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V/0208/2017

Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt

Vorlagen 07.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 14.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0208/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Integration in den Prozess MünsterZukünfte 20/30/50  
Der Rat bekräftigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2016, den 
Bürgerhaushalt in die Konzeption des Prozesses MünsterZukünfte 20/30/50 zu integrieren. 
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, dass im Zuge der Bearbeitung des Antrags „Stär-
kung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg zur Mitmachstadt“ (Antrag an den Rat 
A-R/0047/2014 der CDU-Fraktion)“ innerhalb des Prozesses MünsterZukünfte 20/30/50 (sie-
he Vorlage V/0494/2016) auch die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt grundlegend 
überprüft wird.  
 
2. Bisheriges Verfahren zum Bürgerhaushalt  
Da die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt in Zukunft gemäß Beschluss des Haupt- 
und Finanzausschusses vom 07.12.2016 „alternativ zum bisherigen Verfahren“ erfolgen soll, 
setzt der Rat das bisherige Verfahren des Bürgerhaushalts (grundlegend Vorlage 
V/0029/2011/1, zuletzt V/0937/2015) aus, bis im Rahmen des Zukunftsprozesses über die 
Ausrichtung der Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt entschieden wurde. Werden in 
diesem Zeitraum Vorschläge zum Bürgerhaushalt eingereicht, werden diese als Anregung 
nach § 24 GO NRW weiterbehandelt. 
 
3. Einbindung des Beirats Bürgerhaushalt  
Die bisherige zentrale Aufgabe des Beirats Bürgerhaushalt, nämlich die Weiterentwicklung 
des bisherigen Verfahrens, ruht mit Beschlusspunkt 2 vorerst. Die Expertise des Beirats Bür-
gerhaushalt zum Themenbereich der Bürgerbeteiligung soll weiterhin eingebunden werden, 
dadurch dass der Beirat Bürgerhaushalt eingeladen wurde, sich im Beirat des Projektes 
MünsterZukünfte zu beteiligen (siehe Vorlage V/1063/2016, die am 14.12.2016 beschlossen 
wurde). Daher tagt der Beirat Bürgerhaushalt bis auf weiteres nicht mehr in der bisherigen 
Form, bis die grundlegenden Strukturen zur Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt im 
Rahmen des umfassenden Zukunftsprozesses geklärt sind. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0208/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Cappenberg / Herr Deppe 
Ruf: 
492-7022 / 492-2020 
E-Mail: 
CappenbergC@stadt-muenster.de 
Deppe@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0208/2017 
4. Prüfaufträge für die zukünftige Ausrichtung 
Der Beirat Bürgerhaushalt hat in den vergangenen Jahren und zuletzt in seiner Sitzung am 
26.01.2017 verschiedene Ansatzpunkte für eine Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt 
diskutiert. Diese sollen im Prüfauftrag berücksichtigt werden. Der Rat beauftragt daher die 
Verwaltung, folgende Aspekte bei der Prüfung von Alternativen zum bisherigen Verfahren im 
Rahmen der zukünftigen Ausrichtung der Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt zu be-
rücksichtigen und geeignete und zukunftsfähige Vorschläge zu unterbreiten: 
 
a. Trialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung (gemäß Vorlage V/1078/2016) 
b. Quantität und Qualität der Bürgervorschläge 
c. Steigerung von Beteiligungsquoten (Effektivität verschiedener Beteiligungswege wie 
Online-Verfahren, Veranstaltungen, etc. und Effektivität von Öffentlichkeitsarbeit zur 
Einbindung möglichst breiter Bevölkerungsschichten) 
d. Einbindung der Bezirksebene 
e. Verständlichkeit und Transparenz des Haushaltsplans 
 
 
 
Begründung: 
 
 
zu 1) Integration in den Prozess MünsterZukünfte 20/30/50 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 7. Dezember 2016 „um ei-
nen Vorschlag gebeten, wie der Bürgerhaushalt alternativ zum bisherigen Verfahren in die Konzepti-
onen für den Zukunftsprozess MünsterZukünfte 20/30/50 bzw. Global Nachhaltige Kommune inte-
griert werden kann“. Im Rahmen des Prozesses MünsterZukünfte 20/30/50 soll gemäß Beschluss des 
Rates vom 29. Juni 2016 auch der Antrag „Stärkung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg 
zur Mitmachstadt“ (Antrag an den Rat A-R/0047/2014 der CDU-Fraktion) bearbeitet werden.  
Um zu gewährleisten, dass sich die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt konsistent in das Ge-
samtkonzept zur Bürgerbeteiligung einfügt, sollen auch die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung am 
städtischen Haushalt im Rahmen dieses Prozesses grundlegend geprüft werden. Der Bereich der 
städtischen Finanzen hat sich in der Vergangenheit durch die Abstraktheit und Komplexität als be-
sonders herausfordernd für effektive und bürgernahe Beteiligungsformen erwiesen. Daher ist auf Ba-
sis der gesammelten Erfahrungen eine grundlegende Neukonzeption im Rahmen des Gesamtprozes-
ses alternativ zum bisherigen Verfahren nun geboten.  
 
