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V/0312/2020

Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung des "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" für die städtischen Schulen

Vorlagen 14.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 32

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3: Kostenprognose zur Abschätzung des baulichen Aufwands

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Ansehen

Anlage 1: technische Musterzeichnung

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Ansehen

Anlage 4: Übersicht der zu schiebenden Baumaßnahmen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 5: Übersicht Maßgabensetzung

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Ansehen

Anlage 2: Beispielbild

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Ansehen

Beschlussvorlage

50000 Zeichen

V/0312/2020 
V/0312/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung des "DigitalPakt 
Schule 2019 bis 2024" für die städtischen Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   18.06.2020 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat beschließt die konsequente Umsetzung der erforderlichen Schritte zur Digitalisierung 
der städtischen Schulen nach den nachfolgend genannten Maßgaben und Standards 
 
1.1 alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und 
der digitalen Präsentationstechnik (siehe Ziffer 1.4) gebracht werden 
1.2 angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Vorausse t-
zungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
26.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Herr Zurfähr 
Telefon: 492-4010, 492-4024 
Watermann@stadt-
muenster.de 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

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V/0312/2020 
des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung 
erfolgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten 
Standards, dies auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit f ür alle 
Schülerinnen und Schüler  
1.3 entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und 
Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der 
Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung  sowie die Einrichtung digitaler 
Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. 
1.4 als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für 
Neuinstallationen angedacht und beinhaltet fol gende Komponenten als Komplettpaket: 
(Anlagen 1 und Anlage 2) 
 
1.4.1 Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard (als Präsenta-
tionsfläche)  
1.4.2 AppleTV, Lautsprecher und 1 Lehrer-iPad 
 
1.5 Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb 
des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsich t-
lich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nachverkabelt und zusätzlich 
mit AppleTV (Anbindung vorrangig per LAN -Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen 
Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer -iPad aus-
gestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definie r-
ten Standards zu ermöglichen. 
 
 
2. Der Rat nimmt für den Bereich der allge meinbildenden Schulen folgenden Zwischenstand zur 
Umsetzung des Medienentwicklungsplans zur Kenntnis und beschließt die genannten Pl a-
nungsziele: 
 
2.1 Die Breitbandanbindung der Schulgebäude ist voraussichtlich bis Ende 2022 abg e-
schlossen.  
2.2 Alle Schulgebäude verfügen flächendeckend sowohl über LAN als auch WLAN. In Ei n-
zelfällen werden aktuell zur Optimierung Access-Points nachinstalliert. 
2.3 Ein Großteil aller pädagogisch genutzten Räume wird mit digitaler Präsentationstechnik 
ausgestattet und basierend auf den Empfehlungen des MEP-Beirates die Installation von 
Kurzdistanzbeamern mit Pylonen -Whiteboard als Präsentationsfläche (siehe Punkt 1.4) 
umgesetzt. 
2.4 Als Voraussetzung erfolgt mit erster Priorität die Verkabelung pädagogisch genutzter 
Räume für den späteren Einsatz digitaler Präsentationstechnik  
 
 
3. Der Rat nimmt für den Bereich der Berufskollegs folgenden Zwischenstand zur Kenntnis und 
beschließt die genannten Planungsziele: 
 
3.1 Die Breitbandanbindung der Schulgebäude ist bis Ende 2020 abgeschlossen, jedoch 
noch ohne Betreiberkonzept. 
3.2 die Schulgebäude sind bislang noch nicht flächendeckend mit LAN und WLAN ausg e-
stattet 
3.3 Die Verwaltung hat gemeinsam mit den städtischen Berufskollegs den Prozess eines 
„Medienentwicklungsplans Berufskolleg“ gestartet, um für die Zukunft  tragfähige Lösun-
gen zu entwickeln 
3.4 Die IT -Verkabelungsinfrastruktur ist an den Standard der allgemeinbildenden Schulen 
anzugleichen. Damit verbunden ist noch kein Betrieb  einer breitbandigen Anbindung, 
eines LAN oder WLAN. Hierfür ist noch ein separates Betriebskonzept zu entwickeln. 
3.5 Verkabelung pädagogisch genutzter Räume für den späteren Einsatz digitaler Präsent a-
tionstechnik

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3.6 Analog zur Empfehlung des MEP -Beirates für die allgemeinbildenden Schulen sollen 
auch in den Berufskollegs vorrangig Kurzdistanzb eamer mit Pylonen -Whiteboard als 
Präsentationsfläche (siehe Punkt 1.4) installiert werden. 
 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es für die PTA -Berufsfachschule eine Sonderstellung in 
Form eines separaten Schulträgerbudgets neben den allgemeinb ildenden Schulen sowie den 
Berufskollegs gibt, da diese Schule nicht dem Schulministerium NRW, sondern dem 
MAGS.NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales) untersteht.  
Angesichts der aktuellen Verhandlungen mit der Apothekerschaft zur räumlichen Verlagerung 
der P TA-Berufsfachschule bleibt zunächst offen, mit welcher Zielsetzung das Schulträge r-
budget priorisiert werden soll.  
 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
  
5.1 dass für eine schnelle Umsetzung der Digitalisierung und der Inanspruchnahme der För-
dermittel aus dem DigitalPakt die Bauverwaltung in Abstimmung  mit der Schulverwa l-
tung Arbeitskapazitäten aus dem Programm für Schulbaumaßnahmen hin zum Pr o-
gramm „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ veranlasst hat und durch interne Priorisierung 
von Aufgaben bereits eine Kosten prognose zur Abschätzung des baulichen Aufwandes 
zur Erstellung der Verkabelung und der Ertüchtigung / Schaffung der notwendigen Se r-
verräume in allen Schulgebäuden ermittelt hat (Anlage 3):  
 
5.1.1 für  2677 pädagogisch genutzte Räume ( Klassenräume, Fachräume, G anz-
tagsbetreuungsräume, Differenzierungsräume,  Lehrerzimmer, Mensen, F o-
ren/Aula, Sporthallen) in städtischen Schulgebäuden für alle Schulformen v o-
raussichtliche Baukosten/Verkabelungskosten in Höhe von 15,2 Mio. Euro  
5.1.1.1 hierin sind für die notwendige Herrich tung von Serverräumen ei n-
schließlich ggf. erforderlicher Lüftungs- oder Kühltechnik voraussicht-
liche Kosten von 1,7 Mio. Euro enthalten 
5.1.1.2 sowie für die Verkabelungsarbeiten für Differenzierungsräume mit 
Kosten in Höhe von ca. 152.200 Euro und 
5.1.1.3 für die Anbindu ng von Sporthallen voraussichtliche Kosten in Höhe 
von ca. 1,4 Mio. Euro.   
5.1.2 Über diese Baukosten hinaus sind für Planungsleistungen zur baulichen U m-
setzung und technischen Ausstattung aller Schulen ca. 3,9 Mio . Euro zu b e-
rücksichtigen. 
 
5.2 dass in der Summe s omit Aufwendungen für die bauliche Umsetzung in Höhe von in s-
gesamt ca. 19,1 Mio. Euro entstehen würden. 
 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
 
6.1 dass durch die unter Punkt 5 vorgenommene Priorisierung von Aufgaben vorgesehene 
17 Baumaßnahmen an Schulen mit einem Volumen von knapp 1,96 Mio. Euro und we i-
tere 6 projektierte Maßnahmen, für die noch Kostenschätzungen zu erarbeiten sind, in 
das Jahr 2021 geschoben werden (Anlage 4).   
6.2 dass die Beteiligung der Bezirksvertretungen, die für drei Maßnahmen einen Baub e-
schluss für das Kalenderjahr 2020 gefasst hatten, im Rahmen separater Vorlagen e r-
folgt.

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7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Münster im Rahmen des DigitalPakts ein Schu l-
trägerbudget in Höhe von 12.688.999, - Euro mit einer Zuschusshöhe von 90% für Inves titio-
nen in die digitale Infrastruktur von Schulen mit Förderanträgen bis zum 31.12.2021 abrufen 
kann. Zusammen mit dem Eigenanteil der Stadt Münster in Höhe von 1.409.889, - Euro ergibt 
sich ein Fördervolumen von insgesamt 14.098.888,- Euro.  
Das Schulträgerbudget setzt sich zusammen aus  
 den Mitteln für allgemeinbildende Schulen sowie Berufskollegs in Höhe von 14.068.899 
Euro,  
 den Mitteln für die PTA-Berufsfachschule in Höhe von 29.989 Euro. 
  
 
8. Der Rat setzt das Ziel, die Mittel des Förderbudgets sowohl für notwendige Verkabelungsa r-
beiten für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnick, aber auch für die A n-
schaffung von Kurzdistanzbeamern lt. Ziffer 1.4 und begrenzt für die Anschaffung mobiler 
Endgeräte einzusetzen. Angesichts der absehbar ho hen Aufwendungen, die das Schulträge r-
budget übersteigen, werden folgende Prioritäten gesetzt (Anlage 5): 
 
8.1 Die Verkabelung der Differenzierungsräume mit Kosten in Höhe von ca. 152.200 Euro 
wird nicht umgesetzt.  
8.2 Die grundsätzlich wünschenswerte Anbindung vo n Sporthallen wird mit Kosten von ca. 
1,4 Mio. zunächst zurückgestellt 
8.3 An 21 Schulstandorten sind für den aktuellen Gebäudebestand Baukosten für die Ve r-
kabelung einschl. der Herrichtung von Serverräumen und externer Projektarbeiten in 
Höhen von ca. 7,2 Mio . Euro ermittelt worden. Da für diese Schulstandorte bauliche 
Maßnahmen geplant bzw. bereits beschlossen sind und somit ein Abruf der Fördermittel 
aus dem DigitalPakt nicht fristgerecht möglich sein wird, erfolgt die Finanzierung über 
die jeweiligen Baukosten der einzelnen Projekte  
8.4 Die Kosten für die Serverräume von rd. 1,0 Mio. Euro für 67 Schulstandorte, die für Ve r-
kabelungsarbeiten vorgesehen sind, werden parallel zur Umsetzungsdauer des Digita l-
Pakts im Umfang von 1 Mio. Euro aus dem MEP finanziert.  
8.5 Mit diesen Setzungen können die Verkabelungskosten für eine spätere digitale Präse n-
tationstechnik einschl. externer Projektarbeiten für insgesamt 67 Schulstandorte auf rd. 
9,4 Mio. Euro abgesenkt werden. Der finanzielle Anteil der externen Projektarbeiten liegt 
bei ca. 2,5 Mio Euro, davon ca. 2,4 Mio Euro für Honorarkosten Infrastruktur und ca. 0,1 
Mio. Euro für Honorarkosten Präsentationstechnik. 
8.6 Bezogen auf das Schulträgerbudget für die allgemeinbildenden Schulen und die Beruf s-
kollegs von ca. 14,1 Mio. Euro ergibt sich abzüglich der kalkulierten Verkabelungskosten 
noch ein verfügbares Teilbudget von ca. 4,7 Mio . Euro, um im zweiten Schritt digitale 
Präsentationstechnik sowie untergeordnet mobile Endgeräte anzuschaffen und damit 
den Schulen zu ermöglichen, deutlich stärker als bisher grundständig mit digitalen Medi-
en zu arbeiten.  
 
