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Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG i. V. m. §§ 73, 76 ff VwVfG NRW für den Neubau der B 8n im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs (ABS 46/2) "Emmericher Straße", in Emmerich-Elten; hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein

Verwaltungsvorlage 05 - 17 0595/2022 vom 22.03.2022

Stand: Am 22.03.2022 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 22.03.2022

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 2. Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
  2. 22.03.2022

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 6. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  3. 22.03.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 8. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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