investoren- modell) refinanziert werden. Dieses Finanzierungskon strukt ist mit den anstehenden Förderungen nicht vereinbar, so dass die Stadt Münster anstelle der Gegenfinanzierung durch jährliche Mietzah- lungen einen einmaligen Eigenmittelzuschuss zu den Baukosten zu gewähren hat, der mit den ein- geworbenen EU- und Städtebaufördermitteln an die WBI weitergeleitet und zur Sicherstellung der Finanzierung der Baukosten der WBI verwendet werden soll. Im Gegensatz zum ursprünglichen Finanzierungsmodell fallen bei der jetzt favorisierten Lösung keine Mietzahlungen für die Stadt Münster und für die externen Nutzer an. Lediglich die Betriebskosten sind der Bauherrin WBI von der Stadt bzw. den städtischen N utzern und den sozialen Trägern zu erstat- ten. Aufgrund der vollständigen Finanzierung des Stadtteilhauses durch Fördermittel und Eigenmittel der Stadt Münster bzw. der WBI (Anteil Arztpraxis) ist es auch nicht erforderlich die Baukosten durch Mieten o.ä. zusätzlich zu refinanzieren. Damit ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln für das Pro- jekt Stadtteilhaus Coerde die wirtschaftlichere Variante. Zu beachten ist, wie bei allen anderen För- derprojekten auch, das üblicherweise mit der Förderzusage die Finanzi erung landesseitig als ausfi- nanziert gilt, d.h. etwaige Kostensteigerungen führen nicht automatisch zu einer nachträglichen Stei- gerung der Fördermittel. Die Untersuchung wurde anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durchgeführt. In einem voll- ständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt zurechenbare gesamte Liquidität periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum Ende des Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage beantwortet, welchen Wert das anfangs eingesetzte Eigenkapital am Ende hat. Dieser sogenannte VoFi -Endwert der Investition wird zum Vergleich mit konkurrierenden Investitionen herangezogen. Um den Gesamtaufwand (Baukosten) finanzieren zu können, wird die Stadt Müns ter wertgleich die Fördermittel des Landes (rd. 12,83 Mio. €) und ihre Eigenmittel (rd. 3,2 Mio. €) an die WBI weiterlei- ten; dabei sind Gestaltungsformen und -inhalte zu wählen, die eine Umsatzsteuerpflicht der Weiterlei- - 9 - V/0212/2023 tung ausschließen. Die WBI ihrerseits wendet weitere rd. 1,1 Mio. € auf um da s Gesamtprojekt zu finanzieren. Durch das Projekt entfallen monatliche Mietkosten für die bisherige Anmietung von der WBI (Hamannplatz 39) in Höhe von derzeit je Monat 2.392,91 € Grundmiete und 270,89 € Betriebskosten. Nutzungsüberlassungsvertrag Die Stadt Münster wird in ihrem Verhältnis zur WBI einen Zuwendungsbescheid mit inkludiertem Be- trauungsakt erlassen, der die Weitergabe der Finanzmittel in Höhe von rd. 16,04 Mio. € an die WBI und die Mittelverwendung zur förderkonformen Herrichtung und Nutzung des Gebäudes absichert. Nach Baufertigstellung wird die WBI ihrerseits den Nutzern/Akteuren die Flächen als Gemeinbedarfs- einrichtung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellen, damit der im Förderbescheid formulier- te Nutzungszweck der Gemeinbedarfseinrichtung erreicht und für die Dauer der Zweckbindung auf- rechterhalten wird. Auch die Überlassung der rentierlichen Flächen, die quartiersbezogenen Nutzungen (Arztpraxis) zur Verfügung stehen, wird durch den Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen WBI und Arztpraxis gere- gelt. Somit stehen auch die rentierlichen Flächen in der Nutzungsbindung des Fördermittelbescheids. Mit dem Nutzungsüberlassungsvertrag verpflichtet die WBI die Nutzer / Akteure, die Bedingungen des Förderbescheids hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der ggf. vom Fördermittelgeber formulierten weiteren Auflagen und Bedingungen während der Zweckbindungsfrist einzuhalten. Weiterhin ist zu regeln, dass die Nutzer / Akteure die Betriebs - und Nebenkosten vollständig zu tra- gen haben. Die Kosten für Kleinreparaturen werden im Mietvertrag der Höhe nach begrenzt und an- teilig von der Stadt Münster, den externen Nutzenden und den gewerblichen (rentierlichen) Nutzern getragen. In einem Schnittstellenprotokoll werden Art und Umfang der Instandhaltungsaufwendungen verbindlich festgehalten. Die WBI wiederum ist verpflichtet, die Instandhaltungsrücklage zu bilden. Zweckbindung und Fördermittelweiterleitung Das Förderprojekt Stadtteilhaus Coerde wird gem. Aussage der Fördergeber bei der Veröffentlichung des Stadterneuerungsprogramms (STEP) 2023 mit dem von der Stadt Münster beantragten Förder- volumen und mit den beantragten Bausteinen vollständig berücksichtigt werden. Zu welchem Zeit- punkt und mit welchen Auflagen und Inhalten der Bewilligungsbescheid bei der Stadt Münster eintref- fen wird, ist aktuell noch offen, angekündigt ist der Bescheid für das 3.Quartal 2023. Die zu gewährende Förderung ist projektbezogen zu verstehen, so dass eine Nachförderung des Pro- jektes mit Mitteln der Städtebauförderung landesseitig üblicherweise ausgeschlossen wird. Der vom Rat bereitzustellende Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Baukosten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls als abschließend zu betrachten. Eine weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der jähr- lichen Betriebskosten bleibt davon unbenommen. Nach der formalen Bewilligung des Förderantrages durch das Land NRW an die Stadt Münster ist anschließend eine Weitergabe der Fördermittel und zusätzlich der vom Rat der Stadt bereitgestellten städtischen Mittel an die WBI vorgesehen. Dies erfolgt im Rahmen eines Zuwendungsbescheids zu- gunsten der WBI, der den o.g. Betrauungsakt zwischen der Stadt Münster und der WBI für die Dauer von zehn Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere zehn Jahre enthält, und die Zweck- bindungsfrist der Förderung von 20 Jahren entsprechend absichert. Mit dem Betrauungsakt wird u.a. die Weitergabe der Finanzmittel an die WBI abgesichert und die Mittelverwendung zur förderkonfor- men Herrichtung und zum förderkonformen Betrieb des Gebäudes gesichert. Die WBI ihrerseits wird mit dem o.g. Nutzungsüberlassungsvertrag die Flächen als Gemeinbedarfs- einrichtung zur unentgeltlichen Nutzung den Nutzern / Akteuren zur Verfügung stellen, damit diese den im Förderbescheid formulierten Nutzungszweck erreichen und aufrechterhalten können. Da der Zweckbindungszeitraum voraussichtlich 20 Jahre beträgt, müssen auch die genannten Nut- zungen und der zweckentsprechende Betrieb mindestens für diesen Zeitraum festgeschriebe n wer- den. Eine Verlängerung bzw. Verstetigung der sozialen und öffentlichen Nutzungen über den Zweck- bindungszeitraum hinaus, ist grundsätzlich möglich und im Rahmen der Verlässlichkeit des Projektes auch gewünscht. - 10 - V/0212/2023 Es wird ein Berichtswesen eingerichtet, das auch dazu verwendet werden soll, ggf. die Inhalte anzu- passen und zu schärfen bzw. auf sich verändernde Rahmenbedingen während des Betriebes zu rea- gieren, sofern dadurch der Gesamtzweck der Fördermaßnahme nicht in Frage gestellt und die ur- sprüngliche Intention einer sozialen und öffentlichen Nutzung erhalten bleibt. Wichtig ist dabei auch die Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes als Gemeinbedarfseinrichtung entsprechend den Ausführungen in den Förderanträgen, so wie im o.g. Nutzungsüberlassungsvertrag. Mit dem fachlich-inhaltlichen Berichtswesen geht auch ein förderrechtliches Berichtwesen einher, da dem Fördergeber zum Ende der Baumaßnahme und kontinuierlich während des laufenden Betriebes (innerhalb der Zweckbindungsfrist) ein Verwendungsnachweis und eine Bestätigung des zweckdienli- chen Mitteleinsatz vorzulegen ist. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Förderbescheides des Landes sind durch die WBI bzw. die Stadt zu erfüllen. Eine entsprechende Absicherung der Fördermittel und der städtischen Mittel für den o.g. Zeitraum ist erforderlich und soll über entsprechende Regelungen in dem Zuwendungsbescheid sowie Betrau- ungsakt zwischen der Stadt und der WBI formuliert werden. Dabei werden auch die vergaberechtli- chen Vorgaben des Landes und der Stadt Münster sowie die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung für Zuwendungsempfänger an die WBI verbindlich übertragen, die sowohl während der Bauphase als auch während der Zweckbindungsfrist einzuhalten und zu beachten sind. Mit dem Nutzungsüberlas- sungsvertrag zwischen der WBI und den Nutzern/Akteuren wird die WBI verpflichtet, die Bedingungen des Förderbescheids hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der ggf. vom Fördergeber formulierten weiteren Auflagen und Bedingungen während der Zweckbindungsfrist einzuhalten. Für den unwahrscheinlichen Fall einer berechtigten Rückzahlungsforderung durch den Zuwendungs- geber Land NRW an die Stadt Münster (Erstempfänger der Zuwendung), ist die Stadt Münster in der Verpflichtung, diese Rückzahlungsforderung zu bedienen. Zu diesem Zeitpunkt ist dann mit dem Zu- wendungsgeber Land NRW zu klären, woraus eine solche Rückforderung resultiert, in welchem Um- fang eine solche Pflicht besteht und mit welchem finanziellen Aufwand diese Rückzahlungsforderung verbunden ist. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Münster etwaige Rückgriffmöglichkeiten auf die übrigen Beteiligten in Anspruch nehmen. Die Nutzer / Akteure bekommen gem. Nutzungsüberlas- sungsvertrag die Flächen als Gemeinbedarfseinrichtung zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, um damit den im Förderbescheid formulierten Nutzungszweck zu realisieren. Insofern wird hier erst einmal unterstellt, dass sich alle Partner (WBI, Stadt, Nutzer / Akteure) förderkonform verhal- ten. Fazit Mit dem Neubau des Stadtteilhauses bietet sich für die Stadt Münster die Chance, für den sozialen Zusammenhalt in Coerde einen entscheidenden Baustein realisieren zu können, der im Stadtteil be- sonders wichtig und von der Bevölkerung seit langem gewünscht wird. Die Beteiligungsverfahren der Vergangenheit zeigen, trotz aller Probleme und Schwierigkeiten, die starke Identifikation der Men- schen in Coerde mit ihrem Stadtteil und dem Wunsch nach einem gemeinsamen Ort, an dem soziale und öffentliche Nutzungen angeboten und genutzt werden können. Die räumliche Bündelung von so- zialer und öffentlicher Nutzung schafft einerseits Synergieeffekte und bereichert durch den gewählten Standort mit seinem Angebot die Entwicklung des Stadtteilzentrums von Coerde. I.V. Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1 - Folgelastenberechnung Stadtteilhaus Coerde Anlage 2 - Folgelastendarstellung Personalkosten Stadtteilhaus Coerde
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- Königsberger Straße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0212/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.08.2023
- Erstellt
- 06.04.2023 14:23