 
9. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung bereits jetzt mit der Durchführung eines VgV -
Verfahrens zur Vergabe der baulichen Planungsleistungen hinsichtlich der Erweiterung der 
baulichen Infrastruktur (Datennetze, Spannungsversorgung, Serverräume, jedoch ohne Med i-
entechnik und ohne Einrichtungsgegenstände wie Whiteboard -Tafeln) für den späteren Ei n-
satz von digitaler Präsentationstechnik an 67 Schulstandorten mit einem voraussicht lichen 
Kostenvolumen von 2,4 Mio. Euro beginnt. 
 
 
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung des Digitalpaktes für das Amt für Immo-
bilienmanagement ein befristeter, zusätzlicher Stellenbedarf von 4,0 VZÄ  (Ingenieur, E11) für 
die Betreuung der extern vergebenen Leistungen verbunden ist.

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11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
 
11.1 parallel zu den Verkabelungsarbeiten in den allgemeinbildenden Schulen, begleitende 
Arbeiten in der Netzinfrastruktur und den Systemräumen durch die citeq geleistet we r-
den müssen  
11.2 für diesen Mehraufwand bei der citeq befristet 0,5 VZÄ (EG11) für den Projektzeitraum 
vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 benötigt werden 
11.3 dieser personelle Mehrbedarf in Höhe von ca. 45.000 Euro über den Medienentwic k-
lungsplan (MEP) finanziert werden soll und im  Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 
die Jahre 2021 ff. berücksichtigt wird 
11.4 mit dem Einsatz von neuer digitaler Präsentationstechnik sowie zusätzlichen mobilen 
Endgeräten Support-Leistungen der citeq notwendig werden, die weiteren Personal- und 
zusätzlichen Finanzbedarf (Investitionen, Abschreibungen etc.) bedeuten. Diese können 
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden und sollen im Rahmen der weiteren 
Beschlussfassung durch den Rat zur Umsetzung des DigitalPakts präzisiert werden  
 
 
12. Der Rat nimmt z ur Kenntnis, dass der Prozess der Terminabstimmungen mit den jeweiligen 
Schulen zur Umsetzung der Verkabelungsmaßnahmen erst nach Abschluss des VgV -
Verfahrens Anfang 2021 starten kann und das Gesamtpaket der Verkabelungsarbeiten nur 
dann zu realisieren sein wird, wenn auch außerhalb der Ferienzeiten bauliche Arbeiten durc h-
geführt werden können.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Bei den Mitteln aus dem „DigitalPakt Schule“ handelt es sich um eine 90% -ige Förderung des Bu n-
des, die nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn seitens der Schulträger ein Eigenanteil 
in Höhe von 10% erbracht wird. 
 
Lt. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in 
Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) kann die Stadt Münster als Schulträgerin insgesamt einen 
Betrag von 12.688.999,- Euro erhalten. Um diese Fördersumme zu erhalten, muss die Stadt Münster 
einen Eigenanteil von 1.409.889,- Euro erbringen. In der Summe stehen dann 14.098.888, - Euro und 
somit knapp 14,1 Mio. E uro für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren 
zur Verfügung. 
 
Hinzu kommen die  
 unter Beschlusspunkt 5 genannten weiteren Investitions- und Planungskosten, 
 unter Beschlusspunkt 8 herausgenommenen und ggf. bei den einzelnen Schulbaumaßnahmen zu 
veranschlagenden zusätzlichen Investitionskosten und 
 unter Beschlusspunkt 10 genannten Personalkosten, 
für die derzeit keine Landeszuwendungen erfolgen können bzw. veranschlagt sind und die in voller 
Höhe von der Stadt Münster allein zu tragen sind.   
 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Für die vier Stellen entstehen zunächst Personalkosten von jährlich ca. 302.560 Euro (4,00 VZÄ; 
Grundlage: E11).

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Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 302.360 Durchschnittliche 
Personalkosten 
   2022 302.360  
   2023 302.360  
   2024 302.360  
   2025 302.360  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 nicht en t-
halten. Die Personalkosten für die Jahre 2021 bis 2025 werden außerplanmäßig (ap) für die Umset-
zung des Digitalpaktes zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet.  Es wird zur Kenntnis geno m-
men, dass mit der Beschlussfassung bereits eine Bindung für den Haushaltsplan 2021 eingegangen 
wird.  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme neu Umsetzung DigitalPakt Sch u-
len 
   
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaßnah-
men 2021 1.645.900  
   2022 2.343.100  
   2023 2.343.100  
   2024 2.343.100  
   2025 697.360  
   gesamt 9.372.560  
  Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 2021 472.650  
   2022 1.181.600  
   2023 1.181.600  
   2024 1.181.600  
   2025 708.880  
Auszahlungen   gesamt 4.726.330  
Auszahlungen ins-
gesamt    14.098.890

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V/0312/2020 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
Einzahlungen  Einzahlungen aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnahmen 2021 1.906.700  
   2022 3.172.230  
   2023 3.172.230  
   2024 3.172.230  
   2025 1.265.610  
Einzahlungen   gesamt 12.689.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.409.890  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen und Einnahmen sind aktuell nicht veranschlagt 
und müssen im Haushaltsplan 2021 neu bereitgestellt werden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass d a-
mit bereits vor dem Beschluss über den Etat 2021 eine Bindung eingegangen wird.  
 
Die Verwaltung ist angehalten, die Er höhung des Investitionsvolumens 2021 ff. und des Stellenplans 
an anderer Stelle zu kompensieren. 
 
 
 
Begründung:   
 
 
Zu 1. Maßgaben und Standards und zu 7. Schulträgerbudget 
 
Bereits Ende 2015 hat der Rat der Stadt Münster mit dem Beschluss zur Weiterentwicklung des Me-
dienentwicklungsplanes (MEP) an den allgemeinbildenden Schulen (Vorlage V/0916/2015 und 
V/0916/2015/1. Erg.) vom 16.12.2015 wesentliche Leitplanken zur Digitalisierung der städtischen 
Schulen beschlossen. Über regelmäßige Zwischenberichte zur Umsetzung des MEP werden die zu-
ständigen Gremien des Rates informiert . In diesen wurden n eben der Darstellung der umgesetzten 
Maßnahmen im Berichtszeitraum sowie der Planungen für das Folgejahr insbesondere die jeweils 
aktuellen Herausforderunge n aufgegriffen (V/0426/2016, V/0399/2017, V/0290/2018 und 
V/0593/2019). 
 
In den Jahren 2016 – 2019 standen für die Schulträgerin Stadt Münster ganz wesentlich die Scha f-
fung der technischen Infrastrukturen im Fokus. Umgesetzt wurde dabei auch die gesamte vo rberei-
tende Inhouse -Verkabelung an allen allgemeinbildenden Schulstandorten. In  2019 erfolgte dann 
planmäßig die flächendeckende Ausstattung mit WLAN. 
 
Bereits im letzten Zwischenbericht "Digitale Stadt Münster: 4. Zwischenbericht zur Umsetzung der 
Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes“ (V/0593/2019) wurde auf die Aufgabenpakete im 
Rahmen der Umsetzung des „DigitalPaktes“ hingewiesen. 
 
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ gewährt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des 
Grundgesetzes Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Lei s-
tungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. 
Voraussetzung hierfür war die Änderung dieses Grundgesetzartikels, dem auch der Bundesrat am 
15.03.2019 nach vorheriger Beschlussfassung des Bundestages zugestimmt hat. 
Zum 17.05.2019 ist die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ 
zwischen dem Bund und den Ländern in Kraft getreten.

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V/0312/2020 
Der Bund unterstützt somit Länder und Gemeinden bei der Aufgab e, zukunftstaugliche digitale Bi l-
dungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder, digitale Bildung durch p ä-
dagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus - und –
weiterbildung umzusetzen. Gemeinsam mi t den Gemeinden verpflichten sie sich zur Sicherstellung 
von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. 
 
Am 15.09.2019 ist die Umsetzung des „DigitalPaktes Schule“ landesweit durch die „Richtlinie über die 
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung de r Digitalisierung der Schulen in Nordrhein -Westfalen 
(RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen“ in Kraft getreten. 
 
Für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen gilt ein maximales Schulträger-
budget von 12.668.999,- Euro. Da die Fördersumme aber nur in Höhe von höchstens 90% der zu-
wendungsfähigen Gesamtausgaben des Schulträgers gewährt wird, hat die Stadt Münster lt. den Re-
gelungen des Landes NRW einen 10%-igen Eigenanteil in Höhe von 1.409.889,- Euro zu erbringen. 
In der Summe könnten dann 14.098.888,- Euro und somit knapp 14,1 Mio. Euro für die Digitalisierung 
von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. 
Das Schulträgerbudget setzt sich zusammen aus  
 den Mitteln für allgemeinbildende Schulen sowie Berufskollegs in Höhe von 14.068.899 
Euro,  
 den Mitteln für die PTA-Berufsfachschule in Höhe von 29.989 Euro. 
 
Seit dem 15.09.2019 können in NRW Förderanträge gestellt werden; bis spätestens zum 31.12.2021 
müssen die Anträge bei der Geschäftsstelle Gig abit in der Bezirksregierung Münster vorliegen. Nach 
diesem Zeitpunkt entfällt die Bindung der festgelegten Förderbudgets je Schulträger. Falls somit ab 
dem 01.01.2022 die Höchstsumme der über den „DigitalPakt NRW“ bereitgestellten Mittel in NRW 
nicht voll ständig ausgeschöpft ist, können alle Schulträger weitere Anträge auf Förderung stellen, 
sofern sie ihr originäres Schulträgerbudget bereits fristgerecht beantragt haben. 
Ziel der Stadt Münster sollte sein, ihr Förderbudget so rechtzeitig zu beantragen, dass weitere Anträ-
ge auf Förderung denkbar wären. 
Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.06.2025 gegenüber der Gigabit G e-
schäftsstelle abgeschlossen sein. 
 
