0401/2024
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0044/2024 der GOL zum Thema "NSU Mahnmal Keupstraße“ in Köln-Mülheim aus der Sitzung des Integrationsrates vom 16.01.2024.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4437 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 23.02.2024 0401/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 27.02.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0044/2024 der GOL zum Thema "NSU Mahnmal Keupstraße“ in Köln-Mülheim aus der Sitzung des Integrationsrates vom 16.01.2024. Stellungnahme der Verwaltung 1. Wie ist der Stand der Baugenehmigung der Immobilienfirma Gentes? Es ist davon auszugehen, dass die Baugenehmigung in Kürze erteilt wird. 2. Wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung durch die Immobiliengesellschaft Gentes bzw. mit dem Baubeginn des Mahnmals und des umliegenden Platzes so- wie mit dem Eigentumsübergang des Platzes an die Stadt zu rechnen? Die Baugenehmigung gibt dem Bauherrn das Recht das Grundstück wie genehmigt zu bebauen. Die Ausnutzung einer Baugenehmigung kann durch die Verwaltung nicht be- einflusst werden, sodass der Zeitpunkt des Baubeginns für die Bebauung von gentes nicht abschätzbar ist. Es ist bislang nicht davon auszugehen, dass von der Baugeneh- migung nicht zeitnah Gebrauch gemacht wird. Der Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat bis heute große Auswirkungen auf die Weltwirt- schaft und insbesondere auch auf die Bauwirtschaft bzw. die Finanzierung von Bau- projekten. Es lassen sich bei vielen Bauprojekten seitdem nicht immer Realisierungs- zeitpunkte verlässlich bestimmen. Dies betrifft auch das Vorhaben an der Keupstraße/ Schanzenstraße. Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Investor nun in Bälde auch mit Abriss und Bebauung loslegen wird, aber dass es auch hier wie bei allen Baupro- jekten aufgrund der derzeit hohen Baukosten und Unsicherheiten zu Verzögerungen kommen kann. Darauf aber haben wir als Verwaltung keinen Einfluss. Wir sind im ständigen Austausch mit allen Beteiligten. Der Eigentumsübergang der Platzfläche an die Stadt erfolgt nach Abschluss der Bau- tätigkeiten, da die Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt werden. Gemäß den Regelungen des 2021 geschlossen städtebaulichen Vertrags, wurde zur Vorbereitung 2 dieses Eigentumsübergangs von Gentes die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Köln mit dem Ziel der Sicherung der Grundstücksfläche zu Denkmalzwecken veranlasst. 3. Ist der Investor noch in der Lage, sein großes Vorhaben an der Keupstraße zu realisieren oder ist durch Bauverteuerungen hier mit einem Absprung des Investors, der auch die Realisierung des Mahnmals verzögern würde, zu rechnen? Die Finanzierung oder die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben ist nicht Gegenstand der Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren. Daher kann die Verwaltung hierzu keine Aussagen treffen. 4. Gibt es dann schon andere Pläne zu dem Gelände, die der Stadt bekannt sind? Mit dem Bauantrag wurde eine inzwischen konkretisierte Planung zu einem Vorhaben eingereicht, das auch 2020 Gegenstand des Bauvorbescheidsverfahrens war – vgl. Mitteilung Nr. 3346/2020. Andere Pläne sind der Verwaltung nicht bekannt. 5. Bereitet die Stadtverwaltung hier schon Alternativen zur baldigen Realisierung des Mahnmals vor? Vor, während und nach dem städtebaulichen Wettbewerb 2015 sowie dem künstleri- schen Wettbewerb 2016 erfolgte eine intensive Auseinandersetzung zur Standortfrage (siehe hierzu z.B. Beantwortung 0598/2018). Die Verwaltung hat mehrfach auf die ein- geschränkten Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die in privater Hand befindliche Flä- che hingewiesen – insbesondere im Hinblick der zeitlichen Realisierung des Denkmals (siehe hierzu z.B. Beantwortung 1147/2018). Die Festlegung auf den Standort an der Ecke Keupstraße/ Schanzenstraße erfolgte schließlich im Rahmen des Beschlusses des Rates der Stadt Köln am 09.11.2021 (2699/2021). Es erfolgte seitdem kein politischer Auftrag an die Verwaltung, sich auf- grund der Verzögerungen um Alternativen zu bemühen. Die Betroffenen des damaligen Anschlags haben mehrfach deutlich gemacht, dass ein anderweitiger Standort für das Denkmal für sie nicht akzeptabel sei. Aus Respekt vor dieser Haltung hat die Verwaltung keine weiteren Überlegungen dazu mehr angestellt und insbesondere daher mit dem Vorhabenträger die aktuelle Lösung verhandelt und vereinbart. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0401/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.02.2024
- Erstellt
- 24.01.2024 16:12