 
zu 2) Bisheriges Verfahren zum Bürgerhaushalt 
 
Wie die Verwaltung im Sachstandsbericht zum letztjährigen Bürgerhaushalt  in der Anlage zur Vorla-
ge V/0747/2016 dargestellt hat, betrug die Quote derjenigen Münsteraner Wahlberechtigten, die sich 
in irgendeiner Form am Bürgerhaushalt 2016 beteiligt haben, 0,76 Prozent. Da das Instrument des 
Bürgerhaushalts als Instrument der Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt erkennbar nicht wie 
gewünscht breite Schichten der Münsteraner Bevölkerung erreicht, schlägt die Verwaltung vor, das 
bisherige Verfahren nicht mehr vom Status Quo aus weiterzuentwickeln, sondern eine Suche nach 
grundlegenden Alternativen zu initiieren. Das bisher beschlossene Verfahren - grundlegend eingerich-
tet mit Vorlage V/0029/2011/1, zuletzt weiterentwickelt mit Vorlage V/0937/2015 - wird daher ausge-
setzt, bis eine Alternative erarbeitet und beschlossen ist.  
 
Dasselbe gilt für den einmalig beschlossenen und durchgeführten Trialog zum Haushalt 2017 (eben-
falls Vorlage V/0937/2015). Auch hierbei legen die Erfahrungen des Jahres 2016 nahe, dieses In-
strument der Bürgerbeteiligung bei einer Neukonzeption im Rahmen des Gesamtprozesses zu über-
prüfen: 
Denkbar für eine Umsetzung sind zwei Varianten: eine Online-Plattform und/oder eine Diskussions-
veranstaltung, wobei sich der Beirat Bürgerhaushalt mehrheitlich für eine Kombination aus beidem

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V/0208/2017 
ausgesprochen hat und auch eine Umsetzung in diesem Jahr befürwortet. 
Das Zeitfenster für eine effektive Bürgerbeteiligung während der Etatberatungen ist üblicherweise 
sehr eng. Eine Online-Variante des Trialogs hätte für einen tiefgreifenden Austausch zwischen Politik 
und Bürgerschaft erfordert, dass über eine längere Zeit hinweg Vertreterinnen und Vertreter aller 
Ratsfraktionen regelmäßig abgestimmte Stellungnahmen zu den angesprochenen Themen auf der 
Diskussionsplattform veröffentlichen. Dies hätte in der so wichtigen Zeit der politischen Abstim-
mungsprozesse zu Budgetfragen zentrale Ressourcen gebunden. Die Etatberatungen lassen allen 
Beteiligten - insbesondere auch den ehrenamtlich tätigen Politikerinnen und Politikern - erfahrungs-
gemäß wenig zeitliche Spielräume für die Ausarbeitung einer politischen Positionierung zum umfang-
reichen Haushaltsplanentwurf, bevor die fraktionsinternen Beratungen abgeschlossen sind. Zudem 
haben die Erfahrungen während des regulären Bürgerhaushaltsverfahrens 2016 gezeigt, dass die 
Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich an der Online-Diskussion zu beteiligen, gering ist (vgl. 
die ausführliche statistische Auswertung hierzu im Sachstandsbericht zum Bürgerhaushalt 2016 in 
Anlage 1 zur Vorlage V/0747/2016). Die Umsetzung einer Online-Trialogplattform hätte also zu einem 
enormen Aufwand vor allem seitens Politik und auch der Verwaltung geführt.  
Daher hatte sich die Verwaltung für die Umsetzung des Trialogs im Jahr 2016 entschieden, den Tria-
log in Form einer Diskussionsveranstaltung zu organisieren. Trotz hochrangiger Besetzung durch die 
Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen und Nutzung verschiedener Werbekanäle haben am 
26. Oktober 2016 lediglich 28 Bürgerinnen und Bürger am Trialog teilgenommen, was einer Aktivie-
rungsquote von weniger als 0,01Prozent der Münsteraner Bevölkerung entspricht.  
Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen ist daher eine grundlegende Überprüfung der bisher 
diskutierten Varianten (Online-Plattform und Diskussionsveranstaltung) notwendig. Für die vom 
Haupt- und Finanzausschuss mit Vorlage V/1078/2016 beschlossene Ausarbeitung eines Vorschlags 
für ein geeignetes Trialog-Verfahren schlägt die Verwaltung daher vor, hinsichtlich des Trialogs wie 
beim Bürgerhaushaltsverfahren vorzugehen und diese im Rahmen des Gesamtprozesses zu überprü-
fen (siehe auch Beschlusspunkt 4a). 
 