Bereits sehr frühzeitig sind auf lokaler Ebene intensive Gespräche zwischen de r Stadt Münster und 
der Bezirksregierung Münster (untere und obere Schulaufsichten sowie Geschäftsstelle Gigabit) g e-
führt worden. Ziel war, sich frühzeitig und gemeinsam mit den Antragsinhalten auseinanderzusetzen 
und gegenüber den Schulen klare und verbindliche Signale zu geben. 
Dazu hat am 27.11.2019 für alle städtischen Schulen ein gemeinsamer ganztägiger Workshop „Le h-
ren und Lernen in der digitalen Welt“ der Stadt Münster, der Geschäftsstelle Gigabit und der oberen 
Schulaufsicht der Bezirksregierung Münster stattgefunden. 
Im Anschluss daran sind in gemeinsamen Arbeitsschritten von den Medienberatern der unteren 
Schulaufsicht, der citeq, dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Schule und Weiterbi l-
dung in enger Rückkoppelung mit der Geschäftsstell e Gigabit erste Textbausteine und Ausfüllhinwe i-
se für die Antragstellung entwickelt worden. 
Am 20.12.2019 ist dann ein umfangreiches Infopaket an alle städtischen Schulen digital versandt 
worden.  
 
Förderfähige Arbeitsfelder / Maßnahmen 
Laut der Richtlinie „DigitalPakt NRW“ sind nachfolgende Arbeitsfelder förderfähig: 
 IT-Grundstruktur 
o Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schu l-
geländen 
o schulisches WLAN 
o Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln, Displays ne bst zugehöriger 
Steuerungsgeräte)

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V/0312/2020 
 Digitale Arbeitsgeräte 
insbesondere für die technisch -naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbi l-
dung oder schulgebundene Lehrerarbeitsplätze, z.B. digitale Messwerterfassungssysteme, 
elektronische Mikrosko pe, spezifische Branchensoftware, 3D Drucker, digitale Schalttafeln, 
CAD und CNC Technik 
 Schulgebundene mobile Endgeräte 
insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones. 
Für diesen Förderbereich gelten die Einschränkungen,  
o mobile Endgeräte können erst dann beschafft werden, wenn die notwendige IT -
Grundstruktur (insbesondere digitale Vernetzung und schulisches WLAN) vorhanden 
ist 
o je  allgemeinbildender Schule gilt eine Obergrenze von 25.000,- Euro. 
 Regionale Maßnahmen (soweit sie von den Schulen unmittelbar nutzbar sind) 
o Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten 
Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service -Qualität bestehender Angebo-
te zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digit a-
ler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern  
o Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im 
Zuwendungsbereich der Zuwendungsempfänger. 
 
Nicht förderfähig sind laufende Ausgaben der Verwaltung (Personal- und Sachkosten) sowie Kosten 
für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen. 
 
Die Förderrichtlinien für NRW konkretisieren das Ziel des Bundes, vorrangig die digitale Infrastruktur 
in Schulgebäuden zu schaffe n bzw. zu verbessern. Entgegen anderslautenden Medienberichten ist 
die Förderfähigkeit mobiler Endgeräte nur sehr eingeschränkt und nachrangig gegeben. Die grun d-
sätzliche Voraussetzung für deren Förderfähigkeit ist das Vorliegen der erforderlichen Infrastr uktur. 
Außerdem darf der Anschaffungswert für solche Geräte im Bereich der allgemeinbildenden Schulen 
den Anteil von 20% des Budgets für die allgemeinbildenden Schulen sowie den Betrag von 25.000 € 
pro Schule nicht überschreiten. 
 
Umsetzung des DigitalPaktes in Münster 
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt bieten bezogen auf den Arbeitsstand digitaler Infrastruktur in 
Münster eine sehr gute Möglichkeit, den bislang eingeschlagenen Weg deutlich schneller und in Te i-
len umfassender voranzugehen.  
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, 
was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 – 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zw i-
schen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Dies wird unter d en Ziffern 2 
und 3 detaillierter aufgefächert. 
 
Mit der Grundsatzaussage unter Ziffer 1.1 „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard 
im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden “ soll sichergestellt 
werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT -
Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. siche r-
gestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unt erricht die infrastruktu-
rellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten 
Räumen geschaffen werden.  
 
Mit der Grundsatzaussage unter Ziffer 1.2 „angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschie d-
licher technischer Voraussetzung in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung 
der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen. Abhängig von der bereits vorhandenen Ausstattung e r-
folgt vielmehr eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage der definierten Standards, dies 
auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler“ ist 
die Zielsetzung verbunden, das Spannungsfeld zwischen einheitlichen Standards quer durch alle 
Schulformen und Schulen und e inzelnen Schulen, die durch Sponsoring etc. bereits jetzt über eine 
sehr gute Ausstattung mit digitalen Endgeräten verfügen, zu berücksichtigen.

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Auch die Schulen, die in den letzten Jahren mit hohem Engagement digitale Endgeräte wie Beamer 
und mobile Endge räte angeschafft und in den Unterricht integriert haben, haben die Erwartung, a n-
gemessen am DigitalPakt zu partizipieren.  
Die Stadt Münster als Schulträgerin muss aber sicherstellen, dass alle Schulen im Sinne von Bi l-
dungsgerechtigkeit und Chancengleichheit über eine adäquate Ausstattung im Bereich digitaler Medi-
en verfügen, unabhängig davon, ob sie über das Potential verfügen, Sponsoring/Fördermittel in gr ö-
ßerem Umfang einzuwerben. 
Die konkrete Ausgestaltung dieses Grundsatzes kann erst erfolgen, wenn im weiteren Verlauf von 
Antragstellungen und Förderzusagen klar wird, welche Fördersumme nach Sicherstellung der „B a-
sics“, 
 Breitband 
 LAN 
 WLAN 
 Verkabelung für digitale Präsentationstechnik 
für die Anschaffung von digitaler Präsentationstechnik zur Verfügung steht. 
Aufgrund begrenzter bzw. fehlender Ressourcen bestand bis jetzt keine Möglichkeit, den Schulen 
aktiv Standardlösungen für digitale Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen anzubi e-
ten.  
 
Mit der Grundsatzaussage unter Ziffer 1.3 „entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht 
vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit 
zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler 
Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität.“  soll sehr be-
wusst der Tenor der Förderrichtlinien des Landes NRW hervorgehoben werden. Theoretisch bieten 
die Förderrichtlinien durchaus die Möglichkeit, mit einem untergeordneten Finanzrahmen die Anschaf-
fung mobiler Endgeräte vorzunehmen. 
Hier sollte aber wie bei den Endgeräten für digitale Präsentationstechnik der Grundsatz gelten, z u-
nächst die zuvor dargestellten „Basics“ über die Fördermittel umzusetzen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung sollten alle Schulgebäude mit dem Einsatz der Fördermittel aus dem Dig i-
talPakt vorrangig, aber eben nicht nur, über standardisierte IT -Grundstrukturen einschließlich Verka-
belung von pädagogisch genutzten Räumen für digitale Präsentationstec hnik verfügen. Ziel muss es 
auch sein, digitale Präsentationstechnik in möglichst vielen Räumen  zu installieren und nach Mö g-
lichkeit dann auch noch Spielraum zu haben  für die Anschaffung mobiler Endgeräte. 
 
Auch wenn die 14,1 Mio. Euro durch den DigitalP akt als Schulträgerbudget einschl. Eigenanteil deut-
lich mehr Tempo für die IT -Ausstattung in Schulen bedeuten – angesichts der Vielzahl der Schulg e-
bäude, den damit verbundenen Investitionssummen für die digitale Infrastruktur und den Anforderu n-
gen aus päda gogischer Sicht in Richtung digitaler Präsentationstechnik in Kombination mit mobilen 
Endgeräten wird diese Summe allein nicht ausreichend sein, eine flächendeckende digitale Unte r-
richtsgestaltung zu ermöglichen. Dazu sind weitere Anstrengungen und auch Mittel erforderlich. 
 
Standards 
Für die angedachte Verkabelung für den späteren Einsatz von digitaler Präsentationstechnik sind 
bereits jetzt Vorentscheidungen zu Standardisierungen zu treffen. Ein maßgeblicher Standard ist die 
Wahl der Präsentationstechnik. Nach gemeinsamen Vorüberlegungen der Verwaltung und der Med i-
enberatung der unteren Schulaufsicht hat sich der MEP -Beirat sehr intensiv mit der Frage auseina n-
dergesetzt, welche Technologie für eine digitale Präsentationstechnik flächendeckend in Schule ei n-
gesetzt werden soll.  
 
Mit einem sehr klaren, einstimmigen Votum hat der MEP-Beirat in seiner Sitzung am 18.12.2019 eine 
Empfehlung für den Kurzdistanzbeamer, kombiniert mit einem Whiteboard als Präsentationsfläche, 
AppleTV, Lautsprecher und einem iPad für  die Lehrkraft, ausgesprochen und bewusst nicht für eine 
TFT-Lösung.

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Für die Kombination von Kurzdistanzbeamer mit einem Whiteboard als Präsentationsfläche spricht im 
Vergleich zum Deckenbeamer der geringere Installationsaufwand und die größere Flexibilit ät, wenn 
zukünftig andere Präsentationstechniken eingesetzt werden sollen. 
Bestandslösungen (z.B. Deckenbeamer), die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwic k-
lungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmögli chkeiten 
(HDMI, DP) nach aktuellem Standard nachverkabelt und zusätzlich mit AppleTV, Lautsprechersystem 
und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer -iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der aktuellen Be a-
mer einen adäquaten digitalen Unterricht zu ermöglichen. 
Die Anbindung der Präsentationsmittel  (wie AppleTV) wird generell per Netzwerkkabel vorgesehen , 
sofern ein entsprechender Anschluss im jeweiligen Raum noch frei verfügbar ist. Etwaiger Präsentati-
onsgeräte können i n der Regel  auch per WLAN eingebunden we rden, dies ist aber auch i.d.R. mit 
Qualitätseinbußen verbunden. Je nach Auslastung des gesamten WLAN, des individuellen Acce s-
spoints und der Signalstärke der Funkverbindung, kann ein qualitativ hochwertiger Betrieb nicht i m-
mer gewährleistet werden. Die Anbindung per Kabel gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit und Über-
tragungsgeschwindigkeit, einen reibungsloseren Betrieb und eine vereinfachte Fehlersuche im Falle 
einer Funktionsstörung.  
 
 
Zu 2. allgemeinbildende Schulen 
 
Bezogen auf die allgemeinbildenden  Schulen werden seit dem Jahr 2002 die Medienentwicklung s-
pläne in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen weiterentwickelt und an die 
technologische Evolution, aber auch pädagogisch -fachliche Entwicklung im Unterrichtsalltag ang e-
passt. 
Letzte Meilensteine waren die Implementierung des Clientmanagementsystems TimeForKids in Kom-
bination mit IServ, die komplette Umstellung auf Windows 10 und die flächendeckende Installation 
von WLAN in den Schulgebäuden der allgemeinbildenden Schulen. Di e Installation und Inbetrie b-
nahme von knapp 1.600 Accesspoints ist nahezu abgeschlossen. Sofern im praktischen Betrieb vor 
Ort noch Engpässe auftauchen, werden weitere Accesspoints nachgerüstet. Weitere Details sind in 
der Berichtsvorlage V/0593/2019 „Digi tale Stadt Münster: 4. Zwischenbericht zur Umsetzung der 
Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes“ nachzulesen. 
In Verbindung mit dem Breitbandausbau in Münster, der mit dem Anschluss von einzelnen Grun d-
schulen in Außenstadtteilen im Jahr 2022 abgeschlos sen sein wird, der bestehenden LAN -
Verkabelung der Schulgebäude sowie dem flächendeckenden WLAN verfügen die allgemeinbilde n-
den Schulen über eine hervorragende digitale Grundinfrastruktur. 
 
