V/0280/2013
Dezernatsgliederung
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Anlage_Dezernatsverteilungsplan
3135 Zeichen
Dezernatsverteilungsplan Stadtverwaltung Münster
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Lewe
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Schultheiß Stand zum 01.07.2013
Änderungen fett gedruckt
Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Dezernat des
Oberbürgermeisters
Dezernat für Bürgerservice,
Personal, Organisation,
Ordnung, Brandschutz und IT
Dezernat für Finanzen,
Beteiligungs- und Vermögens-
management
Dezernat für Planung, Bau ,
Wirtschaft und
Marketing
Dezernat für Bildung, Familie,
Jugend, Kultur und Sport
Dezernat für Recht , Soziales, Integra-
tion, Gesundheit, Umwelt- und
Verbraucherschutz
Oberbürgermeister
Lewe
Vertreter:
Stadtdirektor Schultheiß
zugeordnet:
OB/1 Dezernent OB
Stadtrat
Heuer
Vertreter:
Stadtkämmerer
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Reinkemeier
Vertreter:
Stadtrat Heuer
Stadtdirektor
Schultheiß
Vertreter:
Stadtkämmerer
Reinkemeier
zugeordnet:
III/1 Dezernent für
Planungs- und
Baukoordination
Stadträtin
Dr. Hanke
Vertreter:
Stadtrat Paal
Stadtrat
Paal
Vertreterin:
Stadträtin Dr. Hanke
zugeordnet:
V/MIA Dezernent für Migration
und Interkulturelle Angelegenhei-
ten
13 Presse- und
Informationsamt
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung
und Revision 1
16 Justiziariat Verwaltungs-
führung
5
17 Frauenbüro
10 Personal- und
Organisationsamt
32 Ordnungsamt
33 Amt für Bürger-
und Ratsservice
34 Standesamt
2
37 Feuerwehr
citeq
3
20 Amt für Finanzen
und Beteiligungen
23 Amt für Immobilien-
management
AWM Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster
3
61 Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
62 Vermessungs- und
Katasteramt
63 Bauordnungsamt
66 Tiefbauamt
MM
Münster Marketing
3
40 Amt für Schule und
Weiterbildung
41 Kulturamt
42 Stadtbücherei
44 Westf. Schule für Musik
45 Stadtmuseum
47 Stadtarchiv
51 Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien
52 Sportamt
Theater Münster
3
VtH
Villa ten Hompel
4
15 Zentrales Justiziariat
36 Amt für Ausländerange-
legenheiten
50 Sozialamt
53 Amt für Gesundheit, Veteri-
när- und Lebensmittel-
angelegenheiten
2
59 Jobcenter Münster
64 Amt für Wohnungswesen
67 Amt für Grünflächen und
Umweltschutz
V/Stift.
Geschäftsstelle der Kommuna-
len Stiftungen
4
1
In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW)
2
In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden
3
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der EigVO NRW
4
Einrichtungen ohne Amtsstatus
5
als behördliche Datenschutzbeauftragte und Ansprechstelle in Korruptionsfragen weisungsfrei.
Beschlussvorlage
4032 Zeichen
V/0280/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernent Oberbürgemeister
Betrifft
Dezernatsgliederung
Beratungsfolge
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung
15.05.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister beabsichtigt, die als Anlage beigefügte
Dezernatsgliederung zum 01.07.2013 in Kraft zu setzen.
Begründung:
1. Der Rat der Stadt Münster hat am 12.12.2012 die Vorlage (V/0702/2012/1. Erg.) „Nachha l-
tige kommunale Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 – 2017 (Teil 2) beschlossen.
Bestandteil dieser Vorlage (Beschlusspunkt 2.1 der 1. Erg. Vorlage 0702/ 2012 bzw. B e-
schlusspunkt 2.2 der „Ursprungsvorlage“ V/0702/2012) waren Schwerpunkte der Organis a-
tionsentwicklung, u.a. die Zusammenführung verschiedener Ämter.
Bereits vollzogen wurde zum 01.01.2013 die Fusion des Gesundheitsamtes mit dem Vet e-
rinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Das neue Amt führt seit dem 01.01.2013 die Be-
zeichnung „Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten“.
Zum 01.07.2013 soll die Zusammenführung des Amtes des Rates und des Oberbürge r-
meisters mit dem Amt für Bürgerangelegenheiten zum „Amt für Bürger - und Ratsservice“
vorgenommen werden.
2. Nach § 62 Abs. 1 Sätze 2 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO
NRW) ist der Bürgermeister verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des G e-
schäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Vorlagen-Nr.:
V/0280/2013
Auskunft erteilt:
Herr Lewe
Herr Heuer
Herr Uetz
Ruf:
492 6000
492 7010
492 6020
E-Mail:
lewe@stadt-muenster.de
wolfgang.heuer@stadt-muenster.de
uetz@stadt-muenster.de
Datum:
24.04.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0280/2013
Die Entscheidung über die Zusammenführung von Ämtern ist Ausfluss des dem Oberbü r-
germeister zukommenden Organisationsrechts.
3. Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist de r Oberbürgermeister im Rahmen seines
Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt
nach § 73 Abs. 1 GO NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Be i-
geordneten festzulegen.
Durch die Zusammenfassung des Gesundheitsamtes und des Veterinär- und Lebensmit-
telüberwachungsamtes zum neuen Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelange-
legenheiten wird die Dezernatsverteilung nicht verändert, da die beiden ehemals selbstä n-
digen Ämter auch als fusioniertes Amt weiter dem Dezernat V, Dezernat für Recht, Sozi a-
les, Integration, Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz angehören.
Das neu gebildete Amt für Bürger - und Ratsservice, das zum 01.07.2013 durch Zusa m-
menführung des Amtes des Rate s und des Oberbürgermeisters und des Amtes für Bü r-
gerangelegenheiten gebildet werden soll, soll (wie früher das Hauptamt, das seinerzeit
ebenfalls dem Dezernat I zugeordnet war und in dem die Rats - und Ausschussangelegen-
heiten sowie die Betreuung der Städt epartnerschaften bearbeitet wurden) dem Dezernat I
zugewiesen werden. Wie auch in der Vergangenheit üblich, gibt der Oberbürgermeister
seine Absicht, den Dezernatsverteilungsplan entsprechend zu ändern, dem Rat b ekannt,
um dem § 73 Abs. 1 GO NRW genüge zu tun. Das Dezernat soll – entsprechend den Auf-
gabenschwerpunkten - die Bezeichnung „Dezernat für Bürgerservice, Personal, Organis a-
tion,
Ordnung, Brandschutz und IT“ führen.
4. Aktuell sind keine weiteren Entscheidungen zur Zusammenlegung von Ämtern, die die De-
zernatsverteilung berühren würden, geplant. Die weiteren in der Vorlage V/0702/2012
„Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) auf
Seite 7 ff aufgeführten Fusionen sind noch nicht abschließend geprü ft bzw. verfügt. Die
Verwaltung wird die Gremien (Fachausschuss bzw. Ausschuss für Personal, Recht und
Ordnung) über den weiteren Fortgang informieren.
gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0280/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37