Sollten bis zum Vorliegen einer neuen Beschlusslage Vorschläge zum Bürgerhaushalt eingehen, so 
sollen diese als Anregung nach § 24 GO NRW weiterbehandelt werden. Die engagierte Bürgerschaft 
hat auf diesem Weg die Möglichkeit, trotz ausgesetztem Verfahren zum Bürgerhaushalt Vorschläge 
zum Haushalt einzubringen. Auf diese Weise wird zudem gewährleistet, dass entsprechende Vor-
schläge zum städtischen Haushalt systematisch in den Etatberatungen berücksichtigt werden.  
 
 
zu 3) Einbindung des Beirats Bürgerhaushalt 
 
Gemäß Vorlage V/0029/2011/1 wurde die Einrichtung des Beirats beschlossen, um den Bürgerhaus-
halt zu begleiten und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Verfahren zu erarbeiten. Mit Be-
schlusspunkt 2 dieser Vorlage ruht vorerst die bisherige zentrale Aufgabe des Beirats Bürgerhaushalt. 
Eine Weiterentwicklung des bisherigen Verfahrens in separaten Sitzungen erübrigt sich daher, bis die 
Strukturen einer zukünftigen Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt im Rahmen des Zukunfts-
prozesses geklärt sind. Die Expertise des Beirats Bürgerhaushalt zum Themenbereich der Bürgerbe-
teiligung soll weiterhin eingebunden werden. Dadurch dass der Beirat Bürgerhaushalt eingeladen 
wurde, sich im Beirat des Projektes Münster Zukünfte zu beteiligen (siehe Vorlage V/1063/2016, die 
am 14.12.2016 beschlossen wurde), wird dies gewährleistet. 
 
 
zu 4) Prüfaufträge für die zukünftige Ausrichtung 
 
Der Beirat Bürgerhaushalt hat tiefgreifend verschiedene Ansatzpunkte für eine Bürgerbeteiligung am 
städtischen Haushalt diskutiert. Dabei wurden auch Ideen entwickelt, die teilweise innerhalb des Bei-
rats Bürgerhaushalt keine Mehrheit fanden, um in eine Empfehlung an den Rat zu münden. Die Viel-
falt der Ideen und Ansätze soll nun in dem grundlegenden Prüfauftrag (siehe Beschlusspunkt 1) be-
rücksichtigt werden.  
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, folgende Aspekte bei der Prüfung von Alternativen 
zum bisherigen Verfahren im Rahmen der zukünftigen Ausrichtung der Bürgerbeteiligung am städti-

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V/0208/2017 
schen Haushalt zu berücksichtigen und in die Auswahl geeigneter Vorschläge einzubeziehen: 
 
a. Trialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung (gemäß Vorlage V/1078/2016) 
 
Der Beirat Bürgerhaushalt hat in seiner Sitzung vom 26.01.2017 sein Votum bestätigt, dass eine Um-
setzung des Trialogs als Online-Plattform in Kombination mit Diskussionsveranstaltungen präferiert 
wird. Hierzu wird auf die Begründung zu Beschlusspunkt 2 verwiesen. 
 
b. Quantität und Qualität der Bürgervorschläge und 
c. Steigerung von Beteiligungsquoten (Effektivität verschiedener Beteiligungswege wie 
Online-Verfahren, Veranstaltungen, etc. und Effektivität von Öffentlichkeitsarbeit zur 
Einbindung möglichst breiter Bevölkerungsschichten) 
 
Der Beirat Bürgerhaushalt hat immer wieder betont, dass die Quantität, aber auch die Qualität der 
Bürgervorschläge gesteigert werden soll. Dies hat sich in den vergangenen vier Jahren trotz stetiger 
Weiterentwicklung des Verfahrens als schwer zu erreichendes Ziel erwiesen. Dasselbe gilt für eine 
Steigerung der Beteiligungsquoten. Hierfür wurden immer wieder die Effektivität verschiedener Wege 
wie Online-Verfahren, Veranstaltungsformate und die Kanäle einer breiten Öffentlichkeitsarbeit im 
Beirat Bürgerhaushalt diskutiert. Trotz der Schwierigkeiten sind diese beiden Aspekte weiterhin als 
wichtige Zielgrößen in den Blick zu nehmen. 
 
d. Einbindung der Bezirksebene 
 
Der Beirat Bürgerhaushalt hat sich ebenso regelmäßig mit der Frage beschäftigt, auf welche Weise 
die Bezirksebene eingebunden werden kann. Hierzu hat es verschiedene Modellvorschläge gegeben. 
Die Prüfung einer Umsetzbarkeit erfordert umfassende Abstimmungsprozesse, sodass dies als weite-
rer Aspekt in den Prüfauftrag aufgenommen werden soll.  
 
e. Verständlichkeit und Transparenz des Haushaltsplans 
 
Der Beirat Bürgerhaushalt wünscht sich eine stärkere Verzahnung mit den Haushaltsberatungen. 
Voraussetzung für eine effektive Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt ist, dass die Verständ-
lichkeit und Transparenz des Haushaltsplans für die Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen 
möchten, gewährleistet ist. Daher ist dies ebenfalls als grundlegender Aspekt in einer Neukonzeption 
der Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0208/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37