Für die Grundschulen hatte der Rat mit zusätzlich beschlossenen Fi nanzmitteln eine Verbesserung 
der Ausstattung mit digitalen Endgeräten auf den Weg gebracht. Mit der Verfügbarkeit von WLAN hat 
jede Grundschule dann einen Klassensatz iPads und einen Schrank für die sichere Aufbewahrung 
und Aufladung erhalten. 
Der nächste Schritt wäre konsequenterweise die Erweiterung des virtuellen Warenkorbs für die Schu-
len - verbunden mit einer kommunalen Gegenfinanzierung - für digitale Präsentationstechnik sowie 
mit mobilen Endgeräten auch für die weiterführenden Schulen. Bis dato hab en die Schulen hier im 
Regelfall über Sponsoring bzw. angesparte Mittel aus dem Schuletat Anschaffungen vorgenommen. 
 
Ein störungsfreier und nachhaltiger Betrieb sowie die Möglichkeit, auch situativ digitale Präsentations-
technik zu nutzen, setzen festinsta llierte Geräte voraus. Vergleichbar zur durchgängigen LAN -
Verkabelung der Schulgebäude, die nach wie vor ihre Berechtigung hat, soll durch eine Verkabelung 
pädagogisch genutzter Räume den Schulen perspektivisch die Möglichkeit gegeben werden, nicht nur 
im klassischen Unterrichtsraum digitale Medien zu präsentieren. 
 
 
Zu 3. Berufskollegs 
 
Der Medienentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen war von Anfang an von einer sta r-
ken Standardisierung quer durch alle Bereiche geprägt, um hier bei der Vielzahl der Schulen, der Zahl

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der Endgeräte, aber auch der Software-Anwendungen mit vertretbarem personellen Aufwand Installa-
tion und Support sicherstellen zu können. 
Die Berufskollegs haben sich zum damaligen Zeitpunkt auf Grund der Differenziertheit der Bildung s-
gänge bewusst anders entschieden. Die damit verbundene heterogene Ausstattung einschließlich der 
Betriebssysteme sollte in eigener Verantwortlichkeit fortgeführt werden. Für In stallation, Betrieb und 
Support standen den Berufskollegs pro Jahr entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Im Ra h-
men der jährlichen Investitionsplanungen sind diese Finanzmittel gemeinsam von der Verwaltung und 
den Berufskollegs priorisiert worden – angesichts knapper Mittel auch hier im Spannungsfeld zw i-
schen notwendiger Reinvestition abgeschriebener Hardware und Wünschen nach neuer Technologie, 
ausgelöst durch den Digitalisierungsschub in den Arbeitsfeldern des dualen Systems. 
Nach Rückmeldungen der städtischen Berufskollegs stößt diese Herangehensweise aufgrund der 
Arbeitsbelastungen vor Ort zunehmend an Grenzen. Parallel zur deutlichen Anhebung der Finanzmi t-
tel in 2020 für die digitale Ausstattung der Berufskollegs mit 3 Mio. Euro ist die Verwaltung  gemein-
sam mit den Berufskollegs in einen neuen Prozess zur Medienentwicklungsplanung eingestiegen. Es 
ist durchaus denkbar, dass sich Berufskollegs dafür entscheiden, analog zum Medienentwicklung s-
plan für die allgemeinbildenden Schulen den Support über die citeq wahrnehmen zu lassen. 
 
Eine aktuelle Bestandsaufnahme der digitalen Infrastruktur an allen städtischen Schulgebäuden zeigt 
auf, dass im Vergleich bei den Berufskollegs noch einzelne Nachbesserungen im Bereich der LAN -
Verkabelung notwendig sind. Ein  großer Nachholbedarf besteht  vor allem bei Investitionen für ein 
flächendeckendes WLAN sowie einem Betreiberkonzept für die Nutzung der Breitbandanschlüsse.  
 
Ein vorrangiges Ziel für den Einsatz von Fördermitteln aus dem DigitalPakt sollte daher sein, e inen 
einheitlichen Ausbaustandard der städtischen Schulgebäude sicherzustellen und die Nachholbedarfe 
bei den Schulgebäuden der Berufskollegs aufzuarbeiten. In den Kostenprognosen zur Abschätzung 
des baulichen Aufwandes zur Erstellung der Verkabelung in de n Schulgebäuden sind diese Kosten 
bereits mit berücksichtigt worden (siehe Anlage 3). 
 
 
Zu 4. PTA-Berufsfachschule 
 
Für die PTA -Berufsfachschule gibt es ein eigenes Schulträgerbudget. Dies liegt daran, dass diese 
Schule dem MAGS.NRW untersteht und nicht de m Schulministerium NRW. Die entsprechenden Mi t-
tel sind nicht deckungsfähig mit den Mitteln, die auf der anderen Förderseite für alle allgemeinbilde n-
den Schulen und die Berufskollegs zur Verfügung stehen. Auch für die PTA -Berufsfachschule gilt der 
Tenor der Förderschiene, wonach zunächst die Infrastruktur hergestellt werden soll. Sofern die V o-
raussetzungen gegeben sind, können digitale Arbeitsgeräte oder mobile Endgeräte angeschafft we r-
den.  
In Abhängigkeit von den Verhandlungsergebnissen mit der Apothekersc haft zur räumlichen Verlag e-
rung der PTA-Berufsfachschule, die dem Rat der Stadt Münster noch vorzulegen sind, wird dann zu 
entscheiden sein, welcher Förderschwerpunkt des DigitalPakts prioritär anzuwenden ist.  
 
 
Zu 5. Vollständige Bestandsaufnahme und Kostenprognose für Verkabelung Präsentationstechnik 
 
Ziel der Verwaltung war es, durch eine Komplettaufnahme aller Bestandsgebäude der städtischen 
Schulen einen Überblick über den finanziellen Aufwand einer Verkabelung für digitale Präsentations-
technik für alle Räume in Schule zu erhalten, in denen pädagogisch gearbeitet wird. 
Dies sind 2677 Räume mit ganz unterschiedlichen Funktionen und speziell bei den Sporthallen mit 
recht hohen Kosten, da an vielen Standorten aufgrund der Entfernung zum Schulgebäude und der 
vorhandenen Leitungsstruktur umfangreiche Erdarbeiten notwendig wären. 
 
In der Kostenprognose für die Verkabelung der Präsentationstechnik in den pädagogisch genutzten 
Räumen wurden alle zur Erstellung der Datenanschlüsse erforderlichen Leistungen aufgenommen 
(wie Erstellung von Kabeltrassen, Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Etagenverteiler, Ertüchtigung 
der Serverräume, Anpassung der Spannungsversorgung, siehe Anlage 3).

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Bei den Ortsbesichtigungen wurde an einigen Standorten festgestellt, dass angesichts der deutlich 
gestiegenen Anforderungen an stabile DV-Netze Nachbesserungen für Serverräume unumgänglich 
sind – losgelöst von der angestrebten Verkabelung für eine digitale Präsentationstechnik. 
 
Die Kernaufgaben der externen Planungsteams/Ingenieurbüros  bestehen in der Erstellung von ko n-
kreten Planungen je Schulstandort inkl. Abstimmung der Zugänglichkeiten zu den einzelnen Schu l-
räumlichkeiten sowie die damit verbundene Ausschreibung der baulichen Leistungen. 
 
Dies erklärt angesichts von 2677 Räumen den hohen Kostenblock für Planungs -/Baukosten von ca. 
19,1 Mio. Euro. 
 
 
Zu 6. Verschieben von Maßnahmen 
 
Um den Anforderungen des Amtes für Schule und Weiterbildung Rechnung zu tragen und die Kosten 
zur Beantragung der Fördergelder bis zum 30.04.2020 ermitteln zu können, haben drei M itarbeiter 
des Amtes für Immobilienmanagement Kostenprognosen der zuvor besichtigten Schulen erstellt. Die-
ses hat die Verschiebung einiger , zwischen den Ämtern abgestimmter Baumaßnahmen zur Folge, 
siehe Anlage „Liste der zu verschiebenden Baumaßnahmen 2020“. 
Aufgrund der Verschiebung der Baumaßnahmen in der Davertschule Amelsbüren, Friedensreich -
Hundertwasser Schule und in der Pleisterschule werden vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirk s-
vertretungen die jeweiligen Beschlussvorlagen für das Jahr 2021 erneut gestellt. 
 
 
Zu 8. Maßgabensetzung aufgrund der absehbar hohen Aufwendungen  
 
Die Gesamtdarstellung der absehbaren Kosten für die Verkabelungsarbeiten von pädag ogisch g e-
nutzten Räumen einschl. externer Honorarkosten von insgesamt ca. 19,1 Mio. Euro lt. Ziffer 5 übe r-
steigt das Schulträgerbudget von ca. 14,1 Mio. Euro sehr deutlich. 
Dies würde in der Konsequenz auch bedeuten, dass die für die Schulen wichtige Frage  der Ausstat-
tung von pädagogisch genutzten Räumen mit digitaler Präsentationstechnik nicht über den Digita l-
Pakt angestoßen werden könnte. Es bliebe dann fraglich, ob dies über kommunale Mittel kompensiert 
werden könnte. 
Die Verwaltung hat daher nach Lösung sansätzen gesucht, die Zielsetzungen in Ziffer 1 - Maßgaben 
und Standards - weitestgehend aufrecht zu erhalten und gleichzeitig eine Kombination von Verkab e-
lungsarbeiten und nachfolgender Ausstattung mit digitaler Präsentationstechnik innerhalb des Schu l-
trägerbudgets von 14,1 Mio. Euro ermöglicht. 
Der Verzicht auf die Verkabelung von Differenzierungsräumen (ca. 152.200 Euro) ist aus Sicht der 
Verwaltung in diesem Kontext folgerichtig, da diese Räume kleiner als 30 qm sind und somit nicht 
zwingend eine großflächige digitale Präsentation benötigen. 
Die Zurückstellung einer Anbindung von Sporthallen (ca. 1,4 Mio. Euro) für alle Schulformen und 
Schulen wird aus pädagogischer Sicht sicherlich kritischer gesehen. Hier wäre im weiteren Verlauf zu 
prüfen, wie der Bedarf aus Sicht von Schulen tatsächlich gesehen wird und ob es (vertretbare) Alte r-
nativen von digitalen Medien in mobiler Form gibt, die autark ohne Anbindung an das LAN -Netz be-
trieben werden können. 
Der ausgabentechnisch größte Kostenblock ist die Herausna hme von 21 Schulstandorten aus dem 
DigitalPakt mit einem Volumen einschl. der Herrichtung von Serverräumen und externer Projektarbe i-
ten in Höhe von ca. 7,2 Mio. Euro. Für diese Schulstandorte gilt mit Blick auf die Berichtsvorlage 
V/0109/2020 – Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse 
zu Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden – die Aussage, dass seit kurzem Erric h-
tungsbeschlüsse vorliegen bzw. aktuell durch die Verwaltung vorbereitet werden. Es liegen somit  
noch keine Planungsunterlagen vor, die erkennen lassen, an welcher Stelle im Gebäudebestand sich 
durch Umbauten gravierende Veränderungen ergeben. Es ist daher nicht vertretbar, auf der jetzigen 
Basis von Gebäudestruktur umfangreiche Verkabelungsarbeiten vorzunehmen mit dem großen Ris i-
ko, dass diese Investitionen bei späterem Umbau/Ausbau wieder zurückgebaut werden.

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Darüber hinaus spricht auch der Abrechnungsmodus für Fördermittel aus dem DigitalPakt gegen die 
Einbindung dieser Standorte. Angesichts der a bsehbaren Zeitschiene bis zur Fertigstellung der G e-
bäude wäre kein fristgerechter Abruf der Fördermittel bis Mitte 2025 sicherzustellen. 
In der Konsequenz wird dies anteilig die Baukosten erhöhen. 
 
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt gewinnt eine stabile DV-Struktur in den Schulen immer mehr 
an Bedeutung. Die Corona -Pandemie und damit verbunden eine Verlagerung der pädagogischen 
Arbeit Richtung Homeschooling haben zu deutlich erhöhten Anforderungen geführt. Es ist daher im 
Zusammenhang mit einem weiter en Ausbau von digitalen Medien in Schulen sicherzustellen, dass 
die gesetzten und formulierten Standards für Serverräume tatsächlich auch vor Ort umgesetzt sind. 
Hier besteht im Einzelnen deutlicher Nachholbedarf.  
Bei der Umsetzung des Medienentwicklungsp lans für die allgemeinbildenden Schulen konnten in der 
Phase der Neuausrichtung – Stichworte Client-Management-System/TimeforKids und Umstellung auf 
Windows 10 – deutlich weniger Schulen als geplant mit neuer Hardware ausgestattet werden. Die 
nicht verausg abten Mittel wurden einer Rücklage zugeführt und können jetzt zielgerichtet genutzt 
werden. Die Herrichtungskosten für Serverräume würden sich von ca. 1,7 Mio. Euro für alle Schulg e-
bäude auf ca. 1,0 Mio. Euro für 67 Schulstandorte verringern, wenn die zuvo r genannten 21 Schu l-
standorte nicht über den DigitalPakt umgesetzt werden. 
 
Als Zwischenergebnis könnte durch diese Schrittfolge erreicht werden, dass die Verkabelungskosten 
für eine spätere digitale Präsentationstechnik einschl. externer Projektarbeiten f ür insgesamt 67 
Schulstandorte auf rund 9,4 Mio. Euro reduziert werden könnten. 
Bezogen auf das Schulträgerbudget einschl. Eigenanteil von ca. 14,1 Mio. Euro würde dies den no t-
wendigen Spielraum von knapp 4,7 Mio. Euro verschaffen, um im zweiten Schritt di gitale Präsentati-
onstechnik anzuschaffen und als Komplettpaket (siehe Ziffer 1.4) zu installieren sowie die Bestand s-
technik auf den definierten Standard zu bringen (siehe Ziffer 1.5) und untergeordnet mobile Endger ä-
te anzuschaffen.  
 
 
Zu 9. Vorzeitiges VgV-Verfahren 
 
Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Umsetzung des DigitalPakt es bis 31.12.2025 (inkl. Abrec h-
nung) und der Vielzahl der Schulstandorte (67 Schulstandorte), müssen die ersten Baumaßnahmen 
spätesten Mitte 2021 begonnen werden. 
Folglich müssen die Planungsleistungen durch Ingenieurbüros an einzelnen Schulstandorten am A n-
fang 2021 starten. 
Somit ist es zwingend erforderlich, dass mit dem VgV-Verfahren im Juli 2020 begonnen wird. 
Die Mittelbereitstellung für die nötigen Planungsleistungen in Höhe von ca. 2,4 Mio. Euro ist damit im 
Rahmen dieser Vorlage erforderlich. Die Verausgabung der Planungsmittel erfolgt von 2021 bis 2025 
zu jeweils gleichen Teilen. 
 
 
Zu 10. Personalbedarfe 
 
Es handelt sich hierbei um die (außerplanmäßige) Umsetzung eines bish er einzigartigen Bund -
Länder-Programms auf der Grundlage einer Änderung  von Artikel 104c Grundgesetz, die zur Reali-
sierung zusätzliche, außerplanmäßige Ressourcen erforderlich macht. 
Die Aufgaben der Stelleninhaber bestehen in der Projektsteuerung/Projektleitung der baulichen Um-
setzung sowie der Begleitung des externen Planungsteams.  
Weitere Schwerpunkte stellen die Bearbeitung der entsprechen den Bauanträge und Brandschut z-
konzepte dar.  Weiterhin gehören die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Betreuung d er Umset-
zung der technischen Ausstattung (Projektionsflächen, Tafeln, Beamer usw.), die Bauorganisation 
im laufenden Schulbetrieb sowie die Abrechnungen zum Aufgabenspektrum der einzurichtenden 
Stellen.

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Zu 11. Mehraufwand / Mehrbedarfe bei der citeq 
 
Durch die notwendigen Verkabelungsarbeiten für die digitale Präsentationstechnik und den damit 
verbundenen Umbau- und Erweiterungsarbeiten in den Systemräumen entstehen erhebliche Anpa s-
sungsbedarfe bei der citeq in der zentralen Netz - und Systemtechnik. Da bei ist zu berücksichtigen, 
dass der laufende Betrieb in den Schulen nicht beeinträchtigt werden darf. Mit den jetzt geplanten 
Erweiterungen können sich erhebliche Veränderungsbedarfe in den vorhandenen Systemschränken 
ergeben. Hier sind durch die citeq Ka pazitäts- und Erweiterungsplanungen vorzunehmen. Das kann 
in Einzelfällen in Schulen dazu führen, dass die Systemschrankkapazitäten erheblich erweitert we r-
den müssen. Die jetzt geplanten Maßnahmen gehen noch über die bisherigen Erweiterungen im 
Rahmen der WLAN-Ausstattung hinaus. Es ist mit ca. 2.700 neuen Netzwerkanschlüssen zu rechnen. 
Darüber hinaus ist der erweiterte Einsatz aktiver Netztechnik für die Inbetriebnahme der neuen Tec h-
nik zu planen und für erste Schulen nach Abschluss der Installationen vorzunehmen.  
 
Unabhängig von dieser befristet zu leistenden Aufgabe wird bei citeq bei einer Ausweitung des B e-
triebs von weiteren IT-Endgeräten (digitaler Präsentationstechnik mit AppleTV und iPad) in den Schu-
len zusätzlicher Personalaufwand entstehen. Der U mfang ist aber abhängig von den weiteren En t-
scheidungen zur Umsetzung des DigitalPakts. 
 
 
Zu 12. Terminabstimmungen mit den Schulen 
 
Das Kostenvolumen für die vorgeschlagenen Verkabelungsarbeiten als Vorbereitung für den Einsatz 
von digitaler Präsentationstechnik macht deutlich, wie umfangreich die Arbeiten vor Ort in den Schu l-
gebäuden sein werden. Aufgrund der Laufzeit der Förderung des DigitalPaktes bis 31.12.2025 und in 
Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster müssen die Abrechnungen spätestens am 30. 06.2025 
dort eingereicht werden. 
Die baulichen Maßnahmen in den Schulen müssen folglich bis zum Frühjahr 2025 fertiggestellt we r-
den und die Rechnungsprüfungen abschließend bis zum 30.06.2025 erfolgen, um anschließend die 
Einreichungen der Rechnungen bei der Bezirksregierung fristgerecht sicherzustellen. 
Vorausgesetzt, dass mit den baulichen Maßnahmen im Sommer 2021 begonnen werden kann, bleibt 
für die Umsetzung der gesamten Baumaßnahme an 67 Schulstandorten mit einem gesamten Bauv o-
lumen von 9,4 Mio. € für d ie Verkabelung inkl. Umbau einiger Serverräume zzgl. der Installation der 
Präsentationstechnik mit einem weiteren Volumen von ca. 4,7 Mio. € ein Zeitraum von ca. 3,5 Jahren. 
Für die fristgerechte Umsetzung der Fördermittel ist es in enger Abstimmung mit de n Schulen wichtig 
und notwendig, auch während des laufenden Schulbetriebes Arbeiten vornehmen zu können. Eine 
Klärung mit den Schulen kann aber sinnvollerweise erst dann erfolgen, wenn konkrete Planungslei s-
tungen für das einzelne Schulgebäude vorliegen und  der Anteil lärmintensiver Arbeiten besser a b-
schätzbar ist. Dies wird frühestens Anfang 2021 nach Abschluss des VgV -Verfahrens zur Vergabe 
externer Planungsleistungen möglich sein. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: technische Musterzeichnung  
Anlage 2: Beispielbild 
Anlage 3: Kostenprognose zur Abschätzung des baulichen Aufwands 
Anlage 4: Übersicht der zu schiebenden Baumaßnahmen 
Anlage 5: Übersicht Maßgabensetzung

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V/0312/2020

Anlage 3: Kostenprognose zur Abschätzung des baulichen Aufwands

14657 Zeichen

Anlage 3
Standort 
Nr Schule Schulform Straße Ort Schulstandorte 
Umbau/Erweiterung
durch-
schnittliche 
Kosten je 
Raum
Baukosten-
prognose 
gesamt
Anzahl 
aufge-
nommenen 
Räume
Anteilige 
Honorarkosten 
Präsentations-
technik
Honorarkosten 
Infrastruktur
Kosten 
Serverraum
Kosten 
Sporthalle
Kosten 
Differenzieru
ngs-
räume
Anzahl 
Diff-
Räume
(0131) Aegidii-Ludgeri-Schule Grundschule Breite Gasse 3 48143 Münster 7.791,47 € 85.706,18 € 11 2.000,00 € 24.170,54 € 23.800,00 € 14.064,61 € 0
(0382) Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde Grundschule Höftestraße 4 48167 Münster 6.594,56 € 92.323,77 € 14 2.000,00 € 25.635,63 € 0,00 € 21.095,13 € 8.053,74 € 3
(0469) Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge Grundschule Kirmstraße 1 48161 Münster offenen Erweiterung 6.160,04 € 104.720,60 € 17 2.000,00 € 28.301,07 € 10.710,00 € 26.548,31 € 0
(0764) Clemensschule Hiltrup Grundschule Unckelstraße 19 48165 Münster
(0122) Dietrich-Bonhoeffer-Schule Grundschule Bonhoefferstraße 50 48151 Münster 6.882,60 € 123.886,74 € 18 2.000,00 € 32.222,94 € 14.280,00 € 4.973,11 € 5.669,16 € 2
(0254) Dreifaltigkeitsschule Grundschule Friesenring 25 48147 Münster 4.108,53 € 86.279,17 € 21 2.000,00 € 24.297,40 € 0,00 € 2.675,12 € 8.503,74 € 3
(0276) Gottfried-von-Cappenberg-Schule Grundschule Glatzer Weg 9 48151 Münster 5.359,56 € 128.629,48 € 24 2.000,00 € 33.193,43 € 14.280,00 € 10.313,73 € 0
(0846) Davertschule Amelsbüren Grundschule Zum Häpper 10b 48163 Münster offenen Erweiterung 5.261,29 € 105.225,75 € 20 2.000,00 € 28.404,43 € 20.230,00 € 4.537,47 € 0
(0823) Grundschule Loevelingloh Grundschule Wiedaustraße 114 48163 Münster 6.223,90 € 37.343,39 € 6 2.000,00 € 12.557,53 € 17.850,00 € 0,00 € 0
(0182) Hermannschule Grundschule Dahlweg 66 48153 Münster offenen Erweiterung 9.940,34 € 129.224,48 € 13 2.000,00 € 33.315,18 € 14.280,00 € 60.736,41 € 0
(0777) Idaschule Grundschule Vörnste Esch 19 48167 Münster 4.984,61 € 99.692,25 € 20 2.000,00 € 27.226,97 € 14.280,00 € 17.331,16 € 0
(0520) Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Grundschule Ludwig-Wolker-Straße 13 48157 Münster 5.763,69 € 86.455,29 € 15 2.000,00 € 24.336,38 € 5.355,00 € 0
(0448) Kreuzschule Grundschule Kampstraße 15 48147 Münster 9.540,59 € 143.108,81 € 15 2.000,00 € 36.156,27 € 34.510,00 € 27.765,08 € 0
(0063) Ludgerusschule Hiltrup Grundschule An der Alten Kirche 161 48165 Münster 6.337,53 € 145.763,10 € 23 2.000,00 € 36.699,40 € 28.560,00 € 27.724,62 € 0
(0505) Marienschule Hiltrup Grundschule Loddenweg 12 48165 Münster 8.219,85 € 131.517,61 € 16 2.000,00 € 33.784,41 € 26.775,00 € 0,00 € 0
(0090) Marienschule Roxel Grundschule Auf dem Dorn 17 48161 Münster 6.651,27 € 133.025,34 € 20 2.000,00 € 34.092,93 € 17.850,00 € 21.697,87 € 0
(0721) Martinischule Grundschule Stiftsherrenstraße 40 48143 Münster 7.097,11 € 85.165,33 € 12 2.000,00 € 24.050,35 € 14.280,00 € 18.102,88 € 0
(0887) Mauritzschule Grundschule Stiftsstraße 19 48145 Münster 5.951,08 € 130.923,80 € 22 2.000,00 € 33.662,91 € 23.800,00 € 17.779,79 € 0
(0084) Michaelschule Grundschule Appelbreistiege 40 48149 Münster 5.493,93 € 142.842,25 € 26 2.000,00 € 36.101,72 € 0,00 € 38.682,74 € 0
(0059) Nikolaischule Wolbeck Grundschule Am Wigbold 11 48167 Münster
(0068) Norbertschule Grundschule An der Meerwiese 7 48157 Münster 7.135,19 € 164.109,33 € 23 2.000,00 € 40.182,28 € 14.280,00 € 42.864,99 € 0
(0537) Overbergschule Grundschule Margaretenstraße 6 48145 Münster 7.046,22 € 126.831,99 € 18 2.000,00 € 32.825,61 € 23.205,00 € 24.320,03 € 0
(0066) Pleisterschule Grundschule An der Konradkirche 7 48155 Münster 7.384,09 € 95.993,14 € 13 2.000,00 € 26.448,02 € 23.800,00 € 11.991,63 € 0
(0786) Grundschule am Kinderbach Grundschule Von-Humboldt-Straße 14 48159 Münster
(0701) Theresienschule Grundschule Sentruper Höhe 5 48149 Münster 5.151,56 € 66.970,23 € 13 2.000,00 € 19.884,94 € 5.355,00 € 0,00 € 0
(0739) Thomas-Morus-Schule Grundschule Thomas-Morus-Weg 7 48147 Münster 5.894,63 € 94.314,05 € 16 2.000,00 € 26.076,28 € 17.850,00 € 12.250,46 € 0
(0317) Bodelschwinghschule Grundschule Gutenbergstraße 14 48145 Münster 6.428,18 € 154.276,36 € 24 2.000,00 € 38.359,22 € 32.947,50 € 21.631,82 € 0
(0778) Johannisschule Grundschule
Vogel-von-Falkenstein-
Straße 4 48151 Münster 7.865,01 € 110.110,11 € 14 2.000,00 € 29.403,90 € 17.850,00 € 33.539,56 € 0
(0163) Martin-Luther-Schule Grundschule Coerdestraße 8 48147 Münster 5.453,01 € 98.154,18 € 18 2.000,00 € 26.926,46 € 17.850,00 € 4.962,30 € 2.834,00 € 1
(0313) Matthias-Claudius-Schule Grundschule Gut Insel 36 48151 Münster 6.570,55 € 124.840,52 € 19 2.000,00 € 32.418,11 € 12.495,00 € 24.662,16 € 8.503,74 € 3
(0479) Melanchthonschule Grundschule Königsberger Straße 91 48157 Münster
(0609) Paul-Schneider-Schule Grundschule Pastorsesch 34 48159 Münster 4.696,40 € 93.928,01 € 20 2.000,00 € 25.990,80 € 8.925,00 € 0,00 € 0
(0622) Pötterhoekschule Grundschule Pötterhoek 49 48145 Münster 6.850,11 € 130.152,09 € 19 2.000,00 € 33.505,00 € 23.800,00 € 5.764,96 € 14.172,90 € 5
(0752) Wartburg-Grundschule Grundschule Toppheideweg 91 48161 Münster 6.955,93 € 153.030,43 € 22 2.000,00 € 38.128,23 € 12.495,00 € 0,00 € 28.345,80 € 10
(0924) Mosaik-Schule Grundschule Dieckmannstraße 131 48161 Münster 9.328,35 € 177.238,60 € 19 2.000,00 € 42.616,43 € 23.800,00 € 36.083,18 € 17.007,48 € 6
(0227) Eichendorffschule Angelmodde Grundschule Eichendorffstraße 36 48167 Münster 5.315,57 € 122.258,22 € 23 2.000,00 € 31.889,79 € 14.280,00 € 15.627,08 € 0
(0262) Astrid Lindgren-Schule Gelmer Grundschule Gelmerheide 3 48157 Münster 5.322,49 € 69.192,38 € 13 2.000,00 € 20.414,99 € 5.355,00 € 0,00 € 0
(0442) Grundschule Kinderhaus-West Grundschule Josef-Beckmann-Straße 33 48159 Münster 7.118,42 € 163.723,77 € 23 2.000,00 € 40.110,79 € 14.280,00 € 6.119,50 € 0
(0395) Ludgerusschule Albachten Grundschule Hohe Geist 8 48163 Münster 4.556,61 € 113.915,13 € 25 2.000,00 € 301.825,49 € 12.495,00 € 0,00 € 2.834,58 € 1
(0134) Margaretenschule Grundschule Brentanoweg 18 48155 Münster offenen Erweiterung 6.803,39 € 129.264,35 € 19 2.000,00 € 33.323,34 € 23.800,00 € 12.666,96 € 5.669,16 € 2
(0211) Matthias-Claudius-Schule Handorf Grundschule Drostestraße 7 48157 Münster offenen Erweiterung 5.597,63 € 106.355,06 € 19 2.000,00 € 28.635,53 € 5.355,00 € 9.932,93 € 0
(0116) Clemens- und Paul-Gerhardt-Schule 
Hiltrup (Kleines Schulzentrum Hiltrup) Grundschule Bodelschwinghstraße 22 48165 Münster 5.446,35 € 185.175,90 € 34 2.000,00 € 44.088,06 € 23.800,00 € 13.186,39 € 11.338,32 € 4
(0196) Peter-Wust-Schule Grundschule Dingbängerweg 80 48163 Münster offenen Erweiterung 4.962,70 € 89.328,54 € 18 2.000,00 € 24.972,50 € 5.355,00 € 2.330,02 € 2.384,00 € 1
(1443) Grundschule Wolbeck-Nord Grundschule Grenkuhlenweg 21 48167 Münster
(0815) Hauptschule Hiltrup Hauptschule Westfalenstraße 199 48165 Münster
(0301) Waldschule Kinderhaus Hauptschule Große Wiese 14 48159 Münster 4.786,45 € 148.379,91 € 31 2.000,00 € 37.289,80 € 5.355,00 € 20.006,28 € 0
(0784) Haupt- Realschule mit Gymnasium 
Wolbeck (Schulzentrum Wolbeck) Hauptschule Von-Holte-Straße 56 48167 Münster offenen Erweiterung 6.113,16 € 617.429,12 € 101 2.000,00 € 114.250,07 € 118.405,00 € 59.275,09 € 0
(0176) Hauptschule Coerde Hauptschule Dachsleite 32  48157 Münster 6.819,17 € 225.032,57 € 33 2.000,00 € 51.477,57 € 27.370,00 € 26.717,88 € 0
(0111) Erich-Klausener-Schule Realschule Bismarckallee 55 48151 Münster 7.161,70 € 243.497,80 € 34 2.000,00 € 54.901,04 € 37.485,00 € 18.301,01 € 0
(0708) Erna-de-Vries-Realschule Realschule Spichernstraße 17 48153 Münster 6.295,58 € 283.300,92 € 45 2.000,00 € 61.561,78 € 17.850,00 € 62.187,02 € 0
(0529) Fürstin-von-Gallitzien-Schule Realschule
Manfred-von-Richthofen-
Straße 46 offenen Erweiterung 2.647,50 € 87.367,42 € 33 2.000,00 € 24.538,32 € 0,00 € 7.796,88 € 0
(0815)
Johannes-Gutenberg-Realschule mit 
Hauptschule Hiltrup (Schulzentrum 
Hiltrup) Realschule Am Klosterwald 30 48165 Münster offenen Erweiterung 5.784,75 € 433.856,15 € 75 2.000,00 € 86.225,12 € 79.730,00 € 12.248,67 € 0
(0786)
Geschwister-Scholl-Schule Grund- und 
Realschule, Gymnasium (Schulzentrum 
Kinderhaus) Realschule Von-Humboldt-Straße 14 48159 Münster offenen Erweiterung 6.902,93 € 621.263,30 € 90 2.000,00 € 114.811,32 € 58.191,00 € 66.006,92 € 0
(0784) Realschule Wolbeck Realschule Von-Holte-Straße 56 48167 Münster
(0246) Realschule im Kreuzviertel Realschule Finkenstraße 76 48147 Münster offenen Erweiterung 5.550,03 € 205.351,16 € 37 2.000,00 € 47.828,59 € 5.355,00 € 35.904,68 € 0
(0310) Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium Gymnasium Grüne Gasse 40 48143 Münster G8/G9 4.774,58 € 305.572,96 € 64 2.000,00 € 65.210,30 € 19.635,00 € 14.374,01 € 0
(0310) Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium, Lernort Aegidii-Ludgeri- Gymnasium Breite Gasse 3 48143 Münster G8/G9 9.298,32 € 65.088,24 € 7 2.000,00 € 19.436,04 € 19.635,00 € 0,00 € 0
(0985) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Gymnasium Dieckmannstraße 141 48161 Münster G8/G9 5.400,49 € 432.039,02 € 80 2.000,00 € 85.927,44 € 28.560,00 € 52.762,22 € 0
(0786) Geschwister-Scholl-Gymnasium Gymnasium Von-Humboldt-Straße 14 48159 Münster
(0054) Gymnasium Paulinum Gymnasium Am Stadtgraben 30 48143 Münster G8/G9 5.502,02 € 302.611,05 € 55 2.000,00 € 64.725,09 € 25.585,00 € 0,00 € 0
(0784) Gymnasium Wolbeck Gymnasium Von-Holte-Straße 56 48167 Münster 0
(0815) Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup Gymnasium Westfalenstraße 203 48165 Münster 6.420,52 € 327.446,35 € 51 2.000,00 € 68.793,50 € 61.880,00 € 27.832,91 € 0
(0707) Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Gymnasium Sonnenstraße 18 48143 Münster G8/G9 7.197,04 € 431.822,44 € 60 2.000,00 € 85.891,95 € 38.080,00 € 44.614,29 € 0
(0766) Pascal-Gymnasium Gymnasium Uppenkampstiege 17 48147 Münster G8/G9 4.705,35 € 305.847,85 € 65 2.000,00 € 65.255,33 € 0,00 € 17.617,95 € 0
(0120) Ratsgymnasium Gymnasium Bohlweg 7 48147 Münster G8/G9 5.855,17 € 380.585,80 € 65 2.000,00 € 77.498,58 € 29.155,00 € 43.191,05 € 0
(0264) Schillergymnasium Gymnasium Gertrudenstraße 5 48149 Münster G8/G9 5.133,54 € 308.012,46 € 60 2.000,00 € 65.609,92 € 29.155,00 € 4.980,45 € 0
(0623) Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 48151 Münster offenen Erweiterung 4.635,55 € 305.946,62 € 66 2.000,00 € 65.271,50 € 67.235,00 € 11.823,84 € 0
(0745) Friedensreich-Hundertwasser-Schule Sekundarschule Tilbecker Straße 24 48161 Münster entfällt 6.249,50 € 412.467,09 € 66 2.000,00 € 82.721,24 € 58.310,00 € 25.508,84 € 0
(0444) Gesamtschule Münster-Mitte Gesamtschule Jüdefelderstraße 10 48143 Münster 6.230,51 € 404.983,18 € 65 2.000,00 € 81.495,27 € 44.030,00 € 26.372,78 € 0
(0072) Mathilde-Anneke-Gesamtschule Gesamtschule Andreas-Hofer-Straße 30 48145 Münster
(0296) PRIMUS-Schule (Stufe der Lernorte) 
(Primusschule, Geistschule (296)) PRIMUS-Schule Grevingstraße 24 48151 Münster entfällt 6.271,23 € 332.375,33 € 53 2.000,00 € 69.600,95 € 43.435,00 € 38.872,54 € 0
(0390) PRIMUS-Schule (Grundstufe) PRIMUS-Schule Hogenbergstraße 160 48153 Münster entfällt 7.094,33 € 148.980,86 € 21 2.000,00 € 37.357,82 € 23.205,00 € 12.619,95 € 0
(0387) Hans-Böckler-Berufskolleg Berufskolleg Hoffschultestraße 25 48155 Münster 4.972,65 € 377.921,39 € 76 2.000,00 € 77.062,10 € 27.370,00 € 38.384,64 € 0
(0509) Adolph-Kolping-Berufskolleg-1 Berufskolleg Lotharingerstraße 30 48147 Münster 6.362,34 € 190.870,05 € 30 2.000,00 € 45.143,76 € 19.635,00 € 0,00 € 0
(0507) Adolph-Kolping-Berufskolleg-2 Berufskolleg Lotharingerstraße 8 6.563,02 € 229.705,70 € 35 2.000,00 € 52.343,97 € 19.635,00 € 0,00 € 0
(0446) Adolph-Kolping-Berufskolleg-3 Berufskolleg Kaiser-Wilhelm-Ring 1 8.265,68 € 165.313,61 € 20 2.000,00 € 40.405,55 € 19.635,00 € 27.809,11 € 0
(0575) Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg Berufskolleg Mindener Straße 11 48145 Münster 6.406,66 € 384.399,75 € 60 2.000,00 € 78.123,37 € 29.155,00 € 0
(0528) Anne-Frank-Berufskolleg Berufskolleg
Manfred-von-Richthofen-
Straße 39 48145 Münster 4.149,73 € 219.935,80 € 53 2.000,00 € 50.532,61 € 8.925,00 € 0,00 € 0
(0316) Ludwig-Erhard-Berufskolleg Berufskolleg Gut Insel 41 48151 Münster 5.664,25 € 481.460,91 € 85 2.000,00 € 94.023,52 € 8.925,00 € 75.670,91 € 0
(0342) Hansa-Berufskolleg Berufskolleg Hansaring 80 48155 Münster 4.723,05 € 472.305,05 € 100 2.000,00 € 92.523,64 € 8.925,00 € 43.521,87 € 0
(0317) Städt. Berufsfachschule für pharmaz.-
technische Assistenten 
PTA-
Berufsfachschule Gutenbergstraße 14 48145 Münster
(0766) Weiterbildungskolleg Münster am Pascal-
Gymnasium
Weiterbildungs-
kolleg Uppenkampstiege 21 48147 Münster 2.197,98 € 50.553,58 € 23 2.000,00 € 15.969,15 € 0,00 € 0,00 € 0
(1505) Helen-Keller-Schule Schule für Kranke Schmeddingstraße 54 48149 Münster
(0531) Albert-Schweitzer-Schule Förderschule
Manfred-von-Richthofen-
Straße 49 48145 Münster 5.195,33 € 129.883,15 € 25 2.000,00 € 33.449,95 € 14.280,00 € 0,00 € 11.338,32 € 4
(0494) Richard-von-Weizsäcker-Schule, Sek I Förderschule Laerer Landweg 153 48155 Münster 4.183,12 € 54.380,62 € 13 2.000,00 € 16.882,01 € 5.355,00 € 0,00 € 0
(0621) Erich Kästner-Schule Förderschule Pötterhoek 45 48145 Münster 5.848,15 € 99.418,57 € 17 2.000,00 € 27.206,38 € 17.850,00 € 0,00 € 5.669,16 € 2
(0098) Richard-von-Weizsäcker Schule an der 
Beckstraße, schulischer Lernort Förderschule Beckstraße 26 48151 Münster 4.857,12 € 87.428,11 € 18 2.000,00 € 24.551,76 € 14.280,00 € 0,00 € 0
(0080) Idaschule ehem. Pestalozzischule Grundschule Anton-Knubel-Weg 10 4.815,04 € 38.520,30 € 8 2.000,00 € 12.862,50 € 14.280,00 € 0,00 € 0
(0088) Augustin-Wibbelt-Schule (88)denzent-
Uppenbergschule Sonderschule Auf dem Dorn 14 5.500,48 € 110.009,55 € 20 2.000,00 € 29.383,30 € 17.850,00 € 0,00 € 14.172,90 € 5
(0144) ehem. Uppenbergschule Sonderschule Bröderichweg 36 5.424,44 € 184.430,96 € 34 2.000,00 € 43.949,95 € 38.080,00 € 15.041,60 € 0
(0459) Johannesschule Hiltrup (459) (kleines 
Schulzentrum Hiltrup) Sonderschule Kardinalstraße 25 2.545,96 € 61.102,93 € 24 2.000,00 € 18.485,44 € 4.500,00 € 0,00 € 5.669,16 € 2
15.227.893,36 € 2623 158.000,00 € 3.746.812,76 € 1.726.533,50 € 1.421.405,39 € 152.166,16 € 54
Kostenprognose 67 Standorte 8.867.157,71 € 1519 112.000,00 € 2.397.701,13 € 1.003.132,50 € 857.055,91 € 144.113,00 € 51
Kostenprognose 21 Standorte 6.360.735,65 € 1104 44.200,00 € 1.349.111,63 € 723.401,00 € 564.349,48 € 8.053,16 € 3
siehe kleines Schulzentrum Hiltrup (0116 + 0459)
siehe Schulzentrum Kinderhaus
siehe Schulzentrum Hiltrup
Summe
Kostenschätzung siehe Bodelschwingh Schule
siehe SZ Wolbeck
Neubau
siehe SZ Wolbeck
Neubau, siehe Geschwister-Scholl-Schule (786)
Medienausstattung erfolgte im Rahmen eines Modellprojektes
Medienausstattung erfolgte im Rahmen eines Modellprojektes
Neubau
Unterbringung des Hauptstandorts ist Übergangslösung

Anlage 1: technische Musterzeichnung

822 Zeichen

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Anlage 4: Übersicht der zu schiebenden Baumaßnahmen

2054 Zeichen

Anlage 4
Standort Zuständige 
Bezirksvertretung Beteiligung Projektbezeichnung Kosten
Davertschule Amelsbüren Hiltrup Beschluss Eingangshalle - Akustikelemente und Beleuchtung erneuern 15.000,00
Erna-de-Vries-Schule Mitte Kenntnisnahme 2. BA. Einbau von Akustikdecken in den Klassenräumen inkl. Beleuchtung 62.000,00
Friedensreich-Hundertwasser Schule West Beschluss Beleuchtungsumrüstung auf LED-Beleuchtung 5/19 Teil 2 (Restarbeiten Brandschutz) 245.000,00
Pleisterschule Ost Beschluss Erneuerung Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung 6/17 140.000,00
Ratsgymnasium Mitte Kenntnisnahme Renovierung von 3 Klassenräumen - Jährlicher Ansatz 50.000,00
Kenntnisnahme Erneuerung der abgehängten Deckenakustikplatten (Fortführung) 125.000,00
Waldschule Kinderhaus Nord Umbau Talentschule 450.000,00
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Mitte Erneuerung des Biologieraumes 200.000,00
Kenntnisnahme Akustikdecken 80.000,00
Kenntnisnahme Beleuchtungsumrüstung auf LED-Beleuchtung 5/19 Teil 2 245.000,00
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge West kleine Baumaßnahmen 2020: Schaffung Lagerraum 6.000,00
Änderung von Computerraum 1. OG zu Differenzierungsraum Kostenschätzung
Schallschutzdecke im 3. Klassenraum 17.000,00
Margaretenschule Ost kleine Baumaßnahmen 2020: Abtrennung ELA und Serverschrank, Raumnutzung als Lager Kostenschätzung
Matthias-Claudius-Schule Mitte kleine Baumaßnahmen 2020: Renovierung Teeküche 12.000,00
Paul-Schneider-Schule Nord kleine Baumaßnahmen 2020: Schaffung von zusätzlicher Lagerfläche Kostenschätzung
Akustikmaßnahmen Musikraum Kostenschätzung
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Mitte Umnuztung Aula für OGS (Schallschutzmaßnahmen) Kostenschätzung
Erna-de-Vries-Realschule Mitte kleine Baumaßnahmen 2020: Büro Schulsozialarbeiter 22.000,00
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Mitte kleine Baumaßnahmen 2020: Sanierung Kiosk 74.000,00
Schillergymnasium Mitte Einrichtung Lehrküche Kostenschätzung
Renovierung Schwimmbad 107.000,00
Hans-Böckeler-Berufskolleg Mitte Erneuerung der Fachräume 107.000,00
1.957.000,00
Liste der Baumaßnahmen 2020 ->2021

Anlage A

4237 Zeichen

Anlage A zur V/0312/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage sollen Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und die 
Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ gefasst werden. Dabei werden Maßgaben, 
Standards und Planungsziele formuliert, nach denen die Mittel des Förderbudgets beantragt wer-
den sollen. Zudem werden Aussagen zum weiteren Verfahren und notwendigen Rahmenbedin-
gungen getätigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel der weiteren Digitalisierung der städtischen Schulen verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet dabei, dass die im Rahmen des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ zur Verfü-
gung gestellten Mittel (Förderbudget) fristgerecht beantragt und abgerufen werden. 
  
Für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen gilt ein maximales Schulträ-
gerbudget von 12.668.999,- Euro. Da die Fördersumme aber nur in Höhe von höchstens 90 % 
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Schulträgers gewährt wird, hat die Stadt Münster 
laut den Regelungen des Landes NRW einen 10 %-igen Eigenanteil in Höhe von 1.409.889,- Eu-
ro zu erbringen. 
Aus Sicht der Verwaltung sollten alle Schulgebäude mit dem Einsatz der För dermittel aus dem 
DigitalPakt vorrangig, aber eben nicht nur, über standardisierte IT -Grundstrukturen einschließlich 
Verkabelung von pädagogisch genutzten Räumen für digitale Präsentationstechnik verfügen. Ziel 
muss es auch sein, digitale Präsentationstech nik in möglichst vielen Räumen  zu installieren und 
nach Möglichkeit dann auch noch Spielraum zu haben für die Anschaffung mobiler Endgeräte. 
 
Auch wenn die 14,1 Mio. Euro durch den DigitalPakt als Schulträgerbudget einschl. Eigenanteil 
deutlich mehr Tempo  für die IT -Ausstattung in Schulen bedeuten – angesichts der Vielzahl der 
Schulgebäude, den damit verbundenen Investitionssummen für die digitale Infrastruktur und den 
Anforderungen aus pädagogischer Sicht in Richtung digitaler Präsentationstechnik in Komb inati-
on mit mobilen Endgeräten wird diese Summe allein nicht ausreichend sein, eine flächendecke n-
de digitale Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen. Dazu sind weitere Anstrengungen und auch 
Mittel erforderlich. 
  
Zielerreichung: Bis spätestens 31.12.2021 müs sen die Förderanträge bei der Geschäftsstelle 
Gigabit in der Bezirksregierung Münster vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt entfällt die Bindung der 
festgelegten Förderbudgets je Schulträger. Falls somit ab dem 01.01.2022 die Höchstsumme der 
über den „DigitalPa kt NRW“ bereitgestellten Mittel in NRW nicht vollständig ausgeschöpft ist, 
können alle Schulträger weitere Anträge auf Förderung stellen, sofern sie ihr originäres Schultr ä-
gerbudget bereits fristgerecht beantragt haben. 
Ziel der Stadt Münster sollte sein, ihr Förderbudget so rechtzeitig zu beantragen, dass weitere 
Anträge auf Förderung denkbar wären. 
Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.06.2025 gegenüber der Gigabit 
Geschäftsstelle abgeschlossen sein. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 
0111 
Leistungen für Schulen 
Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsgemä-
ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen 
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemei-
nen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.  
Zudem wird die Fördersumme des Landes NRW (12.688.999 Euro) nur in Höhe von höchstens 
90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Schulträgers gewährt, weshalb die Stadt 
Münster laut diesen Regelungen einen 10%-igen Eigenanteil in Höhe von 1.409.889,- Euro zu er-
bringen hat.

Anlage 5: Übersicht Maßgabensetzung

1547 Zeichen

Anlage 5
Verkabelungskosten für 
alle Schulstandorte 15.227.893,36 €
Honorarkosten 
Infrastruktur 3.746.812,76 €
anteilige Honorarkosten 
Präsentationstechnik 156.200,00 €
gesamt 19.130.906,12 € siehe Anlage 1
minus Sporthallen 1.421.405,39 € wird zunächst zurückgestellt
minus 
Differenzierungsräume
152.166,16 € keine Umsetzung
1.573.571,55 €
17.557.334,57 € ca. 3,5 Mio über Förderbudget
Schulen mit offenen 
Erweiterungen
Annette-von-Droste-
Hülshoff Nienberge 108.473,36 €
Davertschule Amelsbüren 131.092,71 €
Hermannschule 103.803,25 €
Margaretenschule 146.251,57 €
Matthias-Claudius 
Handorf 127.057,66 €
Peter-Wust-Schule 111.587,02 €
Realschule im 
Kreuzviertel 219.275,07 €
Hittorf-Gymnasium 361.394,28 €
Schulzentrum Wolbeck 674.404,10 €
Schulzentrum Hiltrup 509.832,60 €
Schulzentrum Kinderhaus 670.267,70 €
ehem. Fürstin-von-
Gallitzin-Schule-
Realschule 106.108,86 €
Zwischensumme 3.269.548,18 €
G8/G9
Annette-Gymnasium 444.933,53 €
Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium 467.204,24 €
Gymnasium Paulinum 369.336,14 €
Johann-Conrad-Schlaun-
Gymnasium 475.100,10 €
Pascalgymnasium 355.485,23 €
Ratsgymnasium 416.893,33 €
Schillergymnasium 370.641,93 €
Zwischensumme 2.899.594,50 €
Schulzentrum Roxel (evtl. 
3. Gesamtschule) 471.679,49 €
Primus-Schule
Modell-
Versuch 540.822,47 €
Zwischensumme 1.012.501,96 €
gesamt 7.181.644,64 €
1.003.132,50 €
Finanzierung außerhalb des 
DigitalPaktes
17.557.334,57 € ca. 3,5 Mio über Förderbudget
8.184.777,14 €
9.372.557,43 € ca. 4,7 Mio unter Förderbudget
minus Serverräume für verbleibende 
67 Standorte

Anlage 2: Beispielbild

204 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Kurzdistanzbeamer, AppleTV und Lautsprecher mit Whiteboard als Projektionsfläche 
(hier beispielhaft als Modell „Pylonendoppelsäulentafel“ mit parallel zueinander ver-
schiebbaren Elementen)

Beratungsverlauf (13)

04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2020 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (77)

  • Beckstraße 26
  • Zum Häpper 10b
  • An der Alten Kirche 161
  • Auf dem Dorn 17
  • Am Wigbold 11
  • An der Meerwiese 7
  • An der Konradkirche 7
  • Am Klosterwald 30
  • Am Stadtgraben 30
  • Bonhoefferstraße 50
  • Ludwig-Wolker-Straße 13
  • Stiftsherrenstraße 40
  • Margaretenstraße 6
  • Von-Humboldt-Straße 14
  • Thomas-Morus-Weg 7
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße 4
  • Königsberger Straße 91
  • Eichendorffstraße 36
  • Josef-Beckmann-Straße 33
  • Bodelschwinghstraße 22
  • Westfalenstraße 199
  • Von-Holte-Straße 56
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 46
  • Gertrudenstraße 5
  • Prinz-Eugen-Straße 27
  • Tilbecker Straße 24
  • Jüdefelderstraße 10
  • Andreas-Hofer-Straße 30
  • Hoffschultestraße 25
  • Lotharingerstraße 30
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 1
  • Schmeddingstraße 54
  • Appelbreistiege 40
  • Sentruper Höhe 5
  • Gutenbergstraße 14
  • Coerdestraße 8
  • Dieckmannstraße 131
  • Bismarckallee 55
  • Spichernstraße 17
  • Finkenstraße 76
  • Sonnenstraße 18
  • Uppenkampstiege 17
  • Grevingstraße 24
  • Hogenbergstraße 160
  • Mindener Straße 11
  • Laerer Landweg 153
  • Anton-Knubel-Weg 10
  • Kardinalstraße 25
  • Breite Gasse 3
  • Höftestraße 4
  • Kirmstraße 1
  • Friesenring 25
  • Loevelingloh
  • Wiedaustraße 114
  • Vörnste Esch 19
  • Kampstraße 15
  • Stiftsstraße 19
  • Pastorsesch 34
  • Toppheideweg 91
  • Brentanoweg 18
  • Drostestraße 7
  • Dingbängerweg 80
  • Grenkuhlenweg 21
  • Große Wiese 14
  • Grüne Gasse 40
  • Bröderichweg 36
  • Kinderhaus 670
  • Glatzer Weg 9
  • Loddenweg 12
  • Gut Insel 36
  • Pötterhoek 49
  • Gelmerheide 3
  • Hohe Geist 8
  • Dachsleite 32
  • Hansaring 80
  • Dahlweg 66
  • Bohlweg 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0312/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37